Agentur deutscher Arztnetze e.v.
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- Stanislaus Maximilian Frank
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1 Agentur deutscher Arztnetze e.v. Dr. med. Veit Wambach Vorsitzender Berlin, 8. November 2013 Bild: eyeami - Fotolia.com
2 Entwicklung der Netzagentur Positive Entwicklung der Mitgliederzahl: Aktuell 21 Mitglieder Professionalisierung und stetige Aktualisierung des Internetauftritts: 2
3 Politische Aktivitäten I 12. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V., Oktober 2013, Berlin Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft, Januar 2013
4 Politische Aktivitäten II Treffen mit Vertretern aller wichtigen Parteien im Bundestag (u.a. Singhammer, Spahn, Terpe, Bender, Franke, Koschorrek, Lindemann) Besprechung im Bundeskanzleramt, April 2013 Treffen mit Gesundheitsminister Daniel Bahr im Rahmen der KBV Versorgungsmesse, April 2013 Kongress Qualitätsentwicklung u.a. mit Prof. Sceczenyi, Dr. Schillinger (AOK-BV) in Berlin, November DÄT Hannover, Mai 2013 Veranstaltung Patientenrechtegesetz u.a. mit Wolfgang Zöller, Januar 2013
5 Kongresse und Workshops Agentur deutscher Arztnetze als (Mit-)Veranstalter folgender Kongresse und Workshops: Fachtagung Qualitätstransparenz in Praxisnetzen, Berlin, Fachtagung 87 b SGB V, Berlin, KBV Versorgungsmesse, Berlin, KVB-Info-Veranstaltung: Umsetzung 87 b SGB V in Bayern, Nürnberg Workshop Stand und Umsetzung 87 b SGB V, Berlin,
6 Paragraf 87b SGB V als Chance VStG b: Bedeutung für Arztnetze 1. Die Änderung von 87b und seine Umsetzung kann als erstes Ergebnis der Lobbyarbeit der Agentur deutscher Arztnetze betrachtet werden. 2. Erstmals in der Geschichte des SGB V finden die Praxisnetze Erwähnung. 3. Chance für professionelle Netze Förderung von Netzen im Kollektivvertragssystem in Kooperation mit den KVen 4. In Zukunft können Netze also sowohl mit Selektivverträgen, als auch im Kollektivvertragssystem innovativ tätig werden. 6
7 Auswirkungen VStG 2012: Duale Auswirkung auf Gesundheitsnetze 1. Anerkennung als förderungswürdiges Gesundheitsnetz: erstmals Definition einer entwickelten Kooperation essentiell auch für (potentielle) Partner in Selektivverträgen 2. Förderung im Rahmen des Kollektivvertragssystems: Dritte Säule für die weitere Entwicklung anerkannter Netze Förderung im Kollektivvertragssystem in Kooperation mit den regionalen KVen 7
8 Paragraf 87b SGB V Umsetzung auf Bundesebene Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen Erarbeitung eines ersten Entwurfs (ständige Abstimmung mit der ADA) Abstimmung mit Netzvertretern (u.a. Agentur deutscher Arztnetze e.v.) Abstimmung mit KVen Herstellen des Einvernehmens mit dem GKV-Spitzenverband Inkrafttreten 1. Mai 2013 Regionale Anerkennung und Förderung der Gesundheitsnetze 8 Bild: Nelos - Fotolia.com
9 Rahmenvorgabe der KBV Rahmenvorgabe soll nicht (Ver-)Handlungspotenzial der regionalen Ebene behindern Zentral regional Quelle: KBV 9
10 Bedeutung VStG 2012: Bedeutung für Arztnetze 1. Erfolgversprechend dürften dabei insbesondere Add-on-Verträge sein 2. Kooperation mit regionalen KVen 3. Vertragsmöglichkeiten erstmals auch mit kleineren Krankenkassen 10
11 Umsetzung Paragraf 87b SGB V Abfrage der ADA Was planen die KVen? Versand eines Briefes des Vorstands der ADA am an alle regionalen KVen hinsichtlich der Bereitschaft, 87b SGB V umzusetzen. Bei den Non-Respondern wurde postalisch und schließlich telefonisch nachgehakt. Die gestellten Fragen lauteten: Wird Ihre KV Netze auf Antrag im Hinblick auf die Erfüllung der Rahmenvorgaben selbst zertifizieren oder bedienen Sie sich bei der Zertifizierung Dritter? Wenn ja, welche? Wird Ihre KV Netze, die diese Anforderungen erfüllen, entsprechend fördern? Wie ist diese Förderung geplant (innerhalb der MGV oder Add-on)? 11
