Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Bonus-Programm. Unterstützung für Schulen in schwieriger Lage

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bonus-Programm Unterstützung für Schulen in schwieriger Lage Stand November 2013

2 Inhaltsverzeichnis Grußwort Sandra Scheeres S. 1 Kriterien zur Aufnahme einer Schule Wie kommt eine Schule ins Programm? S. 2 Der Leistungsbonus Wann erhält eine Schule die Kooperationszulage? Was sind Bildungsverbünde? Was bedeutet Aktionsraum plus Zulage? Warum soll eine Schule kooperieren? Wofür können die Mittel genutzt werden? S. 5 Kooperationsverträge mit freien Trägern Kooperationsbeispiele Wie verwalten die Schulen die Mittel? S. 8 Wie geht s los und wie geht s weiter? S. 9 Kommunikation und Veröffentlichung Kontakte und Zuständigkeiten Erläuterungen zu den Formularen Muster Werk- und Honorarvertrag Musterkooperationsvertrag Rückmeldebogen Impressum Herausgeber Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Redaktion Sabine Geschwandtner, Marina Hennersdorf Gestaltung SEHSTERN Kommunikation und Design Fotos: Hans Scherhaufer V. i. S. d. P. Thorsten Metter Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

3 Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter, mit Ihren Schulen stehen Sie tagtäglich vor besonderen Herausforderungen. Das Bonus-Programm soll Sie in die Lage versetzen mit kreativen Ideen eigenverantwortlich neue Wege zu gehen oder Bewährtes auszubauen. Das Bonus-Programm bietet keine Patentrezepte, die für die über 200 Schulen gelten, die davon profitieren werden. Ich setze darauf, dass Sie und alle, die Ihre Schule mit gestalten, das Programm als flexibles Instrument nutzen, das Sie in Ihrem Engagement unterstützt, Ihre Schülerinnen und Schüler noch besser als bisher zu fördern Schülerinnen und Schüler von insgesamt in ganz Berlin sind von der Zuzahlung von den Lernmitteln befreit. An 216 von unseren 645 öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen betrifft dies mehr als 50% der Schülerschaft. Diese Schulen sollen von den zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten des Programms profitieren. Es gilt gerade auch für diese Schülerinnen und Schüler die Bildungschancen zu verbessern, das heißt sie zu höchstmöglichen schulischen Erfolgen und Schulabschlüssen am Ende der 10. Klasse zu führen sowie den Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, zu senken und somit die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft deutlich zu verringern. Schulen sollen befähigt werden mit der wachsenden Heterogenität der Schülerschaft umzugehen und diese als Chance zu nutzen. Die Effekte des neuen Bonus-Programms werde ich wissenschaftlich begleiten und evaluieren lassen. Ab dem dritten Jahr soll ein Teil der Mittel von der Erfüllung der Zielvorgaben, die sich die Schule selbst gegeben hat, abhängig sein. Messbare Erfolge können sich in den schulischen Leistungsergebnissen, aber auch in einer nachweislich größeren Elternbeteiligung oder einem ausgeprägten Schulprofil, welches Begabungen erkennt und fördert, zeigen. Ich weiß, dass diese Prozesse Zeit brauchen und sich Erfolge manchmal nur in kleinen Schritten einstellen. Mit dieser Handreichung erhalten Sie erste Informationen zum Bonus-Programm, die Ihnen eine Orientierung geben, welche Möglichkeiten sich für Ihre Schule eröffnen. Ich danke Ihnen für Ihr Engagement. Vieles gelingt Ihnen und Ihren Kollegien bereits heute und ich bin sicher, dass dieses neue Programm Ihre Arbeit sinnvoll unterstützt. Es grüßt Sie herzlich Sandra Scheeres Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin 1

