Betriebsreglement. des Vereins "Kinderpavillon Eawag Empa" (abgekürzt: KiPa) Dübendorf, den 1. Oktober Einleitung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betriebsreglement. des Vereins "Kinderpavillon Eawag Empa" (abgekürzt: KiPa) Dübendorf, den 1. Oktober 2014. 1. Einleitung"

Transkript

1 Kinderpavillon Eawag/Empa Überlandstrasse 133 Postfach Dübendorf Schweiz Telefon +41 (0) Telefax +41 (0) Vorstand Interessengemeinschaft Dübendorf, den 1. Oktober 2014 Betriebsreglement des Vereins "Kinderpavillon Eawag Empa" (abgekürzt: KiPa) 1. Einleitung Der Verein KiPa ist Träger der Kinderkrippe Kinderpavillon Eawag Empa (Kinderpavillon). Das Betriebsreglement (dieses Dokument) ist verbindlicher Bestandteil des Betreuungsvertrags, der zwischen dem KiPa und den Erziehungsberechtigten als Vertragspartner abgeschlossen wird. Das Betriebsreglement orientiert über praktische Aspekte des Betriebsalltags des Kinderpavillons, insbesondere über Betreuungsgrundsätze, Organisation, Regeln und Tarife. Es kann bei Bedarf durch den Vorstand des Vereins geändert werden. Änderungen sind den Betroffenen vierzehn (14) Tage vor Inkrafttreten bekannt zu geben. Zusätzlich wird den Vertragspartnern ein Betriebskonzept abgegeben. Dieses orientiert insbesondere über das Personal, die Personalstruktur, den Tagesablauf im Kinderpavillon, die Verpflegung, sowie über das Sozialpädagogische Konzept. 2. Sozialpädagogische Grundsätze und Ziele Der Kinderpavillon bietet Kindern im Alter von drei (3) Monaten bis zum Kindergarteneintritt ein zweites Zuhause, während ihre Erziehungsberechtigten arbeiten oder einer anderen Tätigkeit nachgehen. Der Kinderpavillon besteht aus altersgemischten Gruppen, die durch qualifiziertes Personal betreut werden. Im Kinderpavillon soll sich jedes Kind geborgen und wohl fühlen und mit anderen Kleinkindern und dem Personal in einer gemütlichen, kindergerechten Umgebung aufwachsen. Jedes Kind wird in eine altersgemischte Kindergruppe eingeteilt. Die Kinder sollen sich dort mit sich selbst und anderen Kindern auseinandersetzen, verständigen und sich ihrem Wesen entsprechend entfalten können. Den Kindern werden unzählige Spielmöglichkeiten, strukturierte und unstrukturierte Aktivitäten und spezifische Gruppen- und Einzelförderung des sozialen Verhaltens, sowie ihrer emotionalen, sprachlichen und geistigen Fähigkeiten geboten. Die Kinder haben genügend Freiraum, sich selbstständig zu beschäftigen. Sie lernen aber auch Grenzen kennen, sich an Regeln zu halten, sowie mit Konflikten umzugehen. Die spezifische Förderung ist ebenso bedeutsam wie die Selbsterfahrung. Der Tagesablauf ist geregelt und gleich bleibend, dadurch kann sich das Kind orientieren und es bekommt Sicherheit. Jedes Kind wird ernst genommen und in seiner Eigenheit akzeptiert. Um die Integrität eines jeden Kindes zu gewährleisten, werden die Kinder dazu ermutigt, mitzuteilen, wenn ihnen körperliche Nähe zu viel wird. Ebenso wird im Umgang mit den Kindern darauf geachtet, die Wünsche und Grenzen der Kinder zu respektieren und entsprechend zu handeln. Die Weisungen bzw. Empfehlungen der Bewilligungsbehörden in Bezug auf Prävention von körperlichen wie sexuellen Übergriffen werden laufend im Team besprochen und im Kinderpavillon Alltag umgesetzt. Betriebsreglement doc Die Kindertagesstätte der Eawag und Empa

