Wasgau-Anzeiger SCHÖNAU. Blutspende BILDER, DIE DAS WASSER MALT. Freitag, 13. Mai :30-20:00 Uhr Gienanth-Haus Gebüger Straße 4

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1 »Wasgau-Anzeiger«12. Mai Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 19 / Ausgabetag: Donnerstag,12. Mai 2016 Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler Erlenbach bei Dahn Fischbach bei Dahn Hirschthal Ludwigswinkel Niederschlettenbach Nothweiler Rumbach Schindhard Schönau BILDER, DIE DAS WASSER MALT Blutspende SCHÖNAU Freitag, 13. Mai :30-20:00 Uhr Gienanth-Haus Gebüger Straße 4 Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Ihren Blutspendeausweis mit. Zur besseren Verträglichkeit der Spende sollte man über den Tag verteilt 2 Liter getrunken haben.

2 2»Wasgau-Anzeiger«12. Mai 2016

3 »Wasgau-Anzeiger«12. Mai Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in Dahn, Schulstr Tel.-Nr. ( ) (00) Montag - Freitag Uhr, Bürgerservice Uhr, Dienstagnachmittag Uhr, Donnerstagnachmittag Uhr Telefon-Durchwahl: Grund- und Gewerbesteuer -166; Kasse -189; Meldeamt -219; Standesamt -221; Touristik -222; Ordnungsamt -244; Bauaufsicht -333; Werksgebühren -421, -423 Notrufe Notruf (ohne Vorwahl) 1 10 Feuerwehrruf 1 12 Polizeiinspektion Dahn ( ) Notarzt, Unfallrettung und DRK-Leitstelle sowie Notarzt bei lebensbedrohlicher Erkrankung 1 12 Notfall-Telefax (ohne Vorwahl) 1 12 THW Technisches Hilfswerk Hauenstein Telefon ( ) Mobil (0 17 4) Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Dahn, Erfweiler, Fischbach, Hirschthal, Ludwigswinkel, Rumbach, Schindhard und Schönau ist die Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens, Pettenkofer Straße 19, Pirmasens Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens: Mittwoch: ab Uhr bis Donnerstag, Uhr Freitag: ab Uhr bis Montag, Uhr Feiertags: vom Vortag eines Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler ist grundsätzlich die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern, Danziger Straße 25, Bad Bergzabern. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Bad Bergzabern: Mittwoch: ab Uhr bis Donnerstag, Uhr Samstag: Uhr bis Uhr Sonntag: Uhr bis Uhr Feiertags: von Uhr bis Uhr Sollte die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern nicht geöffnet sein, ist für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler die Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Cornichonstraße 4, Landau zuständig. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Landau: Montag, Dienstag, Donnerstag, von Uhr bis Folgetag, Uhr Mittwoch: von Uhr bis Donnerstag, Uhr Freitag: von Uhr bis Montag, Uhr Feiertags: vom Vortag eines Feiertages, Uhr bis zum folgenden Werktag, Uhr Alle Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz sind unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen. Die wird ohne Vorwahl gewählt und ist für den Anrufer kostenfrei. Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen ist der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 anzurufen. Zahnärztlicher Notdienst Samstag, Uhr bis Montag, Uhr An gesetzl. Feiertagen von Uhr bis Uhr des darauf folgenden Werktages Sprechzeiten: samstags von Uhr bis Uhr sonn- und feiertags von Uhr bis Uhr ansonsten Rufbereitschaft / Dr. J. Reichert, In den Kirchäckern 8, Hauenstein, Telefon ( ) Dr. V. Zimmermann, Schulstr. 4, Dahn, Tel. ( ) Tierärztlicher Notdienst / Kleintiere (Hunde-Katzen-Heimtiere): TÄ. S. Praml-Wossog, Schloßbergstraße 16, Ramberg, Tel. ( ) Kleintiere (Hunde-Katzen-Heimtiere): TÄ. G. Schuster, Waldstr. 5, Bornheim, Tel. ( ) Großtiere: Bitte unter Tel.Nr. 0151/ erfragen!! Apothekennotdienst Der Ansagedienst ist über die landeseinheitliche Rufnummer wie folgt zu erreichen: Deutsches Festnetz: plus Postleitzahl d. Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: plus Postleitzahl d. Standortes (max. 0,42 EUR/Min.) Auf der Webseite der Landesapothekenkammer ( steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. An den Apotheken sind zusätzlich immer die Tel.Nr. oder die Postleitzahl oder die nächste diensthabende Apotheke bekannt gemacht. Bereitschaftsdienste Kanalwerk Bereitschaftsdienst für die Abwasserbeseitigungseinrichtung Das Kanalwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Klärwärterpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Handy-Nr zu erreichen. Der Bereitschaftdienst ist nicht zuständig für Entleerungen von Abwassergruben! Entleerung der Abwassergruben Telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. ( ) Wasserwerk Bereitschaftsdienst des Verbandsgemeindewasserwerkes Das Wasserwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Wasserwerkpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen.

4 4 Elektrizitätswerk Bereitschaftsdienst für die Stromversorgung der Stadt Dahn, Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard Während der normalen Arbeitszeit ist das Elektrizitätswerk unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Personals des Elektrizitätswerkes der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist für die Stadt Dahn sowie die Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Für die übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist der Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zuständig. Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen Die Stromversorgung der Gemeinde Erlenbach, Niederschlettenbach, Bobenthal, Nothweiler, Rumbach, Fischbach, Ludwigswinkel, Schönauund Hirschthal ist durch den Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Netzteam Hinterweidenthal, Tel. ( ) stets sichergestellt. Bei Störungen im Stromnetz: Tel. (0800) Bereitschaftsdienst der Pfalzgas GmbH Frankenthal Zuständig für die Gasversorgung in der Stadt Dahn und den Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard: Störungsannahme rund um die Uhr unter Tel. (0800) Beratungsstellen TelefonSeelsorge Tel.: (0800) oder (0800) anonym - kompetent - rund um die Uhr homepage: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südwestpfalz 22er Straße 66, Zweibrücken Tel. ( ) , Fax ( ) Rettungsdienst: Leistungen: Rettungsdienst, Krankentransporte, Behindertenfahrdienst, ambulanter Pflegedienst, Menüservice, Hausnotruf, Kurzzeitpflege in Mörsbach, Kleiderkammer, Blutspendedienste, Jugendrotkreuz, Ausbildungen in Erster Hilfe Arthrose-Selbsthilfe Hilfe für Rheumakranke bietet die Arthrose-Selbsthilfegruppe in der Kath. Familienbildungsstätte am Sommerwald an. Info und Anmeldung: Inge Hammerschmidt, Tel.: ( ) Termine im Internet unter: Wasgau-Sozialstation Zentrale: Dahn, Schulstr. 11, Tel. ( ) , Fax Stunden-Notfallbereitschaftsdienst unter Tel. ( ) Pflegedienstleiterin: Fr. Margit Liesenfeld, Handy-Nr Stellvertr. Pflegedienstleiterin: Fr. Sylvia Thoss, Handy-Nr Leistungen: Grund- u. Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Beratung, Schulung u. Krankenhausüberleitung, tägl. Essen auf Rädern (warm oder gefroren) Pflegestützpunkt Dahn Beratungsstelle für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige Schulstr. 4, Dahn Ansprechpartner: Hans-Gerd Johann, Tel. ( ) , Fax ( ) Servicezeiten: donnerstags und freitags Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Aidsberatung und Durchfühung HIV-Test Kreisverwaltung Südwestpfalz Frau Ute Mayer, Telefon ( ) nach telefonischer Vereinbarung»Wasgau-Anzeiger«12. Mai 2016 Krebsberatungsstelle Pirmasens Pirmasens, Kaiserstr. 49, Tel. ( ) Frauenselbsthilfe nach Krebs - Gruppe Dahn auffangen-informieren-begleiten Gruppentreffen: Jeden ersten Donnerstag des Monats im Haus des Gastes, Dahn Monatliches Chemopatientenfrühstück: Termine erfragen Auch Männer sind willkommen! Beratung und Gespräch - persönlich oder am Telefon: Andrea Gnirss fsh.andreagnirss@t-online.de Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kreisverband Pirmasens Zentrale: Pettenkoferstr , Pirmasens, Tel. ( ) Leistungen: ASB-Hausnotruf - Hilfe per Knopfdruck - Menüservice für Senioren Essen auf Rädern (tägl. heiße Auslieferung) - Rollstuhlfahrdienst - Ausbildungen für Führerscheinbewerber, Vereine + Betriebe Sozialverband VdK Pirmasens Kreisverband Pirmasens Sozialrechtliche Beratung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung u.a.) Kontakt: Zweibrücker Straße 3-7, Pirmasens Tel. ( ) von Uhr (Mo, Di, Do, Fr) Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung Johanniter-Sozialstation Ambulanter Pflegedienst Zentrale 24h erreichbar unter Tel. ( ) Beratung und Auskunft: Bettina Wegmann und Dominik Tretter Oder Beratung über unseren Pflegestützpunkt: Frau Rohr und Frau Kuntz, Tel. ( ) Leistungen: Häusliche Pflege, medizinische Versorgung, Familienpflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Hausnotruf, mobile Fußpflege, Demenzbegleitung Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst Südwestpfalz Häusliches Unterstützungsangebot für schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen. Was wir für einen schwerkanken Menschen tun können? Ein Netz knüpfen aus Fürsorge, Pflege und Zuwendung, das ist alles - nicht mehr. Was wir für einen schwerkranken Menschen tun wollen? - Nicht weniger! Büro Rodalben, Hauptstr. 135, Tel.: 06331/ Büro Zweibrücken, Poststr. 35, Tel.: 06332/ hospiz-suedwestpfalz@web.de Freundeskreis Blaues Kreuz Dahn Selbsthilfegruppe für Suchtkranke und deren Angehörige Gruppenabende donnerstags, Uhr im protestant. Gemeindehaus, Hauensteiner Str. 2 Kontakt: Tel. ( ) 7 41 Internet: DMSG - Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft MS-Selbsthilfegruppe Pirmasens, Landkreis Pirmasens Ansprechpartnerin: Frau Ilona Habermeyer, Tel. ( ) ; ilona_habermeyer@web.de Nachmittagstreffen: Stammtisch: jeden 1. Mittwoch im Monat, Uhr Ce-BeeF-Clubraum, Adlerstr. 21, Pirmasens jeden letzten Donnerstag im Monat, Uhr Kuchem s Brauhaus, Hauptstr. 13, Pirmasens

