CARL BECHSTEIN GYMNASIUM. Hausordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "CARL BECHSTEIN GYMNASIUM. Hausordnung"

Transkript

1 CARL BECHSTEIN GYMNASIUM Hausordnung 1. Allgemeines Die Hausordnung soll dazu beitragen, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer wohl fühlen, in der Gemeinsinn gefestigt wird und die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen und Arbeiten bietet. Von allen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern und dem nichtpädagogischen Personal unserer Einrichtung wird erwartet, dass sie höflich und rücksichtsvoll gegenüber anderen auftreten und so zu einem guten Schulklima beitragen. Sie fühlen sich mitverantwortlich und achten auf die Einhaltung der Hausordnung. 2. Geltungsbereich: Die Hausordnung gilt auf dem Schulgelände, in den Gebäuden und Einrichtungen gemäß der anliegenden Skizze (Anlage 5). 3. Schulgelände: 3.1. Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an Das Schulgelände darf während der Schulzeit nicht ohne Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden. Ausnahmen gelten für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und für Unterrichtswege Auf dem Schulgelände sind Fahrräder zu schieben. Sie sind an den dafür vorgesehenen Plätzen (Fahrradständer) abzustellen und zu sichern Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-10 dürfen sich während der Hofpausen i.a. nur auf den dafür vorgesehenen Frei- und Sportflächen aufhalten Auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich aller Gebäude) ist das Rauchen verboten, Ausnahmen sind durch den Schulleiter genehmigen zu lassen. Außerhalb der Schule sind zum Rauchen die ausgewiesenen Bereiche unter Beachtung der Straßen- und Wegeordnung der Stadt Erkner zu nutzen.

2 4. Gebäude/Unterrichtsräume 4.1. Unterrichts- und Pausenzeiten sind im aktuellen Tagesablaufplan geregelt. (siehe Anlage 1) Klassenräume können von Uhr bis zum Ende des Ganztagsbetriebes für schulische Aktivitäten genutzt werden. Bei undiszipliniertem Verhalten kann diese allgemeine Erlaubnis für einzelne Schülerinnen und Schüler oder ganze Klassen bis auf weiteres widerrufen werden Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 10 verlassen das Schulgebäude in den Hofpausen. Davon ausgenommen ist der Besuch des Schülerrestaurants, der Schließfachbereiche und Toiletten. Lediglich bei widrigem Wetter dürfen sich alle Schülerinnen und Schüler während der Hofpausen im Schulgebäude aufhalten. Näheres bestimmen die örtlichen Aufsichten. In den Essenpausen der Mittagszeit ist das Schulrestaurant reserviert für diejenigen, die essen und trinken. Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden gebeten, den Bereich rechtzeitig zu räumen Für Fachräume gelten spezifische Nutzungsregeln, die in den Räumen ausgehängt sind. Grundsätzlich kann es den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ermöglicht werden, während der Pausenzeiten sich in den Fachräumen aufzuhalten. Regelungen im Einzelfall bleiben davon unberührt Alle Schülerinnen und Schüler sind verantwortlich für Sauberkeit und Ordnung in den Unterrichtsräumen (Papier aufheben, Grundordnung herstellen, Tafel abwischen usw.). Die im jeweiligen Raum unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer halten die Schülerinnen und Schüler dazu an. Die jeweils letzte Lerngruppe, die am Tag den Unterrichtsraum nutzt, hat nach Beendigung des Unterrichtes dafür zu sorgen, dass die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen sind sowie das Licht ausgeschaltet ist. Die jeweils letzte Lehrkraft hat nach Anweisung alle elektrisch betriebenen Geräte vom Netz zu trennen und den Raum zu verschließen Die Benutzung von elektronischen Unterhaltungsgeräten im Schulhaus ist verboten, ebenso die Benutzung von Mobiltelefonen in Unterrichtsräumen, im Restaurantbereich sowie auf Verkehrsflächen vor Unterrichts- und Verwaltungsräumen Schülerinnen und Schüler, die fremdes Eigentum mutwillig zerstören, beschädigen oder verunreinigen, sind nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Schadenersatz verpflichtet.

3 4.8. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Schule gelten die Ausführungen zum Waffen und Munitionsverbot nach Anlage Der Genuss und Vertrieb von Sucht- und Rauschmitteln entsprechend des Jugendschutzgesetzes ist in der Schule verboten. Verstöße gegen dieses Verbot werden geahndet nach Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs und Ordnungsmaßnahmen (EOMV), dem Brandenburgischen Schulgesetz und dem Betäubungsmittelgesetz (siehe Anlage 3) Das Mitbringen von Schriften und das öffentliche Zeigen von Symbolen, die zur Gewalt, zum Rassenhass oder zum Krieg aufrufen, diese verherrlichen oder sonst im Sinne der 86 ff des Strafgesetzbuches strafbar sind, ist verboten. Ebenfalls verboten ist das Mitbringen von pornographischen Schriften im Sinne des 184 des Strafgesetzbuches. 5. Verhalten bei Gefahren Pro Schulhalbjahr findet eine Alarmübung statt. Näheres regelt die Anlage Verstöße Verstöße gegen die Hausordnung werden entsprechend dem Brandenburgischen Schulgesetz und der Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (EOMV) geahndet. Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 1.Januar 2011 in Kraft. Erkner, Konertz (Schulleiter, OStD). Bindig (Vors. der Schulkonferenz)

4 Anlage 1: Tagesablauf 1. Unterrichts- und Pausenplan Unterrichtsstunde Zeit Bemerkung Uhr Uhr Blockunterricht (90 min) Frühstückspause (20 min) Uhr Uhr 1.Mittagspause (30 min) Uhr 2.Mittagspause (25 min) Uhr Uhr Uhr Blockunterricht (90 min) Uhr Uhr Blockunterricht (90 min) 2. Öffnungszeiten - Schulbibliothek Montag Freitag Uhr Uhr 3. Öffnungszeiten Cafeteria Montag Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr

5 Anlage 2: Ausführungen zum Waffen und Munitionsverbot 1. Definition der Waffe Zu den auf dem Schulgelände gemäß Nr der Hausordnung verbotenen Waffen zählen die in den 1 des Waffengesetzte (WaffG) aufgeführten Schusswaffen. Weiterhin zählen dazu Soft-Air-Waffen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auch wenn diese gem. 72, 33 WaffG erlaubnisfrei erworben werden können. Ebenso zählen verbotene Gegenstände im Sinne des 37 WaffG, nämlich Stahlruten, Totschläger und Schlagringe Spring-, Fall- oder Butterflymesser zu den Waffen im Sinne der Nr Hausordnung. Gleichfalls unter die Waffen im Sinne der Hausordnung werden gezählt Gas-/Reizstoffsprühgeräte größere Taschenmesser Schlaggeräte (z.b. Baseballschläger, Dachlatten u.a.) genaue Nachbildungen von Schusswaffen (Replika) Laser-Pointer (Lichtzeiger mit Laserlicht) 2. Definition von Munition Neben den in 29 WaffG genannten Arten gelten auch Feuerwerkskörper als Munition. Gleichermaßen gelten als Munition sämtliche entzündbaren und explosiven Stoffe sowie Chemikalien, die zur Herstellung solcher entzündbaren oder explosiven Stoffe verwendet werden können. 3. Führen von Waffen und Munition Auf dem Schulgelände ist das Führen von Waffen gem. Nr. 1 und/oder Munition gem. Nr. 2 dieser Ausführungen strengstens untersagt. Dies gilt auch, wenn der Eigentümer nach den Vorschriften des Waffen- oder Sprengstoffgesetzes zum Führen entsprechender Gegenstände berechtigt ist. Es gilt das Hausrecht. 4. Kontrollrechte Bei begründetem Verdacht kann vorbeugend seitens der Schulleitung eine Kontrolle von Schultaschen oder anderen Behältnissen nach Waffen oder Munition durchgeführt werden. 5. Wegnahme und Verwahrung von Waffen und Munition Unerlaubt mitgeführte Waffen und/oder Munition können durch die Lehrerinnen und Lehrer sichergestellt werden, soweit sie nicht freiwillig herausgegeben werden. Waffen und Munition, die gem. 22, 33 WaffG erlaubnisfrei erworben und geführt werden können, werden dem Eigentümer gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises nach einer Aufbewahrungsfrist von vier Wochen wieder ausgehändigt. Im Wiederholungsfalle werden solche Waffen und Munition ersatzlos eingezogen und vernichtet.

6 Anlage 3: Auszug aus dem Betäubungsmittelgesetz Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 29 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldbuße wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.. 2. Eine ausgenommene Zubereitung ohne Erlaubnis nach 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt, 3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.. 8. entgegen 14 Abs. 5 für Betäubungsmittel wirbt, 9. unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erreichen. 10. eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch, Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln öffentlich oder eigennützig mitteilt, eine solche Gelegenheit einem anderen verschafft oder gewährt oder ihn zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet, 11. öffentlich, in eine Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften dazu auffordert, 29 a Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahre abgibt oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt oder. 12. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach 3 Abs. 1 erlangt zu haben. 30 Mit Freiheitsstrafen nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer 1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer solchen Tat verbunden hat, 2. Betäubungsmittel abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht oder 3. Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt einführt. 30 a Mit Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer 1. Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, mit Ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat mit Betäubungsmitteln Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sie verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind..

7 Anlage 4: Verhalten bei Gefahren 1. Bei allgemeiner Gefahr (Feuer, Rauchentwicklung und dgl.) ist die Schulleitung bzw. das Sekretariat sofort zu verständigen. 2. Die Aufforderung zum Räumen der Schulgebäude erfolgt durch einen wiederholten Signalton. 3. Generell gilt: Beim Verlassen der Räume werden Fenster und Türen geschlossen, jedoch nicht verschlossen. Zeitraubendes Ankleiden sowie Mitnehmen von persönlichen Gegenständen und Lernmitteln ist zu unterlassen. Das Klassen- bzw. Kursbuch ist durch die Lehrkraft mitzunehmen. Alle im Gebäude befindlichen Personen begeben sich auf kürzestem Weg in Ruhe und Ordnung aus diesem und versammeln sich auf den ausgewiesenen Stellflächen. Schüler, die sich während der Pausen und Freistunden auf den Schulhöfen befinden, begeben sich ebenso umgehend zur vorgesehenen Sammelstelle. Die verantwortliche Lehrkraft kontrolliert die Anwesenheit der Schüler und meldet diese der Schulleitung. Die Ein- und Ausgänge der Gebäude müssen zum Zwecke der Gefahrenbekämpfung freigehalten werden. Für den Fall, dass ein Verlassen des Gebäudes nicht mehr möglich ist, bleiben die Schülerinnen und Schüler in ihren Unterrichtsräumen oder werden in einen Raum geführt, der von der Stelle der größten Gefahr möglichst weit entfernt liegt. Die Türen sind dann zu schließen und die Fenster zu öffnen. Die begleitende Lehrkraft macht sich am offenen Fenster bemerkbar. 4. Fluchtpläne (siehe Anlage 5) 5. Belehrung Über die Fluchtpläne sind die Schülerinnen und Schüler innerhalb von zwei Wochen nach Schuljahresbeginn zu belehren. Lehrkräfte und sonstige Angestellte müssen des Weiteren mit der Handhabung der Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen vertraut sein.

