Betriebsreglement. der Interessengemeinschaft "Kinderpavillon Eawag Empa" (abgekürzt: IG KiPa oder KiPa) Dübendorf, den 01. Mai

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betriebsreglement. der Interessengemeinschaft "Kinderpavillon Eawag Empa" (abgekürzt: IG KiPa oder KiPa) Dübendorf, den 01. Mai 2014. 1."

Transkript

1 Kinderpavillon Eawag/Empa Überlandstrasse 133 Postfach Dübendorf Schweiz Telefon +41 (0) Telefax +41 (0) Vorstand Interessengemeinschaft Dübendorf, den 01. Mai 2014 Betriebsreglement der Interessengemeinschaft "Kinderpavillon Eawag Empa" (abgekürzt: IG KiPa oder KiPa) 1. Einleitung Das Betriebsreglement (dieses Dokument) orientiert Eltern und weitere Interessierte über praktische Aspekte des Betriebsalltags des KiPa, insbesondere Betreuungsgrundsätze, Organisation, Regeln und Tarife. Das Betriebsreglement ist Bestandteil der Statuten der IG KiPa. Es kann bei Bedarf durch den Vorstand oder durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen sind den Betroffenen 14 Tage vor Inkrafttreten bekannt zu geben. Betriebsreglement und Statuten werden ergänzt durch das Betriebskonzept, welches insbesondere das Personal orientiert über Personalstruktur, Tagesablauf, Verpflegung, etc. sowie das Sozialpädagogische Konzept. Der KiPa bietet 34.5 Plätze 1 an, aufgeteilt in 3 Gruppen. Die Gruppen sind altersgemischt, wobei eine ausgewogene Belegung angestrebt wird. 2. Sozialpädagogische Grundsätze und Ziele Der Kipa bietet Kindern im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt ein zweites Zuhause, während ihre Eltern arbeiten oder einer anderen Tätigkeit nachgehen. Die Krippe besteht aus altersgemischten Gruppen, die durch qualifiziertes Personal betreut werden. Im Kinderpavillon soll sich jedes Kind geborgen und wohl fühlen und mit anderen Kleinkindern und dem Personal in einer gemütlichen, kindergerechten Umgebung aufwachsen. Jedes Kind wird in eine altersgemischte Kindergruppe eingeteilt. Die Kinder sollen sich dort mit sich selbst und anderen Kindern auseinandersetzen, verständigen und sich ihrem Wesen entsprechend entfalten können. Wir bieten den Kindern unzählige Spielmöglichkeiten, strukturierte und unstrukturierte Aktivitäten und spezifische Gruppen- und Einzelförderung des sozialen Verhaltens, sowie ihrer emotionalen, sprachlichen und geistigen Fähigkeiten. Die Kinder haben genügend Freiraum, sich selbstständig zu beschäftigen. Sie lernen aber auch Grenzen kennen, sich an Regeln zu halten, sowie mit Konflikten umzugehen. Die spezifische Förderung ist ebenso bedeutsam wie die Selbsterfahrung. Der Tagesablauf ist geregelt und gleich bleibend, dadurch kann sich das Kind orientieren und es bekommt Sicherheit. Jedes Kind wird ernst genommen und in seiner Eigenheit akzeptiert. Um die Integrität eines jeden Kindes zu gewährleisten, werden die Kinder dazu ermutigt, mitzuteilen, wenn Ihnen körperliche Nähe zu viel wird. Ebenso achten wir im Umgang mit den Kindern darauf, die Wünsche und Grenzen der Kinder zu respektieren und entsprechend zu handeln. Die Weisungen bzw. Empfehlungen der Bewilligungsbehörden in Bezug auf Prävention von körperlichen wie sexuellen Übergriffen werden laufend im Team besprochen und im KiPa Alltag umgesetzt. 3. Betriebsbewilligung, Hygiene und Sicherheit Der KiPa verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung und ist auch als Lehrbetrieb anerkannt. Im Durchschnitt werden pro Jahr und Gruppe 2 Lernende ausgebildet. 1 Kleinstkinder im Alter zwischen 3 und 18 Monaten beanspruchen je 1.5 Plätze. Betriebsreglement-2014UeberarbeitungEvvo_nrg2.doc Die Kindertagesstätte der Eawag und Empa

