VERSORGUNGSWERK ARCHITEKTENKAMMER NRW KÖRPERSCHAFT ÖFFENTLICHEN RECHTS. Geschäftsbericht 2006 (28. Geschäftsjahr)
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1 VERSORGUNGSWERK ARCHITEKTENKAMMER NRW KÖRPERSCHAFT ÖFFENTLICHEN RECHTS Geschäftsbericht 26 (28. Geschäftsjahr)
2 INHALTSVERZEICHNIS Seite VERWALTUNGSORGANE GESCHÄFTSFÜHRUNG AUFSICHTSBEHÖRDE ABSCHLUSSPRÜFER LAGEBERICHT Rechtliche Grundlagen Allgemeiner Überblick Verwaltung Mitgliederbestand Versorgungsabgaben Versorgungsleistungen Vermögensanlagen Verwaltungskosten Zukünftige Entwicklung der Versorgungsabgaben und -leistungen Risikobericht Zusammenfassung BERICHT DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES BERICHT DES AUFSICHTSAUSSCHUSSES BESCHLUSS DER VERTRETERVERSAMMLUNG BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS BILANZ GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
3 VERWALTUNGSORGANE VERTRETERVERSAMMLUNG AUFSICHTSAUSSCHUSS Dipl.-Ing. Rolf Vollmer Köln (ab ) Vorsitzender (ab ) Dipl.-Ing. Peter Karstadt Bornheim stellvertretender Vorsitzender (ab ) Dipl.-Ing. Helmut Baehr Essen (ab ) Dipl.-Ing. Jürgen Bahl Dipl.-Ing. Anna-Maria Beek-Heckes Dipl.-Ing. Joachim Exler Hagen Aachen Hofheim Dipl.-Ing. Heinz Jerusalem Aachen (ab ) Dipl.-Ing. Bodo Lehmann Hennef (ab ) Dipl.-Ing. Hans-Ulrich von Mende Architekt Rolf Mendorf Frankfurt/Main Velbert Dr.-Ing. Silke Plumanns Ratingen (ab ) Dipl.-Ing. Birgit Schwarzkopf Düsseldorf Dipl.-Ing. Walter Schwarz-Paqué Saarbrücken (bis stellvertretender Vorsitzender) Dipl.-Ing. Elmar Wennekamp Dipl.-Ing. Wilke-Bernd Wiedenroth Oberhausen Bremerhaven AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER Dipl.-Ing. Horst Draheim Ratingen Vorsitzender (bis ) Dipl.-Ing. Georg Brinkmann Hilden (bis ) Dipl.-Ing. Wolfgang Nathow Solingen (bis ) Dipl.-Ing. Brigitte Röde Köln (bis ) Dipl.-Ing. Ulrich Wyes Krefeld (bis ) 4
4 VERWALTUNGSAUSSCHUSS Dipl.-Ing. Hartmut Miksch Düsseldorf Vorsitzender Präsident der Architektenkammer NRW Dipl.-Ing. Michael Arns Siegen stellvertretender Vorsitzender Vizepräsident der Architektenkammer NRW Dipl.-Ing. Barbara Ettinger-Brinckmann Kassel stellvertretende Vorsitzende Präsidentin der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Dipl.-Ing. Reiner Fuest Castop-Rauxel stellvertretender Vorsitzender Vizepräsident der Architektenkammer NRW Dr.-Ing. Christian Schramm Gelsenkirchen stellvertretender Vorsitzender Vizepräsident der Architektenkammer NRW Dipl.-Ing. Klaus Hecker Mitglied der Architektenkammer NRW Rechtsanwalt Dr. Peter J. Heinemann juristischer Sachverständiger Dipl.-Ing. Gerhard Krösche Mitglied der Architektenkammer NRW Dipl.-Ing. Stephan Müller Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW Dipl.-Ing. Heinrich Pfeffer Mitglied der Architektenkammer NRW Dipl.-Ing. Michael Püthe Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW Velbert Essen Detmold Köln Köln Dorsten Rudolf Reil Oberursel (ab ) wirtschaftlicher Sachverständiger Dipl.-Ing. Helmut H. Schmidt Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Dipl.-Ing. Hans Zimmermann Mitglied der Architektenkammer NRW Darmstadt Wuppertal AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER Dipl.-Volkswirt Gerhard Wiesel Mettmann (bis ) wirtschaftlicher Sachverständiger 5
5 GESCHÄFTSFÜHRUNG Dipl.-Kfm. Hans Kopicki Düsseldorf Hauptgeschäftsführer Rolf Schulze Neuss Geschäftsführer AUFSICHTSBEHÖRDE Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf ABSCHLUSSPRÜFER WSP W. Schuster und Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf 6
