RECHTSKURSE erfolgreich! kompetent! vis-à-vis! preisgünstig!

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1 RECHTSKURSE erflgreich! kmpetent! vis-à-vis! preisgünstig! VRUG = Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz FAGG = Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ab Am tritt das VRUG in Kraft, das mit Neuregelungen im KSchG und einem neuen Gesetz, dem FAGG, in zentralen Bereichen des Knsumentenschutzrechts grundlegende Änderungen mit sich bringt. Kernstück des neuen Gesetzes ist die Neuregelung der Rücktrittsrechte in Fernabsatz (als Internet-Handel, Online-Handel, Webshp, Versandhandel swie Verträte, die per zwischen Unternehmern und Verbrauchern abgeschlssen werden) und bei Haustürgeschäften. Daneben gibt es eine Fülle neuer Regelungen im Allgemeinen Verbraucherrecht. Welche Gesetze werden an das neue EU-Verbraucherrecht angepasst? Allgemeines Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) Knsumentenschutzgesetz (KSchG) Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) Neue Infrmatinspflichten für Unternehmer: Bevr der Verbraucher durch einen Vertrag gebunden ist, muss ihn der Unternehmer in klarer und verständlicher Weise über flgende, wesentlichen Inhalte und Eigenschaften im Zusammenhang mit den Waren der Dienstleistungen infrmieren. Eigenschaften vn Waren und Dienstleistungen Name, Firma, Telefnnummer und Niederlassung des Unternehmens Gesamtpreis der Waren und Dienstleistungen (einschließlich Steuern, Abgaben, Liefer- und Versandksten) Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen Hinweise auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht Laufzeit des Vertrags und Kündigungsbedingungen Hinweise über die Funktinsweise digitaler Inhalte Interperabilität digitaler Inhalte mit Hard- und Sftware Schttengasse 11, 1010 Wien M. - Fr Uhr Kursrt: Hörsaalzentrum Schttenbastei 7-9

2 RECHTSKURSE erflgreich! kmpetent! vis-à-vis! preisgünstig! Das VRUG sieht inhaltlich flgende werberelevante Schwerpunkte vr: Es kmmt auch zu einer Verschärfung der Rechtslage im Zusammenhang mit Telefnmarketing und "Cld-Calling -Verträgen. Es sllen strenge Regelungen betreffend Bestätigungserfrdernisse für nline der telefnische geschlssene Verträge eingeführt werden. Hinsichtlich der telefnisch zu schließenden Verträge ist jedch KEIN "Rückbestätigungserfrdernis durch den Verbraucher an den Verkäufer enthalten. Hinzuweisen ist darauf, dass diese grundsätzliche Regelung nicht nur Cld-Calling-Verträge erfasst, sndern auf alle entsprechenden Verträge Anwendung findet, das heißt auch dann, wenn der Knsument das Geschäft angebahnt hat. Die Frist betreffend das Rücktrittsrecht (vm Vertrag) für Knsumenten wird vn 7 Tagen auf 14 Tage ausgeweitet. Das VRUG enthält auch vrvertragliche Infrmatinspflichten für in Geschäftsräumen geschlssene Verträge. Die Definitin vn Außergeschäftsraumvertrag wurde wirtschaftsfreundlicher gestaltet, das sg. "Anbahnungselement wurde aber nicht entsprechend berücksichtigt. Die Definitin vn Fernabsatzvertrag enthält das Kriterium des für den Fernabsatz rganisierten Vertriebssystems. Es wurde ein ausdrückliches Bestätigungserfrdernisse (als Vraussetzung dafür, dass der Verbraucher überhaupt an den Vertrag gebunden ist) für elektrnisch und telefnisch zu schließende Verträge eingeführt. Die Regelung wurde erweitert, als nun nicht mehr nur Dienstleistungsverträge, sndern auch grundsätzlich alle Kaufverträge erfasst werden. Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2014 Mit dem VRUG sllen die entsprechenden Bestimmungen der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) innerstaatlich umgesetzt werden. Österreich ist mit der Umsetzung dieser EU-RL bereits säumig (Frist wäre Ende Dezember 2013 gewesen). Nach den Vrgaben der EU-RL haben die neuen Bestimmungen für alle betrffenen Verträge zu gelten, die nach dem 13. Juni 2014 geschlssen werden. BUTTON-Lösung für elektrnische Verträge Wenn ein Vertrag, der im Fernabsatz auf elektrnischem Weg abgeschlssen wird, mit einem Verbraucher geschlssen werden sll, dann ist die sgenannte Buttn- Lösung maßgebend. Der Unternehmer hat dafür zu srgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich seine Kenntnis darüber bestätigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungspflicht verbunden ist. Wenn der Bestellvrgang die Aktivierung einer Schaltfläche der die Betätigung einer ähnlichen Funktin erfrdert, muss diese Schaltfläche der Funktin gut lesbar ausschließlich mit den Wrten zahlungspflichtig bestellen" der einer gleichartigen, eindeutigen Frmulierung gekennzeichnet sein, die den Verbraucher darauf hinweist, Schttengasse 11, 1010 Wien M. - Fr Uhr Kursrt: Hörsaalzentrum Schttenbastei 7-9

3 RECHTSKURSE erflgreich! kmpetent! vis-à-vis! preisgünstig! dass die Bestellung mit einer Zahlungspflicht gegenüber dem Unternehmer verbunden ist. Wenn der Unternehmer den Verbraucher auf der Schaltfläche nicht in der krrekten Art infrmiert, dann ist der Verbraucher an den Vertrag nicht gebunden (relative Nichtigkeit). INFORMATIONSPFLICHTEN des Unternehmers: Im VRUG finden sich für alle Geschäfte zwischen Unternehmer und Verbraucher Änderungen im KSchG, die nicht nur für den Online-Handel der den Versandhandel maßgeblich sind. Insbesndere gibt es vrvertragliche Infrmatinspflichten, die vn den Unternehmern, sfern sie mit Verbrauchern Verträge abschließen, einzuhalten sind. Der Unternehmer hat dem Verbraucher vr Vertragsabschluss klar und unmissverständlich über flgende Punkte zu infrmieren, wenn sich das nicht bereits aus den Umständen ergibt: 1. die wesentlichen Eigenschaften der Waren der Dienstleistungen in dem für das Kmmunikatinsmittel und die Waren der Dienstleistungen angemessenen Umfang, 2. den Namen der die Firma und die Telefnnummer des Unternehmers swie die Anschrift seiner Niederlassung, 3. den Gesamtpreis der Waren der Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben, wenn aber der Preis aufgrund der Beschaffenheit der Ware der Dienstleistung vernünftigerweise nicht im Vraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung und gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- der Versandksten der, wenn diese Ksten vernünftigerweise nicht im Vraus berechnet werden können, das allfällige Anfallen slcher zusätzlichen Ksten, 4. gegebenenfalls die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem nach der Zusage des Unternehmers die Waren geliefert der die Dienstleistung erbracht wird, swie ein allenfalls vrgesehenes Verfahren beim Umgang des Unternehmers mit Beschwerden, 5. zusätzlich zu dem Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für die Waren gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen vn Kundendienstleistungen nach dem Verkauf und vn gewerblichen Garantien, 6. gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags der die Bedingungen für die Kündigung unbefristeter Verträge der sich autmatisch verlängernder Verträge, 7. gegebenenfalls die Funktinsweise digitaler Inhalte einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für slche Inhalte und 8. gegebenenfalls - sweit wesentlich - die Interperabilität digitaler Inhalte mit Hard- und Sftware, sweit diese dem Unternehmer bekannt ist der vernünftigerweise bekannt sein muss. Ausgenmmen sind flgende Verträge: Geschäfte des täglichen Lebens, die sfrt erfüllt werden Schttengasse 11, 1010 Wien M. - Fr Uhr Kursrt: Hörsaalzentrum Schttenbastei 7-9

