Tätigkeitsbericht 2009

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1 BISS Beratungs- und Interventionsstelle des Landkreises und der Stadt Osnabrück Tätigkeitsbericht 2009 Häusliche Gewalt kommt nicht in die Tüte!

2 BISS Beratungs- und Interventionsstelle des Landkreises und der Stadt Osnabrück Tätigkeitsbericht 2009 Häusliche Gewalt kommt nicht in die Tüte 1

3 Träger der Beratungs- und Interventionsstelle (BISS) BISS Osnabrück ist aufgeteilt in: Osnabrück Stadt Träger: Förderverein Frauenberatungsstelle Spindelstraße 41, Osnabrück Tel Fax Osnabrück Land Träger Sozialdienst kath. Frauen e. V. Bersenbrück Bürgermeister-Kreke-Straße 3, Bersenbrück Tel Fax

4 Inhaltsverzeichnis Vorwort Statistik Zusammenfassung Statistik und BISS Beratungsarbeit..10 Kooperations- und Vernetzungsarbeit Arbeitsgruppe Vernetzung und Prävention bei Häuslicher Gewalt Häusliche Gewalt kommt nicht in die Tüte 2. Runder Tisch Häusliche Gewalt Fortbildung für Polizeibeamte und -beamtinnen Gesetzliche Grundlagen Arbeitsweise von BISS Ausblick Presse Anhang/Kreiskarte.28 3

5 Tätigkeitsbericht 2009 Vorwort Fast ein Drittel mehr Fälle. In diesem Arbeitsbericht stellen wir die inhaltliche Arbeit der BISS, sowie die statistische Auswertung der Fälle 2009 dar. Hier ist ein extremer Anstieg zu verzeichnen. Gegenüber dem letzten Jahr gab es mit insgesamt 725 Fällen in Stadt und Landkreis Osnabrück eine Steigerung von 28 %. Wir berichten über die erfolgreiche Durchführung des Projekts Häusliche Gewalt kommt nicht in die Tüte. Wir informieren Sie über unsere intensive Fortbildungs-, Kooperations- und Vernetzungsarbeit. Es wird sichtbar, dass sich die BISS weiter im sozialen Netzwerk und bei den Betroffenen etabliert hat. Das bestätigen auch die extrem gestiegenen Beratungszahlen in Für uns sind sie ein Zei- 4

6 Häusliche Gewalt betrifft in den meisten Fällen Frauen und Kinder! Gewalt in unserer Gesellschaft ist ein schwerwiegendes Problem, das Handeln erfordert. Dabei sind vor allem die Gewalttaten, die in engen persönlichen Lebensbeziehungen begangen werden, besonders verwerflich. Sie beinhalten einen Vertrauensbruch denn der häusliche Bereich sollte Schutz, Sicherheit und Vertrauen bedeuten und nicht der Tatort von Gewalt sein. Im Bereich der Stadt und des Landkreises Osnabrück wurden im vergangenen Jahr steigende Fallzahlen verzeichnet, wobei sich die Intensität der Gewalt im häuslichen Bereich verstärkt hat. Diese Gewalt prägt die Lebensumstände der von Gewalt betroffenen Frauen und immer auch der Kinder nachhaltig gerade deshalb ist Handeln geboten. Seit dem 1. Januar 2006 unterstützen und beraten die Mitarbeiterinnen der Beratungsund Interventionsstelle (BISS) Menschen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Vom niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit wurden landesweit 29 Beratungs- und Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt eingerichtet. Die BISS wurden jeweils an eine Polizeiinspektion (PI) angegliedert. Träger sind bereits bestehende Einrichtungen, die im Bereich Gewalt gegen Frauen arbeiten. Die Trägerschaft für die BISS Osnabrück wurde aufgeteilt: für den Stadtbereich hat der Förderverein der Frauenberatungsstelle e. V. und für den Landkreis Osnabrück der Sozialdienst kath. Frauen e. V. Bersenbrück die Zuständigkeit. 5