6 LAGEBERICHT 1. Rechtliche Grundlagen Das Versorgungswerk ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung für Mitglieder der Architektenkammern in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Bremen sowie der Ingenieurkammer-Bau NRW mit Sitz in Düsseldorf. Es ist eine wirtschaftlich selbständige Einrichtung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit Teilrechtsfähigkeit. Das Versorgungswerk kann im Rechtsverkehr unter eigenem Namen handeln und Verwaltungsakte erlassen. Es verwaltet ein eigenes Vermögen, das nicht für die Verbindlichkeiten der Architektenkammer NRW haftet. Seine Mittel sind zweckgebunden und gesondert zu verwalten. Es ist mit dem Ziel der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Kammerangehörigen gemäß 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt und die Errichtung einer Architektenkammer im Lande Nordrhein-Westfalen Architektengesetz NRW vom 4. Dezember 1969 in der Fassung vom 25. April 1978 errichtet worden. Die Satzung ist von der Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW am 3. November 1978 beschlossen worden und am 2. Januar 1979 in Kraft getreten. Zuletzt wurde die Satzung durch Beschluß der Vertreterversammlung am 25. September 24 mit Wirkung zum 1. Januar 25 geändert erfolgte der Anschluß der Architektenkammer Bremen, 1986 erfolgte der Anschluß der Architektenkammer Saarland und 1988 der Anschluß der Architektenkammer Hessen an das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Seit dem 2. Januar 1995 hat sich die Ingenieurkammer-Bau NRW dem Versorgungswerk angeschlossen. Aufgrund der Anschlußsatzungen gewährt das Versorgungswerk auch den Angehörigen der Architektenkammern Bremen, Saarland, der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer-Bau NRW sowie deren Familienangehörigen Versorgung nach den Bestimmungen der Satzung für das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW in seiner jeweils gültigen Fassung. Zum 2. Januar 199 wurde das noch bestehende Versorgungswerk der Architektenkammer Saarland aufgelöst und vom Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen übernommen. 7
7 Das Versorgungswerk wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vertreten. Das Versorgungswerk ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), deren Zweck die Wahrung, Förderung und Vertretung gemeinsamer Interessen der Versorgungswerke ist. Das Versorgungswerk ist im Vorstand der ABV durch den Vorsitzenden des Aufsichtsausschusses, Herrn Dipl.-Ing. Horst Draheim, vertreten. 2. Allgemeiner Überblick Grundsätzlich werden alle Mitglieder der Architektenkammern Nordrhein-Westfalen, Bremen, Saarland, der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sowie der Ingenieurkammer-Bau NRW Pflichtmitglieder des Versorgungswerks, sofern sie bei Beginn der Mitgliedschaft das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und berufsfähig sind. Pflichtmitglieder sind auch Bewerber auf Eintragung in die Architektenliste. Das Versorgungswerk hatte am Jahresende Mitglieder. Von diesen Mitgliedern wurden insgesamt Versorgungsabgaben in Höhe von ca. 258,2 Mio. EUR erbracht. 3. Verwaltung 3.1. Angestellte In der Geschäftsstelle des Versorgungswerks waren am 31. Dezember 26 beschäftigt. 18 männliche (im Vorjahr 17) und 9 weibliche Mitarbeiter Das Durchschnittsalter der Herren betrug 41,9 Jahre (Vorjahr 41,7) und das der Damen 38,7 Jahre (Vorjahr 37,7). Insgesamt betrug das Durchschnittsalter aller Mitarbeiter 41, Jahre (Vorjahr 4,3) Büroräume Die Geschäftsstelle des Versorgungswerks befindet sich seit September 24 im eigenen Verwaltungsgebäude in der Inselstraße 27 in Düsseldorf. 8
8 4. Mitgliederbestand Am Ende des Berichtsjahres und am Ende des Vorjahres bestanden folgende aktive Mitgliedschaften: 31. Dezember 26 Männer Frauen gesamt Freiberufler Angestellte Beamte Dezember 25 Männer Frauen gesamt Freiberufler Angestellte Beamte Mitgliederbestand
