schweizerische Katasterwesen

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1 April 2012 Eidgenössische Vermessungsdirektion 8 Fachzeitschrift cadastre für das schweizerische Katasterwesen Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS armasuisse Bundesamt für Landestopografie swisstopo

2 Inhalt Editorial 3 Fachbeiträge CadastralWebMap: Ein neuer Dienst der amtlichen Vermessung 4 5 AV-WMS: Der offizielle Geodienst der amtlichen Vermessung 6 Bodenbedeckung und Einzelobjekte der amtlichen Vermessung: Nutzen und Risiken für Kundschaft und Verwaltungen 7 9 Projektmutationen sind fortan in der Grundbuchverordnung geregelt und anerkannt 10 Frischer Wind für den Leitungskataster im Kanton Basel-Landschaft Einbezug des Zeitfaktors in die Georeferenzdaten des Kantons Genf Legende Amtliche Vermessung ÖREB-Kataster Allgemeine Artikel adastre Mitteilungen Statistische Angaben über die amtliche Vermessung, Stand Jahre Amtliche Vermessung Schweiz 9. Mai 2012: Jubiläumsauftakt auf dem Bundesplatz in Bern Die amtliche Vermessung auf 33 x 28 mm Interview mit Ricco Meierhofer, Grafiker der Sonderbriefmarke Die Waadtländer Geometer lancieren erstmals eine Marketing-Kampagne 26 Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen die neusten Nachrichten 27 Personelle Änderungen bei den Verantwortlichen der kantonalen Vermessungsaufsichten 27 Nachruf Fritz Nick, Kantonsgeometer Aargau und Luzern 28 Kreisschreiben und Express: jüngste Veröffentlichungen 29 Veranstaltungen und Weiterbildung Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen: Kurs beim BIZ-Geo 29 Diverses Jean-Paul Miserez tritt in den Ruhestand Impressum Redaktion: Karin Markwalder, Elisabeth Bürki Gyger und Marc Nicodet Auflage: 1300 deutsch / 600 französisch Erscheint: 3 x jährlich Adresse der Redaktion: Bundesamt für Landestopografie swisstopo Eidgenössische Vermessungsdirektion Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern Telefon Fax infovd@swisstopo.ch Titelbild reproduziert mit Bewilligung des Amtes für Geoinformation des Kantons Bern vom 20. Mai cadastre 8 April 2012

3 Editorial Fridolin Wicki Leiter Eidgenössische Vermessungsdirektion Liebe Leserinnen und Leser Wir feiern 100 Jahre «Amtliche Vermessung Schweiz»! Ein Jubiläum bietet die Gelegenheit, das Vergangene Revue passieren zu lassen. Man blickt zurück und fragt sich, was gut und was weniger gut gelaufen ist, welche Ziele erreicht und welche nicht erreicht wurden. Die in dieser Ausgabe publizierten Statistiken zeigen, dass das anvisierte Ziel der Flächendeckung immer näher rückt. Ich bin optimistisch, dass wir diesen Meilenstein in naher Zukunft erreichen werden. Ein Jubiläum ist jedoch auch ein Moment des Aufbruchs, in unserem Fall des Aufbruchs ins zweite Jahrhundert. Welche Herausforderungen warten auf uns und unsere Aufgaben? In welche Richtung müssen wir die amtliche Vermessung weiterentwickeln? Welche neuen Rahmenbedingungen beeinflussen unser Handeln? Was erwartet die Gesellschaft in nächster Zeit von uns? Aus meiner persönlichen Sicht sind die folgenden drei Entwicklungen für die nahe Zukunft von hoher Bedeutung: Breite Nutzung der Daten: Die amtliche Vermessung kann ihre Aufgabe als Georeferenzinformation für sehr viele Anwendungen im Massstabsbereich von 1: 500 bis 1: heute noch nicht vollumfänglich wahrnehmen. Damit sie optimal genutzt werden kann, muss sie schweizweit einheitlich, kostengünstig und ohne Nutzungseinschränkungen zur Verfügung stehen. Mit dem neuen Web Map Service «Cadastral WebMap» (siehe Artikel Seite 4) soll ein erster Schritt in diese Richtung getan werden; weitere werden mit dem AV-WMS (siehe Artikel Seite 6) und dem Aufbau des Nationalen Geoportals folgen. Das Grundstücksinformationssystem: Mit dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) wird das schweizerische Katastersystem erweitert. Die Informationen, die zukünftig aus amtlicher Vermessung, ÖREB-Kataster und Grundbuch zur Verfügung stehen, lassen sich kombinieren und gemäss den E-Government-Standards zur Verfügung stellen. Am Ende des Weges wird ein dreidimensionales Grundstücksinformationssystem stehen, über welches alle relevanten Informationen zu einem Grundstück einfach und über verschiedene Kanäle zur Verfügung gestellt werden. Erste Arbeiten sind getan wir informieren Sie laufend in unserer Fachzeitschrift über den Aufbau des ÖREB-Katasters. Die dritte und vierte Dimension: Rauminformationen in der dritten Dimension (darunter verstehe ich sowohl den Untergrund wie auch die Höhe) und allenfalls in der vierten Dimension (gemeint sind die Dokumentation zeitlicher Veränderungen, so genannte Zeitreihen, siehe Artikel Seite 15) werden vermehrt Bedeutung erlangen. Die amtliche Vermessung kann dazu, entsprechend ihrer Konzeption, Grundlagen liefern. Im Vordergrund stehen dabei die dreidimensionale Dokumentation von Grundeigentum und die digitale Historisierung. Entsprechende Projekte werden durch die Eidgenössische Vermessungsdirektion und die Konferenz der kantonalen Vermessungsämter vorbereitet. Diese Zusammenstellung ist sicher nicht abschliessend. Sie zeigt jedoch, dass auch im zweiten Jahrhundert grosse Herausforderungen auf uns warten. Ich freue mich, mit Ihnen allen diese Themen anzugehen und unser Katastersystem weiter zu entwickeln zum Wohl der Bevölkerung unseres Landes. Fridolin Wicki cadastre 8 April

4 Fachbeiträge CadastralWebMap: Ein neuer Dienst der amtlichen Vermessung «Die Daten der amtlichen Vermessung schweizweit einfach nutzen». Dieser Wunsch unserer Kundschaft ist je länger desto mehr spürbar. Mit dem neuen Darstellungsdienst «CadastralWebMap» wird diesem Anliegen entsprochen. Was will man mit dem «CadastralWebMap»? Sehr viele GIS- und Web-Anwendungen benötigen Georeferenzdaten als Hintergrundinformation. In den Massstabsbereichen von rund 1: bis 1: können die Dienste des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo in Anspruch genommen werden, in denjenigen von 1: 500 bis 1: besteht zurzeit kein schweizweit einheitlicher Dienst. Die Kundinnen und Kunden, welche Daten für die Visualisierung benötigen, weichen daher häufig auf Daten privater, international tätiger Anbieter aus. Diese Lücke schliesst der neue Darstellungsdienst «CadastralWebMap». Um was geht es? Beim neuen Darstellungsdienst handelt es sich um einen Web Map Service (WMS), der aus den Daten des AV-Geoportals kreiert wird, dessen Inhalt gegenüber den vollständigen Daten der amtlichen Vermessung (AV) jedoch reduziert ist (vgl. Kasten Spezifikationen). Der Dienst ist kostenlos, ge bührenfrei und wird nach erfolgter Registrierung als Hintergrundinformation in bestimmten Portalen zur Verfügung gestellt. Die Daten des Dienstes werden monatlich aktualisiert. Sie finden den Dienst «CadastralWebMap» auf / cwm. Was macht der Bund, was machen die Kantone? Bekanntlich ist der Zweck der AV zweiteilig (Art.1 VAV 1 ): Einerseits dient die AV der Anlage und Führung des Grundbuches, andererseits sind die Daten der AV Georeferenzdaten, die von Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie von der Wirtschaft, der Wissenschaft und Dritten zur Gewinnung von Geoinformationen verwendet werden. Der WMS «CadastralWebMap» dient einzig dem zweiten Zweck. Es werden denn auch keine «amtlichen Daten» publiziert. Entsprechend erscheint der Begriff «amtliche Vermessung» nicht im Namen des Dienstes. Die Abgabe der rechtlich relevanten, tagesaktuellen und vollständigen Daten der amtlichen Vermessung obliegt einzig den Kantonen bzw. den durch die Kan-tone bezeichneten Abgabestellen. Somit ist der WMS «CadastralWebMap» nicht zu verwechseln mit dem durch die Konferenz der Kantonalen Vermessungsämter KKVA spezifizierten AV-WMS (vgl. Artikel Seite 6) der die vollständigen Daten der AV abbildet. Der «CadastralWebMap» wird jedoch einen direkten Zugang zu den offiziellen AV-Daten des Kantons ermöglichen. Der Darstellungsdienst ist mit den kantonalen Geoportalen verlinkt. Mit einem Klick auf eine bestimmte Parzelle wird die Benützerin oder der Benützer direkt mit dem kantonalen Geoportal verbunden und der entsprechende Ausschnitt aus dem offiziellen Datenbestand des Kantons wird angezeigt. Der Bund stellt für den Darstellungsdienst «CadastralWebMap» seine Infrastruktur und sein Know How zur Verfügung und die Kantone die Daten der AV. Breit genutzte Referenzinforma tionen können auf diese Weise mit hoher Performanz schweizweit einheitlich jedoch mit reduziertem Inhalt zentral zur Verfügung gestellt werden. Die rechtlich relevanten, vollständigen und aktuellen Daten werden nur kantonal oder lokal abgegeben. Diese «Arbeitsteilung» zwischen Bund und Kantonen trägt dem föderalen Gedanken der AV in hohem Mass Rechnung. Steht der Dienst schweizweit zur Verfügung? Mit Ausnahme von zwei Kantonen haben alle anderen und auch das Fürstentum Liechtenstein ihr Einverständnis zur Nutzung der Daten der AV für diesen Dienst erteilt, teilweise mit der Einschränkung, dass Ende 2012 die Situation neu beurteilt werden soll. Was ist der Nutzen des Dienstes? Mit diesem Dienst kann dem sehr grossen Kundenbedürfnis nach geografischen Informationen in grösserem Massstab Rechnung getragen werden. Die Nutzung der qualitativ hoch stehenden AV-Daten wird stark gefördert, wodurch ein erhöhter volkswirtschaftlicher Nutzen und ein wesentlicher Beitrag zum Wirtschaftswachstum generiert werden. Die breite Nutzung ist ein klarer Imagegewinn für die AV. Zudem ist es ein wert- AV-Geoportal Cloud Technische und organisatorische Umsetzung Geoshop-Clone Access control (Referrer): map.geo.admin.ch rollstuhlparkplatz.ch... Customer Portal-Server Portal-Server Interface *.geo-files 1 VAV: Verordnung über die amtliche Vermessung, SR cadastre 8 April 2012

5 Ausschnitt aus dem WMS «CadastralWebMap» 2 vgl. «cadastre» Nr. 7, Dezember Informationen zur Arbeitsweise des GeoShops mit den dazugehörenden kantonalen Datenservern finden Sie in «cadastre» Nr. 3, August 2010 volles Argument in politischen Diskussionen über den Sinn und den Zweck der AV und für die Rechtfertigung der damit verbundenen finanziellen Aufwendungen. Mit dem «CadastralWebMap» werden also insbesondere zwei Ziele erreicht: Es werden Hintergrund- und Referenzinformationen in den Massstabsbereichen von 1: 500 bis 1: angeboten, und es wird ein direkter, raumbezogener Zugang zu den offiziellen AV-Daten der Kantone zur Verfügung gestellt. Welches sind die primären Einsatzgebiete? Der WMS «CadastralWebMap» wird in erster Linie in verschiedenen Online-Portalen als Hintergrundlayer Verwendung finden. Im Vordergrund stehen dabei das im Aufbau begriffene Nationale Geoportal sowie das Geodatenportal des Bundes (map.geo.admin.ch). Selbstverständlich kann dieser Dienst auch in kommunalen oder in kantonalen Geoportalen genutzt werden. Zuerst eingesetzt wird der Dienst für «rollstuhlparkplatz.ch» 2, dem neuen Onlinedienst mit Informationen zu Behindertenparkplätzen und in map.geo.admin.ch. Wie sieht die technische und organisatorische Umsetzung aus? Der WMS «CadastralWebMap» wird über die bestehende GeoShop-Infrastruktur des Bundes bereitgestellt. Die kantonalen Daten werden auf dem Server des GeoShops aggregiert 3. Damit der Dienst gleichzeitig für eine Vielzahl von Nutzerinnen und Nutzern mit der notwendigen Performanz bereitgestellt werden kann, wurde wie auch für die Daten von swisstopo eine Cloud-Lösung installiert. Die Daten werden dabei als so genannte geo- Files in Klone des Geoshops in der Cloud gespeichert. Die effektiven Daten sind für Dritte nicht nutzbar. ITF-Files (DM.01-AV-CH) und andere daraus abgeleitete Files, welche für MOpublic und den Basisplan BP-AV verwendet werden, werden nicht in der Cloud gespeichert. swisstopo hat mit dem Cloud-Betreiber eine Verein barung abgeschlossen, deren strikte Regeln eine sehr hohe Datensicherheit und einen hochgradigen Datenschutzlevel gewährleisten. Der Zugriff auf die Daten wird überwacht. Es werden nur Verbindungen der registrierten Web-Portale (Web Domains) zugelassen. Wie sehen die Nutzungsbedingungen aus? In den Lizenz- und Nutzungsbestimmungen wird festgehalten, dass der Darstellungsdienst und daraus erstellte Grafiken oder abgeleitete Produkte nicht verkauft, vermietet, verleast oder lizenziert werden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Daten des WMS «CadastralWebMap» nur für den privaten resp. nicht kommerziellen Gebrauch genutzt werden. Mit dem gut sichtbaren Quellenvermerk «Amtliche Vermessung Schweiz / FL» muss bei Veröffentlichung des «CadastralWebMap» oder daraus abgeleiteter Grafiken auf die Herkunft der Daten hingewiesen werden. Der Entscheid, wo der Dienst genutzt wird, liegt bei den Kantonen. Wir sind überzeugt, dass mit diesem Darstellungsdienst die Daten der AV in einem schnell wachsenden, immer bedeutungsvolleren Markt wirksam positioniert werden können und der Wert der AV nachhaltig gesteigert wird. Besonders erfreulich ist es, dass dieser Dienst pünktlich zum Jubiläum «100 Jahre Amtliche Vermessung Schweiz» realisiert werden kann. Fridolin Wicki Eidgenössische Vermessungsdirektion swisstopo, Wabern fridolin.wicki@swisstopo.ch Patrick Ibele Eidgenössische Vermessungsdirektion swisstopo, Wabern patrick.ibele@swisstopo.ch Die Spezifikationen des Dienstes sind: Web Map Tile Service (WMTS) und/oder Web Map Service (WMS) in den Massstabsbereichen 1: 500 1: Es handelt sich nicht um den AV-WMS gemäss den Richtlinien der KKVA, sondern um einen Dienst mit reduziertem Inhalt. kein Downloaddienst; keine Abfragemöglichkeit (kein GetFeatureInfo) über Informationen zur AV, sondern reine Bildinformation. Eine Adresssuche wird über den Dienst «SwissSearch» ermöglicht. Liegenschaften ohne Parzellennummer, Eidgenössische Grundstückidentifikatoren (E-GRID) oder Grenzpunkte (nur Parzellengrenzen); Hoheitsgrenzen ohne Grenzpunkte; Gebäude ohne Eidgenössische Gebäudeidentifikatoren (EGID), Assekuranz- oder Gebäudenummern; Strassen und Strassennamen inkl. Trottoirs; Teile der Bodenbedeckung und der Einzelobjekte, die für den Planinhalt und die Orientierung bedeutsam sind; keine Fixpunkte; keine Höheninformationen; keine Flurnamen; keine Rohrleitungen. cadastre 8 April

