WRRL-Umsetzungsfahrplan Hydromorphologie für die Kooperationen Ems Hauptfluss in den Kreisen Steinfurt und Warendorf im Regierungsbezirk Münster

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1 Bezirksregierung Münster WRRL-Umsetzungsfahrplan Hydromorphologie für die Kooperationen Ems Hauptfluss in den Kreisen Steinfurt und Warendorf im Regierungsbezirk Münster

2 Auftraggeber: Bezirksregierung Münster Dezernat 54 Wasserwirtschaft Nevinghoff Münster Ansprechpartner: Herr Berling Auftragnehmer: Planungsbüro Koenzen Wasser und Landschaft Schulstraße Hilden Bearbeiter: Dipl.-Biol. Sabine Gohrbandt Dipl.-Geogr. Sandra Hasenclever Dr. Uwe Koenzen Dipl.-Geogr. Eva Lages Dipl.-Geogr. Felix Past Hilden, April 2012

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Grundlagen des Umsetzungsfahrplans Abgrenzung des Planungsraums Vorgehensweise Grundlagen des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes Beteiligungsprozess Charakterisierung des Planungsraumes Allgemeine Charakterisierung Referenzen Hydromorphologie und Makrozoobenthos Fischfauna Makrophyten Analyse des IST-Zustandes Hydromorphologie und Durchgängigkeit Biologische Qualitätskomponenten Fische Makrozoobenthos Makrophyten Wasserqualität Planerische Rahmenbedingungen Hydromorphologische Programmmaßnahmen Gewässerentwicklungskonzepte und planungen Schutzgebiete Landschaftsplanung Bauleitplanung Denkmalschutz Siedlungswasserwirtschaft Altlasten/-verdachtsflächen Flächenverfügbarkeit Grundsätzliche Restriktionen Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes Identifizierung vorhandener Strahlursprünge Entwicklung zusätzlicher Strahlursprünge Entwicklung von Strahlwegen und Trittsteinen Hydromorphologische Maßnahmen

4 7.1 Herleitung der Maßnahmen für die Funktionselemente Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit Vorgehen bei vorliegenden konzeptionellen Planungen Kostenschätzung Priorisierung der Maßnahmen Zeitliche Einschätzung der Maßnahmenumsetzung Hinweise für Maßnahmen anderer Fachplanungen Fazit und Ausblick Angaben zur Zielerreichung Fazit und Ausblick...60 Literaturverzeichnis Anhang I Schutzgebiete II Messstellenanalyse für Makrozoobenthos III Messstellenanalyse für Fische IV Maßnahmen-Komponenten-Matrix V Zuordnung von Einzelmaßnahmen zu den Programmmaßnahmen der PE_EMS_1000 Untere Ems NRW und PE_EMS_1400 Obere Ems NRW VI Toolbox VII Maßnahmentabelle Kreis Steinfurt VIII Maßnahmentabelle Kreis Warendorf Anlagen Maßnahmenkarten (digital) 4

5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Regionale Kooperationen in NRW (MKULNV NRW 2010)... 8 Abbildung 2: Planungseinheit PE_EMS_1000 im Krs. Steinfurt (Regierungsbezirk MS) Abbildung 3: Planungseinheiten PE_EMS_1000 und teilweise PE_EMS_1400 im Kreis Warendorf (Regierungsbezirk Münster) Abbildung 4: Ablaufschema des UFP Ems im Regierungsbezirk Münster Abbildung 5: Schematische Darstellung der Funktionselemente des Strahlwirkungs- und und Trittsteinkonzeptes (DRL 2008, stark verändert) Abbildung 6: Ausschnitte unterschiedlicher Bearbeitungsstadien der Maßnahmenkarten Abbildung 7: Darstellung der Machbarkeit der Maßnahmen in den Maßnahmenkarten Abbildung 8: Prozentuale Flächenanteile der Nutzungen innerhalb der rezenten Emsaue Abbildung 9: Ausweisung der Oberflächenwasserkörper der Ems (Stand: August 2009) Abbildung 10: Gewässerstrukturgüte der Ems von Rheine bis Warendorf Abbildung 11: Vergleich von IST-Zustand und Referenz-Fischzönose (Leitbild) anhand der Probestelle EF an der Ems nördlich von Telgte (n = 2311) Abbildung 12: Zustandsbewertung der Fischfauna für die Ems zwischen Rheine und Warendorf Abbildung 13: Zustandsbewertungen des Makrozoobenthos für die Ems zwischen Rheine und Warendorf Abbildung 14: Verteilung der Makrozoobenthoszönose an der Messstelle in der Ems (grau) auf die biozönotischen Regionen im Vergleich zur Referenzverteilung für den LAWA- Typ 15 g (grün umrandet) Abbildung 15: Verteilung der Makrozoobenthoszönose an der Messstelle in der Ems (grau) auf die Habitatpräferenzen im Vergleich zur Referenzverteilung für den LAWA-Typ 15 g (grün umrandet) Abbildung 16: Zustandsbewertung der Makrophyten für die berichtspflichtigen Wasserkörper Abbildung 17: Vorhandener Strahlursprung im Planungsraum Abbildung 18: Alle Funktionselemente im Planungsraum Abbildung 19: Abgrenzung des Kreises Steinfurt innerhalb der Planungseinheit EMS_ Abbildung 20: Abgrenzung des Kreises Warendorf innerhalb der Planungseinheiten EMS_1000 /EMS_ Abbildung 21: Beispielhaftes Piktogramm einer UFP-Maßnahme

6 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht über die im Rahmen des Umsetzungsfahrplans beteiligten Institutionen und Akteure (alphabetisch sortiert) Tabelle 2: Merkmale der (Großen) Sand- und Lehmgeprägten Tieflandflüsse Tabelle 3: Beschreibung des Fischgewässertyps FiGt Tabelle 4: Beschreibung des Fischgewässertyps FiGt Tabelle 5: Gegenüberstellung der biozönotischen Makrophytentypologie und den differenzierten LAWA-Fließgewässertypen Tabelle 6: Datengrundlagen und Quellen Tabelle 7: Einstufung des Gewässerzustandes aus den Steckbriefen der Planungseinheiten Tabelle 8: Relevante Programmmaßnahmen im Planungsraum Tabelle 9: Anforderungen an die Strahlursprungslänge im Planungsraum Tabelle 10: Anforderungen an die strukturelle Ausstattung der Strahlursprünge Tabelle 11: Maximale Reichweite der Strahlwirkung Tabelle 12: Anforderungen der Aufwertungsstrahlwege an die Gewässerstruktur Tabelle 13: Anforderungen an die Durchgängigkeit von Querbauwerken, an Rückstaubereiche und an die Gewässerunterhaltung Tabelle 14: Schema der Kostenermittlung für ein großes Gewässer (100 m Gewässerlänge) Tabelle 15: Einschätzung der Zielerreichung des OFWK an der Ems für die Kreise Steinfurt und Warendorf Tabelle 16: Einschätzung der Machbarkeit zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit

7 1 Einleitung Die EG-Wasserrahmenrichtlinie legt für alle europäischen Gewässer, für Bäche, Flüsse, Seen, für das Grundwasser und die Küstengewässer grundsätzliche Umweltziele fest. Die Wasserqualität soll gesichert und, wenn nötig, weiter verbessert werden. Die Oberflächengewässer sind Lebensräume für eine vielfältige Fauna und Flora. Um die Artenvielfalt zu erhalten bzw. zu stärken, soll im Grundsatz der gute ökologische Zustand der Gewässer wieder erreicht werden. Wo dies nicht möglich ist, weil Oberflächengewässer erheblich verändert bzw. künstlich angelegt wurden, soll zumindest das gute ökologische Potenzial erreicht werden. Außerdem soll der Wasserhaushalt ausgeglichen sein. Eine auf diese Ziele ausgerichtete Bewirtschaftung der Oberflächengewässer und des Grundwassers (der Gewässer) setzt umfassende Informationen über die wasserwirtschaftlichen Grundlagendaten, die die Ist-Situation beschreiben, über Belastungsursachen, über bestehende Gewässernutzungen und über die bei Berücksichtigung der Nutzungen bestehenden Möglichkeiten zur Verbesserung des Gewässerzustands voraus. Daraus ergeben sich für jeden einzelnen Wasserkörper und für verschiedene Qualitätsanforderungen konkrete Bewirtschaftungsziele, die den Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz entsprechen (MKULNV NRW 2010). Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf der Basis der EG-Wasserrahmenrichtlinie in den vergangenen Jahren den Zustand des Grundwassers und der Gewässer in Nordrhein- Westfalen analysiert und beurteilt. Alle größeren Gewässer und das Grundwasser wurden auf Inhaltsstoffe untersucht und die in den Bächen, Flüssen und Seen lebenden Tiere und Pflanzen erfasst. Ausführlich dargestellt sind die Ergebnisse der Untersuchungsprogramme nun im Bewirtschaftungsplan, der durch das Maßnahmenprogramm und die Planungseinheitensteckbriefe ergänzt wird. Ein wesentlicher Baustein des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie ist das Programm Lebendige Gewässer. Mit diesem Programm sollen die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Durchgängigkeit konkretisiert und umgesetzt werden. Das Programm Lebendige Gewässer trägt nicht nur zur Erreichung ökologischer Ziele und zur verbesserten Adaptionsfähigkeit der ökologischen Systeme an den Klimawandel bei, sondern auch zum Hochwasserrückhalt, zum Naturschutz und zur Regional- und Stadtentwicklung. Diese Synergien ergeben sich umso mehr, je stärker die Umsetzung des Programms Lebendige Gewässer in der Örtlichkeit selbst gestaltet wird. 7

8 Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung des Programms Lebendige Gewässer ist die kooperative Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen. Der Umsetzungsfahrplan soll eine Übersicht über die seit 2000 durchgeführten sowie die bis 2027 vorgesehenen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und -unterhaltung geben. Er ist ein Beitrag zur Planungssicherheit für die Maßnahmenträger und die politisch Verantwortlichen vor Ort und ermöglicht eine Vorausschau auf behördliche Verwaltungsaufgaben und den Fördermittelbedarf. 1.1 Grundlagen des Umsetzungsfahrplans Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte des Umsetzungsfahrplans (UFP) erläutert. Zur Erleichterung des Mitwirkungsprozesses der an der Gestaltung des Programms Lebendige Gewässer beteiligten Interessengruppen, Behörden, Institutionen und politisch Verantwortlichen sollen landesweit vergleichbare Umsetzungsfahrpläne erstellt werden. Daher werden die Umsetzungsfahrpläne in einem kooperativen Ansatz bearbeitet und aufgestellt. Zu diesem Zweck wurden in Nordrhein-Westfalen 80 regionale Kooperationsgebiete eingerichtet (vgl. Abbildung 1: ). Abbildung 1: Regionale Kooperationen in NRW (MKULNV NRW 2010) 8

9 In den regionalen Kooperationen werden von 2010 bis 2012 die Umsetzungsfahrpläne erarbeitet. Die Ergebnisse sollen in eine fortschreibungsfähige, landesweite Planungsdatenbank übernommen werden. Bei der Erstellung des Umsetzungsfahrplans erfolgt eine umfassende Einbeziehung von spezifischen Nutzungsrestriktionen (z.b. geschlossene Siedlungsflächen, Verkehrswege), konkurrierenden Zielvorgaben (z. B. des Arten- und Biotopschutzes) oder Eigentumsverhältnissen. Der UFP leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit für die Maßnahmenträger und die politisch Verantwortlichen vor Ort und ermöglicht eine Vorausschau auf behördliche Verwaltungsaufgaben und den Fördermittelbedarf. Die wesentlichen Ziele des UFP werden wie folgt beschrieben (MKULNV NRW 2011): 1. Er soll die im Bewirtschaftungsplan aufgezeigten Finanzierungs- und Planungsvorbehalte ausräumen, indem er transparent aufzeigt, wie die Bewirtschaftungsziele bis 2027 erreicht werden sollen. Er dient in diesem Sinne als Hilfsinstrument zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele. 2. Er soll die seit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie durchgeführten Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung dokumentieren. Er ist damit eine Grundlage für den 2012 anzufertigenden Zwischenbericht zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms. Der Zwischenbericht ist an die EU-Kommission abzugeben, gleichzeitig ist ein Zwischenbericht zur Information von Politik und Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen vorgesehen. 3. Er soll für die Maßnahmen der Folgejahre den Fördermittelbedarf annoncieren und wird damit ein wesentliches Kriterium bei zukünftigen Förderentscheidungen sein. Die Planungen und Maßnahmen des UFP sollen dem Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept entsprechen (vgl. Kap. 2.1) und so letztlich eine kosteneffektive Vorgehensweise bei der Verwirklichung der Bewirtschaftungsziele ermöglichen. 1.2 Abgrenzung des Planungsraums Der Planungsraum umfasst den Emshauptfluss im Regierungsbezirk Münster zwischen km 206,5 und km 302,2 (GSK Auflage 3b) und ist den Kooperationen MS_62 Ems-Hauptfluss (Krs. Steinfurt) und Bwst. Ems ab Rheine sowie MS_63 Ems-Hauptfluss (Krs. Warendorf) zugeordnet. Der Planungsraum befindet sich innerhalb der Planungseinheiten PE_EMS_1000 und teilweise der PE_Ems_1400. Abstimmungen mit den übrigen 9

