Vorlesung Barrierefreies Webdesign

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1 Vorlesung Barrierefreies Webdesign In der Vorlesung Barrierefreies Webdesign wird vermittelt, wie Webseiten entwickelt werden können, die nicht nur gut aussehen, sondern auch gut benutzbar sind und zwar für alle. Denn barrierefreies Webdesign ist mehr als nur Webdesign für Blinde, auch wenn blinde und sehbehinderte Menschen ganz besonders auf ein barrierefreies Internet angewiesen sind. Über die Dozentin Tiffany Wyatt ist geschäftsführende Gesellschafterin der Hamburger Mediengestaltungsagentur feld wald wiese, die für Unternehmen und Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Kultur arbeitet und seit mehreren Jahren auf barrierefreies Webdesign spezialisiert ist. Sie ist seit 2002 Dozentin für barrierefreies Webdesign und leitet unter anderem Online-Workshops in Kooperation mit dem E-Learning-Anbieter akademie.de. Weitere Infos: Inhaltsverzeichnis Wer braucht ein barrierefreies Internet?...2 Besondere Bedürfnisse einiger ausgewählter Benutzergruppen...3 Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen... 5 Direkte Verpflichtung für Bundesbehörden... 5 Zielvereinbarungen für die Wirtschaft... 5 Was bedeutet das Gleichstellungsgesetz für Webdesigner?...6 Gleichstellungsgesetze der Länder... 7 Richtlinien für barrierefreies Webdesign...8 WCAG 1.0 die Richtlinien der WAI...8 Die BITV...9 Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte Überblick über Hilfsmittelarten für blinde und Sehbehinderte In Deutschland verbreitete Hilfsmittel...11 Anforderungen nach WCAG 2.0 (Level A und AA) Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Robustheit...15 Wer ist für was zuständig? Checkliste Projektmanagement für barrierefreie Webauftritte...17 Bookmarks zu dieser Vorlesung 1

2 Wer braucht ein barrierefreies Internet? Barrierefreies Webdesign wird oft mit Webdesign für Blinde gleichgesetzt. Tatsächlich sind gerade blinde Menschen besonders auf ein gut zugängliches Internet angewiesen. Denn für sie werden viele Dinge, die für Normalsichtige selbstverständlich sind, durch das Internet überhaupt erst möglich: Zeitung lesen, die richtige Bahnverbindung raussuchen, Stellenanzeigen durchsehen, Börsenkurse verfolgen, Kontoauszüge prüfen, das Fernsehprogramm studieren oder Preislisten vergleichen die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Leider sind heute jedoch zahlreiche Webseiten für blinde Benutzer so wenig brauchbar wie ein gedrucktes Telefonbuch. Blinde können nur dann tatsächlich die phantastischen neuen Möglichkeiten nutzen, die das Internet ihnen in der Theorie bietet, wenn barrierefreies Webdesign zur Norm wird. Doch nicht nur Blinde profitieren von einem barrierefreien Internet. Accessibility (Englisch für Zugänglichkeit) im Internet ist für alle Benutzer gut. Der Idealfall: Eine barrierefreie Website ist für jeden Benutzer mit jedem geeigneten Browser und jeder geeigneten technischen Ausstattung im vollen Umfang zugänglich und nutzbar. Was heißt das im Einzelnen? Ein Benutzer kann normalsichtig und computererfahren sein, vielleicht ist er aber auch - sehbehindert oder blind - motorisch behindert - gehörlos oder schwerhörig - lese- oder konzentrationsschwach - älter - ein Computer-Anfänger Er kann als Browser den aktuellen Internet Explorer mit Flash-Plugin und aktiviertem JavaScript benutzen, vielleicht hat er aber auch - eine etwas ältere Browserversion - einen anderen grafischen Browser wie Firefox, Opera oder Safari - einen Textbrowser wie Lynx - einen besonderen Browser wie den IBM Homepage Reader speziell für Blinde - keine Plugins installiert oder JavaScript deaktiviert - die Darstellung von Bildern deaktiviert (z.b. bei langsamer Internetanbindung) Seine technische Ausstattung kann der klassische PC mit Windows als Betriebssystem, 17-Zoll- Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher und schnellem Internetzugang sein, aber die Alternativmöglichkeiten sind zahlreich, zum Beispiel - ein Mac mit extrem hochauflösendem Flachbildschirm - ein älterer Laptop mit Trackpad und langsamer Internetanbindung - ein PC ohne Bildschirm, dafür mit Sprachausgabe und Braillezeile - ein PDA oder ein WAP-Handy - ein öffentliches Internet-Terminal mit Touchscreen So unterschiedlich die Menschen, so verschieden sind auch ihre Bedürfnisse. Eine barrierefreie Website erlaubt jedem Besucher unabhängig von seinen persönlichen und 2

