Jahresbericht Sprungbrett e.v. Friedenstr Soltau

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1 Sprungbrett e.v. Friedenstr Soltau Telefon: (05191) Fax: (05191) vereinsprungbrett@freenet.de Internet: vereinsprungbrett.de Jahresbericht 2012 Ambulante sozialpädagogische Maßnahmen wurden als spezialisierte Jugendhilfeangebote für straffällige Jugendliche mit dem ausdrücklichen Anliegen entwickelt, sozialpädagogische Alternativen zu traditionellen jugendgerichtlichen, insbesondere freiheitsentziehenden Sanktionen bereitzustellen. Ambulante Angebote basieren auf der Erkenntnis, dass Jugendkriminalität in der überwiegenden Zahl der Fälle episodenhaft ist. Für Straftaten, die darüber hinaus stattfinden, sind jedoch meistens vielfältige Probleme verantwortlich. Diese werden durch freiheitsentziehende Maßnahmen nicht gelöst, sondern eher verschärft. Als Zielgruppe sollen jene Jugendliche und Heranwachsende erreicht werden, die infolge ihrer benachteiligten Lebenssituationen einen besonderen Anspruch auf Leistungen seitens der Jugendhilfe haben, gleichzeitig aber infolge ihrer Straffälligkeit von freiheitsentziehenden jugendgerichtlichen Sanktionen bedroht sind. Eine jugendliche Straftat soll nicht das Ende sein, sondern der Anfang für Veränderungen. Für den Landkreis Heidekreis werden diese ambulanten sozialpädagogischen Maßnahmen für straffällig gewordene junge Menschen seit 1987 vom Verein Sprungbrett durchgeführt. Der Verein führt auf der Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes Betreuungsweisungen, betreute Arbeitsauflagen und Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren durch. Die genauere Ausgestaltung dieser Maßnahmen ist unserer Konzeption zu entnehmen. Im Jahr 2012 wurden 136 Jugendliche / Heranwachsende / junge Erwachsene 1 betreut. Dabei handelte es sich um 65 Betreuungsweisungen, 37 betreute Arbeitsauflagen, 6 Teilnehmer im Anti-Gewalt-Training, sowie 15 Täter und 13 Opfer aus den bearbeiteten Täter-Opfer- Ausgleichsverfahren (TOA). Hinzu kamen Freunde und Bekannte der Teilnehmer, wie auch ehemalige Projektteilnehmer die sich an unseren pädagogischen Angeboten freiwillig beteiligten, bzw. uns als Ansprechpartner aufsuchten. 1 Es sei darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Begriffs jugendlich im folgenden Jahresbericht die Gruppe der Heranwachsenden (18-21 Jahre), mit einbezieht. Diese formell nicht ganz korrekte Vereinfachung soll einem leichteren Lesefluss zugutekommen. 1