6 AV-WMS: Der offizielle Geodienst der amtlichen Vermessung Die offiziellen Daten der amtlichen Vermessung (AV) werden schweizweit als Geodienst durch die InterkantonaIe Koordination in der Geoinformation (IKGEO) bereitgestellt. Der «AV-WMS», der Geodienst der amtlichen Vermessung, ist ein Web Map Service (WMS), der die Daten der amtlichen Vermessung über einen zentralen Aggregationsserver zusammenführt und die dezentral verwalteten AV-Daten der Kantone und Gemeinden harmonisiert darstellt. Der Geodienst umfasst die vollständigen Daten der AV gemäss Kundendatenmodell MOpublic und wird ergänzt durch «CadastralWebMap», der Daten der AV in reduzierter Form darstellt. In einer ersten Phase wird der «AV-WMS» dem Nationalen Geoportal zur Verfügung gestellt. Der Geodienst wird teilweise kostenpflichtig sein, je nach Gebührenregelung des betroffenen Kantons. Der «AV-WMS» wurde von der Konferenz der Kantonalen Vermessungsämter (KKVA) spezifiziert 1 und bildet die vollständigen und aktuellen Daten der AV nach MOpublic ab. Er deckt einen Massstabsbereich von 1: 250 bis 1: ab und erlaubt Abfragen über GetFeatureInfo. Der «AV-WMS» wird direkt von den Kantonen und Gemeinden als erster Geodienst über die IKGEO zur Verfügung gestellt. Nach GeoIV 2 müssen so alle gesetzlich geforderten Geodienste für die Geobasisdaten nach Bundesrecht angeboten werden. Damit nicht pro Thema 26 oder mehr unterschiedliche kantonale und kommunale Geodienste in ein Portal eingebunden werden müssen, werden sie in einem zentralen Aggregationsserver gebündelt, harmonisiert und performant zur Verfügung gestellt. Dieser Aggregationsserver steht in der Verantwortung der IKGEO, die gemäss ihrem Auftrag die Zurverfügungsstellung und Nutzung der Geodaten und -dienste der Kantone und Gemeinden koordiniert. Mit dem «AV-WMS» erhalten einerseits die Endnutzer einen nahezu kantonsaktuellen und hochperformanten WMS, andererseits werden so die Infrastrukturen der Informationslieferanten auf intelligente und effiziente Weise nur während des Aktualisierungsverfahrens beansprucht. Der «AV-WMS» kann bis zur Inbetriebnahme des nationalen Geoportals unter eingesehen werden. Die Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen bei «CadastralWebMap» (reduzierter Inhalt) und «AV-WMS» (vollständiger Inhalt) trägt dem föderalen Gedanken der AV in hohem Mass Rechnung. Die Kontrolle über die Nutzung liegt dabei für beide Dienste bei den Kantonen. Der AV-WMS befindet sich in der Aufbauphase und wird rechtzeitig auf den Tag der Amtlichen Vermessung Schweiz vom 12. Mai 2012 in Betrieb genommen werden. In einer der nächsten Ausgabe des «cadastre» werden wir Sie detailliert über die Aggregation der Geodienste der Kantone informieren. Thomas Hösli IKGEO, Luzern thomas.hoesli@lu.ch Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Dominic Kottmann IKGEO, Luzern dominic.kottmann@ikgeo.ch Nationales Geoportal Geodienste Zugriffsschutz Aggregation von Geodiensten Lokale Benutzer AG AI ZG ZH Architektur des Aggregationsservers 1 vgl. «cadastre» Nr. 2, April 2010 und 2 GeoIV: Verordnung über Geoinformation, SR cadastre 8 April 2012

7 Bodenbedeckung und Einzelobjekte der amtlichen Vermessung: Nutzen und Risiken für Kundschaft und Verwaltungen Mit der zunehmenden Verfügbarkeit digitaler Vermessungsdaten steigt deren Nutzung durch Dritte stark an. Damit stellt sich die Frage, wie weit die amtliche Vermessung den Erwartungen der verschiedenen Kundinnen und Kunden heute noch gerecht wird und welche Spannungsfelder und Risiken sich aus der Nutzung digitaler Daten ergeben. Kann oder muss das gute Angebot der amtlichen Vermessung noch verbessert werden? 1 GeoIG: Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz), SR Früher war die Welt noch in Ordnung! Jeder wusste, was ein Grundbuchplan war und was er von einer Katasterkopie erwarten durfte. Er akzeptierte sie so, wie sie vom Geometer abgegeben wurde. Ist das denn heute anders? Der nachfolgende Artikel soll die Leserinnen und Leser auf einige zunehmende Risiken und auf offene Fragen hinweisen. Die Vermessungsbranche und das Grundbuchpersonal haben sattelfeste Kenntnisse darüber, welche Bestandteile der amtlichen Vermessung (AV) verbindlich und absolut zuverlässig sind und welche gemäss Artikel 29 Absatz 1 GeoIG 1 lediglich beschreibenden Charakter haben. Hingegen fehlt einzelnen Kundinnen und Kunden der AV diese Kenntnis. Indem die Produkte der AV zunehmend unpersönlich via Internet oder Geografisches Informationssystem (GIS) genutzt werden, werden die Benutzerinnen und Benutzer nicht mehr aktiv auf ihre teilweise zu hohe Erwartungshaltung hingewiesen. Falsche Ergebnisse, Zeitüberschreitungen bei Projekten und in der Folge davon Imageprobleme für die AV sind die Folgen! Zum Kundenkreis gehören längst nicht mehr nur Personen, welche für Grundbuchgeschäfte eine beglaubigte, aktuelle Katasterkopie benötigen. Auch zahlreiche Amtsstellen gehören dazu, welche aufgrund ihrer gesetzlichen Grundlagen verpflichtet sind, ihre eigenen Geodaten auf jene der AV abzustützen. Darauf basierend werden rechtsverbindliche Entscheide erlassen. Und hier liegt der Hase im Pfeffer: Weder weiss die Ingenieur-Geometerin und der Ingenieur-Geometer, was die verschiedenen Amtsstellen aus den AV-Daten ableiten, noch kennen die Amtsstellen die qualitativen Mankos der Bodenbedeckungs- und Einzelobjektinformationen. Daraus können ungenaue, oder gar grundlegend falsche Entscheide und Verfügungen resultieren. Aber auch die Zeitpläne für Projekte werden zu Makulatur, wenn zu spät erkannt wird, dass die vermeintlich 100 % zuverlässigen AV-Grundlagen den gestellten Anforderungen nicht vollumfänglich genügen. Die Vermessungsbranche hat bisher ihre Anforderungen weitgehend selber definiert, in der Regel unabhängig von den Anforderungen der Anwender. Über Jahre hinaus war dies gar nicht anders möglich, weil die AV in der Anwendung von Datenmodellen und als GIS-Pionierin den meisten anderen Branchen weit voraus war. Inzwischen sind die GIS längst zu einem unverzichtbaren Werkzeug vieler Verwaltungsstellen geworden. Die verschiedenen Branchen haben ihre eigenen Anforderungen definiert. Diese passen jedoch oft nicht mit dem Angebot der AV zusammen. Im (vergangenen) Zeitalter der «Arbeit auf Papierplänen» störten die Differenzen kaum, oft wurden sie gar nicht erkannt. So lange keine Zahlungspflichten oder Beitragszahlungen damit verbunden waren, führten die Differenzen nur selten zu Problemen. Die Informatik und namentlich die GIS schaffen nun aber eine Transparenz, welche diese Differenzen schonungslos aufzeigt und welche bei der Kundschaft manchmal mehr als nur Stirnrunzeln auslöst! Aus diesem Dilemma gibt es theoretisch zwei Lösungsansätze: Entweder wird die amtliche Vermessung derart perfektioniert, dass sie die stillschweigend erwartete Zuverlässigkeit von 100 % erreicht. Das würde jedoch die Nachführungskosten massiv erhöhen. Oder dann ist die Kundschaft geeignet zu informieren, damit sie weiss, auf welche Teile der AV sie sich nicht verlassen kann und welche sie demzufolge selber führen muss. Das aber würde erhebliche Doppelspurigkeiten mit ebenfalls unsinnigen Mehrkosten auslösen. Irgendwo dazwischen dürfte es ein Optimum geben, welches es zu suchen und zu finden gilt. Der bequeme Weg, sich auf die Tatsache zu berufen, dass formaljuristisch alles klar geregelt sei, scheint mir im Hinblick auf die Positionierung der AV für die Zukunft und im Hinblick auf das Image der AV definitiv nicht vertretbar. Nachfolgend sollen deshalb die wesentlichsten Schwachpunkte kurz dargestellt werden. Für jede Kategorie sollte einzeln geprüft werden, ob es tatsächlich ein Verbesserungspotenzial gibt und wo das wirtschaftliche und politisch vertretbare Optimum liegt. Die Unterschiede bei den Anforderungen umfassen mindestens folgende Aspekte: 1. von der AV gelieferte von der Kundschaft benötigte Lagegenauigkeit 2. von der AV gelieferte von der Kundschaft akzeptierte Generalisierung 3. Aufnahmewürdigkeit von Objekten aus Sicht der AV Bedarf der Kundschaft cadastre 8 April