12 KV-Antworten im regionalen Überblick: September 2013 Anerkennung/Förderung soll stattfinden Abwartende Haltung Nicht-monetäre Förderung Förderung über Landesministerium Förderung nicht relevant Keine Antwort 12
13 KV Zertifizierung Förderung MGV/Add-on Baden-Württemberg Keine Entscheidung Vorstandsvorlage mit drei Varianten zur Förderung Bayern durch die KV; VV-Beschluss Nov. 2013; Beginn 01/2014; eigene Abteilung in der KVB Ja, möglich Add-on-Verträge Berlin Richtlinie wird entwickelt da HVM relevant, Entscheidung durch VV Brandenburg durch die KV Ja, möglich z.b. Add-on-Verträge Bremen nur zwei Ärztenetze in frühem Entwicklungsstadium vorhanden, mangels Nachfrage keine Förderung vorgesehen Hamburg Richtlinie wird entwickelt Finanzierung offen, Diskussion in der VV Hessen Richtlinie wird entwickelt Förderung über Sozialministerium, Gesamtsumme 1 Mio. Mecklenburg-Vorpommern Keine Antwort Niedersachsen Anerkennung durch KV außerhalb der KBV-Richtlinie Projekt-Anschubfinanzierung: Beschluss VV 1 Mio. aus Sicherstellungsfond für 20 Projekte; Aufbau einer KV-Netzwerkstatt Nordrhein KBV-Vorgabe wird abgewartet, dann Infoveranstaltungen Rheinland-Pfalz Ja Ja über Add-on-Verträge Saarland durch die KV Ja Sachsen durch die KV Ja durch die Kassen außerhalb der MGV Regelungen sollen im HVM verankert werden Sachsen-Anhalt durch die KV Ja über Add-on-Verträge Schleswig-Holstein durch die KV Richtlinie der KV SH: Sicherstellungsstatut: /Jahr für anerkannte Netze über Add-on-Verträge, zertifizierte Netze sollen als Versorgungsleister in Bedarfsplan kommen Thüringen Richtlinie wird entwickelt Nur logistische Förderung, da keine entwickelten Netze Westfalen-Lippe Beurteilung entsprechend Richtlinien der KBV Verhandlungen für kassenübergreifenden Vertrag für zunächst ein Pilotprojekt (Siegen); im 2. Schritt weitere Netze 13
14 Resümee Derzeit noch heterogenes Bild der Umsetzung des 87b SGB V auf regionaler KV-Ebene: meist sehr großes Interesse, z. T. aber zögerliches Verhalten Ziel ist es add-on-verträge abzuschließen, die nicht zu Lasten von KollegInnen gehen, die nicht in Netzen arbeiten Für die Netze ist das ein großer Erfolg. Von größter Bedeutung wird es jetzt sein, dass möglichst viele Netze Anträge auf Anerkennung gemäß der Richtlinien der KBV stellen und KVen, möglichen Kooperationspartnern und Politik aufzeigen, wie dringend dann auch eine Förderung ist. 14
15 Nächste Schritte der Netzagentur Erstellung von Konzeptpapieren: Polypharmakotherapie und rationale Pharmakotherapie Versorgungssicherung in Strukturschwachen Regionen Kontaktaufnahme zu Krankenkassen und KVen Gespräche mit dem Ziel von Vereinbarungen 15
16 Agenda der Netzagentur Die zukünftige Agenda der ADA umfasst folgende Aspekte: Verbindliche Umsetzung des 87b SGB V durch regionale KVen Keine Umsatzsteuerpflicht von ärztlichen Leistungen bei IV-Verträgen Bereitstellung von lokalen aggregierten Versorgungsdaten Leistungserbringerstatus im SGB V für Gesundheitsnetze Anreize für Krankenkassen Verträge mit Netzen abzuschließen im SGB V entsprechend der Empfehlungen des SVR 16
17 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Runden von Zahlen 1. Runde auf Zehner. a) 44 91 32 23 22 354 1 212 413 551 b) 49 57 68 77 125 559 3 666 215 8 418 c) 64 55 97 391 599 455 2 316 8 112 9 999 d) 59 58 98 207 505 624 808 2 114 442 2. Runde
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