7 Statistik 2009 Fälle gesamt: 725 davon von der Polizei übermittelt davon Selbstmelder/innen: (inkl. Vermittlung über Dritte) Fälle Bereich Stadt 361 Fälle Bereich Landkreis Kontakt zum Opfer Anzahl der beratenen Personen Anzahl der Beratungen Anzahl der mitbetroffenen Kinder: (soweit bekannt/ Alter bis 18. Jahre) 591 Finanzielle Lage: (soweit bekannt) Eigenes Einkommen/ Berufstätigkeit: 131 Kein eigenes Einkommen/ finanziell vom Partner abhängig: 19 Kein eigenes Einkommen/ staatliche Unterstützung (SGB II, SGB XII,.) 48 Beruf erlernt: 2 Art der ersten Kontaktaufnahme (wenn durch Polizei übermittelt): telefonisch: 394 schriftlich: 320 aufsuchend: 6 nicht gelungen: 5 6

8 Beratungsdauer pro Fall bis 1 Stunde bis 2 Stunden bis 3 Stunden 27 3 bis 4 Stunden 12 4 bis 5 Stunden 5 5 bis 6 Stunden 0 6 und mehr Stunden 0 Beziehung zum Täter / zur Täterin Ex- Partnerschaft; 233 Partnerschaft; 368 sonstige Beziehungen; 124 Geschlecht Opfer Täter/ Täterin weiblich männlich

9 Alter Opfer bis 25 Jahre Jahre Jahre über 60 Jahre unbekannt Alter Täter bis 25 Jahre Jahre Jahre über 60 Jahre unbekannt

10 Staatsbürgerschaft Opfer Täter / Täterin deutsch davon Aussiedler nicht deutsch ohne Angabe GewSchG Anzahl der Fälle, bei denen Kenntnis über geplante Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz vorhanden ist: 157 Weitervermittlung und Weiterempfehlung an Andere: 1660 An wen? (Anzahl, Mehrfachnennung möglich) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt: 391 Polizei: 288 Rechtsantragsstelle/Gericht: 253 Frauenberatung: 64 Frauenhaus: 99 Jugendamt: 78 Sozialamt: 0 Ärztin/Arzt: 9 Suchtberatung: 7 Opferhilfeeinrichtungen: 57 Kinderschutzeinrichtungen: 24 Ehe- und Lebensberatungsstellen: 24 Täterberatungsstellen: 1 Frauennotruf: 293 Andere: 72 9

11 Zusammenfassung der Statistik und BISS Beratungsarbeit 2009 Zunahme der Fälle in 2009 um 28 % Im Jahr 2009 verzeichnete die BISS Osnabrück insgesamt 725 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr, wo es nur 566 Fälle waren, ist dies eine Steigerung von 159 Fällen, also eine Zunahme von 28 %. In 682 Fällen wurde dabei nach dem pro-aktiven Ansatz verfahren, Das heißt 394 mal telefonisch, 320 mal schriftlich und 6 mal aufsuchend der Kontakt zu Opfern aufgenommen. In 5 Fällen konnten die Opfer nicht erreicht werden. Männer sind meistens die Täter In 92 % der Fälle waren die Täter männlich. In 8% der Fälle handelte es sich um eine Täterin. In 90,34 % der Fälle war das Opfer weiblich. In 9,65 % der Fälle handelte es sich um männliche Opfer. Noch mehr Ex- Partner als Täter In 50,76 % der Fälle wurde die Häusliche Gewalt vom Partner ausgeübt, in 32,14 % der Fälle handelte es sich um eine Ex-Partnerschaft und in 17,10 % der Fälle um sonstige Beziehungen wie z. B Vater-Tochter, Bruder-Schwester. Die 32,14 % (im Vorjahr waren es 28,6%) aus Ex-Partnerschaften machen unseres Erachtens nach sehr deutlich, dass eine Trennung vom Partner häufig (weitere) Gewalt für Frauen nach sich zieht. Frauen brauchen oft Rechtsbeistand Die meisten Vermittlungen und Weiterempfehlungen im Berichtsjahr der BISS erfolgten an Rechtsanwälte/innen. Wir finden es wichtig, dass die Frauen sich rechtsanwaltliche Hilfe holen, da die Verfahren immer komplexer und komplizierter werden. Weitere oft genannte Empfehlungen gehen an Polizei, Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes, Frauenhaus und Frauenberatungsstelle bzw. Frauennotruf. Pro-aktiver Ansatz willkommen Die Arbeit mit den Opfern Häuslicher Gewalt zeigte, dass viele betroffene Frauen den Platzverweis durch die Polizei als ein sichtbares Zeichen dafür werteten, dass ihre Situation ernst genommen wurde. In den Beratungsgesprächen signalisierte die Mehrheit der Opfer, dass sie die Erstkontaktaufnahme durch die Mitarbeiterin der Beratungsstelle als hilfreich empfanden, da sie von sich aus wahrscheinlich keinen Kontakt gesucht hätten. Zusammenarbeit der Institutionen Da Frauen u. a. aus Scham, Panik und Angst oft keinen Strafantrag gegen den Partner stellen, gibt es ein großes, öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Durch konsequentes Handeln der Polizei kann die oftmals schon Jahre andauernde Gewaltspirale erstmals durchbrochen werden, wodurch auch schlimmere Straftaten verhindert werden können. Der gesellschaftliche Umdenkungsprozess, dass Häusliche Gewalt kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat ist, wird durch die Arbeit der BISS in Kooperation mit anderen Institutionen und Behörden gefördert und vorangetrieben. 10

