Kindergartenreglement (Gemeindeinitiative Zwei Jahre Kindergarten in Biglen )

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1 Kindergartenreglement (Gemeindeinitiative Zwei Jahre Kindergarten in Biglen ) Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, das Kindergartenreglement zu genehmigen. Die Gemeindeversammlung hat am 26. Oktober 1998 ein neues Kindergartenreglement erlassen. Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hat das Reglement am 3. Dezember 1998 genehmigt. Dieses Kindergartenreglement beinhaltete insbesondere auch den Verzicht auf die Aufnahme von Kindern, welche 2 Jahre vor dem Schuleintritt stehen (Grund = Platzmangel). Ein Initiativkomitee Zwei Jahre Kindergarten in Biglen hat den Gemeinderat im Mai 2002 über den Beginn einer Unterschriftensammlung für eine Gemeindeinitiative informiert. Die Unterschriftensammlung begann am 1. Juni Das Initiativkomitee hat der Gemeindeverwaltung am Montag, 29. Juli 2002 insgesamt 244 Unterschriften eingereicht. Bei der Initiative handelte es sich um einen ausgearbeiteten Entwurf für eine Reglementsänderung (Artikel 2 Dauer des Kindergartenbesuches). Initiative Zwei Jahre Kindergarten in Biglen Das Initiativkomitee hält fest: Bedarfsabklärung Das Angebot eines zweijährigen Kindergartens für alle gibt es in Bern, Ostermundigen, Biel, Bolligen, Münchenbuchsee, Nidau, Worb, Signau, Thun, Münsingen und in vielen anderen Gemeinden. Es wurde bei den Eltern noch nicht schulpflichtiger Kinder eine Umfrage gemacht. Zwei Drittel gaben dabei an, dass sie ihre Kinder bereits zwei Jahre vor dem Schuleintritt in den Kindergarten schicken würden. Sinn und Zweck Entwicklung Zwei Jahre Kindergarten bedeuten für ein Kind mehr Zeit, sich in eine Gruppe zu integrieren, verschiedene Rollen einzunehmen, Verantwortung zu übernehmen, Sicherheit und Vertrauen sich selber und anderen gegenüber zu entwickeln. Auch 5-jährige Kinder haben ein Grundbedürfnis nach sozialen Kontakten. Altersgemischte Gruppen bieten dem Kind ein breiteres Übungsfeld. Zwei Jahre Kindergarten bedeuten zudem Chanchengleichheit für alle (besonders für Kinder aus Kleinfamilien, Einzelkinder, fremdsprachige Kinder, Kinder aus sozial benachteiligten Familien). Lernen Vorzeigen, Nachahmen und Wiederholen, die altersgemässen Lernformen, kommen in altersgemischten Gruppen auf natürliche und harmonische Weise zur Anwendung. Früherfassung Die Lehrkraft für den Kindergarten hat zwei Jahre Zeit, um die Kinder und ihr Entwicklungstempo, ihre Stärken und Schwächen kennen zu lernen. Sie kann in diesem Zeitrahmen diffe-