2 Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat überprüft. Bauliche und betriebliche Massnahmen entsprechen den neuesten Vorschriften und tragen zur Sicherheit der Kinder im KiPa bei, ohne sie in ihrem Spiel einzuschränken. 4. Öffnungs- und Betreuungszeiten Der KiPa ist ganzjährig geöffnet, mit Ausnahme der offiziellen Weihnachtspause (Eawag/Empa) und offiziellen Feiertagen. Während den offiziellen Schulsommerferien ist der Betrieb reduziert, um auch den Mitarbeitern Sommerferien zu ermöglichen. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder für diese Zeit mindestens einen Monat im Voraus besser früher definitiv zur Betreuung anzumelden. Die Betreuung erfolgt in ganzen oder halben Tagen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag 07:30-18:00 Uhr mit Blockzeiten 08:45-11:15 Uhr 14:00-16:00 Uhr Als Halbtage gelten 07:30-12:45 Uhr 12:45-18:00 Uhr Während der Blockzeit darf das Kind in der Regel weder gebracht noch abgeholt werden. Ausnahmen sind frühzeitig zwischen Betreuerinnen und Eltern abzusprechen. Die Blockzeiten unterteilen sich wie folgt: 07: Uhr Morgenempfang auf einer Gruppe (zwischen 8.00 Uhr und 8.30 Uhr können die Kinder bei Bedarf im KiPa frühstücken) um 08:45 Uhr alle Kinder müssen anwesend sein 08:45 11:30 Uhr Morgenprogramm 12:15-12:45 Uhr Kinder können abgeholt werden, die den KiPa nur am Morgen besuchen Kinder können gebracht werden, die den KiPa nur am Nachmittag besuchen 14:00 15:45 Uhr Nachmittagsprogramm Ab 16:00 Uhr Kinder können abgeholt werden 18:00 Uhr Der KiPa ist geschlossen, die Kinder müssen abgeholt sein Die Eltern sind für das rechtzeitige Bringen und Abholen der Kinder innerhalb der Öffnungszeiten verantwortlich. Soll das Kind von einer Drittperson gebracht oder abgeholt werden, so muss die Gruppenleitung evtl. die Krippenleitung im Voraus durch die Eltern informiert werden. Ist das Kind nicht rechtzeitig bis 08:45 Uhr / bzw. 12:45 Uhr (Halbtageskinder) gebracht und bis 12:45 Uhr / bzw. bis 18:00 Uhr (Halbtageskinder) abgeholt, so wird nach einer Verwarnung eine vom Vorstand festgelegte Taxe von 30 Fr. pauschal erhoben. Die Betreuerinnen geben den Eltern sehr gerne detaillierte Auskunft über die Ereignisse des Tages. Nach 17:50 Uhr kann das Personal diesen wichtigen Austausch zwischen Eltern und Krippe jedoch nicht mehr gewährleisten. Um den Kindern die Möglichkeit zu geben, Vertrauen und Geborgenheit in einer gleich bleibenden Gruppe zu erfahren, gelten verbindliche Wocheneinheiten. Die Kinder werden definitiv für mindestens 2 ganze oder 4 halbe Tage angemeldet. Die Eltern verpflichten sich, die einmal gewählten Betreuungszeiten aufrechtzuerhalten. Jede Veränderung muss mit der Krippenleitung abgesprochen werden und beinhaltet eine Vertragsänderung. Ein Abtausch von einzelnen Tagen oder Halbtagen innerhalb der laufenden Woche ist ausnahmsweise und nach vorgängiger Absprache mit der Krippenleitung ohne Mehrkosten möglich. Es steht der Krippenleitung jedoch frei, den Abtausch ohne Begründung abzulehnen. 2/5 Die Kindertagesstätte der Eawag und Empa

3 Ebenso sind in der Regel nach vorgängiger Absprache zusätzliche Betreuungstage möglich. Diese sind von den Eltern unmittelbar nach der Beanspruchung direkt in der Krippe bar bzw. mittels Einzahlungsschein zu begleichen. 5. Trägerschaft, Leitung und Betreuung Trägerschaft des KiPa ist die Interessengemeinschaft IG KiPa, eingetragener Verein nach Art. 60 ff ZGB. Die Führung der Tagesstätte obliegt der Krippenleitung, die für den Betrieb des KiPa verantwortlich ist. Beratend und unterstützend zur Seite steht ihr der Vorstand der IG KiPa. Der Vorstand ist auch Arbeitgeber. Zusätzlich sorgt ein Pool von ausgewiesenem Fachpersonal für einen ungestörten Ablauf des KiPa gemäss den Öffnungszeiten über das ganze Jahr. Auch bei Ferienabsenzen einzelner Betreuenden bleibt die Betreuung gemäss den kantonalen Richtlinien 1 jederzeit gewährleistet. Die genauen Aufgaben aller Mitarbeitenden sind in einem Stellenbeschrieb festgehalten. 6. Aufnahmebedingungen, Anmeldung und Vertragsabschluss Aufgenommen werden Kinder vom Säuglingsalter bis Kindergarteneintritt. Die Anmeldung erfolgt bei der Krippenleitung zu jedem Zeitpunkt. Bei der Anmeldung ist ein Formular auszufüllen, in dem Angaben über das Kind, die Erreichbarkeit der Eltern und die gewünschten Tage- bzw. gewünschte Eintrittszeit einzutragen ist. Mit der Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Erst mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kipa zu den vereinbarten Leistungen. Der KiPa bietet den Eltern einen Vertrag an, sobald ein passender Platz garantiert werden kann. Dieser ist nach Ausstellung für 2 Wochen gültig und muss bis dahin unterschrieben sein, ansonsten verfällt der Anspruch und man wird auf der Warteliste gestrichen bzw. wieder hinten angestellt. Als Interne gelten Mitarbeitende der Institutionen Eawag oder Empa bzw. bei Mitarbeitenden einer anderen Institution im Hochschulraum Zürich 2 jene, die ihren Arbeitsort zu mindestens 50% ihrer Arbeitszeit am Arbeitsort Dübendorf haben. Alle anderen gelten als Externe. Bei der Platzierung geniessen Mitarbeitende der Eawag oder Empa Vorrang, in zweiter Instanz Kinder von Firmen mit besonderen Vereinbarungen und danach Externe. Kinder von Externen werden nur aufgenommen, solange der Bedarf von internen Bewerbern abgedeckt werden kann. Der Vorstand ist berechtigt, mit einzelnen Firmen besondere Regelungen zu treffen. Die Mitgliedschaft der Eltern im Verein ist bei allen Eltern Voraussetzung zur Aufnahme eines Kindes in der IG KiPa. 7. Eingewöhnung Es ist wichtig, im Vorfeld eines Eintrittes im KiPa, die Essens- und Schlafrhythmen in etwa den Tagesabläufen des KiPa anzugleichen. Das heisst, mindestens Std. beim Essensrhythmus und die Kinder an Einschlafen ohne Hilfe (wie z.b. Herumtragen/ im Wagen herumfahren usw.) zu gewöhnen. Dies erleichtert dem Kind wesentlich den Übergang in den Krippenalltag, bei welchem, eine nur auf das einzelne Baby ausgerichtete Betreuung und Begleitung nicht gewährleistet werden kann. In einem Vorgespräch, mindestens 3-4 Wochen vor Eintritt, planen die Gruppenleitungen bzw. die verantwortliche Person und die Eltern die Eingewöhnungszeit im KiPa. Die Eltern müssen beim ersten Besuch des Kindes im KiPa bei Bedarf die ganze Zeit anwesend sein und im gegebenen Falle auch noch an den folgenden Tagen, um dem Kind die Eingewöhnung in den KiPa zu erleichtern. Für die Betreuung während der Eingewöhnungszeit schliessen die Eltern mit dem KiPa einen separaten 1 Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen vom 1. Dezember 2002 (Bildungsdirektion des Kantons Zürich) 2 Der Hochschulraum Zürich umfasst den ETH Bereich sowie die Universität Zürich. 3/5 Die Kindertagesstätte der Eawag und Empa