12 Kooperations- und Vernetzungsarbeit 2009 Neben der direkten Beratung von Frauen die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ist die Kooperations- und Vernetzungsarbeit, die im Folgenden aufgeführt wird, ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der BISS: 1. Gemeinsame Vernetzung und Kooperationsarbeit von BISS Stadt Osnabrück und BISS Landkreis Osnabrück mit anderen Stellen Vorbereitung, Einladung und Durchführung des großen Runden Tisches am mit TeilnehmerInnen von BISS, Polizei, Jugendamt, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Opferhilfe, Sozialer Dienst Fachbereich Kinder und Jugend, Gleichstellungsbeauftragte, Ausländerbeauftragte, Hauptthemen: Fälle Häuslicher Gewalt in der Gerichtshilfe 2008 und Täterarbeit. 10 Arbeitstreffen und regelmäßiger telefonischer und mailtechnischer Austausch mit den Mitarbeiterinnen des Präventionsteams, Kriminalkommissarin Anke Hamker und Oberkommissarin Monika Holtkamp. Inhalt der Gespräche: Austausch über die praktische BISSarbeit, Qualitätssicherung, Vernetzung mit anderen Institutionen, Vorbereitung von Fortbildungen für Polizeibeamte, Vorbereitung für Projekte zur Prävention von Häuslicher Gewalt Vorbereitung und Durchführung vom Präventionsprojekt Häusliche Gewalt kommt nicht in die Tüte vom Durchführung von 4 Fortbildungseinheiten für über 80 Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen zum Thema Arbeitsweise der BISS und Trennungsbarrieren von Frauen die von Häuslicher Gewalt betroffen sind. Begleitung der Opferausstellung des Weißen Rings, die in der Zeit vom stattfand. Teilnahme an Veranstaltungen zum Tag Keine Gewalt gegen Frauen am Pressegespräche 2. Vernetzung und Kooperation und Fortbildung - BISS Stadt Osnabrück Persönliche und telefonische Austauschgespräche mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen für häusliche Gewalt bei der Polizei für den Bereich Osnabrück Stadt, Frau Bischof, Frau Schlotfeld und Frau Aust. 11

13 Austausch mit Frau Heidelbach, zuständige Vertreterin für häusliche Gewalt des Sozialen Dienstes aus dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familien. Themenschwerpunkt: Veränderung im Familienrecht, Sorge und Umgangsrecht. Informationsgespräche mit Rechtsanwältinnen Fallbezogene Telefonate mit MitarbeiterInnen des Sozialen Dienstes in Osnabrück Austausch mit der Frauenbeauftragten, Anna Maria Schmitz-Hülsmann Austausch mit der Mitarbeiterin der Opferhilfe, Simone Weber Mitarbeit im Aktiven Netzwerkes von/für/mit Migrantinnen. Teilnahme an der Vorbereitung der Opferausstellung des Weißen Rings Gespräch über die Arbeit der BISS mit Frau Petrich für ihre Bacelorarbeit. Zum Thema Häusliche Gewalt in der Gerichtshilfe 2008 Teilnahme an der Aktion Häusliche Gewalt kommt nicht in die Tüte am in der Innenstadt Osnabrück Teilnahme an der Aktion Häusliche Gewalt kommt nicht in die Tüte am in Oesede Treffen mit Frau Schaub von der Bäckerinnung Osnabrück Pressegespräche und Radiointerviews 3. Vernetzung, Kooperation und Fortbildung - BISS Landkreis Osnabrück Teilnahme am Arbeitskreis Frauen in Melle, u Arbeitskreistreffen Häusliche Gewalt der SG Bersenbrück Teilnahme Präventionsrat der Stadt Georgsmarienhütte Vorstellung der Arbeit der BISS beim Sozial-psychiatrischen Dienst Teilnahme an der Vorbereitung der Opferausstellung des Weißen Rings Pressegespräche und Radiointerviews Vorbereitung zu Aktionen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen Vorbereitung und Teilnahme an der Aktion Häusliche Gewalt kommt nicht in die Tüte in der SG Bersenbrück, Stadt Bramsche und Stadt Georgsmarienhütte 12

