I N F O R M A T I O N
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- Hans Geisler
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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Sozial-Landesrat Josef Ackerl am 14. April 2009 zum Thema "Altenpflege und betreuung in Oberösterreich neue Wohnformen, Impulse für die regionale Sozialplanung"
2 Altenpflege und -betreuung in Oberösterreich vorbildlich geregelt, verantwortungsvoll gelebt Seit 1993 ist die Pflegevorsorge in Österreich bundeseinheitlich geregelt, und zwar in einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Bund und den neun Bundesländern ("15a-Vereinbarung", nach Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG)), einem Bundespflegegeldgesetz und neun Landespflegegeldgesetzen. In Oberösterreich wurde 1996 die für die stationäre Altenbetreuung sehr wichtige Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung beschlossen. Wesentliche Eckpfeiler der Oö. Altenund Pflegeheimverordnung sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufgaben der Heime, wobei sich die in den Heimen zu leistende Grundversorgung der Bewohner/innen an durchschnittlichen Privathaushalten orientiert, und die Festlegung eines Mindestpflegepersonalschlüssels. Nach dem Oö. Sozialhilfegesetz von 1998 ist es die Aufgabe der so genannten regionalen Träger sozialer Hilfe also der Sozialhilfeverbände und der Städte mit eigenem Statut -, dafür zu sorgen, dass für (vorwiegend altersbedingt) pflegebedürftige Personen ausreichend Pflege- und Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Pflegeund Betreuungsangebote umfassen im Wesentlichen - Alten- und Pflegeheime (APHs) inkl. Kurzzeitpflege - Tagesbetreuung - Betreubares Wohnen - Mobile Betreuung und Hilfe (MBH) - Hauskrankenpflege Zur Erfüllung ihres Auftrages erhalten die regionalen Sozialhilfeträger tatkräftige Unterstützung des Landes: Beispielsweise wurden seit dem Jahr 2000 alleine aus dem Sozialbudget über 80 Millionen Euro nur an Investitionsförderungen für die Errichtung oder die Sanierung von Alten- und Pflegeheimplätzen ausgeschüttet sind im Sozialbudget weitere 12,65 Millionen Euro für diese Förderungen veranschlagt, die ein Viertel der Investitionskosten abdecken. Darüber hinaus steuert das Sozialressort des Landes zu den laufenden Nettokosten der Mobilen Betreuung und Hilfe 50 Prozent bei, bei der Hauskrankenpflege übernimmt das Land gar 100 Prozent. Oberösterreich war im Februar 1997 eines der ersten Bundesländer, das einen BEP gemäß der genannten 15a-Vereinbarung vorlegte. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan Pressekonferenz am 14. April
3 analysiert den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf an Dienstleistungen auf Basis definierter Standards, um durch einen Soll-Ist-Vergleich Versorgungslücken aufzuzeigen und eine entsprechende Maßnahmen- und Finanzplanung zu ermöglichen. Der zuletzt 2006 aktualisierte Bedarfs- und Entwicklungsplan und die Richtlinien des Landes für die regionale Sozialplanung sind die Grundlage für die Sozialplanung der regionalen Träger sozialer Hilfe. Landesrat Ackerl hat das Frühjahr 2009 dazu genutzt, um mit allen Sozialhilfeverbänden wobei ein Termin noch ausständig ist - Gespräche über die im Bedarfs- und Entwicklungsplan ausgewiesene regionale Situation zu führen und die Sozialplanung bis 2015 gemeinsam voranzutreiben. Bei diesen Gesprächen präsentierte Landesrat Ackerl die Zielsetzungen des oberösterreichischen Sozialressorts, die Neuausrichtung bei den Wohnformen und seine Vorstellungen, wie durch eine konsequente regionale Standortentwicklung bis 2015 der Bedarfs- und Entwicklungsplan für den stationären Bereich erfüllt werden könnte. Demographische Entwicklung Veränderung der Zahl der 80jährigen u.