Enabling and Capitalising of Urban Technologies. Technologieeinsatz Photovoltaik

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1 Technologieeinsatz Photovoltaik Projekt: Innospirit Enabling and Capitalising of Urban Technologies Arbeitspaket: AP 3 Optimierte Technologienutzung Verfasser: DI Markus Puchegger, DI Markus McDowell, Silvia Erhardt, Ákos Éder Datum: Jänner 2014

2 Inhalt 1 Grundlagen Technologienutzung Allgemein Einflussparameter Technische / Physikalische Einflussparameter Wirtschaftliche / Förderpolitische Einflussparameter Bedeutung Bedeutung Österreich Bedeutung Region Wien Bedeutung Region Burgenland Bedeutung Region Steiermark Bedeutung Region Ungarn Förderungen Fördersituation Österreich Besonderheiten Fördersituation Region Wien Besonderheiten Fördersituation Region Niederösterreich Besonderheiten Fördersituation Region Burgenland Besonderheiten Fördersituation Region Steiermark Fördersituation Ungarn Kombination Photovoltaik / Wärmekraftmaschinen Grundlagen Förderungen Österreich Förderungen Wien Förderungen Niederösterreich Förderungen Burgenland Förderungen Steiermark Quellenverzeichnis /17

3 1 Grundlagen Photovoltaische Anlagen wandeln Strahlungsenergie in elektrische Energie um. Abbildung 1.1 zeigt den Umwandlungspfad, der dabei durchschritten wird. Abbildung 1.1 Umwandlungspfad PV Die von der Sonne emittierte elektromagnetische Strahlung trifft auf die PV-Module auf und wird dort durch den Photovoltaischen Effekt in Gleichstrom umgewandelt. Die Energiemenge des auf die Erdoberfläche einfallenden Sonnenlichts entspricht dabei etwa dem fachen des weltweiten Energiebedarfs. Photovoltaische Anlagen können in Inselsysteme und netzgekoppelte Systeme eingeteilt werden. Inselsysteme werden meist in netzfernen Regionen betrieben, um auch bei dort situierten Objekten eine Versorgung mit elektrischer Energie sicher zu stellen. Da der Ertrag zeitlich oft nicht mit dem Energiebedarf übereinstimmt, werden hier oft zusätzlich Speicher (Akkumulatoren) eingesetzt. In Mitteleuropa werden Inselsysteme oft auch in Kleinanwendungen wie Parkscheinautomaten und Verkehrsanzeigen eingesetzt. Bei netzgekoppelten Systemen wirkt das öffentliche Stromnetz als Energiespeicher. Vor allem in der industrialisierten Welt und hier vor allem im urbanen Bereich stellen diese Systeme die bei weitem überwiegende Mehrheit der Systeme dar. Bei netzgekoppelten Anlagen können wiederum zwei verschiedene Arten unterschieden werden. Direkt an das öffentliche Netz gekoppelte Systeme speisen 100 % des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz ein. Überschusseinspeisung (meist über das Hausnetz an das öffentliche Netz angeschlossen) liegt vor, wenn lediglich die derzeit nicht gebrauchte elektrische Energie in das öffentliche Netz eingespeist wird. Welche Form der Einspeisung gewählt wird, hängt meist von externen Faktoren und hier insbesondere von der vorhandenen Fördersystematik ab. 2 Technologienutzung 2.1 Allgemein Weltweit wurde im Jahr 2012 die Grenze von 100 GW an installierter Photovoltaikleistung überschritten. Allein im vergangenen Jahr wurden dabei Anlagen mit 30 GW ans Netz angeschlossen. Davon wurden 13 GW außerhalb und 17 GW in Europa installiert. Der weltweit größte Markt ist dabei Deutschland (Zubau ,6 GW), vor China und Italien (je 3,3 GW). Es folgen die USA (3,2 GW) und Japan (2,5 GW). (EPIA, 2012) Auch bei der installierten Leistung ist Deutschland an erster Stelle (> 30 GW), dahinter folgen Italien, Japan, Spanien, China und die USA. (Quaschnig, 2013) Die Nutzung von Photovoltaik erfolgt weltweit zum Großteil in netzgekoppelten Anlagen (> 90 % der installierten Leistung). Neben der Art der Einspeisung (Volleinspeisung, Überschusseinspeisung) kann 3/17