5 »Wasgau-Anzeiger«12. Mai Pfalzklinikum für Psychiatrie & Neurologie AdöR Betreuen Fördern Wohnen Teilhabezentrum Dahn, Hauensteiner Str. 43, Dahn, Tel. ( ) Begleitung und Betreuung für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen. Wohnen am Lachberg, ambulante Hilfe nach Maß, tagesstrukturierte Angebote, offene Angebote und Beratung Ansprechpartner und Beratung: Fr. Nicole Gerst, telefonische Terminvereinbarung Selbsthilfegruppe Herzpatienten für Betroffene und Angehörige Treffen jeden 1. Montag im Monat um Uhr im Städt. Krankenhaus Pirmasens, Caféteria im 1. Untergeschoss Kontakt: Rolf Jaksties, Tel. ( ) shg-herzpatienten@t-online.de Soziales Projekt der Kolpingsfamilie Dahn e.v. Hilfe für Bedürftige, Formalitätenhilfe, Einkaufsservice, Bewerbungshilfe Ansprechpartner: Harald Reisel, Berwertsteinstraße 7, Dahn Telefon ( ) , Fax ( ) , kolpingsfamilie-dahn@gmx.de Lebenshilfe Pirmasens / Kreisvereinigung Südwestpfalz e. V. Ambulante Dienste für Menschen mit körperlicher, geistiger, psychischer Beeinträchtigung und deren Angehörigen. Beratung und Begleitung in allen sozialen Fragen. Alleestr. 6, Pirmasens, Tel. ( ) info@lebenshilfepirmasens.de Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung - Bund - bzw. der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Termine können unter Angabe der Versicherungsnummer persönlich bei der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Dahn, oder telefonisch unter der Tel.-Nr. ( ) , vereinbart werden. Die Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags von Uhr und von Uhr. Zum Beratungsgespräch sind der Personalausweis/Reisepass und alle Versicherungsunterlagen mitzubringen. Beratungsangebot des Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung - Bund - und der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Sprechzeiten des Versichertenältesten für die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Otto Ferber, Am Bubenrech 58, Dahn, nur nach vorheriger tel. Terminvereinbarung unter Tel. ( ) Mitzubringen sind: Personalausweis/Reisepass, Versicherungsunterlagen Beratungsangebot Blinden- und Sehbehindertenbund Pfalz e.v. Haspelstraße 25, Kaiserslautern Telefon: (0 63 1) , Internet: Pfalzweit Ihr Ansprechpartner zum Thema Sehbehinderung und Erblindung RUBIN - Sozialpsychiatrisches Zentrum in Dahn Beratung - Betreuung - Unterstützung - Rehabilitation - Inklusion Tagesstätte - Kontaktstelle - Betreutes Wohnen und Ambulante Hilfe nach Maß Ludwigstraße 9, Dahn, Tel. ( ) Leistungen: Einzel- und Familienberatung / Begleitung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Tagesstätte - tagesstrukturierende Angebote, Unterstützung im Alltag & Freizeitaktivitäten, Biografiearbeit, Gesprächsguppen, Vorbereitung auf das Berufsleben, Betreutes Wohnen, Ambulante Hilfe nach Maß, Abendsprechstunde für Berufstätige, Samstags-Café, aktuelle Projekte: Kreative Schreibwerkstatt, Tel. Terminvereinbarung Kontakt und Beratung: Frau Schreiber Conrad-von-Wendt-Haus Dahn Ambulante Betreuung - Wohnen - Tagesförderstätte Begleitung und Beratung im Bereich ambulante Betreuung, stationäres Wohnen, Tagesförderstätte und Freizeitangebote für Menschen mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung. Offene Angebote: Tanz & Theater, Malgruppe, Rollstuhltanz, Musikgruppe Pirminiusstrasse 4, Dahn, Tel.: kw.fricke@cvw-haus.de Internet: Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen Vertraulich - Kostenfrei - Rund um die Uhr - Mehrsprachig - Barrierefrei Tel.: Beratung auch per anonymer oder im Chat unter Unsere Beraterinnen helfen Ihnen bei allen Fragen zu Gewalt gegen Frauen: Bei Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft, bei sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung, Zwangsheirat oder Menschenhandel. Sprechen Sie mit uns. KISS Pfalz Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS Pfalz) Außenstelle Pirmasens Öffnungszeiten: jeden Donnerstag Uhr in der Kreisverwaltung Pirmasens, Erdgeschoss, Raum E 7 Tel. ( ) Terminabsprache bitte direkt in Edesheim: Tel. ( ) Selbsthilfe-PS@kiss-pfalz.de; Elterntreff: jeden 1. Montag im Monat in Zweibrücken, Mehrgenerationenhaus, von bis Uhr jeden 1. Dienstag im Monat in Pirmasens, Patio Projektladen, von bis Uhr telefonische Beratung: jeden Mittwoch, Uhr, Tel. ( ) (außer in Ferienzeiten und an Feiertagen) Beratungsangebot der Firma Pfalzgas Kostenlose Beratung unter Tel. ( ) u. (0800) Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Der Energieberater hat jeden 2. und 4. Dienstag im Monat nachmittags Sprechstunde bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Dahn. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Termine können unter Telefon ( ) vereinbart werden. Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestpfalz mbh Umfangreiche Dienstleistungen und Informationen für Unternehmen (freie Gewerbeimmobilien oder -flächen, Weiterbildungen, Nachfolgeregelung, etc.) Umfassende Beratung für Existenzgründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit und darüber hinaus. Kompetente Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen und -objekten. Unterer Sommerwaldweg 40-42, Pirmasens, Tel.: (06331) , Fax: (06331) info@wfg-suedwestpfalz.de Internet: Sprechstunden Polizei in Dahn Bezirksbeamter Benno Burkhart bietet folgende Sprechzeiten an: Bruchweiler, Alte Schule: Dienstag, von Uhr Der Bezirksdienst bietet folgende Sprechstunde an: Fischbach, Rathaus: Donnerstag, von Uhr Sonstige Termine können vereinbart werden. Bitte vorherige Terminabsprache für alle Sprechstunden bei der Polizeiinspektion in Dahn unter Telefon ( )