9 Zu diesen aktiven Mitgliedschaften kommt noch ein Bestand von 1.41 ruhenden, beitragsfreien Anwartschaften, so daß das Versorgungswerk am Jahresende insgesamt Mitglieder hatte. Der aktive Mitgliederbestand ist gegenüber dem Vorjahr um 85 Personen (2 %) gestiegen. Diese Steigerung setzt sich aus Zugängen (davon 46 % weiblich) und 695 Abgängen zusammen. Diese Abgänge sind auf Eintritt von Versorgungsfällen sowie Überleitungen und Wegfall der Kammerzugehörigkeit zurückzuführen. Nach der Kammerzugehörigkeit setzt sich der aktive Mitgliederbestand wie folgt zusammen: AKNW Mitglieder = 62 % AK Hessen 8.25 Mitglieder = 21 % IK-Bau NRW Mitglieder = 13 % AK Saarland 798 Mitglieder = 2 % AK Bremen 834 Mitglieder = 2 % % Mitglieder nach Kammerbereich AKNW 62 % AK B 2 % AK S 2 % IK-Bau NRW 13 % AK H 21 % 1
10 Nach den gewählten Beitragsstufen gliedert sich der aktive Mitgliederbestand wie folgt: 31. Dezember 26 Männer Frauen gesamt Freiberufler Ruhende Beitragspflicht % des DRV-Höchstbeitrags % des DRV-Höchstbeitrags ,5 % der Berufseinkünfte Angestellte/Beamte Pflichtabgabe Mindestbeitrag Beitragsfrei Nach der Fachrichtung setzt sich der aktive Mitgliederbestand wie folgt zusammen: Veränderungen Architekten % Innenarchitekten % Landschaftsarchitekten % Stadtplaner % Anwärter /. 6 % Ingenieure % % Bei den Anwärtern ist zu berücksichtigen, daß die Bewegungen beträchtlich stärker sind, weil die hier erfaßten Mitglieder nach der Eintragung in die Architektenliste in die anderen Gruppierungen einfließen. Tatsächlich sind bisher dem Versorgungswerk Mitglieder bereits als Absolvent beigetreten. 11
11 Mitglieder nach Fachrichtungen Architekten 65 % Anwärter 1 % Innenarchitekten 5 % Landschaftsarchitekten 4 % Stadtplaner 3 % Ingenieure 13 % Nach der Tätigkeitsart setzt sich der aktive Mitgliederbestand wie folgt zusammen: freischaffend tätige Mitglieder = 45 % angestellt tätige Mitglieder = 55 % Mitglieder (33 %) sind weiblichen Geschlechts (i.v. 32 %). Der Anteil der weiblichen Mitglieder ist damit leicht angestiegen. Der Anteil der als Beamte tätigen Mitglieder liegt unter einem Prozent. Mitglieder nach Status Angestellte 55 % Freiberufler 45 % 12
12 13 Lebensbaum (Anzahl der Personen am Ende des Geschäftsjahres 26) Alter Frauen Männer
13 5. Versorgungsabgaben Im Berichtsjahr und im Vorjahr sind folgende Versorgungsabgaben rentenwirksam vereinnahmt worden: T EUR T EUR Allgemeine Versorgungsabgaben , ,2 Nachversicherungen 527,8 334,9 Überleitungen 161,3 143, , ,7 T EUR 3 Versorgungsabgaben
14 Damit sind die Versorgungsabgaben gegenüber dem Vorjahr insgesamt um ca. 2 % gestiegen. Die laufenden Versorgungsabgaben in Höhe von 258,2 Mio. EUR wurden wie folgt aufgebracht: AKNW 148,5 Mio. EUR = 58 % AK Hessen 5, Mio. EUR = 19 % IK-Bau NRW 5,5 Mio. EUR = 19 % AK Bremen 4,8 Mio. EUR = 2 % AK Saarland 4,4 Mio. EUR = 2 % 258,2 Mio. EUR = 1 % Versorgungsabgaben nach Kammern AKNW 58 % AK S 2 % AK B 2 % IK-Bau NRW 19 % AK H 19 % Für 46 Mitglieder wurde eine Nachversicherung durchgeführt. Die Beiträge wurden zu 64 % von den angestellt tätigen und zu 36 % von den freischaffend tätigen Mitgliedern aufgebracht. 15
15 6. Versorgungsleistungen Die Rentenleistungen werden mit Hilfe der für jedes Geschäftsjahr ermittelten allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage errechnet. Die allgemeine Rentenbemessungsgrundlage wird aufgrund der versicherungsmathematischen Bilanz von der Vertreterversammlung festgesetzt. Sie ergibt sich für die bisherigen Geschäftsjahre wie folgt: Allgemeine Entwicklung Rentenbemessungs- in grundlage % EUR , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
16 EUR 4. Rentenbemessungsgrundlage Im Berichtsjahr wurden auf der Basis der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage in Höhe von EUR insgesamt folgende Versorgungsleistungen gezahlt: Veränderungen Anzahl Betrag Anzahl Betrag Anzahl Betrag T EUR T EUR % % Altersrenten Kinderzuschläge BU-Renten Kinderzuschläge Witwen- und Witwerrenten Waisenrenten Nach dieser Aufstellung ist die Zahl der Berufsunfähigkeitsrenten nur um 19 gestiegen. Dieser Eindruck ist aber falsch, weil Berufsunfähigkeitsrenten in Altersrenten umgewandelt werden, sobald die Rentenempfänger das 65. Lebensjahr vollendet haben. Tatsächlich sind im letzten Geschäftsjahr 4 Berufsunfähigkeitsrenten dazugekommen. In 26 wurden keine Kapitalabfindungen gemäß 19.3 der Satzung gezahlt. 17
