WRRL-Umsetzungsfahrplan Hydromorphologie für den Lippehauptfluss von Dorsten bis Lünen im Regierungsbezirk Münster tlw. PE_LIP_1000 und PE_LIP_1100

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1 Bezirksregierung Münster WRRL-Umsetzungsfahrplan Hydromorphologie für den Lippehauptfluss von Dorsten bis Lünen im Regierungsbezirk Münster tlw. PE_LIP_ und PE_LIP_1

2 Auftraggeber: Bezirksregierung Münster Dezernat 54 Wasserwirtschaft Nevinghoff Münster Ansprechpartnerin: Frau Niederau Auftragnehmer: Planungsbüro Koenzen Wasser und Landschaft Schulstraße Hilden Bearbeiter: Dr. Uwe Koenzen Dipl.-Biol. Sabine Gohrbandt Dipl.-Geogr. Felix Past Dina Schillings M.A. (Geographie) Hilden, März 212

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Grundlagen des Umsetzungsfahrplans Abgrenzung des Planungsraums Vorgehensweise Grundlagen des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes Beteiligungsprozess Charakterisierung des Planungsraumes Allgemeine Charakterisierung Referenzen Hydromorphologie und Makrozoobenthos Fischfauna Makrophyten Analyse des IST-Zustandes Hydromorphologie und Durchgängigkeit Biologische Qualitätskomponenten Fische Makrozoobenthos Makrophyten Wasserqualität Planerische Rahmenbedingungen Hydromorphologische Programmmaßnahmen Gewässerentwicklungskonzepte und planungen Schutzgebiete Denkmalschutz Siedlungswasserwirtschaft Altlasten/-verdachtsflächen Flächenverfügbarkeit Grundsätzliche Restriktionen Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes Identifizierung vorhandener potenzieller Strahlursprünge Entwicklung zusätzlicher Strahlursprünge Entwicklung von Strahlwegen und Trittsteinen

4 7 Hydromorphologische Maßnahmen Herleitung der Maßnahmen für die Funktionselemente Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit Vorgehen bei vorliegenden konzeptionellen Planungen Kostenschätzung Priorisierung der Maßnahmen Zeitliche Einschätzung der Maßnahmenumsetzung Hinweise für Maßnahmen anderer Fachplanungen Angaben zur Zielerreichung, Fazit und Ausblick Angaben zur Zielerreichung Fazit und Ausblick...54 Literaturverzeichnis...56 Anhang I II III IV V VI VII Schutzgebiete Messstellenanalyse für Makrozoobenthos Messstellenanalyse für Fische Maßnahmen-Komponenten-Matrix Zuordnung von Einzelmaßnahmen zu den Programmmaßnahmen Toolbox Maßnahmentabelle Anlagen Maßnahmenkarten 4

5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Regionale Kooperationen in NRW (MKULNV NRW 2)...8 Abbildung 2: Planungseinheit PE_LIP_1 und teilweise PE_LIP_ im Regierungsbezirk Münster... Abbildung 3: Ablaufschema des UFP Lippe von Dorsten bis Lünen (Regierungsbezirk Münster)...11 Abbildung 4: Schematische Darstellung der Funktionselemente des Strahlwirkungs und Trittsteinkonzeptes (DRL 28)...13 Abbildung 5: Ausschnitte unterschiedlicher Bearbeitungsstadien der Maßnahmenkarten...18 Abbildung 6: Darstellung der Machbarkeit der Maßnahmen in den Maßnahmenkarten...19 Abbildung 7: Prozentuale Flächenanteile der Nutzungen innerhalb der rezenten Lippeaue..21 Abbildung 8: Ausweisung der Oberflächenwasserkörper der Lippe (Stand: August 29)...22 Abbildung 9: Gewässerstrukturgüte der Lippe von Dorsten bis Lünen (Datengrundlage: LUA NRW 21b)...29 Abbildung : Vergleich von IST-Zustand und Referenz-Fischzönose (Leitbild) anhand einer Probestrecke der Lippe an der Brücke Hervest...31 Abbildung 11: Zustandsbewertung der Fischfauna der Lippe von Dorsten bis Lünen...32 Abbildung 12: Verteilung der Makrozoobenthoszönose an der Messstelle 5157 in der Lippe (grau) auf die biozönotischen Regionen im Vergleich zur Referenzverteilung für den LAWA-Typ 15 g (grün umrandet)...34 Abbildung 13: Verteilung der Habitatpräferenzen der Makrozoobenthoszönose an der Messstelle 5157 in der Lippe (grau) im Vergleich zur Referenzverteilung für den LAWA-Typ 15 g (grün umrandet)...35 Abbildung 14: Zustandsbewertung des Makrozoobenthos der Lippe von Dorsten bis Lünen 36 Abbildung 15: Gesamtbewertung der Makrophyten der Lippe von Dorsten bis Lünen...36 Abbildung 16: vorhandener Strahlursprung im Planungsraum...44 Abbildung 17: neu anzulegende Strahlursprünge und qualitativ hochwertige Trittsteine im Planungsraum...45 Abbildung 18: Beispielhaftes Piktogramm einer UFP-Maßnahme...48 Abbildung 19: Vergleich der Anteile der Funktionselemente im IST-Zustand und der Mindestanforderung an den Ziel-Zustand...53 Abbildung 2: Abgleich der Anteile der Funktionselemente der Mindestanforderung an den Ziel-Zustand und im Maßnahmenentwurf

6 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht über die im Rahmen des Umsetzungsfahrplans beteiligten Institutionen und Akteure (alphabetisch sortiert)...16 Tabelle 2: Merkmale der Großen Sand- und Lehmgeprägten Tieflandflüsse...23 Tabelle 3: Beschreibung des Fischgewässertyps FiGt Tabelle 4: Beschreibung des Fischgewässertyps FiGt Tabelle 5: Gegenüberstellung der biozönotischen Makrophytentypologie und den differenzierten LAWA-Fließgewässertypen...27 Tabelle 6: Datengrundlagen und Quellen...28 Tabelle 7: Einstufung des Gewässerzustandes aus den Steckbriefen der Planungseinheiten...3 Tabelle 8: Relevante Programmmaßnahmen im Planungsraum...39 Tabelle 9: Anforderungen an die Strahlursprungslänge im Planungsraum...42 Tabelle : Anforderungen an die strukturelle Ausstattung der Strahlursprünge...43 Tabelle 11: Maximale Reichweite der Strahlwirkung bezogen auf die Fischfauna...43 Tabelle 12: Anforderungen der Aufwertungsstrahlwege an die Gewässerstruktur...43 Tabelle 13: Anforderungen an die Durchgängigkeit von Querbauwerken, an Rückstaubereiche und an die Gewässerunterhaltung

7 1 Einleitung Die EG-Wasserrahmenrichtlinie legt für alle europäischen Gewässer, für Bäche, Flüsse, Seen, für das Grundwasser und die Küstengewässer grundsätzliche Umweltziele fest. Die Wasserqualität soll gesichert und, wenn nötig, weiter verbessert werden. Die Oberflächengewässer sind Lebensräume für eine vielfältige Fauna und Flora. Um die Artenvielfalt zu erhalten bzw. zu stärken, soll im Grundsatz der gute ökologische Zustand der Gewässer wieder erreicht werden. Wo dies nicht möglich ist, weil Oberflächengewässer erheblich verändert bzw. künstlich angelegt wurden, soll zumindest das gute ökologische Potenzial erreicht werden. Außerdem soll der Wasserhaushalt ausgeglichen sein. Eine auf diese Ziele ausgerichtete Bewirtschaftung der Oberflächengewässer und des Grundwassers (der Gewässer) setzt umfassende Informationen über die wasserwirtschaftlichen Grundlagendaten, die die Ist-Situation beschreiben, über Belastungsursachen, über bestehende Gewässernutzungen und über die bei Berücksichtigung der Nutzungen bestehenden Möglichkeiten zur Verbesserung des Gewässerzustands voraus. Daraus ergeben sich für jeden einzelnen Wasserkörper und für verschiedene Qualitätsanforderungen konkrete Bewirtschaftungsziele, die den Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz entsprechen (MKULNV NRW 2). Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf der Basis der EG-Wasserrahmenrichtlinie in den vergangenen Jahren den Zustand des Grundwassers und der Gewässer in Nordrhein- Westfalen analysiert und beurteilt. Alle größeren Gewässer und das Grundwasser wurden auf Inhaltsstoffe untersucht und die in den Bächen, Flüssen und Seen lebenden Tiere und Pflanzen erfasst. Ausführlich dargestellt sind die Ergebnisse der Untersuchungsprogramme nun im Bewirtschaftungsplan, der durch das Maßnahmenprogramm und die Planungseinheitensteckbriefe ergänzt wird. Ein wesentlicher Baustein des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie ist das Programm Lebendige Gewässer. Mit diesem Programm sollen die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Durchgängigkeit konkretisiert und umgesetzt werden. Das Programm Lebendige Gewässer trägt nicht nur zur Erreichung ökologischer Ziele und zur verbesserten Adaptionsfähigkeit der ökologischen Systeme an den Klimawandel bei, sondern auch zum Hochwasserrückhalt, zum Naturschutz und zur Regional- und Stadtentwicklung. Diese Synergien ergeben sich umso mehr, je stärker die Umsetzung des Programms Lebendige Gewässer in der Örtlichkeit selbst gestaltet wird. 7

8 Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung des Programms Lebendige Gewässer ist die kooperative Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen. Der Umsetzungsfahrplan soll eine Übersicht über die seit 2 durchgeführten sowie die bis 227 vorgesehenen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und unterhaltung geben. Er ist ein Beitrag zur Planungssicherheit für die Maßnahmenträger und die politisch Verantwortlichen vor Ort und ermöglicht eine Vorausschau auf behördliche Verwaltungsaufgaben und den Fördermittelbedarf. 1.1 Grundlagen des Umsetzungsfahrplans Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte des Umsetzungsfahrplans (UFP) erläutert. Zur Erleichterung des Mitwirkungsprozesses der an der Gestaltung des Programms Lebendige Gewässer beteiligten Interessengruppen, Behörden, Institutionen und politisch Verantwortlichen sollen landesweit vergleichbare Umsetzungsfahrpläne erstellt werden. Daher werden die Umsetzungsfahrpläne in einem kooperativen Ansatz bearbeitet/aufgestellt. Zu diesem Zweck wurden in Nordrhein-Westfalen 8 regionale Kooperationsgebiete eingerichtet (vgl. Abbildung 1: ). Abbildung 1: Regionale Kooperationen in NRW (MKULNV NRW 2) 8

9 In den regionalen Kooperationen werden von 2 bis 212 die Umsetzungsfahrpläne erarbeitet. Die Ergebnisse sollen in eine fortschreibungsfähige, landesweite Planungsdatenbank übernommen werden. Bei der Erstellung des Umsetzungsfahrplans erfolgt eine umfassende Einbeziehung von spezifischen Nutzungsrestriktionen (z.b. geschlossene Siedlungsflächen, Verkehrswege), konkurrierenden Zielvorgaben (z. B. des Arten- und Biotopschutzes) oder Eigentumsverhältnissen. Der UFP leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit für die Maßnahmenträger und die politisch Verantwortlichen vor Ort und ermöglicht eine Vorausschau auf behördliche Verwaltungsaufgaben und den Fördermittelbedarf. Die wesentlichen Ziele des UFP werden wie folgt beschrieben (MKULNV NRW 211): 1. Er soll die im Bewirtschaftungsplan aufgezeigten Finanzierungs- und Planungsvorbehalte ausräumen, indem er transparent aufzeigt, wie die Bewirtschaftungsziele bis 227 erreicht werden sollen. Er dient in diesem Sinne als Hilfsinstrument zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele. 2. Er soll die seit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie durchgeführten Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung dokumentieren. Er ist damit eine Grundlage für den 212 anzufertigenden Zwischenbericht zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms. Der Zwischenbericht ist an die EU-Kommission abzugeben, gleichzeitig ist ein Zwischenbericht zur Information von Politik und Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen vorgesehen. 3. Er soll für die Maßnahmen der Folgejahre den Fördermittelbedarf annoncieren und wird damit ein wesentliches Kriterium bei zukünftigen Förderentscheidungen sein. Die Planungen und Maßnahmen des UFP sollen auf Grundlage des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes erfolgen (vgl. Kap. 2.1) und so letztlich eine kosteneffektive Vorgehensweise bei der Verwirklichung der Bewirtschaftungsziele ermöglichen. 1.2 Abgrenzung des Planungsraums Der Planungsraum umfasst den Lippehauptfluss im Regierungsbezirk Münster zwischen km 27, und km 91,7 (GSK Auflage 3b) und ist der Kooperation MS_64 Lippe von Dorsten bis Lünen zugeordnet. Der Planungsraum befindet sich innerhalb der Planungseinheiten PE_LIP_1 und teilweise der PE_LIP_. Abstimmungen mit den übrigen Kooperationen an der Lippe fanden im Rahmen von Arbeitstreffen mit den Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Detmold sowie dem Lippeverband statt. 9

10 Abbildung 2 zeigt die Planungseinheiten im Regierungsbezirk Münster in der Übersicht. Abbildung 2: Planungseinheit PE_LIP_1 und teilweise PE_LIP_ im Regierungsbezirk Münster Um eine handhabbare und sinnvolle Maßnahmenplanung zu gewährleisten, wurde darüber hinaus eine Gebietskulisse für die hydromorphologisch relevanten Maßnahmen ermittelt. Als Abgrenzung dieses als Maßnahmenraum bezeichneten Bereiches wurde die rezente Aue der Lippe herangezogen. Die im Rahmen des Umsetzungsfahrplans vorgeschlagenen Maßnahmen befinden sich innerhalb dieses Maßnahmenraumes. Eine Ausnahme hiervon stellt die Maßnahme Deich zurückverlegen dar. Für diese Maßnahme werden auch Flächen außerhalb der Deiche bzw. außerhalb der rezenten Aue betrachtet. 2 Vorgehensweise Im Folgenden wird die für den Planungsraum entwickelte Vorgehensweise dargestellt. Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht das planerisch-organisatorische Vorgehen dieses Umsetzungsfahrplans. Anschließend werden die einzelnen Arbeitsphasen in zusammengefasster Form dargestellt. Es folgen detaillierte Beschreibungen der fachlichen Grundlage (Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept, Kap. 2.1) sowie des Beteiligungsprozesses, insbesondere des Workshops (Kap. 2.2).

11 Auftaktveranstaltung Arbeitstreffen mit LV Workshop Abschlussveranstaltung Vorarbeiten Zwischenphase Zwischenphase Zwischenphase Zusammentragen der Grundlagendaten (Qualitätskomponenten, FFH-Daten, u.a.) Auswerten der Grundlagendaten Entwurf der Karte mit den Funktionselementen (ohne Maßnahmen) Vorstellen der Gebietskulisse Vorstellen des Bearbeitungskonzeptes Rückmeldung der Teilnehmer zu weiteren Daten, Planungen und planerischen Randbedingungen Fertigstellen des Entwurfs der Karte mit den Funktionselementen und Maßnahmen bzw. Maßnahmenvorschlägen Vorstellen des Entwurfs der Maßnahmenkarte mit Funktionselementen Überarbeitung der Maßnahmenkarte Einarbeiten der Ergebnisse des Arbeitstreffens in die Karten Aufstellen einer tabellarischen Maßnahmenübersicht Veröffentlichung der Karte für alle Beteiligten Vorstellen der Maßnahmenkarte mit Funktionselementen Einschätzung der Maßnahmenumsetzbarkeit (Ampelsystem: umsetzbar überprüfen der Umsetzbarkeit nicht umsetzbar) in Kleingruppen Stellungnahme der Workshopteilnehmer/Beteiligten Einarbeiten der Ergebnisse des Workshops/Stellungnahmen in die Karten Überarbeitung der Karten (u.a. beispielhafte Planungszustände, z.b. Verlauf von Nebengerinnen) und Tabellen Aufstellen einer groben Kosteneinschätzung und Priorisierung der Maßnahmen Erstellen eines Berichtes Vorstellen der Karten und Tabellen Abbildung 3: Ablaufschema des UFP Lippe von Dorsten bis Lünen (Regierungsbezirk Münster) Die erforderlichen Grundlagendaten zur Erstellung der Maßnahmenkarten des Umsetzungsfahrplans wurden im Rahmen der Vorarbeiten zusammengetragen und ausgewertet. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung wurden die Teilnehmer über die Projektinhalte und den bevorstehenden Prozess informiert. Die Teilnehmer wurden in der Veranstaltung gebeten ihr Expertenwissen (bestehende Planungen und Informationen) schon frühzeitig in den Prozess einfließen zu lassen. Die Erkenntnisse des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes flossen in die Maßnahmenplanung ein. Die regelbasiert abgeleiteten Funktionselemente der Strahlwirkung (Strahlursprünge, Trittsteine und Strahlwege, vgl. Kap. 2.1 und Kap. Fehler! Verweisquelle onnte nicht gefunden werden.) wurden in Maßnahmenkarten dargestellt und mit konkreten Einzelmaßnahmen untersetzt. Der erste Entwurf der Maßnahmenkarte wurde in einem ersten Arbeitstreffen mit dem Lippeverband, der die Maßnahmen an der Lippe umsetzt, abgestimmt und weitere Maßnahmenvorschläge seitens des Lippeverbandes aufgenommen sowie bereits umgesetzte Maßnahmen gekennzeichnet. Im Zuge der Zwischenphase wurden die Ergebnisse dieses Arbeitsgesprächs in die Maßnahmenkarten eingearbeitet, die die Grundlage für den Workshop bildeten. Im anschließenden Workshop waren die Teilnehmer aufgefordert, die technische Machbarkeit der Einzelmaßnahmen einzuschätzen (Einschätzung in machbar, prüfen, nicht machbar oder bereits umgesetzt ). Zusätzlich wurden ergänzende Maßnahmenvorschläge, sowie detaillierte Vor-Ort-Kenntnisse aus dem Plenum 11

