Düsseldorf: Industrie und Gewerbe Wer muss prüfen?
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- Christian Solberg
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1 Düsseldorf: Industrie und Gewerbe Wer muss prüfen? Foto: Internet 6. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung
2 Der Düsseldorf ist Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage in Düsseldorf. Diese umfasst: 2 Großklärwerke, gereinigtes Abwasser 67 Mio m³/a, km Kanal, 104 Pumpstationen, 84 Regenspeicher, 120 Einleitungsbauwerke m³ Speichervolumen.
3 angeschlossene Grundstücke private Anschlusskanäle Straßenabläufe abwasserrelevante Industrie- und Gewerbebetriebe davon 598 Indirekteinleiterkataster SEBD 742 Indirekteinleiterkataster UWB 27 Indirekteinleiterkataster BezReg
4 Neue Vorschriften traten in Kraft: LWG SüwVO Abw Teil 1 Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und Trennsystem Teil 2 Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen
5 Teil 1: Selbstüberwachung von Kanalisationen etwa wie alte SüwV Kan Selbstüberwachung des baulichen und betrieblichen Zustands und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen für die - öffentliche Abwasserbeseitigung - private Abwasserbeseitigung > 3 ha befestigte, gewerbliche Fläche oft: Industrie und Gewerbe Untersuchungsrhythmus alle 15 Jahre
6 Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasseranlagen
7 Anhänge zur Abwasserverordnung 1 Häusliches und kommunales Abwasser 19 Zellstofferzeugung 40 Metallbearbeitung, Metallverarbeitung Verarbeitung tierischer Nebenprodukte, Herstellung und Verarbeitung von Glas Braunkohle-Brikettfabrikation Fleischmehlindustrie und künstlichen Mineralfasern 3 Milchverarbeitung 21 Malzereien 42 Alkalichloridelektrolyse Herstellung von Chemiefasern, Folien u. Ölsaataufbereitung, Speisefett- und 4 22 Chemische Industrie 43 Schwammtuch nach dem Viskoseverfahren sowie Speiseölraffination Celluloseacetatfasern 5 6 Herstellung von Obst- und Gemüseprodukten Herstellung von Erfrischungsgetränken und Getränkeabfüllung 23 Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen 45 Erdölverarbeitung 24 Eisen-, Stahl- und Tempergießerei 46 Steinkohleverkokung 7 Fischverarbeitung Lederherstellung, Pelzveredlung, Wäsche von Rauchgasen aus Lederfaserstoffherstellung Feuerungsanlagen 8 Kartoffelverarbeitung 26 Steine und Erden 48 Verwendung bestimmter gefährl. Stoffe 9 Herstellung von Beschichtungsstoffen Behandlung von Abfällen durch 27 und Lackharzen chemische und physikalische Verfahren 49 Mineralölhaltiges Abwasser 10 Fleischwirtschaft 28 Herstellung von Papier und Pappe 50 Zahnbehandlung 11 Brauereien 29 Eisen- und Stahlerzeugung 51 Oberirdische Ablagerung von Abfällen Herstellung von Alkohol und Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, alkoholischen Getränken Dampferzeugung 52 Chemischrenigung 13 Holzfaserplatten Verarbeitung von Kautschuk u. Latizes, Fotografische Prozesse Herstellung u. Verarbeitung von Gummi (Silberhalogenid-Fotografie) Trocknung pflanzlicher Produkte für die Wäsche von Abgasen aus der Futtermittelherstellung Verbrennung von Abfällen 54 Herstellung von Halbleiterbauelementen Herstellung von Hautleim, Gelantine und 15 Knochenleim 36 Herstellung von Kohlenwasserstoffen 55 Wäschereien 16 Steinkohleaufbereitung 37 Herstellung anorganischer Pigmente Herstellung keramischer Erzeugnisse 38 Textilherstellung 57 Wollwäschereien 18 Zuckerherstellung 39 Nichteisenmetallherstellung Herstellung von Druckformen, Druckerzeugnissen u. grafischen Erzeugn
8 Betriebe, die unter die SüwVO Abw fallen SüwVO Abw Anhang Anzahl davon in WSG Teil 1 verschiedene und keine 41 4 Teil mehrere 13 3 gesamt
9 Industrie- und Gewerbebetriebe alle Abwasserrelevanten Betriebe
10 Industrie- und Gewerbebetriebe nach SüwVO, Teil 2
11 Betriebe nach Anhang 49 Mineralölhaltiges Abwasser
12 Betriebe nach Anhang 50 Zahnbehandlung
13 Prüfverfahren und fristen für Industrie und Gewerbe Nach DIN 1986 Teil 30 gibt es 3 Prüfverfahren DR1: Prüfung nach DIN EN 1610 Sichtprüfung und Wasserdruckprüfung DR2: Wasserfüllstandsprüfung Auffüllung mit Wasser bis 0,5 m über Rohrscheitel KA: Kanalfernsehuntersuchung optische Inspektion
14 Wiederholungsprüfung für Industrie und Gewerbe Anlass/Prüfobjekt vor ABA nach ABA Art Zeitspanne Art Zeitspanne Anlage zur Ableitung von Abwasser DR1 5 Jahre KA* 20 oder 30* Jahre Total-Umbauten im Zuge der im Zuge der Entkernungen DR1 Baumaßnahme DR1 Baumaßnahme bei wesentlichen im Zuge der im Zuge der baulichen Veränderungen DR1 Baumaßnahme DR2* Baumaßnahme bei Überbauung vorhandener Grundleitungen DR1 im Zuge der Baumaßnahme im Zuge der DR2* Baumaßnahme Abläufe, Zuleitungen, Auffangvorrichtungen in Verbindung mit Abwasseranlagen nach 62 WHG DR1 5 Jahre KA* 20 oder 30* Jahre ABA = Abwasserbehandlungsanlage * = gilt nur, wenn nachweislich DR1 erfolgte und die Anlage nicht im WSG liegt.
