EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT TÜBINGEN

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1 EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT TÜBINGEN Institut für Sportwissenschaft Akademisches Beratungszentrum SPORTWISSENSCHAFT DIPLOM Stand: Oktober 2001

2 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 2 Impressum Herausgeber: Der Rektor Redaktion: Institut für Sportwissenschaft Akademisches Beratungszentrum Copyright: Universität Tübingen 2001 Druck: Hausdruckerei Internet:

3 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 3 INHALTSVERZEICHNIS 1. Funktion des Studienführers Zulassung zum Studium Umfang und Gliederung des Studiums Typen von Lehrveranstaltungen Einführung in das Studium der Sportwissenschaft Praxis und Theorie der Sportaktivitäten/Sportarten Fächer der Sportwissenschaft im Diplomstudiengang Lehrveranstaltungen für die Grundlagen des Studienschwerpunktes Breiten-und Gesundheitssport Schwerpunktbezogene Sportpraxis und lehrpraktische Übung Projekt Exkursion Praktika Zulassungsbedingungen für die Prüfungen Dokumentation der Studienleistungen zur Vorlage bei Prüfungsanmeldung Prüfungen Prüfungsinhalte Praxis u. Theorie der Sportaktivitäten/Sportarten Fächer der Sportwissenschaft Grundlagen des Studienschwerpunktes Breitenund Gesundheitssport Schwerpunktbezogene Sportpraxis und lehrpraktisches Handeln Diplomarbeit Prüfungsmodalitäten Prüfungsfächer Studienberatung Selbststudium, zusätzliches Studienangebot...22 TURNUSPLAN...25

4 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 4 1 Zur Funktion dieser Informationsbroschüre Grundlage des Diplomstudiengangs Sportwissenschaft ist die "Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft" vom 31. August 1994 (veröffentlicht im Amtsblatt des Ministeriums Wissenschaft und Forschung 13 <1994> Nr. 11, ). Diese Ordnung regelt im Detail, unter welchen Bedingungen der Diplomgrad "Diplom-Sportwissenschaftlerin" bzw. "Diplom- Sportwissenschaftler" verliehen wird. Prüfungsordnungen sind in der Regel sehr formal gefasst. Zur Organisation eines Studiums sind sie folglich nicht besonders geeignet. Der "Studienführer/Studienplan" soll deshalb helfen, den Studierenden über diese formalen Regelungen hinaus inhaltliche Hinweise zur Gestaltung des Diplomstudiums Sportwissenschaft zu geben. Diese Hinweise betreffen vor allem Form und Ablauf der Lehrveranstaltungen, wie sie am Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Breiten- und Gesundheitssport entwickelt wurden. (Andere Sportinstitute haben z. T. andere Schwerpunkte und damit auch andere Lehrveranstaltungen.) 2 Zulassung zum Studium Das Sportstudium kann an der Universität Tübingen immer nur zum Wintersemester begonnen werden. Eine Zulassung erhält nur, wer eine Hochschulzugangsberechtigung nachweist und die Sporteignungsprüfung (für die bundesweit gleiche Bedingungen gelten) vor Beginn des Studiums erfolgreich abgelegt hat. Die Sporteingangsprüfung kann nur durch den Leistungskurs Sport ersetzt werden. Allerdings ist dies nur möglich, wenn in allen vier Halbjahren sowie in den einzelnen Prüfungsteilen acht oder mehr Punkte erreicht wurden. Eine Anerkennung des Leistungskurses Sport muss aber durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission vorgenommen werden.

5 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 5 Hinweis: Seit 2006 kann die Sporteingangsprüfung nicht mehr durch den Leistungskurs / das Neigungsfach Sport ersetzt werden. Details siehe unter Sporteingangsprüfung auf der Website des IfS. Die Anmeldung zur Sporteingangsprüfung muss bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres beim Studentensekretariat, Wilhelmstr. 11, Tübingen erfolgen. 3 Umfang und Gliederung des Studiums Nach der Prüfungsordnung gilt ( 2, (1)): "Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester". Dies bedeutet für das Institut für Sportwissenschaft, dass es seine Angebote für das Diplomstudium so gestalten muss, dass in 8 Semestern auch alle erforderlichen Leistungen erbracht werden können. Für die Studierenden bedeutet es nicht, dass sie in jedem Falle genau acht Semester lang zu studieren haben. Das Studium wird in ein viersemestriges Grundstudium und ein viersemestriges Hauptstudium gegliedert. Das Grundstudium schließt mit der Diplom-Vorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung ab. Formal umfasst das Grundstudium 80 Semesterwochenstunden, das Hauptstudium höchstens 60 Semesterwochenstunden, das Diplomstudium insgesamt also höchstens 140 Semesterwochenstunden. Hierbei wird unter einer Semesterwochenstunde (SWS) eine 45minütige Lehrstunde, die über ein Semester lang durchgeführt wird, verstanden. Durch die Prüfungsordnung wird dem Institut auferlegt, sein Lehrangebot so zu gestalten, dass alle Veranstaltungen, an denen die Studierenden teilzunehmen haben, zusammen nicht mehr als 140 SWS umfassen und dass diese auch in sieben Semestern besucht werden können. Das 8. Semester ist für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehen. Die 80 SWS im Grundstudium bzw. die 60 SWS im Hauptstudium kann die/der Studierende nicht beliebig auswählen. Die Prüfungsordnung schreibt zwar nicht jede einzelne Stunde vor, sie regelt die Auswahl durch Zulassungs- und Prüfungsbedingungen, indem sie benennt, was bis zur Diplom-Vorprüfung und zur Diplomprüfung erfolgreich abzuschließen ist und welche Prüfungsleistungen jeweils zu erbringen sind. Die weiteren Ausführungen werden aufzeigen, wie seitens des Instituts unter diesen Vorgaben die einzelnen Veranstaltungen über die sieben bzw. acht Semester verteilt sind.

6 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 6 Das Grundstudium soll mit seinen Lehrveranstaltungen einen breiten "Sockel" an Kenntnissen und Fähigkeiten herstellen, auf dem die Studierenden im Hauptstudium aufbauen können. Es soll möglich sein, mit diesem Sockelwissen und Sockelkönnen in unterschiedliche Studienschwerpunkte im Hauptstudium einsteigen zu können. In Tübingen wird zur Zeit nur ein Schwerpunkt angeboten. (Die Wahl ist daher nur auf der Ebene aller in der Bundesrepublik angebotenen Studienschwerpunkte eine echte Wahl.) Das Hauptstudium gilt dem Studienschwerpunkt Breiten- und Gesundheitssport. In diesem Schwerpunkt sollen die Studierenden die praktischen und theoretischen Qualifikationen erwerben, die es ihnen ermöglichen, im breiten- und gesundheitssportlichen Aufgabenbereich beruflich tätig zu sein. Breiten- und Gesundheitssport wird im Studienschwerpunkt als einheitlicher Bereich angesehen. Er umfasst alle jene sportlichen Betätigungen, die ohne besonderes sportliches Talent und ohne spezifische sportliche Leistungsfähigkeit erlernbzw. durchführbar sind. Im Vordergrund stehen dabei jene Bewegungs- und Sportaktivitäten, die mit Gesundheit, Wohlbefinden und sozial-kommunikativen Prozessen verbunden werden können. Folgende Merkmale bestimmen daher weitgehend den Breiten- und Gesundheitssport: Bewegungsangebote, die zur Zeit und in naher Zukunft als sporttypisch angesehen werden und die zum anderen nicht nur von Talentierten oder besonders Leistungsfähigen ausgeführt werden können. Bewegungsangebote, die in ihren Organisationsformen und Institutionen (wie Vereinen, gewerblichen Anbietern, Kommunen u. a.) prinzipiell für jeden zugänglich sind. Bewegungsaktivitäten, denen die Absicht unterstellt werden kann, daß sie wirksam und angemessen die Gesundheit und das Wohlbefinden stabilisieren, stärken oder wiederherstellen können und die geeignet erscheinen, sozialkommunikative Prozesse zu initiieren und dauerhaft zu manifestieren. Im Hauptstudium zielen die Lehrveranstaltungen des Studienschwerpunktes darauf ab, die Studierenden mit theoretischem und praktischem Wissen und Können über diese Bewegungsangebote und -aktivitäten so auszustatten, daß