12 aufgenommen. Den Workshopteilnehmern wurde auch nach dem Workshop Gelegenheit geboten, Stellungnahmen zu den geplanten Maßnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen wurden in der Zwischenphase ebenfalls in die Maßnahmenkarten eingearbeitet. Zusätzlich wurde eine tabellarische Übersicht (Maßnahmentabelle) zu den Einzelmaßnahmen erstellt. Diese Maßnahmentabelle beinhaltet u.a. die einzelnen Funktionselemente, die Einzelmaßnahmen sowie einen Priorisierungsvorschlag und eine Kostenschätzung. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung wurde den Teilnehmern der vorbereitete Priorisierungsvorschlag vorgestellt. Anhand der Maßnahmenkarten und -tabellen wurden u.a. Änderungswünsche zu dem Priorisierungsvorschlag aufgenommen. Im Anschluss an die Abschlussveranstaltung erfolgte die abschließende Bearbeitung der Karten und Tabellen sowie die Erstellung dieses Berichtes. 2.1 Grundlagen des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes Die folgenden Ausführungen wurden überwiegend aus dem LANUV-Arbeitsbericht 16 Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis von 211 entnommen. Der Terminus Strahlwirkung entstand nachdem man auch in degradierten Gewässerabschnitten zum Teil gewässertypische Lebensgemeinschaften der Fauna und Flora nachgewiesen hatte (DRL 28, 29) und diesen Befund durch Drift oder Zuwanderung der entsprechenden Arten aus naheliegenden naturnahen und hydromorphologisch guten Gewässerabschnitten (Strahlursprünge) in die schlechteren Gewässerabschnitte (Strahlwege) begründen konnte. Strahlwirkung meint demnach, dass die Biozönose eines Gewässerabschnittes, trotz deutlicher Abweichungen der Gewässerstruktur vom Leitbild, einen besseren ökologischen Zustand aufweist, als es die strukturelle Qualität erwarten ließe. Strahlwirkung beruht auf zwei Mechanismen: (1) Der Einwanderung oder Verdriftung von Organismen aus naturnahen Bereichen in benachbarte, morphologisch degradierte Abschnitte. Diese Effekte sind insbesondere dann unmittelbar zu beobachten, wenn die naturnahen Bereiche noch (oder nach Renaturierung wieder) gut besiedelt sind. (2) Der Überlagerung ungünstiger struktureller Lebensraumbedingungen durch günstige Umweltbedingungen (z. B. kühles, unbelastetes Wasser, Eintrag von gewässertypischem Sediment) aus naturnahen Gewässerabschnitten. Quelle: LANUV

13 Dabei unterscheiden sich die Qualitätskomponenten der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich ihrer Ausbreitungsmechanismen und -distanzen. Das Makrozoobenthos breitet sich passiv über die Drift und aktiv über Auf- und Abwärtswanderungen im Gewässer aus. Zudem können sich einige Arten per Flug auch aktiv über den Landweg ausbreiten. Makrophyten werden vornehmlich passiv durch Verdriftung, Wind und Wasservögel in andere Bereiche transportiert. Fische schwimmen zum Teil über weite Distanzen gewässerab- und aufwärts. Ihre Larven und partiell auch Jungfische können durch die Drift verbreitet werden. Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Daher sind überregionale Planungen notwendig, die nicht nur den einzelnen Wasserkörper, sondern größere Einheiten mit ihren jeweiligen Wechselwirkungen betrachten. Für Nordrhein-Westfalen dient die entsprechende Arbeitshilfe des LANUV (Arbeitshilfe LANUV 211) als Grundlage, in der die naturwissenschaftlichen, fachlichen Anforderungen an die Anordnung und Gestaltung funktionaler Elemente i. S. des Strahlwirkungsansatzes, die zur Erreichung des guten ökologischen Zustands notwendig sind, zusammengetragen wurden. Die fachlichen Anforderungen der Arbeitshilfe basieren aud dem derzeitigen Wissensstand. Das Wissen über die Wechselbeziehungen von Strahlwirkungseffekten und hydromorphologischer Ausprägung der Gewässer wird sich zukünftig, durch das regelmäßig durchgeführte Gewässermonitoring und durch die fachliche Begleitung ausgewählter Projekte noch erweitern. Im Folgenden wird die Methodik inklusive der verschiedenen Bestandteile, den Funktionselementen, vorgestellt (vgl. auch Abbildung 4). Abbildung 4: Schematische Darstellung der Funktionselemente des Strahlwirkungs und Trittsteinkonzeptes (DRL 28) Mit dem Strahlursprung wird der Ausgangsbereich der Strahlwirkung bezeichnet. Strahlursprünge sind naturnahe Gewässerabschnitte, von denen aus gewässertypspezifische Organismen in andere Abschnitte wandern oder driften bzw. positive Umweltbedingungen in andere Gewässerabschnitte transportiert werden. Diese Gewässerab- 13

14 schnitte sind in Bezug auf die strukturelle, stoffliche und hydrologisch-hydraulische Qualität (abiotisch) sowie die Besiedlung (biotisch) naturnah und gewässertypisch ausgeprägt und können somit eine abiotische und biotische Strahlwirkung ausüben. Im Rahmen dieses Umsetzungsfahrplanes wird zwischen bestehenden Strahlursprüngen, die die abiotischen Rahmenbedingungen bereits erfüllen, und neuen Strahlursprüngen unterschieden. Bei den neuen Strahlursprüngen besteht noch Entwicklungsbedarf seitens der hydromorphologischen Ausstattung des Gewässerabschnittes. Im Folgenden werden sowohl Strahlursprünge mit belegter biotischer und abiotischer Wirkung als auch potenzielle Strahlursprünge (kein Nachweis naturnaher Besiedlung oder Besiedlung unbekannt) mit dem Begriff Strahlursprung bezeichnet. Strahlwege sind strukturell beeinträchtigte Gewässerabschnitte zwischen Strahlursprüngen, in die die Organismen des Strahlursprungs migrieren oder eingetragen werden bzw. durch die die gewässertypischen Organismen wandern oder verdriftet werden. Es ist auch möglich, dass sich in den Strahlwegen aufgrund positiver Umweltbedingungen eine Biozönose einfindet, die ansonsten aufgrund der bestehenden strukturellen Degradation nicht zu erwarten wäre. Es werden zwei Typen von Strahlwegen unterschieden: Aufwertungsstrahlwege erlauben eine zumindest vorübergehende Ansiedlung typspezifischer Organismen und können somit durch Strahlwirkung aufgewertet werden. Durchgangsstrahlwege haben nur eine Durchgangsfunktion und erfüllen nicht die Bedingungen für eine Ansiedlung typspezifischer Organismen; sie sind jedoch so beschaffen, dass sie einen funktionalen Austausch zwischen benachbarten Gewässerabschnitten zulassen. Trittsteine sind morphologische Bestandteile der Strahlwege, die sowohl die notwendigen Habitate für die dauerhafte An- und Besiedlung von Gewässerorganismen bereitstellen (in Aufwertungsstrahlwegen) als auch die Durchwanderung erleichtern (in Durchgangs- und Aufwertungsstrahlwegen). Sie können aus kurzen Teilabschnitten mit naturnahen morphologischen Bedingungen (z. B. Abschnitte, die die Anforderungen an die Qualität von Strahlursprüngen erfüllen, aber die Mindestlänge nicht erreichen) oder auch lediglich aus einzelnen Strukturelementen (z. B. Wurzelteller, Wasserpflanzen, Totholzansammlung) bestehen. Neben den Funktionselementen können Gewässersysteme Degradationsstrecken aufweisen. Degradationsstrecken sind die Gewässerabschnitte eines Gewässersystems, für die weder die Anforderungen an Strahlursprünge noch an Aufwertungs- oder 14

15 Durchgangsstrahlwege erfüllbar sind. Beispielhaft seien längere verrohrte Abschnitte genannt, die eine Barrierewirkung auf wandernde Arten ausüben. Quelle: LANUV 211 Aufgrund der funktionalen Verknüpfungen im Fließgewässerkontinuum ist zu beachten, dass die einzelnen Funktionselemente nicht getrennt voneinander, sondern im Kontext des Gewässersystems, also in ihrer Abfolge, betrachtet werden (LANUV 211). Auch unter optimalen Bedingungen nimmt die Strahlwirkung mit zunehmender Distanz vom Strahlursprung ab. Je nach Gewässertypgruppe reißt sie nach einer bestimmten Entfernung ganz ab, wenn vorher kein neuer Starhlursprung beginnt, der seinerseits eine Strahlwirkung aufweist. Durch in solcher Weise interagierende Strahlursprünge kann für größere Gewässerstrecken der gute ökologische Zustand erreicht werden. Unter bestimmten Rahmenbedingungen können Strahlursprünge und Aufwertungsstrahlwege so angelegt werden, dass sie eine maximale Strahlwirkung erzeugen (s. LANUV 211). Falls bestehende Nutzungen oder die Verhältnisse im Gewässer die Anlage von Aufwertungsstrahlwegen verhindern, sollten Strahlursprünge in entsprechend kürzeren Abständen angelegt werden, um eine durchgehende Strahlwirkung erzielen zu können. 2.2 Beteiligungsprozess Die Auftaktveranstaltung fand am im Wasserwerk Dorsten-Holsterhausen statt. Im Rahmen verschiedener Vorträge wurden neben dem aktuellen Stand der Umsetzung der WRRL auch die Ziele des Umsetzungsfahrplans erläutert sowie laufende und bereits durchgeführte Maßnahmen durch den Lippeverband vorgestellt. Anschließend wurde der Planungsraum (vgl. Kapitel 3) und das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept vorgestellt und der geplante Ablauf des Umsetzungsfahrplans näher beschrieben. Abschließend wurde die weitere Terminplanung vorgestellt. Um eine transparente und möglichst umfassende Beteiligung der Fachöffentlichkeit und beteiligter Anlieger zu ermöglichen, wurde ein -Verteiler zusammengestellt. Die Akteure und beteiligten Institutionen erhielten so frühzeitig Kenntnis über den Zeitpunkt und Ort der jeweiligen Veranstaltung. Die beteiligten Institutionen und Aktuere können der Teilnehmerliste (Tabelle 1) entnommen werden. 15

16 Tabelle 1: Übersicht über die im Rahmen des Umsetzungsfahrplans beteiligten Institutionen und Akteure (alphabetisch sortiert) Institutionen Institutionen AG der Wasserkraftwerke NRW e.v. Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. Amt für Denkmalpflege Westfalen Landessportbund Angler- und Gewässerschutzbund NRW Lippeverband Bezirksregierung Arnsberg Landwirtschaftskammer NRW Bezirksregierung Düsseldorf Privatpersonen/Anlieger/Landwirte Bezirksregierung Münster Dez. 33 und 51 RAG Deutsche Steinkohle Biologische Station Kreis Unna RAG Montan-Immobilien Biologische Station Kreis Recklinghausen Regionalverband Ruhrgebiet RVR Chemiepark (Evonik Steag) RWW Dorsten-Holsterhausen Deutscher Anglerverband Landesverband Stadt Datteln Evonik Steag GmbH Stadt Dorsten Gelsenwasser AG Stadt Haltern am See Grundbesitzerverband NRW e.v. Stadt Lünen HVG Haus Vogelsang Stadt Marl Infracor GmbH (Chemiepark Marl) Stadt Olfen IWABO (Interessenverband WBV) Stadt Selm Kanuverband NRW Stadt Waltrop Kreis Coesfeld Waldbauernverband NRW e.v. Kreis Recklinghausen Wassernetz NRW Kreis Unna WLV Landesbüro der Naturschutzverbände Neben der Benachrichtigung per wurden die Fachöffentlichkeit und interessierte Bürger über die Internetseite ausführlich über den Verlauf des Projektes informiert. Durch die Internetseite ( standen den Beteiligten alle in den jeweiligen Veranstaltungen verwendeten Materialien (Maßnahmenkarten, Protokolle, Vorträge) zum Download zur Verfügung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zunächst anhand von Maßnahmenkarten in einem Arbeitstreffen mit dem Lippeverband vorgestellt und ausführlich diskutiert Die Karten enthielten die Maßnahmen in Form von Piktogrammen und die verorteten Funktionselemente der Strahlwirkung. Weiter enthielten die Karten wesentliche Inhalte wie die Flächenkulisse, die Gewässerstrukturgüteklassen (getrennt nach Sohle, Ufer und Umfeld) und Informationen zu Schutzgebieten und Querbauwerken (vgl. Abbildung 5, Kartenausschnitt 1). Die Kartenentwürfe wurden um Angaben von Seiten des Lippeverbandes zu bereits umgesetzten und konkret geplanten Maßnahmen ergänzt sowie teilweise die Lage von Funktionselementen oder Einzelmaßnahmen angepasst. 16

17 Im Anschluss an das Arbeitstreffen (erste Zwischenphase) wurden die Änderungen und Ergänzungen in die Maßnahmenkarten eingearbeitet. Die überarbeiteten Maßnahmenkarten dienten dann als Grundlage für den anschließenden Workshop. Im Workshop am wurden im Rahmen eines Vortrags die wesentlichen Inhalte des Vorgehens erörtert. Der Vortrag beinhaltete folgende Punkte: Inhalte und Ziele des Vorhabens Arbeitsschritte bei der Umsetzung des Projektes Vorstellung der (vorläufigen) Ergebnisse Im Anschluss an den Vortragsteil bestand dann die Möglichkeit, in Kleingruppen die vorgeschlagenen Maßnahmen anhand der Maßnahmenkarten ausführlich zu diskutieren. Die Aufgabe der Workshopteilnehmer bestand im Wesentlichen in der Einschätzung der technischen Machbarkeit der Maßnahmen in den Kategorien machbar, prüfen, nicht machbar sowie bereits umgesetzt. Aufgrund des spezifischen Expertenwissens der Teilnehmer konnten zudem wichtige Detailkenntnisse zu Einzelmaßnahmen oder Gewässerabschnitten als Anmerkungen in die Karten aufgenommen werden (vgl. Abbildung 5, Kartenausschnitt 2). Hierbei galt die Prämisse, dass Unklarheiten bzgl. der Flächenverfügbarkeit oder Finanzierbarkeit der Maßnahmen kein Kriterium für die generelle Ablehnung der Maßnahme ( nicht machbar ) darstellten. Die regelbasiert abgeleiteten Funktionselemente der Strahlwirkung wurden teilweise in der Diskussion angepasst. Es wurde jedoch darauf geachtet, die Ansprüche des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes weiterhin zu gewährleisten. Nach dem Workshop stand eine Datenmaske im Excel -Format für mögliche Stellungnahmen auf der o.g. Internetseite zum Download zur Verfügung. Zudem konnten die Karten und Vorträge heruntergeladen werden. Innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen wurden Stellungnahmen im Detail zu Einzelmaßnahmen oder allgemein zu bestimmten Lippeabschnitten, Vorgehensweisen etc. eingereicht. 17

18 1: Maßnahmenkarte nach der Abstimmung mit dem Lippeverband inkl. Ergänzung von Maßnahmen und Anpassung einiger Funktionselemente 2: Maßnahmenkarte nach dem Workshop mit Einschätzung der technischen Machbarkeit und Kommentaren inkl. Anpassung einiger Funktionselemente 3: Maßnahmenkarte mit eingearbeiteten Ergebnissen und Anmerkungen aus dem Workshop und den Stellungnahmen Abbildung 5: Ausschnitte unterschiedlicher Bearbeitungsstadien der Maßnahmenkarten 18

19 In der Zwischenphase erfolgte die Einarbeitung der Workshopergebnisse (vgl. Abbildung 5, Kartenausschnitt 3). Neben der Einschätzung der Maßnahmen und den Kommentaren aus dem Workshop erfolgte die Einarbeitung der Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen. Die Darstellung der Machbarkeit der Maßnahmen wurde in die Maßnahmenkarten integriert, hierfür wurden die Piktogramme (Maßnahmen) farblich markiert. Die Art der kartographischen Darstellung wird durch Abbildung 6 veranschaulicht. Kommentare und Stellungnahmen wurden ebenfalls in die Karten eingearbeitet. Abbildung 6: Darstellung der Machbarkeit der Maßnahmen in den Maßnahmenkarten Neben der grafischen und inhaltlichen Überarbeitung der Maßnahmenkarten wurde eine Maßnahmentabelle erstellt (vgl. Anhang xx). Die Einzelmaßnahmen wurden den einzelnen Funktionselementen der Strahlwirkung (Strahlursprünge sowie Strahlwege mit Trittsteinen) zugeordnet. Daraus ergeben sich Maßnahmengruppen deren Lage (Stationierung) sowie Länge in den Tabellen beschrieben wird. Die Maßnahmengruppen dienen u.a. der Priorisierung (vgl. Kap. 7.3). Diese Form der Maßnahmenaggregierung war aus Gründen der Übersichtlichkeit notwendig, in der zugehörigen Datenbank sind jedoch alle Einzelmaßnahmen enthalten. Die Einzelmaßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit wurden aufgrund ihrer hohen Bedeutung nicht aggregiert. Neben den Angaben zur Lokalisierung der Funktionselemente (Gewässername und -kennzahl, Name des Funktionselements, Stationierung, Länge) werden in der Maßnahmentabelle eine Kostenschätzung und fachliche Einschätzungen zur Umsetzbarkeit der Maßnahmengruppe/Durchgängigkeitsmaßnahme gegeben. Darauf folgen die Angaben zur Priorität (A, B, C) und eine Angabe zum voraussichtlichen Umsetzungszeitraum (213 bis 218 und 219 bis 227). Die Datenbank dient als Grundlage für die Übernahme der Maßnahmen in die Wasserkörpersteckbriefe des Landes. 19

20 Im Rahmen der Abschlussveranstaltung wurden die Teilnehmer in einem Vortrag über die durchgeführten Arbeiten informiert und die bearbeiteten Maßnahmenkarten und die Maßnahmentabelle vorgestellt. Die Maßnahmenkarten wurden teilweise um weitere Detailinformationen ergänzt. Zudem wurde ein Ausblick auf die nächsten Schritte innerhalb des Prozesses gegeben. Mit Hilfe sämtlicher Beteiligter konnte so ein konkreter Fahrplan entwickelt werden, der eine transparente Maßnahmenplanung ermöglicht und dem Maßnahmenträger ein hohes Maß an Planungssicherheit gibt. Um eine möglichst umfassende Beteiligung der Fachöffentlichkeit und beteiligter Anlieger zu ermöglichen, wurden diese über die Internetseite ausführlich über den Verlauf des Projektes informiert. Durch die Internetseite standen den Beteiligten alle in der jeweiligen Veranstaltung verwendeten Materialien (Maßnahmenkarten, Maßnahmentabelle, Maske für Stellungnahmen) zum Download zur Verfügung. Zusätzlich fand am 15. Juli 211 ein Termin mit Vertretern der Landwirtschaft (Landwirtschaftskammer; WLV) statt. Hierbei ging es vornehmlich um die Vorstellung des Umsetzungsfahrplans und die Prüfung der Betroffenheit der Landwirte von den vorgesehenen Maßnahmen. 3 Charakterisierung des Planungsraumes Im Folgenden werden die wichtigsten Rahmenbedingungen des Planungsraums kurz vorgestellt. Dieser erstreckt sich i.e.s. auf die Lippe und ihre (rezente) Aue. Für die Beschreibung und Berücksichtigung der Rahmenbedingungen werden darüber hinaus auch die Einzugsgebiete berücksichtigt und entsprechend dargestellt (Planungsraum i.w.s.). 3.1 Allgemeine Charakterisierung Die Lippe entspringt in Bad Lippspringe und mündet nach ca. 23 km Fließstrecke bei Wesel in den Rhein. Der Planungsraum im Regierungsbezirk Münster umfasst einen ca. 65 km langen Abschnitt der Lippe zwischen Dorsten und Lünen (km 27, und km 91,7; GSK Auflage 3b). Der Planungsraum (i.w.s.) befindet sich in einer dicht besiedelten Region und ist durch intensive Nutzungen gekennzeichnet. Daraus resultieren Belastungen für die Lippe durch 2