8 Anlage 5

Marie-Curie-Gymnasium MITGLIED IM VEREIN MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHER EXCELLENCE-CENTER AN SCHULEN

Marie-Curie-Gymnasium MITGLIED IM VEREIN MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHER EXCELLENCE-CENTER AN SCHULEN Hausordnung des Marie-Curie-Gymnasiums Wittenberge Geltungsbereiche: Haus I Ernst-Thälmann-Straße 2 und Schulclub Haus II Wiglowstraße 12 Allgemeine Grundsätze Diese Hausordnung soll Voraussetzung für

Mehr

Kreispolizeibehörde Euskirchen Verkehrsunfallprävention / Opferschutz

Kreispolizeibehörde Euskirchen Verkehrsunfallprävention / Opferschutz Kreispolizeibehörde Euskirchen Verkehrsunfallprävention / Opferschutz Fachtag Cannabis am 26. August 2015 Cannabis rechtliche Hintergründe Zahlen - Daten - Fakten Friedhelm Heß, Polizeihauptkommissar Server

Mehr

Hausordnung der Grundschule Groß Machnow

Hausordnung der Grundschule Groß Machnow Unsere Hausordnung soll die Grundlage für einen respektvollen Umgang und ein erfolgreiches Arbeiten sein. Die Grundschule Groß Machnow bietet dir umfangreiche Möglichkeiten, dich frei zu entfalten und

Mehr

Präsentationsseite 2 Geringe/nichtgeringe Menge

Präsentationsseite 2 Geringe/nichtgeringe Menge Präsentationsseite 2 Geringe/nichtgeringe Menge Geringe und nichtgeringe Menge: Jeder Besitz von Cannabis, wenn auch noch so gering, ist nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar, also auch der Besitz einer

Mehr

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung Vorwort Wir alle - tragen eine gemeinsame Verantwortung für erfolgreiches Lernen - achten auf vertrauensvolle Zusammenarbeit, einen freundlichen Umgangston - respektieren das Eigentum anderer - sorgen

Mehr

19 Schuldunfähigkeit des Kindes Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

19 Schuldunfähigkeit des Kindes Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Film: Absturz Paragrafenblatt StGB 12 Verbrechen und Vergehen (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind

Mehr

Unsere Schule ist ein gewaltfreier Raum, in dem wir uns alle wohlfühlen wollen und uns gegenseitig respektieren.

Unsere Schule ist ein gewaltfreier Raum, in dem wir uns alle wohlfühlen wollen und uns gegenseitig respektieren. Berufliche Schulen Bretten Nr. 515708 Technisches Gymnasium Sozial- und Gesundheitswiss. Gymnasium Gewerbliche Schule Hauswirtschaftl. Sozialwiss. Schule Kaufmännische Schule Anlage 2 Schul- und Hausordnung

Mehr

HAUSORDNUNG der Wedding-Schule

HAUSORDNUNG der Wedding-Schule HAUSORDNUNG der Wedding-Schule Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass sich alle in unserer Schule wohl fühlen. Alle am Schulleben Beteiligten bilden in der Schule eine Gemeinschaft. Jeder muss

Mehr

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung LILIENTHAL GYMNASIUM BERLIN Schul- und Hausordnung 01.03.2017 1 Stunden- und Pausenordnung 1.1 Öffnungszeiten Die Schule wird um 7.45 Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Bis zu diesem Zeitpunkt

Mehr

Sie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule.

Sie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule. Unsere Hausordnung Sie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule. I. Geltungsbereich Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler unserer

Mehr

HAUSORDNUNG DER EICHENDORFF-GRUNDSCHULE

HAUSORDNUNG DER EICHENDORFF-GRUNDSCHULE Stand März 2012 HAUSORDNUNG DER EICHENDORFF-GRUNDSCHULE Eichendorff-Grundschule Goethestr. 19-24 10625 Berlin Tel.: 030/43727227-0 Fax: 030/43727227-29 www.eichendorff-grundschule-berlin.de Inhaltsverzeichnis

Mehr

Neues Sportschutzgesetz?

Neues Sportschutzgesetz? Neues Sportschutzgesetz? Pro und Contra Barbara Stockinger Oberstaatsanwältin Staatsanwaltschaft München I Die bayerische Gesetzesinitiative: Sportschutzgesetz (SportSG) 1 Definitionen (1) Doping ist die

Mehr

Hausordnung (Stand: 2015) Schlossgymnasium Gützkow Seite 1 von 6

Hausordnung (Stand: 2015) Schlossgymnasium Gützkow Seite 1 von 6 Hausordnung (Stand: 2015) Schlossgymnasium Gützkow Seite 1 von 6 Hausordnung I. Unterricht- und Pausen 1.1. Unterricht- und Pausenzeiten 07:55 09:20 Uhr Unterricht 09:20 09:40 Uhr Frühstückspause 09:40

Mehr

Hausordnung der Sekundarschule Prof. Otto Schmeil

Hausordnung der Sekundarschule Prof. Otto Schmeil Hausordnung der Sekundarschule Prof. Otto Schmeil Carolin Parche Unser Anliegen: Die Hausordnung ist Grundlage des Zusammenlebens an unserer Schule. Gültig ab: SJ 2012/2013 17. Regelkatalog Bei Verstoß

Mehr

HAUSORDNUNG der Gebrüder-Montgolfier-Schule (Gymnasium)

HAUSORDNUNG der Gebrüder-Montgolfier-Schule (Gymnasium) HAUSORDNUNG der Gebrüder-Montgolfier-Schule (Gymnasium) Ellernweg 20-22, 12487 Berlin Tel.: 030/631 66 77 Fax: 030/631 66 78 Mail: mail@gemont.de Homepage: http://www.gemont.de Präambel Das Zusammenleben

Mehr

H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz

H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz 83646 Bad Tölz Alter Bahnhofsplatz 5 7 Telefon: 08041 7856-0 Fax: 08041 7856-18 sekretariat@rsbadtoelz.de Homepage: www.rsbadtoelz.de I. Grundsätzliches

Mehr

Schülerinnen und Schüler befolgen die Anordnungen der Lehrkräfte oder weiterer in der Schule beschäftigten Personen.

Schülerinnen und Schüler befolgen die Anordnungen der Lehrkräfte oder weiterer in der Schule beschäftigten Personen. Haus- und Schulordnung Diese Haus- und Schulordnung legt Regeln im Rahmen des Brandenburgischen Schulgesetzes und anderer Vorschriften fest, nach denen das Miteinander aller am Schulleben der Gottlieb-Daimler-Schule

Mehr

Hausordnung der Oberschule Rödertal

Hausordnung der Oberschule Rödertal Hausordnung der Oberschule Rödertal In der Schule verpflichten sich alle Beteiligten Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Hausordnung.