4 RECHTSKURSE erflgreich! kmpetent! vis-à-vis! preisgünstig! Außerhalb vn Geschäftsräumen geschlssene Verträge, bei denen das Entgelt Eur 50,-- nicht überschreitet Szial- und Gesundheitsverträge Glückspiele Finanzdienstleistungen Kaufverträge über unbewegliche Sachen (Grundstücke, Whnungen, Häuser) Pauschalreisen Time-Sharing-Verträge Verträge über Hauszustellungen vn Lebensmitteln und Getränken Verträge über Persnenbeförderung Verträge bei der Nutzung vn öffentlichen Fernsprechern der die Nutzung vn einzelnen" Telefn-, Internet- der Faxverbindungen Im KSchG werden die bisherigen Bestimmungen zum Fernabsatz aufgehben; sie werden durch das FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz) ersetzt. Das FAGG ist insbesndere im Online-Handel maßgebend, aber auch auf andere Geschäfte anwendbar, die außerhalb vn Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlssen werden. Es kmmt bei Fernabsatzgeschäften der Geschäften, die außerhalb vn permanenten Geschäftsräumen abgeschlssen werden, zu zusätzlichen infrmatinspflichten; es sind flgende Infrmatinen (zusätzlich zu den bengenannten Punkten) zu erteilen, sfern der Vertragspartner ein Verbraucher ist 1. gegebenenfalls a) die Faxnummer und die -Adresse, unter denen der Verbraucher den Unternehmer schnell erreichen und hne weiteres mit ihm in Verbindung treten kann, b) die vn der Niederlassung des Unternehmers abweichende Geschäftsanschrift, an die sich der Verbraucher mit jeder Beschwerde wenden kann, und c) den Namen der die Firma und die Anschrift der Niederlassung jener Persn, in deren Auftrag der Unternehmer handelt, swie die allenfalls abweichende Geschäftsanschrift dieser Persn, an die sich der Verbraucher mit jeder Beschwerde wenden kann, 2. bei einem unbefristeten Vertrag der einem Abnnementvertrag die für jeden Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtksten, wenn für einen slchen Vertrag Festbeträge in Rechnung gestellt werden, die mnatlichen Gesamtksten, wenn aber die Gesamtksten vernünftigerweise nicht im Vraus berechnet werden können, die Art der Preisberechnung, 3. die Ksten für den Einsatz der für den Vertragsabschluss genutzten Fernkmmunikatinsmittel, sfern diese nicht nach dem Grundtarif berechnet werden, 4. bei Bestehen eines Rücktrittsrechts die Bedingungen, die Fristen und die Vrgangsweise für die Ausübung dieses Rechts, dies unter Zurverfügungstellung des Muster-Widerrufsfrmulars gemäß Anhang II, 5. die den Verbraucher im Fall seines Rücktritts vm Vertrag gemäß 15 treffende Pflicht zur Tragung der Ksten für die Rücksendung der Waren, 6. die den Verbraucher im Fall seines Rücktritts vm Vertrag gemäß 16 treffende Pflicht zur Zahlung eines anteiligen Betrags für die bereits erbrachten Leistungen, Schttengasse 11, 1010 Wien M. - Fr Uhr Kursrt: Hörsaalzentrum Schttenbastei 7-9