4 hinsichtlich Anlagengröße und Aufstellungsort noch zwischen kleinen und großen Aufdachanlagen und gebäudeintegrierten Anlagen (< 1 kw bis etwa 5 MW) sowie Freiflächenanlagen (Anlagen bis zu 1 GW in Planung) unterschieden werden. Im Jahr 2012 wurden mit der in Deutschland installierten PV Leistung insgesamt 27,6 TWh und somit rund 5,2 % des Netto-Stromverbrauchs an elektrische Energie erzeugt. Dabei schwankt dieser Anteil über das Jahr gesehen stark. Können an sonnenreichen Tagen bis zu 35 % des momentanen Stromverbrauchs über PV gedeckt werden, beträgt die Einspeisung nachts gleich null. (BDEW, 2013) Weltweit gesehen ist der Anteil der Photovoltaik an der Strom- bzw. Energieerzeugung noch gering. EU-Weit spielt die Photovoltaik eine geringere Rolle. So waren im Jahr 2010 von etwa 900 GW installierter Kraftwerksleistung etwa 30 GW Solarkraftwerke (inklusive Solarthermische Kraftwerke), was etwa 3,3 % entspricht (Deutschland damals 17,32 GW von 164 GW = 10,5 %). Im selben Jahr wurden in Europa knapp 700 TWh (20,9 %) der elektrischen Energie durch alle Erneuerbaren gemeinsam gedeckt. Von diesem Anteil wiederum 3 % wurden durch Solarenergie gedeckt. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtbedarf an elektrischer Energie von 0,627 %. (Europäische Union, 2012) Bereits aus diesen Zahlen ist jedoch ersichtlich, dass der PV-Markt ein enormer Wachstumsmarkt ist. So ist nahezu ein Drittel der weltweit installierten Leistung im Jahr 2012 ans Netz gegangen bei einer geplanten Nutzungsdauer von Jahren (abhängig von der Finanzierung und standortabhängigen Faktoren). Ein Grund hierfür dürfte auch in den stetig fallenden Preisen für Photovoltaikanlagen zu sehen sein. So wurden Aufdachanlagen durch Optimierungen in der Fertigung und Massenfertigung in Deutschland seit 2006 rund 67 % günstiger (vgl. Abbildung 2.1). (BSW-Solar, 2013) Abbildung 2.1 Lernkurve PV (BSW-Solar, 2013) 2.2 Einflussparameter Hinsichtlich der regionalen Nutzung von Photovoltaik gibt es verschiedenste Einflussparameter. Diese können einerseits technisch / physikalischer, andererseits wirtschaftlicher bzw. förderpolitischer Natur sein Technische / Physikalische Einflussparameter Da die erzeugte Energie direkt proportional zu der auf die Module auftreffenden solaren Einstrahlung ist, ist in sonnenreichen Gegenden naturgemäß ein höherer Ertrag zu erwarten. Abbildung 2.2 zeigt die solaren Einstrahlungskarten auf die Ebene Fläche für Mitteleuropa bzw. die im Projekt betrachte- 4/17

5 te Grenzregion Österreich / Ungarn. Es ist zu erkennen, dass über alle Projektregionen ähnliche Einstrahlungsverhältnisse (rund kwh/m²a) auftreten. (PV GIS, 2013) Abbildung 2.2 Solare Einstrahlung (PV GIS, 2013) Da außerhalb des Äquatorgürtels die jährliche Einstrahlung auf optimal geneigte Flächen höher ist als auf Ebene Flächen, werden die Module in unseren Breiten meist Richtung Süden geneigt. Der höchste Jahresertrag tritt dabei bei etwa 30 Neigung auf. Weicht die Neigung von diesen 30 bzw. die Ausrichtung von Süden ab, so sind in etwa Mindererträge gemäß Abbildung 2.3 zu erwarten. (PV Austria, 2013a) Abbildung 2.3 Abhängigkeit von Ausrichtung, Neigung und Ertrag (PV Austria, 2013a) Neben der solaren Einstrahlung hängt der Ertrag von PV-Anlagen auch von deren Wirkungsgrad ab. Hier unterscheidet man in der Praxis meist zwischen dem Wirkungsgrad der Module bei Nennleistung und der Performance Ratio (Ertragsminderung durch Teillastwirkungsgrad der Module bzw. durch Verluste in den restlichen Komponenten der Anlage wie Wechselrichter, Kabelverluste, Verluste in Messeinrichtungen). So kann man durch Multiplikation der Einstrahlung auf die Modulebene (ACHTUNG: Unterscheidet sich von der Einstrahlung auf die horizontale Ebene in Abbildung 2.2), sowie der Modulfläche, des Modulwirkungsgrads und der Performance Ration den Jahresertrag einer unverschatteten Anlage grob abschätzen. Wird die Anlage im Lauf des Jahres durch nahe oder ferne Objekte verschattet, so ist darauf gesondert Rücksicht zu nehmen. Aufgrund der elektrischen Eigenschaften von Photovoltaikmodulen- und 5/17

6 Zellen bzw. deren Verschaltung steigt der Verlust durch Verschattung nicht linear mit der verschatteten Modulfläche Wirtschaftliche / Förderpolitische Einflussparameter Neben den technischen Einflussparametern existieren auch wirtschaftliche bzw. förderpolitische Einflussparameter, die über die ökonomische Attraktivität von PV-Anlagen entscheiden. Zum einen sind die Stromgestehungskosten der Photovoltaik zu berücksichtigen. Da die Primärenergiezufuhr bei Photovoltaikanlagen durch die gratis zur Verfügung stehende solare Einstrahlung gegeben ist, sind lediglich Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie etwaige Gebühren an den Stromnetzbetreiber als laufende Kosten zu berücksichtigen. Den größten Einfluss auf die Stromgestehungskosten haben aber die Kosten der Investition in die Anlage. Diese hängen neben der Anlagengröße auch von der Montagesituation und der Anlagenart (Freifläche, Aufdach, Gebäudeintegriert) ab. Zudem können regionale preisliche Unterschiede aufgrund des Wettbewerbs entstehen. So ist es anzunehmen, dass Anlagen aufgrund der Konkurrenzsituation und des somit entstandenen Käufermarkts in Deutschland zu niedrigeren Preisen gebaut werden können, als im Projektgebiet. Abbildung 2.4 zeigt beispielhaft einen Vergleich von Stromgestehungskosten verschiedener PV-Anlagen bei optimaler Ausrichtung in Abhängigkeit von den Einstrahlungsverhältnissen und des Anlagentyps. Es ist zu erkennen, dass die Stromgestehungskosten in der Größenordnung des Haushaltsstrompreises, je nach Anlagengröße (klein = < 10 kwp; groß = kwp; frei = > kwp) und Einstrahlungssituation (1.100, bzw kwh/m²) sogar darunter liegen. (Fraunhofer-ISE, 2012) Abbildung 2.4 Stromgestehungskosten Photovoltaik (Fraunhofer-ISE, 2012) Um die Preislücke zwischen möglichen Stromgestehungskosten von PV-Anlagen und Stromgroßhandelspreisen (meist unter 10 ct/kwh) zu schließen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten bzw. Förderinstrumente (vgl. Abschnitt 1.4). 6/17