4 Eingewöhnungsvertrag ab. Die Eingewöhnungszeit wird ab dem Zeitpunkt verrechnet, da das Kind ohne die Eltern mehr als 4 Stunden in der Krippe betreut wird. 8. Absenzen (Ferien, Krankheit) Absenzen sind dem Betreuungsteam so rasch wie möglich zu melden, spätestens am Vorabend, im Krankheitsfall bis 08:30 Uhr des betreffenden Tages. Kinder mit akuter Krankheit können im KiPa nicht betreut werden. Nach einer Erkrankung sollte ein Kind Minimum während 24 Stunden fieberfrei sein, bevor es wieder im KiPa zur Betreuung angenommen werden kann, da die Rückfallgefahr ansonsten sehr gross ist. Bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes während seiner Anwesenheit im KiPa werden unverzüglich die Eltern und nötigenfalls die Betriebssanität oder wenn möglich ein Arzt verständigt. Es ist daher unabdingbar, dass jederzeit ein Elternteil erreichbar ist und das Kind innerhalb einer Stunde abgeholt werden kann. Längere Abwesenheiten der Kinder (z.b. Ferien, sonstige Abwesenheit) sind dem Betreuungspersonal frühzeitig bekannt zu geben, um einen möglichst effizienten Betrieb zu ermöglichen. 9. Kosten Der KiPa finanziert sich im Wesentlichen aus den Elternbeiträgen, die auf 12 Monatsbeiträge verteilt sind, sowie dem Beitrag für die Mitgliedschaft in der IG KiPa. Der jährliche Mitgliederbeitrag für die IG KiPa beträgt mindestens 40.- Fr, und ist binnen 30 Tagen nach der Generalversammlung zu begleichen. Die Kosten für die Kinderbetreuung richten sich nach der Zahl der Betreuungstage. Der Betreuungsbeitrag wird an der Generalversammlung der IG KiPa festgelegt, und ist monatlich im Voraus zu entrichten (und muss bis am 10. Kalendertag des Folgemonats überwiesen sein). Bei Eintritt gewähren die Eltern dem IG KiPa ein zinsloses Darlehen von Fr für jedes betreute Kind. Dieses Darlehen wird bei Austritt des Kindes und Angabe einer vollständigen Zahlungsadresse zurückgezahlt. Wird der Betrag nicht innerhalb von sechs Monaten nach Kündigung von den Eltern eingefordert, so fällt er an die IG KiPa. Das zinslose Darlehen kann bei Zahlungsunfähigkeit der Eltern zur Begleichung ausstehender Monatsbeiträge verwendet werden. Bei einer Schliessung des KiPa fällt das Darlehen an die Kindertagesstätte. Falls die Eltern Schwierigkeiten mit der Begleichung der Rechnung haben, sollten sie sich mit dem Vereinsvorstand in Verbindung setzen. Bei Nichtzahlung werden die Eltern gemahnt. Erfolgt innerhalb eines Monats nach Rechnungstermin keine Zahlung, so kann der Krippenplatz fristlos gekündigt werden. Bei Absenzen der Kinder (Krankheit, Ferien, andere Gründe) entsteht kein Vergütungsanspruch. Bei längerer Krankheit (mehr als 4 Wochen) ist ein Erlass der Betreuungskosten in Ausnahmefällen möglich. Die für die Kinderbetreuung zu entrichtenden Beiträge sind wie folgt festgelegt: Ansatz [CHF/Tag] 122 (Kinder 18 Mte) 98 (Kinder > 18 Mte) 130 (Kinder 18 Mte) 122 (Kinder > 18 Mte) Betrifft Mitarbeitende Eawag/Empa und Hochschulraum mit Arbeitsort Eawag/Empa während mindestens 50% ihrer Arbeitszeit Mitarbeitende Givaudan und Externe Halbe Tage werden anteilsmässig verrechnet (aufgerundet). Die Monatsbeiträge errechnen sich bei 5 Betriebstagen pro Woche und gesamthaft 248 Betriebstagen pro Jahr wie folgt: 4/5 Die Kindertagesstätte der Eawag und Empa

