Tipp24 SE Hamburg Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2012
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1 Tipp24 SE Hamburg Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2012
2 e Bestätigungsvermerk Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Tipp24 SE, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
3 e Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Hamburg, 20. März 2013 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klimmer Wirtschaftsprüfer Hoyer Wirtschaftsprüfer
4 Tipp24 SE, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA EUR EUR EUR EUR EIGENKAPITAL ANLAGEVERMÖGEN Gezeichnetes Kapital , ,00 Immaterielle Vermögensgegenstände Kapitalrücklage , ,27 Bilanzgewinn , ,26 Entgeltlich erworbene Software 742, , , ,53 Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,00 RÜCKSTELLUNGEN Finanzanlagen Steuerrückstellungen , ,00 Anteile an verbundenen Unternehmen , ,80 Sonstige Rückstellungen , ,85 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0, , , , , , , ,80 VERBINDLICHKEITEN UMLAUFVERMÖGEN Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,62 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände EUR ,20 (Vorjahr: EUR ,62) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen , ,84 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen , ,83 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: Forderungen gegen verbundene Unternehmen , ,74 EUR ,75 (Vorjahr: EUR ,84) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: Sonstige Verbindlichkeiten , ,33 EUR 0,00 (Vorjahr: EUR ,55) davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: Sonstige Vermögensgegenstände , ,55 EUR ,53 (Vorjahr: EUR ,33) davon aus Steuern EUR ,53 (Vorjahr: EUR ,11) , , , ,79 Wertpapiere Sonstige Wertpapiere , ,99 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten , , , ,20 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN , ,86 AKTIVE LATENTE STEUERN 0, , , , , ,17
5 Tipp24 SE, Hamburg Gewinn- und Verlustrechnung für 2012 EUR 2011 EUR Umsatzerlöse , ,85 Sonstige betriebliche Erträge , ,98 davon Erträge aus der Währungsumrechnung: EUR 29,31 (Vorjahr: EUR 17,52) Personalaufwand Löhne und Gehälter , ,67 Soziale Abgaben , ,91 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen , ,17 Sonstige betriebliche Aufwendungen , ,78 davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 7.617,57 (Vorjahr: EUR 120,70) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens , ,95 davon aus verbundenen Unternehmen EUR ,59 (Vorjahr: EUR ,97) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge , ,81 Abschreibungen auf Finanzanlagen , ,53 Zinsen und ähnliche Aufwendungen , ,91 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , ,38 Außerordentliche Erträge ,49 0,00 Außerordentliche Aufwendungen ,12 0,00 Außerordentliches Ergebnis ,37 0,00 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag , ,47 davon Aufwand/Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern EUR ,31 (Vorjahr: EUR ,87) Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) , ,91 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,26 0,00 Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0, ,17 Bilanzgewinn , ,26
6 Tipp24 SE, Hamburg Anhang für Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und sonstigen Angabevorschriften gemäß 242 ff. und 264 ff. HGB sowie des Aktiengesetzes erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände werden, soweit sie gegen Entgelt erworben wurden, zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Nicht entgeltlich erworbene, selbst erstellte Vermögensgegenstände wurden nach 248 HGB nicht als Aktivposten angesetzt. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen. Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro werden aus Vereinfachungsgründen jährlich mit einem steuerlich zu bildenden Sammelposten in die Handelsbilanz übernommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 150,00 Euro sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. im Aufwand erfasst worden. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p. a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. 1/19
7 Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und decken alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten ab. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die sich insgesamt ergebene Steuerentlastung wird in der Bilanz angesetzt. Aktive und passive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem wahrscheinlich ist, dass hierfür in den nächsten fünf Jahren zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Ermessensübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanung erforderlich. 2/19
8 Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei der Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip ( 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip ( 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. 3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angebe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. 3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen zum 31. Dezember 2012 solche aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Im Vorjahr enthielten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 767 Tsd. Euro Zinsforderungen im Zusammenhang mit Ausleihungen, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3.3 Wertpapiere sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die Gesellschaft hält am 31. Dezember 2012 Wertpapiere in Höhe von 306 Tsd. Euro (Vorjahr: Tsd. Euro). Diese Wertpapiere werden zur kurzfristigen Anlage von Liquiditätsüberhängen eingesetzt. Die zum 31. Dezember 2012 ausgewiesene Position Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten beinhaltet im Wesentlichen Guthaben bei verschiedenen europäischen Kreditinstituten sowie kurzfristige Anlagen in Höhe von Tsd. Euro (Vorjahr: Tsd. Euro). 3/19