7 2.3 Bedeutung Bedeutung Österreich In Österreich waren mit Ende 2011 PV-Anlagen mit der Gesamtleistung von etwa 187 MW installiert (vgl. Abbildung 2.5). Diese Anlagen erzeugten 174 GWh Strom, was einem Anteil von ca 0,32 % am Endverbrauch Österreichs betrug. Während die kumulierte PV-Leistung zwischen 2003 und 2008 aufgrund der Fördersituation nur gering anstieg, war in den Jahren 2009 bis 2011 wieder eine deutliche Zuwachsrate zu verzeichnen. So wurde die installierte PV-Leistung alleine im Jahr 2011 um 91,67 MW erhöht, davon wurden rund 86 MW gefördert. (PV Austria, 2012) Abbildung 2.5 Entwicklung der PV-Leistung in Österreich (PV Austria, 2012) Bedeutung Region Wien Vom geförderten österreichischen Zubau des Jahres 2011 wurden etwa 3,5 MW in Wien installiert. Dies entspricht einem Anteil von etwa 4 %. Im gesamten Bundesland Wien wurden dafür an Investitionsförderungen ausbezahlt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Förderung von pro kw installierter Leistung, die mittels Investitionszuschuss gefördert wurde. (PV Austria, 2012) Mit in Wien installierten Photovoltaikanlagen konnten im Jahr 2011 insgesamt MWh Strom erzeugt werden. Bei einem Endverbrauch von über 8 Mio MWh entspricht dies einem Anteil von ~0,7 % und liegt somit über dem Österreichschnitt. (Statistik Austria, 2013a) Bedeutung Region Burgenland Vom geförderten österreichischen Zubau des Jahres 2011 wurden etwa 1,6 MW im Burgenland installiert. Dies entspricht einem Anteil von etwa 1,9 %. Davon entfielen 548 kw auf tarifgeförderte Anlagen. Vom Rest wurden 898 kw durch den Klima- und Energiefonds und 156 kw durch die Landesförderung teilfinanziert. Die Gesamtfördersumme ohne Tarifförderung betrug 1,054 Mio, was einem Schnitt von pro mit Investitionszuschuss geförderter Anlage beträgt. (PV Austria, 2012) Insgesamt wurden im Burgenland im Jahr ,528 MWh Strom aus Photovoltaikanlagen ins Netz eingespeist. Dies entspricht einem Anteil von ~0,22 % am Stromendverbrauch (~1.565 GWh). (Statistik Austria, 2013b) 7/17

8 2.3.4 Bedeutung Region Steiermark Der geförderte Zubau an PV-Leistung betrug im Jahr 2011 in der Steiermark ~14,6 MW. Dies entspricht einem Anteil von rund 17 % am Zubau Österreichs. Die Fördersumme dafür betrug Mio, was einer durchschnittlichen Förderung von ~ 873 (pro Anlage gefördert mit Investitionszuschuss entspricht. (PV Austria, 2012) In der Steiermark wurden im Jahr 2011 rund 26 GWh an PV-Strom erzeugt und ins Netz eingespeist. Damit konnten ~0,26 % des elektrischen Endverbrauchs (~10 TWh) gedeckt werden. (Statistik Austria, 2013c) Bedeutung Region Ungarn In Ungarn ist der Großteil der PV Anlagen der Kategorie den Kleinanlagen in Haushalten zuzuordnen, deren Gesamtkapazität Ende 2012 den Wert von 10,4 MW erreicht hat. Es gibt ein Kraftwerk (Újszilvási Napelem Park), dessen Leistung über 50kW hat, daneben gibt es noch 7 Kleinkraftwerke, die nicht Haushalten zugeordnet sind, und Strom ins Netz einspeisen. Die Gesamtkapazität aller Anlagen Ende 2013 betrug somit knapp 12 MW. 2.4 Förderungen Grundsätzlich lässt sich zwischen zwei Arten von direkten Förderungen unterscheiden: Investitionsförderung und Tarifförderung. Investitionsförderungen werden einmal beim Bau von PV-Anlagen gewährt und senken den Investitionsbedarf und somit auch die Stromgestehungskosten für den Betreiber der PV-Anlagen. Geförderte Einspeisetarife, die über den für Strom zu Großhandelspreisen üblichen Werten liegen, erhöhen wiederum die erzielbaren Preise für PV-Strom, wodurch sich der Bau einer Anlage ebenfalls ökonomisch rentabel darstellen lässt. Es gibt auch Mischformen dieser beiden Fördertypen, in denen geförderte Einspeisetarife durch kleine Investitionsförderungen ergänzt werden. Zudem gibt es derzeit auch Modelle, in denen nur Teile des erzeugten PV-Stroms zum geförderten Einspeisetarif, der Rest zu marktüblichen Preisen bewertet wird. (PV Austria, 2013b) In verschiedenen Ländern werden auch andere, indirekte Fördermethoden angewandt. So sind hier Quotenmodelle, Ausschreibungsmodelle und Steuererleichterungen zu nennen. Bei einem Quotenmodell werden bestimmte Akteure (meist Stromerzeuger oder EVUs) dazu verpflichtet, einen bestimmten Teil Ihrer Erzeugung bzw. Stromverkäufer über erneuerbare Quellen abzudecken. (Schwarz et al, 2008) Bei Ausschreibungsmodellen ist die Ausschreibung von einer bestimmten Strommenge oder Erzeugungskapazität der Ausgangspunkt. Es können hierbei theoretisch verschiedene Kriterien angewendet werden, meist kommen aber die günstigsten Anbieter zum Zug. Zur Deckung der Strommenge bzw. der Erzeugungsleistung erhalten dann, beginnend mit dem niedrigsten Preis, jene Angebote den Zuschlag, bis die erforderliche Menge (Kapazität) erreicht ist. Steuererleichterung (z.b. Befreiung von Energiesteuer, Befreiung von Umsatzsteuer) stellt eine weitere indirekte Fördermöglichkeit für erneuerbar erzeugten Strom dar. (Schweighofer et al, 2006) 8/17