2 3. Betreuungsgrundsätze und Eingewöhnung Um den Kindern die Möglichkeit zu geben, Vertrauen und Geborgenheit in einer gleich bleibenden Gruppe zu erfahren, gelten verbindliche Wocheneinheiten. Die Kinder werden definitiv für mindestens zwei (2) ganze oder vier (4) halbe Tage angemeldet. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die einmal gewählten Betreuungszeiten einzuhalten. Jede Änderung der Betreuungszeiten stellt eine Vertragsänderung dar und muss daher mit der Krippenleitung abgesprochen werden. Ein Abtausch von einzelnen Tagen oder Halbtagen innerhalb der laufenden Woche ist nach vorgängiger Absprache mit der Krippenleitung ausnahmsweise und ohne Mehrkosten möglich. Es steht der Krippenleitung jedoch frei, den Abtausch ohne Begründung abzulehnen. Ebenso sind in der Regel nach vorgängiger Absprache mit der Krippenleitung zusätzliche Betreuungstage möglich. Diese sind von den Erziehungsberechtigten unmittelbar nach der Beanspruchung direkt in Kinderpavillon bar bzw. mittels Einzahlungsschein zu begleichen. Im Vorfeld eines Eintritts im Kinderpavillon sind die Essens- und Schlafrhythmen in etwa den Tagesabläufen des Kinderpavillons anzugleichen. Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, die Kinder mindestens Std. beim Essensrhythmus und ans Einschlafen ohne Hilfe (wie z.b. Herumtragen/ im Wagen umherfahren usw.) zu gewöhnen. Diese Massnahme erleichtert dem Kind wesentlich den Übergang in den Krippenalltag, da eine nur auf das einzelne Kind ausgerichtete Betreuung und Begleitung nicht gewährleistet werden kann. In einem Vorgespräch, welches mindestens drei (3) bis vier(4) Wochen vor Eintritt stattfindet, planen die Gruppenleitungen bzw. die verantwortliche Person und die Erziehungsberechtigten die Eingewöhnungszeit im Kinderpavillon. Die Erziehungsberechtigten müssen beim ersten Besuch des Kindes im Kinderpavillon bei Bedarf die ganze Zeit anwesend sein und in gegebenem Fall auch noch an den darauf folgenden Tagen, um dem Kind die Eingewöhnung in den Kinderpavillon zu erleichtern. Für die Betreuung während der Eingewöhnungszeit schliessen die Erziehungsberechtigten mit dem KiPa einen separaten Eingewöhnungsvertrag ab. Die Eingewöhnungszeit wird ab dem Zeitpunkt verrechnet, da das Kind ohne die Erziehungsberechtigten mehr als vier (4) Stunden im Kinderpavillon betreut wird. 4. Aufnahmebedingungen, Anmeldung und Vertragsabschluss Die Anmeldung erfolgt bei der Krippenleitung zu jedem Zeitpunkt. Bei der Anmeldung ist ein Formular zur Warteliste auszufüllen, in dem Angaben über das Kind, die Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten und die gewünschten Tage bzw. die gewünschte Eintrittszeit einzutragen sind. Bis ca. zwei (2) Wochen nach der Geburt ist eine Reservationsgebühr von CHF für die Warteliste zu entrichten. Damit wird die Anmeldung seitens der Erziehungsberechtigten verbindlich. Mit der Anmeldung entsteht jedoch kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Kinderpavillon. Treten die Erziehungsberechtigten als Vertragspartner vor Abschluss des Betreuungsvertrags von der Warteliste zurück, wird die Reservationsgebühr vom KiPa einbehalten. Kann kein freier Platz ab gewünschtem Eintrittstermin angeboten werden, können die Erziehungsberechtigten als Vertragspartner die Reservationsgebühr jederzeit in voller Höhe zurück verlangen. Der KiPa bietet den Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag an, sobald ein passender Platz garantiert werden kann. Dieser Vorgang gilt als Offerte zum Vertragsschluss und ist nach dessen Ausstellung (zwei) 2 Wochen gültig. Der Betreuungsvertrag muss innerhalb dieser Frist unterschrieben werden, ausserdem wird innerhalb der genannten Frist zusätzlich die Bezahlung einer Kaution in Höhe von CHF fällig. Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz im Kinderpavillon erfolgt erst bei bestätigtem Zahlungseingang auf das Geschäftskonto des KiPa, ansonsten verfällt der Anspruch der Erziehungsberechtigten auf den seitens des Kipa zugesicherten Betreuungsplatzes wieder. Nach Ablauf dieser Frist werden die Erziehungsberechtigten von der Warteliste gestrichen. 2/6 Die Kindertagesstätte der Eawag und Empa

3 Der KiPa seinerseits verpflichtet sich erst mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrags zu den vereinbarten Leistungen. Bei Rücktritt der Erziehungsberechtigten als Vertragspartner vor Beginn der Vertragslaufzeit werden sowohl die Reservationsgebühr (CHF 200.-) als auch die Kaution (CHF 300.-) vom Verein Kipa vollumfänglich einbehalten. Tritt der KiPa vor Beginn der Vertragslaufzeit vom Vertrag zurück, wird der gesamte Betrag (CHF 500.-) den Vertragspartnern jedoch vollumfänglich zurückerstattet. Sowohl die Reservationsgebühr als auch die Kaution werden mit gültigem Vertragsabschluss in ein zinsloses Darlehen (CHF 500.-/ Kind) umgewandelt. Kann das Kind eines potentiellen Vertragspartners unmittelbar in die Krippe eintreten, d.h. es bestand unter dem Zeitaspekt keine Möglichkeit sich vorgängig für die Warteliste zu registrieren bzw. längerfristige Vertragsverhandlungen zu vereinbaren, ist direkt sofort das zinslose Darlehen geschuldet (CHF 500,-/Kind). Dieses Darlehen wird bei Austritt des Kindes an eine von den Erziehungsberechtigten gemeinsam bestimmte Zahlungsadresse zurück erstattet. Wird der Betrag innerhalb von sechs (6) Monaten nach Kündigung des Betreuungsvertrags von den Erziehungsberechtigten nicht eingefordert, so fällt er an den Verein KiPa. Das zinslose Darlehen kann bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht des Vertragspartners zur Begleichung ausstehender Monatsbeiträge verwendet werden. Bei einer Schliessung des KiPa wird das Darlehen an den Vertragspartner zurück erstattet. Bei der Zuteilung eines Betreuungsplatzes geniessen Mitarbeitende der Eawag oder Empa Vorrang. In zweiter Instanz werden Kinder von Firmen, die eine besondere Vereinbarung mit dem KiPa haben, berücksichtigt. In dritter Instanz alle übrigen und danach Externe. Kinder von externen Bewerbern werden nur aufgenommen, solange der Bedarf von internen Bewerbern abgedeckt werden kann. Als Interne gelten Mitarbeitende der Institutionen Eawag oder Empa sowie Mitarbeitende einer anderen Institution im Hochschulraum Zürich 1, sofern diese ihren Arbeitsort zu mindestens 50% ihrer Arbeitszeit in Dübendorf haben. Alle anderen gelten als Externe. 5. Öffnungs- und Betreuungszeiten 5.1 Ordentliche Öffnungs- und Betreuungszeiten Der Kinderpavillon ist ganzjährig geöffnet, mit Ausnahme der offiziellen Weihnachtspause am Standort Dübendorf (Eawag/Empa) und offiziellen Feiertagen. Die Betreuung erfolgt in ganzen oder halben Tagen. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag 07:30-18:00 Uhr mit Blockzeiten 08:45-11:15 Uhr 14:00-16:00 Uhr Als Halbtage gelten 07:30-12:45 Uhr 12:45-18:00 Uhr Während der Blockzeit darf das Kind in der Regel weder gebracht noch abgeholt werden. Ausnahmen sind frühzeitig zwischen Betreuerinnen und Erziehungsberechtigten abzusprechen. Die Blockzeiten unterteilen sich wie folgt: 07: Uhr Morgenempfang auf einer Gruppe (zwischen 8.00 Uhr und 8.30 Uhr können die Kinder bei Bedarf im Kinderpavillon frühstücken) um 08:45 Uhr alle Kinder müssen anwesend sein 1 Der Hochschulraum Zürich umfasst den ETH Bereich sowie die Universität Zürich. 3/6 Die Kindertagesstätte der Eawag und Empa