14 Vorbereitungstreffen mit Frau Schaub von der Bäckerinnung Persönliche Austauschgespräche mit den SachbearbeiterInnen in den einzelnen Polizeikommissariaten und Stationen Zusammenarbeit BISS Stadt und Landkreis Zwischen Biss Stadt und Landkreis fanden 4 Arbeitstreffen sowie regelmäßiger telefonischer und mailtechnischer Austausch der Mitarbeiterinnen zur Besprechung von Projekten zur Öffentlichkeitsarbeit wie Planung und Erstellung eines Kärtchens für Migrantinnen, Vorbereitung von Fortbildungen und Erstellung des Jahresberichts statt. 13

15 Tätigkeitsbericht 2009 Bericht aus der Arbeitsgruppe Vernetzung und Prävention bei Häuslicher Gewalt Auch in 2009 war die Arbeitsgruppe Vernetzung und Prävention Häusliche Gewalt BISS - Polizei wieder besonders aktiv und erfolgreich in Sachen, Häusliche Gewalt. Die Arbeitsgruppe gründete sich im Jahre 2006 und besteht aus zwei Mitarbeiterinnen des Präventionsteams der Polizeiinspektion Osnabrück und den Mitarbeiterinnen der BISS Stadt und Landkreis. Von links: Hauptkommissarin, Monika Holtkamp, Kommissarin, Anke Hamker, Mitarbeiterinnen der BISS Stadt, Kornelia Krieger und des Landkreises, Heike Bartling Im Folgenden berichten wir über drei Arbeitsschwerpunkte dieser Arbeitsgruppe 4. Häusliche Gewalt kommt nicht in die Tüte 5. Runder Tisch Häusliche Gewalt Fortbildung für Polizeibeamte und -beamtinnen 14

16 1. Häusliche Gewalt kommt nicht in die Tüte Gelungene Aktionswochen vom 15. bis 30. November 2009 Foto: Kreishandwerkerschaft, Herr Tiemann Bäckereien in Stadt und im Landkreis Osnabrück verkauften vom 15. bis 30. November ihre Brötchen in Brötchentüten mit der Aufschrift Häusliche Gewalt kommt nicht in die Tüte. Neben dieser Aufschrift und einem Bild zum Thema Gewalt waren Telefonnummern der Hilfs- und Beratungsangebote in Osnabrück Stadt und Landkreis auf der Brötchentüte zu lesen. Foto: Matthias Petersen, Kirchenbote 15

17 Häusliche Gewalt ist immer noch ein Tabuthema und doch sind viele Menschen betroffen. In den meisten Fällen sind es Frauen und Kinder, die oftmals unerkannt ein extremes Schicksal erleiden. Die Aktionswochen zum Thema häusliche Gewalt sollten Betroffenen Hilfe anbieten und die Osnabrücker Bevölkerung auf Gewalt in ihrer Nachbarschaft aufmerksam machen, sowie ihnen Mut machen, sich an Polizei und Beratungsstellen zu wenden. Darüber hinaus wurden die Brötchentüten mit jeweils einem Brötchen am , dem Internationalen Tag Keine Gewalt gegen Frauen an verschiedenen Standorten in Bersenbrück, Bramsche Melle und Osnabrück verteilt und am in Georgsmarienhütte. In Osnabrück fand die Aktion in der Großen Straße statt. Dabei wurden 1000 Brötchen in diesen besonderen Tüten verteilt. Zahlreiche Gespräche mit Passanten zeigten das große Interesse an der Aktion. Wie wichtig Öffentlichkeitsarbeit ist, macht dieser Kommentar einer Frau deutlich: Das hätte ich damals wissen müssen, als ich von meinem Mann geschlagen wurde. Damals wusste ich nicht, dass ich Hilfe bekommen kann. Gut, dass sie hier stehen. Foto: Kreishandwerkerschaft Herr Tiemann Die Aktionswochen waren ein Gemeinschaftsprojekt des Präventionsteams der Polizeiinspektion Osnabrück und von BISS Beratungs- und Interventionsstellen in Stadt und Landkreis Osnabrück, in Zusammenarbeit mit der Bäckerinnung Osnabrück. An dieser Stelle auch noch mal Dank an die Sponsoren: Creativarchiv, Gleichstellungsbüro der Stadt Osnabrück, Gleichstellungsbüro des Landkreises Osnabrück, Polizeiinspektion Osnabrück und der Präventionsverein Osnabrück (Prävos) 16