5 Monatsbeitrag [CHF] = Anzahl Betreuungstage pro Woche x Ansatz [CHF/Tag] x Der Kipa gewährt einen Rabatt von 10% auf die Monatspauschale für Geschwister, die die Krippe gleichzeitig (d.h. gleiche Betreuungszeiten gemäss Vertrag) besuchen. 10. Versicherung Krankenkasse, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Eltern und müssen beim Eintritt in den KiPa geregelt sein. Für mitgebrachte Spielwaren, Schmuck und andere Wertgegenstände übernimmt der KiPa keine Haftung. 11. Mutationen Änderungen in den Personalien der Eltern (Adresse, Telephonnummern, Zivilstand, Arbeitgeber, etc.), sowie Änderungen, die für einen Notfall von Relevanz sein könnten (Allergien, Kinderarzt, etc.), sind der Krippenleitung umgehend mitzuteilen. 12. Austritt (Kündigung) Der Krippenplatz kann von beiden Seiten auf Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Die Monatsbeiträge sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vollumfänglich geschuldet. Bei Austritt in den Kindergarten kann vereinbart werden, den Übergangsmonat mit einem Tagesvertrag zu überbrücken. 13. Vertragsänderungen Vertragsänderungen, z. B. eine Anpassung der Betreuungstage, werden nach Vereinbarung sobald wie möglich umgesetzt, unterliegen aber im Regelfall der Kündigungsfrist des bestehenden Vertragsverhältnisses von 2 Monaten. 14. Gültigkeit, Diverses Dieses Reglement ersetzt die Versionen vom 1. Oktober 1994, 8. April 1997, 1. Mai 2004, 20. Februar 2006, 2. Oktober 2007, 17. Juni 2008, 1. Dezember 2009, 1. März 2010, 1. August 2010, 1. Mai 2012, 1. Januar 2013, 1. Mai /5 Die Kindertagesstätte der Eawag und Empa

Betriebsreglement. des Vereins "Kinderpavillon Eawag Empa" (abgekürzt: KiPa) Dübendorf, den 1. Oktober 2014. 1. Einleitung

Betriebsreglement. des Vereins Kinderpavillon Eawag Empa (abgekürzt: KiPa) Dübendorf, den 1. Oktober 2014. 1. Einleitung Kinderpavillon Eawag/Empa Überlandstrasse 133 Postfach 611 8600 Dübendorf Schweiz Telefon +41 (0)58 765 56 60 Telefax +41 (0)58 765 58 14 Vorstand Interessengemeinschaft www.kinderpavillon.eawag-empa.ch

Mehr

kita zwärgeland Betriebsreglement Inhalt

kita zwärgeland Betriebsreglement Inhalt kita Betriebsreglement Inhalt 1. Einleitung 2. Sinn und Zweck 3. Trägerschaft 4. Leitung und Team 5. Aufnahmebedingungen 6. Anmeldung 7. Eingewöhnungen 8. Öffnungszeiten, Ferien und Feiertage 9. Betreuungsmöglichkeiten

Mehr

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann.

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann. Betriebsreglement 1. Was ist unser Ziel? Die Kinderkrippe Bärlitatze ist eine familienergänzende Einrichtung, welche Kinder im Alter von 3 Monaten bis 12 Jahre betreut. Wir unterstützen und ergänzen die

Mehr

Die Kindertagesstätte Hurrlibutz in Andelfingen versteht sich als familienergänzende Institution.

Die Kindertagesstätte Hurrlibutz in Andelfingen versteht sich als familienergänzende Institution. Betriebsreglement Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Hurrlibutz. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Kita bringen möchten über Grundsätze,

Mehr

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und Betreuungsvertrag zwischen Mini Meadows Kinderkrippe Kirsty Matthews Künzi und Name, Vorname des Vaters Name, Vorname der Mutter Strasse Strasse PLZ, Ort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit

Mehr

Betriebskonzept der Kindertagesstätte Grendolin

Betriebskonzept der Kindertagesstätte Grendolin Betriebskonzept der Kindertagesstätte Grendolin Das vorliegende Betriebskonzept gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Grendolin. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in die Kindertagesstätte

Mehr

Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014

Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014 Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014 1. Allgemeines 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 3. Anmeldebedingungen 4 4. Organisation und Tagesablauf 4 5. Versicherungen und Beiträge 5 6. Kündigungsfristen

Mehr

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Aufnahmebedingung In der Kindertagesstätte Grendolin werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergartenaustritt betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten,

Mehr

Betreuungsvertrag. Aufnahmekriterien. Die Kinderkrippe bietet 24 Plätze. Mögliche Betreuungsformen: - ganztags - halbtags mit oder ohne Mittagessen

Betreuungsvertrag. Aufnahmekriterien. Die Kinderkrippe bietet 24 Plätze. Mögliche Betreuungsformen: - ganztags - halbtags mit oder ohne Mittagessen Betreuungsvertrag Die Kinderkrippe Mäuseburg ist von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Wir betreuen Kinder im Alter von 3 Monaten bis 5 Jahre. Die notwendige Betreuungszeit wird

Mehr

1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken.

1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. Anmeldeverfahren 1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. 2. Terminvereinbarung und Einladung zum Erstgespräch Nach Erhalt der «Anmeldung

Mehr

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Aufnahmebedingung In der Kindertagesstätte Grendolin werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergartenaustritt betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten,

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Betreuungsvertrag. 1. Kinderbetreuung. Zwischen dem Verein. (vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder) nachfolgend Verein genannt

Betreuungsvertrag. 1. Kinderbetreuung. Zwischen dem Verein. (vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder) nachfolgend Verein genannt Montessori Integrationskindergarten München Ost MIMO e.v. Betreuungsvertrag Emil-Riedel-Straße 1 80538 München Telefon (089) 21 01 94 90 Fax (089) 97 39 40 59 mail@mimo-ev.de Bank für Sozialwirtschaft

Mehr

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen letzte Anpassungen im März 2015 vorgenommen Inhaltsverzeichnis 1. Trägerschaft und Betriebsführung... 2 2. Öffnungszeiten... 2 3. Finanzierung...

