EMPFEHLUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WEITERBILDUNG ALLGEMEINPHARMAZIE

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1 Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße Erfurt EMPFEHLUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WEITERBILDUNG ALLGEMEINPHARMAZIE Die Weiterbildung im Gebiet Allgemeinpharmazie ist an die praktische Berufsausübung in einer öffentlichen Apotheke gebunden. Sie erfolgt an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte unter Anleitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Apothekers. Bei einer Vollzeittätigkeit beträgt die Weiterbildungszeit 36 Monate; auch eine Teilzeittätigkeit ist möglich, hierbei verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend. Die praktische Weiterbildung beinhaltet eine Projektarbeit bzw. die aktive Referententätigkeit im Rahmen einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaus ist der Weiterzubildende verpflichtet, aktiv in Fachgesprächsgruppen, sogenannten Weiterbildungsstammtischen, mitzuarbeiten. Neben der praktischen Weiterbildung ist der Besuch von Seminaren verpflichtend, derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren. Dabei sind 60 Stunden inhaltlich verpflichtend für den Weiterzubildenden vorgegeben. Die übrigen 60 Stunden kann der Weiterzubildende entsprechend der eigenen Schwerpunktsetzung eigenverantwortlich aus zertifizierten Fortbildungen zusammenstellen. Die Weiterbildung zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie soll dem Apotheker die Möglichkeit geben, spezielle weitergehende Kenntnisse und Fertigkeiten in den Arbeitsgebieten der öffentlichen Apotheke zu erlangen. Rechtliche Grundlage bildet die Weiterbildungsordnung der LAKT, in der auch die Weiterbildungsziele, deren Erreichen durch eine abschließende Prüfung belegt werden muss, beschrieben sind. Diese orientieren sich an den Vorgaben der Fachkommission Allgemeinpharmazie der Bundesapothekerkammer, die die Weiterbildungsinhalte sowie zu behandelnden Sachverhalte und Aufgaben zu den einzelnen Weiterbildungszielen konkretisieren und darüber hinaus praktische Hinweise zur Verzahnung mit den Seminaren enthalten. 1. Begriffsbestimmungen Allgemeinpharmazie ist das Gebiet der Pharmazie, das der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen apothekenüblichen Produkten zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten sowie der pharmazeutischen Information und Beratung gegenüber Patienten und Ärzten dient. Dies schließt die Herstellung, Prüfung und Lagerung von Arzneimitteln, die Pharmazeutische Betreuung der Patienten sowie die Erfassung von Arzneimittelrisiken ein. Zertifizierte Fortbildungen sind Veranstaltungsreihen, die sich ausführlich und umfassend mit Schwerpunktthemen auseinandersetzen. Die Inhalte der Veranstaltungsreihen sind durch ein verbindliches Curriculum der Bundesapothekerkammer oder aber der LAKT vorgegeben. Im Rahmen der Fortbildungsreihen werden im Regelfall sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Fähigkeiten vermittelt. Hausanschrift: Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße Erfurt Kontakt: Telefon: Fax: info@lakt.de Internet: Der besseren Lesbarkeit und dem allgemeinen Sprachgefühl folgend, verwendet die Landesapothekerkammer Thüringen für Berufs- und Funktionsbegriffe, wie Apotheker, Praktikant usw., einheitlich die geschlechtsneutrale Variante. Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Erfurt BLZ Konto-Nr.:

2 2. Ziele der Weiterbildung Im Rahmen der Weiterbildung soll der Weiterzubildende eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sammeln. Dies gilt insbesondere für die: zur Abgabe von Arzneimitteln einschließlich zu deren sachgerechten Anwendung notwendigen Informationen. Dies erfordert die Beurteilung der Arzneimittel aufgrund ihrer Wirkungsweise sowie Neben- und Wechselwirkungen, den Umgang mit Informationsquellen, die Bewertung pharmazeutischer Informationen, die Auseinandersetzung mit Arzneimittelrisiken, deren Miss- und Fehlgebrauch, die Förderung der Compliance. in der Krankheitslehre und Arzneimitteltherapie, in der Pharmazeutischen Betreuung der Patienten, in der Organisation und Leitung einer Apotheke. Dies erfordert die Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung pharmazeutischen und nichtpharmazeutischen Personals, die Führung der Mitarbeiter, Kenntnisse betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge, Grundkenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht, Kenntnisse im Marketing. in der Prüfung von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln, in der Herstellung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Körperpflegemitteln, in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung von Medizinprodukten, in der Beurteilung, Auswahl und Anwendung von Lebensmitteln, in der Förderung und Durchführung von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen, in physiologisch-chemischen und anderen Untersuchungsverfahren, in der Lieferung, Überwachung und Beratung zu Arzneimitteln und Medizinprodukten außerhalb der Apotheke. Seite - 2 -

3 3. Schwerpunkte der Weiterbildung Beratung Die Durchführung von Beratungsgesprächen steht im Mittelpunkt der Weiterbildung. Durch tägliches Training soll der Weiterzubildende die erforderlichen, vertieften Kenntnisse und Fertigkeiten zur Durchführung patientenbezogener Beratung erlangen. Entsprechend häufig sind ausführliche Beratungsgespräche durchzuführen. Arzneimittelinformation Der Weiterzubildende soll seine Kenntnisse zu Wirkungsweisen von Arzneimitteln einschließlich der Erfassung von Arzneimittelrisiken, insbesondere Neben- und Wechselwirkungen und Missbrauchsgefahren vertiefen und anwenden. Er soll zur Sammlung und Wertung pharmazeutischer Informationen befähigt werden. Darüber hinaus soll er sich soweit mit Krankheitsbildern des Menschen vertraut machen, dass er in die Lage versetzt wird eine krankheitsbezogene Auswahl und Anwendung von Arzneimitteln zu treffen bzw. zu bewerten. Ziel dabei ist schließlich die adressatengerechte Vermittlung von Informationen zu Arzneimitteln und deren fachgerechter Anwendung. Pharmazeutische Betreuung der Patienten Der Weiterzubildende wird in die Lage versetzt, sicher und effektiv die Pharmazeutische Betreuung von Patienten in seiner beruflichen Praxis durchzuführen. Er eignet sich die notwendigen Kenntnisse zur Erhebung und Dokumentation von Patientendaten an und kennt die wesentlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Die Erkennung, Klassifizierung und Lösung arzneimittelbezogener Probleme werden dabei besonders geschult. Qualitätsmanagement Anerkannte und sichere Qualität ist der Maßstab für alle pharmazeutischen Arbeitsgebiete und für viele unterstützende Bereiche der öffentlichen Apotheke. Weiterzubildende im Gebiet Allgemeinpharmazie schulen Ihre Kenntnisse in Bezug auf die qualitätsgesicherte Erstellung, Beurteilung und die kontinuierliche Kontrolle von Kernprozessen der eigenen Apotheke. Arzneimittelherstellung Weiterzubildende im Gebiet Allgemeinpharmazie sind in der Lage, Arzneimittel im Rahmen der Apothekenrezeptur herzustellen. Sie besitzen vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung der Herstellung, zum Hygienemanagement und zur Gefährdungsbeurteilung in Rezeptur und Defektur. Ausbildung Weiterzubildende im Gebiet Allgemeinpharmazie werden im Rahmen Ihrer Weiterbildung in die Lage versetzt die Ausbildung in apothekenüblichen Berufen zu unterstützen bzw. anzuleiten. Dazu gehört sowohl die Planung der praktischen Ausbildung in der Apotheke als auch die Aneignung von theoretischen Grundlagen in der Wissensvermittlung. Teamführung Weiterzubildende im Gebiet Allgemeinpharmazie werden im Rahmen Ihrer Weiterbildung auf eine leitende Funktion in einem Arbeitsteam vorbereitet. Seite - 3 -