8 4. im Datenmodell der AV fehlende von der Kundschaft benötigte Objekte 5. von der AV gelieferte von der Kundschaft benötigte Aktualität 6. von der AV gelieferte von der Kundschaft benötigte Objektstruktur Die oben aufgeführten Aspekte sollen nun mit wenigen typischen Beispielen erläutert werden: 1. Lagegenauigkeit Die Abgrenzung des Waldes gegenüber Bauzonen (AWB) wird auf Waldfeststellungsplänen festgehalten, welche in der Regel auch eine Koordinatenliste der AWB-Brechpunkte enthält. Bei der Erfassung besteht manchmal die Absicht, die AWB auf bestehende Liegenschaftsgrenzen zu legen. Oft werden jedoch die AWB-Koordinaten nur auf Dezimeter oder Zentimeter erfasst und enthalten keine Grenzpunkte der Liegenschaften (diese sind in Millimeter erfasst). Wird nun die Bodenbedeckung «Wald» an die AWB angeglichen, entstehen störende kleine Kulturteilflächen (Slivers) und Unsicherheiten bei Projektierungen und Baubewilligungsverfahren. Vereinzelt werden Baulinien entlang von Gebäudefassaden definiert. Im Bauwesen wird in der Regel mit einer Genauigkeit von etwa 1 cm gearbeitet, in der AV ist die Toleranz jedoch grösser. Bei der Überlagerung der Geometrien im GIS werden die Abweichungen sichtbar und störend. 2. Generalisierung Der Bund verlangt die «Ausscheidung von Gewässerräumen», ausgehend von den «Ufern». Wie weit darf der Ingenieur-Geometer mit der Generalisierung von Bachufern gehen, dass die daraus abgeleiteten Gewässerräume mit den damit verbundenen Nutzungseinschränkungen auch im Rekursfall standhalten? Was geschieht, wenn der Fluss mäandriert? Genügt die Aktualität, wenn die Uferlinien nur im Rahmen der Periodischen Nachführung aktualisiert werden? 3. Aufnahmewürdigkeit von Objekten Zwischen den unbestrittenen und eindeutig aufzunehmenden, beziehungsweise wegzulassenden Objekten gibt es immer eine gewisse Grauzone. Namentlich am Beispiel der Hecken dürften sich vielerorts grosse Unterschiede zeigen. Indem die früher als «quantité négligeable» betrachteten Hecken in der AV über eine lange Zeit eine untergeordnete Bedeutung hatten, haben sie in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Teilweise sind sie zu Schutzobjekten (Raumplanung) geworden, teilweise gelten sie als Ökoausgleichsflächen (Landwirtschaft) und aus Sicht der Forstämter wurden sie teilweise wichtig, wenn sie einmal als «Nicht-Wald» festgestellt wurden. Kann die AV die nötige Grundlage liefern, dass die verschiedenen Kundenämter ihre Aufgaben effizient erledigen können? 4. Im Datenmodell der AV nicht vorgesehene Objekte Die AV wird wohl nie alle Kundenwünsche befriedigen können. Wo jedoch die Kunden gewichtige Wünsche anmelden und die AV als geeigneten Datenlieferanten bezeichnen, sollte dies seitens AV als Chance wahrgenommen werden. Bei der Überprüfung des Datenmodells der AV in den Jahren soll dieser Aspekt berücksichtigt werden. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang: Bachborde / Böschungen, aus Sicht der Landwirtschaft «nicht direktzahlungsberechtigte Flächen»; Böschungskanten, aus Sicht Raumplanung Grundlagen für Gewässerabstandslinien; Die früheren «Hofräume» werden seitens der Landwirtschaft immer wieder gefragt (ebenfalls «nicht direktzahlungsberechtigte Flächen»); Die Orthofoto wäre eine wertvolle Ergänzung der AV aus Sicht verschiedener Kunden; 5. Aktualität Betreffend Aktualität hat die AV massive Fortschritte gemacht, indem die wesentlichsten Objekte als «projektierte Objekte» frühzeitig bereit gestellt werden können. Mit der gut organisierten «laufenden Nachführung» hat sie vielen anderen Datenbeständen nach wie vor viel voraus. Dennoch gibt es Bestandteile der AV, bei welchem beide obgenannten Stärken der AV versagen und die Kadenz der Periodischen Nachführung aus Kundensicht teilweise nicht ausreicht. 6. Objektstruktur Die AV lieferte Strassen, Wege und Gewässer lange Zeit nur als Flächen. Mit den Strassenaxen wurde eine Annäherung an die Bedürfnisse der Bauämter / Strassenunterhalt erreicht. Allerdings konnte leider keine ausreichende Koordination erreicht werden, sodass die Bauämter mit einem unabhängigen Datensatz «Strassenaxen» operieren. Die von den zuständigen Amtsstellen benötigte Entität für die Gewässer-Unterhaltsplanung fehlt (Gewässeraxen), stattdessen wird sie von den zuständigen Ämtern unabhängig von der AV erhoben und nachgeführt. Oft zeigen sich bei der Überlagerung mit der AV erhebliche Differenzen. 8 cadastre 8 April 2012

9 Fazit Die AV ist eine unverzichtbare, für viele Zwecke die einzige brauchbare Grundlage. Aber auch ein gutes Produkt muss immer wieder kritisch hinterfragt und das Verbesserungspotenzial ausgelotet werden. Dazu soll dieser Artikel einen Ansporn geben. Der Einsatz einer Taskforce sollte geprüft werden, um die notwendigen und möglichen Optimierungen zu evaluieren und um die zweckdienlichen Anpassungen rechtlicher, organisatorischer und technischer Natur vorzubereiten. Weil diese Arbeiten sicher mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden, sind parallel dazu die Kundenämter auf allen föderalen Stufen über die potenziellen Risiken geeignet zu informieren und zu sensibilisieren. Daraus können sich wertvolle Kontakte ergeben, welche eine koordinierte und vielleicht sogar mit den Kundenämtern gemeinsam finanzierte schnellere Umsetzung der Massnahmen ermöglichen. Diese Win-Win-Chance gilt es zu packen! Christian Dettwiler Präsident der Konferenz der Kantonalen Vermessungsämter KKVA cadastre 8 April Foto: Béatrice Devènes

10 Projektmutationen sind fortan in der Grundbuchverordnung geregelt und anerkannt Das legitime und notwendige Verfahren der Büromutationen, die ohne vorherige Vermarkung vor Ort erfolgen, wird seit langem in den Geometerbüros praktiziert. Die neue Grundbuchverordnung (GBV) trägt dieser Praxis Rechnung und widmet ihr einen gesonderten Artikel, um dafür zu sorgen, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer klar und eindeutig davon in Kenntnis gesetzt werden. In dem in der letzten Ausgabe von «cadastre» veröffentlichten Beitrag über das Inkrafttreten der neuen Grundbuchverordnung (GBV) haben wir versäumt, auf die Einführung der Projektmutation mit aufgeschobener Vermarkung gemäss Artikel 126 hinzuweisen. Dies ist umso bedauerlicher, als dieser Artikel auf Ersuchen der Eidgenössischen Vermessungsdirektion eingefügt wurde. Die Problematik der Nachverfolgung der sogenannten Projektmutationen, also der Mutationen, die auf dem Plan, im Büro erfolgen, ohne dass eine vorherige Vermarkung vorgenommen werden kann oder angemessen erscheint, ist seit langem bekannt. Dies geschieht in völliger Übereinstimmung mit dem Artikel 16, Absatz 2 VAV 1. Die Schwierigkeit besteht indessen in der Umsetzung des Absatzes 3 dieses Artikels, der vorsieht, dass «die fehlenden Grenzzeichen nach Absatz 2 angebracht werden, sobald die Umstände es erlauben». Tatsächlich kommt es häufig vor, dass die Liegenschaft in dem Moment, in welchem die Ingenieur-Geometerin oder der Ingenieur-Geometer tätig wird, um die fehlenden Grenzzeichen anzubringen, bereits vom Bauträger in den Besitz der neuen Bewohner übergegangen ist, und letztere nichts davon wissen, dass diese aufgeschobenen Arbeiten akzeptiert und bezahlt werden müssen. Die Schwierigkeit tritt noch stärker zutage, wenn der tatsächliche Zustand der Bauten eine Korrekturmutation erfordert. Die Pflicht zum Eintragen der Anmerkung «Projektmutation» auf dem Hauptbuchblatt wird also vorgeschrieben, um die Information der Eigentümerinnen und Eigentümer zu gewährleisten. Niemand wird künftig mehr geltend machen können, in Unkenntnis dieser Übergangssituation gewesen zu sein. Anschliessend obliegt es der Ingenieur-Geometerin resp. dem Ingenieur-Geometer, dem Grundbuchamt mitzuteilen, dass die Vermarkung vorgenommen wurde, oder dass eine Berichtigungsmutation erforderlich ist, um für die Wiederherstellung eines rechtlichen Zustands zu sorgen, welcher der tatsächlichen Nutzung entspricht. Die Beschreibung des Ablaufs der Berichtigungsmutation, die Festlegung der Zuständigkeiten für deren Unterzeichnung und die Vorgehensweise bei der Ausgleichung eventueller Differenzen war nicht Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Diese liegen vielmehr in der Zuständigkeit der Kantone. Jean-Paul Miserez Eidgenössische Vermessungsdirektion swisstopo, Wabern jean-paul.miserez@swisstopo.ch Grundbuchverordnung (GBV), SR Artikel 126: Anmerkung von Projektmutationen mit aufgeschobener Vermarkung 1 Erfolgt die Teilung eines Grundstücks durch eine Projektmutation mit aufgeschobener Vermarkung, so ist dies in den Anmeldungsbelegen festzuhalten. 2 Das Grundbuchamt trägt auf den Hauptbuchblättern der betroffenen Grundstücke eine Anmerkung «Projektmutation» ein. 3 Nach der Vermarkung teilt die zuständige Ingenieur-Geometerin oder der zuständige Ingenieur-Geometer dem Grundbuchamt mit: a. dass die Anmerkung gelöscht werden kann; oder: b. dass eine Korrekturmutation erfolgen wird und die Anmerkung erst nach deren Vollzug zu löschen ist. Fotos: Béatrice Devènes 1 VAV: Verordnung über die amtliche Vermessung, SR cadastre 8 April 2012

11 Frischer Wind für den Leitungskataster im Kanton Basel-Landschaft Nun ist es soweit: Nach über 35 Jahren praktischer Erfahrung mit dem gesetzlich geregelten Leitungskataster verpasst der Kanton Basel-Landschaft nach einem intensiven, breit abgestützten Reformprozess dem Leitungskataster einen komplett erneuerten, schlanken und modernen Rahmen. Basis dazu bildet unter anderem die revidierte, im Mai 2012 in Kraft getretene SIA Norm 405 «Geodaten zu Ver- und Entsorgungsleitungen». Gesetzlich verankerter Leitungskataster seit 1975 Im Kanton Basel-Landschaft existieren seit 1975 einschlägige gesetzliche Grundlagen (Strassengesetz und Verordnung über den Leitungskataster) für die Führung von Leitungskatastern in den Gemeinden. Zentraler Punkt dabei ist, dass alle Leitungseigentümer Träger des Leitungskatasters Baselland (LK BL) sind und diesen mittels eines definierten Verteilschlüssels finanzieren, und zwar sowohl bei der Ersterstellung als auch bei der Nachführung. Durch diese Zwangsträgerschaft ist die 100 %-ige, vertikale Abdeckung der Dokumentation von Leitungsinformationen gewährleistet. Die administrative Verantwortung weist das Gesetz den Gemeinden zu. Diese bestimmen jeweils einen Leitungskatasterunternehmer, der über alle Werke (Wasser, Abwasser, Elektrizität, Telekommunikation, Erdgas etc.) alle sichtbaren Objekte dokumentiert und am offenen Graben einmisst. Bauherren, Architekten, Ingenieurbüros, Planer und weitere, die in der Region Basel tätig sind, haben inzwischen die hohe Qualität und Aktualität der Leitungsinformationen schätzen gelernt. Reformanstoss Trotzdem: Seit der Einführung vor über 35 Jahren hat sich bezüglich den Bedürfnissen und Anforderungen an den Leitungskataster einiges geändert. Insbesondere bei den grossen Werkeigentümern (Industrielle Betriebe Basel, Elektra Baselland, Swisscom, Elektra Birseck Münchenstein und Bernische Kraftwerke) machte sich zu Beginn des neuen Millenniums mehr und mehr Unzufriedenheit in Sachen Leitungskataster bemerkbar. Als wesentliche Defizite standen im Raum: Die gemeindeweise angelegten Leitungskataster sind in der Regel auf das Siedlungsgebiet beschränkt. Die Datenabgabe und der Datenaustausch erfolgen nach wie vor über DXF mit allen bekannten Nachteilen. Ein taugliches INTERLIS-Modell liegt nicht vor. Lücken, Redundanzen und generelle Inhomogenität bei Daten treten trotz auf SIA 405 abgestimmten DXF-Layermodell zu häufig auf. Nach und nach etablieren sich bei Werkbetreibern und den Gemeinden eigene GIS-Systeme mit Werkinformationstiefe. Parallelerfassungen und differente Datenbestände zu gleichen Objekten sind die Folge. Diese veränderte Ausgangslage hat den Kanton Basel- Landschaft, unter der Federführung des damaligen kantonalen Vermessungsamtes (heute: Amt für Geoinformation), dazu bewogen, im Jahr 2006 das Projekt «Reform LK BL» zu starten. Bei Projektbeginn kamen von der Seite der Kommission SIA 405 leider klare Signale, dass die Merkblätter 2015 (Daten- und Darstellungskataloge für unterirdische Leitungen) und 2016 (Datenmodelle und Datenaustausch für unterirdische Leitung) aus dem Jahre 2005 in absehbarer Zeit nicht revidiert würden. Da niemand in der paritätisch besetzten Arbeitsgruppe auf der Basis dieser Merkblätter den LK BL weiterentwickeln wollte, beschloss der Kanton nach intensiven Diskussionen und nicht zuletzt auch um auch ein Zeichen zu setzen den Alleingang in Sachen Leitungskataster. «Werkinformationen / Leitungskastater» Der Paradigmenwechsel So wurde in Absprache mit dem Kanton Basel-Stadt ein regionaler Objektkatalog entwickelt und darauf basierend ein regionales LK-Geodatenmodell in INTERLIS beschrieben. Ein wichtiger Punkt im Reformprozess war die Diskussion um die beiden, nicht dasselbe bedeutenden Begriffe «Werkinformation» und «Leitungskataster». Zwar verwenden viele diese beiden Termini, aber nicht jeder versteht dasselbe darunter. Oft werden sie gleichgesetzt oder es wird «Leitungskataster» gesagt, aber «Werkinformation» gemeint. Die intensive Auseinandersetzung mit den beiden Begriffen und eine klare Abgrenzung waren aber letztlich der Schlüssel zum guten Fortschritt aller weiteren Reformschritte und führten zu einem eigentlichen Paradigmenwechsel. Dieser findet grundsätzlich auf zwei Ebenen statt einer organisatorischen und einer technischen (siehe Abbildung Paradigmenwechsel). Konsequent befolgt wird dabei das simple, aber umso zentralere Prinzip: der Leitungskataster ist ein Subset der Werkinformationen. Koordination mit Reform SIA 405 Wie erhofft entgingen die oben geschilderten Diskussionen und der Alleingang in der Region Basel der Kommission SIA 405 nicht. Im Rahmen der schweizweiten Harmonisierungsbestrebungen und der Bereit- cadastre 8 April

