Für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe

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1 Für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe DRINGLICHE APPELLE / SEPTEMBER 2017 IRAN: Mohammad Ali Taheri SCHWEIZ: Appell gegen die sture Anwendung der Dublin-Verordnung Lass dich nicht vom Bösen besiegen, sondern besiege das Böse durch das Gute! Brief an die Römer 12, Dringliche Appelle Mohammad Ali Taheri Appell gegen die sture Anwendung der Dublin-Verordnung Follow-up unserer Aktionen Gute & schlechte Nachrichten Wachsam bleiben Gebet Öffne uns die Augen

2 DRINGLICHE APPELLE / SEPTEMBER 2017 IRAN : Mohammad Ali Taheri SCHWEIZ: ASYLPOLITIK Erneut zum Tod verurteilt! Der iranische spirituelle Lehrer Mohammad Ali Taheri ist am 27. August erneut wegen «Verdorbenheit auf Erden» zum Tod verurteilt worden. Bereits 2011 war er deswegen angeklagt, doch das Gericht verlangte zusätzliche Untersuchungen. So wurde er zunächst nur wegen «Beleidigung heiliger Werte des Islam» zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Aufgrund der Untersuchungen wurde er dann 2015 wegen «Verdorbenheit auf Erden» zum Tod verurteilt, 2016 aber freigesprochen. Er ist bis heute im Gefängnis, die meiste Zeit in Insolationshaft. ACAT-Schweiz hat zwischen 2015 und 2016 vier Mal für ihn interveniert. Verbissenheit der Behörden Im Rahmen der von ihm gegründeten spirituellen Gruppierung Erfan-e Halgheh vermittelte Mohammad Ali Taheri friedlich Lehren, welche die iranischen Behörden als störend für die religiösen Überzeugungen der Mitbürger und als bedrohlich für die Grundlage des iranischen Staates erachten. Sie haben ihn im Mai 2011 verhaftet und der «Beleidigung heiliger Werte des Islam» sowie der «Verdorbenheit auf Erden» angeklagt. Das Revolutionsgericht Teherans hat ihn für den ersten Anklagepunkt zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und hat für den zweiten ergänzende Untersuchungen angeordnet. Diese Untersuchungen führten im August 2015 zu einem Todesurteil, welches dann im Dezember 2015 vom Obersten Gericht aufgehoben wurde. Das Oberste Gericht sah in den Tätigkeiten von Herrn Taheri keine «Verdorbenheit auf Erden» und schickte den Fall an das erstinstanzliche Gericht zurück, welches ihn im Juni 2016 schliesslich von diesem Anklagepunkt freisprach. Herr Taheri wurde jedoch nach Verbüssung der fünf Jahre für «Beleidigung heiliger Werte des Islam» nicht freigelassen im Gegenteil: Es wurde eine zusätzliche Untersuchung gegen ihn eröffnet. Daraus resultierte eine neue Anklage wegen «Verdorbenheit auf Erden» aufgrund derselben Sachverhalte, für die er 2015 verurteilt und 2016 freigesprochen worden war. Dieser Prozess, der bis am 10. Juli 2017 dauerte, führte am 27. August zu einem neuen Todesurteil. Innert einer zwanzigtägigen Frist konnte dagegen beim Obersten Gericht Rekurs eingelegt werden. Es bleibt zu hoffen, dass dieses die barbarische und unumkehrbare Strafe endgültig annulliert. Wenn Iran schon an der Todesstrafe festhält, sollte es sie wenigstens auf schwere Verbrechen beschränken, wie sie im Völkerrecht definiert sind, das heisst, Fälle von vorsätzlicher Tötung. Im vorliegenden Fall hingegen handelt es sich um spirituelle Äusserungen und Haltungen, die nun Herrn Taheri das Leben kosten sollen. Obwohl sie vom Recht auf Religionsfreiheit, auf freie Meinungsäusserung und auf Versammlungsfreiheit in internationalen Konventionen geschützt sind, und dies nach drei Anklagen in Folge aus demselben Grund zwischen 2011 und Die Verbissenheit der iranischen Justizbehörden gegen Herrn