Mehr

Grundvertrag für alle Standorte der Villa Kunterbunt

Grundvertrag für alle Standorte der Villa Kunterbunt Grundvertrag für alle Standorte der Villa Kunterbunt Zwischen der Villa Kunterbunt und den nachstehend aufgeführten Sorgepflichtigen: Beginn des Vertrages: Angaben über das Kind Geburtsdatum Nationalität

Mehr

Konzept. Ferienbetreuung. Markt

Konzept. Ferienbetreuung. Markt Konzept Ferienbetreuung Wiesentheid Markt Wiesentheid Vorwort Es sind Schulferien - aber nicht alle Eltern haben so lange Urlaub Was nun? Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wächst das Bedürfnis

Mehr

1 Aufnahme und Ausschluss von Kindern. Aufnahme neuer Kinder

1 Aufnahme und Ausschluss von Kindern. Aufnahme neuer Kinder am Helmholtz Zentrum München Gebäude 51 Ingolstädter Landstraße 1 85764 Neuherberg Tel.:(089) 3187 4621 Fax.:(089) 3187 3380 Geschäftsordnung ( 7 der Satzung) mit Änderungen vom 28.11.2002 mit Änderungen

Mehr

Betriebsreglement. Kindertagesstätte Bärestübli

Betriebsreglement. Kindertagesstätte Bärestübli Betriebsreglement Kindertagesstätte Bärestübli Kindertagesstätte Bärestübli Lyssstrasse 25 3270 Aarberg 032 391 82 16 Kindertagesstaette.aarberg@spitalnetzbern.ch Inhaltsübersicht 1. Einleitung 3 2. Ziel

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Inhaltverzeichnis: 1. Die Krippe stellt sich vor. 2. Öffnungszeiten. 3. Aufnahmekriterien. 4. Das Kind und seine Bedürfnisse

Inhaltverzeichnis: 1. Die Krippe stellt sich vor. 2. Öffnungszeiten. 3. Aufnahmekriterien. 4. Das Kind und seine Bedürfnisse Inhaltverzeichnis: 1. Die Krippe stellt sich vor 2. Öffnungszeiten 3. Aufnahmekriterien 4. Das Kind und seine Bedürfnisse 5. Eingewöhnungsphase für Kind und Eltern 6. Unsere pädagogischen Ziele sind beschrieben

Mehr

Anmeldung und Vertrag

Anmeldung und Vertrag Anmeldung und Vertrag Personalien Kind Nationalität: Klasse: Lehrperson: Schulhaus: Kindergarten: Geschwister Personalien Eltern Mutter Vater Strasse: Ort: Nationalität: Zivilstand: Telefon Privat: Telefon

Mehr

Betriebsreglement. 1. Betreuungsgrundsätze. 2. Pädagogisches Konzept. 3. Betriebsbewilligung. www.bildungskonzept-elmar.ch

Betriebsreglement. 1. Betreuungsgrundsätze. 2. Pädagogisches Konzept. 3. Betriebsbewilligung. www.bildungskonzept-elmar.ch Unser Angebot Ganztagesbetreuung / Halbtagesbetreuung / variable Betreuung Zusätzliche Betreuung / Kompensation nichtbeanspruchter Betreuungstage 24-Stunden-Hütedienst in der Kita oder zu Hause nach Anmeldung

Mehr

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr

Mehr

für Kinder ab drei Monaten Das Team Viktoria Gschwind, Eve Meier, Dora Meyer, Nicole Quartara Lernende/r und Praktikant/in

für Kinder ab drei Monaten Das Team Viktoria Gschwind, Eve Meier, Dora Meyer, Nicole Quartara Lernende/r und Praktikant/in Metzerlen Verein für familienergänzende Kinderbetreuung Rotbergstrasse 8 4116 Metzerlen 061 731 33 75 vogelnest.metzerlen@bluewin.ch www.vogelnest-metzerlen.ch Vogelnest Metzerlen, Januar 15 Das Angebot

Mehr

Betriebsreglement. Tagesbetreuung Rainhöfli. Ein Raum für Kinder. Julia Heinrich. Rainhöfli Hildisriederstrasse 5 6204 Sempach. www.rainhoefli.

Betriebsreglement. Tagesbetreuung Rainhöfli. Ein Raum für Kinder. Julia Heinrich. Rainhöfli Hildisriederstrasse 5 6204 Sempach. www.rainhoefli. Betriebsreglement Tagesbetreuung Rainhöfli Ein Raum für Kinder Julia Heinrich Rainhöfli Hildisriederstrasse 5 6204 Sempach 041 460 31 64 www.rainhoefli.ch julia.heinrich@rainhoefli.ch Betriebsreglement

Mehr

Beitrags- und Mitarbeitsordnung

Beitrags- und Mitarbeitsordnung Beitrags- und Mitarbeitsordnung 1. Grundsätzliche Bestimmungen 1.1. Diese Beitrags- und Mitarbeitsordnung regelt zusammen mit der Vereinssatzung und den jeweils gültigen Beschlüssen des Vorstandes und

Mehr

ELTERNVEREINBARUNG. für das Kind..., geboren am... KundenNr (muss bei der MA 10 beantragt werden)... wohnhaft in...

