Organisation und Verhaltensregeln
|
|
- Inge Braun
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sachgebiet 1 Organisation und Verhaltensregeln im Feuerwehrhaus Leobendorf (für den UA Leobendorf) Ausbildung nach dem Ordner f.d.ga des ÖBV 2011 Unterlagen von: Feuerwehr: Feuerwehrnummer: Standesbuchnummer: SG 1_ Seite 1
2 1. Dienstpostenplan in meiner Feuerwehr Organisationsaufbau und Funktionen Jeder Feuerwehr ist wie eine Firma oder ein Verein in einen Organisationsplan in verschiedene Ebenen eingeteilt. Grundsätzlich erfolgt die Einteilung grob in dieser Form: Firma: Chef (Vorstand) Abteilungsleiter Vorarbeiter Mitarbeiter Feuerwehr: Kommandant (Kommando) Zugskommandanten (Zugskommando) Gruppenkommandanten Feuerwehrmitglieder Aufbau und Organisation in meiner Feuerwehr: Leeres Organigramm soll mit den dir bekannten Funktionen befüllt werden. Dienstpostenplan lt. F-Disk Beilage: Dienstpostenplan der (eigenen) Feuerwehr lt. FDISK Bitte lies dir die Funktionäre/rinnen lt. deinem eigenen Dienstpostenplan durch. Wo findest du dich selbst? Wie ist unsere eigenen Feuerwehr gegliedert? Welche Funktionen sind in meiner Feuerwehr besetzt? Dienstgrade im Feuerwehrdienst: Funktionen und Positionen (im Organigramm) werden durch verschiedene Dienstgrade gekennzeichnet. Branddienst- sowie Einsatzorganisatorische Tätigkeiten werden rot gekennzeichnet. Verwaltende Tätigkeiten werden blau gekennzeichnet. Ohne die Dienstgrade zu kennen kann man bereits grob in folgende Bereiche einteilen: Feuerwehrmänner (ohne Funktion): Funktion in der Feuerwehr: Funktion in Bezirk bzw. Feuerwehrkommando: Beilage: Dienstgradaufstellung mit Spangen, SG 1_ Seite 2
3 Unterscheidung von Funktion im Bereich Organisation und Funktion im Einsatz/ Branddienst Funktionen können aufgrund von - Aufgaben entstehen (Zeugmeister, Fahrmeister, Atemschutzwart, Jugendführer, Schadstoffwart, Ausbildner, Öffentlichkeitsarbeiter, Funkwart, ) oder - aufgrund der Position im Dienstpostenplan (Zugskommandant, Gruppenkommandant, Verwalter,.). Bestimmung: Kommandant und Kommandant Stellvertreter werden durch die Wahl der Mitgliederversammlung bestimmt die Andere Funktionen und Posten werden durch die Bestellung durch den Kommandanten (oft auch gemeinsam durch das Kommando oder den Ausschuss) vergeben. Grundregeln zur Zusammenarbeit: Welche Grundregeln sind für eine gute Zusammenarbeit in der Feuerwehr notwendig? 1. Im Umgang miteinander: 2. Im Umgang mit Geräten und Fahrzeugen: 3. Im Einsatzfall 2. Einsatzbereich Meine Feuerwehr Beilage: Ortsplan mit den Grenzen des Einsatzgebiets sowie mit möglichen Einsatzschwerpunkten. Im Unterabschnitt Der Unterabschnitt arbeitet bei Einsätzen gezielt zusammen und soll für die gegenseitige Unterstützung und Ablöse sorgen. Meine Feuerwehr befindet sich im Unterabschnitt: Weiters befinden sich folgende Feuerwehren in unserem Unterabschnitt: SG 1_ Seite 3
4 Gliederung von Land bis Bezirk Landesfeuerwehrkommando Bezirksfeuerwehrkommando Abschnittsfeuerwehrkommando Unterabschnittsfeuerwehrkommando Planunterlagen für den eigenen Einsatzbereich: Folgendes Kartenmaterial steht zur Verfügung - Verschiedene Straßenkarten - Bezirkspläne - Eigene Plananfertigungen - Brandschutzpläne (für Firmen oder gefährdete Objekte) - Hydrantenpläne - 3. Rechte und Pflichten eines Feuerwehrmitgliedes Merksatz: Der Eintritt und der Austritt in eine Feuerwehr sind FREIWILLIG alle Aufgaben und Tätigkeiten dazwischen zählen zur PFLICHT! Rechte Jedes Feuerwehrmitglied hat lt. Gesetzt Rechte und Pflichten Zu den Rechten gehören: - gesetzlicher Schutz im Einsatz/Dienst - Versicherung - Wahlrecht - Uniform - KEINE Religions und Parteipolitischen Vorverurteilungen SG 1_ Seite 4