6 6»Wasgau-Anzeiger«12. Mai 2016 Finanzamt Pirmasens Telefon 06331/711-0 (Fax: 06331/ ) Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag + Dienstag 8:00-16:00 Uhr Mittwoch + Freitag 8:00-12:00 Uhr Donnerstag 8:00-18:00 Uhr Internet: Poststelle@fa-ps.fin-rlp.de Info-Hotline der Finanzämter: Agentur für Arbeit An der Feuerwache 3, Dahn Servicezeiten: Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr Telefon: Arbeitnehmer: Familienkasse: Internet: Schiedsfrau Helgarde Trampler, Wiesenstraße 2, Bruchweiler-Bärenbach, Tel Gleichstellungsbeauftragte Die Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten sind jeden 4. Donnerstag, von Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, 1. OG, nach telefonischer Vereinbarung. Anne Bauer, Schillerstr. 19, Dahn, Tel. ( ) Kindertagespflege Vermittlung qualifizierter Tagesmütter zur individuellen Kinderbetreuung Kreisverwaltung - Kreisjugendamt - Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, Pirmasens, Tel. ( ) Sprechzeiten nach Vereinbarung. Kreisjugendpflegerin Kreisjugendpflegerin Elke Hamm erreichbar bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Zimmer 003, Schulstr. 29, Dahn Handy Sprechzeiten nach Vereinbarung. Öffnungszeiten: Dahn-Reichenbach montags, mittwochs, freitags dienstags + donnerstags samstags Fischbach mittwochs samstags Wertstoffhöfe i. d. Zeit v Uhr i. d. Zeit v Uhr und Uhr i. d. Zeit v Uhr i. d. Zeit v Uhr i. d. Zeit v Uhr Abfallberatung für Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe, Schulen und Kindergärten: Ingo Müller, Tel. ( ) Bauschuttdeponien + Wertstoffhöfe: Patrick Müller, Tel. ( ) Kunstausstellungen Kreisgalerie Dahn, Schulstraße 14, Dahn, Telefon: 06391/3222 Kunstgalerie des Landkreises Südwestpfalz Dauerausstellungen: Stiftung Ludwig Schindler, Stiftung Emil Knöringer und Stiftung Petzinger Wechselausstellungen: Experimenteller Ansatz von Dr. Monika Bozem Ausstellung bis Gedanken-Splitter von Angelika Bunke Ausstellung vom bis Öffnungszeiten: während der Wechselausstellung: tägl. v bis Uhr Eintritt frei! Zwischen den Wechselausstellungen ist die Kreisgalerie geschlossen Kunstverein Dahn im Alten Rathaus Marktstr. 7, Dahn, Kunstvereinigung Wasgau e.v., Kontakt Tel.: , Konkrete Kunst im Spiegel der Zeit Ausstellung bis Öffnungszeiten: Mittwoch, Donnerstag, Sonntag von bis Uhr. Eintritt frei! Atelier-Galerie, Manfred Lehrmann Burgenring 7, Dahn, Tel. ( ) Aquarelle und Ölgemälde in ständiger Ausstellung Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Atelier-Galerie, Lilo Kreft-Hirschinger Frühlingstr. 1, Dahn, Tel. ( ) lud.kreft-hirschinger@online.de Aquarell - Acryl - Zeichnung - Farbradierung - Ständige Ausstellung Öffnungszeiten: Donnerstag Uhr u. n. Vereinbarung MAGU Kunsthaus Hasenbergstraße 3, Dahn, Tel. ( ) In ständiger Ausstellung: Farb - Raum - Malerei von Frank G. Claudius und Schamanische Kunst von Friederike Claudius Öffnungszeiten: Do., Freitag bis Uhr und nach Vereinbarung GALERIE Die Werkstatt Friedhofstr. 7, Erfweiler, Tel. ( ) Keramik aus dem Kohlenmeiler - von Eva Schmenger, Sylvia Sehnert, Ausstellung vom bis Öffnungsz.: Mittwoch, Donnerstag, Sonn- u. Feiertag v. 14 bis 17 Uhr Eintritt frei! HolzArt Atelier Erwin Würth Sandbuckel 2, Fischbach-Petersbächel, Tel. ( ) 12 43, Fax , Zu neuem Leben Ständige Ausstellung im Atelier Bilder und Skulpturen aus Strandgut und einheimischen Hölzern Öffnungsz.: Mittwoch Uhr und nach Absprache, Eintritt frei! Galerie ipad-malerei, Torsten Hennig, Bitscher Straße 23c, Fischbach, Tel. ( ) Ständige Ausstellung von Bildern, die auf dem ipad gemalt und auf unterschiedlichsten Medien ausgedruckt sind Öffnungszeiten: nach Vereinbarung oder Aushang am Haus / Eintritt frei! Sauertalgalerie für Fotografie und Grafik, Hauptstr. 66, Fischbach, Tel. ( ) Highlights des Jahres Ausstellung der Mitglieder in der Fotogruppe Sauertal Öffnungszeiten: Mittwoch von bis Uhr oder nach Vereinbarung Besucherbergwerk Eisenerzgrube/Infozentrum Nothweiler, Tel.:06394/5354 Bergbau und Hüttenwesen im Wasgau ständige Ausstellung über verwendete Werkzeuge (Gezähe) und erzeugte Eisengussprodukte Öffnungszeiten: Mittwoch bis Sonntag und Feiertage von bis Uhr

7 »Wasgau-Anzeiger«12. Mai Kath. Öffentliche Bücherei Bruchweiler-Bärenbach Raiffeisenstraße 4, Bruchweiler-Bärenbach Leiter: Franz Braband, Hauptstraße 47, Tel. ( ) Öffnungszeiten: 1. Sonntag im Monat Uhr Dienstag Uhr Kath. Öffentliche Bücherei St. Wolfgang Erfweiler Winterbergstraße 49, Erfweiler Leiter: Anton Eichenlaub, Tel. ( ) Öffnungszeiten: Sonntag Uhr Mittwoch Uhr Kath. Öffentliche Bücherei Fischbach In der Grundschule, Seiteneingang Bauhof, Fischbach Leiterin: Regina Maul Öffnungszeiten: Montag Uhr Mittwoch Uhr Öffentliche Bücherei St. Laurentius Dahn Schulstraße 29 (Rathaus), Dahn Leiterin: Renate Schütt-Speidel, Burgenring 21 a, Tel. ( ) Öffnungszeiten: Sonntag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Mittwoch Uhr Freitag Uhr Bücherei Ludwigswinkel Landgrafenstraße 25, Ludwigswinkel Öffnungszeiten: Freitag Uhr Bücherei Rumbach Kirchdöll 1, Rumbach Öffnungszeiten: Freitag Büchereien Uhr Bücherei Schönau Gienanthhaus, Schönau Öffnungszeiten: Freitag Uhr Dahner Sommerspiele 53. Dahner Sommerspiele 2016 Buchen Sie online Ihre Karte von zu Hause unter - Kultur - Dahner Sommerspiele oder oder oder Tourist-Information Dahner Felsenland Tel RHEINPFALZ Ticket-Service Hotline Bitte beachten: VERANSTALTUNGSKALENDER dieses Mal am Schluss der amtlichen Bekanntmachungen Kirchen KATHOLISCHE GOTTESDIENSTE: Sa So Mo Dahn Uhr Uhr Erfweiler Uhr Uhr Hinterweidenthal Uhr Busenberg Uhr Uhr Schindhard Uhr Bruchweiler Uhr Uhr Bundenthal Uhr Niederschlettenbach Uhr Uhr Bobenthal Uhr Erlenbach Uhr Fischbach Uhr Uhr Ludwigswinkel kein GD Schönau Uhr PROTESTANTISCHE GOTTESDIENSTE: Dahn Sonntag, GD mit Abendmahl - Wein (Prün) Uhr Hinterweidenthal Sonntag, GD mit Abendmahl (Prün) Uhr Nothweiler Sonntag Uhr Rumbach Sonntag Uhr Ludwigswinkel Sonntag Uhr CHRISTLICHE GEMEINDE Dahn sonntags Uhr, Pirmasenser Str. 9 Evangelische Stadtmission Hausbibelkreis Busenberg 14-täg./montags, Uhr Fam. Peter, Südstr. 5 Aus der Verbandsgemeinde Öffentliche Ausschreibung (VOB/A) für den Ausbau der Wengelsbacher Straße in Schönau/Pfalz für die Gewerke Straßenbauarbeiten und Wasserversorgung/Kanalisation Siehe Veröffentlichung unter Schönau Beurkundungen des Standesamts Dahner Felsenland Geburten Vincent Alexander Vrabac, Fischbach bei Dahn, Dahner Straße 12, geboren am in Pirmasens Julien Nick Reber, Dahn, Am Gimpeleck 3, geboren am in Pirmasens Melina Zoe Pietrukaniec, Dahn, Amselstraße 78, geboren am in Pirmasens Eheschließungen Dominik Zeiner, Ludwigswinkel, Fabrikstraße 6, und Jennifer Paula Barbara Bredefeld geb. Nichols, Ludwigswinkel, Fabrikstraße 6, geheiratet am in Dahn Martin Franz Meichel, Erfweiler, Bärenbrunner Straße 42, und Annika Schumacher, Erfweiler, Bärenbrunner Straße 42, geheiratet am in Dahn

