Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)

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1 Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) A. Allgemeines Das Thüringer Kultusministerium (TKM), kann Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gewähren, wenn der Freistaat Thüringen an deren Durchführung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang befriedigt werden kann. In der Regel wird das TKM das Landesinteresse in Form von Förderprogrammen beschreiben und bekanntmachen. Die Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein, sie dürfen noch nicht begonnen worden sein. Der Empfänger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen. Eine Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung eines Vorhabens gewährt. Eine Zuwendung zur Vollfinanzierung wird nur ausnahmsweise bewilligt, wenn der Antragsteller an der Durchführung des Vorhabens kein oder nur ein geringes wirtschaftliches Interesse hat, das gegenüber dem Landesinteresse nicht ins Gewicht fällt, oder wenn das Vorhaben nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähigen Ausgaben durch das Land durchgeführt werden kann. Die Verwendung der Landesmittel und der Nachweis ihrer zweckentsprechenden Verwendung werden im Zuwendungsbescheid und in den beigefügten Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des TKM zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (ANBest-P, BNBest-P-TKM) geregelt. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Er bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen und Auflagen eine Zuwendung gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Juristische Personen des öffentlichen Rechts ( öffentliche Antragsteller ) übersenden den Antrag auf dem Dienstweg und eine Kopie unmittelbar an das TKM. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) 1

2 B. Ausfüllen des Antrags Für den Antrag ist der TKM-Vordruck Formular - AZA (Zuwendung auf Ausgabenbasis) zu verwenden und beim TKM in Papierform (zweifache Ausfertigung) sowie in elektronischer Form (pdf-datei) einzureichen. Der Antrag dient auch als Erfassungsunterlage für die Datenverarbeitung. Hierzu ist erforderlich, dass der maximale Zeichenvorrat je Feld nicht überschritten und der Vordruck mit Maschinenschrift (Normaltypen) ausgefüllt wird, die Feldbegrenzungen nicht überschritten werden. Die Hinweise auf den Formularen sind zu beachten. AZA Falls für das Vorhaben bereits eine Zuwendung gewährt wurde, ist zwischen einer Anschlusszuwendung und einer Aufstockung zu unterscheiden. Eine Anschlusszuwendung lässt die vorangegangene Zuwendung einschließlich eventueller Aufstockungen unberührt. Ihre Laufzeit beginnt als eine neue Zuwendung grundsätzlich erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Erstzuwendung (einschl. Aufstockungen). Der Anschluss bezieht sich auf den thematischen Zusammenhang mit der vorangegangenen Zuwendung einschließlich der eventuellen Weiterbenutzung der mit ihrer Hilfe erworbenen oder hergestellten Geräte. Aufstockungen sind alle Zuwendungen, die grundsätzlich während des Bewilligungszeitraums der Zuwendung gewährt werden. Sie können Thema, Bewilligungszeitraum, Zuwendungsbetrag usw. der Erstzuwendung betreffen, dürfen jedoch den Kern der Aufgabenstellung nicht verändern, da andernfalls die ursprüngliche Zuwendung beendet und eine Anschluss- oder neue Zuwendung erteilt werden muss. Aufstockungen sind grundsätzlich nicht möglich, wenn sich der Anteil der Landesmittel (Förderquote) ändert oder andere Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid zugrunde gelegt werden. Bei Aufstockungen ist nur der zusätzlich benötigte Betrag zu veranschlagen Das Thema soll das Vorhaben möglichst allgemeinverständlich kennzeichnen; so dass es für eine Veröffentlichung geeignet ist Im Hochschulbereich ist zu berücksichtigen, dass Antragsteller stets die Hochschule sein muss; Institute oder einzelne Wissenschaftler sind nicht antragsberechtigt. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) 2