18 Stand auf der Großen Straße vom Fotos: Herr Tiemann, Kreishandwerkerschaft Stand Rathaus Bersenbrück Pressesprecherin SG Bersenbrück, Fr. Hövermann 17

19 2. Runder Tisch Häusliche Gewalt 2009 Zum 4. Mal organisierte die Arbeitsgruppe ein Vernetzungstreffen zum Thema Häusliche Gewalt. Ziel dieses runden Tisches ist es, die Berufsgruppen, die mit der Thematik konfrontiert sind, zwecks Austausch und Optimierung der Zusammenarbeit, an einen Tisch zu bringen. Am trafen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, BISS, Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Gericht, Opferhilfe, Kinderschutz, Gleichstellungsbüro usw. aus Stadt und Landkreis um sich vor allem mit diesen Themen auseinanderzusetzen: Die Ergebnisse der Aktenanalyse der häuslichen Gewalt-Fälle in der Gerichtshilfe Osnabrück von Frau Marianne Petrich, Zahlen und Fakten aus Sicht der Gerichtsbarkeit vorgetragen von der Richterin Frau Paulmann und die Arbeit mit Tätern bei Faust, dem Fachzentrum gegen Gewalt und für Täterarbeit. Ein ausgiebiges Protokoll dieses Treffens liegt vor und kann bei Interesse von der BISS Osnabrück angefordert werden. 3. Fortbildung für Polizeibeamte und beamtinnen Fortbildungsarbeit für die verschiedenen Berufsgruppen zu leisten ist eine Aufgabe der BISS und des Präventionsteams und dient auch der Förderung des gegenseitigen Verstehens verschiedener Arbeitsbereiche und dem Herausarbeiten ihrer Grenzen und Möglichkeiten. Die intensive Fortbildungsarbeit für Polizistinnen und Polizisten zum Thema Häusliche Gewalt wurde auch in 2009 erfolgreich durchgeführt. In 4 Seminaren wurden im Rahmen einer internen Fortbildungsreihe der Polizei über 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einsatzdienstes über die Arbeit der BISS fortgebildet. Im Wesentlichen ging es dabei um die Arbeitsweise von BISS, sowie die Zusammenarbeit mit der Polizei und einem Sensibilisierungstraining zum Thema Trennungsbarrieren von Frauen die von Häuslicher Gewalt betroffen sind. Auch im vergangenen Jahr bestätigte sich wieder, dass eine gute und enge Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der BISS, der Polizei und anderen Institutionen, die im Bereich Häuslicher Gewalt tätig sind, für das Gelingen und die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes unabdingbar ist. 18