21 kommunale und industrielle Abwassereinleitungen, durch Abwärme aus Industrie und Kraftwerken sowie durch Salzfrachten, die v.a. durch den Steinkohlebergbau verursacht werden. Die (rezente) Lippeaue wird hingegen weitestgehend landwirtschaftlich genutzt, wobei die Grünlandnutzung vor der Ackernutzung überwiegt. Wälder und Gehölze bedecken dagegen lediglich kleinere Flächen und treten gegenüber den landwirtschaftlichen Nutzungen deutlich in den Hintergrund. Auch Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen nehmen einen geringen Anteil ein. Die Abbildung 7 zeigt den prozentualen Anteil der Nutzungsstrukturen (erstellt aus ATKIS- NRW) innerhalb des Maßnahmenraums. Abbildung 7: Prozentuale Flächenanteile der Nutzungen innerhalb der rezenten Lippeaue Der Lippehauptlauf ist größtenteils durch Gewässerregulierungsmaßnahmen (Ausbau- und Befestigungsmaßnahmen) beeinflusst und in seiner natürlichen Gewässerbettdynamik gestört. Der Lauf ist über weite Strecken festgelegt und verfügt nur in wenigen Teilbereichen über naturnahe Strukturen. Die betrachtete Lippeaue weist noch zahlreiche Relikte des ursprünglich vielgestaltigen Auenreliefs mit Altarmen und Strukturen ehemaliger Lippeverläufe auf. In den regelprofilierten Abschnitten hat sich die Lippe jedoch so stark eingetieft, dass die Verzahnung mit der Aue erheblich eingeschränkt ist. Hinsichtlich der Oberflächenwasserkörper ist für die Lippe von Dorsten bis Lünen das Vorkommen zweier Abschnitte festzustellen, die aufgrund von Bergsenkungen als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) eingestuft werden (s. Abbildung 8). 21

22 Abbildung 8: Ausweisung der Oberflächenwasserkörper der Lippe (Stand: August 29) 3.2 Referenzen Gemäß der WRRL gilt für natürliche Oberflächenwasserkörper u.a. das Entwicklungsziel des guten ökologischen Zustands, während für erheblich veränderte (und künstliche) Oberflächenwasserkörper das gute ökologische Potenzial maßgeblich ist. Diese Ziele werden überregional, regional und lokal in den sog. Bewirtschaftungszielen konkretisiert. Zur Bewertung der Bewirtschaftungsziele wurden landesweit Verfahren entwickelt, welche über definierte Referenzzustände der sog. biologischen Qualitätskomponenten den guten ökologischen Zustand für die unterschiedlichen Fließgewässertypen definieren. Im Rahmen des UFP wurden die Bewertungen der biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten betrachtet. Durch eine detaillierte Defizitanalyse der Komponenten Fische und Makrozoobenthos konnten Rückschlüsse auf bestehende hydromorphologische Defizite gezogen werden. Die Komponenten Phytobenthos und Diatomeen wurden nicht berücksichtigt, da diese keine Relevanz bei der Beurteilung hydromorphologischer Defizite besitzen Hydromorphologie und Makrozoobenthos Die Lippe von Dorsten bis Lünen gehört zu den Große Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse und entspricht damit dem LAWA-Fließgewässertyp 15 g in der bundesdeutschen Fließgewässertypologie (POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 28). Nach der nordrhein- 22

23 westfälischen Fließgewässertypologie entspricht die Lippe dem Leitbild eines Sandgeprägter Fluss des Tieflands (LUA NRW 21a). Tabelle 2 gibt eine Übersicht über die Merkmale. Tabelle 2: Merkmale der Großen Sand- und Lehmgeprägten Tieflandflüsse Morphologie Große Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse Typ 15 g Gewundenes bis mäandrierendes Fließgewässer in einem flachen Mulden- oder breiten Sohlental. Sand- oder Lehmfraktion dominierend, daneben können auch Kiese vorkommen (Ausbildung von Kiesbänken), häufig auch Tone und Mergel, welche z.t. zu Platten verbacken sind. Totholz, Erlenwurzeln, Wasserpflanzen und Falllaub stellen wichtige Habitatstrukturen dar. Flaches Profil, deutlich ausgebildete Prall- und Gleithänge. Viele Rinnensysteme und Altgewässer unterschiedlicher Alterststadien in der Aue vorhanden, ebenso Niedermoore. Talbodengefälle,2-2, teilweise auch bis 3 Strömungsbild Sohlsubstrate Abfluss/Hydrologie Makrozoobenthos vorherrschend ruhig fließend Sande verschiedener Korngrößen bzw. Lehm dominieren, zusätzlich oft Kies, teils Tone und Mergel; daneben organische Substrate (z.b. Totholz). Mäßige bis große Abflussschwankungen im Jahresverlauf; ausgeprägte Extremabflüsse der Einzelereignisse. Relativ artenreich; überwiegend Arten langsam überströmter, detritusreicher Ablagerungen sowie wenige grabende Arten (Substratspezialisten). Totholz und Wasserpflanzen stellen die natürlichen "Hartsubstrate" dar. Diese sind am arten- und individuenreichsten besiedelt, v.a. von strömungsliebenden Arten. Dieser Fließgewässertyp ist der häufigste und am weitesten verbreitete Flusstyp im Norddeutschen Tiefland, er entspricht dem Bild eines klassischen Tieflandflusses. Die Wirbellosenbesiedlung ist relativ artenreich, obwohl nur wenige spezialisierte Organismen diesen Typ besiedeln können. Es handelt sich überwiegend um Arten langsam überströmter, detritusreicher Ablagerungen sowie wenige grabende Arten (Substratspezialisten). Die natürlichen Hartsubstrate Totholz und Wasserpflanzen sind am arten- und individuenreichsten besiedelt, v.a. strömungsliebende Arten kommen hier vor. Die große Habitatvielfalt bedingt eine artenreiche Makrozoobenthoszönose, die überwiegend von Eintagsfliegen, Steinfliegen und Köcherfliegen dominiert wird Fischfauna Die großen Sand- und lehmgeprägten Tieflandflüsse umfassen im Wesentlichen die größeren Unterläufe der Fließgewässer, die einen stärker potamalen Charakter aufweisen. Die rheophilen Arten treten hier gegenüber indifferenten Arten zurück. Hierzu zählen z.b. Rotauge, Aland und Barsch. Neben den typischen Arten des Hauptgerinnes, wie Brasse, Güster 23

24 und Ukelei, werden Arten der Auengewässer stellenweise begünstigt, z.b. Rotfeder und Hecht. Gemäß dem fischbasierten Bewertungssystem (fibs) wird die Lippe im Planungsraum zwei verschiedenen Fischgewässertypen, dem Barbentyp Lippe (FiGt 23) und dem Brassentyp Lippe (FiGt 24), zugeordnet. Insgesamt sind in NRW 38 Fischgewässertypen ausgewiesen. Die folgende Kurzbeschreibung (vgl. Tabelle 3 und 4) charakterisiert zusammenfassend die hier relevanten Fischgewässertypen. Es werden nicht die vollständigen Steckbriefe der Typen dargestellt, sondern nur die für dieses Projekt wichtigsten Bestandteile, wie z.b. die entsprechenden Referenztabellen. Dominanzspannen der Fischarten im Referenzzustand sind als relative Anteile aufgeführt. Daneben finden sich die nach Vorgaben des fibs (fischbasiertes Bewertungssystem für Fließgewässer) aus den Spannbreiten abgeleiteten technischen Referenzen als feststehende prozentuale Angaben, die somit direkt im fibs-bewertungssystem Anwendung finden können. Die Bemerkungen beinhalten Informationen zu Fischarten, die nicht mit in die Referenz aufgenommen wurden. Zudem werden Anpassungen an den abgeleiteten Referenzen erläutert. 24

25 Tabelle 3: Beschreibung des Fischgewässertyps FiGt 23 Lippstadt bis zur Mündung der Stever FiGt 23 Barbentyp Lippe Referenzen (Dominanzspannen Referenzzustand, technische Referenz) Bemerkungen Kurzbeschreibung (Quelle.: MUNLV 27) Für den Schneider kann trotz der historischen Angabe die Zugehörigkeit zum Referenzartenspektrum nicht als sicher angesehen werden, weshalb er in die Referenz nicht aufgenommen wird. Die aktuellen Nachweise beruhen auf Versuchen der Wiederansiedlung der Art und sind damit kein Beleg für natürliche Vorkommen. Der hohe relative Anteil des Flussneunauges basiert auf der Tatsache, dass das Flussneunauge in diesem Bereich einen Verbreitungsschwerpunkt aufweist. Der Fließgewässertyp umfasst den Lippelauf von Lippstadt (Regierungsbezirk Arnsberg) bis zur Mündung der Stever. Die Lippe weist hier ein geringes bis sehr geringes Gefälle mit einem sommerkühlen-sommerwarmen Temperaturverlauf auf. Die Sohlstruktur wird geprägt durch Kiese, kleinere Mergelbereiche und Sandanteile. Auengewässer sind in diesem Laufabschnitt stärker ausgeprägt als im flussaufwärts gelegenen Abschnitt (FiGt 22). Die Fischfauna rekrutiert sich überwiegend aus Flussfischen und Fluss- Auenfischen. Typische Auenarten treten vermehrt hinzu. 25

26 Tabelle 4: Beschreibung des Fischgewässertyps FiGt 24 Mündung der Stever bis zur Mündung der Lippe in den Rhein FiGt 24 Brassentyp Lippe Referenzen (Dominanzspannen Referenzzustand, technische Referenz) Bemerkungen Kurzbeschreibung Für den Schneider kann trotz der historischen Angabe des großräumigen Vorkommens im Lippesystem die Zugehörigkeit zum Referenzartenspektrum nicht als sicher angesehen werden (vgl. FiGt 23). Die Bachforelle wird als regelmäßige Besatzfischart und wegen abweichender Lebensraumansprüche nicht in die Referenz einbezogen. Der Fischgewässertyp Brassentyp Lippe beschreibt den Lippeunterlauf von der Mündung der Stever bis zur Mündung der Lippe in den Rhein. Bei sehr geringem Gefälle sind die Wassertemperaturen des großen Flusstyps durch das langsame und träge Fließverhalten sommerkühl-sommerwarm oder sommerwarm (> 17 C). Im Vergleich zum darüber liegenden Abschnitt ist eine deutliche und stetige Zunahme der Gewässergröße zu beobachten. Die Sohlstruktur wird geprägt durch Sande und wenige Kiese. Auengewässer prägen das Bild der Lippe in diesem Bereich der Flusslandschaft deutlich. Die Fischfauna setzt sich aus Flussfischen, Fluss-Auenfischen und verstärkt aus Fischen der Auengewässer zusammen. (Quelle.: MUNLV 27) 26

27 3.2.3 Makrophyten Für die Bewertung der Makrophyten nach dem Bewertungsverfahren PHYLIB und dem speziellen Bewertungsverfahren, das vom LANUV NRW entwickelt wurde, ist es erforderlich, die beprobten Gewässer einem Makrophytentyp zuzuordnen, wobei die LAWA- Fließgewässertypologie eine Hilfestellung, nicht jedoch alleinige Grundlage sein darf. Die relevanten Zusatzinformationen, wie z.b. Talbodengefälle, Fließgeschwindigkeit oder Säurekapazität, sind dabei zu beachten. Weitergehende Informationen hierzu können der Veröffentlichung von SCHAUMBURG et al. (26) und dem LANUV-Arbeitsblatt 3 entnommen werden. Tabelle 5: Gegenüberstellung der biozönotischen Makrophytentypologie und den differenzierten LAWA-Fließgewässertypen LAWA-Fließgewässertyp van de Weyer (LANUV 28) Makrophytentyp (PHYLIB) Kürzel Bezeichnung differenzierter LAWA-Typ silikatisch karbonatisch Kürzel/Bezeichnung Tiefland Typ 15 g Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse Rhithrale, sandgeprägte Tieflandflüsse Potamale, sandgeprägte Tieflandflüsse X X TN g Große Niederungsfließgewässer des Norddeutschen Tieflandes Der überwiegende Teil der Lippe im Planungsraum wird dem potamalen, sandgeprägten Tieflandfluss (Typ 15, potamal) zugeordnet. Untergeordnet kann die Lippe dem rhithralen, sandgeprägten Tieflandfluss (Typ 15, rhithral) zugeordnet werden (LANUV 28). Für die potamal geprägten Abschnitte sind Großlaichkräuter, wie Potamogeton lucens, Potamogeton perfoliatus, Potamogeton alpinus und Potamogeton gramineus, charakteristische Wasserpflanzen. Zusammen mit Arten der wurchformenreichen Gesellschaft des Einfachen Igelkolbens (Sparganium emersum) kennzeichnen sie diesen Flusstyp. Die rhithral geprägten Abschnitte werden im guten bzw. sehr guten Zustand durch den Myriophylliden-Typ des Tieflandes (Myriophyllum spicatum, Ranunculus fluitans R. peltatus, R. penicillatus) gekennzeichnet. Hinzukommen können Wasserstern-Arten, wie z.b. Callitriche platycarpa und C. stagnalis. 27

28 4 Analyse des IST-Zustandes Um den Maßnahmenbedarf im Planungsraum zu ermitteln wurde eine umfangreiche Defizitanalyse der morphologischen Strukturen und der relevanten biologischen Qualitätskomponenten vorgenommen. Der Bedarf an hydromorphologischen Maßnahmen ergibt sich dabei aus dem Abgleich der in Kap. 6 dargestellten Anforderungen an Strahlursprünge und Strahlwege mit dem IST-Zustand der Gewässerabschnitte unter Berücksichtigung der in Kap. 3.2 beschriebenen Referenzzustände. Für die Analyse wurden keine neuen Daten erhoben, sondern ausschließlich auf bestehende Daten zurückgegriffen. In Tabelle 6 sind die wesentlichen Bestandsdaten aufgeführt. Tabelle 6: Datengrundlagen und Quellen Daten Topographische Grundlagendaten: Gewässernetz, Oberflächenwasserkörper, EZG der Wasserkörper, Topographische Karten NRW Fischgewässertypen LAWA-Fließgewässertypen Flächennutzungsdaten (ATKIS-NRW) FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, 62-Biotope Gewässerstrukturgütedaten Querbauwerke (QUIS) WRRL-Monitoringmessstellen Wasserkörpersteckbriefe Landesfischartenkataster - LAFKAT Typspezifisches Arteninventar Flächen Öffentlicher Hand Altlasten(verdachts)flächen Quelle Bezirksregierung Münster, LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW Bezirksregierung Münster Kreis Recklinghausen, Kreis Coesfeld, Kreis Unna 4.1 Hydromorphologie und Durchgängigkeit Die Lippe weist zwischen Dorsten und Lünen überwiegend deutlich bis sehr stark veränderte Gewässerstrukturen (Strukturgüteklassen 4 bis 6) auf. Gering bis mäßig veränderte Abschnitte (Strukturgüteklassen 2 und 3), aber auch vollständig veränderte Abschnitte (Strukturgüteklasse 7), treten demgegenüber deutlich in den Hintergrund. Unveränderte Gewässerabschnitte kommen im betrachteten Gebiet nicht vor. Vor allem die Ufer weisen mit stark bis sehr stark veränderten Strukturen die größten Defizite auf, während Sohle und Umfeld abschnittsweise besser strukturiert sind. 28

29 Haltern Olfen Dorsten Marl Datteln Selm unverändert gering verändert mäßig verändert deutlich verändert stark verändert sehr stark verändert vollständig verändert Land Ufer Sohle Waltrop Lünen Abbildung 9: Gewässerstrukturgüte der Lippe von Dorsten bis Lünen (Datengrundlage: LUA NRW 21b) Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer hat im Rahmen der WRRL- Umsetzung eine hohe Priorität. Die Datengrundlage bildet hier das Querbauwerks- Informationssystem des Landes (QuIS), das Angaben zu Querbauwerken und deren Passierbarkeit für aquatische Organismen macht. Dementsprechend befinden sich lediglich zwei Querbauwerke an der Lippe im Regierungsbezirk Münster. Das Wehr Horst bei Lippe km 87,5 wurde bereits durch den Lippeverband vollständig zurückgebaut. Die Passierbarkeit am Wehr Dahl bei Lippe km 83,7 ist dagegen stark eingeschränkt. Hier besteht noch Maßnahmenbedarf. Zudem wird der Gewässerabschnitt oberhalb der Wehranlage durch Rückstau bis zum nächsten Wehr Buddenburg (Regierungsbezirk Arnsberg) beeinträchtigt. 4.2 Biologische Qualitätskomponenten Neben den hydromorphologischen Bedingungen orientiert sich der Maßnahmenbedarf an den biologischen Qualitätskomponenten, die nicht die Bewirtschaftungsziele erreichen bzw. als defizitär eingestuft werden. Die Grundlage für die Einschätzung der Zielerreichung ( guter 29

30 ökologischer Zustand ) stammen aus den Steckbriefen der Planungseinheiten des Bewirtschaftungsplans (MUNLV 29). Tabelle 7: Einstufung des Gewässerzustandes aus den Steckbriefen der Planungseinheiten OFWK Gewässername DE_NRW_278_ Lippe DE_NRW_278_3179 Lippe DE_NRW_278_3527 Lippe DE_NRW_278_4197 Lippe DE_NRW_278_473 Lippe Ausweisung Natürlich Saprobie gut MZB Fische (FibS) Allg. Degradation unbefriedigend Makrophyten Ökologischer/s Zustand/ Potenzial schlecht schlecht schlecht HMWB schlecht mäßig schlecht schlecht schlecht schlecht Natürlich schlecht gut schlecht schlecht HMWB schlecht gut schlecht nicht bewertet unbefriedigend unbefriedigend nicht bewertet schlecht schlecht Natürlich schlecht gut schlecht schlecht schlecht schlecht Die Defizitanalyse für diese biologischen Qualitätskomponenten wird unterstützend zur Herleitung konkreter Maßnahmen herangezogen. Dabei werden die Ursachen für die Defizite der Lebensgemeinschaften nach Möglichkeit im Einzelnen identifiziert (z.b. strukturelle oder stoffliche Ursachen), um gezielt effektive Maßnahmen planen zu können (LANUV 211). Die Analyse des IST-Zustandes der Biologischen Qualitätskomponenten und die dadurch ermittelten Defizite werden im Folgenden beschrieben Fische Um die Ursachen der Defizite der Fischfauna und den sich daraus ergebenden hydromorphologischen Maßnahmenbedarf zu ermitteln wurde eine detaillierte Defizitanalyse vorgenommen. Dazu wurden sowohl Messstellen des WRRL-Monitorings als auch Messstellen des Landesfischartenkatasters (LAFKAT) herangezogen. Als Ausgangsbasis der Analyse dienten die jeweils aktuellsten defizitären Probestellen. Die Bewertung der Fischfauna wurde mit Hilfe des fischbasierten Bewertungssystems (fibs) unter Verwendung der nordrhein-westfälischen Referenzzönosen (MUNLV 27) vorgenommen. Um die Habitatansprüche einzelner Fischarten und deren Vorkommen bzw. Fehlen genauer zu analysieren, erfolgte zusätzlich ein Vergleich der aktuellen Fischfauna mit der jeweiligen Referenz, die den sehr guten Zustand repräsentiert. Hierbei wurde zudem der Anteil der Jungfische (+-Anteil) betrachtet, um Aussagen zur Reproduktion der einzelnen Arten vorzunehmen. Nachfolgende Abbildung zeigt die Analyse beispielhaft anhand einer Probestrecke östlich von Dorsten (556_1526). 3

