Geschäftsbericht 2004 (26. Geschäftsjahr)

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1 V E R S O R G U N G S W E R K A R C H I T E K T E N K A M M E R N W KÖRPERSCHAFT Ö FFENTLICHEN RECHTS Geschäftsbericht 2004 (26. Geschäftsjahr)

2 I N H A LT S V E R Z E I C H N I S Seite VERWALTUNGSORGANE GESCHÄFTSFÜHRUNG AUFSICHTSBEHÖRDE ABSCHLUSSPRÜFER BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR Rechtliche Grundlagen Allgemeiner Überblick Verwaltung Mitgliederbestand Versorgungsabgaben Versorgungsleistungen Vermögensanlagen Verwaltungskosten Zusammenfassung BERICHT DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES BERICHT DES AUFSICHTSAUSSCHUSSES BESCHLUSS DER VERTRETERVERSAMMLUNG BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS BILANZ GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

3 V E R WA LT U N G S O R G A N E VERTRETERVERSAMMLUNG AUFSICHTSAUSSCHUSS Dipl.-Ing. Horst Draheim Ratingen Vorsitzender Dipl.-Ing. Walter Schwarz-Paqué Saarbrücken stellvertretender Vorsitzender Dipl.-Ing. Jürgen Bahl Dipl.-Ing. Anna-Maria Beek-Heckes Dipl.-Ing. Georg Brinkmann Dipl.-Ing. Joachim Exler Hagen Aachen Hilden Hofheim Dipl.-Ing. Hanns-Peter Karl Bremen (bis ) Dipl.-Ing. Peter Karstadt Dipl.-Ing. Hans-Ulrich von Mende Architekt Rolf Mendorf Dipl.-Ing. Wolfgang Nathow Dipl.-Ing. Brigitte Röde Dipl.-Ing. Birgit Schwarzkopf Dipl.-Ing. Elmar Wennekamp Bornheim Frankfurt/Main Velbert Solingen Köln Düsseldorf Oberhausen Dipl.-Ing. Wilke-Bernd Wiedenroth Bremerhaven (ab ) Dipl.-Ing. Ulrich Wyes Krefeld 4

4 V E R WA LT U N G S A U S S C H U S S Dipl.-Ing. Hartmut Miksch Düsseldorf Vorsitzender Präsident der Architektenkammer NW Dipl.-Ing. Michael Arns Siegen stellvertretender Vorsitzender Vizepräsident der Architektenkammer NW Dipl.-Ing. Barbara Ettinger-Brinckmann Kassel stellvertretende Vorsitzende Präsidentin der Architekten- und (ab ) Stadtplanerkammer Hessen Dr.-Ing. Christian Schramm Gelsenkirchen stellvertretender Vorsitzender Vizepräsident der Architektenkammer NW Dipl.-Ing. Rainer Hanke Mitglied der Architektenkammer NW Rechtsanwalt Dr. Peter J. Heinemann juristischer Sachverständiger Dipl.-Ing. Gerhard Krösche Mitglied der Architektenkammer NW Dipl.-Ing. Stephan Müller Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NW Dipl.-Ing. Heinrich Pfeffer Mitglied der Architektenkammer NW Dipl.-Ing. Michael Püthe Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NW Dipl.-Ing. Helmut H. Schmidt Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Dipl.-Volkswirt Gerhard Wiesel wirtschaftlicher Sachverständiger Dipl.-Ing. Hans Zimmermann Mitglied der Architektenkammer NW Wuppertal Essen Detmold Köln Köln Dorsten Darmstadt Mettmann Wuppertal AUSGESCHIEDENE MITGLIED ER Prof. Gerhard Bremmer Friedberg stellvertretender Vorsitzender Präsident der Architekten- und (bis ) Stadtplanerkammer Hessen Dipl.-Ing. Alfred Schlüter Mülheim stellvertretender Vorsitzender Vizepräsident der Architektenkammer NW (bis ) 5