9 3.4 Aktive latente Steuern Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die gezahlten oder geschuldeten Ertragsteuern sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern setzen sich aus Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und Solidaritätszuschlag zusammen. Der Steuersatz für die Körperschaftsteuer beträgt %; der Solidaritätszuschlag 5,5 % der Körperschaftsteuer. Die Gewerbeertragsteuer wird auf den Gewerbeertrag einer Gesellschaft erhoben. Der Gewerbeertrag ermittelt sich aus dem zu versteuernden Einkommen nach dem Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz unter Berücksichtigung von Kürzungen und Hinzurechnungen nach dem deutschen Gewerbesteuergesetz. Der effektive Gewerbeertragsteuersatz hängt davon ab, in welcher Gemeinde die Gesellschaft eine Betriebsstätte zur Ausübung ihres Gewerbebetriebs unterhält. Der effektive Gewerbeertragsteuersatz für Hamburg für 2012 beträgt 16,45%. Latente Steuern werden mit dem bei Aufstellung des Abschlusses erwarteten durchschnittlichen Steuersatz zum Zeitpunkt der Umkehrung der Unterschiede berechnet. Für die Berechnung der latenten Steuern ergibt sich insgesamt ein Steuersatz von unverändert 32,275 %. Da die Gesellschaft aufgrund ihrer geänderten Fünfjahresplanung nicht davon ausgeht, dass sie gemäß 274 Abs. 1. Satz 4 HGB in der Lage sein wird, die ermittelten Verlustvorträge tatsächlich nutzen zu können, hat sie auf die Bildung von latenten Steuern für Verlustvorträge verzichtet und die in den Vorjahren gebildeten aktiven latenten Steuern aufgelöst. Damit bestehen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von ca. EUR 5,3 Mio. und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von ca. EUR 5,8 Mio. für die keine latenten Steueransprüche berücksichtigt wurden. 4/19
10 Im Rahmen einer Betriebsprüfung wird derzeit mit dem zuständigen Finanzamt eine Auseinandersetzung über die Richtigkeit der steuerlichen Beurteilung verschiedener Sachverhalte aus dem Prüfungszeitraum (Geschäftsjahre 2005 bis einschließlich 2007) geprüft. Auch wenn wir der begründeten Auffassung sind, alle vom Finanzamt aufgegriffenen Sachverhalte entsprechend den einschlägigen Vorschriften richtig beurteilt zu haben, ist nicht auszuschließen, dass das zuständige Finanzamt zu einer anderen Auffassung gelangt und diese auch in etwaig darauf folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen durchsetzen könnte. Hieraus ergibt sich ein steuerliches Risiko von insgesamt bis zu 3,5 Mio. Euro, welches einen entsprechenden negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Tipp24 haben könnte. 3.5 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital der Gesellschaft. Es ist in voller Höhe eingezahlt und eingeteilt in auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt Tsd. Euro (Vorjahr: Tsd. Euro). Die Kapitalrücklage enthält eine gebundene Rücklage von Tsd. Euro (Vorjahr: Tsd. Euro). Zum 31. Dezember 2012 weist die Tipp24 SE eine freie Kapitalrücklage von Tsd. Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) aus. Da keine aktiven latenten Steuern ausgewiesen werden, besteht gemäß 268 Abs. 8 HGB keine Ausschüttungssperre Genehmigtes Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2011 wurde ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von Euro geschaffen, dass den Vorstand zur Ausgabe von Aktien ermächtigt Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn von Tsd. Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) resultiert aus dem Jahresüberschuss 2012 in Höhe von Tsd. 5/19
11 Euro und dem um die sowie Sachdividendenausschüttung von Tsd. Euro reduzierten Gewinnvortrag von Tsd. Euro Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Im Rahmen der Schaffung des Bedingten Kapitals I bei der Hauptversammlung vom 7. September 2005 wurde der Vorstand zur Auflage eines Aktienoptionsplans (AOP 2005) ermächtigt. Der AOP 2005 ist im Jahr 2010 ausgelaufen. Die zum 31. Dezember 2011, noch ausstehenden 10 Tsd. Aktienoptionen sind per Barausgleich im Jahr 2012 ausgezahlt worden. Im Zuge der Hauptversammlung vom 29. Juni 2011 wurde ein neues Aktienoptionsprogramm (AOP 2011) beschlossen. Aus dem AOP 2011 wurden bislang noch keine Aktienoptionen gewährt. Für das AOP 2005 und AOP 2011 gelten folgende gleichlautende Optionsbedingungen: Die Aktienoptionen sind mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren ausschließlich zum Bezug durch Mitglieder des Vorstands, ausgewählte Führungskräfte sowie sonstige Leistungsträger der Gesellschaft sowie zum Bezug durch Geschäftsführungsmitglieder und ausgewählte Führungskräfte sowie sonstige Leistungsträger von Gesellschaften bestimmt, die im Verhältnis zur Gesellschaft verbundene Unternehmen im Sinn von 15 AktG sind. Bei den Aktienoptionsplänen der Tipp24 SE, Hamburg, handelt es sich um eine aktienbasierte Vergütungstransaktion mit Erfüllungswahlrecht beim Unternehmen. Voraussichtlich soll der Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfolgen, sodass der beizulegende Zeitwert (Fair Value) zum Zeitpunkt der Gewährung ermittelt wird. Die Gesellschaft führt die Bewertung der Aktienoptionspläne anhand finanzmathematischer Methoden nach der Black-Scholes-Merton-Formel durch. Die Aktienoptionen aus allen Tranchen können frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von 2 Jahren nach dem jeweiligen Ausgabetag innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ausgeübt werden. Optionen können nur dann ausgeübt werden, wenn am Ende der Wartezeit ein ab- 6/19