31 Abbildung : Vergleich von IST-Zustand und Referenz-Fischzönose (Leitbild) anhand einer Probestrecke der Lippe an der Brücke Hervest Insgesamt lässt die aktuelle Fischbesiedlung deutliche Defizite erkennen, die sich in einer unbefriedigenden Bewertung der ökologischen Zustandsklasse der Fischfauna niederschlägt. Defizite zeigen sich v.a. in Artvorkommen, Dominanz und Altersstruktur von Fluss- und Auenarten. Vorkommende Arten sind daher weitverbreitete Arten (Barsch, Gründling, Döbel) mit geringen Ansprüchen an ihren Lebensraum. Das Fehlen von Steinbeißer (Leitart), Hecht, Moderlieschen (typspezifische Art), Bitterling und Karausche weist auf Defizite in der Auenanbindung sowie fehlende Altarme und Rinnenstrukturen als Winterlager, Laichplatz und Jungfischhabitat hin. Neben strukturellen Defiziten durch den Gewässerausbau verhindern aber auch stoffliche Beeinträchtigungen und die thermische Belastung der Lippe das Vorkommen anspruchsvollerer Arten, wie z.b. Barbe, Nase, Quappe. Darauf deutet auch das relativ häufige Vorkommen der Schleie hin, die auch mit einem zeitweiligen Sauerstoffmangel zurechtkommt. 31

32 Auch die im oberen Abschnitt der betrachteten Lippe und in angrenzenden Abschnitten vorkommenden Querbauwerke (Wehre) und Rückstaubereiche führen zu negativen Auswirkungen auf die Fischfauna. Auf diese Weise wurden die Defizite in der Fischbesiedlung der Lippe von Dorsten bis Lünen abgeleitet (Anhang III). Abbildung 11: Zustandsbewertung der Fischfauna der Lippe von Dorsten bis Lünen Makrozoobenthos Das deutsche Bewertungsverfahren für das Makrozoobenthos PERLODES ermöglicht durch die Bewertung auf verschiedenen Ebenen Aussagen über Defizite in der Besiedlung. Die übergeordnete Betrachtungsebene ist die ökologische Zustandsklasse. Sie stellt das zusammengefasste Gesamtergebnis aus den Modulen Saprobie, Allgemeine Degradation und Versauerung (nur für bestimmte Fließgewässertypen relevant) dar. Die zweite Betrachtungsebene ist die Saprobie, die Aufschlüsse über organische Belastungen in den Gewässern gibt. In Wasserkörpern mit mäßig bis schlecht bewertetem Saprobienindex ist die Besiedlung durch das Makrozoobenthos i.d.r. erheblich beeinträchtigt. Die Saprobie führt zu einer Überprägung der hydromorphologischen Gegebenheiten im Gewässer. Trotz der Durchführung entsprechender hydromorphologischer Maßnahmen kann das Bewirtschaftungsziel (guter ökologischer Zustand) in solchen Wasserkörpern verfehlt werden. 32

33 Für die Bewertung der Allgemeinen Degradation, der dritten Betrachtungsebene, werden gewässertypspezifische Metrics, die zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst werden, herangezogen. Auf der vierten Ebene können zahlreiche weitere Indizes, die ebenfalls für jede Probenahme von ASTERICS berechnet werden, ausgewertet werden (UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN 212). Im Rahmen der Defizitanalyse wurden alle für die WRRL zur Verfügung stehenden defizitären Messstellen der GÜS-Datenbank ausgewertet, da diese den guten ökologischen Zustand noch nicht erreichen. Die für die Bewertung der Allgemeinen Degradation verwendeten, gewässertypspezifischen Metrics liefern Hinweise für die Defizitanalyse. So weist beispielsweise ein geringer Anteil an EPT-Taxa (Ephemeroptera, Plecoptera und Trichoptera) auf eine geringe Strukturvielfalt im betrachteten Gewässer hin, ebenso wie ein niedriger Fauna-Index. Für die großen sand- und lehmgeprägten Tieflandflüsse sind neben dem Anteil der EPT-Taxa und dem Fauna-Index die Anzahl der Trichoptera-Arten und der Anteil der Litoral-Besiedler bewertungsrelevant. Ein erhöhter Anteil an Litoral-Besiedlern kann z.b. Hinweise auf eine Störung des natürlichen Fließverhaltens des Gewässers geben (UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN 212). Für eine möglichst präzise Ableitung von Defiziten in der Besiedlung und ihren Ursachen wurden vertiefende Auswertungen auf der Ebene von ausgewählten Einzelindizes vorgenommen. Berücksichtigt wurden hierbei die Verteilung der vorliegenden Biozönose auf die biozönotischen Regionen, die Strömungs- und Habitatpräferenzen und die Ernährungstypen. Außerdem wurde der Anteil der Taxa mit Totholzbezug auf Ebene der Taxazahl und der Summe der Häufigkeitsklassen ausgewertet. Zur Ableitung der Defizite erfolgte ein Vergleich zwischen den Verteilungen im vorliegenden Ist-Zustand mit einem gewässertypspezifischen Referenzzustand. Dieser wurde aus allen NRW-weit zur Verfügung stehenden Makrozoobenthos-Probenahmen mit gutem und sehr gutem ökologischem Zustand gewässertypspezifisch abgeleitet. In den folgenden Abbildungen werden die Verteilungen der Biozönose auf die biozönotischen Regionen und die Habitatpräferenzen im Referenzzustand durch die grün umrandeten Balken repräsentiert (Mittelwert und Standardabweichung). Die grauen Balken zeigen die Verteilung der Biozönose im Ist-Zustand in der Lippe an der Messstelle 5157, die hier beispielhaft dargestellt ist. Die Erfassung des Makrozoobenthos erfolgte an dieser Messstelle im Jahr

34 Biozönotische Region EK HK ER MR HR EP MP HP LT* PR Abbildung 12: Verteilung der Makrozoobenthoszönose an der Messstelle 5157 in der Lippe (grau) auf die biozönotischen Regionen im Vergleich zur Referenzverteilung für den LAWA-Typ 15 g (grün umrandet) In Abbildung 12 ist eine deutliche Verschiebung der Makrozoobenthoszönose im Ist-Zustand bei der Verteilung auf die biozönotischen Regionen zu erkennen. Die Taxa der Quell- und Bachregionen sind in zu geringen Anteilen vertreten, während die Taxa der Flussregionen (Epi-, Meta- und Hypopotamal) deutlich überrepräsentiert sind. Es liegt eine Potamalisierung in dem untersuchten Lippeabschnitt vor. Eine Erhöhung der Wassertemperatur bedingt z.b. durch siedlungswasserwirtschaftliche Einflüsse (Industrie, Bergbau, Kraftwerke) sind dafür mögliche Ursachen. Auch in Abbildung 13 zeigt sich eine Verschiebung bei der Verteilung der Habitatpräferenzen im Ist-Zustand im Vergleich zum Referenzzustand. Taxa, die bevorzugt gröbere Steine (Lithal) besiedeln, sind deutlich überrepräsentiert, was vermutlich in erster Linie auf den massiven Verbau der Ufer mit Wasserbausteinen zurückzuführen ist. Organismen, die kiesige (Akal) und sandige Substrate (Psammal) bevorzugen, sind hingegen kaum vorhanden. Hier bestätigt sich die Vermutung, dass zu wenig besiedelbare Substrate vorhanden sind. Auch Taxa mit einer Präferenz für Phytal sind deutlich unterrepräsentiert. Dies lässt darauf schließen, dass die Besiedlung der Lippesohle mit Makrophyten deutlich zu gering ist. Auch der Anteil an besiedelbarem Totholz ist zu gering. Insgesamt ist die Verteilung der vorhandenen Habitatpräferenzen der Messstelle für einen Sandgeprägten Tieflandfluss eher untypisch und die Substratdiversität ist zu gering. 34

35 7 Habitatpräferenzen LIT AKA PSA PEL ARG POM PHY SON Abbildung 13: Verteilung der Habitatpräferenzen der Makrozoobenthoszönose an der Messstelle 5157 in der Lippe (grau) im Vergleich zur Referenzverteilung für den LAWA-Typ 15 g (grün umrandet) Auf diese Weise wurden die Defizite in der Makrozoobenthoszönose für alle Messstellen abgeleitet (vgl. Anhang II). Zu berücksichtigen ist dabei, dass an den meisten Messstellen Neozooen, v.a. Dikerogammarus villosus, dominant auftreten, die die Ergebnisse der Defizitanalyse verfälschen können. Beeinträchtigungen durch das dominante bzw. ausschließliche Vorkommen von Neozooen können sich auch auf die Ergebnisse der Saprobie auswirken, so dass trotz unveränderter organischer Gewässerbelastung schlechtere Einstufungen in der Saprobie die Folge sind. Ggf. könnte zukünftig eine Anpassung des Leitbilds unter Berücksichtigung von Neozooen erforderlich werden. Abbildung 14 zeigt die Zustandsbewertung des Makrozoobenthos der Lippe von Dorsten bis Lünen. 35

36 Abbildung 14: Zustandsbewertung des Makrozoobenthos der Lippe von Dorsten bis Lünen Makrophyten Die Makrophyten wurden nicht im Detail herangezogen, da die Analyse der übrigen Qualitätskomponenten (Fische und Makrozoobenthos) valide Ergebnisse erbrachte. Abbildung 15 zeigt die Gesamtbewertung der Makrophyten der Lippe von Dorsten bis Lünen. Abbildung 15: Gesamtbewertung der Makrophyten der Lippe von Dorsten bis Lünen 36

37 KENN_OFWK DE_NRW_278_ DE_NRW_278_3179 DE_NRW_278_3527 DE_NRW_278_4197 DE_NRW_278_473 Umsetzungsfahrplan Hydromorphologie Wasserqualität Gemäß der Arbeitshilfe (LANUV NRW 211) müssen Die Belastungen aus anderen Bereichen als der Hydromorphologie ( ) in dem Maße reduziert werden, dass sie die Zielerreichung (guter ökologischer Zustand, gutes ökologisches Potenzial) nicht beeinträchtigen. Die Wasserqualität wird durch Parameter des chemischen Zustands und des ökologischen Zustands beschrieben. Der chemische Zustand wird Anhand von 33 prioritären Schadstoffen (z.b. Diuron etc.) bzw. Schadstoffgruppen gemäß Anhang X WRRL sowie weiteren acht Schadstoffen gemäß Anhang IX der WRRL bewertet. Des Weiteren ist Nitrat (Nitrat-Richtlinie 91/676/EWG) zur Einstufung des chemischen Zustandes zu bewerten. Werden die vorgegebenen Grenzwerte eines dieser Parameter überschritten, so wird der chemische Zustand mit nicht gut bewertet. Die Tabelle 8 zeigt die Wasserkörper im Planungsraum und ihre Bewertung des chemischen Zustands. Tabelle 8: Wasserkörper im chemischen Zustand nicht prioritäre Metalle 37 HMWB- erheblich erheblich natürlich natürlich Ausweisung verändert verändert natürlich Chemischer Zustand Nicht gut Nicht gut Nicht gut Nicht gut Nicht gut Nitrat-Stickstoff gut gut gut gut gut Metalle prioritär gut gut gut gut gut Höchstens mäßig Höchstens mäßig Höchstens mäßig Höchstens mäßig Höchstens mäßig PSM prioritär gut gut gut gut gut PSM nicht prioritär gut gut gut gut gut Sonstige Stoffe prioritär Nicht gut Nicht gut Nicht gut Nicht gut Nicht gut Sonstige Stoffe nicht prioritär gut gut gut gut gut

38 Ist der chemische Zustand eines Wasserkörpers mit nicht gut bewertet, ergibt sich nach WRRL ein eigenständiger Handlungsbedarf, der Maßnahmen zur Reduzierung der entsprechenden Belastung erfordert. Die Herleitung solcher Maßnahmen ist nicht Bestandteil des vorliegenden UFP. Zur Bewertung des ökologischen Zustands werden zum einen die allgemeinen chemischphysikalischen Parameter (z.b. ph-wert, Temperatur, Sauerstoffgehalt) unterstützend herangezogen. Zudem werden weitere chemische Parameter (Teilmenge der Parameter zur Bewertung des chemischen Zustands) auch bei der Bewertung des ökologischen Zustands berücksichtigt (z.b. Kuper, Zink). Daneben wird auch die Bewertung der Saprobie des Makrozoobenthos zur Bewertung der Wasserqualität (Belastung des Gewässers mit organischen, biologisch abbaubaren und sauerstoffzehrenden Substanzen) herangezogen (Kap ). Im Gebiet der Lippe von Dorsten bis Lünen ist die Saprobie überwiegend mit gut bewertet. Neben einer organischen Belastung nehmen auch die vorkommenden Neozooen erheblichen Einfluss auf die Einstufung der Saprobie, so dass auch das dominante bzw. ausschließliche Vorkommen von Neozooen für die z.t. mäßige Bewertung der Saprobie verantwortlich sein kann. Die z.t. erhöhten Nährstoffwerte in der Lippe werden neben diffusen Einträgen aus der Landwirtschaft auch auf punktuelle Siedlungswassereinleitungen / kommunale Kläranlagen zurückgeführt. Die Schwermetallbelastungen ergeben sich wahrscheinlich aus den entwässerten Siedlungsflächen, in dem das abfließende Regenwasser durch Autoverkehr, Metalldächer, Zinkregenrinnen und Industriestandorte verschmutzt wird. Zudem ist von einer Belastung durch TBT und PAK auszugehen, die auf frühere industrielle Anwendungen und das Verkehrsaufkommen in den dichter besiedelten Gebieten zurückzuführen ist. Zusätzlich ist v.a. auch die Wärmebelastung der Lippe durch die Nutzung zur Kühlung der Kraftwerke und Grubenwassereinleitungen zu berücksichtigen, die im gesamten Lippeabschnitt von Dorsten bis Lünen wirksam ist. 5 Planerische Rahmenbedingungen 5.1 Hydromorphologische Programmmaßnahmen Im Rahmen der Runden Tische wurden in den vergangenen Jahren für die berichtspflichtigen Oberflächenwasserkörper (OWK) Programmmaßnahmen ermittelt, welche zur Beseiti- 38

39 gung der nachgewiesenen Defizite (unter Berücksichtigung der Nutzungsansprüche und Restriktionen) herangezogen werden. Die Programmmaßnahmen sind in den Steckbriefen zu den Maßnahmenprogrammen aufgeführt. Sie liefern daher eine wichtige Grundlage und den verbindlichen Rahmen für die Herleitung der Maßnahmen. Die Tabelle 8 zeigt diejenigen Programmmaßnahmen je Wasserkörper, welche für den Umsetzungsfahrplan relevant sind. Die im Rahmen dieses Umsetzungsfahrplanes ermittelten hydromorphologischen Maßnahmen konkretisieren die Programmmaßnahmen. Eine Zuordnung dieser differenzierteren Maßnahmen zu den Programmmaßnahmen findet sich in Anhang III. Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm Landwirtschaft mit einer direkten Relevanz für hydromorphologische Maßnahmen sind ebenfalls in der Tabelle 8 aufgeführt. Tabelle 9: Relevante Programmmaßnahmen im Planungsraum Neben den Programmmaßnahmen dienten die durchgeführten Defizitanalysen der biologischen Qualitätskomponenten, die Maßnahmen des Lippeauenprogramms (siehe nachfolgendes Kap.) und die von den Workshopteilnehmern aufgrund ihrer spezifischen Ortskenntnis eingebrachten Maßnahmenvorschläge der Maßnahmenfindung im Rahmen des UFP. 39

40 5.2 Gewässerentwicklungskonzepte und planungen Für den gesamten Planungsraum liegt das Lippeauenprogramm (LIPPEVERBAND 1995) vor. Dabei handelt es sich um eine Angebotsplanung im Gewässerauenprogramm NRW, welches die Verbesserung der ökologischen und hydrologischen Funktionen der Lippe und ihrer Aue zum Ziel hat. Innerhalb des Umsetzungsfahrplans diente dieses Konzept als Grundlage für die weitere Planung. Dafür wurde die bestehende Planung vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus der Bedarfsanalyse ausgewertet und die relevanten hydromorphologischen Maßnahmen identifiziert. Diese wurden in einen Maßnahmenkatalog übersetzt (vgl. Toolbox in Anhang VI) und durch weitere Maßnahmen ergänzt. 5.3 Schutzgebiete Im Planungsraum befinden sich zahlreiche Flächen, die einem besonderen Schutzstatus angehören. Zu den Natura 2-Gebieten zählen FFH-Gebiete, die entlang der Lippe zu finden sind. Vogelschutzgebiete sind im Planungsraum nicht vorhanden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Naturschutzgebieten. Die Schutzgebiete werden im Anhang I aufgelistet und hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und ihrer Entwicklungsziele näher erläutert. Die Lage und Ausdehnung der Naturschutzgebiete und der FFH-Gebiete ist in den Maßnahmenkarten dargestellt. Zwischen den Zielen der EG-WRRL und denen des Naturschutzes lassen sich oftmals Synergien nutzen, insbesondere, was die Erhaltung und Förderung der Gewässerlebensräume betrifft. So bezieht sich das Erreichen eines "guten ökologischen Zustandes" bzw. eines guten ökologischen Potenzials auch auf die Lebensräume der biologischen Qualitätskomponenten und hat somit positive Wirkungen auf weitere Organismengruppen (KORN et al. 25). Neben der Nutzung von Win-Win-Situationen sind jedoch auch Konflikte möglich, vor allem, wenn es sich um kulturhistorisch geprägte bzw. anthropogen entstandene Lebensräume handelt. Beispielsweise kann die Anlage von nutzungsfreien, gehölzbestandenen Uferstreifen entlang eines Gewässers in einer Kulturlandschaft mit offenem Charakter und extensiver Grünlandnutzung zu Flächenkonkurrenz führen. Um Konflikte frühzeitig zu vermeiden oder sie zu minimieren, sollten gezielte Abstimmungen der notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele nach EG-WRRL mit dem Natur- und Landschaftsschutz erfolgen. 4