3 AZA Ausführende Stelle ist die zuständige Forschungsstelle des Antragstellers, z. B. Institut für Astrophysik der Universität M (ausführende Stelle), Universität M (Antragsteller) bis 0343 Diese Angaben sind erforderlich, um eventuelle Rechte Dritter an dem Vorhaben deutlich zu machen bis 0363 Hier ist ein Girokonto (falls vorhanden, das Girokonto bei der Landeszentralbank Erfurt) oder ein Postgirokonto, in jedem Fall aber nur ein Konto, anzugeben Eine für die interne Erfassung der Zuwendung eingerichtete Verbuchungsstelle soll während der Laufzeit des Vorhabens nicht geändert werden. Änderungen sind mitzuteilen. Bei Hochschulen ist unbedingt die Verbuchungsstelle der mittelempfangenden Kasse anzugeben. Die Angaben dürfen 17 Zeichen nicht überschreiten. AZA Zusammenarbeit ohne gesellschaftlichen Zusammenschluss Die Form der Zusammenarbeit ist nicht so eng, dass ein Zusammenschluss der einzelnen Partner zu einer BGB-Gesellschaft (Arbeitsgemeinschaft, Konsortium) erforderlich ist (z. B. Verbundforschung). In derartigen Fällen werden die Vorhaben der Partner wie im Normalfall der Einzelzuwendung getrennt finanziert. Die Partner sind jedoch verpflichtet, sich untereinander fachlich und terminlich abzustimmen. Als Zusammenarbeit gilt nicht die Vergabe von Aufträgen. 2. Arbeitsgemeinschaft (BGB-Gesellschaft) Bei Zusammenarbeit mit gesellschaftlicher Bindung der einzelnen Partner zueinander (Arbeitsgemeinschaft oder Konsortium) ist diese BGB- Gesellschaft Antragsteller. Einzelheiten sind vor der Antragstellung mit dem TKM zu klären. Mit dem Antrag sind Vertragstexte im unterschriftsreifen Entwurf vorzulegen. Falls im Ausnahmefall bereits Verträge bestehen, sind diese beizufügen bis 0673 Wenn beabsichtigt ist, Arbeiten im Rahmen von Aufträgen von mehr als EUR bei Dritten durchführen zu lassen, sind Name und Sitz der Auftragnehmer und die Vergütung anzugeben und ein besonderer Gesamtfinanzierungsplan/eine besondere Gesamtvorkalkulation des Auftragnehmers beizufügen (vgl. 0835). Handelt es sich hierbei um mehr als drei Auftragnehmer, sind die Angaben auf besonderem Blatt zu ergänzen. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) 3

4 0711 Bei Aufstockungen ist der Betrag aller zu diesem Vorhaben, bei Anschlusszuwendungen der Betrag aller zu dieser Themenstellung bisher bewilligten Mittel einzutragen Bei Aufstockungen ist das Förderkennzeichen der Erstzuwendung, bei Anschlusszuwendungen das Förderkennzeichen des letzten Zuwendungsbescheides anzugeben. AZA 4 Finanzierungsplan Die für die Durchführung des Vorhabens notwendigen Ausgaben sind unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Daten, Kenntnisse und Erfahrungen sorgfältig zu ermitteln. Einzelne Ausgabearten wurden zusammengefasst. Dem Antrag sind schlüssige und vollständige Erläuterungen zum Finanzierungsplan beizufügen, insbesondere zu Berechnungsgrundlagen und Mengenansätzen. Bei mehrjähriger Laufzeit des Vorhabens sind neben dem Finanzierungsplan für den gesamten Zeitraum (Gesamtfinanzierungsplan) getrennt Finanzierungspläne für die einzelnen Kalenderjahre nach Vordruck AZA 4 beizufügen. Entsprechendes gilt bei Aufstockungen; hierbei sind außerdem kumulierte Jahresfinanzierungspläne sowie ein kumulierter Gesamtfinanzierungsplan vorzulegen. Für die Veranschlagung der zuwendungsfähigen Ausgaben gilt folgendes: Personalausgaben 0881 bis 8020 Bei Antragstellern, die überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand institutionell gefördert werden, dürfen die im Rahmen dieses Vorhabens Beschäftigten finanziell nicht bessergestellt werden als vergleichbare Landesbedienstete (s. Nr. 1.2 ANBest-P). Dies gilt auch hinsichtlich der veranschlagten Personalausgaben. Höhere Vergütungen als nach dem TL-V Tarifgebiet Ost sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden. Wissenschaftler erhalten in der Regel eine Vergütung nach TL-V 13. Personalausgaben sind nicht zuwendungsfähig, soweit sie durch öffentliche Haushalte gedeckt sind. Werden ständige (auf Etatstellen des Zuwendungsempfängers geführte und bezahlte) Bedienstete bei dem Vorhaben, das mit der Zuwendung finanziert wird, eingesetzt, dürfen sie grundsätzlich nur mit Arbeiten betraut werden, die ihrer tariflichen Eingruppierung entsprechen. Wird einem ständigen Bediensteten ausnahmsweise eine höher zu bewertende Tätigkeit übertragen, die einen tariflichen Anspruch auf eine persönliche Zulage begründet, so kann die Zulage zu Lasten der Zuwendung abgerechnet werden. Falls es in Ausnahmefällen erforderlich ist, für den ständigen Bediensteten vorübergehend eine Ersatzkraft einzustellen, können diese Ausgaben zu Lasten der Zuwendung abgerechnet werden. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) 4