4 Wie kommt eine Schule ins Programm? Das entscheidende Kriterium für die Aufnahme einer Schule in das Bonus-Programm ist ein sozioökonomischer Faktor, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind (lmb-faktor). Liegt dieser Faktor über 50%, nimmt die Schule am Programm teil. Die Zuweisung erfolgt pauschal unabhängig von der Zahl der Schülerinnen und Schüler. Lediglich für Schulen mit weniger als 100 Schülerinnen und Schülern wird es Sonderregelungen mit abgesenkten Zuweisungen geben. Grundlage für die Auswahl der Schulen sind die im September in der Lehrerbedarfsfeststellung von der Schule gemeldeten Schülerzahlen. Steigt im Laufe des Schuljahres an einer Schule die Anzahl dieser Schülerinnen und Schüler über die 50% -Grenze kann die Schule im darauffolgenden Schuljahr in das Programm aufgenommen werden. Sinkt die Zahl unter 50% bleibt die Schule für ein weiteres Jahr im Programm. Erst bei einer dauerhaften Unterschreitung der 50%-Marke im Folgejahr endet die Teilnahme am Programm. Für die Jahre 2014 und 2015 besteht daher für die Programmschulen Planungssicherheit. Die Laufzeit des Programmes ist nicht begrenzt. Eine Evaluation findet nach spätestens 6 Jahren statt. Ziel bei der Auswahl der Schulen ist es, Schulen mit einer hohen sozialen Belastung in das Bonus-Programm aufzunehmen. Das kann sowohl durch die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft bestimmt sein als auch durch die hohe Problemdichte im Umfeld der Schule. Die örtliche Lage in Sozialräumen mit sehr niedrigem Entwicklungsindex verschärft die Situation für Schulen mit hohem lmb-faktor deutlich. Deshalb wird zusätzlich zur Sozialstruktur der Schülerinnen und Schüler der Sozialraum der Schule berücksichtigt. Die Mittel für die Schulen setzen sich deshalb zusammen aus einer Basiszuweisung, einem Leis tungs bonus sowie der Kooperationszulage und einer Zulage Aktionsraum Plus/Soziale Stadt. Konkret heißt das: Schulen mit mehr als 75% lmb erhalten als Basiszuweisung , ggf. die Kooperationszulage von und den Leistungsbonus von , insgesamt also Schulen mit mehr als 50% lmb erhalten eine Basiszuweisung von , wenn sie darüber hinaus im AktionsraumPlus/ Soziale Stadt liegen zusätzlich Einschließlich Kooperationszulage und Leistungsbonus erhalten diese Schulen also bzw Die Kooperationszulage in Höhe von Euro wird jedoch in jedem Fall nur dann ausgezahlt, wenn Schulen ihre Ressourcen in Kooperationen mit anderen Schulen, Kitas und Hochschulen oder auch in regionale Bildungsverbünde einbringen. Basisfinanzierung je Schule zu Beginn (1. Jahr): A 75%-Schulen B 50% Schulen in Aktionsraum C 50% Schulen außerhalb Aktionsraum Basiszuweisung ,- EUR Kooperationszulage Aktionsraum plus-zulage (alle erfasst) 12,500,- EUR 0,- EUR Erfolgsunabhängige Zahlung (Strukturbonus) ,- EUR ,- EUR ,- EUR Erfolgsunabhängige Zahlung (Leistungsbonus) Summe je Schule ,- EUR ,- EUR ,- EUR 2

5 Der Leistungsbonus Der Leistungsbonus wird in den ersten beiden Jahren 2014 und 2015 pauschal in voller Höhe von ,- ausgezahlt. In den Folgejahren steigt der Anteil des Leistungsbonus am Finanzierungsmodell an und die pauschale Basiszuweisung sinkt ab. Im sechsten Jahr sieht das dann erfolgsabhängige Modell der Finanzierung wie folgt aus: Erfolgsabhängiges Verlaufsmodell je Schule A) Schule (ab 75 % lmb) Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Jahr 6 Basiszuweisung ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR Kooperation Erfolgsabhängig ,- EUR ,- EUR ,- EUR Summe ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR B) Schule (50 % lmb) im Aktionsraum plus Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Jahr 6 Basiszuweisung ,- EUR ,- EUR ,- EUR Kooperation Zulage A ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR Erfolgsabhängig ,- EUR ,- EUR Summe ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR C) Schule (50 % lmb) außerhalb Aktionsraum plus Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Jahr 6 Basiszuweisung ,- EUR ,- EUR ,- EUR Kooperation Erfolgsabhängig ,- EUR ,- EUR ,- EUR Summe ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR ,- EUR Dem erfolgsabhängigen Leistungsbonus liegt eine schulspezifische Zielvereinbarung mit der regionalen Schulaufsicht zugrunde. Bestehende qualifizierte Zielvereinbarungen können im Programmstartjahr 2014 bis Ende 2014 angepasst oder/und neue abgeschlossen werden. Die Zuweisung der Mittel kann also im Startjahr auch vor Abschluss der Zielvereinbarung erfolgen. SenBJW wird bis zum Programmstart eine Handreichung zu möglichen Indikatoren und beispielhaften Maßnahmen erstellen, die der Orientierung für Schule und Schulaufsicht dienen. 3