17 T EUR 8. Versorgungsleistungen Die Monatsrenten betrugen im Durchschnitt: Veränderungen EUR EUR Altersrenten % Kinderzuschläge (Altersrenten) % BU-Renten % Kinderzuschläge (BU-Renten) % Witwen- und Witwerrenten % Vollwaisenrenten /. 26 % Halbwaisenrenten % Durchschnittsrenten Altersrenten BU-Renten Witwen- und Witwerrenten Halbwaisenrenten Kinderzuschläge Kinderzuschläge Vollwaisenrenten 18
18 7. Vermögensanlagen Die Vermögensanlagen stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: Veränderungen T EUR T EUR T EUR % Grundbesitz , ,8./ ,5./. 2 Anteile an verbundenen 4.3, 4.3, Unternehmen Ausleihungen an verbun , ,6 148,3 + 1 dene Unternehmen Beteiligungen 2.839, , , Hypotheken , , ,8 + 4 Schuldscheindarlehen , , , Namensschuld ,6 5.91, , + 23 verschreibungen Investmentanteile , , , Inhaberschuld , ,3 verschreibungen Festgelder 6., 5., 1., + 2 übrige Vermögensanlagen , ,3./ ,8./ , , ,5 + 9 Vermögensanlagen Schuldscheindarlehen 42 % Namensschuldverschreibungen 14 % Investmentanteile 24 % Inhaberschuldverschreibungen 1 % Hypotheken 7 % Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1 % Grundbesitz 7 % Festgelder Übrige 1 % Vermögensanlagen 3 % 19
19 Die Erträge aus diesen Anlagen ergeben folgendes Bild: Durchschnitts- Ertrag Durchschnittsrendite bestand Berichtsjahr / Vorjahr T EUR T EUR % % Grundbesitz , ,2 5,2 5,1 Anteile an verbundenen ,7,,, Unternehmen Beteiligungen ,6 237,7 1,7,6 Hypotheken , ,5 5,3 5,4 Schuldscheindarlehen , ,1 5,1 5,3 Namensschuld , ,5 4,9 5,7 verschreibungen Investmentanteile , ,2 4,4 3,2 Inhaberschuld , ,6 6,9 6,8 verschreibungen Festgelder 55., 227,1,4, , ,9 4,8 4,7 Die nach den Rechnungslegungsvorschriften errechnete Durchschnittsverzinsung beträgt 4,8 %. Nach Abzug der Kapitalverwaltungskosten und der Abschreibungen auf Grundbesitz und Wertpapiere ergibt sich eine Nettorendite von 4,6 %. 8. Verwaltungskosten Die aus den Versorgungsabgaben zu deckenden Verwaltungskosten betragen rd. 91. EUR. Der Verwaltungskostensatz beträgt,35 % und liegt damit weiterhin deutlich unter dem geschäftsplanmäßigen Satz. Eine weitergehende Beurteilung des Verwaltungsaufwands im Vergleich zum Geschäftsumfang läßt sich ableiten aus dem Vergleich der Gesamtverwaltungskosten (Versicherungsbetrieb und Kapitalanlagen) zu den Gesamteinnahmen (Beiträge und Kapitalerträge). Dieser Kostensatz betrug,87 %. 9. Zukünftige Entwicklung der Versorgungsabgaben und -leistungen Die allgemein zu erwartende Verlängerung der Lebenserwartung der Mitglieder wird zu einem Anstieg des Leistungsbarwerts aller zukünftig zu zahlenden Vergütungsleistungen insbesondere bei den zukünftigen jungen Mitgliedern führen. Die Beitragsbarwerte werden demgegenüber eine relative Konstanz aufweisen. 2
20 1. Risikobericht Das Versorgungswerk hat die Versorgungsabgaben seiner Mitglieder nach den Prinzipien Sicherheit, Rentabilität, Liquidität sowie Mischung und Streuung langfristig anzulegen, wobei die Sicherheit oberste Priorität genießt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Kapitalanlagen befinden sich im Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungswerke der freien Berufe im Land NRW vom und in der Verordnung zu den Grundsätzen der Versicherungsaufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe in NRW vom und den hierzu erlassenen Richtlinien der Aufsichtsbehörde. Mit Erlaß vom hat die Aufsichtsbehörde Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) umgesetzt, um für alle Einrichtungen verträgliche und praxisorientierte Regelungen zu finden. Dabei wurde eine Risikoeinstufung aller Vermögensanlagen in drei Risikogruppen eingeführt. Mit dieser Einstufung sind die aufsichtsbehördlichen Anforderungen hinsichtlich des Anlagenmanagements und internen Kontrollverfahrens bei den berufsständischen