4 4. Der Weiterzubildende Der Weiterzubildende im Gebiet Allgemeinpharmazie ist approbierter Apotheker und in einer öffentlichen Apotheke tätig. Im Rahmen seiner Weiterbildung erwirbt und festigt er die Fertigkeiten und Kenntnisse, die erforderlich sind, um die Weiterbildungsziele zu erreichen. Dabei bestimmt er anhand seines eigenen Weiterbildungsplanes wesentliche Wege und Ziele eigenverantwortlich und setzt diese mit Unterstützung seines Weiterbildungsleiters aktiv um. Neben den verpflichtenden Weiterbildungsseminaren nimmt der Weiterzubildende aktiv an Weiterbildungsstammtischen teil und gestaltet deren Arbeit aktiv. Er bestimmt die Schwerpunkte seiner Weiterbildung durch die Auswahl der zertifizierten Fortbildungen und das Thema seiner Projektarbeit bzw. des Referatsthemas im Wesentlichen selbst. 5. Der Ermächtigte Der Ermächtigte ist im Regelfall selbst Fachapotheker. Er verfügt also über Erfahrungen und Kenntnisse, die ihn befähigen, die Weiterbildung eines Kollegen zu leiten. Er schafft die Grundlagen dafür, dass der Weiterzubildende die Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben kann, die zum Erreichen der allgemeinen und persönlichen Weiterbildungsziele erforderlich sind. Er steckt den Rahmen ab, den der Weiterzubildende (er-)füllen muss. Er stellt seinen Schützling vor Aufgaben und Probleme, gibt auch Tipps zu deren Lösung. Weiterbildungsplan und Fachgespräche sind dabei die Werkzeuge, die ihm helfen sollen, die Weiterbildung in einer ihrem Zweck gebotenen Form zu planen, sie zeitlich und sachlich zu gliedern und strukturiert durchzuführen. Idealerweise arbeiten Weiterzubildender und Weiterbildungsleiter in ein und derselben Apotheke. Die Gefahr von Informationsverlusten kann so auf ein Minimum reduziert werden. Aber auch der Blick über den eigenen Apothekentellerrand kann für beide Seiten von Vorteil sein. 6. Das Weiterbildungsverhältnis Unabhängig davon, ob zwischen Weiterzubildendem und Weiterbildungsleiter ein Arbeitsverhältnis besteht, empfiehlt es sich, die Rahmenbedingungen der Weiterbildung in einem Vertrag schriftlich festzuhalten. Rechte und Pflichten sollten dabei klar und verbindlich vereinbart werden. Dazu gehören insbesondere Regelungen für den Fall einer Unterbrechung der Weiterbildung. über eine mögliche Freistellung für den Besuch der obligatorischen Weiterbildungsseminare. über eine mögliche Aufteilung der Kosten der Weiterbildung (Seminare, Arbeitsmittel, Arbeitszeit). zur Bereitstellung von notwendigen Arbeitsmitteln. Daneben sollten beide Beteiligten vereinbaren, die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung zu beachten und diese Weiterbildung zu berücksichtigen. Ist mindestens einer der beiden Partner Angestellter in der Apotheke eines Dritten, so ist diesem die Weiterbildung anzuzeigen. Auch hier ist es im Sinne aller Beteiligten empfehlenswert, alle Regelungen, die die Weiterbildung betreffen in einem Vertrag schriftlich zu regeln. Seite - 4 -