5 G E S C H Ä F T S F Ü H R U N G Dipl.-Kfm. Hans Kopicki Düsseldorf Hauptgeschäftsführer Rolf Schulze Neuss Geschäftsführer A U F S I C H T S B E H Ö R D E Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf A B S C H L U S S P R Ü F E R WSP W. Schuster und Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf 6

6 BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR Rechtliche Grundlagen Das Versorgungswerk ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung für Mitglieder der Architektenkammern in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Bremen sowie der Ingenieurkammer-Bau NW mit Sitz in Düsseldorf. Es ist eine wirtschaftlich selbständige Einrichtung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit Teilrechtsfähigkeit. Das Versorgungswerk kann im Rechtsverkehr unter eigenem Namen handeln und Verwaltungsakte erlassen. Es verwaltet ein eigenes Vermögen, das nicht für die Verbindlichkeiten der Architektenkammer NW haftet. Seine Mittel sind zweckgebunden und gesondert zu verwalten. Es ist mit dem Ziel der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Kammerangehörigen gemäß 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt und die Errichtung einer Architektenkammer im Lande Nordrhein-Westfalen Architektengesetz NW vom 4. Dezember 1969 in der Fassung vom 25. April 1978 errichtet worden. Die Satzung ist von der Vertreterversammlung der Architektenkammer NW am 3. November 1978 beschlossen worden und am 2. Januar 1979 in Kraft getreten. Zuletzt wurde die Satzung durch Beschluß der Vertreterversammlung am 25. September 2004 mit Wirkung zum 1. Januar 2005 geändert erfolgte der Anschluß der Architektenkammer Bremen, 1986 erfolgte der Anschluß der Architektenkammer Saarland und 1988 der Anschluß der Architektenkammer Hessen an das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Seit dem 2. Januar 1995 hat sich die Ingenieurkammer-Bau NW dem Versorgungswerk angeschlossen. Aufgrund der Anschlußsatzungen gewährt das Versorgungswerk auch den Angehörigen der Architektenkammern Bremen, Saarland, der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer-Bau NW sowie deren Familienangehörigen Versorgung nach den Bestimmungen der Satzung für das Versorgungswerk der Architektenkammer NW in seiner jeweils gültigen Fassung. Zum 2. Januar 1990 wurde das noch bestehende Versorgungswerk der Architektenkammer Saarland aufgelöst und vom Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen übernommen. 7

7 Das Versorgungswerk wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vertreten. Das Versorgungswerk ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), deren Zweck die Wahrung, Förderung und Vertretung gemeinsamer Interessen der Versorgungswerke ist. Das Versorgungswerk ist im Vorstand der ABV durch den Vorsitzenden des Aufsichtsausschusses, Herrn Dipl.-Ing. Horst Draheim, vertreten. 2. Allgemeiner Überblick Grundsätzlich werden alle Mitglieder der Architektenkammern Nordrhein-Westfalen, Bremen, Saarland, der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sowie der Ingenieurkammer-Bau NW Pflichtmitglieder des Versorgungswerks, sofern sie bei Beginn der Mitgliedschaft das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und berufsfähig sind. Pflichtmitglieder sind auch Bewerber auf Eintragung in die Architektenliste. Das Versorgungswerk hatte am Jahresende Mitglieder. Von diesen Mitgliedern wurden insgesamt Versorgungsabgaben in Höhe von ca. 251 Mio. EUR erbracht. 3. Verwaltung 3.1. Angestellte In der Geschäftsstelle des Versorgungswerks waren am 31. Dezember männliche und 9 weibliche Mitarbeiter beschäftigt. Das Durchschnittsalter der Herren betrug 40,7 Jahre (Vorjahr 39,5) und das der Damen 36,7 Jahre (Vorjahr 35,7). Insgesamt betrug das Durchschnittsalter aller Mitarbeiter 39,3 Jahre (Vorjahr 38,1) Büroräume Die Geschäftsstelle des Versorgungswerks befand sich seit 1985 bis August 2004 im eigenen Verwaltungsgebäude in der Scheibenstraße 43. Ab September 2004 ist das eigene Haus in der Inselstraße 27 bezogen worden. 8