9 2.4.1 Fördersituation Österreich In Österreich ist zwischen Landesförderungen und bundesweiten Förderungen zu unterscheiden. Bei den Bundesweiten Förderungen geht Österreich seit einigen Jahren den Weg der Investitionsförderung für Anlagen mit einer Leistung unter 5 kw und der Tarifförderung für Anlagen größer als 5 kw. (PV Austria, 2013b) Im Jahr 2013 wurde die Ausschreibungsmodalität für die bundesweite Investitionsförderung durch den Klima und Energiefonds geändert. Waren zuvor meist nach wenigen Minuten die Fördermittel erschöpft, so muss der Antragswerber nun bereits beim Förderantrag umfangreiche Unterlagen (Projekt mit Zählpunktnummer, baubereite Unterlagen) einreichen und das Projekt dann innerhalb von zwölf Wochen realisieren, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Es kann jede Anlagengröße angesucht werden, gefördert werden jedoch maximal 5 kw mit 300 / kw (Aufdach oder frei stehend) bzw. 400 / kw (gebäudeintegriert). (PV Austria, 2013b) Die bundesweite Tarifförderung ist im Ökostromgesetz geregelt und gilt für Anlagen mit einer Spitzenleistung von über 5 kw. Er wird über die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) administriert. Die Höhe der Einspeisetarife wird dabei jährlich mittels einer Novellierung neu geregelt und gilt für 13 Jahre ab Inbetriebnahme einer Anlage. Dabei stehen pro Jahr acht Millionen Euro an Fördermittel für PV-Anlagen zur Verfügung. Hinzu kommt ein so genannter Resttopf für Wasser-, Windund Photovoltaikanlagen mit einer Höhe von 18 Mio. Dabei ist aufgrund der großen Anzahl an Einreichungen für 2013 bereits davon auszugehen, dass diese Fördermittel bereit ausgeschöpft sind. Die Einspeisetarif aus dem PV-Topf beträgt 18,12 ct/kwh / kw Investitionsförderung für Aufdachanlagen und 16,59 ct/kwh (kein Investitionszuschuss) für Freiflächenanlagen. Betreiber von Aufdachanlagen, die über den Resttopf gefördert werden, erhalten einen Einspeisetarif von 18 ct/kwh. (PV Austria, 2013b) Für Klima- und Energiemodellregionen gibt es zudem eine zusätzliche Förderung für PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden oder Plätzen von 30 % der Investitionskosten (maximal / kw), wobei je 1000 Einwohner maximal 1 kw Anlagenleistung gefördert werden kann (bei jedenfalls 20 kw Förderung pro Modellregion). Dabei darf die betreffende PV-Anlage keine Tarifförderung erhalten, eine Kombination mit der Investitionsförderung des Klima- und Energiefonds ist jedoch möglich. (PV Austria, 2013b) Eine untergeordnete Rolle im Bereich der PV spielen noch die bundesweite Investitionsförderung Sanierung (Mehrkosten einer PV-Anlage können hier bis zu einer Leistung von 100 kwp nach Nachweis der Mehrinvestitionskosten gegenüber einer fossilen Vergleichsanlage geltend gemacht werden) sowie die Förderung für Inselanlagen von der Kommunalkredit (KPC). Dabei werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit wie beispielsweise bei Kleinwasserkraftwerken, Windkraftanlagen oder elektrische Energiespeicher zur Versorgung von Berghütten, gefördert. Die Förderung von Inselanlagen beträgt bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten. (PV Austria, 2013b) In Österreich besteht weiters die Möglichkeit die Investitionskosten einer Photovoltaikanlage im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung, im Bereich der Wohnraumsanierung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. (bmf, 2013) 9/17