41 5.4 Denkmalschutz Von den Planungen des UFP können Baudenkmäler betroffen sein. Dies können u.a. Wehre, vorindustrielle Manufakturen, Fabrikationsanlagen der Gründerzeit, Brücken sowie Wasserburgen und Wasserschlösser sein. Funktion und Erhalt dieser Baudenkmäler sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Zudem sind im Falle einer Maßnahmenumsetzung die Belange des Bodendenkmalschutzes bei den einzelnen Planungs- und Verfahrensstufen zu berücksichtigen (z.b. durch einen archäologischen Fachbeitrag). 5.5 Siedlungswasserwirtschaft Trinkwasserschutzgebiete (Wasserschutzzonen) der Kategorien I und II erlauben keine oder nur geringe Eingriffe in die bestehenden Bodenstrukturen und stellen daher einen Restriktionsbereich für flächenintensive hydromorphologische Veränderungen der Gewässer dar. Einen weiteren Zwangspunkt bei der Umsetzung umfangreicherer Renaturierungsmaßnahmen stellen Einleitungen dar. Sie sind vor einer Beeinträchtigung infolge hydromorphologischer Maßnahmen durch besondere Sicherungsmaßnahmen oder durch Verlegung zu schützen. Synergien können dort geschaffen werden wo siedlungswasserwirtschaftliche Einleitungen optimiert werden müssen. Eine Möglichkeit bietet hier das Vorgehen nach BWK M3/M7 (s. BWK 24 und BWK 28). 5.6 Altlasten/-verdachtsflächen Bei der Planung neu anzulegender Strahlursprünge wurden Informationen zu Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen der Kreise herangezogen. Bei diesen Flächen handelt es sich u.a. um industrielle Altstandorte, Aufschüttungen, Verfüllungen und betriebsbedingte Ablagerungen, welche potenziell belastete Böden aufweisen könnten. Diese Flächen können zu einer Zunahme der Kosten und zeitlichen Verzögerung bei der Umsetzung von Maßnahmen führen. Daher wurden diese Bereiche i.d.r. nicht in Strahlursprünge integriert und folglich von umfangreicheren Maßnahmen, insbesondere flächenbezogenen Maßnahmen, ausgenommen. 5.7 Flächenverfügbarkeit Bei der Planung wurde die Flächenverfügbarkeit in Form von öffentlichen Flächen analysiert. Es kann i.d.r. davon ausgegangen werden, dass diese Flächen vergleichsweise günstige Bedingungen für einen Umsetzung von Maßnahmen bieten. Handelt es sich bei diesen Flä- 41

42 chen um landwirtschaftliche Nutzflächen sollte bei Maßnahmenumsetzung eine Einbeziehung des Pächterschutzes berücksichtigt werden. 5.8 Grundsätzliche Restriktionen Grundsätzliche Restriktionen im Bereich des Planungsraumes stellen Siedlungs- und Industrieflächen und größere Verkehrswege (inkl. Kanäle) sowie Deiche dar. Diese Restriktionen wurden in die Planung integriert. Durch die Mitarbeit der Workshopteilnehmer konnten z.t. nicht erfasste Restriktionen wie z.b. neu geplante Industrieflächen ergänzt werden. Generell erfolgte die Verortung von neu anzulegenden Strahlursprüngen und Trittsteinen in restriktionsarmen Bereichen. Die Funktionsfähigkeit und Standsicherheit von Verkehrswegen und Hochwasserschutzanlagen wird bei der Umsetzung von Maßnahmen nicht gefährdet. Leitungstrassen und Radbzw. Fußwege stellen keine grundsätzlichen Restriktionen dar denn diese können ggf. verlegt werden. 6 Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes Im Folgenden werden die konkrete Anwendung und die Ergebnisse des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts im Planungsraum der Lippe von Dorsten bis Lünen erläutert. Die Besiedlung von Fließgewässern und die Ausbreitungsmechanismen und -distanzen der Organismen sind vom Gewässertyp abhängig. Daher ist für die Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes eine gewässertypbezogene Betrachtung notwendig (LANUV 211). Die Lippe von Dorsten bis Lünen wird der Gewässertypgruppe der Mittelgroße bis große Gewässer des Tieflands zugeordnet. Die betrachteten Wasserkörper (DE_NRW_278_, DE_NRW_278_3179, DE_NRW_278_3527, DE_NRW_278_4197, DE_NRW_278_ 473) besitzen ein Einzugsgebiet über 1. km². Die sich daraus ergebende Anforderung an die Strahlursprungslänge ist in Tabelle dargestellt. Tabelle : Anforderungen an die Strahlursprungslänge im Planungsraum Gewässertypgruppe mittelgroße bis große Gewässer (Mittelgebirge und Tiefland) Wasserkörper DE_NRW_278_ (z.t.) DE_NRW_278_3179 DE_NRW_278_3527 DE_NRW_278_4197 DE_NRW_278_473 Länge eines Strahlursprungs (Fische und Makrozoobenthos) mind. 2. m (EZG km²) zusammenhängend 42

43 In Tabelle 11 werden die strukturellen Anforderungen an Strahlursprüngen in natürlichen Wasserkörpern dargestellt. Die Angaben beziehen sich auf die vorliegende Gewässerstrukturkartierung (LUA NRW 1998, 21b) in der 7-stufigen Bewertungsskala. Tabelle 11: Anforderungen an die strukturelle Ausstattung der Strahlursprünge Gewässertypgruppe Sohle (Fische und Makrozoobenthos) Ufer (Fische und Makrozoobenthos) Umfeld (Fische und Makrozoobenthos) Alle Gewässertypgruppen naturnahe gewässertypspezifische Sohlstrukturen (GSG Sohle 1-3) naturnahe gewässertypspezifische Uferstrukturen (GSG Ufer 1-3) Naturnahe gewässertypspezifische Umfeldstrukturen (GSG Umfeld 1-3) Für die Qualitätskomponenten Fischfauna und Makrozoobenthos wurden die Bewirtschaftungsziele bisher noch nicht erreicht. Daher wurden bei der konzeptionellen Verortung der Funktionselemente die in Tabelle 12 angegebenen Reichweiten der Strahlwirkung berücksichtigt. Tabelle 12: Maximale Reichweite der Strahlwirkung Gewässertypgruppe mit der Fließrichtung Fische entgegen der Fließrichtung mit der Fließrichtung Makrozoobenthos entgegen der Fließrichtung mittelgroße bis große Gewässer (Tiefland) max. so lang wie der Strahlursprung, höchstens 2.5 m max. so lang wie der Strahlursprung, höchstens 2. m max. halbe Länge des Strahlursprungs, höchstens 2. m (derzeit) nicht quantifizierbar Die Strahlwege wurden vorerst an der Lippe nicht weiter differenziert, da es das Ziel ist, möglichst viele Strecken als Aufwertungsstrahlwege (einschließlich Trittsteinen, d.h. Strahlwege mit mäßig beeinträchtigten Habitat- und Besiedlungsverhältnissen) zu entwickeln. Folgende strukturelle Anforderungen an die Fließgewässerstrecken sind dabei nach Möglichkeit zu entwickeln: Tabelle 13: Anforderungen der Aufwertungsstrahlwege an die Gewässerstruktur Gewässertypgruppe Sohle Ufer Umfeld mittelgroße bis große Gewässer (Tiefland) vergleichsweise naturnahe gewässertypspezifische Sohlstrukturen (v.a. Strömungsdiversität, Tiefenvarianz) (GSG Sohle mind. 5 und besser) vergleichsweise naturnahe gewässertypspezifische Uferstrukturen (v.a. lebensraumtypische Gehölze) (GSG Ufer mind. 5 und besser) vereinzelt naturnahe gewässertypspezifische Umfeldstrukturen (v.a. Nebengerinne/ Flutrinnen und/oder Altarme/- wasser) (GSG Umfeld mind. 6 und besser) 43

44 Ein sehr wichtiger Faktor für eine funktionierende Strahlwirkung ist die Durchgängigkeit des Gewässers, die neben den Querbauwerken auch von den daran gekoppelten Rückstaubereichen abhängt. Dazu bestehen im Planungsraum folgende Anforderungen: Tabelle 14: Anforderungen an die Durchgängigkeit von Querbauwerken, an Rückstaubereiche und an die Gewässerunterhaltung Gewässertypgruppe Durchgängigkeit (Fische und Makrozoobenthos) Rückstau (Fische und Makrozoobenthos) Gewässerunterhaltung (Fische und Makrozoobenthos) mittelgroße bis große Gewässer (Tiefland) keine bis geringe Durchgängigkeitsdefizite (A, B) kein Rückstau (A) bedarfsorientierte ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung 6.1 Identifizierung vorhandener potenzieller Strahlursprünge Innerhalb des Planungsraumes konnte ein Bereich identifiziert werden, welcher die Anforderungen an die Qualität und Quantität eines Strahlursprungs erfüllt. Die Abbildung 16 zeigt den vorhandenen potenziellen Strahlursprung im Bereich HALIMA. Abbildung 16: vorhandener Strahlursprung im Planungsraum 6.2 Entwicklung zusätzlicher Strahlursprünge Ausgehend von naturnahen Strukturen und den Anforderungen des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes erfolgte die konzeptionelle Verortung der neuen Strahlursprünge im Planungsraum. Hierbei handelt es sich um Suchräume für neue Strahlursprünge die unter der Berücksichtigung relevanter Restriktionen vorläufig verortet wurden. Im Rahmen des Arbeits- 44

45 treffens mit dem Lippeverband und des Workshops wurden diese Suchräume den lokalen Verhältnissen und entsprechend dem Expertenwissen angepasst. Im gesamten Planungsraum wurden zehn neu anzulegende Strahlursprünge geplant. Diese sind in den Maßnahmenkarten (Anlage) und -tabellen (Anhang VII) verzeichnet. 6.3 Entwicklung von Strahlwegen und Trittsteinen In der Planung wurden alle Gewässerabschnitte zwischen den Strahlursprüngen zunächst als Aufwertungsstrahlwege (s.o.) betrachtet. Innerhalb dieser Abschnitte wurden zusätzlich qualitativ hochwertige, neu anzulegende Trittsteine verortet, die in den Maßnahmenkarten und -tabellen gesondert gekennzeichnet wurden. Daneben bestehen bereits zahlreiche kleinere Trittsteine innerhalb der Strahlwege bzw. wurden diese durch umgesetzte Maßnahmen geschaffen (z.b. durch die punktuelle Entfernung von Uferverbau). Im Planungsraum konnten insgesamt vier solcher Trittsteine identifiziert werden. Die Trittsteine erfüllen (teilweise) die qualitativen Anforderungen eines Strahlursprungs (GSG von 3 und besser). Bezüglich ihrer Quantität (Länge) genügen sie den Anforderungen jedoch nicht. Die geschaffenen Trittsteine wurden gesondert gekennzeichnet und in die Planung integriert. So wurden beispielsweise bereits umgesetzte Maßnahmen mit weiteren Maßnahmen unterlegt und damit ausgedehnt. Dadurch kann in diesen Bereich ein neuer Strahlursprung geschaffen werden. Die Abbildung 17 gibt beispielhaft einen Überblick über die Lage der neu zu entwickelnden Strahlursprünge und Trittsteine im Planungsraum. Abbildung 17: Neu anzulegende Strahlursprünge und qualitativ hochwertige Trittsteine im Planungsraum 45

46 7 Hydromorphologische Maßnahmen Im folgenden Kapitel wird erläutert, wie die Maßnahmen für die verschiedenen Funktionselemente konkretisiert wurden. Dabei wurden die Ergebnisse aus der Defizitanalyse der biologischen Qualitätskomponenten und die planerischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Alle im Rahmen dieses Umsetzungsfahrplans entwickelten Maßnahmen sind ausführlich in der Toolbox (Anlage VI) erläutert. Eine räumliche/inhaltliche Zuordnung erfolgt über die Maßnahmenkarten (Anlage) bzw. die Maßnahmentabelle (Anhang VII). 7.1 Herleitung der Maßnahmen für die Funktionselemente Die Herleitung der Maßnahmen basiert neben den Programmmaßnahmen (Kap. 5.1) auf den Defiziten der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos. Über die Ansprüche der Makrophyten an die hydromorphologische Ausstattung des Gewässers liegen zurzeit noch keine ausreichenden Erkenntnisse vor, um daraus einen konkreten Maßnahmenbedarf ableiten zu können. In Kapitel 4.2 wurde die aktuelle Situation der Fische und des Makrozoobenthos im Planungsraum vorgestellt. Neben dem generellen Maßnahmenbedarf aufgrund vorherrschender Defizite konnten durch die Analyse der Probestellenmassendaten differenzierte Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welche Artengruppen etc. fehlen und welche Ansprüche diese an die hydromorphologische Ausstattung des Gewässers stellen. Vor allem Gewässerausbau, aber auch angrenzende Siedlungsbereiche sowie intensive landwirtschaftliche Nutzungen, führen zu folgenden hydromorphologischen Defiziten bei der Fischfauna und beim Makrozoobenthos: fehlende Strukturvielfalt (Sohle, Ufer, Umfeld) fehlende Substrate (z.b. Totholz, Kies) mangelnde Breiten- und Tiefenvarianz Defizite in der Substratdiversität Defizite in der Strömungsdiversität fehlende Ufer-/Wasservegetation Defizite bei der ökologischen Durchgängigkeit Feinsedimenteinträge 46

47 Bei der in den folgenden Kapiteln beschriebenen Konkretisierung der Maßnahmen entscheiden diese hydromorphologischen Defizite mit über die UFP-Relevanz der Maßnahme. Ein Abgleich mit den Programmmaßnahmen im Planungsraum ergab, dass diese weitestgehend die differenzierte Herleitung der Maßnahmen auf Grundlage der biologischen Defizite inhaltlich abdecken. Nach der Identifikation der UFP-Maßnahmen mit Hilfe des Lippeauenprogramms (Kap. 5.2) fand ein weiterer Prüfprozess statt, ob an allen Funktionselementen ausreichend Maßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Defizite aus Sicht der Biologischen Qualitätskomponenten beschrieben werden. An einzelnen Gewässerabschnitten wurden daher noch Maßnahmen ergänzt. Bei der Ausweisung der Maßnahmen wurden auch weitere Informationen zu den Gebieten, wie der Anteil an Öffentlichen Flächen, an Altlasten und an Schutzgebieten, berücksichtigt Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit Innerhalb des Strahlwirkungskonzeptes nimmt die Durchgängigkeit des Gewässers eine Schlüsselstellung ein, da nur dann eine Wanderung der Fließgewässerorganismen gewährleistet ist. Bei der Wiederherstellung der Durchgängigkeit ist zu beachten, dass nicht nur das Querbauwerk, sondern auch der möglicherweise oberhalb liegende Rückstaukörper relevant ist, da vor allem für Makrozoobenthos der Rückstaubereich genauso wenig durchwanderbar ist wie das eigentliche Querbauwerk. Nur der Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes kann daher unter Umständen nicht ausreichen, um eine Passierbarkeit herzustellen. Aus diesem Grund wurden im Umsetzungsfahrplan sowohl die Querbauwerke als auch die Rückstaukörper mit Maßnahmen zum Rückbau/Umbau belegt. Zur Lokalisierung und Identifikation der Querbauwerke wurde das Querbauwerksinformationssystem (QuIS) ausgewertet. Die Rückstaulängen, die auch in den Karten dargestellt sind, basieren auf einem NRW-weit vorliegenden Datensatz, der ursprünglich aus QuIS generiert wurde. Sowohl die Querbauwerksangaben als auch die Rückstaulängen wurden mit den Informationen des Lippeverbandes abgeglichen. Eine Überprüfung und Anpassung des konkreten Maßnahmenbedarfs fand sowohl im Arbeitstreffen mit dem Lippeverband als auch im Workshop mit Hilfe der VorOrt-Kenntnis der anwesenden Experten statt. 47

48 Alle Durchgängigkeitsmaßnahmen sind Teil der Maßnahmengruppe eines Funktionselementes, um den räumlichen Bezug zu wahren. Aufgrund der hohen Relevanz wurden jedoch die Priorisierung und die Angabe des angestrebten Umsetzungszeitraums je Einzelmaßnahme vorgenommen Vorgehen bei vorliegenden konzeptionellen Planungen Für den gesamten Planungsraum liegt das Lippeauenprogramm (1995) des Lippeverbandes vor. Dabei handelt es sich um eine Planung, welche die Verbesserung der ökologischen und hydrologischen Funktionen der Lippe und ihrer Aue zum Ziel hat und als konzeptionelle Angebotsplanung erarbeitet wurde. Innerhalb des Umsetzungsfahrplans diente das Lippeauenprogramm als eine wichtige Grundlage für die Maßnahmenentwicklung innerhalb des Umsetzungsfahrplans, da vor Ort Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit geprüft und erarbeitet wurden. Somit liefern sie einen fachlich schlüssigen Maßnahmenpool, aus dem sich zielführende, hydrologisch relevante Maßnahmen ableiten lassen. Die Analyse des Lipppeauenprogramms bestand darin, die für den UFP relevanten hydromorphologischen Maßnahmen zu identifizieren. Maßnahmen wie beispielsweise die Umwandlung von Acker in Grünland oder Ähnliches werden im Umsetzungsfahrplan nicht weiter berücksichtigt, da sie keine Auswirkungen auf die Hydromorphologie bzw. die biologischen Qualitätskomponenten haben. Die Maßnahmen werden in einheitliche UFP-Maßnahmen übertragen und in einen Maßnahmenkatalog übersetzt, um eine gewässerübergreifende Vergleichbarkeit der Maßnahmen zu gewährleisten (vgl. Toolbox in Anhang IV). So wird z.b. aus der Konzeptmaßnahme Anlage von Uferstreifen die UFP-Maßnahme VN-1 Anlage eines Uferstreifens. Der UFP-Maßnahme ist auf den Karten ein Piktogramm zugeordnet, das über Hinweislinien den Maßnahmenort weiter lokalisiert. Abbildung 18: Beispielhaftes Piktogramm einer UFP-Maßnahme Um die Maßnahmen eindeutig zu gestalten, erhält jede Maßnahme zusätzlich eine fortlaufende Nummerierung, z.b. VN-1.14, in den Karten und der Maßnahmentabelle. 48

