Verkaufsprospekt (eine in Luxemburg ansässige offene Investmentgesellschaft) Januar 2009

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1 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt (eine in Luxemburg ansässige offene Investmentgesellschaft) Januar 2009 Deutschland/Österreich Dieser Verkaufsprospekt ist nur in Verbindung mit dem Nachtrag vom März 2009 gültig

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3 Schroder International Selection Fund (eine in Luxemburg ansässige offene Investmentgesellschaft) Verkaufsprospekt Januar 2009 Dieser Verkaufsprospekt ist nur in Verbindung mit dem Nachtrag vom März 2009 gültig Schroder Investment Management (Luxembourg) S.A. Internet Site:

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5 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Seite 3 Wichtige Hinweise Exemplare dieses Verkaufsprospekts können bei folgender Anschrift angefordert werden, an die auch Anfragen zur Gesellschaft zu richten sind: Schroder Investment Management (Luxembourg) S.A. 5, rue Höhenhof L-1736 Senningerberg Großherzogtum Luxemburg Tel: (+352) Fax: (+352) Bevor Sie einen Antrag auf Zeichnung von Anteilen stellen, lesen Sie bitte den gesamten Verkaufsprospekt durch. Wenn Sie Fragen zum Inhalt dieses Verkaufsprospekts haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzberater oder sonstigen professionellen Berater. Die Anteile werden auf der Grundlage der Informationen angeboten, die im vorliegenden Verkaufsprospekt und den hier erwähnten Dokumenten enthalten sind. Niemand ist berechtigt, im Zusammenhang mit dem Angebot, der Platzierung, der Zeichnung, dem Verkauf, dem Umtausch oder der Rücknahme von Anteilen Anzeigen zu veröffentlichen, Informationen vorzulegen oder Erklärungen abzugeben, die nicht in diesem Verkaufsprospekt enthalten sind; wenn derartige Anzeigen, Informationen oder Erklärungen veröffentlicht, vorgelegt oder abgegeben werden, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie von der Gesellschaft oder der Verwaltungsgesellschaft genehmigt wurden. Mit der Aushändigung dieses Verkaufsprospekts oder dem Angebot, der Platzierung, der Zeichnung oder der Ausgabe von Anteilen wird unter keinen Umständen impliziert oder zugesichert, dass die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen zu einem Zeitpunkt nach dem Datum dieses Verkaufsprospekts korrekt sind. Die Verwaltungsratsmitglieder, deren Namen weiter unten angegeben werden, haben die gebotene Sorgfalt aufgewendet, um sicherzustellen, dass die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen den Tatsachen entsprechen und dass bei diesen Informationen keine wesentlichen Aspekte verschwiegen wurden. Die Verwaltungsratsmitglieder übernehmen die diesbezügliche Haftung. In verschiedenen Ländern können Einschränkungen hinsichtlich der Ausgabe dieses Verkaufsprospekts und zusätzlicher Unterlagen sowie des Angebots von Anteilen bestehen. Anleger, die Anteile zeichnen möchten, sollten sich nach den Vorschriften für Geschäfte mit Anteilen in ihrem Land, nach eventuell bestehenden Devisenkontrollbestimmungen und den steuerlichen Folgen aus Geschäften mit Anteilen erkundigen. Dieser Verkaufsprospekt stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung durch irgendeine Person in einem Land dar, in dem solche Angebote oder Aufforderungen rechtswidrig oder nicht genehmigt sind, oder an eine Person dar, an die derartige Angebote oder Aufforderungen nach dem Gesetz nicht gemacht werden dürfen. Anleger sollten berücksichtigen, dass gegebenenfalls nicht alle einschlägigen aufsichtsrechtlichen Schutzbestimmungen Anwendung fi nden, die in ihrem Rechtssystem existieren, und dass sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung nach diesen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen haben, falls derartige Entschädigungseinrichtungen bestehen. Die Aufbewahrung und Speicherung der persönlichen Daten in Bezug auf die Anleger sind erforderlich, um es der Verwaltungsgesellschaft zu ermöglichen, die von den Anlegern benötigten Dienstleistungen auszuführen und die rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Verpfl ichtungen zu erfüllen. Durch Zeichnung von Anteilen der Gesellschaft erklären sich die Anleger ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten gespeichert, geändert, sonst verwendet oder offengelegt werden, und zwar (i) gegenüber Schroders und anderen Parteien, die mit der Gesellschaft in einer Geschäftsbeziehung stehen (z.b. externe Verarbeitungszentren, Versand- oder Zahlstellen), einschließlich Unternehmen in Ländern, in denen keine Datenschutzgesetze existieren oder deren Standard niedriger ist als in der Europäischen Union oder (ii) wenn gesetzlich oder behördlich erforderlich (Luxemburg oder anderswo). Die persönlichen Daten dürfen ohne die Zustimmung des Anlegers nicht von Personen verwendet oder diesen offengelegt werden, die nicht im vorherigen Abschnitt erwähnt sind. Es wurden angemessene Maßnahmen ergriffen, um die Vertraulichkeit der persönlichen Daten sicherzustellen, die bei Schroders übermittelt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Informationen elektronisch übertragen und außerhalb Luxemburgs

6 Seite 4 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt verfügbar gemacht werden, kann jedoch, während sich die Informationen im Ausland befi nden, nicht derselbe Grad an Vertraulichkeit und Schutz in Bezug auf die Datenschutzbestimmungen garantiert werden, wie zurzeit in Luxemburg gültig. Schroders übernimmt keine Haftung in Bezug auf nicht autorisierte Dritte, die Kenntnis über solche persönlichen Daten oder Zugriff darauf erhalten, außer bei Fahrlässigkeit durch Schroders. Die Anleger haben das Recht, auf die persönlichen Daten zuzugreifen und sie zu berichtigen, wenn die Daten falsch oder unvollständig sind. Persönliche Daten dürfen nicht länger als für den Zweck der Datenverarbeitung nötig aufbewahrt werden. Die Aushändigung dieses Verkaufsprospekts kann in verschiedenen Ländern von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass dieser Verkaufsprospekt in die von den Regulierungsbehörden der jeweiligen Länder festgelegten Sprachen übersetzt wird. Sollten zwischen der übersetzten und der englischen Fassung dieses Verkaufsprospekts Abweichungen bestehen, ist in jedem Fall die englische Fassung maßgeblich. Die Verwaltungsgesellschaft kann Telefonaufzeichnungsverfahren einsetzen, um Gespräche aufzuzeichnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Anleger mit der Bandaufzeichnung von Gesprächen mit der Verwaltungsgesellschaft und der Benutzung dieser Aufzeichnungen durch die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Gesellschaft in Gerichtsverfahren oder anderen Fällen, in denen sie dies für notwendig erachten, einverstanden sind. Der Preis der Anteile an der Gesellschaft und die Erträge aus den Anteilen können sowohl fallen als auch steigen, und es besteht keine Sicherheit, dass der Anleger die investierte Summe zurückerhält.

