Protokoll der 3. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase III. Unternehmen Braunschweiger Versorgungs AG & Co. KG
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- Ingeborg Hofer
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1 Protokoll der 3. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase III Zeit: Ort: , 10:15 16:00 Uhr BBH Berlin, Magazinstr , Berlin Teilnehmer: - Unternehmen Braunschweiger Versorgungs AG & Co. KG ehw- Energiehandelsgesellschaft West mbh Energieversorgung Gera GmbH KOM-Strom AG Stadtwerke Bielefeld GmbH Stadtwerke Gießen AG Stadtwerke Leipzig GmbH KoM-SOLUTION BBH Name Unger, Thomas Deimel, Markus Penndorf, Jens Schulz, Alexander Wenzel, Jürgen Alvermann, Peer Günzel, Holger Schmeink, Hermann; Quent, Marc Dr. Dessau, Christian; Schönrock, Klaus-Peter; Thole, Christian I. Begrüßung / Aktuelles Herr Schmeink und Herr Dr. Dessau begrüßten die Teilnehmer in den neuen Berliner Büroräumen von BBH. Die Tagesordnung wie überhaupt die derzeitige Schwerpunktbildung im Bereich Gasbilanzierung und EEG wurde in Abgrenzung zu vorhandenen Strom- Bilanzkreiskooperationen, denen mehrere vertretene Werke angehören, befürwortet. Auf Nachfrage von Herrn Günzel zu Neuigkeiten bei den Strom-Bilanzkreisverträgen angesichts einer kürzlichen Umfrage der Beschlusskammer 6 zum Sachstand bei der Bilanzkreisabrechnung bestätigten Herr Dr. Dessau und Herr Thole, dass insoweit kein Fortschritt zu beobachten sei, gerade auch im Hinblick auf die notwendigen Neubesetzungen in der Beschlusskammer /stb_ _ doc Seite 1
2 II. Praxisbericht GABi Gas Herr Quent berichtete über die weiteren Praxiserfahrungen mit dem neuen Gasbilanzierungssystem nach GABi Gas. Es sei zu beobachten, dass bei größeren Marktgebieten die Umsetzung eher besser funktioniere. Teilweise erhalte man als Bilanzkreisverantwortlicher vom Bilanzkreisnetzbetreiber auch schon Daten getrennt nach den verschiedenen Ausspeisenetzen. In jedem Fall müssten sich Bilanzkreisverantwortliche bemühen, Daten möglichst auch schon jetzt und nicht erst ab von den jeweiligen Ausspeisenetzbetreibern zu erhalten, um mögliche Fehler besser zu vermeiden oder korrigieren zu können. Im Rahmen der Entwicklung der Marktgebiete ergab sich ein Austausch über das zum startende L-Gas Marktgebiet 1 der Aequamus GmbH (Gasunie L-Gas, EWE Netz sowie Erdgas Münster Transport). Aktuell finden Informationsveranstaltungen der Aequamus GmbH für Bilanzkreisverantwortliche und nachgelagerte Netzbetreiber statt. Bilanzkreisverträge sollen offenbar kurzfristig auf die Aequamus GmbH überführt werden. Bis zum hatten die Teilnehmer noch keinen Bilanzkreisvertrag der Aequamus GmbH erhalten. Hinsichtlich der Regelenergie-Lieferungen für das neue gemeinsame Marktgebiet L-Gas 1 wies Herr Unger auf Schreiben der Gasunie von Mitte Februar 2009 hin. Dort habe die Gasunie hinsichtlich des Regelenergieprodukts Flexibilität eine Übertragung des Vertrages auf die Aequamus GmbH angeboten. Hinsichtlich des Regelenergieproduktes Commodity kündigte die Gasunie hingegen eine neue Ausschreibung zum an, teilte mit, dass Verträge mit einer Laufzeit über den hinaus nicht mehr beschäftigt würden, und regte an, diese vertraglichen Mengen im Zuge der neuen Ausschreibung anzubieten. Die Teilnehmer konnten dieses unterschiedliche Vorgehen angesichts bestehender Verträge nicht nachvollziehen und beschlossen, über ein Nachfrage-Schreiben mit Gasunie zu einer