Mehr

Schul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam

Schul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam Schul- und Hausordnung Friedlich, freundlich, leise, langsam Die Voraussetzungen für unsere Arbeit und das Zusammenleben im Schulalltag sind durch das Grundgesetz und das Schulgesetz geregelt. Der regelmäßige

Mehr

Alfred-Delp-Schule Hargesheim

Alfred-Delp-Schule Hargesheim Alfred-Delp-Schule Hargesheim KOOPERATIVE GESAMTSCHULE IN TRÄGERSCHAFT DES BISTUMS TRIER HAUSORDNUNG Vorwort Unsere Schule versteht sich als eine Gemeinschaft von Schülern, Lehrern und Eltern. In diesem

Mehr

Die Schule ist von 6.40 Uhr bis Uhr geöffnet. Andere Öffnungszeiten sind im Sekretariat rechtzeitig zu beantragen.

Die Schule ist von 6.40 Uhr bis Uhr geöffnet. Andere Öffnungszeiten sind im Sekretariat rechtzeitig zu beantragen. Hausordnung Städtisches Gymnasium Wittstock Beschluss auf der Schulkonferenz am 30.05.2011 Änderungsbeschluss: 26.09.2011 Änderungsbeschluss: 24.03.2014 1 Präambel Am Gymnasium Wittstock soll jeder Schüler

Mehr

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen

Mehr

Alfred-Wegener-Schule

Alfred-Wegener-Schule Vereinbarungen für das Schulleben Inhalt Präambel I. Allgemeine Informationen II. Allgemeines Verhalten in der Schule III. Aufenthaltsbereiche IV. Unterrichtsräume V. Unterricht VI. Pausen VII. Fachräume

Mehr

HAUSORDNUNG Gebrüder-Montgolfier-Gymnasium

HAUSORDNUNG Gebrüder-Montgolfier-Gymnasium HAUSORDNUNG Gebrüder-Montgolfier-Gymnasium Ellernweg 20-22, 12487 Berlin Tel.: 030/631 66 77 Fax: 030/631 66 78 Mail: mail@gemont.de Homepage: http://www.gemont.de Präambel Das Zusammenleben am Gebrüder-Montgolfier-Gymnasium

Mehr

Schul und Hausordnung

Schul und Hausordnung Rilke-Realschule Tapachstr. 60 70437 Stuttgart Schul und Hausordnung T O L E R A N T H Ö F L I C H E H R L I C H P Ü N K T L I C H G E R E C H T R espekt voreinander I dentifikation mit der Schule L eistungswillen

Mehr

Wir gehen höflich, rücksichtsvoll und fair miteinander um! siehe geltende Klassenregeln.

Wir gehen höflich, rücksichtsvoll und fair miteinander um! siehe geltende Klassenregeln. Hauptschule der Stadt Sankt Augustin Schulordnung Stand: 2/2014 Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie auch die Eltern /Erziehungsberechtigte, Partner, Freunde und Förderer bilden die Schulgemeinschaft.

Mehr

Hausordnung (gültig ab )

Hausordnung (gültig ab ) Osterlandgymnasium Staatliches Gymnasium Dehmelstraße 19 07546 Gera Telefon: 0365 4390157 Fax: 0365 4390159 E-Mail: gym.gera-gk@schulen-greiz.de Web: www.osterlandgymnasium-gera.de Hausordnung (gültig

Mehr

Schulordnung der Limesschule Idstein

Schulordnung der Limesschule Idstein Schulordnung der Limesschule Idstein Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, die Limesschule hat das Ziel, in jedem Einzelnen die persönlichen Eigenschaften, Haltungen, Fähigkeiten und Qualifikationen

Mehr

Wedding-Grundschule. Hausordnung. Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass sich alle in unserer Schule wohl fühlen.

Wedding-Grundschule. Hausordnung. Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass sich alle in unserer Schule wohl fühlen. Wedding-Grundschule Hausordnung Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass sich alle in unserer Schule wohl fühlen. Alle am Schulleben Beteiligten bilden in der Schule eine Gemeinschaft. Jeder muss

Mehr

I. Präambel II. Grundlagen III. Kommunikation IV. Der Unterricht V. Fehlzeiten... 3

I. Präambel II. Grundlagen III. Kommunikation IV. Der Unterricht V. Fehlzeiten... 3 Oberschule Rockwinkel Uppe Angst 31 28355 Bremen Schul- & Hausordnung I. Präambel... 1 II. Grundlagen... 1 III. Kommunikation... 2 IV. Der Unterricht... 2 V. Fehlzeiten... 3 VI. Verhalten gegenüber Einzelnen

Mehr

Hubeweg 39 37574 Einbeck Tel.: 0 55 61-3 13 93 30 Fax: 0 55 61-9 27 20 5 E-Mail: info@igs-einbeck.de Homepage: www.igs-einbeck.de

Hubeweg 39 37574 Einbeck Tel.: 0 55 61-3 13 93 30 Fax: 0 55 61-9 27 20 5 E-Mail: info@igs-einbeck.de Homepage: www.igs-einbeck.de Inhaltsverzeichnis S C H U LV E R E I N BARUNG Stand: Mittwoch, 22. April 2015 1. An die Eltern...2 2. An die Schüler/-Innen...2 2.1. Das Miteinander in unserer Schule...2 2.2. Im Unterricht...2 2.3. Vor

Mehr

Schulordnung der Gemeinschaftsschule Bergatreute

Schulordnung der Gemeinschaftsschule Bergatreute Schulordnung der Gemeinschaftsschule Bergatreute Unsere Schulordnung Wir wollen, dass sich in unserer Schule alle wohl fühlen und gemeinsam gut lernen und spielen können. Alle gehören dazu und sind wichtig!