Taheri lässt ernsthaft glauben, dass die Verfahren politisch motiviert und rechtlich schlecht begründet sind. Lange Isolationshaft Seit Mai 2011 sitzt Herr Taheri im Evin-Gefängnis, oft ohne Kontakt zur Aussenwelt und unter schlechten Bedingungen. Die Isolationshaft über eine längere Zeitspanne stellt eine schlechte Behandlung dar und wurde vom UNO-Sonderberichterstatter über Folter in extremen Fällen gar als eine Form von Folter definiert. Herr Taheri hat übrigens aus Protest gegen seine Isolationshaft und gegen wiederholte Drohungen gegen ihn und seine Familie mehrere Hungerstreiks und Suizidversuche durchgeführt. Verletzung des Grundsatzes ne bis in idem Überdies hätte Herr Taheri gemäss dem Grundsatz ne bis in idem nicht erneut wegen «Verdorbenheit auf Erden» vor Gericht gebracht werden dürfen, nachdem er wegen desselben Sachverhalts für diesen gleichen Straftatbestand bereits verurteilt und später freigesprochen worden war. Appell gegen die sture Anwendung der Dublin-Verordnung: Schützen Sie die verletzlichen Flüchtlinge! Die Schweiz gehört zu den Ländern, die die Dublin-Verordnung extrem strikt anwenden. Dieser übertriebene Formalismus ist eine Gefahr für die psychische und physische Gesundheit der Betroffenen, und sie führt zu einer Verletzung der Grundrechte und der Rechte der Kinder. Die Schweiz hat im Dezember 2008 begonnen, das Abkommen von Dublin der Europäischen Union als assoziierter Staat umzusetzen. Die Dublin-Verordnung, zentrales Element dieses Abkommens, regelt anhand verschiedener Kriterien, welcher Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist (bereits anwesende Angehörige in einem europäischen Land, vorhandenes Visum, Ersteinreiseland, ). Gestützt auf diese Verordnung können die Schweizer Asylbehörden die Gesuchstellenden an den europäischen Vertragsstaat überstellen, der nach den Dublin-Kriterien für das Asylverfahren zuständig ist und, gestützt auf das Schweizer Asylgesetz, Nichteintretensentscheide fällen (in der Folge Dublin-Entscheide genannt). Die Schweiz ist eines der Länder, das am meisten Dublin-Entscheide trifft und am meisten Asylsuchende in andere Vertragsstaaten zurückweist. Seit 2009 waren jeweils ein Viertel bis ein Drittel aller Asylentscheide Dublin-Entscheide. Andererseits führt die Schweiz gegenwärtig unter dem Dublin-Regime am meisten Personen nach Italien zurück, obschon dieses Land nicht allen verletzlichen Personen eine angemessene Unterbringung und den notwendigen Schutz garantieren kann. Die Dublin-Verordnung beinhaltet jedoch ausdrücklich eine spezielle Ermessensklausel, die jedem Mitgliedstaat die Freiheit gibt, ein eingereichtes Asylgesuch selber zu behandeln auch dann, wenn nach Dublin-Kriterien ein anderes Land zuständig wäre. Der Paragraph 17 der Einleitung zur Dublin-Verordnung III besagt nämlich: «Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen von den Zuständigkeitskriterien abweichen können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen, und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.» In solchen Fällen kann und müsste die Schweiz diesen Ermessensspielraum nutzen, wie er in der Einleitung und in Art. 17 Abs. 1 der Dublin-Verordnung aufgeführt ist. Gestützt darauf sollte die Schweiz auf Asylgesuche von Personen eintreten, die aus einem anderen europäischen Land in die Schweiz eingereist sind, wenn: es sich um Familien / Alleinerziehende mit Kleinkindern oder Kindern im Schulalter handelt, medizinische Probleme eine regelmässige Behandlung erfordern, die Betroffenen in der Schweiz wohnhafte Familienangehörige