Versorgungswerken der freien Berufe erfüllt. Weitere Grundlagen für die Vermögensanlage finden sich in 32 der Satzung des Versorgungswerks und in den Richtlinien für Kapitalanlagen des Aufsichtsausschusses, die in der Sitzung des Aufsichtsausschusses am den geänderten gesetzlichen Bestimmungen angepaßt wurden. Da das Versorgungswerk gegenüber seinen Mitgliedern langfristige (jahrzehntelange) Verpflichtungen eingeht, steht die Sicherheit bei den Vermögensanlagen an erster Stelle, auch wenn dies zuweilen zu Lasten der Rentabilität geht. Grundsätzlich erfolgen alle Vermögensanlagen nach dem Vier-Augen-Prinzip. Außerdem werden alle Anlagen nunmehr nach den Vorgaben der Aufsichtsbehörde in eine von drei Risikogruppen eingeteilt. Zur Durchführung und Überwachung dieser Richtlinien hat das Versorgungswerk im Jahr 25 ein Controlling eingeführt. Der Controller ist von Weisungen der Geschäftsführung unabhängig. Er überprüft die Risikoeinstufung und erstellt vierteljährlich einen Bericht für die Aufsichtsbehörde und die Gremien des Versorgungswerks. Am betrug die Risikokennziffer für alle Kapitalanlagen 165,9 Punkte, was der mittleren Risikostufe 2 entspricht. Der Controller hat bestätigt, daß alle Anlagen den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen und den Richtlinien des Aufsichtsausschusses entsprechen. Eine entsprechende Bestätigung erfolgte zusätzlich auch vom Wirtschaftsprüfer. Die Anlagepolitik des Versorgungswerks ist darauf gerichtet, in der risikoarmen Risikogruppe 2 zu bleiben. Besondere Risiken werden vom Versorgungswerk nicht eingegangen. Derivative Geschäfte werden im Direktgeschäft nicht vorgenommen. Schwerpunkt der Anlagen sind weiterhin Investitionen im Bereich festverzinslicher Wertpapiere. Aus Gründen von Mischung und Streuung erfolgen weiterhin Anlagen im Immobilienbereich und Hypothekengeschäft. Das Aktiengeschäft wird ausschließlich über Wertpapierspezialfonds betrieben. Die derzeitige Portfoliostruktur birgt im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere kein erhöhtes Risiko, da der Anteil der Emittenten mit guter und sehr guter Bonität vorherrscht. 21
21 Risiken ergeben sich sicherlich aus einer unverändert schwachen Baukonjunktur, die zu einer Stagnation bei den Beitragseinnahmen geführt hat. Mittelfristig ist mit einem Anstieg des Durchschnittsbeitrags kaum zu rechnen. Aufgrund des deutlichen Überschusses der Versorgungsabgaben und der Kapitalerträge gegenüber den Versorgungsaufwendungen wird das Anlagevolumen und das Vermögen weiterhin kräftig ansteigen. Damit verbunden ist auch ein Wachstum der Vermögenserträge. Die Durchschnittsverzinsung steht im Bereich festverzinslicher Wertpapiere weiterhin unter dem Druck der niedrigen Zinsen für Neuanlagen. Obwohl bereits ein leichter Zinsanstieg spürbar ist, sind mittelfristig nur geringe Dynamisierungen der Renten und -anwartschaften zu erwarten. Erfreulicherweise konnte das Versorgungswerk bisher seit Bestehen in jedem Jahr eine Dynamisierung aller Renten und -anwartschaften durchführen. Die allgemeine Rentenbemessungsgrundlage ist seit Gründung des Versorgungswerks im Jahr 1979 auf 256 % im Jahr 26 angestiegen. Entsprechend haben sich auch die Renten des Versorgungswerks entwickelt. 11. Zusammenfassung Nach mehreren sehr schwierigen Jahren zeichnete sich im 28. Geschäftsjahr des Versorgungswerks trotz des weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Umfelds eine leichte Erholung ab. Die Versorgungsabgaben stiegen absolut um ca. 2 % und auch die maßgebliche Versorgungsabgabe stieg um 2 % auf EUR. Zwar blieb das Zinsniveau auf dem Rentenmarkt ungewöhnlich niedrig, doch gab es die erhoffte Erholung auf dem Aktienmarkt, so daß ein Renditeanstieg erreicht werden konnte. Auch die bisherige Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr gibt zu vorsichtigem Optimismus Anlaß. Der Berechnung der Deckungsrückstellung, die Vorsorge für diese