8 8 Marcel Georg Puhl, Erfweiler, Thalstraße 20, und Sarah Nikolaus, Erfweiler, Thalstraße 20, geheiratet am in Dahn Lukas Distler, Hinterweidenthal, Turnstraße 13, und Nina Burkhard, Hinterweidenthal, Turnstraße 13, geheiratet am in Dahn Christoph Radtke, Hinterweidenthal, Am Glockenhorn 2, und Franziska Katharina Maria Jaksties, Erfweiler, Bergstraße 12, geheiratet am in Dahn Raimund Neuhart, Hinterweidenthal, In den Birken 85, und Jaqueline Keller, Hinterweidenthal, In den Birken 85, geheiratet am in Dahn Jens Benjamin Dudda, Dahn, Am Bubenrech 26, und Jessica Memmer, Dahn, Am Bubenrech 26, geheiratet am in Dahn Sterbefälle Wilhelm David, Bundenthal, Hauptstraße 28, verstorben am in Bundenthal Paul Eduard Schneider, Edenkoben, Friedrich-Andrae-Straße 26, verstorben am in Dahn Paula Martha Kriebel geb. Lambert, Dahn, Geschwister-Scholl-Straße 5, verstorben am in Dahn Hans Joachim Oberneder, Fischbach bei Dahn, Petersbächel, Vogesenstraße 52, verstorben am in Fischbach bei Dahn, Petersbächel Rita Maria Schmitt, Dahn, Pirmasenser Straße 13, verstorben am in Dahn Karolina Katharina Zwick geb. Kunz, Bruchweiler-Bärenbach, Gartenstraße 55, verstorben am in Dahn Anna Singer geb. Muck, Bruchweiler-Bärenbach, Gartenstraße 9, verstorben am in Bruchweiler-Bärenbach Martha Mischler geb. Fröhlich, Schönau (Pfalz), Wengelsbacher Straße 20, verstorben am in Schönau (Pfalz) Herbert Edmund Wegmann, Busenberg, Neugärtenstraße 46, verstorben am in Busenberg Edith Weiland geb. Müller, Bruchweiler-Bärenbach, Raiffeisenstraße 2, verstorben am in Rodalben Christa Emma Burkhart, Hinterweidenthal, In den Birken 66, verstorben am in Pirmasens Eva-Maria Gümbel geb. Preiss, Ludwigswinkel, Am kleinen Höchst 31, verstorben am in Bad Bergzabern Hedde Johannes Osterkamp, Dahn, Im Gerstel 42, verstorben am in Homburg Heinz Fritz Krau, Erfweiler, Hegerturmstraße 10, verstorben am in Hinterweidenthal Albert Kämmerer, Hinterweidenthal, In den Birken 66, verstorben am in Rodalben Margareta Rosa Burkhart geb. Paul, Bruchweiler-Bärenbach, Talstraße 10, verstorben am in Pirmasens Kurt Leiser, Bobenthal, Mühlstraße 15, verstorben am in Kandel Thomas Meyer, Rumbach, Sandweg 3, verstorben am in Vorderweidenthal Ernst Wilhelm Nitsche, Busenberg, Bergstraße 10, verstorben am in Pirmasens Das Felsland Badeparadies + Saunawelt Dahn informiert: Das Felsland Badeparadies eröffnet ab sofort die Freibadesaison. In dieser Zeit stehen den Badegästen zusätzlich zu den Attraktionen im Innenbereich das 25-m-Außenbecken, der Kinderwasserspielbereich, der Kinderspielplatz mit großer Spiellandschaft, die riesige Liegewiese und vieles mehr zur Verfügung. Der Verbandsgemeinderat Dahner Felsenland hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2016 beschlossen, die Familien-Tageskarte ganzjährig anzubieten, d. h. ein Erwachsener zahlt 5 Euro und bis zu maximal drei Kinder je Kind 2 Euro oder zwei Erwachsene zahlen je 5 Euro und bis zu zwei Kinder je Kind 2 Euro. Die Regelung gilt ab Satzung vom »Wasgau-Anzeiger«12. Mai 2016 über die Erhebung von Benutzungsentgelten für das Felsland- Badeparadies und Saunawelt in Dahn. Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit den 2 und 7 des Kommunalabgabengesetz (KAG) in seiner Sitzung am 3. Mai 2016 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland erhebt für die Benutzung des Felsland Bade-paradieses und der Saunawelt in Dahn folgende Benutzungsentgelte: Eintrittspreise Felsland Badeparadies Dahn + Saunawelt Dahn gültig ab Einzel- 10er 30er 50er karte Karte Karte Karte Euro Euro Euro Euro A) Stundenkarten Nutzungszeit bis 2 Stunden a) Erwachsene ab 16 Jahre 3,90 35,00 93,00 136,00 b) Kinder/Jugendliche (4-15 Jahre) 1,90 17,00 45,00 66,00 c) Ermäßigte* 2,90 Tageskarte a) Erwachsene ab 16 Jahre 5,90 53,00 141,00 206,00 b) Kinder/Jugendliche (4-15 Jahre) 2,90 26,00 69,00 101,00 c) Ermäßigte* 4,50 Familien-Tageskarte Maximal 1 Erwachsener + 3 Kinder oder : 2 Erwachsene + 2 Kinder pro Erwachsener 5,00 EUR + jedes Kind 2,00 EUR Einzel- 10er 30er karte Karte Karte Euro Euro Euro B) Saunakarten (zeitlich unbegrenzt) a) Erwachsene ab 16 Jahre 18,00 162,00 450,00 b) Ermäßigte* 16,50 148,50 400,00 c) Jugendliche (10-15 Jahre) 15,00 135,00 360,00 d) Kinder in Begleitung eines Erwachsenen (4-9 Jahre) 9,00 e) Feierabend-Tarif (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, 15,00 jeweils 3 Stunden vor Schließung) C) Veranstaltungskarten Preise lt. besonderem Aushang D) Überschreitung der Nutzungszeit a) Kurzzeitkarte Erwachsene Erste und zweite halbe Stunde Überschreitung je 0,50 Euro danach Aufpreis zur Tageskarte Erwachsene b) Kurzzeitkarte Jugendliche Erste 1/2-Stunde 0,40 Euro, danach Aufpreis zur Tageskarte Jugendliche c) Kurzzeitkarte Schüler/Behinderte Erste 1/2 -Stunde Überschreitung 0,50 Euro danach Aufpreis zur Tageskarte Schüler/Behinderte E) Bei Verlust einer Eintrittskarte wird ein Entgelt in Höhe von pauschal 25 Euro erhoben. F) Bei illegalem Eintritt/Nichtbesitz einer Eintrittskarte wird ein Entgelt von 25 Euro erhoben. G) Gruppenermäßigungen bitte beim Kassenpersonal erfragen. H) Geburtstagskinder Gäste, die am Tag ihres Badbesuches Geburtstag haben und sich entsprechend ausweisen, haben freien Eintritt (Tageskarte). Die Saunaanlage ist von dieser Regelung ausgenommen. * Ermäßigte: Behinderte ab 50 %, Bundesfreiwilligendienst- und Freiwilliges-Soziales-Jahr-Leistende, Schüler und Studenten, alle nur gegen Ausweis

