Informationsblatt zur Antragsstellung Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH

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1 Informationsblatt zur Antragsstellung Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH gültig ab Die Planung/Prüfung erfolgt unter anderem auf Grundlage folgender Normen und Richtlinien: [1] BDEW-Richtlinie Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz; Juni 2008 und Ergänzungen, BDEW. [2] Die technische Richtlinie Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH (RL-MS-Üg-St). [3] Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz - TAB Mittelspannung 2008, BDEW 1. Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen gemäß [1] Pkt. 1.3 Im Laufe der Anfrage, der netztechnischen Prüfung und für die Erarbeitung des Anschlussangebotes sind aussagefähige Unterlagen zur Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber einzureichen. Hierzu zählen neben den Anmeldeunterlagen für Übergabestationen [2] und [3] beispielsweise: Siehe Anlage 1 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen gemäß [2] Pkt. 3 und Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen gemäß [3] Pkt. 1.3 Das Anmelde- und Anschlussverfahren untergliedert sich in folgende Teilabschnitte: Anmeldung Grobplanung, Prüfung, Projektierung, Anschlussangebot, Angebotsannahme / Beauftragung Errichtung und Abnahme der Übergabestation Herstellung des Netzanschlusses Inbetriebsetzung Vom Anschlussnehmer ist der Anschluss von elektrischen Anlagen an das Mittelspannungsnetz bzw. Änderungen am Anschluss oder den elektrischen Anlagen rechtzeitig, gemäß dem beim Netzbetreiber üblichen Verfahren, anzumelden. Dies betrifft: Siehe Anlage 1 Baubeginn nach [2] Pkt. 3 und [3] Pkt. 1.3 Spätestens 6 Wochen vor Baubeginn überreicht der Kunde dem Netzbetreiber folgende Unterlagen möglichst in elektronischer Form bzw. in zweifacher (Papier-) Ausfertigung (siehe Anhang D.4 Errichtungsplanung): Maßstäblichen Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der Übergabestation, der Trasse des Netzbetreibers sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung. Übersichtsschaltplan der gesamten Mittelspannungsanlage einschließlich Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenze, Transformatoren, Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn vorhanden, Daten der Hilfsenergiequelle); die technischen Kennwerte sind anzugeben (Beispiele siehe Anhang C). Zeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der Geräte (Montagezeichnungen). Anordnung der Messeinrichtung mit Einrichtungen zur Datenfernübertragung. Grundrisse und Schnittzeichnungen, möglichst im Maßstab 1:50, der elektrischen Betriebsräume für die Mittelspannungs-Schaltanlage und Transformatoren. Aus diesen Zeichnungen müssen auch die Trassenführung der Leitungen und der Zugang zur Schaltanlage ersichtlich sein. Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin der Übergabestation informiert der Kunde den Netzbetreiber, damit der Netzbetreiber den Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb setzen kann.

