Rente - Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!

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1 Rente - Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben! Kommentar von Max Weinkamm, Geschäftsführer Kolping-Bildungswerk Landesverband Bayern: Die Rentenreformen der letzten Jahre von 2001 bis 2007 haben als Gesamteffekt, dass das gesetzliche Rentenniveau von derzeit 52 % bis 2020 auf 47 % und bis 2030 auf 43 % sinkt. Deshalb ist eine kapital gedeckte Ergänzungsversorgung betrieblich und privat nötig, die durch die "Riester-Rente" mit staatlichen Zulagen bzw. Sonderabzug bei der Steuer und durch die Rürup-Rente" mit steuer- und sozialversicherungsfreier Entgeltumwandlung gefördert wird. Bis zum Jahr 2000 betrug der Versorgungsanteil der gesetzlichen Rente ca. 85 %, die privaten und betrieblichen Zusatzrenten deckten statistisch ca. 15 % ab. Bis zum Jahr 2030/2040 wird sich diese Verteilung auf 40 zu 60 verschieben. Deshalb sind die jüngeren Mitglieder des Kolpingwerkes und die jüngeren Arbeitskollegen in den Einrichtungen rechtzeitig dazu zu motivieren, über früh beginnende Zusatzversicherungen nachzudenken. Nur bei langfristigen Versicherungen ist der Effekt des vorhandenen,,8. Weltwunders" zu nutzen, nämlich der Zinseszinseffekt bei langfristigen Anlagen. Als anschauliches Beispiel habe ich auf Grund der Diskussion auch im Verband in den 90er Jahren im Jahre 1997 für meine damals 17-jährige Tochter eine Rentenversicherung abgeschlossen mit einem Beitrag von damals DM 40,00 monatlich, die ihr mit 65 Jahren eine monatliche Zusatzrente von damals DM , im günstigsten Fall je nach Überschussbeteiligung sogar DM 1.200,00 verschafft. Versichertenberater des Kolpingwerkes DV Regensburg Das Kolpingwerk Diözesanverband Regensburg hat auch als Sozialverband ganz offiziell die Stelle des Versichertenberaters der Deutschen Rentenversicherung Bund inne. Seine Anschrift: Eduard Bosser Leonhardstraße Vilseck Tel /9729 Fax: 09662/ bosser-eduard-sen@t-online.de Eduard Bosser wurde über die Sozialwahlen als Vertreter des Kolpingwerkes in dieses Amt gewählt. Er ist für Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung, Rentenklärung, Rentenanträge, Formulare u.a.m. zuständig. Drei politische Anliegen waren außerdem wichtig und zwischen den Fachleuten unumstritten: 1. Flexible Übergänge zwischen 60 und 67 Jahren sind zu ermöglichen, z.b. durch Lebensarbeitszeitkonten. Das bedeutet auch den Bezug einer Teilrente, was angeblich jetzt schon möglich sein soll Möglichst schnell sollte die Begrenzung der Hinzuverdienstmöglichkeit aufgehoben werden. Jeder Arbeitnehmer soll selbst entscheiden, ob er unter Inkaufnahme von Abschlägen vorzeitig in den Ruhestand geht und Rente bezieht, aber selbstverständlich zusätzlich unbegrenzte Verdienstmöglichkeiten nutzen können soll. Um keine Unsicherheit aufkommen zu lassen, ist möglichst schnell die politische Einigung für die Fortsetzung der Regelung bei der Entgeltumwandlung ab dem notwendig. Derzeit sorgt die Unsicherheit über die Regelung ab dafür, dass keine weiteren Versicherungen auf der Basis der Entgeltumwandlung abgeschlossen werden. Sowohl zur Aufklärung der jungen Menschen wie zur Durchsetzung der zuletzt genannten politischen Anliegen könnte das Kolpingwerk ebenso wie alle katholischen Sozialverbände beitragen.