7 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Seite 5 Inhalt Definitionen Verwaltungsrat Verwaltung Abschnitt 1 1. Die Gesellschaft Struktur Anlageziel und Anlagepolitik Anteilklassen Abschnitt 2 2. Handel mit Anteilen Zeichnung von Anteilen Rücknahme und Umtausch von Anteilen Berechnung des Nettovermögenswertes Aussetzung oder Verschiebung Grundsätzliches über Market-Timing und häufi gen Handel Abschnitt 3 3. Allgemeine Informationen Angaben zur Verwaltung, zu Gebühren und Kosten Angaben zur Gesellschaft Ausschüttungen Besteuerung Versammlungen und Berichte Angaben zu den Anteilen Pooling Gemeinsames Management Zusätzliche Informationen für Investoren in der Bundesrepublik Deutschland Besondere Risiken durch neue steuerliche Nachweispfl ichten Zusätzliche Informationen für Anleger in Österreich Anhang I Anlagebeschrän kungen Anlage in übertragbare Wertpapiere und Liquide Mittel Anlagen in anderen Vermögenswerten Derivative Finanzinstrumente Einsatz von Techniken und Instrumenten in Verbindung mit übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten Risikomanagementverfahren Verschiedenes Anhang II Anlagerisiken Anhang III Angaben zu den Teilfonds Anhang IV Verfügbare Anteilklassen Nachtrag vom März I. Neue Teilfonds II. Änderungen bei den Teilfonds III. Verwaltungsrat IV. Angaben zur Gesellschaft V. Angaben zu den Teilfonds

8 Seite 6 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Definitionen Anleger Anteil Anteilinhaber Anteilklasse AUD Ausschüttende Anteile Ausschüttungsperiode CHF CSSF Depotbank EU EUR EWR FATF GBP Geregelter Markt Geschäftstag Gesellschaft Handelstag HKD JPY Nettovermögenswert pro Anteil OGA Eine Person, die Anteile zeichnet Ein nennwertloser Anteil einer Anteilklasse am Kapital der Gesellschaft Ein Inhaber von Anteilen Eine Anteilklasse mit einer besonderen Kostenstruktur Australische Dollar Anteile, bei denen die Erträge ausgezahlt werden Der Zeitraum von einem Dividendenzahlungstermin der Gesellschaft zum nächsten. Dies kann ein Jahr oder kürzer sein, wenn Dividenden regelmäßiger gezahlt werden Schweizer Franken Commission de Surveillance du Secteur Financier (Luxemburger Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor) JP Morgan Bank Luxembourg S.A. als Depotbank und Fondsverwalter Europäische Union Die europäische Währungseinheit (auch Euro genannt) Europäischer Wirtschaftsraum Financial Action Task Force (auch Groupe d Action Financière Internationale GAFI genannt) Britisches Pfund Ein Markt, der geregelt ist, dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist, der anerkannt und für das Publikum in einem qualifi zierten Land offen ist Ein Wochentag, an dem die Banken in Luxemburg normalerweise für den Geschäftsverkehr geöffnet sind Schroder International Selection Fund Sofern in den Angaben zu den Teilfonds in Anhang III nichts anderes angegeben ist, ist ein Handelstag ein Geschäftstag, der nicht in einer Periode liegt, in der die Berechnung des Nettovermögenswertes des jeweiligen Teilfonds ausgesetzt ist oder ein Tag, den die Verwaltungsratsmitglieder gegebenenfalls festlegen können Hongkong Dollar Japanischer Yen Der Wert pro Anteil einer bestimmten Anteilklasse, der ent-sprechend den relevanten Bestimmungen berechnet wird, die unter dem Titel Berechnung des Nettovermögenswertes in Abschnitt 2.3 erläutert werden Ein anderer Organismus für gemeinsame Anlagen im Sinne von Artikel 1(2) erster und zweiter Gedankenstrich der EG-Richtlinie 85/611/EWG vom 20. Dezember 1985, in der jeweils geltenden Fassung

9 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Seite 7 OGAW Qualifizierter Markt Qualifiziertes Land Rechtliche Bestimmungen Satzung Schroders SGD Status als ausschüttender Fonds in Großbritannien Teilfonds Ein Organismus für gemeinsame Anlagen in übertragbare Wertpapiere im Sinne von Artikel 1(2) der EG-Richtlinie 85/611/EWG vom 20. Dezember 1985, in der jeweils geltenden Fassung Eine amtliche Börse oder ein anderer Geregelter Markt Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union ( EU ), jeder Mitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ) sowie jedes andere Land, das nach Meinung der Verwaltungsratsmitglieder im Hinblick auf die Anlageziele der einzelnen Teilfonds geeignet erscheint Das Gesetz von 2002 sowie alle gegenwärtigen oder zukünftigen Luxemburger Gesetze oder Ausführungsverordnungen, Rundschreiben und Veröffentlichungen der CSSF Die Satzung der Gesellschaft in der jeweils neuesten Fassung Die oberste Holdinggesellschaft der Verwaltungsgesellschaft sowie ihrer Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen weltweit Singapur-Dollar Eine für britische Anteilinhaber steuerrelevante Klassifi zierung (Distributor Status) Ein spezielles Portfolio von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten innerhalb der Gesellschaft, das seinen eigenen Nettovermögenswert hat und aus einer oder mehreren Anteilklassen besteht Thesaurierende Anteile UK USA oder US USD Vertriebsstelle Verwaltungsgesellschaft Anteile, bei denen die Erträge wiederangelegt werden, so dass die Erträge im Anteilspreis enthalten sind Vereinigtes Königreich Vereinigte Staaten von Amerika US-Dollar Eine Person oder Firma, die jeweils von der Verwaltungsgesellschaft ordnungsgemäß beauftragt wird, den Vertrieb der Anteile zu übernehmen oder zu organisieren Schroder Investment Management (Luxembourg) S.A. Verwaltungsratsmitglieder Der Verwaltungsrat der Gesellschaft WWU Europäische Wirtschafts- und Währungsunion Sofern keine anders lautenden Angaben gemacht werden, handelt es sich bei allen Zeitangaben um die mitteleuropäische Zeit (MEZ). Wenn der Kontext dies zulässt, beinhalten im Singular verwendete Wörter auch den Plural und umgekehrt.