3 technischen Umständen alle Inhalte zu lesen und natürlich auch alle Interaktionsmöglichkeiten zu nutzen. Barrierefreies Webdesign heißt allerdings entgegen einem gängigen Vorurteil ganz und gar nicht, dass nur noch ungestaltete Textwüsten mit blauen unterstrichenen Links erlaubt sind. Vielmehr besteht die Herausforderung darin, alle Anforderungen an Barrierefreiheit sinnvoll und elegant unter einen Hut zu bekommen also zum Beispiel für Sehende eine ansprechende, ergonomische und intuitive grafische Oberfläche zu gestalten und diese so in HTML und CSS umzusetzen, dass blinde Benutzer alle Informationen vollständig und gut strukturiert präsentiert bekommen, sehbehinderte Benutzer die Gestaltung an ihre Bedürfnisse anpassen können, Benutzer mit motorischen Behinderungen alles gut mit der Tastatur bedienen können und so weiter. Barrierefreies Webdesign ist also mehr als nur Webdesign für Blinde und auch mehr als nur Webdesign für Behinderte. Gutes, durchdachtes und barrierefreies Webdesign hilft allen Benutzern, mehr Nutzen aus dem Internet zu ziehen. The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless of disability is an essential aspect. Tim Berners-Lee, Direktor des W3C und Web-Erfinder Besondere Bedürfnisse einiger ausgewählter Benutzergruppen Blinde Menschen Blinde Internetbenutzer brauchen vor allem Text! Denn Grafiken oder Flash-Animationen können nicht durch Hilfsmittel wie Screenreader (mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt "Hilfsmittel") ausgelesen werden. Folglich bleiben alle Inhalte, die nur in Form von Grafiken vorliegen, blinden Benutzern vorenthalten es sei denn, es wird eine angemessene Textalternative für grafische Inhalte angeboten. Ebenfalls sehr wichtig für blinde Menschen ist eine gute und konsequente Strukturierung der Seiteninhalte mit den in HTML zur Verfügung stehenden Strukturelementen wie zum Beispiel die Überschriftenelemente h1 bis h6. Sehbehinderte Menschen Sehbehinderte Menschen haben in Abhängigkeit von Art und Stärke ihrer Augenerkrankung sehr unterschiedliche Bedürfnisse. - Für die große Gruppe der Farbenblinden ist es wichtig, dass Webseiten auch dann lesbar und verständlich bleiben, wenn nicht alle Farben für den Betrachter erkennbar und unterscheidbar sind. - Menschen, die stark blendempfindlich sind und nicht mit hellen Hintergründen klarkommen, invertieren solche Seiten einfach das heißt, sie stellen zum Beispiel durch eigene Benutzerstylesheets den Hintergrund dunkel und die Schrift hell ein. Auch für diese Gruppe ist es deshalb wichtig, dass Webseiten auch mit ganz anderen Farben benutzbar und verständlich bleiben. - Menschen, die auf Vergrößerungssoftware (die jeweils einen Ausschnitt des Bildschirms stark vergrößert) angewiesen sind, brauchen ein übersichtliches, 3