2 Solidarisch und gerecht Das Rentenmodell der katholischen Verbände Liebe Verantwortungsträger/innen in katholischen Verbänden, das Rentenmodell der katholischen Verbände hat mit der Idee einer Sockelrente die politische Diskussion um eine gerechte armutsfeste Grundlage der Alterssicherung entscheidend beeinflusst. Der Familienbund der Katholiken, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands e.v. (KAB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) und das Kolping werk Deutschland haben mit dem Modell bereits hohe Aufmerksamkeit in der Politik und bei Rentenfachleuten erreicht. Das Modell wurde mit Unterstützung des Arbeits- und Sozialministers von Nordrhein-Westfalen Karl Josef Laumann vom Münchener ifo-institut begutachtet und im vergangenen Jahr auf mehreren großen Fachtagungen diskutiert. Das zeigt: Gemeinsam können wir als katholische Verbände etwas bewegen! Deshalb gilt es jetzt noch entschiedener als bisher dieses Modell in die öffentliche Diskussion zu bringen. Alle fünf Verbände werden auf dem Katholikentag das Modell präsentieren und gemeinsam in Berlin politische Lobbyarbeit betreiben. Genauso wichtig ist jedoch, auch vor Ort in Veranstaltungen, mit Infotischen und im Gespräch mit Abgeordneten für das Rentenmodell der Katholischen Verbände zu werben. Deshalb bitten wir Sie: Planen Sie gemeinsame Veranstaltungen zur Alterssicherung mit den anderen beteiligten Verbänden, informieren Sie sich gegenseitig über (bereits) geplante Veranstaltungen, sprechen Sie Ihre lokalen Bundestagsabgeordneten an, informieren Sie mit Infotischen und versuchen Sie auch die örtliche Presse für das Thema zu interessieren. Nutzen Sie dazu unsere neue gemeinsame Broschüre "Solidarisch und gerecht Das Rentenmodell der katholischen Verbände. Sie enthält neben dem Modell die Ergebnisse des ifo-gutachtens und acht gute Gründe für das Rentenmodell der katholischen Verbände, Sie können diese Broschüre über Ihren Verband beziehen. Außerdem haben wir für Sie weiteres Material auf unserer gemeinsamen Homepage zusammengestellt Hier finden Sie neben Infomaterial auch Anregungen für Veranstaltungen. Bei der Planung Ihrer Veranstaltungen sind Ihnen die auf der Homepage genannten Ansprechpartner/innen gerne behilflich. Wir als katholische Verbände in Deutschland wollen in der kommenden Zeit, besonders im vor uns liegenden Wahlkampf, mit dem gemeinsamen Rentenmodell einen starken Impuls für eine solidarische und gerechte Altersicherung auch für die nächste Generation setzen.

3 Wie ist dieses Rentenmodell aufgebaut? Stufe 1: Sockelrente Die Sockelrente ist eine solidarische Volksversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Sie gewährleistet für alle Anspruchsberechtigten im Rentenalter eine Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie. Die Einbeziehung aller Einwohnerinnen und Einwohner und aller Einkünfte in die soziale Sicherung stärkt den sozialen Ausgleich und ist die Basis einer solidarischen Gesellschaft. Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung Die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung ist beitragsorientiert. Wesentliche Prinzipien und Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten. Leistungen beruhen auf Beitragszahlungen, d.h. die Höhe und Dauer der Beiträge entscheiden über die spätere Rentenhöhe. Die Stufe 2 garantiert gemeinsam mit der Stufe 1, dass auch weiterhin die Ansprüche aus Erwerbs- und Familienarbeit ein gutes Leben im Alter sichern. Stufe 3: Betriebliche und private Vorsorge Die betriebliche und private Altersvorsorge ergänzen die beiden vorhergehenden Stufen. Die Stufe 3 muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden. Alle drei Stufen zusammen sichern zukünftig, dass bei veränderten Erwerbsbiografien eine Lebensstandardsicherung im Alter gewährleistet ist. Ein Kommentar von Ludwig Rechenmacher: Die Rente ist sicher war jahrzehntelang die Überzeugung des deutschen Bürgers und zeitweise auch ein Schlagwort der Politik, um aufkeimende Unsicherheit zu diesem Thema zu zerstreuen. Allerdings haben die demografische Entwicklung in Deutschland ( mehr Alte - zu wenig Junge ) und die Lage auf