8 4. Mitgliederbestand Am Ende des Berichtsjahres und am Ende des Vorjahres bestanden folgende aktive Mitgliedschaften: 31. Dezember 2004 Männer Frauen gesamt Freiberufler Angestellte Beamte Dezember 2003 Männer Frauen gesamt Freiberufler Angestellte Beamte Mitgliederbestand

9 Zu diesen aktiven Mitgliedschaften kommt noch ein Bestand von 691 ruhenden, beitragsfreien Anwartschaften, so daß das Versorgungswerk am Jahresende insgesamt Mitglieder hatte. Der aktive Mitgliederbestand ist gegenüber dem Vorjahr um 757 Personen (2 %) gestiegen. Diese Steigerung setzt sich aus Zugängen (davon 44 % weiblich) und 830 Abgängen zusammen. Diese Abgänge sind auf Eintritt von Versorgungsfällen sowie Überleitungen und Wegfall der Kammerzugehörigkeit zurückzuführen. Nach der Kammerzugehörigkeit setzt sich der aktive Mitgliederbestand wie folgt zusammen: AK NW Mitglieder = 62 % AK Hessen Mitglieder = 21 % IK-Bau NW Mitglieder = 13 % AK Saarland 760 Mitglieder = 2 % AK Bremen 803 Mitglieder = 2 % Mitglieder nach Kammerbereich AK NW 61 % AK B 2 % AK S 2 % AK H 21 % IK-Bau NW 14 % 10

10 Nach den gewählten Beitragsstufen gliedert sich der aktive Mitgliederbestand wie folgt: 31. Dezember 2004 Männer Frauen gesamt Freiberufler Ruhende Beitragspflicht % des BfA-Höchstbeitrags % des BfA-Höchstbeitrags ,5 % der Berufseinkünfte Freiwillige Beiträge Angestellte/Beamte Pflichtabgabe Mindestbeitrag Freiwillige Beiträge Beitragsfrei Nach der Fachrichtung setzt sich der aktive Mitgliederbestand wie folgt zusammen: Veränderungen Architekten % Innenarchitekten % Landschaftsarchitekten % Stadtplaner % Anwärter % Ingenieure /. 1 % Bei den Anwärtern ist zu berücksichtigen, daß die Bewegungen beträchtlich stärker sind, weil die hier erfaßten Mitglieder nach der Eintragung in die Architektenliste in die anderen Gruppierungen einfließen. Tatsächlich sind bisher dem Versorgungswerk Mitglieder bereits als Absolvent beigetreten. 11

11 Mitglieder nach Fachrichtungen Architekten 65 % Anwärter 11 % Innenarchitekten 5 % Landschaftsarchitekten 4 % Stadtplaner 2 % Ingenieure 13 % Nach der Tätigkeitsart setzt sich der aktive Mitgliederbestand wie folgt zusammen: freischaffend tätige Mitglieder = 44 % angestellt tätige Mitglieder = 56 % Mitglieder (31 %) sind weiblichen Geschlechts (i.v. 30 %). Der Anteil der weiblichen Mitglieder ist damit leicht angestiegen. Der Anteil der als Beamte tätigen Mitglieder liegt unter einem Prozent. Mitglieder nach Status Angestellte 56 % Freiberufler 44 % 12

12 13 Lebensbaum (Anzahl der Personen am Ende des Geschäftsjahres 2004) Alter Frauen Männer

13 5. Versorgungsabgaben Im Berichtsjahr und im Vorjahr sind folgende Versorgungsabgaben rentenwirksam vereinnahmt worden: T EUR T EUR Allgemeine Versorgungsabgaben , ,4 Nachversicherungen 321,2 323,6 Überleitungen 63,4 79, , ,3 Mio.EUR 300 Versorgungsabgaben

