Eine starke europäische Politik zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Unternehmern

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1 Eine starke europäische Politik zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Unternehmern Öffentliche Konsultation zum Small Business Act (SBA) 1. EINLEITUNG Die Europäische Kommission leitet diese öffentliche Konsultation ein, um Meinungen dazu einzuholen, inwieweit der Small Business Act für Europa 1 überarbeitet werden muss, um auch weiterhin eine starke europäische Politik zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Unternehmer/-innen in den Jahren zu gewährleisten. Der Aufbau des vorliegenden Konsultationsdokuments stützt sich auf die jüngsten Vorarbeiten des Netzwerks der KMU-Botschafter 2 und berücksichtigt die Ergebnisse der Beratungen über die künftige KMU-Politik des Rates Wettbewerbsfähigkeit vom September Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, dass der SBA als das politische Instrument der Kommission zur Förderung der KMU und der unternehmerischen Initiative im Zeitraum bewahrt und weiterentwickelt werden muss. Neben den vier bisherigen Schwerpunkten des SBA Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln und Märkten für KMU, Reduzierung der Verwaltungslast und Förderung der unternehmerischen Initiative wird in den kommenden Jahren auf Anregung der KMU-Botschafter der Fachkräftemangel ein weiteres beherrschendes Thema sein. Das vorliegende Dokument gibt einen kurzen Überblick über den SBA und die bisher erzielten Ergebnisse. In den Abschnitten 4.1 bis 4.4 werden in knapper Form die derzeitigen Initiativen in den fünf Schwerpunktbereichen vorgestellt, die fortgesetzt werden sollen, und neue Aktivitäten vorgeschlagen, die in den Textkästen dargelegt werden. Über den Online-Fragebogen, der dieser Konsultation beigefügt ist, können Sie sich zu diesen Initiativen äußern. 2. WAS IST DER SMALL BUSINESS ACT FÜR EUROPA? Im Small Business Act für Europa, der im Jahr 2008 angenommen und 2011 aktualisiert wurde, spiegelt sich der politische Wille der Kommission wider, die zentrale Rolle der KMU für die europäische Wirtschaft anzuerkennen. Rund

2 21 Millionen KMU in Europa erzeugen 58 % der Wertschöpfung und beschäftigen 87 Millionen Menschen; auf sie entfallen 85 % des Nettozuwachses an Arbeitsplätzen. Für die von der Kommission eingeleitete allgemeine Reformstrategie Europa und deren Leitinitiativen, insbesondere im Bereich Industriepolitik 4, spielen die KMU ebenfalls eine zentrale Rolle. Der SBA legt ein weitreichendes politisches Programm mit spezifischen Maßnahmen in zehn Bereichen fest, die auf folgende Ziele gerichtet sind: Förderung der unternehmerischen Initiative, Anwendung des Grundsatzes Vorfahrt für KMU in der Politikgestaltung und Förderung des Wachstums von KMU, indem diese bei der Lösung noch bestehender Probleme, die ihre Entwicklung behindern, unterstützt werden. Bei der Überarbeitung des SBA im Jahr 2011 verlagerte sich der Schwerpunkt auf Maßnahmen, von denen man erwartete, dass sie die KMU am besten bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise unterstützen würden, nämlich: Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln und Märkten, Abbau von Bürokratie und Förderung der unternehmerischen Initiative. 3. WAS WURDE BIS JETZT ERREICHT? Die Kommission überwacht die Umsetzung des SBA in den Mitgliedstaaten und erstellt darüber einen jährlichen Bericht sowie länderspezifische Faktenblätter 5, in denen sowohl die Fortschritte als auch die Defizite beleuchtet werden. Die Mitgliedstaaten haben in den vergangenen drei Jahren rund 2400 Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbedingungen und das operative Umfeld für KMU zu verbessern. Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative und zur Sensibilisierung der Behörden für die Bedürfnisse von KMU stehen an der Spitze der Bemühungen der Mitgliedstaaten um eine Verbesserung des unternehmerischen Umfelds. Die Bemühungen darum, gescheiterten Unternehmern einen Neustart zu erleichtern und ihnen eine zweite Chance zu ermöglichen, müssen EU-weit verstärkt werden. Der SBA hat außerdem den Austausch bewährter Verfahren und eine stärkere Zusammenarbeit mit den Akteuren angeregt. Die Kommission hat sich auf die zügige Umsetzung der Maßnahmen in vier Schwerpunktbereichen des SBA konzentriert. Dabei konnten u. a. folgende Erfolge erzielt werden: Die KMU wurden in vollem Umfang in das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) 6 einbezogen, mit KMU-Leistungsüberprüfung, siehe :

