Verzeichnis der Technischen Kurzbeschreibungen (TKB) von Ausrüstungsgegenständen für den Selbstschutzzug und den Erweiterten Selbstschutz
|
|
- Linda Buchholz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verzeichnis der Technischen Kurzbeschreibungen (TKB) von Ausrüstungsgegenständen für den Selbstschutzzug und den Erweiterten Selbstschutz Hrsg.: Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (BzB) TKB-Nr. Ausgabedatum Bezeichnung Juli 1965 Verzeichnis Januar 1967 Verzeichnis /1 Juli 1965 Verbandpäckchen /1 August 1966 Verbandpäckchen /11 Januar 1964 Zivilschutzmaske /11 Februar 1966 Zivilschutzmaske /1 November 1963 Löschwasserbehälter in Schnellbauweise /1 Dezember 1965 Wasserbehälter 10 m Juli 1963 Tanklöschfahrzeug TLF 8 (LS) und Schnelltruppfahrzeug TLF 8 (LS) Juli 1965 Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS (LS) mit Einheitsaufbau und Beladung A + B Juli 1965 Tanklöschfahrzeug TLF 16 (LS) mit Einheitsaufbau und Beladung A + C Juli 1965 Schlauchkraftwagen SKW (LS) mit Einheitsaufbau /20 Februar 1964 Löschkarre /20 Dezember 1966 Löschkarre Oktober 1968 Anleitung zum Umbau der starren Deichsel der Löschkarre in eine hochklappbare Deichsel /20.11 April 1964 Löschkarrenplane /20.11 November 1964 Löschkarrenplane /20.12 April 1964 Zuggurt der Löschkarre /20.12 November 1964 Zuggurt der Löschkarre Seite 1
2 /20.21 Januar 1964 Standrohr 1 C (einfache Ausführung) /20.21 August 1965 Standrohr 1 C (einfache Ausführung) /20.22 Januar 1964 Kupplungsschlüssel B-C /20.23 Januar 1964 Rollschlauchriemen C und D /20.24 Februar 1964 leichter Einreißhaken /20.24 Dezember 1965 leichter Einreißhaken November 1964 Tragkraftspritze TS 05/5 ZS Februar 1966 Tragkraftspritze TS 05/5 ZS August 1964 D-Saugschlauch zur TS 05/ August 1964 Saugkorb NW 25 zur TS 05/ August 1964 Schutzkorb zur TS 05/ Mai 1964 D-Verteiler (D-DD) Februar 1964 Tragkraftspritze TS 2/ /30 Juli 1965 Tankwasserwagen 30 (TW 30) /1 Februar 1965 Wasserstrahlpumpe A (Tiefsauger) /1 Mai 1966 Wasserstrahlpumpe A (Tiefsauger) /2 Februar 1965 Krümmer A /3 Februar 1965 Schlauchhalteschelle A /1 April 1964 Schutzhelm /1 November 1964 Schutzhelm /1 Dezember 1965 Schutzhelm /1 Juli 1966 Änderung zu Schutzhelm /1 Dezember 1966 Schutzhelm Sign: TKB Karton 1 Seite 2
3 /10 Juni 1964 Baumwollpilot für den Arbeitsanzug /10 Oktober 1965 Baumwollpilot /11 Januar 1964 Arbeitsanzug /12 Februar 1964 ZB-Ärmelabzeichen /13 Februar 1964 Mütze aus Baumwollpilot /13 März 1965 Mütze /13 Februar 1966 Mütze /14 Juni 1964 Schnallstiefel /15 März 1965 Wollgewebe (Tuch) /16 Februar 1966 Kälteschutzanzug /17 März 1965 Arbeitshemd /18 Januar 1966 Schnürschuhe /20 Juni 1964 Arbeitsfausthandschuhe /21 Juni 1964 Tragetasche für die Zivilschutzmaske /21 August 1965 Tragetasche für die Zivilschutzmaske /22 August 1965 Arbeitsfingerhandschuhe /23 August 1965 Tragetasche für die Schutzbrille /23 Februar 1966 Tragetasche für die Schutzbrille /24 Juni 1964 Leibgurt /24 August 1966 Koppel TB Juli 1967 Koppel, grau Seite 3