Klärung zu gelangen, weil diese Frage für weitere Zusammenlegungen von Marktgebieten typisch werden kann. Herr Thole bereitet ein solches Nachfrage-Schreiben vor und stimmt es mit den Herren Unger und Günzel sowie der KoM-SOLUTION ab. Hinsichtlich der restlichen L-Gas-Marktgebiete sei eine Kooperation der RWE Transportnetz Gas mit anderen Marktgebietsverantwortlichen derzeit angesichts des geplanten Verkaufs des RWE-Fernleitungsnetzes unwahrscheinlich, schätzte Herr Quent. Herr Thole berichtete, dass die Bilanzkreisnetzbetreiber im Rahmen des Verfahrens wegen des Zusammenschlusses zu einem L-Gas-Marktgebiet vor allem um eine Anerkennung der damit für die Fernleitungsnetzbetreiber verbundenen Mehrkosten im Rahmen der Anreizregulierung streiten. Im Bezug auf die H-Gas-Marktgebiete bleibe nach der angekündigten Kooperation von Gasunie, Ontras und Wingas spannend, wie sich die GVS/Eni und die GDF orientieren würden, meinte Herr Quent. Seite 2
3 Die Veröffentlichungen hinsichtlich des Standes des Regelenergieumlagenkontos sind weiterhin in vielen Marktgebieten noch gar nicht vorhanden. Soweit einzelne Bilanzkreisnetzbetreiber Zahlen veröffentlichen, sind diese nicht plausibel. Bei den von Gasunie für das H-Gas-Marktgebiet veröffentlichten Zahlen fällt ein relativ hoher Überschuss von 18 Mio, der für Januar 2009 veröffentlicht wurde. Die Teilnehmer beschlossen, dass von der Arbeitsgruppe aus bei Gasunie der Grund für diese hohen Überschüsse erfragt werden, um festzustellen, ob diese Überschüsse beeinflussbar oder vielleicht im künftigen System vermeidbar sind. Diese Klärung wird Herr Schönrock in die Wege leiten. Grundsätzlich waren sich die Teilnehmer aber einig, die Sachlage zunächst weiter zu beobachten. Akuter Handlungsbedarf bestehe nicht, weil offenbar keiner der Bilanzkreisnetzbetreiber eine Anhebung der Regelenergie-Umlage zum plant. Die Verfahrensweisen beim SLP-Datenclearing seien durchaus unterschiedlich. Überwiegend würde aber auch noch ein solches Datenclearing für Dezember 2008 angeboten. Herr Günzel berichtete, dass die Qualität der übermittelten Daten bei Ontras inzwischen recht gut sei. Praktische Erfahrungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung gibt es noch nicht, zumal der Leitfaden dazu noch nicht veröffentlicht wurde. Die Erfahrungen dazu auch im Hinblick auf mögliche Rückstellungen sollen Ende des Jahres 2009 ausgetauscht werden. III. Rechtsfragen zur Gasbilanzierung Herr Schönrock berichtete zunächst über das amtliche Missbrauchsverfahren der BNetzA gegen den Hub-Vertrag bei E.ON Gastransport bzw. NetConnect Germany. Im Hinblick auf dieses Missbrauchsverfahren sei eine Zahlung von Entgelten für den Hub-Vertrag unter Vorbehalt umso mehr zu empfehlen. Herr Quent berichtete, dass sich die KoM-SOLUTION mit der E.ON Gastransport darauf verständigt hat, dass KoM-SOLUTION entsprechende Entgelte zurückbehalten darf, andererseits aber etwaige Nachzahlungen zu verzinsen wären. Hinsichtlich der Rechtsfolgen für die Bilanzkreisverantwortlichen bei einem nachträglichen Bereinigen der SLP-Allokationsdaten bestätigten die Teilnehmer, dass neben Wingas auch andere Bilanzkreisnetzbetreiber - allerdings nur mündlich - angekündigt hätten, dass keine asymmetrischen Preise und keine Stundenpönalen abgerechnet werden sollen. Die Umstellung der Ermittlung der Bezugsmenge über die Allokationsdaten der Netzbetreiber sorge bei vielen Stadtwerken für Unsicherheit, schilderte Herr Schönrock. Patentlösungen gibt es insoweit nicht. Teilweise sei vielleicht noch eine Verbesserung des Lastprofilverfahrens möglich. Herr Günzel ergänzte, dass es bisher teilweise nicht möglich sei, die Lastprofilverfahren der Netzbetreiber nachzuvollziehen, weil diese intransparente Faktoren zugrunde legten (etwa die maßgeblichen Tage für die Ermittlung der Prognose-Temperatur). Seite 3