ELTERNVEREINBARUNG. für das Kind..., geboren am... KundenNr (muss bei der MA 10 beantragt werden)... wohnhaft in... ELTERNVEREINBARUNG für das Kind..., geboren am... KundenNr (muss bei der MA 10 beantragt werden)....... wohnhaft in... ganztags (ganze Woche 40 Stunden) halbtags (halbe Woche 16 bis 20 Stunden) Die Stadt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 3. Sinn und Zweck 3. Ziele und Grundsätze 3. Betriebsbewilligung / Anerkennung KitaS 3

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 3. Sinn und Zweck 3. Ziele und Grundsätze 3. Betriebsbewilligung / Anerkennung KitaS 3 BETRIEBSREGLEMENT Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Sinn und Zweck 3 Ziele und Grundsätze 3 Betriebsbewilligung / Anerkennung KitaS 3 Trägerschaft und Kindertagesstätten Leitung 3 Personal 4 Öffnungszeiten

Mehr

BETRIEBSREGLEMENT KINDERKRIPPE SI SA SUG

BETRIEBSREGLEMENT KINDERKRIPPE SI SA SUG BETRIEBSREGLEMENT KINDERKRIPPE SI SA SUG Inhalt Einleitung... 2 1. Angebot... 2 2. Öffnungszeiten... 2 3. Betriebsferien und Feiertage... 2 4. Bringen und Abholen der Kinder... 3 5. Krankheit und Unfall...

Mehr

Betriebsreglement Krippe. Version Mai 2010

Betriebsreglement Krippe. Version Mai 2010 Betriebsreglement Krippe Version Mai 2010 Angebot Zielgruppe Die Kleinkind-Gruppe der Kindertagesstätte (KiTa) Villa Chräuel steht allen Kindern ab 3 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten offen.

Mehr

Reglement. Kita pop e poppa altstetten gmbh

Reglement. Kita pop e poppa altstetten gmbh Reglement Kita pop e poppa altstetten gmbh Kita-Reglement Chinderburg Beiblatt zum Betreuungsvertrag 1. Träger & Kindertagesstätte Pop e poppa altstetten gmbh ist der Träger der Kindergartenstätte Chinderburg

Mehr

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere

Mehr

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere

Mehr

Krippenreglement. Kinderkrippe Little Einsteins Grundstrasse 28 8048 Zürich 044 492 24 88

Krippenreglement. Kinderkrippe Little Einsteins Grundstrasse 28 8048 Zürich 044 492 24 88 Krippenreglement Kinderkrippe Little Einsteins Grundstrasse 28 8048 Zürich 044 492 24 88 1. Aufnahmebedingungen Die Kinderkrippe Little Einsteins nimmt grundsätzlich Kinder aller Nationen und Konfession

Mehr

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Geburtsdatum Strasse

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

Kinderbetreuungsreglement (KIBE-Reglement) Gemeinde Kaiseraugst

Kinderbetreuungsreglement (KIBE-Reglement) Gemeinde Kaiseraugst Kinderbetreuungsreglement (KIBE-Reglement) Gemeinde Kaiseraugst Reglement über Beiträge an Betreuungsverhältnisse von Kindern in Kindertagesstätten (Kinderkrippen und Tagesstrukturen) und in der Tagesfamilienbetreuung

Mehr

Reglement. Kindertagesstätte im Unnergoms. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele / Grundsätze

Reglement. Kindertagesstätte im Unnergoms. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele / Grundsätze Reglement Kindertagesstätte im Unnergoms 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Gogwärgi. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Kita bringen

Mehr

Verein Mittagstisch Veltheim. Betriebsreglement

Verein Mittagstisch Veltheim. Betriebsreglement Verein Mittagstisch Veltheim Betriebsreglement Inhaltsverzeichnis 1 Betriebsreglement... 3 2 Allgemeines... 3 2.1 Aufnahme... 3 2.2 Öffnungszeiten... 3 2.3 Ort und Räumlichkeiten... 3 2.4 Betreuung...

Mehr

Tarife Espace d Enfance

Tarife Espace d Enfance Tarife Espace d Enfance Mit dem Espace d Enfance können Sie für ihr Kind seine individuelle und optimale Ausserschulische Betreuung schaffen. Das Espace d Enfance ist während 51 Wochen im Jahr geöffnet

Mehr

Betriebsreglement Triangel Kinderkrippe

Betriebsreglement Triangel Kinderkrippe Betriebsreglement Triangel Kinderkrippe Inhaltsverzeichnis Seite 1 Betreuungsangebot 3 2 Öffnungszeiten 3 3 Betreuungsmöglichkeiten 3 4 Ankunfts- und Abholzeiten der Kinder 6 5 Verpflegung 6 6 Tarife 6

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

Modulübersicht & Tarifreglement 2016/17

Modulübersicht & Tarifreglement 2016/17 Modulübersicht & Tarifreglement 2016/17 Version 09. Mai 2016 Inhalt 1 MODULÜBERSICHT UND TARIFE... 3 1.1 Frühbetreuung... 3 1.2 Mittagstisch... 3 1.3 Nachmittagsbetreuung... 3 1.4 Aufgabenbetreuung...

Mehr

Kinderkrippe. Little Butterfly. Elternreglement

Kinderkrippe. Little Butterfly. Elternreglement Kinderkrippe Little Butterfly Kinderkrippe Little Butterfly Dezember 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Betreuungsangebot... 3 3. Warteliste... 3 4. Anmeldeverfahren... 3 5. Austritt und Verminderung

Mehr

Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus

Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus (erlassen von der Gemeindeversammlung am 25. November 2011) Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen...3

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter zur Betreuung durch die Kinder-Stadtkirche an: Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum

Mehr

Förderverein Grundschule Mottgers e.v.