4 08:45 11:30 Uhr Morgenprogramm 12:15-12:45 Uhr Kinder können abgeholt werden, die den KiPa nur am Morgen besuchen Kinder können gebracht werden, die den KiPa nur am Nachmittag besuchen 14:00 15:45 Uhr Nachmittagsprogramm 16:00-18:00 Uhr Kinder können abgeholt werden Ab 18:00 Uhr Der Kinderpavillon ist geschlossen, die Kinder müssen abgeholt sein Die Erziehungsberechtigten sind für das rechtzeitige Bringen und Abholen der Kinder innerhalb der Öffnungszeiten verantwortlich. Soll das Kind von einer Drittperson gebracht oder abgeholt werden, so muss die Gruppenleitung oder die Krippenleitung im Voraus durch die Erziehungsberechtigten darüber informiert werden. Ist das Kind nicht rechtzeitig bis 08:45 Uhr / bzw. 12:45 Uhr (Halbtageskinder) gebracht und bis 12:45 Uhr / bzw. bis 18:00 Uhr (Halbtageskinder) abgeholt, so wird nach einer Verwarnung pauschal eine vom Vorstand festgelegte Taxe von CHF 30.- erhoben. Das Betreuungspersonal gibt den Erziehungsberechtigten sehr gerne detaillierte Auskunft über die Ereignisse des Tages. Nach 17:50 Uhr kann das Personal diesen wichtigen Austausch zwischen Erziehungsberechtigten und Krippe jedoch nicht mehr gewährleisten. Bei Ferienabsenzen einzelner Betreuender bleibt die Betreuung gemäss den kantonalen Richtlinien 1 jederzeit gewährleistet. 5.2 Ausserordentliche Öffnungs- und Betreuungszeiten Während den offiziellen Schulsommerferien sowie während der Vorweihnachtszeit wird der Betrieb des Kinderpavillons nur in reduzierter Form geführt. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder mindestens einen (1) Monat im Voraus definitiv zur Betreuung für diese Zeit anzumelden. Bei Nichteinhaltung der Anmeldefrist bzw. bei Nichterscheinen wird eine Konventionalstrafe von CHF 30.- pro Betreuungstag erhoben. 6. Absenzen (Ferien, Krankheit) Absenzen sind dem Betreuungsteam so rasch wie möglich zu melden: grundsätzlich am Vorabend, im Krankheitsfall bis 08:30 Uhr des betreffenden Tages. Kinder mit akuter Erkrankung können im Kinderpavillon nicht betreut werden. Nach einer Erkrankung muss ein Kind im Minimum während vierundzwanzig (24) Stunden fieberfrei sein, bevor es wieder im Kinderpavillon zur Betreuung angenommen werden kann. Bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes während seiner Anwesenheit im Kinderpavillon werden unverzüglich die Erziehungsberechtigten verständigt. Falls nötig wird zusätzlich die Betriebssanität der Eawag / Empa oder ein externer Arzt verständigt. Die Erziehungsberechtigten sind daher verpflichtet dass jederzeit eine Ansprechperson erreichbar ist, so dass das Kind innerhalb einer Stunde abgeholt werden kann. Längere Abwesenheiten eines Kindes (z.b. Ferien, sonstige Abwesenheit) sind dem Betreuungspersonal zwecks Planung frühzeitig bekannt zu geben. 1 Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen vom 6. Dezember 2012 (Bildungsdirektion des Kantons Zürich) 4/6 Die Kindertagesstätte der Eawag und Empa

5 7. Betriebsbewilligung, Hygiene und Sicherheit Der Kinderpavillon verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung und ist auch als Lehrbetrieb anerkannt. Im Durchschnitt werden pro Jahr und Gruppe zwei (2) Lernende ausgebildet. Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat der Stadt Zürich überprüft. Bauliche und betriebliche Massnahmen entsprechen den neuesten Vorschriften und tragen zur Sicherheit der Kinder im KiPa bei, ohne sie in ihrem Spiel einzuschränken. 8. Leitung und Betreuung Der Vorstand des Vereins KiPa steht der Krippenleitung als Arbeitgeber der Kinderkrippe beratend und unterstützend zur Seite. Die Führung und Verantwortung der Tagesstätte und deren Betrieb obliegt der Krippenleitung. Zusätzlich sorgt ein Pool von ausgewiesenem Fachpersonal für einen ungestörten Ablauf der Kinderbetreuung im Kinderpavillon. Die genauen Aufgaben aller Mitarbeitenden sind in einem Stellenbeschrieb festgehalten. 9. Kosten Die Kosten für die Kinderbetreuung richten sich nach der Zahl der Betreuungstage. Der Betreuungsbeitrag wird durch den Vorstand des Vereins KiPa festgelegt. Er ist monatlich im Voraus zu entrichten und muss bis am 10. Kalendertag des Folgemonats an die KiPa überwiesen sein. Bei Schwierigkeiten mit der Begleichung der Rechnung sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, sich umgehend mit dem Vorstand des Vereins KiPa in Verbindung zu setzen. Bei Nichtzahlung werden die Erziehungsberechtigten erstmalig mittels Ansetzung einer Zahlungsfrist von fünfzehn (15) Tagen gemahnt. Erfolgt innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Ansetzung der ersten Zahlungsfrist keine Zahlung, so kann der Krippenplatz vom Vorstand des Vereins KiPa fristlos gekündigt werden. Bei Absenzen eines Kindes (Krankheit, Ferien, andere Gründe) entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Bei einer krankheitsbedingten Absenz, welche mehr als dreissig (30) Tage dauert, ist in begründeten Ausnahmefällen ein Erlass der Betreuungskosten möglich. Der Vorstand des Vereins KiPa bestimmt darüber abschliessend. Die für die Kinderbetreuung zu entrichtenden Beiträge sind wie folgt festgelegt: Ansatz [CHF/Tag] 122 (Kinder 18 Mte alt) 98 (Kinder > 18 Mte alt) 130 (Kinder 18 Mte alt) 122 (Kinder > 18 Mte alt) Betrifft Mitarbeitende Eawag/Empa und Hochschulraum mit Arbeitsort Eawag/Empa in Dübendorf während mindestens 50% ihrer Arbeitszeit Mitarbeitende von Firmen mit Spezialvertrag mit Empa /Eawag sowie Externe Halbe Tage werden anteilsmässig verrechnet (aufgerundet). Die Monatsbeiträge errechnen sich bei fünf (5) Betriebstagen pro Woche und gesamthaft 248 Betriebstagen pro Jahr wie folgt: Monatsbeitrag [CHF] = Anzahl Betreuungstage pro Woche x Ansatz [CHF/Tag] x Für Geschwister, welche die Krippe gleichzeitig besuchen (d.h. gleiche Betreuungszeiten gemäss Vertrag) wird ein Rabatt von 10% auf die Monatspauschale gewährt. 5/6 Die Kindertagesstätte der Eawag und Empa