4 Schließlich ging Herr Schönrock noch auf den Stand des Leitfadens zur Biogasbilanzierung nach 41 e GasNZV ein. Die dort vorgesehenden Sonderkonditionen für Biogasbilanzkreise sollen in einer Anlage 5 zur Kooperationsvereinbarung festgehalten werden. Der Arbeitsstand vom ist dem Protokoll als Anhang beigefügt. Derzeit besteht noch Streit zwischen den Verbänden der Netzbetreiber und dem Fachverband Biogas darüber, ob der Flexibilitätsrahmen bei einer Übertragung von Biogas in einen anderen Bilanzkreis auch im abgebenden Bilanzkreis noch voll zur Verfügung stehen soll oder ob die Flexibilität in den Ziel-Bilanzkreis mit wandert und damit im abgebenden Bilanzkreis wegfällt. IV. Engpass- und Kapazitätsmanagement Gas Herr Thole stellte die aktuellen intensiven Diskussionen zu der Frage vor, wie Engpässe an zu buchenden Punkten ermittelt, verhindert und beseitigt werden können. Zu dem von der ERGEG am veröffentlichten und zur Diskussion gestellten europäischen Grundsätzen dazu, die als Anhang beigefügt sind, fand am ein Workshop in Brüssel statt und kann bis zum Stellung genommen werden. Am findet bei der BNetzA ein Workshop zu demselben Thema auf nationaler Ebene statt. Im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen um das 3. Richtlinien-Paket und damit um eine neue EU-Fernleitungs-Verordnung ist wohl wenig wahrscheinlich, dass die ERGEG-Grundsätze zügig über ein Kommitologie-Verfahren auf Basis der aktuellen EU-Fernleitungs-Verordnung verbindlich werden. Parallel gibt es auch noch die Diskussion um die kartellrechtliche Zulässigkeit langfristiger Kapazitätsbuchungsverträge. Die Teilnehmer hielten es unabhängig vom weiteren zeitlichen Ablauf für sinnvoll, sich an der Diskussion zu den teilweise schon recht konkreten Grundsätzen zu beteiligen. So soll etwa verhindert werden, dass über diese Diskussion das im Strom nicht vorhandene System der Kapazitätsbuchungen im Gas zementiert wird. Die Grundzüge des Entwurfes der Stellungnahme der GEODE wurden durch Herrn Thole vorgestellt und in der Arbeitsgruppe diskutiert. In dem Papier soll deutlich vorangestellt und betont werden, dass das von ERGEG vorgeschlagene Modell lediglich ein Zwischenschritt sein kann. Deshalb wird gefordert werden, in den ERGEG-Vorschlag insbesondere konkrete Zielsetzungen aufzunehmen: die Abschaffung der Kapazitätsbuchungen durch die Transportkunden, die Schaffung von europäischen Handelsplätzen sowie die Verbindung dieser Handelsplätze durch geeignete market coupling Systeme. Ferner werden entsprechend den Anmerkungen der Arbeitsgruppe Forderungen nach ausreichender und zeitnaher Informationsbereitstellung (Transparenz) sowie optimierter Kapazitätsermittlung und ausweisung (u.a. durch Speicherzukauf) in das GEODE-Papier aufgenommen bzw. stärker betont werden. Seite 4