4 möglichst auf allen Seiten durchgängiges Design. Denn wer eine Seite nicht als Ganzes überblicken kann, läuft ständig Gefahr, wichtige Teile zu übersehen. - Menschen mit leichten Sehschwächen brauchen die Möglichkeit, Schriften mit der entsprechenden Browserfunktion zu vergrößern. Motorisch behinderte Menschen Motorisch behinderten Menschen, die beispielsweise Schwierigkeiten haben, ihre Hand zu steuern, hilft es, wenn sie so wenig wie möglich klicken müssen, um an alle Informationen zu gelangen. Darüber hinaus sind sie auf ausreichend große Buttons und Schaltflächen angewiesen, und oft auch darauf, dass Webangebote ausschließlich mit der Tastatur ganz ohne Maus bedienbar sind. Schwerhörige Menschen Weil das Internet in erster Linie ein visuelles Medium ist, haben schwerhörige und spätertaubte Menschen zurzeit noch mit relativ wenigen Barrieren zu kämpfen. Aber je mehr die Multimedialastigkeit zunimmt, desto leichter wird auch diese Gruppe ausgeschlossen. Deshalb brauchen Menschen mit Hörbehinderung für alle Inhalte, die in Form von gesprochener Sprache eingebunden werden (seien es Audio-Files, Videos oder Flash-Anwendungen), eine gleichwertige Textalternative. Gehörlose Menschen Anders sieht die Situation für von Geburt an gehörlose Menschen aus, deren Muttersprache nicht die deutsche Lautsprache, sondern die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist. Die beiden Sprachen haben völlig unterschiedliche Strukturen und wer in Gebärdensprache problemlos kommunizieren kann, ist deshalb noch nicht automatisch in der Lage, geschriebene Texte in Lautsprache zu lesen. Viele Gehörlose haben sehr große Probleme mit geschriebenen Texten: Sie können sie zwar sehen, aber nicht lesen und verstehen. Unter folgendem Link finden Sie ein Verzeichnis mit Links zu zahlreichen Gebärdenvideos: Weitere Informationen und Dienstleistungen rund um Gebärdenvideos bietet das Unternehmen Gebärdenwerk: Kognitiv behinderte Menschen Für diese Benutzergruppe ist vor allem wichtig, dass Inhalte so leicht verständlich wie möglich präsentiert werden. Das gilt in besonderem Maße für die Navigation und für die Sprache. Und wer noch? Die Liste ließe sich natürlich fortsetzen und beispielsweise um die speziellen Bedürfnisse von Benutzern mit einer weniger verbreiteten technischen Ausstattung (z.b. PDAs oder Linux als Betriebssystem) ergänzen. Eine weitere Gruppe, die von Barrierefreiheit profitiert und zudem stark wächst, sind ältere Menschen. Klar ist auf alle Fälle: Die Gruppe derjenigen, denen es zugute kommt, wenn sich Webdesigner Gedanken um die Barrierefreiheit ihrer Sites machen, ist außerordentlich groß. Zwar können die einzelnen Anforderungen an Barrierefreiheit von Benutzer zu Benutzer sehr unterschiedlich sein, das Grundbedürfnis an Zugänglichkeit teilen jedoch alle. 4

5 Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen 1994 wurde ein wichtiger Satz ins Grundgesetz aufgenommen: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Zwar sieht die Realität bis heute anders aus, immerhin wurde aber mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes am 1. Mai 2002 ein weiterer entscheidender Schritt hin zu wirklicher Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung gemacht. Der 11 dieses Gesetzes heißt barrierefreie Informationstechnik und wird hoffentlich mit dazu beitragen, das Internet zu verändern damit es künftig für alle benutzbar ist. Die Ziele des Gleichstellungsgesetzes werden in 1 klar ausgedrückt: Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen. Die gleichberechtigte Teilhabe und die selbstbestimmte Lebensführung sollen vor allem durch Barrierefreiheit erreicht werden zum Beispiel von Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen und Kommunikationseinrichtungen, die in Zukunft für Behinderte uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe nutzbar sein sollen. So sollen etwa Gebäude des Bundes, Haltestellen und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs, sowie Züge und Bahnhöfe künftig rollstuhlgerecht sein. Direkte Verpflichtung für Bundesbehörden Die im Gesetz festgelegten Vorschriften bezüglich der Barrierefreiheit etwa von Gebäuden oder auch Internetangeboten gelten direkt nur für Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für Landesverwaltungen, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen also beispielsweise für die Bundesanstalt für Arbeit, das Bundesamt für Finanzen oder die verschiedenen Ministerien. Zielvereinbarungen für die Wirtschaft Natürlich ist behinderten Menschen aber nur dann wirklich geholfen, wenn auch alle anderen Bereiche des Lebens barrierefrei gestaltet werden, zum Beispiel Läden, Kinos, Restaurants, Hotels und so weiter. Zu diesem Zweck wurde das Instrument der Zielvereinbarungen geschaffen. Danach können anerkannte Behindertenverbände mit einzelnen Unternehmen oder Branchenverbänden Verhandlungen aufnehmen mit dem Ziel, verbindliche Regelungen für die Schaffung barrierefreier Angebote zu vereinbaren. Die Aufnahme der Verhandlungen wird ebenso wie die Ergebnisse in das Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung eingetragen. In einer Zielvereinbarung soll zum Beispiel festgelegt werden, für welche Unternehmen oder Branchen sie gilt, welche Mindestbedingungen an Barrierefreiheit von den entsprechenden 5