haben, andere aussergewöhnliche Umstände und humanitäre Gründe vorliegen. Es geht dabei nicht allein um die Menschenrechte von Flüchtlingen und um den Schutz besonders verletzlicher Personen, sondern auch um Solidarität mit Ländern wie Italien, die an den Aussengrenzen Europas liegen und aufgrund dessen mit viel mehr Asylgesuchen als die Schweiz kon- Flüchtlinge in der Schweiz - RTS.ch Copyright Quellen: / Staatssekretariat für Migration (SEM) / Amnesty international Schweiz So weist die Schweiz weiterhin regelmässig alleinerziehende Frauen mit Kopie an die Botschaft Irans Kleinkindern, Behinderte oder Kranke ab M. Alireza Sabzali und verletzt dabei oft die Uno-Konventionen Chargé d Affaires a.i. über die Rechte der Kinder und von Bitte ausgefüllte Bögen bis spätes- Botschaft der Islamischen Republik Menschen mit Behinderungen und das tens 31. Oktober 2017 zurücksenden Quellen: Amnesty International / Centre for Human Iran Recht auf ein Familienleben. Im Namen an: Rights in Iran Thunstrasse 68 - Postfach 227 des Dublin-Abkommens werden Familien CH-3006 Bern getrennt, Kranke in ein Land abgeschoben, ACAT-Schweiz in dem ihre medizinische Versor- Speichergasse 29 Fax: (+41) gung nicht garantiert ist, Kinder mitten Postfach 3001 Bern secretariat@iranembassy.ch im Jahr aus ihrer Schulklasse gerissen, Porto: Fr (A-Post), Fr (B-Post) Mütter von Kleinkindern nach Italien ausgeschafft, Herzlichen Dank! Interventionsfrist: DRINGEND! während der Vater der Kinder Vielen Dank in der Schweiz bleiben muss oder umgekehrtfrontiert 2 Aktiv werden mit ACAT sind. Aktiv werden mit ACAT 3 Im Brief an den Verantwortlichen der Justizbehörde verlangen wir dringend, dass die Todesstrafe gegen Herrn Taheri aufgehoben und er unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird, da er nur friedlich seine Rechte auf Religionsfreiheit, freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit ausgeübt hat. Weiter fordern wir, dass Herr Taheri nach seiner Freilassung diese Rechte frei wahrnehmen kann. Wir ersuchen auch darum, dass seine lange Isolationshaft unabhängig und unparteiisch untersucht wird und dass die dafür Verantwortlichen abgeurteilt und bestraft werden. Schliesslich erinnern wir an die verfahrensrechtlichen Garantien, die Herrn Taheri zustehen. All diese Forderungen stützen sich auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Iran ratifiziert hat und einhalten muss. Brief an den Verantwortlichen der Justizbehörde Hon. Ayatollah Sadegh Larijani Head of the Judiciary c/o Public Relations Office Number 4, 2 Aziz Street Intersection Tehran Islamic Republic of Iran Porto: 2.00 Fr. (A-Post) In der Petition fordern wir: vom Bundesrat, dass er alle Möglichkeiten der Ermessensklausel der Dublin-Verordnung nutzt (Paragraph 17 der Einleitung und Art. 17 Abs. 1), um die Uno-Kinderrechtskonvention und die Grundrechte nicht zu verletzen; von den kantonalen Behörden, beim Vollzug von Dublin-Rückschaffungen das internationale Recht und insbesondere die Uno-Kinderrechtskonvention zu respektieren. Der beiliegende Appell wurde von fünf Schweizer Partnerorganisationen unter der Leitung von Amnesty International lanciert (Amnesty International, Schweizerische Flüchtlingshilfe, Collectif R, Droit de rester Neuchâtel, Solidarité sans frontières und Solidarité Tattes). Er wurde von über 150 Organisationen, NGOs (darunter ACAT- Schweiz), Kirchen, Vereinen, Gewerkschaften, Institutionen auf Gemeindeund Kantonsebene und von über 60 Persönlichkeiten aus Politik, Vereinsund Kulturwesen, akademischen und literarischen Kreisen unterzeichnet.