3 dem sich die Kommission verpflichtet hat, den Regelungsrahmen einfacher, klarer, stabiler und vorhersehbarer zu gestalten. Die vielfältigen Initiativen, die in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Europäischen Investitionsbank (EIB) und den Mitgliedstaaten aufgelegt wurden, haben den KMU dabei geholfen, in Zeiten knapper werdender Finanzmittel Zugang zu Kapital zu erhalten. Das Enterprise Europe Network (EEN) hat durch die Bereitstellung der notwendigen Informationen über den Binnenmarkt eine zentrale Rolle dabei gespielt, Unternehmen den Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten in anderen EU-Ländern und Drittländern zu erleichtern. Darüber hinaus war das Netzwerk im Rahmen der Mission für Wachstum 7 maßgeblich an der Organisation von Business-to-Business-Veranstaltungen beteiligt, an denen rund 4500 Unternehmen teilnahmen. Um die Internationalisierung von KMU und die Bemühungen um Exzellenz im Clustermanagement voranzubringen und zu sondieren, welche Rolle Cluster bei der Unterstützung aufstrebender Branchen in der EU spielen, wurde eine Reihe von Clusteraktivitäten durchgeführt. Im Rahmen eines gezielten Aktionsplans Unternehmertum wurden verstärkt Maßnahmen zur Förderung einer unternehmerischen Kultur und unternehmerischen Denkens ergriffen. Das Programm Erasmus: Junge Unternehmer 9 förderte Unternehmertum, Innovation und Internationalisierung unter Jungunternehmern. Durch Kommunikationsmaßnahmen wie zum Beispiel die Europäische KMU- Woche, den Europäischen Unternehmensförderpreis und Business Planet - Videos wurden Informationen über Unternehmertum verbreitet und unternehmerische Erfolgsgeschichten hervorgehoben und gewürdigt. Die zügige Umsetzung des SBA und die Verbreitung bewährter Verfahren wurden nicht zuletzt durch die 28 nationalen KMU-Botschafter, eine wachsende Zahl regionaler KMU-Botschafter und die Unternehmensorganisationen auf europäischer Ebene ermöglicht. 4. IN DER KMU-POLITIK SIND WEITERE ANSTRENGUNGEN NÖTIG

4 Der SBA hat sich als wirksames politisches Instrument zur Verbesserung des Unternehmensumfelds für KMU erwiesen. Allerdings zeigt die Analyse der länderspezifischen Faktenblätter, dass er in in einer beträchtlichen Zahl von Mitgliedstaaten noch nicht vollständig umgesetzt wurde. Hinzu kommt, dass der SBA überarbeitet und verstärkt auf die Schaffung von Wachstumschancen für KMU in Europa ausgerichtet werden muss. Die KMU sind Europas wichtigste Quelle neuer Arbeitsplätze. Um Arbeitsplätze schaffen zu können, müssen sie jedoch wachsen. Und dazu benötigen sie die richtigen Fachkräfte, geeignete Unterstützung und ein Unternehmensumfeld, das Innovation und globalen Erfolg begünstigt. Die wichtigste Triebfeder für den neuen SBA ist daher die Wachstumsförderung. Die Kommission hat bereits erste Schritte unternommen, um im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum auf diese Herausforderungen einzugehen: Das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) 10 ist über die Laufzeit von sieben Jahren mit einem Budget von 2,3 Mrd. EUR für KMU ausgestattet. Im neuen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont , werden die Mittel für die Förderung der Innovationstätigkeit von KMU erheblich aufgestockt auf fast 9 Mrd. EUR. Vor allem das neu geschaffene KMU- Instrument wird eine Vielzahl europäischer KMU dabei unterstützen, neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen. Ein erheblicher Teil der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) 12 ist für KMU und die Förderung von Innovation im Rahmen des SBA vorgesehen Reduzierung der Verwaltungslast Unternehmen, die die in der Empfehlung der Kommission 13 festgelegte Definition der KMU erfüllen, kommen für zahlreiche EU-Förderprogramme in Betracht. Sie können außerdem von weiteren Vorteilen profitieren, wie etwa Ausnahmeregelungen, geringeren Anforderungen oder ermäßigten Gebühren bei EU- Verfahrensformalitäten