2 Betreuungsweisungen Die straffällig gewordenen jungen Leute nehmen im Regelfall auf Grund einer jugendrichterlichen Weisung an der Betreuungsweisung teil. Zielgruppe der Maßnahmen sind Jugendliche und Heranwachsende im Alter von Jahren aus den Amtsgerichtsbezirken Soltau und Walsrode, die bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und deren Straftaten in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihren persönlichkeitsbedingten, familiären, sozialen und erzieherischen Schwierigkeiten stehen. Ziel der Betreuungsweisung ist es, den Jugendlichen ihre konflikt- bzw. krisenhafte Situation einsichtig zu machen, um sich dem Teufelskreis einer kriminellen Karriere zu entziehen. Die Jugendlichen sollen Handlungskompetenzen erwerben, die sie befähigen ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Dazu werden die sozialpädagogischen Methoden der Einzelfallhilfe und der Sozialen Gruppenarbeit angewendet. Inhaltliche Schwerpunkte Auseinandersetzung mit der eigenen Straftat und dem dazugehörigen Jugendgerichtsverfahren Konfliktbewältigung im Alltag Von Teilnehmern geäußerte Probleme in Schule, Ausbildung und Beruf werden aufgegriffen und thematisiert Informationen zu Schule, Ausbildung und Beruf Umgang mit aggressivem und gewalttätigem Verhalten Umgang mit Freundschaft, Partnerschaft und der eigenen Position in der Clique Alkohol und Drogen Entwicklung von Zukunftsperspektiven Freizeitgestaltung Anschließend noch einige statistische Auswertungen zu den Betreuungsweisungen. In die Auswertungen dieses Jahresberichtes wurden ausschließlich die zugewiesenen Betreuungsweisungen des Jahres 2012 aufgenommen. Die jahresübergreifenden Fälle aus dem Jahr 2011 werden somit in der Statistik nicht erfasst. Berücksichtigt wurden die Betreuungszeit, die vorangegangenen Gerichtsverhandlungen, die Zuweisungszahlen der verschiedenen Amtsgerichte, welche Auflagen die Jugendlichen neben der Betreuungsweisung zu erfüllen hatten, inwieweit die Betreuungsweisungen mit Erzwingungsarresten durchgesetzt werden mussten, sowie die verschiedenen Delikte nach denen die Jugendlichen verurteilt wurden. Die statistische Angabe der vorangegangenen Gerichtsverhandlungen soll belegen, dass der Verein Sprungbrett mit mehrfach strafrechtlich auffälligen Jugendlichen arbeitet. Des Weiteren wurde eine Erhebung bezüglich der Verhängung von Erzwingungsarresten in die Statistik aufgenommen. Zur Teilnehmerstruktur wurden folgende Daten erhoben: das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit, das Alter, die Wohnorte, die besuchten Schulen nach der 4. Klasse, die erreichten Schulabschlüsse der Teilnehmer/-innen und die familiären Verhältnisse. Letztere werden un- 2

3 tergliedert in ALG II Bezug und die von Trennung/Scheidung betroffenen Jugendlichen. Abschließend kann aus der letzten Tabelle die Sozialbewährung ersehen werden. Die Zahlen die hier wiedergegeben werden, beziehen sich auf den Beginn der Betreuungsweisungen. Anzahl: alte Betreuungsweisungen: Stand des Vorjahres Betreuungsweisungen aus Freiwillige Betreuungsweisungen 04 7 Gesamt: Hinweis: Die folgenden statistischen Erhebungen beziehen sich ausschließlich auf das Jahr Dauer der Betreuungsweisungen 2012 Freiwillig Monat Monate Monate Monate Monate Monate Monate Monate Vorherige Gerichtsverhandlungen bzw. jugendrichterliche Maßnahmen zum Beginn der Betreuungsweisung 2 I II III >III freiwillig Einstellungen von Strafverfahren seitens der Staatsanwaltschaft sind nicht erfasst, d.h. dass die Jugendlichen strafrechtlich häufiger in Erscheinung getreten sein können. Freiwillige Teilnehmer/ -innen sind hier nicht gezählt worden. 3

4 Zuweisungen der Amtsgerichte Amtsgericht Soltau Amtsgericht Walsrode Landgericht Lüneburg freiwillig Betreuungsweisung verbunden mit einer 3 Arbeitsauflage Freiheitsentziehende Maßnahmen Freizeit-/ Kurzarrest Dauerarrest Schadenswiedergutmachung Bewährungsstrafe Drogentherapie Täter-Opfer-Ausgleich Geldauflage Drogentest Besuch SpDi Ohne Auflagen / Weisungen Kampfsportverbot Anti-Gewalt-Training Entschuldigung Internetverbot Durchsetzung der Betreuungsweisungen/Auflagen mit Erzwingungsarrest 4 Verhängte Erzwingungsarreste o davon vollstreckt o davon abgewendet (durch Erfüllung der Weisungen) o davon schwebende Vollstreckungen o davon einbezogen in ein neues Urteil Es sind Mehrfachnennungen enthalten, da die Jugendlichen z.t. mehrere Auflagen neben der Betreuungsweisung erfüllen müssen. 4 Die Erzwingungsarreste haben nicht den Sinn und Zweck den Jugendlichen zu der Betreuungsweisung zu zwingen. Im Vordergrund steht die Vermittlung von Grenzen bzw. der Dialog über Konsequenzen des eigenen Handelns. 4