6 Unternehmen eingehalten werden müssen, welcher Zeitrahmen zur Erfüllung dieser Mindestbedingungen zur Verfügung steht, und welche Vertragsstrafen drohen, wenn diese nicht erfüllt werden. Zielvereinbarungsregister: zielvereinbarungsregister.html Was bedeutet das Gleichstellungsgesetz für Webdesigner? Die Ziele des Gleichstellungsgesetzes gelten nicht nur für Gebäude oder Verkehrsmittel: auch Informationstechnik also Internetangebote oder Programmoberflächen soll künftig auch für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Dies wird in 11 des Gleichstellungsgesetzes geregelt: 11 Barrierefreie Informationstechnik (1) Träger öffentlicher Gewalt (...) gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, (...) schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung (...) 1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen, 2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung, 3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen. (2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen (...) ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten. Die Rechtsverordnung, von der in Absatz 1 die Rede ist, wurde am 17. Juli 2002 veröffentlicht und nennt sich Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV (gesprochen oft Bit-V). In dieser Verordnung wird detailliert festgelegt, wie Behörden des Bundes ihre Internetseiten künftig zu gestalten haben beispielsweise in Bezug auf Grafiken, Tabellen oder Frames. Diese Regelungen sind in Anlehnung an die Richtlinien des WAI der Web Accessibility Initiative des W3C (Word Wide Web Consortium) entstanden. Weitere Informationen sowohl zur BITV als auch zu den WAI-Richtlinien Sie im Abschnitt Richtlinien für barrierefreies Webdesign. Das komplette Gleichstellungsgesetz zum Nachlesen: 6

7 Gleichstellungsgesetze der Länder Zusätzlich zum Bundesgesetz gibt es auch auf Länderebene Gesetze zur Gleichstellung behinderter Menschen. Bislang haben Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und das Saarland eigene Gleichstellungsgesetze verabschiedet, von denen die meisten das Thema Informationstechnik ähnlich regeln wie das Bundesgesetz. Entwürfe für Landesgleichstellungsgesetze gibt es zurzeit in Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen. Genauere Informationen zum aktuellen Stand der Gesetzgebung auf Länderebene: 7

8 Richtlinien für barrierefreies Webdesign WCAG 1.0 die Richtlinien der WAI Die WAI (Web Accessibility Initiative) wurde vom W3C, dem World Wide Web Consortium ins Leben gerufen. Dieses Konsortium ist für die Definierung von Webstandards (zum Beispiel HTML) und für Weiterentwicklungen im Internet zuständig. Die WAI befasst sich mit der Zugänglichkeit der W3C-Standards und hat 1999 entsprechende offizielle Richtlinien aufgestellt: die Web Content Accessibility Guidelines 1.0, kurz WCAG (gesprochen oft Wikag ). Die WCAG 1.0 enthalten insgesamt 65 Anforderungen, die ihrer Priorität nach in drei Kategorien aufgeteilt sind: Muss-, Soll- und Kann-Maßnahmen. A, AA und AAA drei Stufen der Barrierefreiheit Priorität 1 (A level) Alle 16 Checkpunkte der Priorität 1 müssen eingehalten werden, da sonst die Zugänglichkeit nicht gewährleistet ist. HTML-Seiten, die den Priorität 1 Anforderungen nicht genügen, sind für viele Menschen schlicht unbrauchbar. Priorität 2 (AA level) In diese Prioritätsstufe fallen 30 weitere Checkpunkte, die möglichst eingehalten werden sollen, da sie vielen Menschen die Zugänglichkeit wesentlich erleichtern. HTML-Seiten, die diese Regeln missachten, sind für manche Menschen möglicherweise schwer zu benutzen. Priorität 3 (AAA level) Die Prioritätsstufe 3 umfasst 19 weitere Checkpunkte, die erfüllt werden können, um die Zugänglichkeit noch weiter zu erleichtern. Links zu den WAI Richtlinien Eine deutsche Fassung der kompletten WAI Richtlinien finden Sie hier: Die Anforderungen als Checkliste finden Sie hier: Die englischsprachigen Originaldokumente sind hier abrufbar: 8

9 Die BITV Seit ihrer Veröffentlichung am 17. Juli 2002 gilt in Deutschland die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung oder BITV. Die Anlage 1 zur BITV legt im Einzelnen fest, welche technischen Anforderungen eine barrierefreie Website erfüllen muss. Diese BITV-Anlage enthält insgesamt 14 Anforderungen. Zu jeder Anforderung gibt es eine Reihe von Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz zu erreichen. Diese Bedingungen teilen sich der Priorität nach in zwei Gruppen auf: Bedingungen der Priorität 1 müssen auf allen Seiten eines Internetauftritts berücksichtigt werden, darüber hinaus müssen zentrale Bestandteile eines Auftritts wie Einstiegsseiten oder Navigation zusätzlich auch alle Bedingungen der Priorität 2 erfüllen. Die Anforderungen und Bedingungen des BITV sind auf Basis der WAI-Richtlinien entstanden und ähneln diesen daher sehr. Die komplette Anlage 1 der BITV: 9