5 Pflichten Jedes Feuerwehrmitglied hat sich auch an seine Verpflichtungen zu halten Dazu zählen: - Einsatzbereitschaft bei einem Alarm herstellen - Teilnahme an Übungen und sonstigen Aktivitäten - Kameradschaft - gutes Benehmen - Gehorsam gegenüber Vorgesetzten 4. Exerzieren praktisch 5. Verhalten im Brandfall und bei Notfällen Praktische Erarbeitung (Inhalt Fragen Nr.: 8 bis 18) 6. Fragenkatalog für das Abschlussmodul Truppmann 1. Nenne die wichtigsten Dienstposten unserer Feuerwehr! 2. Was sind die wichtigsten Regeln für die Benützung von Feuerwehrhaus und Geräten? 3. Welche Dienstgrade gibt es in unserer Feuerwehr? 4. Wie bist Du im Einsatz und im sonstigen Dienst versichert? 5. Dürfen Religion und Parteizugehörigkeit in der Feuerwehr ein Grund zur Diskriminierung sein? 6. Ergänze: Eintritt und sind freiwillig, dazwischen ist! 7. Wem bist Du zu Gehorsam verpflichtet? 8. Wie ist die richtige Reihenfolge der Verhaltensmaßnahmen im Brandfall? 9. Welche Punkte muß eine Alarmierung enthalten? 10. Was mußt Du tun, wenn Du vom Brand in einem Raum eingeschlossen bist und eine Flucht nicht mehr möglich ist? 11. Wie kann die Feuerwehr eingeschlossenen Personen helfen? 12. Wie kannst Du die Brandausbreitung verhindern? 13. Wo soll die Feuerwehr erwartet werden? 14. Was mußt Du bei Verkehrsunfällen mit Verletzten sofort tun? 15. Was mußt Du bei einem Gebäudeeinsturz tun? 16. Was mußt Du bei einem Stromunfall im Niederspannungsbereich (230 V, 400 V) tun? 17. Was mußt Du bei einem Gärgasunfall beachten? 18. Was mußt Du tun, wenn Du jemanden aus einem Eiseinbruch retten willst? SG 1_ Seite 5
Fragen - Truppmann. 1) Wie bist du im Einsatz und sonstigen Dienst versichert?
Fragen - Truppmann 1) Wie bist du im Einsatz und sonstigen Dienst versichert? 2) Dürfen Religion und Parteizugehörigkeit in der Feuerwehr ein Grund zur Diskriminierung sein? 3) Ergänze: Eintritt und..
MehrDIENSTGRADE DER FEUERWEHR IN NIEDERÖSTERREICH
Eingeteilte Feuerwehrmitglieder Diens t-alter Probefeuerwehrmann (PFM) Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr Oberfeuerwehrmann (OFM) Dienst Hauptfeuerwehrmann (HFM) 12 Jahre Dienst Löschmeister (LM) 18 Jahre Dienst
MehrJahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Martinsberg
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Martinsberg Am 06. Jänner 2011 um 9.00 Uhr veranstaltete die Freiwillige Feuerwehr Martinsberg ihre Jahreshauptversammlung und zugleich die Neuwahl des
MehrORGANISATIONSGRUNDLAGEN
LANDESFEUERWEHRSCHULE KÄRNTEN Grundausbildung im Bezirk Organisationsgrundlagen Version: 3 ORGANISATIONSGRUNDLAGEN Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 1 1.1 AUFGABEN DER FEUERWEHREN... 1 1.2 EINTEILUNG
MehrEingeteilte Feuerwehrmitglieder Dienstalter Funktion Spiegel wird...
Eingeteilte Feuerwehrmitglieder alter Funktion Spiegel wird... Probefeuerwehrmann (PFM) Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr Oberfeuerwehrmann (OFM) Hauptfeuerwehrmann (HFM) 12 Jahre Löschmeister (LM) 18 Jahre Chargen,
MehrRichtlinie. Grundausbildung
Nr.: RL 5.1 / 84-2007 vom: 01.01.2008 Richtlinie Richtlinie Grundausbildung Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Landesjugendbeauftragter Alle Grundausbildungsbeauftragte Bedienstete
MehrNÖ Feuerwehrordnung Neuerungen
NÖ NÖ Feuerwehrordnung Neuerungen NÖ NÖ Feuerwehrordnung Neuerungen Überarbeitung der NÖ Feuerwehrordnung im NÖ Auflösung des Feuerwehrbezirkes Wien-Umgebung Einarbeitung der Erkenntnisse der Wahlen im
MehrDienstgrade des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
Dienstgrade des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Dienstgrade ab Chargen, Kommando werden laut Dienstpostenplan bzw. vom Feuerwehr-, Abschnitt-, Bezirk-, Landesfeuerwehrkommandanten bestimmt. Einige Position
MehrDienstanweisung MODULVORAUSSETZUNGEN FÜR FUNKTIONEN. Gemäß 50 Abs. 2 Z. 1 und 57 Abs. 1 Z. 2 NÖ FG 2015 wird angeordnet:
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Dienstanweisung 1.1.7 1/16 MODULVORAUSSETZUNGEN FÜR FUNKTIONEN Gemäß 50 Abs. 2 Z. 1 und 57 Abs. 1 Z. 2 NÖ FG 2015 wird angeordnet: 1. Voraussetzungen Zur Ausübung
MehrOrganisation der Wehr
Schulungsunterlagen - Dienstbetrieb OBI Podlisca R. Organisation der Wehr Organisation der eigenen Feuerwehr Schulung zum Dienstbetrieb der FF Buchschachen - Grundausbildung Abteilungen der Feuerwehr Ab
MehrDienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr
Dienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr 6. Dezember 2000 2 Gestützt auf das Kantonale Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978 und die Verordnung über die Feuerwehr
MehrErnennungs- und Beförderungsrichtlinien
01/2003 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.4.2. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2003 Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien Aufgrund der 17 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 1994 wird festgelegt: 1.