5 KMU unterscheiden sich nicht nur von der Größe. Der KMU-Sektor in der EU umfasst ein breites Spektrum verschiedener Unternehmen, von freien Berufen, Handwerksbetrieben, Familienunternehmen, sozialwirtschaftlichen Unternehmen und Genossenschaften bis hin zu Einpersonenunternehmen. Ihren Bedürfnissen muss in den politischen Maßnahmen und Programmen der EU stärker Rechnung getragen werden, insbesondere, was die Vereinfachung und Reduzierung der Verwaltungslast betrifft. Der Grundsatz Vorfahrt für KMU wird in zunehmendem Umfang angewendet, um sicherzustellen, dass Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren verhältnismäßig und für KMU leicht einzuhalten sind. Der durchschnittliche Zeit- und Kostenaufwand bei der Gründung eines Unternehmens wurde von neun auf vier Tage bzw. von 463 EUR auf 315 EUR gesenkt. Allerdings ist es in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor teuer und zeitaufwändig, alle erforderlichen Genehmigungen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit einzuholen. Die öffentlichen Verwaltungen reagieren auf die Bedürfnisse von KMU, indem sie zunehmend elektronische Behördendienste anbieten; das gilt auch für die öffentliche Beschaffung. In einigen Ländern werden wachstumsorientierte KMU durch hohen Aufwand verursachende nationale Rechtsvorschriften behindert, z. B. die Vorschrift, dass bei Überschreiten einer bestimmten Angestelltenzahl oder eines bestimmten Umsatzes strengere Sozialversicherungsregelungen und strengere steuer- und arbeitsrechtliche Auflagen gelten. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten solche Hemmnisse ermitteln und dagegen angehen. Die Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um den Dialog mit den KMU zu stärken. Bei der im Jahr 2012 durchgeführten Konsultation Welche zehn Rechtsakte verursachen den größten Aufwand für KMU? 14 haben sich KMU und ihre Interessenverbände zu den EU-Rechtsvorschriften geäußert, die als besonders belastend empfunden werden. Die Ergebnisse und Folgemaßnahmen wurden in vollem Umfang in das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) integriert. Die Kommission wird weiterhin die Anwendung des Grundsatzes Vorfahrt für KMU in den Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren, die KMU betreffen, fördern und sich dafür einsetzen, dass Folgenabschätzungen einen KMU-Test umfassen. Bis Ende 2016 sollten alle Mitgliedstaaten den KMU-Test oder ein gleichwertiges Verfahren in ihren Folgenabschätzungen durchführen

6 KMU-freundliche Initiativen der öffentlichen Verwaltung fördern; dies umfasst Bemühungen um vereinfachte Steuerregelungen und die Anwendung des Höchstens-Einmal -Prinzips, demzufolge Behörden und Verwaltungsorgane Informationen, die ihnen bereits im Rahmen eines anderen Verwaltungsvorgangs zur Kenntnis gebracht wurden, nicht noch einmal abfragen sollten. Die Kommission schlägt vor, eine EU-Verordnung zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften zu erlassen, die dafür sorgt, dass ein Unternehmen innerhalb von drei Tagen und mit einem Gebührenaufwand von höchstens 100 EUR gegründet werden kann; die weiter dafür sorgt, dass die erforderlichen Genehmigungen innerhalb eines Monats ausgestellt werden; die außerdem die Anwendung des KMU-Tests oder eines gleichwertigen Verfahrens in allen Mitgliedstaaten verbindlich vorschreibt und die sicherstellt, dass Unternehmer, die Insolvenz anmelden mussten, innerhalb von drei Jahren entlastet werden; eine EU-weite Kampagne zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für KMU zu starten; Möglichkeiten zu sondieren, wie die Transaktionskosten/Gebühren für KMU gesenkt werden können, um ihnen den Zugang zu gewerblichen und geistigen Eigentumsrechten zu erleichtern; die Konsultation der KMU und ihrer Interessenverbände zu intensivieren, um Informationen über hohen Aufwand verursachende Rechtsvorschriften, und insbesondere die Durchführungsverfahren, zu sammeln und sicherzustellen, dass die Belange von KMU frühzeitig in der Politikgestaltung auf EU- und nationaler Ebene berücksichtigt werden; die Mitgliedstaaten aufzufordern, vereinfachte Steuerregelungen für neu gegründete Unternehmen in der Entwicklungsphase zu erlassen, um so den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Existenzgründung zu beschleunigen; Schwachstellen in den nationalen Rechtsvorschriften, die das Wachstum von KMU behindern, zu ermitteln und zu beseitigen Zugang zu Finanzierungen KMU stehen bei der Beschaffung der Finanzierungsmittel, die sie für Gründung, Wachstum und Innovation benötigen, oft vor erheblichen Schwierigkeiten. Die 6