10 Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte Jeder erfahrene Webdesigner weiß, dass ein und dieselbe HTML-Seite je nach Browser und Plattform sehr unterschiedlich aussehen kann. Im Extremfall funktioniert eine Site in dem einen Browser wunderbar, während in dem anderen nur leere Seiten angezeigt werden. Deshalb gehören gründliche Tests mit verschiedenen Browsern und Konfigurationen immer mit zum Entstehungsprozess einer guten Website. Entsprechend kennen sich die meisten Webdesigner mit zahlreichen unterschiedlichen Browsern gut aus. Natürlich ist es mit spezialisierter Software für blinde und sehbehinderte Menschen ähnlich: Die verschiedenen Programme haben unterschiedliche Funktionen und interpretieren Webseiten auf unterschiedliche Weise. Deshalb ist es für Webdesigner, die zugängliche Sites erstellen möchten, natürlich hilfreich, so viel wie möglich über diese Hilfsmittel zu wissen. Die verschiedenen Hilfsmittel lassen sich grob in fünf Gruppen unterteilen: - Screenreader - Sprachausgabe - Braillezeile - Vergrößerungssoftware - Sonstige Hilfsmittel Überblick über Hilfsmittelarten für blinde und Sehbehinderte Screenreader Ein Screenreader ist eine Software, die den Bildschirminhalt ausliest. Dieser kann wiederum entweder mittels Sprachausgabe über Lautsprecher oder Kopfhörer ausgegeben oder an eine angeschlossene Braillezeile weitergegeben werden. War das Auslesen des Bildschirms zu DOS-Zeiten noch verhältnismäßig einfach, müssen Screenreader heute hochkomplexe Aufgaben lösen, um mit grafischen Benutzeroberflächen wie Windows klarzukommen. Grundsätzlich können Screenreader nur solche Informationen auslesen und weitergeben, die in Textform vorliegen. Sprachausgabe Mittels einer Sprachausgabe können sich blinde Benutzer den vom Screenreader ausgelesenen Bildschirminhalt vorlesen lassen. Die Sprachausgabe ist normalerweise bereits in die Screenreader-Software integriert. Je nach Software lassen sich verschiedene synthetische Stimmen einstellen, die oft auch je nach Kontext unterschiedlich sind (beim Vorlesen einer Internetseite z.b. eine weibliche Stimme für Links, eine tiefe männliche Stimme für den Fließtext und eine hellere männliche Stimme für Überschriften). 10

11 Braillezeile Eine Braillezeile ist ein Gerät, das zusätzlich zur Tastatur an den Rechner angeschlossen wird und eine Ausgabe in Blindenschrift ermöglicht. Die Schrift wird jedoch nicht auf Papier geprägt, sondern die Braillezeile selbst bietet je nach Modell Platz für 20 bis 80 Zeichen, jeweils bestehend aus acht Punkten, die mittels kleiner sich hebender und senkender Stifte dargestellt und abgetastet werden können. Vergrößerungssoftware Mit einer Vergrößerungssoftware können einzelne Ausschnitte des Bildschirms stark vergrößert dargestellt werden. Diese Software wird von sehbehinderten Menschen eingesetzt, denen Mittel wie ein großer Bildschirm bei niedriger Auflösung und großen Systemschriften nicht ausreichen. Vergrößerungssoftware kann natürlich auch in Kombination mit Vorlesesystemen eingesetzt werden. Sonstige Hilfsmittel Es stehen eine Reihe von weiteren Softwarehilfen zur Verfügung, die Blinden und Sehbehinderten den Zugang ins Internet erleichtern. Als Beispiel wären da etwa der IBM Homepage Reader oder der Webformator zu nennen. Der IBM Homepage Reader ist ein sprechender Browser mit eigenständiger Vorlesefunktion. Der Webformator ist ein Plugin für den Internet Explorer, der eine speziell aufbereitete Textversion erzeugt, die dann über die vorhandenen Hilfsmittel (Screenreader mit Braillezeile oder Sprachausgabe) ausgegeben werden kann. In Deutschland verbreitete Hilfsmittel Im Folgenden finden Sie etwas detailliertere Informationen zu einigen in Deutschland gängigen Screenreadern, Browser-Plugins und Vergrößerungssoftware damit Sie wissen, mit welcher Software die meisten blinden Internetbenutzer Ihre Webseiten betrachten. Zunächst aber ein kurzer Hinweis in Sachen Betriebssystem: Es mag zunächst überraschen, dass Blinde fast ausschließlich Windows einsetzen. Entsprechend sind auch fast alle Hilfsmittel auf dieses Betriebssystem zugeschnitten. Der Grund dafür liegt unter anderem in der von Microsoft entwickelten Schnittstelle MSAA (Microsoft Active Accessibility), die Bestandteil von Windows ist. Diese Schnittstelle liefert Screenreadern, die darauf aufsetzen, Informationen zu den verschiedenen Objekten auf dem Bildschirm (wie etwa Menüs, Dialogboxen oder Scrollbalken etc.) und ermöglicht ihre Bedienung. 11