zukünftige Entwicklung treffen muß, liegen zur Zeit noch die berufsständischen Richttafeln für Architekten aus 1997 zugrunde. In 27 findet eine Überprüfung dieser biometrischen Rechnungsgrundlagen statt. Das Versorgungswerk wird den Jahresabschluß 27 nach den neuen Berufsständischen Richtlinien für Architekten aufstellen. Es zeichnet sich ab, daß sich durch die erheblich gestiegene Lebenserwartung erstmals ist die Lebenserwartung der Männer stärker gestiegen als die der Frauen ein enormer zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben wird, der nur in mehreren Jahren ausgeglichen werden kann. Dadurch wird der Spielraum für die Dynamisierung der Renten und Rentenanwartschaften erheblich eingeschränkt, zumal das Versorgungswerk weiterhin einen Rechnungszins von 4 % beibehält und in den Rentenwerten einkalkuliert hat. Erst ein darüber hinausgehender Erlös kann zur Finanzierung des Defizits und zur Erhöhung der Leistungen dienen. Düsseldorf, im Mai 27 Dipl.-Kfm. Hans Kopicki (Hauptgeschäftsführer) 22
22 BERICHT DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES Der Verwaltungsausschuß hat im vorigen Jahr viermal getagt. Von besonderer Bedeutung war die Bearbeitung der Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente und der Anträge auf erneute Mitgliedschaft. Besonders umfangreich war auch das Gebiet der Vermögensanlagen. Auch die Prüfung der eingelegten Widersprüche gehörte zu den Hauptthemen einer jeden Sitzung. Satzungsgemäß wurden folgende Anträge bzw. Widersprüche behandelt und beschieden: Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente Anträge auf Weitergewährung der BU-Rente Anträge auf erneute Mitgliedschaft Widersprüche gegen die Ablehnung von 22 4 Anträgen auf Berufsunfähigkeitsrente Widersprüche gegen Beitragsbescheide Widersprüche gegen Rentenbescheide 5 3 Widersprüche gegen die Ablehnung von Anträgen 3 7 auf Weitergewährung der BU-Rente Widersprüche gegen die Ablehnung eines 2 Antrags auf erneute Mitgliedschaft Widerspruch gegen die Ablehnung eines 1 Antrags auf Versendung der Verwaltungsakte Damit hat der Verwaltungsausschuß im Jahr 26 über 17 Anträge und 47 Widersprüche entschieden. Der Verwaltungsausschuß hat den positiven Bericht der Geschäftsstelle über das Geschäftsjahr 26 zur Kenntnis genommen und dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den engagierten und erfolgreichen Einsatz. Wermelskirchen, den 14. Juni 27 Dipl.-Ing. Hartmut Miksch (Vorsitzender) 23
23 BERICHT DES AUFSICHTSAUSSCHUSSES Der Aufsichtsausschuß ist über die Entwicklung und Lage des Versorgungswerks sowie über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle im Jahr 26 laufend unterrichtet worden. Der Geschäftsbericht 26 und der Bericht des Wirtschaftsprüfers haben dem Aufsichtsausschuß vorgelegen. Die gemäß 4 Ziffer 7 b) der Satzung vorgenommene Prüfung des Rechnungsabschlusses ergab keine Beanstandungen. Der Aufsichtsausschuß empfiehlt der Vertreterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses 26 und die Entlastung des Verwaltungsausschusses. Königswinter, den 26. Juni 27 Dipl.-Ing. Rolf Vollmer (Vorsitzender) BESCHLUSS DER VERTRETERVERSAMMLUNG Die Vertreterversammlung stellt den ihr vorgelegten Jahresabschluß 26 des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW gemäß 3 Ziffer 1 c) der Satzung hiermit fest. Gemäß 3 Ziffer 1 d) der Satzung erteilt die Vertreterversammlung dem Verwaltungs- und dem Aufsichtsausschuß für das Geschäftsjahr 26 hiermit Entlastung. Münster, den 2. Oktoberr 27 Dipl.-Ing. Hartmut Miksch (Präsident) 24