12 Paradigmenwechsel bisher geregelt in der alten Verordnung über den Leitungskataster neu geregelt in der neuen Verordnung über den Leitungskataster vereinfachte Prozessgrafik Leitungskataster-Unternehmer (im Auftrag der Geimeinde) ev. WI-Netzobjekte Medium A Netzobjekte Netzobjekte Netzobjekte Medium A Medium B Medium C ev. WI Medium A ev. Werkeigentümer Netzobjekte Netzobjekte Netzobjekte Medium A Medium B Medium C WI WI WI Medium A Medium B Medium C LK A LK B LK C LK A LK B LK C INTERLIS INTERLIS INTERLIS Datenreferenzmodell DXF 2 / 01 BL (Basis: SIA405 DXF, 2004) Planplot Datenabgabe Datenverwaltungsstelle (im Auftrag der Geimeinde) Planplot LKMap Datenabgabe organisatorisch Pro Gemeinde ist ein Leitungskatasterunternehmer zuständig. Er misst alle unterirdischen Leitungen und sichtbaren Objekte ein und verwaltet die Leitungskatasterdaten. Die Kostenverteilung ist vertraglich geregelt. Sie ist aufwändig und kompliziert und erzeugt über den gesamten Kanton gesehen über tausend Rechnungen pro Jahr. Die Werkeigentümer sind zuständig für die Einmessung ihrer Netzobjekte. Sie liefern aus ihren Werkinformationen (WI) das Subset Leitungskataster (LK) an die Datenverwaltungsstelle (DVS), welche den bisherigen Leitungskatasterunternehmer «ersetzt» und neue Aufgaben hat. Die DVS führt alle Daten zum gesamten Leitungskataster einer Gemeinde zusammen. Die Kosten werden dort getragen, wo sie anfallen. Das heisst, die Werkeigentümer tragen ihre Kosten bis und mit Lieferung ihres Subsets an die Datenverwaltungsstelle. Die Gemeinden tragen die Kosten für ihre Datenverwaltungsstellen. technisch Werkinformationen und Leitungskataster sind nicht sauber getrennt. Sowohl Leitungskatasterunternehmer als auch gewisse Werkeigentümer machen Einmessungen und dies in teilweise unterschiedlichen Datentiefen. Das führt zu Doppelspurigkeiten aber auch zu Lücken und somit zu inhomogenen Datenbeständen. Ein sinnvoller Datenaustausch ist auf der Basis von DXF nicht möglich, da DXF nicht gleich DXF ist. Trotz vorgeschriebenem DXF-Datenreferenzmodell gibt es beinahe so viele Abgabeformate wie Leitungskatasterunternehmer und Gemeinden. Dies treibt den Aufwand für die Konfiguration dieser individuellen Schnittstellen in die Höhe. Werkinformationen und Leitungskataster sind klar getrennt. Dadurch entfallen Doppelspurigkeiten. Durch die verpflichtende Abgabe in INTERLIS können adäquate Checkservices bereitgestellt werden. Der Datenaustausch findet insgesamt auf einem hohen, einheitlichen Qualitätsniveau statt. Ein homogener LK-Datenbestand über das gesamte Kantonsgebiet wird trotz Gemeindeautonomie sichergestellt 12 cadastre 8 April 2012

13 stellung minimaler Geodatenmodelle war auch die Kommission SIA 405 der Ansicht, dass es eigentlich nicht sein darf, dass einzelne Kantone nun beginnen, zum Thema Leitungskataster eigene Lösungen zu entwickeln. So entschied sich Mitte 2008 die Kommission SIA 405, nicht nur die Norm sondern auch die beiden Merkblätter also auch die Geodatenmodelle zu revidieren. Nun war das Baselbiet dort, wo es eigentlich schon im Jahr 2006 hätte sein wollen. Aufgrund dieser neuen SIA 405-Ausgangslage wurde die Inkraftsetzung des oben beschriebenen, selbst entwickelten Geodatenmodells bis auf weiteres ausgesetzt. Die Energien wurden fortan dafür verwendet, die in den vergangenen zwei Reformjahren gewonnenen Erkenntnisse möglichst optimal in die laufenden Reformarbeiten bei SIA 405 einzubringen. Dies gelang dank der angenehmen und konstruktiven Zusammenarbeit mit der Kommission SIA 405 sehr gut; je länger der Prozess dauerte, desto klarer wurde, dass der künftige LK BL nicht eine Eigenentwicklung sondern ganz im Sinne der Standardisierung und Harmonisierung auf der neuen SIA 405 und deren Merkblätter aufbauen wird. Doppelte Datenlieferung Eines der grösseren, existierenden Probleme ist die Lieferung gleicher Objekte durch verschiedene Werkeigentümer in unterschiedlicher Qualität. Das hat damit zu tun, dass die Werkeigentümer auch Drittwerke in ihren Systemen führen und beim Export eine klare Trennung eigenen und fremden Eigentums bis auf Objektstufe (noch) nicht machen (können). Die zwei Abbildungen unten zeigen Lieferungen des Subsets Leitungskataster von zwei Werkeigentümern, die Abwassernetze in der Gemeinde haben. Werkeigentümer 2 liefert die korrekte Geometrie. Allerdings beinhaltet sein Datensatz auch eine Leitung des Werkeigentümers 1, der seine Leitung selbst nur generalisiert führt (gerader Leitungsverlauf, kein Schachtbauwerk) a Fall A Die Meteorwasserleitung des Werkeigentümers 2 wird auch vom Werkeigentümer 1 geliefert, allerdings geometrisch nicht korrekt und ohne das Attribut «Meteorwasserleitung» a Fall B LK-Lieferung von Werkeigentümer 1 Machbarkeitsstudie für SIA 405-Geodatenmodell LKMap / INTERLIS Die Koordination zwischen den Reformprozessen im Baselbiet und den Revisionsarbeiten der Kommission SIA 405 ermöglichten im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses zur Normrevision die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für ein neues, abbildungsorientiertes Geodatenmodell «LKMap». Die anfangs 2011 durch den Kanton Basel-Landschaft durchgeführte Studie befasste sich unter anderem mit folgenden Fragen: Ist LKMap für die Anforderungen an den LK BL tauglich? Kann LKMap einfach mit kantonalen Mehranforderungen auf LKMapBL erweitert werden? Wo liegen noch allfällige Probleme, die in der Umsetzung berücksichtigt werden müssen? B B A A LK-Lieferung von Werkeigentümer 2 Selbstverständlich kann in diesem Bericht nicht vertieft auf die Machbarkeitsstudie eingegangen werden. Exemplarisch soll die folgende Aufzählung von Problemen sein, auf welche die Studie gestossen ist. Unterschiedliche Lieferung von gleichen Objekten Gleiche Objekte werden in unterschiedlichen Objekttypen der Datenverwaltungsstelle geliefert. Beispielsweise ist ein Kandelaber einmal ein Punktobjekt, ein anderes Mal ein Flächenobjekt. DXF-Layermodell Das in die Vernehmlassung geschickte (gegenüber dem Merkblatt 2015 aus dem Jahre 2005 unveränderte) DXF-Layermodell ist für heutige Bedürfnisse nicht mehr tauglich. Gründe sind unter anderem: Die Layerbezeichnungen haben mehr als 20 Zeichen und sind für «Laien» schwer zu interpretieren. Im Weiteren hat das Modell zu viele Layer und ist daher unübersichtlich. cadastre 8 April

14 Während die ersten beiden Fälle die Prozesse bei den Werkeigentümern betreffen und weitgehend dort gelöst werden müssen, wurde das DXF-Layermodell für die publizierte Version des Merkblattes 2016 noch umfassend angepasst und die oben beschriebenen Mängel wurden behoben. Schliesslich können als Fazit aus dieser Machbarkeitsstudie stichwortartig noch folgende Punkte erwähnt werden: LKMap funktioniert! Das Interesse an der Studie war und ist gross. Die Anstrengungen und Bereitschaft seitens der Werkeigentümer, einen Beitrag daran zu leisten, auch. Dass für den Leitungskataster endlich etwas in Richtung Harmonisierung (LKMap) läuft, wird sehr positiv wahrgenommen. Die Anforderungen an Schnittstellen, Checkservices, Darstellungsmodelle und Beteiligte bei der Umsetzung sind nicht zu unterschätzen. Eine gute Kommunikation und Weiterbildung sind unabdingbar, um den oben beschriebenen Paradigmenwechsel, der zu Anpassungen in den Prozessen bei den Werkeigentümern führt, konsequent umzusetzen. Interessierte finden weitere Details zur Machbarkeitsstudie im Schlussbericht unter a Volkswirtschaft, Gesundheit a Amt für Geoinformation a Leitungskataster a Reform. Zielgerade Nun ist der Kanton Basel-Landschaft in die Zielgerade seiner LK-Reform eingebogen. Die komplett revidierte Verordnung über den Leitungskataster, die den Rahmen für den Paradigmenwechsel absteckt, ist bereits in Kraft und die dazugehörigen technischen und administrativen Weisungen sind erarbeitet. Zurzeit wird für den Objektkatalog, das Geodatenmodell und die Darstellungsvorschriften von einer paritätischen Arbeitsgruppe noch der Abgleich der kantonalen Mehranforderungen an die neue SIA 405-Norm vorgenommen. Dann wird der weiter oben beschriebene Paradigmenwechsel auch auf der technischen Ebene beginnen können. Während der eigentliche Reformprozess in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen wird, steht die Bewährungsprobe mit der Umsetzung in den nächsten Jahren noch an. Wenn alle Beteiligten von der Aufsichtsstelle, über die Büros bis zu den Endkunden weiterhin mit diesem positiven Esprit an die Sache herangehen, wird aber auch diese Hürde gemeistert. Dem flächendeckenden, homogenen LK BL kann dann nichts mehr im Wege stehen! Dani Laube Projektleiter Reform LK BL im Auftrag des Amts für Geoinformation des Kantons Basel-Landschaft Laube & Klein AG, Gelterkinden dani. laube@laubeklein.ch 14 cadastre 8 April 2012

15 Einbezug des Zeitfaktors in die Georeferenzdaten des Kantons Genf Die zeitliche Dimension, die Geodaten innewohnt, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Aber wie kann sie in Verarbeitungsprozesse miteinbezogen und modelliert werden? Welche Probleme treten auf bei der Arbeit mit einer solchen zeitlichen Datenbank? Solche und ähnliche Fragen waren Gegenstand eines Workshops. Wir alle leben in einem vierdimensionalen Raum zu den drei räumlichen Dimensionen kommt noch eine zeitliche hinzu. Zum jetzigen Zeitpunkt trägt aber noch kein Computerprogramm, das für die Verwaltung räumlicher Daten eingesetzt wird, diesem Aspekt Rechnung. Solche Programme stellen zwar den Zustand eines Ortes zu einem bestimmten Zeitpunkt dar, aber dieser Zeitpunkt ist starr und kann deshalb wenig genutzt werden. Dabei ist gerade diese zeitliche Dimension in verschiedenster Hinsicht von grosser Wichtigkeit, so zum Beispiel für den Service de la Mensuration Officielle (SEMO) des Kantons Genf, wo man gerne die Entwicklung des Katasterplans nachverfolgen möchte. Wie also kann ein geografischer Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit oder in der Zukunft beobachtbar gemacht werden? Welches Datenmodell könnte heute oder in einer nahen Zukunft unseren Bedürfnissen genügen? Wie könnte man das aktuelle Geografische Informationssystem (GIS) auf gleiche Weise, aber mit den entsprechenden Daten früherer Zeiten, neu herstellen? Im Rahmen eines Workshops, der in Zusammenarbeit mit der Firma arxit im SEMO durchgeführt wurde, haben wir versucht, Antworten auf diese Fragen zu finden. Zusammenhang SEMO zeichnet verantwortlich für den räumlichen Bezugsrahmen des Geografischen Informationssystems (GIS) des Kantons Genf und garantiert den Bestand und die Qualität der Daten der amtlichen Vermessung, zu denen auch die räumlichen Bezugsdaten gehören. Diese Daten werden laufend nachgeführt; die Datenbank gibt Aufschluss über die aktuelle Raumaufteilung. Nun soll deren Funktionalität so ausgeweitet werden, dass ein Katasterplan in jedem beliebigen Zeitpunkt visualisiert und untersucht werden kann. Dazu schwebt SEMO ein Werkzeug vor, das die in der Bundesgesetzgebung geregelte Historisierung von Geodaten berücksichtigt und gleichzeitig die Weiterentwicklung der GIS begünstigt, was die tägliche Arbeit der Geomatikfachleute erleichtern würde. So könnte man nicht nur einen Katasterplan zu jedem gegebenen Zeitpunkt konsultieren, dank der Historisierung von Änderungen wäre es auch möglich, Fehlerquellen zu eruieren. Die Nachführung von Katasterobjekten erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt, an das sämtliche Muta tionsmeldungen zugestellt werden. Es nimmt eine erste Überprüfung vor, bevor das Dossier an SEMO weitergeleitet wird, wo dann die räumliche Nachführung gemacht wird. Anschliessend übernimmt erneut das Grundbuchamt das Dossier und liefert dieses nach einer letzten Überprüfung aus. Für diese Verifikation muss das Grundbuchamt den alten und den neuen Bestand kennen. Diese grafische Zeitreise ist nicht nur ein Bedürfnis der Nutzerinnen und Nutzer, sondern wird auch von Unternehmensseite her gefordert. Die Änderungen, welche im SEMO vorgenommen werden seien sie geometrischer oder attributiver Art sind bereits heute schon vielfältig. Soll zusätzlich ein zeitliches Modell in diese Nachführung integriert werden, wird die Komplexität der Aufgabenstellung zwangsläufig erhöht. Zeitliche Modellierung Bevor ein «zeitliches Datenmodell» konzipiert werden kann, braucht es eingehende Kenntnisse über die bestehende Datenbank, deren Verwendung und Funktionsweise. Dazu gehört auch ein fundiertes Wissen über den aktuellen Stand der Technik. Von diesem ausgehend und mit einigen wenigen Zeitfunktionen, welche die GIS-Software anbietet, wurde ein Modell entwickelt. Noch bevor sich die Fachleute des SEMO mit den Details der Datenbankmodellierung befassen konnten, galt es darüber nachzudenken, wie der Faktor Zeit in eine bestehende Datenarchitektur zu integrieren ist. Es wurde beschlossen, eine neue Datenbank zu schaffen, welche gleichermassen «bestehende» und «gelöschte» Objekte beinhalten würde, und dies in einem Datenbankmodell, das eine Verarbeitung des Faktors Zeit erlaubt. Der Entscheid, die Datenbank zu duplizieren, wurde aus Gründen der Handhabung der topologischen Bedingungen getroffen: Es ist ja so, dass die Topologie auf einer historischen Datenbank, in der sich die Objekte überlagern können, nicht rechtsgültig vollzogen werden kann denn noch gibt es keine topologische Kontrolle hinsichtlich Raum und Zeit. Es muss daher zwingend eine topologisch korrekte Datenbank errichtet werden. Der Informationstransfer von einer Datenbank zur andern wird entweder automatisch mittels Skripts oder manuell mittels einer für diesen Zweck eingerichteten Schnittstelle ausgeführt (Abb. 3). cadastre 8 April