14 Damit sind die Versorgungsabgaben gegenüber dem Vorjahr insgesamt um ca. 1 % gestiegen. Die laufenden Versorgungsabgaben in Höhe von 251,0 Mio. EUR wurden wie folgt aufgebracht: AK NW 144,9 Mio. EUR = 58 % AK Hessen 48,8 Mio. EUR = 19 % IK-Bau NW 48,4 Mio. EUR = 19 % AK Bremen 4,7 Mio. EUR = 2 % AK Saarland 4,2 Mio. EUR = 2 % Versorgungsabgaben nach Kammer n AK NW 58 % AK S 2 % AK B 2 % IK-Bau NW 19 % AK H 19 % Für 29 Mitglieder wurde eine Nachversicherung durchgeführt. Die Beiträge wurden zu 65 % von den angestellt tätigen und zu 35 % von den freischaffend tätigen Mitgliedern aufgebracht. 15

15 6. Versorgungsleistungen Die Rentenleistungen werden mit Hilfe der für jedes Geschäftsjahr ermittelten allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage errechnet. Die allgemeine Rentenbemessungsgrundlage wird aufgrund der versicherungsmathematischen Bilanz von der Vertreterversammlung festgesetzt. Sie ergibt sich für die bisherigen Geschäftsjahre wie folgt: Allgemeine Entwicklung Rentenbemessungs- in grundlage % EUR , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

16 EUR Rentenbemessungsgrundlage Im Berichtsjahr wurden auf der Basis der allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage in Höhe von EUR insgesamt folgende Versorgungsleistungen gezahlt: Veränderungen Anzahl Betrag Anzahl Betrag Anzahl Betrag T EUR T EUR % % Altersrenten Kinderzuschläge BU-Renten Kinderzuschläge Witwen- und Witwerrenten Waisenrenten / Nach dieser Aufstellung ist die Zahl der Berufsunfähigkeitsrenten nur um 7 gestiegen. Dieser Eindruck ist aber falsch, weil Berufsunfähigkeitsrenten in Altersrenten umgewandelt werden, sobald die Rentenempfänger das 65. Lebensjahr vollendet haben. Tatsächlich sind im letzten Geschäftsjahr 36 Berufsunfähigkeitsrenten dazugekommen. Erstmals wurden in 2004 Kapitalabfindungen gemäß 19.3 der Satzung in Höhe von insgesamt EUR gezahlt. 17

17 T EUR Versorgungsleistungen Die Monatsrenten betrugen im Durchschnitt: Veränderungen EUR EUR Altersrenten % Kinderzuschläge (Altersrenten) % BU-Renten % Kinderzuschläge (BU-Renten) % Witwen- und Witwerrenten % Vollwaisenrenten % Halbwaisenrenten /. 1 % Durchschnittsrenten Altersrenten BU-Renten Witwen- und Witwerrenten Halbwaisenrenten Kinderzuschläge Kinderzuschläge Vollwaisenrenten 18

18 7. Vermögensanlagen Die Vermögensanlagen stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: Veränderungen T EUR T EUR T EUR % Grundbesitz , ,2./ ,2./. 1 Anteile an verbundenen 5.679, ,2 Unternehmen Ausleihungen an verbun , , , dene Unternehmen Beteiligungen 1.511,3 511, , Hypotheken , , , Schuldscheindarlehen , , ,5 + 8 Namensschuld , ,4./ ,8./. 11 verschreibungen Investmentanteile , , , Inhaberschuld , ,7 verschreibungen Festgelder 0, ,0./ ,0./. 100 übrige Vermögensanlagen , , , , , , Vermögensanlagen Schuldscheindarlehen 36 % Namensschuldverschreibungen 15 % Investmentanteile 23 % Inhaberschuldverschreibungen 1 % Hypotheken 8 % Grundbesitz 9 % Übrige Vermögensanlagen 7 % Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1 % 19