12 Verbreitete Screenreader JAWS (Job Access with Speech) JAWS ist ein weit verbreiteter Screenreader mit integrierter Sprachausgabe, den viele Blinde in Kombination mit dem Internet Explorer nutzen. Die Vollversion ist mit Preisen ab ca EUR sehr teuer. Wer die Software aber als Webdesigner nur gelegentlich zum Testen nutzen möchte, kann sich eine kostenlose Testversion herunter laden, die jeweils 40 Minuten lang nach Programmstart funktioniert. Nach Ablauf dieser Zeit kann nach einem Neustart des Rechners weiter mit JAWS gearbeitet werden. Falls Sie tatsächlich einmal einen Screenreader in Aktion erleben möchten, seien Sie jedoch vorgewarnt: Die Bedienung ist für Sehende sehr schwierig und die Einarbeitung langwierig. Das liegt vor allem an den zahlreichen sehr komplizierten Tastenkombinationen, die nötig sind, damit die Tastaturbefehle nicht mit denen anderer Programme (mit denen der Screenreader ja interagieren muss) kollidieren. Für gelegentliche Tests ist eine umfangreiche Software wie JAWS deshalb nur bedingt geeignet auch wenn es natürlich sehr interessant ist, zu wissen, wie ein Großteil der Blinden Ihre Internetseiten präsentiert bekommt. Immerhin liegt der Marktanteil dieses Screenreaders Schätzungen zufolge zwischen 75 und 85 Prozent. Weitere Infos zu JAWS finden Sie auf der Site der Herstellerfirma Freedom Scientific: Wesentlich ausführlicher und informativer ist jedoch die englischsprachige Site: Blindows Auch Blindows zählt zu den in Deutschland verbreiteten Screenreadern. Wie JAWS wird die Software entweder mit der eingebauten Sprachausgabe (übrigens die so genannte "Eloquence", die auch bei JAWS eingebaut ist) oder in Kombination mit einer Braillezeile genutzt oder natürlich auch beides gleichzeitig. Weitere Informationen: Virgo Der dritte in Deutschland relevante Screenreader ist Virgo. Dieser Screenreader verfügt je nach Version über eine integrierte Vergrößerungssoftware. Weitere Informationen: Weitere Informationen: Verbreitete Browser-Plugins Webformator Der Webformator ist ein kostenloses Plugin für den Internet Explorer, das eine für den nichtvisuellen Zugang optimierte Textausgabe von Webseiten liefert. Es ist in erster Linie als ergänzendes Hilfsmittel für Benutzer des Screenreaders Blindows gedacht, ist aber gleichzeitig auch ein geeignetes Werkzeug für Webdesigner, die ihre eigenen Seiten auf Zugänglichkeit überprüfen möchten. Hier kann der Webformator herunter geladen werden: 12

13 IBM Home Page Reader Der IBM Home Page Reader ist nicht direkt ein Plugin, setzt allerdings auf den Internet Explorer auf. Es handelt sich bei dieser Software um einen sprechenden Browser, mit dem blinde oder sehbehinderte Menschen auch ohne Screenreader und Sprachausgabe im Internet surfen können. Der Home Page Reader ist zugleich eine praktische Testsoftware für Webdesigner, da er auch ohne komplizierte Tastaturkürzel über eine grafische Oberfläche bedient werden kann. Download einer 30-Tage-Testversion: Vergrößerungssoftware Wer zumindest noch über einen Rest Sehkraft verfügt, ist mit einer Vergrößerungssoftware oft besser bedient als mit einem Screenreader alleine schon weil Braille nicht ohne weiteres erlernbar ist und die gesprochene Ausgabe viel Zeit in Anspruch nimmt. Manche Sehbehinderte kombinieren auch Vergrößerungssoftware mit Sprachausgabe und/oder Braillezeile je nach Art und Schwere ihrer Behinderung und persönlichen Präferenzen. Mit einer Vergrößerungssoftware kann der Bildschirminhalt extrem stark vergrößert werden, üblicherweise bis zur 16-fachen, je nach Software auch bis zur 48-fachen Vergrößerung. Natürlich sieht der Benutzer aber jeweils nur einen kleinen Ausschnitt: Schon bei einer 2-fachen Vergrößerung ist nur noch ein Viertel des kompletten Bildschirminhalts auf einmal sichtbar. Die meisten Software-Pakete erlauben nicht nur eine Vergrößerung, sondern bieten auch eine Funktion zur Invertierung der Bildschirmfarben. Zoomtext Xtra (flusoft) MAGic (Freedom Scientific) 13