10 Kooperationen an der Ems fanden im Rahmen von Arbeitstreffen mit Detmold/Gütersloh statt. Die Abbildung 2 und 3 zeigen die Planungseinheiten in der Übersicht. Rheine Greven Abbildung 2: Planungseinheit PE_EMS_1000 im Kreis Steinfurt (Regierungsbezirk Münster) Um eine handhabbare und sinnvolle Maßnahmenplanung zu gewährleisten, wurde darüber hinaus eine Gebietskulisse für die hydromorphologisch relevanten Maßnahmen ermittelt. Als Abgrenzung dieses als Maßnahmenraum bezeichneten Bereiches wurde die rezente Aue der Ems herangezogen. Sämtliche im Rahmen des Umsetzungsfahrplans vorgeschlagenen Maßnahmen befinden sich innerhalb dieses Maßnahmenraumes, konzentrieren sich jedoch auf die Ems selbst und ihr näheres Umfeld. 10

11 Abbildung 3: Planungseinheiten PE_EMS_1000 und teilweise PE_EMS_1400 im Kreis Warendorf (Regierungsbezirk Münster) 2 Vorgehensweise Im Folgenden wird die für den Planungsraum entwickelte Vorgehensweise dargestellt. Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht das planerisch-organisatorische Vorgehen dieses Umsetzungsfahrplans. Anschließend werden die einzelnen Arbeitsphasen in zusammengefasster Form dargestellt. Es folgen detaillierte Beschreibungen der fachlichen Grundlage (Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept, Kap. 2.1) sowie des Beteiligungsprozesses, insbesondere des Workshops (Kap. 2.2). 11

12 Abbildung 4: Ablaufschema des UFP Die erforderlichen Grundlagendaten zur Erstellung der Maßnahmenkarten des Umsetzungsfahrplans wurden im Rahmen der Vorarbeiten zusammengetragen und ausgewertet. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung wurden die Teilnehmer über die Projektinhalte und den bevorstehenden Prozess informiert. Die Teilnehmer wurden in der Veranstaltung gebeten, ihr Expertenwissen (bestehende Planungen und Informationen) schon frühzeitig in den Prozess einfließen zu lassen. Die Erkenntnisse des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes flossen in die Maßnahmenplanung ein. Die regelbasiert abgeleiteten Funktionselemente der Strahlwirkung (Strahlursprünge, Trittsteine und Strahlwege, vgl. Kap. 2.1 und Kap. 6) wurden in Maßnahmenkarten dargestellt und mit konkreten Einzelmaßnahmen untersetzt. Der erste Entwurf der Maßnahmenkarte wurde in einem ersten Arbeitstreffen mit der Bezirksregierung Münster, die die Maßnahmen an der Ems umsetzt, abgestimmt und weitere Maßnahmenvorschläge seitens der Bezirksregierung Münster aufgenommen sowie bereits umgesetzte Maßnahmen gekennzeichnet. Im Zuge der Zwischenphase wurden die Ergebnisse dieses Arbeitsgesprächs in die Maßnahmenkarten eingearbeitet, die die Grundlage für den Workshop bildeten. Im anschließenden Workshop waren die Teilnehmer aufgefordert, die technische Machbarkeit der Einzelmaßnahmen einzuschätzen (Einschätzung in machbar, prüfen, nicht machbar oder bereits umgesetzt ). Zusätzlich wurden ergänzende Maßnahmenvorschläge, sowie detaillierte Vor-Ort-Kenntnisse aus dem Plenum aufgenommen. Den Workshopteilnehmern wurde auch nach dem Workshop Gelegenheit gegeben, 12

13 Stellungnahmen zu den geplanten Maßnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen wurden in der Zwischenphase ebenfalls in die Maßnahmenkarten eingearbeitet. Zusätzlich wurde eine tabellarische Übersicht (Maßnahmentabelle) zu den Funktionselementen erstellt. Diese Maßnahmentabelle beinhaltet u.a. die einzelnen Funktionselemente, die Einzelmaßnahmen sowie einen Priorisierungsvorschlag und eine Kostenschätzung. Im Rahmen eines 2. Workshops/Abschlussveranstaltung wurde den Teilnehmern der vorbereitete Priorisierungsvorschlag vorgestellt. Anhand der Maßnahmenkarten und -tabellen wurden u.a. Änderungswünsche zu dem Priorisierungsvorschlag aufgenommen. Im Anschluss an den 2. Workshop/Abschlussveranstaltung erfolgte die abschließende Bearbeitung der Karten und Tabellen sowie die Erstellung dieses Berichtes. 2.1 Grundlagen des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes Die folgenden Ausführungen wurden überwiegend aus dem LANUV-Arbeitsbericht 16 Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis von 2011 entnommen. Der Terminus Strahlwirkung entstand, nachdem man auch in degradierten Gewässerabschnitten zum Teil gewässertypische Lebensgemeinschaften der Fauna und Flora nachgewiesen hatte (DRL 2008, 2009) und diesen Befund durch Drift oder Zuwanderung der entsprechenden Arten aus naheliegenden naturnahen und hydromorphologisch guten Gewässerabschnitten (Strahlursprünge) in die schlechteren Gewässerabschnitte (Strahlwege) begründen konnte. Strahlwirkung meint demnach, dass die Biozönose eines Gewässerabschnittes, trotz deutlicher Abweichungen der Gewässerstruktur vom Leitbild, einen besseren ökologischen Zustand aufweist, als es die strukturelle Qualität erwarten ließe. Strahlwirkung beruht auf zwei Mechanismen: (1) Der Einwanderung oder Verdriftung von Organismen aus naturnahen Bereichen in benachbarte, morphologisch degradierte Abschnitte. Diese Effekte sind insbesondere dann unmittelbar zu beobachten, wenn die naturnahen Bereiche noch (oder nach Renaturierung wieder) gut besiedelt sind. (2) Der Überlagerung ungünstiger struktureller Lebensraumbedingungen durch günstige Umweltbedingungen (z. B. kühles, unbelastetes Wasser, Eintrag von gewässertypischem Sediment) aus naturnahen Gewässerabschnitten. Quelle: LANUV

14 Dabei unterscheiden sich die Qualitätskomponenten der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich ihrer Ausbreitungsmechanismen und -distanzen. Das Makrozoobenthos breitet sich passiv über die Drift und aktiv über Auf- und Abwärtswanderungen im Gewässer aus. Zudem können sich einige Arten per Flug auch aktiv über den Landweg ausbreiten. Makrophyten werden vornehmlich passiv durch Verdriftung, Wind und Wasservögel in andere Bereiche transportiert. Fische schwimmen zum Teil über weite Distanzen gewässerab- und aufwärts. Ihre Larven und partiell auch Jungfische können durch die Drift verbreitet werden. Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Daher sind überregionale Planungen notwendig, die nicht nur den einzelnen Wasserkörper, sondern größere Einheiten mit ihren jeweiligen Wechselwirkungen betrachten. Für Nordrhein-Westfalen dient die entsprechende Arbeitshilfe des LANUV (Arbeitshilfe LANUV 2011) als Grundlage, in der die naturwissenschaftlichen, fachlichen Anforderungen an die Anordnung und Gestaltung funktionaler Elemente i. S. des Strahlwirkungsansatzes, die zur Erreichung des guten ökologischen Zustands notwendig sind, zusammengetragen wurden. Die fachlichen Anforderungen der Arbeitshilfe basieren aud dem derzeitigen Wissensstand. Das Wissen über die Wechselbeziehungen von Strahlwirkungseffekten und hydromorphologischer Ausprägung der Gewässer wird sich zukünftig, durch das regelmäßig durchgeführte Gewässermonitoring und durch die fachliche Begleitung ausgewählter Projekte noch erweitern. Im Folgenden wird die Methodik inklusive der verschiedenen Bestandteile, den Funktionselementen, vorgestellt (vgl. auch Abbildung 5). Abbildung 5: Schematische Darstellung der Funktionselemente des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes (DRL 2008, stark verändert) 14

15 Mit dem Strahlursprung wird der Ausgangsbereich der Strahlwirkung bezeichnet. Strahlursprünge sind naturnahe Gewässerabschnitte, von denen aus gewässertypspezifische Organismen in andere Abschnitte wandern oder driften bzw. positive Umweltbedingungen in andere Gewässerabschnitte transportiert werden. Diese Gewässerabschnitte sind in Bezug auf die strukturelle, stoffliche und hydrologisch-hydraulische Qualität (abiotisch) sowie die Besiedlung (biotisch) naturnah und gewässertypisch ausgeprägt und können somit eine abiotische und biotische Strahlwirkung ausüben. Im Rahmen dieses Umsetzungsfahrplanes wird zwischen bestehenden Strahlursprüngen, die die abiotischen Rahmenbedingungen bereits erfüllen, und neuen Strahlursprüngen unterschieden. Bei den neuen Strahlursprüngen besteht noch Entwicklungsbedarf seitens der hydromorphologischen Ausstattung des Gewässerabschnittes. Im Folgenden werden sowohl Strahlursprünge mit belegter biotischer und abiotischer Wirkung als auch potenzielle Strahlursprünge (kein Nachweis naturnaher Besiedlung oder Besiedlung unbekannt) mit dem Begriff Strahlursprung bezeichnet. Strahlwege sind strukturell beeinträchtigte Gewässerabschnitte zwischen Strahlursprüngen, in die die Organismen des Strahlursprungs migrieren oder eingetragen werden bzw. durch die die gewässertypischen Organismen wandern oder verdriftet werden. Es ist auch möglich, dass sich in den Strahlwegen aufgrund positiver Umweltbedingungen eine Biozönose einfindet, die ansonsten aufgrund der bestehenden strukturellen Degradation nicht zu erwarten wäre. Es werden zwei Typen von Strahlwegen unterschieden: Aufwertungsstrahlwege erlauben eine zumindest vorübergehende Ansiedlung typspezifischer Organismen und können somit durch Strahlwirkung aufgewertet werden. Durchgangsstrahlwege haben nur eine Durchgangsfunktion und erfüllen nicht die Bedingungen für eine Ansiedlung typspezifischer Organismen; sie sind jedoch so beschaffen, dass sie einen funktionalen Austausch zwischen benachbarten Gewässerabschnitten zulassen. Trittsteine sind morphologische Bestandteile der Strahlwege, die sowohl die notwendigen Habitate für die dauerhafte An- und Besiedlung von Gewässerorganismen bereitstellen (in Aufwertungsstrahlwegen) als auch die Durchwanderung erleichtern (in Durchgangs- und Aufwertungsstrahlwegen). Sie können aus kurzen Teilabschnitten mit naturnahen morphologischen Bedingungen (z. B. Abschnitte, die die Anforderungen an die Qualität von Strahlursprüngen erfüllen, aber die Mindestlänge nicht erreichen) oder auch lediglich aus einzelnen Strukturelementen (z. B. Wurzelteller, Wasserpflanzen, Totholzansammlung) bestehen. 15