4 /25 Juni 1964 Meldekartentasche /25 August 1966 Meldekartentasche /25 Oktober 1966 Meldekartentasche /26 August 1965 Rückentragetasche (Gerätetasche) /26 März 1966 Rückentragetasche (Gerätetasche) /28 Juni 1964 Verbandmitteltasche /29 November 1965 Plastikbehälter für Nagelsortiment /30 Januar 1964 Rucksack mit Tragegestell /30 August 1965 Rucksack mit Tragegestell /30 Dezember 1965 Rucksack mit Tragegestell /31 Februar 1964 Tragetasche für das Bergungsbeil /32 Oktober 1965 Kunststoffbeutel für Wachsfackeln /40 Januar 1964 Schutzbrille /40 Januar 1966 Schutzbrille /40 August 1966 Schutzbrille /41 September 1965 Feldflasche vorläufige Richtlinen Januar 1966 ZS-Trinkwasserbehälter vorläufige Richtlinen November 1966 ZS-Trinkwasserbehälter /42 Juni 1964 Handleuchte /43 März 1966 Kopf-Handleuchte /44 November 1965 Hand-Weitleuchte (Handscheinwerfer) /45 Juni 1964 Einheits-Krankentrage /45 Januar 1966 Einheits-Krankentrage /46 Februar 1964 Krankentrage-Tragegurt /46 November 1966 Krankentrage-Tragegurt /47 Februar 1964 Mundbeatmer /48 April 1964 Einheitskanister 10 l /49 April 1964 Stichsäge (Sonderausführung) Seite 4
5 /49 Februar 1968 Stichsäge /50 April 1964 Bergungsbeil /51 November 1965 Verbandstoffbehälter für Tiere /52 November 1965 Satz ABC-Tierentgiftungsmittel /52 Februar 1968 Satz ABC-Tierentgiftungsmittel /53 Oktober 1968 Löschkarre für den Betriebsselbstschutz /56 August 1965 Strahlenschutz-Rechenscheibe /62 Januar 1968 Einzelladegerät für Ni-Cd-Batterien /63 Februar 1966 Kistenbeitel Februar 1965 Sanitätstasche B-RV DIN /64 Februar 1966 Sanitätstasche /65 März 1966 Brandwundenverbandmittel /66 September 1966 Prüfstrahler /67 Februar 1967 Einstellspritze /68 Juli 1967 Einzelladegerät für Ni-Cd-Batterien DTN 4, /68 Januar 1968 Einzelladegerät für Ni-Cd-Batterien DTN 4, /69 Juli 1967 Zubehör zum Einzelladegerät /69 Januar 1968 Steckdosenleiste zum Anschluß von 4 Einzelladegeräten Vorläufige Richtlinien Juli 1963 LS-Geigerzähler Vorläufige Richtlinien September 1963 LS- Dosismesser und Ladegerät Vorläufige Richtlinien September 1963 LS- Dosisleistungsmesser Vorläufige Richtlinien Oktober 1964 LS- Dosisleistungsmesser TKB September 1966 Bedachung zu Behelfstanklager aus Stapelpaletten mit Einheitskanister TB 4/5120 Februar 1968 Schaufel, Handgriff Y-Form Sign: TKB Karton 2 Seite 5
Ansstattungsnach Weisung für den BehSrdenselbstsdratz
9. Ergänzung SMBl. NW. (Stand 5.. 97 = MBl.NW. Nr. 0 einschl.) 9..7() Ansstattungsnach Weisung für den BehSrdenselbstsdratz Anlage l der Empfehlungen fur den Behördenselbstschutz Abkürzungen die bei der
MehrBeladung für das TLF 16/25 Kayunga
Beladung für das TLF 6/5 Kayunga Stand:.03.06 Hinweis Die Ausrüstung muss nicht unbedingt der DIN-Norm entsprechen. Auch darf die Ausrüstung über dem "Haltbarkeitsdatum" hinausgehen. Leichte Beschädigungen
MehrWissenstest Wissenstest Fahrzeugkunde. Feuerwehrfahrzeuge WT 1
WT 1 Wissenstest 2005 2006 Fahrzeugkunde WT 2 Merkmale der Feuerwehrfahrzeuge Fahrzeugbesatzung Fahrzeugbeladung Fest eingebaute technische Einrichtungen WT 3 Fahrzeugbesatzung SELBSTSTÄNDIGER TRUPP STAFFEL
MehrGebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 1. Personalgebühr pro Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 20,45 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,67 2. Fahrzeuggebühr Einsatzleitwagen ELW 1 pro Std. 27,61
MehrGebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren
Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren 1 Personalgebühren Betrag 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 25,-- 1.2 Brandsicherheitsdienst
MehrAnlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis
Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis pro Km 1. Gebühren Personaleinsatz - Bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen
MehrDer LF 8/6 - das Löschgruppenfahrzeug "Florian Halle "
Der LF 8/6 - das Löschgruppenfahrzeug "Florian Halle 13-42-01" Das Arbeitstier im Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr Halle-Passendorf: Löschgruppenfahrzeug LF 8/6. Dieser 9,5 Tonnen schwere Lkw ist grundsätzlich
MehrGebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste
Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste 1. Personalgebühren Betrag /Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 21,0 1.2 Brandsicherheitsdienst
MehrStand: Technische Richtlinie Nr. 9. Tragkraftspritzen-Anhänger TSA (RP) 1. Begriff
Stand: 01.06.2002 Technische Richtlinie Nr. 9 Tragkraftspritzen-Anhänger TSA (RP) 1. Begriff Tragkraftspritzen-Anhänger sind besonders gestaltete, zur Aufnahme einer Tragkraftspritze TS 8/8 nach DIN 14
MehrGebührenverzeichnis zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr
Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr 1 Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze 20,-- 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft
MehrBis : Ab : 1. Personalgebühr Betrag Betrag DM/Std. EURO/Std. 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 40,00 20,45
29.4 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Alsbach-Hähnlein (Beschluß der Gemeindevertretung vom 29.06.1999) Bis 31.12.2001:
MehrGebührenverzeichnis. zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz. der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödermark
1 Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödermark Neufassung - Stavo-Beschl. v. 12.09.95 - In Kraft seit 21.09.95 geändert durch Stavo-Beschluss
MehrGebührenverzeichnis zur Satzung. über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr
Gebührenverzeichnis zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lorsch -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrCheckliste für die Durchführung eines Gemeinde-/Stadtwettbewerbs. To-Do Zeitpunkt Verantwortlich Erledigt
im Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Fulda Checkliste für die Durchführung eines Gemeinde-/Stadtwettbewerbs Diese Checkliste ist als Hilfestellung für den Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwart zur Durchführung
MehrGebührenverzeichnis zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Maintal
Gebührenverzeichnis zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Maintal Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.2.1952 (GVBl.
MehrGerätekunde LF 8/6. Erstellt Patrick Manske & Daniel Scharf
Gerätekunde LF 8/6 Erstellt Patrick Manske & Daniel Scharf Stand 28.04.2012 Dachbeladung 1x Schaumstrahlrohr M4 3x Schlauchbrücken 1x Steckleiter 4 teilig 1x Einreißhaken mit Verlängerung 5 Meter 2x Dunghaken
MehrII. Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neustadt (Hessen)
II. Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neustadt (Hessen) Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom
MehrRichtlinie für die operativ-taktische Adresse im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Anlage 3
Richtlinie für die operativ-taktische Adresse im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Anlage 3 Änderungsverzeichnis Datum Version Beschreibung der Änderung Bearbeiter 04.02.10
MehrGebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal. 1. Personalgebühr Betrag EURO / Std.
Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal 1. Personalgebühr Betrag / Std. 1.1. Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 20,00
MehrGebührenverzeichnis für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Idstein
Aufgrund der Gebührensatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Idstein vom 24. Juni 1994 hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 9. Juni 1994 nachstehendes Gebührenverzeichnis
MehrGebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt
Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt Aufgrund der 5, 51 Nr 6 und 93 Abs 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i d F vom 01052005 (GVBl 2005 l S 142), zuletzt
MehrHLF KS-2122 13.02.2005 Fahrerraum 1 Zündschlüssel 1 Tankkarte 1 Fahrtenbuch 1 Stadtplan Kassel 1 St.Ölkreide 2 FUG 11B 1 Begleitheft Inhalt: 1
HLF KS-2122 13.02.2005 Fahrerraum 1 Zündschlüssel 1 Tankkarte 1 Fahrtenbuch 1 Stadtplan Kassel 1 St.Ölkreide 2 FUG 11B 1 Begleitheft Inhalt: 1 KFZ-Schein (Kopie) 1 Inventarverzeichnis 1Kennzeichnung Gefahrgut
MehrGebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiw. Feuerwehren
Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiw. Feuerwehren 1. Personalgebühr je Std. Betrag DM 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 40,-- 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft
MehrGebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lohfelden Stand:
Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lohfelden Stand: 1.1.2002 1 Personalgebühr /Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft Die
MehrG e b ü h r e n v e r z e i c h n i s s e s
- 1 - Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung
MehrGebührenverzeichnis zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Fernwald
Gebührenverzeichnis zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Fernwald gültig ab 15. Oktober 1997 gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 30. September 1997 und unter Berücksichtigung der Änderungen
MehrMaschinistenausbildung
für Tragkraftspritze und Löschfahrzeuge Löschfahrzeuge Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Drehleitern mit Handbetrieb Rüst- und Gerätewagen Schlauchwagen Sonderlöschmittelfahrzeuge
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Pöcking erläßt auf Grund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz
MehrSatzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Harburg (Schwaben)
Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Harburg (Schwaben) Die Stadt Harburg (Schwaben) erläßt aufgrund von Art. 28 Abs. 1
MehrSatzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung)
Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung) vom 01. 02. 1996 Auf Grund 38 Absatz 3 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz,
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz
MehrGebührenverzeichnis. zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Frankenberg
Gebührenverzeichnis zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Frankenberg (Eder) 1. Personalgebühr 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je ehrenamtliche Einsatzkraft
MehrG E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S
Feuerwehrgebührenverzeichnis der Gemeinde Fuldrück vom 27.11.2000, Seite 1 G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S GEBÜHREN FÜR EINSÄTZE DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER GEMEINDE F U L D A B R Ü C K vom
MehrGebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren. Gebührenverzeichnis. 1 Personalgebühr Betrag /Std.
Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Gebührenverzeichnis 1 Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- u. Hilfeleitungseinsätze je Einsatzkraft 20,50 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft
MehrI. Satzung zur Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über. gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Aßlar
I. Satzung zur Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Aßlar Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat in ihrer
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching Die Stadt Berching erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S a t z u n
MehrGebührenverzeichnis der Gemeinde Fränkisch-Crumbach gemäß 3 (1) der Feuerwehrgebührensatzung vom 24. Januar 2003
4 Gebührenverzeichnis der Gemeinde Fränkisch-Crumbach gemäß 3 (1) der Feuerwehrgebührensatzung vom 24. Januar 2003 1. Personalgebühren 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 20,50 / Std.
Mehr1. Personalgebühr Betrag /Std.