6 Wann erhält eine Schule die Kooperationszulage? Bei Abschluss einer schriftlich vereinbarten Kooperation zwischen zwei oder mehreren Schulen im Bonus- Programm erhalten alle beteiligten Schulen den Kooperationsbonus. Schließt eine Schule eine Kooperationsvereinbarung mit einer anderen Schule, die nicht im Programm ist, oder mit einer Kita oder mit einer Hochschule, erhält die Programmschule den Bonus. Diese Regelung gilt auch für die Mitarbeit in regionalen Bildungsverbünden. Bereits vorhandene schriftlich vereinbarte Kooperationen zwischen Schulen bzw. Schulen und Kitas, die sich bewährt haben, gelten als Kooperation im Sinne des Bonus-Programms. Was sind Bildungsverbünde? Bildung muss gemeinsam gestaltet werden. Mit dem 2010 auf den Weg gebrachten Gesamtkonzept Schule Jugendhilfe entwickeln Schulen und Jugendhilfe gemeinsame Maßnahmen, die auf die Bedarfssituation in den Schulen abgestimmt sind. Mit dieser verbindlich festgelegten Struktur zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe ist eine neue Qualität der Vernetzung weiterer Bildungspartner im Wachsen. Die bestehenden Bildungsverbünde zielen darauf ab, Kitas, Schulen, Jugendarbeit und außerschulische Bildungseinrichtungen im Stadtteil zu vernetzen. Durch verstärkte Kooperationen können Kindern und Jugendlichen bessere Bildungsbedingungen und vielfältige Bildungsmöglichkeiten angeboten werden. Was bedeutet Aktionsraum plus-zulage und warum ist eine Vernet zung im Sozialraum sinnvoll? Die Bewohnerinnen und Bewohner einiger Stadtteile sind nachweislich in ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen deutlich eingeschränkt, insbesondere im Vergleich zu anderen Gebieten Berlins (laut Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2008 und 2009 ). Dies betrifft in hohem Maße auch Kinder und Jugendliche. Mit dem quartierübergreifenden Ansatz der "Aktionsräume plus" zielen Senat und Bezirke darauf, den sozialen Zusammenhalt in Berlin zu bewahren. Es geht darum, Chancengerechtigkeit für benachteiligte Bewoh ne rinnen und Bewohner herzustellen und die Entwicklung benachteiligter Stadtgebiete noch wirksamer zu fördern. Priorität hat das Thema Bildung, damit insbesondere jungen Menschen neue Perspektiven erhalten. Maßnahmen und Akteure der verschiedenen Programme sollen durch innovative Ansätze vernetzt, experimentelle Vorhaben gefördert und durch Synergieeffekte ein noch effizienterer Mitteleinsatz erreicht werden. stadt/aktionsraeume_plus/de/ziele.shtml Warum soll eine Schule kooperieren? Die Öffnung der Schule in den sie umgebenden Sozialraum ist nicht nur schulgesetzlich verankert, sondern wird in vielen Arbeitszusammenhängen (zwischen Kitas und Grundschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen, zwischen Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe in den Bildungsverbünden) bereits gelebt. Mit Hilfe der Kooperationszulage können gemeinsame Vorhaben unterstützt und ausgebaut werden. Wenn drei Schulen also eine Kooperation eingehen, können sie allein aus dem Zuschlag für ihre Kooperation (3 x ) einen halben Schulsozialarbeiter bezahlen. Bestreitet eine Schule diese Kosten für einen allein, gehen diese Kosten ( ) aus ihrem Gesamtbudget ab. Kooperation lohnt also! 4