19 Die Erträge aus diesen Anlagen ergeben folgendes Bild: Durchschnitts- Ertrag Durchschnittsrendite bestand Berichtsjahr / Vorjahr T EUR T EUR % % Grundbesitz , ,7 5,2 5,4 Anteile an verbundenen , ,2 4,3 3,2 Unternehmen Beteiligungen 1.011,3 25,2 2,5 4,0 Hypotheken , ,7 5,6 5,6 Schuldscheindarlehen , ,9 5,5 5,9 Namensschuld , ,3 6,1 6,1 verschreibungen Investmentanteile , ,7 1,5 1,8 Inhaberschuld , ,8 6,7 6,2 verschreibungen Festgelder ,0 12,3 0,1 0, , ,8 4,7 4,9 Die nach den Rechnungslegungsvorschriften errechnete Durchschnittsverzinsung beträgt 4,7 %. Nach Abzug der Kapitalverwaltungskosten und der Abschreibungen auf Grundbesitz und Wertpapiere ergibt sich eine Nettorendite von 4,3 %. 8. Verwaltungskosten Die aus den Versorgungsabgaben zu deckenden Verwaltungskosten betragen rd EUR. Der Verwaltungskostensatz beträgt 0,36 % und liegt damit weiterhin deutlich unter dem geschäftsplanmäßigen Satz. Eine weitergehende Beurteilung des Verwaltungsaufwands im Vergleich zum Geschäftsumfang läßt sich ableiten aus dem Vergleich der Gesamtverwaltungskosten (Versicherungsbetrieb und Kapitalanlagen) zu den Gesamteinnahmen (Beiträge und Kapitalerträge). Dieser Kostensatz betrug 0,93 %. 9. Zusammenfassung Nach drei sehr schwierigen Jahren zeichnete sich im 26. Geschäftsjahr des Versorgungswerks trotz des weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Umfelds eine leichte Erholung ab. Die Versorgungsabgaben stiegen absolut um ca. 1 % und auch die durchschnittliche Versorgungsabgabe stieg um fast 2 % auf EUR. Durch Satzungsänderung wude die durchschnittliche Versorgungsabgabe durch die maßgebliche Versorgungsabgabe ersetzt. Diese maßgebliche Versorgungsabgabe, die nunmehr erstmals für die Berechnung der Allgemeinen Rentenbemessungsgrundlage angewendet wird, wurde mit EUR festgesetzt. Zwar blieb das Zinsniveau auf dem Rentenmarkt ungewöhnlich niedrig, doch gab es die erhoffte Erholung auf dem Aktienmarkt, so daß ein Renditeanstieg erreicht werden konnte. Auch die bisherige Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr gibt zu vorsichtigem Optimismus Anlaß. Düsseldorf, im Mai 2005 Dipl.-Kfm. Hans Kopicki (Hauptgeschäftsführer) 20

20 BERICHT DES VERW A LT U N G S A U S S C H U S S E S Der Verwaltungsausschuß hat im vorigen Jahr viermal getagt. Von besonderer Bedeutung war die Bearbeitung der Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente und der Anträge auf erneute Mitgliedschaft. Besonders umfangreich war auch das Gebiet der Vermögensanlagen. Auch die Prüfung der eingelegten Widersprüche gehörte zu den Hauptthemen einer jeden Sitzung. Satzungsgemäß wurden folgende Anträge bzw. Widersprüche behandelt und beschieden: Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente Anträge auf Weitergewährung der BU-Rente Anträge auf erneute Mitgliedschaft Widersprüche gegen die Ablehnung von Anträgen auf Berufsunfähigkeitsrente Widerspruch gegen die Ablehnung eines 1 Antrags auf erneute Mitgliedschaft Widersprüche gegen Beitragsbescheide 8 18 Widerspruch gegen einen Rentenbescheid 1 1 Widerspruch gegen 60 %-Regelung nach 18 der Satzung 1 Widersprüche gegen die Ablehnung von Anträgen 2 auf Durchführung von Reha-Maßnahmen Widerspruch gegen Nichtanerkennung von Sterbegeld 1 1 Widerspruch gegen Pflichtmitgliedschaft 1 Widerspruch gegen die Ablehnung der 1 Aufhebung eines rechtskräftigen Bescheids Damit hat der Verwaltungsausschuß im Jahr 2004 über 109 Anträge und 38 Widersprüche entschieden. Der Verwaltungsausschuß hat den positiven Bericht der Geschäftsstelle über das Geschäftsjahr 2004 zur Kenntnis genommen und dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den engagierten und erfolgreichen Einsatz. Hamm/Sieg, den 28. Juni 2005 Dipl.-Ing. Hartmut Miksch (Vorsitzender) 21