MehrDienstposten- und Ausbildungsplanung in der Feuerwehr
Dienstposten- und Ausbildungsplanung in der Feuerwehr Feuerwehrkommandantenfortbildung 2014/2015 Inhalte / Themen Ausbildungsplanung Voraussetzungen für Funktionen / Module DA 1.5.18 Modulvoraussetzungen
MehrGRUNDAUSBILDUNG AFK St. Peter/Au. Thema: Kapitel 1 (Organisation und Verhaltensregeln) Theorieschulung mit praktischen Tätigkeiten
AFK St. Peter/Au Theorieschulung mit praktischen Tätigkeiten GRUNDAUSBILDUNG 2000 Herausgeber: AFK St. Peter/Au ASB Hubert Schwarz Tel: 0660/6888180 E-Mail: h.schwarz@wavenet.at Thema: Kapitel 1 (Organisation
MehrAUSBILDUNG (Ausbilderbesprechung, )
Sachgebiet AUSBILDUNG (Ausbilderbesprechung, 04.10.2012) OBM Josef Hajek Abschnittsfeuerwehrkommando 04.10.2012 1 AGENDA / 05.10.2012 / 18:30 19:30 Uhr Abschluss Truppmann (Eindrücke bei Prüfung, Vorbereitung
MehrFeuerwehrjugend Krumbach
Feuerwehrjugend Krumbach BM Freiler Barbara Stand: 10/2012 Stationen 1. Station: Testblatt Je ein Testblatt A oder B mit jeweils 10 Fragen Der Fragenkatalog umfasst 20 Fragen 6 Fragen müssen richtig beantwortet
Mehr10/2011 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND Dienstordnung B. (Aufgaben und Tätigkeit der Mitglieder) und über die Geschäftsführung
10/2011 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND Dienstordnung B LF 260/3-2011 B DIENSTORDNUNG über den Dienstbetrieb (Aufgaben und Tätigkeit der Mitglieder) und über die Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando
MehrModulgrafiken (gem. DA Ausgabe 12/2010)
Modulgrafiken (gem. DA 5.1.1. Ausgabe 12/2010) Als Unterstützung zur Dienstanweisung 5.1.1 Module und Ersatzausbildungen Voraussetzungen wurden die nachfolgenden Modulgrafiken erstellt. Diese Grafiken
MehrFEUERWEHRSICHERHEIT UND ERSTE HILFE SPIEL
Handbuch Feuerwehrjugend FEUERWEHRSICHERHEIT UND ERSTE HILFE SPIEL Der Landesfeuerwehrrat hat am 1. August 003 die vorliegenden Bestimmungen über den Erwerb des Abzeichens Feuerwehrsicherheit und Erste
MehrDienstgrade des NÖLFV
Dienstgrade des NÖLFV Dienstgrad Funktion Eingeteilte Feuerwehrmitglieder: Probefeuerwehrmann (PFM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Keine Vollendetes 15. Lebensjahr Feuerwehrmann (FM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
MehrOrganisation der Feuerwehr
Organisation der Feuerwehr Eine weitere 5-jährige Funktionsperiode ging mit Jahreswechsel zu Ende! Aus diesem Grund wurde bei der diesjährigen Mitgliederversammlung, am 23. Jänner 2016, auch die Wahl des
MehrErnennungs- und Beförderungsrichtlinien
01/2014 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.4.2. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2014 Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien Aufgrund der 17, 19 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 1994 wird festgelegt:
MehrModulgrafiken (gem. DA Ausgabe 01/16)
Modulgrafiken (gem. DA 1.1.7 Ausgabe 01/16) 1. Erläuterungen Als Unterstützung zur Dienstanweisung 1.1.7 Modulvoraussetzungen - Funktionen wurden die nachfolgenden Modulgrafiken erstellt. Es wird darauf
MehrModulgrafiken (gem. DA Ausgabe 01/16)
Modulgrafiken (gem. DA 5.2.1. Ausgabe 01/16) Als Unterstützung zur Dienstanweisung 5.2.1 Module und Ersatzausbildungen Voraussetzungen wurden die nachfolgenden Modulgrafiken erstellt. Diese Grafiken zeigen
MehrPRÜFUNGSKATALOG - FEUERWEHRJUGEND. Wissenstest. Prüfungskatalog. Fragen und Antworten. Bronze.