10 2.4.2 Besonderheiten Fördersituation Region Wien Die Stadt Wien bietet eine eigene Photovoltaikförderung an. Dabei wird bei Anlagen, die über den Klima und Energiefonds gefördert werden und deren Leistung 5 kw übersteigt, die über 5 kw hinausgehende Anlagenleistung mit einem Förderungssatz von 400 / kw (Stand 2013) bzw. maximal 40 % der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses, gefördert. Eine Voraussetzung hierfür ist der Nachweis von mindestens 900 Volllaststunden pro Jahr und die Einspeisung ins öffentliche Netz. Die Abwicklung erfolgt über die Magistratsabteilung 20. Gefördert werden Planungs- und Beratungsleistungen, Gutachten einschließlich der erforderlichen Vorleistungen und Versuche, Module einschließlich Trägergerüst und Montage, Verrohrung, Armarturen, Steuer- und Regelungseinrichtungen, sowie Messeinrichtungen. (Stadt Wien, 2013a) Besonderheiten Fördersituation Region Niederösterreich Das Land Niederösterreich fördert Photovoltaik-Anlagen im Zuge der Wohnbauförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen. Sie besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % der förderbaren Sanierungskosten über eine Laufzeit von zehn Jahren, was über den Gesamtzeitraum einen Gesamtzuschuss von 30 % der förderbaren Sanierungskosten bedeutet. Zusätzliche gewährt das Land Niederösterreich noch eine Förderung für PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden mit 30 % der Anschaffungskosten (bis zu 5.000,-). (PV Austria, 2013) Besonderheiten Fördersituation Region Burgenland Mit 1. September wurde im Burgenland die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen gestartet. Das Fördervolumen beträgt mit Umsetzungsfrist bis Ende Juni Es kann ein Investitionszuschuss in der Höhe von 30% der förderfähigen Kosten bis max. 300, Euro je kwpeak gewährt werden. Die für eine Förderung anerkennbare Höchstleistung beträgt 5 kwpeak; diese resultiert aus der Leistung der tatsächlich installierten Module (Flash-Wert Liste). (PV Austria 2013b) Besonderheiten Fördersituation Region Steiermark Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet als Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energieträger einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse für neue PV-Anlagen, die im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel mit einem Investitionszuschuss aus Landesförderungsmitteln (Steirischer Umweltlandesfonds) unterstützt werden. Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Errichtung von neuen oder die Erweiterung bestehender PV-Anlagen, jeweils bei einer neu hinzugekommenen anrechenbaren Leistung zur Stromgewinnung von zumindest WP, in weiterer Folge mit 2 kwpbezeichnet, für Zwecke der Wohnnutzung oder für Schulen, Kindergärten, Pflegeheime sowie öffentliche Sportanlagen. Die Gesamtleistung der Anlage (neu oder erweitert) ist mit Wp, in weiterer Folge mit 5 kwpbezeichnet, begrenzt. Die Förderung von Anlagenerweiterungen ist dabei nur im Ausmaß der Erweiterung und bis zu einer Gesamtgröße entsprechend der Beihilfenobergrenze möglich. Gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert. Förderungen von PV-Anlagen erfolgen nach Eingang und positiver Prüfung der Endabrechnungsunterlagen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Zuschüsse erfolgen nur im Ausmaß ihrer anteilsmäßigen Zurechenbarkeit zu Wohnnutzflächen oder zu Flächen von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen oder Sportanlagen. Die in der bedingten Förderungszusage errechnete Förderung ist ein Maximalbetrag, wobei die Festlegung der endgültigen Förderungshöhe auf Basis der geprüften Endabrechnung und der Bestätigung der erfolgreichen Abnahme durch einen/eine hiezu befugten/befugte Unternehmer/in erfolgt. 10/17

11 Bei Neuinstallation wird im Rahmen der Normalförderung je Anlage (bzw. neuem Zählpunkt) ein Sockelbetrag von 375,- gewährt. Die maximal förderbare Leistung nach den unten angeführten Fördersätzen beträgt inklusive Erweiterung 5 kwp je Anlage bzw. Zählpunkt. Die Beihilfenobergrenze der Landesförderung aus dem Steirischen Umweltlandesfonds beträgt inklusive Sockelbetrag im Rahmen der Normalförderung je PV-Anlage 1.500,- bzw. im Geschosswohnbau mit max. 15 kwp 3.375,-. Je Wohneinheit (WE) ist jeweils nur eine Anlage bzw. ein Zählpunkt förderbar. Die in Anspruch genommene Energieberatung im Ausmaß von zumindest einer Stunde bei einer der im Anhang angeführten Einreichstellen wird anlässlich der Anlagenerrichtung mit 100.-unterstützt. Dieser Zuschuss wird je Förderungswerber/in nur einmal gewährt. Mehrfachberatungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme anderer Förderungen aus dem Umweltlandesfonds sind nicht förderungsfähig. Tabelle 2.2 Förderungssätze Anzahl der Wohneinheiten (WE) Neuerrichtung oder Erweiterung von Anlagen bei Gebäuden bis zu 2 WE gemäß Punkt 3.1 sowie Anlagen gemäß Punkt 3.2 Neuerrichtung oder Erweiterung bei Gebäuden ab 3 WE gemäß Punkt 3.1 Basisförderung Förderbare Leistung Förderungsbetrag [ ] gesamt [ab zurechenbaren, erreichten kwp] 2 erweitert 375,- 2 neu 563,- 2,5 erweitert 469,- 2,5 neu 656,- 3 erweitert 563,- 3 neu 750,- 3,5 844, ,- 4, ,- 5 max ,- wie oben Ab 375,- je weitere 0,5 kwp 93,75* max. 15 max ,- Zuschläge Sockelbetrag 1 x pro Anlage Neuerrichtung 375,- Energieberatung-Zuschlag 1 x pro Anlage In Anspruch genommene Energieberatung bei einer der im Anhang 100,- angeführten Einreichstellen im Ausmaß von zumindest einer Stunde * Gesamtsumme auf ganze Eurobeträge gerundet 11/17