10 Seite 8 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Verwaltungsrat Vorsitzender Mitglieder Massimo TOSATO, Vice Chairman, Schroders PLC, 31 Gresham Street, London EC2V 7QA, Vereinigtes Königreich Jacques ELVINGER, Avocat, Elvinger, Hoss & Prussen, 2, place Winston Churchill, L-2014 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg Daniel DE FERNANDO GARCIA, Consultant, José Abascal 58, 7 Derecha, Madrid, Spanien Noel FESSEY, Managing Director, Schroder Investment Management (Luxembourg) S.A., 5, rue Höhenhof, L-1736 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg Gary JANAWAY, Director, Schroder Investment Management (Luxembourg) S.A., 5, rue Höhenhof, L-1736 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg Gavin RALSTON, Head of Continental Europe, Schroder Investment Management Limited, 31 Gresham Street, London EC2V 7QA, Vereinigtes Königreich

11 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Seite 9 Verwaltung Eingetragener Sitz Verwaltungsgesellschaft und Domizilstelle Anlageverwalter Depotbank Unabhängige Abschlussprüfer Hauptrechtsberater Hauptzahlstelle Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland 5, rue Höhenhof, L-1736 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg Schroder Investment Management (Luxembourg) S.A., 5, rue Höhenhof, L-1736 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg Schroder & Co Bank AG, Central 2, CH-8021 Zürich, Schweiz, 31 Gresham Street, London EC2V 7QA, Vereinigtes Königreich Schroder Investment Management Brasil DTVM S.A., Rua Joaquim Floriano, andar - cj. 141 / 142 / 143 / São Paulo - SP - Brasilien Schroder Investment Management North America Inc., 875 Third Avenue, 22 nd Floor, New York, New York , USA Schroder Investment Management (Hong Kong) Limited, Suites 3301, Level 33, Two Pacifi c Place, 88 Queensway, Hongkong Schroder Investment Management (Japan) Limited, Marunouchi, Chiyoda-ku, Tokio , Japan Schroder Investment Management (Singapore) Limited, 65 Chulia Street # 46-00, OCBC Centre, Singapur European Investors Inc., 717 Fifth Avenue, New York, New York USA Fisch Asset Management AG, Bellerive 241, Postfach CH-8034 Zürich JP Morgan Bank Luxembourg S.A., European Bank and Business Centre, 6, route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg PricewaterhouseCoopers S.à r.l., 400, route d Esch, L-1471 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Elvinger, Hoss & Prussen, 2, place Winston Churchill, L-2014 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Schroder Investment Management (Luxembourg) S.A., 5, rue Höhenhof, L-1736 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg UBS Deutschland AG, Stephanstraße 14-16, D Frankfurt am Main Weitere Informationsstelle Schroder Investment Management GmbH, Taunustor 2, in der Bundesrepublik D Frankfurt am Main Deutschland Die Schroder Investment Management GmbH ist nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Neben den in diesem Verkaufsprospekt genannten anderen Dokumenten ist bei der deutschen Informationsstelle für jeden Teilfonds ein vereinfachter Verkaufsprospekt erhältlich.

12 Seite 10 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Abschnitt 1 1. Die Gesellschaft 1.1 Struktur Die Gesellschaft ist eine offene Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer Société anonyme, die nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg gegründet wurde und bei der es sich um eine Société d Investissement à Capital Variable ( SICAV ) handelt. Die Gesellschaft betreibt separate Teilfonds mit jeweils einer oder mehreren Anteilklassen. Die Teilfonds unterscheiden sich durch ihre spezifi sche Anlagepolitik oder andere spezifi sche Merkmale. Die Gesellschaft ist eine einzige juristische Person. Das Vermögen eines einzelnen Teilfonds wird ausschließlich zugunsten der Anteilinhaber des jeweiligen Teilfonds investiert, und mit dem Vermögen eines spezifi schen Teilfonds dürfen ausschließlich Verbindlichkeiten und Verpfl ichtungen dieses Teilfonds erfüllt werden. Bestimmte Anteile sind an der Luxemburger Börse notiert. Die Verwaltungsratsmitglieder können beschließen, einen Antrag auf Notierung anderer Anteile zu stellen, und diese Anteile an jeder amtlichen Börse notieren lassen. Die Verwaltungsratsmitglieder können jederzeit beschließen, neue Teilfonds aufzulegen und/oder innerhalb der einzelnen Teilfonds eine oder mehrere Anteilklassen einzuführen; in diesem Fall wird dieser Verkaufsprospekt entsprechend aktualisiert. Die Verwaltungsratmitglieder können gegebenenfalls auch die Schließung eines Teilfonds, oder die Schließung einer oder mehrerer Anteilklassen eines Teilfonds für weitere Zeichnungen beschließen. 1.2 Anlageziel und Anlagepolitik Das ausschließliche Ziel der Gesellschaft besteht darin, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel in übertragbare Wertpapiere und andere zulässige Vermögenswerte jeder Art, einschließlich derivativer Finanzinstrumente, anzulegen, um das Anlagerisiko zu streuen und die Erträge aus ihrem Portfoliomanagement an ihre Anteilinhaber weiterzugeben. Die jeweiligen Anlageziele und Anlagegrundsätze der einzelnen Teilfonds werden in Anhang III erläutert. Bei den Anlagen der einzelnen Teilfonds müssen die in Anhang I beschriebenen Beschränkungen jederzeit eingehalten werden, und Anleger sollten sich vor einer Investmententscheidung der Anlagerisiken bewusst sein, die in Anhang II beschrieben sind. 1.3 Anteilklassen Die Verwaltungsratsmitglieder können beschließen, in jedem der Teilfonds verschiedene Anteilklassen einzuführen, deren Vermögen in Übereinstimmung mit der besonderen Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds gemeinsam investiert wird, die sich aber durch besondere Kostenstrukturen, Referenzwährungen oder sonstige spezielle Merkmale von den anderen Anteilklassen unterscheiden können. Für jede Anteilklasse wird ein eigener Nettovermögenswert pro Anteil berechnet, der aufgrund dieser variablen Faktoren unterschiedlich ausfallen kann. Anteile werden grundsätzlich als thesaurierende Anteile ausgegeben. Ausschüttende Anteile innerhalb eines Teilfonds werden nur nach dem Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder ausgegeben. Anleger können bei der Verwaltungsgesellschaft oder bei ihrer Vertriebsstelle anfragen, ob innerhalb der Anteilsklassen und Teilfonds ausschüttende Anteile erhältlich sind. Anleger werden darauf hingewiesen, dass nicht alle Vertriebsstellen alle Anteilklassen anbieten. Die einzelnen Anteilklassen weisen folgende Merkmale auf: Ausgabeaufschlag und Vertriebsgebühr Ausgabeaufschlag A- und AX-Anteile A1-Anteile B-Anteile B1-Anteile Bis zu 5,26315% des Nettovermögenswertes pro Anteil Bis zu 4,16667% des Nettovermögenswertes pro Anteil Kein Ausgabeaufschlag Kein Ausgabeaufschlag