G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S zur GEBÜHRENSATZUNG vom 14. Dezember 1999 für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Karlshafen i. d. F. der 1. Änderung vom 09.03.2005
MehrWissenstest Fahrzeugkunde WT 1. in Zusammenarbeit mit der Jugendfeuerwehr Bayern im LFV Bayern e. V.
WT 1 Wissenstest 2012 F a h r z e u g k u n d e WT 2 Merkmale der Feuerwehrfahrzeuge Fahrzeuge, die für die Anforderungen der Feuerwehr besonders gestaltet und ausgerüstet sind Feuerwehrfahrzeuge können
MehrTruppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde
Truppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde Lernziel Wissen, wie und nach welchen Kriterien Feuerwehrfahrzeuge eingeteilt werden und
MehrFeuerwehrtechnische Teil (FwDV 3)
Feuerwehrtechnische Teil (FwDV 3) Persönliche Ausrüstung: Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrsicherheitsgurt Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Materielle Ausrüstung:
MehrTruppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde
Truppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde Lernziel Wissen, wie und nach welchen Kriterien Feuerwehrfahrzeuge eingeteilt werden und
MehrLeistungsbeschreibung. Los 2. Beladung DLAK Stadt Geretsried Feuerwehr
Leistungsbeschreibung Los 2 Beladung DLAK 23-12 Stadt Geretsried Feuerwehr Blatt 1 von 5 02.00 Allgemeine Leistungsbeschreibung Es ist die Tabelle 1 nach DIN EN 14043 anzuwenden. Ebenfalls sind Geräte
MehrGEBÜHRENVERZEICHNIS zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dillenburg
GEBÜHRENVERZEICHNIS zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dillenburg 1 Personalgebühr 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 40,00 1.2 Brandsicherheitsdienst
MehrArtikel 1 Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Pirna
Nachstehend wird die 2. Satzung zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (2. Euro- Anpassungssatzung) in der seit 01.01.2002 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt: 1. die 2.
MehrSatzung der Stadt Lichtenfels über die Änderung des Ortsrechts im Zusammenhang mit der Einführung des EURO (EURO-Einführungssatzung)
Satzung der Stadt Lichtenfels über die Änderung des Ortsrechts im Zusammenhang mit der Einführung des EURO (EURO-Einführungssatzung) Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
MehrDie Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember folgendes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember folgendes beschlossen: Gebührenverzeichnis Gemäß 3 (1) der Feuerwehrgebührensatzung Vom 26.06.2000 1. Personalgebühren
MehrGebührenverzeichnis. zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rüdesheim am Rhein
Gebührenverzeichnis zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rüdesheim am Rhein 1. Personalgebühren Betrag EURO/Std. 1.1. Brand- und Hilfeleistungseinsätze 36,00
MehrGEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim
GEBÜHRENVERZEICHNIS für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim 1. Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 17,90 1.2 Brandsicherheitsdienst
MehrLeistungsspange der deutschen Jugendfeuerwehr
Leistungsspange der deutschen Jugendfeuerwehr Löschangriff nach FwDV3 aus offenem Gewässer Vorführen eines schulmäßigen Löschangriffs einer Gruppe nach gültiger Feuerwehrdienstvorschrift unter Einhaltung
MehrS a t z u n g. 1 Kostenersatzfreie Leistungen
S a t z u n g der Samtgemeinde Bothel über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben in der Fassung
MehrDer Fachdienst Rettungshunde
Der Fachdienst Rettungshunde Geschichte der Rettungshunde Ab dem 17. Jahrhundert züchtete das Hospiz von St. Bernhard Bernhardiener die zur Wegesuche zum Hospiz genutzt wurden. Barry z.b. soll 40 Menschen
Mehr3. Änderungssatzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Geisenheim
3. Änderungssatzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Geisenheim Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl.