20 Gesetzliche Grundlagen Gewaltschutzgesetz Wer schlägt muss gehen! Seit dem 1. Januar 2002 ist das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz dient dem besseren Schutz bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der gemeinsamen Wohnung bei Trennung. Das Gesetz ermöglicht geschlagenen Frauen, Gewalttäter aus der Wohnung weisen zu lassen und Schutzanordnungen durchzusetzen. Aufgabe der Polizei Unterstützt wird dieses Gesetz durch die Wegweisungsmöglichkeit durch die Polizei. Wird die Polizei zu einem Einsatz gerufen, hat sie die Möglichkeit, den Täter der Wohnung zu verweisen; d. h. er darf sich dort nicht aufhalten. Dieser so genannte Platzverweis gilt in Niedersachsen bis zu 14 Tagen. Der Täter muss seine Wohnungsschlüssel abgeben. Im Zeitraum des Platzverweises hat die Frau die Möglichkeit weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Schutzanordnungen durch die Gerichte Opfer von Gewalt oder Gewaltandrohung (Körperverletzung, Gesundheitsbeschädigung, Freiheitsberaubung) können Schutzanordnungen so genannte Bannmeilen bei Gericht erwirken. Dem Täter kann unter Androhung von Strafe (Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) z. B. untersagt werden: die Wohnung der verletzten Person zu betreten, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten, bestimmte andere Orte aufzusuchen, z. B. den Kindergarten, keinerlei Verbindung per SMS, Telefon; aufzunehmen, ihr gehörende Sachen zu beschädigen Die Schutzanordnung kann ganz individuell auf die Notwendigkeiten des Einzelfalls beantragt werden. Wohnungszuweisung Opfer von Gewalt können unabhängig vom Familienstand (verheiratet oder nichteheliche Lebensgemeinschaft) und unabhängig von den mietrechtlichen und Eigentumsverhältnissen einen Anspruch auf Überlassung der Wohnung geltend machen (Wohnungszuweisung bis zu 6 Monaten). 19

21 BISS Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen Ein zentraler Bestandteil im niedersächsischen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist die Einrichtung von Beratungs- und Interventionsstellen für Opfer von häuslicher Gewalt (BISS). Am 1. Januar 2006 wurden landesweit Beratungs- und Interventionsstellen für Opfer von häuslicher Gewalt (BISS) eingerichtet. Sie sind jeweils an eine Polizeiinspektion angegliedert. Pro Einwohner stehen ,00 Euro zur Verfügung. Die Arbeit der BISS knüpft an bereits bestehende Hilfeeinrichtungen für Frauen mit entsprechender Infrastruktur an. Beratungs- und Interventionsarbeit bei häuslicher Gewalt ist Bestandteil der Interventionskette bei Häuslicher Gewalt. Sie ist Bindeglied zwischen schnell greifenden und kurzfristig wirkenden polizeilichen Eingreifbefugnissen, z. B. Wegweisung und mittelfristig wirkenden zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten, z. B. nach dem Gewaltschutzgesetz. Beratungs- und Interventionsstellen arbeiten pro-aktiv. Pro-aktive Beratung ist ein zugehendes Beratungsangebot für Betroffene von Häuslicher Gewalt. Die Kontaktaufnahme erfolgt durch die Beraterinnen vorrangig nach Polizeieinsätzen bei Häuslicher Gewalt, insbesondere auf telefonischem Weg. Es wird ein Beratungsangebot unterbreitet. Die anschließende Beratung erfolgt ausschließlich mit Zustimmung der Betroffenen von Häuslicher Gewalt Für die erforderliche Umsetzung der Interventionsarbeit ist gleichzeitig die Realisierung der Kooperation mit involvierten Institutionen, die Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildungsarbeit für verschiedene Berufsgruppen notwendig. (Aus: Neue Herauforderungen für die Intervention und Prävention häuslicher Gewalt Gemeinsame Standards bei unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Erarbeitung bundesweiter Standards... Heike Herold Koordinierungsstelle Cora, Mecklenburg- Vorpommern, Seite 28 und 29 ) 20

