FÖRDERMÖGLICHKEITEN VON KWK-ANLAGEN
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1 FÖRDERMÖGLICHKEITEN VON KWK-ANLAGEN Dipl.-Wirtschats.-Ing. Maximilian Sattler KWK-Offensive Rheinland-Pfalz Blockheizkraftwerke in Hotels und Gaststätten
2 ANGEBOTE FÜR UNTERNEHMEN» kostenloses Erstgespräch» Vortragsveranstaltungen zu fachspezifischen Themen» Neutrale Erstinformation und Fördermittelrecherche» Energieeffizienz-Beratertag für KMU» Veranstaltungsreihe Energieeffizienz in Unternehmen» Betreuung von Arbeitsgruppen, Netzwerken und weiteren Informationsangeboten» Netzwerkknoten des Effizienznetzes Rheinland-Pfalz Quelle: BMU Copyright: H.-G. Oed
3 GLIEDERUNG GRUNDLAGEN UND ÄNDERUNGEN KWK-GESETZ 2012 MÖGLICHKEITEN DER VERGÜTUNG NACH KWK-GESETZ STEUERVERGÜNSTIGUNG BUNDESFÖRDERPROGRAMME LANDESFÖRDERPROGRAMME
4 KRAFT-WÄRME-KOPPLUNGS- GESETZ (KWK-G) GRUNDLAGEN UND ÄNDERUNGEN KWK-G 2012
5 GRUNDLAGEN UND ÄNDERUNGEN KWK-G 2012 ZWECK DES GESETZES» Erhöhung der Stromerzeugung aus KWK auf 25% bis 2020» Förderungen von Modernisierung und Neubau von KWK-Anlagen» Die Markteinführung der Brennstoffzelle» Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen» Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern, in die Wärme oder Kälte aus KWK-Anlagen eingespeist wird
6 GRUNDLAGEN UND ÄNDERUNGEN KWK-G 2012 ANWENDUNGSBEREICH» Abnahme und Vergütung von KWK-Strom gesetzlich garantierter Zuschlag für jede erzeugte Kilowattstunde Strom Netzbetreiber sind verpflichtet, BHKW-Anlagen an ihr Stromnetz anzuschließen» Regelung der Zuschläge für den Neubau und den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen» Regelung der Zuschläge für den Neubau und den Ausbau von Wärme- und Kältespeichern
7 MÖGLICHKEITEN DER VERGÜTUNG NACH KWK-G MÖGLICHKEITEN DER VERGÜTUNG NACH KWK-G
8 MÖGLICHKEITEN DER VERGÜTUNG NACH KWK-G VERGÜTUNG NACH...» Nach dem KWK-Gesetz, was für alle KWK Anlagen gilt» Nach dem EEG, was nur gilt, wenn das BHKW mit nachwachsenden Brennstoffen wie zum Beispiel Holzpellets oder Hackschnitzel betrieben wird.» Direktvermarktung des erzeugten Stroms an der Börse virtuelles Kraftwerk
9 MÖGLICHKEITEN DER VERGÜTUNG NACH KWK-G ZUSAMMENSETZUNG DER VERGÜTUNG Die Vergütung für eingespeisten Strom setzt sich aus drei Teilen zusammen.» Dem Zuschlag nach KWK-G» Dem so genannten üblichen Preis» Der dezentralen Erzeugung vermiedenen Netzkosten.
10 MÖGLICHKEITEN DER VERGÜTUNG NACH KWK-G ÜBLICHER PREIS» an der Leipziger Strombörse EEX erzielten durchschnittlichen Preis des Baseload-Stroms des vorangegangenen Quartals. Quelle:
11 MÖGLICHKEITEN DER VERGÜTUNG NACH KWK-G VERGÜTUNG DER VERMIEDENEN NETZKOSTEN» Vermeidung der Beförderung von Strom über lange Strecken durch Bereitstellung des Stroms direkt vor Ort» Vermeidung von Transformationskosten Quelle unten: Quelle oben: BMU Copyright: H.-G. Oed
12 MÖGLICHKEITEN DER VERGÜTUNG NACH KWK-G VERGÜTUNG SZENARIEN» BHKW erzeugt Strom und der Strom kann selbst genutzt werden: Der KWK-Zuschlag von 5,41 Cent pro erzeugte Kilowattstunde Strom wird gezahlt, jedoch keine Einspeisevergütung.» BHKW erzeugt Strom und der Strom wird nicht selbst genutzt sondern in das Netz des Energieversorgers eingespeist: Der Versorger zahlt eine Einspeisevergütung. Der KWK- Zuschlag wird ebenfalls gewährt.» BHKW erzeugt Strom und der Strom wird an einen Drittkunden verkauft: Der KWK-Zuschlag wird gewährt, die Vergütung für den Strom wird mit dem Abnehmer verhandelt.