5 Wenn die Ausgaben für ständige Bedienstete bei privaten Forschungseinrichtungen nicht durch Zuwendungen o. ä. aus öffentlichen Haushalten gedeckt werden, hängt die Anerkennung der Ausgaben als zuwendungsfähig davon ab, ob sie notwendig sind. Dies ist beispielsweise zu bejahen, wenn ein Zuwendungsempfänger für ständige Bedienstete, die für das Vorhaben eingesetzt werden, Ersatzkräfte einstellen muss. Ferner können derartige Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden, wenn eine private Forschungseinrichtung ihr ständiges Personal nicht ausschließlich aus ihrer Grundfinanzierung finanzieren kann, sondern dazu auf Mittel aus Aufträgen oder Zuwendungen angewiesen ist. Die Ansätze für Personalausgaben sind wie folgt zu ermitteln: Sind die Mitarbeiter bekannt, so sind die voraussichtlich entstehenden Personalausgaben zu errechnen. In die Veranschlagung der Personalausgaben sind Beihilfen und personalbezogene Sachausgaben entsprechend 23 TL-V einzubeziehen; eine Pauschalierung ist zulässig. In den Erläuterungen ist zu erklären, dass die Ansätze personenbezogen ermittelt worden sind. Sind die Mitarbeiter noch nicht bekannt, sind die vom TKM festgesetzten Personalausgabenansätze auszuweisen. Auskunft über die jeweilige Höhe der Ansätze erteilt das zuständige Referat. In den Erläuterungen zum Finanzierungsplan ist der Mittelbedarf für Personalausgaben nach Entgeltgruppen (TL-V), Beträgen und Beschäftigungsdauer aufzuschlüsseln. Für Wissenschaftler, die nach TL-V E15 und E15Ü vergütet werden, ist zusätzlich eine kurze Aufgabenbeschreibung beizufügen. Soweit private Antragsteller den TL-V nicht anwenden, sind von ihnen die Wissenschaftler mit ihren Gehältern in den Feldern 0811 zu erfassen; gleiches gilt für sonstige Mitarbeiter (z. B. Ing.-grad, Laboranten, Schreibkräfte), die in Feld 0816 erfasst werden. Für jeden Mitarbeiter sind in den Erläuterungen die Entgelte und die vorgesehene Beschäftigungsdauer anzugeben Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte können eine Vergütung erhalten, wie sie an der jeweiligen Hochschule gezahlt wird. Im Übrigen können Hilfskräfte entsprechend ihrer Tätigkeit nach den Vergütungsmerkmalen des TL-V eingestuft und vergütet werden. Geben Sie bitte an, nach welchen Grundsätzen die Beschäftigungsentgelte festgesetzt werden. Bei Honorarverträgen im Rahmen des Vorhabens darf in Anlehnung an 3 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen ein Stundensatz von 20 bis 36 EUR veranschlagt werden. Für die Bemessung sind der Grad der erforderlichen Fachkenntnisse, die Schwierigkeit der Leistung, ein nicht anderweitig abzugeltender Aufwand für die notwendige Benutzung technischer Einrichtungen und besondere Umstände, unter denen die Leistung zu erbringen ist, maßgebend. Im Ausnahmefall kann die Vergütung bis zu 50 v. H. überschritten werden, ins- Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) 5