7 Wofür können die Mittel genutzt werden? Die Mittel dieses Bonus-Programms sollen verwendet werden, um Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Bildung und der emotional-sozialen Entwicklung auszugleichen. Schulen können die Mittel des Programms kreativ und vielfältig einsetzen, ihr Schulprofil schärfen und aktuell anstehende Zielsetzungen umsetzen. Vorhaben können in Angriff genommen werden, für die bisher keine oder nicht ausreichend Mittel vorhanden waren. Empfehlenswert ist, bereits vorhandene Kooperationen mit den bewährten Kooperationspartnern der Schulen im Ganztagsbetrieb oder bei der Schulsozialarbeit zu nutzen und weiter zu entwickeln. Nachfolgend werden Beispiele für mögliche Mittelverwendungen genannt. Grundsätzlich sind die Schulen bei der Mittelverwendung frei. Sie haben die Mittelverwendung lediglich auf die individuell mit der Schulaufsicht vereinbarten Ziele auszurichten. Zwei Finanzierungsoptionen sind ausgeschlossen, um für die Schule negative Kompensationseffekte zu vermeiden: keine Einstellung von Lehrkräften und keine baulichen Maßnahmen. SenBJW wird zum Programmstart eine Website mit Programminformationen freischalten, auf der mögliche Maßnahmen/ Projekte/ Ideen mit ungefähren Kostenangaben aufgeführt werden. Kooperationsverträge mit freien Trägern Für den Einsatz von Erzieher/innen und Sozialpädagog/innen haben sich diese Kooperationsverträge an vielen Schulen bereits bewährt und können zusätzlich für den Einsatz von zum Beispiel Schulpsycholog/innen, Lerntherapeuten und zur Unterstützung bei der Verwaltungsarbeit genutzt werden. Hat die Schule noch keinen Kooperationspartner kann das bezirkliche Jugendamt freie Träger empfehlen. Von vielen Schulen gewünscht, kann in der Kooperation mit freien Trägern auch verstärkte Elternarbeit vereinbart werden, für Elternkurse bis hin zur Begleitung und Unterstützung der Eltern, um Anträge für ihre Kinder rechtzeitig und sachgerecht zu stellen, den Weg zur schulpsychologischen oder Erziehungsberatung zu begleiten oder die passende weiterführende Schule zu finden. Der Abschluss von Honorarverträgen und Werkverträgen für unterrichtsergänzende Angebote wie Arbeitsgemeinschaften oder unterrichtsbegleitende Projekte wird von vielen Schulen bereits genutzt. Mit den bereits bekannten Verfahren aus der Personalkostenbudgetierung und mit den bereits bekannten Formularen können diese abgeschlossen werden. Beispiel Schulstation Für Schülerinnen und Schüler mit sozialpädagogischem Bedarf, der sich aus ihren persönlichen, familiären und/oder schulischen Situationen ergibt, möchte die Schule eine Schulstation einrichten, um ihnen einen individuellen Zuwachs an psychischer und sozialer Stabilität zu ermöglichen, sie zu befähigen die Anforderungen im Lern- und Leistungsbereich besser zu bewältigen und verbesserte Bedingungen zur Persönlichkeitsentwicklung und Sozialisation zu schaffen. Für die dazu erforderliche sozialpädagogische Gruppenarbeit, Workshops, Projekte, sozialpädagogische Beratung von Schülerinnen und Schülern und ihren Familien und die sozialpädagogische Beratung der pädagogischen Fachkräfte der Schule kann ein Schulsozialarbeiter (p.a. rund E 9 / Vollzeiteinheit eingesetzt werden. Die Schule plant zusätzlich einen Schulpsychologen (p.a E 13 / VZE) oder einen Lerntherapeuten zur besseren Förderung ihrer Schüle rinnen und Schüler und zur Beratung der Eltern einzusetzen. Das kann beispielsweise über freie Träger in Kooperation mit zwei anderen Schulen im Programm realisiert werden. 5