dem Arbeitsmarkt eine Situation geschaffen, die Zweifel aufkommen lässt, ob die Absicherung durch die Rente auch in Zukunft ein angemessenes Auskommen im Alter bieten kann. Die Angst vor Altersarmut geht um, und gefährdet wären vor allem Geringverdiener oder Personen, die nicht ausreichend viele Beitragsjahre nachweisen können. Unter die letztere Gruppe würden u. a. Frauen fallen, die (zeitweise) auf berufliche Tätigkeit verzichtet haben, um sich voll ihren Kindern widmen zu können. Über längere Zeit haben die katholischen Sozialverbände an Modellen zur Reform der bestehenden staatlichen Alterssicherung gearbeitet. Ziel war es, dem Risiko von Altersarmut vor allem für Familien und sozial Schwache entgegenzuwirken. Als Ergebnis wurde ein Modell entwickelt, welches das heutige Rentensystem durch ein zweistufiges staatliches Rentensystem ersetzen will und daneben noch größere Spielräume für ergänzende betriebliche und private Altersvorsorge vorsieht. Das staatliche System setzt sich danach zusammen aus einer allgemeinen nicht von der Höhe der Beitragszahlungen abhängigen Sockelrente und daneben aus einer darauf aufbauenden Rente, die sich wie bisher aus den geleisteten Rentenversicherungsbeiträgen berechnet. Die Sockelrente hat dabei die Funktion, vom ersten Beitrag an ein angemessenes Existenzminimum abzusichern. Dadurch wird verstärkt dem Gedanken der Solidarität Rechnung getragen, indem praktisch eine Umverteilung stattfindet, die Bezieher geringer Einkommen und Bürger mit wenigen Versicherungsjahren begünstigt. Eine Studie des ifo-institutes hat bestätigt, dass dieses Modell der katholischen Verbände funktionieren kann und finanzierbar ist. Ein System, das verstärkt solidarische Elemente umsetzt, findet natürlich unsere Zustimmung. Trotzdem muss man sich die Auswirkungen einer solchen Änderung unseres Rentensystems genauer anschauen: Die Bedeutung der betrieblichen oder privaten Vorsorge für einen angemessenen Wohlstand im Alter darf nicht vergessen oder unterschätzt werden. Das heißt: der Bürger wird in nennenswertem Maß auf konsumierbares Einkommen verzichten müssen, um neben der staatlichen Rente für sein Alter vorzusorgen. Allerdings besteht dieser Zwang auch beim gegenwärtigen Rentensystem in gleicher Weise. Aber auch die verbesserte Sicherung sozial schwächerer Bürger durch die vorgeschlagenen Änderungen des staatlichen Systems hat ihren Preis: wie überall gilt auch hier der Grundsatz: was einer mehr bekommt, muss ein anderer bezahlen. Konkret heisst das: in dem Umfang, in dem Schwache bessergestellt und zusätzlich abgesichert

4 werden, haben andere Rentenversicherte Minderungen ihrer Altersbezüge in Kauf zu nehmen. Konkrete Zahlen zu nennen ist hier sehr schwer; das Modell geht aber davon aus, dass je nach Ausgestaltung der Leistungen Gutverdiener mit Einbußen von vielleicht 12% gegenüber dem heute gültigen System zu rechnen. Spätestens jetzt holt uns die Realität ein: das wünschenswerte Geld fällt nicht vom Himmel, sondern muss erst einmal erwirtschaftet werden; das erfordert in Zukunft eine international wettbewerbsfähige deutsche Wirtschaft und einen ausreichend hohen Beschäftigungsgrad. Natürlich würde jeder gern zu den Gewinnern des neuen Systems gehören und keiner zu den Draufzahlern, aber das geht nicht, das ist auch nicht das Prinzip der Solidarität. Die Formel sozial = noch etwas mehr für die Benachteiligten geht so einfach nicht auf. Es kommt jetzt darauf an, die neuen (wünschenswerten und notwendigen!) sozialen Spielregeln an ihrer Machbarkeit auszurichten und an der Bereitschaft breiter Bürgerschichten, für die Solidarität Opfer zu bringen. Welche Ansprüche des Einzelnen, aber auch welche zumutbaren Forderungen an ihn halten wir für angemessen, hält die deutsche Gesellschaft für angemessen? Die Riester-Rente - ein Buch mit sieben Siegeln??? Wer möchte nicht seinen künftigen Lebensstandard sichern? Viele Rentenmodelle werden vorgestellt und diskutiert. Misstrauen und ähnliches schleicht sich ein, zumal die gesetzliche Altersversorgung längst nicht mehr für einen finanziellen unabhängigen Lebensraum ausreicht. Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Nahezu 10 Mill. Mitbürger haben sich von dieser Form ansprechen lassen und eine solche Rente abgeschlossen. Maximale Förderung erhält, wer inklusive der Förderung jedes Jahr 4 % seines Bruttogehaltes spart. So verbindet die Riester Rente attraktive Renditen und hohe Sicherheit. Wer wird gefördert? Pflichtversicherte Arbeitnehmer, Beamte, Beschäftige im öffentlichen Dienst; Berufs- und Zeitsoldaten, Auszubildende, Eltern in Kindererziehungszeit, Wehr- und Zivildienstleistende, Hartz IV-Bezieher, Arbeitslosengeldbezieher, sofern sich diese bei der Agentur als Arbeitssuchender gemeldet haben. Staatliche Riester-Förderung: 154, - Euro jedes Jahr für Sie! 154, - Euro für Ihren Ehepartner (falls er einen eigenen Vertrag besitzt) 185, - Euro für jedes Kind! = Euro jährliche Staatliche Förderung für eine Familie mit 2 Kindern Für Geburten ab 2008 gibt es statt 185,- Euro sogar eine Zulage von 300,- Euro je Kind! Ab 2008 ist die letzte Stufe des 4 %igen Beitrags aus dem Vorjahresverdienst mit ,- Euro somit 2.100,- Euro als Höchstbetrag. Dies ist zugleich der Höchstbetrag für zusätzliche Sonderausgaben mit 100 % steuermindernd absetzbar. Deshalb ist diese Rentenform für Verdiener mit hoher Progression geeignet. Unterschreitet der Betrag von 4 % im Jahr 60,- Euro, gilt trotzdem aber der 60,- Euro-Sockelbetrag als Mindestbeitrag. Entsprechend hoch ist die prozentuale Förderquote. Die Eigenleistung von 2.100,- Euro ermäßigt sich um die 678,- Euro Grundzulagen auf 1.422,- Euro jährlich. Von der sich rechnerisch ergebenen Steuerrückzahlung werden die gewährten Zulagen gekürzt.. Übrigens bei 2.100,- Euro Beitrag und 678,- Euro Zulagen ergibt sich eine Förderquote von 32, 29 %. Die Riester-Rente ist für manche von Bedeutung: - Rentenauszahlung schon ab dem 60. Lebensjahr möglich - Lebenslang garantierte Rentenauszahlungen - Absicherung eines Hinterbliebenenschutzes möglich

5 - Auszahlung bis zu 30 % des Kapitals - Beitragsgarantie auf Beiträge und Zulagen durch den Versicherer - Mit garantierter Verzinsung oder Fondsvariante abschließbar - Kein Zugriff von Gläubigern, Banken, Sozialämtern und - HARTZ IV sicher. Nachteile: - Kündigung und bei Tod: Verlust der staatlichen Förderung. - Abtretung und Beleihung nicht möglich - Mindestvertragslaufzeit - Einkommensanrechnung nur bei Gewährung von Grundsicherung - nicht Abschlussberechtigte: Selbstständige, Nichterwerbstätige, Schüler, Studenten, Rentner und Pensionäre Fazit: Die Riester-Rente wurde im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001 eingeführt. Sie hat zum Ziel, die private Altervorsorge der Deutschen anzuregen. Um möglichst viele Menschen zur Vorsorge zu bewegen hat der Staat ein umfangreiches Förderungskonzept geschaffen. Abschließend kann man feststellen: eine hohe Rendite, höchste Staatliche Förderung Qualität für Ihre Sicherheit ganz einfache Handhabung eine Teilkapitalisierung durch einmalige Kapitalzahlung von 30 % des Altersvorsorgevermögens Leistung durch Tod In diesem Zusammenhang gäbe es noch sehr, sehr viele Informationen, welche diesen kurzen, informativen Abriss sprengen würden. Auf Wunsch können wir Ihnen auch Berechnungsbeispiele, Hinweise über Zulagen und Sonderausgaben mitteilen. Sie können sich über folgende Internet-Adresse weitere Informationen holen: Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. (siehe auch unseren Beitrag von Max Weinkam) Übrigens: Genauso wichtig wie die Altersvorsorge ist für Jobeinsteiger die Absicherung der Berufsunfähigkeit. Der Staat hat sich aus dieser Absicherung für alle Menschen, die nach 1961 geboren sind, praktisch verabschiedet. Anstelle der Berufsunfähigkeitsrente wird nur noch die wesentlich geringere Erwerbsminderungsrente gezahlt. Für weitere Fragen und Informationen: Sollten Sie Fragen zum Thema Direktversicherung bei Altersvorsorge haben, verweisen wir auf den Artikel in der MZ vom 23. Januar 2007, den wir auf Anforderung auch gerne zu senden. Oder sie wenden sich an Heinz Süss: heinzsuess@freenet.de. Dieser Beitrag ist ohne Gewähr und kann durch Gesetzesvorlagen u.ä. Änderungen erfordern.

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