7 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 7 sie - wissenschaftlich fundiert - im Bereich des Breiten- und Gesundheitssports tätig werden können. Eine therapeutische Qualifizierung für spezifische Krankheitsbilder ist nicht beabsichtigt. Dagegen wird sich das Institut bemühen, den Studierenden den Erwerb von Lizenzen in einzelnen Bereichen (z. B. Übungsleiter Koronarsport,...) zu ermöglichen. 4 Typen von Lehrveranstaltungen Die Prüfungsordnung nennt bei den Voraussetzungen zur Zulassung zur Diplom- Vorprüfung bzw. zur Diplomprüfung bestimmte Lehrveranstaltungen. Diese sind: Übung Einführung in das Studium der Sportwissenschaft Lehrveranstaltungen der "Praxis und Theorie der Sportaktivitäten/Sportarten", Lehrveranstaltungen der "Fächer der Sportwissenschaft", Lehrveranstaltungen, "die die Grundlagen des Studienschwerpunktes Breiten- und Gesundheitssport" vermitteln, Lehrveranstaltungen in der "schwerpunktbezogenen Sportpraxis einschließlich einer darauf bezogenen lehrpraktischen Übung", die Lehrveranstaltung "Projekt im Studienschwerpunkt Breiten- und Gesundheitssport (wissenschaftliches Praktikum)", eine mindestens siebentägige Exkursion und ein vierwöchiges Grundpraktikum sowie ein achtwöchiges Fachpraktikum (die beide außerhalb der Universität abzuleisten sind). Im Hinblick auf diese verschiedenen Lehrveranstaltungen/Fächer wird nun ausführlich informiert. 4.1 Einführung in das Studium der Sportwissenschaft In dieser im ersten Semester angebotenen Übung wird in die Techniken des Studiums und in grundlegende Beispiele sportwissenschaftlichen Denkens und Forschens eingeführt. Die Übung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn eine mit mindestens ausreichend benotete Hausarbeit angefertigt wurde, und der erfolgreiche Abschluss ist Voraussetzung für die Zulassung in das Proseminar im Grundstudium.

8 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) Praxis und Theorie der Sportaktivitäten/Sportarten: Mit den Veranstaltungen der "Praxis und Theorie der Sportaktivitäten/ Sportarten" (in der Regel als Kurse bezeichnet, wobei zur Unterscheidung im Grundstudium von Grundkursen und im Hauptstudium von Schwerpunktkursen gesprochen wird) soll über den Erwerb und das Üben von sportartspezifischen Fertigkeiten, das Verbessern sportartspezifischer Fähigkeiten und die Aneignung von sportartspezifischer Theorie eine vielseitige sportliche Qualifikation sichergestellt werden. Die Vielseitigkeit wird durch die Ausdifferenzierung von sogenannten a-, b- und c-gruppen von Sportaktivitäten/ Sportarten garantiert. Bei der ersten Gruppe sind die Individualsportarten Gerätturnen, Gymnastik/Tanz, Leichtathletik und Schwimmen einzuordnen. Bei der zweiten werden die Mannschaftssportarten Basketball, Fußball, Handball, Hockey und Volleyball in der Prüfungsordnung explizit genannt. Bei der dritten Gruppe wird (relativ offen) von Sportaktivitäten/ Sportarten gesprochen, wobei das Institut für Sportwissenschaft (IfS) eigene Vorstellungen entwickeln und z.b. aktuelle Trends berücksichtigen kann. Momentan bietet das IfS in diesem Bereich beispielsweise Tennis, Tischtennis, Badminton, Judo, Trampolin und verschiedene Wassersportarten an. Durch die speziellen Zulassungsvoraussetzungen zur Diplom-Vorprüfung bzw. durch die Diplom-Vorprüfung wird sichergestellt, dass sich die Diplomstudierenden vielseitig und auf einem ausreichenden Könnensniveau mit den verschiedenen Sportaktivitäten/ Sportarten auseinandergesetzt haben. Die Lehrveranstaltungen werden soweit wie möglich an die praktischmethodische Ausbildung im Lehramtsstudiengang (einschließlich der Wahlfächer) gekoppelt. Das bedeutet, dass sie wie dort in der Regel aus aufeinander aufbauenden Kursen bestehen, über die im Detail Fachausbildungspläne informieren. Diesen Ausbildungsplänen kann auch entnommen werden, welche theoretischen Themen innerhalb der Sportartenausbildung behandelt werden. Damit die Kurse in ihrer Vielfalt erfolgreich besucht werden können, hat das Institut einen Turnusplan entwickelt (vgl. Anhang S ). Mit Abschluss des Grundstudiums endet auch die Ausbildung in den Sportaktivitäten/ Sportarten.

9 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 9 Im Hauptstudium wird die Sportpraxis neu konzipiert und konsequent zielgerichtet auf den Studienschwerpunkt ausgerichtet. Konkret bedeutet dies, dass z. B. keine Typisierung der sportpraktischen Veranstaltungen an den Sportarten entlang stattfindet. Hiervon ist jedoch eine von den Studierenden selbst zu wählende Sportart, die im Grundstudium belegt wurde, ausgenommen. Sie muss im Hauptstudium vertieft werden. Dazu muss das Schwerpunktfach der Lehramtsausbildung in dieser Sportart erfolgreich belegt werden. 4.3 Fächer der Sportwissenschaft im Diplomstudiengang Im Diplomstudiengang sind sowohl in der Diplom-Vorprüfung als auch in der Diplomprüfung Zulassungs- bzw. Prüfungsleistungen in Fächern der Sportwissenschaft zu erbringen. Als Fächer werden genannt: Bewegungswissenschaft/Biomechanik, Sportgeschichte, Sportpädagogik, Sportpsychologie, Sportsoziologie, Trainingswissenschaft, Philosophie des Sports, Sportrecht und -verwaltungslehre, Methodenlehre und Sportmedizin. Das Institut bietet in diesen Fächern das Lehrangebot in der Regel durch Vorlesungen, Proseminare und Hauptseminare an. Die Vorlesungen geben einen Überblick über die wichtigsten Themengebiete des jeweiligen sportwissenschaftlichen Faches. Pro Fach werden meist mehrere, aufeinander aufbauende Vorlesungen gehalten. In der Bewegungswissenschaft/Biomechanik wird im 1. Semester mit der Vorlesung "Praktikumsrelevante Grundlagen der Bewegungslehre und Biomechanik des Sports" in das Fach eingeführt. Dem Charakter des Fachs entsprechend