5 Für beide Verträge hat die LAKT Vorlagen entwickelt, die ihren Mitgliedern zur Verfügung stehen. 7. Anforderungen an die Weiterbildungsstätte Voraussetzung für den Beginn der Weiterbildung ist, dass jeweils beide Weiterbildungspartner in einer Weiterbildungsstätte arbeiten, allerdings muss es sich dabei nicht um die gleiche Apotheke handeln. Dies ermöglicht es beispielsweise auch selbstständigen Apothekern, sich weiter zu bilden. Weiterbildungsstätten für die Weiterbildung zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie sind zugelassene öffentliche Apotheken. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Apothekenleiters. Dabei muss der Apothekenleiter erklären, dass die folgenden Anforderungen an die Weiterbildungsstätte erfüllt sind und er gegebenenfalls bereit ist, diese gegenüber der LAKT nachzuweisen. Zugelassene Weiterbildungsstätten befinden sich in einem einwandfrei geführten Zustand. Bei Betriebsbesichtigungen durch das Thüringer Landesamt werden keine Beanstandungen mit größerer Tragweite festgestellt. Im Idealfall besitzt die Apotheke ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem bei dem gerade die pharmazeutischen Kernprozesse nachweislich geregelt sind. Die für den Weiterzubildenden verfügbare Literatur in den zugelassenen Apotheken geht über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus und wird auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand gehalten. Die Literaturliste der der Fachkommission Allgemeinpharmazie der Bundesapothekerkammer dient den Apotheken dabei zur Orientierung. Wissenschaftliche Informationen sind in zugelassenen Apotheken auch mit Hilfe EDVgestützter Systeme, z.b. der ABDA-Datenbank, beschaffbar. Ein für den Weiterzubildenden zugänglicher Internetanschluss und ein EDV-Programm zur Pharmazeutischen Betreuung sind vorhanden. Darüber hinaus ist das Arbeitsfeld der Apotheke so umfassend, dass alle Weiterbildungsziele für den Weiterzubildenden erreichbar sind. Beispielsweise werden in den Weiterbildungsstätten regelmäßig Arzneimittel hergestellt. Die personelle Situation in der zur Weiterbildungsstätte zugelassenen Apotheke ermöglicht es, die Weiterbildung auch während der Öffnungszeiten durchzuführen. Dazu ist es notwendig, dass genügend pharmazeutisches Personal mit abgeschlossener Ausbildung während der allgemeinen Öffnungszeiten tätig ist. Dadurch ist es dem Ermächtigten möglich die Weiterbildung anzuleiten bzw. kann der Weiterzubildende Aufgaben, die sich mit seiner Weiterbildung verbinden, lösen (Herstellungen, ausführliche Beratungsgespräche, pharmazeutische Betreuung). Zu den Zielen der Weiterbildung gehört ausdrücklich die Förderung der Ausbildung. In der zugelassenen Weiterbildungsstätte soll daher regelmäßig ausgebildet werden. Seite - 5 -

6 8. Praktische Weiterbildung Weiterbildungsplan Der Weiterbildungsplan wird zu Beginn der Weiterbildungszeit von dem Ermächtigten und dem Weiterzubildenden gemeinsam erstellt. Der Plan ist stets individuell auf das konkrete Weiterbildungsverhältnis zugeschnitten, d.h. es werden nur solche Punkte aufgenommen, zu denen sich die Apotheke innerhalb ihrer konkreten Situation in der Lage sieht. Auch sollen sich sowohl die Schwerpunkte der Weiterbildung als auch ihre zeitliche Abfolge widerspiegeln. Der Weiterbildungsplan ermöglicht sowohl dem Weiterzubildenden als auch dem Ermächtigten eine kontinuierliche Kontrolle der vermittelten Weiterbildungsinhalte. Es empfiehlt sich, den Weiterbildungsplan in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität hin zu überprüfen und gegebenenfalls der aktuellen Situation anzupassen. Eine Kopie des jeweils aktuellen Weiterbildungsplans wird der LAKT zur Kenntnis gegeben. Weiterbildung in zwei Apotheken Arbeiten Weiterzubildender und Ermächtigter nicht in der gleichen Apotheke sollte der Arbeitgeber des Weiterzubildenden sein Einverständnis erklären, dass dem Weiterzubildenden nach Maßgabe des Weiterbildungsplanes Gelegenheit gegeben wird, die Ziele der Weiterbildung zu erreichen. Dazu gehört in erster Linie die Bereitstellung von Arbeitsund Informationsmaterialien. Aber auch arbeitszeitliche Belange sollten geklärt werden. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Regelung, inwieweit der Ermächtigte Einfluss auf die Tätigkeit des Weiterzubildenden an einer anderen Weiterbildungsstätte haben kann und darf. Fachgespräche Zwischen dem Ermächtigten und dem Weiterzubildenden müssen mindestens zweimal jährlich Besprechungen die Fachgespräche - stattfinden. In diesen soll der zurückliegende Weiterbildungsabschnitt besprochen und von beiden ausgewertet, noch bestehende Defizite aufgezeigt und neue Lerninhalte festgelegt oder erarbeitet werden. Die Fachgespräche sind vom Ermächtigten zu dokumentieren. Weiterbildungsstammtische Weiterbildungsstammtische sind regionale Arbeitsgruppen von Apothekern in der Weiterbildung. Sie treten 6 bis 10 Mal im Jahr zusammen. Die Arbeitsgruppen werden von den Apothekern selbst organisiert und geleitet. Die bearbeiteten Themen orientierten sich an den Inhalten der Weiterbildungsseminare, werden in den Schwerpunkten allerdings von der Arbeitsgruppe selbst festgelegt. Die Arbeitsgruppe sollte unter Leitung eines Ermächtigten stehen. Projekte, Aufgabenstellungen und Ergebnisse der Weiterbildungsstammtische sind zu dokumentieren. Projektarbeit Im Rahmen der praktischen Weiterbildung ist eine Projektarbeit an der Weiterbildungsstätte anzufertigen. Die Projektarbeit muss einen unmittelbaren Bezug zu den Weiterbildungsinhalten des Gebietes Allgemeinpharmazie haben. Die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die Projektarbeit werden durch die Landesapothekerkammer geregelt. Seite - 6 -

7 Eine exemplarische Themenliste wird von der Bundesapothekerkammer herausgegeben und soll Anregungen zu möglichen Themen geben. Das gewählte Thema ist mit dem Weiterbildungsleiter abzustimmen und sollte der LAKT frühzeitig angezeigt werden. Anforderungen an die Form der Projektarbeit Die Projektarbeit ist Teil der Weiterbildung und wesentlicher Prüfungsbestandteil. Aufbau und Form sollten diesem Anspruch gerecht werden. Die Projektarbeit hat einen maximalen Umfang von 20 Textseiten (A4), ohne Deckblatt, Erklärung, Zusammenfassung und Literatur- und weiteren Quellenangaben. Das Deckblatt sollte die folgenden Angaben zu enthalten: Thema der Projektarbeit. Verfasser mit Weiterbildungsstätte. Weiterbildungsleiter mit Weiterbildungsstätte. Auf einem separaten A4-Blatt der Projektarbeit (Erklärung) versichert der Weiterzubildende, dass er die Projektarbeit selbst angefertigt und alle zur Anfertigung der Arbeit benutzten Quellen angegeben hat. Gleichzeitig benennt er die Personen, die ihm bei der Auswahl und Auswertung des Materials sowie bei der Abfassung des Manuskriptes behilflich waren. Auf einem weiteren separaten Blatt der Projektarbeit sind die Ergebnisse der Arbeit zusammenzufassen. Die Projektarbeit ist spätestens mit dem Antrag auf Prüfungszulassung einzureichen. Sie ist der LAKT dabei in elektronischer Form und mindestens einmal in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen. Die Projektarbeit ist ein Gegenstand des Prüfungsgespräches. Eigenes Referat Anstelle der Projektarbeit kann der Weiterzubildende aktive Referententätigkeit vor Fachpublikum für die Zulassung zur Prüfung geltend machen. Die Inhalte des Referats müssen eigenständig durch den Weiterzubildenden erarbeitet worden sein. Die Referate sind entsprechend der Richtlinie der Landesapothekerkammer Thüringen zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Teil von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen und umfassen mindestens