5 Delikte Betrug Körperverletzung Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz Beleidigung Diebstahl Leistungserschleichung Sachbeschädigung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Nötigung Raub/räuberische Erpressung Schwerer Diebstahl Falsche Verdächtigung Vortäuschen einer Straftat Hausfriedensbruch Versuchte Strafvereitelung Falschaussage Fahren ohne Fahrerlaubnis Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe Unbrauchbarmachung von Nothilfemitteln Vorsätzlicher Vollrausch Teilnehmerstruktur Geschlecht männlich weiblich 0 4 Staatsangehörigkeit Deutsch Deutsch mit Migrationshintergrund 5 2 Aussiedler 2 2 Ausländer Ein Jugendlicher wurde in 69 Fällen verurteilt. Ein anderer Jugendlicher wurde in 27 Fällen verurteilt. 5

6 Alter 14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre 18 Jahre Jahre 20 Jahre 21 Jahre >21 Jahre Wohnorte Stadt Munster 9 6 Stadt Walsrode 6 3 Stadt Soltau Samtgemeinde Schwarmstedt 2 2 Stadt Schneverdingen 7 2 Stadt Bad Fallingbostel 1 3 Gemeinde Bispingen 2 4 Samtgemeinde Rethem 1 1 Gemeinde Wietzendorf 1 0 Gemeinde Bomlitz 2 3 Gemeinde Neuenkirchen 0 1 Samtgemeinde Ahlden 0 0 Familiäre/ finanzielle Verhältnisse Bezug von Arbeitslosengeld II Trennung/Scheidung der Herkunftsfamilie Besuchte Schulen nach der Erreichte Schulabschlüsse 6 Grundschule Schule für Lernhilfe: 9 6 Hauptschule: Realschule: 5 7 Gymnasium: 1 3 unbekannt 0 0 Ohne Schulabschluss Sonderschulabschluss 1 1 Hauptschulabschluss 19 9 Realschulabschluss 1 4 Abitur 0 0 Abschluss noch nicht möglich, da 8. oder 9. Klasse Stand:

7 Sozialbewährung Beginn der Weisung Ende des Jahres bzw. der Betreuungsweisung arbeitssuchend Schule Lehrgänge/1 -Job Ausbildung Berufstätigkeit Mutterschutz / Elternzeit Stationäre Jugendhilfemaßnahme Therapie Job Haft Selbständigkeit Bundeswehr Anti-Gewalt-Training Seit Oktober 2012 bietet der Verein Sprungbrett das Anti-Gewalt-Training (AGT) als ein zusätzliches ambulantes Gruppenangebot an, welches sich an straffällig gewordene männliche Jugendliche und junge Heranwachsende richtet, die ausschließlich aufgrund einer jugendrichterlichen Weisung an diesem Angebot teilnehmen können. Zielgruppe der Maßnahmen sind ausschließlich männliche Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren aus dem Heidekreis die wegen Gewaltdelikt(en) ( 10 JGG, 17 JGG in Verbindung mit 21 oder 57 JGG) verurteilt wurden. Dazu zählen insbesondere die Delikte der Körperverletzung, des Raubes, der Bedrohung und der räuberischen Erpressung. Die pädagogische Zielsetzung liegt in der Befähigung des jungen Menschen zu einem eigenverantwortlichen Leben, in dem er angemessen mit Aggression, Wut und Konflikten umgehen. Übergreifende Zielvorstellungen sind: Erkennen von Ursachen und Bedingungen für das gewaltbereite Handeln Konfrontation mit dem eigenen gewaltbereiten Handeln Vermittlung von Opferempathie Vermittlung von Konfliktlösungsstrategien und eine Erweiterung der persönlichen Kompetenzen, um die Gewaltautomatismen zu unterbrechen Vermittlung einer persönlichen Wachstumsverpflichtung (Architekt und Verwalter seines eigenen Ichs) Verbesserung der Kritikfähigkeit 7