6 10. Versicherung Krankenkasse, Unfall- und Haftpflichtversicherung zugunsten der im Kinderpavillon betreuten Kinder sind Sache der Erziehungsberechtigten und müssen beim Eintritt in den Kinderpavillon vorhanden sein. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die entsprechenden Dokumente bei Bedarf dem Vorstand des Vereins KiPa zu unterbreiten. 11. Haftung Für mitgebrachte Spielwaren, Schmuck und andere Wertgegenstände übernimmt der Verein KiPa keine Haftung. Ansonsten haftet der Verein KiPa für die Betreuung der ihr anvertrauten Kinder sowie für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im üblichen gesetzlichen Rahmen. Die Erziehungsberechtigten haften im Schadensfall für die Korrektheit der von ihnen bezüglich ihrer Kinder gemachten Angaben (Allergien, Kinderarzt, etc.). 12. Mutationen Änderungen in den Personalien der Erziehungsberechtigten (Adresse, Telefonnummern, Zivilstand, Arbeitgeber etc.) sowie Änderungen, die für einen Notfall von Relevanz sein könnten (Allergien, Kinderarzt, etc.), sind der Krippenleitung umgehend mitzuteilen. 13. Austritt (Kündigung) Der Krippenplatz kann von beiden Vertragspartnern jederzeit mit Wirkung per Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei (2) Monate. Die Monatsbeiträge sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vollumfänglich geschuldet. Bei Übertritt in den Kindergarten kann vereinbart werden, den Übergangsmonat mit einem Tagesvertrag zu überbrücken. 14. Vertragsänderungen Vertragsänderungen des Betreuungsvertrages, z. B. eine Anpassung der Betreuungstage, bedürfen der Schriftform. Sie müssen sobald als möglich umgesetzt werden, jedoch mindestens im Rahmen der Kündigungsfrist des bestehenden Vertragsverhältnisses von zwei (2) Monaten. 15. Gültigkeit, Diverses Dieses Betriebsreglement ersetzt die Version vom 1. Mai (Frühere revidierte Versionen: 1. Oktober 1994, 8. April 1997, 1. Mai 2004, 20. Februar 2006, 2. Oktober 2007, 17. Juni 2008, 1. Dezember 2009, 1. März 2010, 1. August 2010, 1. Mai 2012, 1. Januar 2013.) 6/6 Die Kindertagesstätte der Eawag und Empa

Betriebsreglement. der Interessengemeinschaft "Kinderpavillon Eawag Empa" (abgekürzt: IG KiPa oder KiPa) Dübendorf, den 01. Mai 2014. 1.

Betriebsreglement. der Interessengemeinschaft Kinderpavillon Eawag Empa (abgekürzt: IG KiPa oder KiPa) Dübendorf, den 01. Mai 2014. 1. Kinderpavillon Eawag/Empa Überlandstrasse 133 Postfach 611 8600 Dübendorf Schweiz Telefon +41 (0)58 765 56 60 Telefax +41 (0)58 765 58 14 Vorstand Interessengemeinschaft www.kinderpavillon.eawag-empa.ch

Mehr

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann.

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann. Betriebsreglement 1. Was ist unser Ziel? Die Kinderkrippe Bärlitatze ist eine familienergänzende Einrichtung, welche Kinder im Alter von 3 Monaten bis 12 Jahre betreut. Wir unterstützen und ergänzen die

Mehr

Die Kindertagesstätte Hurrlibutz in Andelfingen versteht sich als familienergänzende Institution.

Die Kindertagesstätte Hurrlibutz in Andelfingen versteht sich als familienergänzende Institution. Betriebsreglement Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Hurrlibutz. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Kita bringen möchten über Grundsätze,

Mehr

Betriebskonzept der Kindertagesstätte Grendolin

Betriebskonzept der Kindertagesstätte Grendolin Betriebskonzept der Kindertagesstätte Grendolin Das vorliegende Betriebskonzept gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Grendolin. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in die Kindertagesstätte

Mehr

Betreuungsvertrag. Aufnahmekriterien. Die Kinderkrippe bietet 24 Plätze. Mögliche Betreuungsformen: - ganztags - halbtags mit oder ohne Mittagessen

Betreuungsvertrag. Aufnahmekriterien. Die Kinderkrippe bietet 24 Plätze. Mögliche Betreuungsformen: - ganztags - halbtags mit oder ohne Mittagessen Betreuungsvertrag Die Kinderkrippe Mäuseburg ist von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Wir betreuen Kinder im Alter von 3 Monaten bis 5 Jahre. Die notwendige Betreuungszeit wird

Mehr

Grundvertrag für alle Standorte der Villa Kunterbunt

Grundvertrag für alle Standorte der Villa Kunterbunt Grundvertrag für alle Standorte der Villa Kunterbunt Zwischen der Villa Kunterbunt und den nachstehend aufgeführten Sorgepflichtigen: Beginn des Vertrages: Angaben über das Kind Geburtsdatum Nationalität

Mehr

Betriebsreglement. Kindertagesstätte Bärestübli

Betriebsreglement. Kindertagesstätte Bärestübli Betriebsreglement Kindertagesstätte Bärestübli Kindertagesstätte Bärestübli Lyssstrasse 25 3270 Aarberg 032 391 82 16 Kindertagesstaette.aarberg@spitalnetzbern.ch Inhaltsübersicht 1. Einleitung 3 2. Ziel