10 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 10 steht der Bezug zu den im Studium zu vollziehenden sportlichen Aktivitäten im Vordergrund der Darstellung. Im 2. Semester wird mit der Vorlesung "Biomechanik des Sports" der biomechanische Bereich vertieft. Es wird über das Messen in der Biomechanik über das Erklären und Voraussagen mittels mechanischer Gesetze und biomechanischer Prinzipien und über sportartspezifische Forschungen informiert. Nach diesen beiden Veranstaltungen wird wechselweise (im 3., 5. bzw 7. Semester) entweder über "Aufbau, Struktur und Funktionsweise von sportlichen Bewegungen" (Bewegungswissenschaft/Biomechanik III) oder über die "Funktionsweise des (sportlichen) Bewegers" (Bewegungswissenschaft/Biomechanik IV) gelesen, so dass die Studierenden diese Inhalte entweder im 3. und 5. oder im 5. und 7. Semester hören können. Es wird empfohlen, diese Veranstaltungen im 5. und 7. Semester zu besuchen, wobei die Reihenfolge der beiden Vorlesungen sich nach dem Lehrangebot des IfS richtet. In der Sportgeschichte wird im 2. Semester mit der Vorlesung "Zeitgeschichte des Sports" in das Fach eingeführt. Es werden die Epochen nach 1917 mit unterschiedlichen Schwerpunkten dargestellt. Im 1. Semester wird in der Sportpädagogik mit der Vorlesung "Sportpädagogik I: Grundlagen der Sportpädagogik" begonnen, wobei wesentliche Grundbegriffe wie Erziehung, Bildung, Entwicklung, Lernen, Gesundheit u.a. erläutert und pädagogische Grundkonzeptionen dargestellt werden. Im 3. Semester wird die Vorlesung "Sportpädagogik II: Fachdidaktische Modelle und Konzepte" gelesen. Sie knüpft an die erste Vorlesung an und behandelt insbesondere Erziehungsfragen unter dem Gesichtspunkt von Unterricht und Vermittlung; außerdem wird die Ziel- Inhalts-Problematik besprochen. Im 4. oder 6. Semester folgt die Vorlesung Sportpädagogik III: Didaktisch-methodisches Handeln. Die Sportpsychologie beginnt ebenfalls im 1. Semester mit der Vorlesung "Sportpsychologische Grundlagen". Dabei stehen kognitive Aspekte sportlicher Handlungen (insbesondere Wahrnehmung, Konzentration, Denken) und motivationale Aspekte (Leistungs-, Aggressions- und Fairnessmotivation) im Vorder-

11 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 11 grund. Ihr folgt im 2. Semester die Vorlesung "Entwicklung und Sozialisation im Sport - Grundlagen". Dieses Themengebiet schließt auch grundlegende Aspekte des Lernens und des Zusammenhangs zwischen Sport und Persönlichkeit ein. Danach folgen im Wechsel (wie bei der Bewegungswissenschaft) im 3., 5. oder 7. Semester die Vorlesung "Entwicklung und Sozialisation - Anwendungsfelder" (Sportpsychologie III) bzw. die Vorlesung "Angewandte Sportpsychologie". Sportpsychologie IV). Entsprechend dem Turnusplan wird empfohlen, die Vorlesungen im 5. und 7. Semester zu besuchen, wobei die Reihenfolge sich nach dem Lehrangebot richtet. Das Fach Sportsoziologie beginnt im 2. Semester mit der Vorlesung "Grundlagen der Sportsoziologie". Diese Vorlesung beschäftigt sich primär mit der makrosoziologischen Analyse des Sports, d.h. mit Strukturen und Funktionen sportlicher Betätigungen. Ihr folgen verschiedene Pro- und Hauptseminare, die die verschiedenen Forschungsschwerpunkte der Sportsoziologie thematisieren. Das Fach Trainingswissenschaft beginnt im 1. Semester mit der Vorlesung "Allgemeine Grundlagen des Konditionstrainings", in der es im wesentlichen um die Wirkungszusammenhänge des Trainings von Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer und Beweglichkeit geht. Im 4. Semester findet die Vorlesung "Training im Wettkampfsport" (Trainingswissenschaft II) oder Allgemeine Grundlagen des Technik- und Taktiktrainings (Trainingswissenschaft IV) statt. Im 5. bzw. 7. Semester folgen die Vorlesungen "Training im Breiten- Senioren-, Behinderten- und Kindersport" (Trainingswissenschaft III). Die Vorlesungen II IV werden im 2-jährigen Rhythmus angeboten. Philosophie des Sports: In der Regel wird während des Grundstudiums einmal die Vorlesung oder das Proseminar Grundlagen der Sportphilosophie und Sportanthropologie" angeboten. Sportrecht und -verwaltungslehre: In der Regel wird im Grundstudium eine Lehrveranstaltung angeboten, in der Fragen des Vereinsrechts, des Steuer-

12 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 12 rechts, der Sportverwaltung und -organisation, aber auch der Sportgerichtsbarkeit behandelt werden. Die Veranstaltung wird von Lehrbeauftragten durchgeführt. Weitere Hinweise zum Inhalt der Veranstaltung sind jeweils gesonderten Aushängen zu entnehmen. Methodenlehre: Das Fach Methodenlehre beginnt im 2. Semester mit der Vorlesung "Sportwissenschaftliche Arbeitsmethoden I", in der in die Methodologie wissenschaftlichen Arbeitens eingeführt wird. Im 3. Semester folgt die Vorlesung "Sportwissenschaftliche Arbeitsmethoden II", in ihr werden wesentliche Forschungsmethoden der Sportwissenschaft behandelt. Parallel zu dieser Vorlesung findet eine Übung statt, in der die angesprochenen Methoden praktisch angewendet werden. Frühestens ab dem 4. Semester wird ein Seminar aus dem Bereich der Methodenlehre angeboten: Entweder wählt die/der Studierende das Seminar "Quantitative Verfahren" oder das Seminar "Qualitative Verfahren". Diese Seminare dienen zur Vorbereitung auf die Diplomarbeit. In der Sportmedizin beginnen die Vorlesungen im 1. Semester mit der Vorlesung "Sportmedizinische Grundlagen I (Anatomie des Haltungs- und Bewegungsapparates)" und werden im 2. Semester mit "Sportmedizinische Grundlagen II (Anatomie der inneren Organe)" fortgesetzt. Diese beiden Vorlesungen sind Voraussetzung für die im 3. bzw. 4. Semester angebotenen Vorlesungen Sportorthopädie I" und "Sportorthopädie II". Im 5. und 6. Semester folgen Sport- und Leistungsmedizin I und II". Im Hauptstudium werden zusätzlich eine Vorlesung zum Studienschwerpunkt Breiten- und Gesundheitssport, ein Seminar (2 SWS), die zweiteilige Vorlesung Sporttraumatologie sowie ein sportmedizinisches Praktikum und verschiedene Zusatzveranstaltungen in Form von Seminaren angeboten. Neben und nach den Vorlesungen werden in den Fächern der Sportwissenschaft in der Regel im Grundstudium Proseminare und im Hauptstudium Hauptseminare angeboten. Diese Veranstaltungen dienen der Besprechung und Bearbeitung von ausgewählten Problembereichen aus den jeweiligen Fächern. Die