9 »Wasgau-Anzeiger«12. Mai Die Satzung tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 2. Juli 2015 außer Kraft. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland gez. Wolfgang Bambey Bürgermeister Hinweis zur Satzung vom über die Erhebung von Benutzungsentgelten für das Felsland Badeparadies und Saunawelt in Dahn Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung gez. Bambey Bürgermeister Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Landesstraße 490 (L 490) durch den Bau eines Geh- und Radweges in 2 Teilabschnitten zwischen Erlenbach und Vorderweidenthal und eines Teilabschnittes zwischen Vorderweidenthal und Oberschlettenbach in den Gemarkungen Erlenbach, Busenberg, Vorderweidenthal und Rinnthal - Anhörungsverfahren - Manöver der Bundeswehr Vom bis führen Verbände der Bundeswehr Manöverübungen in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, insbesondere in den Bereichen Fischbach, Bundenthal und Dahn, durch. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Sollten durch das Manöver Flurschäden entstehen, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung und den Ortsbürgermeistern Meldebögen zur Abwicklung dieser Schäden vorgehalten. Außerschulische Benutzung der Schulgebäude sowie der Schulsportstätten durch Vereine im kommenden Schuljahr 2016/2017 Die an Vereine und Organisationen im letzten Jahr erteilten Erlaubnisse zur außerschulischen Nutzung der in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland stehenden Schulräume und Schulsportstätten gelten nur noch bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016. Die Schulturnhallen und Schulräume der Grundschulen im Bereich der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland werden für das Schuljahr 2016/ 2017 neu vergeben. Die bisher die Sportstätten nutzenden Vereine wurden hierüber bereits informiert. An der Grundschule in Bruchweiler-Bärenbach erfolgt die Vergabe aufgrund des Ganztagsschulbetriebes erst ab Uhr. Wir bitten alle interessierten Vereine und Organisationen, die noch keinen Antrag gestellt haben, einen entsprechenden Antrag auf Benutzung der Grundschulturnhallen und Schulräume bis spätestens 31. Mai 2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können nur im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden unbelegten Zeiten berücksichtigt werden. gez. Bambey Bürgermeister Dienstjubiläum und Verabschiedung in den Ruhestand Am 28. April 2016 verabschiedete Bürgermeister Wolfgang Bambey Heinz Breiner in den Ruhestand. Herr Breiner kam im Jahre 1998 zu den Verbandsgemeindewerken als Elektriker. Später wechselte er als Hausmeister an die Grundschule in Dahn, wo er bis zum Renteneintritt eingesetzt war. Frau Marion Lauth wurde kurz nach der Neueröffnung des Felsland Badeparadieses im Jahre 1991 als Kassiererin eingestellt. Sie blickt jetzt zurück auf eine 25-jährige Dienstzeit an der Kasse des Felsland Badeparadieses. Bürgermeister Wolfgang Bambey bedankte sich bei Beiden für die jahrelange gewissenhafte Pflichterfüllung in ihrem Aufgabenbereich und wünschte für die Zukunft alles Gute. 1. Es ist beabsichtigt, die im o.a. Planfeststellungsverfahren rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit dem Vorhabenträger, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. 2. Der Erörterungstermin beginnt am 25. Mai 2016 um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Schulstr. 6 in Vorderweidenthal 3. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren nach Durchführung des Erörterungstermins beendet ist. 4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Unser Bild zeigt von links Betriebsleiter Peter Berger, Marion Lauth, Bürgermeister Wolfgang Bambey, Heinz Breiner und der Vertreter des Personalrates Ralf Ehwald.

10 10»Wasgau-Anzeiger«12. Mai 2016 Aus den Ortsgemeinden Bobenthal Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Markus Keller, nach Vereinbarung, Tel oder freitags in ungeradenwochen, Uhr, im Gemeindehaus, Hauptstr. 12 Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bobenthal gibt bekannt: Satzung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bobenthal 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Genossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Bobenthal. Sie hat ihren Sitz in Bobenthal. (2) Aufsichtsbehörde ist die untere Jagdbehörde (nach 11 Abs. 2 Satz 3 des Landesjagdgesetz LJG Rheinland Pfalz) bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz in Pirmasens, Unterer Sommerwaldweg Mitgliedschaft (1) Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bobenthal nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an (Mitglieder). Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. (2) Die Mitglieder haben vor erstmaliger Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Grundflächenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen (z.b. Grundbuchauszügen, Urkundenabschriften) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit den Verlust des Grundeigentums. 3 Aufgaben (1) Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das Jagdrecht im Interesse ihrer Mitglieder wahrzunehmen sowie für den Ersatz des den Mitgliedern entstehenden Wildschadens zu sorgen. (2) Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Mitgliedern Umlagen nach dem Verhältnis der Flächengröße der bejagbaren Grundstücke erheben. 4 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Genossenschaftsversammlung 2. der Jagdvorstand 5 Genossenschaftsversammlung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Mitglieder. Vertretungen nach 7 sind zu Beginn der Genossenschaftsversammlung durch Vorlage der Vollmachten nachzuweisen. (2) In der Regel soll einmal jährlich eine Genossenschaftsversammlung stattfinden. Außerordentliche Genossenschaftsversammlungen sind vom Jagdvorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder oder mindestens einem Fünftel der vertretenen Grundfläche unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Alle Genossenschaftsversammlungen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch ortsübliche Bekanntmachung einzuberufen. Beschlüsse über Gegenstände des 6 dürfen unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes nicht gefasst werden. (3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen die Genossenschaftsversammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vorübergehend gestatten. Vertretern der Jagdbehörden ist die Anwesenheit jederzeit gestattet. (4) Die Genossenschaftsversammlung kann beschließen: 1. bei Dringlichkeit auch über Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen waren, zu beraten und zu entscheiden, mit Ausnahme der Gegenstände nach 6, 2. einzelne Beratungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen. (5) Über den wesentlichen Verlauf einer Genossenschaftsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens zu enthalten hat: 1. die Anzahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder 2. die Angabe der von den anwesenden und vertretenen Mitgliedern in die Genossenschaftsversammlung eingebrachten und nachgewiesenen Grundfläche 3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis. (6) Die unterzeichnete Niederschrift ist zwei Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. 6 Aufgabe der Genossenschaftsversammlung Die Genossenschaftsversammlung beschließt über: 1. die Art der Nutzung des Jagdbezirkes sowie die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung, sofern diese Aufgaben nicht dem Jagdvorstand übertragen sind oder ihm obliegen, 2. die Erhebung und Verwendung von Umlagen, 3. die Wahl des Jagdvorstandes, 4. die Anstellung von Personal und die Festsetzung der dem Jagdvorstand und den Angestellten zu gewährenden Entschädigungen, 5. die Entlastung des Jagdvorstandes, 6. die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung, 7. den Erlass und die Änderung der Satzung, 8. die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde nach 11 Abs. 7 LJG 9. die Teilung oder Teilverpachtung des Jagdbezirkes, 10. die Zuschlagserteilung bei Verpachtung, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 11. das Schließen von Abschussvereinbarungen oder Abschusszielsetzungen nach 31 Abs. 2 LJG, soweit es nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 12. die Zustimmungen zu Teilabschussplänen nach 31 Abs. 3 LJG, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen sind, 13. das Stimmverhalten der Jagdgenossenschaft bei der Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters. Gemäß Beschluss der Jagdgenossenschaft Bobenthal sind die Aufgaben Nrn. 11 bis 13 auf den Jagdvorstand übertragen worden. 7 Vertretung eines Mitglieds in der Genossenschaftsversammlung Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftige Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Eine erteilte Vollmacht gilt lediglich für die darauf folgende Sitzung der Jagdgenossenschaft. 8 Beschlussfassung und Stimmrecht (1) Für das Zustandekommen eines Beschlusses gilt 11 Abs. 4 LJG. (2) Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden.