8 Steigerung des Selbstwertgefühls Vermittlung einer Einstellungsänderung/ eines Identitätserlebens: vom Schläger zum Supporter! Anschließend folgt die statistische Auswertung zum Anti-Gewalt-Training. Der Erhebungspunkt bezieht sich auf den Beginn des Kurses. Durchgeführte Anti-Gewalt-Trainings/ Teilnehmer Zeitraum Teilnehmer Zuweisung der Amtsgerichte 2012 Amtsgericht Soltau 2 Amtsgericht Walsrode 3 Amtsgericht Stade 1 Verurteilt wegen Anzahl der Gewaltdelikte Kein Gewaltdelikt im aktuellen Urteil 0 ein Gewaltdelikt im aktuellen Urteil 4 zwei Gewaltdelikte im aktuellen Urteil 0 drei Gewaltdelikte im aktuellen Urteil 2 Teilnehmerstruktur Staatsangehörigkeit 2012 Deutsch 2 Deutsch mit Migrationshintergrund 2 Ausländische Herkunft 1 Aussiedler 1 7 Dazu zählen insbesondere die Delikte der Körperverletzung, des Raubes, der Bedrohung und der räuberischen Erpressung. Beleidigungen werden nicht gezählt. 8

9 Alter 14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre 18 Jahre Jahre 20 Jahre 21 Jahre >21 Jahre Wohnorte Stadt Munster 1 Stadt Walsrode 3 Stadt Soltau 2 Samtgemeinde Schwarmstedt 0 Stadt Schneverdingen 0 Stadt Bad Fallingbostel 0 Gemeinde Bispingen 0 Samtgemeinde Rethem 0 Gemeinde Wietzendorf 0 Gemeinde Bomlitz 0 Gemeinde Neuenkirchen 0 Samtgemeinde Ahlden 0 Familiäre/ finanzielle Verhältnisse Bezug von Arbeitslosengeld Trennung/Scheidung der Herkunftsfamilie II Bildung/ Beruf Erreichte Schulabschlüsse Schule für Lernhilfe: 0 Hauptschule: 2 Realschule: 0 Gymnasium: 0 Berufsschule 2 Außerschulische Bildungsmaßnahme 1 arbeitslos Ohne Schulabschluss 3 Sonderschulabschluss 0 Hauptschulabschluss 2 Realschulabschluss 0 Abitur 0 Abschluss noch nicht möglich, 1 da 8. oder 9. Klasse Ergebnisse AGT mit Zertifikat beendet Abbruch von Teilnehmer Abbruch durch Sprungbrett Noch nicht möglich Noch nicht möglich Noch nicht möglich 8 Stand:

10 Arbeitsauflagen 2012 führte der Verein 59 pädagogisch begleitete Arbeitsauflagen durch. Die Zuweisungen erfolgten über die Staatsanwaltschaft Verden, über das Amtsgericht Soltau und das Amtsgericht Walsrode. Die Jugendlichen wurden zu Vorgesprächen eingeladen, in denen die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit besprochen wurden. Anschließend wurden gemeinsam geeignete Einrichtungen wie Seniorenheime, Tierheime, Krankenhäuser, Kirchen oder Feriendörfer gesucht. Während der gesamten Arbeitsauflagen bestand sowohl von Seiten der Jugendlichen, wie von den Einrichtungen die Möglichkeit bei aufkommenden Problemen den Verein Sprungbrett als Ansprechpartner zu nutzen. 22 der vorgenannten Arbeitsauflagen waren in einer Betreuungsweisung integriert. Zuweisungen der Arbeitsauflagen Amtsgericht Soltau Amtsgericht Walsrode Amtsgericht Walsrode (OWI) Staatsanwaltschaft Verden Staatsanwaltschaft Lüneburg 00 3 Auswärtige Gerichte/ Staatsanwaltschaften 01 0 Arbeitsauflagen, die in eine Betreuungsweisung integriert sind Gesamt: Höhe der Stunden bis Umfang der Arbeitsauflagen Arbeitsauflagen Arbeitsauflagen, die in Betreuungsweisungen integriert sind Ergebnisse der durchgeführten Arbeitsauflagen erfolgreich offene Arbeitsauflagen erfolglos Umwandlung/ Einbeziehung 2012 Arbeitsauflagen Arbeitsauflagen in einer Betreuungsweisung