13 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 13 Studierenden haben sich hierbei in einzelne Fragestellungen anfangs unter Anleitung, später durch selbständige Auseinandersetzung mit entsprechenden Quellen einzuarbeiten. Sie haben (diesbezüglich) den Stand der Forschung zu ermitteln und über die so gewonnenen Erkenntnisse ein Referat vorzutragen und eine Hausarbeit anzufertigen. Im Grundstudium handelt es sich um einfachere oder leichter überschaubare Fragestellungen. Im Hauptstudium stehen Vertiefungen an. Wichtig: Obwohl die Prüfungsordnung kein Proseminar vorschreibt, müssen alle Studierenden im Verlauf ihres Grundstudiums ein Proseminar besuchen, um die institutsinternen Zulassungsvoraussetzung für die Hauptseminare zu erhalten. Dieses Proseminar kann ab dem 2. Fachsemester besucht werden. 4.4 Lehrveranstaltungen für die Grundlagen des Studienschwerpunktes Breiten- und Gesundheitssport Der Tübinger Diplomstudiengang Sportwissenschaft ist auf den Studienschwerpunkt Breiten- und Gesundheitssport ausgerichtet. Dies kommt nach der Diplom- Vorprüfung durch einen eigenständigen Veranstaltungsblock zum Tragen. Eine 2stündige Vorlesung im 5. Semester "Wissenschaftliche Grundlagen des Breiten- und Gesundheitssports" bildet die Basis, die im 7. Semester durch die Vorlesung Sportmedizinische Grundlagen des Breiten- und Gesundheitssports ergänzt wird. Ebenfalls im 5., aber auch noch im 6. und 7. Semester werden verschiedene schwerpunktbezogene Seminare bzw. Lehrveranstaltungen angeboten: jeweils Hauptseminare zum Thema "Breitensport", zum Thema "Präventionssport", zum Thema "Rehabilitationssport", ein Seminar zum Thema "Kommunikative Praxisplanung und -vorbereitung" sowie Lehrveranstaltungen für spezielle Sportgruppen aus dem Breiten- und Gesundheitssport (z.b. Sport nach Krebs, Herzsport u.a.). 4.5 Schwerpunktbezogene Sportpraxis und lehrpraktische Übung In den Lehrveranstaltungen der schwerpunktbezogenen Sportpraxis (Schwerpunktkurse) wird im praktischen Handeln der direkte Bezug zwischen dem mit

14 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 14 dem Studienschwerpunkt angestrebten Berufsfeld und den speziellen Sportaktivitäten hergestellt. Es werden folgende Schwerpunktkurse angeboten: Schwerpunktkurs 1: Kondition und Fitness (5 SWS). Diese Sportpraxis ist auf Anreicherung, Verbesserung bzw. Erweiterung des Könnens und Wissens im Hinblick auf die Thematik Kondition und Fitness ausgerichtet. Dabei werden Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit, nicht aber Schnelligkeit behandelt. Es geht darum, Können und Wissen zur Verbesserung, Erhaltung oder Wiederherstellung der physischen Leistungsfähigkeit im Breiten- und Gesundheitssport ü- berprüfbar zu erwerben. Schwerpunktkurs 2: Bewegungsspiele (3 SWS). Diese Sportpraxis ist auf eine intensive Auseinandersetzung mit den Grundlagen der Bewegungsspiele ausgerichtet. Selbst in Bewegungsspielen handlungsfähig werden und andere in Bewegungsspielen zur Handlungsfähigkeit zu verhelfen, ist das Ziel dieser Veranstaltung. Im Mittelpunkt steht daher nicht eine weitere Verbesserung und Vertiefung von Fertigkeiten und Fähigkeiten in speziellen Sportspielen, sondern die Behandlung sportspielübergreifender Themen und Praktiken. Schwerpunktkurs 3: Psychomotorische Praxis (3 SWS). Diese Sportpraxis wird geleitet durch die Frage nach der Beeinflussung der Psyche durch die Motorik (und umgekehrt). Im Mittelpunkt dieser Sportpraxis stehen die Haltungs- und Bewegungsdiagnostik und die Koordinationsschulung. Darüber hinaus wird mit Übungen zur Körper- und Bewegungserfahrung und mit Entspannungstechniken gearbeitet. Schwerpunktkurs 4: Ausdruck und Gestaltung (3 SWS). Die Sport- bzw. Bewegungspraxis "Ausdruck und Gestaltung" befasst sich zentral mit Bewegungsgestaltung, Bewegungsformung und Bewegungswahrnehmung, wie sie beim Tanzen, im Bewegungstheater, in der Akrobatik, im Formationsskilauf, im Schattenspiel, beim Schwarzen Theater oder bei der Pantomime erfahren und geübt werden können. Schwerpunktkurs 5: Dieser Kurs ist in der Regel ein Schwerpunktfach aus dem Angebot der Schwerpunktfächer des Lehramtsstudiengangs, also eine Vertiefung einer Sportart (4 SWS). Wie oben schon erwähnt han-

15 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 15 delt es sich hier um die vertiefende Fortführung der Praxis in einer im Grundkurs bereits erfolgreich abgelegten Sportart. Wer sich genauer über die Inhalte und Modalitäten dieser Kurse informieren möchte, kann im Sekretariat der Studiengänge die entsprechenden Fachausbildungspläne erwerben. Die Veranstaltung Lehrpraktische Übung zielt auf den Aufbau einer pädagogisch-psychologischen Wissens- und Handlungskompetenz in Unterrichts- und Vermittlungssituationen des Studienschwerpunktes. Sie umfasst zwei Abschnitte. Sie beginnt mit der Vorlesung "Grundlagen des Lehrens und der Intervention" (1 SWS). Die erfolgreiche Teilnahme (Klausur) ist Voraussetzung für die (über zwei Semester laufende) vierstündige Übung "Sport unterrichten und vermitteln". An dieser Übung muss regelmäßig teilgenommen werden. 4.6 Projekt Gemäß Prüfungsordnung ist für jede/n Studierende/n die erfolgreiche Teilnahme an einem Projekt im Studienschwerpunkt verpflichtend. Ein Projekt hat den Umfang von 6 SWS. Mit dieser Veranstaltung soll in gemeinsam geplanter und durchgeführter Gruppenarbeit eine bestimmte Thematik aus dem Bereich des Breiten- und Gesundheitssports mit wissenschaftlichen Erkenntnissen für die Praxis aufbereitet werden. Das praktische Handeln soll wissenschaftlich fundiert und auf diese Weise notwendige Voraussetzungen zur Qualifizierung in späteren Berufsfeldern geschaffen werden. Eine Verbindung von theoretischer Ausbildung und berufsvorbereitender praktischer Arbeit steht hierbei im Mittelpunkt. 4.7 Exkursion Die Exkursion soll die Studierenden mit verschiedenen Formen des Sporttreibens und den gruppendynamischen Prozessen vertraut machen, die sich ergeben, wenn Sport in einer Gruppe außerhalb einer Institution, speziell außerhalb des Instituts, über eine längere Zeit (eine Woche) hinweg betrieben werden kann. Die Exkursionen werden in der Regel in Natursportarten angeboten.