MehrWasserübung Kreis Cochem Zell Staffel( )
Wasserübung Kreis Cochem Zell Staffel(27.032014) Wettbewerbsplatz Die Wettbewerbsbahn muss mindestens 50 m lang und 20 m breit sein. Der Ablageplatz (2m x 3m), die Lage des Verteilers und die 45-m-Linie
MehrSatzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Waldems im Rheingau-Taunus-Kreis
Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Waldems im Rheingau-Taunus-Kreis 1 Gebührentatbestand Für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Waldems werden
MehrGebührenverzeichnis zur Gebührensatzung. für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Büttelborn
Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Büttelborn 2 1 Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze 20,45 je Einsatzkraft 1.2 Brandsicherheitsdienst
MehrAnlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr
1 Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom 24.0.16 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Salzschlirf Für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen
MehrSATZUNG über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Vom Satzung
402 SATZUNG über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Vom 05.03.2004 Die Stadt Neusäß erläßt aufgrund Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG)
MehrGebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Eschenburg
1 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Eschenburg 1. Personalgebühr Betrag /Stunden 1.1 Brand- und Hilfeleistungsein- Sätze je Einsatzkraft
MehrAnlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr
1 Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom 24.0.16 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Salzschlirf Für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen
MehrGebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Großenbrode
Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Großenbrode Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 01. April 1996 (GVOB1. Schl.-H. S.
MehrFreiwillige Feuerwehr Frammersbach. Fahrzeugkunde - Feuerwehrfahrzeuge
Freiwillige Feuerwehr Frammersbach Fahrzeugkunde - Feuerwehrfahrzeuge Übersicht: Führungs- und Einsatzleitwagen Tanklöschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Löschgruppen - und Tragkraftspritzenfahrzeuge Rüst-
MehrFahrzeugkunde. Löschfahrzeuge. Herrn Häußler
Veranstaltung: Ausbildungseinheit: Thema: F-I Fahrzeugkunde Löschfahrzeuge Ausgabe: Zuständig: Bearbeitet von: Literaturhinweis: Abteilung T Herrn Häußler DIN-Normen und Technische Richtlinien bzw. Baurichtlinien
MehrTECHNISCHE RICHTLINIE NR. 12. Gerätewagen Tragkraftspritze GW-TS (RP)
TECHNISCHE RICHTLINIE NR. Gerätewagen Tragkraftspritze GW-TS (RP) Stand:. Juni 00 . Begriff Der Gerätewagen-Tragkraftspritze ist ein Feuerwehrfahrzeug ) nach DIN 4 50 Teil zur Aufnahme einer Tragkraftspritze
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung 4. Änderungssatzung zum Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Marktgemeinde Eiterfeld. Aufgrund der 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung
MehrBeladeliste HLF 10 Seite 1 von 5. Warnkleidung DIN EN 471 0,50 kg 9 4,50 kg. Funktionswesten 0,50 kg 3 1,50 kg
Beladeliste HLF 10 Seite 1 von 5 1 Schutzkleidung und Schutzgerät Warnkleidung EN 471 0,50 kg 9 4,50 kg Funktionswesten 0,50 kg 3 1,50 kg Atemschutzgerät ohne Atemanschluss EN 137 17,50 kg 4 70,00 kg Atemanschluß
Mehr2. Schläuche Die Feuerwehr verwendet im Einsatz Druckschläuche und Saugschläuche
Wasserführende Armaturen sind Geräte, die von Wasser durchflossen werden und die Aufgabe haben, in Verbindung mit Schläuchen und Pumpen eine schnell aufzubauende und einsatzbezogene Wasserversorgung (meist
MehrSatzung über die Gebühren für den Einsatz der. Freiwilligen Feuerwehren. der Gemeinde Künzell
Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Künzell Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.1993 (GVBl. 1992
MehrGebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Viernheim
1 Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Viernheim 1 Personalgebühr /Std. /Std. 1.1 Brandhilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 40,00 21,00 1.2 Brandsicherheitsdienst
MehrDER MAGISTRAT. Anlage 4. zum Leistungsverzeichnis. Tanklöschfahrzeug TLF gem. EN 1846 und DIN
DER MAGISTRAT Anlage 4 zum Leistungsverzeichnis Tanklöschfahrzeug TLF 4000 gem. EN 846 und DIN 4530- Anlage 4: Feuerwehrtechnische Beladung Folgende feuerwehrtechnische Ausstattung ist im Fahrzeug zusammengehörig
MehrDatenblätter der Museumsfahrzeuge. der Hamburger Feuerwehr-Historiker e. V.
