11. Musikschulwettbewerb Neuenkirch/Sempach
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- Britta Schulze
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1 11. Musikschulwettbewerb Neuenkirch/Sempach Wann? Samstag,30. Januar ca Uhr Wo? Warum? Wer? Neuenkirch Der Wettbewerb der Musikschulen Neuenkirch/Sempach hat zum Ziel, das Musizieren der Jugend zu fördern und ihr Gelegenheit zu geben, ihr Können im Rahmen eines friedlichen Wettspiels zu zeigen. Teilnehmen können alle Jugendlichen unter 21 Jahren, die singen oder ein Instrument spielen und in der Gemeinde Sempach oder Neuenkirch ihren festen Wohnsitz haben oder an der Musikschule Sempach oder Neuenkirch den Unterricht besuchen oder in einem Musikverein oder Chor der Gemeinden Sempach oder Neuenkirch Mitglied sind. Altersklassen (massgebend ist der Jahrgang) Altersklasse 1 bis 12-jährig ( bis 1998) Altersklasse jährig ( ) Altersklasse jährig ( ) E1 Ensemble / Duo 1 E2 Ensemble / Duo 2 E3 Ensemble / Duo 3 Durchschnittsalter bis 12-jährig Durchschnittsalter jährig Durchschnittsalter jährig Begleitung Klavier- oder andere Begleitungen werden nicht bewertet. Preise Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer bekommt einen Preis. Gebühren Solistinnen / Solisten Fr Duo Fr Ensemble Fr evtl. Korrepetitor Fr zahlbar am Wettbewerbstag
2 Anmeldung Bitte beiliegendes Formular verwenden (darf auch kopiert werden) und bis spätestens am Freitag, 30. Oktober 2009 senden an: Musikschule Neuenkirch Postfach Neuenkirch Tel Wichtig: Der Anmeldung sind zwei Kopien des Vortragsstückes beizulegen. Eine Kopie der Klavierbegleitung nur dann beilegen, wenn die Begleitung vom offiziellen Korrepetitor übernommen wird. Die Duos legen 2 Kopien der Partitur, die Ensembles 4 Kopien der Partitur bei. Anmeldungen, die nach Anmeldeschluss (Datum Poststempel) erfolgen oder nicht korrekt sind (fehlende Noten etc.) werden zurückgewiesen. Änderungen der Selbstwahlstücke werden nach abgelaufener Anmeldefrist nicht mehr akzeptiert. Fragen? Bei Fragen wenden Sie sich an: Musikschule Neuenkirch, André Gosswiler Postfach 102, 6206 Neuenkirch,Tel , leitung-msn@bluewin.ch Nun wünsche ich viel Spass beim Auslesen und Vorbereiten des Wettbewerbsstücks und grüsse recht herzlich Musikschule Neuenkirch A. Gosswiler
3 Reglement Musikschulwettbewerb Neuenkirch / Sempach Ausgabe Musikschuljahr 2009 / 2010
4 Reglement Musikschulwettbewerb Neuenkirch / Sempach 1. Zweck Der Wettbewerb der Musikschulen Neuenkirch/Sempach hat zum Ziel, das Musizieren der Jugend zu fördern und ihr Gelegenheit zu geben, ihr Können im Rahmen eines friedlichen Wettspiels zu zeigen. 2. Organisation Für die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs sind die Musikschulen Neuenkirch und Sempach verantwortlich. Der Wettbewerb findet alle 2 Jahre im Winter/Frühjahr abwechslungsweise in Neuenkirch und Sempach statt. 3. Teilnahmebedingungen Teilnehmen können alle Jugendlichen unter 21 Jahren, die singen oder ein Instrument spielen und in der Gemeinde Sempach oder Neuenkirch ihren festen Wohnsitz haben oder an der Musikschule Sempach oder Neuenkirch den Unterricht besuchen oder in einem Musikverein oder Chor der Gemeinden Sempach oder Neuenkirch Mitglied sind. 4. Teilnahmemöglichkeit Es ist möglich, solistisch (mit unbewerteter Begleitung), im Duo und als Ensemble am Wettbewerb teilzunehmen. 5. Altersklassen (massgebend ist der Jahrgang) Die Teilnehmenden sind in allen Wettbewerbskategorien in folgende Altersklassen eingeteilt: Altersklasse 1 Altersklasse 2 Altersklasse 3 bis 12jährig 13 15jährig 16 20jährig Bei Duos und Ensembles zählt das Durchschnittsalter 6. Wettbewerbskategorien Die Altersklassen 1, 2 und 3 teilen sich bei mindestens 8 Anmeldungen in die folgenden Wettbewerbskategorien auf, die separat bewertet werden: Blechblasinstrumente (Cornet, Trompete, Flügelhorn, Waldhorn, Althorn, Euphonium, Bariton, Posaune, Tuba) Holzblasinstrumente (Blockflöte, Panflöte, Querflöte, Klarinette, Oboe, Saxophon, Fagott) Schlaginstrumente (Xylophon, Marimbaphon, Vibraphon, Drum-Set, Kleine Trommel, Pauke) Klavier Akkordeon