2 renzierter und gezielter fördern oder unter Umständen rechtzeitig zusätzliche Unterstützung beiziehen. Altersgemischte Kindergartenklassen Der Lehrplan geht von der Heterogenität der Kindergartenklassen und der Entwicklungsunterschiede der einzelnen Kinder aus. Damit sind auch altersgemischte Gruppen gemeint. Die Fünfjährigen lernen von den älteren Kindern. Die Sechsjährigen haben eine Vorbildfunktion und lernen zugleich, Rücksicht zu nehmen und Verantwortung zu übernehmen. Die altersgemässe Lernform kann dabei auf natürliche und harmonische Weise angewandt werden. Kinder von altersgemischten Kindergartenklassen haben beim Wechsel in die Schule mit Jahrgangsklassen in aller Regel keine Probleme. Es werden beim Eintritt in die Schule neue Gruppen gebildet dies bietet den Kindern die Chance für neue Erfahrungen. Besuchszeiten / Schulweg Die 5-jährigen Kinder haben einen reduzierten Stundenplan, der mindestens zwei Dritteln des Kindergartenpensums entspricht. Die 6-jährigen Kinder werden in einzelnen Lektionen unter sich sein und speziell gefördert. Es sind 4 Halbtage (3 Morgen / 1 Nachmittag) vorgesehen. Die Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen, dass die 5-jährigen Kinder einen Schulbeginn um Uhr sowie einen Schulbesuch von vier Halbtagen schaffen. Der Schulweg stellt ebenfalls kein Problem dar. Die Kinder werden von Eltern resp. von älteren Kindern begleitet. Freiwilligkeit / Unentgeltlichkeit Der Besuch des Kindergartens ist weiterhin freiwillig und unentgeltlich. Die Eltern können müssen aber nicht ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Sie entscheiden allenfalls nach Rücksprache mit der Spielgruppenleiterin ob das Kind schon mit 5 Jahren in den Kindergarten soll. Es gibt Kinder, die mit 5 Jahren noch nicht bereit sind, sich vom Elternhaus zu lösen. Es wäre falsch, sie zum Besuch des Kindergartens zu zwingen. Eltern, die für ihr Kind den kleineren, geschützteren Rahmen einer Spielgruppe bevorzugen, werden ihre 5-jährigen Kinder auch weiterhin in die Spielgruppe schicken. Die Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen, dass das breitere Angebot eines zweijährigen Kindergartens rege genutzt wird. Eine Umfrage bei den Eltern noch nicht schulpflichtiger Kinder hat ergeben, dass zwei Drittel der Eltern ihre Kinder voraussichtlich mit 5 Jahren in den Kindergarten schicken würden. Spielgruppe Schnäggehüsli Das Initiativkomitee rechnet damit, dass die Existenz der Spielgruppe nicht gefährdet ist. Der Verein Spielgruppe Schnäggehüsli leistet hervorragende Arbeit. Das Schnäggehüsli bietet den 5-jährigen Kindern die Möglichkeit, in einer Gruppe von 7 11 Kindern Erfahrungen zu sammeln und gefördert zu werden.

3 Die Spielgruppe ist aber für Eltern mit Kosten verbunden und findet höchstens an zwei Wochentagen statt. Kindergarten als Hütedienst / Erziehung Der Kindergarten ist kein Hütedienst auf Kosten der öffentlichen Hand. Es sind in erster Linie die Eltern für die Erziehung ihrer Kinder zuständig. Es ist aber erwiesen, dass bereits 4-jährige Kinder ein starkes Bedürfnis nach Kontakten mit anderen Kindern haben. Die Kinder brauchen neben der Erziehung zu Hause die Förderung im Kindergarten. Sie erwerben Fähigkeiten, die in Kleinfamilien kaum gefördert werden können: In der Gruppe zuhören und sich konzentrieren, mit anderen Kindern spielen, mit verschiedenen Materialien umgehen und experimentieren, mit Konflikten umgehen, Rücksicht nehmen, Verständnis für die Verschiedenartigkeit von Menschen weiter entwickeln, sprachliche Kompetenz erweitern usw. Die Bildung ist eine wichtige Aufgabe unseres Staates. Lehrplan Der Lehrplan gibt dem Kindergarten ein deutliches Profil und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen Sprache von Kindergarten und Unterstufe. Er betont die gemeinsamen Ziele, die einheitliche Aufgabe: Die Förderung der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Die Zusammenarbeit ist ein zentrales Thema, wie auch die Qualitätsentwicklung und die Steigerung der Professionalität. Finanzierung Das Initiativkomitee ist der Auffassung, dass sich die Gemeinde die Investitions- und Betriebskosten für einen zweijährigen Kindergarten leisten kann. Wenn die Bevölkerung von Biglen den zweijährigen Kindergarten will, bedeutet dies nicht automatisch eine Steuererhöhung. Die Gemeindeorgane wären allenfalls gefordert, auf andere Ausgaben zu verzichten oder sie zurück zu stellen. Biglen ist dies den jungen Familien und den Kindern schuldig. Auftrag Der Gemeinderat hat am 8. August 2002 festgehalten, dass die Initiative Zwei Jahre Kindergarten in Biglen gültig ist. Die Kindergartenkommission wurde im August 2002 beauftragt, a) die künftigen Kinderzahlen; b) den Raumbedarf und das Raumangebot (inkl. Szenario Beide Kindergartenklassen müssen doppelt geführt werden); c) die Investitionskosten; d) die jährlichen Betriebskosten (Löhne, Material usw.) zu ermitteln.