49 Die Maßnahmen aus dem Lippeauenprogramm wurden, soweit für die Zielerreichung erforderlich, um weitere Maßnahmen ergänzt. Beispielsweise wurden zur Verbesserung der Biologischen Qualitätskomponente Fische abschnittsweise Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung von Auengewässern und strukturen bzw. die Neuanlage von Auengewässern ergänzt. 7.2 Kostenschätzung Um eine Planung des zukünftig benötigten Mitteleinsatzes zu ermöglichen, wurde eine erste grobe Schätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten bei Maßnahmenrealisierung vorgenommen. Die Grundlage für die Kostenermittlung bilden abgestimmte Einheitspreise und der ermittelte Maßnahmenumfang. Tabelle 15 stellt eine Übersicht der im Rahmen des Umsetzungsfahrplans ermittelten und als technisch machbar bzw. zu prüfenden Maßnahmen und ihrer geschätzten Kosten dar. Einige Maßnahmen können aufgrund ihrer individuellen Ausprägung stark variierende Kosten aufweisen. Für diese Maßnahmen muss eine Einzelfallbewertung (EFB) vorgenommen werden. Tabelle 15: Kostenschlüssel Kostenschlüssel Maß.-Nr.Maßnahmenart Beschreibung Kosten Preis Faktor Einheit Prämissen 1. im Schnitt 1 Stamm pro HG-2 Belassung/Einbringung von Totholz Sicherung durch Stahlseile o.ä. /Stk,1 Stk m HG-7 Rückbau von Uferverbau /m² 4 m² Wasserbausteine in 4 m breiten Streifen, Kosten Mittel VN-1 Anlage eines Uferstreifens 3% Initialpflanzung, 7% Sukzession, Anwuchspflege in den ersten Jahren (3 m Breite je Seite) 6,5 /m² 6,5 6,5 m² HA-1 Neutrassierung des Gewässerverlaufes 4 m Breite 15 /m³ m³ 3,5 m tiefes Gerinne (GOK bis Sohle) HG-12 Anbindung Nebengewässer m Länge, 3,5 m tiefes Gerinne, Aufweitung je 2 m pro Seite 15 /m³ m³ HG-9 Aufweitung des Gerinnes 15 /m³ 15 7 m³ je Seite m =2 m gesamt, Aushub 3,5 m HA-2 Anlage/Entwicklung von Nebengerinnen/Rinnen 15 /m³ m³ 2,5 Tiefe, m Breite VN-6 Extensivierung/Aufgabe der Nutzung nur Flächenerwerb - - EFB - Auf Grundlage dieser Einheitspreise wurden die Kosten ermittelt. Demnach belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahmen auf rd. 3 Mio. Euro. Für alle geplanten Funktionselemente Strahlursprünge (SU), Trittsteine (TS) und Strahlwege (SW) wurden keine zusätzlichen Kosten für den Flächenerwerb abgeschätzt. Die Kosten können je nach Bedarf (z.b. Breite des Uferstreifens) und Verfügbarkeit erst bei der Detailplanung ermittelt werden. 49

50 Es bleibt festzuhalten, dass es sich bei dieser Form der Kostenermittlung um eine grobe Kostenschätzung handelt. Die zum Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung real anfallenden Kosten sind durch Detailplanungen und den Abgleich mit dem dann aktuellen Preisgefüge zu ermitteln. 7.3 Priorisierung der Maßnahmen Die Ergebnisse der Priorisierung sind in der Maßnahmentabelle in Anhang VII dargestellt. Um eine praxisnahe Priorisierung der Maßnahmen vorzunehmen empfiehlt es sich auf lokaler Ebene solche Maßnahmen vorzuziehen, die eine hohe Akzeptanz während des Workshops aufweisen (Maßnahme machbar und geringe Ablehnung/Bedenken); für die die benötigten Flächen bereits verfügbar sind; die bereits aktuell vorhandenen Potenziale nutzen (z.b. naturnahe Strukturen, die mit geringem Maßnahmenumfang zu einem Strahlursprung aufgewertet werden können) (LANUV 211). Zusätzlich fließen die Ergebnisse der Defizitanalyse der biologischen Qualitätskomponenten in die Priorisierung ein. Zur Erreichung des guten ökologischen Zustands/Potenzials im Bereich der Lippe von Dorsten bis Lünen sind daher Maßnahmen prioritär, die eine hohe ökologische Effektivität bzgl. der Komponenten Fische und Makrozoobenthos aufweisen. Diese Einschätzung wurde mit Hilfe einer Maßnahmen-Komponenten-Matrix vorgenommen (s. Anhang IV). In den Maßnahmentabellen sind die Einzelmaßnahmen in Maßnahmengruppen unterteilt. Die Unterteilung der Maßnahmengruppen erfolgte dadurch, dass jede Einzelmaßnahme einem Funktionselement zugeordnet wurde. Die aufeinanderfolgenden Funktionselemente wurden beginnend von Dorsten bis nach Lünen nummeriert. Auf den ersten Strahlweg (SW 1) folgt demgemäß der erste Strahlursprung (SU 1) und darauf wiederum der zweite Strahlweg (SW 2). Trittsteine (TS) werden als Bestandteil des Strahlweges begriffen und diesen zugeordnet. Die Lokalisierung und Einteilung der Maßnahmengruppen erlaubt eine räumlich-funktionale Priorisierung der Maßnahmen. So sind solche Maßnahmen, die sich innerhalb eines neu zu etablierenden Strahlursprungs befinden generell höher zu priorisieren, als solche die innerhalb des Strahlweges liegen. 5

51 Durch einen Abgleich der ökologischen Effektivität mit der realen Umsetzbarkeit der Maßnahmengruppen (Spalte Umsetzbarkeit, dabei berücksichtigt u.a. Flächenverfügbarkeit und Einschätzung der Machbarkeit im Workshop) ergibt sich schließlich die Priorität (Spalte Priorität ). Diese wurde in die Bewertungsstufen A (höchste Priorität), B (mittlere Priorität) und C (niedrigste Priorität) eingeteilt. Für die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes ist die Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers essentielle Voraussetzung. Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit an Querbauwerken (Auf- und Abstieg) sind daher von höchster Priorität. Daher werden die Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit einzeln und nicht in Form einer Maßnahmengruppe betrachtet. Der Umsetzungsfahrplan unterstützt somit auch die Bemühungen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit im gesamten Lippesystem. Durch den Vergleich der Einschätzung der Maßnahmenkosten mit der ökologischen Effektivität (vgl. Maßnahmen-Komponenten-Matrix in Anhang IV) wird zudem die Ermittlung der kosteneffizientesten Maßnahmen erleichtert. 7.4 Zeitliche Einschätzung der Maßnahmenumsetzung Eine erste zeitliche Einschätzung der Maßnahmenumsetzung wurde im Nachgang zum Workshop erarbeitet und innerhalb der Abschlussveranstaltung vorgestellt bzw. durch Bereitstellung der Daten im Internet den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Dabei wurden weitere Informationen und Anmerkungen zu den lokalen Situationen aufgenommen und bei Bedarf die zeitlichen Einschätzungsvorschläge angepasst. Die Maßnahmen sind in drei mögliche Zeitintervalle (Umsetzung bis 212, , ) unterteilt, wie im Muster-Umsetzungsfahrplan beschrieben (MKULNV 211b). Die Zeitintervalle dienen als Orientierung, ob die Maßnahmen kurz-, mittel-, oder langfristig umsetzbar erscheinen und bieten eine Grundlage, den zukünftigen Mittelbedarf zeitlich abzuschätzen. 51

52 8 Hinweise für Maßnahmen anderer Fachplanungen Für die Erreichung der Umweltziele sind vor allem die Verringerung der Temperatur- und der stofflichen Belastung in der Lippe von Dorsten bis Lünen von großer Bedeutung. Maßnahmen zur Verringerung der Wärme-Belastungen, zur Minderung der Folgen der Grubenwassereinleitungen und weitere Maßnahmen zur Reduzierung stofflicher Einträge (z.b. Kupfer und Zink) sollten durch das Maßnahmenprogramm Abwasser vorgenommen werden. Auch Nährstoffeinträge in die Lippe sind von Bedeutung. Hierbei können die im Maßnahmenprogramm Landwirtschaft vorgesehenen Maßnahmen einen sinnvollen Beitrag leisten. Eine angepasste Bewirtschaftung gewässernaher Flächen insbesondere auch zur Beseitigung von Feinsedimenteinträgen aus den (nicht berichtspflichtigen) Nebengewässern kann hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Eine intensive Abstimmung der Programme untereinander wird zukünftig notwendig sein. Die im Rahmen dieses Projektes vorgestellten Maßnahmen haben nicht nur positive biologische Effekte, sie können auch zu einer Attraktivitätssteigerung der Lippe und ihres Umfeldes in der Region beitragen. Im Zuge der Regional- und Stadtentwicklung (Stichwort: Regionale) können die Potenziale einer naturnah gestalteten Flusslandschaft erschlossen und für den Menschen erlebbar gemacht werden. Nur so kann zukünftig für eine umfassende Akzeptanz und Unterstützung derartiger Bemühungen in der Bevölkerung gesorgt werden. 52

53 9 Angaben zur Zielerreichung, Fazit und Ausblick 9.1 Angaben zur Zielerreichung Das Ziel des Umsetzungsfahrplans ist es, Maßnahmen zu konkretisieren, die die hydromorphologische Ausstattung des Gewässers so verbessern, dass sie die Erreichung des guten ökologischen Zustandes/Potenzials nicht limitieren. Die Maßnahmenkonkretisierung erfolgte durch das im Umsetzungsfahrplan angewendete Strahlwirkungskonzept mit seinen verschiedenen Funktionselementen und zahlreichen Maßnahmen, die die Verbesserung der hydromorphologischen Ausstattung des Gewässers gewährleisten sollen. Für eine Abschätzung der Zielerreichung wird die Verteilung der einzelnen Strukturqualitäten für den Planungsraum betrachtet. Die einzelnen Strukturqualitäten (GSG 1-7) werden dafür den Funktionselementen zugeordnet. Die Abbildung 19 zeigt die strukturelle Ausstattung der Lippe von Dorsten bis Lünen im IST-Zustand im Vergleich zur Mindestanforderung für den Ziel-Zustand gemäß Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept.. Ist-Zustand % 1 % Mindestanforderung Ziel-Zustand < % 2 % 15 % > 5 % 69 % 25 % Abbildung 19: Vergleich der Anteile der Funktionselemente im IST-Zustand und der Mindestanforderung an den Ziel-Zustand 53

54 Abbildung 2 zeigt die Anteile der Funktionselemente im Ziel-Zustand sowie zum vorliegenden konzeptionell ermittelten Maßnahmenentwurf. Mindestanforderung Ziel-Zustand Maßnahmenentwurf 15 % < % 25 % > 5 % 21 % 24 % 55 % Abbildung 2: Abgleich der Anteile der Funktionselemente der Mindestanforderung an den Ziel- Zustand und im Maßnahmenentwurf Der Maßnahmenentwurf übertrifft leicht die in der Arbeitshilfe geforderte günstige Verteilung der Strukturelemente für eine Erreichung des guten ökologischen Zustands/Potenzials. Daher kann davon ausgegangen werden, dass mit dem in diesem Umsetzungsfahrplan aufgestellten Maßnahmenentwurf die hydromorphologische Ausstattung so verbessert wird, dass sie die Erreichung des guten ökologischen Zustandes/Potenzials nicht limitiert. 9.2 Fazit und Ausblick Die Anwendung des Strahlursprungs- und Trittsteinkonzepts hat im Ergebnis zu einer Ausweisung von Strahlursprüngen und Trittsteinen geführt. Diese wurden mit entsprechenden Maßnahmenpaketen verknüpft, so dass die strukturellen Voraussetzungen zur Erreichung der Umweltziele an der Lippe von Dorsten bis Lünen geschaffen werden können. Die Festlegung der Funktionselemente erfolgte auf Grundlage der Arbeitshilfe Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis. Die Notwendigkeit/Längen/Distanzen der Funktionselemente sind dabei direkt aus den Defiziten der Biologischen Qualitätskomponenten abgeleitet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden im Workshop und durch Bereitstellung im Internet durch die (Fach-)Öffentlichkeit geprüft, diskutiert, eingeschätzt und 54

55 weiterentwickelt. Sie sind im Nachgang mit den anderen bewirtschaftungsrelevanten Maßnahmenprogrammen (Abwasser und Landwirtschaft) abzustimmen und abzugleichen. Das regelmäßig durchgeführte Monitoring gewährleistet einen Nachweis der Erfolge von zukünftig umgesetzten Maßnahmen. Der weitere Maßnahmenbedarf ist dabei von dem Nachweis der Zielerreichung durch das Monitoring abhängig und kann gezielt gesteuert werden. Die vorgenommene Kostenschätzung bietet den zuständigen Behörden die Möglichkeit im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung den Fördermittelbedarf grob einzuschätzen. 55

56 Literaturverzeichnis DRL (DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE) (28): Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung. - Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege 81. DRL (DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE) (29): Verbesserung der biologischen Vielfalt in Fließgewässern und ihren Auen. - Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege 82. DWA (DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E.V.) (2): Neue Wege der Gewässerunterhaltung - Pflege und Entwicklung von Fließgewässern. Juni 2. - Merkblatt DWA-M 6, Hennef. KORN, N. JESSEL, B., HASCH, B. & MÜHLINGHAUS, R. (25): Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie. Bedeutung der Flussauen für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie - Handlungsempfehlungen für Naturschutz und Wasserwirtschaft. Bonn. LANUV NRW (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN- WESTFALEN) (28): Fortschreibung des Bewertungsverfahrens für Makrophyten in Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen gemäß den Vorgaben der EG-Wasser-Rahmen- Richtlinie. - LANUV Arbeitsblatt 3, Recklinghausen. (verfügbar unter: LANUV NRW (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN- WESTFALEN) (211): Arbeitshilfe Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis. Düsseldorf. LIPPEVERBAND (1995): Lippeauenprogramm. Angebotsplanung im Gewässerauenprogramm NRW. LUA NRW (LANDESUMWELTAMT NORDRHEIN-WESTFALEN) (1998): Gewässerstrukturgüte in Nordrhein-Westfalen. Kartieranleitung. - Merkblätter Nr. 14, Essen. LUA NRW (LANDESUMWELTAMT NORDRHEIN-WESTFALEN) (21a): Leitbilder für die mittelgroßen bis großen Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen. - Merkblätter Nr. 34, Essen. LUA NRW (LANDESUMWELTAMT NORDRHEIN-WESTFALEN) (21b): Gewässerstrukturgüte in Nordrhein-Westfalen. Anleitung für die Kartierung mittelgroßer bis großer Fließgewässer. - Merkblätter Nr. 26, Essen. LUA NRW (LANDESUMWELTAMT NORDRHEIN-WESTFALEN) (21c): Vegetationskundliche Leitbilder und Referenzgewässer für die Ufer- und Auenvegetation der Fließgewässer von Nordrhein-Westfalen. - Merkblätter Nr. 32, Essen. 56

57 MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VER- BRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (211a): Programm Lebendige Gewässer Kooperationen zur Erstellung der Umsetzungsfahrpläne Entwurf. Stand: Mai 211. (verfügbar unter: wiki.flussgebiete.nrw.de) MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VER- BRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (211b): Programm Lebendige Gewässer Muster-Umsetzungsfahrplan. Fortschreibung 2.2. Stand: Mai 211. MUNLV NRW (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VER- BRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-Westfalen) (Hrsg.) (21): Wanderfischprogramm Nordrhein-Westfalen. Statusbericht zur ersten Programmphase 1998 bis 22 - Düsseldorf. MUNLV NRW (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VER- BRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (Hrsg.) (25): Handbuch Querbauwerke. - Düsseldorf. MUNLV NRW (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VER- BRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) (27): Erarbeitung von Instrumenten zur gewässerökologischen Beurteilung der Fischfauna. Projektbericht. - Düsseldorf. MUNLV NRW (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VER- BRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (29): Steckbriefe der Planungseinheiten in den nordrhein-westfälischen Anteilen von Rhein, Weser, Ems und Maas. Oberflächengewässer Lippehauptfluss Dorsten - Lünen, teilweise PE_LIP_ und 1. Düsseldorf. POTTGIESSER, T. & M. SOMMERHÄUSER (28): Aktualisierung der Steckbriefe der bundesdeutschen Fließgewässertypen. (Teil A). UBA-Projekt (Förderkennzeichen 36157). (verfügbar unter: SCHAUMBURG, J., SCHRANZ, C., STELZER, D., HOFMANN, G., GUTOWSKI, A. & J. FOERSTER (26): Handlungsanweisung für die ökologische Bewertung von Fließgewässern zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos. UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN (212): Informationsportal zur Bewertung von Fließgewässern anhand von Makrozoobenthos. (verfügbar unter: 57

58 Anhang 58

59 Anhang I Schutzgebiete NATURA 2 - Gebiete Im Untersuchungsgebiet sind keine Vogelschutzgebiete vorhanden. FFH-Gebiete DE Lippeaue Beschreibung Entwicklungsziel Das Gebiet umfasst die Lippeaue zwischen Unna und Dorsten. Dabei ist der Lauf der Lippe die zentrale Achse dieses großen, abwechslungsreichen und vielfältig gegliederten Gebietes, das trotz überwiegend intensiver Landwirtschaft und Gewässerregulierung noch zahlreiche Elemente der früheren Auenlandschaft aufweist. Neben einigen naturnahen Flussabschnitten ist die Lippeaue überwiegend durch ein naturnahes Relief geprägt. Mehrfach sind noch Reste von Bruch-, Weichholz- und Hartholz-Auenwäldern vorhanden. Ebenso finden sich hier Altarme mit gut ausgeprägter Verlandungsvegetation bis hin zu Bruchwaldbeständen. Auch die in die Lippe mündenden Bachläufe sind teilweise naturnah erhalten. Neben Feuchtgrünlandflächen und Mähwiesen ist insbesondere an Dämmen und Böschungskanten an Lippe und Niederterrasse örtlich Magerrasenvegetation zu finden. Selbst Dünenbildungen sind kleinflächig noch vorhanden. Das durch Hecken, Kopfbäume, Feldgehölze mit Altbäumen, Baumreihen und Einzelbäume reich strukturierte Gebiet vermittelt so in vielen Teilen das Bild der typischen münsterländischen Kulturlandschaft. In einem durch Bergsenkung vernässten Bereich zwischen Haltern, Marl und Lippramsdorf entwickeln sich großflächig Auenwälder, Röhrichte und weitere Verlandungsbestände. Die Erhaltung und die Entwicklung einer großräumig durchgehenden, in wesentlichen Teilen naturnahen Flussauenlandschaft als Hauptachse eines Biotopverbundes von bundesweiter Bedeutung stehen im Vordergrund der Schutzbemühungen. Vordringliche Ziele des Lippeauenprogrammes sind die Renaturierung der Lippe (u.a. Wiederherstellung der Überflutungsdynamik), die Auwaldentwicklung und die extensive Grünlandnutzung. Wichtiges Teilziel ist die Sicherung der Population der Helm-Azurjungfer. Gleichzeitig bietet eine Vielzahl von auentypischen Strukturen und Lebensräumen, in Verbindung mit der Größe des Gebietes, ein enormes Potential z.b. im Hinblick auf die großräumige Auwaldentwicklung.