13 MÖGLICHKEITEN DER VERGÜTUNG NACH KWK-G ABNAHME- UND VERGÜTUNGSPFLICHT» Bei BHKW 50 kwel muss die Vergütung nur für die im KWK Gesetz festgelegte Zuschlagsdauer abnehmen und eine Einspeisevergütung dafür zahlen» Bei BHKW 50 kwel auch über diesen Zeitraum hinaus» Sollten sich Netzbetreiber und BHKW Betreiber nicht über die Höhe der Einspeisevergütung einigen können, gilt der übliche Preis» Die Verpflichtung hocheffiziente KWK-Anlagen an das Netz anzuschließen sowie die Verpflichtung erneuerbaren Energien und aus Grubengas an das Netz anzuschließen sind gleichrangig.
14 MÖGLICHKEITEN DER VERGÜTUNG NACH KWK-G KWK-ZUSCHLAGSHÖHE UND FÖRDERZEITRAUM (INBETRIEBNAHME AB BIS ) KWK-ANLAGE BIS 50 KWEL: Zeitraum: Höhe: 10 Betriebsjahre oder Vollbenutzungsstunden ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage 5,41 ct/kwh
15 MÖGLICHKEITEN DER VERGÜTUNG NACH KWK-G KWK-ZUSCHLAGSHÖHE UND FÖRDERZEITRAUM (INBETRIEBNAHME AB BIS ) KWK-ANLAGEN UND HOCHEFFIZIENTEN NEUANLAGEN > 2 MWEL: Zeitraum: max. für Vollbenutzungsstunden (Vbh) Höhe: 5,41 ct/kwh für den Leistungsanteil bis 50 kwel 4,00 ct/kwh für den Leistungsanteil zw. 50 u. 250 kwel 2,4 ct/kwh für den Leistungsanteil über 250 kwel bis 2 MWel 1,80 ct/kwh für den Leistungsanteil über 2 MWel 2,10 ct/kwh für den Leistungsanteil über 2 MWel KWK-Anlagen im Anwendungsbereich des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes
16 MÖGLICHKEITEN DER VERGÜTUNG NACH KWK-G KWK-ZUSCHLAGSHÖHE UND FÖRDERZEITRAUM (INBETRIEBNAHME AB BIS ) MODERNISIERTE BZW. NACHGERÜSTETE KWK-ANLAGEN: Zeitraum: Höhe: zwischen und Vollbenutzungsstunden (Vbh) je nach Kosten für die Nachrüstung der KWK-Anlage Zuschläge abhängig von der Leistung der Anlage
17 STEUERVERGÜNSTIGUNG STEUERVERGÜNSTIGUNG
18 STEUERVERGÜNSTIGUNG STROMSTEUER» Stromsteuer für den Verbrauch des im BHKW erzeugten Strom ist nicht zu zahlen» Für den von einem Stromlieferant bezogenen Zusatzstrom fallt jedoch die Stromsteuer an UMSATZSTEUER» Beim Kauf des BHKWs sowie der Brennstoffe muss die Umsatzsteuer von 19 % gezahlt werden» Wer Unternehmer ist, kann die auf die Käufe enthaltene Umsatzsteuer (MwSt) als Vorsteuer von selbst vereinnahmten Umsatzsteuerzahlungen in Abzug bringen
19 FÖRDERPROGRAMME DER KFW-BANKENGRUPPE
20 KFW UND BMWI: INITIATIVE ENERGIEEFFIZIENZ IM MITTELSTAND
21 KFW INITIATIVE ENERGIE- EFFIZIENZ IM MITTELSTAND Initiative Energieeffizienz im Mittelstand Energieberatung Mittelstand Investitionskredite Initialberatung Detailberatung KfW-Energieeffizienzprogramm
22 KFW ENERGIEBERATUNG MITTELSTAND FÖRDERGEGENSTAND» Initialberatung: Ermittlung von betrieblichen Energieeinsparpotentialen durch Vor-Ort-Besichtigung und Energiedatenanalyse mit standardisiertem Abschlussbericht» Detailberatung: Vertiefung der Energieanalyse in Bereichen mit den größten Schwachstellen, Aufstellung eines konkreten Maßnahmenplans standardisierter Abschlussbericht
23 KFW ENERGIEBERATUNG MITTELSTAND INITIALBERATUNG: FÖRDERART/FÖRDERHÖHE» Zuschuss: 80 % der förderfähigen Beratungskosten (max )» Zeitraum: 3 Monate (ab Zusage) ANTRAGSTELLUNG» vor Vertragsabschluss mit Energieberater» Antragstellung über KfW-Regionalpartner u.a. jeweils IHK und HWK Mainz, Trier und Koblenz, HWK Kaiserslautern, IHK Ludwigshafen
24 KFW ENERGIEBERATUNG MITTELSTAND DETAILBERATUNG: FÖRDERART/FÖRDERHÖHE» Zuschuss: 60 % der förderfähigen Beratungskosten (max )» Zeitraum: 8 Monate (ab Zusage) ANTRAGSTELLUNG» vor Vertragsabschluss mit Energieberater» nach (oder ohne vorherige) Initialberatung» Antragstellung über KfW-Regionalpartner