6 besondere wenn sich der Sachverständige eingehend mit der wissenschaftlichen Lehre auseinandergesetzt hat. Die Höhe des Stundensatzes ist zu begründen. Grundsätzlich werden keine Honorare für den mit der Durchführung des Projekts betrauten Institutsleiter und sonstige ständige Bedienstete eines Zuwendungsempfängers gewährt. Ist die Zuwendung zur Verwendung bei einem rechtlich nichtselbständigen Teil (ausführende Stelle Position AZA ) des Antragstellers bestimmt (z. B. Hochschulinstitut, Arbeitsstelle eines Verbandes), so sind die Arbeitsverträge durch den Zuwendungsempfänger (z. B. Hochschule, rechtsfähiger Verband) abzuschließen. Für Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis, die über den Bewilligungszeitraum hinausgehen, werden keine Mittel bereitgestellt. Sächliche Verwaltungsausgaben Die Umsatzsteuer (USt), soweit sie nach 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als Vorsteuer abziehbar ist, gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben (siehe AZA 6). Ausgaben für Gegenstände, die der Grundausstattung der Forschungsstelle zuzurechnen sind, sind nicht zuwendungsfähig. Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Dritter sind nach Möglichkeit angebotene Skonti schon bei der Veranschlagung zu berücksichtigen Hier sind Mieten für Arbeitsräume bzw. für Geräte zu veranschlagen und zu erläutern Mieten für IT sind zu erläutern nach Anzahl der Stunden (Minuten, Sekunden), Stundensatz und Typ der verwendeten Ausstattung. Ausgaben für die Inanspruchnahme des Rechenzentrums der eigenen Hochschule sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig In den Erläuterungen ist anzugeben: welche Leistung in Auftrag gegeben werden soll, warum sie die Leistung nicht selbst erbringen, wer mit der Erbringung der Leistung beauftragt werden soll, wie hoch die Vergütung ist. Verträge sind nur zulässig, wenn Teile des Vorhabens aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen von Dritten erbracht werden müssen. Übliche Beschaffungsaufträge (z. B. Beschaffung von Gegenständen, Verbrauchsmaterial) sind den einzelnen Positionen des Finanzierungsplans zuzuordnen. Falls für Verträge mit einer Vergütung von mehr als EUR der Auftragnehmer nicht bereits im Antrag benannt werden kann, ist vor der Vergabe die schriftliche Zustimmung des TKM einzuholen. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) 6

7 Aufträge ins Ausland außerhalb der EG dürfen nur erteilt werden, wenn sie im Gebiet der EG nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen vergeben werden können. Einzelheiten sind vor der Antragstellung mit dem TKM abzustimmen Hierunter fallen z. B. Verbrauchsmaterial im Labor (Chemikalien, Glaswaren), Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten u. a. sofern das Material für das Vorhaben benötigt wird. Betriebskosten (z. B. Strom, Gas, Wasser) sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig; Kosten für Wartung und Reparaturen sowie Versicherungsgebühren für Gegenstände, die nicht der Grundausstattung der Forschungsstelle zuzurechnen sind, sind in begründeten Ausnahmefällen zuwendungsfähig Ausgaben für Geschäftsbedarf sind nur zuwendungsfähig, soweit dieser ausschließlich für das Vorhaben verwendet wird Ausgaben für den Kauf von Literatur sind nur zuwendungsfähig, wenn die Werke ständig für das Vorhaben benötigt werden. Im Einzelfall sind unter dieser Position auch Aufwendungen für fachlich notwendige Datenbankrecherchen, die im Zusammenhang mit der Antragstellung entstanden sind, bis zu 500 EUR zuwendungsfähig Im Ausnahmefall können Post- und Fernmeldegebühren sowie Ausgaben für Druckarbeiten als zuwendungsfähig anerkannt werden. Sie sind in den Erläuterungen zu begründen. Ausgaben für Wirtschaftsprüfer, Unvorhergesehenes oder Reserven sind nicht zuwendungsfähig Sofern Ausgaben für die Positionen 0838 bis 0841 nicht im Einzelnen aufgeschlüsselt werden können, dürfen sie bis zu 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben (0824) pauschal bei 0842 veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden Bei Antragstellern, die überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand institutionell gefördert werden, dürfen die im Rahmen dieses Vorhabens Beschäftigten bei den Reisekostenvergütungen nicht bessergestellt werden als vergleichbare Landesbedienstete. In den Erläuterungen zum Finanzierungsplan ist anzugeben, welche Reisekostenbestimmungen sie anwenden. Dienstreisen sind nach Ziel, Zweck, Dauer, Anzahl und Ausgaben pro Reise schätzungsweise zu spezifizieren. Soweit Auslandsreisen im Antrag zunächst im Einzelnen nicht aufgeführt und begründet werden können, muss rechtzeitig vor Antritt der Reise die Zustimmung des Zuwendungsgebers eingeholt werden, andernfalls können sie nicht zu Lasten der Zuwendungen abgerechnet werden. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) 7