13 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Seite 11 C-Anteile D-Anteile I-Anteile J-Anteile P-Anteile X-Anteile Bis zu 3,09278% des Nettovermögenswertes pro Anteil Kein Ausgabeaufschlag Kein Ausgabeaufschlag Kein Ausgabeaufschlag Bis zu 3,09278% des Nettovermögenswertes pro Anteil Kein Ausgabeaufschlag Der Ausgabeaufschlag steht der Verwaltungsgesellschaft und den Vertriebsstellen zu, welcher zum Teil oder gänzlich nach Ermessen des Verwaltungsrates aufgegeben werden kann. Vertriebsgebühr A- und AX-Anteile Keine Vertriebsgebühr A1-Anteile* 0,50% per annum des Nettovermögens des Teilfonds B-Anteile** Aktienfonds 0,60% per annum des Nettovermögens der Teilfonds Absolute Return-Fonds 0,50% per annum des Nettovermögens des Teilfonds; Ausnahme: 0,60% per annum des Nettovermögens beim European Absolute Return Rentenfonds 0,50% per annum des Nettovermögens der Teilfonds; Ausnahme: 0,10% per annum des Nettovermögens beim EURO Short Term Bond Defensive Fonds 0,55% per annum des Nettovermögens der Teilfonds Geldmarktnahe Fonds 0,10% per annum des Nettovermögens der Teilfonds Währungsfonds 0,50% per annum des Nettovermögens der Teilfonds Asset Allocation-Fonds 0,50% per annum des Nettovermögens der Teilfonds B1-Anteile* 1,25% per annum des Nettovermögens der Teilfonds (einschließlich einer Anlegerservicegebühr von 0,25% per annum) C-Anteile Keine Vertriebsgebühr D-Anteile* 1% per annum des Nettovermögens der Teilfonds I-Anteile Keine Vertriebsgebühr J-Anteile Keine Vertriebsgebühr P-Anteile Keine Vertriebsgebühr X-Anteile Keine Vertriebsgebühr * Vertriebsgebühren für A1-, B1- und D-Anteile werden in Abständen gezahlt, die zwischen der Gesellschaft und den Vertriebspartnern, die speziell für den Vertrieb dieser Anteile zuständig sind, festgelegt werden. ** Vertriebsgebühren für B-Anteile werden auf Quartalsbasis gezahlt.

14 Seite 12 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Mindestanlage bei Erstzeichnung, Mindestanlage bei weiteren Zeichnungen und Mindestbeteiligung A-, AX-, A1-, B-, B1-, D- und P-Anteile Die Mindestanlage bei Erstzeichnung beträgt bei A-, AX-, A1-, B-, B1-, D- und P-Anteilen EUR oder USD oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Die Mindestanlage bei weiteren Zeichnungen beträgt bei A-, AX-, A1-, B-, B1-, D- und P-Anteilen EUR oder USD oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Die Mindestanlagebestand beträgt bei A-, AX-, A1-, B-, B1-, D- und P-Anteilen EUR oder USD oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Diese Mindestanlagebeträge für A-, AX-, A1-, B-, B1-, D- und P-Anteilen können von den Verwaltungsratsmitgliedern jederzeit nach freiem Ermessen aufgehoben werden. C-Anteile Die Mindestanlage bei Erstzeichnung beträgt bei C-Anteilen EUR oder USD oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Die Mindestanlage bei weiteren Zeichnungen beträgt bei C-Anteilen EUR oder USD oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Die Mindestanlagebestand beträgt bei C-Anteilen EUR oder USD oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Diese Mindestanlagebeträge für C-Anteile können von den Verwaltungsratsmitgliedern jederzeit nach freiem Ermessen aufgehoben werden. I-Anteile (siehe Sonderbedingungen unten) J-Anteile (siehe Sonderbedingungen unten) X-Anteile (siehe Sonderbedingungen unten) Sonderbedingungen für bestimmte Anteilklassen AX-, A1- und B1-Anteile werden nur Anlegern, die zum Zeitpunkt des Eingangs des jeweiligen Zeichnungsantrags Kunden bestimmter Vertriebsstellen sind, die speziell mit dem Vertrieb von AX-, A1- und B1-Anteilen beauftragt wurden, und nur für die Teilfonds angeboten, für die Vertriebsverträge mit diesen Vertriebsstellen geschlossen wurden. B1-Anteile Beim Kauf von B1-Anteilen des jeweiligen Teilfonds zahlt der Anleger keinen Ausgabeaufschlag. Stattdessen muss gegebenenfalls eine Rücknahmegebühr (contingent deferred sales charge CDSC ) an die Verwaltungsgesellschaft oder jede andere Partei, die von der Verwaltungsgesellschaft jeweils beauftragt wird, gezahlt werden. Werden B1-Anteile innerhalb der ersten 4 Jahre nach ihrer Ausgabe zur Rücknahme eingereicht, wird auf die Rücknahmeerlöse eine CDSC erhoben, deren Sätze in der folgenden Tabelle angegeben sind: Die Einreichung zur Rücknahme erfolgt im Geltender CDSC-Satz 1. Jahr nach der Ausgabe 4% 2. Jahr nach der Ausgabe 3% 3. Jahr nach der Ausgabe 2% 4. Jahr nach der Ausgabe 1% Nach Ablauf des 4. Jahres Keine

15 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Seite 13 Der anwendbare CDSC-Satz berechnet sich nach der Gesamtzeitdauer, während die zur Rücknahme eingereichten Anteile (einschließlich der B1-Anteile, aus denen sie (falls zutreffend) aufgrund eines Umtausches aus einem anderen Fond abgeleitet sind) in Umlauf waren. Bei der Ermittlung, ob eine CDSC erhoben wird, wird die Berechnung so durchgeführt, dass ein möglichst niedriger Satz Anwendung fi ndet. Daher wird davon ausgegangen, dass zunächst die B1-Anteile zurückgenommen werden, die seit mehr als vier Jahren in Umlauf sind, und erst dann die B1-Anteile, die innerhalb dieses Zeitraums von vier Jahren bereits am längsten im Umlauf waren. Für B1-Anteile, die seit mehr als vier Jahren im Umlauf waren, wird keine CDSC fällig. Auf ausschüttende Anteile der Klasse B1 gezahlte Dividenden können nicht automatisch reinvestiert werden und werden bar ausbezahlt. Die Höhe der CDSC wird durch Multiplikation des entsprechenden Prozentsatzes, der oben angegeben ist, mit a) dem Nettovermögenswert der zurückzunehmenden Anteile am Handelstag für die Rücknahme oder (sofern niedriger) b) dem Preis, der für die Erstausgabe der zurückzunehmenden Anteile bzw. für die B1-Anteile eines anderen Teilfonds, aus dem diese Anteile umgetauscht wurden, gezahlt wurde, berechnet; die Berechnung erfolgt in beiden Fällen in der jeweiligen Handelswährung der Anteile, die zur Rücknahme eingereicht. Anleger, die in B1-Anteile investieren, können den Bestand an diesen Anteilen nicht in andere Anteilklassen umtauschen, noch können sie diese Anteile von einer Vertriebsstelle auf eine andere übertragen. Allerdings werden Bestände an B1-Anteilen am letzten Geschäftstag des Monats, in dem sich der Ausgabetag für diese Anteile zum sechsten Mal jährt, automatisch in A1-Anteile umgewandelt; die Umwandlung erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen Nettovermögenswerte der betreffenden B1- und A1-Anteile. In manchen Ländern kann diese Umwandlung dazu führen, dass den Anlegern Steuerverbindlichkeiten entstehen. Anleger sollten sich im Hinblick auf ihre persönliche steuerliche Situation an ihren Steuerberater wenden. Bei jedem Umtausch von B1-Anteilen in eine andere B1-Anteilklasse wird das Alter der alten B1-Anteile auf die neuen B1-Anteile übertragen. Zum Zeitpunkt eines Umtausches von B1-Anteilen in B1-Anteile eines anderen Teilfonds ist keine CDSC zu zahlen. Auf B1-Anteile werden außerdem eine jährliche Vertriebsgebühr von 1% und eine jährliche Anlegerservicegebühr von 0,25% erhoben, die beide täglich anfallen und auf der Grundlage der Nettovermögenswerte dieser Anteile berechnet werden. Die Gebühren sind monatlich an die Verwaltungsgesellschaft oder jede andere Stelle zu zahlen, die von der Verwaltungsgesellschaft gegebenenfalls beauftragt wird. Die aufgelaufenen Beträge der CDSC, der jährlichen Vertriebsgebühr und der Anlegerservicegebühr entstehen für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Verkaufsförderung, dem Marketing und der Finanzierung von B1-Anteilen. D-Anteile D-Anteile werden nur Anlegern, die zum Zeitpunkt des Eingangs des jeweiligen Zeichnungsantrags Kunden bestimmter Vertriebsstellen sind, die speziell mit dem Vertrieb von D-Anteilen beauftragt wurden, und nur für die Teilfonds angeboten, für die Vertriebsverträge mit diesen Vertriebsstellen geschlossen wurden. Beim Kauf von D-Anteilen des jeweiligen Teilfonds zahlt der Anleger keinen Ausgabeaufschlag. Jedoch können von der Vertriebsstelle gewissen Gebühren, beispielsweise Rücknahme- oder Verwaltungsgebühren, von den Rücknahmeerlösen abgezogen werden, wie getrennt zwischen den Anteilinhabern und der Vertriebsstelle vereinbart. Anteilinhaber sollten sich bei den jeweiligen Vertriebsstellen nach den Details der Vereinbarung erkundigen. Anleger, die in D-Anteile investieren, können den Bestand an diesen Anteilen nicht in andere Anteilklassen umtauschen, noch können sie diese Anteile von einer Vertriebsstelle auf eine andere übertragen. I-Anteile werden nur solchen Anlegern angeboten,