16 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) Praktika Nach der Prüfungsordnung sind während des Grundstudiums ein vierwöchiges Grundpraktikum und während des Hauptstudiums ein achtwöchiges Fachpraktikum außerhalb der Universität zu absolvieren. Das (in der vorlesungsfreien Zeit abzulegende) Grundpraktikum soll auf die Berufswelt vorbereiten, aber auch zur Studienmotivation beitragen. Praktikumsplätze sind vorwiegend im Vereinssport, in kommerziellen Sportstudios, in Schulen oder öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen (z.b. Krankenkassen, Kliniken) zu wählen. Das achtwöchige Fachpraktikum ist dem Studienschwerpunkt thematisch zuzuordnen und es ist ein schriftlicher Bericht darüber anzufertigen. Für beide Praktika sind Bestätigungen der Praktikumsstelle (Büro Dr. Volck) einzuholen. Die Anerkennung der Leistungen in den Praktika erfolgt über das Praktikumsbüro des Instituts für Sportwissenschaft. 5 Zulassungsbedingungen für die Prüfungen Zu den Prüfungen wird nur zugelassen, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese sind in der Prüfungsordnung in den 6, 19 und 23 genannt. Die rechtzeitige Lektüre wird dringend empfohlen. In einigen Fällen, insbesondere im Hinblick auf die regelmäßige bzw. erfolgreiche Teilnahme sind die Bedingungen nicht explizit genug geregelt. Diese Unschärfen hat der Diplom- Prüfungsausschuss beseitigt. Danach gilt: Regelmäßige Teilnahme bei Lehrveranstaltungen bedeutet, dass an mindestens 75% der während des Semesters abgehaltenen Unterrichtsstunden aktiv teilgenommen werden muss. Erfolgreiche Teilnahme wird bei den aufbauenden Veranstaltungen der Praxis und Theorie der Sportaktivitäten/Sportarten bzw. der schwerpunktbezogenen Sportpraxis sowie der lehrpraktischen Übung bestätigt, wenn veranstaltungsspezifische Testatprüfungen erfolgreich abgelegt wurden. Zwischennachweise bei aufbauenden Lehrveranstaltungen gibt es für regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme.

17 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 17 Erfolgreiche Endnachweise sind in jenen Sportaktivitäten/Sportarten zu erbringen, in denen keine Fachprüfung in der Diplom-Vorprüfung abgelegt wird. Der erfolgreiche Endnachweis wird dann bescheinigt, wenn an der Fachprüfung der entsprechenden Sportaktivität/Sportart teilgenommen und dort sowohl die sportpraktische Prüfung als auch die Prüfung in der Theorie jeweils mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bestanden wurde. Erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Faches der Sportwissenschaft liegt 1. bei der Zulassung zur Diplom-Vorprüfung dann vor, wenn die jeweils erste Vorlesung des Faches mit einer erfolgreichen Klausur (Note mindestens 4,0) abgeschlossen wurde. Ausgenommen hiervon sind das Fach Sportphilosophie und das Fach Sportrecht und -verwaltungslehre; für diese beiden Fächer genügt die erfolgreiche Teilnahme an einem (Pro-)Seminar. Ausgenommen ist auch das Fach Methodenlehre. Bei ihm wird die erfolgreiche Teilnahme bestätigt, wenn die Klausur zur ersten Vorlesung und die Übung zur zweiten Vorlesung erfolgreich (Note mindestens 4,0) abgeschlossen wurden. 2. Bei der Zulassung zur Diplomprüfung ist unter erfolgreicher Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Faches der Sportwissenschaft entweder die erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar oder die (durch bestandene Klausur) erfolgreiche Teilnahme an einer fortführenden Vorlesung des Faches zu verstehen. Als Mindestanforderung gilt die Note 4,0. Im Fach Sportpsychologie ist in jedem Falle ein Hauptseminar erfolgreich abzulegen. 3. Für die Lehrveranstaltungen, die die Grundlagen des Studienschwerpunktes Breiten- und Gesundheitssport vermitteln, gilt: Die/der Studierende hat dann erfolgreich teilgenommen, wenn sie/er an den Vorlesungen, an je einem Hauptseminar zum Thema Breitensport, Präventionssport, Rehabilitationssport und an zwei (einsemestrigen) Lehrveranstaltungen mit speziellen Sportgruppen aus dem Breiten- und Gesundheitssport regelmäßig und erfolgreich teilgenommen hat. 4. Erfolgreich an einem Projekt teilgenommen hat die/der Studierende dann, wenn ihr/ihm vom Projektleiter neben der regelmäßigen Teilnahme beim Projektbericht eine eigenständige Leistung dokumentiert werden konnte.

18 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 18 6 Dokumentation der Studienleistungen zur Vorlage bei Prüfungsanmeldung Für die regelmäßige bzw. regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den diversen Lehrveranstaltungen werden von den für die Veranstaltungen Verantwortlichen jeweils Testatlisten erstellt. Diese werden umgehend von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Prüfungssekretariats in eine zentrale Datenbank eingegeben. Die/der Studierende erhält immer zu Beginn eines Semesters einen Computerausdruck, auf dem alle bis zu diesem Zeitpunkt erfolgreich absolvierten Veranstaltungen aufgelistet sind. Bei der Anmeldung zu einer Prüfung weist die/der Studierende die für die Zulassung notwendigen Veranstaltungen aufgrund des aktuellen Computerausdrucks beim Prüfungssekretariat nach. Wichtig: die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, den jeweils aktuellen Computerausdruck im Sekretariat abzuholen (Aushänge beachten). 7 Prüfungen Die Diplomordnung regelt in den 7, 8, 9, 10, 11, 12, 20 und 24 sowie in Anlagen Anzahl und Art der Prüfungsleistungen. Den Studierenden wird nachdrücklich empfohlen, sich rechtzeitig über diese genau zu informieren. Die Orientierungsprüfung ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters abzulegen. Die Prüfungsleistungen können einmal im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Wer diese Prüfungsleistungen nicht bis spätestens bis zum Ende des dritten Fachsemesters erfolgreich abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, die Fristüberschreitung ist nicht vom Studierenden zu vertreten. Für Studierende mit einem Kind unter drei Jahren gelten Sonderregelungen. Sie sind der Prüfungsordnung zu entnehmen. Gegenstand der Orientierungsprüfung sind: Vier Prüfungsleistungen (benotete Leistungsnachweise) aus den Veranstaltungen Einführung in das Studium der Sportwissenschaft, Sportpsychologie