11 »Wasgau-Anzeiger«12. Mai (3) Bei der Beschlussfassung wird offen abgestimmt, es sei denn, die Genossenschaftsversammlung beschließt im Einzelfall, eine geheime Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln vorzunehmen. Bei der Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mit. Stimmzettel, aus denen der Wille der oder des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Bei der Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln erhält jedes Mitglied einen Stimmzettel, auf dem die Anzahl der vertretenen Mitglieder sowie die eigene und die Flächengröße der Vertretenen vermerkt sind. Die Stimmzettel werden durch zwei zur Geheimhaltung verpflichtete Mitglieder ausgezählt und anschließend versiegelt. 9 Jagdvorstand (1) Der Jagdvorstand besteht aus der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher und zwei beisitzenden Mitgliedern, von denen eines als ständige Vertretung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers und das andere als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter zu wählen ist. Bei Verhinderung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers nimmt die ständige Vertretung dieses Amt wahr. Für die beisitzenden Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu wählen. (2) Scheidet ein Mitglied des Jagdvorstandes vorzeitig z.b. durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit aus, so ist für den Rest der Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten Genossenschaftsversammlung eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet. (3) Wählbar ist jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse sowie bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts deren Vertreterin oder Vertreter, soweit sie volljährig sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, die Wählbarkeit und das Stimmrecht im Sinne des 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches besitzen. 10 Amtszeit Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt fünf Jahre; sie beginnt an dem auf die Wahl folgenden 1. April. 11 Sitzungen des Jagdvorstandes (1) Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Eine Einberufung kann auch von einem der beisitzenden Mitglieder verlangt werden. (2) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher zu unterzeichnen ist. 12 Beschlussfassung des Jagdvorstandes Der Jagdvorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. 13 Aufgaben des Jagdvorstandes (1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Es ist an die rechtmäßigen Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden. (2) Der Jagdvorstand hat insbesondere 1. die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vorzubereiten und auszuführen; 2. das Grundflächenverzeichnis anzulegen und zu führen, 3. die Neuwahl des Jagdvorstandes vorzubereiten, 4. die Jagdverpachtung entsprechend dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung durchzuführen; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes übertragen, so hat der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden ( 11 Abs. 7 LJG), 5. die Abschussvereinbarungen bzw. Abschusszielsetzungen nach 31 Abs. 2 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu schließen bzw. zu fassen und für die Erfüllung Sorge zu tragen, 6. die Zustimmungen zu Teilabschussplänen nach 31 Abs. 3 LJG entsprechend der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung zu erteilen oder zu versagen, 7. im Vorfeld einer Abschussvereinbarung bzw. Abschussfestsetzung eine Begehung des Jagdbezirkes nach 8 Abs. 1 der Landesjagdverordnung (LJVO) durchzuführen, 8. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung aufzustellen und vorzulegen, 9. den Verteilungsplan über den jährlichen Reinertrag der Jagdnutzung für die Mitglieder aufzustellen, die nicht auf die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag verzichtet haben; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verwendung des Reinertrages übertragen, so entscheidet der Jagdvorstand über die Erteilung des Einvernehmens, 10. die Vertretungen der Jagdgenossenschaft nach 13 Abs. 3 LJG und 15 LJVO zu bestimmen. 11. das Schließen von Abschussvereinbarungen oder Abschusszielsetzungen nach 31 Abs. 2 LJG, soweit es nicht auf den Jagdvorstand übertragen ist, 12. die Zustimmungen zu Teilabschussplänen nach 31 Abs. 3 LJG, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand übertragen sind, 13. das Stimmverhalten der Jagdgenossenschaft bei der Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters. 14 Aufgaben der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher hat 1. die Genossenschaftsversammlung einzuberufen, zu eröffnen, zu leiten und zu schließen sowie das Ordnungs- und Hausrecht auszuüben, 2. Bekanntmachungen vorzunehmen; die genehmigte, angezeigte oder geänderte Satzung ist öffentlich auszulegen; dabei sind die Genehmigung oder die Anzeige sowie Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen, 3. die Liste der von den Mitgliedern zu erhebenden Umlagen aufzustellen, 4. die Angestellten zu beaufsichtigen und die Einrichtungen der Jagdgenossenschaft zu überwachen, 5. den Schriftwechsel zu führen und die gefassten Beschlüsse zu protokollieren, sofern von der Genossenschaftsversammlung keine andere schriftführende Person gewählt ist. 6. die Kassengeschäfte durch das kassenverwaltende Mitglied führen zu lassen; sofern die Verwaltung der Jagdgenossenschaft mittels Vereinbarung auf die Ortsgemeinde übertragen ist, werden die Kassengeschäfte von der Verbandsgemeindekasse wahrgenommen 15 Anteil an Nutzung und Lasten (1) Der Anteil der Mitglieder an den Nutzungen und Lasten richtet sich nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer bejagbaren Grundstücke im Jagdbezirk. (2) Die nach 13 Abs. 2 Nr. 2 und 9 und 14 Nr. 3 aufzustellenden Verzeichnisse und Listen sind zwei Wochen lang bei der Jagdvorsteherin oder beim Jagdvorsteher für die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gelten die Verzeichnisse und Listen mit Ablauf der Frist als festgestellt. Auf Einsprüche werden die Verzeichnisse und Listen vom Jagdvorstand überprüft, von ihm erneut festgestellt und der Zeitpunkt der Feststellung ortsüblich bekannt gegeben. Wird die den Verzeichnissen und Listen zugrunde liegende Gesamtrechnung von den Einsprüchen nicht berührt, gelten sie nur gegenüber den Einsprucherhebenden als nicht festgestellt. Die Feststellung gegenüber den Einsprucherhebenden wird in einem besonderen Bescheid getroffen. (3) Jedes Mitglied kann gemäß 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung der Genossenschaftsversammlung, der eine anteilmäßige Verteilung des Reinertrages nicht vorsieht, schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. Wird der Beschluss der Genossenschaftsversammlung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdgenutzung nicht bekannt gemacht, kann der Anspruch bis einschließlich dem auf das Jagdjahr folgenden Monat geltend gemacht werden; die Geltendmachung eines Anspruchs im Voraus ist zulässig.