Mehr

Reglement. Kita pop e poppa altstetten gmbh

Reglement. Kita pop e poppa altstetten gmbh Reglement Kita pop e poppa altstetten gmbh Kita-Reglement Chinderburg Beiblatt zum Betreuungsvertrag 1. Träger & Kindertagesstätte Pop e poppa altstetten gmbh ist der Träger der Kindergartenstätte Chinderburg

Mehr

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und Betreuungsvertrag zwischen Mini Meadows Kinderkrippe Kirsty Matthews Künzi und Name, Vorname des Vaters Name, Vorname der Mutter Strasse Strasse PLZ, Ort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Betriebsreglement. 1. Betreuungsgrundsätze. 2. Pädagogisches Konzept. 3. Betriebsbewilligung. www.bildungskonzept-elmar.ch

Betriebsreglement. 1. Betreuungsgrundsätze. 2. Pädagogisches Konzept. 3. Betriebsbewilligung. www.bildungskonzept-elmar.ch Unser Angebot Ganztagesbetreuung / Halbtagesbetreuung / variable Betreuung Zusätzliche Betreuung / Kompensation nichtbeanspruchter Betreuungstage 24-Stunden-Hütedienst in der Kita oder zu Hause nach Anmeldung

Mehr

Verein Mittagstisch Veltheim. Betriebsreglement

Verein Mittagstisch Veltheim. Betriebsreglement Verein Mittagstisch Veltheim Betriebsreglement Inhaltsverzeichnis 1 Betriebsreglement... 3 2 Allgemeines... 3 2.1 Aufnahme... 3 2.2 Öffnungszeiten... 3 2.3 Ort und Räumlichkeiten... 3 2.4 Betreuung...

Mehr

für Kinder ab drei Monaten Das Team Viktoria Gschwind, Eve Meier, Dora Meyer, Nicole Quartara Lernende/r und Praktikant/in

für Kinder ab drei Monaten Das Team Viktoria Gschwind, Eve Meier, Dora Meyer, Nicole Quartara Lernende/r und Praktikant/in Metzerlen Verein für familienergänzende Kinderbetreuung Rotbergstrasse 8 4116 Metzerlen 061 731 33 75 vogelnest.metzerlen@bluewin.ch www.vogelnest-metzerlen.ch Vogelnest Metzerlen, Januar 15 Das Angebot

Mehr

kita zwärgeland Betriebsreglement Inhalt

kita zwärgeland Betriebsreglement Inhalt kita Betriebsreglement Inhalt 1. Einleitung 2. Sinn und Zweck 3. Trägerschaft 4. Leitung und Team 5. Aufnahmebedingungen 6. Anmeldung 7. Eingewöhnungen 8. Öffnungszeiten, Ferien und Feiertage 9. Betreuungsmöglichkeiten

Mehr

Konzept. Ferienbetreuung. Markt

Konzept. Ferienbetreuung. Markt Konzept Ferienbetreuung Wiesentheid Markt Wiesentheid Vorwort Es sind Schulferien - aber nicht alle Eltern haben so lange Urlaub Was nun? Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wächst das Bedürfnis

Mehr

Reglement. Kindertagesstätte im Unnergoms. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele / Grundsätze

Reglement. Kindertagesstätte im Unnergoms. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele / Grundsätze Reglement Kindertagesstätte im Unnergoms 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Gogwärgi. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Kita bringen

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Anmeldung und Vertrag

Anmeldung und Vertrag Anmeldung und Vertrag Personalien Kind Nationalität: Klasse: Lehrperson: Schulhaus: Kindergarten: Geschwister Personalien Eltern Mutter Vater Strasse: Ort: Nationalität: Zivilstand: Telefon Privat: Telefon

Mehr

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung an der Alemannenschule Hartheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein

Mehr

Mittagsbetreuung. Grundschule Bad Tölz Süd Krankenhausstraße 45/Pavillon 83646 Bad Tölz Tel.: 0176 345 50 799. Schuljahr 2015/16

Mittagsbetreuung. Grundschule Bad Tölz Süd Krankenhausstraße 45/Pavillon 83646 Bad Tölz Tel.: 0176 345 50 799. Schuljahr 2015/16 Mittagsbetreuung Grundschule Bad Tölz Süd Krankenhausstraße 45/Pavillon 83646 Bad Tölz Tel.: 0176 345 50 799 Schuljahr 2015/16 Anmeldung für die Mittagsbetreuung bis 14 Uhr Personalien des Kindes Name

Mehr

ELTERNVEREINBARUNG. für das Kind..., geboren am... KundenNr (muss bei der MA 10 beantragt werden)... wohnhaft in...

ELTERNVEREINBARUNG. für das Kind..., geboren am... KundenNr (muss bei der MA 10 beantragt werden)... wohnhaft in... ELTERNVEREINBARUNG für das Kind..., geboren am... KundenNr (muss bei der MA 10 beantragt werden)....... wohnhaft in... ganztags (ganze Woche 40 Stunden) halbtags (halbe Woche 16 bis 20 Stunden) Die Stadt

Mehr

Beitrags- und Mitarbeitsordnung

Beitrags- und Mitarbeitsordnung Beitrags- und Mitarbeitsordnung 1. Grundsätzliche Bestimmungen 1.1. Diese Beitrags- und Mitarbeitsordnung regelt zusammen mit der Vereinssatzung und den jeweils gültigen Beschlüssen des Vorstandes und

Mehr

Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014

Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014 Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014 1. Allgemeines 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 3. Anmeldebedingungen 4 4. Organisation und Tagesablauf 4 5. Versicherungen und Beiträge 5 6. Kündigungsfristen

Mehr

Buntes Treiben! INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015. Zeitraum 27.07.-14.08.2015. Organisation:

Buntes Treiben! INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015. Zeitraum 27.07.-14.08.2015. Organisation: INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015 Buntes Treiben! Zeitraum 27.07.-14.08.2015 Organisation: Betreuungszeit: Betreuungsorte: Verlauf: Anzahl der Plätze: Anmeldung: Fotos Die Ferienspiele

Mehr

Förderverein Grundschule Mottgers e.v.