14 Anforderungen nach WCAG 2.0 (Level A und AA) 1. Wahrnehmbarkeit 1.1 Textalternativen - Textalternativen für Grafiken, Bilder, Alternative für grafische CAPTCHAS, leere alt-attribute für Layout-Grafiken 1.2 Zugängliche synchronisierte Medien - Untertitel für Videos (Dialog, wichtige Geräusche, für Hörbehinderte) - Audio-Deskription für Videos (für blinde Nutzer) 1.3 Anpassbare Darstellung - Strukturierung mit HTML-Elementen für Überschriften, Listen, Absätze, Zitate etc., Trennung von Inhalt und Gestaltung - Sinnvolle Lesereihenfolge (für Screenreader oder bei Darstellung ohne Stylesheets) - Verständlichkeit und Bedienbarkeit hängen nicht an Größe, Form oder Position von Elementen oder an Sound/Geräuschen 1.4 Unterscheidbarkeit - Informationen werden nicht über Farbe allein vermittelt - Automatisch abgespielte Audio-Inhalte/Musik/Geräusche (länger als 3 Sekunden) sind abschaltbar (um Konflikt mit Vorlesesoftware zu vermeiden) - Kontrastverhältnis von 5:1 für Text (Ausnahme: Text ist rein dekorativ); für große Schrift (18pt bzw. 14pt bei fetter Schrift) reicht 3:1 - Text ist auf 200% vergrößerbar, ohne dass es zu Überlappungen oder abgeschnittenen Inhalten kommt - Keine Schriftgrafiken (außer wenn es unabdingbar ist, z.b. bei Logos) 2. Bedienbarkeit 2.1 Tastaturbedienbarkeit - Alle Funktionalitäten sind auch ohne Maus bedienbar - Tastaturfallen vermeiden (z.b. Fokus wechselt in einen Flash-Film und kann nicht wieder in den HTML-Bereich zurückbewegt werden) 2.2 Ausreichend Zeit geben - Zeitlimits sind abschaltbar oder um den Faktor 10 verlängerbar (Ausnahme: Zeitlimit ist unabdingbar, z.b. bei Echtzeit-Event oder zeitabhängigem Test) - Bewegung, Blinken, automatisches Scrollen oder automatisches Updaten von Inhalten kann unterbrochen werden (wenn länger als 3 Sekunden), rein dekorativer sich bewegender oder blinkender Inhalt kann gestoppt oder versteckt werden 14

15 2.3 Keine Inhalte, die epileptische Anfälle verursachen könnten - Kein Flackern mit hoher Frequenz (Farb- oder Musterwechsel öfter als 3 x pro Sekunde) 2.4 Navigierbarkeit - Sich wiederholende Blöcke (z.b. Menüleisten) können übersprungen werden - Logische Tab-Reihenfolge (Reihenfolge der Links und Formularelemente entspricht bei Tastaturbedienung der visuellen Anordnung) - Tastaturfokus wird grafisch hervorgehoben - Aussagekräftiger Dokumenttitel für jede Seite - Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen - Aussagekräftige Linktexte - Mehr als eine Navigationsmöglichkeit (Menüleisten, Suchfunktion, Sitemap ) 3. Verständlichkeit 3.1 Lesbarkeit und Verständlichkeit - Hauptsprache des Dokuments ist angegeben - Sprachwechsel sind ausgezeichnet 3.2 Vorhersehbarkeit - Kein Kontextwechsel wenn ein Element den Fokus erhält (zum Beispiel keine automatischen Popups beim Laden der Seite) - Kein automatischer Kontextwechsel durch Benutzereingaben (Formulare zum Beispiel erst abschicken, wenn Benutzer Submit-Button geklickt hat) - Konsistente Navigationsmechanismen - Konsistente Benennung von Elementen, die innerhalb der Website die gleiche Funktion haben (z.b. gleiche Textalternative für Drucken -Icon auf allen Seiten) 3.3 Eingabehilfen - Eingabefehler (vor allem bei Formularen) werden erläutert - Wenn möglich Korrekturvorschläge bei Eingabefehlern - Aussagekräftige Beschriftungen für alle Eingabefelder - Fehlervermeidung (Formulareingaben zur Bestellungen, Änderung von Nutzerdaten u.ä. können rückgängig gemacht werden oder sind vor dem endgültigen Abschicken überprüfbar und korrigierbar) 4. Robustheit 4.1 Kompatibilität - Quellcode ist valide - Name, Rolle und Wert von Elementen sowie Änderungen von Zuständen, Eigenschaften und Werten sind mit Hilfsmitteln auslesbar (das ist bei Verwendung von HTML-Elementen ohnehin der Fall) 15