12 solutes bzw. ein relatives Erfolgsziel erreicht wird. Nach Ablauf des Ausübungszeitraums verfallen nicht ausgeübte Optionen. Um zu ermitteln, ob und wie die Erfolgsziele erreicht sind, werden der Durchschnittskurs bzw. der Durchschnittsindex während zweier Zeiträume (Referenzzeitraum und Performancezeitraum) miteinander verglichen. Bei dem Referenzzeitraum handelt es sich um die 20 aufeinanderfolgenden Handelstage vor dem Ausgabetag. Der Performancezeitraum betrifft die letzten 20 Handelstage vor Ablauf der Wartezeit. Der Durchschnittskurs wird aus dem Durchschnitt der Schlusskurse der Tipp24-Aktie im XETRA-Handel oder Nachfolgewert der Deutsche Börse AG ermittelt. Das absolute Erfolgsziel ist abhängig von der Kursentwicklung der Tipp24-Aktie und gilt als erreicht, wenn die Kurssteigerung der Tipp24-Aktie (Endpreis abzüglich Ausübungspreis) mindestens 20 % beträgt. Das relative Erfolgsziel ist an die Kursentwicklung der Aktie im Verhältnis zum SDAX gekoppelt. Das relative Erfolgsziel ist erreicht, wenn die Performance der Aktie während des o. g. Performancezeitraums den Index übersteigt. 3.6 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Bonuszahlungen für Vorstand und Mitarbeiter (1.026 Tsd. Euro, Vorjahr: Tsd. Euro), Prozesskosten (197 Tsd. Euro, Vorjahr: 39 Tsd. Euro), sowie Jahresabschlusskosten (48 Tsd. Euro, Vorjahr: 19 Tsd. Euro). In den Prozesskostenrückstellungen sind die durch die Prozessvorbereitung und -führung entstehenden Aufwendungen, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, enthalten. 3.7 Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Es werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Im Wesentlichen ge- 7/19
13 genüber der Tipp24 Investment 1 Limited, London, Großbrittanien in Höhe von TEUR 36. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer (31 Tsd. Euro, Vorjahr: 57 Tsd. Euro). Daneben bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 292 Tsd. Euro (Vj Tsd. Euro). 3.8 Umsatzerlöse Die Tipp24 SE, Hamburg, erzielt seit 1. Januar 2009 nur noch Provisionserlöse aus dem Verkauf von Losen der Klassenlotterien im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit der Schumann e. K., Hamburg (siehe 4.5). 3.9 Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 26 Tsd. Euro (Vorjahr: 250 Tsd. Euro) für Dienstleistungen an verbundene Unternehmen enthalten. Ferner sind darin 37 Tsd. Euro (Vj.149 Tsd. Euro) periodenfremde Erträge und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 197 Tsd. Euro (Vorjahr: 64 Tsd. Euro) periodenfremde Aufwendungen enthalten Abschreibungen auf Finanzanlagen Im Hinblick auf die Aufgabe des Geschäftsbereichs der Tipp24 Entertainment GmbH, Hamburg, zum 30. April 2012 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigen beizulegenden Wert in Höhe von 113 Tsd. Euro (Vorjahr: Tsd. Euro) vorgenommen Außerordentliches Ergebnis Im außerordentlichen Ergebnis sind außerordentliche Erträge aus der Realisation der stillen Reserven im Zusammenhang mit der Sachdividendenausschüttung der Anteile an der Lotto24 AG, Hamburg von Tsd. Euro sowie außerordentliche Aufwendungen, die im Zu- 8/19
14 sammenhang mit der Vorbereitung des Börsenganges der Lotto 24 AG, Hamburg von 916 Tsd. Euro enthalten. 4. Sonstige Angaben 4.1 Bürgschaften und Sicherheiten Da Jens Schumann das Geschäft der Schumann e. K., Hamburg, im Interesse der Tipp24 SE, Hamburg, betreibt, hat die Tipp24 SE, Hamburg, ihm gegenüber eine Freistellung von jeglicher persönlicher Inanspruchnahme seitens Dritter aus oder im Zusammenhang mit dem Betrieb der Schumann e. K., Hamburg, abgegeben. Die Freistellung ist insoweit beschränkt, als die Erfüllung der Freistellungsverpflichtung keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Tipp24 SE, Hamburg, herbeiführen darf. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Freistellung von Jens Schumann wird aufgrund der derzeitigen Entwicklung des Geschäftes als gering eingeschätzt. 4.2 Vorstand Folgende Personen waren als Vorstand bestellt: Vositzender des Vorstands der Tipp24 SE, Hamburg, ist Dr. Hans Cornehl, der diesem Gremium des Unternehmens seit 2002 angehört. Vom 01. Juli 2012 bis zum 31. Januar 2013 führte er das Unternehmen als Alleinvorstand. Er war in diesem Zeitraum zuständig für die Bereiche Strategie, Investor Relations, Kommunikation, Personalwesen und Finanzen. Marcus Geiß, war vom 01. Januar 30. April 2012 für die Ressorts Unternehmensentwicklung und neue Märkte verantwortlich. Petra von Strombeck, die dem Tipp24 Vorstand bereits vom 01. April 2008 bis zum 31. März 2009 angehört hatte, verantwortete vom 01. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 die Bereiche Vertrieb, Marketing und Markenführung. 9/19