12 Um Förderungen für PV-Anlagen für Wohnzwecke können Eigentümer/innen, Hauptmieter/innen, Pächter/innen, Wohnungseigentumswerber/innen, dinglich Nutzungsberechtigte sowie Wohnbauträger ansuchen. Um solche Förderungen können weiters Betreiber/innen von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen sowie öffentlichen Sportanlagen ansuchen (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2013) Fördersituation Ungarn Der Hauptteil der Förderungen für den Bau von PV-Anlagen in Ungarn kommt aus dem EU-Strukturfonds. Generell kann man sagen, dass für die Beschaffung von PV-Anlagen in Ungarn viel mehr Förderanträge eingegangen sind, als Fördersumme vorhanden war. Die Förderungen für die erneuerbare Stromerzeugung kommen hauptsächlich aus der KEOP 4.10 ( Kennzahlen dieser Ausschreibung: Förderungssumme: 16,5 Mrd. Ft Wert der eingegangener Anträge: 28,1 Mrd. Ft Eingereichte Formulare: 231 Stück Ende der Ausschreibung: Laut Erfahrungen kommt es manchmal vor, es noch freie Ressourcen nach dem Ende der Ausschreibung übrig bleiben. Es gibt aber aber keine Garantie dafür, dass mit diesem Rahmen die Ausschreibung erneut geöffnet wird. Auf Bundesebene gibt es zudem Förderungen für Unternehmen. Der Anteil der Förderung kann bis zu 60 % erreichen und man kann sich maximal für 1 Mrd. Ft bewerben. Es gibt zudem die Möglichkeit für für Zinsenzuschüsse, die man für den Anschluss von PV-Anlagen unter 500 kwp beantragen kann. (KEOP 4.8.0). 2.5 Kombination Photovoltaik / Wärmekraftmaschinen Grundlagen Heizen mit Strom wird gemeinhin als thermodynamische Todsünde bezeichnet, wandelt man doch hochwertige Energie (Strom = 100% Exergie) in minderwertige Energie (Wärme auf Raumtemperaturniveau = viel Anergie, wenig Exergie) im Verhältnis 1:1 (1 kwh Strom = 1 kwh Wärme) um. Dieses Verhältnis kann durch den Einsatz von Wärmepumpen unter Ausnutzung von Umgebungswärme (Wasser, Luft, Erdreich) erheblich verbessert werden. Entscheidend für deren Effizienz sind die Temperaturniveaus der genutzten Umgebungswärme sowie der Wärmeabgabe. Die ideale Leistungszahl (ohne Verluste in den Komponenten der Wärmepumpe) ergibt sich nach Gleichung 2.1. Gibt die Leistungszahl einen Momentanwert der Leistung an, so kann über die Energiebilanz eine Jahresarbeitszahl errechnet werden. Diese wird durch das Verhältnis von Wärmeabgabe zur Stromaufnahme über das Jahr angeführt. ε c, WP Tab = T T ab zu (2.1) ε c,wp Ideale Leistungszahl der Wärmepumpe (Carnotwirkungsgrad) [-] T ab Temperatur der Wärmeabgabe [K] 12/17

13 T zu Temperatur der Wärmequelle bzw. Verdampfungstemperatur [K] Es ist ersichtlich, dass die Leistungszahl besser ist, je höher die Verdampfungstemperatur und je niedriger die Temperatur der Wärmeabgabe ist. Ideale Einsatzgebiete für Wärmepumpen sind daher Niedertemperaturflächenheizungen. Als Wärmequelle sind das Erdreich bzw. Wasser aus Effizienzgründen zu bevorzugen, da hier auch in der Heizperiode im Gegensatz zur Umgebungsluft ein konstantes (und vor allem höheres) Temperaturniveau vorherrscht. Typische Jahresarbeitszahlen für Wärmepumpen zur Gebäudebeheizung sind in Tabelle 2.1 dargestellt (Quaschnig, 2011). Tabelle 2.1 Typische Jahresarbeitszahlen für Wärmepumpen Wärmequelle Jahresarbeitszahl mit Flächenheizung Jahresarbeitszahl mit Radiatorheizkörpern Erdreich 3,6 3,2 Grundwasser 3,4 3,0 Luft 3,0 2,3 Es ist zu erwähnen, dass diese Arbeitszahlen für Wärmepumpen mit Elektroantrieb gelten. Eine Marktnische besetzen derzeit Sorptionswärmepumpen, welche kaum elektrischen Strom benötigen. Kältemaschinen sind Wärmepumpen sehr ähnlich, der Unterschied liegt lediglich darin, dass die Nutzenergie hier die dem Gebäude entzogene Wärme darstellt, welche dann an die Umgebung abgegeben wird. Herkömmliche Kältemaschinen, auch Kompressionskältemaschinen werden dabei ebenfalls mit elektrischer Energie angetrieben. Dadurch, dass hier die aufgenommene Wärme als Nutzenergie gesehen wird, ergibt sich die ideale Leistungszahl durch den Zusammenhang in Gleichung 2.2. ε c, KM Tzu = T T ab zu (2.2) ε c,km Ideale Leistungszahl der Kältemaschine (Carnotwirkungsgrad) [-] T ab Temperatur der Wärmeabgabe [K] T zu Temperatur der Wärmequelle bzw. Verdampfungstemperatur [K] Durch diesen Zusammenhang liegen die theoretischen Arbeits- und Leistungszahlen von Kompressionskältemaschinen um den Wert 1 niedriger als jene der Wärmepumpen. Es ist auch hier zu erwähnen, dass es zum Antrieb von Kältemaschinen alternative Konzepte gibt, die derzeit noch eher einen Nischenmarkt besetzen (Absorptionskühlung, Solar Cooling, ). Als Alternative zu solarthermischer Wärmegewinnung kann Solarenergie mit einer PV-Anlage auch indirekt dafür genutzt werden, Gebäude zu beheizen bzw. im Sommer zu kühlen. Im Gegensatz zu Solarthermieanlagen kann bei dieser Variante die gesamte Solarenergie genutzt werden. Besteht gerade kein thermischer Energiebedarf kann die überschüssige Energie für andere elektrische Geräte genutzt bzw. in das Stromnetz eingespeist werden. Zudem kann durch die Nutzung solcher Kombinationen der Eigenverbrauchsanteil von Photovoltaikstrom erhöht werden, was die Anlage in den meis- 13/17