16 Seite 14 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt (i) die zum Zeitpunkt des Eingangs des jeweiligen Zeichnungsantrags Kunden von Schroders sind und einen Vertrag über die Kostenstruktur geschlossen haben, die auf die Anlagen der Kunden in diese Anteile Anwendung fi ndet, und (ii) bei denen es sich um institutionelle Anleger handelt, so wie diese von Zeit zu Zeit in den Richtlinien oder Empfehlungen defi niert werden, die von der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde herausgegeben werden. Die Mindestanlage bei Erstzeichnung beträgt bei I-Anteilen EUR oder USD oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Die Mindestanlage bei weiteren Zeichnungen beträgt bei I-Anteilen EUR oder USD oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Der Mindestanlagebestand beträgt bei I-Anteilen EUR oder USD oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Diese Mindestanlagebeträge für I-Anteile können von den Verwaltungsratsmitgliedern jederzeit nach freiem Ermessen aufgehoben werden. Die Gesellschaft wird keine I-Anteile an Anleger ausgeben oder I-Anteile für Anleger umtauschen, die nicht als institutionelle Anleger einzustufen sind. Die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft können nach eigenem Ermessen die Annahme eines Zeichnungsantrages für I-Anteile, die institutionellen Anlegern vorbehalten sind, so lange ruhen lassen, bis der Verwaltungsgesellschaft ausreichende Nachweise dafür vorliegen, dass es sich bei dem betreffenden Anleger um einen institutionellen Anleger handelt. Wenn sich zu irgendeinem Zeitpunkt herausstellt, dass es sich bei einem Inhaber von I-Anteilen nicht um einen institutionellen Anleger handelt, werden die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft die Verwaltungsgesellschaft anweisen, dem betreffenden Anteilinhaber vorzuschlagen, seine Anteile in Anteile einer Anteilklasse des jeweiligen Teilfonds umzutauschen, die nicht den institutionellen Anlegern vorbehalten ist (vorausgesetzt, es existiert eine solche Anteilklasse mit vergleichbaren Merkmalen). Wenn der Anteilinhaber einen solchen Umtausch ablehnt, werden die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft nach eigenem Ermessen die Verwaltungsgesellschaft anweisen, die betreffenden Anteile entsprechend den Bestimmungen im Abschnitt Rücknahme und Umtausch von Anteilen zurückzunehmen. Da I-Anteile unter anderem eine alternative Kostenstruktur bieten sollen,bei der der Anleger ein Kunde von Schroders ist, dem die Managementgebühren direkt von Schroders in Rechnung gestellt werden, werden für I-Anteile keine Managementgebühren aus dem Nettovermögen des jeweiligen Teilfonds fällig. Auf I-Anteile werden aber die Gebühren, die an die Depotbank und die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen sind, sowie die sonstigen Gebühren und Kosten anteilig erhoben. J-Anteile J-Anteile werden nur japanischen Dachfonds angeboten und können nur von japanischen Dachfonds erworben werden, bei denen es sich um institutionelle Anleger handelt, so wie diese von Zeit zu Zeit in den Richtlinien oder Empfehlungen defi niert werden, die von der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde herausgegeben werden. Japanische Dachfonds bedeutet ein Investment-Trust oder ein Investmentunternehmen, das gemäß dem Gesetz zu Investment-Trusts und Investmentunternehmen (Gesetz Nr. 198 von 1951 in der jeweils gültigen Fassung) von Japan (ein Investment-Trust ) gegründet wurde und dessen Zweck die Anlage der Vermögenswerte ausschließlich in Beteiligungen an anderen Investment-Trusts oder Anteilen von Investmentunternehmen oder ähnlichen Organismen für gemeinsame Anlagen ist, die gemäß den Gesetzen eines anderen Landes als Japan gegründet wurden. Die Gesellschaft gibt keine J-Anteile an Anleger aus, die kein japanischer Dachfonds sind, und erlaubt keinen Umtausch von J-Anteilen in Anteile anderer Klassen der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann, nach eigenem Ermessen, die Annahme

17 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Seite 15 eines Antrags auf Zeichnung von J-Anteilen ablehnen, bis die Verwaltungsgesellschaft die Verwaltungsratsmitglieder informiert, dass gewährleistet ist, dass der Zeichner ein japanischer Dachfonds ist. Die Mindestanlage bei Zeichnungen für J-Anteile beträgt USD oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Die Mindestanlage bei weiteren Zeichnungen für J-Anteile beträgt USD oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Der Mindestanlagebestand für J-Anteile beträgt USD oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. P-Anteile P-Anteile werden normalerweise im Zusammenhang mit Teilfonds aufgelegt, die einen festgelegten Investmentzeitraum verfolgen, und sind daher nur für Anleger geeignet, die nicht beabsichtigen, ihre Anteile vor Ablauf des relevanten Investmentzeitraumes zur Rücknahme einzureichen oder umzuwandeln. X-Anteile X-Anteile stehen mit vorheriger Genehmigung der Verwaltungsgesellschaft nur Anlegern zur Verfügung, bei denen es sich um institutionelle Anleger handelt, so wie diese von Zeit zu Zeit in den Richtlinien oder Empfehlungen defi niert werden, die von der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde herausgegeben werden. Beim Kauf von X-Anteilen des jeweiligen Teilfonds zahlt der Anleger keinen Ausgabeaufschlag. Die Mindestanlage bei Erstzeichnung beträgt bei X-Anteilen EUR oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Die Mindestanlage bei weiteren Zeichnungen beträgt bei X-Anteilen EUR oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Der Mindestanlagebestand beträgt bei X-Anteilen EUR oder den möglichst genauen Gegenwert in jeder anderen frei konvertierbaren Währung. Diese Mindestanlagebeträge für X-Anteile können von den Verwaltungsratsmitgliedern jederzeit nach freiem Ermessen aufgehoben werden.