16 Neben den Funktionselementen können Gewässersysteme Degradationsstrecken aufweisen. Degradationsstrecken sind die Gewässerabschnitte eines Gewässersystems, für die weder die Anforderungen an Strahlursprünge noch an Aufwertungs- oder Durchgangsstrahlwege erfüllbar sind. Beispielhaft seien längere verrohrte Abschnitte genannt, die eine Barrierewirkung auf wandernde Arten ausüben. Quelle: LANUV 2011 Aufgrund der funktionalen Verknüpfungen im Fließgewässerkontinuum ist zu beachten, dass die einzelnen Funktionselemente nicht getrennt voneinander, sondern im Kontext des Gewässersystems, also in ihrer Abfolge, betrachtet werden (LANUV 2011). Auch unter optimalen Bedingungen nimmt die Strahlwirkung mit zunehmender Distanz vom Strahlursprung ab. Je nach Gewässertypgruppe reißt sie nach einer bestimmten Entfernung ganz ab, wenn vorher kein neuer Starhlursprung beginnt, der seinerseits eine Strahlwirkung aufweist. Durch in solcher Weise interagierende Strahlursprünge kann für größere Gewässerstrecken der gute ökologische Zustand erreicht werden. Unter bestimmten Rahmenbedingungen können Strahlursprünge und Aufwertungsstrahlwege so angelegt werden, dass sie eine maximale Strahlwirkung erzeugen (s. LANUV 2011). Falls bestehende Nutzungen oder die Verhältnisse im Gewässer die Anlage von Aufwertungsstrahlwegen verhindern, sollten Strahlursprünge in entsprechend kürzeren Abständen angelegt werden, um eine durchgehende Strahlwirkung erzielen zu können. 2.2 Beteiligungsprozess Die Auftaktveranstaltung/Kooperationssitzung für den Kreis Steinfurt fand am im Grünen Zentrum Saerbeck statt und für den Kreis Warendorf am in der Landvolkshochschule Schorlemer Alst in Warendorf Frechenhorst. Hierbei anwesend waren die ständigen Kooperationsmitglieder des Kreises Steinfurt bzw. des Kreises Warendorf. Im Rahmen verschiedener Vorträge wurden neben dem aktuellen Stand der Umsetzung der WRRL auch die Ziele des Umsetzungsfahrplans erläutert sowie laufende und bereits durchgeführte Maßnahmen durch die Bezirksregierung Münster vorgestellt. Anschließend wurde der Planungsraum (vgl. Kapitel 3) und das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept vorgestellt und der geplante Ablauf des Umsetzungsfahrplans näher beschrieben. Abschließend wurde die weitere Terminplanung vorgestellt. 16

17 Um eine transparente und möglichst umfassende Beteiligung der Fachöffentlichkeit und beteiligter Anlieger zu ermöglichen, wurde ein -Verteiler zusammengestellt. Die Akteure und beteiligten Institutionen erhielten so frühzeitig Kenntnis über den Zeitpunkt und Ort der jeweiligen Veranstaltung. Die beteiligten Institutionen und Akteure können der Teilnehmerliste (Tabelle 1) entnommen werden. Tabelle 1: Übersicht über die im Rahmen des Umsetzungsfahrplans beteiligten Institutionen und Akteure (alphabetisch sortiert) Institutionen AG Wasser- und Bodenverbände Anlieger, Telgte Bezirksregierung Münster, Dez. 51 Bezirksregierung Münster, Dez. 54 Biologische Station Kreis Steinfurt Bundesforst Deichverbände Emsdetten, Greven, Middendorf Emsfischereigenossenschaft Kreis Gütersloh, Untere Wasserbehörde Kreis Warendorf, Untere Landschaftsbehörde Kreis Warendorf, Untere Wasserbehörde Kreis Steinfurt, Untere Landschaftsbehörde Kreis Steinfurt, Untere Wasserbehörde Kreisfischereiberater des Kreises Steinfurt Kreisfischereibeauftragter des Kreises Warendorf LANUV Landesbetrieb Straßen NRW Institutionen Landwirtschaftlicher Ortsverein Westbevern LWL-Archäologie NRW (Denkmalschutz) LWK NRW, Bezirksstelle f. Agrarstruktur LWK NRW, Kreisstelle Gütersloh, Münster und Warendorf LWK NRW, Kreisstelle Steinfurt NABU Naturschutzstation Münsterland NABU Kreisverband Steinfurt Schutzgemeinschaft Ems Stadt Emsdetten Stadt Greven Stadt Münster, Tiefbauamt Stadt Rheine Stadt Sassenberg Stadt Telgte u. WuBV Telgte Stadt Warendorf Stadtwerke Emsdetten Stadtwerke Warendorf Landesfischereiverband Westfalen und Lippe Unterhaltungsverband Hummertsbach Landwirt. Ortsverband Elte-Mesum Wasser- u. Bodenverband Greven Landwirtschaftlicher Ortsverband Emsdetten Wasser- u. Bodenverband Sassenberg- Füchtorf Landwirt. Ortsverband Hauenhorst Wasser- u. Bodenverband Warendorf Nord Landwirt. Ortsverband Neuwarendorf Wasser- u. Bodenverband Warendorf Süd Landwirt. Ortsverband Rheine-Mesum Wassernetz NRW Landwirtschaftlicher Ortsverband Rheine Wasserschifffahrtsamt Rheine Landwirtschaftlicher Ortsverband Saerbeck Wasserschifffahrtsdirektion West Landwirtschaftlicher Ortsverband Telgte Wasserversorgung Beckum GmbH Landwirtschaftlicher Ortsverband Velsen WLV, Kreisverband Warendorf Landwirtschaftlicher Ortsverband Vohren WLV, Kreisverband Steinfurt Landwirtschaftlicher Ortsverband Warendorf Darüber hinaus waren weitere Institutionen eingeladen. 17

18 Neben der Benachrichtigung per wurden die Fachöffentlichkeit und interessierte Bürger über die Internetseite ausführlich über den Verlauf des Projektes informiert. Via Internet ( index.jsp, standen den Beteiligten alle in den jeweiligen Veranstaltungen verwendeten Materialien (Maßnahmenkarten, Protokolle, Vorträge und Tabellen) zum Download zur Verfügung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zunächst anhand von Maßnahmenkarten in einem Arbeitstreffen mit der Bezirksregierung Münster vorgestellt und ausführlich diskutiert. Die Karten enthielten die Maßnahmen in Form von Piktogrammen und die verorteten Funktionselemente der Strahlwirkung. Weiter enthielten die Karten wesentliche Inhalte wie die Flächenkulisse, die Gewässerstrukturgüteklassen (getrennt nach Sohle, Ufer und Umfeld) und Informationen zu Schutzgebieten und Querbauwerken (vgl. Abbildung 6, Kartenausschnitt 1). Die Kartenentwürfe wurden um Angaben von Seiten der Bezirksregierung Münster zu bereits umgesetzten und konkret geplanten Maßnahmen ergänzt sowie teilweise die Lage von Funktionselementen oder Einzelmaßnahmen angepasst. Im Anschluss an das Arbeitstreffen (erste Zwischenphase) wurden die Änderungen und Ergänzungen in die Maßnahmenkarten eingearbeitet. Die überarbeiteten Maßnahmenkarten dienten dann als Grundlage für den anschließenden Workshop. Im Workshop I in den Kreisen Warendorf am und Steinfurt am (bzw. vorab am nur ständige Kooperationsmitglieder) wurden im Rahmen eines Vortrags die wesentlichen Inhalte des Vorgehens erörtert. Der Vortrag beinhaltete folgende Punkte: Inhalte und Ziele des Vorhabens Arbeitsschritte bei der Umsetzung des Projektes Vorstellung der (vorläufigen) Ergebnisse Im Anschluss an den Vortragsteil bestand dann die Möglichkeit, in Kleingruppen die vorgeschlagenen Maßnahmen anhand der Maßnahmenkarten ausführlich zu diskutieren. Die Aufgabe der Workshopteilnehmer bestand im Wesentlichen in der Einschätzung der technischen Machbarkeit der Maßnahmen in den Kategorien machbar, prüfen, nicht machbar sowie bereits umgesetzt. Aufgrund des spezifischen Expertenwissens der Teilnehmer konnten zudem wichtige Detailkenntnisse zu Einzelmaßnahmen oder Gewässerabschnitten als Anmerkungen in die Karten aufgenommen werden (vgl. Abbildung 6, Kartenausschnitt 2). Hierbei galt die Prämisse, dass Unklarheiten bzgl. der Flächenverfügbarkeit oder Finanzierbarkeit der Maßnahmen kein Kriterium für die generelle Ablehnung der Maßnahme ( nicht 18

19 machbar ) darstellten. Die regelbasiert abgeleiteten Funktionselemente der Strahlwirkung wurden teilweise in der Diskussion angepasst. Es wurde jedoch darauf geachtet, die Ansprüche des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes weiterhin zu gewährleisten. Nach dem Workshop stand eine Datenmaske im Excel -Format für mögliche Stellungnahmen auf der o.g. Internetseite zum Download zur Verfügung. Zudem konnten die Karten und Vorträge heruntergeladen werden. Innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen wurden Stellungnahmen im Detail zu Einzelmaßnahmen oder allgemein zu bestimmten Abschnitten der Ems, Vorgehensweisen etc. eingereicht. 1: Maßnahmenkarte nach der Abstimmung mit dem Bezirksregierung Münster inkl. Ergänzung von Maßnahmen und Anpassung einiger Funktionselemente 2: Maßnahmenkarte nach dem Workshop mit Einschätzung der technischen Machbarkeit und Kommentaren inkl. Anpassung einiger Funktionselemente 19

20 3: Maßnahmenkarte mit eingearbeiteten Ergebnissen und Anmerkungen aus dem Workshop und den Stellungnahmen Abbildung 6: Ausschnitte unterschiedlicher Bearbeitungsstadien der Maßnahmenkarten In der Zwischenphase erfolgte die Einarbeitung der Workshopergebnisse (vgl. Abbildung 6, Kartenausschnitt 3). Neben der Einschätzung der Maßnahmen und den Kommentaren aus dem Workshop erfolgte die Einarbeitung der Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen. Die Darstellung der Machbarkeit der Maßnahmen wurde in die Maßnahmenkarten integriert, hierfür wurden die Piktogramme (Maßnahmen) farblich markiert. Die Art der kartographischen Darstellung wird durch Abbildung 7 veranschaulicht. Kommentare und Stellungnahmen wurden ebenfalls in die Karten eingearbeitet. Abbildung 7: Darstellung der Machbarkeit der Maßnahmen in den Maßnahmenkarten Neben der grafischen und inhaltlichen Überarbeitung der Maßnahmenkarten wurde eine Maßnahmentabelle erstellt (vgl. Anhänge VII und VIII). Die Einzelmaßnahmen wurden den einzelnen Funktionselementen der Strahlwirkung (Strahlursprünge sowie Strahlwege mit Trittsteinen) zugeordnet. Daraus ergeben sich Maßnahmengruppen deren Lage (Stationierung) sowie Länge in den Tabellen beschrieben wird. Die Maßnahmengruppen dienen u.a. 20