8 Beispiel Jugendsozialarbeit Entscheidet sich die Schule für eine (zusätzliche) Stelle der Jugendsozialarbeit, kann die Schule dafür die bewährten Strukturen und Standards des Landesprogramms Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen nutzen: Ausbau der Kooperation mit einem bereits an Ihrer Schule tätigen Träger der Jugendhilfe (oder Auswahl eines neuen Kooperationspartners) Gemeinsame Analyse der konkreten Bedarfe an Ihrer Schule und Entwicklung der jährlichen Zielvereinbarung für die Jugendsozialarbeit Tandem-/Tridem-Fortbildung viermal im Jahr zur Stärkung der Kooperation Unterstützung durch das Jugendamt und die regionale Schulaufsicht im Rahmen jährlicher Auswertungsgespräche Abwicklung und Koordination der organisatorischen Fragen durch den Träger der Jugendhilfe und die Programmagentur der Stiftung SPI Beispiel Verwaltungskraft Zur Unterstützung im administrativen Bereich kann es ggf. sinnvoll sein, eine Verwaltungskraft (p.a ,- E8/ Vollzeiteinheit) einzusetzen. Insbesondere bei hohen Anteilen lernmittelbefreiter Schülerinnen und Schüler kann diese eine nachhaltige Entlastung der Schulleitung und des Schulsekretariats darstellen und z.t. Zeiten für pädagogische Arbeit wieder nutzbar machen, die bislang etwa durch BuT- Bearbeitung gebunden ist. Wie in anderen Bereichen kann sich hier bei kleinen und mittleren Schulen eine Kooperation anbieten, so dass sich zwei Schulen eine Verwaltungskraft mit je halber Stelle teilen. Beispiel Schulbibliothek Zur Entwicklung der Lesekompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler möchte eine Schule eine Schulbibliothek einrichten und dafür eine Verwaltungskraft (p.a E 8 / Vollzeiteinheit) einsetzen. Die benötigten Sachmittel für die Einrichtung der Bibliothek können aus dem einzurichtenden Sachmittelkonto der Schule fließen. Die Bibliothekskraft kann über den Kooperationspartner Ganztag durch die Erweiterung des Vertrages beschäftigt werden. Selbstverständlich kann eine solche Bibliothek auch im Rahmen einer Kooperation zwischen zwei Schulen oder einer Schule und einer Kita genutzt werden. So kann ein Begegnungsraum entstehen, in dem ältere Schüler jüngeren vorlesen können, altersübergreifend interessante Bücher vorgestellt werden und die Kosten für die Verwaltungskraft werden zum großen Teil aus der Kooperationszulage finanziert. 6