ä. Menschen 2004 bis jährige u.ä. Rohrbach Schärding Urfahr-Umgebung Eferding Freistadt , , ,00 Ried im Innkreis Grieskirchen Wels Linz-Land Perg Braunau am Inn Wels-Land Steyr Linz Vöcklabruck Steyr-Land Kirchdorf an der Krems prozentuelle Veränderung 2004 bis 2030 Gmunden bis u. 50% 50% bis u. 75% 75% bis u. 100% 100% bis u. 150% über 150% Grafik: Land OÖ Aus dieser Landkarte sind deutlich die unterschiedlichen demografischen Entwicklungen in den oberösterreichischen Bezirken erkennbar. Während die Pressekonferenz am 14. April
4 Statutarstädte und der Bezirk Grieskirchen bis 2030 nur eine geringe Zunahme hochbetagter Bevölkerungsgruppen zu erwarten haben, stehen beispielsweise den Bezirken Perg und Urfahr-Umgebung diesbezüglich noch große Umwälzungen bevor. Entwicklung der pflege- und betreuungsbedürftigen Personen Die Zahl der für die Nachfrage nach Pflege- und Betreuungsleistungen in Frage kommenden Menschen sind einerseits die "gesetzlich anerkannten Pflegebedürftigen" (Pflegegeldbezieher/innen) und andererseits Menschen, von denen bekannt ist (aus der Mikrozensuserhebung), dass sie pflege- und betreuungsbedürftig sind, aber aus unterschiedlichsten Gründen kein Pflegegeld beziehen. Dieser zusammengefasste Personenkreis entspricht den "Pflegebedürftigen", für die es in Zukunft in entsprechendem Ausmaß Pflege- und Betreuungsleistungen bereitzustellen gilt. "Maßgeblich für unsere Planung sind die Entwicklungen bis 2015!" betont Ackerl. SHV Verä.2008/15 Verä.2008/30 Steyr Stadt ,1% 10,7% Linz-Stadt ,4% 11,6% Wels Stadt ,5% 30,4% Grieskirchen ,3% 24,4% Steyr-Land ,9% 40,0% Ried ,7% 31,5% Kirchdorf ,8% 39,0% Freistadt ,0% 42,7% Gmunden ,1% 42,0% Rohrbach ,2% 33,1% Eferding ,4% 46,4% Wels-Land ,6% 48,6% Vöcklabruck ,1% 45,4% Braunau ,1% 45,0% Schärding ,7% 44,1% Linz-Land ,8% 58,3% Perg ,0% 65,5% Urfahr-Umgebung ,5% 82,7% OÖ GESAMT ,8% 39,8% Auch hier zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei der Entwicklung der Hochaltrigen: Während in Steyr die Zahl der pflege- und betreuungsbedürftigen Personen bis 2015 sogar leicht zurückgehen wird und in den anderen Statutarstädten nur eine eher geringe Zunahme zu erwarten ist, steigt die Zahl der pflege- und betreuungsbedürftigen Personen im Bezirk Urfahr-Umgebung um ein Fünftel. Pressekonferenz am 14. April
5 Zielsetzungen des oberösterreichischen Sozialressorts "Die Zielsetzungen des oberösterreichischen Sozialressorts lassen sich in drei Punkten zusammenfassen!" erklärt Sozial-Landesrat Josef Ackerl. 1) Fortsetzung der Erneuerung und des leichten Ausbaus bei den Alten- und Pflegeheimen: In den letzten 15 Jahren wurden rund zwei Drittel der heute Plätze in den Alten- und Pflegeheimen saniert oder neu errichtet. a) Dabei sollen noch kleinere, noch stärker wohnortnahe auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ausgerichtete neue (und alte) Angebote forciert werden, neu sind Pflegewohngruppen für Menschen mit dementiellen Veränderungen Betreutes Betreubares Wohnen b) Alltagsnahe Strukturen des Tagesablaufs lassen die Bewohnerinnen und Bewohner verstärkt selbst entscheiden, was sie (mit) tun möchten, was sie selbst können und wollen und helfen damit, die körperliche und geistige Fitness zu erhalten c) Auf- und Ausbau der Tagesbetreuung (Tageszentren für pflegebedürftige Menschen). 2) Fortsetzung der Strategie "mobil vor stationär", also Fortsetzung des Angebotsausbaus bei den Mobilen Diensten, vor allem in den Abendstunden und an Feiertagen und Wochenenden: In den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der Hausbesuche durch einen Mobilen Dienst verdreifacht. 