Wissenstest Prüfungskatalog Fragen und Antworten Bronze Bereichsfeuerwehrverband Leibnitz Leopold Figl Straße 1/Top 299 8430 Leibnitz Tel.: Fax: Mobil: E-Mail: 03452-76 122 03452-76 122-22 0664-182 19
MehrBetriebsfeuerwehr Donau Chemie AG. HBI Ing. Karl Hofbauer
Betriebsfeuerwehr Donau Chemie AG HBI Ing. Karl Hofbauer Betriebsfeuerwehr Art der Betriebsfeuerwehr 1987-2007 Freiwillig ab 2007 Vorschreibung durch Behörde Einsatzbereitschaft: 0 24 Uhr Mannschaftstärke:
MehrFERTIGKEITSABZEICHEN MELDER
Handbuch Feuerwehrjugend FERTIGKEITSABZEICHEN MELDER Der Landesfeuerwehrrat hat am 24. Februar 2012 die vorliegenden Bestimmungen für das Fertigkeitsabzeichen Melder genehmigt. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
MehrIhr Ortsfeuerwehrkommandant OBI Wilhelm Vlasits
Liebe Weinsteigerinnen! Liebe Weinsteiger! Wieder haben wir ein Jahr hinter uns gebracht. Zeit, Bilanz über das ausgelaufene Feuerwehrjahr zu ziehen. Wir haben im März mit der Stützmauer und dem Kellerzubau
MehrABSCHNITTSFEUERWEHRKOMMANDO HOLLABRUNN
ABSCHNITTSFEUERWEHRKOMMANDO HOLLABRUNN Leiter des Verwaltungsdienstes- For tbildung 2014 Zur Erinnerung Aufgaben des Verwaltungsdienstes Teilnahme an Dienstbesprechungen Einladungen aussenden Niederschriften
MehrF E U E R W E H R - V E R D I E N S T M E D A I L L E
Bezirks-Feuerwehrkommando Braunau am Inn S A T Z U N G E N FÜR DIE VERLEIHUNG DER F E U E R W E H R - V E R D I E N S T M E D A I L L E DES B E Z I R K E S B R A U N A U A M I N N 1 Zielsetzung 1.1. Zur
MehrFrage 1 Frage 2. Frage 3 Frage 4. Frage 5 Frage 6. Frage 7 Frage 8
Frage 1 Frage 2 Wie heißt der Kommandant deiner Feuerwehr? Wie heißt der Kommandant- Stellvertreter deiner Feuerwehr? Frage 3 Frage 4 Wie heißt der Feuerwehrjugendbeauftragte deiner Feuerwehr? Wer ist
MehrFeuerwehr - Reglement
Gemeinde Döttingen Feuerwehr - Reglement des Gemeindeverbandes Feuerwehr Döttingen - Klingnau Gültig ab 1. Januar 2004 Die Verbandsgemeinden, vertreten durch die Gemeinderäte Döttingen und Klingnau beschliessen,
MehrDie Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT
Die Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 5. Dezember 994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT Art. Zweck Dieses Feuerwehrreglement regelt namentlich die Organisation
Mehr2 Grundzüge der Organisation des Feuerwehrwesens
2 Grundzüge der Organisation des Feuerwehrwesens In diesem Kapitel werden die Grundzüge der Organisation des Feuerwehrwesens vorgestellt. Zunächst werden Aufgaben, Arten, Mitglieder, Organe und Organisationseinheiten
MehrVerordnung über die Feuerwehr der Stadt Baden und der Gemeinde Ennetbaden
Verordnung über die Feuerwehr der Stadt Baden und der Gemeinde Ennetbaden Vom 15. Oktober 2012 Kurztitel: Feuerwehr Zuständige Abteilung: Öffentliche Sicherheit Verordnung über die Feuerwehr der Stadt
MehrFeuerwehrreglement 9. Dezember 1996
9. Dezember 1996 Einwohnergemeinde Oberägeri 722.1 722.1 FEUERWEHRREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS I Einleitung 2 Art. 1 Zweck 2 Art. 2 Organisation 2 Art. 3 Gemeinderat 2 Art. 4 Feuerschutzkommission 2 Art.