21 BERICHT DES AUFSICHTSAUSSCHUSSES Der Aufsichtsausschuß ist über die Entwicklung und Lage des Versorgungswerks sowie über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle im Jahr 2004 laufend unterrichtet worden. Der Geschäftsbericht 2004 und der Bericht des Wirtschaftsprüfers haben dem Aufsichtsausschuß vorgelegen. Die gemäß 4 Ziffer 7 b) der Satzung vorgenommene Prüfung des Rechnungsabschlusses ergab keine Beanstandungen. Der Aufsichtsausschuß empfiehlt der Vertreterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses 2004 und die Entlastung des Verwaltungsausschusses. Düsseldorf, den 5. Juli 2005 Dipl.-Ing. Horst Draheim (Vorsitzender) BESCHLUSS DER VER T R E T E RV E R S A M M L U N G Die Vertreterversammlung stellt den ihr vorgelegten Jahresabschluß 2004 des Versorgungswerks der Architektenkammer NW gemäß 3 Ziffer 1 c) der Satzung hiermit fest. Gemäß 3 Ziffer 1 d) der Satzung erteilt die Vertreterversammlung dem Verwaltungs- und Aufsichtsausschuß für das Geschäftsjahr 2004 hiermit Entlastung. Gelsenkirchen, den 24. September 2005 Dipl.-Ing. Hartmut Miksch (Präsident) 22

22 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS Wir haben den Jahresabschluß unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluß unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlußprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlußprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, daß Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluß unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelnden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluß und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfaßt die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, daß unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluß unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Düsseldorf, den 27. Mai 2005 WSP W. Schuster und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf gez. Wolfgang Schuster (Wirtschaftsprüfer) 23

23 B I L A N Z A K T I V A I. Kapitalanlagen P A S S I V A EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Verlustrücklage Grundbesitz Beteiligungen Wertpapiere 4. Hypotheken 5. Namensschuldverschreibungen 6. Schuldscheindarlehen II. Versicherungstechnische Rückstellungen 1. Deckungsrückstellung lt. versicherungsmath. Berechnungen Festgelder Rückstellung für satzungsgemäße Leistungsverbesserungen II. Forderungen an Mitglieder III. Andere Vermögensgegenstände Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle und Überleitungen Betriebs- und Geschäftsausstattung Sonstige versicherungstechn. Rückstellungen Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestand 3. Zinsforderungen 4. Sonstiges III. Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern IV. Nichtversicherungstechnische Rückstellungen V. Andere Verbindlichkeiten IV. Rechnungsabgrenzungsposten VI. Rechnungsabgrenzungsposten

24 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom bis unter Berücksichtigung der Vo r j a h reszahlen EUR EUR EUR EUR 1. Verdiente Beiträge Beiträge aus der Rückstellung für satzungsgemäße Leistungsverbesserungen 3. Erträge aus Kapitalanlagen Sonstige versicherungs technische Erträge ZWISCHENSUMME Aufwendungen für Versicherungsfälle 6. Aufwendungen für die Erhöhung der Deckungsrückstellung 7. Aufwendungen für satzungs gemäße Überschußbeteiligung 8. Aufwendungen für die Verwaltung des Versorgungswerks 9. Aufwendungen für Kapitalanlagen Abschreibungen und Wertberichtigungen Verwaltungsaufwendungen ZWISCHENSUMME Sonstige Erträge ZWISCHENSUMME Sonstige Aufwendungen Verlustrücklage ,,,, 25

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