Förderverein Grundschule Mottgers e.v. Betreuungsvertrag zwischen dem Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. und (Erziehungsberechtigte/r) Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Name des Kindes: Geburtsdatum des Kindes wird folgender

Mehr

Betreuungsvertrag zwischen der Kinderkrippe Glückspilze und Angaben zum betreuten Kind

Betreuungsvertrag zwischen der Kinderkrippe Glückspilze und Angaben zum betreuten Kind Betreuungsvertrag zwischen der und Angaben zum betreuten Kind Vor-/Nachname des Kindes Geburtsdatum Geschlecht m w Familiensprache Nationalität Besonderheiten/Allergien: Ist Ihr Kind geimpft? Ja Nein Angaben

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

KINDERTAGESSTÄTTE TUBEHÜSLI BELP

KINDERTAGESSTÄTTE TUBEHÜSLI BELP KINDERTAGESSTÄTTE TUBEHÜSLI BELP KiPLuS VEREIN FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG BELP Belp, 15. März 2011 Leitung: Kita Tubehüsli Seftigenstrasse 85 3123 Belp Tel: 031 818 93 33 Mail: kiplus.kitabelp@gmx.ch

Mehr

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung an der Alemannenschule Hartheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein

Mehr

Betriebsreglement. Die Einrichtung. Die Betriebsbewilligung. Betreuungsplätze

Betriebsreglement. Die Einrichtung. Die Betriebsbewilligung. Betreuungsplätze Betriebsreglement - Die Einrichtung In der Institution der Villa Ninck können Kinder im Alter zwischen 4 Monaten und 6 Jahren betreut und begleitet werden. Dies geschieht in folgenden Gruppen: Kindertagesstätte

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Inhalt KITA ZAUBERBURG MÖRIKEN-WILDEGG. Betreuungsreglement

Inhalt KITA ZAUBERBURG MÖRIKEN-WILDEGG. Betreuungsreglement Inhalt 1 Einleitung 2 Örtlichkeiten und Eröffnungsdatum 3 Betreuungsgrundsätze 4 Institutioneller Rahmen 4.1 Trägerschaft der Kindertagesstätte 4.2 KITA-Leitung 4.3 Betriebsbewilligung - Aufsichtsorgane

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke

Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke Ein Pilotprojekt der Gemeinde EMMEN Direktion Soziales und Vormundschaft Bericht und Antrag Eine Dienstleistung der Gemeinde EMMEN Angebot

Mehr

Elternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden:

Elternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden: Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir in unserer Gemeinde eine Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret kennen, können

Mehr

Reglement vom 27. September 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (RBG)

Reglement vom 27. September 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (RBG) KANTONALER FONDS ZUR FÖRDERUNG VON KRIPPENPLÄTZEN Kriterien für die Gewährung von Finanzhilfe für die Schaffung neuer Krippenplätze Gesetzliche Grundlage Gesetz vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden

Mehr

Betriebskonzept der Kindertagesstätte kids au lac in Biel

Betriebskonzept der Kindertagesstätte kids au lac in Biel Betriebskonzept der Kindertagesstätte kids au lac in Biel Die Kindertagesstätte wird im folgenden Text zur Vereinfachung Kita genannt. Ausgangslage Der Standort der Kita kids au lac, welcher innerhalb

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen

Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen K-HW Patenschaften Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen Warum gibt es K-HW-Patenschaften? Ohne Spenden und Patenschaften wäre die Arbeit von K-HW nicht möglich! Um

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Urlaubsregel in David

Urlaubsregel in David Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5

Mehr

VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN

VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN vom 13. März 2015 Verordnung Tagesschule Aefligen 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Rechtsgrundlagen...3 2. Organisation...3 3. Leitung der Tagesschule...4 4. Betrieb...4 5. Personal...6

Mehr

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen ILGENMOOS und ILGENPARK Aufnahmereglement Aufnahmebedingungen Aufnahmeverfahren Erster Kontakt Ein erster Kontakt als Anfrage für einen freien Platz findet in der Regel telefonisch oder per E-Mail durch

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Betreuungsvereinbarung und Anmeldung

Betreuungsvereinbarung und Anmeldung Betreuungsvereinbarung und Anmeldung Inhaltsverzeichnis: 1. Unsere Leitideen Seite 1 2. Öffnungszeiten und Ferien 1 3. Tarife und Finanzielles 2 3.1 Tarifgestaltung 2 3.2 Finanzielles 2 4. Betreuungstage

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Schmatzplatz Die Tagesstruktur im Tannzapfenland. Reglement V1.2_2015_09_05. Christina Stillhart & Daniel Sigrist Sonnenhofstrasse 7 8374 Oberwangen

Schmatzplatz Die Tagesstruktur im Tannzapfenland. Reglement V1.2_2015_09_05. Christina Stillhart & Daniel Sigrist Sonnenhofstrasse 7 8374 Oberwangen Reglement V1.2_2015_09_05 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 2 Zulassung... 3 3 Aufnahmeverfahren... 3 4 Kosten... 3 5 Betreuung... 4 6 Versicherung... 4 7 Kündigung...