5 Streichinstrumente ( Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass) Zupfinstrumente ( Akustische Gitarre, Harfe) Gesang Elektronische Instrumente (Keyboard, Elektrische Gitarre) Duos (beliebige Zusammensetzung, Begleitung zugelassen) Ensembles (beliebige Zusammensetzung). Teilnahmeberechtigt sind alle Ensembles mit mindestens drei Mitgliedern. In den Ensembles darf eine Musiklehrperson mitspielen. Aus Wettbewerbskategorien mit weniger als 8 Anmeldungen wird eine gemischte Kategorie gebildet. 7. Wettstück Die aufgeführten Stücke werden von den Teilnehmenden selbst ausgesucht. Für die Solovorträge wird sehr empfohlen, nur Stücke mit Begleitung aufzuführen. CD-Begleitung ist nicht zugelassen. Improvisationen sind zugelassen. SolistInnen und Duos maximal 6 Minuten, Ensembles maximal 8 Minuten. 8. Begleitungen Die Solovorträge können begleitet werden durch SchülerIn oder freigewählte Person, Instrumentallehrperson oder durch Korrepetitor. Die Begleitungen werden nicht bewertet. Ein bestimmter Korrepetitor kann unverbindlich gewünscht werden. 9. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt mit dem offiziellen Anmeldeformular spätestens drei Monate vor dem Wettbewerbstag. Die Solistin/der Solist hat mit der Anmeldung 2 Kopien der Solostimme, das Duo 2 Kopien der Partitur, das Ensemble 4 Kopien der Partitur beizulegen. Eine Kopie der Klavierbegleitung muss beigelegt werden, wenn die Begleitung von einem offiziellen Korrepetitoren erwünscht wird. Das Startgeld beträgt gegenwärtig für SolistInnen Fr. 20.-, für Duos 30.- und für Ensembles Fr Der Beitrag für eine Klavierbegleitung mit einem offiziellen Korrepetitoren beträgt Fr Der Totalbetrag ist am Wettbewerbstag bar mitzubringen. Die Anmeldung ist definitiv. Nur Krankheit oder Unfall gelten als Grund für einen Rückzug. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss (Datum Poststempel) erfolgen oder nicht korrekt sind (fehlende Noten etc.) werden vom OK zurückgewiesen. Änderungen der Selbstwahlstücke werden nach Ablauf der Anmeldefrist nicht mehr akzeptiert. 10. Jury In die Jury werden vom Wettbewerbs-OK qualifizierte auswärtige MusikpädagogInnen gewählt. Für den Solowettbewerb und für den Duowettbewerb besteht sie aus zwei, für den Ensemblewettbewerb aus vier Mitgliedern.
6 11. Bewertung Der Vortrag wird nach folgenden Kriterien bewertet und kommentiert: Technik / Rhythmik / Metrik / Dynamik / Musikalischer Ausdruck / Schwierigkeitsgrad / Zusammenspiel / Bühnenpräsenz Die Vorträge werden mit maximal 100 Punkten bewertet. Dabei einigen sich die Juroren auf eine Punktzahl. Bei Punktegleichstand in den ersten drei Rängen entscheidet die Jury über die Rangreihenfolge. Jeder Rang darf nur einmal belegt sein. Die Hälfte der Teilnehmer pro Kategorie wird rangiert (minimal 5). Die Entscheide der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar. 12. Anmeldung am Wettbewerbstag Jeder Teilnehmer, jede Teilnehmerin meldet sich spätestens 45 Minuten vor der Startzeit beim Informationsstand an und bezahlt die Teilnahmegebühr. Für angemeldete TeilnehmerInnen, die unentschuldigt nicht erscheinen, wird nachträglich Rechnung gestellt. 13. Einspielen Eine halbe Stunde vor der jeweiligen Startzeit können sich die TeilnehmerInnen einspielen. Die Räume werden am Informationsstand bekannt gegeben. Die TeilnehmerInnen müssen sich rechtzeitig vor dem Saal einfinden. 14. Startreihenfolge Die Startreihenfolge wird durch das OK bestimmt. Sie wird in der Wettbewerbsbroschüre publiziert. Die Startzeit kann nicht geändert werden. 15. Preise Die Bestplatzierten aller Altersklassen in ihren Kategorien erhalten einen Wanderpokal. Die TeilnehmerInnen in den drei ersten Rängen jeder Wettbewerbskategorie in allen Altersklassen erhalten je eine CD, die sie an der Rangverkündigung auswählen dürfen. Die drei Ensembles mit den höchsten Punkten erhalten einen Barpreis von je Fr / 75.- / Alle übrigen TeilnehmerInnen erhalten einen Trostpreis. 16. Resultate Nach Abschluss des Wettbewerbs werden die Klassierung und die Resultate der besten Konkurrentinnen und Konkurrenten jeder Altersklasse und jeder Kategorie bekannt gegeben. Die Juryberichte können nach der Rangverkündigung am Informationsstand abgeholt werden. 17. Schlussbestimmungen Das OK behält sich das Recht vor, eine Anmeldung zurückzuweisen, falls sie nicht dem vorliegenden Reglement entspricht. Es ist ebenfalls dazu berechtigt, den Zeitpunkt des Wettbewerbs abzuändern oder auf eine Durchführung zu verzichten, wenn zwingende Gründe dies erfordern. Wettbewerb der Musikschulen Neuenkirch/Sempach, im August 2009
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