21 der Priorisierung (vgl. Kap. 7.3). Diese Form der Maßnahmenaggregierung war aus Gründen der Übersichtlichkeit notwendig, in der zugehörigen Datenbank sind jedoch alle Einzelmaßnahmen enthalten. Die Einzelmaßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit wurden aufgrund ihrer hohen Bedeutung nicht aggregiert. Neben den Angaben zur Lokalisierung der Funktionselemente (Gewässername und -kennzahl, Name des Funktionselements, Stationierung, Länge) werden in der Maßnahmentabelle eine Kostenschätzung und fachliche Einschätzungen zur Umsetzbarkeit der Maßnahmengruppe/Durchgängigkeitsmaßnahme gegeben. Darauf folgen die Angaben zur Priorität (A, B, C) und eine Angabe zum voraussichtlichen Umsetzungszeitraum (2013 bis 2018 und 2019 bis 2027). Die Datenbank dient als Grundlage für die Übernahme der Maßnahmen in die Wasserkörpersteckbriefe des Landes. Im Rahmen des 2. Workshops/Abschlussveranstaltung ( Krs. Warendorf; Krs. Steinfurt) wurden die Teilnehmer in einem Vortrag über die durchgeführten Arbeiten informiert und die bearbeiteten Maßnahmenkarten und die Maßnahmentabelle vorgestellt. Die Maßnahmenkarten wurden teilweise um weitere Detailinformationen ergänzt. Zudem wurde ein Ausblick auf die nächsten Schritte innerhalb des Prozesses gegeben. Mit Hilfe sämtlicher Beteiligter konnte so ein konkreter Fahrplan entwickelt werden, der eine transparente Maßnahmenplanung ermöglicht und dem Maßnahmenträger ein hohes Maß an Planungssicherheit gibt. Zusätzlich fand am 7. September 2011 ein Termin mit Vertretern der Landwirtschaft (Landwirtschaftskammer; WLV) statt. Hierbei ging es vornehmlich um die Vorstellung des Umsetzungsfahrplans im Kreis Warendorf und die Prüfung der Betroffenheit der Landwirte durch die vorgesehenen Maßnahmen. 3 Charakterisierung des Planungsraumes Im Folgenden werden die wichtigsten Rahmenbedingungen des Planungsraums kurz vorgestellt. Dieser erstreckt sich i.e.s. auf die Ems und ihre (rezente) Aue. Für die Beschreibung und Berücksichtigung der Rahmenbedingungen werden darüber hinaus auch die Einzugsgebiete berücksichtigt und entsprechend dargestellt (Planungsraum i.w.s.). 21

22 3.1 Allgemeine Charakterisierung Die Ems entspringt im Osten der Westfälischen Bucht in einer Höhe von nur 134 m über dem Meeresspiegel und mündet nach ca. 371 km Fließstrecke bei Emden in den Dollart. Der Planungsraum im Regierungsbezirk Münster umfasst einen ca. 38 km langen Abschnitt der Ems zwischen dem Kreis Gütersloh und der niedersächsischen Landesgrenze (km 206,5 und km 302,2; GSK Auflage 3b). Der Planungsraum (i.w.s.) ist durch intensive landwirtschaftliche Nutzungen gekennzeichnet. Daraus resultieren Belastungen für die Ems durch kommunale und industrielle Abwassereinleitungen und eine Vielzahl an Stauanlagen. Die (rezente) Emsaue wird hingegen weitestgehend landwirtschaftlich genutzt, wobei die Ackernutzung mit 43 % vor der Grünlandnutzung mit 30 % überwiegt. Wälder und Gehölze bedecken mit 15 % dagegen lediglich kleinere Flächen und treten gegenüber den landwirtschaftlichen Nutzungen deutlich in den Hintergrund. Auch Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen (ca. 5 %) nehmen einen geringen Anteil ein. Die Abbildung 8 zeigt den prozentualen Anteil der Nutzungsstrukturen (erstellt aus ATKIS- NRW) innerhalb des Maßnahmenraums. Flächenanteil [%] Siedlung 4,72% Wald 15,27% Acker 42,74% Grünland 29,59% Gewässer 7,65% Abbildung 8: Prozentuale Flächenanteile der Nutzungen innerhalb der rezenten Emsaue Der Emshauptlauf ist größtenteils durch Gewässerregulierungsmaßnahmen (Ausbau- und Befestigungsmaßnahmen) beeinflusst und in seiner natürlichen Gewässerbettdynamik gestört. Der Lauf ist über weite Strecken festgelegt und verfügt nur in wenigen Teilbereichen 22

23 über naturnahe Strukturen. Die betrachtete Emsaue weist noch zahlreiche Relikte des ursprünglich vielgestaltigen Auenreliefs mit Altarmen und Strukturen ehemaliger Emsverläufe auf. In den regelprofilierten Abschnitten ist die Ems so stark eingetieft, dass die Verzahnung mit der Aue stark eingeschränkt ist. Die Oberflächenwasserkörper der Ems sind im gesamten Untersuchungsraum als erheblich verändert (HMWB) eingestuft worden, darüber hinaus auch der größte Teil der Zuflüsse (s. Abbildung 9). Lediglich die Zuflüsse Elter-Mühlenbach und Walgenbach, die innerhalb der Planungseinheit Ems_1000 in die Ems münden, sind als natürliche Fließgewässer ausgewiesen. Wesentliche Gründe für die Ausweisung der Ems als erheblich veränderten Wasserkörper ist die Bedeutung der Gewässer im Planungsraum für die Be- und Entwässerung (Drainage und Kulturstau) von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Abbildung 9: Ausweisung der Oberflächenwasserkörper der Ems (Stand: August 2009) 23

24 3.2 Referenzen Gemäß der WRRL gilt für natürliche Oberflächenwasserkörper u.a. das Entwicklungsziel des guten ökologischen Zustands, während für erheblich veränderte (und künstliche) Oberflächenwasserkörper das gute ökologische Potenzial maßgeblich ist. Diese Ziele werden überregional, regional und lokal in den sog. Bewirtschaftungszielen konkretisiert. Zur Bewertung der Bewirtschaftungsziele wurden landesweit Verfahren entwickelt, welche über definierte Referenzzustände der sog. biologischen Qualitätskomponenten den guten ökologischen Zustand für die unterschiedlichen Fließgewässertypen definieren. Im Rahmen des UFP wurden die Bewertungen der biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten betrachtet. Durch eine detaillierte Defizitanalyse der Komponenten Fische und Makrozoobenthos konnten Rückschlüsse auf bestehende hydromorphologische Defizite gezogen werden. Die Komponenten Phytobenthos und Diatomeen wurden nicht berücksichtigt, da diese keine Relevanz bei der Beurteilung hydromorphologischer Defizite besitzen Hydromorphologie und Makrozoobenthos Die Ems von Rheine bis zur Grenze der Planungseinheiten PE_EMS_1000 und PE_EMS_1400 gehört zu den Große Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse und entspricht damit dem LAWA-Fließgewässertyp 15 g in der bundesdeutschen Fließgewässertypologie (POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER 2008). Innerhalb der Planungseinheit PE_EMS_1400 geht die Ems in den Typ Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse über, der dem LAWA-Typ 15 entspricht und dem Typ 15 g sehr ähnlich ist. Die Tabelle 2 gibt eine Übersicht über die jeweiligen Merkmale, die beim Fließgewässertyp 15 g lediglich größere Dimensionen haben. Der Fließgewässertyp 15 umfasst ein Einzugsgebiet von bis zu km², wobei der Typ 15g Einzugsgebiete ab km² umfasst. 24

25 Tabelle 2: Merkmale der (Großen) Sand- und Lehmgeprägten Tieflandflüsse Morphologie (Große) Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse Typ 15 und Typ 15 g Gewundenes bis mäandrierendes Fließgewässer in einem flachen Muldenoder breiten Sohlental. Sand- oder Lehmfraktion dominierend, daneben können auch Kiese vorkommen (Ausbildung von Kiesbänken), häufig auch Tone und Mergel, welche z.t. zu Platten verbacken sind. Totholz, Erlenwurzeln, Wasserpflanzen und Falllaub stellen wichtige Habitatstrukturen dar. Flaches Profil, deutlich ausgebildete Prall- und Gleithänge. Viele Rinnensysteme und Altgewässer unterschiedlicher Alterststadien in der Aue vorhanden, ebenso Niedermoore. Talbodengefälle 0,2-2, teilweise auch bis 3 Strömungsbild Sohlsubstrate Abfluss/Hydrologie Makrozoobenthos vorherrschend ruhig fließend Sande verschiedener Korngrößen bzw. Lehm dominieren, zusätzlich oft Kies, teils Tone und Mergel; daneben organische Substrate (z.b. Totholz). Mäßige bis große Abflussschwankungen im Jahresverlauf; ausgeprägte Extremabflüsse der Einzelereignisse. Relativ artenreich; überwiegend Arten langsam überströmter, detritusreicher Ablagerungen sowie wenige grabende Arten (Substratspezialisten). Totholz und Wasserpflanzen stellen die natürlichen "Hartsubstrate" dar. Diese sind am arten- und individuenreichsten besiedelt, v.a. von strömungsliebenden Arten. Dieser Fließgewässertyp ist der häufigste und am weitesten verbreitete Flusstyp im Norddeutschen Tiefland, er entspricht dem Bild eines klassischen Tieflandflusses. Die Wirbellosenbesiedlung ist relativ artenreich, obwohl nur wenige spezialisierte Organismen diesen Typ besiedeln können. Es handelt sich überwiegend um Arten langsam überströmter, detritusreicher Ablagerungen sowie wenige grabende Arten (Substratspezialisten). die natürlichen Hartsubstrate Totholz und Wasserpflanzen sind am arten- und individuenreichsten besiedelt, v.a. strömungsliebende Arten kommen hier vor. Die große Habitatvielfalt bedingt eine artenreiche Makrozoobenthoszönose, die überwiegend von Eintagsfliegen, Steinfliegen und Köcherfliegen dominiert wird Fischfauna Die (großen) sand- und lehmgeprägten Tieflandflüsse umfassen im Wesentlichen die größeren Unterläufe der Fließgewässer, die einen stärker potamalen Charakter aufweisen. Die rheophilen Arten treten hier gegenüber indifferenten Arten zurück. Hierzu zählen z.b. Rotauge, Aland und Barsch. Neben den typischen Arten des Hauptgerinnes, wie Brasse, Güster und Ukelei, werden Arten der Auengewässer stellenweise begünstigt, z.b. Rotfeder und Hecht. 25

26 Gemäß dem fischbasierten Bewertungssystem (fibs) wird die Ems im Planungsraum zwei verschiedenen Fischgewässertypen, dem unteren Brassentyp Tiefland (FiGt 27) und dem oberen Brassentyp Tiefland (FiGt. 26), zugeordnet. Insgesamt sind in NRW 38 Fischgewässertypen ausgewiesen. Die folgende Kurzbeschreibung (vgl. Tabelle 3 und Tabelle 4) charakterisiert zusammenfassend die hier relevanten Fischgewässertypen. Es werden nicht die vollständigen Steckbriefe der Typen dargestellt, sondern nur die für dieses Projekt wichtigsten Bestandteile, wie z.b. die entsprechenden Referenztabellen. Dominanzspannen der Fischarten im Referenzzustand sind als relative Anteile aufgeführt. Daneben finden sich die nach Vorgaben des fibs (fischbasiertes Bewertungssystem für Fließgewässer) aus den Spannbreiten abgeleiteten technischen Referenzen als feststehende prozentuale Angaben, die somit direkt im fibs-bewertungssystem Anwendung finden können. Die Bemerkungen beinhalten Informationen zu Fischarten, die nicht mit in die Referenz aufgenommen wurden. Zudem werden Anpassungen an den abgeleiteten Referenzen erläutert. 26

27 Tabelle 3: Beschreibung des Fischgewässertyps FiGt 26 Oberer Emslauf bis Querung des Dortmund-Ems-Kanals FiGt 26 Oberer Brassentyp Tiefland Referenzen (Dominanzspannen Referenzzustand, technische Referenz) Bemerkungen Kurzbeschreibung (Quelle.: MUNLV 2007) Für Äsche und Nase gilt, dass ihre Verbreitung im Emseinzugsgebiet nicht abschließend geklärt ist. Der Stör fehlt in der Referenz, da die Verbreitung dieser Spezies auf große Flussunterläufe und Ströme beschränkt ist. Die historischen Verbreitungsangaben in Ems und Stever beruhen möglicherweise auf Ausnahmefunden. Das Meerneunauge wird in der Referenz berücksichtigt, da der Fischgewässertyp Gewässerbereiche umfasst, in denen das Vorkommen der Art nicht ausgeschlossen werden kann. Der Fließgewässertyp umfasst den Emslauf von km 302 bis zur Querung des Dortmund-Ems-Kanals. Bei geringem bis sehr geringem Gefälle sind die Wassertemperaturen sommerkühl-sommerwarm oder sommerwarm. Die Sohle wird hauptsächlich durch Sande geprägt. Kiese, Lehme und organische Anteile sind von untergeordneter Bedeutung. Das Strömungsbild ist eher träge fließend. Die Fischfauna setzt sich aus Flussfischen, Fluss- Auenfischen und Fischen der Auengewässer zusammen. 27