2 Mindestens eine Woche vor der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sind dem Netzbetreiber nachfolgende Unterlagen und eine Übersicht zu Ansprechpartnern des Kunden für die Organisation und Durchführung von Schalthandlungen zu übergeben: aktualisierte Projektunterlagen (mit Nachweis der Erfüllung eventueller Auflagen seitens des Netzbetreibers), Inbetriebsetzungsauftrag (siehe Anhang D.5), Erdungsprotokoll (siehe Anhang D.6), Prüfprotokolle / Eichscheine für Strom- und Spannungswandler Im Anschluss daran teilt der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer zeitnah den Inbetriebsetzungstermin für den Netzanschluss mit. Inbetriebsetzung Inbetriebsetzung gemäß [1] Pkt. 1.4 Voraussetzung für die Inbetriebsetzung ist eine Konformitätserklärung, in der der Anschlussnehmer bestätigt, dass die Erzeugungsanlage gemäß den in Kapitel 1.2 aufgeführten Vorschriften, Normen und Bestimmungen sowie nach dieser Richtlinie ausgeführt wurde. Zwischen Anlagenerrichter und Netzbetreiber sind der Termin der Inbetriebsetzung der Anschlussanlage durch den Netzbetreiber und der Termin des erstmaligen Parallelbetriebes rechtzeitig entsprechend der vom Netzbetreiber festgelegten Fristen abzustimmen, ebenso das zur korrekten Durchführung der Inbetriebsetzung erforderliche Inbetriebsetzungsprogramm. Die erforderlichen technischen und vertraglichen Unterlagen sind vom Anschlussnehmer ebenfalls rechtzeitig vor der Inbetriebsetzung bereitzustellen (siehe Anlage 2). Funktionsprüfungen und Abnahmen werden für Anlagenteile und Funktionen, die die Anschlussanlage betreffen, nach Vorgabe und im Beisein des Netzbetreibers durchgeführt (siehe Anlage 3). Die Inbetriebsetzung der Anschlussanlage erfolgt vom Netzbetreiber bis zum Übergabepunkt. Die Durchschaltung der Spannung in die Anschlussanlage erfolgt durch den Anlagenbetreiber. Die Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheiten nimmt der Anlagenbetreiber vor. Der Netzbetreiber entscheidet, ob hierzu seine Anwesenheit erforderlich ist. Zur Inbetriebsetzung gehört die Funktionsprüfung der Entkupplungsschutzeinrichtungen an den Erzeugungseinheiten. Über die Inbetriebsetzung ist durch den Anlagenbetreiber ein Protokoll anzufertigen. Das ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll verbleibt beim Anlagenbetreiber und ist zum Nachweis der durchgeführten Prüfungen aufzubewahren. Dem Netzbetreiber ist eine Kopie auszuhändigen. Der Netzbetreiber kann auch nach erfolgter Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage eine Prüfung auf Einhaltung der elektrischen Eigenschaften verlangen. Die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte bzgl. Netzruckwirkungen ist in begründeten Fällen durch den Anlagenbetreiber mittels Messung nachzuweisen. Inbetriebsetzung gemäß [2] Pkt. 6 und [3] Pkt. 1.4 Vor der Inbetriebnahme der Übergabestation hat der Anschlussnehmer dem Netzbetreiber den vollständig ausgefüllten, von den zuständigen Personen unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag (siehe Anhang D.5) sowie weitere vom Netzbetreiber geforderte Unterlagen vorzulegen (siehe Anlage 2). Ohne unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag erfolgt keine Inbetriebsetzung. Das bei der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll (siehe Anhang D.8) verbleibt beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber behält sich eine Sichtkontrolle vor. Werden bei der Inbetriebsetzung Mängel festgestellt, so kann der Netzbetreiber die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses bis zur Mängelbeseitigung aussetzen. Der Netzbetreiber übernimmt mit der Inbetriebsetzung ausdrücklich keine Verantwortung oder Haftung für die Betriebssicherheit der kundeneigenen Anlage. Als Voraussetzung für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses müssen ein gefahrloser Zugang und die Verschließbarkeit der elektrischen Betriebsräume gegeben sowie ein ordnungsgemäßer Fluchtweg gewährleistet sein.

3 Die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses erfolgt vom Netzbetreiber bis zum Übergabepunkt. Mit freundlichen Grüßen Gez. Stadtwerke Hagenow GmbH