19 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 19 I, Sportpädagogik I, Bewegungslehre I, Trainingslehre I, Sportgeschichte I, Sportsoziologie I oder Proseminar 1. Acht Scheine aus den Grundkursen Theorie und Praxis der Sportarten und Sportaktivitäten. Auf Antrag erstellt das Dekanat eine Bescheinigung über das Bestehen der O- rientierungsprüfung aus. Die Diplom-Vorprüfung besteht aus sechs Fachprüfungen. Drei Fachprüfungen aus dem Bereich der Sportarten bzw. Sportaktivitäten und drei Fachprüfungen aus den Fächern der Sportwissenschaft. Weitere Informationen finden sich in dem Informationspapier Anforderungen in der Diplom-Vorprüfung und Hinweise zur Vorbereitung. Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und sechs Fachprüfungen, wovon vier Fachprüfungen die Fächer der Sportwissenschaft, eine Fachprüfung das Gebiet des Studienschwerpunktes Breiten- und Gesundheitssport und eine Fachprüfung die schwerpunktbezogene Sportpraxis und das berufsfeldbezogene lehrpraktische Handeln betreffen. Weitere Informationen finden sich im Informationspapier Anforderungen in der Diplomprüfung und Hinweise zur Vorbereitung. 8 Prüfungsinhalte 8.1 Praxis und Theorie der Sportaktivitäten/ Sportarten Die sportpraktischen Inhalte sind in der Prüfungsordnung durch Nennung der Prüfungsleistungen festgelegt. Über die Inhalte der theoretischen Prüfung informieren Fachausbildungspläne der einzelnen Sportarten bzw. Sportaktivitäten. 8.2 Fächer der Sportwissenschaft Gegenstand der Fachprüfung in den Fächern der Sportwissenschaft ist der in den Vorlesungen dargestellte Überblick über die zentralen Begriffe und Fragestellungen, über die wichtigsten Themengebiete und über die wesentlichen Forschungsergebnisse des betreffenden Faches. Für die in der Diplom-Vorprüfung zu prüfenden Fächer werden die Inhalte der ersten zwei Vorlesungen eines Fa-

20 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 20 ches zugrundegelegt (in der Sportsoziologie sind es die Inhalte der ersten Vorlesung und des nachfolgenden Proseminars). In der Diplomprüfung sind im Falle einer Fachprüfung die Inhalte aller Vorlesungen des jeweiligen Faches Prüfungsgegenstand. 8.3 Grundlagen des Studienschwerpunktes Breiten-/Gesundheitssport: Gegenstand der Fachprüfung sind die Inhalte der entsprechenden Vorlesung sowie die Themengebiete, die in den Hauptseminaren zum Breitensport, zum Präventionssport, zum Rehabilitationssport und im Seminar zur Kommunikativen Praxisplanung und -vorbereitung behandelt wurden. 8.4 Schwerpunktbezogene Sportpraxis und lehrpraktisches Handeln: Die Fachprüfung besteht aus drei Teilen, aus einer sportpraktischen Prüfung, aus der Prüfung der Lehreignung und aus einer theoretischen Prüfung. Die sportpraktische Prüfung ist abzulegen durch die Herstellung und Ausführung eines Werkstücks im Rahmen des Schwerpunktkurses 4 (Ausdruck und Gestaltung). Die theoretische Prüfung, als zwei Klausuren über eine Dauer von je einer Stunde, bezieht sich zum einen auf den Schwerpunktkurs 5 (60 Minuten) und zum anderen auf die drei Schwerpunktkurse 1, 2 und 3 (60 Minuten). Der Anteil des Schwerpunktkurses 5 wird dabei im Rahmen der Schwerpunktfachprüfung des Lehramtsstudienganges durchgeführt. Die Prüfung der Lehreignung erfolgt durch eine Lehrprobe von 45 Minuten Dauer. Das Thema, das sich entweder auf den Schwerpunktkurs 1 oder 2 oder 3 bezieht, wird durch Losverfahren ermittelt und spätestens 8 Tage vor der Prüfung zugeteilt. Als Probanden für die Lehrprobe werden die Prüfungsteilnehmer herangezogen. Zur Prüfung ist eine schriftliche Ausarbeitung abzugeben. Die Note der Prüfung ergibt sich aus den beiden gleichgewichteten Noten über die schriftliche Ausarbeitung und die Lehrveranstaltung. Die Note der (gesamten) Fachprüfung ergibt sich aus dem Durchschnitt der drei gleichgewichteten Teilnoten. Die Prüfung findet am Ende des 7. Fachsemesters statt. Es werden jährlich zwei Termine angeboten. In organisatorischer Hinsicht ergibt sich jeweils etwa eine Woche für die Durchführung der drei Prüfungsteile.

21 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) Die Diplomarbeit Die Diplomarbeit ist Teil der Diplomprüfung, sie ist - so die Prüfungsordnung - eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. In 12 der Prüfungsordnung sind in 7 Absätzen sehr umfangreich die Einzelheiten der Anmeldung, Ausgabe, Anfertigung und Bewertung der Diplomarbeit dargestellt. 9 Prüfungsmodalitäten Die Form der Prüfungsleistung ist durch die Prüfungsordnung in unterschiedlicher Weise festgelegt. Wird die Prüfungsleistung in einem Fach der Sportwissenschaft in der Diplom-Vorprüfung abgelegt, so ist eine Klausur mit einer Dauer von zwei Stunden zu schreiben. In der Diplomprüfung sind die Prüfungsleistungen für die Fachprüfungen teils in Klausuren zu je 3 Stunden Dauer (Sportmedizin, Trainings- oder Bewegungswissenschaft, Sportpsychologie/Sportsoziologie), teils in mündlicher Prüfung von je 30 Minuten Dauer (Sportpädagogik/Sportdidaktik, Studienschwerpunkt) zu erbringen ( 24 (3)). 10 Prüfungsfächer Die Prüfungsordnung regelt, welche Fächer der Sportwissenschaft zu welchem Zeitpunkt als Prüfungsfächer zu wählen sind. Die Diplom-Vorprüfung besteht (nach 20) aus sechs Fachprüfungen: eine (erste) Fachprüfung in einer Individualsportart, eine (zweite) Fachprüfung in einer Mannschaftssportart, eine (dritte) Fachprüfung in einer Sportaktivität/ Sportart, eine (vierte) Fachprüfung im Fach Sportmedizin, eine (fünfte) Fachprüfung in Bewegungswissenschaft/ Biomechanik oder Trainingswissenschaft,

22 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 22 eine (sechste) Fachprüfung entweder in Sportgeschichte oder in Sportpädagogik oder in Sportpsychologie oder in Sportsoziologie. Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und sechs Fachprüfungen: eine (erste) Fachprüfung in Sportmedizin, eine (zweite) Fachprüfung in Bewegungswissenschaft/Biomechanik oder in Trainingswissenschaft, wobei jenes Fach geprüft wird, das in der Diplom- Vorprüfung nicht gewählt wurde, eine (dritte) Fachprüfung in Sportpsychologie oder Sportsoziologie, wobei nur das Fach gewählt werden kann, das nicht schon in der Diplom-Vorprüfung geprüft wurde. Jede dieser Fachprüfungen wird in Form einer dreistündigen Klausur durchgeführt. eine (vierte) Fachprüfung in Sportpädagogik/ Sportdidaktik eine (fünfte) Fachprüfung im Themengebiet des Studienschwerpunktes Diese Fachprüfungen finden in der Form von mündlichen Prüfung mit einer Dauer von je 30 Minuten statt. eine (sechste) Fachprüfung in der schwerpunktbezogenen Sportpraxis mit lehrpraktischem Handeln, wobei die Einzelheiten in 8.4 genannt sind. 11 Studienberatung Zur Diplom-Vorprüfung und zur Diplomprüfung kann nur zugelassen werden, wer an einer Studienberatung vor der jeweiligen Prüfung teilgenommen hat. Durch Aushang zeigt der Prüfungsausschuss an, wo und durch wen diese Beratung vorgenommen wird. 12 Selbststudium, zusätzliches Studienangebot