15 Was macht die Stadt Düsseldorf? Inspektion der öffentlichen Abwasseranlage gem. SüwVO Abw Teil 1 (wie vorher nach SüwKan)
16 Sanierung der öffentlichen Abwasseranlage mit einem Jahresbudget von 25 Mio. Vom Rat der Stadt 2011 beschlossenes Konzept zur Sanierung der öffentlichen Kanäle
17 Optische Inspektion von Anschlusskanälen und Straßenablaufleitungen im Bereich von Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Kanäle angeschlossene Grundstücke private Anschlusskanäle Straßenabläufe Schiebekamera Satellitenkamera
18 Forderung der Sanierung defekter Anschlusskanäle durch den Grundstückseigentümer
19 Sanierungsnotwendigkeit und Zeitpunkt nach SüwVO Abw bzw. Bildreferenzkatalog große Schäden mittelgroße Schäden Bagatellschäden kurzfristig innerhalb 10 Jahre in der Regel nicht notwendig Gemeinde kann nach pflichtgemäßem Ermessen über Abweichung im Einzelfall entscheiden
20 Informationsschreiben an Grundstückseigentümer, wenn der Anschlusskanal nicht saniert werden muss => gilt als Zustands- und Funktionsprüfung für den Anschlusskanal
21 Vom SEBD untersuchte und nach SüwVO Abw NRW in Verbindung mit DIN und dem neuen Bildreferenzkatalog bewertete Anschlusskanäle Anzahl Schadensklasse gesamt 46054, Stand:
22 Vorlage der Prüfbescheinigungen: Forderung der Prüfbescheinigungen bei Neubauten in der Anschlussgenehmigung Forderung der Prüfbescheinigungen bei Industrie und Gewerbe (Regelung in Abwassersatzung wird angestrebt) Forderung der Prüfbescheinigung in Sonderfällen (z.b. nasse Kellerwand) Keine generelle Vorlegepflicht der Prüfbescheinigungen bei bestehenden Bauten => freiwillig
23 Was sollten Industrie- und Gewerbebetriebe machen? Betriebe, die unter SüwVO Abw Teil 1 fallen, müssen ihre Abwasseranlagen weiter inspizieren und bei Bedarf sanieren. (wie bisher nach SüwV Kan) Alle anderen Betriebe müssen ihre Abwasserleitungen und schächte durch einen anerkannten Sachkundigen bis oder prüfen lassen. Die Prüfbescheinigungen sind dem Düsseldorf vorzulegen.
24 Vorlage der Prüfbescheinigungen bei Industrie und Gewerbe Information an IHK und HWK Information im Umweltausschuss der IHK Information der Industrie- und Gewerbebetriebe bei Firmenbesuchen im Zuge der Indirekteinleiterbearbeitung Information über Medien sowie IHK und HWK interne Zeitschriften Liste der Grundstücke mit Betrieben, die unter einen Anhang der Abwasser Verordnung fallen, im Internet
25 Haben Sie noch Fragen?
3.2.6 Abwasser. Mineralische und organische Schmutzstoffe. Absetzbare Stoffe. Nicht absetzbare Schwebstoffe. Gelöste Stoffe
3.2.6 Abwasser Abwasser ist jedes durch häuslichen, gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen und sonstigen Gebrauch in seinen natürlichen Eigenschaften verändertes und in die Abwasserkanalisation
Mehrauf Genehmigung einer Einleitung von gewerblichem bzw. industriellem Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage (Schmutzwasser)
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