4 Anlage 1. Antragsunterlagen aus [1] Pkt. 1.3 Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, Innerorts 1:1.000), [1] Abschnitt 1.3, Datenblatt der Erzeugungsanlage mit den technischen Daten der Anlage und den zugehörigen Zertifikaten (s. auch Mustervorlage in [1] Anhang F.1), einschließlich Angaben zum Bezug und Angaben über den Kurzschlussstrom der Erzeugungsanlage (incl. zeitlichem Verlauf) am Übergabepunkt zum Netz des Netzbetreibers, [1] Abschnitt 1.3, Nachweis der elektrischen Eigenschaften gemäß [1] Abschnitt 6 (Zertifizierung), (BHKW ausgesetzt, PV ab ) Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend), Angaben über kundeneigene Mittelspannungs-Leitungsverbindungen, Kabellängen und Schaltanlagen, Übersichtsbild des Schutzes der Erzeugungsanlage mit Einstellwerten, Darstellung, wo Messgrößen erfasst werden und auf welche Schaltgeräte der Schutz wirkt [1] Abschnitt 1.3, Angaben über die Kurzschlussfestigkeit der Betriebsmittel in der Anschlussanlage [1] Pkt. 1.3, elektrische Daten des/der für die Netzeinbindung verwendeten Kundentransformators/en, d. h.: Bemessungsleistung, Übersetzungsverhältnis, relative Kurzschlussspannung, Schaltgruppe, [1] Abschnitt 1.3, Beschreibung der Art und Betriebsweise von Antriebsmaschine, Generator, Wechselrichter, Frequenzumrichter und Beschreibung der Art der Zuschaltung zum Netz anhand von Datenblätter oder Prüfprotokollen gemäß [1] Abschnitt 1.3, Antragsunterlagen aus [2] Pkt. 3 und [3] Pkt. 1.3 Damit der Netzbetreiber den Netzanschluss leistungsgerecht auslegen sowie die Art der Messeinrichtungen festlegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, liefert der Anschlussnehmer zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzuschließenden elektrischen Anlagen (siehe Anhang D.1 Anmeldung zum Netzanschluss): Anlagenanschrift, Bezeichnung des Bauvorhabens, Anschlussnehmer, Grundstückseigentümer, Anlagenerrichter, Anlagenart (Neuerrichtung, Erweiterung, Rückbau), die örtliche Lage des zu versorgenden Grundstücks (Plan im Maßstab von mindestens 1:1.000) mit Vorschlägen zu möglichen Stationsstandorten, den voraussichtlichen Leistungsbedarf, dessen Charakteristik und ggf. Ausbaustufen, Besondere Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit, Baustrombedarf, die Netzrückwirkungen (siehe Anhang D.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen), den zeitlichen Bauablaufplan und Inbetriebsetzungstermin. Der Netzbetreiber legt, unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden, die Art des Anschlusses fest. Der Netzbetreiber und der Kunde vereinbaren gemeinsam: den Standort der Übergabestation und die Leitungstrasse des Netzbetreibers, den Aufbau der Mittelspannungs-Schaltanlage, die Art der Sternpunktbehandlung, die notwendigen Netzschutzeinrichtungen für die Einspeise-, Übergabe- und Abgangsschaltfelder eine erforderliche Fernsteuerung / Fernüberwachung und Umschaltautomatiken, die Art und die Anordnung der Messeinrichtung, Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenze (Sie sind in den Übersichtsschaltplan der Station einzutragen. Die Eigentumsverhältnisse der Übergabestation werden im Netzanschlussvertrag beschrieben.), den Liefer- und Leistungsumfang des Kunden und des Netzbetreibers. Der Kunde ist u.a. für sämtliche behördlichen Genehmigungen und Anzeigen zuständig.

5 Anlage 2 Dokumentation vor Baubeginn aus [2] Pkt. 3 und [3] Pkt. 1.3 Spätestens 6 Wochen vor Baubeginn überreicht der Kunde dem Netzbetreiber folgende Unterlagen möglichst in elektronischer Form bzw. in zweifacher (Papier-) Ausfertigung (siehe Anhang D.4 Errichtungsplanung): Maßstäblichen Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der Übergabestation, der Trasse des Netzbetreibers sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung. Übersichtsschaltplan der gesamten Mittelspannungsanlage einschließlich Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenze, Transformatoren, Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn vorhanden, Daten der Hilfsenergiequelle); die technischen Kennwerte sind anzugeben (Beispiele siehe Anhang C). Zeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der Geräte (Montagezeichnungen). Anordnung der Messeinrichtung mit Einrichtungen zur Datenfernübertragung. Grundrisse und Schnittzeichnungen, möglichst im Maßstab 1:50, der elektrischen Betriebsräume für die Mittelspannungs-Schaltanlage und Transformatoren. Aus diesen Zeichnungen müssen auch die Trassenführung der Leitungen und der Zugang zur Schaltanlage ersichtlich sein. Einvernehmliche Regelung bezüglich des Standortes und Betriebes der Übergabestation und der Netzbetreiber-Kabeltrasse zwischen dem Haus- und Grundeigentümer und dem Errichter bzw. dem Betreiber der Übergabestation, wenn dies unterschiedliche Personen sind. Nachweise zur Erfüllung der technischen Anforderungen des Netzbetreibers gemäß dieser Richtlinie.

