November 2009 verpflichten sich die unterfertigten Vertragsparteien wiederum zwecks Verlängerung bzw. zwecks Ausarbeitung eines neuen Rahmenvertrages

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1 RAHMENVERTRAG zwischen: dem Fernheizwerkbetreiber La Ila/Stern der Forstbehörde (Forstinspektorat Bruneck, Forststationen La Ila/Stern und Al Plan de Mareo/St.Vigil in Enneberg) dem Südtiroler Bauernbund (Gemeinden Badia/Abtei, Corvara und La Val/Wengen) der Gemeinde Badia/Abtei Vorausgeschickt, dass die oben angeführten Parteien sich getroffen haben mit der Zielsetzung für den Raum Alta Badia einen Rahmenvertrag auszuarbeiten und abzuschließen und zwar für die Lieferung von Brennholz und Hackschnitzel aus heimischen Wäldern an das oben erwähnte Fernwärmewerk. Ziel: Es soll erreicht werden, dass 1. die in einheimischen Wäldern lagernde Biomasse besser genutzt wird, um damit einen Beitrag im Sinne der Umwelt und Waldpflege zu leisten; 2. die Heizwerke über möglichst kurze Transportwege mit Biomasse versorgt werden; 3. durch eine unkomplizierte Regelung, bei gleichzeitiger Abnahmegarantie zu einem garantierten Preis von Seiten des vertragsgegenständlichen Fernwärmewerkbetreibers, alle Waldbesitzer im Raum Alta Badia ihr im selben Raum produziertes Holz zu jeder Zeit auf einem eigens dafür vorgesehenen Platz abliefern können. Vertragsgegenstand: Lieferung von Brennholz in Form von Rundholz, sofern gewünscht auch in Form von Hackschnitzel von Seiten aller Waldbesitzer des Raumes Alta Badia (Gemeindegebiete Badia/Abtei, Corvara und La Val/Wengen) an das Fernheizwerk La Ila/Stern zu den vertragsgegenständlichen Bedingungen. Bestehende Verträge, die zwischen den einzelnen Fernheizwerken und ihren Kunden bzw. der örtlichen Bauernschaft usw. bestehen, werden durch diesen Vertrag nicht berührt und bleiben aufrecht. Beschreibung der Ware: Sofern nicht anders vereinbart, wird Brennholz in Form von Rundholz, ohne Reisig und Nadeln, an das Fernheizwerk geliefert. Für den Fall, dass das Holz als Hackgut geliefert wird, sind bis 15 % Rinde im Hackgut zulässig, und es muss sauber, ohne Nadeln und Reisig mit einer maximalen Größe von 80 mm und im Prinzip frei von Fremdkörpern (Steinen, Erde, Metallen, usw) sein. Für den Fall, dass nicht entastetes Holz aus Weideverbesserungen oder Schlagabraum angeliefert wird, gelten nicht die gegenständlichen Vertragsbedingungen und Richtpreise, sondern es sind jeweils zwischen dem betroffenen Fernheizwerk und dem jeweiligen Lieferanten eigene Lieferbedingungen auszuhandeln. Vertragszeitraum: Der gegenständliche Vertrag tritt mit in Kraft und seine Wirksamkeit endet am Rechtzeitig vor dem Auslaufen dieses Vertrages spätestens innerhalb

2 November 2009 verpflichten sich die unterfertigten Vertragsparteien wiederum zwecks Verlängerung bzw. zwecks Ausarbeitung eines neuen Rahmenvertrages sich zu treffen.