8 0850 Gegenstände und andere Investitionen von mehr als EUR im Einzelfall. Hierunter fallen Ausgaben für: Erwerb von beweglichen Sachen (Geräten und Maschinen usw.), bei denen der Einzel- oder Stückpreis die Wertgrenze von EUR übersteigt. Sammelbeschaffungen von Gebrauchsgegenständen des laufenden Bedarfs im Betrag von mehr als EUR stellen keine Investitionen dar, wenn der Stück- oder Einzelpreis unter EUR liegt, sie fallen unter Position 0831, Baumaßnahmen, Erwerb von unbeweglichen Sachen. Investitionen sind zu spezifizieren. Bei beweglichen Sachen ist eine Liste beizufügen. Dabei sind Art, Anzahl, Einzelpreis, Gesamtpreis bzw. Herstellungskosten (ggf. geschätzt) und soweit möglich Lieferfirma anzugeben. Die Liste ist durchlaufend zu nummerieren. Die Notwendigkeit der Ausgaben für Investitionen ist kurz zu begründen. Bei Baumaßnahmen sind die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) zu 44 LHO einschließlich der zugehörigen Nebenbestimmungen zu beachten. Diese können im Bedarfsfall beim TKM angefordert werden bis 0864 Übersicht über die Finanzierung Für die Festlegung der Finanzierungsart (z. B. Anteilsfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung, Vollfinanzierung) sind diese Angaben notwendig. Neben dem Antragsteller sollen sich auch Dritte, die an dem Vorhaben interessiert sind, an der Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben angemessen beteiligen. In diesen Fällen sind - soweit schon vorhanden - Bestätigungen der Drittmittelgeber über ihren Beteiligungsbetrag dem Antrag beizufügen. AZA Die Kurzfassung der Vorhabensbeschreibung soll auch dem Nichtspezialisten einen Einblick in die Aufgabenstellung geben. Es darf nicht nur das Thema wiederholt werden. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) 8

9 AZA 6 1. Vorhabensbeschreibung Die Vorhabensbeschreibung ist Bestandteil des Antrags. Es sind die Hinweise für Vorhabensbeschreibungen zu beachten. 2. Planungshilfen Je nach Umfang des Vorhabens sind Planungshilfen (möglichst grafische Darstellungen) beizufügen. Außer bei einfach gelagerten Fällen ist zumindest ein Balkenplan zu fertigen. Bei umfangreichen und komplexen Vorhaben kommt ein Strukturplan oder ein Netzplan in Betracht. In einem Balkenplan wird der voraussichtliche Zeitablauf des Vorhabens für die gesamte Laufzeit dargestellt. Die voraussichtliche Bearbeitungsphase jeder Teilaufgabe wird in Form eines zur Zeitachse parallelen Balkens eingetragen. Der Balkenplan soll auch Meilensteine vorsehen, an denen über die Weiterführung von Teilaktivitäten bzw. über Alternativen entschieden werden kann (Sollbruchstellen). Termine von Meilensteinen werden durch Eintragungen von Kurzbezeichnungen an den entsprechenden Stellen der Balken dargestellt. In einem Strukturplan wird das Vorhaben in seiner Struktur analysiert und in Teilaufgaben (gleiche Gliederung wie Arbeitsplan) zerlegt. Die Teilaufgaben sind wiederum in Arbeitspakete zu unterteilen; ihnen sind soweit möglich die Ausgaben zuzuordnen. In einem Netzplan werden komplexe Vorhaben, bei denen so viele eng vermaschte Teilaktivitäten zeitlich parallel ablaufen, dass sie nicht mehr sinnvoll in einem Balkendiagramm dargestellt werden können, skizziert. Der Netzplan soll deutlich die zeitliche Abhängigkeit der Teilaktivitäten aufzeigen. Er soll weiterhin Aussagen zulassen, an welcher Stelle bei zeitlichen Verzögerungen in den Teilaktivitäten eingegriffen werden kann, damit das Vorhaben termingerecht abgeschlossen wird bzw. um welchen Zeitraum sich der Endtermin zwangsläufig verschieben wird und ggf. inwieweit der Finanzierungsplan berührt ist. 3. Sonstige Unterlagen Siehe Ausführungen zu AZA 4. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) 9