6 Anlage 3 Dokumentation und Inbetriebsetzung der Übergabestation und Eigenerzeugungsanlage Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin der Übergabestation informiert der Kunde den Netzbetreiber, damit der Netzbetreiber den Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb setzen kann. Mindestens eine Woche vor der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sind dem Netzbetreiber nachfolgende Unterlagen und eine Übersicht zu Ansprechpartnern des Kunden für die Organisation und Durchführung von Schalthandlungen zu übergeben: aktualisierte Projektunterlagen (mit Nachweis der Erfüllung eventueller Auflagen seitens des Netzbetreibers), Inbetriebsetzungsauftrag (siehe Anhang D.5), Erdungsprotokoll (siehe Anhang D.6), Prüfprotokolle / Eichscheine für Strom- und Spannungswandler Funktionsprüfungen und Abnahmen werden für Anlagenteile und Funktionen, die die Anschlussanlage betreffen, nach Vorgabe und im Beisein des Netzbetreibers durchgeführt. Hierunter fallen beispielsweise: Besichtigung der Anlage; Einsicht in Inbetriebnahme- und Prüfprotokolle; Vergleich des Anlagenaufbaus mit der abgestimmten Planungsvorgabe; Kontrolle der Zugänglichkeit und Trennfunktion der Übergabeschalteinrichtung; Vergleich des Aufbaus der Verrechnungsmesseinrichtung mit den vertraglichen und technischen Vorgaben sowie Inbetriebnahmeprüfung der Messeinrichtungen; Funktionsprüfung der Kurzschlussschutz- und Entkupplungsschutzeinrichtungen am Übergabepunkt Überprüfung der Schnittstellen zum Netzbetreiber (Funktionsprüfungen der Steuerbefehle, Messwerte und Meldungen) Überprüfung der technischen Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung Überprüfung der Einrichtung zur Überwachung der vereinbarten Einspeiseleistung Anlagendokumentation gemäß EEG: Inbetriebsetzungsanzeige/ Anlagenmeldung/ -registrierung der BNetzA u.a.

7 Antrag auf Herstellung bzw. Veränderung eines Netzanschlusses (für den Netzbetreiber) Strom Gas Trinkwasser Abwasser Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer): Firma: Registergericht: Herr/Frau: Adresse: Familienname, Vorname PLZ/Ort Registernummer: Geburtsdatum: Straße, Hausnummer Telefon Fax Ich bitte, für das Grundstück Anlagenanschrift: Adresse: PLZ/Ort Straße, Hausnummer Gemarkung Flur, Flurstück an Ihrem Ver- bzw. Entsorgungsnetz die folgenden Möglichkeit für den Netzanschluss Art der Anschlussarbeiten (bitte kreuzen Sie alle zutreffenden Felder an) Baustrom Neuanschluss Umverlegung Erweiterung Trennung Art der Bebauung Mehrfamilienhaus Anzahl der WE Stück Eigenheim Gewerbe Gewerbefläche m² Landwirtschaft Wochendgrundstück/Gartenanlage Sonstiges zu prüfen und ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Die geplanten vorzuhaltenden Anschlussleistungen betragen. Strom Gas Wasser Haushalt: Gerät kw/gerät Entnahmestelle Liter/sek elektr. Warm- Umlaufwasser- Waschtisch l/s wasserbereitung kva erhitzer kw elektr. Heizung kva Heizkessel kw Dusche l/s Elektroherd kva Raumheizer kw Spülkasten l/s Sonstiges kva Durchlauf- Druckspüler l/s Haushalt: wassererhitzer kw Spüle l/s installierte Leistung kva Sonstiges kw Geschirrspüler l/s Gleichzeitigkeitsfaktor Waschmaschine l/s Maschinenpark als Anlage Außenzapfstelle l/s beigefügt mit der Installation beauftragt sind Gas- und Wasserinstallationsfirma: Elektroinstallationsfirma: Die Fertigstellung der Anschlüsse wird bis zum gewünscht. Bemerkungen des Kunden: Bei Neuanlagen sind 1x aktueller Flurkartenauszug M 1:1000 unbedingt beizufügen 1x amtlicher Lageplan M 1:500 1x Geschosszeichnung mit Lage und Kennzeichnung des Anschlussraumes Achtung!!! Nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen geforderten Unterlagen können bearbeitet werden! Stempel/Unterschrift des Anschlussnehmers Stempel/Bestätigung des Netzbetriebers