11 Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) Der Täter-Opfer-Ausgleich bezeichnet ein Verfahren, in dem Tätern und Opfern von Straftaten die Möglichkeit geboten wird, bestehende zwischenmenschliche Konflikte mit Hilfe eines neutralen Vermittlers einvernehmlich zu lösen. Im Mittelpunkt des TOA stehen die Be- und Verarbeitung der Tat, ihrer Folgen und die Vereinbarung von Wiedergutmachungsleistungen der Täter an die Geschädigten. Anders als im Strafverfahren wird im TOA-Ausgleich die Möglichkeit gegeben, den bestehenden Konflikt gemeinsam zu lösen. Wenn das gelingt, kann auch ein Gerichtsverfahren überflüssig werden. Anschließend noch einige statistische Auswertungen zu den Täter-Opfer- Ausgleichsverfahren. Anzahl TOA-Verfahren 9 13 Täter Opfer 9 13 Opfer (Institutionen) 1 0 Ergebnisse TOA gelungen 5 11 TOA misslungen 6 4 Gründe für den erfolglosen TOA Opfer nicht zum TOA bereit/ nicht zum Vorgespräch erschienen 5 1 Täter verzogen 1 1 Täter nicht zum TOA bereit 0 1 Täter nicht zum Vorgespräch erschienen 0 1 Schadenswiedergutmachung nicht eingehalten

12 Zuweisung der Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren durch Staatsanwaltschaft Verden Lüneburg Amtsgericht Walsrode Soltau Selbstmelder Walsrode Soltau Geschlecht Täter Geschlecht Opfer männlich 8 11 männlich 6 8 weiblich 3 4 weiblich 3 5 Nationalität Täter/-innen Nationalität Opfer deutsch 7 9 deutsch 9 13 deutsch mit Migrationshintergrunhintergrund 2 2 deutsch mit Migrations- 0 0 Aussiedler 1 2 Aussiedler 0 0 Ausländer 1 2 Ausländer 0 0 unbekannt 0 0 unbekannt 0 0 Alter Täter/-innen Alter Opfer Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre und älter und älter

13 Täter/-innen Wohnorte Tatorte Schneverdingen 2 6 Schneverdingen 2 4 Munster 3 3 Munster 3 2 Soltau 2 3 Soltau 2 2 Rethem 0 0 Walsrode 1 1 Walsrode 0 0 B. Fallingbostel 0 0 Neuenkirchen 3 0 Hodenhagen 0 0 Bispingen 1 2 Bispingen 1 4 Hodenhagen 0 0 Nicht bekannt 1 0 Schwarmstedt 0 1 Wietzendorf 0 0 Bad Fallingbostel 0 0 Bildung/ Beruf/ Täter Förderschüler 0 1 Hauptschüler 1 5 Realschüler 1 0 Gymnasium 1 3 Berufsschüler 1 1 Auszubildende 0 0 Berufstätig 0 1 Arbeitslos 1 2 Lehrgang 1 0 Nicht bekannt 5 2 Delikte Körperverletzung 7 8 Raub 0 0 Diebstahl 0 1 Betrug 1 0 Sachbeschädigung 1 3 Beleidigung 0 1 Bilanz des Jahres 2012 Personal, Fortbildung, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit Im personellen Bereich gibt es bezüglich des Personalschlüssels keine Veränderung. Die Arbeit wird weiterhin mit 2,0 Personalstellen geleistet. Für Frau Ott, die zum ausgeschieden ist, konnte Frau Hussain zum gewonnen werden. Das bedeutet, dass der Verein sieben Monate lang die Arbeit mit 1,5 Stellenanteile überbrückt hat. Weiterhin wurden zusätzliche Arbeitszeiten benötigt, um den Bereich des Anti-Gewalt- Trainings aufzubauen. Dazu gehörten konzeptionelle Arbeiten, Vorbereitungstreffen mit den beteiligten Institutionen und die Teilnahme an der Anti-Gewalt-Trainer-Weiterbildung. Außerdem wurde das 25.-jährige Jubiläum des Vereins organisiert und durchgeführt. 13