7 Kommission hat eine Reihe von Programmen auf den Weg gebracht, um Kredit- und Beteiligungsfinanzierungen für KMU zu mobilisieren. Allerdings wissen KMU oftmals nicht, dass solche EU-Programme existieren. Es muss daher sichergestellt werden, dass für diese Programme in angemessenem Umfang geworben wird. Ebenso wichtig ist es, die Wirksamkeit nationaler und regionaler Initiativen zur Erleichterung des Zugangs von KMU zu Finanzierungen zu verbessern. Eine verstärkte Beobachtung des KMU-Kreditmarkts wird bessere und vermehrt auf Fakten beruhende politische Entscheidungen ermöglichen. Ein verstärkter Dialog mit Banken und anderen Finanzinstituten über die Entwicklung neuer Ansätze für mehr Transparenz bei der Darlehensvergabe könnte insbesondere dazu führen, dass KMU-Finanzierungen, die durch eine Intensivierung von Kreditvermittlungsaktivitäten mobilisiert werden, leichter freigegeben oder abgerufen werden. Die vollständige und wirksame Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr 15 durch die Mitgliedstaaten wird schließlich zur Förderung des Wachstums und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Kommission wird den zügigen, umfassenden und wirksamen Einsatz der neuen Finanzierungsinstrumente in der Form von Garantie- und Beteiligungsfazilitäten für den Zeitraum sicherstellen (COSME, Horizont 2020, Struktur- und Investitionsfonds, Kreatives Europa, Programm für Beschäftigung und soziale Innovation) 16 ; über das Online-Portal EU-Finanzierungsmöglichkeiten 17, die 600 europaweit verteilten Büros des Enterprise Europe Network sowie im Rahmen gemeinsamer Maßnahmen mit den nationalen Finanzmittlern und gezielter Veranstaltungen in allen Mitgliedstaaten verstärkt für die EU- Finanzierungsinstrumente werben; KMU-Akteure in die Überwachung der Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug in den Mitgliedstaaten einbeziehen und etwaige verbliebene Probleme ermitteln; 15 Richtlinie 2011/07/EU. 16 Die im Rahmen von COSME bereitgestellte Kreditbürgschaftsfazilität soll bis 2020 Finanzierungen im Volumen von 14,3 Mrd. bis 21,5 Mrd. EUR mobilisieren, die voraussichtlich bis Unternehmen zugutekommen werden (Hebelwirkung 1:20-30). Die Eigenkapitalfazilität für Wachstum im Rahmen von COSME soll bis 2020 Risikokapital im Volumen von 2,6 Mrd. bis 3,9 Mrd. EUR an Unternehmen vergeben (Hebelwirkung 1:4 bis 1:6)

8 die Strategien der Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Zugang von KMU zu Finanzierungsmitteln besser überwachen und sich verstärkt um die Verbreitung und Anwendung bewährter Verfahren zur KMU-Finanzierung bemühen, wobei sie ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Länder legt, in denen die größten Schwierigkeiten bestehen; ihre Legislativvorschläge weiterhin sorgfältig darauf abstimmen, dass die Bereitstellung von Finanzierungsmöglichkeiten für KMU nicht behindert wird; die technische Zusammenarbeit mit Unternehmensverbänden, Verbänden des Finanzsektors, den Mitgliedstaaten und der EIB-Gruppe verbessern, um sowohl den analytischen als auch den praktischen Rahmen für die Kreditvergabe an KMU zu stärken. Die Kommission schlägt vor, den Risikokapitalmarkt in Europa zu stärken, auch durch geeignete Rechtsvorschriften (delegierte Rechtsakte zur Richtlinie Solvabilität II ), damit private institutionelle Anleger in den Markt zurückgeholt werden und sich das Gewicht privater Investoren in dieser Anlageklasse bis 2020 erhöht; alle im Rahmen von COSME für die Finanzierungsinstrumente bereitgestellten Mittel einzusetzen, damit mindestens KMU in Europa die aus EU-Mittel geförderten Risikokapitalfonds, Bürgschaften und Rückbürgschaften nutzen, durch die der Zugang zu Finanzierungen verbessert werden soll; gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank alternative Finanzierungsquellen im Sinne der Mitteilung der Kommission über die langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft 18 zu entwickeln, und zwar insbesondere durch o Beseitigung der Hindernisse für die Crowd- oder Schwarmfinanzierung und Sensibilisierung für deren Chancen und Risiken; Aufklärung der KMU, insbesondere derjenigen, die kaum Zugang zu traditionellen Finanzierungen haben, wie sie dieses Instrument nutzen können, durch Informationsbroschüren, gezielte Veranstaltungen/Workshops und die Expertengruppe European Crowd-funding Stakeholder Forum 19 ; o Weiterentwicklung und Verbreitung von Mezzanine-Finanzierungen als 18 COM(2014) COM(2014)