15 Andreas Keil ist seit dem 01. Februar 2013 zum Vorstand berufen worden. Er ist für den Bereich Finanzen verantwortlich. Herr Andreas Keil ist Aufsichtsratsmitglied bei den MATERNUS- KLINIKEN AG, Berlin (einfaches Mitglied). Der Vorstand übte seine Tätigkeit hauptberuflich aus. Die Vergütung des Vorstandes setzte sich im Geschäftsjahr 2012 wie folgt zusammen: Angaben in Variable Abfindungs- Euro Festgehalt Vergütung Zahlungen Summe Dr. Hans Cornehl , ,00 0, ,00 Marcus Geiß ,68 246,000, , ,68 Petra von Strombeck , ,00 0, ,02 Summe , , , ,70 Im Geschäftsjahr 2011 setzte sich die Vergütung des Vorstandes wie folgt zusammen Angaben in Euro Festgehalt Variable Vergütung Summe Dr. Hans Cornehl , , ,00 Marcus Geiß , , ,67 Petra von Strombeck , , ,67 Summe , , , Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2012 an: Andreas de Maizière, Managing Partner Doertenbach & Co. GmbH, Frankfurt am Main, (Vorsitzender) Prof. Willi Berchtold, Geschäftsführender Gesellschafter CUATROB GmbH, Überlingen (stellvertretender Vorsitzender) Oliver Jaster, Geschäftsführender Gesellschafter der Günther Holding, Hamburg Dr. Helmut Becker, Mitglied des Vorstands XING AG, Hamburg, Hendrik Pressmar, Rechtsanwalt Jens Schumann, Geschäftsführer Alecto GmbH, Hamburg 10/19
16 Andreas de Maizière ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach (Mitglied des Aufsichtsrats) Fürstlich Castell sche Bank, Credit-Casse AG, Castell (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Rheinische Bodenverwaltung Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Conergy AG, Hamburg (Mitglied des Aufsichtsrats) Weiterhin ist Andreas de Maizière Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Arenberg Recklinghausen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Recklinghausen (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Arenberg Schleiden GmbH, Schleiden (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Commerz Real Spezialfondsgesellschaft mbh, Wiesbaden (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) Grundkredit- und Bodenverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Dr. Vogler GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. g. Höhe (Mitglied des Beitrats) 11/19
17 Willi Berchtold ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Bundesdruckerei GmbH, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Lotto24 AG, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrates) Lufthansa Systems Aktiengesellschaft, Kelsterbach (Mitglied des Aufsichtsrats) Software Aktiengesellschaft, Darmstadt (Mitglied des Aufsichtsrats) Oliver Jaster ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: ALPHA Business Solutions AG, Kaiserslautern (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Orga System GmbH, Paderborn (Mitglied des Beitrats) Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder setzte sich im Geschäftsjahr 2012 wie folgt zusammen: Angaben in Euro Feste Vergütung Variabler Vergütung Summe Andreas de Maiziere ,00 0, ,00 Prof. Willi Berchthold ,00 0, ,00 Oliver Jaster ,00 0, ,00 Dr. Helmut Becker ,00 0, ,00 Hendrik Pressmar ,00 0, ,00 Jens Schumann ,00 0, ,00 Summe ,00 0, ,00 Im Geschäftsjahr 2011 setzte sich die Vergütung wie folgt zusammen: Angaben in Euro Feste Vergütung Variabler Vergütung Summe Andreas de Maiziere ,00 0, ,00 Klaus Jaenecke , , ,00 Prof. Willi Berchthold ,00 0, ,00 Oliver Jaster , , ,00 Dr. Helmut Becker ,00 0, ,00 Hendrik Pressmar , , ,00 Jens Schumann ,00 0, ,00 Summe , , ,00 12/19
18 4.4 Anteilsbesitz Eigenkapital (Euro) In % Stimmrechte (durchgerechnet) Jahresergebnis (Euro) in 2012 Tochterunternehmen: Tipp24 Entertainment GmbH, Hamburg , ,66 Tipp24 UK Limited, London, Großbritannien 100 1,23-852,73 Tipp24 Investment 1 Limited, London, , ,48 Großbritannien MyLotto24 Limited, London, Großbritannien , ,98 Tipp24 Operating Services Limited, London, Großbritannien , ,31 Ventura24 S.L., Madrid, Spanien , ,36 Ventura24Games S.L, Madrid, , ,28 Spanien Giochi24 S.r.l., Monza, Italien , ,31 Lotto Network Services S.r.l., Monza, , ,80 Italien GSG Lottery Systems GmbH, Hamburg , ,43 Lotto Network Limited, London, 40 1,00 0,00 Großbritannien Tipp24 Services Limited, London, Großbritannien , ,13 Assoziierte Unternehmen: Geonomics Global Games Limited, London, Großbritannien (vormals Robreus Limited, London) 21, ,77 Die Tipp24 SE, Hamburg, hat der MyLotto24 Limited, London, Großbritannien, ein Darlehen in Höhe von insgesamt Tsd. Euro (Vj Tsd. Euro) gewährt. Dieses wurde im Geschäftsjahr 2012 per Forderungskaufvertrag vom 26. Oktober 2012, abzüglich eines Abschlags von 65 Tsd. Euro, nebst aufgelaufenen Zinsen verkauft. 13/19
