Informationen zur Prüfung in den neuen Elektroberufen. 16. November 2005

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1 Informationen zur Prüfung in den neuen Elektroberufen 16. November /2005 1

2 Seit 01. August 2003 ist die Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufe in Kraft. Übergangsregelung: Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2003 begonnen hatten, gab es eine Übergangsfrist. 11/2005 2

3 Verordnung 2003 Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme Elektroniker für Betriebstechnik Elektroniker für Auto- matisierungs- -technik Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme Elektroniker für Geräte und Systeme Systeminformatiker Elektroniker für Maschinen u. Antriebstechnik (EGI) (EBT) (EAT) (ELS) (EGS) (SYI) (EMA) Mechatroniker IT-Berufe Verordnung 1987 AN BE PR GE IN FU TE Energieelektroniker Fluggeräteelektroniker Industrieelektroniker Kommunikationselektroniker Elektromaschinenmonteur (EE) (FLGE) (IE) (KE) (ELMM) 11/2005 3

4 Die neuen E-Berufe orientieren sich am Handlungs- und prozessorientierten Arbeiten (Handlungskompetenz). Handlungskompetenz definiert sich aus der Fähigkeit zur selbstständigen Planung, Durchführung und Kontrolle von Aufträgen. Selbstständigkeit ist deshalb das verbindliche Ausbildungsziel. Prozessorientierte Ausbildung ist dadurch gekennzeichnet, dass keine einzelnen Fachqualifikationen vorgegeben werden, sondern Arbeitsprozesse. Es müssen die für den Arbeitsprozess notwendigen Qualifikationen, entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der Technik, vermittelt werden. Diese Orientierung hat auch Auswirkungen auf die Prüfung. In der Abschlussprüfung soll das Modell der vollständigen Handlung abgebildet werden. 11/2005 4

5 Das Modell umfasst sieben Zyklen: Bewerten Qualität sichern zusammengefasst zur Kontrolle Informieren zusammengefasst zur Planung Planen Kontrollieren Durchführen Entscheiden Durchführen 11/2005 5

6 Struktur der gestreckten Abschlussprüfung 3 Arbeitsauftrag Varianten: Betrieblicher Auftrag oder Praktische Aufgabe Handlungsorientierte Aufgaben Abschlussprüfung Prüfungsteil 2 Berufsspezifische Fachqualifikation 2 ~ 21 Monate, inkl. Fachaufgaben im betrieblichen Einsatzfeld 1 Komplexe Aufgaben Abschlussprüfung Prüfungsteil 1 Gemeinsame Kernqualifikation 0 11/2005 6

7 Gewichtung des Prüfungsteils 1 - Die Arbeitsaufgabe und die schriftliche Aufgabenstellung fließen je zur Hälfte in das Ergebnis des Teiles 1 ein. - Das Ergebnis der AP Teil 1 fließt mit 40 % in das Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung ein. Teil 1 der Abschlussprüfung Komplexe Arbeitsaufgabe Insgesamt höchstens 10 Stunden 40% am Gesamtergebnis Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen* 7 Stunden *Gesprächsphasen insgesamt höchstens 10 Minuten Schriftliche Aufgabenstellungen 2 Stunden 50% 50% 11/2005 7

8 Teil 2 der Abschlussprüfung 60 % am Gesamtergebnis Gewichtung des Prüfungsteiles 2 Das Ergebnis der AP Teil 2 fließt mit 60 % in das Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung ein. vier Prüfungsbereiche Arbeitsauftag Variante 1: Betrieblicher Auftrag höchstens XX Stunden und Fachgespräch von höchstens 30 Minuten Variante 2: Praktische Aufgabe höchstens 18 Stunden; davon 7 Stunden Durchführungszeit einschließlich begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten höchstens 120 Minuten Systementwurf Funktionsu. Systemanalyse höchstens 120 Minuten WiSo höchstens 60 Minuten 50 % 20 % 20 % 10 % 11/2005 8

9 Gewichtung der Prüfungsteile und der Prüfungsbereiche Abschlussprüfung Teil 1 40% Komplexe Arbeitsaufgabe Arbeitsauftrag 50% Abschlussprüfung Teil 2 60% Systementwurf 20% Funktionsu. Systemanalyse 20% Wi So 10% Anteil am Gesamtergebnis 40 % 30 % 12 % 12 % 6 % 30 % 11/2005 9