Mehr

Allgemeine Dokumentation. Chinderhort Appenzell

Allgemeine Dokumentation. Chinderhort Appenzell Allgemeine Dokumentation Chinderhort Appenzell Inhaltsverzeichnis: Seite Allgemeine Bestimmungen 2-3 Merkblatt zum Alltag im Chinderhort 4-5 Allgemeine Bestimmungen Angebote des Kinderhorts Der "Chinderhort"

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Kindertagesstätte. und. Ganztages-Kindergarten. Das Angebot einer professionellen Kinderbetreuung am PSI BETRIEBSREGLEMENT

Kindertagesstätte. und. Ganztages-Kindergarten. Das Angebot einer professionellen Kinderbetreuung am PSI BETRIEBSREGLEMENT Kindertagesstätte und Ganztages-Kindergarten Das Angebot einer professionellen Kinderbetreuung am PSI BETRIEBSREGLEMENT Was bieten wir? Kindertagesstätte KIWI Paul Scherrer Institut 5232 Villigen PSI Tel.:

Mehr

Betreuungsvertrag. und allgemeine Bestimmungen zwischen. Verein Kinderstube zur Mühle. (vertreten durch die Kinderstubenleiterin)

Betreuungsvertrag. und allgemeine Bestimmungen zwischen. Verein Kinderstube zur Mühle. (vertreten durch die Kinderstubenleiterin) Betreuungsvertrag und allgemeine Bestimmungen zwischen Verein Kinderstube zur Mühle (vertreten durch die Kinderstubenleiterin) und Mutter Name Strasse Geburtsdatum Telefon priv. Vorname PLZ/Ort Beruf Telefon

Mehr

Betreuungsvertrag Kindertagespflege

Betreuungsvertrag Kindertagespflege Kindertagespflege zwischen den Personensorgeberechtigten Name wohnhaft Telefon und der Tagespflegeperson Name wohnhaft Telefon zur Betreuung in Kindertagespflege von Name geb. am 1. Betreuungszeiten Die

Mehr

Elternreglement Krippe. KIMI Krippen AG

Elternreglement Krippe. KIMI Krippen AG Elternreglement Krippe KIMI Krippen AG Elternreglement Leitung und Betreuung Die Verantwortung für den Krippenbetrieb liegt bei der Betriebsleitung. Öffnungszeiten / Feier- und Ferientage s. Anhang Bringen

Mehr

Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß Punkt 7 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.

Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß Punkt 7 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. Elternbeitragsordnung (Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Freier evangelischen Kindergarten Hallimasch") 1.Geltungsbereich Die Elternbeitragsordnung

Mehr

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,

Mehr

REGLEMENT DER KINDERKRIPPEN ZAUBERBLUMEN

REGLEMENT DER KINDERKRIPPEN ZAUBERBLUMEN 1 Verein Kinderkrippe Zauberblumen, Schaffhauserstrasse 26, 8006 Zürich REGLEMENT DER KINDERKRIPPEN ZAUBERBLUMEN Die Kinderkrippe Zauberblumen betreut Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarten

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung eines Kindes für die Kindertagesstätte im Familienzentrum Jagsthausen

Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung eines Kindes für die Kindertagesstätte im Familienzentrum Jagsthausen 1 Bürgermeisteramt Jagsthausen Frau Dörner Hauptstraße 3 74249 Jagsthausen Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung eines Kindes für die Kindertagesstätte im Familienzentrum Jagsthausen Erziehungsberechtigte/er:

Mehr

Statuten des Vereins Kinderkrippe Frida

Statuten des Vereins Kinderkrippe Frida Statuten des Vereins Kinderkrippe Frida 1. Name Der Verein trägt den Namen Kinderkrippe Frida. Er besteht im Sinne des ZGB Art 60-79. Sitz des Vereins ist Zürich. Der Verein ist politisch unabhängig und

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Hausaufgabenbetreuung HAB

Hausaufgabenbetreuung HAB Hausaufgabenbetreuung HAB Allgemeine Information Die Hausaufgabenbetreuung (HAB) ist ein freiwilliges schulisches Angebot und bietet an fünf Wochentagen genügend Platz für interessierte Schülerinnen und

Mehr

Reglement. über das. Beschäftigungsprogramm RIAP

Reglement. über das. Beschäftigungsprogramm RIAP Reglement über das Beschäftigungsprogramm RIAP vom 14. Dezember 2005 Vorbemerkung 1 I ALLGEMEINES 1 Art. 1 Trägerschaft 1 Art. 2 Ziele 1 Art. 3 Teilnehmerkreis 1 II ORGANISATION UND VERWALTUNG 2 Art. 5

Mehr

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz SATZUNG über die Erhebung von Benutzergebühren (Elternbeiträge) für die Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Weissach (KINDERBETREUUNGSGEBÜHRENORDNUNG) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum

Mehr

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung GemeindeVerband Tagesbetreuungsangebote Verordnung vom 1. August 2013 Seite 2/5 Der Verbandsrat des Gemeindeverbandes Koppigen gestützt auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern vom 29. Januar 2008 (VSG;

Mehr

Arbeits- und Ruhezeiten

Arbeits- und Ruhezeiten Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Statuten des Vereins KaTina Kindertagesstätte

Statuten des Vereins KaTina Kindertagesstätte Statuten des Vereins KaTina Kindertagesstätte Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "KaTina Kindertagesstätte" besteht ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) Artikel 60 bis 79 mit

Mehr

Mittagsbetreuung. Grundschule Bad Tölz Süd Krankenhausstraße 45/Pavillon 83646 Bad Tölz Tel.: 0176 345 50 799. Schuljahr 2015/16

Mittagsbetreuung. Grundschule Bad Tölz Süd Krankenhausstraße 45/Pavillon 83646 Bad Tölz Tel.: 0176 345 50 799. Schuljahr 2015/16 Mittagsbetreuung Grundschule Bad Tölz Süd Krankenhausstraße 45/Pavillon 83646 Bad Tölz Tel.: 0176 345 50 799 Schuljahr 2015/16 Anmeldung für die Mittagsbetreuung bis 14 Uhr Personalien des Kindes Name

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Einleitung. Sinn und Zweck

Einleitung. Sinn und Zweck BETRIEBSREGLEMENT KITA Seon GmbH Talstrasse 73 Haus A, 5703 Seon Tel. 062 / 775 43 93 kitaseon-gmbh@bluewin.ch www.kita-seon.ch Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über

Mehr