jeweils zwei Fortbildungseinheiten. Das vorgesehene Referat ist der LAKT anzuzeigen. Der Prüfungsausschuss hat zu entscheiden, ob es sich als Leistung für die Zulassung zur Prüfung eignet. Der Termin des Referates ist mit der LAKT abzustimmen. Dem Weiterbildungs- und Prüfungsausschuss ist die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung zu ermöglichen. Das ausführliche Skript (Handout) des Referats ist der LAKT spätestens eine Woche vor der Veranstaltung elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das Skript soll den Anforderungen an die Projektarbeit entsprechen, die Seitenzahl kann abweichen. An der Veranstaltung, in der das Referat gehalten wird, nimmt der Weiterbildungsleiter teil. Der Weiterzubildende erhält eine gesonderte Referentenbestätigung. Diese ist dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen. Seite - 7 -

8 9. Theoretische Weiterbildung Neben der praktischen Tätigkeit sind im Rahmen der Weiterbildung Seminare zu besuchen. Insgesamt sind mindestens 120 Seminarstunden nach Maßgabe des nachfolgenden Seminarspiegels nachzuweisen. Zu diesen Seminaren gehören 60 Pflichtseminarstunden. Die Weiterbildungsseminare werden von der Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt und vollständig von der LAKT in Thüringen angeboten. Die übrigen 60 Seminarstunden - den Wahlteil - stellt der Weiterzubildende eigenverantwortlich nach der eigenen Interessenslage aus den zertifizierten Fortbildungen der BAK bzw. der LAKT zusammen. Dabei werden von jeder zertifizierten Fortbildung jeweils maximal 20 Stunden für die Weiterbildung anerkannt. Die Themen der Pflichtseminare werden von der Bundesapothekerkammer in bestimmte Themengebiete sogenannte BAK Seminare unterteilt. Die Anerkennung durch die Bundesapothekerkammer gewährleistet, dass Weiterzubildende, die den Kammerbereich Thüringen verlassen, keine Probleme haben, ihre Weiterbildung in anderen Kammerbereichen einfach fortzusetzen. Pflichtseminare (60 Stunden) BAK Seminar 2 Sammlung, Wertung und Weitergabe pharmazeutischer Informationen unter Berücksichtigung pharmazeutischer Aspekte neuer Versorgungsformen Wesentliche Inhalte dieses Seminars sind in Thüringen die Arzneimittelinformation sowie die betriebsinterne Kommunikation. Das Seminar zur Arzneimittelinformation soll die Weiterzubildenden befähigen Informationen zu Arzneimitteln sicher und schnell zu erhalten, zusammenzufassen, zu bewerten und schließlich adressatengerecht aufzubereiten. Der Schwerpunkt der Informationsweitergabe wird auf die apothekeninterne Kommunikation gelegt werden. Dabei stehen Teamführung und Ausbildung in der Apotheke (Planung, Gestaltung und Durchführung) im Vordergrund. Der Weiterzubildende hat für dieses Seminar mindestens 20 Stunden nachzuweisen. BAK Seminar 3 Prüfung, Lagerung und Herstellung von (Fertig-) Arzneimitteln, Herstellung besonderer Darreichungsformen Inhalt dieses Seminars ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in der Apotheke. Grundlage sind die von der BAK vorgegebenen Themen Prüfung, Lagerung, Herstellung von (Fertig-)-arzneimitteln. Der Weiterzubildende hat für dieses Seminar mindestens 24 Stunden nachzuweisen. Seite - 8 -