3) Reduktion der Übersiedelungen in eine neue Wohnform auf Grund höherer Pflegebedürftigkeit. "Bei meinem Gesprächen mit den Sozialhilfeverbänden haben wir uns in erster Linie auf künftige Standorte für Alten- und Pflegeheime konzentriert, weil hier die Planungszeiträume am längsten sind!" so Landesrat Ackerl. "Wir haben neue Wohnformen, die Berechnungen für kleine, wohnortnähere Alten- und Pflegeheime und mögliche neue oder adaptierte bestehende Standorte präsentiert und diskutiert!" Bis auf einen Bezirk (Perg), bei dem der Termin verschoben wurde, sind die Gespräche mit allen Sozialhilfeverbänden abgeschlossen worden. Die Ergebnisse müssen nun noch in den zuständigen Verbandsgremien diskutiert werden. Pressekonferenz am 14. April
6 Wohnformen "Wir wollen künftig kleine Verbundmodelle vor Ort forcieren, die Betreuung und Pflege für alt gewordene Menschen und Angebote für Senioren allgemein abdecken!" erklärt Sozial-Landesrat Josef Ackerl. "Eine Kombination wäre zum Beispiel ein kleines Altenund Pflegeheim und ein Tageszentrum in Verbindung mit Betreutem Betreubaren Wohnen, Betreubarem Wohnen und einer Sozialberatungsstelle!" Alten- und Pflegeheime (APH) sind die bereits bekannte Form der "stationären Betreuung" laut Sozialhilfegesetz und Alten- und Pflegeheimverordnung. Sie bieten durchgehende Pflege und Betreuung mit hoher pflegerischer Kompetenz in einer Größenordnung bis zu 120 Plätzen. Neu diskutiert wurden kleinere Alten- und Pflegeheime in der Größenordnung von 36 oder 48 Plätzen sie sollen noch wohnortnähere Alten- und Pflegeheime (durch ein kleineres notwendiges Einzugsgebiet) ermöglichen (siehe Zielsetzung 1a). Das Hausgemeinschaftsmodell soll, wo möglich und sinnvoll, als innovatives Pflegekonzept umgesetzt werden. Dabei werden die Bewohnerinnen und Bewohner gemäß ihrer Biografie und ihrer Fähigkeiten noch zu kleineren hauswirtschaftlichen Tätigkeiten herangezogen, wenn sie das wollen. "Das aktive Mitgestalten des Alltags, aber auch das passive Erleben ist sinnstiftend und hilft dadurch, die Bewohnerinnen und Bewohner auch im hohen Alten noch geistig und körperlich aktiv und fit zu halten!" erklärt Ackerl (siehe Ziel 1b). Ebenfalls bekannt ist das Modell des Betreubaren Wohnen (BW). Das sind Wohnungen im Ausmaß von 50 m², barrierefrei, ausgestattet mit einem Notruf. Die Pflege- und Betreuung erfolgt durch Mitarbeiter/innen der Mobilen Dienste. Bestehende Betreubare Wohnungen könnte eventuell durch "Nachrüstung mit einem Pflegekern weiterentwickelt werden. Gänzlich neu vorgestellt wurden Wohngruppen für Menschen mit dementiellen Veränderungen: Dabei handelt es sich um Wohngruppen für rund zwölf Personen mit einer speziellen baulichen und pflegerischen Ausrichtung. Die Pflege- und Betreuungspersonen sind rund um die Uhr anwesend. Die Wohngruppen sind in den gemeinnützigen Wohnbau integriert, ähnlich dem Wohnoffensive-Modell für Menschen mit Beeinträchtigungen. Ebenfalls neu diskutiert wurde das Modell des Betreuten Betreubaren Wohnen (BBW): auch hier handelt es sich um eine Wohnform für rund zwölf Personen, die sich am Hausgemeinschaftsgedanken orientiert: gemeinschaftliche Tätigkeiten wie bspw. Pressekonferenz am 14. April