12 12»Wasgau-Anzeiger«12. Mai Auszahlung des Reinertrages (1) Der Reinertrag aus der Jagdnutzung ist vom Jagdvorstand an die Jagdgenossinnen und die Jagdgenossen auszuzahlen, sofern sie nach 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung verlangt haben. (2) Entfällt auf eine Jagdgenossin oder einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 15,00 Euro, wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,00 Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen die Jagdgenossin oder der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. 17 Umlageforderungen (1) Umlageforderungen an Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der Umlageliste ( 14 Nr. 3) fällig. (2) Umlagen, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 18 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. 19 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Bekanntmachungsblatt der Verbandsgemeinde. Vorstehende Satzung ist in der Genossenschaftsversammlung vom 6. März 2012 beschlossen worden. Die Satzung vom 29. September 2000 mit Änderungssatzung vom 9. März 2006 ist somit aufgehoben. gez. der Jagdvorstand: Angezeigt/Genehmigt: Kreisverwaltung Südwestpfalz: 14. April 2016 Bruchweiler-Bärenbach Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Michael Zwick, dienstags, Uhr, im Rathaus, Raiffeisenstr. 15 oder nach telefonischer Vereinbarung, Tel Gemeinderatssitzung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Dienstag, dem 17. Mai 2016, Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindehauses Bruchweiler-Bärenbach, Raiffeisenstrasse 15, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach stattfindet. T A G E S O R D N U N G A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Kindertagesstätte St. Franziskus ; Auftragsvergabe zur Ausstattung der Schlafräume 3. Wieslautertalstrecke; Beschrankung des Bahnüberganges in der Talstraße, finanzielle Beteiligung der Gemeinde 4. Informationen des Ortsbürgermeisters B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 5. Bauanträge und Bauvoranfragen 6. Grundstücksangelegenheiten 7. Miet- und Steuerangelegenheiten 8. Informationen des Ortsbürgermeisters Bruchweiler-Bärenbach, den gez. Michael Zwick Ortsbürgermeister Busenberg Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Busenberg Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung einschließlich der Anlagen (Jahresrechnung für das Jagdjahr 2014/2015 sowie der Haushaltsplan für das Jagdjahr 2016/2017, Nachtragsvertrag zum Jagdpachtvertrag sowie Abschussvereinbarung für das Jagdjahr 2016/ 2017) vom 8. März 2016 liegt in der Zeit vom 17. Mai bis einschließlich 3. Juni 2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Dahn, Zimmer 105, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen aus. In dieser Sitzung wurde der nachstehend aufgeführte Jagdvorstand für die nächsten 5 Jagdjahre bis zum 31. März 2021 gewählt: Jagdvorsteher: Hans Walter Heinrich, Teichstraße 6, Busenberg 1. Beisitzer: Gerhard Müller, Weißensteiner Hof, Busenberg 2. Beisitzer: Kilian Keller, Hauptstraße 15, Busenberg Stellvertreter 1.Beisitzer: Fridolin Peter, Neugärtenstraße 28, Busenberg Stellvertreter 2. Beisitzer: Erich Wegmann, Hauptstraße 28, Busenberg Busenberg, den 28. April 2016 gez. Hans Walter Heinrich Jagdvorsteher Erlenbach Sprechstunden des Ortsbürgermeisters, Dirk Eichenberger, nach Vereinbarung, Tel / Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Erlenbach Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung vom 2. März 2016 einschließlich der Anlagen (Rechenschaftsbericht 2014/2015 sowie der Haushaltsplan für das Jagdjahr 2016/2017, Jagdpachtvertrag sowie die aufgestellte Abschussvereinbarung für das Jagdjahr 2016/2017) liegt in der Zeit vom 17. Mai bis einschließlich 3. Juni 2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Dahn, Zimmer 105, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen aus. In dieser Sitzung wurde der nachstehend aufgeführte Jagdvorstand für die nächsten 5 Jagdjahre bis zum 31. März 2021 gewählt: Jagdvorsteher: Dirk Eichberger, Hauptstraße 28, Erlenbach 1. Beisitzer: André Mertel, Grünheckstraße 10, Erlenbach 2. Beisitzer: Dieter Maußhardt, Hauptstraße 2, Erlenbach Stellvertreter zum 1. Beisitzer: Herbert Dauenhauer, Steinfelder Straße 28, Bad Bergzabern Stellvertreter zum 2. Beisitzer: Reiner Klose, Burg Berwartstein 1, Erlenbach Erlenbach, 2. Mai 2016 gez. Dirk Eichberger Jagdvorsteher

13 »Wasgau-Anzeiger«12. Mai Schönau Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin, Sabrina Müller nach Vereinbarung, Tel ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG (VOB/A) Die Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Landkreis Südwestpfalz, schreibt im Namen der Ortsgemeinde Schönau und der Verbandsgemeindewerke Dahner Felsenland, auf der Grundlage der VOB/A, die nachstehenden Arbeiten für den Ausbau der Wengelsbacher Straße öffentlich aus. Zu erbringende wesentliche Leistungen: A) Straßenausbauarbeiten m² Fahrbahn- und Gehwegaufbruch (Asphalt, Pflaster, Beton) m³ Auskofferung / Erdarbeiten 740 m³ Frostschutz-/Tragschichtmaterial ZTV SoB-StB m² Schottertragschicht 0/ m² Betonsteinpflaster für Gehwege/Nebenflächen m² Betonsteinpflaster für Fahrbahn m Bordsteine versch. Abmessungen 520 m System-Muldenrinne b = 50 cm bzw. 30 cm 15 St Straßenabläufe mit Anschlussleitung DN St Betonblockstufen 30 m Stützmauer, h bis 1,00 m (Mauerscheiben) sowie Kabelverlegung B) Wasserversorgung/Kanalisation 900 m³ Rohrgrabenaushub, bis ca. 1,50 m 580 m GGG-Rohre DN 150, PN St Schieber und Hydranten 38 St Hausanschlüsse erneuern 5 St Hausanschlüsse DN 150 / Kontrollschächte Die Angebotsunterlagen können schriftlich beim angefordert werden. INGENIEURBÜRO DILGER GMBH Gewerbepark Neudahn 3, Dahn Tel /911-0, Fax 06391/ poststelle@ingenieurbuero-dilger.de Ausschlussfrist: Dienstag, Versand: Mittwoch, Berufsgenossenschaft erbracht werden. Es werden nur fachkundige und leistungsfähige Bieter beauftragt, die gewerbemäßig die zu erbringenden Leistungen ausführen und nachweislich gleichartige Maßnahmen zufriedenstellend ausgeführt haben. Vergabeprüfstelle gemäß 21 VOB/A ist die Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40, Pirmasens. Dahn, Mai 2016 Bambey, Bürgermeister Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Schönau Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schönau werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 01. Juni 2016, Uhr, im Nebenzimmer des Landhaus Mischler in Schönau, Gebüger Str. 2 stattfindenden Versammlung eingeladen. Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Gemarkung Schönau an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder die Jagd nicht ausgeübt werden darf, sind insofern nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von Ihnen eingebrachte Grundfläche durch Grundbuchauszüge, Urkunden etc. nachzuweisen. Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundstücksfläche ( 11 Abs. 4 Landesjagdgesetz). Die Versammlung ist nicht öffentlich und ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlußfähig. T A G E S O R D N U N G 1. Vergabe der Jagdpacht 2. Wünsche und Anträge Schönau, den 10. Mai 2016 gez. Pirmin Becker Jagdvorsteher Unkostenbeitrag: A+B: 52, inkl. 19 % MWSt. (einschl. CD-ROM) Der Betrag wird nicht zurückerstattet. zahlbar: Submission: Ort: IBAN: DE BIC: PBNKDEFF Ingenieurbüro Dilger GmbH, Dahn mit Angabe des Verwendungszweckes Mittwoch, , 11:00 Uhr Verbandsgemeindeverwaltung - Bürgersaal Schulstraße 29, Dahn Die Zuschlagsfrist beträgt - abweichend von der VOB Teil A, 10-8 Wochen. Telefonische Auskunft über das Submissionsergebnis wird nicht erteilt. Die Teile A und B sollen gemeinsam an einen Bieter/Bietergemeinschaft beauftragt werden. Die Auftraggeber behalten sich jedoch eine getrennte Vergabe der Teile A und B vor. Die Arbeiten von Los B (Wasserversorgung/Kanalisation) werden im 2. Halbjahr 2016, die Straßenbauarbeiten (Los A) ab dem Frühjahr 2017 ausgeführt. Anforderungen ohne beigefügten Zahlschein (Post/Bank) sowie verspätet eingehende Anforderungen werden nicht berücksichtigt. Vor Auftragserteilung müssen die Nachweise gemäß VOB Teil A, 6 Abschnitt 3 (1) und 5, Ausgabe 2012, sowie auf Verlangen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der AOK, des Finanzamtes und der HINWEIS: Veranstaltungen Eingabeschluss per Internet 1 Woche vorm Erscheinungstermin, 12 Uhr Freitag 13/5 ERFWEILER 39. Köhlerwoche Veranstalter: Verkehrsverein Erfweiler Treffpunkt: 18:00 Uhr 24:00 Uhr,, Eibachstr. Tagsüber Grillwurst und Grillsteak. Ab 18 Uhr Hähnchenabend-- leckere Hähnchen vom Grill. Ab 20 Uhr spielt die Band RockXn` Mittwoch 4/5 - Freitag 13/5 ERFWEILER 39. Köhlerwoche Veranstalter: Verkehrsverein Erfweiler Treffpunkt: 19:00 Uhr 24:00 Uhr,, Eibachstr. 39. Köhlerwoche mit Live Musik und verschiedenen Thementagen. Samstag 14/5 ERFWEILER 39. Köhlerwoche Veranstalter: Verkehrsverein Erfweiler Treffpunkt: 6:00 Uhr 24:00 Uhr,, Eibachstr. KEIN Wirtschaftsbetrieb. Öffnen des Kohlenmeilers. Ab 11 Uhr Holzkohleverkauf.