16 Eine zeitliche Verwaltung bedingt die Einführung von Zeitattributen. Jedes Objekt wird im «zeitlichen Datenmodell» mit einem «Erzeugungsdatum«, einem «Löschdatum«sowie einem «eindeutigen Kennzeichen» versehen. Ein solches Kennzeichen ist Grundvoraussetzung für die Historisierung der Daten, andernfalls ist keine Objektverwaltung mehr möglich. Erzeugungsdatum und Löschdatum verschaffen jedem Objekt eine Lebensdauer, eine Zeitspanne. Zusätzlich wurde eine Tabelle «Ereignis» eingeführt, die sich für die spezifischen Bedürfnisse des SEMO als wichtig erwies. Ziel der Datenbankmodellierung war es ja unter anderem, die Gründe für die Veränderung eines Objekts untersuchen zu können, Beziehungen herzustellen, welche sämtliche Veränderungen mit entsprechender Beschreibung auflisten, sei es in Bezug auf ein Objekt, eine Zeitspanne oder die Art der Mutation. Im Gegensatz zu den Objekten, die während eines gewissen Zeitraums «bestehen», ist das Ereignis an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden. Die Datenbank füllt sich im Zuge der ausgeführten, sowohl geometrischen als auch semantischen Nachführungen mit Änderungen, Neuerzeugungen oder Löschungen von Objekten. Jede Ebene besteht aus der Überlagerung aller gelöschten oder noch bestehenden Objekte. Damit die topologische Rechtsgültigkeit erhalten bleibt, dürfen nur die rechtsgültigen Objekte aus der normalen Datenbank in die zeitliche kopiert werden und es müssen sämtliche Objekte übertragen werden, auch wenn sie nur geringfügige geometrische Änderungen erfahren haben. Der Transfer von einer Datenbank zur andern erfolgt nach jeder Nachführung. Jedes modifizierte Objekt wird als gelöscht erachtet und sein Löschdatum wird erfasst. Ein solchermassen modifiziertes Objekt wird zu einem neuen Objekt, das mit den erfassten Erzeugungs- und Löschdaten in die historisierende Datenbank kopiert wird. Ebenso wird die Tabelle «Ereignis» jedes Mal ergänzt, wenn ein Objekt hinzugefügt oder entfernt wird. Abbildung 1 und 2 16 cadastre 8 April 2012

17 manueller Informationstransfer Verarbeitungsstelle automatischer Informationstransfer bestehende Datenbank neue, temporäre Datenbank Skript GIS Abbildung 3 Der aufgezeigte Lösungsvorschlag nimmt nicht für sich in Anspruch, das für Historisierungen ideale Modell zu sein; dafür ist er in der Handhabung zu kompliziert und wegen der grossen Anzahl an Transfers sehr aufwändig. Ein perfektes Modell würde eine komplette Historisierung erlauben: nicht ein einzelnes historisiertes Objekt würde exportiert, sondern ein Objekt mitsamt seinem Datenmodell, seiner Darstellung, seinen Metadaten etc. Zurzeit existiert kein einziges Datenbankwerkzeug, welches dieses Konzept unterstützt. Deshalb kann es noch nicht vollumfänglich umgesetzt und genutzt werden. Das vorgeschlagene Modell darf also nur als ein erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden. Entwicklung von Prototypen Um den Eignungsgrad dieser Modellierung beurteilen zu können, wurden zwei verschiedene Prototypen entwickelt. Der erste basiert direkt auf den Daten des SEMO. Eine «Archiv» genannte Ebene wird nachgeführt, wobei bei jeder Nachführung das gelöschte Objekt in diese Ebene kopiert und das Löschdatum automatisch erfasst wird. Diese Archivierung findet in den drei Ebenen «Parzelle», «Gebäude» und «Adresse» Anwendung. Diese drei Ebenen wurden also an das oben erklärte Datenmodell angepasst. Mithilfe des Zeit-Tools von ArcGIS 10 konnte die Entwicklung dieser Ebenen mit ArcMap visualisiert werden. Dieses Tool erlaubt es, zu jedem gewünschten Zeitpunkt eine Karte zu visualisieren (Abb.1). Der zweite Prototyp wurde speziell für einen anderen Arbeitsbereich entwickelt und ist auf dessen Bedürfnisse zugeschnitten. Die kantonale Denkmalpflege, die ebenfalls ein Interesse an der Problematik bekundete, hat uns ihre Daten zur Verfügung gestellt. Ausgehend vom gleichen Modell haben wir eine zeitliche Datenbank installiert und auch hier konnte die Entwicklung der Daten mithilfe der ArcGIS-Tools visualisiert werden (Abb. 2). Fachleute von SEMO ist, ein zum Zeitpunkt X bestehendes GIS komplett zu rekonstruieren und zwar mit den früher geltenden topologischen Regeln, den damals geltenden geometrischen Konstruktionsregeln und dem Datenmodell jener Zeit. Die Fachleute wollen nicht nur frühere Zustände von Objekten visualisieren, sondern auch die eigentliche Struktur der GIS rekonstruieren. So könnten nicht nur die historischen Informationen auf den Objekten erhalten werden, sondern die Entwicklung im GIS-Bereich an sich wäre zurückverfolgbar. Die historisierende Datenbank würde mit der Arbeitsdatenbank zu einer einzigen vereint, was dem idealen Aufbau einer Datenbank entsprechen würde, welche zeitliche Aspekte abbildet. Leider ist es zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich, eine solche Datenbank zu konzipieren oder profitabel zu nutzen. Deshalb ist es so wichtig, erste Modelle zu entwickeln nur so können die Bedürfnisse erkannt und aufgezeigt werden. Das oben vorgestellte Modell entspricht den Vorstellungen und Wünschen weiter Kreise und stellt zum jetzigen Zeitpunkt ein geeignetes Mittel dar, um die Objekthistorie nutzbringend auszuwerten und zu erhalten. Auch wenn ein ausgefeilteres Modell einfacher und effizienter in der Handhabung wäre, ist dies nicht für alle Anwendungen zwingend nötig. Als erste Annäherung genügt die vorliegende Variante den Ansprüchen verschiedener Bereiche vollauf und ist ohne grossen Aufwand umzusetzen. Das Modell wird im Laufe des Jahres 2012 für bestimmte Geodaten der amtlichen Vermessung einsatzbereit sein. Weitergehende Informationen: / semo /4d Claire Medici Studentin der Ecole nationale des sciences géographiques (ENSG), Paris Laurent Niggeler Directeur et géomètre cantonal Service de la mensuration officielle République et canton de Genève laurent.niggeler@etat.ge.ch Schlussbemerkung Dieses zeitliche Datenmodell ist durchaus zufriedenstellend was die kartografische Abbildung und die Datenbankabfrage anbelangt. Dennoch bleibt es eine blosse Annäherung, ein erster Schritt, in Richtung Verwaltung der zeitlichen Komponente in den GIS. Das Ziel der cadastre 8 April

18 Mitteilungen Statistische Angaben über die amtliche Vermessung, Stand Für das Jahr 2011 sind wie bereits im Vorjahr keine aussergewöhnlichen Ergebnisse zu verzeichnen. Die Zunahme der digital vorliegenden Flächen verläuft wie geplant. Entwicklung des Stands der amtlichen Vermessung Die vorliegenden Flächen in einem VAV 1 -konformen Standard (AV93 und provisorische Numerisierung PN 2 ) konnte gegenüber dem Vorjahr wiederum erhöht werden. Die Zunahme von 3.1 % ist jedoch 1.5 % tiefer als im Vorjahr. Betrachtet man den Zuwachs der letzten vier Jahre ( ), beträgt dieser beim Standard AV % und beim Standard PN 2.7 %. Die jährliche Zunahme liegt im Schnitt bei knapp 4 %. Der Anteil der in VAV-konformen Standards vorliegenden Flächen ist unter anderem als Ersatz von provisorisch anerkannten Gebieten gewachsen (-1.0 %). Der Anteil der unvermessenen Fläche der Schweiz ist auf unter 14 % gesunken. Betrachtet man die unvermessene Fläche der letzten vier Jahre, hat sich diese um mehr als 2 % verringert. Vielleicht können wir im Jubiläumsjahr «100 Jahre Amtliche Vermessung Schweiz» bei der Fläche im Standard AV93 die 50 % Marke knacken. 1 Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV), SR Erklärung der verschiedenen Standards, s. Seite 21 Tabelle: Änderungen beim Standard der Vermessung im Jahr 2011 / Informationsebene «Liegenschaften» AV93 PN VN TN HG GR ps zu verm. Seen Total % % % % % % % % 0.0 % 0.0 % Grafiken: Entwicklung des Stands der Vermessung / Informationsebene «Liegenschaften» Stand beim Plan für das Grundbuch AV93 PN VN TN HG GR ps nv See Gl* Total in % 0.0 % 0.1 % 0.1 % 1.2 % 1.6 % 4.9 % 6.4 % 7.9 % 9.2 % 10.7 % 12.5 % 13.4 % 16.9 % 21.6 % 24.6 % 27.1 % 29.0 % 34.1 % 36.6 % 40.1 % 44.3 % 47.2 % 0.1 % 0.1 % 0.1 % 0.5 % 0.6 % 1.7 % 3.9 % 4.5 % 5.2 % 5.4 % 5.8 % 6.0 % 6.4 % 8.9 % 9.5 % 11.1 % 11.4 % 12.4 % 13.7 % 14.4 % 14.8 % 15.1 % 0.9 % 2.1 % 2.5 % 3.3 % 4.6 % 5.6 % 5.9 % 6.2 % 5.8 % 5.6 % 5.6 % 5.4 % 5.4 % 5.1 % 4.6 % 4.6 % 4.3 % 4.3 % 4.2 % 3.6 % 3.1 % 2.9 % 2.6 % 17.8 % 20.2 % 20.7 % 17.3 % 19.4 % 19.3 % 17.9 % 17.5 % 17.2 % 16.4 % 15.8 % 15.3 % 14.8 % 13.0 % 11.0 % 10.2 % 9.5 % 9.2 % 7.5 % 7.0 % 5.8 % 4.8 % 4.4 % 25.3 % 24.6 % 24.4 % 27.1 % 24.5 % 25.3 % 24.9 % 23.0 % 21.9 % 21.3 % 20.9 % 20.0 % 19.8 % 19.1 % 16.7 % 15.3 % 13.7 % 12.7 % 10.5 % 9.4 % 8.2 % 6.8 % 6.3 % 9.3 % 8.2 % 8.2 % 8.8 % 8.6 % 7.7 % 7.3 % 7.2 % 6.8 % 6.7 % 6.5 % 6.4 % 6.3 % 6.2 % 5.9 % 5.9 % 5.8 % 5.3 % 4.0 % 3.8 % 3.6 % 2.9 % 2.7 % 15.7 % 15.4 % 15.3 % 15.0 % 14.1 % 13.6 % 13.6 % 13.1 % 12.9 % 12.7 % 12.5 % 12.3 % 12.1 % 12.0 % 10.5 % 9.9 % 8.9 % 8.6 % 8.1 % 7.1 % 6.6 % 6.0 % 4.9 % 27.9 % 25.6 % 25.0 % 24.6 % 23.4 % 22.4 % 20.3 % 18.9 % 19.1 % 19.0 % 18.5 % 19.0 % 19.0 % 18.2 % 17.5 % 16.7 % 16.5 % 16.3 % 16.1 % 15.7 % 15.0 % 14.3 % 13.6 % 3.1 % 3.1 % 3.1 % 3.1 % 3.1 % 3.1 % 2.8 % 3.3 % 3.3 % 3.3 % 3.3 % 3.2 % 3.2 % 3.2 % 3.2 % 3.2 % 3.2 % 3.2 % 3.2 % 3.1 % 3.1 % 3.1 % 3.1 % 0.7 % 0.7 % 0.7 % 0.7 % 0.7 % 0.7 % 0.7 % 0.7 % 0.7 % 0.7 % * Gletscher ab unter «nicht vermessen» Tabelle: Fläche der anerkannten Vermessungen 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% nv 13.6 % ps 4.9 % GR 2.7 % HG 6.3 % TN 4.4 % VN 2.6 % 18 cadastre 8 April 2012 PN 15.1 % See 3.1 % AV % Grafik links: Entwicklung der amtlichen Vermessung Grafik rechts: Stand der amtlichen Vermessung per