10 Elektroniker für Betriebstechnik (EBT) Gewichtung und Bestehensregelungen Abschlussprüfung Teil 1 40 % Abschlussprüfung Teil 2 60 % Komplexe Arbeitsaufgabe insgesamt höchstens 10 Stunden Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen Arbeitsauftag Varianten 50 % mindestens ausreichende Leistungen vier Prüfungsbereiche 20 % Schriftliche Aufgabenstellungen Systementwurf Funktionsu. Systemanalyse 20 % WiSo 10 % mind. ausreichende Leistungen; in zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen im dritten Prüfungsbereich keine ungenügenden Leistungen mindestens ausreichende Leistungen 11/

11 Wann findet die Prüfung statt? Die Prüfung bezieht sich auf die in der Ausbildungsordnung angegebenen Inhalte. Bei den Elektroberufen sind dies in Teil 1 die ersten 18 Monate. Teil 1 der Abschlussprüfung wird daher an den bisherigen Zwischenprüfungsterminen durchgeführt. Teil 2 erfolgt zum regulären Winter- bzw. Sommerprüfungstermin. Wann wird das Prüfungsergebnis festgestellt? Das Prüfungsergebnis wird nach Beendigung von Teil 2 festgestellt. Über die in Teil 1 erbrachten Leitungen erhält der Prüfling unmittelbar nach Durchführung von Teil 1 eine schriftliche Bescheinigung. 11/

12 ) 11/

13 Wann können die Prüfung oder einzelne Prüfungsteile wiederholt werden? Da beide Prüfungsteile eine Einheit darstellen, wird das Endergebnis nach Teil 2 festgestellt. Eine Wiederholung ist erst nach Ergebnisfeststellung möglich. Kann Teil 1 vor Absolvierung von Teil 2 wiederholt werden? Nein, da noch kein Gesamtergebnis vorliegt. Teil 1 kann nur wiederholt werden, wenn der Prüfling in Teil 1 weniger als 50 Punkte erreicht hat, in Teil 2 aber mindestens 50 Punkte und die Prüfung insgesamt nicht bestanden ist. Die Wiederholung von Teil 1 erfolgt dann zum nächsten Prüfungstermin. 11/

14 Dauer: max. 120 Minuten 10 ungebundene Aufgaben Festlegung zur schriftlichen Aufgabenstellung im Teil 1 40 gebundene Aufgaben, davon 5 zur Abwahl wobei eine vom PAL- Fachausschuss festgelegte Anzahl von Aufgaben aus der techn. Mathematik nicht abgewählt werden können Thematischer Zusammenhang zwischen Arbeitsauftrag und schriftlicher Aufgabenstellung Fragen der schriftlichen Aufgabenstellung zu den einzelnen Prozessschritten des Arbeitsauftrages aus der Mathematik und der technischen Kommunikation (z. B. Zeichnungslesen) in gebundener und ungebundener Form 11/

15 Allgemein: Die angefertigte funktionsfähige Anlage, die Bereitstellungsunterlagen und die zusätzlich aufgeführten Prüfungsmittel hat der Prüfling zur Arbeitsaufgabe mitzubringen. Der Änderungsauftrag besteht aus drei Bearbeitungsphasen und untergliedert sich wie folgt: - Planungsphase - Durchführungsphase und - Kontrollphase. Die schriftliche Prüfung findet nach der praktischen Arbeitsaufgabe statt. 11/

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17 05/

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22 Situative Gesprächsphasen Komplexe Arbeitsaufgabe Insgesamt höchstens 10 Stunden Komplexe Arbeitsaufgabe Einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen* 7 Stunden *Gesprächsphasen insgesamt höchstens 10 Minuten Schriftliche Aufgabenstellungen 2 Stunden 50 % 50% Die Gesprächsphasen sind prüfungsbegleitend zu führen. Planung Durchführung Kontrolle Sie können zusammenhängend oder in Teilen durchgeführt werden. 11/