19 4.5 Wesentliche nicht marktübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Tipp24 SE sind als nahestehende Personen anzusehen. Im Berichtsjahr lagen keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat und den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen vor. Kooperationsvertrag mit der Schumann e. K. Die Teilnahme an den Klassenlotterien NKL und SKL vermittelt die Tipp24 SE, Hamburg, in Kooperation mit der Schumann e. K.Hamburg Mit der Direktion der NKL hat die Schumann e.k., Hamburg, einen Vertriebsvertrag abgeschlossen; durch die Direktion der SKL hat die Schumann e.k., Hamburg, eine Bestallung als Staatlicher Lotterieeinnehmer erhalten. Bei der Schumann e.k., Hamburg, handelt es sich gesellschaftsrechtlich nicht um ein Tochterunternehmen der Tipp24 SE, Hamburg. Alleininhaber der Schumann e.k., Hamburg ist der zum 30. September 2009 aus dem Vorstand der Tipp24 SE, Hamburg, ausgeschiedene Jens Schumann, der seit Juni 2012 Mitglied des Aufsichtsrates ist. Die Struktur ist erforderlich, da die Klassenlotterien Vertriebslizenzen nach gegenwärtiger Praxis ausschließlich an natürliche Personen oder Gesellschaften vergeben, bei denen weder die Haftung der Gesellschaft noch die Haftung der unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter eingeschränkt ist. Zwischen der Tipp24 SE, Hamburg und der Schumann e.k., Hamburg, besteht ein Kooperationsvertrag, der den zwischen den Gesellschaften geschlossenen Geschäftsführungsvertrag vom 7. September 2005 mit Wirkung zum 1. Januar 2009 ersetzt. Der Kooperationsvertrag regelt wie bereits der Geschäftsführungsvertrag die Abwicklung der Spielteilnahme von Klassenlotteriekunden durch die Schumann e.k., Hamburg. Nach dem Vertrag hat die Schumann e.k., Hamburg, sämtliche in diesem Zusammenhang eingenommenen Provisionen und sonstigen Vermittlungsgebühren an die Tipp24 SE auszukehren. Die Tipp24 SE, Hamburg, stellt der Schumann e.k., Hamburg, Dienstleistungen in den Bereichen Controlling, Buchhaltung, Marketing und Technik zur Verfügung und trägt die Kosten des Geschäftsbetriebs der Schumann e.k., Hamburg. 14/19
20 Da Jens Schumann das Geschäft der Schumann e.k., Hamburg, im Interesse der Tipp24 SE, Hamburg, betreibt, hat die Tipp24 SE, Hamburg, diesem gegenüber eine Freistellung von jeglicher persönlicher Inanspruchnahme seitens Dritter aus oder im Zusammenhang mit dem Betrieb der Schumann e.k., Hamburg, abgegeben. Die Freistellung ist insoweit beschränkt, als die Erfüllung der Freistellungsverpflichtung keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Tipp24 SE, Hamburg, herbeiführen darf. Die Günther Holding, Hamburg, hält mit 24,99% an der Tipp24 SE, Hamburg, einen wesentlichen Stimmrechtsanteil und wird deshalb als nahestehendes Unternehmen angesehen. Das operative Geschäft der Schumann e. K., Hamburg, wurde an eine verbundenes Unternehmen der Günther Holding, Hamburg, die Günther Direkt Services GmbH, Bamberg, ausgelagert. Dafür erhielt die Günther Direkt Services GmbH, Bamberg,im Berichtszeitraum eine Aufwandsentschädigung von Tsd. 171 Euro. 4.6 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus marktüblichen Vertragsgestaltungen, u.a. Kooperationsverträgen, Versicherungsverträgen, Lizenzverträgen und Wartungsverträgen bestehen in folgender Höhe. Angaben in Euro und später Summe , , ,00 0,00 0, , Entsprechenserklärung zur Übernahme der Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" Der Aufsichtsrat und der Vorstand haben gemäß 161 AktG eine Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft ( se.de) dauerhaft zugänglich gemacht. 15/19
21 4.8 Mitarbeiter Während des Geschäftsjahres 2012 waren durchschnittlich 13 Arbeitnehmern (Vorjahr: 16 Arbeitnehmer) beschäftigt. 4.9 Angaben gemäß 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Die Gesellschaft hat von folgenden Aktionären Mitteilungen über meldepflichtige Beteiligungen nach 20 Abs. 1 oder 4 AktG sowie nach 21 Abs. 1 oder 1 a WpHG erhalten: Aktionär Meldepflichige Beteiligung in % gemäß Mitteilung Meldepflichige Beteiligung in % vor Mitteilung Mitteilung vom Veränderung am Allianz Global Investors 3, BNP Paribas Investment Partners S.A. 3, zugerechnet gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG 0, Jens Schumann 4,45 8, Farringdon Capital Management Switzerland SA 4,94 5, zugerechnet gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpGH von der Farringdon Fund I Credit Suisse Equity Fund Management Company 3, Marc Peters 4,82 9, Oliver Jaster 24,99 27, zugerechnet gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 WpHG von der Günther GmbH, Günter Holding GmbH, Othello Drei Beteiligungs GmbH & Co KG und Othello Drei Beteiligungs- Management GmbH 24,99 27, Ethenea Independent Investors S.A. 4,22 6, Schroder Investment Managemant Ltd 3, zugerechnet gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG 3, /19
22 4.10 Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften Für den Fall, dass die Tipp24 SE, Hamburg, das Recht zum Rückkauf der an die Schweizer Stiftung Fondation Enfance Sans Frontières (FESF) veräußerten Stimmrechtsanteile an der MyLotto24 Limited, London, Großbritannien, und an der Tipp24 Services Limited, London, Großbritannien ausüben darf und von diesem Recht Gebrauch macht, sind die englischen Gesellschaften verpflichtet, insoweit sie die ihnen im Rahmen der Neuordnung der Geschäfte übertragenen Vermögensgegenstände genutzt haben, bestimmte Lizenzgebühren an die Tipp24 SE, Hamburg zu entrichten. Die Höhe dieser Lizenzgebühren trägt den steuerlichen Anforderungen für grenzüberschreitende Verrechnungspreise Rechnung. Derzeit sind auf Seiten der englischen Gesellschaften in diesem Zusammenhang Verpflichtungen, auch zukünftige, in Höhe von insgesamt Tsd. Euro erfasst. Für den Fall, dass dieses Recht nicht ausgeübt wird, entfallen die Verpflichtungen zur Zahlung von Lizenzgebühren Honorar des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar ist im Konzernabschluss der Tipp24 SE, Hamburg, enthalten Konzernabschluss Die Aktien der Gesellschaft sind zum Handel am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen (ISIN DE ). Nach 315a HGB stellt die Gesellschaft einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards auf, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. 17/19