16 Wer ist für was zuständig? Konzepter - Klare Navigationsmechanismen (verständliches Menüsystem, Breadcrumb-Pfad, Inhaltsverzeichnis/Sitemap etc.) - Angemessene Formate (bevorzugt HTML; Flash und PDF nur wenn Zusatznutzen klar) - Keine alternative Textversion für Behinderte, sondern eine Version für alle Designer - Das Layout verträgt unterschiedliche Schriftgrößen / ist skalierbar - Die Schrift ist groß genug - Es werden keine Schriftgrafiken eingesetzt - Die Farben sind kontrastreich - Informationen werden nicht nur anhand der Farbe vermittelt - Klare Kennzeichnung der Position (Hervorhebung der aktuellen Menü-Option) Programmierer / HTMLer - Valider Quellcode - Inhalt und Gestaltung sind getrennt (HTML für strukturierten Inhalt, CSS für die Gestaltung, Verzicht auf Layouttabellen) - Relative Maßeinheiten für Schrift, keine Überlappungen bei Skalierung - Das CMS unterstützt die barrierefreie Pflege (z.b. Zwang zu Alternativtexten, Textformatierung nur mit den vorgegebenen Strukturelementen für Überschriften, Listen etc. ermöglichen) - Formulare sind barrierefrei - Die Website ist auch ohne JavaScript nutzbar - Anderssprachige Versionen sind ausgezeichnet (lang-attribut für HTML-Element) - Website ist komplett tastaturbedienbar - Neue Fenster werden angekündigt (sollte automatisch vom CMS erledigt werden) - Linktexte informieren über Dateiformat, z.b. bei PDFs (automatisch durch CMS) Texter / Redakteure - Aussagekräftige Linktexte - Aussagekräftige Dokumenttitel - Aussagekräftige Überschrift und Einleitung an den Anfang - Abkürzungen sind ausgeschrieben/werden erläutert; Fachbegriffe werden erläutert - Unnötige Anglizismen werden vermieden - Texte sind so einfach und klar wie möglich formuliert - Texte sind gut mit HTML-Elementen für Überschriften, Absätzen, Listen strukturiert - Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind als solche ausgezeichnet - Zitate sind als solche ausgezeichnet - Inhaltstragende Bilder und Grafiken haben aussagekräftige Alternativtexte - Datentabellen sind richtig ausgezeichnet - Kein Blinken / keine Bewegung, die nicht abgeschaltet werden kann - Nur ausreichend kontrastreiche Bilder/Grafiken einbauen - Test auf Validität vor der Veröffentlichung 16

17 Checkliste Projektmanagement für barrierefreie Webauftritte - Alle Mitglieder des Entwicklungsteams müssen die für ihren Bereich wichtigen Anforderungen an Barrierefreiheit kennen Kundenberater/Projektmanager, Konzepter, Texter, Designer und Programmierer - Schon in der Ausschreibung und natürlich im Vertrag bestimmte Punktzahl im BITV- Test als Voraussetzung für Abnahme festlegen (mindestens 90 Punkte, evtl. Erfolgsprämie bei über 95 Punkten vereinbaren) - Dienstleister sollten ihre Kompetenz durch nachweislich barrierefreie Referenzprojekte belegen können (z.b. 95plus-Liste, über 90 Punkte im BITV-Test, BIENE-Award) - Falls spezialisierte Dienstleister entwicklungsbegleitend zur Beratung herangezogen werden: immer von Anfang an einbeziehen, nicht erst am Ende! - In regelmäßigen Abständen schon während der Entwicklungsphase Zwischentests auf Barrierefreiheit (z.b. mit Online-Tool BITV-Selbstbewertung) - Nach Fertigstellung Test von einem neutralen Prüfinstitut durchführen lassen (z.b. einen abschließenden BITV-Test bei einer BIK-Beratungsstelle in Auftrag geben) - Wenn möglich praktische Nutzertests durchführen (zum Beispiel von sehbehinderten Nutzern oder Screenreadernutzern) - Nach Go-Live in regelmäßigen Abständen Kontrollen (z.b. mit BITV-Selbstbewertung) - Accessibility-Schulung und -Handbuch für alle Redakteure, die mit der laufenden Pflege befasst sind feld wald wiese Philipp Großmann, Tiffany Wyatt GbR Dieses Lehrbuch ist Teil des von Tiffany Wyatt geleiteten Online-Workshops Barrierefreies Webdesign bei akademie.de. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter 17

18 Die ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie die Weitergabe dieses Skripts an Dritte ist nicht gestattet. 18

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