23 Während des Prüfungsablaufs können beispielsweise folgende Themen Inhalte von Gesprächsphasen sein: - Individuelle Fragen aus dem Prüfungsablauf (Wie sind sie bei der Planung vorgegangen?). - Sicherheitsvorschriften (Wie stellen Sie sicher, dass keine spannungsführenden Teile berührt werden?). - Umgang mit Messmittel und Werkzeugen (Was ist bei der Handhabung von diesem Werkzeug besonderes zu beachten?). - Verwendete Einzelkomponenten aus der Arbeitsaufgabe (Woran erkennen Sie, dass dieser Motorschutzschalter der richtige ist?). -Vorgehensweise bei der Inbetriebnahme und Ermittlung der Messwerte (Wie können Sie sicherstellen, dass Sie bei der Inbetriebnahme keine Fehler gemacht haben?). Bitte immer offene Fragen stellen! Keine mündliche Fachkundeprüfung! Schwerpunktmäßig soll während des Prozesses die fachliche Richtigkeit und das Verständnis für Zusammenhänge im Vordergrund stehen. 11/

24 Elektroniker für 11/

25 Gewichtung der Arbeitsaufgabe Planung ca. 20 % Durchführung ca. 55 % Arbeitsaufgabe 50 % vom Teil 1 Kontrolle ca. 20 % situative Gesprächsphasen 5 % 11/

26 Abschlussprüfung Teil 1 Termine: Schriftliche Aufgabenstellung 29. März 2006 Praktische Aufgaben März 2006 Praktische Aufgaben EAT ab 29. März /

27 Beruf Auszubildende Ausbildungsbetriebe 1600 EMA EBT EAT EGS /

28 Prüfungsausschüsse: 1600 Elektr. Maschinen und Antriebstechnik ges. Oberfranken ( 9 Prüfer) 1620 Elektr. Gebäude- u. Infrastruktursysteme ges. Oberfranken (3 Prüfer) 1640 Elektr. Betriebstechnik Bayreuth (31 Prüfer) 1640 Elektr. Betriebstechnik Bamberg (17 Prüfer) 1640 Elektr. Betriebstechnik Hof/Selb (9 Prüfer) 1660 Elektr. Automatisierungstechnik ges. Oberfranken (19 Prüfer) 1680 Elektr. Geräte und Systeme ges. Oberfranken (13 Prüfer) 11/

29 /

30 Fragen und Wünsche 11/

31 Bestehensregelungen Teil 2 Schriftlich Pkt1 Fakt Erg1 Note Sysetmentwurf 66,0 0,40 26,4 3,6 Funkt/Syst.anal 75,0 0,40 30,0 3,1 Wiso 62,0 0,20 12,4 3,9 Erg. Teil 2 Schriftl. 68,8 3,4 Arbeitsauftrag 75,0 75,0 3,1 3,1 Teil 1 Gesamt 20,0 0,40 8,0 5,7 Teil 2 Gesamt 71,9 0,60 43,1 3,2 Gesamtergebnis 51,1 4,5 05/

32 Bestehensregelungen Teil 2 Schriftlich Pkt1 Fakt Erg1 Note Sysetmentwurf 78,0 0,40 31,2 2,8 Funkt/Syst.anal 45,0 0,40 18,0 4,7 Wiso 48,0 0,20 9,6 4,6 Erg. Teil 2 Schriftl. 58,8 4,1 Arbeitsauftrag 75,0 75,0 3,1 3,1 Teil 1 Gesamt 84,0 0,40 33,6 2,3 Teil 2 Gesamt 66,9 0,60 40,1 3,4 Gesamtergebnis 73,7 3,1 05/

33 Bestehensregelungen Teil 2 Schriftlich Pkt1 Fakt Erg1 Note Sysetmentwurf 66,0 0,40 26,4 3,6 Funkt/Syst.anal 50,0 0,40 20,0 4,5 Wiso 30,0 0,20 6,0 5,5 Erg. Teil 2 Schriftl. 52,4 4,4 Arbeitsauftrag 75,0 75,0 3,1 3,1 Teil 1 Gesamt 45,0 0,40 18,0 4,7 Teil 2 Gesamt 63,7 0,60 38,2 3,8 Gesamtergebnis 56,2 4,2 05/

34 S 03 w 05 S 06 W 06 S 07 W 07 F 05 Normale Beginn Teil 1 Teil 2 1. WP 2. WP Verkürzer auf 2 ½ Beginn Teil 1 Teil 2 1. WP 2. WP auf 3 Beginn Teil 1 Teil 2 1. WP 2. WP 05/

35 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 11/

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