Die Pflegestärkungsgesetze Verbesserungen für demenziell Erkrankte und ihre Angehörigen

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1 Die Pflegestärkungsgesetze Verbesserungen für demenziell Erkrankte und ihre Angehörigen Auftaktveranstaltung zur 5. Förderwelle der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend Berlin, 25. November 2016 Ulrich Dietz Bundesministerium für Gesundheit 1

2 Übersicht Wo stehen wir? Herausforderungen Pflegestärkungsgesetze Bilanz 2

3 WO STEHEN WIR? Quelle: Destatis 3

4 Pflegeversicherung 2015 Gesamtausgaben 29 Mrd. Euro 14,5 Mrd. Euro für ambulante Pflege 12,1 Mrd. Euro für stationäre Pflege 1,25 Mrd. Euro Verwaltungskosten und medizinischer Dienst 1,1 Mrd. Euro Pflegevorsorgefonds Ausgabensteigerung ambulante Leistungen um 1,4 Mrd. Euro, bei den stationären Leistungen um 1 Mrd. Euro Aktueller Beitragssatz 2,35 bzw. 2,6 Prozent (Kinderlose) steigt um 0,2 Beitragssatzpunkte zum

5 Herausforderungen Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt 5 5

6 Die Zahl der Erwerbspersonen sinkt nach dem Jahr 2020 deutlich 6

7 Herausforderungen in der Pflege Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen (plus rund 30 Prozent bis 2030) Zunahme demenzieller Erkrankungen (jetzt: 1,6 Mio pro Jahr) Steigender Fachkräftemangel Erhalt der Pflege durch die Familie Flächendeckende Versorgung, besonders im ländlichen Raum Zusammenarbeit in der Versorgung (z.b. Schnittstellen) Nachhaltige Finanzierung 7 7

8 Verbesserungen für demenziell Erkrankte und ihre Angehörigen Pflegestärkungsgesetze I-III: Grundlegende Erneuerung der Pflegeversicherung ab dem Neues Begutachtungsinstrument Fünf neue Pflegegrade Automatische Überleitung Neue Leistungsbeträge, deutlich mehr Leistungen Neue Leitungsangebote, flexiblere Kombinationsmöglichkeiten Betreuung (häusliche und stationäre Pflege) Tagespflege, Kurzzeitpflege Angebote zur Alltagsunterstützung Neue Personalbemessung Mehr Transparenz bei der Qualität, Stärkung der Selbstverwaltung Bessere Pflegeberatung Stärkung der Regionen in der Versorgung 8

9 Neues Begutachtungssystem: Grad der Selbständigkeit (0-3) in sechs Modulen Grafik: MDS Seite 9 Präsentationstitel 9

10 Die Einzelpunkte der Module und deren Gewichtung führen zur Ermittlung des Pflegegrades Module und Gewichtung Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten keine geringe erhebliche schwere schwerste Summe der Einzelpunkte und der daraus resultierende gewichtete Punktwert des Moduls Modul 1 (10 Prozent) Präsentationstitel Seite Summe der Punkte im Modul 1 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 Modul Summe der Punkte im Modul 2 Modul Summe der Punkte im Modul 3 Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 (15 Prozent) Modul 4 (40 Prozent) Modul 5 (20 Prozent) Modul 6 (15 Prozent) Grafik: MDS 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für die Module 2 und Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul 6 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul

11 Pflegegrade: Einstufung nach Gesamtpunkten Grafik: MDS 11

12 Automatische Überleitung Doppelter Stufensprung für demenziell Erkranke Pflegestufe übergeleitet in Pflegegrad 0 EA* 2 1 ohne EA 2 1 mit EA 3 2 ohne EA 3 2 mit EA 4 3 ohne EA 4 3 mit EA 5 Härtefälle 5 Die Pflegekassen versenden automatisch die Bescheide * EA anerkannte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (insbesondere bei demenzieller Erkrankung) Seite 12 Präsentationstitel

13 Höhere Leistungsbeträge für die häusliche Pflege, einheitliche Eigenanteile für die vollstationäre Pflege mit Entlastung ab PG 3 Hauptleistungsbeträge nach dem PSG II (in Euro) PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil (einheitlich für PG 2 bis PG 5) Leistungsbeträge ab dem 1. Januar Leistungsbeträge nach heutigem Recht (in Euro) PS 0 EA* PS I PS I EA* PS II PS II EA* PS III HF** Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Leistungsbetrag vollstationär bundesdurchschnittliche pflegebedingte Eigenanteile *EA = erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, **HF = Härtefall 13

14 Höhere Leistungen 5 Mrd. Euro mehr pro Jahr für die Pflege Anhebung der Leistungsbeträge Doppelter Stufensprung für demenziell Erkrankte Neuer Pflegegrad 1 Bessere Absicherung pflegender Angehöriger in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung Für Pflegepersonen, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 pflegen Pflege wird mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche erbracht 14

15 Mehr Bedarfsgerechtigkeit des Leitungsangebotes (1) 36 SGB XI neu: häuslichen Pflegehilfe (Sachleistung) körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung Pflegerische Betreuungsmaßnahmen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder von Gefährdungen, bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag sowie durch Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung 15