14 Die Mitarbeiter/-innen haben im Jahr 2012 an folgenden Fortbildungen teilgenommen, die vom Verein Sprungbrett finanziert wurden: 26/ Anti-Gewalt-Training Grundlagen der Gewalt 16/ Anti-Gewalt-Training Sucht und Medien 21/ Anti-Gewalt-Training Ich-Optimierung Anti-Gewalt-Training Prüfungsmodul Anti-Gewalt-Training Praxisteil Spuren im Netz Fachtag Gewaltprävention Symposium Gemeinsam gegen Jugenddelinquenz 7./ Anti-Gewalt-Training Stress, vom Wissen zum Können Das Team hat den Supervisor gewechselt. Im Wesentlichen wurden Fallsupervisionen durchgeführt, in deren Mittelpunkt die kritische Reflektion des eigenen Handelns steht. Der Verein Sprungbrett hat sich an den Informationstagen der BBS Walsrode am ( An wen kann ich mich wenden? ) und der BBS Soltau am ( Der Ratwegweiser Informationsveranstaltung für Jugendliche ) beteiligt. Am hat der Verein an der Beratungskonferenz der Hauptschule Soltau teilgenommen. Der Verein Sprungbrett hat an den Mitgliederversammlungen am und der Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen für ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige nach JGG und KJHG (LAG) teilgenommen. Weiterhin haben zwei Mitarbeiter/-innen an der Zukunftswerkstatt der LAG am teilgenommen. Aus den Ergebnissen der Zukunftswerkstatt wurde u.a. der Arbeitskreis Finanzen gegründet. Das Ziel des Arbeitskreises liegt in der Verbesserung der finanziellen Grundlage der niedersächsischen Einrichtungen. Ein Vertreter des Vereins hat sich dem Arbeitskreis angeschlossen. Ein erstes Treffen fand am statt. Zusätzlich nahm ein Vertreter des Vereins Sprungbrett an 2 Treffen der Regionalgruppe Nord der Landesarbeitsgemeinschaft teil. Bezüglich der angedachten Evaluation der Ambulanten Maßnahmen wirkt der Verein Sprungbrett in der Testphase der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) mit. Geplant ist eine flächendeckende Evaluation aller in der LAG organisierten Einrichtungen. Ein Vertreter des Vereins Sprungbrett wirkt in der Arbeitsgruppe Schulschwänzer des Kreispräventionsrates des Landkreises Heidekreis mit und hat im Jahr 2012 an fünf Arbeitstreffen teilgenommen. Der Verein Sprungbrett hat am an der ersten Sozialkonferenz der Stadt Soltau teilgenommen. 14

15 Am hat der Verein Sprungbrett die Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach 8 a KJHG für den Bereich der Jugend- und Sozialarbeit mit dem Landkreis Heidekreis unterschrieben. In der täglichen Fallarbeit wurden 2012 keine Anzeichen für eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt jähriges Jubiläum des Vereins Sprungbrett Am hat der Verein Sprungbrett mit seiner praktischen Arbeit begonnen. Das der Sprungbrett e.v. zu einem festen Bestandteil des Landkreises Heidekreis geworden ist, verdanken wir zu einem bedeutenden Teil der Unterstützung von sehr vielen Menschen. Deshalb haben wir am gemeinsam gefeiert. Dazu wurde am Vormittag ein Tag der offen Tür in den neuen Räumlichkeiten in Soltau durchgeführt. Am Nachmittag fand ein Empfang im Hotel Meyn statt. Neben den Grußworten des Landrates Manfred Ostermann, hat der Gründungsvorsitzende Gustav Isernhagen einen Rückblick in die Anfangszeit ermöglicht. Höhepunkt der Veranstaltung war der Vortrag von Herrn Rupert Voss Menschen in Veränderung! Wie können wir schwierige Jugendliche zurückgewinnen?!. Über das Jubiläum, dem Beginn des Anti-Gewalt-Trainings und der Neueinstellung von Frau Hussain berichtete die örtliche Presse. Betreuungsweisungen Die Anzahl der durchgeführten Betreuungsweisungen ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen wurden 65 Betreuungsweisungen bearbeitet. Es ergibt sich einen Zuwachs der Fallzahlen im Bereich der freiwilligen Teilnehmer/innen von 4 auf 7. Der mehrjährige Vergleich zeigt, dass sich die Fallzahlen auf einem Niveau für 1,5 Stellen bewegen. Im Jahr 2012 musste keine Warteliste für die Aufnahme der Jugendlichen/Heranwachsenden geführt werden. Besonders hervorzuheben ist die schwere Erreichbarkeit einiger Jugendlichen. Diese subjektive Beobachtung wird über die vollstreckten Erzwingungsarreste (Seite 4) bestätigt. Obwohl es auf den ersten Blick einen Rückgang bei den verhängten Arresten von 16 auf 9 gibt, ist festzuhalten, dass von den 9 bereits 7 Arreste vollstreckt wurden. In der Vergangenheit hat die Verhängung der Arreste zu einer Verhaltensänderung bei den Jugendlichen geführt, die sich dadurch zeigte, dass sie sich sichtbar bemühten die Weisung zu erfüllen. Dieses ist 2012 nicht festzustellen. Trotz intensiver Bemühungen (wie z.b. Hausbesuche) verweigern bzw. entziehen sich einige Teilnehmer/-innen der Maßnahme, so dass vier männliche Jugendliche die Betreuungsweisung nicht erfüllt haben. Am haben wir die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel ( Santa Fu ) in Hamburg mit 5 Jugendlichen besucht. Der Besuch wurde vor- und nachbereitet. Ziel des Projektes ist es, den Jugendlichen die Konsequenzen einer kriminellen Karriere zu verdeutlichen, wie z.b. die Haft und deren Bedingungen, die Situation mit einer längeren Haftstrafe umzugehen, die Auswirkungen auf die eigene Familie, der Umgang mit anderen Inhaftierten, Drogen und Gewalt im Gefängnis und die Gründe für hohe Rückfallquoten. Es konnte verdeutlicht werden, dass der größte Teil der Straftaten aufgedeckt und bestraft wird. Der Schwerpunkt des Projektes liegt in den authentischen Gesprächen mit erwachsenen Inhaftierten. Die Schilderungen des kriminellen Lebensweges der Inhaftierten, sollen die Jugendli- 15