9 Beispiel Theaterprojekt: Eine Integrierte Sekundarschule oder ein Gymnasium plant gemeinsam mit einer kooperierenden Grundschule ein Theaterprojekt. Dazu schließt das Gymnasium einen Werkvertrag mit einem Theaterschaffenden. Die Grundschule steuert aus ihrem schulischen Sach mittelkonto einen verabredeten Betrag bei. Der Werkvertrag schließt neben der Probenarbeit auch die Herstellung der Kulissen und die dafür notwendigen Sachmittel ein. Das Projekt wird mit einer gemeinsamen Theateraufführung beider Schulen beendet. Beispiel Schulhofgestaltung: Eine Schule möchte in einem langfristig angelegten unterrichtsbegleitenden Projekt den Schulhof neu gestalten. Dazu sollen Steinplastiken mit einem Steinmetz in einer AG über ein Schulhalbjahr oder ein Schuljahr hinweg hergestellt werden. Mit dem Steinmetz wird ein Honorarvertrag vereinbart. Andere Schülergruppen erarbeiten im Unterricht eine Gesamtkonzeption für die Umgestaltung und erstellen einen Kostenplan. Eine Schülerfirma übernimmt die Gestaltung und Nutzung eines Schulgartens unter Anleitung eines Landschaftsgestalters auf Honorarbasis mit sozialpädagogischer Unterstützung aus der Kooperation mit dem freien Träger, der auch die Ganztagsgestaltung der Schule trägt. Für Kunst- und Theaterprojekte sind Werkverträge in vielen Bereichen denkbar, z.b. der Aufbau eines Schulorchesters, Musicalaufführungen und Zirkusprojekte, aber auch Forschungsprojekte im naturwissenschaftlich technischen Bereich. Durch verschiedenste Projekte erobern sich die Schülerinnen und Schüler die Welt der schönen Künste, lernen unterschiedliche Möglichkeiten kennen, Gefühle auszudrücken, ihre Umwelt zu reflektieren und sich darüber mit anderen auszutauschen. Über die Angebote der regionalen Fortbildung hinaus können Schulen oder Schulverbünde zusätzliche schulinterne Fortbildung von Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehen über Honorarverträge bzw. Werkverträge einkaufen. Zuvor sollte die Schule mit der zuständigen Schulaufsicht prüfen, ob das Angebot kostenfrei auch über die regionale Fortbildung realisierbar ist. Möglich ist auch die Begleitung durch externe Berater/innen, um beispielsweise Teamstrukturen zu entwickeln, an einem Schwerpunkt der Unterrichtsentwicklung zu arbeiten oder die einzelnen Vorhaben der Schule sinnvoll zu vernetzen. 7

10 Wie verwalten die Schulen die Mittel? Über die Mittelverwendung verfügt die Schulleitung. Angesichts der Bedeutung der Mittelverwendung für die angestrebte Schulentwicklung ist es jedoch empfehlenswert, dass die Schulgremien in den Prozess der Festlegung von Zielen und Maßnahmen/Projekten eingebunden werden. Ein bürokratisches Antragsverfahren soll vermieden werden. Ziel ist der eigenverantwortliche Umgang der Schulen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und ein kreativer und gezielter Einsatz der Ressourcen durch die Schulen. Als Planungssicherheit für die Schulen werden wie bei der Personalkostenbudgetierung (PKB), also den Vertretungsmitteln der Schulen, oder wie beim Ganztagsbudget die Mittel auf dem bekannten Onlinekonto sichtbar gemacht. In Ergänzung der bereits vorhandenen PKB- und Ganztags-Onlinekonten wird ein weiterer Button für das neue Bonus-Programm eingerichtet. Bonus-Programm Bonus-Programm-01K Bonus-Programm-01K Bonus-Programm-01K Bonus-Programm-01K Die Schule hat so ständig eine aktuelle Übersicht über die vertraglich festgelegten und die bereits verausgabten Mittel. Die Servicekräfte in den Außenstellen unterstützen die Schule und veranlassen die Auszahlung. Darüber hinaus kann die Schule ein schulisches Sachmittelkonto einrichten. Aus dem Budget wird ein von der Schule bestimmter Betrag auf dieses Konto überwiesen und die Schule verwaltet und verantwortet dieses Konto selbständig. Hieraus können an schulische Projekte gebundene Sachmittel beschafft (Beispiel Bildhauerwerkstatt) werden. 8