23 4.13 Ergebnisverwendung Das handelsrechtliche Jahresergebnis der Tipp24 SE, Hamburg, beträgt ,28 Euro. Nach der Neuordnung der Geschäftsfelder und der damit einhergehenden Entherrschung verfügt die Tipp24 derzeit über keine wesentlichen Mittelzuflüsse, da eine Ausschüttung der im Vereinigten Königreich angefallenen Gewinne derzeit ausgeschlossen ist. Dieser Umstand erlaubt nach Auffassung des Vorstands derzeit keine Ausschüttung einer Bardividende. Eine Sachdividendenausschüttung wie im Vorjahr ist ebenfalls nicht angezeigt. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres von ,26 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von ,54 Euro. Der Vorstand schlägt vor, zu beschließen, den Bilanzgewinn der Tipp24 SE in die Gewinnrücklagen einzustellen. Hamburg, den 20. März 2013 Der Vorstand Dr. Hans Cornehl Andreas Keil 18/19
24 Tipp24 SE, Hamburg Entwicklung des Anlagevermögens 2012 Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwerte Zugänge Abgänge Zugänge Abgänge EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software ,19 0,00 0, , , ,00 0, ,19 742, ,00 Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,79 0, , , ,61 0, , , ,00 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen , , , , ,00 0,00 0, , , ,80 Ausleihungen an verbundene Unternehmen , , , , , , , ,72 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,80 19/19
25 Tipp24 SE, Hamburg Lagebericht für 2012 Geschäft und Rahmenbedingungen Anpassung des Geschäftsmodells Nach dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Glücksspiel- Staatsvertrags (GlüStV), welche die Vermittlung staatlicher Lotterien über das Internet in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 ausnahmslos verbot, stellte die Tipp24 SE die Lotterievermittlung in Deutschland ganz ein. Damit entsprach ihre Aufstellung den Anforderungen des regulatorischen Umfelds unabhängig davon, dass die Tipp24 SE nach wie vor rechtlich für die Wiederaufnahme des Geschäfts in Deutschland kämpft. Im Zuge dieser Anpassung hat die Tipp24 SE nicht mehr benötigte Wirtschaftsgüter an die bereits seit 2007 in Großbritannien tätige MyLotto24 Limited und deren Tochtergesellschaften übertragen. Dies betraf sowohl die Vermittlung der staatlichen deutschen Lotto-Produkte als auch die Tochterunternehmen Ventura24 S.L. in Spanien und Giochi24 S.r.l. in Italien. Darüber hinaus hat die Tipp24 SE im zweiten Quartal 2009 eine gesellschaftsrechtliche Entherrschung des britischen Konzernteils vorgenommen, womit sie der Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der ausländischen Gesellschaften bei ihren Aktivitäten in den jeweiligen Geschäftsfeldern Rechnung trägt: Im Einzelnen wurden jeweils 60 % der Stimmrechte an der MyLotto24 Limited sowie an der Tipp24 Services Limited in Form wirtschaftlich entkernter Vorzugsanteile an eine von der Tipp24 SE gegründete schweizerische Stiftung verkauft. Diese Anteile sind mit einem garantierten beschränkten Recht auf Dividenden in Höhe von insgesamt bis zu 30 Tsd. GBP p. a. ausgestattet. Die Einbeziehung der Beteiligung an der MyLotto24 Limited einschließlich deren Tochtergesellschaften und Beteiligungen in den Konzernabschluss erfolgt auf Basis der wirtschaftlichen Betrachtung der Verhältnisse, wonach die wesentlichen Chancen und Risiken bei der Tipp24 SE liegen. 1/42
26 Endkundengeschäft in Deutschland Unsere Tochtergesellschaft Tipp24 Entertainment GmbH betrieb die Entwicklung von Skill-Based-Games dieses Geschäftsmodell konnte allerdings nicht an die Profitabilität des Kerngeschäfts anknüpfen, weswegen entschieden wurde, diese Aktivitäten im ersten Quartal 2012 in einem geordneten Prozess einzustellen. Die Abwicklung der Klassenlotterien erfolgte auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags mit der Schumann e. K., die mit dem ehemaligen Vorstand und derzeitigen Aufsichtsratsmitglied Jens Schumann als Alleininhaber besteht und ihre Geschäfte basierend auf einer Vertriebsvereinbarung mit der Direktion der Norddeutschen Klassenlotterie (NKL) bzw. einer Bestallung durch die Direktion der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) durchführt. Das von den Kunden erzeugte Geschäftsvolumen in Deutschland beinhaltet zunächst die Spieleinsätze, die wir an die Spielveranstalter weiterleiten. Unsere Umsatzerlöse setzen sich aus den Provisionen, die wir für die weitergeleiteten Spielscheine von den Spielveranstaltern erhalten, zusammen. Am 20. Februar 2012 hatte die Tochtergesellschaft Lotto24 AG (vorher Tipp24 Deutschland GmbH) unter ein eingeschränktes Vermittlungsgeschäft mit der Landeslotteriegesellschaft Schleswig-Holstein aufgenommen und strebte in Deutschland schnellstmöglich ein vollumfängliches Vermittlungsgeschäft an. Dafür hat sie Erlaubnisse verschiedener Aufsichtsbehörden in den einzelnen Bundesländern einholen müssen, was nach unserer Einschätzung durch den Fortbestand einer gesellschaftsrechtlichen Verbindung der künftigen Lotto24 AG zur Tipp24 SE bzw. deren vollkonsolidierten Minderheitsbeteiligungen erschwert worden wäre. Um eine von rechtlichen Auseinandersetzungen der Tipp24 SE unbelastete Wiederaufnahme der Geschäftsaktivitäten in Deutschland zu ermöglichen, hat die ordentliche Hauptversammlung der Tipp24 SE am 22. Juni 2012 den Spin-off des Deutschlandgeschäfts in eine eigenständige börsennotierte Gesellschaft beschlossen. Nachdem sie von der Frankfurter Wertpapierbörse am 2. Juli 2012 zum Handel zugelassen wurden, notieren die Aktien der Lotto24 AG seit dem 3. Juli unter der ISIN DE000LTT0243 in deren reguliertem Markt (Prime Standard). Tipp24 hält seitdem keine Anteile an der Lotto24 AG mehr. 2/42