9 eine zusätzliche Finanzierungsquelle durch den Austausch bewährter Verfahren und die Einrichtung spezieller Diskussionsforen; o Verbreitung bewährter Verfahren zur Supply-Chain -Finanzierung als einer einzigartigen Finanzierungsquelle durch geeignete Sensibilisierungsmaßnahmen. Supply-Chain -Finanzierungen können die Liquidität von KMU dadurch erhöhen, dass die Kreditwürdigkeit großer Unternehmen in ihrer Lieferkette als Hebel für günstigere Finanzierungen genutzt wird. die Wiederbelebung der europäischen Verbriefungsmärkte durch geeignete Rechtsvorschriften zu erleichtern (delegierte Rechtsakte zur Richtlinie Solvabilität II und zur Eigenkapitalverordnung); die Zusammenarbeit mit Finanzinstituten, wie z. B. Banken, zu stärken, um sie besser über die europäischen KMU-Finanzierungsinstrumente zu informieren und sie zu ermuntern, Kunden, deren Darlehensantrag abgelehnt wurde, ein besseres Feedback zu geben; zu diesem Zweck Unterzeichnung von Vereinbarungen mit europäischen und nationalen Verbänden von Finanzinstituten Förderung des Marktzugangs von KMU Die Kommission wird die Maßnahmen zur Unterstützung der KMU bei der Nutzung der Chancen des Binnenmarkts und auf Drittlandsmärkten stärken und dazu in enger Abstimmung mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) den geografischen Rahmen für die Maßnahmen festlegen Der EU-Binnenmarkt Das Enterprise Europe Network (EEN) stellt mit seinen 600 Mitgliedsorganisationen und den Dienstleistungen, die diese bereitstellen, das wichtigste Instrument der Kommission dar, um die KMU bei ihren Bemühungen um eine Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit innerhalb und außerhalb des Binnenmarkts zu unterstützen. Die Kommission wird weiterhin den Zugang der KMU zum Binnenmarkt fördern, indem sie u. a. die Mitgliedstaaten auffordert, die einheitlichen Ansprechstellen (Dienstleistungsrichtlinie) 20 weiter auszubauen, indem sie den Zugang der 20 Einheitliche Ansprechstellen sind Online-Portale für elektronische Behördendienste, die es Unternehmern ermöglichen, Informationen über die Vorschriften, Verordnungen und Formalitäten zu erhalten, die für die Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat gelten, und die es ferner ermöglichen, die Verwaltungsangelegenheiten elektronisch zu erledigen. 9

10 KMU zu öffentlichen Aufträgen fördert und indem sie den digitalen Binnenmarkt verwirklicht; gemeinsam mit den Mitgliedstaaten das Portal Your Europe 21 weiterentwickeln, um den KMU einfachen Zugang zu mehrsprachigen, praktischen Informationen über die einschlägigen EU-Vorschriften und ihre Anwendung in den einzelnen Mitgliedstaaten zu bieten; die KMU in Europa dabei unterstützen, ihre Ressourceneffizienz kostenwirksam zu steigern, ihre Produkte durch einen wirksamen Technologietransfer zu vermarkten und, im Rahmen des Grünen Aktionsplans für KMU, Geschäftspartner zu finden sowie neue Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben; die Beteiligung von KMU an der Initiative für Schlüsseltechnologien (Key Enabling Technologies KET) 22 erleichtern, indem sie ein Verzeichnis der KET-Dienstleistungsplattformen erstellt, deren Besonderheiten erläutert und diese Informationen den KMU über ein Webportal zur Verfügung stellt; durch die Organisation von Matchmaking-Veranstaltungen für europäische Cluster die Zusammenarbeit von Clustern in Europa stärken, um auf diese Weise KMU zu ermutigen, sich in Clustern an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und an europäischen Wertschöpfungsketten zu beteiligen. Die Kommission schlägt vor, das EEN durch den Ausbau der lokalen Zusammenarbeit mit KMU-Akteuren der Region sowie durch die Bereitstellung neuer Dienstleistungen erheblich zu erweitern, um so ein effizientes Business-Matchmaking, einen fruchtbaren Technologietransfer und ein wirksames Innovationsmanagement für die Begünstigten des KMU-Instruments sicherzustellen. Es ist angestrebt, dass das Netzwerk bis 2020 Dienstleistungen für jährlich rund KMU erbringt. ein Europäisches Exzellenzzentrum für Ressourceneffizienz einzurichten, das den KMU mit praktischen Informationen, Beratung und Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Ressourceneffizienz zur Seite steht. Das Zentrum und seine Partner sollten 80 % der europäischen Wirtschaft abdecken. bis 2020 rund 100 weniger fortgeschrittene Clusterorganisationen durch