18 Seite 16 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Abschnitt 2 2. Handel mit Anteilen 2.1 Zeichnung von Anteilen Zeichnungsverfahren Anleger, die zum ersten Mal Anteile zeichnen, müssen einen Kaufantrag ausfüllen und diesen mit den vorgeschriebenen Identitätsunterlagen per Post an die Verwaltungsgesellschaft senden. Kaufanträge können per Fax oder auf jedem anderen von der Verwaltungsgesellschaft genehmigten Wege zugesandt werden, wenn das Original umgehend per Post versandt wird. Wenn die ausgefüllten Antragsformulare und die Zahlung in frei verfügbaren Mitteln bei der Verwaltungsgesellschaft an einem Handelstag vor Uhr 1, außer bei den Teilfonds Schroder International Selection Fund EURO Equity Secure 2010, European Defensive, European Defensive Monthly, European Defensive 6 Monthly und World Defensive 3 Monthly (siehe unten), eingeht, werden die Anteile in der Regel zum jeweiligen Nettovermögenswert pro Anteil, der im nachstehenden Abschnitt Berechnung des Nettovermögenswertes defi niert ist, an dem betreffenden Tag ausgegeben (zuzüglich geltender Ausgabeaufschläge). Gehen die ausgefüllten Kaufanträge nach Uhr 1 ein, werden die Anteile in der Regel zum jeweiligen Nettovermögenswert pro Anteil am unmittelbar darauffolgenden Handelstag (zuzüglich geltender Ausgabeaufschläge) ausgegeben. Wenn die Verwaltungsratsmitglieder dies für sinnvoll erachten, können sie jedoch genehmigen, dass unter bestimmten Umständen, beispielsweise beim Vertrieb in Ländern mit unterschiedlichen Zeitzonen, andere Uhrzeiten für den Handelsschluss festgelegt werden. Diese abweichenden Annahmefristen können entweder mit den Vertriebsstellen individuell vereinbart oder in einem Nachtrag zum Verkaufsprospekt oder anderen Marketingunterlagen, die in dem betreffenden Land benutzt werden, veröffentlicht werden. In diesem Fall muss die für die Anteilinhaber geltende Uhrzeit für den Handelsschluss vor dem Bewertungszeitpunkt des Fonds für diesen Handelstag liegen. Jeder Anleger erhält eine persönliche Kontonummer, die zusammen mit der jeweiligen Transaktionsnummer bei allen Zahlungen per Banküberweisung anzugeben ist. Die jeweilige Transaktionsnummer und die persönliche Kontonummer sind bei jeder Korrespondenz mit der Verwaltungsgesellschaft oder einer Vertriebsstelle anzugeben. Es können unterschiedliche Zeichnungsverfahren angewandt werden, wenn die Zeichnung von Anteilen über die Vertriebsstellen erfolgt. Alle Anträge auf Zeichnung von Anteilen erfolgen auf Basis eines nicht bekannten Nettovermögenswertes vor der Bestimmung des Nettovermögenswertes pro Anteil für den betreffenden Handelstag. Der EURO Equity Secure 2010 wurde am 25. Oktober 2005 aufgelegt, wobei Zeichnungen nur am Tag der Aufl egung angenommen wurden. Es werden für diesen Fonds keine weiteren Zeichnungen oder Umschichtungen in den Fonds akzeptiert. Für die Teilfonds European Defensive, European Defensive Monthly, European Defensive 6 Monthly und World Defensive 3 Monthly müssen die Kaufanträge und die frei verfügbaren Mittel vor Uhr 1 eingehen, damit die Anteile zu dem am nächsten Handelstag geltenden Netto-vermögenswert pro Anteil, der im nachstehenden Abschnitt Berechnung des Nettovermögenswertes defi niert ist, ausgegeben werden können (zuzüglich geltender Ausgabeaufschläge). Gehen die Kaufanträge und die frei verfügbaren Mittel für Anteile erst nach Uhr 1 ein, erfolgt die Ausgabe am zweiten folgenden Handelstag. Bei nachfolgenden Zeichnungen von Anteilen braucht kein zweiter Kaufantrag ausgefüllt zu werden. Allerdings müssen die Anleger entsprechend den Vereinbarungen mit der Verwaltungsgesellschaft schriftliche Anweisungen erteilen, damit nachfolgende Zeichnungen reibungslos abgewickelt werden können. Anweisungen können auch per Brief, per Fax, die jeweils ordnungsgemäß unterzeichnet sein müssen, oder in jeder anderen Weise erteilt werden, die von der Verwaltungsgesellschaft genehmigt wurde. Bei Namensanteilen werden die Transaktionsbestätigungen in der Regel am Geschäftstag nach der Ausführung der Zeichnungsanweisungen verschickt. Die Anteilinhaber sollten diese Bestätigungen umgehend prüfen, um sicherzustellen, dass sie in jeder Hinsicht korrekt sind. Den Anlegern wird empfohlen, die auf dem Kaufantrag angegebenen Bestimmungen und Bedingungen durchzulesen, um sich umfassend über die Bestimmungen und Bedingungen zu informieren, zu denen sie die Anteile zeichnen. Zahlung Die Zahlung ist durch Banküberweisung nach Abzug aller Bankgebühren (die zu Lasten des Anlegers gehen) zu leisten. Weitere Einzelheiten zur Abwicklung sind auf dem Kaufantrag zu fi nden. 1 Ab dem 12. Januar 2009 wird die Uhrzeit Uhr sein.