16 chen wachrütteln. Sie sollen lernen erst nachzudenken und dann zu handeln, indem sie die Möglichkeit der Inhaftierung in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung vor einer potentiellen Straftat einbeziehen. Auch dieses Jahr haben die Jugendlichen die Teilnahme an dem Projekt als sehr aufschlussreich, informativ und aufklärend empfunden. Auch in diesem Jahr haben sich viele ehemalige Teilnehmer an den Verein gewandt. Einige haben uns zu kurzen beratenden Gesprächen aufgesucht. Andere sind auf Besuch vorbeigekommen und haben berichtet, wie es ihnen in den letzten Monaten/Jahren ergangen ist. Diese Gespräche haben einen sehr hohen Stellenwert, da sie zeigen, dass diese Jugendlichen sich sehr gut betreut gefühlt haben. Hinsichtlich der sog. Legalbewährung, d.h. der Frage nach einer erneuten Straffälligkeit, sind von den verabschiedeten und den noch zu betreuenden Teilnehmern während der Betreuungszeit ca. 58 % nicht erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten. Bei 12% ist es nicht bekannt, während 29% durch neue Straftaten aufgefallen sind. 9 Die meisten Teilnehmer/ -innen nutzten die Angebote als Sprungbrett zu einer positiven Veränderung bisheriger Verhaltensweisen. Diese Entwicklungen sind teilweise sehr mühsame und konfliktgeladene Prozesse, die sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken, dann aber dafür umso nachhaltiger wirken. Mit der praktischen Arbeit können Ziele erreicht werden, die durch freiheitsentziehende Maßnahmen nicht denkbar wären. Insgesamt umfasste die Arbeit ein breites Spektrum von praktischen Hilfen bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und aktuellen Krisen. Die Zusammenarbeit in Fragen der alltäglichen Lebensbewältigung bot für die jungen Menschen die Chance, unmittelbare Entlastung durch das Betreuungsverhältnis zu erfahren. Den Teilnehmern wurde die Verantwortung für die Lösung ihrer Probleme allerdings nicht abgenommen, stattdessen wurden die Jugendlichen darin gefördert, Handlungskompetenzen zur Problemlösung zu entwickeln und zu lernen, eigenverantwortlich zu handeln. Anti-Gewalt-Training (AGT) Zum Beginn des Jahres wurden die Rahmenbedingungen des AGTs in der Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen erstellt. Neben der anschließenden Konzeptentwicklung, wurde parallel ein Mitarbeiter zum Anti-Gewalt-Trainer fortgebildet. Anschließend wurde das fertige Konzept den beteiligten Einrichtungen und der Presse vorgestellt. Aufgrund der bereits beschriebenen Personalsituation konnte der erste Kurs dann nicht wie geplant im Juni starten. Der Beginn musste auf Oktober verschoben werden und wird voraussichtlich im April 2013 enden. Der erste Kurs wurde bewusst mit einer geringeren Teilnehmerzahl von sechs Personen gestartet. Der nächste Kurs im Jahr 2013 ist mit 8 Teilnehmern geplant. Er wird voraussichtlich von Juni Dezember 2013 dauern. Es bleibt festzuhalten, dass das AGT von der Jugendgerichtshilfe und den Amtsgerichten sehr gut angenommen wird. Der nächste Kurs ist bereits mit sechs Teilnehmern belegt. 9 Diese Zahl setzt sich hauptsächlich aus den Informationen der betreuten Jugendlichen zusammen. Zu dem überwiegenden Teil der Jugendlichen bauen wir ein sehr vertrauensvolles Verhältnis auf, so dass wir in der Regel auf die Angaben der Jugendlichen vertrauen. 16