MehrAbschnitt I. Laufbahnen. 1 Feuerwehreinheiten
Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, 458 Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrenlaufbahn-,
MehrHandbuch Feuerwehrjugend FORMULARE
Handbuch Feuerwehrjugend FORMULARE Formblatt Anmeldung einer Feuerwehrjugend Formblatt Abmeldung einer Feuerwehrjugend Brief an die Eltern Formblatt Übernahme der Aufsichtspflicht Formblatt Krankheiten
MehrDisziplin Führungsverfahren - Aufgabenblatt
BewNr. Name: Disziplin Führungsverfahren - Aufgabenblatt Aufgabe A Brandeinsatz 06 An einem windigen heißen Juli- und Werktag löst um 23.15Uhr die Bezirksalarmzentrale für die Feuerwehr A-Stadt die Alarmstufe
MehrFeuerwehrreglement. Regionalen Feuerwehr Maiengrün
Feuerwehrreglement der Regionalen Feuerwehr Maiengrün der Gemeinden Brunegg - Hendschiken - Othmarsingen A. Allgemeine Bestimmungen 1 Basis für die gemeinsame Feuerwehr Die Regionale Feuerwehr Maiengrün
MehrEigentum der Feuerwehr Bernhardschlag. Wissenstest in Bronze
Eigentum der Feuerwehr Bernhardschlag Wissenstest in Station 1: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen 1) Nenne die Funktionen der Kommandomitglieder: Feuerwehrkommandant, Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten,
MehrABZEICHEN FEUERWEHRJUGEND
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Handbuch Feuerwehrjugend ABZEICHEN FEUERWEHRJUGEND 1. Stoffemblem Feuerwehrjugend Feuerwehrkorpsabzeichen mit "J" (Stoffabzeichen 50 X 65 mm). Zu tragen auf
MehrFEUERWEHR AKTIV 2 0 1 3
FEUERWEHR AKTIV 2 0 1 3 A U S G A B E 1 2 0 1 3 I N D I E S E R A U S G A B E : 2 Spatenstich 3 Vorwort 3 4 4 Fotomontage des neuen Feuerwehrhauses Leistungsbewerbe Einsatzstatistik 2012 Feuerlöscherüberprüfung
MehrElf Angestellte 2016 bei der Feuerwehr Ollern tätig Montag, den 23. Januar 2017 um 18:45 Uhr
Ollern / Bezirk Tulln / NÖ Zu 75 Einsätzen musste das Einsatzteam der Feuerwehr Ollern im vergangen Jahr ausrücken. Hierbei konnten drei Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen befreit werden und neun Menschen
MehrFeuerwehr-Reglement. vom 23. Juli 2010
Feuerwehr-Reglement vom 23. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck... 3 2 Organisation... 3 3 Gemeinderat... 4 4 Feuerschutzkommission... 4 5 Aufgaben der Feuerschutzkommission... 4 6 Feuerwehrkommando...
MehrFeuerwehr Seon - Egliswil. Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil
Feuerwehr Seon - Egliswil Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil 2008 Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil Die Gemeinderäte Seon und Egliswil erlassen gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes des Kantons
MehrJahresrückblick 2016
Freiwillige Feuerwehr Weinsteig Jahresrückblick 2016 Jahresrückblick 2016 FF Weinsteig Seite 1 Liebe WeinsteigerInnen! Es freut mich Ihnen in gewohnter Weise einen kleinen Rückblick auf unser Feuerwehrjahr
MehrSTATION 1. Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen. Bronze / Silber / Gold
STATION 1 Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen Bronze / Silber / Gold Station 1: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen ( Auswertung ) Bronze Von folgenden 16 Fragen sind 8 zu beantworten. je richtige Antwort
MehrGESCHICHTE DER FEUERWEHR IN ÖSTERREICH
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE/POLITISCHE BILDUNG SICHER FEUERWEHR GESCHICHTE DER FEUERWEHR IN ÖSTERREICH Kernreuter Dampfspritze (Baujahr 1902) Feuerwehruniform aus dem 18. Jhdt. Lies dir den Text über die
MehrVerordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF) vom 4. Juli 2008 Kreisfeuerwehrverband
MehrAdministrativer Dienst (EDV-Verwaltung) der Feuerwehren
12/2014 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 3.6.2. Dienstanweisung vom 1. Dezember 2014 Administrativer Dienst (EDV-Verwaltung) der Feuerwehren Aufgrund der 17 Abs. 1 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes
MehrBEZIRKSFEUERWEHRVERBAND HARTBERG, Rot Kreuz Platz 2, 8230 Hartberg JAHRESBERICHT 2011 WASSERDIENST
BEZIRKSFEUERWEHRVERBAND HARTBERG, Rot Kreuz Platz 2, 8230 Hartberg JAHRESBERICHT 2011 WASSERDIENST Sachgebiet:... Wasserdienst Beauftragter:... ABI d.f. Ing. Andreas Dunst Freienberg 71/2 A-8223 Stubenberg/See
MehrSatzung Der SG Traktor Dreileben
Satzung Der SG Traktor Dreileben Präambel Die SG Traktor Dreileben ist eine unabhängige und eigenständige Sportgemeinschaft, in der sich Sektionen, Abteilungen und Sportgruppen der Gemeinde Dreileben vereinen.