3 FOLLOW-UP UNSERER AKTIONEN Gute Nachrichten Schlechte Mauvaises Nachrichten nouvelles SCHWEIZ Unerwartete und erfreuliche Wende: Die baskische Aktivistin Nekane Txapartegi ist am 15. September aus dem Schweizer Gefängnis entlassen worden, wo sie in Auslieferungshaft sass. Sie war 1999 in Spanien verhaftet, ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten und von der Guardia Civil gefoltert worden und hatte unter Folter ein Geständnis abgelegt. Nach ihrer Verurteilung 2007 floh Frau Txapartegi aus Spanien und tauchte in der Schweiz unter. Im Jahr 2016 wurde sie von der Schweizer Polizei aufgrund eines Auslieferungsgesuchs von Spanien verhaftet. Ihre Anwälte haben sowohl gegen den Auslieferungsentscheid der Schweiz als auch gegen die Ablehnung des Asylgesuchs Rekurse eingelegt. Der erste Rekurs wurde vom Bundesstrafgericht abgelehnt; dieser Entscheid wurde an das Bundesgericht weitergezogen. Vor Kurzem hat Spanien nach einer Intervention des Anwalts von Frau Txapartegi unerwartet sein Auslieferungsbegehren zurückgezogen, da die Verjährungsfrist der Strafe abgelaufen war. Demzufolge ordnete das Bundesamt für Justiz die unverzügliche Freilassung von Nekane Txapartegi an. Der Rekurs gegen den Asylentscheid ist noch beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Das Sekretariat von ACAT-Schweiz hat sich bei beiden Gerichten zu Gunsten von Frau Txapartegi eingesetzt. Zahlreiche Vereinigungen und NGOs in der Schweiz und in Spanien sind ebenfalls aktiv geworden, um sie zu unterstützen. Quellen: Anwälte von Frau Txapartegi / augenauf.ch / freenekane.ch KAMERUN Der im Juli 2015 festgenommene Journalist Ahmed Abba, der zu Boko Haram recherchierte, ist am 24. April 2017 vom Militärgericht Yaoundé wegen Nichtanzeige terroristischer Handlungen und Geldwäscherei des Erlöses aus einer terroristischen Handlung zu zehn Jahren Gefängnis ohne Bewährung und 56 Mio. Francs CFA ( ) verurteilt worden. Die Anwälte von Ahmed Abba konnten jedoch die Anklage der Verherrlichung des Terrorismus abwenden und so die Höchststrafe abwenden. Ahmed Abba hat gegen diese Verurteilung Berufung eingelegt, bleibt aber im Gefängnis. Einer seiner Anwälte zeigt sich zuversichtlich über den Ausgang des Berufungsverfahrens und meint, dieses sollte zur Freilassung von Ahmed Abba führen. Quellen: ACAT-France / RFI.fr, DSCHIBUTI Mohamed Ahmed, «Jabha» genannt, wurde 2010 willkürlich verhaftet. Nachdem die Justiz das Verfahren gegen ihn annulliert hatte, hätte der Regimekritiker im Oktober 2016 freigelassen werden müssen. Er blieb jedoch inhaftiert und musste insgesamt sieben Jahre auf seinen Prozess warten, im Juni dieses Jahres wurde er schliesslich zu fünfzehn Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt wurde. Mohamed Ahmed «Jabha» war schwer krank und ist am 2. August 2017 im Gefängnis gestorben. Sein Anwalt schliesst nicht aus, dass man sich seiner entledigt hat. Quelle: RFI.fr, DA 2017/06 Nächtliche Gebetswache Aktiv werden mit ACAT Aktiv werden mit ACAT 5

4 FOLLOW-UP UNSERER AKTIONEN Bleiben wir wachsam FRANKREICH MEXIKO Amadou Koumé ist am 6. März 2015 nach einer gewaltsamen Festnahme auf einem Pariser Polizeiposten gestorben. Am 28. März 2017 wurde ein Polizist der Einheit zur Kriminalitätsbekämpfung der vorsätzlichen Gewalt mit unbeabsichtigter Todesfolge angeklagt. Er war zuvor bereits mit einer Rüge wegen unverhältnismässiger Gewaltanwendung sanktioniert worden. Das Verfahren ist noch im Gang. Quelle: Le Parisien.fr, KOLUMBIEN Blanca Nubia Díaz setzt sich weiterhin für die Rechte der Frauen in Kolumbien ein, insbesondere mit der Organisation MOVICE (Nationale Bewegung der Opfer staatlicher Verbrechen). Ihr Mann wurde ermordet und eine ihrer Töchter entführt, gefoltert, vergewaltigt und umgebracht wurde ihre andere Tochter Opfer einer Vergewaltigung. Mehrere Familienmitglieder, darunter ihr Enkel und sie selber, wurden