60 DE Teilabschnitte Lippe- Unna, Hamm, Soest, Warendorf Beschreibung Altwässer mit ihrer Röhricht-, Schwimmblatt- und Unterwasservegetation und der Flusslauf mit seinen Ufergehölzen kennzeichnen diese Abschnitte der Lippe. Trotz der Lage inmitten einer von Industrie, Landwirtschaft und Siedlung beanspruchten Landschaft ist hier das ursprüngliche Lebensraummosaik eines Fließgewässermittellaufes noch an vielen Stellen erkennbar. Typische Uferstrukturen wie Steilabbrüche stellen wertvolle Nistmöglichkeiten z.b. für den Eisvogel und Uferschwalbe dar. Von herausragender Bedeutung ist die Lippe als Lebensraum für das Bachneunauge. Entwicklungsziel Im Zentrum des Schutzinteresses steht die Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Auenlandschaft, mit Grünland, Auenwald und naturnahen Kleingewässern sowie die Renaturierung der Wasserverhältnisse in der Aue. Der Verlauf der Lippe stellt - insbesondere im Hinblick auf Fischarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie - ein sehr bedeutsames Element der Ost-West-Verbindung im südlichen Münsterland dar. Die im Rahmen des Lippeauenprogrammes beabsichtigten und z.t. bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung sowie zur Renaturierung der Lippe durch Beseitigung der Steinschüttungen sollten intensiv vorangetrieben werden. DE Westruper Heide Beschreibung Die Westruper Heide ist ein bereits 1937 unter Naturschutz gestelltes Dünengelände mit ausgedehnten Zwergstrauchheiden, Sandmagerrasen und Wacholderbeständen. Sie liegt südlich des Halterner Stausees am Rande der ausgedehnten Wälder der Hard. Die B 58 bildet die Nördliche Grenze während die L 652 das Gebiet im Osten leicht anschneidet. Die Westruper Heide ist ein stark besuchtes Naherholungsgebiet. In den letzten Jahren wurden umfangreiche Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahmen durchgeführt; seit etwa 6 Jahren werden die Heideflächen von einer Heidschnuckenherde beweidet. Entwicklungsziel Das Gebiet stellt wegen seiner sehr guten Ausprägung und seiner Lage im Verbreitungsschwerpunkt der münsterländischen Sandheiden den wichtigsten Trittstein außerhalb der Truppenübungsplätze im Biotopverbund der Moore und Heiden im südlichen Münsterland dar. Zentrales Ziel ist die Erhaltung und Verjüngung der offenen Heideflächen und der Wacholderbestände sowie die Erhaltung der Sandmagerrasen. Zur Stabilisierung der Populationen der stark gefährdeten Wildbienenfauna sollten langfristig die westlich an das NSG angrenzenden Magerrasenbereiche in das Schutzgebiet einbezogen werden. Gleiches gilt für den schmalen Waldstreifen im Norden, der das Gebiet zur B 58 hin abschirmt. Dieser sollte zu einem bodenständigen, bodensauren Eichenbzw. Buchenwald entwickelt werden. Von zentraler Bedeutung ist darüber hinaus, dass die bereits erfolgreich begonnenen Maßnahmen zur Lenkung des Erholungsverkehrs konsequent weitergeführt werden.

61 Naturschutzgebiete < m Gewässerentfernung KEN- NUNG Name Schutzziel RE-27 Winkelskolk Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt gemäß LG Paragraph 2, RE-29 NSG Lippeaue - Zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung einer strukturreichen Lippeaue mit Flutmulden, Kleingewässern (Kolk) und Extensivgrünland, insbesondere von seltenen und gefährdeten Pflanzengesellschaften: Wasserpflanzen, Röhrichte und Feuchtwiesen und den daran angepassten Lebensgemeinschaften, insbesondere von Amphibien, Libellen und Kleinsäugern, - Zur Erhaltung von Lippeflutmulden und einem Kolk aus natur- und erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Fläche. Schutzziel: Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt gemäß LG Paragraph 2, - Zur Erhaltung und Förderung einer großräumig durchgehenden, in wesentlichen Teilen naturnahen Flussauenlandschaft als Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung, - Zur Erhaltung und Förderung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tierarten, insbesondere von seltenen und stark gefährdeten Wat-, Wiesen- und Wasservögeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Wasserinsekten, Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten und mageren Grünlandes sowie Röhrichten, naturnahen Auwaldund Feuchtbereichen, - Zur Herstellung und Wiederherstellung von naturnahen Flussauenbereichen, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes, - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 i. V. m. Artikel 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom Hierbei handelt es sich um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des Paragraphen 48d Abs. 4LG - Erlen-, Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E, prioritärer Lebensraum), - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (315), - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (326), - Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (327), - Feuchte Hochstaudenfluren (643), - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwisen (65), - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (919), - Hartholz-Auenwälder (91F), sowie um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i.s. des Paragraphen 48d Abs. 4 LG - Teichfledermaus (Myotis dasycneme), - Kammmolch (Triturus cristatus),

62 - Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), - Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale). Außerdem handelt es sich um Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 79/49/EWG des Rates vom über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i.s. des Paragraphen 48d Abs. 4 LG Vogelarten, die im Anhang I der Richtlinie 79/49/EWG aufgeführt sind - Eisvogel (Alcedo atthis, brütend), - Rohrdommel (Botaurus stellaris, auf dem Durchzug), - Rohrweihe (Circus aeruginosus, brütend), - Wachtelkönig (Crex crex, brütend), - Zwergsäger (Mergus albellus, überwinternd), - Schwarzmilan (Milvus migrans, auf dem Durchzug), - Fischadler (Pandion haliaetus, auf dem Durchzug), - Wespenbussard (Pernis apivorus, brütend), - Kampfläufer (Philomachus pugnax, auf dem Durchzug), - Bruchwasserläufer (Tringa glareola, auf dem Durchzug), Vogelarten der Richtlinie 79/49/EWG, die nicht im Anhang I aufgeführt sind - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus, brütend), - Flussuferläufer (Actitis hypoleucos, keine Angabe), - Spießente (Anas acuta, auf dem Durchzug), - Löffelente (Anas clypeata, brütend), - Krickente (Anas crecca, brütend), - Knäkente (Anas querquedula, brütend), - Tafelente (Aythya ferina, überwinternd), - Baumfalke (Falco subbuteo, brütend), - Bekassine (Gallinago gallinago, auf dem Durchzug), - Nachtigall (Luscinia megarhynchos, brütend), - Gänsesäger (Mergus merganser, überwinternd), - Pirol (Oriolus oriolus, brütend), - Wasserralle (Rallus aquaticus, brütend), - Beutelmeise (Remiz pendulinus, keine Angabe), - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis, brütend), - Grünschenkel (Tringa nebularia, auf dem Durchzug), - Waldwasserläufer (Tringa ochropus, auf dem Durchzug), Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2 Bedeutung für die Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie - Sandtrockenrasen auf Binnendünen (233), - Hainsimsen-Buchenwald (91), - Stieleichen-Hainbuchenwald (916), Vogelarten der Richtlinie 79/49/EWG, die nicht im Anhang I aufgeführt sind COE-27 NSG Lippeaue - Wiesenpiper, (Anthus pratenisis, brütend), - Kiebitz, (Vanellus vanellus, brütend), - Flussregenpfeifer, (Charadrius dubis, brütend). Schutzziel: Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß Paragraph 2 LG NRW in Verbindung mit Paragraph 48 c Abs. 1 LG NRW und dient dem Erhalt

63 einer großräumig durchgehenden, in wesentlichen Teilen naturnahen Flussauenlandschaft und ihrer Lebensräume und Arten, die gemäß der Richtlinie 92/43 EWG des Rates der Europäischen Union zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie), zu schützen sind. Die Festsetzung erfolgt insbesondere - Zur Erhaltung und Entwicklung der Lippeaue als großer Flachlandfluss im Rahmen eines überregionalen Biotopverbundes, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Uferwälder, Grünlandflächen, Obstwiesen, Terrassengehölze, Hecken und Einzelbäume, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten gefährdeter wildlebender Tierarten, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Aue als praegender Bestandteil des Landschaftsbildes, - Zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten für wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen, - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 i.v.m. Artikel 2 der Richtlinie 92/43/ EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom Hierbei handelt es sich um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FHH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i.s. des Paragraph 48 d Abs. 4 LG: - Erlen-, Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E, prioritärer Lebensraum), - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (326), Die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps in seiner kulturlandschaftlichen Prägung sind anzustreben: - feuchte Hochstaudenfluren (643), Die Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstaudenfluren und Waldsäume mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna sowie der artenreichen Flachlandmähwiesen sind anzustreben: - alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (919), Die Erhaltung und Entwicklung naturnaher bodensaurer Eichenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder sind anzustreben: Hartholz-Auenwälder (91F), Die Erhaltung und Entwicklung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie Waldränder sind anzustreben sowie um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als

64 maßgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des 48d Abs. 4 LG: - Teichfledermaus Myotis dasycneme, - Kammmolch Triturus cristatus, - Flussneunauge Lampetra fluviatilis, - Helm-Azurjungfer Coenagrion mercuriale, Außerdem handelt es sich um Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 79/49 EWG des Rates vom über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i.s. des Paragraph 48d Abs. 4 LG: Vogelarten, die im Anhang I der Richtlinie 79/49 EWG aufgeführt sind: - Eisvogel Alcedo atthis (brütend), - Rohrdommel Botaurus stellaris (auf dem Durchzug), - Rohrweihe Circus aeruginosus (brütend), - Wachtelkönig Crex crex (brütend), - Zwergsäger Mergus albellus (überwinternd), - Schwarzmilan Milvus migrans (auf dem Durchzug), - Fischadler Pandion haliaetus (auf dem Durchzug), - Wespenbussard Pernis apivorus (brütend), - Kampfläufer Philomachus pugnax (auf dem Durchzug), - Bruchwasserläufer Tringa glareola (auf dem Durchzug), Weitere Vogelarten nach Artikel 4 (2) der Richtlinie 79/49 EWG: - Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus (brütend), - Flussuferläufer Actitis hypoleucos (keine Angaben), - Spießente Anas acuta (auf dem Durchzug), - Löffelente Anas clypeata (brütend), - Krickente Anas crecca (brütend), - Knäkente Anas querquedula (brütend), - Tafelente Aytha ferina (überwinternd), - Baumfalke Falco subbuteo (brütend), - Bekassine Gallinago gallinago (auf dem Durchzug), - Nachtigall Luscinia megarhynchos (brütend). - Gänsesäger Mergus merganser (überwinternd), - Pirol Oriolus oriolus (brütend), - Wasserralle Rallus aquaticus (brütend), - Beutelmeise Remiz pendulinus (keine Angaben), - Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis (brütend), - Grünschenkel Tringa nebularia (auf dem Durchzug), - Waldwasserläufer Tringa ochropus (auf dem Durchzug), Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2 Bedeutung für die Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Hainsimsen-Buchenwald (91), Weitere Vogelarten nach Artikel 4 (2) der Richtlinie 79/49/ EWG: - Wiesenpieper Anthus pratensis (brütend), - Kiebitz Vanellus vanellus (brütend), - Flussregenpfeifer Charadrius dubis (brütend). UN-52 NSG Lippe- Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. 2 a), b) und c) LG NW

65 aue Selm 1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemein-schaften und Biotopen wildlebender, teils seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb des landesweit bedeutsamen Auenkorridors der Lippe im Stadtgebiet von Selm mit seinen herausragenden Refugial- und Vernetzungsfunktionen. Als besonders schutzwürdige Biotope bzw. Lebensgemeinschaften gelten insbesondere: - Lippe samt ihrer Unterwasservegetation - kleinere Fließgewässer und wasserzügige Siepen - natürliche, eutrophe Stillgewässer und Altwasser samt Schwimmblatt- und Unterwasservegetation - Teiche - Röhrichte und Schilfbestände - trockene bis feuchte Brachen - Saumgesellschaften - Hochstaudenfluren - Weidelgras-Weißkleeweiden verschiedener Ausprägung - Gebüschkomplexe und Baumstrukturen - Weiden-Auwald samt begleitender Baumarten - Weiden-Ufergehölze - Kopfweiden - Obstwiesen 2. Zum Schutz, zur Optimierung und zur Entwicklung von natürlichen Lebensräumen und von Habitaten wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, die in den Anhängen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH- Richtlinie) aufgeführt sind. Zu den Bestandteilen des FFH-Gebietes "Lippeaue" (DE ) zählen, gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie, die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse i.s. des 48d Abs. 4 LG: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (326) - Feuchte Hochstaudenfluren (643) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (315) a) Die Lippeaue von Selm hat für zahlreiche Vogelarten als Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinterungs- und/oder Mausergebiet eine besondere Bedeutung. Zu den im Anhang I der Richtlinie 79/49/EWG aufgeführten Vogelarten, für die entsprechend die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten, gehören u.a. insbesondere: - Eisvogel - Rohrweihe b) Darüber hinaus fungiert die Lippeaue auch als Teil-Lebensraum für u.a. folgende, nicht im Anhang I der Richtlinie 79/49/EWG aufgeführte Vogelarten, für die ebenfalls die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten: Teichrohrsänger, Flussuferläufer, Zwergtaucher, Kiebitz, Nachtigall sowie zahlreiche weitere Wat- und Wasservögel 3. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen insbesondere zur Erhaltung und Förderung einer ausge-

66 UN-53 NSG Lippeaue von Lünen bis Schleuse Horst dehnten, naturnahen Flussaue mit einem abwechslungsreichen Lebensraummosaik und einer besonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbund 4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Lippe und ihrer Aue Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. 2 a), b) und c) LG NW 1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender, teils seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb des landesweit bedeutsamen Auenkorridors der Lippe westlich von Lünen mit seinen herausragenden Refugial- und Vernetzungs-funktionen. Als besonders schutzwürdige Biotope bzw. Lebensgemeinschaften gelten insbesondere: - Lippe samt ihrer Unterwasservegetation - kleinere Fließgewässer und wasserzügige Siepen - natürliche, eutrophe Stillgewässer und Altwasser samt Schwimmblatt- und Unterwasservegetation - Teiche und die ehemalige Schleusenkammer Horst - Röhrichte, Seggenriede und Schilfbestände - trockene bis feuchte Brachen - Saumgesellschaften - Hochstaudenfluren - Weidelgras-Weißkleeweiden verschiedener Ausprägung - Gebüschkomplexe und Baumstrukturen - Weiden-Auwald samt begleitender Baumarten - Weiden-Ufergehölze - Kopfweiden 2. Zum Schutz, zur Optimierung und zur Entwicklung von natürlichen Lebensräumen und von Habitaten wild lebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, die in den Anhängen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH- Richtlinie) aufgeführt sind. Zu den Bestandteilen der FFH-Gebiete "Lippeaue" (DE ) und "Teilabschnitte Lippe - Unna, Hamm, Soest, Warendorf (DE ) zählen: a) gemäß dem Anhang I der FFH-Richtlinie die folgenden natürlichen Lebens-räume von gemeinschaftlichem Interesse i.s. des 48d Abs. 4 LG: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auwälder (91E, Prioritärer Lebensraum) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (315) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (326) - Feuchte Hochstaudenfluren (643) - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (65) b) sowie gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie die folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse i.s. des 48 d Abs. 4 LG: - Flussneunauge c) Die Lippeaue südwestlich von Lünen bis zur Schleuse Horst hat für zahlreiche Vogelarten als Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinterungsund/oder Mauser-Gebiet eine besondere Bedeutung.

67 Zu den im Anhang I der Richtlinie 79/49/EWG aufgeführten Vogelarten, für die entsprechend die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten, gehören: - Eisvogel - Rohrweihe Darüber hinaus fungiert die Lippeaue auch als Teil-Lebensraum für die folgenden, nicht im Anhang I der Richtlinie 79/49/EWG aufgeführten Vogelarten, für die ebenfalls die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten: Teichrohrsänger, Flussuferläufer, Kiebitz, Wasserralle, Uferschwalbe, Zwerg-taucher, Nachtigall, Waldwasserläufer sowie zahlreiche weitere Wat- und Wasservögel. 3. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen insbesondere zur Erhaltung und Förderung einer ausgedehnten, naturnahen Flussaue mit einem abwechslungsreichen Lebensraummosaik und einer besonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbund 4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Lippe und ihrer Aue

68 Anhang II: Defizitanalyse Makrozoobenthos Pst.- Nr Allg. Taxa- Zahl Taxazahl Biozönotische Region Strömungspräferenzen Ernährungstypen Habitatpräferenzen Totholz Biozönotische Region EK HK ER MR HR EP MP HP LT* PR Strömungspräferenz RB RP RL LR LP LB IN Ernährungstypen WEI MIN HOL ZKL SED FIL RÄU PAR SON Habitatpräferenzen LIT AKA PSA PEL ARG POM PHY SON Taxa mit Totholzbezug Anzahl Summe HK Taxazahl Biozönotische Region EK HK ER MR HR EP MP HP LT* PR Strömungspräferenz RB RP RL LR LP LB IN Ernährungstypen WEI MIN HOL ZKL SED FIL RÄU PAR SON Habitatpräferenzen LIT AKA PSA PEL ARG POM PHY SON Taxa mit Totholzbezug Anzahl Summe HK Taxazahl 4 Biozönotische Region 7 Strömungspräferenz 6 Ernährungstypen 6 Habitatpräferenzen 35 Taxa mit Totholzbezug EK HK ER MR HR EP MP HP LT* PR RB RP RL LR LP LB IN WEI MIN HOL ZKL SED FIL RÄU PAR SON LIT AKA PSA PEL ARG POM PHY SON Anzahl Summe HK

69 Pst.- Nr Allg. Taxa- Zahl Taxazahl Biozönotische Region Strömungspräferenzen Ernährungstypen Habitatpräferenzen Totholz Biozönotische Region EK HK ER MR HR EP MP HP LT* PR Strömungspräferenz RB RP RL LR LP LB IN Ernährungstypen WEI MIN HOL ZKL SED FIL RÄU PAR SON Habitatpräferenzen LIT AKA PSA PEL ARG POM PHY SON Taxa mit Totholzbezug Anzahl Summe HK Taxazahl Biozönotische Region Strömungspräferenz Ernährungstypen Habitatpräferenzen Taxa mit Totholzbezug EK HK ER MR HR EP MP HP LT* PR RB RP RL LR LP LB IN WEI MIN HOL ZKL SED FIL RÄU PAR SON LIT AKA PSA PEL ARG POM PHY SON Anzahl Summe HK Taxazahl 4 Biozönotische Region 7 Strömungspräferenz 6 Ernährungstypen 6 Habitatpräferenzen 35 Taxa mit Totholzbezug EK HK ER MR HR EP MP HP LT* PR RB RP RL LR LP LB IN WEI MIN HOL ZKL SED FIL RÄU PAR SON LIT AKA PSA PEL ARG POM PHY SON Anzahl Summe HK