27 Endkundengeschäft im Ausland Das gesamte Auslandsgeschäft der Beteiligungen der Tipp24 SE das die Aktivitäten in Spanien, Italien und Großbritannien umfasst ist unter der in Großbritannien tätigen, vollkonsolidierten Minderheitsbeteiligung MyLotto24 Limited gebündelt. MyLotto24 ist Veranstalterin englischer Zweitlotterien auf verschiedene europäische Lotterien, wobei sie das Veranstaltungsrisiko trägt. In Spanien bietet die Ventura24 S.L. derzeit das nationale Lotto 6 aus 49 (La Primitiva) und darauf basierende Spielgemeinschaften sowie die Weihnachtslotterie (Sorteo de Navidad), die europäische EuroMillones-Lotterie und weitere spanische Lotterien an. Mittels einer erworbenen und rechtskräftigen Veranstaltungs- und Vermittlungslizenz offerierte die Giochi24 S.r.l. in Italien über die Website das nationale Lotto 6 aus 90 (SuperEnalotto) und Rubbellose. Die Perspektiven dieses Geschäfts wurden vor dem Hintergrund anhaltender regulatorischer Auseinandersetzungen als weniger günstig eingeschätzt. Im Januar 2013 wurde die Giochi24 S.r.l. an einen Investor für einen geringfügigen Kaufpreis veräußert. Wesentliche wirtschaftliche und rechtliche Einflussfaktoren Trotz der Entscheidungen des EuGH von 2010 und trotz des Inkrafttretens eines teilweise überarbeiteten Glücksspielstaatsvertrags kann die Rechtslage nicht als geklärt bezeichnet werden. Im zweiten Halbjahr 2012 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in fast ganz Deutschland in Kraft getreten. Er soll den bisherigen Glücksspielstaatsvertrag fortschreiben. Dessen Glücksspielmonopol konnte nebst zugehörigen Rechtsvorschriften nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom September 2010 für unionsrechtswidrig und unanwendbar erklärt werden. Auch nach den Entscheidungen des EuGH war die deutsche Rechtsprechung ambivalent. Weiterhin haben deutsche Behörden gestützt auf den Glücksspielstaatsvertrag Verbote gegen private Glücksspielanbieter erlassen, die auch von unterschiedlichen Gerichten bestätigt worden sind. Andere Gerichte haben in Folge der EuGH-Vorgaben hingegen entschieden, dass nicht nur das Monopol, sondern mehrere wesentliche Beschränkungen der 3/42
28 Dienstleistungsfreiheit Privater im Glücksspielstaatsvertrag unanwendbar waren. Auch das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sowie Obergerichte urteilten, dass angesichts der Entscheidungen des EuGH zentrale Vorschriften wie das Glücksspielmonopol unwirksam sein könnten. Sie entschieden aber zugleich, dass das Internetverbot hiervon nicht berührt werde und der Erlaubnisvorbehalt für die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen wirksam sei. Auch wenn diese Urteile keine Lotterien betrafen, legen sie ein generelles Internetverbot zugrunde. Im spezielleren Bereich der Lotterievermittlung gibt es weitergehende unionsrechtliche Bedenken gegen die Wirksamkeit deutschen Rechts. Drei Verwaltungsgerichte haben wegen erheblicher Zweifel an der Existenz von Lotto-Sucht die Unverhältnismäßigkeit der deutschen Lotterievermittlungsregeln festgestellt. Sowohl das Verwaltungsgericht Halle als auch die Verwaltungsgerichte Chemnitz und Berlin haben angesichts der geringen Gefahren von Lotto ein Missverhältnis zwischen Ziel und Mittel und damit die Europarechtswidrigkeit des gegenwärtigen Erlaubnisvorbehalts, des Internetverbots sowie der sogenannten Territorialität/Regionalität von Lotto (d. h. der Beschränkung des Lotto-Vertriebs auf einzelne Bundesländer) im GlüStV festgestellt und dies teils auch nach den neueren höchstrichterlichen Entscheidungen zu Sportwetten im Herbst 2011 bekräftigt. Andere Verwaltungsgerichte haben hingegen gegenteilig entschieden und das Internetverbot des bisherigen Glücksspielstaatsvertrags auch für Lotto für weiterhin anwendbar erachtet. Uneinheitliche Umsetzung des europarechtlichen Anwendungsvorrangs Im September 2010 hat der EuGH nicht nur entschieden, dass die Verwaltungsgerichte in dem deutschen Glücksspielmonopol, so wie es dem EuGH vorgelegt wurde, einen Verstoß gegen Grundfreiheiten privater Anbieter feststellen konnte, sondern auch dass ein solcher Verstoß gegen Grundfreiheiten die sofortige Unanwendbarkeit des nationalen Rechts ohne jede Übergangsfrist zur Folge hat. Nach unserer Einschätzung, die durch Rechtsgutachten und Urteile gestützt wird, erfasste diese Unwirksamkeit insbesondere auch im Bereich der Lotterien die Erlaubnisvorbehalte der Bundesländer für die Lotterievermittlung, das Internetverbot sowie die Werbebeschrän- 4/42