11 Partnerschaftsabkommen mit fortgeschrittenen Clusterorganisationen bei der Entwicklung maßgeschneiderter Unterstützungsleistungen für ihre KMU- Kunden zu unterstützen; dies umfasst auch den Zugang zu Märkten Märkte außerhalb der EU Der Eintritt in Drittlandsmärkte ist für KMU ungleich schwieriger als für große Unternehmen. Derzeit exportieren nur etwa 9,7 % der KMU im verarbeitenden Gewerbe Waren in Länder außerhalb der EU. KMU, die ihre Produkte exportieren, sind in der Regel wettbewerbsfähiger, da sie meist auch produktiver, innovativer und qualifikationsintensiver sind. Mittelgroße Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten 23, die nicht unter die KMU- Definition fallen, spielen aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihres Potenzials, Arbeitsplätze zu schaffen, eine wichtige Rolle für die europäische Wirtschaft. Die Kommission schlägt vor, zu sondieren, inwieweit für diese Unternehmen, die das Potenzial haben, in Märkten außerhalb der EU tätig zu sein, speziell ausgerichtete Maßnahmen erforderlich sind. Die Kommission wird ihre derzeit laufenden Initiativen zur Unterstützung der Internationalisierung von KMU fortsetzen. Dies umfasst u. a. folgende Tätigkeiten: Versorgung der KMU mit leicht zugänglichen und sachdienlichen Informationen darüber, wie sie ihre Geschäftstätigkeit auf Länder außerhalb der EU ausdehnen können, durch den Betrieb und die laufende Aktualisierung des KMU-Internationalisierungsportals 24 ; Verhandlung eines eigenen KMU-Kapitels im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP); systematische Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen (CSR) mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Marke auf dem Weltmarkt zu steigern; Stärkung europäischer strategischer Clusterpartnerschaften zwischen Clusterorganisationen im Hinblick auf die Festlegung gemeinsamer Aktionen, die die Zusammenarbeit, die Internationalisierung und das Wachstum ihrer KMU-Kunden fördern. 23 Sogenannte Midcap-Unternehmen

12 Die Kommission schlägt vor, eine integrierte Kommissionsstrategie zur Internationalisierung von KMU zu entwickeln, mit dem Ziel, den Anteil der KMU, die Zugang zu Drittlandsmärkten haben, bis 2020 auf 20 % zu erhöhen; im Rahmen dieser Strategie schlägt die Kommission vor, o einen Mehrwert für die auf nationaler und regionaler Ebene bereitgestellte Unterstützung zu schaffen und einen klaren geografischen Rahmen für die Maßnahmen vorzusehen; o die verschiedenen EU-Förderprogramme und Initiativen enger zu verknüpfen, die Dienstleistungen des Enterprise Europe Network in Drittländern besser zu positionieren, maßgeschneiderte Schulungen für die KMU in Europa zu entwickeln und einen stärkeren Austausch zwischen dem IPR-Helpdesk der EU für Rechte des geistigen Eigentums, den KMU- Zentren der EU sowie den EU-Initiativen zur Internationalisierung von Clustern und zur sozialen Verantwortung der Unternehmen zu fördern; o PR-Kampagnen durchzuführen, um auf globalen Märkten erfolgreiche europäische KMU hervorzuheben und KMU für die von der EU geförderten Initiativen zu sensibilisieren, die europäischen Unternehmen den Zugang zu Drittlandsmärkten erleichtern sollen; o die direkte Unterstützung von KMU bei der Internationalisierung durch Wachstumsmissionen und die internationale Zusammenarbeit von Clustern zu fördern; o ein KMU-freundlicheres internationales Umfeld zu unterstützen, indem Dialoge zwischen KMU und den Behörden der wichtigsten EU- Handelspartner eingeleitet und fortgeführt werden; zu prüfen, ob gezielte politische Maßnahmen für Midcap-Unternehmen, z. B. zur Unterstützung ihrer Internationalisierung, ergriffen werden können Mobilisierung des wachstumsfördernden Potenzials von unternehmerischer Initiative und Innovation Die Bemühungen um die Förderung der unternehmerischen Initiative, einer unternehmerischen Kultur und des unternehmerischen Denkens werden wie die Bemühungen um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU gemäß dem Aktionsplan Unternehmertum 2020 fortgesetzt. Die Kommission wird weiterhin 12

13 Anstrengungen unternehmen, um dafür zu sorgen, dass ehrliche Unternehmer eine zweite Chance erhalten, u. a. im Rahmen ihrer Initiative zu unternehmerischem Scheitern und Insolvenz; Maßnahmen für Jungunternehmer, Unternehmerinnen und ältere Unternehmer fördern (Schulung, Betreuung, Beratung und Vernetzung); dafür eintreten, dass die Mitgliedstaaten die unternehmerische Ausbildung in ihre Bildungssysteme integrieren, bzw. ihr mehr Raum geben, und wird dazu die Zusammenarbeit mit Ministerien und Behörden auf nationaler und regionaler Ebene stärken. Die Kommission schlägt vor, das Programm Erasmus: Junge Unternehmer, das mit sehr moderatem Kostenaufwand bis heute zur Neugründung von 2000 Unternehmen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen hat, auszubauen und die Zahl der jährlichen Austausche von derzeit 800 auf im Jahr 2020 zu erhöhen;. eine EU-weite Frühwarnplattform für Akteure und Sachverständige 25 einzurichten, die Unternehmen in Schwierigkeiten Beratung bietet, wirtschaftlich tragfähigen Unternehmen bei der Überwindung der Krise und der Erhaltung von Arbeitsplätzen hilft und die ferner dazu beiträgt, das mit einer Insolvenz verbundene Stigma des Scheiterns zu mindern; für alle Mitgliedstaaten das Ziel aufzustellen, bis 2018 das unternehmerische Denken als Schlüsselkompetenz in die Lehrpläne des Sekundarbereichs aufzunehmen; dies sollte ein Praktikum zum Erwerb unternehmerischer Erfahrung einschließen, das alle jungen Menschen im Rahmen der Pflichtschulbildung absolvieren müssen; die Online-Plattform für Unternehmerinnen, die voraussichtlich 2015 ins Netz gestellt wird, weiter auszubauen und sicherzustellen, dass sie sich zu einer weithin anerkannten und viel genutzten zentralen Anlaufstelle entwickelt, die lokale, nationale und europäische Akteure sowie Peer-Groups aktiv einbindet und die bestehenden Instrumente und Initiativen zur Unterstützung von Unternehmerinnen einbezieht; europaweit Unternehmer zu befragen, um Ideen für neue Initiativen zur 25 Als Beispiel für eine vergleichbare nationale Initiative siehe folgende Website: 13