22 Selbstverständnis Wichtige Prinzipien der Beratungsarbeit gelten für dieses spezielle Beratungsfeld: Parteilichkeit für von häuslicher Gewalt Betroffene. Selbstbestimmung bei Entscheidung über Annahme des Beratungsangebotes. Vertraulichkeit der Beratungsinhalte. Keine Informationsweitergabe an andere Stellen, außer bei Zustimmung der Betroffenen. Ausnahme - bei Gefährdung des Kindeswohls. Einhaltung datenschutzrechtlicher Bedingungen. Berücksichtigung der besonderen Belange von MigrantInnen. Arbeitsweise der Biss Osnabrück Stadt und Landkreis 1. Die BISS erhält von der Polizei per FAX Mitteilung über einen Einsatz. 2. Die Mitarbeiterinnen der BISS setzen sich pro-aktiv mit dem Opfer in Verbindung und bieten zeitnahe Hilfe an. 3. Sie vermitteln für längerfristige Beratungen oder Therapie an andere Einrichtungen. 4. Die BISS Osnabrück Stadt leitet die seltenen Fälle in denen Männer Opfer geworden sind, zur Bearbeitung weiter an die Opferhilfe. Inhalte der Beratungen von BISS Information und Unterstützung nach einer Wegweisung. Informationen über weitere rechtliche Schritte, vor allem im Hinblick auf zivilrechtliche Schutzanordnungen (z. B.: Wohnungszuweisung, Betretungs- und Näherungsverbot). Hilfestellung zur Erhöhung von Schutz und Sicherheit für die Frau und ihre Kinder in Form einer individuellen Sicherheitsplanung. Vermittlung an das Frauenhaus für weitergehenden Schutz. Hinweise auf und ggf. Weitervermittlung an weiterführende Unterstützungsangebote, wie Familienberatungsstellen und Kinderschutzeinrichtungen oder an die Frauenberatungsstelle zur weiteren längerfristigen Einzel- und Gruppenarbeit. Krisenintervention. 21

23 Weiterer Aufgabenbereich von BISS Die BISS hat neben dem Auftrag, betroffene Frauen zu beraten weitere Aufgabenbereiche und zwar: die Förderung der Vernetzung und Kooperation mit anderen beteiligten Institutionen, Fortbildung von betroffenen Berufsgruppen und Multiplikatorinnen, sowie Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit. Einordnung in das bereits bestehende Hilfsangebot in der Stadt und im Landkreis für Frauen, die von Gewalt betroffen sind BISS sind ein kleines Rädchen im angebotenen Bereich der Hilfe für Frauen, die von Gewalt betroffen sind und eine Ergänzung zu bereits bestehenden Beratungseinrichtungen. Beratungsangebote wie die Frauenberatungsstelle oder der Frauennotruf mit Komm- Struktur müssen parallel dazu unbedingt erhalten bleiben, weil nicht jede Frau anzeigt und neben häuslicher Gewalt, Frauen vielen anderen Formen von Gewalt ausgesetzt sind, z. B. sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Stalking. Vielfältige niedrig schwellige Angebote erleichtern den Frauen den Zugang zur Beratungsstelle. Das eigentliche Gewaltthema kommt häufig erst über andere Themen zum Vorschein. Auch die Frauenhäuser sind weiterhin von besonderer Bedeutung. In vielen Fällen können sie Frauen aufnehmen, die das neue Gesetz nicht wahrnehmen, weil sie so massiv bedroht werden, dass sie nicht in ihrer eigenen Wohnung bleiben können. 22

24 Ausblick 2010 Neben der Beratung und Unterstützung der Opfer häuslicher Gewalt werden weiterhin die Vernetzungsarbeit, eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, die enge Zusammenarbeit mit der Polizei und die Mitarbeit in Gremien gegen häusliche Gewalt wichtige Bestandteile der Arbeit sein. Für das Jahr 2010 konzentriert sich die Vernetzungsarbeit der BISS auch wieder auf die Vorbereitung des Internationalen Tags der Gewalt gegen Frauen. Durch spezielle Öffentlichkeitsarbeit soll die Bevölkerung für das Thema Gewalt gegen Frauen sensibilisiert werden. Darüber hinaus geht es darum auch weiterhin für eine Verbreitung der Hilfsangebots für Opfer von häuslicher Gewalt zu sorgen. In Planung ist die Organisation des 5. großen runden Tisches am mit dem Thema: Einrichtung eines Sonderdezernats Häusliche Gewalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück mit zwei Mitarbeitern. 23

25 Presse 24

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29 Fallzahlen Vom SG Fürstenau 15 SG Artland 18 SG Bersenbrück 24 Die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden und Samtgemeinden ist aus der neben stehenden Karte ersichtlich. SG Neuenkirchen 9 Bramsche 48 Wallenhorst 13 Stadt Osnabrück Ostercappeln 4 Belm 16 Bohmte 5 Bad Essen 7 Hasbergen 7 Hagen a.t.w. 8 Glandorf 14 Georgsmarienhütte 55 Bd.Ibug 18 Bad Laer 6 Bissendorf 8 Hilter a.t.w. 11 Bad Rothenfelde 15 Dissen a.t.w. 18 Melle 36 Unbekannt/anonym: 4 Sonstige : 5 28

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