5 V. Regelenergie-Einsatz und Regelenergie-Umlage Herr Quent stellte die Ergebnisse der Analyse der KoM-SOLUTION über den veröffentlichten Einsatz von interner und externer Regelenergie in einigen Marktgebieten vor. Teilweise wurden keine Preise für den Einsatz externer Regelenergie veröffentlicht. In größeren Marktgebieten hielt Herr Quent die Preise für Regelenergie nicht für besonders attraktiv. Herr Deimel berichtete, dass es im Marktgebiet der RWE hingegen durchaus interessant sei, Regelenergie anzubieten. Insgesamt schätzte Herr Quent, dass die Bedeutung der Regelenergieumlage mittelfristig eher sinken dürfte. Die Teilnehmer waren sich einig, dass positiv zu bewerten sei, dass die Kosten für die Flexibilität zunächst einmal in dieser Form gesunken seien und bisher keine Erhöhung absehbar sei. Allerdings seien die jeweiligen Verträge für Lieferung von Regelenergie sowie auch die Ausschreibungsverfahren noch sehr unterschiedlich und teilweise wenig transparent. Insoweit sei es sinnvoll, die Unterschiede in den verbleibenden Marktgebieten abzugleichen und sich für ein transparenteres und standardisiertes Verfahren mit mehr Kontrollbefugnissen der BNetzA einzusetzen. Derzeit bestehe jedenfalls keine Notwendigkeit, auf die Bilanzkreisnetzbetreiber wegen einer zu befürchtenden Erhöhung der Regelenergieumlage zuzugehen. Stattdessen sollen wie bereits besprochen- markante Überschüsse bei den Regelenergie- Umlagekonten hinterfragt werden. VI. Entwicklungen bei der Strom-Bilanzierung In seinem Vortrag präsentierte Herr Dr. Dessau den Entwurf der überarbeiteten Fassung der Guidelines for Good Practice on Electricity Balancing Market Integration (GGP-EBMI). Dieser wird aktuell von ERGEG zur Konsultation den Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt. Die GGP enthalten dabei allgemeine Prinzipien und etwas konkretere Leitlinie zur zukünftigen Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber, der Beschaffung von Regelenergie und der Reduzierung der Regelzonen. Auf der Basis des Vortrages diskutierte die Gruppe die Vor- und Nachteile einer grenzüberschreitenden Regelenergiebeschaffung. Generell war man sich einig, dass alle Maßnahmen, die zur Reduzierung der Regelenergiekosten führen, zu begrüßen sind. Ebenfalls positiv wertete man den Versuch, die Kapazitäten an den Grenzkuppelstellen für die Nutzung des Marktes zu verbessern. Die GGP werden auch, wenn sie in Kraft getreten sein werden, keine rechtsverbindliche Wirkung für die Übertragungsnetzbetreiber haben. Sie sind nur ein Instrument zur möglichst einheitlichen Anwendung von europäischem Recht durch die zuständigen Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten. Es steht aber zu erwarten, dass auf der Basis der GGP eine künftige europäische Regulierungsbehörde (ACER) verbindliche Richtlinien festlegen könnte. Seite 5
6 VII. Abschluss und nächste Sitzung Am Schluss der Sitzung dankte Herr Schmeink sämtlichen Teilnehmern für die interessanten Beiträge und die lebhafte Diskussion. Die nächste Sitzung der dritten Phase der AG SGB wurde für Dienstag, den 9. Juni 2009, um 10:00 Uhr in den Kanzleiräumen von Becker Büttner Held in Berlin vorgesehen. Die genaue Einladung mit der Tagesordnung wird gesondert übersandt. Klaus-Peter Schönrock Rechtsanwalt Seite 6
per E-Mail: hubvertrag@bnetza.de BK 7-08-013, Missbrauchsverfahren gegen Hub-Vertrag Stellungnahme zum Produkt-Konzept von NCG und E.
GEODE Magazinstraße 15-16 10179 Berlin Bundesnetzagentur Beschlusskammer 7 Herrn Dr. Chris Mögelin Tulpenfeld 4 53113 Bonn per E-Mail: hubvertrag@bnetza.de - Unser Az.: 01014-06 (Bitte stets angeben) (
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