9 BAK Seminar 4 Screening-Methoden / Interpretation von Laborwerten Die Interpretation von Laborwerten wird wesentlicher Teil dieses Seminars sein. Die Rolle des Apothekers soll gestärkt werden, in dem vertiefend auf die patientengerechte Erläuterung der Messwerte eingegangen wird, die das Krankheitsbewusstsein und damit die Compliance des Patienten erheblich verstärken kann. Der Weiterzubildende hat für dieses Seminar mindestens 8 Stunden nachzuweisen. BAK Seminar 5 Pharmazeutische Betreuung Die Grundlagen der Pharmazeutischen Betreuung werden den Weiterzubildenden im Rahmen der zertifizierten Fortbildung entsprechend des BAK Curriculums nahegebracht. Inhalte des verpflichtenden Seminars sind daher fortgeschrittene Systeme der Betreuung. Dabei sollen aktuelle Versorgungsformen und berufgruppenübergreifende Netzwerksysteme vorgestellt und diskutiert werden. Der Weiterzubildende hat für dieses Seminar mindestens 8 Stunden nachzuweisen. Wahlseminare (60 Stunden) Der mit dem Jahr 2008 eingeführte Wahlseminarteil gibt den Weiterzubildenden die Möglichkeit eigene Schwerpunkte zu setzen. Damit steigert sich automatisch die Attraktivität, da auf diese Weise besondere Interessen und Erfordernisse des Apothekers selbst Inhalt und Tempo der Weiterbildung in hohem Maße mitbestimmen. An Wahlmöglichkeiten stehen ihm dabei die zertifizierten Fortbildungen der BAK und der LAKT zur Verfügung. Alle abgeschlossenen Fortbildungen dieser Art können auf die Wahlseminare mit einer maximalen Stundenzahl von jeweils 20 Stunden angerechnet werden. Damit ist der Besuch von mindestens drei zertifizierten Fortbildungen innerhalb der dreijährigen Weiterbildungszeit erforderlich. Die LAKT bietet keine gesonderten Seminare zu den BAK Seminaren 1 sowie 6 bis 8 an, die bundesweit überwiegend zum Wahlteil gehören, erkennt aber die Teilnahme an diesen BAK Seminaren natürlich an. 10. Die Prüfung Der Abschluss der erfolgt durch eine Prüfung. Sie wird vom Prüfungsausschuss bzw. vor einer aus dem Ausschuss gebildeten Prüfungskommission der LAKT abgelegt. Die Zulassung zur Prüfung muss beantragt werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, sind die folgenden Unterlagen zur Prüfung einzureichen: Der Weiterbildungsplan. Die Protokolle der Fachgespräche. Die Teilnahmebescheinigungen der regionalen Arbeitsgruppen. Die Teilnahmebescheinigungen der Pflichtseminare. Die Abschlusszertifikate der zertifizierten Fortbildungen, die als Weiterbildungsseminare des Wahlteils anerkannt werden sollen. Das Weiterbildungszeugnis des Ermächtigten. Seite - 9 -

10 Die Projektarbeit bzw. eine ausführliche Skriptvorlage zum für die Weiterbildung anerkannten Referat sowie die von der LAKT ausgestellte Referentenbestätigung. Die Prüfung ist in der Regel mündlich und dauert 60 Minuten. Die Einladung zur Prüfung erfolgt mit einer Frist von mindestens 14 Tagen. Die Durchführung der Prüfung wird protokolliert. Über das Ergebnis der Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss mehrheitlich. 11. Anerkennung zum Führen des Fachapothekertitels Die Bezeichnung Fachapotheker bzw. Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie darf führen, wer die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen und die Anerkennung durch die Kammer erhalten hat. Die Anerkennung ist zu beantragen, der Antrag kann mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung verbunden werden. Die Anerkennung zum Führen des Fachapothekertitels erfolgt unter der Vorraussetzung, dass der Pflicht zur nachweisbaren kontinuierlichen Fortbildung nach 20 der Weiterbildungsordnung genügt wird. Erfolgt der Nachweis nicht, wird die Anerkennung widerrufen. 12. Schlussbestimmungen Diese Durchführungsempfehlungen sind durch den Weiterbildungsausschuss verabschiedet. Sie dienen der Ergänzung und der Konkretisierung der Weiterbildungsordnung. Sie sind für die Durchführung der in Thüringen verbindlich. Über Änderungen der und Anerkennungen von Leistungen für die Weiterbildung entscheidet der Weiterbildungsausschuss der Landesapothekerkammer Thüringen, soweit durch die Weiterbildungsordnung nicht abweichende Regelungen getroffen sind. Seite

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