und werden regelmässig bedroht. ACAT-Frankreich setzt sich seit 2011 mit MOVICE für Blanca Nubia ein und ist bei der Nationalen Schutzeinheit Kolumbiens (UNP) für sie vorstellig geworden. Diese Instanz, welche den Fall 2015 nach Abklärungen und Untersuchungen zu den Akten gelegt hatte, teilte Blanca Nubia nur mit, sie müsse Beweise für neuerliche, direkte und individualisierte Drohungen einreichen. Manche Mitglieder haben als Antwort auf die Briefaktion vom 17. Januar 2017 eine Kopie dieses Briefes erhalten. ACAT-Frankreich verfolgt den Fall weiterhin und interveniert zusammen mit MOVICE, um Blanca Nubia schützen zu lassen. Quelle: ACAT-Frankreich ÄGYPTEN Der Menschenrechtsverteidiger Ahmed Abdelsattar Amasha wurde am 10. März 2017 von der Polizei in der Nähe von Kairo verhaftet und eine Zeit lang an einem unbekannten Ort festgehalten, wo er angeblich gefoltert wurde. Seine Familie hat ACAT-Schweiz informiert, dass er anschliessend vom Generalstaatsanwalt verhört wurde. Ahmed Abdelsattar ist der Zugehörigkeit zu einer gesetzeswidrigen Gruppierung angeklagt, was unter die Anti-Terror-Gesetzgebung fällt. Er kann zwar seinen Anwalt sehen, aber vorläufig werden ihm Kontakte zu seiner Familie verboten. Der Staatsanwalt verlängert seine Untersuchungshaft jeweils für weitere zwei Wochen, womit sein Urteil trotz der Interventionen verschiedener NGOs (darunter ACAT-Schweiz) und einer Kampagne seiner Familie konstant hinausgeschoben wird. USA Joshua Altersberger bleibt unter sehr schwierigen Bedingungen im Todestrakt in Florida. Er war 2009 zum Tod verurteilt worden, weil er im Alter von 19 Jahren einen Polizisten ermordet hatte. Doch es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer für ihn: Das Oberste Gericht Floridas hat seine Verurteilung wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Laut einer kürzlichen Rechtsprechung des Obersten Gerichts (Hurst vs. Florida) muss im Fall einer Todesstrafe das Urteil einstimmig gefällt werden, was bei Joshua nicht der Fall war: neun Richter sprachen sich für die Todesstrafe aus, drei dagegen. Joshua Altersberger muss nun erneut angehört und ein neues Urteil muss gefällt werden. Quelle: caselaw.findlaw.com Verónica und Erick Iván Razo Casales waren im Jahr 2011 ohne Haftbefehl festgenommen und nach stundenlanger Folter durch die Bundespolizei gezwungen worden, ein Geständnis zu unterzeichnen. Verónica erlitt auch sexuelle Folter. Die beiden wurden zu Unrecht skrupelloser Entführungen angeklagt. Am 24. März 2017 hat die Comisión Nacional de los Derechos Humanos (CNDH), die offizielle nationale Menschenrechtsinstitution Mexikos, in einer Empfehlung an das Büro des Generalstaatsanwalts und an die Nationale Sicherheitskommission den Schaden anerkannt, den das Geschwisterpaar Razo Casales erlitten hat. Sie hat die Folterungen, die willkürliche Haft und die gesetzeswidrige Inhaftnahme durch die mexikanische Polizei verurteilt und hat den Opfern kostenlose psychologische Unterstützung sowie eine Entschädigung zugesprochen. Quellen: CNDH Mexiko / sinembargo.mx, DA 2017/01 Quellen: Familie von Ahmed Abdelsattar / fronlinedefenders.org AU 2017/04 6 Aktiv werden mit ACAT Aktiv werden mit ACAT 7

5 GEBET Öffne uns die Augen Herr, öffne uns die Augen, dass wir sehen, was zu sehen ist. Öffne uns die Ohren, dass wir hören, was zu hören ist. Öffne uns die Lippen, dass wir sagen, was zu sagen ist. Öffne uns die Hände, dass wir ändern, was zu ändern ist. Öffne uns die Zukunft, lass erscheinen in der Welt dein Reich. Jörg Zink, Katholisches Gesangbuch, IMPRESSUM: Redaktion: Dominique Joris, ACAT-Schweiz, Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter Speichergasse 29, Postfach, 3001 Bern Tel info@acat.ch IBAN: CH Nächste Ausgabe: 1. Dezember 2017 neutral Drucksache No myclimate The Climate Protection Partnership

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