28 Tabelle 4: Beschreibung des Fischgewässertyps FiGt 27 Unterer Emslauf von Querung des Dortmund-Ems-Kanals bis Rheine FiGt 27 Unterer Brassentyp Tiefland Referenzen (Dominanzspannen Referenzzustand, technische Referenz) Bemerkungen Kurzbeschreibung (Quelle.: MUNLV 2007) Für Äsche und Nase gilt, dass ihre Verbreitung im Emseinzugsgebiet nicht abschließend geklärt ist. Der Stör fehlt in der Referenz, da die historischen Verbreitungsangaben in der Ems möglicherweise auf Ausnahmefunden beruhen. Ebenso lassen die verfügbaren Daten keine Wertung für den Maifisch, die Zährte und den Schneider zu. Die Bachforelle ist nicht in die Referenz enthalten, da die ökologischen Ansprüche der Art kaum mit dem Charakter des Gewässertyps korrelieren Der untere Brassentyp Tiefland beschreibt allein den großen Flussunterlauf der Ems bis zur Landesgrenze. Das sehr geringe Gefälle führt zusammen mit dem langsamen und trägen Fließverhalten zu sommerwarmen Wassertemperaturen. Neben sandigen Substratanteilen prägen zunehmend organische Anteile die Sohlstruktur. Die Fischfauna wird durch die gut strukturierte Auenlandschaft stärker durch Fische der Auengewässer beeinflusst. 28

29 3.2.3 Makrophyten Für die Bewertung der Makrophyten nach dem Bewertungsverfahren PHYLIB und dem speziellen Bewertungsverfahren, das vom LANUV NRW entwickelt wurde, ist es erforderlich, die beprobten Gewässer einem Makrophytentyp zuzuordnen, wobei die LAWA- Fließgewässertypologie eine Hilfestellung, nicht jedoch alleinige Grundlage sein darf. Die relevanten Zusatzinformationen, wie z.b. Talbodengefälle, Fließgeschwindigkeit oder Säurekapazität, sind dabei zu beachten. Weitergehende Informationen hierzu können der Veröffentlichung von SCHAUMBURG et al. (2006) und dem LANUV-Arbeitsblatt 3 entnommen werden. Tabelle 5: Gegenüberstellung der biozönotischen Makrophytentypologie und den differenzierten LAWA-Fließgewässertypen LAWA-Fließgewässertyp van de Weyer (LANUV 2008) Makrophytentyp (PHYLIB) Kürzel Bezeichnung differenzierter LAWA-Typ silikatisch karbonatisch Kürzel/Bezeichnung Tiefland Typ 15 (g) (Große) Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse (Große) Rhithrale, sandgeprägte Tieflandflüsse (Große) Potamale, sandgeprägte Tieflandflüsse X X TN g Große Niederungsfließgewässer des Norddeutschen Tieflandes Für die potamal geprägten Abschnitte sind Großlaichkräuter, wie Potamogeton lucens, Potamogeton perfoliatus, Potamogeton alpinus und Potamogeton gramineus, charakteristische Wasserpflanzen. Zusammen mit Arten der wurchformenreichen Gesellschaft des Einfachen Igelkolbens (Sparganium emersum) kennzeichnen sie diesen Flusstyp. Die rhithral geprägten Abschnitte werden im guten bzw. sehr guten Zustand durch den Myriophylliden-Typ des Tieflandes (Myriophyllum spicatum, Ranunculus fluitans R. peltatus, R. penicillatus) gekennzeichnet. Hinzukommen können Wasserstern-Arten, wie z.b. Callitriche platycarpa, C. stagnalis. 29

30 4 Analyse des IST-Zustandes Um den Maßnahmenbedarf im Planungsraum zu ermitteln, wurde eine umfangreiche Defizitanalyse der morphologischen Strukturen und der relevanten biologischen Qualitätskomponenten vorgenommen. Der Bedarf an hydromorphologischen Maßnahmen ergibt sich dabei aus dem Abgleich der in Kap. 6 dargestellten Anforderungen an Strahlursprünge und Strahlwege mit dem IST-Zustand der Gewässerabschnitte unter Berücksichtigung der in Kap. 0 beschriebenen Referenzzustände. Für die Analyse wurden keine neuen Daten erhoben, sondern ausschließlich auf bestehende Daten zurückgegriffen. In Tabelle 6 sind die wesentlichen Bestandsdaten aufgeführt. Tabelle 6: Datengrundlagen und Quellen Daten Topographische Grundlagendaten: Gewässernetz, Oberflächenwasserkörper, EZG der Wasserkörper, Topographische Karten NRW Fischgewässertypen LAWA-Fließgewässertypen Flächennutzungsdaten (ATKIS-NRW) FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, 62-Biotope Gewässerstrukturgütedaten Querbauwerke (QUIS) WRRL-Monitoringmessstellen Wasserkörpersteckbriefe Landesfischartenkataster - LAFKAT Typspezifisches Arteninventar Flächen Öffentlicher Hand Altlasten(verdachts)flächen Bodendenkmalverdachtsflächen Quelle Bezirksregierung Münster, LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW LANUV NRW Bezirksregierung Münster Bezirksregierung Münster Bezirksregierung Münster/ LWL Archäologie NRW 4.1 Hydromorphologie und Durchgängigkeit Die Ems weist im gesamten Untersuchungsraum überwiegend stark bis sehr stark veränderte Gewässerstrukturen (Strukturgüteklassen 5 bis 6) auf. Mäßig bis deutlich veränderte Abschnitte (Strukturgüteklassen 3 und 4), aber auch vollständig veränderte Abschnitte (Strukturgüteklasse 7), treten demgegenüber deutlich in den Hintergrund. Unveränderte und gering veränderte Gewässerabschnitte (Strukturgüteklassen 2 und 3) kommen im betrachteten Gebiet nicht vor. Vor allem Ufer und Sohle weisen mit stark bis sehr stark veränderten Strukturen die größten Defizite auf, während das Umfeld abschnittsweise besser strukturiert ist. 30

31 Bessere Gewässerabschnitte mit Strukturgüteklassen von 3 und 4 in Sohle, Ufer und Umfeld befinden sich nördlich von Telgte bis zur Querung des Dortmund-Ems-Kanals. unverändert gering verändert mäßig verändert deutlich verändert stark verändert sehr stark verändert vollständig verändert Abbildung 10: Gewässerstrukturgüte der Ems von Rheine bis Warendorf Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer hat im Rahmen der WRRL- Umsetzung eine hohe Priorität. Die Datengrundlage bildet hier das Querbauwerks- Informationssystem des Landes (QuIS), das Auskunft zu Querbauwerken und deren Passierbarkeit für aquatische Organismen gibt. Zudem wurden Experten-Einschätzungen innerhalb des Umsetzungsfahrplanprozesses hinsichtlich der Durchgängigkeit berücksichtigen. Unterhalb von Rheine bzw. in Rheine befinden sich Querbauwerke, deren Durchgängigkeit zu prüfen bzw. zu verbessern sind. Zwischen Rheine und Warendorf sind die vorhandenen Querbauwerke durchgängig bzw. deren Optimierung befindet sich in der Planungs-/ Umsetzungsphase. In Warendorf und oberhalb befinden sich drei Querbauwerke, die die Durchgängigkeit unterbinden. 4.2 Biologische Qualitätskomponenten Neben den hydromorphologischen Bedingungen orientiert sich der Maßnahmenbedarf an den biologischen Qualitätskomponenten, die nicht die Bewirtschaftungsziele erreichen bzw. 31

32 als defizitär eingestuft werden. Die Grundlage für die Einschätzung der Zielerreichung ( guter ökologischer Zustand ) stammen aus den Steckbriefen der Planungseinheiten des Bewirtschaftungsplans (MUNLV 2009). Tabelle 7: Einstufung des Gewässerzustandes aus den Steckbriefen der Planungseinheiten OFWK Gewässername 3_ Ems; Rheine bis Münster 3_ Ems; Münster bis Warendorf 3_ Ems; Warendorf bis Gütersloh (teilweise) Ausweisung Saprobie MZB Fische (FibS) HMWB mäßig gut mäßig gut Allg. Degradation Makrophyten unbefriedigend Ökologischer/s Zustand/ Potenzial unbefriedigend HMWB Sehr gut gut gut mäßig schlecht schlecht HMWB nicht bewertet nicht bewertet nicht bewertet gut nicht bewertet gut Die Defizitanalyse für diese biologischen Qualitätskomponenten wird unterstützend zur Herleitung konkreter Maßnahmen herangezogen. Dabei werden die Ursachen für die Defizite der Lebensgemeinschaften nach Möglichkeit im Einzelnen identifiziert (z.b. strukturelle oder stoffliche Ursachen), um gezielt effektive Maßnahmen planen zu können (LANUV 2011). Die Analyse des IST-Zustandes der Biologischen Qualitätskomponenten (Fische und Makrozoobenthos und Makrophyten) und die dadurch ermittelten Defizite werden im Folgenden beschrieben Fische Um die Ursachen der Defizite der Fischfauna und den sich daraus ergebenden hydromorphologischen Maßnahmenbedarf zu ermitteln, wurde eine detaillierte Defizitanalyse vorgenommen. Dazu wurden sowohl Messstellen des WRRL-Monitorings als auch Messstellen des Landesfischartenkatasters (LAFKAT) herangezogen. Als Ausgangsbasis der Analyse dienten die jeweils aktuellsten defizitären Probestellen je Wasserkörper. Die Bewertung der Fischfauna wurde mit Hilfe des fischbasierten Bewertungssystems (fibs) unter Verwendung der nordrhein-westfälischen Referenzzönosen (MUNLV 2007) vorgenommen. Um die Habitatansprüche einzelner Fischarten und deren Vorkommen bzw. Fehlen genauer zu analysieren, erfolgte zusätzlich ein Vergleich der aktuellen Fischfauna mit der jeweiligen Referenz, die den sehr guten Zustand repräsentiert. Hierbei wurde zudem der Anteil der Jungfische (0+-Anteil) betrachtet, um Aussagen zur Reproduktion der einzelnen Arten vorzunehmen. Nachfolgende Abbildung zeigt die Analyse beispielhaft anhand einer Probestrecke nördlich von Telgte (Probestelle des LAFKAT). 32

33 Referenz Gesamt * Leitarten Abbildung 11: Vergleich von IST-Zustand und Referenz-Fischzönose (Leitbild) anhand der Probestelle EF an der Ems nördlich von Telgte (n = 2311) Insgesamt lässt die aktuelle Fischbesiedlung Defizite erkennen, die sich in einer mäßigen Bewertung der ökologischen Zustandsklasse der Fischfauna niederschlägt. Defizite zeigen sich u.a. durch das Fehlen von zahlreichen Arten. Insbesondere Arten der Auengewässer (z.b. Quappe) fehlen vollständig. Arten mit relativ hoher Dominanz sind überwiegend weitverbreitete Arten (Rotauge, Hasel, Gründling, Döbel) die lediglich geringe Ansprüche an ihren Lebensraum stellen. Leitarten wie Ukelei, Barbe, Brasse und Güster konnten in nur geringem Umfang bzw. nicht nachgewiesen werden. Auffällig ist der weit über die Referenz reichende Anteil des Rotauges. Das Fehlen von Moderlieschen, Hecht und Schleie weist auf Defizite in der Auenanbindung sowie fehlende Altarme und Rinnenstrukturen als Winterlager, Laichplatz und Jungfischhabitat hin. Auch angebundene Nebengewässer als bedeutende Habitate (z.b. als Laichhabitat für die Quappe) fehlen überwiegend. 33

34 Neben strukturellen Defiziten durch den Gewässerausbau (v.a. fehlende Strömungsdiversität sowie fehlende Flachwasserbereiche und Deckungsstrukturen, wie Totholz und Baumwurzeln) behindern auch Defizite im Auenbereich durch beispielsweise fehlende Anbindung der Nebengewässer das Vorkommen bzw. die Häufigkeit entsprechender Arten, wie z.b. die Quappe. Abbildung 12: Zustandsbewertung der Fischfauna für die Ems zwischen Rheine und Warendorf Makrozoobenthos Das deutsche Bewertungsverfahren für das Makrozoobenthos PERLODES ermöglicht durch die Bewertung auf verschiedenen Ebenen Aussagen über Defizite in der Besiedlung. Die übergeordnete Betrachtungsebene ist die ökologische Zustandsklasse. Sie stellt das zusammengefasste Gesamtergebnis aus den Modulen Saprobie, Allgemeine Degradation und Versauerung (nur für bestimmte Fließgewässertypen relevant) dar. Die zweite Betrachtungsebene ist die Saprobie, die Aufschlüsse über organische Belastungen in den Gewässern gibt. In Wasserkörpern mit mäßig bis schlecht bewertetem Saprobienindex ist die Besiedlung durch das Makrozoobenthos i.d.r. erheblich beeinträchtigt. Die Saprobie führt zu einer Überprägung der hydromorphologischen Gegebenheiten im Gewässer. 34