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9 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (Mittelspannung) (vom Kunden auszufüllen) Blatt 1/3 Straße, Hausnummer Kundendaten Postleitzahl, Ort Telefon-Nr.: Fax-Nr.: Anlagenanschrift Anlagendaten Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Hersteller: Typ: Anzahl: Art des Gerätes/der Anlage Einsatzbereich/-ort des Gerätes Netzanschluss 230 V 400 V einphasig mehrphasig Rückspeisung ins Netz ja nein Maximale Rückspeiseleistung kva Ständige Lastwechsel ja nein Betrieb mit Stromrichter ja nein Transformatoren Bemessungsleistung S rt Relative Kurzschlussspannung u k % kva Schaltgruppe Bereich der einstellbaren Blindleistung kva Blindleistungskompensation Blindleistung je Stufe kvar Zahl der Stufen Ausführung (Art) der Kompensation Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz Asynchronmotor Synchronmotor Motor mit Stromrichterantrieb Bemessungsspannung Bemessungsstrom Bemessungsleistung V A kva Motoren Leistungsfaktor Wirkungsgrad Verhältnis Anlaufstrom/Bemessungsstrom I ai r Direktanlauf Anlaufhilfe Leistungssteuerung Anzahl der Anläufe je Stunde oder Tag: Anlauf mit oder ohne Last: mit Last ohne Last Anzahl der Last- bzw. Drehrichtungswechsel 1/min

10 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (Mittelspannung) (vom Kunden auszufüllen) Blatt 2/3 Phasenanschnittsteuerung Pulszahl p: Schwingungspaketsteuerung Taktfrequenz: Hz Motoren Pulssteuerung Pulsfrequenz: Hz Frequenzumrichter Frequenzbereich am Umrichterausgang von Hz bis Hz Drehstromsteller sonstige Schweißmaschinen Höchste Schweißleistung Anzahl der Schweißvorgänge Dauer des Schweißvorgangs Leistungsfaktor 1/min Stromrichter (Eingangs-) Gleichrichter Bemessungsleistung: Gleichrichter Frequenzumrichter Drehstromsteller Pulszahl bzw. Schaltfrequenz Schaltung (Brücke,...) Steuerung: gesteuert ungesteuert Zwischenkreis vorh. induktiv kapazitiv kva Stromrichtertransformator Kommutierungsinduktivitäten Schaltgruppe Bemessungsleistung kva relative Kurzschlussspannung u k % mh Herstellerangaben zu den netzseitigen Oberschwingungsströmen Ordnungszahl I µ [A] Bemerkungen Das ausführende Unternehmen bestätigt hiermit die Richtigkeit der oben gemachten Angaben: Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift

11 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (Mittelspannung) Blatt 3/3 Erläuterungen zum Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 1. Allgemeines Das Datenblatt ist Bestandteil der Anmeldung und ist vom Unternehmen, das die Elektroinstallation in der Kundenanlage ausführt, zu bearbeiten und zu unterzeichnen. Für den Anschluss mehrerer Geräte/Anlagen gleichen Typs genügt ein Datenblatt, anderenfalls ist je Gerät/Anlage ein eigenes Datenblatt auszufüllen. 2. Wozu dient das Datenblatt? Um eine angemessene Qualität der Netzspannung in den öffentlichen Stromversorgungsnetzen zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die zum Anschluss vorgesehenen Geräte und Anlagen hinsichtlich Netzrückwirkungen gewisse Bedingungen einhalten. Durch das Datenblatt soll dem Verteilnetzbetreiber (NB) die Gelegenheit zu einer Beurteilung der Netzrückwirkungen unter Berücksichtigung der individuellen Netzsituation gegeben werden. 3. Wann ist das Datenblatt auszufüllen? Im Hinblick auf Netzrückwirkungen dürfen Geräte und Anlagen, welche die in den Technischen Anschlussbedingungen des Verteilnetzbetreibers genannten Grenzen einhalten, ohne weiteres angeschlossen werden. Für alle anderen Geräte und Anlagen ist dieses Datenblatt auszufüllen. 4. Bearbeitungshinweise Im Feld Einsatzbereich bzw. Einsatzort ist einzutragen in welcher Umgebung das Gerät/ die Anlage betrieben wird, wie z.b.: Haushalt, Büro, Rechenzentrum, Arztpraxis, Kunststoffwerk, Diskothek, Druckerei usw. Unter Art des Gerätes/der Anlage soll die Funktion möglichst genau beschrieben werden wie z.b.: Punktschweißgerät, Rührwerk, Papiermaschinenantrieb, Photovoltaik-Anlage, Windkraftanlage, Induktionsofen, USV-Anlage, Röntgengerät, Computertomograph, Kopiergerät, Aufzug, Wärmepumpe usw. Die Bemessungsleistung und der Netzanschluss sind in aller Regel dem Typenschild zu entnehmen. Für den Fall, dass kurzfristig auch höhere Leistungen auftreten, wie z. B. bei: Punktschweißmaschinen, Röntgengeräten, Computertomographen, Motoranläufen, Kopiergeräten usw. ist unbedingt auch die Höchste Leistung anzugeben. Ständige Lastwechsel liegen vor, wenn betriebsbedingt mehr als ein Lastwechsel innerhalb 10 min vorliegt. Ständige Lastwechsel verursachen z.b.: thermostatgesteuerte Heizungen, Schwingungspaketsteuerungen, Kopiergeräte, Gattersägen, Laserdrucker, Punktschweißmaschinen, Kompressoren, Klimageräte usw. Wird ein Gerät über einen vorgeschalteten Stromrichter betrieben, so ist im Feld Betrieb mit Stromrichter Bei Kleinwasserkraftwerken, Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen, Stromrichterantrieben mit Energierückgewinnung ist Rückspeisung ins Netz zu bejahen und die maximale Rückspeiseleistung anzugeben. Bei Blindstromkompensation ist die maximale Kompensationsleistung mit Angabe der Stufung einzutragen (z.b.: 4 x 50 kvar). Unter Ausführungsart der Kompensation werden Angaben über evtl. Verdrosselung (Verdrosselungsfaktor), Saugkreisanlage usw. erwartet. Grundsätzlich ist die Art des Anlaufs von Motoren bzw. der Einsatzzweck eines evtl. Stromrichters zu beschreiben. Bei Motoranläufen ist je nach Anlassart entweder Direktanlauf oder Anlaufhilfe anzukreuzen. Des Weiteren ist im Feld Verhältnis Anlaufstrom/Bemessungsstrom das Stromverhältnis auch unter Berücksichtigung einer evtl. vorhandenen Anlaufhilfe anzugeben. Ist eine Stromrichterschaltung nur während des Anlaufes wirksam, so genügt das Ankreuzen von Anlaufhilfe. Leistungssteuerung ist anzukreuzen, wenn der Stromrichter z. B. zur Drehzahlsteuerung verwendet wird. Die Anwendung der Pulssteuerung setzt voraus, dass der Stromrichter mit abschaltbaren Halbleiterventilen ausgerüstet ist. Die Pulsfrequenz ist um ein Vielfaches höher als die Netzfrequenz. Diese Art der Leistungssteuerung findet man zumeist bei Wechselrichtern für Photovoltaik- und Windkraftanlagen, Frequenzumrichtern für Motorantriebe o. ä.