Mehr

Hausordnung der Grundschule

Hausordnung der Grundschule Hausordnung der Grundschule Grundsätzliches Die Hausordnung wurde von der Schulkonferenz der Regionalen Schule mit Grundschule beschlossen und gilt für alle Bereiche der Grundschule Gingst ab dem Schuljahr

Mehr

Hausordnung der Grundschule am Mellensee

Hausordnung der Grundschule am Mellensee Hausordnung der Grundschule am Mellensee 1. Verhalten im Schulgebäude und beim Lernen 1.1. Das Verhalten der Schüler untereinander wird durch die allgemeinen Normen des Zusammenlebens in der Gemeinschaft

Mehr

Schulordnung. Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft

Schulordnung. Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft Schulordnung Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft Die vorliegende Schulordnung wird mit Beschluss der Schulkonferenz von der Schulleitung der Philipp-Reis-Schule herausgegeben und

Mehr

Schulordnung. Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule. Städtische Sekundarschule Meinerzhagen

Schulordnung. Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule. Städtische Sekundarschule Meinerzhagen Schulordnung Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule Städtische Sekundarschule Meinerzhagen Schulordnung der Städtischen Sekundarschule Meinerzhagen An unserer Schule nehmen wir Rücksicht,

Mehr

SCHUL- und HAUSORDNUNG STÄDTISCHES GYMNASIUM WERMELSKIRCHEN. I. Unterricht, Pausen und Räume

SCHUL- und HAUSORDNUNG STÄDTISCHES GYMNASIUM WERMELSKIRCHEN. I. Unterricht, Pausen und Räume SCHUL- und HAUSORDNUNG STÄDTISCHES GYMNASIUM WERMELSKIRCHEN I. Unterricht, Pausen und Räume 1.1 Der Vormittagsunterricht beginnt um 7.45 Uhr und endet um 13.10 Uhr. Es folgt eine Mittagspause von 55 Minuten.

Mehr

HAUSORDNUNG. des Gymnasium Eppendorf vom September 2012 geändert am

HAUSORDNUNG. des Gymnasium Eppendorf vom September 2012 geändert am HAUSORDNUNG des Gymnasium Eppendorf vom September 2012 geändert am 16.06.2017 PRÄAMBEL Die vorliegenden Regeln des Zusammenlebens wurden von Schülern 1, Eltern, Lehrern und der Schulleitung gemeinsam erstellt.

Mehr

A n m e l d u n g. Aktuelles Bild Ihres Kindes

A n m e l d u n g. Aktuelles Bild Ihres Kindes Aktuelles Bild Ihres Kindes A n m e l d u n g Aufnahmedatum/Schulbeginn: / zum Schuljahr: Name: Vorname: ( M / W ) Geburtsdatum: Geburtsort: Strasse, Hausnr.: PLZ: 21629 Ort: Neu Wulmstorf Staatsangehörigkeit:

Mehr

Hausordnung. vom in der Fassung vom

Hausordnung. vom in der Fassung vom Gymnasium Hermeskeil Hausordnung vom 01.03.2007 in der Fassung vom 09.01.2012 Vorwort Viele Stunden des Tages verbringen wir gemeinsam in unserer Schule. Um erfolgreiches Lernen und Lehren zu gewährleisten

Mehr

HAUSORDNUNG. des Gymnasium Eppendorf vom September 2012 geändert am

HAUSORDNUNG. des Gymnasium Eppendorf vom September 2012 geändert am HAUSORDNUNG des Gymnasium Eppendorf vom September 2012 geändert am 16.06.2017 PRÄAMBEL Die vorliegenden Regeln des Zusammenlebens wurden von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und

Mehr

HAUSORDNUNG des GYMNASIUMS FINKENWERDER

HAUSORDNUNG des GYMNASIUMS FINKENWERDER Norderschulweg 18 21129 Hamburg HAUSORDNUNG des GYMNASIUMS FINKENWERDER Diese Hausordnung dient dem Ziel, eine erfolgreiche Unterrichtsarbeit zu unterstützen, das friedliche Zusammenleben aller am Gymnasium

Mehr

Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen J.H. Pestalozzi Greifswald Telefon 03834/3909 Fax 03834/

Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen J.H. Pestalozzi Greifswald Telefon 03834/3909 Fax 03834/ Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen J.H. Pestalozzi 17489 Greifswald Telefon 03834/3909 Fax 03834/830346 www.pestalozzischule-greifswald.de Inhaltliche Schwerpunkte der Schulvereinbarung 1. Öffnungszeiten

Mehr

Schulhausordnung. Zum Unterricht sind stets die erforderlichen Arbeitsmittel mitzubringen.

Schulhausordnung. Zum Unterricht sind stets die erforderlichen Arbeitsmittel mitzubringen. Schulhausordnung Die Schulanlage ist mit großem finanziellen Aufwand erbaut und eingerichtet worden. Alle Beteiligten (Schüler, Lehrpersonal und weiteres Schulpersonal) sind für die pflegliche Behandlung

Mehr

(1) Stunden- und Pausenordnung

(1) Stunden- und Pausenordnung Hausordnung Aufgaben und Ziele der Schule können nur erfüllt werden, wenn sich jedes Mitglied der Schulgemeinschaft verantwortlich mitbeteiligt und

Mehr

1.1 Gegenseitige Rücksichtnahme, Achtung und Respekt prägen das Zusammenleben in unserem Schulbereich.

1.1 Gegenseitige Rücksichtnahme, Achtung und Respekt prägen das Zusammenleben in unserem Schulbereich. Hausordnung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Riesa Geltungsbereich: Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Angestellten und Gäste des Werner- Heisenberg-Gymnasiums Riesa auf der Grundlage

Mehr

II. Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulhaus

II. Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulhaus I. Vorwort Auf unserem Schulgelände bewegen sich täglich sehr viele Schüler/innen und Lehrer/innen. Kann da jede/r machen was sie/er will? Nein! Rücksicht, Toleranz, Respekt und Selbstbeherrschung gegenüber

Mehr

Hausordnung. (1) Grundregeln

Hausordnung. (1) Grundregeln Heinrich-Mann-Gymnasium Erfurt Staatliches Gymnasium Zur Himmelspforte Hausordnung Damit Lehrer und Schüler in unserer Schule gemeinsam und erfolgreich miteinander arbeiten können, sind gegenseitige Achtung,