35 Trotz der Durchführung entsprechender hydromorphologischer Maßnahmen kann das Bewirtschaftungsziel (guter ökologischer Zustand) in solchen Wasserkörpern verfehlt werden. Für die Bewertung der Allgemeinen Degradation, der dritten Betrachtungsebene, werden gewässertypspezifische Metrics, die zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst werden, herangezogen. Auf der vierten Ebene können zahlreiche weitere Indizes, die ebenfalls für jede Probenahme von ASTERICS berechnet werden, ausgewertet werden (UNIVERSITÄT DU- ISBURG-ESSEN 2012). Abbildung 13: Zustandsbewertungen des Makrozoobenthos für die Ems zwischen Rheine und Warendorf Im Rahmen der Defizitanalyse wurden alle für die WRRL zur Verfügung stehenden Messstellen der GÜS-Datenbank in den betrachteten OFWK ausgewertet, die den guten ökologischen Zustand noch nicht erreichten. Abbildung 13 zeigt den mit sehr gut bewerteten Emsabschnitt zwischen Dortmund-Ems-Kanal und Warendorf, der damit hinsichtlich des Makrozoobenthos den guten ökologischen Zustand bereits erreicht und in der Defizitanalyse nicht weiter betrachtet wurde. Hier haben sich u.a. Eingriffe und Maßnahmen in den Bereichen Dorbaum, Westbevern, Lauheide und Einen positiv auf die Lebensbedingungen des Makrozoobenthos ausgewirkt. 35

36 Die für die Bewertung der Allgemeinen Degradation verwendeten, gewässertypspezifischen Metrics liefern Hinweise für die Defizitanalyse. So weist beispielsweise ein geringer Anteil an EPT-Taxa (Ephemeroptera, Plecoptera und Trichoptera) auf eine geringe Strukturvielfalt im betrachteten Gewässer hin, ebenso wie ein niedriger Fauna-Index. Für die großen sand- und lehmgeprägten Tieflandflüsse sind neben dem Anteil der EPT-Taxa und dem Fauna-Index die Anzahl der Trichoptera-Arten und der Anteil der Litoral-Besiedler bewertungsrelevant. Ein erhöhter Anteil an Litoral-Besiedlern kann z.b. Hinweise auf eine Störung des natürlichen Fließverhaltens des Gewässers geben (UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN 2012). Für eine möglichst präzise Ableitung von Defiziten in der Besiedlung und ihren Ursachen wurden vertiefende Auswertungen auf der Ebene von ausgewählten Einzelindizes vorgenommen. Berücksichtigt wurden hierbei die Verteilung der vorliegenden Biozönose auf die biozönotischen Regionen, die Strömungs- und Habitatpräferenzen und die Ernährungstypen. Außerdem wurde der Anteil der Taxa mit Totholzbezug auf Ebene der Taxazahl und der Summe der Häufigkeitsklassen ausgewertet. Zur Ableitung der Defizite erfolgte ein Vergleich zwischen den Verteilungen im vorliegenden Ist-Zustand mit einem gewässertypspezifischen Referenzzustand. Dieser wurde aus allen NRW-weit zur Verfügung stehenden Makrozoobenthos-Probenahmen mit gutem und sehr gutem ökologischen Zustand gewässertypspezifisch abgeleitet. In den folgenden Abbildungen werden die Verteilungen der Biozönose auf die biozönotischen Regionen und die Habitatpräferenzen im Referenzzustand durch die grün umrandeten Balken repräsentiert (Mittelwert und Standardabweichung). Die grauen Balken zeigen die Verteilung der Biozönose im Ist-Zustand in der Ems an der Messstelle unterhalb von Rheine (nahe der B 70). Die Erfassung des Makrozoobenthos erfolgte an dieser Messstelle im Jahr

37 Anteil [%] Abbildung 14: Verteilung der Makrozoobenthoszönose an der Messstelle in der Ems (grau) auf die biozönotischen Regionen im Vergleich zur Referenzverteilung für den LAWA- Typ 15 g (grün umrandet) Anteil [%] Abbildung 15: Verteilung der Makrozoobenthoszönose an der Messstelle in der Ems (grau) auf die Habitatpräferenzen im Vergleich zur Referenzverteilung für den LAWA-Typ 15 g (grün umrandet) 37

38 In Abbildung 14 ist eine deutliche Verschiebung der Makrozoobenthoszönose im Ist-Zustand bei der Verteilung auf die biozönotischen Regionen zu erkennen. Die Taxa der unteren Quell- und Bachregionen sind in zu geringen Anteilen vertreten, während die Taxa der Flussregionen (Meta- und Hypopotamal), z.t. deutlich, überrepräsentiert sind. Auch der Anteil der Litoral-Arten ist gegenüber der Referenz deutlich erhöht. Die Makrozoobenthoszönose zeigt eine Potamalisierung des untersuchten Ems-Abschnittes an. Besiedler des Litorals sind für Stillwasserbereiche großer Flüsse oder Uferzonen von Stillgewässern typisch. In naturnahen großen sand- und lehmgeprägten Tieflandflüssen kommen sie nur in geringen Mengen vor. Die vorliegende Erhöhung des Anteils der Litoral-Besiedler weist auf eine mögliche Störung des natürlichen Fließverhaltens hin (UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN 2012). Auch in Abbildung 15 zeigt sich eine Verschiebung bei der Verteilung der Habitatpräferenzen im Ist-Zustand im Vergleich zum Referenzzustand. Taxa mit einer Präferenz für das Lithal sind deutlich überrepräsentiert während Taxa mit Präferenzen für die übrigen Habitate in zu geringen Anteilen vorhanden sind. Dies lässt darauf schließen. dass die Substratdiversität im betrachteten Abschnitt der Ems zu gering ist und nicht genügend besiedelbare Substrate vorhanden sind. Die strukturelle Verarmung der Ems wird auch durch die in diesem Abschnitt vorkommende Schnecke Potamopyrgus antipodarum und den Egel Helobdella stagnalis angezeigt. Beide Taxa sind in Gewässern mit degradierter Morphologie verbreitet (UNIVERSITÄT DUISBURG- ESSEN 2012). An der betrachteten Messstelle zeigt sich der Einfluss von Neozooen, die, bei dominantem Auftreten, die Ergebnisse der Defizitanalyse verfälschen können. Der ursprünglich aus dem Schwarzen Meer eingewanderte Schlickkrebs Corophium curvispinum nimmt an der vorliegenden Makrozoobenthoszönose ca. 76 % ein. In größeren Fließgewässern besiedelt er bevorzugt Steinschüttungen im Uferbereich und kann dort hohe Individuendichten erreichen. Dementsprechend hoch ist der relative Anteil der Lithal-Besiedler. Auf diese Weise wurden die Defizite in der Makrozoobenthoszönose für die Messstellen abgeleitet (vgl. Anhang II) Makrophyten Makrophyten wurden im Detail nur dann herangezogen, wenn die Analyse der übrigen Qualitätskomponenten (Fische und Makrozoobenthos) keine validen Ergebnisse erbrachte. Die Abbildung 16 zeigt die Gesamtbewertung der Makrophyten für die Oberflächenwasserkörper des Untersuchungsgebietes. Dargestellt ist das für das jeweilige Gewässer zutreffende Be- 38

39 wertungsergebnis (sowohl aus dem PHYLIB- als auch nach dem LANUV NRW-Verfahren), das von Experten des LANUV festgelegt wurde. Demnach weist die Ems innerhalb des Kreises Steinfurt eine unbefriedigende Ausprägung auf. Der weitere Verlauf innerhalb des Kreises Warendorf wurde in die Kategorie schlecht eingestuft. Für den Emsabschnitt, der in die Planungseinheit EMS_1400 übergeht, liegt hinsichtlich der Makrophyten keine Bewertung vor. Abbildung 16: Zustandsbewertung der Makrophyten für die berichtspflichtigen Wasserkörper Wasserqualität Gemäß der Arbeitshilfe (LANUV NRW 2011) müssen Die Belastungen aus anderen Bereichen als der Hydromorphologie ( ) in dem Maße reduziert werden, dass sie die Zielerreichung (guter ökologischer Zustand, gutes ökologisches Potenzial) nicht beeinträchtigen. Die Wasserqualität wird durch Parameter des chemischen Zustands und des ökologischen Zustands beschrieben. Der chemische Zustand wird Anhand von 33 prioritären Schadstoffen (z.b. Diuron etc.) bzw. Schadstoffgruppen gemäß Anhang X WRRL sowie weiteren acht Schadstoffe gemäß Anhang IX der WRRL, bewertet. Des Weiteren ist Nitrat (Nitrat-Richtlinie 91/676/EWG) zur Einstufung des chemischen Zustandes zu bewerten. 39

40 In allen drei betrachteten Wasserkörpern der Ems wird der Chemische Zustand mit gut bewertet. Somit ist aufgrund der ersten Steckbrief-Einstufung nicht von einem eigenständigen Handlungsbedarf zur Reduzierung entsprechender Belastungen auszugehen. Die Herleitung solcher Maßnahmen wäre zudem nicht Bestandteil des vorliegenden UFP. Trotzdem sind an der Ems zwischen Rheine und Warendorf, Wasserkörper 3_ und 3_ nicht alle chemischen Parameter in einem guten Zustand. So werden die gesetzlich nicht verbindlichen Metalle in diesem Emsabschnitt mit mäßig eingestuft. Zudem werden in der Ems zwischen Münster und Warendorf (OFWK 3_263688) die nicht prioritären Metalle (GewBEÜV) mit höchstens mäßig klassifiziert. Vor allem werden die Grenzwerte von Kupfer und Zink überschritten, wobei die Herkunft der Belastungen weitgehend unklar ist. 5 Planerische Rahmenbedingungen 5.1 Hydromorphologische Programmmaßnahmen Im Rahmen der Runden Tische wurden in den vergangenen Jahren für nahezu alle berichtspflichtigen Oberflächenwasserkörper (OWK) Programmmaßnahmen ermittelt, welche zur Beseitigung der nachgewiesenen Defizite (unter Berücksichtigung der Nutzungsansprüche und Restriktionen) herangezogen werden. Die Programmmaßnahmen sind in den Steckbriefen zu den Maßnahmenprogrammen aufgeführt. Sie liefern daher eine wichtige Grundlage für die Herleitung der Maßnahmen. Die Tabelle 8 zeigt diejenigen Programmmaßnahmen je Wasserkörper, welche für den Umsetzungsfahrplan relevant sind. Die im Rahmen dieses Umsetzungsfahrplanes ermittelten hydromorphologischen Maßnahmen konkretisieren die Programmmaßnahmen. Eine Zuordnung dieser differenzierteren Maßnahmen zu den Programmmaßnahmen findet sich in Anhang V. 40

