Industrie- und Handelskammer Braunschweig Wahlen zur Vollversammlung 2015 für die Wahlperiode 2016 bis Wahlbewerbung

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1 Wahlbewerbung Blatt 1 Industrie- und Handelskammer Braunschweig Wahlen zur Vollversammlung 2015 für die Wahlperiode 2016 bis 2020 Wahlbewerbung Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Bereitschaft, für die Wahl zur Vollversammlung zu kandidieren bzw. Bewerberinnen und Bewerber mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen. Bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags sind einige wichtige Punkte zu beachten, damit der Wahlvorschlag gültig ist. Damit Sie es so einfach wie möglich haben, können Sie das beigefügte Muster verwenden. Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns einfach an: Anje Gering Tel.: 0531/ Fax: 0531/ wahl@braunschweig.ihk.de Olga Grasmik Tel.: 0531/ Fax: 0531/ wahl@braunschweig.ihk.de

2 Wahlbewerbung Blatt 2 Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Formulars für Wahlbewerbungen 1. Sie können sich selbst als Kandidaten oder auch andere für die Vollversammlung vorschlagen. 2. Sie können zwischen einer Einzelbewerbung oder einer Sammelbewerbung (bei mehreren Kandidaten) wählen. 3. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk angehören, für die sie kandidieren. Bitte geben Sie daher in dem Vordruck unbedingt die Wahlgruppe und den Wahlbezirk an. Die Einteilung der Wahlgruppen sowie der Wahlbezirke ergibt sich aus 7 der Wahlordnung. Die Wahlordnung und die Wahlbekanntmachungen finden Sie auf unserer Internetseite ( Die Zugehörigkeit zu einer Wahlgruppe und einem Wahlbezirk ergibt sich aus der Wählerliste. Fragen zur konkreten Einordnung Ihres Unternehmens beantworten wir gern. 4. Die Bewerber und Bewerberinnen müssen entweder selbst IHKzugehörig oder (allein oder zusammen mit anderen) gesetzliche Vertreter einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit sein. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte (Nachweis des Unternehmens erforderlich) von IHK-Zugehörigen. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen darf nur mit einer Person in der Vollversammlung vertreten sein. Es dürfen daher nicht mehrere Personen aus demselben Unternehmen kandidieren. 5. Jede Wahlbewerbung muss von Wahlberechtigten aus derselben Wahlgruppe und demselben Wahlbezirk unterstützt werden. Erforderlich sind fünf Unterstützungsunterschriften. In der Praxis hat es sich bewährt, zwei oder drei zusätzliche Unterschriften einzusammeln. Dies ist hilfreich, wenn sich eine Unterschrift als nicht zulässig herausstellt. Sie können die Unterstützungsunterschriften entweder einzeln einholen, indem Sie Blatt 1 von TEIL II (Seite 6) mindestens fünfmal verwenden und jeweils einem Unternehmen aus Ihrer Wahlgruppe und Wahlbezirk zur Unterschrift vorlegen oder Sie lassen alle Unterstützer auf einem Blatt untereinander unterzeichnen. 6. Bitte fügen Sie auch die unterschriebene Bereitwilligkeitserklärung für jeden einzelnen Bewerber/ jede einzelne Bewerberin bei. 7. Die Kandidatenliste wird in der IHK-Zeitschrift wirtschaft bekannt gemacht. Parallel erfolgt eine Veröffentlichung auf der IHK-Homepage. Fügen Sie bitte für die Bekanntmachung ein digitales Farbfoto auf Datenträger (am besten jpg-format) bei oder übersenden Sie dieses per an wahl@braunschweig.ihk.de. 8. Wahlvorschläge sind insbesondere ungültig, wenn - der Kandidat der falschen Wahlgruppe oder dem falschen Wahlbezirk zugeordnet wird. - weniger als fünf Unterstützungsunterschriften aus derselben Wahlgruppe und demselben Wahlbezirk vorhanden sind. - der Bewerber/ die Bewerberin nicht wählbar ist. 9. Einzel- oder Sammelbewerbung (TEIL I), Unterstützungsunterschriften (TEIL II) und Bereitwilligkeitserklärung (TEIL III) bilden eine Einheit und müssen fest miteinander verbunden sein. 10. Frist: Wahlvorschläge können bei der IHK Braunschweig bis spätestens 20. Mai 2015 eingereicht werden.