29 kungen und -verbote, wenngleich die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Sportwetten und anderen Glücksspielen dies bislang anders entschieden hat. Abschließende Rechtsprechung für den Lotteriebereich fehlt bislang. Seit Mitte 2012 ist die Novelle des GlüStV in nunmehr fünfzehn Ländern - in Kraft. Hiernach können Sportwetten und Lotto im Internet ausnahmsweise behördlich erlaubt werden. Deshalb dürften die ergangenen Urteile zum Internetverbot ohnehin keine dauerhaft prägende Bedeutung entfalten. Im Blick auf die Neuregelung haben mehrere Obergerichte bereits entschieden, dass derzeit, nach Inkrafttreten des GlüStV 2012, in Deutschland Internetsportwettenangebote nicht mehr vollziehbar untersagt werden können, bis eine reale diskriminierungsfreie Chance auf eine Interneterlaubnis gewährleistet ist. Dies wird auch damit begründet, dass der Deutsche Lotto- und Totoblock eine umsatzsteigernde und damit unzulässige Werbepolitik betreibe, seine Werbung über eine bloße Information zur Spielteilnahme hinaus gehe und Wetten als sozialverträgliche Unterhaltung mit positivem Image dargestellt würden. Im Berichtszeitraum kam hinzu, dass sich das Land Schleswig- Holstein mit seinem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen neuen»schleswig-holsteinischen Glücksspiel-Gesetzes«ein deutlich liberaleres Glücksspielrecht geschaffen hatte und Lottovermittlung im Internet zugelassen hat. Eine Erlaubnis wird hierfür nicht benötigt, sondern nur eine Anzeige. Mehrere Rechtsprofessoren haben dargelegt, dass die schleswig-holsteinische Neuregelung sowohl das Internetverbot als auch die strengeren Verbote des Glücksspielstaatsvertrags in den übrigen Ländern inkohärent und unanwendbar macht. Dies ist in der Rechtsprechung bislang noch nicht bestätigt ist, aber Gegenstand einer Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof. Eine solche Inkohärenz könnte sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Zwar hat Schleswig-Holstein Anfang 2013 entschieden, sein liberales Gesetz zu beenden und den Glücksspielstaatsvertrag einzuführen, hat aber bereits mehr als fünfundvierzig Erlaubnisse für Online-Sportwetten bzw.online-casinospiele erteilt. Diese Erlaubnisse behalten bei einer Aufhebung des Gesetzes und einem Beitritt des Landes Schleswig-Holsteins für mehrere Jahre Geltung. Ihre Existenz stellt die Internetvorschriften in allen Bundesländern europarechtlich in Frage. 5/42
30 Mit einer förmlichen Stellungnahme hat die EU-Kommission am kritische Fragen zum Vorhaben Schleswig-Holsteins formuliert, das liberale Landesgesetz durch den Glücksspielstaatsvertrag abzulösen. Diese Bedenken der EU-Kommission zielen nicht nur auf Schleswig-Holstein, sondern auf den Glücksspielstaatsvertrag insgesamt.. Rechtliche Marktsituation im Ausland Auch in den Märkten des Auslandssegments bietet die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein differenziertes Bild: Während das regulatorische Umfeld in Großbritannien stabil und marktgerecht ist, wurden in Spanien kürzlich wesentliche gesetzliche Änderungen zur Regulierung von Sportwetten und Poker auch im Internet umgesetzt. Klare Regelungen für das Vermittlungsgeschäft von Lotterien im Internet sind derzeit noch nicht vorgesehen. Seit Januar 2013 werden erstmals die Gewinne aus Glücksspielen in Spanien mit 20% versteuert. Unternehmenssteuerung In Deutschland unserem früheren Kernmarkt ist nach dem Spinoff der Lotto24 AG lediglich eine eingeschränkte Geschäftstätigkeit in Form des Vertriebs der deutschen Klassenlotterien NKL sowie SKL möglich. Da das Geschäftsmodell der Skill-Based-Games nicht an die Profitabilität des Kerngeschäfts anknüpfen konnte, haben wir diese Aktivitäten in einem geordneten Prozess eingestellt. Die Geschäftsfelder der Minderheitsbeteiligungen im Ausland werden nicht von der Tipp24 SE sondern eigenständig gesteuert. Entwicklung der Renditekennziffern Durch die Einstellung der Online-Vermittlung von Lotterien in Deutschland werden lediglich geringe Umsatzerlöse bei der Tipp24 SE 6/42
31 generiert, jedoch sind erhebliche Verwaltungskosten zu tragen. Zudem sind Mittelzuflüsse aus den Überschüssen der Minderheitsbeteiligungen unter den derzeitigen regulatorischen Rahmenbedingungen temporär ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund sind die Renditekennziffern EBIT-Marge, Umsatz- und Eigenkapitalrendite auf Ebene der Tipp24 SE nicht mehr aussagekräftig und werden daher lediglich im Rahmen der Konzernberichterstattung erörtert. Strategie Nach dem Spin-off der Lotto24 AG hat die Tipp24 SE ihre Wachstumsstrategie deutlich internationaler ausgerichtet. Insgesamt wollen wir zukünftig in vier Dimension wachsen: Erweiterung des Produktportfolios Eintritt in neue geografische Regionen Erweiterung der Wertschöpfungskette Erweiterung der Geschäftsmodelle Gleichzeitig ist bei der Umsetzung der Wachstumsstrategie entlang dieser Dimensionen das jeweilige regulatorische Umfeld ein bestimmender Einflussfaktor. Zahlreiche Geschäftsmodelle sind in den globalen Lotteriemärkten wesentlich beschränkt oder auch unklar oder gar nicht geregelt. Auch die Wirksamkeit oder Gültigkeit von Beschränkungen kann mindestens zweifelhaft sein Deutschland ist hierfür sicherlich ein prominentes Beispiel. Darüber hinaus beobachten wir deutliche Veränderungen der Regulation in zahlreichen Märkten, mit nicht eindeutig vorherseh- und steuerbaren Entwicklungen. Insgesamt analysieren wir systematisch verschiedene Geschäftsgelegenheiten, welche sich vor diesem eher unsicheren regulatorischen Hintergrund ergeben. Etwaige zukünftige Wachstumsgelegenheiten in dem historischen Kernbereich der Lotterievermittlung beobachten wir. Gleichzeitig wollen wir Dienstleistungen für bestehende Lotterieveranstalter erbringen. 7/42
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