17 Die Jugendlichen nehmen regelmäßig und mit großer Begeisterung an dem Kurs teil. Sie sind sehr motiviert, lernbereit und arbeiten sehr kooperativ in der Gruppe mit. Täter-Opfer Ausgleich Gegenüber dem Vorjahr gab es einen Anstieg bezüglich der Verfahren von 9 auf 13. Die 2002 installierte Opferkasse bleibt ein wichtiges Instrument. Die Opferkasse wurde eingeführt, um Jugendlichen die Möglichkeit einzuräumen, durch das Ableisten von gemeinnützigen Arbeitsstunden Geld zugunsten des Opfers zu verdienen, das durch den Verein Sprungbrett an die Opfer gezahlt wird. Aus der Opferkasse wurden dieses Jahr 225 an zwei Geschädigte ausgezahlt. Ausblick auf das Jahr 2013 Ein Schwerpunkt wird weiterhin in der Etablierung des Anti-Gewalt-Trainings liegen. Im neuen Jahr sollen zwei Kurse beendet werden. Im Bereich der Verwaltung wird die Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt. Danksagungen Unsere Arbeit ist nur durch die enge Zusammenarbeit mit den verschiedensten Institutionen des Landkreises zu realisieren. Zu nennen sind hier insbesondere: die Jugendgerichte, das Jugendamt, die Staatsanwaltschaften, ProJob Soltau und Walsrode, die Ambulanten Justizsozialdienste Soltau und Walsrode (Bewährungshilfe), die Volkshochschule Heidekreis ggmbh, das Arbeitslosenprojekt TuWat, Jugend Stärken - Aktiv in der Region, die TAS Soltau, das Oskar Kämmer Bildungswerk in Walsrode, die Berufsschulen Soltau und Walsrode, die Sozialraumpartner, der Sozialpsychiatrische Dienst, die Erziehungsberatungsstelle, die Schuldner- und Ausländerberatung der Diakonie Walsrode, die Migrationsberatung des DRK Kreisverband Soltau, Pro Familia Soltau, die Schuldnerberatung des Vereins Café Atempause, die Agenturen für Arbeit Soltau und Walsrode und die Sozialämter der Städte und Gemeinden des Landkreises. Weiterhin möchten wir uns bei den Einrichtungen des Landkreises bedanken, die den Jugendlichen immer wieder die Möglichkeit bieten, ihre Arbeitsauflagen zu erfüllen. Bei den Kreissparkassen Walsrode und Soltau bedanken wir uns für die Spenden, mit denen wir unsere neuen Räumlichkeiten ausstatten konnten. Außerdem ein großes Dankeschön an Frau Ott die fast 10 Jahre für den Verein tätig war. Zum Abschluss möchte sich das Team noch bei dem Vorstand des Vereins Sprungbrett bedanken, ohne dessen ehrenamtliches Engagement unsere Arbeit so nicht hätte verwirklicht werden können. 17

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