11 Wie geht's los und wie geht's weiter? Das Bonus-Programm startet zum 1. Februar 2014 vorbehaltlich des abschließenden Haushaltsbeschlusses des Parlaments im Dezember Die Mittel stehen im Jahr 2014 nicht anteilig sondern vollständig zur Verfügung. Im Programmstartjahr ist der vorherige Abschluss einer Zielvereinbarung mit der Schulaufsicht nicht Voraussetzung für die Freigabe der Mittel. Die Zielvereinbarung ist jedoch im Laufe des Jahres 2014 mit der regionalen Schulaufsicht schriftlich abzuschließen. SenBJW wird zu Jahresbeginn (nach Freigabe der Mittel durch den Haushaltgesetzgeber) die notwendige personelle Unterstützung in den Außenstellen der regionalen Schulaufsicht und der Hauptverwaltung aufbauen können. Ebenfalls ausgebaut wird ein Fortbildungsangebot für Schulleitungen zur Nutzung und Verwaltung der Programmmittel (LISUM bzw. die im Aufbau befindliche Schulleitungsakademie). In Abhängigkeit von den am Ende der Haushaltsberatung zur Verfügung stehenden Mittel werden folgende Programmelemente 2014/15 auf- und ausgebaut: eine wissenschaftliche Evaluation des Programmes sowie die Ausgestaltung eines "Puffers", der mindestens das Rausgleiten bei Unterschreiten der 50%-Marke abfedert und einen Stufenübergang aus dem Programm heraus ermöglicht. Kommunikation & Veröffentlichung SenBJW wird zum Programmstart eine Website freischalten, auf der alle relevanten Informationen vorgehalten werden. Hierzu gehören insbesondere die Kontaktdaten aller wichtigen Ansprechpartner, Musterbögen und Musterzielvereinbarungen sowie die Handreichungen zu den möglichen Indikatoren und zu möglichen Projekten. Es wird angestrebt, dass nach Etablierung des Programmes und der Unterstützungsstellen in den Außenstellen und der Hauptverwaltung ein regelmäßiger Newsletter über die Aktivitäten der Programmschulen informiert und den Austausch von Best Practice, Erfahrungswerten und Kooperationsgesuchen/-angeboten absichert. Eine Veröffentlichung von schulspezfischen lmb-quoten erfolgt nicht. Lediglich die Programmteilnahme einer Schule wird in der Außendarstellung (Website) erkennbar sein. Eine Veröffentlichung der Zielvereinbarung einer Schule ist nicht vorgesehen, da es sich um ein internes Dokument handelt. Die Schule kann diese jedoch auf freiwilliger Basis als Teil des Schulprogrammes oder der Schulentwicklung selbst veröffentlichen. Anonymisierte Zielvereinbarungen werden ggf. als Muster-Zielvereinbarungen auf der Website veröffentlicht. Kontakte & Zuständigkeiten Das Bonus-Programm wird federführend im Referat IA der Abteilung I (operative Schulaufsicht) verantwortet. Verantwortliche Referatsleiterin ist Frau Marina Hennersdorf. Verantwortliche Ansprechpartnerin für das Bonus-Programm ist Frau Sabine Geschwandtner Telefon: , Fax: , sabine.geschwandtner@senbjw.berlin.de Die regionalen Schulaufsichten sind für die operative Umsetzung mit den Einzelschulen (Zielvereinbarung, Mittelfreigabe) zuständig. Wenden Sie sich bitte an die für Ihre Schule zuständige Schulaufsicht. 9