Datenblätter der e der er Führungskraftwagen TEL Fernsprechkraftwagen Funkkommandowagen Großraumkrankenkraftwagen Gerätekraftwagen Löschgruppenfahrzeug 16 Löschgruppenfahrzeug 16 TS Schlauchkraftwagen
Mehr1 Gegenstand der Satzung
Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Brühl - Satzung Feuerwehr - vom 20.03.2000 in der Fassung der Änderungssatzung vom 22.10.2001 Aufgrund
MehrKostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden
Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Stand: 30.Juni 2004 Für die Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden werden auf Grundlage der Richtlinie für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Baden-Baden
MehrGEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG
GEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG 1 Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- u. Hilfeleistungssätze je Einsatzkraft 20,00 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,50 1.3 Dauert ein Einsatz ohne
Mehraußer Kraft getreten zum
Satzung über die kostenpflichtigen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rangsdorf vom 23.07.2008 Auf Grund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung)
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Die Stadt Trostberg erlässt auf Grund des Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen
MehrJugendflamme Stufe II
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Barsinghausen Stadtjugendfeuerwehr Jugendflamme Stufe II Lehrunterlage Ausarbeitung Björn-Sören Geestmann Ortsfeuerwehr Barsinghausen. Fahrzeug und Gerätekunde Blatt 1 Arbeitsblatt
MehrSatzung. über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kollnburg
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kollnburg Die Gemeinde erläßt auf Grund der Art. 28 Abs. 1 Nr. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
MehrBeladung Löschgruppenfahrzeug (LF 20) Florian Landshut 3/41/1
Beladung Löschgruppenfahrzeug (LF 0) Florian Landshut // Kennzeichen LA-H-9 Fahrgestellhersteller MAN Aufbauhersteller Magirus Baujahr 0 PS 90 zulässiges Gesamtgewicht Tonnen Löschwassertank 000 Liter
MehrTSF. Mannschaftsraum vorne. Mannschaftsraum hinten. Rücksitzbank
TSF Mannschaftsraum vorne Adapter Elektronik Anhängekupplung Tür-Seitenfach Fahrerseite Absperrband rot-weiß Tür-Seitenfach Fahrerseite Startpilot Tür-Seitenfach Fahrerseite Funkgerät BOS 4m Band BOSCH
MehrWettbewerb der Hessischen Jugendfeuerwehr
Wertungsbogen A-Teil Staffelführer Nr. anzahl pro punkte SF - kein festes Schuhwerk 10 - kein Brusttuch Staffelführer 5 2 Im Einsatzbefehl des SF fehlen - Wasserentnahmestelle 2 - Lage des Verteilers 2
MehrGEMEINDE WESTENDORF MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF
GEMEINDE WESTENDORF MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr Die Gemeinde Westendorf erlässt
MehrORTSRECHT DER STADT KORBACH b / Seite 1. Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Korbach
ORTSRECHT DER STADT KORBACH 37 10 02 b / Seite 1 Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Korbach vom 09.05.2005, in Kraft getreten am 01.06.2005. 1 Gebührentatbestand
MehrÜbersicht: Seite. Ortsrecht der Stadt Karben Fachbereich 3,05 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Feuerwehr Karben
Übersicht: Seite 1 Personalgebühren 2 2 Fahrzeuggebühr je Stunde 2 4 3 Gebühr für Anhänger und Geräte 4 6 4 Wasserführende Armaturen 6 7 5 Atemschutz 7 8 6 Leihgebühr für Austauschgeräte 8 7 Prüfen 8 9
MehrSatzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Hünfelden
Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Hünfelden Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534),
MehrGebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Ahnatal
Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Ahnatal 1. Personalgebühr Betrag /Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 23,00 1.2.0. Brandsicherheitsdienst
MehrTragkraftspritzenanhänger
Fachabteilung 7B Katastrophenschutz und Landesverteidigung Landesfeuerwehrinspektorat Landesfeuerwehrverband Steiermark Approbiert vom Landesfeuerwehrverband am 08.05.2003 Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge
MehrPos. Gegenstand nach Stückzahl Einzelpreis in Gesamtpreis in lieferbar Bemerkungen und techn. Angaben
Schutzkleidung und Schutzgerät 1.1 Warnkleidung (Weste) DIN EN 471 3 Beistellung durch Auftraggeber 1.2 Atemschutzgerät vom Typ MSA Auer BD96 AirGo (Doppelflaschengerät) DIN EN 137 3 Beistellung durch
Mehrfür den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Hattersheim am Main
GEBÜHRENSATZUNG für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Hattersheim am Main Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 1. April 1993 (GVBl. I S. 534)
Mehrfür Leistungen der Feuerwehr
Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr Auf Grund des 22 des Sächsischen Brandschutzgesetzes vom 28.01.1998, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 06.03.1998, hat der Stadtrat
MehrFahrzeugkunde. Freiwillige Feuerwehr der Stadt Gemünden (Wohra)
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Gemünden (Wohra) Fahrzeugkunde Einsatzleitwagen (ELW) 1 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) 20/16 Löschgruppenfahrzeug (LF) 8/6 Gefahrgut Tanklöschfahrzeug (TLF) 20
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Fehmarn
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Fehmarn Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl.
MehrBELADUNG HLF 20/16 Stand Januar 2011
BELADUNG HLF 20/16 Stand Januar 2011 Beladeplan HLF 20/16 Fahrzeugdaten: Fahrgestell: MAN TGM 13.280 BL, Allrad Aufbau: Ziegler ALPAS Ziegler GFK-CFK-Gruppenkabine Löschwassertank: 2000l Schaummitteltank:
MehrVerkauf KFZ Landesfeuerwehrschule
Versteigerung: Fahrzeug: Tanklöschfahrzeug TLF 16/24 Tr., nach DIN 14530 Teil 22 von August 1991 Angebotsabgabe bis Besichtigungstermin Besichtigungsort 13.08.2010, 6.00 Uhr 30.07.2010, 9.00-15.00 Uhr
MehrRollcontainer für Schlauch, gebuchtet
für Schlauch, gebuchtet für bis zu 500 m B-Schlauch gebuchtet in fünf Buchten. Böden und Wände sind aus glatten 10 mm PE-Kunststoffplatten gefertigt: feuchtigkeitsunempfindlich und schlauchfreundlich.
MehrGemeinde Mossautal. Anlage zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Mossautal. 1. Personalgebühr Betrag
Gemeinde Mossautal Anlage zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Mossautal 1. Personalgebühr Betrag EUR/ Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze, je
Mehr1 Gegenstand der Benutzungsgebühr
Satzung der Gemeinde Lohe-Rickelshof über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lohe-Rickelshof (Feuerwehrgebührensatzung) Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung für
Mehrfile:///e:/dreamweaver/ffw%20neu/templates/kotarif.html KOSTENTARIF
1 von 5 13.04.2006 20:30 KOSTENTARIF Personelle Leistungen;Fahrzeuggebühren; Anhänger; Hilf- und Rettungsgeräte;sonstige Geräte; Prüfung von Schläuchen; Prüfung von Atemschutzmasken;PA und Flaschenfüllung;
MehrKZi In der Fassung vom : 18. Dezember Zuletzt geändert am :
KZi. ============================================================================== 1. Satzung / Ordnung : Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Butzbach 2. In
MehrSatzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lödla
Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lödla vom 20. Oktober 2005 Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Mehr