70 Pst.- Nr Allg. Taxa- Zahl Taxazahl Biozönotische Region Strömungspräferenzen Ernährungstypen Habitatpräferenzen Totholz Biozönotische Region EK HK ER MR HR EP MP HP LT* PR Strömungspräferenz RB RP RL LR LP LB IN Ernährungstypen WEI MIN HOL ZKL SED FIL RÄU PAR SON Habitatpräferenzen LIT AKA PSA PEL ARG POM PHY SON Taxa mit Totholzbezug Anzahl Summe HK 5162 Taxazahl 5 4 Biozönotische Region 7 Strömungspräferenz 6 Ernährungstypen 6 Habitatpräferenzen 35 Taxa mit Totholzbezug EK HK ER MR HR EP MP HP LT* PR RB RP RL LR LP LB IN WEI MIN HOL ZKL SED FIL RÄU PAR SON LIT AKA PSA PEL ARG POM PHY SON Anzahl Summe HK

71 Anhang III: Defizitanalyse Fischfauna FiGt_23

72 FiGt 24

73

74 Komponente 1 Komponente 2 ökologische Effektivität Fischfauna Makrozoobenthos ökologische Effektivität* Anhang IV: Maßnahmen-Komponenten-Matrix Maßnahmen-Komponenten-Matrix biologische Qualitätskomponente D lineare Durchgängigkeit D-1 Anlage eines Umgehungsgerinnes/Fischpasses ++ + II D-4 Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes I D-5 Rückstau beseitigen/minimieren I D-7 Rückbau/Umbau eines Teiches I HG Hydromorphologie Gerinne HG-2 Totholz belassen/einbringen I HG-4 Sohlanhebung I HG-6-9 Erhalt/Entwicklung naturnaher Sohl-/ Uferstrukturen in Restriktionsbereichen + + II HG-7 Rückbau von Uferverbau I HG-9 Aufweitung des Gerinnes + + II HG-12 Naturnahe/durchgängige Anbindung von Nebengewässern I HA Hydromorphologie Aue HA-1 Neutrassierung des Gewässerverlaufes I HA-2 Anlage/Entwicklung von Nebengerinnen/Rinnen I HA-3 Erhalt/Entwicklung/Anbindung von Auengewässern/Auenstrukturen I HA-3-6 Neuanlage von auentypischen Gewässern I HA-4-4 Deich zurückverlegen + + II HA-5 Anlage/eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue I HA-6 Reaktivierung der Primäraue I VN Vegetation und Nutzung VN-1 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens + ++ II VN-2 Erhalt/Entwicklung lebensraumtypischer (Ufer-) Vegetation + ++ II VN-3 Entfernen/Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze + III VN-5 Erhalt/Entwicklung naturnaher Auengebüsche/Auwälder + ++ II VN-6 Extensivierung/Aufgabe der Nutzung + III VN-7 Erhalt/Entwicklung von Nass- und Feuchtwiesen, Röhrichten und Großseggenrieden ++ + II * Die ökologische Effektivität stellt eine Zusammengefasste Bewertung dar, die sich aus den Einzelbewertungen der biologischen Qualitätskomponenten ergibt (gemäß nebenstehender Tabelle) ausgeprägt positive Auswirkungen gering positive bis positive Auswirkungen keine relevanten Auswirkungen I II ++ + III

75 Anhang V: Zuordnung von Einzelmaßnahmen zu den Programmmaßnahmen Beseitigung von / Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen HY_OW_U6 Maßnahmen zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung HY_OW_U12 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung inkl. begleitender Maßnahmen HY_OW_U17

76 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung HY_OW_U42 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.b. Gehölzentwicklung) HY_OW_U43 Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils HY_OW_U44

77 Anhang VI: Toolbox D Durchgängigkeit D-1 Anlage eines Umgehungsgerinnes/Fischpasses Maßnahmen Erwartete Wirkung Bei ausreichender Flächenverfügbarkeit ist die ökologische Durchgängigkeit des Wanderungshindernisses (z.b. Wehr) mit einem Umgehungsgerinne herzustellen, das den Auf- und Abstieg der Organismen ermöglicht. Ist die Anlage eines Gerinnes nicht möglich, kann eine technische Fischaufstiegshilfe angelegt werden, die die ökologische Durchgängigkeit gewährleistet. Durchgängigkeit des Gewässers für Organismen Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: kurz-mittelfristig D-4 Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes Maßnahmen Erwartete Wirkung Querbauwerke sind bei Aufgabe der Nutzung zurückzubauen oder z.b. durch die Anlage einer Sohlgleite (mit geeigneter Neigung für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit) umzubauen. Ein Rückbau ist in der Regel nur dann möglich, wenn gleichzeitig die gewässertypischen Gefälleverhältnisse z.b. durch eine Laufverlängerung wiederhergestellt werden. Durchgängigkeit des Gewässers für Organismen, Wiederherstellen des natürlichen Geschiebetransports Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: D-5 Rückstau beseitigen/minimieren Maßnahmen Erwartete Wirkung mittelfristig Können vorhandene Querbauwerke nicht zurückgebaut werden, so muss mit geeigneten Maßnahmen der Rückstau reduziert werden. Dies kann bei festen Wehren ggf. durch ein Anheben der Sohle bis zur Wehroberkante erfolgen. Bei beweglichen Wehren kann eine Sohlanhebung nur in Kombination mit der Anlage einer Vorsperre erreicht werden. Eine Teilreduzierung des Rückstaus kann durch ein Umgehungsgerinne erfolgen. Habitatverbesserung und entsprechende Besiedlung Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: mittelfristig

78 D-7 Rückbau/Umbau eines Teiches Maßnahmen Teiche im Hauptschluss eines Fließgewässers sind zurückzubauen und ein fließgewässertypisches Gerinne herzustellen. Ggf. ist auch ein Verlegen des Teiches in den Nebenschluss möglich, um die ökologische Durchgängigkeit zu erreichen. Erwartete Wirkung Durchgängigkeit des Gewässers für Organismen, Herstellen gewässertypischer Fließverhältnisse, Verbesserung der Wasserqualität Wirksamkeit: kurz- bis mittelfristig Umsetzung: kurzfristig HG Hydromorphologie Gerinne HG-2 Totholz belassen/einbringen Maßnahmen Erwartete Wirkung HG-4 Sohlanhebung Maßnahmen Belassen oder Einbringen von Totholz im Gewässer. Ggf. sollte eine Fixierung des Totholzes zum Schutz vor Verdriftung erfolgen (z.b. teilweise Eingraben im Uferbereich) oder eine geeignete Fangeinrichtungen vor schützenswerten Bauwerken errichtet werden. Totholzeinbau sollte durch die Bereitstellung eines Uferstreifens/Entwicklungskorridors begleitet werden. Initiierung von lateraler Verlagerungstätigkeit des Gewässers; Entwicklung strukturreicher Sohl- und Uferbereiche; Verbesserung der Substratvielfalt; in naturnahen Gewässern stabilisiert Totholz die Sohle ohne die Durchgängigkeit einzuschränken. Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: kurzfristig Bauliche Erhöhung der Gewässersohle durch Einbringen von gewässertypspezifischem Substrat bei gleichzeitiger Aufweitung und ggf. Verlängerung des Gerinnes, um die Tiefenerosion und damit den Abtrag des eingebrachten Materials zu verhindern. Sicherstellen der Anbindung von Nebengewässer. Erwartete Wirkung Verbesserung des Substratdargebots, Wiederherstellung einer gewässertypischen Verzahnung von Gewässer und Aue mit dem Ziel einer häufigeren Überflutung der Aue und der Anhebung des gewässernahen Grundwasserstandes, Entwicklung eines naturnäheres Querprofils Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: kurzfristig

79 HG-6-9 Verbesserung der Sohl-/ Uferstrukturen in Restriktionsbereichen Maßnahmen Erwartete Wirkung In Restriktionsbereichen (Siedlungs-/Gewerbe-/ Industrieareale) liegen oft Gewässerabschnitte, die keine gewässerspezifische Strukturierung aufweisen und nur stark eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten haben. in diesen Abschnitten sollen Maßnahmen im Sohl- und Uferbereich vorgenommen werden, um eine gezielte Verbesserung der Strukturierung zu erreichen und dadurch den allgemeinen Zustand dieser Gewässerabschnitte zu steigern. Verbesserung, Entwicklung und Schutz der Sohl- und Uferstruktur sowie -dynamik in Restriktionsbereichen Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: HG-7 Uferverbau entfernen Maßnahmen kurz- bis langfristig Entfernen von Wasserbausteinen, Spundwänden u.a. zur Dynamisierung der Ufer. Für die weiterführende Planung muss ein Entwicklungskorridor berücksichtigt werden. Erwartete Wirkung Entwicklung naturnaher Uferstrukturen und Habitate, Verbesserung der Dynamik. Bei geeigneten Rahmenbedingungen stellt sich langfristig eine typspezifische Linienführung ein. Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: kurz- bis langfristig HG-9 Aufweitung des Gerinnes Maßnahmen Aufweiten von durch Bau- oder Unterhaltungsmaßnahmen in der Breite reduzierte Gerinne unter Beachtung der Gewässergröße und der gewässertypspezifischen Breitenvarianz. Ggf. in Kombination mit einer Sohlanhebung. Erwartete Wirkung Möglichkeit der Entwicklung bzw. Schutz hochwertiger Habitate. Erhöhung der Strukturvielfalt von Sohle und Ufer. Die Verringerung der Schleppspannung an der Sohle wirkt zudem reduzierend auf die Tiefenerosion. Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: kurz- bis langfristig

80 HG-12 Naturnahe/durchgängige Anbindung des Nebengewässers Maßnahmen Rück- oder Umbau von Bauwerken (z.b. Sohlrampen oder Verrohrungen) im Bereich der Mündung der Nebengewässer. Ggf. mit der Bereitstellung von Flächen für eine eigendynamische Entwicklung der Mündung. Erwartete Wirkung Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, insbesondere zur Erschließung von Laichhabitaten für Fische; Herstellung von hochdynamischen Entwicklungsmöglichkeiten; Verbesserung der Quervernetzung Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: mittel- bis langfristig HA Hydromorphologie Aue HA-1 Neutrassierung des Gewässerlaufes Maßnahmen Erwartete Wirkung Neubau eines Gewässerabschnittes, der im vorhandenen Verlauf durch Maßnahmen nicht ausreichend zu verbessern ist (z.b. Zwangspunkte in Ortslagen; Gewässer extrem außerhalb des Taltiefsten). I.d.R. ist die Neutrassierung mit einer Laufverlängerung hin zu gewässertypspezifischen Gefälleverhältnissen verbunden. Entwicklung eines naturnahen Gewässerlaufes und natürlicher Uferund Auenstrukturen, Entwicklung von Habitaten mit entsprechender Besiedlung Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: mittel- bis langfristig HA-2 Anlage/Entwicklung von Nebengerinnen/Rinnen Maßnahmen Anlage neuer oder Aktivierung ehemaliger Rinnenstrukturen in der Aue. Je nach Gewässertyp mit unterschiedlicher Anbindungs- bzw. Bespannungsoder Durchströmungshäufigkeit. Erwartete Wirkung Vernetzung der Lebensräume von Aue und Gewässer. Schaffung zahlreicher semiterrestrischer, teils regelmäßig trocken fallender Lebensräume, standörtliche Differenzierung der Aue, Herstellung gewässertypischer Abfluss- und Substratdynamik, Schaffung von Laichund Jungfischarealen Wirksamkeit: mittel- bis langfristig Umsetzung: mittel- bis langfristig

81 HA-3 Erhalt/Entwicklung/Anbindung von Auengewässern/Auenstrukturen Maßnahmen Erwartete Wirkung Vorhandene Auenstrukturen sollen erhalten bleiben und nach Möglichkeit wieder naturnah entwickelt werden. Hierfür erfolgt ggf. eine Anbindung an den Hauptstrom oder die Herstellung einer häufigeren Überflutung. Zu beachten sind evtl. schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten in den Auengewässern und großflächige, mächtige Substratablagerungen in den Auengewässern, die bei Anschluss mobilisiert werden könnten. Zusätzlich Anlage neuer Auengewässer (z.b. Tümpel). Vernetzung der Lebensräume von Aue und Gewässer. Schaffung zahlreicher semiterrestrischer, teils regelmäßig trocken fallender Lebensräume, standörtliche Differenzierung der Aue, Herstellung gewässertypischer Abfluss- und Substratdynamik, Schaffung von Laichund Jungfischarealen Wirksamkeit: mittel- bis langfristig Umsetzung: mittel- bis langfristig HA-3-6 Neuanlage von auentypischen Gewässern Maßnahmen Anlage von neuen Gewässern in der Aue. Je nach Gewässertyp mit unterschiedlicher Dauer bzw. Häufigkeit der Anbindung bzw. Bespannung. Erwartete Wirkung HA-4-4 Deich zurückverlegen Maßnahmen Vernetzung der Lebensräume von Aue und Gewässer; standörtliche Differenzierung der Aue; Schaffung von Habitaten und entsprechender Besiedlung; Schaffung von Laich- und Jungfischarealen; Verbesserung der Biodiversität Wirksamkeit: mittel- bis langfristig Umsetzung: mittel- bis langfristig Bau eines Deiches im Hinterland und teilweiser oder vollständiger Rückbau des alten Deiches u.a. zur Wiederherstellung von Retentionsraum. Erwartete Wirkung Vergrößerung der rezenten Aue, Reaktivierung des Deichhinterlandes, Schaffung von feuchtegebundenen Biotopen, Quervernetzung, Verbesserung der Retention Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: mittel- bis langfristig

82 HA-5 Anlage/eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue Maßnahmen Erwartete Wirkung Eigendynamische oder bauliche Schaffung eines Auenbereiches entlang des Fließgewässers auf einem tieferen Niveau als die ursprüngliche (Primär)Aue. Die Tiefe der Sekundäraue ist vom Gewässertyp und dessen Überflutungshäufigkeiten abhängig. Die Breite ist i.d.r. deutlich geringer als die der Primäraue und wird durch die zur Verfügung stehenden Flächen und die Kosten eingegrenzt. Für die eigendynamische Entwicklung sind flankierende Maßnahmen notwendig (z.b. Uferverbau entfernen, Totholz einbringen). Entwicklung auentypischer Lebensgemeinschaften; Verbesserung der strukturellen Ausprägung der Ufer- und Umfeldbereiche; Verbesserung der gewässertypischen Überflutungsverhältnisse in der Aue. Umsetzung: HA-6 Reaktivierung der Primäraue Maßnahmen Erwartete Wirkung mittel- bis langfristig Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Anhebung der Sohle sinnvollerweise in Kombination mit der typkonformen Umgestaltung des Querprofils oder durch den Rückbau der Uferverwallungen und die Minderung der Leistungsfähigkeit des Gewässers durch Laufverlängerung. Die Primäraue sollte nach der Aktivierung aus der Nutzung genommen werden oder im Anschluss an einen Uferstreifen einer gewässerverträglichen Nutzung unterliegen. Entwicklung naturnaher Gerinne- und Auenstrukturen mit den entsprechenden Lebensgemeinschaften. Vergrößerung des Retentionsraumes. Verbesserung der Vernetzung von Gewässer und Aue Wirksamkeit: mittel- bis langfristig Umsetzung: mittel- bis langfristig VN Vegetation/Nutzung VN-1 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens Maßnahmen Entwicklung/Anlage von Uferstreifen mit möglicher Lauf- und Profilentwicklung vom Ufer ausgehend; Flächenkauf oder Aufgabe der Nutzung; Sukzession und ggf. Initialpflanzung von lebensraumtypischen Gehölzen. Erwartete Wirkung Raumdargebot für eigendynamische Entwicklung und Entstehung vielfältiger Habitate mit entsprechender Besiedlung, Aufkommen lebensraumtypischer Vegetation, Quervernetzung, durchgehender Biotopverbund; Minderung der diffusen Stoffeinträge aus angrenzenden Flächen, Minderung des flächenhaften Bodenabtrags. Wirksamkeit: mittel- bis langfristig Umsetzung: mittel- bis langfristig

83 VN-2 Erhalt/Entwicklung von lebensraumtypischer (Ufer-) Vegetation Maßnahmen Initialpflanzungen von lebensraumtypischen Weichund Harthölzern sowie ggf. Röhrichtbeständen. Anpassen der Unterhaltung an die Entwicklung einer lebensraumtypischen Vegetation. Erwartete Wirkung Habitatverbesserungen und Biotopvernetzungen, Strukturvielfalt im Uferbereich, Beschattung, Schaffung von natürlichen Totholzquellen. Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: kurzfristig VN-3 Entfernen/Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze Maßnahmen Entfernen nicht lebensraumtypischer Gehölze wie z.b. Pappel- oder Fichtenforste bei Erlangung der Schlagreife. Vorhergehende Unterpflanzungen vornehmen um Neophytenaufkommen und Bodenerosion zu vermeiden. Erwartete Wirkung Habitatverbesserungen und Biotopvernetzungen Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: kurzfristig VN-5 Erhalt/Entwicklung naturnaher Auengebüsche/Auwälder Maßnahmen Schutz und Initialpflanzung von lebensraumtypischem Bewuchs in der Aue. Entwicklung von naturnahen Weichholz- und Hartholzauenwäldern. Erwartete Wirkung Entwicklung und Verbesserung von Habitaten mit entsprechender Besiedlung, Verbesserung der Biodiversität Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: kurz- bis langfristig

84 VN-6 Extensivierung/Aufgabe der Nutzung Maßnahmen Überführung intensiv genutzter Flächen (Acker, intensives Grünland, Freizeitanlagen, nicht genutzte Bebauung u.a.) in extensivere Nutzungen (Feuchtwiesen, extensives Grünland) oder vollständige Aufgabe der Nutzung mit der Sukzession zu einer auetypischen Vegetation. Erwartete Wirkung Habitatverbesserung und Ansiedlung auentypischer Fauna und Flora, Verringerung diffuser Einträge von Schad- und Nährstoffen und Bodenabträgen. Langfristiges Ziel ist die Etablierung von auentypischen Wäldern oder Offenlandbiotopen Wirksamkeit: kurz- bis langfristig Umsetzung: kurz- bis mittelfristig VN-7 Erhalt/Entwicklung von Nass- und Feuchtwiesen, Röhrichten und Großseggenriedern Maßnahmen Initiieren der Entwicklung von Wiesen, soweit möglich Nass- und Feuchtwiesen, Röhrichten und Großseggenriedern. Erwartete Wirkung Habitatverbesserung und entsprechende Besiedlung; bessere Quervernetzung; Erhöhung der Biodiversität Wirksamkeit: mittel- bis langfristig Umsetzung: langfristig

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