7 Kochen werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern mit Unterstützung einer Präsenzkraft (Heimhilfe) selbst wahrgenommen. Dadurch wird die Selbstständigkeit so weit als möglich erhalten (kein "Heimeffekt"), und das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner bleibt in gewissem Ausmaß sinnerfüllt. Die Unterstützung in der Nacht wird durch Notruf und eventuell ehrenamtliche Mitarbeiter/innen gewährleistet. Regionale Sozialplanung im stationären Bereich (ohne Statutarstädte) Bedarfs- und Entwicklungsplan: Plätze in Alten- und Pflegeheimen SHV IST 2008 BEP 2010 BEP 2015 Ausbaubedarf IST-BEP 2015 in Prozent Kirchdorf ,30% Gmunden ,74% Steyr-Land ,43% Wels-Land ,22% Vöcklabruck ,58% Linz-Land ,19% Grieskirchen ,32% Perg ,97% Schärding ,53% Eferding ,45% Freistadt ,73% Ried ,79% Rohrbach ,52% Braunau ,34% Urfahr-Umgeb ,14% Gesamt ,40% Aus dieser Tabelle ist klar ersichtlich, dass der Bezirk Kirchdorf ähnlich wie die Statutarstädte - die quantitative Erfüllung der Bedarfsprognose bis 2015 bereits erbracht hat. In den anderen Bezirken muss aber teilweise noch viel geschehen, wenn der Bedarf an stationären Einrichtungen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen bis 2015 gedeckt werden soll. VISION 2015 Impuls für die regionale Sozialplanung im stationären Bereich Sozial-Landesrat Ackerl ist sich der besonderen Herausforderungen für die regionalen Träger sozialer Hilfe wohl bewusst. Um der regionalen Sozialplanung in den Sozialhilfeverbänden einen Impuls zu geben, hat er seine Vorstellungen zu neuen oder adaptierbaren Standorten von Alten- und Pflegeheimen präsentiert. "Natürlich sind diese Vorstellungen nicht in Stein gemeißelt, sondern als Impuls für Diskussionen in Pressekonferenz am 14. April
8 den zuständigen Verbandsgremien zu verstehen!" so Ackerl. Grundlage ist die Zielsetzung des Sozialressorts, kleinere Einheiten, mit 36 oder 48 Plätzen, zu forcieren, um stärker wohnortnahe bauen zu können. BR Als Impuls für die regionale Sozialplanung wurden in den Bezirken Kleinregionen, bestehend aus mehreren Gemeinden, definiert. Da für jede Gemeinde eigene Bedarfszahlen vorliegen, konnte für jede Kleinregion definiert werden, welcher Bedarf an stationären Einrichtungen bestehen wird. Um nun der Zielsetzung, noch stärker wohnortnahe Angebote zu errichten, tatsächlich gerecht zu werden, wurden neue Standorte in den Kleinregionen für neue, kleinere Heime definiert und der Anpassungsbedarf bei den bestehenden Heimen teils Vergrößerungen, teils Verkleinerungen festgestellt. "Unterm Strich könnten in den nächsten sechs Jahren in 70 Standortgemeinden fast zusätzliche Alten- und Pflegeheimplätze errichtet und der Bedarfs- und Entwicklungsplan bis 2015 erfüllt werden!" schließt Ackerl. bestehende Standortgemeinden (*...Adaptierungen vorgeschlagen) Altheim*, Braunau, Maria Schmolln, Mattighofen*, Ostermiething IST 2008 neue (zusätzliche) Standortgemeinden Plätze neu BEP 2015 Differenz Plätze neu - BEP EF Eferding, Pupping (Leumühle)* FR Freistadt*, Pregarten, Rainbach, Lasberg, Unterweißenbach GM Gmunden*, Vorchdorf, Bad Goisern, Ebensee*, Bad Ischl*, Altmünster*, Gosau, Laakirchen*, Scharnstein* Grieskirchen, Gallspach, Peuerbach*, Pram*, GR Gaspoltshofen, Waizenkirchen* KI Windischgarsten*, Grünburg, Kirchdorf, Micheldorf, Kremsmünster, Ried/Traunkreis LL Leonding*, St. Florian, Enns*, Ansfelden*, Neuhofen, Hörsching, Pasching*; Traun* PE St. Georgen/Gusen*, Perg*, Grein, Mauthausen, Bad Kreuzen, Schwertberg* RI Ried/Innkreis*, Obernberg, Mehrnbach RO Aigen, Haslach*, Kleinzell*, Lembach*, Ulrichsberg* SD Schärding*, Andorf*, Zell/Pram, Esternberg, Engelhartszell SE Bad Hall*, Sierning*, Wolfern*, Garsten, Weyer* UU Walding*, Feldkirchen, Bad Leonfelden, Engerwitzdorf, Gallneukirchen*, Gramastetten (in Bau) Vöcklabruck*, Vöcklamarkt*, St. Georgen/Attergau*, Timelkam*, Pfaffing*, VB Schwanenstadt*, Lenzing, Attnang-Puchheim, Frankenburg, Mondsee, Neukirchen/ Vöckla*, Frankenmarkt* Stadl-Paura, Lambach*, Thalheim*, WL Marchtrenk*, Eberstalzell, Stadl-Paura, Gunskirchen* Pressekonferenz am 14. April
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