14 ten Fällen wirtschaftlicher macht. Demgegenüber steht ein etwas niedrigerer Wirkungsgrad bzw. eine Wirkungsgradkette (PV-Wechselrichter-Wärmepumpe). Bei der Kühlung kommt zudem dazu, dass die Zeiten hoher Kühllasten sehr gut mit den Zeiten hoher PV-Erzeugung korrelieren Förderungen Österreich Während es für Wärmepumpen verschiedenste Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern gibt, werden Kompressionskältemaschinen nicht von öffentlicher Hand unterstützt. Die bundesweite Förderung für Wärmepumpen wird über die Absetzbarkeit von Sonderausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung gewährleistet. Im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung sind hier jährlich abzugsfähig. (Wärmepumpe Austria, 2013) Zudem gibt es einen Sanierungsscheck, in dessen Version für das Jahr 2013 thermische Sanierungen inklusive Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger bei Gebäuden mit einem Mindestalter von 20 Jahren gefördert werden. Die Förderung beträgt 20 % der Kosten bzw. maximal Euro für die Umstellung des Heizsystems. Die Antragsstellung erfolgt hier über die Bausparkassen. (KPC, 2013) Unternehmen können zudem Förderanträge bei der KPC stellen. Für die Sanierung von über 20 Jahre alten Gebäuden gibt es hier eine Förderung von bis zu 35 % der förderbaren Kosten, wobei sich die Auszahlung an der Sanierungsqualität und dem sinkenden Heizwärme- und Kühlbedarf orientiert. Die Wärmepumpenförderung wird dabei über einen Zuschlag für die Kombination von Sanierungsmaßnahmen mit technischen Verbesserungen zur effizienteren Nutzung von Energie. (Wärmepumpe Austria, 2013) Förderungen Wien Die Stadt Wien bietet eine Förderung für umfassende thermisch-energetische Sanierung an, zu dieser auch die Förderung besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen zählt. Generell beinhaltet sie die thermische Sanierung der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt. Generell muss eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Bauteile (Gebäudehülle) angestrebt werden, z. B.: Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen (Stadt Wien, 2013b) Förderungen Niederösterreich Das Land Niederösterreich fördert im Rahmen der Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Wärmepumpen zur Heizung mit einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage sowie Wärmepumpenanlagen zur Warmwasseraufbereitung mit einer Photovoltaikanlage. Diese Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen. Ein Punktesystem dient als Grundlage zur Ermittlung des förderbaren Sanierungsbetrags. Konkret ist die Förderung ein jährlicher Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar) (Land Niederösterreich, 2013a). Der Neubaubereich wird durch die Eigenheimförderung in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren (1 % jährlich im Nachhinein verzinst) unterstützt. Sie besteht aus einem Punktesystem für nachhaltige Bauweise, der Familienförderung sowie dem Bonus Lagequalität. Punkte gibt es beispielsweise für Innovative klimarelevante Heizsysteme: Heizungsanlagen mit festen biogenen Brennstoffen bzw. biogener Fernwärme, Wärmepumpen oder Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Koppelung bzw. die Nutzung sonstiger Abwärme (Land Niederösterreich, 2013b) 14/17