Förderverein Grundschule Mottgers e.v. Betreuungsvertrag zwischen dem Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. und (Erziehungsberechtigte/r) Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Name des Kindes: Geburtsdatum des Kindes wird folgender

Mehr

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Für unsere Korrespondenz mit Ihnen ist die Angabe der E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) dringend erforderlich!

Für unsere Korrespondenz mit Ihnen ist die Angabe der E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) dringend erforderlich! Vertrag Vertrag über eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 am städtischen Görres-Gynasium Düsseldorf, Königsallee 57, 40212 Düsseldorf zwischen Görres MERIDIE e. V. Palmenstraße

Mehr

Betriebsreglement. Die Einrichtung. Die Betriebsbewilligung. Betreuungsplätze

Betriebsreglement. Die Einrichtung. Die Betriebsbewilligung. Betreuungsplätze Betriebsreglement - Die Einrichtung In der Institution der Villa Ninck können Kinder im Alter zwischen 4 Monaten und 6 Jahren betreut und begleitet werden. Dies geschieht in folgenden Gruppen: Kindertagesstätte

Mehr

Tarife Espace d Enfance

Tarife Espace d Enfance Tarife Espace d Enfance Mit dem Espace d Enfance können Sie für ihr Kind seine individuelle und optimale Ausserschulische Betreuung schaffen. Das Espace d Enfance ist während 51 Wochen im Jahr geöffnet

Mehr

Nur für Ganztagsschüler/ Freitags

Nur für Ganztagsschüler/ Freitags Nur für Ganztagsschüler/ Freitags V E R T R A G ÜBER DIE TEILNAHME AN DEN BETREUUNGSANGEBOTEN DES FAMILIENZENTRUMS MÜHLRAD" IN DER GRUND-UND REALSCHULE PLUS BUDENHEIM zwischen der Gemeinde Budenheim, vertreten

Mehr

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum

Mehr

BETRIEBSREGLEMENT DER KINDERTAGESSTÄTTE PURZELHAUS. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele und Grundsätze. 4. Bewilligungen und Kontrolle

BETRIEBSREGLEMENT DER KINDERTAGESSTÄTTE PURZELHAUS. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele und Grundsätze. 4. Bewilligungen und Kontrolle BETRIEBSREGLEMENT DER KINDERTAGESSTÄTTE PURZELHAUS 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte (Kita) Purzelhaus. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen,

Mehr

Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun. grundschulen

Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun. grundschulen Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun grundschulen Februar 2015 Inhalt 1. Trägerschaft... 3 2. Betreuungsinhalt... 3 3. Aufnahme, Abmeldungen,

Mehr

Betriebskonzept der Kindertagesstätte kids au lac in Biel

Betriebskonzept der Kindertagesstätte kids au lac in Biel Betriebskonzept der Kindertagesstätte kids au lac in Biel Die Kindertagesstätte wird im folgenden Text zur Vereinfachung Kita genannt. Ausgangslage Der Standort der Kita kids au lac, welcher innerhalb

Mehr

FÖRDERVEREIN DER ASTRID-LINDGREN-SCHULE HAUNECK E.V. B E T R E U U N G S V E R T R A G

FÖRDERVEREIN DER ASTRID-LINDGREN-SCHULE HAUNECK E.V. B E T R E U U N G S V E R T R A G B E T R E U U N G S V E R T R A G zwischen dem Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule Hauneck e.v. im folgenden Verein genannt und wohnhaft 36 - ( Name / Vorname ) (Ort / Straße) Tel.: Fax: EMAIL: @ gesetzlicher

Mehr

Inhalt KITA ZAUBERBURG MÖRIKEN-WILDEGG. Betreuungsreglement

Inhalt KITA ZAUBERBURG MÖRIKEN-WILDEGG. Betreuungsreglement Inhalt 1 Einleitung 2 Örtlichkeiten und Eröffnungsdatum 3 Betreuungsgrundsätze 4 Institutioneller Rahmen 4.1 Trägerschaft der Kindertagesstätte 4.2 KITA-Leitung 4.3 Betriebsbewilligung - Aufsichtsorgane

Mehr

Betriebsreglement der Kinderkrippe Stups & Stepke

Betriebsreglement der Kinderkrippe Stups & Stepke Betriebsreglement der Kinderkrippe Stups & Stepke 1. Aufnahmebedingungen Die Kinderkrippe Stups & Stepke gewährt familien- und schulergänzende Betreuung für Kinder im Alter ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt.

Mehr

Kinderbetreuungsreglement (KIBE-Reglement) Gemeinde Kaiseraugst

Kinderbetreuungsreglement (KIBE-Reglement) Gemeinde Kaiseraugst Kinderbetreuungsreglement (KIBE-Reglement) Gemeinde Kaiseraugst Reglement über Beiträge an Betreuungsverhältnisse von Kindern in Kindertagesstätten (Kinderkrippen und Tagesstrukturen) und in der Tagesfamilienbetreuung

Mehr

Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus

Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus (erlassen von der Gemeindeversammlung am 25. November 2011) Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen...3

Mehr

1. Allgemeine Regelungen

1. Allgemeine Regelungen Sehr geehrte Eltern, Gebührenregelung der Deutschen Internationalen Schule Riad bitte entnehmen Sie dem Schreiben die Allgemeinen Regelungen der DISR sowie die gültige Schul- & Kindergartengebührenordnung.