16 Mehr Bedarfsgerechtigkeit des Leitungsangebotes (2) Angebote zur Entlastung im Alltag (niedrigschwellig, Kostenerstattung, Anerkennung durch die Länder, bessere Fördermöglichkeiten) Umwidmung von bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistung Tages- und Nachtpflege: zusätzlich zu Pflegesachleistung und Pflegegeld Kurzzeitpflege für bis zu 6 Wochen Individueller Anspruch auf Betreuung und Aktivierung in der stationären Pflege Einrichtungseinheitliche Eigenanteile in der vollstationären Pflege 16

17 Neue Personalbemessung Anpassung und Neuausrichtung aller Rahmenverträge für die pflegerischen Versorgung auf Landesebene Neuausrichtung der Personalausstattung: neue fünf Pflegegrade, pflegefachliches Konzept: Selbständigkeit Wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Messung des Personalbedarfs bis zum Ausschreibung durch GKV-SV 17

18 Verbesserungen bei der Pflegeberatung Bei Leistungsanträgen bietet die Pflegekasse von sich aus eine Pflegeberatung an (Termin: zwei Wochen nach Antragstellung) Richtlinien zur Qualität der Beratung Angehörige und nahe stehende Personen erhalten erstmals einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung Kooperationsvereinbarungen für die regionalen Beratungsstellen Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Initiativrecht der Kommunen für neue Pflegestützunkte 18

19 Mehr Transparenz bei der Qualität der Pflege Die Darstellung der Qualität der Pflege ( Noten ) wird grundlegend überarbeitet (stationär: bis , ambulant: bis ) Die Selbstverwaltung wird professionalisiert (Qualitätsausschuss, Geschäftsstelle) 19

20 Stärkung der Regionen in der Versorgung Pflegekassen können regionale Netzwerke zur Versorgung Pflegebedürftiger fördern (Pflege und Medizin) Beteiligung der Kreise und kreisfreien Städten, der Selbsthilfegruppen und von Gruppen ehrenamtlich Tätiger Pflegerische Infrastruktur: Zusammenarbeit in Landespflegeausschüssen, Regionalen und Sektor übergreifenden Ausschüssen 20

21 Das bewirken die Pflegestärkungsgesetze Mehr Gerechtigkeit beim Zugang zu Leistungen Höhere Leistungen der Pflegeversicherung Bessere Unterstützung für die häusliche Pflege Mehr Lebensqualität in der stationären Pflege Förderung alternative Wohnformen Bessere Personalausstattung auf Basis neuer pflegefachlicher Konzepte Transparenz der Pflegequalität Stärkung der Selbstverwaltung 21

22 WEITERE MASSNAHMEN FÜR DIE PFLEGE Wir stärken die Prävention Präventionsgesetz z.b. Gesund & aktiv älter werden (Online-Portal der BzGA) Wir stärken die Rehabilitation für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige Einführung eines strukturierten Verfahrens zur Erkennung rehabilitativer Bedarfe bei der Begutachtung (PSG II) Wir verbessern die Haus- und fachärztliche Versorgung Versorgung in ländlichen Räumen, hausärztliche Versorgung (GKV-VSG 2015) strukturierte geriatrische Versorgung (GKV-VStG 2012) 22

23 WEITERE MASSNAHMEN FÜR DIE PFLEGE Wir verbessern die Zusammenarbeit der Pflege mit Medizin und Quartiersmanagement Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung, zur Rehabilitation und Pflege (GKV-VSG, KHSG) Kooperation Pflegeheime Ärzte / Zahnärzte (HPG) Kooperation Pflegeheime Hospiz- und Palliativnetzwerke (HPG) Förderung regionaler Versorgungsnetze (PSG II) Bund-Länder-AG zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege: Regionalisierung der Versorgung (PSG III) Allianz für Menschen mit Demenz 23

24 MASSNAHMEN FÜR DAS PFLEGEPERSONAL Pflege-Mindestlohn und gesetzlicher Mindestlohn Anerkennung von Tariflöhnen (PSG I) Zusätzl. Betreuungskräfte in der voll- u. teilstationären Pflege (PSG II) Anpassung der Personalausstattung (PSG II) wissenschaftliches Verfahren für die Personalbemessung (PSG II) neue pflegefachliche Konzepte (PSG II) Steigerung der Ausbildungszahlen Pflegeberufsgesetz Abbau von Bürokratie, vor allem in der Pflegedokumentation Öffentlichkeitsarbeit für ein realistisches Bild der Arbeit in der Pflege Berufsanerkennung und Öffnung für die Zuwanderung von Pflegefachkräften Ausbildungsrekord bei Altenpflege-Fachkräften (ins in Ausbildung im Jahr2014/2015 ggü / 2011) 24

25 BILANZ: MASSNAHMEN FÜR DIE PFLEGE Pflegestärkungsgesetze I (2015), II (2016/2017) und III (2017) Pflegezeit-/ Familienpflegezeitgesetz (2015) GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG 2012) GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG 2015) Präventionsgesetz (PräG 2015) Hospiz- und Palliativgesetz (HPG ) Krankenhausstrukturgesetz (KHSG ) E-Health-Gesetz (2015) Pflegeberufsgesetz (2016) Bund-Länder-AG Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege PSG III (2016) Demografiestrategie/ Allianz für Menschen mit Demenz/ lokale Allianzen Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege 25

26 Wir werben für die Pflege 26

27 27

28 28

29 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Noch Fragen? Ulrich Dietz Bundesministerium für Gesundheit Grundsatzfragen der Pflegeversicherung Rochusstraße 1, Bonn 0228/

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