Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Strombörse Surentaler Energie Inhalt
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- Sylvia Lehmann
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Strombörse Surentaler Energie Inhalt I. Einleitung Geltungsbereich Inhalt der Strombörse Anbieter von Ökostrom Bezüger von Ökostrom Partnerschaften...2 II. Anbieter von Ökostrom Teilnahmebedingungen Kosten Verträge Zahlungsmodalitäten Ökostromzertifikate Qualitätssicherung Rückerstattung bei Überbuchung...3 III. Bezüger von Ökostrom Teilnahmebedingungen Verträge Kosten...4 IV. Partnerschaften Teilnahmebedingungen Verträge...4 V. Schlussbestimmungen Beizug von Dritten Mehrwertsteuer und öffentliche Abgaben Haftung Datenschutz Vertraulichkeit Anwendbares Recht und Gerichtsstand Inkrafttreten und Änderungen...5
2 2 I. Einleitung 1.1 Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Strombörse Surentaler Energie gelten für alle Rechtsverhältnisse, welche über die Plattform abgewickelt werden. Plattformbetreiber sind die sechs Surentaler Gemeinden Büron, Geuensee, Knutwil, Schenkon, Schlierbach und Triengen. Die Stormbörse bringt die regionale Nachfrage nach grünem Strom aus Photovoltaik, Biogas, Wind- und Wasserkraft mit den regionalen Ökostrom-Produzenten zusammen. Zudem kann mit entsprechenden Partnerschaften neuen Anlagen zur Umsetzung verholfen werden. 1.2 Inhalt der Strombörse Die Strombörse surental.ch bietet eine Plattform für folgende Interessengruppen an: Anbieter von Ökostrom Als Anbieter gelten alle juristischen und natürlichen Personen, welche mit einer Produktionsanlage Ökostrom innerhalb der Gemeinden Büron, Geuensee, Knutwil, Schenkon, Schlierbach und Triengen produzieren und über die Plattform surental.ch Ökostrom-Zertifikate anbieten Bezüger von Ökostrom Als Strombezüger gelten alle juristischen und natürlichen Personen, welche über die Plattform surental.ch Ökostrom-Zertifikate von Anlagen erwerben. Ökostrom-Zertifikate können einmalig oder im Abonnement gekauft werden Partnerschaften Anbieter von Ökostrom können auf der Plattform Partner für die Finanzierung der Anlage suchen. Interessierte können den Bau einer Anlage mit einem Darlehen unterstützen oder sich finanziell an einer Anlage beteiligen. II. Anbieter von Ökostrom 2.1 Teilnahmebedingungen Die Anlage muss auf dem Gemeindegebiet von Büron, Geuensee, Knutwil, Schenkon, Schlierbach oder Triengen stehen. Es sind Anlagen zugelassen, welche aus erneuerbaren Energien Strom produzieren (Windenergie-, Wasserkraft-, Solar- oder Biomassenanlagen). Voraussetzung für die Aufschaltung eines Angebotes auf surental.ch ist das vollständige Ausfüllen des Profilblattes. Bei unvollständig eingereichten Unterlagen erfolgt keine Aufschaltung. Der Anbieter muss den Plattformbetreiber unverzüglich informieren, falls er seine Produkte parallel in einer anderen Strombörse zum Verkauf anbietet. Der Anbieter muss dem Plattformbetreiber jährlich mitteilen, welche Jahresproduktion er erreicht hat und zu welchen Teilen der ökologische Mehrwert verkauft wurde. 2.2 Kosten Der Plattformbetreiber erhebt für das Einrichten der Anlagedetails auf der Strombörse eine einmalige Aufschaltgebühr von CHF
3 Für das Betreiben und Betreuen der Plattform wird dem Anbieter jährlich ein Pauschalbetrag von CHF 50. pro Anlage in Rechnung gestellt. Für das erfolgreiche Zusammenführen von Anbietern und Strombezüger erhebt der Plattformbetreiber eine Vermittlungsgebühr. Die Vermittlungsgebühr geht zu Lasten des Anbieters und beträgt CHF 50. pro erfolgreiche Vermittlung Verträge Mit dem Einreichen des Profilblattes und den dazugehörenden Unterlagen verpflichtet sich der Anbieter, für Verträge ausschliesslich das Vertragsformular des Pattformbetreibers zu verwenden. 2.4 Zahlungsmodalitäten Das Ökostrom-Zertifikat kann einmalig oder im Abonnement bezogen werden. Die Zahlungsmodalitäten werden zwischen dem Anbieter und dem Strombezüger in einem Vertrag geregelt. Die Geldflüsse werden vom Plattformbetreiber nicht überprüft/überwacht. 2.5 Ökostromzertifikate Die Zertifikate für den Ökostrom werden den Strombezüger durch den Plattformbetreiber zugestellt. Der Anbieter verpflichtet sich, sämtlichen Strom ausschliesslich über die Plattform zu verkaufen. Direktverkäufe sind ausgeschlossen. Der Anbieter meldet den Zahlungseingang dem Plattformbetreiber. Danach erstellt der Plattformbetreiber das Ökostrom-Zertifikat und stellt es dem Strombezüger zu. 2.6 Qualitätssicherung Der Plattformbetreiber betreibt eine Qualitätssicherung. Die dafür erforderlichen Informationen werden vom Anbieter zur Verfügung gestellt. Die Angebote aller Anbieter werden vor dem Aufschalten auf die Plattform überprüft. Die Prüfung umfasst folgende Punkte: Überprüfung, dass der angebotene Strom tatsächlich ins Netz eingespiesen wird. Sicherstellung, dass der ökologische Mehrwert der vereinbarten Strommenge tatsächlich verfügbar ist. Im Rahmen der laufenden Qualitätssicherung wird überprüft, dass die verkauften Ökostrom-Zertifikate die produzierte Strommenge nicht übersteigen. Liefert ein Anbieter die für die Qualitätssicherung erforderlichen Daten trotz Mahnung nicht, werden seine Anlagen von der Plattform entfernt. 2.7 Rückerstattung bei Überbuchung Ergibt eine Überprüfung durch den Plattformbetreiber, dass ein Anbieter mehr als den tatsächlich produzierten ökologischen Mehrwert verkauft hat, so haben die Nachfrager Anrecht auf Rückerstattung sämtlicher nicht gerechtfertigter Zahlungen. Liegt ein Selbstverschulden des Anlagebetreibers vor, kann der Plattformbetreiber eine Umtriebsentschädigung in Rechnung stellen. Diese Rückerstattungen sowie eine allfällige Umtriebsentschädigung gehen zu Lasten des Anbieters.