4 Die Kindergartenkommission hat dem Gemeinderat das Ergebnis der umfangreichen Abklärungen im November 2002 vorgelegt. Kinderzahlen Es wurden die Kinderzahlen der Jahre 2003/2004 bis 2007/2008 (Stand vom November 2002) erhoben. Bei den Zahlen der 5-jährigen Kinder wurde davon ausgegangen, dass alle Kinder (100 %) in den Kindergarten geschickt werden. Raumbedarf Die künftigen Kinderzahlen erfordern zwei Kindergärten à 24 Kinder. Es wird darauf hingewiesen, dass durch kinderreiche Neuzuzüger nur gelegentlich eine dritte Kindergartenklasse geführt werden müsste. Der obere Überprüfungsbereich gilt ab 25 Kindern pro Klasse. Es wird in Zukunft aber nicht die Regel sein, so dass eine dritte Kindergartenklasse wie bisher im Gemeindehaus untergebracht würde. Eine doppelte Belegung beider Kindergarten kann nach den heute bekannten und auch in der Vergangenheit angefallenen Kinderzahlen ausgeschlossen werden. Dazu müssten nämlich mindestens 75 Kinder aus zwei Jahrgängen registriert sein. Raumangebot Die Kindergartenkommission hat verschiedene Möglichkeiten für die Unterbringung der zusätzlichen Kindergartenklasse geprüft. Sie hat festgestellt, dass der idealste Standort für einen zweiten Kindergarten die heutige Abwartswohnung bei der Turnhalle ist. Der Kindergarten kann optimal in das Schulareal (Primarschule, Kindergarten, Turnhallen) integriert werden. Die Richtlinien für den Bau von Kindergärten der Pädagogischen Fachstelle KgCH, Bern, empfehlen für 24 Kinder eine Gesamtfläche von 170 m 2 (mit einem Hauptraum von 75 m 2 ). Damit diese Flächen in der Wohnung überhaupt erreicht werden können, sind Umbauarbeiten erforderlich. Der Gemeinderat hat am 28. November 2002 beschlossen, in unserem Dorf einen zweiten Kindergarten zu realisieren. Den 5- und 6-jährigen Kindern (zwei Jahre vor dem ordentlichen Schuleintritt) soll in Zukunft wieder die Möglichkeit geboten werden, den Kindergarten besuchen zu können. Die Forderungen der Initiative Zwei Jahre Kindergarten in Biglen werden somit vollumfänglich erfüllt. Vorprojekt Die Bauverwaltung wurde beauftragt, ein Vorprojekt zu machen und die Investitionskosten für den Kindergarten zu ermitteln. Der Kindergarten besteht aus der ehemaligen Abwartswohnung, den Toilettenanlagen und dem Lehrerzimmer (Erdgeschoss). Die Toilettenanlagen und das Lehrerzimmer werden in das Untergeschoss verlegt.