MehrTÄTIGKEITSBERICHT 2012
TÄTIGKEITSBERICHT 2012 1.Mitgliederstand: Neuaufnahmen: Jugend: Mario Adl Simon Brausteiner Lisa Schrenk Überstellungen: Aktiv in Reserve: Jugend in Aktiv: Franz Grießler Kurt Schmid Thomas Aigner Michelle
MehrBrandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
MehrFreiwillige Feuerwehr. An die Stadtgemeinde Horn Rathausplatz Horn. Tel.Nr.: 02982/2656, Fax: DW 22
An die Stadtgemeinde Horn Rathausplatz 4 3580 Horn Tel.Nr.: 02982/2656, Fax: DW 22 E-Mail: post@horn.gv.at FÖRDERANSUCHEN gemäß den RICHTLINIEN der Stadtgemeinde Horn für die Gewährung von Subventionen
MehrFeuerwehr Ehrendingen-Freienwil FEUERWEHRREGLEMENT
Feuerwehr Ehrendingen-Freienwil FEUERWEHRREGLEMENT Inhaltsverzeichnis Seite A. REKRUTIERUNG UND EINTEILUNG... 3 1 REKRUTIERUNG...3 2 FREIWILLIGER FEUERWEHRDIENST...3 3 GESCHLECHTSNEUTRALITÄT...3 4 VERTRAUENSARZT...3
MehrInanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen
Inanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen Thema: Recht und Organisation Richtlinien und Hinweise Ausgabe: 10.12.2009 Hildinger, Reiter, Schröder Urheberrechte:
MehrWISSENSTEST DER FEUERWEHRJUGEND
WISSENSTEST DER FEUERWEHRJUGEND Der Landesfeuerwehrrat hat am 15. Dezember 2006 die vorliegenden für den Wissenstest der Feuerwehrjugend genehmigt. Allgemeine Der Wissenstest der Feuerwehrjugend dient
MehrWISSENSTEST FÜR DIE FEUERWEHRJUGEND OBERÖSTERREICH. STATION: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen BRONZE
WISSENSTEST FÜR DIE FEUERWEHRJUGEND OBERÖSTERREICH STATION: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen 1) Nenne die Funktionen der Kommandomitglieder Feuerwehrkommandant, Stellvertreter
Mehr1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 5.5.1 DIENSTANWEISUNG. SACHGEBIETE und SACHBEARBEITER. Gemäß 47 Abs. 2 und 53 Abs. 2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet.
1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 5.5.1 DIENSTANWEISUNG SACHGEBIETE und SACHBEARBEITER Gemäß 47 Abs. 2 und 53 Abs. 2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet. 1. Allgemeine Bestimmungen Zur Sicherstellung der zweckmäßigen
MehrBeratungsvorlage zu TOP 3
Beratungsvorlage zu TOP 3 Freiwillige Feuerwehr Bestellung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters Bericht der Feuerwehr Gremium Gemeinderat Sitzung Öffentlich Sitzungstag 23.04.2014 AZ 131.1
MehrFeuerwehr Oberes Fischingertal. Feuerwehrreglement
Feuerwehr Oberes Fischingertal Feuerwehrreglement Inhaltsverzeichnis Seite A. Rekrutierung und Einteilung 1 B. Organisation der Feuerwehr 1 C. Löscheinrichtungen 2 D. Ausrüstung 2 E. Ausbildungs-, Übungs-
MehrTRUPPMANNAUSBILDUNG (TRMA)
01/2016 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 4.3.2. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2016 TRUPPMANNAUSBILDUNG (TRMA) Aufgrund des 17 und des 25 Abs. 2 Bgld. FWG 1994 wird angeordnet: Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES...