14 Förderung von Unternehmertum und Unternehmensgründungen durch junge Menschen zu sammeln; die besten Ideen werden einer ausführlichen Bewertung unterzogen und erprobt, wenn sie sich als durchführbar erweisen; die Mitgliedstaaten und Regionen dabei zu unterstützen, gemeinsam mit den Akteuren Modelle für erfolgreiche Gründer- und Wachstumszentren, - Initiativen und -Strategien zu entwickeln, deren Anwendung anschließend EU-weit z. B. aus Mitteln der ESI-Fonds gefördert wird. Es wird geschätzt, dass in der EU jährlich rund Unternehmen mit 2 Millionen Beschäftigten den Besitzer wechseln, etwa wenn der Inhaber eines Unternehmens in Ruhestand geht, krank wird oder sich beruflich verändern möchte. In diesen Fällen ist es nicht immer einfach, mögliche neue Eigentümer zu finden oder die notwendigen Formalitäten zu bewältigen. Schwierigkeiten bei der Übertragung von Unternehmen führen Schätzungen zufolge jedes Jahr zu einem Verlust von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Die Kommission schlägt vor, die Übertragung von Unternehmen zu erleichtern, indem sie: o die Mitgliedstaaten auffordert, bis 2017 nationale Aktionspläne für Unternehmensübertragungen zu erstellen und zentrale Anlaufstellen für die Unternehmensübertragung einzurichten oder diesen Bereich im Rahmen der bestehenden zentralen Anlaufstellen abzudecken; o Qualitätsstandards für effiziente Online-Märkte für Unternehmensübertragungen entwickelt und verbreitet und die Verknüpfung bereits bestehender grenzüberschreitender Matching- Plattformen fördert; o die EU-weite Vernetzung fördert, mit dem Ziel, den Austausch zwischen Forschung und Praxis anzuregen und ein Europäisches Mentorennetzwerk für Übertragungen zu schaffen; o eine EU-weite Matching-Plattform für Universitäten/Wirtschaftshochschulen unterstützt, die auf Unternehmensübertragungen ausgerichtet ist. Innovation ist nach wie vor eine der wichtigsten Triebfedern für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU. Dabei müssen alle Aspekte von Innovation berücksichtigt werden, einschließlich solcher Aspekte wie Organisationsmodelle, Führungsstile, Personalrekrutierung, Leistungskennzahlen, 14

15 Beziehungen zu den Lieferanten, Kundenbetreuung (vor allem bei internationalen Kunden). Insbesondere sollte der Begriff nicht nur innovative Produkte und Produkte mit einem hohen Mehrwert, sondern auch innovative Modelle für Unternehmensführung und Kooperationen/Partnerschaften zwischen Unternehmen umfassen. Ein neues betriebswirtschaftliches Konzept, das auf die Vereinfachung von Unternehmensprozessen, die Abschaffung von unnötigem Aufwand, die Verringerung von Kosten und damit auf die Steigerung von Effizienz und Wachstum bei KMU abzielt, sollte gefördert werden. Cluster 26 und Unternehmensnetzwerke spielen eine Schlüsselrolle bei der Förderung der branchenübergreifenden Zusammenarbeit und der Unterstützung der Wachstums- und Innovationsbestrebungen von KMU. Im Jahr 2015 wird die Kommission eine neue Europäische Clusterstrategie für Wachstum vorstellen, die durch die Mobilisierung des KMU-Potenzials in aufstrebenden Branchen, die Förderung der branchenübergreifenden Zusammenarbeit und die Bereitstellung maßgeschneiderter Unterstützungsangebote für Unternehmen bereits laufende und neue Initiativen besser strategisch ausrichten wird. Die Kommission wird weiterhin das KMU-Wachstum in Europa unterstützen, vor allem in den aufstrebenden Branchen, die mit Strategien für intelligente Spezialisierung im Rahmen des Programms Horizont 2020 verknüpft sind; diese Strategien sollen die überregionale und branchenübergreifende Zusammenarbeit fördern und durch Cluster Innovationsprojekte von KMU ermöglichen; dabei ist angestrebt, dass bis 2020 mindestens 3000 KMU in solche Vorhaben eingebunden sind. europäische strategische Clusterpartnerschaften entwickeln und stärken, um EU-weit tragfähige Allianzen zwischen Clusterorganisationen zu fördern, Kompetenzen aus verschiedenen Clustern und Sektoren zu bündeln und gemeinsame Maßnahmen festzulegen, die die Zusammenarbeit, die Internationalisierung und das Wachstum der in den Clustern zusammengeschlossenen KMU unterstützen. Um das wachstumsfördernde Potenzial von Innovation im Rahmen der Europäischen Clusterstrategie für Wachstum zu unterstützen, erwägt die Kommission, innovative Unternehmensführungsmodelle zu fördern und zu unterstützen, u. a. durch Initiativen zur Entwicklung neuer Führungsfähigkeiten für KMU; bis 2015 eine Europäische Plattform für wachstumsfördernde Clusterpolitik (European Cluster Growth Policy Platform) einzurichten, die den Erfahrungsaustausch zwischen clusterpolitischen Akteuren fördern und es ihnen