Mehr

Hausordnung Staatliches Gymnasium Leuchtenburg Kahla

Hausordnung Staatliches Gymnasium Leuchtenburg Kahla Hausordnung Staatliches Gymnasium Leuchtenburg Kahla Verantwortung und Eigenverantwortung, Achtung des anderen, soziale Gemeinschaft und Akzeptanz von Wert- und Ordnungsnormen sind wichtige Zielsetzungen

Mehr

Humanistisches Greifenstein Gymnasium Thum

Humanistisches Greifenstein Gymnasium Thum Humanistisches Greifenstein Gymnasium Thum Hausordnung Grundlagen der Hausordnung a) Schulgesetz b) Schulordnung Gymnasien c) GUV (Gemeindeunfallversicherung) Oberster Grundsatz für alle Schüler (9-12):

Mehr

Hausordnung. Ziele: Tagesablauf

Hausordnung. Ziele: Tagesablauf Staatliches Gymnasium Bergschule Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 10a 99510 Apolda Telefon: 03644/563128 03644/562860 Fax: 03644/563123 e-mail:gymnasium.apolda@t-online.de homepage:www.bergschule-apolda.de Hausordnung

Mehr

Entschuldige bitte! Grundschule Gerolsheim-Laumersheim

Entschuldige bitte! Grundschule Gerolsheim-Laumersheim Zu einem guten Zusammenleben an unserer Schule wollen wir alle beitragen, deshalb sorgen wir dafür, dass diese Regeln eingehalten werden. Und sollte doch einmal etwas schief gehen und wir etwas falsch

Mehr

RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. Schulordnung. Erziehungs- und Bildungsvereinbarung der Wiestorschule. Regeln unserer Wiestorschule RuWi.

RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. Schulordnung. Erziehungs- und Bildungsvereinbarung der Wiestorschule. Regeln unserer Wiestorschule RuWi. Schulordnung Erziehungs- und Bildungsvereinbarung der Wiestorschule Regeln unserer Wiestorschule Wir achten den Anderen. Deshalb gehen wir so miteinander um, wie wir auch behandelt werden wollen: freundlich

Mehr

LUDWIG - ERHARD SCHULE

LUDWIG - ERHARD SCHULE Regeln für das Zusammenleben in der LUDWIG - ERHARD SCHULE LEGIENSTRASSE 5 65929 FRANKFURT AM MAIN Tel: 069 312001/02 FAX: 069 312079 1. Schulstruktur/Schulisches Leben hordn2.doc Die Ludwig-Erhard-Schule

Mehr

Schulordnung der Mühlenau-Grundschule

Schulordnung der Mühlenau-Grundschule Mühlenau - Grundschule Molsheimer Str. 7 14195 Berlin Steglitz-Zehlendorf Tel. 8 32 50 99 Fax. 8 32 96 22 Tel. 8 31 10 35 (Schulhort) E-mail: muehlenau.cids@t-online.de Internet: www.muehlenau.de Schulordnung

Mehr

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung Schulstraße 9 72348 Rosenfeld Tel.: 07428/456 Fax: 07428/8717 E-Mail: mail@pgrosenfeld.de Internet: www.pgrosenfeld.de Progymnasium Rosenfeld Schulstraße 9 72348 Rosenfeld Schul- und Hausordnung I. GRUNDREGEL

Mehr

Hausordnung der Gemeinschaftshauptschule Lindlar (Stand Oktober 2016)

Hausordnung der Gemeinschaftshauptschule Lindlar (Stand Oktober 2016) Hausordnung der Gemeinschaftshauptschule Lindlar (Stand Oktober 2016) Präambel Wir, die Schüler und Schülerinnen und Lehrkräfte der Hauptschule Lindlar, bemühen uns um ein respektvolles, tolerantes und

Mehr

KAUFMÄNNISCHE SCHULE LÖRRACH... eine Schule des Landkreises Lörrach

KAUFMÄNNISCHE SCHULE LÖRRACH... eine Schule des Landkreises Lörrach I. Präambel Schule als Ort gemeinsamen Lernens schafft den Rahmen lebendiger Begegnung, dieser Rahmen basiert auf Grundsätzen der Toleranz. Im Zentrum schulischer Arbeit stehen die Schüler/innen, denen

Mehr

Schulordnung. des Otto-Hahn-Gymnasiums Dinslaken - 1 -

Schulordnung. des Otto-Hahn-Gymnasiums Dinslaken - 1 - Schulordnung des Otto-Hahn-Gymnasiums Dinslaken 2012-1 - Inhaltsverzeichnis: Präambel 3 1. Unterricht und Pausen 3 2. Verhalten auf dem Schulgelände 4 3. Umgang mit Unterrichtsmaterial 5 4. Informationswege

Mehr

Alarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014

Alarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014 Grundschule Jübek Grundschule Jübek Große Straße 64 24855 Jübek Tel.: 04625/306 Email: grundschule.juebek@schule.landsh.de Alarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014 1.Grundsätze: (1) Im Brandfall

Mehr

Ordnung über das Verhalten auf dem Schulgelände und über die Teilnahme am Unterricht (Hausordnung) Benutzerordnung des Netzwerkes

Ordnung über das Verhalten auf dem Schulgelände und über die Teilnahme am Unterricht (Hausordnung) Benutzerordnung des Netzwerkes Ordnung über das Verhalten auf dem Schulgelände und über die Teilnahme am Unterricht (Hausordnung) Benutzerordnung des Netzwerkes Mai 2014 Albertus-Magnus-Schule Ordnung über das Verhalten auf dem Schulgelände

Mehr

Hausordnung. Vorwort 1. GRUNDSÄTZLICHES. 1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme. 1.2 Gefährdung. 1.3 Sachbeschädigung. 1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit

Hausordnung. Vorwort 1. GRUNDSÄTZLICHES. 1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme. 1.2 Gefährdung. 1.3 Sachbeschädigung. 1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit Vorwort Wir, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Erziehungsberechtigte und Ausbildungsverantwortliche wirken bei der demokratischen Gestaltung des Schullebens zusammen und übernehmen