Mehr

Inhaltverzeichnis: 1. Die Krippe stellt sich vor. 2. Öffnungszeiten. 3. Aufnahmekriterien. 4. Das Kind und seine Bedürfnisse

Inhaltverzeichnis: 1. Die Krippe stellt sich vor. 2. Öffnungszeiten. 3. Aufnahmekriterien. 4. Das Kind und seine Bedürfnisse Inhaltverzeichnis: 1. Die Krippe stellt sich vor 2. Öffnungszeiten 3. Aufnahmekriterien 4. Das Kind und seine Bedürfnisse 5. Eingewöhnungsphase für Kind und Eltern 6. Unsere pädagogischen Ziele sind beschrieben

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

Betriebsreglement Triangel Kinderkrippe

Betriebsreglement Triangel Kinderkrippe Betriebsreglement Triangel Kinderkrippe Inhaltsverzeichnis Seite 1 Betreuungsangebot 3 2 Öffnungszeiten 3 3 Betreuungsmöglichkeiten 3 4 Ankunfts- und Abholzeiten der Kinder 6 5 Verpflegung 6 6 Tarife 6

Mehr

Einwohnergemeinde Bettlach Kindertagesstätte Delfin

Einwohnergemeinde Bettlach Kindertagesstätte Delfin Einwohnergemeinde Bettlach Kindertagesstätte Delfin Betriebsreglement 1. Sinn Zeck 1. Die Kindertagesstätte Bettlach führt eine Kinderkrippe einen Schülerhort. 2. In der Kinderkrippe werden Kinder ab 4

Mehr

Betreuungsvertrag. zwischen Eltern und Babysitter/in

Betreuungsvertrag. zwischen Eltern und Babysitter/in Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Babysitter/in Betreuungsvertrag zwischen Herrn/ Frau: (Eltern/ Sorgeberechtigte/r) Anschrift: Telefon/ Fax und Herrn/ Frau (Babysitter/in) Anschrift: Telefon/ Fax

Mehr

Die Ferienbetreuung ist ein kostenpflichtiges, bedarfsgerechtes Angebot innerhalb der Ganztagsschule

Die Ferienbetreuung ist ein kostenpflichtiges, bedarfsgerechtes Angebot innerhalb der Ganztagsschule Caritasverband Karlsruhe e.v. Verbandszentrale Waldstraße 37-39 76133 Karlsruhe Caritasverband Karlsruhe e.v. -Kinder- und Familienzentrum Sonnensang- Moltkestraße 5 76133 Karlsruhe Telefon: (0721) 201260-0

Mehr

KINDERTAGESSTÄTTE TUBEHÜSLI BELP

KINDERTAGESSTÄTTE TUBEHÜSLI BELP KINDERTAGESSTÄTTE TUBEHÜSLI BELP KiPLuS VEREIN FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG BELP Belp, 15. März 2011 Leitung: Kita Tubehüsli Seftigenstrasse 85 3123 Belp Tel: 031 818 93 33 Mail: kiplus.kitabelp@gmx.ch

Mehr

Betriebsreglement Privatplätze

Betriebsreglement Privatplätze Betriebsreglement Privatplätze Betriebsreglement für Privatplätze, gültig ab 1. August 2013 Seite 2 Betriebsreglement für Privatplätze Gültig ab 1. August 2013 1. Aufnahme Die Kinderwelt Jegenstorf (KiwJ)

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Name des/der Erziehungsberechtigten. Anschrift Straße u. Hausnummer

Name des/der Erziehungsberechtigten. Anschrift Straße u. Hausnummer Vertrag über die Schulkindbetreuung an der Grundschule Winkelwiese/Waldhäuser Ost Verlässliche Grundschule Standort Waldhäuser Ost Klasse 3 und 4 für das Schuljahr 2013/2014 Zwischen der Universitätsstadt

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung GemeindeVerband Tagesbetreuungsangebote Verordnung vom 1. August 2013 Seite 2/5 Der Verbandsrat des Gemeindeverbandes Koppigen gestützt auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern vom 29. Januar 2008 (VSG;

Mehr

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Aufnahmebedingung In der Kindertagesstätte Grendolin werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergartenaustritt betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten,

Mehr

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen ILGENMOOS und ILGENPARK Aufnahmereglement Aufnahmebedingungen Aufnahmeverfahren Erster Kontakt Ein erster Kontakt als Anfrage für einen freien Platz findet in der Regel telefonisch oder per E-Mail durch

Mehr

V E R T R A G. über den Besuch im K I N D E R H A U S DON. des. KATH. JUGENDSOZIALWERKES MÜCHEN e. V. an der Max-Planck-Str. 49.

V E R T R A G. über den Besuch im K I N D E R H A U S DON. des. KATH. JUGENDSOZIALWERKES MÜCHEN e. V. an der Max-Planck-Str. 49. 01.2015 Gl-Wie - 1 - Kinder- u. Jugendhaus DON BOSCO Landshuter Str. 55 / Pettenkoferstr. 16 / Max-Planck-Str. 49 Max-Planck-Str. 49 / Pettenkoferstrasse 16 Tel. 09421 / 3 29 69 Fax: 09421 / 182658 Jugendgästehaus

Mehr

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz SATZUNG über die Erhebung von Benutzergebühren (Elternbeiträge) für die Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Weissach (KINDERBETREUUNGSGEBÜHRENORDNUNG) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Kinderkrippe Mindelzwerge Stadt Burgau

Kinderkrippe Mindelzwerge Stadt Burgau Formular 12/2014 Erfasst: KITA Eingang Kindertagesstätte:... Anmeldung Kinderkrippe Mindelzwerge Stadt Burgau Angaben zu den Personensorgeberechtigten (Eltern): Name Vorname Straße u. Haus-Nr. PLZ / Ort

Mehr

Anmeldung zur Ganztagsgrundschule, den Nachmittagskursen, dem Mittagessen und der kommunalen Zusatzbetreuung in der Ganztagsgrundschule Oberweissach

Anmeldung zur Ganztagsgrundschule, den Nachmittagskursen, dem Mittagessen und der kommunalen Zusatzbetreuung in der Ganztagsgrundschule Oberweissach SERVICESTELLE KINDERBETREUUNG Frau Sara Meier Telefon: 07191/3531-40 Email: sara.meier@weissach-im-tal.de Anmeldung zur Ganztagsgrundschule, den Nachmittagskursen, dem Mittagessen und der kommunalen Zusatzbetreuung

Mehr

Betreuungsvertrag Kindertagespflege

Betreuungsvertrag Kindertagespflege Kindertagespflege zwischen den Personensorgeberechtigten Name wohnhaft Telefon und der Tagespflegeperson Name wohnhaft Telefon zur Betreuung in Kindertagespflege von Name geb. am 1. Betreuungszeiten Die