12 Ò» ² ½ «²«²¹ Ò» ² ½ «²«²¹ øó» ²²«²¹ ø ß² ¹»² ² ½ º Í ±² ² ³»ñÚ» ¼óÒ Í A»ô Ø «²«³³» ÐÔÆô Ñ ÁÁ ÁÁ ÁÁ Í ²¼± ¼» D¾» ¹ ¾» ±² «²¼ Ô» «²¹» ¼» Ò» ¾»» ¾» ¹»µ < á ²» ² ß«º¾ «¼» Ó» ²²«²¹ óí½ ² ¹» ¹»µ < á ²» ² Û º± ¼» ½» ͽ ² ½ «²¹»² º$ Û ²»»ó «²¼ D¾» ¹ ¾»º» ¼» ¹»µ < á ²» ² Ú» ²» «²¹ñÚ» ²$¾» ½ «²¹ «²¼» º± ¼» ò ˳ ½ «±³ µ»² ¹»µ < á ²» ² ß «²¼ ß²± ¼²«²¹ ¼» Ó»» ² ½ «²¹ ¹»µ < á ²» ² Û ¹»² «³ ¹»²» ¹»µ < á ²» ² Ô»º» ó «²¼ Ô» «²¹ «³º ²¹ ª±² Õ«²¼» «²¼ Ò» ¾»» ¾» ¹»µ < á ²» ²

13 Errichtungsplanung (Mittelspannung) (Spätestens 6 Wochen vor Baubeginn der Übergabestation vom Kunden an den Netzbetreiber schriftlich zu Anlagenanschrift Anlagenbetreiber Stationsname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Firma: Vorname, Name: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Fax: Maßstäblicher Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der Übergabestation, der Trasse des Netzbetreibers sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung beigefügt? Übersichtsschaltplan der gesamten Mittelspannungsanlage einschließlich Transformatoren, Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn vorhanden, Daten der Hilfsenergiequelle) inklusive der Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenzen beigefügt? (Bitte auch technische Kennwerte angeben) Zeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der Geräte beigefügt? (Montagezeichnungen) ja ja ja nein nein nein Anordnung der Messeinrichtung (inklusive Datenfernübertragung) beigefügt? ja nein Datenblatt für eine EEG-Eigenerzeugungsanlage beigefügt? ja nein Grundrisse und Schnittzeichnungen (möglichst im Maßstab 1:50), der elektrischen Betriebsräume für die Mittelspannungs-Schaltanlage und der Transformatoren beigefügt? (Aus diesen Zeichnungen muss auch die Trassenführung der Leitungen und der Zugang zur Schaltanlage ersichtlich sein) Einvernehmliche Regelung bezüglich des Standortes und Betriebes der Übergabestation und der Netzbetreiber-Kabeltrasse zwischen dem Haus- und Grundeigentümer und dem Errichter bzw. dem Betreiber der Übergabestation (wenn dies unterschiedliche Personen sind) erzielt? ja ja nein nein Liegen Nachweise zur Erfüllung der technischen Forderungen des Netzbetreibers gemäß Kapitel 3 der TAB Mittelspannung beim Netzbetreiber vor? (Nachweis der ja nein Liegt ein Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die Mittelspannungsschaltanlage vor? ja nein

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/ , 089 / , XX 10 Max Muster Max Muster Musterstraße 1 Musterstraße 1 80525 München 80525 München 08.08.1980 089 / 1234567, max.muster@mnet.de 089 / 1234567, max.muster@mnet.de München, Musterstraße 1 112 / 3550 10 1 10

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1 5,5 5,5 Kraft-Wärme-Kopplung

1 5,5 5,5 Kraft-Wärme-Kopplung Max Muster Max Muster Musterstraße 1 Musterstraße 1 80525 München 80525 München 08.08.1980 089 / 1234567, max.muster@mnet.de 089 / 1234567, max.muster@mnet.de München, Münchner Landstraße 333 112 / 3550

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