12 Die Kontakte der Koordinierungsstellen für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule in den Berliner Bezirken (Einbindung in Bildungsverbünde) sind: In jedem Berliner Bezirk unterstützen Fachkräfte die Koordinierungsaufgaben im Bereich der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Für Fragen und zur Vermittlung rund um dieses Thema stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gern zur Verfügung: K O N T A K T E D E R K O O R D I N I E R U N G S S T E L L E N Mitte Yvonne Kessel yvonne.kessel@ba-mitte.berlin.de Fon: Friedrichshain-Kreuzberg Ijeoma Ollawa Ijeoma.Ollawa@ba-fk.berlin.de Fon: Pankow Heike Bolt Einsatz am Ort: Regionale Schulaufsicht heike.bolt@senbjw.berlin.de Fon: Charlottenburg-Wilmersdorf Thorsten Hering jug-schul-spi@charlottenburgwilmersdorf.de Fon: Spandau Florian Förster f.foerster@ba-spandau.berlin.de Fon: Steglitz-Zehlendorf Jana Thun Jana.Thun@ba-sz.berlin.de Fon: Tempelhof-Schöneberg Petra Rissmann p.rissmann@ba-ts.berlin.de Fon: Neukölln Andre Sygo andre.sygo@bezirksamt-neukoelln.de Fon: Treptow-Köpenick Anja Müller Anja.Mueller@ba-tk.berlin.de Fon: Marzahn-Hellersdorf Katja Worch-Fouhakue Koordination-Jugend-Schule@ BA-MH.Verwalt-Berlin.de Fon: Lichtenberg Katharina Vetter ksj.lichtenberg@it.verwalt-berlin.de Fon: Reinickendorf Tanja Boettcher Einsatz am Ort: Regionale Schulaufsicht tanja.boettcher@senbwf.berlin.de Fon: Erläuterung der Formulare Die Formulare für Honorar- und Werkverträge entsprechen den Formularen, die im Ganztagsbetrieb oder bei der Personalkostenbudgetierung verwendet werden (Seite 11) erweitert um das neue Bonus- Programm. Ein Musterkooperationsvertrag (Seite 12) soll den Abschluss von neuen Kooperationen im Sinne der Kooperationszulage erleichtern, das heißt Kooperationen mit anderen Schulen, Kitas oder Hochschulen dokumentieren. Dieser Vertrag wird (ggf. nachprüfbar) in der Schule aufbewahrt. Bereits vorhandene schriftlich vereinbarte Kooperationen zwischen Schulen bzw. Schulen und Kitas, die sich bewährt haben, gelten als Kooperation im Sinne des Bonus-Programm und müssen als Nachweis in der Schule zugriffsbereit aufbewahrt werden. Ein neuer Kooperationsvertrag muss also nicht abgeschlossen werden. Der Rückmeldebogen der Schulen (Seite 13) ist die Grundlage für die Mittelzuweisung. Der Bogen muss bis zum online oder per Fax an die angegebene Adresse gesendet werden. Weitere Anträge müssen nicht gestellt werden. Die Abfrage des Kooperationsvertrages gilt nur für die Kooperation mit Schulen oder Kitas, jedoch nicht für Kooperationen mit freien Trägern. 10

13 Bonus-Programm Honorarvertrag Werkvertrag 11

14 Musterkooperationsvertrag Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Logo Anschrift der Schule/ Kita Logo Anschrift der Schule/Kita Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen zwischen Schule/n und Kita wird vereinbart im Rahmen des Bonus-Programms mit folgender Zielstellung zusammen zu arbeiten: Beide Vertragspartner informieren ihre Schulaufsicht und die Koordinatorin des Bonus-Programms über den Abschluss der Kooperationsvereinbarung. Beide Vertragspartner informieren in geeigneter Form die Eltern und die Partner im Sozialraum über die wesentlichen Punkte ihrer Kooperation. Die Vereinbarung tritt am..20 in Kraft. Sie gilt unbefristet und kann mit einer Frist von einem halben Jahr zum Schuljahresende gekündigt werden. Datum Unterschrift der Schule/ Kita Unterschrift der Schule/ Kita (Nichtzutreffendes bitte löschen) 12

15 Struktur- und Leistungsbonus - Bonus-Programm Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Rückmeldebogen 1. Schule: Schulnummer: Schulleiterin/Schulleiter: 2. Kooperation mit Schule/n/ Kita/s (im Rahmen der Zielstellung des Bonus-Programms): Kooperierende Schule/n: Schulnummer: Kita: Ist die Kooperationsschule ebenfalls im Programm? ja nein Kooperationsvertrag geschlossen am: (bitte Kooperationsvertrag zugriffsbereit in der Schule aufbewahren) 3. Schulkonto für Sachmittel bitte angeben: (Nachmeldung ist möglich, wenn noch kein Konto eingerichtet wurde) IBAN-Nummer: BIC-Code: Geldinstitut: Ich erkläre hiermit für meine Schule die Teilnahme am Bonus-Programm und habe die Eckpunkte in der Handreichung vom November 2013 zur Kenntnis genommen. Unterschrift der Schulleiterin/ des Schulleiters Unterschrift zuständige Schulaufsicht Per Mail oder Fax bis zum an: sabine.geschwandtner@senbjw.berlin.de Fax:

16 1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen

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