25 KFW ENERGIEBERATUNG MITTELSTAND ANTRAGSBERECHTIGTE» Rechtlich selbständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: produzierendes Gewerbe Handwerk Handel sonstige Dienstleistungsgewerbe» Freiberuflich Tätige» Voraussetzung: jährliche Energiekosten über netto, KMU, Betriebsstandort Deutschland, mehrheitlich in Privateigentum
26 KFW ENERGIEBERATUNG MITTELSTAND KMU-DEFINITION» KLEINE UNTERNEHMEN Anzahl der Mitarbeiter < 50 Jahresumsatz oder -bilanzsumme max. 10 Mio. EUR» MITTLERE UNTERNEHMEN Anzahl der Mitarbeiter < 250 Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. EUR
27 KFW ENERGIEBERATUNG MITTELSTAND PROGRAMMABWICKLUNG 1. Regionalpartner (IHK, HWK) auswählen und evtl. persönliches Gespräch 2. Antragsdaten online erfassen und Antragsunterlagen beim Regionalpartner einreichen (Weiterleitung an KfW) 3. Zusage (bzw. Absage) durch KfW - Frist wird ausgelöst!!!! 4. Wahl eines Beraters aus der KfW-Beraterbörse und Vertrag mit zugelassenem Berater abschließen und ggf. einreichen
28 KFW ENERGIEBERATUNG MITTELSTAND BERATERBÖRSE Quelle:
29 KFW ENERGIEBERATUNG MITTELSTAND PROGRAMMABWICKLUNG 5. Durchführung der Beratung, Rechnungstellung durch den Berater und Begleichung der Kosten 6. Einreichen der Abrechnungsunterlagen und Abschlussbericht beim Regionalpartner (Weiterleitung an KfW) 7. KfW überweist förderfähigen Anteil
30 KFW - ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM FÖRDERGEGENSTAND» Maßnahmen zur effizienteren Energieerzeugung und -verwertung z.b. Haus-, Energie- und Anlagentechnik, Beleuchtung, Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen, Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, Druckluft, Gebäudehülle, Prozesskälte und wärme in Verbindung mit einer Investition: Zugehörige Kosten für Planung und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme Endenergieeinsparung :» Ersatzinvestitionen: mind. 20% (Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre)» Neuinvestitionen: mind. 15% (gegenüber dem Branchendurchschnitt)
31 KFW - ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM ANTRAGSBERECHTIGTE» in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Gruppenumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro (Ausnahme: bis zu 4 Mrd. Euro)» freiberuflich Tätige» Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
32 KFW - ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» zinsgünstige 100% - Finanzierung» Darlehen bis maximal 25 Mio. je Vorhaben ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank KUMULIERBARKEIT» möglich mit anderen Fördermitteln
33 KFW: ERNEUERBARE ENERGIEN
34 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: STANDARD FÖRDERGEGENSTAND» Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Strom- bzw. kombinierten Strom-Wärme-Erzeugung FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Darlehen: max. 25 Mio. je Vorhaben ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank
35 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM FÖRDERGEGENSTAND U.A.» Solarkollektoren ab 40 m² Bruttokollektorfläche» Biomasseanlagen zur thermischen Nutzung ab 100 kw» Streng wärmegeführte KWK-Biomasseanlagen zw. 100 kw und 2 MW» Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden» große Wärmespeicher ab 10 m³, die überwiegend aus erneuerbare Energien gespeist werden» Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