19 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Seite 17 Die Anteile werden in der Regel ausgegeben, sobald die Zahlung in frei verfügbaren Mittel eingegangen ist. Bei Zeichnungen von zugelassenen Finanzintermediären oder anderen von der Verwaltungsgesellschaft genehmigten Anlegern erfolgt die Ausgabe von Anteilen vorbehaltlich des Eingangs der Abrechnung innerhalb einer vorab vereinbarten Frist von maximal drei Geschäftstagen ab dem jeweiligen Handelstag. Wenn die Banken im Land der Abrechnungswährung am Abrechnungstag nicht für den Geschäftsverkehr geöffnet sind, wird die Abrechnung am nächsten Geschäftstag ausgeführt, an dem die Banken geöffnet sind. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, kann ein Kaufantrag verfallen und auf Kosten des Zeichners oder seines/ihres Finanzintermediärs storniert werden. Wird die Zahlung nicht bis zum Abrechnungstermin ordnungsgemäß geleistet, kann die Gesellschaft eine Klage gegen den säumigen Anleger oder seinen/ihren Finanzintermediär anstrengen oder Kosten oder Verluste, die der Gesellschaft oder der Verwaltungsgesellschaft entstanden sind, von vorhandenen Beständen des Zeichners an Teilfondsanteilen der Gesellschaft in Abzug bringen. In jedem Fall behält die Verwaltungsgesellschaft sämtliche Transaktionsbestätigungen und dem Anleger zu erstattende Gelder ohne Verzinsung so lange ein, bis die Überweisung eingegangen ist. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Zahlungen Dritter werden nur mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft akzeptiert. Es können unterschiedliche Abrechnungsverfahren Anwendung finden, wenn Kaufanträge für Anteile über die Vertriebsstellen geleitet werden. Zahlungen sind normalerweise in der Referenzwährung der jeweiligen Anteilklasse zu leisten. Jedoch bietet die Verwaltungsgesellschaft für den Anleger und auf dessen Kosten und Risiko einen Devisenumtausch-Service für Zeichnungen an. Weitere Informationen sind auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft oder jeder Vertriebsstelle erhältlich. Preisinformationen Der Nettovermögenswert pro Anteil einer oder mehrerer Anteilklassen wird täglich in den Zeitungen oder anderen elektronischen Diensten veröffentlicht, die die Verwaltungsratsmitglieder jeweils bestimmen. Er kann auf der Internetseite von Schroder Investment Management (Luxembourg) S.A. bekannt gegeben und am Geschäftssitz der Gesellschaft angefragt werden. Weder die Gesellschaft noch die Vertriebsstellen übernehmen eine Haftung für Fehler in der Veröffentlichung oder für die Nichtveröffentlichung des Nettovermögenswertes pro Anteil. Arten von Anteilen Normalerweise werden die Anteile als Namensanteile ausgegeben. Für Namensanteile wird kein Zertifi kat ausgegeben. Bruchteilsansprüche an Namensanteilen werden auf zwei Dezimalstellen gerundet. Anteile können auch auf Konten gehalten und über Konten übertragen werden, die bei Clearingstellen unterhalten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Inhaberzertifi katen in Papierform, die am Datum dieses Verkaufsprospekts in Umlauf sind, zu Verzögerungen bei der Ausgabe eines Ersatzzertifi kates in Papierform kommen kann, und dass die Verwaltungsgesellschaft sich das Recht vorbehält, dem Anleger für jede Lieferung bis zu maximal EUR 100 als Druckund Bearbeitungskosten für die Anteilscheine in Rechnung zu stellen. Zur Präzisierung: Die Gesellschaft wird keine neuen Inhaberanteile mehr ausgeben. Allgemeine Hinweise Einmal erteilte Zeichnungsanweisungen sind unwiderrufl ich, außer bei Aussetzung oder Verschiebung des Handels. Die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Gesellschaft behalten sich das Recht vor, Kaufanträge nach freiem Ermessen ganz oder teilweise abzulehnen. Im Falle der Ablehnung eines Kaufantrages werden bereits erhaltene Zeichnungsgelder dem Zeichner auf dessen Kosten und Gefahr zinslos zurückerstattet. Potentielle Zeichner sollten sich über die geltenden rechtlichen Bestimmungen, Steuerund Devisenkontrollbestimmungen in dem Land informieren, dessen Staatsbürger sie sind bzw. in dem sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Die Verwaltungsgesellschaft kann Vereinbarungen mit bestimmten Vertriebsstellen haben, laut denen sie einverstanden sind, als Beauftragter für Anleger zu agieren oder solche zu ernennen, die Anteile über ihre Einrichtungen zeichnen. In dieser Eigenschaft kann die Vertriebsstelle Zeichnungen, Umwandlungen und Rücknahmen von Anteilen im Namen des Beauftragten im Auftrag einzelner Anleger durchführen und die Registrierung solcher Vorgänge im Register der Aktionäre der Gesellschaft im Namen des Beauftragten fordern. Die Vertriebsstelle oder der Beauftragte pfl egen ihre eigenen Aufzeichnungen und liefern dem Anleger individuelle Informationen bezüglich der von ihm gehaltenen Anteile. Außer, wo lokale Gesetze oder Sitten die Praxis verbieten, können Anleger direkt in die

20 Seite 18 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Gesellschaft investieren und müssen sich nicht eines Beauftragten bedienen. Außer, dies ist durch lokale Gesetze anders vorgeschrieben, hat jeder Anleger, der Anteile an einem Beauftragtenkonto bei einer Vertriebsstelle hat, das Recht, jederzeit direkten Anspruch an diesen Anteilen anzumelden. Zeichnungen gegen Sachleistungen Der Verwaltungsrat kann jeweils Anteilzeichnungen gegen die Leistung von Sacheinlagen in Form von Wertpapieren oder anderen Vermögensgegenständen akzeptieren, die der jeweilige Teilfonds in Übereinstimmung mit seiner Anlagepolitik und seinen Anlagebeschränkungen erwerben kann. Derartige Zeichnungen gegen Sachleistungen werden zum Nettovermögenswert der eingebrachten Vermögensgegenstände geleistet, der entsprechend den Vorschriften im nachstehenden Abschnitt 2.3 berechnet wird; in diesem Fall muss in Übereinstimmung mit den Vorschriften des luxemburgischen Rechts ein Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers vorgelegt werden, dessen Kosten der Zeichner trägt. In Fällen, in denen Vermögenswerte zwischen Teilfonds übertragen werden, wird der Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers zum Zeitpunkt der Übertragung erstellt. Erhält die Gesellschaft nicht das uneingeschränkte Eigentumsrecht an den eingebrachten Vermögensgegenständen, kann die Gesellschaft eine Klage gegen den säumigen Anleger oder seinen/ihren Finanzintermediär anstrengen oder Kosten oder Verluste, die der Gesellschaft oder der Verwaltungsgesellschaft entstehen, von vorhandenen Beständen des Zeichners an Teilfondsanteilen der Gesellschaft in Abzug bringen. Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche Gemäß der neuesten Fassung des luxemburgischen Gesetzes vom 19. Februar 1973 über die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit, der neuesten Fassung des Gesetzes vom 05. April 1993 über den Finanzsektor, dem Gesetz gegen Geldwäsche und Terroristenfi nanzierung vom 12. November 2004 in der jeweils geltenden Fassung sowie gemäß dem Rundschreiben der Aufsichtsbehörde CSSF 05/211 wurden den Akteuren im Finanzsektor wie der Gesellschaft Verpfl ichtungen auferlegt, mit denen verhindert werden soll, dass von OGAW, wie z.b. der Gesellschaft aufgelegten Teilfonds, für Transaktionen zum Zweck der Geldwäsche und Terroristenfi nanzierung benutzt werden. In diesem Rahmen wurde ein Verfahren betreffend den Identitätsnachweis der Anleger vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass dem Kaufantrag eines Anlegers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, unter anderem eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises, und/oder bei juristischen Personen eine Kopie der Satzung und ein Handelsregisterauszug beizufügen sind. Die Richtigkeit dieser Kopien muss von einer befugten Stelle beglaubigt werden: einer Botschaft, einem Konsulat, einem Notar oder der der Ortspolizeibehörde oder einer anderen gemäß den örtlichen Gesetzen zuständigen Behörde). Die Verwaltungsgesellschaft kann auf dieses Verfahren des Identitätsnachweises verzichten, wenn bei Zeichnungen insbesondere durch Kreditinstitute, professionelle Akteure im Finanzsektor oder Versicherungsgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR, der FATF oder einem anderen Land ansässig sind, eine Verpfl ichtung zum Identitätsnachweis besteht, die mit der Verpfl ichtung nach dem luxemburgischen Gesetz vergleichbar ist. Anlagebeschränkungen für US-Anleger Die Gesellschaft wurde und wird nicht gemäß dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner neuesten Fassung registriert (das Gesetz über Investmentgesellschaften ). Die Anteile der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner neuesten Fassung (das Wertpapiergesetz ) oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert, und diese Anteile dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 1933 und den entsprechenden einzelstaatlichen oder sonstigen Wertpapiergesetzen angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Die Anteile der Gesellschaft dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an bzw. für Rechnung einer US-Person im Sinne der Defi nition in Rule 902 der Regulation S des Wertpapiergesetzes angeboten oder verkauft werden. Gemäß der Rule 902 der Regulation S des Wertpapiergesetzes umfasst der Begriff US- Person unter anderem jede natürliche Person, die in den Vereinigten Staaten ansässig ist, und bei Anlegern, bei denen es sich nicht um Privatpersonen handelt, (i) jede Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft, die nach den Gesetzen der USA oder einer ihrer Bundesstaaten gegründet oder eingetragen wurde; (ii) Trusts: (a) wenn einer der Treuhänder eine US-Person ist, außer wenn dieser Treuhänder ein professioneller