24 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS Nach dem abschließenden Gesamturteil unserer Prüfung waren keine Einwendungen zu erheben. Wir haben daher dem Jahresabschluß des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum 31. Dezember sowie dem satzungsgemäß erstellten Lagebericht den nachstehenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß 322 HGB erteilt: Wir haben den Jahresabschluß bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 26 bis 31. Dezember 26 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung des Versorgungswerks. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluß unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlußprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlußprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, daß Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluß unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelnden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluß und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfaßt die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, daß unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluß den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Versorgungswerks. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluß, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Versorgungswerks und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Düsseldorf, den WSP W. Schuster und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf gez. Wolfgang Schuster (Wirtschaftsprüfer) 25
25 26 A K T I V A A. Immaterielle Vermögensgegenstände B. Kapitalanlagen Bilanz Vorjahr EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundene Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Beteiligungen III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 4. Sonstige Ausleihen a) Namensschuldverschreibungen b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 5. Einlagen bei Kreditinstituten C. Forderungen I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer II. Sonstige Forderungen D. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen und Vorräte II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand III. Andere Vermögensgegenstände E. Rechnungsabgrenzungsposten I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Aktiva
26 Bilanz 26 PASSIVA 26 Vorjahr EUR EUR EUR EUR A. Eigenkapital Gewinnrücklagen Verlustrücklage gemäß 37 VAG B. Versicherungstechnische Rückstellungen I. Deckungsrückstellung II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle III. Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung IV. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen C. Andere Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen II. Sonstige Rückstellungen D. Andere Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern II. Sonstige Verbindlichkeiten E. Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Passiva
27 28 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1. bis I. Versicherungstechnische Rechnung 1. Verdiente Beiträge 2. Beiträge aus der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückstellung 3. Erträge aus Kapitalanlagen a) Erträge aus Beteiligungen 26 Vorjahr EUR EUR EUR EUR EUR EUR b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen Sonstige versicherungstechnische Erträge 5. Aufwendungen für Versicherungsfälle a) Zahlungen für Versicherungsfälle b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 6. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen a) Deckungsrückstellung b) Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen Aufwendungen für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen 8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 9. Aufwendungen für Kapitalanlagen a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 1. Versicherungstechnisches Ergebnis II. Nichtversicherungstechnische Rechnung 1. Sonstige Erträge 2. Sonstige Aufwendungen 3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern 5. Jahresüberschuß Einstellungen in Gewinnrücklagen (in die Verlustrücklage gem. 37 VAG) 7. Bilanzgewinn
VERSORGUNGSWERK ARCHITEKTENKAMMER NRW KÖRPERSCHAFT ÖFFENTLICHEN RECHTS. Geschäftsbericht 2007 (29. Geschäftsjahr)
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