MehrFeuerwehr Regio Mellingen
Mägenwil Mellingen Tägerig Wohlenschwil Feuerwehr Regio Mellingen Feuerwehrreglement gültig ab. Januar 008 Feuerwehrreglement: Fw Regio Mellingen, gültig ab..008 - Seite - Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite
MehrAuszug aus dem Kantonalen Feuerwehrgesetz: 7 Feuerwehrpflicht
1 GEMEINDE MÜNCHWILEN FEUERWEHRREGLEMENT Auszug aus dem Kantonalen Feuerwehrgesetz: 7 Feuerwehrpflicht 1 Männer und Frauen sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. 2 Die Feuerwehrpflicht beginnt
MehrAus- / und Weiterbildung der Alarmsamariter
Aus- / und Weiterbildung der Alarmsamariter Feuerschutzgesetz Art 6. Art 7. Die Feuerwehrpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem da 20. Altersjahr erreicht wird, und sie endigt am Ende des Jahres, in dem
MehrFeuerwehrreglement: vom 12. Dezember 2007
Feuerwehrreglement vom 12. Dezember 2007 Die Gemeinderäte von Lenzburg, Ammerswil und Staufen erlassen, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes vom 23. März 1971, Fassung vom 5. März 1996, die Verordnung
MehrReglement über die freiwillige Feuerwehr Fällanden. der Politischen Gemeinde Fällanden
Reglement über die freiwillige Feuerwehr Fällanden der Politischen Gemeinde Fällanden I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Grundlage 1 Zweck 2 Sprachregelung 3 II. III. IV. V. AUFGABEN UND ORGANISATION Aufgaben
MehrS a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Sülzetal
-nichtamtliche Lesefassung- S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Sülzetal Auf Grund der 6 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO/LSA) vom 05.10.1993
MehrTÄTIGKEITSBERICHT 2015
TÄTIGKEITSBERICHT 2015 1.Mitgliederstand: Neuaufnahmen: Jugend: Aktiv: Sebastian Auer Leon Fürnkranz Maria Gröbner Maximilian Maschler Florian Ouschan Valentin Wiehalm Johannes Winkelmüller Valentin Adl
MehrOrganisation der Feuerwehr
Organisation der Feuerwehr Die ist für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhalt der Feuerwehr grundsätzlich zuständig. und gehören zu den gemeindlichen Feuerwehren. Eine Berufsfeuerwehr gibt es üblicherweise
MehrJahresrückblick 2016
Besichtigung der Firma Rosenbauer Feuerwehr Oberstrahlbach Jahresrückblick 2016 www.ff.oberstrahlbach.at Vorwort des Kommandanten: Nach nunmehr vierjährigen Planungs- und Sondierungsarbeiten ist es vollbracht,
MehrFeuerwehrreglement. Regionale Feuerwehr Chestenberg
Feuerwehrreglement Regionale Feuerwehr Chestenberg Feuerwehrreglement Regionale Feuerwehr Chestenberg 2 Die Gemeinderäte Möriken-Wildegg, Niederlenz und Holderbank erlassen gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes
MehrFreiwillige Feuerwehr Rohrbach an der Teich
Freiwillige Feuerwehr Rohrbach an der Teich 2010 2 VORWORT Liebe Ortsbevölkerung! Ein arbeitsreiches Jahr 2010 ist vergangen. Neben den alltäglichen Tätigkeiten waren wir auch wieder bei zahlreichen Einsätzen,
MehrANLEITUNG FÜR DIE FESTIGUNG DES FÜHRUNGSVERFAHREN GRUPPENKOMMANDANT =======================================================
ANLEITUNG FÜR DIE FESTIGUNG DES FÜHRUNGSVERFAHREN GRUPPENKOMMANDANT ======================================================= Einsatzart: B1 B2 T1 T2 S1 Rahmenbedingungen: Lagedarstellung Einsatzadresse:
MehrEhrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -1- Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v.
Ehrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -1- Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v. Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf
MehrDienstordnung der Freiwilligen Feuerwehren
Dienstordnung der Freiwilligen Feuerwehren 1 Jänner 2010 Dienstordnung der Freiwilligen Feuerwehren Auf Grund des 40 NÖ Feuerwehrgesetzes, LGBl. 4400 erlässt der Landesfeuerwehrkommandant folgende Dienstordnung:
MehrAm Abgrund BG/GUV Präventionsfilm. Halten, Auffangen und die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen.
77.80 BG/GUV 77.80 Präventionsfilm Am Abgrund Halten, Auffangen und die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen. Dezember 2012 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Mittelstraße
MehrWAS SIND FIRST RESPONDER
WAS SIND FIRST RESPONDER First Responder First Responder, auf Deutsch Ersthelfer, werden bei akuten Notfällen, zeitgleich mit dem Rettungsdienst, durch die Einsatzzentrale 144 alarmiert. Die First Responder
MehrFeuerwehr RAFING Aktuell 9. Ausgabe Dezember 2012
Feuerwehr RAFING Aktuell 9. Ausgabe Dezember 2012 Unsere Wettkampfgruppe gewann mit einer sehr guten Zeit den Manhartsbergcup! Bei diesem Bewerb der nur in Bronze ohne Alterspunkte ausgetragen wird, konnten
MehrErnennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr ( Name der Feuerwehr )
Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr ( Name der Feuerwehr ) 1 Grundsätze für die Ernennungen und Beförderungen 1.1 Ernennungen und Beförderungen werden nur bei Mitgliedern
MehrS a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille.