19 Grafik: Stand der amtlichen Vermessung Stand der Informationsebene «Liegenschaften» In % des Totals bzw. der Gesamtfläche 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % CH NW OW UR BS AR ZG AI SH BL GL SG TG ZH LU SO GR SZ AG BE FR JU GE VD NE TI VS Stand der amtlichen Vermessung pro Kanton der Informationsebene «Liegenschaften» Bei einem Viertel der Kantone liegt der Flächenanteil der Daten im Standard AV93 der Informationsebene «Liegenschaften» bei über 90 %. Rund ein Drittel der Kantone verfügen flächendeckend über eine AV in den Standards AV93 oder PN. FL AV93 PN VN TN HG GR ps nv See Tabelle: Stand der amtlichen Vermessung Stand der Informationsebene «Liegenschaften» AV93 PN VN TN HG GR ps nv See Total AV93- Standard ha Prov. numerisiert (gr, hg, tn, ps) ha Vollnumerisch ha Teilnumerisch ha Halbgraphisch ha Graphisch ha prov. anerkannt ha noch nicht vermessen ha See ha ha CH 1'948' ' ' ' ' ' ' ' '884 4'127'909 NW 24'147 3'448 27'595 OW 47'872 1'186 49'058 UR 104'954 2' '065 BS 3'697 3'697 AR 24'284 24'284 ZG 20'716 3'158 23'874 AI 12'982 4'266 17'248 SH 6'497 23'342 29'839 BL 15'026 36' '773 GL 64'776 3' '533 SG 194' ' '366 TG 73'397 11' '337 86'392 ZH 150' '876 7' '158 7' '884 LU 57'804 71' '451 7' '381 6' '268 SO 64' ' '820 77'471 GR 520'310 2'345 62'819 11'276 67'954 45' '535 SZ 26'351 30' '878 14'605 8'688 6'314 90'780 AG 90'899 6' ' '246 BE 201' ' '534 14'892 12'022 16' '745 12' '171 FR 42'811 49'861 5'288 2'711 8' '278 8' '035 JU 48'609 1'527 1'405 5'061 7'603 19'636 83'841 GE 12' '492 7'525 3'735 28'208 VD 12' '533 53'917 8'322 2' '912 39' '057 NE 26'689 44'977 8'590 80'256 TI 43'561 36'307 42'026 38'848 8'877 14' '944 5' '775 VS 57'275 1' ' '124 6' '005 1' '474 FL 4'611 1'029 9' '066 cadastre 8 April

20 Grafik: Stand AV93 und PN pro Kanton (sämtliche Informationsebenen) In % der zu vermessenden Fläche (= Gesamtfläche Seefläche) (bezogen auf die kalkulatorischen Hektaren) 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % CH AR BS ZG NW UR OW GL TG SO AI SG NE ZH SZ SH JU GR AG LU FR BE BL TI GE VS VD Stand der amtlichen Vermessung in den VAV-konformen Standards AV93 und PN (sämtliche Informationsebenen) 60 % der zu vermessenden Fläche der Schweiz liegt in den Standards AV93 oder PN vor. Der Anteil an laufenden Arbeiten beläuft sich auf rund 26 %. Bei vier Kantonen liegt der Anteil der Flächen im VAV-konformen Standard (anerkannt oder laufend) unter 75 %. Dies ist ein Kanton weniger als im Vorjahr. FL AV93 anerkannt AV93 laufend PN anerkannt PN laufend Tabelle: Stand AV93 und PN pro Kanton (sämtliche Informationsebenen) AV93 anerkannt AV93 laufend PN anerkannt PN laufend Total zu verm. Fläche ha CH 51.1 % 26.2 % 8.1 % 0.3 % 85.8 % 3'998'025 AR 24'284 BS 3'697 ZG 20'716 NW 24'147 UR 104'954 OW 99.7 % 0.3 % 47'872 GL 95.9 % 2.1 % 2.0 % 68'533 TG 80.5 % 6.4 % 13.2 % 86'392 SO 77.0 % 23.0 % 77'471 AI 74.0 % 7.2 % 18.8 % 17'248 SG 97.5 % 2.0 % 99.4 % 195'121 NE 40.6 % 58.3 % 0.1 % 99.1 % 71'666 ZH 87.9 % 7.9 % 2.0 % 97.8 % 165'638 SZ 30.1 % 38.8 % 28.9 % 97.8 % 84'466 SH 22.5 % 33.2 % 40.3 % 96.0 % 29'839 JU 57.0 % 35.9 % 1.1 % 94.0 % 83'841 GR 74.2 % 19.6 % 93.7 % 710'535 AG 67.0 % 20.8 % 1.8 % 89.6 % 140'378 LU 65.9 % 20.4 % 1.8 % 88.1 % 142'706 FR 30.3 % 33.1 % 16.7 % 1.4 % 81.5 % 159'008 BE 36.3 % 23.0 % 15.8 % 1.0 % 76.1 % 585'072 BL 43.2 % 3.5 % 28.4 % 75.0 % 51'773 TI 23.4 % 44.3 % 4.6 % 0.6 % 72.9 % 274'611 GE 53.4 % 2.7 % 56.2 % 24'473 VS 19.1 % 36.6 % 0.2 % 55.9 % 521'412 VD 8.1 % 6.3 % 25.7 % 1.1 % 41.1 % 282'172 FL 26.5 % 64.9 % 0.1 % 89.2 % 16' cadastre 8 April 2012

21 Grafik: Stand der Vermessung in den überbauten Gebieten / Informationsebene «Liegenschaften» Stand beim Plan für das Grundbuch in den Baugebieten 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % BS NW UR OW AR ZG SG ZH GR SO BL NE TG AI BE JU AG GL SZ VS FR LU TI SH VD GE Stand der Vermessungen in den Baugebieten Die Ergebnisse lassen keine signifikanten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr erkennen. Bei 22 Kantonen fehlen weniger als 25 % für den Abschluss der Vermessungen in einem VAV-konformen Standard der Baugebiete. Trotz der geringen Veränderung ist auch in diesem Bereich ein positiver Trend über die vergangenen Jahre ersichtlich. Eidgenössische Vermessungsdirektion FL AV93 % (BZ I) PN % (BZ I) Tabelle: Gesamtfläche BZ I pro Kanton Verschiedene Standards der amtlichen Vermessung Fläche BZ I (ha) CH 251'662 BS 3'696 NW 1'503 UR 1'256 OW 2'469 AR 1'460 ZG 2'478 SG 20'499 ZH 28'336 GR 9'013 SO 10'338 BL 8'172 NE 5'367 TG 9'318 AI 473 BE 23'940 JU 4'355 AG 22'624 GL 1'856 SZ 5'085 VS 18'944 FR 10'992 LU 9'706 TI 12'186 SH 2'640 VD 26'409 GE 8'547 FL 3'246 Beitragszone I (BZ I) Die Fläche in der Beitragszone I umfasst überbaute Gebiete und Bauzonen. In der Regel entsprechen demnach die Flächen der Beitragszone I den Bauzonen gemäss kommunalem Zonenplan. Abkürzung Bedeutung Qualität nv Nicht vermessen Unvermessene Gebiete ps Provisorisch anerkannt Vor 1919 gemäss kantonalen Richtlinien erstellte grafische Pläne GR Grafisch Grafische Pläne gemäss den eidgenössischen Vorschriften von 1919 HG Halbgrafisch Grafische Pläne gemäss den eidgenössischen Vorschriften von 1919, für Polygonpunkte (Fixpunkte) wurden Koordinaten berechnet TN Teilnumerisch Grafische Pläne gemäss den eidgenössischen Vorschriften von 1974, Polygon- und Grenzpunkte in digitaler Form VN Vollnumerisch Digitale Daten gemäss den eidgenössischen Vorschriften von 1974, sämtliche Punkte in digitaler Form PN Provisorisch numerisiert Ab Originalplan digitalisierte Daten gemäss den eidgenössischen Vorschriften von 1993 (VAV), Stuktur entspricht AV93 AV93 Amtliche Vermessung 1993 Digitale Daten gemäss den eidgenössischen Vorschriften von 1993 (VAV) cadastre 8 April

22 100 Jahre Amtliche Vermessung Schweiz 9. Mai 2012: Jubiläumsauftakt auf dem Bundesplatz in Bern Am kommenden 9. Mai findet in Bern auf dem Bundesplatz von 11 bis 17 Uhr die offizielle Eröffnung des Jubiläums 100 Jahre Amtliche Vermessung Schweiz statt. Sind Sie dabei? Vielleicht im Rahmen Ihres diesjährigen Büroausfluges? Ein vielfältiges und spannendes Angebot erwartet Sie. Im Mittelpunkt des Jubiläumsauftakts steht das breite Publikum. Fachleute zeigen, welche Rolle die amtliche Vermessung im Alltag spielt. Die amtliche Vermessung zeigt sich aber auch humorvoll. Die bekannte Radio- und Fernsehfrau Mona Vetsch wird durch den Tag führen und dabei vielleicht auch das eine oder andere Interview mit Gästen, Besucherinnen und Besuchern führen vielleicht auch mit Ihnen? Die Sondermarke wird erstmals präsentiert Am Vormittag wird das Sujet «unserer» Sondermarke durch den Schirmherrn des Jubiläums, alt Bundesrat Samuel Schmid, und Peter Hasler, Verwaltungsratspräsident Die Schweizerische Post, feierlich enthüllt. Bei der Sonderpoststelle auf dem Bundesplatz können Sie nebst der Briefmarke auch den passenden Ersttagsumschlag oder die Ansichtskarte mit dem Markensujet kaufen. Und vom anwesenden Grafiker und Künstler Ricco Meierhofer lesen Sie das Interview mit ihm auf Seite 24 gleich handsignieren lassen (Autogrammstunde: Uhr). Sie haben auch die Möglichkeit Ihre individuellen Belege mit der Sondermarke und dem Sonderstempel versenden zu lassen. Die Sondermarke darf nämlich genau ab dem 9. Mai 2012 als Frankatur verwendet werden. Das Bundeshaus vermessen? Die Ausstellung «100 Jahre Amtliche Vermessung Schweiz» macht s möglich Auf rund 100 Quadratmetern werden Jung und Alt Gelegenheit haben, unter kundiger Anleitung selber einmal Hand an die Vermessungsinstrumente zu legen und das Bundeshaus zu vermessen. Daneben ist in der Ausstellung viel Interessantes über die amtliche Vermessung zu erfahren: Wie so ein Grenzzeichen eigentlich aussieht, das im Boden verlegt ist, wie die Grundbuchpläne früher ausgesehen haben und vieles mehr. Auch können Sie die Daten der amtlichen Vermessung gleich vor Ort online anschauen! Testen Sie Ihr Wissen beim Quiz es winken attraktive Preise. Das grösste Puzzle der Schweiz wird auf dem Bundesplatz zusammengesetzt und ist begehbar Geomatiklernende der Baugewerblichen Berufsschule Zürich werden ab Uhr das rund 400-teilige Puzzle der Amt lichen Vermessung Schweiz mit 350 m 2 das Grösste der Schweiz zusammensetzen. Ist vielleicht auch ein Lernender Ihres Betriebes dabei? Kennen Sie das Projekt «Rollstuhlparkplatz.ch»? Beim Stand «Rollstuhlparkplatz.ch» erfahren Sie alles über Behindertenparkplätze 1. Dahinter steht ein Projekt, das sich am 9. Mai ebenfalls erstmals der Öffentlichkeit vorstellt und zeigt, wie die Geometer in einer einzigartigen Aktion weitgehend alle Behindertenparkplätze der Schweiz auf Basis der amtlichen Vermessung effi zient erfassen. Auf einem Onlinedienst findet man als Rollstuhlfahrer rasch Parkmöglichkeiten. Für unterwegs gibt es eine Mobile App. Davon profitiert auch Heinz Frei, gelernter Vermessungszeichner und Rennrollstuhlsportler. Der 14-fache Olympiasieger und Weltrekordhalter wird vor Ort sein und über seine sportlichen Erfolge aber auch über die Alltagsschwierigkeiten eines körperlich behinderten Menschen erzählen. Was passiert am Tag der Amtlichen Vermessung Schweiz vom 12. Mai 2012 in den Kantonen? In allen Kantonen finden Aktivitäten zum Thema «Mittelpunkt» statt. Dies kann die Begehung des geografischen Mittelpunkts des Kantons sein; oder die amtliche Vermessung steht an diesem Tag ganz einfach im Mittelpunkt. Was in Ihrem Kanton stattfinden wird, können Sie ebenfalls auf dem Bundesplatz erfahren. Ein vielfältiges Angebot erwartet Sie Möchten Sie nicht mit leeren Händen heimkehren? Dann schauen Sie doch beim Verkaufsstand mit Jubiläumsartikeln vorbei. Versuchen Sie Ihr Glück beim Glücksrad. Für die jungen Besucherinnen und Besucher gibt es einen Ballon und wer möchte, kann beim Ballonflugwettbewerb mitmachen. 1 Vgl. auch «cadastre» Nr. 7, Dezember cadastre 8 April 2012