14 14 Samstag 14/5 - Montag 16/5 Veranstalter: Volkstanzgruppe der KVHS Südwestpfalz Dahn Treffpunkt: 7:00 Uhr 22:00 Uhr,, Geschwister-Scholl-Straße Fahrt nach Friedrichshafen-- Bregenz-- Tettnang-- Mainau und Meersburg Samstag 14/5 NOTHWEILER FLAMMKUCHEN IM SCHÜTZENHAUS Veranstalter: Graf-Zeppelin-Schützen Nothweiler Treffpunkt: 12:00 Uhr 20:00 Uhr,, Villenstrasse 26-- (via Schützenstr. der Beschilderung Erzgrube folgen!) Weithin bekannt --aus dem Holzofen in verschiedenen Variationen. Besuchen Sie uns und lassen Sie die Seele baumeln--bei einem erfrischenden Glas-- sowie einem leckeren Flammkuchen-- in der gemütlichen Atmosphäre des Schützenhauses. Samstag 14/5 Geführte Wolfstour Auf den Spuren der Wölfe. Wanderung mit Wolfsexperte Michael Eichhorn. Anmeldung erforderlich unter der Telefonnummer ( ) oder unter der -Adresse: pwv-dahn@t-online.de Veranstaltungsort: Pfälzerwaldvereinshütte im Schneiderfeld bei Dahn Samstag 14/5 FISCHBACH Märchen- Erlebnis- Wanderung Veranstalter: Biosphärenhaus Pfälzerwald/Nordvogesen Treffpunkt: 15:00 Uhr 17:00 Uhr,, Am Königsbruch 1 Bei unserer gemeinsamen Wanderung rund um den Baumwipfelpfad gibt es allerlei Geheimnis-volles zu entdecken. Wundersame Höhlen-- Magische Baumriesen-- Wurzelgebilde und Felsen-- sowie verwunschene Stimmungsbilder der Natur-- öffnen das Tor in die Phantasiewelt. Anmeldung erforderlich! 8.00 Samstag 14/5 Veranstalter: Stadt Dahn Treffpunkt: 19:00 Uhr 24:00 Uhr,, Geschwister-Scholl-Str. 4 Blues Company & The Fabulous B C Horns und Rock-Big-Band des OWG 25 Jahre Rock-Big Band - 40 Jahre Blues Company! Zum wiederholten Male begegnen sich die Osnabrücker Blues Company und die OWG Rock-Big-Band bei den Dahner Jazztagen"." 12.00/14.00 Samstag 14/5 RUMBACH Italienischer Abend Veranstalter: Turn- und Sportverein e. V. Rumbach Treffpunkt: 19:00 Uhr 24:00 Uhr,, Großes italienisches Buffet mit verschiedenen Vor- Hauptund Nachspeißen. Voranmeldung erforderlich bis spätestens unter der Telefonnummer: 06394/ Samstag 14/5 FISCHBACH-PETERSBÄCHEL Flitterwochen Veranstalter: Wasgau-Theater e. V. Fischbach Treffpunkt: 20:00 Uhr 24:00 Uhr,, Gewerbepark 2 Turbulente Boulevard-Komödie in drei Akten von Paul Helwig Sonntag 15/5 BUSENBERG Geführte Wanderung Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Busenberg Treffpunkt: 10:00 Uhr 24:00 Uhr,, Wanderung nach Schwanheim zum 50-jährigen Vereinsjubiläum der Ortsgruppe Schwanheim Sonntag 15/5 LUDWIGSWINKEL Veranstalter: Generation Luwi Treffpunkt: 12:00 Uhr 24:00 Uhr,, Landgrafenstrasse Uhr Mittagessen anschließend Kaffee und Kuchen Uhr Livemusik mit Downwind Sonntag 15/5 FISCHBACH Feuer und Flamme Veranstalter: Biosphärenhaus Pfälzerwald/Nordvogesen Treffpunkt: 16:00 Uhr 20:00 Uhr,, Am Königsbruch 1 Faszination Feuer-- Schwierig anzubekommen und schwierig zu beherrschen. Unser Workshop Feuer und Flamme" macht Feuer in seinen unzähligen Formen erlebbar. Wir machen Feuer ohne Streichhölzer und Feuerzeug-- nutzen die Eigenschaften von Feuerstein und Zunderschwamm. Anmeldung erforderlich!" 12.00»Wasgau-Anzeiger«12. Mai 2016 Sonntag 15/5 FISCHBACH-PETERSBÄCHEL Flitterwochen Veranstalter: Wasgau-Theater e. V. Fischbach Treffpunkt: 18:00 Uhr 24:00 Uhr,, Gewerbepark 2 Turbulente Boulevard-Komödie in drei Akten von Paul Helwig Montag 16/5 LUDWIGSWINKEL Veranstalter: Generation Luwi Treffpunkt: 10:00 Uhr 24:00 Uhr,, Landgrafenstrasse Uhr Aufstellung der Quacke an der Arche Uhr Getränke ist bestens gesorgt Montag 16/5 FISCHBACH Abseilen am Wipfelpfad Veranstalter: Biosphärenhaus Pfälzerwald/Nordvogesen Treffpunkt: 13:00 Uhr 16:00 Uhr,, Am Königsbruch 1 An diesem Tag bieten wir für Erwachsene und Kinder ab 10 Jahren zusätzlich zum Eintrittspreis eine außergewöhnliche Aktion auf dem Wipfelpfad an. Unter professioneller Anleitung und in Bergausrüstung werden sie von der großen Turmplattform nach unten auf den Waldboden abgeseilt Montag 16/5 Veranstalter: Stadt Dahn Treffpunkt: 19:00 Uhr 24:00 Uhr,, mit Dr. Jörg Abbing-- Professor und Dekan an der Hochschule für Klais Orgel der Kath. St. Laurentius Kirche hat bereits Tradition. Auf dem Programm stehen Werke von Grigny-- Bach-- Schumann u. a." 8.00/10.00 Dienstag 17/5 Kräuterfrühling Veranstalter: Tourist-Information Dahner Felsenland Treffpunkt: 9:00 Uhr 11:00 Uhr,, Frühlingserwachen im Dahner Felsenland. Was für Kräuter gedeihen da am Wegesrand und wie können sie verwendet werden? Dies und vieles mehr können Sie auf der geführten Wanderung mit unserer Kräuterspezialistin Frau Allmoslöchner lernen BRUCHWEILER-BÄRENBACH Dienstag 17/5 Veranstalter: Netzwerk Familienbildung Treffpunkt: 14:30 Uhr 16:30 Uhr,, Schulstraße 5 Als erste Einführung in das umfangreiche Thema gibt Heike Klages-- Kinderkrankenschwester bei der Johanniter Unfallhilfe Tipps für einige Notfälle-- die Eltern ängstigen können. So wird sie zeigen-- wie man einem Baby bei Ersticken helfen kann und welche Notfallschritte immer zu beachten sind. Mittwoch 18/5 Geführte Wanderung Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Dahn/Stadt Dahn Treffpunkt: 13:30 Uhr 18:30 Uhr,, Schulstraße 29 Wohlfahrtspfad - Römerfels - Brenn - Geißkopf - Sandbuckel -Schwarzmühlenwoog - Hinterweidenthal Brauhaus Ehrstein"(Einkehr) - Bus-rückfahrt - Dahn 13 km"

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