5 Der Kindergarten weist eine Gesamtfläche von rund 152 m 2 auf. Der Hauptraum weist eine Fläche von 78 m 2 auf. Die Kostenübersicht sieht wie folgt aus: o Kindergarten (EG) Fr. 275'000. o Einrichtungen (EG) Fr. 20'000. o Toilettenanlagen (UG) Fr. 73'000. o Lehrerzimmer (UG) Fr. 29'500. o Reserven Fr. 10'500. Total Fr. 408'000. Kindergartenreglement Die Verwaltung wurde beauftragt, ein neues modernes Kindergartenreglement zu erarbeiten. Grundlage für das neue Kindergartenreglement bildeten das Kindergartengesetz und die Kindergartenverordnung des Kantons Bern. Das neue Kindergartenreglement ist wie folgt gegliedert: Trägerschaft Kindergarten Kind und Kindergarten Eltern und Kindergarten Lehrkraft für den Kindergarten Organisation Schlussbestimmungen Das neue Kindergartenreglement wurde von der Kindergartenkommission geprüft. Das Reglement wurde auch noch an die Erziehungsdirektion des Kantons Bern zur Vorprüfung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht vom 5. Februar 2003 hält fest, dass aus kindergartenrechtlicher Sicht keine Bemerkungen anzubringen sind. Das Initiativkomitee Zwei Jahre Kindergarten in Biglen hat das neue Kindergartenreglement sowie den Vorprüfungsbericht des Kantons zur Information erhalten. Finanzielle Transparenz bei Beschlüssen Bei Beschlüssen, die unmittelbar oder zu einem späteren Zeitpunkt mit Aufwendungen oder Erträgen für die Gemeinde verbunden sind, ist das beschlussfassende Organ vorgängig über die Kosten, die Folgekosten, die Finanzierung und die Auswirkungen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht zu orientieren (Gemeindeverordnung Artikel 58). Kapitalkosten Abschreibungen Jahr 2004 Fr. 40'800. Jahr 2005 Fr. 36'720. Jahr 2006 Fr. 33'048. Jahr 2007 Fr. 29'743. Jahr 2008 Fr. 26'769. Zinsen (mit 3.50 % verrechnet)

6 Jahr 2004 (1/2 Jahr) Fr. 7'140. Jahr 2005 Fr. 12'852. Jahr 2006 Fr. 11'567. Jahr 2007 Fr. 10'410. Jahr 2008 Fr. 9'369. Betriebskosten Es muss für Schulmaterial, Lehrmittel, Anschaffungen, Wasser, Energie, Heizmaterial, Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, baulichen Unterhalt, Unterhalt von Mobilien (Reparaturen) Porti, Telefon, Versicherungsprämien usw. mit jährlichen Betriebskosten von rund Fr. 6' gerechnet werden. Personalkosten Der Kanton beteiligt sich an den Personalkosten. Die Gemeinde muss für das Reinigungspersonal sowie für den Gemeindeanteil Lehrerbesoldungen mit jährlichen Personalkosten von rund Fr. 21' rechnen. Wegfallende Erträge Durch die Umnutzung der Abwartswohnung in einen Kindergarten kann kein Mietzinsertrag mehr erzielt werden. Die Mindereinnahmen belaufen sich dabei auf jährlich Fr. 9' Wegfallende Kosten / Folgeerträge Mit dieser Investition fallen keine Kosten weg. Es können auch keine (messbaren) Folgeerträge erzielt werden. Finanzierung Die Finanzierung des Projektes erfolgt mit eigenen Mitteln. Auswirkungen Das Projekt ist im Finanzplan enthalten (Teilbetrag für die Umnutzung der Wohnung). Die aktuellen Zahlen werden in den Finanzplan aufgenommen. Die Investition ist finanziell tragbar. Zeitplan / Übergangsregelung Sofern die Gemeindeversammlung vom 2. Mai 2003 das neue Kindergartenreglement genehmigt und damit einem zweiten Kindergarten zustimmt, sieht das weitere Vorgehen wie folgt aus: 1. Ausarbeitung eines Gesamtprojektes (Einbau eines Kindergartens / Sanierung Duschräume und Garderoben der Turnhallen) im Sommer / Herbst Separate Krediterteilungen an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2003 Teilprojekt Einbau eines Kindergartens Teilprojekt Sanierung Duschräume und Garderoben der Turnhallen 3. Ausführung der Bau- / Sanierungsarbeiten im Frühling / Sommer 2004

7 4. Inbetriebnahme des neuen Kindergartens und der neuen Duschräume und Garderoben der Turnhallen im August 2004 Die zweite Kindergartenklasse des Schuljahres 2003/2004 kann in dieser Übergangsphase nochmals im Gemeindehaus untergebracht werden.

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