23 Was das Kulinarische anbelangt, deuten «Il Risotto», «D Bratwurscht» und «Le Dessert» auf die Vielfalt der Schweiz hin. Ist nach dem Essen eine kurze Pause angesagt? Dann kommen Sie doch in die Schreckmümpfeli-Ecke 2! Ein bequemer Sessel und spannende Kurzgeschichten rund ums Thema «Grenzen» warten auf Sie im grossen Festzelt. Die von der Vernissage bereits bekannte und geschätzte Musikformation «Swiss-German-Dixie-Corporation» sorgt zudem wetterunabhängig für gute Stimmung. 100 Jahre Amtliche Vermessung Schweiz dieses Jubiläum ist eine grosse Feier wert. Kommen Sie auf den Bundesplatz und nutzen Sie die Gelegenheit, Fachkolleginnen und -kollegen zu treffen. Wir freuen uns auf ein stimmungsvolles und sicher absolut einmaliges Fest. Schön, wenn Sie dabei sind! Elisabeth Bürki Gyger Projektleiterin «100 Jahre Amtliche Vermessung Schweiz» Eigenössische Vermessungsdirektion swisstopo, Wabern 100 Jahre Amtliche Vermessung Schweiz Mittwoch, 9. Mai 2012, Uhr Jubiläumsauftakt auf dem Bundesplatz Ausgabetag der Sondermarke «100 Jahre Amtliche Vermessung Schweiz», Enthüllung durch alt Bundesrat Samuel Schmid, Sonderpoststelle Moderation Mona Vetsch Grösstes Puzzle der Schweiz Fachleute informieren über die amtliche Vermessung 2 Eine Initiative des Fördervereins 100 Jahre Amtliche Vermessung im Kanton Bern Swiss-German-Dixie-Corporation Il risotto, d Bratwurscht & le dessert Glücksrad, Ballonflugwettbewerb, Quiz Atelier Ursula Heilig SGD cadastre 8 April

24 Die amtliche Vermessung auf 33 x 28 mm Interview mit Ricco Meierhofer, Grafiker der Sonderbriefmarke Die Sondermarke präsentiert die Amtliche Vermessung Schweiz modern und innovativ. Sie bietet beste Möglichkeit, auch über das Jubiläumsjahr hinaus Werbung zu machen. Lange bevor die Jubiläumsaktivitäten festgelegt wurden, reichten wir im Namen der Amtlichen Vermessung Schweiz das Gesuch für eine Sonderbriefmarke bei der Schweizerischen Post ein. Unsere Freude war gross, als wir die Zusage erhielten. Gleichzeitig fragten wir uns, wie das Thema «Amtliche Vermessung» auf derart kleinem Raum so umgesetzt werden kann, dass auch ein breites Publikum versteht, worum es geht und die Briefmarke erst noch schön aussieht. Die Post lud drei Grafiker zu einem Gestaltungswettbewerb ein. In einem Geometerbüro fand eine kurze theoretische Einführung in die amtliche Vermessung statt. Anschliessend wurden «im Feld» die Instrumente erläutert. Knappe sechs Wochen hatten die Künstler Zeit, um ihren Vorschlag bei der Post einzureichen. Eine Jury wählte den Entwurf von Ricco Meierhofer für die Umsetzung aus. Die Projektleitung war bei der Jurierung mit einer Stimme dabei und wurde durch Fridolin Wicki, Leiter Eidgenössische Vermessungsdirektion, und Karin Markwalder, Projektteam, vertreten. Ricco Meierhofer, Grafik-Designer SGV SGD, führt seit über 25 Jahren ein eigenes Atelier in Winterthur und realisiert Grafikaufträge aus den unterschiedlichsten Bereichen. Wir konnten mit Ricco Meierhofer ein Interview führen und unter anderem unsere brennende Frage stellen, wie sich ein Laie des komplexen Themas grafisch annimmt. Übrigens, Ricco Meierhofer wird am Jubiläumsauftakt vom 9. Mai auf dem Bundesplatz in Bern anwesend sein. Ergreifen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich ein Ersttagskuvert vom Künstler unserer Jubiläumsbriefmarke signieren! «cadastre»: Herr Meierhofer, Sie wurden von der Schweizerischen Post angefragt, eine Briefmarken zu entwerfen und haben den Zuschlag erhalten. Herzliche Gratulation! Wie sind Sie das doch sehr technische Thema «Amtliche Vermessung» angegangen? «Ricco Meierhofer»: Vielen Dank das Thema kam mir gelegen, einerseits faszinierte mich schon als Pfadfinder das Kartenlesen, andererseits kam mir auch die Erfahrung aus meinem Erstberuf als Hochbauzeichner zugute. Zu Beginn studierte ich eingehend die vielfältigen Messmethoden und Darstellungsmöglichkeiten der amtlichen Vermessung. Die Vorgaben, einen Ausschnitt des schwarz-weissen Grundbuchplans als Basis zu verwenden und die Arbeitsinstrumente des Geometers in den Vordergrund zu stellen, waren jedoch auf diesem kleinen Format eine echte Herausforderung. «cadastre»: Haben Sie viel Zeit für die Gestaltung aufgewendet und waren weitere Personen beteiligt? «Ricco Meierhofer»: Ja, es war eine intensive Zeit, zwei bis drei Wochen verwendete ich mehrheitlich für die Briefmarke. Meiner Mitarbeiterin Céline Peter und meiner Frau danke ich herzlich für den grossen Einsatz bei Fachdiskurs und Detailbearbeitung. «cadastre»: Schildern Sie doch bitte Ihre Arbeitsweise: ausschliesslich oder viel Handarbeit oder zu einem grossen Teil am Computer? «Ricco Meierhofer»: Vor 25 Jahren arbeiteten wir ganz ohne Computer im Atelier und auch heute noch ist für mich die Skizzierphase, das Herausschälen der verschiedenen Ideen, grundlegend. Wenn ich ohne klare Vorstellungen am Computer beginne, verliere ich zu viel Zeit mit unwichtigen Variantenschritten. Ist die Idee jedoch geboren, findet die ganze Ausführung und Detailoptimierung am Computer statt. Bei dieser Briefmarke betrug die Arbeit am Computer etwa 75 % des gesamten Aufwands. «cadastre»: Mit welchen Schwierigkeiten hatten Sie zu kämpfen? «Ricco Meierhofer»: Für eine kleine Briefmarke wie für ein Weltformatplakat gelten die gleichen Gestaltungskriterien: beide müssen plakativ bearbeitet werden und sollen das Wesentliche deutlich hervorheben. Meine Idee war, auf dem Grundbuchplan ein Gebäude dreidimensional und farblich hervorzuheben. Die Suche nach einem realen Grundbuchausschnitt mit einer möglichst kompakten Gebäudekonstellation war sehr schwierig schliesslich bin ich in der Kernzone in Winterthur-Seen fündig geworden. An Stelle der Darstellung von Messinstrumenten wählte ich, als abstrakte Lösung, den Blick des Geometers durchs Tachymeter. Mit Hilfe der Perspektive konnte ich im Vordergrund einzelne Katasternummern und Höhenfixpunkte sogar in Briefmarkengrösse lesbar machen. «cadastre»: Es ist uns aufgefallen, dass die Briefmarke optimal zur Farbgebung des Internetportals der Amtlichen Vermessung Schweiz passt. Ist dies ein Zufall? «Ricco Meierhofer»: Natürlich habe ich die Site von «cadastre» genau angesehen, die finale Farbkomposition der Briefmarke passt jedoch eher zufällig dazu. Ich wählte den warm-kalten Farbkontrast von hellem Gelb bis dunklem Blaugrün. Die Gebäudeflächen setzte ich dazu ins passende Licht und die rote 100 als Farbakzent. 24 cadastre 8 April 2012

25 «cadastre»: Welchen Stellenwert hat der Auftrag der Schweizerischen Post für Sie? «Ricco Meierhofer»: An einem Briefmarkenwettbewerb der Post teilnehmen zu können und diesen auch noch zu gewinnen hat für mich einen sehr hohen Stellenwert. Nicht Lukrativität sondern Ruhm und Ehre stehen deutlich im Vordergrund. Vom Entwurf bis zur fertigen Sonderbriefmarke «cadastre»: Haben Sie gewusst, dass die Mitglieder der Partnerorganisationen bereits vor der Veröffentlichung des Briefmarkensujets über Exemplare bestellt haben? «Ricco Meierhofer»: Nein, ich bin total überrascht und freue mich sehr darüber! Wir freuen uns, dass Sie mit uns auf dem Bundesplatz sind und danken Ihnen, dass Sie sich Zeit genommen haben, unsere Fragen zu beantworten. Elisabeth Bürki Gyger Projektleiterin «100 Jahre Amtliche Vermessung Schweiz» Eigenössische Vermessungsdirektion swisstopo, Wabern Karin Markwalder Eigenössische Vermessungsdirektion swisstopo, Wabern Amtliche Vermessung Mensuration officielle Misurazione ufficiale 100 HELVETIA Die Post cadastre 8 April

26 Die Waadtländer Geometer lancieren erstmals eine Marketing-Kampagne Mit einer attraktiven Plakatserie und erfrischend witzigen Slogans wollen die Waadtländer Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer ihre Arbeit in der Öffentlichkeit bekannt machen. Rund vierzig private Waadtländer Geometerbüros haben sich zusammengeschlossen, um mit vereinten Kräften eine Imagekampagne zu führen, die das Berufsbild der Ingenieur-Geometerin resp. des Ingenieur-Geometers einem breiteren Publikum näher bringen soll. Die Kampagne beleuchtet die zahlreichen Facetten des Geometerberufes und zeigt auf, wo die Fachleute im Alltagsleben in Erscheinung treten gerade weil unsere Arbeit eben meist «im Verborgenen» geschieht. So steht denn die Kampagne auch unter dem Motto «Le plus discret des premiers rôles», zu Deutsch in etwa: «Die leisen Schaffer der ersten Stunde». Die Kampagne soll in der Bevölkerung auf sympathische Art für unseren Berufsstand werben, ohne dabei auf Konfrontationskurs mit anderen Berufssparten zu gehen oder unsere Dienstleistungen zu rechtfertigen. Geplant ist, diese Kampagne über mehrere Jahre zu führen, wobei zunächst Themen von allgemeinem Interesse im Vordergrund stehen. Später möchten wir spezifisch auf jene Partner hinweisen, mit denen die Geometerbüros eine engere Zusammenarbeit pflegen. Die Vermessungsfachleute sind im täglichen Leben allgegenwärtig, ohne dass sich Bürgerinnen und Bürger dessen bewusst sind. Mit dieser Botschaft treten wir nicht nur in der Tages- und Fachpresse auf, sondern sie steht auch im Zentrum einer Plakatkampagne, die zweimal jährlich in den grösseren Städten des Kantons Waadt durchgeführt wird. Anstatt die Werbung der Initiative Einzelner zu überlassen, die dann womöglich trotz beträchtlichem Aufwand nur mittelmässige Resultate erzielt, haben wir uns für ein gemeinsames, breit angelegtes Auftreten entschieden. So erhöhen wir auch das Ansehen unseres Berufsstandes insgesamt. Die ersten Rückmeldungen, die wir seit Beginn der Werbekampagne im Herbst 2011 erhalten haben, sind durchwegs positiv. Zahlreiche ermutigende Kommentare unserer Mitglieder bestätigen den Nutzen unseres Vorhabens, mit welchem wir auch Jugendliche ansprechen können, die vor der Berufswahl stehen. Frédéric Bonjour Association vaudoise des ingénieurs géomètres BIEN AVANT QU ILS NAGENT ICI IL A D ABORD FALLU QU UN GÉOMÈTRE PLONGE DANS SES CALCULS POUR QUE VOS OREILLES PUISSENT VIBRER IL A D ABORD FALLU L ŒIL DU GÉOMÈTRE BIEN AVANT QUE VOUS ROULIEZ ICI IL A D ABORD FALLU LES MESURES DU GÉOMÈTRE FRANCFORT COMMUNICATION FRANCFORT COMMUNICATION Géomètre: le plus discret des premiers rôles Géomètre: le plus discret des premiers rôles FRANCFORT COMMUNICATION Géomètre: le plus discret des premiers rôles 26 cadastre 8 April 2012

27 Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen die neusten Nachrichten Personelle Änderungen bei den Verantwortlichen der kantonalen Vermessungsaufsichten Die Arbeitsgruppe der Kantone der 1. Etappe (Pilotkantone)* trifft sich regelmässig zum Informationsaustausch. Das dritte Treffen fand am 31. Januar 2012 statt, und das nächste ist für den 2. Mai vorgesehen. Es ist äusserst interessant zu sehen, wie sich die Projekte gegenseitig ergänzen und welche Dynamik dabei die einzelnen Partner an den Tag legen. Das Ziel einer Inbetriebnahme am 1. Januar 2014 ist und bleibt zwar ehrgeizig, aber es ist erreichbar. Die acht Pilotkantone haben ihren Umsetzungsplan erarbeitet. Auf diesem und der Strategie basierend wurden anschliessend die Programmvereinbarungen für die einzelnen Kantone erstellt. Diese wurden in der Zwischenzeit dem Vorsteher des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zur Unterzeichnung vorgelegt. Die Subventionspauschale für die Pilotkantone beläuft sich für den Zeitraum auf insgesamt 6,9 Mio. Franken. Fünf Pilotkantone haben Schwergewichtsprojekte vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich um Themen, die von einem Kanton bearbeitet werden, deren Ergebnisse jedoch auch für die anderen Kantone von Nutzen sein können. Der Subventionierungsanteil dieser Projekte wird von Fall zu Fall festgelegt, entsprechend der Bedeutung, die die Projekte für die übrigen Kantone haben. Die folgenden sechs Schwergewichtsprojekte wurden beantragt: Situationsanalyse ÖREB-Kataster-Themen des Bundes; Konzept zur Verknüpfung der Datenmodelle der ÖREB-Kataster-Themen mit dem ÖREB-Kataster- Rahmenmodell (Datenkonzept); Zentrale Infrastruktur für den ÖREB-Kataster; Erfassung und Modellierung der Beziehungen zwischen Daten und Rechtsvorschriften; Standarddarstellung eines Papierauszuges und Bildschirmansicht; Studie für einen ÖREB-Kataster mit 3D-Komponente. Kanton Aargau und Kanton Luzern Fritz Nick, Kantonsgeometer der Kantone Aargau und Luzern ist am 18. November 2011 verstorben. Kanton Aargau Christian Gamma wurde per 1. März 2012 zum neuen Leiter des Vermessungsamtes und Kantonsgeometer ernannt. Kanton St. Gallen Fredy Widmer, Kantonsgeometer und Leiter der Abteilung Vermessung, wird per Ende Mai 2012 in den Ruhestand treten. Eidgenössische Vermessungsdirektion Das Begleitgremium* seinerseits hat seine dritte Sitzung am 17. Januar 2012 abgehalten. Dabei hat es den Stand der Arbeiten in den Pilotkantonen zur Kenntnis genommen und insbesondere das Informationskonzept für den ÖREB-Kataster diskutiert. Eidgenössische Vermessungsdirektion * Zusammensetzung und Aufgaben: a ÖREB-Kataster a Themen a Aufbau des Katasters a Kantone der 1. Etappe resp. Begleitgremium cadastre 8 April