4 4 III. Bezüger von Ökostrom 3.1 Teilnahmebedingungen Auf der Plattform surental.ch bieten verschiedene Anbieter Ökostrom ihrer Anlagen an. Interessierte Strombezüger können über die Plattform von den Anlagen Strom kaufen. Sie bekunden ihr Interesse mit der Einsendung der Anfrage. Der Plattformbetreiber vermittelt die Interessen zwischen Anbieter und Strombezüger. Der Anbieter erstellt aufgrund der Anfrage eine entsprechende Offerte in Form eines Vertragsentwurfes zuhanden des Strombezügers. 3.2 Verträge Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird das Stromverkaufsgeschäft rechtskräftig. Die detaillierten Vertrags- und Zahlungsmodalitäten werden im entsprechenden Vertrag geregelt. 3.3 Kosten Dem interessierten Strombezüger fallen im Zusammenhang mit der Anfrage keine Vermittlungskosten an. Die Anfragen sind unverbindlich. Erst mit Unterzeichnung des Vertrages zwischen Anbieter und Nachfrager verpflichtet sich der interessierte Strombezüger, Strom zu den im Vertrag vereinbarten Konditionen zu beziehen. IV. Partnerschaften 4.1 Teilnahmebedingungen Partnerschaften können in verschiedenen Formen eingegangen werden: - Interessierte können den Bau und Betrieb einer Anlage durch die Gewährung eines Darlehens unterstützen. Die Details werden in einem separaten Darlehensvertrag geregelt. - Interessierte können sich an einer Anlage finanziell beteiligen und als Gegenwert Strom beziehen. Die Modalitäten werden in einem separaten Vertrag geregelt. 4.2 Verträge Für die gewählte Partnerschaft wird zwischen dem Anlagebetreiber und dem Interessierten ein separater Vertrag abgeschlossen. Die Details zu den Partnerschaften werden in diesem Vertrag geregelt. 4.3 Kosten Für eine erfolgreiche Vermittlung einer Partnerschaft ist eine Vermittlungsgebühr geschuldet.
5 5 V. Schlussbestimmungen 5.1 Beizug von Dritten Der Plattformbetreiber ist berechtigt, für die Erfüllung seiner Pflichten und die Wahrnehmung seiner Rechte Dritte beizuziehen. 5.2 Mehrwertsteuer und öffentliche Abgaben Die Preise der Anbieter beinhalten die Mehrwertsteuer sowie alle öffentlichen Abgaben. Allfällige Änderungen in der Mehrwertsteuer bzw. den anderen öffentlichen Abgaben werden ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens auf die Kunden überwälzt. 5.3 Haftung Der Plattformbetreiber übernimmt keine Haftung für Fehler, welche trotz sorgfältiger Prüfung der Angebote entstanden sind. Die Haftung des Plattformbetreibers für Geschäfte zwischen Anbietern und Strombezügern sowie bei den Partnerschaften ist ausgeschlossen. Diese wird in den jeweiligen Verträgen geregelt. 5.4 Datenschutz Der Plattformbetreiber bearbeitet nur Daten, die für die Erfüllung der Pflichten in Zusammenhang mit dem Betrieb der Strombörse benötigt werden. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. 5.5 Vertraulichkeit Die Parteien behandeln gegenseitig alle erhaltenen Informationen vertraulich. 5.6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Das Rechtsverhältnis des Plattformbetreibers zu seinen Geschäftspartnern (namentlich der Anbieter) ist privatrechtlicher Natur. Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Ort der Geschäftsstelle des Plattformbetreibers. 5.7 Inkrafttreten und Änderungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten per 01. Januar 2015 in Kraft. Der Plattformbetreiber kann diese AGB den aktuellen Bedürfnissen anpassen. Änderungen der AGB sind den Nutzern der Plattform rechtzeitig bekanntzugeben. Sursee, 01. Januar 2015
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