36 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Darlehen max. 10 Mio. pro Vorhaben» attraktive Tilgungszuschüsse (ein Teil der Kreditsumme wird erlassen) ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank KUMULIERBARKEIT» nicht möglich mit anderen KfW- Programmen» möglich mit anderen Fördermitteln
37 BAFA: MINI-KWK-ANLAGEN
38 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN FÖRDERGEGENSTAND» Neuerrichtung von hocheffizienten strom- und wärmeführbaren Mini-KWK-Anlagen bis 20 kwel im Bestand FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Nicht rückzahlbare Zuschuss in Abhängigkeit der el. Leistung zw und ANTRAGSTELLUNG» vor Kauf und Installation» BAFA KUMULIERBARKEIT» Möglich mit anderen Fördermitteln
39 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN ANTRAGSBERECHTIGTE» Privatpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Investoren» kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen sowie Energiedienstleistungsunternehmen» Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten» Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände
40 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN VORAUSSETZUNGEN» Neuerrichtung im Bestandsgebäude (Bauantrag vor dem )» Anlage aus BAFA-Liste (Primäreinsparung mind. 15% bei Anlagen bis 10 kw, mind. 20% bei größeren; Gesamtjahresnutzungsgrad mind. 85%)» Wartungsvertrag» kein Anschluss- und Benutzungsgebot von Fernwärme für das Gebäude» Energiezähler für Strom- und Wärmeerzeugung
41 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN VORAUSSETZUNGEN» Wärmespeicher (1,6 kwh bzw. 70 l/kwth) mindestens 6,9 kwh bzw. 300 l» Hydraulischer Abgleich» Umwälzpumpe Effizienzklasse A» Ab 3 kwel: Steuerung und Regelung für eine wärme-und stromgeführte Betriebsweise inklusive intelligentes Wärmespeichermanagement und Messung aktueller Strombedarf» Schnittstelle für externe Leistungsvorgabe
42 BAFA MINI-KWK-ANLAGEN FÖRDERUNG» Abhängig von Leistung der Anlage» Fördersätze» Bei Kriterien erfüllendem vorhandenem Wärmespeicher älter als 5 Jahre: 10% Abzug» Ab : jährliche Absenkung um 5%
43 MWKEL EFFCHECK
44 MWKEL - EFFCHECK FÖRDERGEGENSTAND» Beratungen zum Produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS) ANTRAGSBERECHTIGTE» mittelständische Unternehmen und kommunale Betriebe in Rheinland-Pfalz
45 MWKEL - EFFCHECK FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Zuschuss: durch Übernahme von bis zu 70% der Beraterkosten (max insgesamt) für Betriebe < MA» Projektsteuerung u. begleitung durch das Land für Betriebe > MA ANTRAGSTELLUNG» vor Beauftragung der Beratung» LUWG und SAM
46 MWKEL KWK-OFFENSIVE RLP
47 ÖLVERSORGER: ÖL-MINI-BHKW- FÖRDERUNG FÖRDERGEGENSTAND» Einbau eines heizölbetriebenen Mini-Blockheizkraftwerkes bis 50 kwel ANTRAGSBERECHTIGTE» Kunden teilnehmender Öllieferanten WEITERE VORAUSSETZUNGEN» Installation durch einen Fachbetrieb» Abschluss eines Ölliefervertrags mit teilnehmendem Aktionspartner
48 ÖLVERSORGER: ÖL-MINI-BHKW- FÖRDERUNG FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» 500 Zuschuss (IWO)» individuelle Förderung durch Lieferanten 250 bis 5 kwel 100 Zuschuss für jede weiteren 5 kwel max. 750» 200 durch bestimmte Gerätehersteller (nach Rücksprache)
49 EVTL. MIKRO-KWK-FÖRDERUNG VON SEITEN DER GASVERSORGER
50 NÜTZLICHE LINKS
51 WEITERE INFORMATIONEN Tel.: Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH Trippstadter Str Kaiserslautern
52 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!!!
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