Neues Gemeindegesetz. To Do's und wichtige Hinweise zur Umsetzung in den Gemeinden

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1 Neues Gemeindegesetz To Do's und wichtige Hinweise zur Umsetzung in den Gemeinden

2 Agenda 1. Einleitung und Abgrenzung 2. Umsetzung per 1. Januar Umsetzung per 1. Januar Umsetzung bis 31. Dezember Praxishinweise

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4 Einleitung und Abgrenzung jede Gemeinde wird ihre Gemeindeordnung einer Revision auf Basis des neuen Gemeindegesetzes (ngg) unterziehen müssen wichtigste Hinweise zur Umsetzung im Zuge des Inkrafttretens des ngg es werden nur die wichtigsten Änderungen resp. Umsetzungsmassnahmen in den Gemeinden beleuchtet Tipp: Leitfaden des Gemeindeamtes über die Neuerungen des Gemeindegesetzes - Umsetzung in den Gemeinden

5 Umsetzung per 1. Januar 2018 Freiere Gestaltung des Protokolls von Gemeindeversammlungen, Sitzungen von Parlamenten und von Behörden Erweiterung der zwingenden Urnengeschäfte Neue Regelungen zur vorberatenden Gemeindeversammlung Gemeindeversammlungen: - Anfragerecht (ehem. 51 agg ist neu 17 ngg) - Beleuchtender Bericht (wie für Urnenabstimmungen) - Versammlungsleitung kann nicht mehr delegiert werden - Stimmenzählende dürfen nicht bei einer Geschäftsvorbereitung mitgewirkt haben -...

6 Umsetzung per 1. Januar 2018 Ausstandspflicht für ParlamentarierInnen wurde präzisiert Präsident/in des Gemeindevorstandes muss von der Behörde ermächtigt werden, Präsidialentscheide für Geschäfte von geringer Bedeutung fällen zu können Zusammenarbeit im Rahmen von selbstständigen Aufgabenträgern bedarf Einstimmigkeit unter den beteiligten Gemeinden Zwingende Urnenabstimmung bei gewissen Anschluss- und Zusammenarbeitsverträgen und für die Rechtsgrundlage der Zusammenarbeit im Rahmen von Zweckverbänden etc.

7 Umsetzung per 1. Januar 2018 Errichtung von Eigenwirtschaftsbetrieben: zwingender Beschluss der Gemeindeversammlung oder des Parlamentes Finanztechnische Prüfung klarer geregelt (Rechnung 2017 muss nach neuen Vorschriften geprüft werden) Zusammenschluss von Spezialschulgemeinden (PS untereinander oder Sek untereinander) nur noch in Ausnahmefällen zulässig Gemeindebeschwerde nach geltendem Recht fällt weg

8 Umsetzung per 1. Januar 2019 sämtliche Vorgaben zum Finanzhaushalt (insb. HRM2) greifen ab 2019

9 Umsetzung bis 31. Dezember 2021 Systematische Rechtssammlung ist zu veröffentlichen Offenlegung von Interessenbindungen der Mitglieder von Parlamenten und von Behörden Regelungen zu Organisation und Vorstössen in Parlamenten neu eigenständige und unterstellte Kommissionen Schulpräsidium muss in Einheitsgemeinden zwingend Mitglied des Gemeinderates/Stadtrates sein Organisation der Gemeindeverwaltung sind in einem Erlass der Exekutive zu regeln -> Regelung der Ressorts in der GO ist aufzuheben

10 Praxishinweise Benennung Gemeinderat / Stadtrat / Parlament Bestimmung Publikationsorgan neu auch amtliche Publikationen im Internet möglich => Voraussetzungen beachten! systematische Rechtssammlung im Internet => Vorgaben beachten! Offenlegung von Interessenbindungen

11 Praxishinweise Benennung Gemeinderat/Stadtrat/Parlament Tipp: Für den Gemeinderat/Stadtrat und für das Gemeindeparlament kann in der Gemeindeordnung eine andere Bezeichnung eingeführt werden.

12 Praxishinweise Rechtssammlung/Publikationen

13 Praxishinweise: Amtliche Publikationen Amtliche Publikationen im Internet, aktueller Stand: Ab können die amtlichen Publikationen im Internet vorgenommen werden Gemeinderats-/Stadtratsbeschluss notwendig (wenn keine übergeordnete Regelung in der GO) Beschluss regelt den Erscheinungstag, den Rhythmus und den Ort der Publikation Unveränderbarkeit muss gewährleistet sein Tipp: Signatur des PDF mittels Suisse-ID von Quo Vadis

14 Praxishinweise Rechtssammlung Muster des Gemeindeamtes folgt im Frühjahr 2018 Systematische Rechtssammlung im Internet, Beispiele:

15 Praxishinweise Offenlegung von Interessenbindungen 29 Abs. 2 ngg: [Die Parlamentsmitglieder] legen ihre Interessenbindungen offen. 42 Abs. 2 ngg: Die Mitglieder von Behörden legen ihre Interessenbindungen offen

16 Praxishinweise Offenlegung von Interessenbindungen Beispiele: en_sr_4_2017.pdf

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