23 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 23 Der Besuch von Lehrveranstaltungen, insbesondere der von Vorlesungen, kann nur ein Grundwissen vermitteln. Selbständige Vor- und Nachbereitung durch Literaturstudium sowie Üben und Vertiefen des Stoffes sind weitere wichtige Bedingungen für ein erfolgreiches Studium. Zur universitären Bildung gehört auch, den engen Bereich des Fachstudiums zu überschreiten. Den Studierenden wird daher nahegelegt, auch Veranstaltungen anderer Fächer (z.b. der Psychologie, der Soziologie, der empirischen Kulturwissenschaft, der Pädagogik, der Politikwissenschaft, der Philosophie) zu besuchen und auch die Angebote im Studium Generale zu nutzen. 13 Wichtige Termine 15. Mai Anmeldeschluss für die Sporteingangsprüfung. Meldung beim Studentensekretariat der Zentralen Verwaltung, Wilhelmstraße 11, Tübingen 15.Juli Bewerbungsschluss für das Wintersemester (Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich). 15. Januar Bewerbungsschluss für das Sommersemester (Studienortwechsler) 14 Wichtige Ansprechpartner und Telefonnummern für das Fach Sportwissenschaft Leiter der Studiengänge: Dr. Stefan König / Studienfachberatung: Dr. Heinz Giebenhain / Dekanat der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften (Dr. Werner Lang) 07071/ Praktikumsbüro: Dr. Gunther Volck / Praktische Prüfungen: Manhard Sigler / Allgemeine Akademisches Beratungszentrum der Universität Studienberatung: Tübingen - Zentrale Studienberatung Tübingen, Wilhelmstraße 11 (2. OG)

24 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) Turnusplan / Nachfolgend der Turnusplan in tabellarischer Zusammenstellung

25 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) 25 TURNUSPLAN 1. FACHSEMESTER Nr. Veranstaltungstitel Form Anzahl Teilnahmebedingungen 1.1 Gerätturnen I GK 2 SWS P (DV) 1.2 Gymnastik/Tanz I GK 2 SWS P (DV) 1.3 Schwimmen I GK 2 SWS P (DV) Teilnahmebestätigung regelmäßig, erfolgreich regelmäßig, erfolgreich regelmäßig, erfolgreich Anmerkungen 1.4 Handball I GK 1,33 SWS P (DV) regelmäßig, erfolgreich Bitte Anmerkungen beachten! 1.5 Sportaktivität/ Sportart 1, Kurs I (aus dem Katalog des Angebots) 1.6 Praktikumsrelevante Grundlagen der Bewegungslehre und Biomechanik (Bewegungswissenschaft I) 1.7 Einführung in die Sportpädagogik (Sportpädagogik I) 1.8 Sportpsychologische Grundlagen (Sportpsychologie I) 1.9 Anatomie des Haltungs- und Bewegungsapparates (Sportmedizin I) 1.10 Einführung in das Studium der Sportwissenschaft 1.11 Exkursion (z.b. Skikurs) 1 Woche GK 2 SWS P (DV) regelmäßig, erfolgreich V 1 SWS P (DV) Klausur V 1 SWS P (DV) Klausur V 1 SWS P (DV) Klausur V 1 SWS Inhalt der Diplom-Vorprüfung Übung 2 SWS P Hausarbeit Voraussetzung für Teilnahme am Proseminar (=2 SWS) P (DV) regelmäßig, erfolgreich Muß bis zur Diplom-Vorprüfung abgelegt werden Legende: GK = Grundkurs; V = Vorlesung; S = Seminar; SK = Schwerpunktkurs; SWS = Semesterwochenstunden; P = Pflicht; DV = Diplom-Vorprüfung; WP = Wahlpflicht; D = Diplomprüfung;

26 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) FACHSEMESTER 2.1 Gerätturnen II GK 2 SWS P (DV) regelmäßig, erfolgreich 2.2 Gymnastik/ Tanz II GK 2 SWS P (DV) regelmäßig, erfolgreich 2.3 Leichtathletik I GK 2 SWS P (DV) regelmäßig, erfolgreich 2.4 Schwimmen II GK 2 SWS P (DV) Endnachweis oder Fachprüfung Basketball I und/oder GK 1,33 SWS P (DV) Endnachweis oder Fachprüfung wg. und/oder vgl. Prüfungsordnung 19 und Kapitel Handball II und/oder GK 1,33 SWS P (DV) regelmäßig, erfolgreich Fußball I GK 1,33 SWS P (DV) regelmäßig, erfolgreich 2.7 Sportaktivität/ Sportart 1, Kurs II (aus dem Katalog des Angebots) 2.8 Sportaktivität/ Sportart 2, Kurs I (aus dem Katalog des Angebots) GK 1 SWS P (DV) Endnachweis oder Fachprüfung GK 2 SWS P (DV) regelmäßig, erfolgreich 2.9 Biomechanik (Bewegungswissenschaft II) V 1 SWS WP Klausur (wenn diese nicht in den anderen Folgevorlesungen dieses Faches der Sportwissenschaft geschrieben wird) 2.10 Zeitgeschichte des Sports (Sportgeschichte I) V 1 SWS P (DV) Klausur 2.11 Entwicklung und Sozialisation im Sport Grundlagen (Sportpsychologie II) 2.12 Sport als gesellschaftlich-politisches Phänomen (Sportsoziologie I) 2.13 Allgemeine Grundlagen des Trainierens (Trainingswissenschaft I) 2.14 Sportwissenschaftliche Arbeitsmethoden I (Methodenlehre I) V 1 SWS WP Klausur V 1 SWS P (DV) Klausur V 1 SWS P (DV) Klausur V 1 SWS P (DV) Klausur (wenn diese nicht in den anderen Folgevorlesungen dieses Faches der Sportwissenschaft geschrieben wird) zum Prüfungsinhalt vgl. Kapitel 8.2. zum Prüfungsinhalt vgl. Kapitel Anatomie der inneren Organe (Sportmedizin II) V 1 SWS Inhalt der Diplom-Vorprüfung