Mehr

Hausordnung der Marienschule Fulda

Hausordnung der Marienschule Fulda Hausordnung der Marienschule Fulda Marienschule Fulda Hausordnung Seite 2 / 5 I. Allgemeine Regeln 1. Das Leben in der Schule ist getragen von der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten für die Erhaltung

Mehr

Schulordnung der Bischof-Neumann-Schule Königstein. Präambel

Schulordnung der Bischof-Neumann-Schule Königstein. Präambel Schulordnung der Bischof-Neumann-Schule Königstein Präambel Die Bischof-Neumann-Schule ist ein staatlich anerkanntes privates altsprachliches Gymnasium mit neusprachlichem Zweig ab Klassenstufe 9 in katholischer

Mehr

Hausordnung des Manfred-von-Ardenne-Gymnasiums Berlin-Lichtenberg

Hausordnung des Manfred-von-Ardenne-Gymnasiums Berlin-Lichtenberg Hausordnung des Manfred-von-Ardenne-Gymnasiums Berlin-Lichtenberg 1 von 8 0. PRÄAMBEL Jeder Schüler* hat ein Recht darauf, dass ihm in der Schule fundiertes Wissen und Können vermittelt wird und dass er

Mehr

HAUSORDNUNG. 1. Grundsätze und allgemeine Regelungen. des Sebastian-Münster-Gymnasiums Ingelheim

HAUSORDNUNG. 1. Grundsätze und allgemeine Regelungen. des Sebastian-Münster-Gymnasiums Ingelheim HAUSORDNUNG des Sebastian-Münster-Gymnasiums Ingelheim Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung und des gemeinsamen Arbeitens. Ein positives Schulklima wird dabei von allen gestaltet. Höflichkeit, Freundlichkeit,

Mehr

Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma

Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Mehr

Hausordnung (Stand )

Hausordnung (Stand ) Hausordnung (Stand 23.05.2013) 1. Allgemeine Verhaltens- und Ordnungsregeln 1.1. Jeder Schüler verhält sich auf dem Schulweg, im Schulgelände und im Schulgebäude diszipliniert, höflich und hilfsbereit.

Mehr

Grundschule Upstalsboom

Grundschule Upstalsboom Schulordnung der 1. Präambel 2. Regeln und Verantwortlichkeiten für verschiedene Personenkreise 2.1 Regeln und Verantwortlichkeiten für die Schüler (ausgelagert) 2.2 Regeln und Verantwortlichkeiten für

Mehr

Schulordnung PBS 2014 / Infoseite / Stand:

Schulordnung PBS 2014 / Infoseite / Stand: Schulordnung PBS 2014 / Infoseite / Stand: 19.08.2015 Peter-Behrens-Schule (Hauptstelle) Mornewegstraße 18 64293 Darmstadt Telefon 06151/1325-70, -71 Fax 06151/132572 E-Mail: Info@peter-behrens-schule.de

Mehr

S c h u l v e r f a s s u n g. des. Städtischen Bertolt-Brecht-Gymnasiums

S c h u l v e r f a s s u n g. des. Städtischen Bertolt-Brecht-Gymnasiums Städtisches Bertolt-Brecht-Gymnasium Peslmüllerstraße 6 81243 München Telefon (089) 82085920 Telefax (089) 820859250 Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport S c h u l v e r f a s s u n g

Mehr

HAUSORDNUNG des Staatlichen Gymnasiums Johann Wolfgang von Goethe in Weimar

HAUSORDNUNG des Staatlichen Gymnasiums Johann Wolfgang von Goethe in Weimar Im Benehmen der Schulkonferenz und des Schulträgers wird folgende Hausordnung erlassen: (Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter) HAUSORDNUNG des Staatlichen Gymnasiums Johann Wolfgang von

Mehr

(1) Die Ausübung des Hausrechts obliegt dem Schulleiter und vom Schulleiter autorisierten Personen.

(1) Die Ausübung des Hausrechts obliegt dem Schulleiter und vom Schulleiter autorisierten Personen. Hausordnung des Magnus-Gottfried-Lichtwer-Gymnasiums Wurzen (letzte Änderung: Februar 2018: 1 (6) Handyordnung) Das Magnus-Gottfried-Lichtwer-Gymnasium ist ein Ort des Lernens und Lehrens, aber auch eine

Mehr

Schulordnung der Gesamtschule Rhede

Schulordnung der Gesamtschule Rhede Schulordnung der Gesamtschule Rhede Einleitung Mit dieser Schulordnung wollen wir eine Grundlage dafür schaffen, - dass wir starke Partner für starke Bildung sind - dass wir Schüler und Schülerinnen fördern

Mehr

Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt

Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt 1. Allgemeine Verhaltensregeln 1.1 Die Schule ist unser Arbeits- und Lebensraum. Wir begegnen unseren Mitmenschen mit Respekt und Achtung.

Mehr

Nr. Rechte der Schüler Pflichten der Schüler Lehrer Erziehungsberechtigte. Unterrichts.

Nr. Rechte der Schüler Pflichten der Schüler Lehrer Erziehungsberechtigte. Unterrichts. I. Rechte und Pflichten der Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigten. Nr. Rechte der Schüler Pflichten der Schüler Lehrer Erziehungsberechtigte 1 Du hast ein Recht auf Bildung. Nimm regelmäßig und pünktlich

Mehr

HAUSORDNUNG der Sankt Lioba Schule Bad Nauheim. Durch die Gesamtkonferenz verabschiedeter Stand vom

HAUSORDNUNG der Sankt Lioba Schule Bad Nauheim. Durch die Gesamtkonferenz verabschiedeter Stand vom HAUSORDNUNG der Sankt Lioba Schule Bad Nauheim Durch die Gesamtkonferenz verabschiedeter Stand vom 21.06.2016 Präambel Unsere Schule orientiert sich am christlichen Menschenbild und zielt auf die Entwicklung

Mehr

Schulordnung. der Realschule Salzgitter-Bad

Schulordnung. der Realschule Salzgitter-Bad Schulordnung der Realschule Salzgitter-Bad Vorwort In unserer Schule begegnen sich Menschen mit verschiedenem Alter, unterschiedlicher Religion und Nationalität. Ich respektiere dies und gehe hilfsbereit,