Mehr

in der Wichtiges aus unserer Schule

in der Wichtiges aus unserer Schule Homepage: Unter www.froelenbergschule.de finden Sie weitere Informationen zu unserer Schule zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den einzelnen Klassen zu aktuellen Ereignissen zum Förderverein

Mehr

Betriebsreglement KitaMerlin GmbH

Betriebsreglement KitaMerlin GmbH Betriebsreglement KitaMerlin GmbH Seite Einleitung 2 KitaMerlin 2 Betreuungsgrundsätze 2 Lage 2 Betriebsbewilligung 2 Trägerschaft und Leitung 3 Personal 3 Öffnungszeiten 3 Aufnahmebedingungen 3 Platzreservationen

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

ANE Elternbriefe. Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2

ANE Elternbriefe. Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2 ANE Elternbriefe Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2 Ihr Baby ist nun ein Kleinkind Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Ihr Kind ist neugierig und möchte viele neue Dinge lernen. Das geht

Mehr

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4

Mehr

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,

Mehr

Elterndossier Ganztagesstätte Mauren

Elterndossier Ganztagesstätte Mauren Elterndossier Ganztagesstätte Mauren Version 10.2015 Liebe Eltern Herzlich Willkommen in der Kinderoase. Wir sind ein spontaner Kinderhütedienst mit Mittagstisch in Vaduz und Mauren, einer Ganztagesstätte

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Aufnahmebedingung In der Kindertagesstätte Grendolin werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergartenaustritt betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten,

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Modulübersicht & Tarifreglement 2016/17

Modulübersicht & Tarifreglement 2016/17 Modulübersicht & Tarifreglement 2016/17 Version 09. Mai 2016 Inhalt 1 MODULÜBERSICHT UND TARIFE... 3 1.1 Frühbetreuung... 3 1.2 Mittagstisch... 3 1.3 Nachmittagsbetreuung... 3 1.4 Aufgabenbetreuung...

Mehr

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Straße: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die CloudConf 2012 getroffen. Die

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Konzept der integrativen Spielgruppe im Kinderhaus St. Anna. Kinderhauses St. Anna Pro Soki

Konzept der integrativen Spielgruppe im Kinderhaus St. Anna. Kinderhauses St. Anna Pro Soki Konzept der integrativen Spielgruppe im Kinderhaus St. Anna Träger: Förderverein des Kinderhauses St. Anna Pro Soki Dinklage, August 2010 Gliederung 1. Förderverein/Kostenträger 2. Gruppenstärke/Zielgruppe

Mehr

1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken.

1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. Anmeldeverfahren 1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. 2. Terminvereinbarung und Einladung zum Erstgespräch Nach Erhalt der «Anmeldung

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Eingewöhnung. Wie ein guter Start gelingt

Eingewöhnung. Wie ein guter Start gelingt Eingewöhnung Wie ein guter Start gelingt Liebe Eltern, Sie haben sich entschieden, uns Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung der Landeshauptstadt Kiel anzuvertrauen. Wir freuen uns auf Ihr Kind und

Mehr

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. Mitglied im Verband Deutscher Schullandheime Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Betreuungsvertrag im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen

Mehr

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch

Mehr

Reglement der Kinderkrippen

Reglement der Kinderkrippen Reglement der Kinderkrippen Reglement der Kinderkrippen Inhalt Dienstleistungsauftrag 4 Verantwortlichkeiten Betreuungsgrundsätze Aufnahmekriterien 5 Anmeldung Zusammenarbeit mit den Eltern 6 Öffnungszeiten

Mehr

Anleitung Arbeitszeitkontrolle für das Gastgewerbe

Anleitung Arbeitszeitkontrolle für das Gastgewerbe Anleitung Arbeitszeitkontrolle für das Gastgewerbe Vorbemerkungen Grundlage zur Arbeitszeiterfassung: Gemäss Art. 21 Ziff. 2 und 3 L-GAV ist der Arbeitgeber für die Erfassung der effektiven Arbeits- und

Mehr

Anmeldung zur Sommermachane 2015 Zeitraum: 31.07.2015 11.08.2015 Region: Österreich, Salzburger Land

Anmeldung zur Sommermachane 2015 Zeitraum: 31.07.2015 11.08.2015 Region: Österreich, Salzburger Land Anmeldung zur Sommermachane 2015 Zeitraum: 31.07.2015 11.08.2015 Region: Österreich, Salzburger Land Angaben zum Kind Name des Kindes: Vorname: Geburtsdatum des Kindes: Handynummer des Kindes: Emailadresse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN

LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN 03/2011 LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN KAPA KINDERSTUBE, Neubauweg 25, A 6380 St. Johann in Tirol Tel. 0664 5104955 oder 0664 1494641 oder E-Mail an info@kapa-kinderstube.at 1 LEIH-OMA-DIENST Ab März

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

- 1 - Betreuung. an der Hugo-Kükelhaus-Schule. ohne Integrationshelfer. Privatrechtlicher Vertrag

- 1 - Betreuung. an der Hugo-Kükelhaus-Schule. ohne Integrationshelfer. Privatrechtlicher Vertrag - 1 - Betreuung an der Hugo-Kükelhaus-Schule ohne Integrationshelfer Privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Leverkusen e. V. Erziehungsberechtigte (Mutter) und Name, Vorname:

Mehr

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und

Mehr

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n

S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n Zwischen der Johannes-Schulstiftung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (Evangelische Johannes-Schulstiftung), vertreten durch die

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Liebe Eltern, Beiträge Alleinerziehende: 1 Kind pro Woche 17 inklusive Verpflegung 47 1 Kind pro Tag 3,50 inklusive Verpflegung 9,50.

Liebe Eltern, Beiträge Alleinerziehende: 1 Kind pro Woche 17 inklusive Verpflegung 47 1 Kind pro Tag 3,50 inklusive Verpflegung 9,50. Liebe Eltern, der AWO-Hort bieten für alle Kinder im Alter von 6 12 Jahren ein Ferienprogramm vom an. Das Motto unserer Herbstferien wird dieses Jahr Licht und Schatten sein. Die Betreuung erfolgt ausschließlich

Mehr