15 2.5.5 Förderungen Burgenland Das Land Burgenland fördert im Zuge der Wohnbauförderung auch die Errichtung von Alternativenergieanlagen. Hierzu zählen auch Warmwasserwärmepumpen und Heizungswärmepumpen. Bei ersteren Beträgt die Basisförderung 300,-, bei zweiteren 1.500,- nichtrückzahlbarer Zuschuss. Diese Förderung kann durch unterschiedliche Maßnahmen auf 600,- bzw ,- erhöht werden: Unterschreitung eines bestimmten Heizwärmebedarfes bei Sanierung und Neubau für alle Heizungsanlagen und Wohnraumlüftung Vorhandene Photovoltaikanlage bei Wärmepumpen Sehr gute Jahresarbeitszahl (über 4,2) bei Wärmepumpen für Heizung (BEA, 2013) Förderungen Steiermark In der Steiermark werden Wärmepumpen im Rahmen der Wohnbauförderung, sowie bei dem Förderprogramm Heizungsumstellung in der Stadt Graz, dem Grazer und Leibnitzer Feld gefördert. In der Wohnbauförderung wird für Heizungswärmepumpen eine Arbeitszahl von mindestens 4,0 im Realbetrieb gefordert, deren Einhaltung vom Installationsunternehmen garantiert werden muss. Dies gilt auch für die o. a. Heizungsumstellungs-Direktförderung, mit Ausnahme von Luft-Wasser- Wärmepumpen (hier ist eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,5 zu garantieren). Altbau ( Wohnhaussanierung ) Monovalente Wärmepumpenheizungen (Jahresarbeitszahl mind. 4,0) sind im Rahmen der Wohnhaussanierung ohne Berücksichtigung des Gebäudealters bzw. des Dämmstandards förderbar, eine Benützungsbewilligung für das Gebäude muss jedenfalls vorhanden sein. Die förderbaren Kosten je Wohnung richten sich nach ökologischen Kriterien bzw. der Anzahl der Ökopunkte (siehe Rückseite) und betragen zwischen max ,-- (Sanierungsmaßnahme mit einem Ökopunkt (z.b. Wärmepumpe)) bis max ,-- (vier Ökopunkte) Kleine Sanierung (als Einzelmaßnahme): nicht rückzahlbarer 15%iger Annuitätenzuschuss zu einem Darlehen mit einer Gesamtlaufzeit von mind. 10 Jahren Umfassend energetische Sanierung : drei zeitlich zusammenhängende Maßnahmen und entsprechender Nachweis des Heizwärmebedarfs (HWB) vor UND nach der Durchführung der Sanierungsarbeiten: nicht rückzahlbarer 30%iger Annuitätenzuschuss bei zu einem Darlehen mit einer Gesamtlaufzeit von mind. 14 Jahren oder Gewährung eines nicht rückzahlbaren, einmaligen Direktförderbetrages von 15% der anerkannten Kosten Neubau ( Eigenheimförderung, seit ) Monovalente Wärmepumpenheizungen (Erdwärme) sind im Rahmen der Eigenheim-förderung als Alternativenergieanlage förderbar. Voraussetzungen: Erhalt der Eigenheimförderung nur in Kombination mit mind. 5 m² thermische Solar- oderphotovoltaikanlage (1,5 kw) Energieberatung von einer autorisierten Energieberatungsstelle durchgeführt Förderungsenergiekennzahl des Gebäudes max. 36 kwh/m²a (Berechnung nach A/V- Verhältnis) Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 4,0 Art der Förderung: Durch die Förderung kommt es zu einer Erhöhung des geförderten Darlehens um maximal 5.000,--. Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form von rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen zu einem Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren. (Energieberatung Steiermark, 2013). 15/17

16 3 Quellenverzeichnis Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2013: otovoltaik% pdf, abgerufen am BDEW (2013): Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2013); BDEW, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v., abgerufen am ; Berlin, Deutschland BEA (2013): Energieautarkes Burgenland Alternativenergieanlagen 2013 Förderleitfaden für Private; Folder der Burgenländischen tur; abgerufen am ; Eisenstadt; Österreich BSW-Solar (2013): Umfrage von 100 Installateuren durch EUPD-Research im Auftrag des BSW-Solar Stand 02/2013; Grafik; _Preisindex_1301.pdf; abgefufen am ; Berlin, Deutschland Bundesministerium für Finanzen (2013): Das Steuerbuch 2013, abgerufen am , Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/7 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation; Wien; Österreich Burgenländische Energieagentur (2013): Photovoltaikförderung Allgemeine nen; abgerufen am ; Technologieoffensive Burgenland GmbH; Eisenstadt; Österreich Epia (2012): Global Market Outlook for Photovoltaics ; European Photovoltaic Industry Association; Brüssel, Belgien Europäische Union (2012): EU Energy in Figures Statistical Pocketbook 2012; Publication Office of the European Union, Luxembourg Fraunhofer-ISE (2012): Studie Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien; Freiburg, Deutschland KPC (2013): Sanierungsscheck für Private 2013: Thermische Sanierung privater Wohnbau - Befristete Förderungsaktion im Rahmen der ve; ungsscheck_2013/; abgerufen am ; Kommunalkredit Public Consulting GmbH; Wien; Österreich Land Niederösterreich (2013a): Wohnbauförderung rung; Eigenheimsanierung/Wohnbaufoerderung_Eigenheimsanierung.wai.html; abgerufen am ; St.Pölten, Österreich Land Niederösterreich (2013b): Wohnbauförderung Eigenheim; Wohnen/Bauen-Neubau/Wohnbaufoerderung- Eigenheim/Wohnbaufoerderung_Eigenheim.wai.html; abgerufen am ; St.Pölten, Österreich PV Austria (2012): Innovative Energietechnologien in Österreich Marktentwicklung 2011; Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie; Wien, Österreich PV Austria (2013a): Energieertrag Austrichtung / Dachneigung; fik; abgerufen am ; Bundesverband Photovoltaic Austria; Wien; Österreich 16/17

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