Mehr

Schul- und Hausordnung 2014/2015

Schul- und Hausordnung 2014/2015 Grundlagen der Schulordnung sind: Die jeweils geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse des Hessischen Kultusministeriums Schul- und Hausordnung In unserer Schule kommen viele Menschen zusammen,

Mehr

FRIEDRICH-SCHILLER-GYMNASIUM LUDWIGSBURG SCHULORDNUNG

FRIEDRICH-SCHILLER-GYMNASIUM LUDWIGSBURG SCHULORDNUNG FRIEDRICH-SCHILLER-GYMNASIUM LUDWIGSBURG SCHULORDNUNG Vorwort 1. Sicherheit und Verhalten 2. Unterricht 3. Gebäude, Einrichtungen, Lehrmittel 4. Umwelt 5. Einhaltung der Schulordnung 6. Campus- Charta

Mehr

Realschule Röthenbach

Realschule Röthenbach Realschule Röthenbach Schulordnung Die Schulordnung regelt das Zusammenleben aller Mitglieder der Schulfamilie. Sie soll einen ungestörten, kreativen und erfolgreichen Ablauf des Schulalltages gewährleisten.

Mehr

Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule

Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule Gemeinschaftsgrundschule Bielstein Weierhofweg 13 51674 Wiehl Tel. 02262-6379 Fax. 02262-717838 info@ggs-bielstein.de www.ggs-bielstein.de Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule Bielstein Bearbeitungsstand:

Mehr

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung Hemingway-Schule Die Integrierte Sekundarschule in Berlins Mitte Schul- und Hausordnung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 1 2. Stunden- und Pausenordnung... 1 2.1 Öffnungszeiten der Schule für die Schüler...

Mehr

Schulordnung der. JONA Schule. Stralsund

Schulordnung der. JONA Schule. Stralsund Schulordnung Schulordnung der Stralsund Inhalt 1. Leitgedanken... 2 2. Allgemeines... 3 3. Räume... 4 4. Befreiung, Krankmeldung... 5 5. Verstöße... 6 6. Inkrafttreten... 7 Christliche Gemeinschaftsschule

Mehr

Schul- und Hausordnung der Ernst- Pinkert- Schule, Grundschule Leipzig

Schul- und Hausordnung der Ernst- Pinkert- Schule, Grundschule Leipzig Schul- und Hausordnung der Ernst- Pinkert- Schule, Grundschule Leipzig Unsere Schulordung soll dazu beitragen, das friedliche Zusammenleben aller Mädchen, Jungen und Erwachsenen an dieser Schule und im

Mehr

Breitkopfstraße 66-80, Berlin Tel Fax

Breitkopfstraße 66-80, Berlin Tel Fax Gustav-Freytag-Schule (Integrierte Sekundarschule) Breitkopfstraße 66-80, 13409 Berlin Tel. 495 80 31 Fax 4987 32 87 E-Mail: freytag-oberschule@t-online.de Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des

Mehr

Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen städtischer Schulen an schulfremde Benutzer Seite 1

Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen städtischer Schulen an schulfremde Benutzer Seite 1 Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen städtischer Schulen an schulfremde Benutzer Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 40.010 Abteilung 5/4 Schulen 19.09.2001 Benutzungsordnung

Mehr

Schulordnung PBS 2009 / Infoseite

Schulordnung PBS 2009 / Infoseite Schulordnung PBS 2009 / Infoseite Peter-Behrens-Schule (Hauptstelle) Mornewegstraße 18 64293 Darmstadt Telefon 06151/1325-70, -71 Fax 06151/132572 E-Mail: Info@peter-behrens-schule.de Internet: www.peter-behrens-schule.de

Mehr

Für die Schülerin / den Schüler. geboren am

Für die Schülerin / den Schüler. geboren am Für die Schülerin / den Schüler geboren am Beginn des Schulbesuchs an der DSO (Monat, Jahr, Klasse) Vorbemerkungen: Die Deutsche Schule Oslo Max Tau ist eine Begegnungsschule, an der Schülerinnen und Schüler

Mehr

Hausordnung. Schule am Webersberg. Staatliche Förderschule körperliche und motorische Entwicklung Universitätsklinikum Homburg

Hausordnung. Schule am Webersberg. Staatliche Förderschule körperliche und motorische Entwicklung Universitätsklinikum Homburg Hausordnung Schule am Webersberg Staatliche Förderschule körperliche und motorische Entwicklung Universitätsklinikum 84 66424 Homburg 1 1. Grundsätzliches Das Schulleben ist auf die Einhaltung von Regeln

Mehr

Brandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg

Brandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg Brandschutzordnung für das Jade - Gymnasium Jaderberg Allgemeines Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen Die Feuerverhütung ist die wichtigste Aufgabe des Feuerschutzes. Die nachstehenden Vorsorgeregelungen

Mehr

Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude. Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude. Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude Inhaltsverzeichnis Vorwort Geltungsbereich Hausrecht Sicherheit und Ordnung Unzulässige Betätigungen Parken für Kraftfahrzeuge und Fahrräder Fundsachen Verstöße

Mehr

Schulordnung Liederbach im November 2006

Schulordnung Liederbach im November 2006 Schulordnung Liederbach im November 2006 Die Eltern werden gebeten, die Schulordnung mit den Kindern zu besprechen. Präambel Damit das Zusammenleben in der Schulgemeinde gelingt, sind Regeln notwendig.

Mehr

Schulvertrag. Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen

Schulvertrag. Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen Schulvertrag Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen den Schülerinnen und Schülern den Lehrkräften und Mitarbeitern den Erziehungsberechtigten Präambel Die Schule ist

Mehr

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung Privatgymnasium der Herz Jesu Missionare Schul- und Hausordnung Privatgymnasium der Herz-Jesu-Missionare Schönleitenstraße 1 5020 Salzburg/Liefering Telefon: 0043/662/432901 www.pgliefering.at I. GRUNDSÄTZE

Mehr