3 Lieferung: Die örtlichen Vertreter des SBB und die Forstbehörde werden die Waldbesitzer von Alta Badia über den Bestand dieses Rahmenvertrages informieren und motivieren möglichst viel Holz an das Fernwärmewerk anzuliefern. Das Fernheizwerk verpflichtet sich alles im Raum Alta Badia gewachsene und auf dem Lagerplatz Curva Viola in S.Ćiascian/St.Kassian angelieferte Holz zu den vertragsgegenständlichen Rahmenbedingungen jederzeit frei anzunehmen. Wenn ein Waldbesitzer mindestens zwei LKW Brennholz staßenverfügbar zu verkaufen hat, verpflichtet sich der Betreiber des Fernheizwerkes das Holz auf eigene Kosten zu holen. Das Holz muss aber an einem einzigen Ort/Platz gestapelt abholbereit sein. Das Holz sollte nicht zu lange auf dem Lagerplatz Curva Viola in S.Ćiascian/St.Kassian bleiben (als Richtwert nicht länger als 6 Monate). Diesbezüglich kann die Forstbehörde oder die Gemeinde Abtei als Grundeigentümerin den Abtransport desselben verlangen. Messung: Die Messung bzw. Schätzung der anzuliefernden Menge wird von der Forstbehörde organisiert und in Anwesenheit des Lieferanten/Verkäufers vorgenommen, wobei sich diese vorbehält, vor allem bei stark faulem Holz, autonom Messreduzierungen vorzunehmen. Um die Quantifizierung der Brennholzmenge möglichst genau vornehmen zu können, muss das Holz ordnungsgemäß und mit möglichst wenig Hohlraum dazwischen aufgestapelt werden. Sollte bei der Messung/Schätzung der Holzmasse irgend eine technische, maschinelle oder personelle Hilfeleistung notwendig sein, geht diese zu Lasten des Lieferanten/Verkäufers. Zahlung: Die Zahlung erfolgt spätestens 60 Tage nach Rechnungslegung. Die Rechnungslegung kann sofort nach der Lieferung des Holzes auf dem vereinbarten Lagerplatz erfolgen, sofern die Bestätigung über die angelieferte Holzmenge, ausgestellt von der Forstbehörde, bereits vorliegt. Preis: Für das Jahr 2009 wird einvernehmlich pro Festmeter angeliefertes Rundholz ein Preis von 43,00 Euro + MWSt. festgelegt. Dieser wird für das Jahr 2010 neu verhandelt. Der neu verhandelte Preis muss mindestens aufgrund der Veränderung eines Energiemixfaktors, der sich aus der Veränderung der Preise für Holz, Gas, Strom und Diesel im Zeitraum November/Dezember November/Dezember 2009 ergibt, aufgerundet auf ganze Euro angepasst werden. Die durchschnittliche (arithmetisches Mittel) prozentmäßige Veränderung der Preise im oben erwähnten Zeitraum für die 4 Energieträger wird wie folgt berechnet: 1) %-mäßige Veränderungen der durchschnittlichen jährlichen Rundholzpreise 2) %-mäßige Veränderung des Preises für Diesel 3) %-mäßige Veränderung des Gaspreises 4) %-mäßige Veränderung des Strompreises pro KWh Wenn nicht andes vereinbart wird derselbe Prozentsatz, wie aus dem Vertrag des Oberpustertales herangezogen. Der so ermittelte Preis versteht sich immer für Rundholz franco Lagerplatz, bzw. bei mindestens 2 LKW franco LKW befahrbarer Straße. Sofern die Ware nicht der obigen Beschreibung entspricht, kann das Fernheizwerk sich weigern die Ware anzunehmen bzw. werden Preisabschläge getätigt. Sofern das Holz in Form von Hackschnitzel angeliefert wird, wird ebenfalls der oben erwähnte Preis

4 angewandt, wobei einvernehmlich festgelegt wird, dass 1 fm Rundholz 2,7 Srm Hackschnitzel entsprechen, und also ein Umrechnungsfaktor von 2,7 herangezogen wird. Für das Häckseln zahlt der Fernwärmewerkbetreiber an den Lieferanten aber einen Aufpreis von 1,85 + MWSt. pro angelieferten Srm. Mengen: Das Fernheizwerk verpflichtet sich sämtliches in den Wäldern der drei Gemeinden Corvara, Badia und La Val gewachsene und anfallende Holz in Form von Rundholz und Hackschnitzel zu obigen Bedingungen anzunehmen. Sollte sich herausstellen, dass das Holz (Hackschnitzel) nicht aus Wäldern von Alta Badia stammt, so gelten nicht mehr die vertragsgegenständlichen Abnahmegarantien und Bedingungen. Die Forstbehörde wird im Zweifelsfalle die Herkunft des Holzes feststellen und unanfechtbar bestätigen. Kontrolle und Beanstandung: Die Ware muss von der Forstbehörde rechtzeitig vor der Anlieferung beim Fernheizwerk in Bezug auf Volumen, Qualität und Beschaffenheit überprüft und kontrolliert werden können. Eine eventuelle Beanstandung muss vom Fernheizwerk an den Lieferanten innerhalb von 48 Stunden nach Anlieferung schriftlich mitgeteilt werden. Streitfälle: Für sämtliche Streitfälle ist eine Schiedskommission, welche aus dem Präsidenten des Fernheizwerkes La Ila/Stern, dem Obmann des SBB von Badia/Abtei, sowie dem Amtsdirektor/Stellvertreter des Forstinspektorates Bruneck besteht. Im Zweifelsfalle gelten die Südtiroler Holzhandelsgebräuche. Für das Fernheizwerk La Ila Für die Gemeinde Badia Für den Bauernbund La Val Für den Bauernbund Badia Für den Bauernbund Corvara Für das Forstinspektorat Bruneck

5 Für die Forststation La Ila Für die Forststation Al Plan de Mareo Badia/Abtei, am 18. Dezember 2008

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