3 Wahlbewerbung Blatt 3 TEIL 1: Einzelbewerbung für die Wahl zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (Amtsperiode vom 1. Januar Dezember 2020) Für die Wahlgruppe im Wahlbezirk wird als Bewerberin/Bewerber vorgeschlagen (eine unterschriebene Bereitwilligkeitserklärung - TEIL III wird beigefügt): Geburtsjahr (z.b. Inhaber, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglied, Name und Anschrift des Unternehmens (bei Eintragung in das Handelsregister bitte die dort eingetragene Firma verwenden)

4 Wahlbewerbung Blatt 4 TEIL 1: Sammelbewerbung für die Wahl zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (Amtsperiode vom 1. Januar Dezember 2020) Für die Wahlgruppe im Wahlbezirk werden als Bewerberinnen/Bewerber vorgeschlagen (eine unterschriebene Bereitwilligkeitserklärung - TEIL III wird für jeden Bewerber/ jede Bewerberin beigefügt): Geburtsjahr (z.b. Inhaber, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglied, Name und Anschrift des Unternehmens (bei Eintragung in das Handelsregister bitte die dort eingetragene Firma verwenden)

5 Wahlbewerbung Blatt 5 noch TEIL 1: Sammelbewerbung Geburtsjahr (z.b. Inhaber, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglied, Name und Anschrift des Unternehmens (bei Eintragung in das Handelsregister bitte die dort eingetragene Firma verwenden)

6 Wahlbewerbung Blatt 6 TEIL 2: Unterstützungsunterschriften Die Wahlbewerbung in der Wahlgruppe im Wahlbezirk des folgenden Bewerbers/ der folgenden Bewerber (n): wird für die Amtsperiode der Vollversammlung der IHK Braunschweig vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 von nachfolgend Unterzeichnenden unterstützt: Lfd. Nr. (z.b. Inhaber, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglied, Name und Anschrift des Unternehmens (bei Eintragung in das Handelsregister bitte die dort eingetragene Firma verwenden) Rechtsverbindliche Unterschrift

7 Wahlbewerbung Blatt 7 noch TEIL 2: Unterstützungsunterschriften Lfd. Nr. (z.b. Inhaber, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglied, Name und Anschrift des Unternehmens (bei Eintragung in das Handelsregister bitte die dort eingetragene Firma verwenden) Rechtsverbindliche Unterschrift

8 Wahlbewerbung Blatt 8 TEIL 3: Bereitwilligkeitserklärung Wahlen zur Vollversammlung 2015 der Industrie- und Handelskammer Braunschweig für die Wahlperiode 2016 bis 2020 Bereitwilligkeitserklärung Ich erkläre mich bereit, eine auf mich entfallende Wahl in der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Braunschweig für die Amtszeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 anzunehmen. Mir sind keine Tatsachen bekannt, die meine Wählbarkeit nach der Wahlordnung der IHK* ausschließen. *vgl. Blatt 9 Ort Datum, bitte in Druckbuchstaben Rechtsverbindliche Unterschrift Firma (lt. Handelsregister), sonst nicht ausfüllen Anschrift

9 Wahlbewerbung Blatt 9 Auszug aus der Wahlordnung in der Fassung vom 1. Dezember Wahlberechtigung (1) Wahlberechtigt sind die Kammerzugehörigen. (2) Jeder Kammerzugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben. (3) Das Wahlrecht ruht bei Kammerzugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist. 4 Ausübung des Wahlrechts (1) Das Wahlrecht wird ausgeübt a.) für kammerzugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter, b.) für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. (2) Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. (3) Für Kammerzugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im Kammerbezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. Dies gilt jedoch nur, soweit nicht eine im Kammerbezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet wird. (4) In den Fällen der Absätze 1 lit. b, 2 und 3 kann das Wahlrecht jeweils nur von einer einzigen dazu bestimmten Person ausgeübt werden. (5) Das Wahlrecht kann nicht von Personen ausgeübt werden, bei denen der Tatbestand des 3 Abs. 3 vorliegt. (6) Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Berechtigung, das Wahlrecht auszuüben, durch einen Handelsregisterauszug oder in sonstiger geeigneter Weise nachzuweisen. Bei Wahlbevollmächtigten bedarf es einer zu diesem Zweck ausgestellten Vollmacht. 5 Wählbarkeit (1) Wählbar sind natürliche Personen, die am Wahltag volljährig sind, das Kammerwahlrecht auszuüben berechtigt sind und entweder selbst Kammerzugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer kammerzugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nichtrechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und unternehmerisch tätige, besonders bestellte Bevollmächtigte von Kammerzugehörigen. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. (2) Jeder Kammerzugehörige kann nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein.

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