21 Schroder International Selection Fund Verkaufsprospekt Seite 19 1 Ab dem 12. Januar 2009 wird die Uhrzeit Uhr sein. Treuhänder ist, und ein Mittreuhänder, der keine US-Person ist,das alleinige oder geteilte Entscheidungsrecht über die Anlage des Treuhandvermögens hat und kein Begünstigter des Treuhandvermögens (und kein Treugeber, wenn es sich um einen widerrufl ichen Trust handelt) eine US-Person ist; oder (b) wenn ein Gericht die primäre Zuständigkeit für den Trust hat und ein oder mehrere US-Treuhänder berechtigt sind, alle wesentlichen Entscheidungen in Bezug auf den Trust zu kontrollieren; und (iii) Vermögensmassen, (a) die mit ihren weltweiten Einkünften aus allen Quellen der US-Steuer unterliegen; oder (b) dessen Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter eine US-Person ist, es sei denn, ein Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter des Nachlassvermögens, der keine US-Person ist, hat das alleinige oder geteilte Entscheidungsrecht über die Anlage des Nachlassvermögens hat und auf das Nachlassvermögen ausländisches Recht Anwendung fi ndet. Der Begriff US-Person beinhaltet weiterhin jede Rechtspersönlichkeit, deren Hauptgegenstand das passive Anlagegeschäft ist (z.b. ein Commodity Pool, eine Investmentgesellschaft oder ein vergleichbares Unternehmen) und das gegründet wurde: (a) um Investitionen einer US-Person in einen Commodity Pool zu erleichtern, dessen Betreiber von bestimmten Aufl agen gemäß Teil 4 der von der United States Commodity Futures Trading Commission (US-Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel) herausgegebenen Bestimmungen befreit ist, da die Beteiligten keine US-Personen sind, oder (b) das von US-Personen vorrangig mit dem Ziel gegründet wurde, in Wertpapiere zu investieren, die nicht nach dem US-Wertpapiergesetz von 1933 registriert sind, es sei denn, die Gründer und Eigentümer sind zugelassene Anleger (gemäß der Defi nition der Rule 501 (a) des Wertpapiergesetzes von 1933), bei denen es sich nicht um natürliche Personen, Vermögensmassen oder Trusts handelt. Vereinigte Staaten bezeichnet die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich der Bundesstaaten und des District of Columbia), ihre Hoheitsgebiete, Besitzungen und alle anderen Gebiete, die ihrer Rechtsprechung unterstehen. Sollten Sie Zweifel bezüglich Ihres Status haben, sprechen Sie bitte mit Ihrem Finanzberater oder sonstigen professionellen Berater. 2.2 Rücknahme und Umtausch von Anteilen Rücknahmeverfahren Mit Ausnahme des Schroder International Selection Fund EURO Equity Secure 2010, European Defensive, European Defensive Monthly, European Defensive 6 Monthly und World Defensive 3 Monthly (siehe unten) werden Rücknahmeanweisungen, die von der Verwaltungsgesellschaft an einem Handelstag vor Uhr 1 oder jeder anderen von den Verwaltungsratsmitgliedern nach freiem Ermessen festgesetzten Uhrzeit angenommen werden, normalerweise zum jeweils geltenden Nettovermögenswert pro Anteil ausgeführt, der im nachstehenden Abschnitt Berechnung des Nettovermögenswertes erläutert ist und an dem betreffenden Tag ermittelt wird (abzüglich einer eventuellen Rücknahmegebühr). Von der Verwaltungsgesellschaft nach Uhr 1 angenommene Anweisungen werden normalerweise am darauffolgenden Handelstag ausgeführt. Der Teilfonds Schroder International Selection Fund EURO Equity Secure 2010 wird nur zweimal pro Monat bewertet, entsprechend der Möglichkeit, die Anteile zweimal im Monat zur Rücknahme vorlegen zu können. Aufträge für Rücknahmen von Anteilen müssen vor Uhr 1 am jeweiligen Rücknahmetag, d.h. dem ersten und dritten Mittwoch im Monat, eingehen, um zum jeweiligen Nettovermögenswert pro Anteil, der am folgenden Montag berechnet wird, ausgeführt zu werden. Falls der Rücknahmetag aus irgendeinem Grund kein Handelstag sein sollte, gehen die Aufträge für die Rücknahme von Anteilen am unmittelbar folgenden Handelstag ein, um zum entsprechenden Nettovermögenswert pro Anteil ausgeführt zu werden, der entsprechend am folgenden Dienstag, oder, wenn dieser Tag kein Handelstag ist, am unmittelbar darauf folgenden Handelstag, berechnet wird. Aufträge für Rücknahmen von Anteilen des Teilfonds, die nach Uhr 1 an einem Rücknahmetag eingegangen sind, werden am unmittelbar folgenden Rücknahmetag ausgeführt. Für die Teilfonds European Defensive, European Defensive Monthly, European Defensive 6 Monthly und World Defensive 3 Monthly müssen Rücknahmeanträge vor Uhr 1 eingehen, damit die Anteile zu dem am nächsten Handelstag geltenden Nettovermögenswert pro Anteil zurückgenommen werden können. Gehen die

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