28 Nachruf Fritz Nick, Kantonsgeometer Aargau und Luzern 25. März 1953 bis 18. November 2011 Am 18. November 2011 wurde Fritz Nick, Kantonsgeometer der Kantone Aargau und Luzern, im Alter von 58 Jahren völlig unerwartet aus dem Leben gerissen. Unsere Betroffenheit ist gross. Fritz Nick wird uns spürbar fehlen. Fritz Nick Fritz Nick hat an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) studiert und im November 1979 mit dem Diplom als Kulturingenieur ETH das Studium abgeschlossen. Nach einem Praktikum und erfolgreicher Prüfung hat er im Oktober 1982 das Patent als Ingenieur-Geometer erworben. Im Januar 1983 erfolgte der Eintritt in die Dienste des Kantons Aargau als Adjunkt im Vermessungsamt. Im November 1985 wurde er Stellvertreter des Kantonsgeometers und am 1. Oktober 1988 Kantonsgeometer des Kantons Aargau. Seit 2007 war Fritz Nick auch für den Kanton Luzern als Kantonsgeometer tätig. Zuerst als Unterstützung, ab April 2008 basierend auf einer Vereinbarung zwischen den beiden Kantonen. Fritz Nick zeichnete sich durch eine aussergewöhnlich grosse Einsatzbereitschaft und hohe Kundenorientierung aus. Er führte das Vermessungsamt des Kantons Aargau umsichtig und kompetent. Legendär war sein unwahrscheinliches Gedächtnis. Kam in Gesprächen mit ihm eine Frage auf, zog er den entsprechenden Ordner aus dem Regal und fand das Gesuchte innert Kürze. Verbesserungsbedarf wurde von ihm erkannt und angegangen. Seine Beiträge waren fundiert und zielorientiert. Die Zusammenarbeit mit den Nachführungsgeometern war geprägt von einem Miteinander. Noch am Tag vor seinem Tod fand das jährliche Treffen des Vermessungsamts mit den Nachführungsgeometern und deren leitenden Angestellten statt. Am Treffen wurde festgehalten, dass die Nachführung der amtlichen Vermessung ordnungsgemäss und gewissenhaft erfolgt. Die jährlichen Kontrollen, welche Fritz Nick eingeführt und jährlich durchgeführt hat, haben sich in jeder Beziehung positiv ausgewirkt. Es herrschten eine gute Atmosphäre und ein reger Austausch. Mit der Eidgenössischen Vermessungsdirektion gestaltete sich die Zusammenarbeit immer sehr konstruktiv. Fritz Nick wurde auch auf Bundesebene geschätzt und war anerkannt. Fritz Nick war viele Jahre lang Mitglied der Honorarkommission (HOKO) der Konferenz der Kantonalen Vermessungsämter (KKVA). Er schätzte dabei die Arbeit mit den Vertretern der Ingenieur Geometer Schweiz (IGS) sehr. Ebenfalls seit mehreren Jahren engagierte sich Fritz Nick als Experte am Staatsexamen für Inge nieur-geometerinnen und -Geometer. Im Jahr 2008 wurde er zudem vom Bundesrat als Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer gewählt. Fritz Nick hat während 30 Jahren für die amtliche Vermessung des Kantons Aargau viel geleistet. Seine Verdienste können kaum gebührend gewürdigt werden. Viele gute Erinnerungen bleiben uns. Wir denken dankbar an die gemeinsame Zeit zurück. Andreas Bamert-Rizzo Abteilung Register und Personenstand, Aarau Christian Gamma Vermessungsamt, Aarau 28 cadastre 8 April 2012

29 Veranstaltungen und Weiterbildung Kreisschreiben und Express: jüngste Veröffentlichungen Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen: Kurs beim BIZ-Geo Kreisschreiben für wichtige Präzisierungen von gesamtschweizerisch anwendbaren rechtlichen Vorschriften Datum Thema Kreisschreiben AV 2011 / 07 Honorarordnungen für Arbeiten in der amtlichen Vermessung: Anpassungen per 1. Januar 2012 Express für allgemeine Informationen und Umfragen Datum Thema AV-Express 2011 / 13 Jahresbericht 2011, Programmvereinbarung , Leistungsvereinbarung ÖREB-Kataster-Express 2011 / 02 Programmvereinbarung für den ÖREB-Kataster (für die Pilotkantone) AV-Express 2012 / 01 «CadastralWebMap» ein neuer Dienst der amtlichen Vermessung: Umfrage AV-Express 2012 / 02 AV-WMS-Zugriff für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer: Umfrage «Nutzende der Katasterdaten verlangen vermehrt nach Raumdaten, die alle raumbezogenen Rechts verhältnisse und baulichen Anlagen abdecken. Die privatrechtlichen Eigentumsbeschränkungen sind im Grundbuch inklusive amtliche Vermessung festgelegt. Für die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (Raumplanung, Umwelt etc.) soll ein neuer Kataster geschaffen werden.» Der zweitägige Kurs ist ein Teil des Moduls «Landmanagement» und findet das nächste Mal im Februar 2013 statt. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, melden Sie sich daher bereits heute an! Bei Bedarf führt das Bildungszentrum Geomatik Schweiz den Kurs auch ausserhalb des ordentlichen Kursprogramms durch. Weitere Informationen über Kursziel und Inhalt finden Sie unter a Angebote a Kurse a Geomatik-, Vermessung- und Ingenieurbereich (ÖREB) Andy Reimers Bildungszentrum Geomatik Schweiz reimers@biz-geo.ch Per gli interessati di lingua italiana: Il corso non viene proposto attualmente in Ticino. All occorrenza il centro di formazione Geomatica Svizzera è tuttavia disposto a organizzarlo anche in Ticino. a Citare a Modulo opzionale a Gestione territoriale a RDPP AV-Express 2012 / 03 Aufheben von Kreisschreiben per 1. Januar 2012 Amtliche Vermessung ÖREB-Kataster Die Dokumente selbst sind auf dem Portal a Amtliche Vermessung resp. a ÖREB-Kataster abrufbar. Eidgenössische Vermessungsdirektion cadastre 8 April

30 Diverses Jean-Paul Miserez tritt in den Ruhestand Am 1. April 2003 nahm Jean-Paul Miserez seine Tätigkeit bei der Eidgenössischen Vermessungsdirektion (V+D) auf nein, nein, das ist kein Witz, auch wenn diejenigen, die Jean-Paul gut kennen, wissen, dass es ihm an Humor nicht fehlt! Ende Juni 2012 nun wird er uns verlassen, um in den wohl verdienten Ruhestand zu treten. Statt von Delémont nach Bern zu pendeln wird er nun viel Zeit finden, die Ruhe und Schönheit seines geliebten Juras zu geniessen. Zudem wird er sich nun voll und ganz seinem zweiten «Metier» als Grossvater widmen können! Ende Juni wird sich jedoch kein Grossvater verabschieden, sondern vielmehr der Vater des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen kurz ÖREB-Kataster! Gleich nach seinem Eintritt in die V+D hat er dieses überaus wichtige Projekt das Dossier beinhaltete fast nur ein leeres, weisses Blatt an die Hand genommen. Dank seiner Beharrlichkeit und seines Verhandlungsgeschicks ist es ihm gelungen, dieses sehr anspruchsvolle Vor haben zu konkretisieren und die Umsetzungsphase einzuläuten. Als Leiter der Arbeitsgruppe SIDIS (Système d information sur les droits à incidence spatiale) erarbeitete Jean- Paul, zusammen mit den Mitgliedern, die für die genaue Funktionsweise und Organisation dieses Katasters notwendigen Grundlagedokumente aus. Diese Grundsätze wurden mit der am 2. September 2009 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) in der Schweizerischen Gesetzgebung verankert. Damit hat Jean-Paul über die Schweiz hinaus Pionierarbeit geleistet; wir sind eines der allerersten Länder, das einen solchen Kataster einführt. Die ersten konkreten Schritte bei der Umsetzung des ÖREB-Katasters Auswahl der Pilotkantone, Erarbeitung der ersten Strategie, Einsetzen des Begleitgremiums hat Jean-Paul noch vor seinem Ruhestand initiiert. Bestimmt wird er auch künftig ein Auge auf «sein Bébé» haben. Es ist nun an uns, es «wachsen und gedeihen» zu lassen und das Projekt erfolgreich umzusetzen. Nebst dem Projekt ÖREB-Kataster hat Jean-Paul auch die Aufgabe des Kantonsgeometers des Kantons Obwalden übernommen. Wussten Sie übrigens, dass er der erste Kantonsgeometer des 1979 gegründeten Kantons Jura war? Somit hat er nachdem er als Ingenieur-Geometer «an der Spitze» des jüngsten der Schweizer Kantone gestanden hatte mit seiner Tätigkeit für einen der Gründungskantone der Eidgenossenschaft sozusagen den Kreis geschlossen. Mehrere Kantone konnten auch von seinen Ratschlägen und seiner Erfahrung im Rahmen der Oberaufsicht profitieren. Dabei wurden seine Talente als Verhandlungsführer (oder gar als Mediator!) bisweilen auf eine harte Probe gestellt. Jean-Paul hat stets und gerne sein Wissen geteilt und an seine Kolleginnen und Kollegen ebenso wie an den Nachwuchs unseres Berufsstandes weitergegeben. Ganz gleich ob es Artikel in Fachzeitschriften, Vorträge an Seminaren und Kongressen oder Kursangebote für Studierende und im Rahmen verschiedenster Fortbildungen waren, er hat stets mit Begeisterung sein Wissen vermittelt. Die Zukunft des Geometerberufs und dessen weitere Ausgestaltung lagen ihm ebenfalls am Herzen, und wir haben von seinen vielen nützlichen Ideen und Überlegungen sehr profitiert. So verdanken wir ihm auch die Einrichtung des Geometerregisters. Mit seiner Achtsamkeit gegenüber Fragen im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit der Ingenieur-Geometerin und des Ingenieur-Geometers und der Berufsethik, schlug er vor wie in Kanada, Frankreich und Belgien bereits erfolgreich umgesetzt ein Register zu schaffen, das klar die Berufspflichten festlegt. Bei alledem hat Jean-Paul niemals die Vergangenheit und die Geschichte aus dem Blick verloren. Er hat herausragende Kenntnisse über die Entwicklung unseres Berufsstandes und des Grundeigentums von dessen Ursprüngen bis heute. Um sich davon zu überzeugen, braucht man sich nur seinen jüngsten Beitrag im Rahmen der Radiosendung Babylone auf Espace 2 1 anzuhören, wo er seine Darlegungen mit zahlreichen historischen Anekdoten illustriert! Mit Stolz hat er uns die Schönheiten seines Juras jeweils auf unseren Bereichsausflügen gezeigt. Als interessierter Weltbürger hat sich Jean-Paul aber auch für das Geschehen über die Grenzen hinaus interessiert. So hat er beispielsweise an der Gründung der Fédération des Géomètres Francophones (FGF) mitgewirkt und im Vorstand eine aktive Rolle übernommen. Lieber Jean-Paul, die Amtliche Vermessung Schweiz hat in hohem Masse von Deinen Kompetenzen profitiert. Herzlichen Dank für all die Anstösse zu wichtigen Entwicklungen, die Du gegeben hast, und die zweifellos das Gesicht des Schweizerischen Katasterwesens auch künftig prägen werden. Wir haben Deinen Enthusiasmus, Deine Einsatz- und Hilfsbereitschaft, Deinen Humor und Deine stets positive Haltung ausserordentlich geschätzt. Ein «Merci beaucoup» an dieser Stelle auch für die vielen Übersetzungen und das Korrigieren der von deinen Deutschschweizer Kolleginnen und Kollegen verfassten und nicht immer leicht verständlichen Mitteilungen auf «français fédéral»... Wir wünschen Dir viel Freude und Zufriedenheit in Deinem neuen Lebensabschnitt! Unsere besten Wünsche begleiten Dich und Deine Familie für die Zukunft. Marc Nicodet Eigenössische Vermessungsdirektion swisstopo, Wabern marc.nicodet@swisstopo.ch 1 cadastre.ch a Amtliche Vermessung a Dokumentation a Radio und Fernsehen a Radio Suisse Romande: «La Suisse, pays des bornes» 30 cadastre 8 April 2012

31 Mit Schwung den Berg hinauf und wieder hinunter und in die Pension Xundheit A ta santé Viva! Relaxen mit Kollegen und mit Humor Vive le Jura et sa torée Fachsimpeln unter Berufskollegen Auf zu neuen Ufern Auch als Repräsentant der amtlichen Vermessung hier mit swisstopo-direktor Jean-Philippe Amstein macht Jean-Paul eine gute Figur

32 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS armasuisse Bundesamt für Landestopografie swisstopo Foto: Andreas Brütsch, Stadt Zürich

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