S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille Auf Grund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. Aug. 1993 19 Abs. 1 (GVBl. S. 501) und 38 Abs. 1 3 des Thüringer Gesetzes
Mehr4.5.6 ERPROBUNGS SPIEL Bestimmungen ERPROBUNGS SPIEL
4.5.6 ERPROBUNGS SPIEL Bestimmungen ERPROBUNGS SPIEL Der Landesfeuerwehrrat hat am 11. November 2005 die vorliegenden Bestimmungen für das Erprobungs Spiel genehmigt. Allgemeine Bestimmungen Das Erprobungs
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr Heide-Süderholm
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Heide-Süderholm Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl.
MehrFeuerwehrreglement der Gemeinde Mühlau
Feuerwehrreglement der Gemeinde Mühlau Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlau, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes, beschliesst: A. Rekrutierung und Einteilung 1 Rekrutierung Die Rekrutierung hat im vierten
MehrWISSENSTEST. der Feuerwehrjugend. Stufe 3
WISSENSTEST der Feuerwehrjugend Stufe 3 Die Wissenstest Stufe 3 darf frühestens im dem Jahr absolviert werden, in dem du den 12. Geburtstag hast. Folgende Anzahl von Fragen- oder Aufgabenkärtchen müssen
MehrLeistungsbewertung Ehrengabe Roter Hahn des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein Leistungsbewertung Ehrengabe Roter Hahn des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein 1. Stiftung Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein hat für die Feuerwehren
MehrDer Gemeinderat Galgenen, gestützt auf 28 des Feuerschutzgesetzes vom 12. Dezember 2012, beschliesst:
Feuerwehr-Reglement der Gemeinde Galgenen vom 12. August 2013 Der Gemeinderat Galgenen, gestützt auf 28 des Feuerschutzgesetzes vom 12. Dezember 2012, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundsatz
MehrFEUERWEHR VERORDNUNG DER GEMEINDE ILANZ/GLION
FEUERWEHR VERORDNUNG DER GEMEINDE ILANZ/GLION Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand II. Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe Art. Feuerwehrpflicht Art. 3 Ersatzabgabe III. Organisation
MehrLeitfaden Black-Out. Ist die eigene Feuerwehr gerüstet? Denkleitfaden zur Eigenüberprüfung der Feuerwehr
Leitfaden Black-Out Ist die eigene Feuerwehr gerüstet? Denkleitfaden zur Eigenüberprüfung der Feuerwehr im Falle eines großflächigen Stromausfalls ( Black-Out ) und dessen Auswirkungen Genehmigt in der
MehrFeuerwehr Büttikon-Uezwil FEUERWEHRREGLEMENT
Feuerwehr Büttikon-Uezwil FEUERWEHRREGLEMENT Der Gemeinderat Büttikon, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes, beschliesst: A. Rekrutierung und Einteilung 1 Rekrutierung Die Rekrutierung hat im vierten
MehrFLA Gold Vorbereitungslehrgang
FLA Gold 2011 Vorbereitungslehrgang erstellt von: HBI Markus Schuster, 14.02.2011 Bewerb: 13. bzw. 14. Mai 2011 in der NÖ Landesfeuerwehrschule in Tulln Termine Vorbereitung: Beginn 14. Februar 2011 jede
MehrReglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) der Gemeinde Gais. Von der Einwohnergemeinde Gais erlassen am 01.
Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) der Gemeinde Gais Von der Einwohnergemeinde Gais erlassen am 01. Dezember 1996 Vom Regierungsrat genehmigt am 01. Dezember 1996 2 Die Einwohnergemeinde
MehrBGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (bisher ZH 1/445) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und und Gaststätten April 2003 Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung
MehrFreiwillige Feuerwehr Hettensen. Der Löscheinsatz. Ingolf Wolter
Der Löscheinsatz Ingolf Wolter Feuerwehrdienstvorschriften FwDVs regeln den organisierten Einsatz von Einheiten der Feuerwehr bei allen Feuerwehren gleichartig. Sorgen für einen geordneten Einsatzablauf.
MehrKdt. Fortbildung 2013
Kdt. Fortbildung 2013 Führungsausbildung Ablauf Einstieg Festigung Planspiel I Planspiel II Reflexion Problem Nach Absolvieren der Feuerwehrkommandanten- bzw. Zugskommandantenausbildung Wenig bis kein
MehrInformationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Pauschale Entschädigungen
Informationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz Pauschale Entschädigungen Rechtsgrundlagen Die ehrenamtlich tätigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und
MehrFragen und Antworten zur Rettungsgasse
Fragen und Antworten zur Rettungsgasse 1. Was ist überhaupt eine Rettungsgasse? Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße bzw.
MehrFreiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schipkau. Aufnahmegesuch
Aufnahmeantrag nach TVFF - 2013 Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schipkau Aufnahmegesuch Ich bitte um Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau, Ortsfeuerwehr.
Mehr