41 Tabelle 8: Relevante Programmmaßnahmen im Planungsraum Name OFWK Programmmaßnahme Ems DE_NRW_3_ HY_OW_U19 Durchgängigkeit DE_NRW_3_ DE_NRW_3_ HY_OW_U02_Morphologie HY_OW_U06_Morphologie HY_OW_U12_Morphologie HY_OW_U17_Morphologie HY_OW_U42_Morphologie HY_OW_U43_Morphologie HY_OW_U44_Morphologie HY_OW_U14_Wasserhaushalt HY_OW_U19 Durchgängigkeit HY_OW_U06_Morphologie HY_OW_U12_Morphologie HY_OW_U17_Morphologie HY_OW_U42_Morphologie HY_OW_U43_Morphologie HY_OW_U44_Morphologie HY_OW_U14_Wasserhaushalt HY_OW_U19 Durchgängigkeit HY_OW_U06_Morphologie HY_OW_U11_Morphologie HY_OW_U12_Morphologie HY_OW_U17_Morphologie HY_OW_U42_Morphologie HY_OW_U43_Morphologie HY_OW_U44_Morphologie Neben den Programmmaßnahmen dienten die durchgeführten Defizitanalysen der biologischen Qualitätskomponenten, die Maßnahmen des Ems-Auen-Schutzkonzeptes (EASK, siehe nachfolgendes Kap.) und die von den Workshopteilnehmern aufgrund ihrer spezifischen Ortskenntnis eingebrachten Maßnahmenvorschläge der Maßnahmenfindung im Rahmen des UFP. 5.2 Gewässerentwicklungskonzepte und planungen Für den Planungsraum der Ems liegt das Ems-Auen-Schutzkonzept (BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER, STAATLICHES UMWELTAMT MÜNSTER 2006) vor. Hierbei handelt es sich um eine Rahmenplanung, welche die Verbesserung der ökologischen und hydrologischen Funktionen der Ems und ihrer Aue zum Ziel hat und einen zusammenhängenden Biotopverbund entlang des Gewässers schaffen will. 41

42 Innerhalb des Umsetzungsfahrplans diente dieses Konzept als Grundlage für die weitere Planung. Dafür wurde die bestehende Planung vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus der Bedarfsanalyse (vgl. Kap. 2.1 und 6) ausgewertet und die relevanten hydromorphologischen Maßnahmen identifiziert (vgl. Kap. 7). Diese wurden in einen Maßnahmenkatalog übersetzt (vgl. Toolbox in Anhang VI) und ergänzt. 5.3 Schutzgebiete Im Planungsraum befinden sich zahlreiche Flächen, die einem besonderen Schutzstatus angehören und zu den sog. Natura 2000-Gebieten gezählt werden. Natura 2000 bezeichnet ein EU-weites Netz von Naturschutzgebieten zum Schutz der wertvollsten europäischen Arten und Lebensräume. Dieses Netz beruht auf zwei EU-Rechtsvorschriften, der Vogelschutzrichtlinie von 1979 sowie der FFH-Richtlinie von Zu den Natura 2000-Gebieten im Untersuchungsraum zählen vier FFH-Gebiete, die entlang der Ems und bzw. in der rezenten Aue zu finden sind. Diese werden im Anhang I aufgelistet und hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und ihrer Entwicklungsziele näher erläutert. Vogelschutzgebiete sind im Planungsraum nicht vorhanden. Darüber hinaus gibt es 15 Naturschutzgebiete in der rezenten Aue, deren Name und Schutzziel ebenfalls in Anhang I beschrieben werden. Zwischen den Zielen der EG-WRRL und denen des Naturschutzes lassen sich oftmals Synergien nutzen, insbesondere, was die Erhaltung und Förderung der Gewässerlebensräume betrifft. So bezieht sich das Erreichen eines "guten ökologischen Zustandes" bzw. eines guten ökologischen Potenzials auch auf die Lebensräume der biologischen Qualitätskomponenten und hat somit positive Wirkungen auf weitere Organismengruppen (KORN et al. 2005). Neben der Nutzung von Win-Win-Situationen sind jedoch auch Konflikte möglich, vor allem, wenn es sich um kulturhistorisch geprägte bzw. anthropogen entstandene Lebensräume handelt. Beispielsweise kann die Anlage von nutzungsfreien, gehölzbestandenen Uferstreifen entlang eines Gewässers in einer Kulturlandschaft mit offenem Charakter und extensiver Grünlandnutzung zu Flächenkonkurrenz führen. Um Konflikte frühzeitig zu vermeiden oder sie zu minimieren, sollten gezielte Abstimmungen der notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele nach EG-WRRL mit dem Natur- und Landschaftsschutz erfolgen. 42

43 5.4 Landschaftsplanung Durch die Integration der lokal Verantwortlichen in den Workshops wurden die Belange der Landschaftsplanung berücksichtigt und relevante Aspekte der Landschaftspläne erfasst. Die im Planungsraum vorhandenen und in Aufstellung befindlichen Landschaftspläne sind darüber hinaus im Rahmen der weiteren Detailplanung zu berücksichtigen. 5.5 Bauleitplanung Rechtskräftige Bebauungspläne im Bereich der Fließgewässer und ihrer Auen wurden bei der Planung berücksichtigt. Durch die Teilnehmer des Workshops wurden ausgewiesene Bebauungsgebiete als Flächeninformationen in die Maßnahmenkarten aufgenommen. 5.6 Denkmalschutz Von den Planungen des UFP können Baudenkmäler betroffen sein. Dies sind u.a. Wassermühlen und Wehre, vorindustrielle Manufakturen, Fabrikationsanlagen der Gründerzeit, Brücken sowie Wasserburgen und Wasserschlösser mit ihren Parks, Fischteichen und einzelne Kanäle. Funktion und Erhalt dieser Baudenkmäler sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Zudem sind im Falle einer Maßnahmenumsetzung die Belange des Bodendenkmalschutzes bei den einzelnen Planungs- und Verfahrensstufen zu berücksichtigen (z.b. archäologischer Fachbeitrag). 5.7 Siedlungswasserwirtschaft Trinkwasserschutzgebiete (Wasserschutzzonen) der Kategorien I und II erlauben keine oder nur geringe Eingriffe in die bestehenden Bodenstrukturen und stellen daher einen Restriktionsbereich für flächenintensive hydromorphologische Veränderungen der Gewässer dar. Einen weiteren Zwangspunkt bei der Umsetzung umfangreicherer Renaturierungsmaßnahmen stellen Einleitungen dar. Sie sind vor einer Beeinträchtigung infolge hydromorphologischer Maßnahmen durch besondere Sicherungsmaßnahmen oder durch Verlegung zu schützen. Synergien können dort geschaffen werden wo siedlungswasserwirtschaftliche Einleitungen optimiert werden müssen. Eine Möglichkeit bietet hier das Vorgehen nach BWK M3/M7 (s. BWK 2004 und BWK 2008). 43

44 5.8 Altlasten/-verdachtsflächen Bei der Planung neu anzulegender Strahlursprünge wurden Informationen zu Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen herangezogen. Bei diesen Flächen handelt es sich u.a. um industrielle Altstandorte, Aufschüttungen, Verfüllungen und betriebsbedingte Ablagerungen, welche potenziell belastete Böden aufweisen könnten. Diese Flächen können zu einer Zunahme der Kosten und zeitlichen Verzögerung bei der Umsetzung von Maßnahmen führen. Daher wurden diese Bereiche i.d.r. nicht in Strahlursprünge integriert und folglich von umfangreicheren Maßnahmen, insbesondere flächenbezogenen Maßnahmen, ausgenommen. Die ausgewiesenen Altlastenverdachtsflächen sind in den Maßnahmenkarten dargestellt. 5.9 Flächenverfügbarkeit Bei der Planung wurde die Flächenverfügbarkeit in Form von öffentlichen Flächen analysiert. Es kann i.d.r. davon ausgegangen werden, dass diese Flächen vergleichsweise günstige Bedingungen für eine Umsetzung von Maßnahmen bieten. Handelt es sich bei diesen Flächen um landwirtschaftliche Nutzflächen sollte bei Maßnahmenumsetzung eine Einbeziehung des Pächterschutzes berücksichtigt werden. Zudem konnten durch die Teilnehmer der Workshops Informationen zu wahrscheinlich verfügbaren Flächen in die Maßnahmenkarten aufgenommen werden Grundsätzliche Restriktionen Grundsätzliche Restriktionen im Bereich des Planungsraumes stellen Siedlungs- und Industrieflächen, größere Verkehrswege (inkl. Kanäle) sowie Deiche dar. Diese Restriktionen wurden in die Planung integriert. Durch die Mitarbeit der Workshopteilnehmer konnten z.t. nicht erfasste Restriktionen wie z.b. neu geplante Industrieflächen ergänzt werden. Generell erfolgte die Verortung von neu anzulegenden Strahlursprüngen und Trittsteinen in restriktionsarmen Bereichen. Die Funktionsfähigkeit und Standsicherheit von Verkehrswegen und Hochwasserschutzanlagen wird bei der Umsetzung von Maßnahmen nicht gefährdet. Leitungstrassen und Radbzw. Fußwege stellen keine grundsätzlichen Restriktionen dar, denn diese können ggf. verlegt werden. 44

45 6 Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes Im Folgenden werden die konkrete Anwendung und die Ergebnisse des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts im Planungsraum der Ems von Warendorf bis zur Landesgrenze erläutert. Die Besiedlung von Fließgewässern und die Ausbreitungsmechanismen und -distanzen der Organismen sind vom Gewässertyp abhängig. Daher ist für die Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes eine gewässertypbezogene Betrachtung notwendig (LANUV 2011). Die Ems wird der Gewässertypgruppe der Mittelgroße bis große Gewässer des Tieflands zugeordnet. Die betrachteten Wasserkörper (DE_NRW_3_206483; DE_NRW_3_263688; DE_NRW_3_296800) besitzen ein Einzugsgebiet über km². Die sich daraus ergebende Anforderung an die Strahlursprungslänge ist in Tabelle 9 dargestellt. Tabelle 9: Anforderungen an die Strahlursprungslänge im Planungsraum Gewässertypgruppe mittelgroße bis große Gewässer (Mittelgebirge und Tiefland) Wasserkörper DE_NRW_3_ DE_NRW_3_ DE_NRW_3_ Länge eines Strahlursprungs (Fische und Makrozoobenthos) mind m (EZG km²) (zusammenhängend) In Tabelle 10 werden die strukturellen Anforderungen an Strahlursprüngen in natürlichen Wasserkörpern dargestellt. Die Angaben beziehen sich auf die vorliegende Gewässerstrukturkartierung (LUA NRW 1998, 2001b) in der 7-stufigen Bewertungsskala. Tabelle 10: Anforderungen an die strukturelle Ausstattung der Strahlursprünge Gewässertypgruppe Sohle (Fische und Makrozoobenthos) Ufer (Fische und Makrozoobenthos) Umfeld (Fische und Makrozoobenthos) Alle Gewässertypgruppen naturnahe gewässertypspezifische Sohlstrukturen (GSG Sohle 1-3) naturnahe gewässertypspezifische Uferstrukturen (GSG Ufer 1-3) Naturnahe gewässertypspezifische Umfeldstrukturen (GSG Umfeld 1-3) Für die Qualitätskomponenten Fischfauna und Makrozoobenthos wurden die Bewirtschaftungsziele noch nicht erreicht. Daher wurden bei der konzeptionellen Verortung der Funktionselemente die in Tabelle 11 angegebenen Reichweiten der Strahlwirkung berücksichtigt, je nach Defizit im jeweiligen Wasserkörper. 45

46 Tabelle 11: Maximale Reichweite der Strahlwirkung Gewässertypgruppe mit der Fließrichtung Fische entgegen der Fließrichtung Makrozoobenthos mit der Fließrichtung entgegen der Fließrichtung mittelgroße bis große Gewässer (Tiefland) max. so lang wie der Strahlursprung, höchstens m max. so lang wie der Strahlursprung, höchstens m max. halbe Länge des Strahlursprungs, höchstens m (derzeit) nicht quantifizierbar Die Strahlwege wurden vorerst an der Ems nicht weiter differenziert, da es das Ziel ist, möglichst viele Strecken als Aufwertungsstrahlwege (einschließlich Trittsteinen, d.h. Strahlwege mit mäßig beeinträchtigten Habitat- und Besiedlungsverhältnissen) zu entwickeln. Folgende strukturelle Anforderungen an die Fließgewässerstrecken sind dabei nach Möglichkeit zu entwickeln: Tabelle 12: Anforderungen der Aufwertungsstrahlwege an die Gewässerstruktur Gewässertypgruppe Sohle Ufer Umfeld mittelgroße bis große Gewässer (Tiefland) vergleichsweise naturnahe gewässertypspezifische Sohlstrukturen (v.a. Strömungsdiversität, Tiefenvarianz) (GSG Sohle mind. 5 und besser) vergleichsweise naturnahe gewässertypspezifische Uferstrukturen (v.a. lebensraumtypische Gehölze) (GSG Ufer mind. 5 und besser) vereinzelt naturnahe gewässertypspezifische Umfeldstrukturen (v.a. Nebengerinne/ Flutrinnen und/oder Altarme/-wasser) (GSG Umfeld mind. 6 und besser) Ein sehr wichtiger Faktor für eine funktionierende Strahlwirkung ist die Durchgängigkeit des Gewässers, die neben den Querbauwerken auch von den daran gekoppelten Rückstaubereichen abhängt. Dazu bestehen im Planungsraum folgende Anforderungen: Tabelle 13: Anforderungen an die Durchgängigkeit von Querbauwerken, an Rückstaubereiche und an die Gewässerunterhaltung Gewässertypgruppe Durchgängigkeit (Fische und Makrozoobenthos) Rückstau (Fische und Makrozoobenthos) Gewässerunterhaltung (Fische und Makrozoobenthos) mittelgroße bis große Gewässer (Tiefland) keine bis geringe Durchgängigkeitsdefizite (A, B) kein Rückstau (A) bedarfsorientierte ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung 46