10 Für private Antragsteller Juristische Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, die erstmals eine Zuwendung beim TKM beantragen, haben die Satzung (Gesellschaftsvertrag), und soweit vorhanden den Wirtschaftsplan für das laufende Haushaltsjahr und die beiden letzten Jahresabschlüsse beizufügen; ferner ist die Anzahl der Beschäftigten anzugeben. Erklärungen des Antragstellers Die Erklärungen müssen nach den Verwaltungsvorschriften zur Thüringer Landeshaushaltsordnung verlangt werden. Umsatzsteuer ist nur zuwendungsfähig, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug nach 15 UStG berechtigt sind. Die Angaben zu der vorgesehenen Finanzierung sind aus haushaltsrechtlichen Gründen notwendig. Sie dienen der Abstimmung, falls bei anderen Stellen ein Förderantrag gestellt wurde oder gestellt werden soll. Ein Vorhaben kann Ausgaben nach seinem Abschluss zur Folge haben. Mit der Bewilligung der Zuwendung übernimmt das TKM keine Verpflichtung, diese Folgeausgaben zu tragen. Für die Förderentscheidung sind jedoch Angaben über die Folgeausgaben erforderlich. Prüfungseinrichtungen sind zum Beispiel: Rechnungsprüfungsämter, Vorprüfungsstellen, Innenrevisionen etc. 264 Strafgesetzbuch regelt die Strafbarkeit des Subventionsbetruges. Als subventionserhebliche Tatsachen i. S. d. 264 StGB sind solche Tatsachen zu bezeichnen, die nach 1. dem Zuwendungszweck, 2. Rechtsvorschriften, 3. nach Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid, 4. besonderen Verwaltungsvorschriften, Richtlinien oder sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung von Bedeutung sind. Zu den Tatsachen nach Ziffer 3 gehören insbesondere solche, die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung von Bedeutung sind, die Gegenstand der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung, Vermögensübersichten oder Gutachten des Finanzplanes, etwaiger Übersichten und Überleitungsrechnungen oder sonstiger dem Auftrag beizufügender Unterlagen sind, von denen nach Verwaltungsverfahrensrecht, nach Haushaltsrecht ( 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung) oder anderen Rechtsvorschriften die Rückzahlung der Zuwendung abhängig ist. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) 10

11 Ferner sind solche Tatsachen subventionserheblich, die sich auf die Art und Weise der Verwendung eines aus der Zuwendung beschafften Gegenstandes beziehen oder die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer beantragten Zuwendung. Unterschriftsbefugnis Falls im Hochschulbereich ein Institut als ausführende Stelle den Antrag vorbereitet hat, muss dieser vom Projektleiter und rechtsverbindlich vom Rektor der Hochschule unterzeichnet sein (siehe auch zu 0110). Ein Sichtvermerk der Hochschulverwaltung ist nicht ausreichend. Die Beteiligung des Beauftragten für den Haushalt gemäß 9 LHO ist durch Unterschrift des Kanzlers oder seines Vertreters im Amte nachzuweisen. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) 11

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