16 ermöglichen soll, mit beratender Unterstützung durch die Europäische Beobachtungsstelle für Cluster an der Entwicklung einer gemeinsamen Methodik für wachstumsfördernde Clusterpolitik zusammenzuarbeiten; bis 2015 einen Dialog über aufstrebende Branchen 27 einzuleiten, um gemeinsam mit KMU-Gruppen und Akteuren aus dem Bereich der Unternehmensdienstleistungen und der Clusterpolitik zu erörtern, wie die Wachstumsförderung am besten auf die Bedürfnisse von KMU in aufstrebenden Branchen abgestimmt werden kann, z. B. durch Gründerzentren, Zentren für Zusammenarbeit oder Zentren zur Unterstützung der Unternehmensentwicklung Stärkung der Kompetenzentwicklung zur Überwindung des Fachkräftemangels Die Entwicklung vieler KMU wird dadurch behindert, dass auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen. In einigen Mitgliedstaaten herrscht zwar eine hohe Arbeitslosigkeit, doch besteht das Problem darin, dass die verfügbaren Arbeitskräfte nicht den Qualifikationsanforderungen in den verschiedenen aufstrebenden Branchen entsprechen und dass die Planung, was den künftigen Fachkräftebedarf der KMU betrifft, ungenügend ist. Es ist daher notwendig, die berufliche Ausbildung besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts abzustimmen. Um dem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und Auszubildenden zu begegnen, mit dem die europäischen Handwerksunternehmen und KMU konfrontiert sind, verfolgt die Kommission eine Reihe von Initiativen, von sektorspezifischen Ansätzen zur Ermittlung des Qualifikationsbedarfs 28, um bestehende Missverhältnisse zu beseitigen 29, über Bemühungen zur Verbesserung des Ansehens technischer Berufe und ihrer Attraktivität für junge Menschen bis zur Förderung von Ausbildungsprogrammen 30. Auch Clusterorganisationen sollten als Fazilitatoren auf regionaler Ebene in Betracht gezogen werden, um bestehende Missverhältnisse zwischen angebotenen und nachgefragten Qualifikationen in den Branchen, in denen ihre KMU tätig sind, zu beseitigen. Die Kommission schlägt vor, 27 Aufstrebende Branchen können als die Entwicklung einer vollkommen neuen industriellen Wertschöpfungskette oder als grundlegende Umgestaltung einer bestehenden Wertschöpfungskette definiert werden. Auslöser ist eine disruptive Idee (oder die Konvergenz von Ideen), die zu einem Prozess führt, in dessen Verlauf diese Ideen/Chancen in neue Produkte/Dienstleistungen mit einem höheren Mehrwert verwandelt werden

17 eine kommissionsweit abgestimmte Initiative zu starten, um unter Berücksichtigung beschäftigungs-, bildungs- und unternehmenspolitischer Aspekte den Fachkräftemangel zu überwinden, z. B. durch o Förderung von Ausbildungsprogrammen für Fachkräfte, an denen die KMU der betreffenden Branche unmittelbar beteiligt sind; o Förderung der Einführung eines dualen Systems in der Berufsbildung und o Förderung des Ansehens von Fachkräften und technischen Berufen in KMU. 5. DIE NÄCHSTEN SCHRITTE Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation wird die Kommission die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und einen Bericht veröffentlichen, in dem die Ergebnisse zusammengefasst werden. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Konsultation wird die Kommission einen Vorschlag für einen neuen SBA ausarbeiten, der in der ersten Jahreshälfte 2015 angenommen werden soll. 17

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