47 6.1 Identifizierung vorhandener Strahlursprünge Innerhalb des Planungsraumes konnte ein Bereich identifiziert werden, welcher die Anforderungen an die Qualität und Quantität eines Strahlursprungs erfüllt. Die Abbildung 17 zeigt den vorhandenen potenziellen Strahlursprung im Bereich Ems bei Einen Abbildung 17: Vorhandener Strahlursprung im Planungsraum 6.2 Entwicklung zusätzlicher Strahlursprünge Ausgehend von der Renaturierungsstrecke bei Einen und den Anforderungen des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes erfolgte die konzeptionelle Verortung der neuen Strahlursprünge im Planungsraum. Hierbei handelt es sich um Suchräume für neue Strahlursprünge die unter der Berücksichtigung relevanter Restriktionen vorläufig verortet wurden. Im Rahmen der Workshops wurden diese Suchräume den lokalen Verhältnissen und entsprechend dem Expertenwissen der Workshopteilnehmer angepasst. Im gesamten Planungsraum wurden 16 neu anzulegende Strahlursprünge geplant. Diese sind in den Maßnahmen- 47

48 karten und -tabellen in der Anlage sowie in den Anhängen VII (Krs. Steinfurt) und VIII (Krs. Warendorf) verzeichnet. 6.3 Entwicklung von Strahlwegen und Trittsteinen In restriktiven Lagen, wie z.b. eng bebauten Siedlungslagen, sind abschnittsweise keine Strahlursprünge in den vom Strahlwirkungskonzept vorgegebenen Distanzen realisierbar. Hier sind Trittsteine zu etablieren, um lokal hochwertige Strukturen und Habitate innerhalb der Strahlwege zu schaffen. Im Planungsraum wurden neun Trittsteine ausgewiesen. Die Abbildung 18 gibt beispielhaft einen Überblick über die Lage der neu zu entwickelnden Strahlursprünge und Trittsteine im Planungsraum. Abbildung 18: Alle Funktionselemente im Planungsraum 48

49 7 Hydromorphologische Maßnahmen Im folgenden Kapitel wird erläutert, wie die Maßnahmen für die verschiedenen Funktionselemente jeweils innerhalb der Kreise Steinfurt und Warendorf konkretisiert werden. Dabei werden die Ergebnisse aus der Defizitanalyse der biologischen Qualitätskomponenten und die planerischen Rahmenbedingungen (Kap. 5) einschließlich der Restriktionen auf Grundlage der Ausweisungsgründe als HMWB berücksichtigt. Die Abbildung 19 gibt einen Überblick über die Abgrenzung des Kreises innerhalb der Planungseinheit EMS_1000. Abbildung 19: Abgrenzung des Kreises Steinfurt innerhalb der Planungseinheit EMS_1000 Abbildung 20 zeigt die Planungseinheiten EMS_1000 und EMS_1400 im Kreis Warendorf. 49

50 Abbildung 20: Abgrenzung des Kreises Warendorf innerhalb der Planungseinheiten EMS_1000 /EMS_1400 Alle im Rahmen dieses Umsetzungsfahrplans entwickelten Maßnahmen sind ausführlich in der Toolbox im Anhang VI erläutert. Eine räumliche/inhaltliche Zuordnung erfolgt über die Karten (Anlage) bzw. die Maßnahmentabelle (Anhang VII). 7.1 Herleitung der Maßnahmen für die Funktionselemente Die Herleitung der Maßnahmen basiert neben den Programmmaßnahmen (Kap. 5.1) auf den Defiziten der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos. Über die Ansprüche der Makrophyten an die hydromorphologische Ausstattung des Gewässers liegen zurzeit noch keine ausreichenden Erkenntnisse vor, um daraus einen konkreten Maßnahmenbedarf ableiten zu können. In Kapitel wurde die aktuelle Situation der Fische und des Makrozoobenthos im Planungsraum vorgestellt. Neben dem generellen Maßnahmenbedarf aufgrund vorherrschender Defizite konnten durch die Analyse der Probestellenmassendaten (Kap ) differenzierte Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welche Artengruppen etc. fehlen und welche Ansprüche diese an die hydromorphologische Ausstattung des Gewässers stellen. 50

51 Vor allem Gewässerausbau, aber auch angrenzende Siedlungsbereiche sowie intensive landwirtschaftliche Nutzungen führen zu folgenden hydromorphologischen Defiziten bei der Fischfauna und beim Makrozoobenthos: fehlende Strukturvielfalt fehlende Substrate (z.b. Totholz, Steine) fehlende Ufer/ -Wasservegetation Defizite in der Substratdiversität Defizite in der Strömungsdiversität Defizite bei der ökologischen Durchgängigkeit fehlende Ufergehölze (fehlende Beschattung, fehlender organischer Eintrag und Auenstrukturen) Feinsedimenteinträge und Kolmatierung (Zusetzen des Lückensystems) Mangelnde Breiten- und Tiefenvarianz Fehlende Auengewässer und Rinnenstrukturen Mangelnde Auenanbindung Bei der in den folgenden Kapiteln beschriebenen Konkretisierung der Maßnahmen entscheiden diese hydromorphologischen Defizite mit über die UFP-Relevanz der Maßnahme. Ein Abgleich mit den Programmmaßnahmen im Planungsraum ergab, dass diese weitestgehend die differenzierte Herleitung der Maßnahmen auf Grundlage der biologischen Defizite inhaltlich abdecken. Nach der Identifikation der UFP-Maßnahmen mit Hilfe des Ems-Auen-Schutzkonzeptes (Kap ) fand ein weiterer Prüfprozess statt, ob an allen Funktionselementen ausreichend Maßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Defizite aus Sicht der Biologischen Qualitätskomponenten beschrieben werden. An einzelnen Gewässerabschnitten wurden daher noch Maßnahmen ergänzt. Bei der Ausweisung der Maßnahmen wurden auch weitere Informationen zu den Gebieten, wie der Anteil an öffentlichen Flächen, an Altlasten und an Schutzgebieten, berücksichtigt Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit Innerhalb des Strahlwirkungskonzeptes nimmt die Durchgängigkeit des Gewässers eine Schlüsselstellung ein, da nur dann eine Wanderung der Fließgewässerorganismen gewährleistet ist. Bei der Wiederherstellung der Durchgängigkeit ist zu beachten, dass nicht nur das 51

52 Querbauwerk, sondern auch der möglicherweise oberhalb liegende Rückstaukörper relevant ist, da vor allem für Makrozoobenthos der Rückstaubereich genauso wenig durchwanderbar ist wie das eigentliche Querbauwerk. Nur der Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes kann daher unter Umständen nicht ausreichen, um eine Passierbarkeit herzustellen. Aus diesem Grund wurden im Umsetzungsfahrplan sowohl die Querbauwerke als auch die Rückstaukörper mit Maßnahmen zum Rückbau/Umbau belegt. Die Herleitung der konkreten Durchgängigkeitsmaßnahmen basieren vor allem auf drei Datensätzen. Zur Lokalisierung und Identifikation der Querbauwerke wurde das Querbauwerksinformationssystem (QuIS) ausgewertet. Die Rückstaulängen, die auch in den Karten dargestellt sind, basieren auf einem NRW-weit vorliegenden Datensatz, der ursprünglich aus QuIS generiert wurde. Sowohl die Querbauwerksangaben als auch die Rückstaulängen wurden mit den Informationen in den Gewässerentwicklungskonzepten abgeglichen. Eine Überprüfung und Anpassung des konkreten Maßnahmenbedarfs fand im Rahmen der Workshops mit Hilfe der Vor-Ort-Kenntnis der anwesenden Experten statt. Alle Durchgängigkeitsmaßnahmen sind Teil der Maßnahmengruppe eines Funktionselementes, um den räumlichen Bezug zu wahren. Aufgrund der hohen Relevanz wurden jedoch die Priorisierung und die Angabe des angestrebten Umsetzungszeitraums je Einzelmaßnahme vorgenommen Vorgehen bei vorliegenden konzeptionellen Planungen Für den Planungsraum der Ems liegt das Ems-Auen-Schutzkonzept der Bezirksregierung Münster (2006) vor. Hierbei handelt es sich um eine Rahmenplanung, welche die Verbesserung der ökologischen und hydrologischen Funktionen der Ems und ihrer Aue zum Ziel hat und einen zusammenhängenden Biotopverbund entlang des Gewässers schaffen will. Innerhalb des Umsetzungsfahrplans diente das Ems-Auen-Schutzkonzept als eine wichtige Grundlage für die Entwicklung von Maßnahmen, die vor Ort auf ihre Realisierbarkeit geprüft und erarbeitet wurden. Somit liefern die Maßnahmen einen fachlich schlüssigen Maßnahmenpool, aus dem sich zielführende, hydrologisch relevante Maßnahmen ableiten lassen. Die Analyse des Ems-Auen-Schutzkonzeptes bestand in einem ersten Schritt darin, die für den UFP relevanten hydromorphologischen Maßnahmen zu identifizieren. Maßnahmen wie beispielsweise zur Eindämmung von Neophyten oder Ähnliches werden im Umsetzungsfahr- 52

53 plan nicht weiter berücksichtigt, da sie keine Auswirkungen auf die Hydromorphologie bzw. die biologischen Qualitätskomponenten haben. Die Maßnahmen werden in einheitliche UFP-Maßnahmen übertragen und in einen Maßnahmenkatalog übersetzt, um eine gewässerübergreifende Vergleichbarkeit der Maßnahmen zu gewährleisten (vgl. Toolbox in Anhang VI). So wird z.b. aus der Konzeptmaßnahme Anlage von Uferstreifen die UFP-Maßnahme VN-01 Anlage eines Uferstreifens. Der UFP-Maßnahme ist auf den Karten ein Piktogramm zugeordnet, das über Hinweislinien den Maßnahmenort weiter lokalisiert. Abbildung 21: Beispielhaftes Piktogramm einer UFP-Maßnahme Um die Maßnahmen eindeutig zu gestalten, erhält jede Maßnahme zusätzlich eine fortlaufende Nummerierung, z.b. VN-01.14, in den Karten und der Maßnahmentabelle. 7.2 Kostenschätzung Um eine Planung des zukünftig benötigten Mitteleinsatzes zu ermöglichen, wurde eine erste grobe Schätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten bei Maßnahmenrealisierung vorgenommen. Da für die hydromorphologischen Maßnahmen in dieser konzeptionellen Planung i.d.r. keine konkreten Massen (z.b. Länge des zu entfernenden Uferverbaus, Lage des neutrassierten Gerinnes) ermittelt werden können, kann für die Kostenschätzung keine Berücksichtigung von Einzelkosten erfolgen. Daher wurde für das Projekt eine strukturgütebasierte Kostenschätzung entwickelt. Dabei dient die Strukturgüte im IST-Zustand und im Planungszustand als Berechnungsbasis. Die Differenz zwischen dem IST-Zustand und dem Planungszustand wird dabei monetär bewertet. Die Kosten ergeben sich durch die durchschnittlichen Kosten pro aufgewertete Gewässerstrukturgüteklasse. Sie werden differenziert nach den Bereichen Sohle, Ufer und Umfeld. 53

Weitere Vorgehensweise

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