27 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) FACHSEMESTER 3.1 Gerätturnen III GK 2 SWS P (DV) Endnachweis oder Fachprüfung 3.2 Gymnastik/ Tanz III GK 2 SWS P (DV) Endnachweis oder Fachprüfung 3.3 Leichtathletik II GK 2 SWS P (DV) Handball III und/ oder Volleyball I und/oder Fußball II und/oder regelmäßig, erfolgreich GK 1,33 SWS P (DV) Endnachweis oder Fachprüfung GK 1 SWS P (DP) regelmäßig erfolgreich GK 1,33 SWS P (DV) regelmäßig, erfolgreich Basketball II GK 1,33 SWS P (DV) 3.5 Sportaktivität/ Sportart 2, Kurs II (aus dem Katalog des Angebots) 3.6 Sportaktivität/ Sportart 3, Kurs I (aus dem Katalog des Angebots) 3.7 Didaktik des Schul- und Jugendsports (Sportpädagogik II) oder Sportrecht und -verwaltungslehre V oder S Philosophie des Sports V oder S 3.10 Sportwissenschaftliche Arbeitsmethoden II mit Übung 3.11 Sportorthopädie I (Sportmedizin III) V 1 SWS regelmäßig, erfolgreich GK 1,33 SWS P (DV) Endnachweis oder Fachprüfung GK 2 SWS P (DV) regelmäßig, erfolgreich V 1 SWS WP Klausur WP WP (wenn diese nicht in den anderen Folgevorlesungen dieses Faches der Sportwissenschaft geschrieben wird) erfolgreiche Teilnahme/Klausur erfolgreiche Teilnahme/Klausur V und S 1+1 SWS P (DV) erfolgreiche Teilnahme an der Übung ggf. Prüfungsinhalt in Diplom- Vorprüfung

28 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) FACHSEMESTER 4.1 Leichtathletik III GK 2 SWS P (DV) Endnachweis oder Fachprüfung Fußball III und/oder Basketball III und/oder GK 1,33 SWS P (DV) Endnachweis oder Fachprüfung GK 1 SWS P (DV) Endnachweis oder Fachprüfung Volleyball II GK 2 SWS P (DV) Endnachweis oder Fachprüfung 4.3 Sportaktivität/ Sportart 3, Kurs II GK 1 SWS P (DV) Endnachweis oder Fachprüfung 4.4 Training im Wettkampfsport (Trainingswissenschaft II) oder V 1 SWS WP (D) Klausur (wenn diese nicht in den anderen Folgevorlesungen dieses Faches der Sportwissenschaft geschrieben wird) Methodenlehre: Quantitative Verfahren S 2 SWS W dient der Vorbereitung der Diplomarbeit Methodenlehre: Qualitative Verfahren S 2 SWS W dient der Vorbereitung der Diplomarbeit 4.6 Sportorthopädie II (Sportmedizin IV) V 1 SWS Inhalt der Diplom-Vorprüfung 4.7 Proseminar (wahlweise aus den Fächern der Sportwissenschaft) S 2 SWS P (DV) regelmäßig, erfolgreich am Proseminar kann schon ab dem 2. Semester teilgenommen werden, wenn Einführung... (1.10.) erfolgreich abgelegt wurde 4.8 Grundpraktikum 4-wöchig P Wird außeruniversitär angeboten

29 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) FACHSEMESTER 5.1 Schwerpunktkurs 1: Kondition u. Fitness I SK 1 SWS P (D) regelmäßig, erfolgreich 5.2 Schwerpunktkurs 2: Bewegungsspiele I SK 2 SWS P (D) regelmäßig, erfolgreich 5.3 Schwerpunktkurs 5: Schwerpunktfach aus dem Lehramtsangebot, Kurs I SK 2 SWS P (D) regelmäßig, erfolgreich 5.4 Grundlagen des Lehrens u. der Intervention V 1 SWS P (D) Klausur 5.5 Bewegungswissenschaft/ Biomechanik III oder IV (je nach Lehrangebot des IFS) 5.6 Hauptseminar aus Bewegungswissenschaft/ Biomechanik 5.7 Hauptseminar aus Sportpädagogik S 2 SWS 5.8 Sportpsychologie III oder IV (je nach Lehrangebot des IFS) V 1 SWS WP Klausur (wenn diese nicht in den anderen Folgevorlesungen dieses Faches der Sportwissenschaft geschrieben wird) S 2 SWS WP regelmäßig, erfolgreich V WP regelmäßig, erfolgreich 1 SWS WP Klausur (wenn diese nicht in den anderen Folgevorlesungen dieses Faches der Sportwissenschaft geschrieben wird) 5.9 Hauptseminar aus Sportpsychologie S 2 SWS P regelmäßig, erfolgreich 5.10 Training im Freizeit-, Gesundheits- und Schulsport (Trainingswissenschaft III) V 1 SWS WP Klausur (wenn diese nicht in den anderen Folgevorlesungen dieses Faches der Sportwissenschaft geschrieben wird) ggf. Inhalt der Diplomprüfung ggf. Inhalt der Diplomprüfung ggf. Inhalt der Diplomprüfung 5.11 Sport- und Leistungsmedizin (Sportmedizin V) V 1 SWS P Inhalt der Diplomprüfung 5.12 Wissenschaftliche Grundlagen des Breiten- und Gesundheitssports V 2 SWS P regelmäßig, erfolgreich (Klausur) 5.13 Hauptseminar zum Breitensport S 2 SWS P regelmäßig, erfolgreich 5.14 Hauptseminar zum Präventionssport S 2 SWS P regelmäßig, erfolgreich 5.15 Fachpraktikum 8-wöchig P

30 Diplomstudiengang Sportwissenschaft - Universität Tübingen (Stand Oktober 2001) FACHSEMESTER 6.1 Schwerpunktkurs 1: Kondition und Fitness II Schwerpunktkurs 2: Bewegungsspiele II Schwerpunktkurs 3: Psychomotorische Praxis I Schwerpunktkurs 4: Ausdruck und Gestaltung I (Satellit) Schwerpunktkurs 5: Schwerpunktfach aus dem Lehramtsangebot, Kurs II 6.6 Sport unterrichten und vermitteln I (Übung) 6.7 Sportpädagogik III Didaktischmethodisches Handeln 6.8 Hauptseminar aus Sportpädagogik S 2 SWS SK 2 SWS P (D) regelmäßig, erfolgreich SK 1 SWS P (D) regelmäßig, erfolgreich SK 2 SWS P (D) regelmäßig, erfolgreich SK 1 SWS P (D) regelmäßig, erfolgreich SK 2 SWS P (D) regelmäßig, erfolgreich S 2 SWS P (D) regelmäßig, erfolgreich V 1 SWS WP Klausur (wenn diese nicht in den anderen Folgevorlesungen dieses Faches der Sportwissenschaft geschrieben wird) WP regelmäßig, erfolgreich Inhalt der Diplomprüfung 6.9 Sportsoziologie II V 1 SWS WP Klausur ggf. Inhalt der Diplomprüfung 6.10 Hauptseminar aus Sportsoziologie S 2 SWS WP regelmäßig, erfolgreich Hauptseminar aus Trainingslehre S 2 SWS WP regelmäßig, erfolgreich 6.12 Hauptseminar zum Rehabilitationssport S 2 SWS P regelmäßig, erfolgreich 6.13 Kommunikative Praxisplanung S 2 SWS P regelmäßig, erfolgreich 6.14 Sport- und Leistungsmedizin II (Sportmedizin VI) V 1 SWS Inhalt der Diplomprüfung 6.15 Hauptseminar aus Sportmedizin S 2 SWS WP 6.16 Spezielle Sportgruppen I 2 SWS P 6.17 Projekt (Teil I) 3 SWS P regelmäßig, erfolgreich regelmäßig, erfolgreich regelmäßig, erfolgreich

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