5 RECHTSKURSE erflgreich! kmpetent! vis-à-vis! preisgünstig! 7. gegebenenfalls über das Nichtbestehen eines Rücktrittsrecht nach 18 der über die Umstände, unter denen der Verbraucher sein Rücktrittsrecht verliert, 8. gegebenenfalls bestehende einschlägige Verhaltenskdizes gemäß 1 Abs. 4 Z 4 UWG und darüber, wie der Verbraucher eine Ausfertigung davn erhalten kann, 9. gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht, 10. gegebenenfalls das Recht des Unternehmers, vm Verbraucher die Stellung einer Kautin der anderer finanzieller Sicherheiten zu verlangen, swie deren Bedingungen und 11. gegebenenfalls die Möglichkeit des Zugangs zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterwrfen ist, und die Vraussetzungen für diesen Zugang. Vereinfachte Infrmatinspflichten gelten für Handwerker, sfern das Entgelt Eur 200,-- nicht übersteigt, und beide Vertragspartner die Verpflichtungen umgehend erfüllen, sfern der Verbraucher die Dienste des Handwerkers ausdrücklich angefrdert hat. RÜCKTRITTSRECHT: Die bisherige Frist für den Rücktritt vm Vertrag wird auf 14 Tage ausgedehnt, wbei es ausreicht, dass der Verbraucher an diesem Tag die Rücktrittserklärung absendet. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses und bei Kaufverträgen mit dem Wareneingang. Wird der Verbraucher über das Rücktrittsrecht nicht krrekt aufgeklärt, dann läuft die Rücktrittsfrist 12 Mnate, sfern die Belehrung nachgehlt wird, läuft die vierzehntägige Frist ab Erhalt der Belehrung. Der Unternehmer hat bei einem Rücktritt dem Verbraucher alle geleisteten Zahlungen inkl. der Versand- und Transprtksten, der allgemeinen Ksten der günstigsten Standardlieferung zu erstatten; wenn der Verbraucher eine besndere Art der Versendung gewählt hat (z.b. Express-Versand), dann muss nur der Teil für die günstigste Lieferart ersetzt werden. Der Unternehmer kann die Rückzahlung bis zum Warenerhalt der dem Nachweis der Rücksendung verweigern. Der Verbraucher muss die Ware unverzüglich (jedenfalls binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt) an den Unternehmer zurücksenden (auch hier ist die Absendung maßgebend). Die Ksten der Rücksendung sind vm Verbraucher zu tragen, wenn der Unternehmer den Verbraucher auf diese Verpflichtung aufmerksam gemacht hat. Der Verbraucher muss dem Unternehmer den Minderwert der bereits gebrauchen Ware ersetzen. Der Verbraucher hat dem Unternehmer nur dann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktinsweise der Ware nicht ntwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Der Rücktritt bei Verträgen über digitale Inhalte hat besndere Flgen, die insbesndere auf Musik- der Filmdwnlad" Anwendung finden. Tritt der Verbraucher vn einem Vertrag über die Lieferung vn nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten zurück, s trifft ihn für bereits erbrachte Leistungen des Unternehmers keine Zahlungspflicht, wenn er keine Schttengasse 11, 1010 Wien M. - Fr Uhr Kursrt: Hörsaalzentrum Schttenbastei 7-9

6 RECHTSKURSE erflgreich! kmpetent! vis-à-vis! preisgünstig! ausdrückliche Zustimmung [nach 10 Abs. 2] erteilt der den damit verbundenen Verlust des Rücktrittsrechts nicht zur Kenntnis genmmen hat [der wenn der Unternehmer dem Verbraucher keine Ausfertigung der Bestätigung nach 5 Abs. 2 der 7 Abs. 3 zur Verfügung gestellt hat]. Bei der Lieferung vn digitalen Inhalten auf einem nicht körperlichen Datenträger (Musikdwnlad, Dwnlad vn Cmputerprgrammen, Dwnlad vn Filmen etc..) kann eine Ausnahme vm Rücktrittsrecht vm Verkäufer" in Anspruch genmmen werden, wbei dies vn der Erfüllung vn bestimmten Frmalitäten abhängig ist. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Unternehmer mit der Lieferung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers beginnt und der Verbraucher den Verlust des Rücktrittsrechtes zur Kenntnis nimmt. Beim Dwnlad vn Apps, Filmen der Musik ist daher ein spezielles Verfahren" einzuhalten, um ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers nicht auszulösen", da whl davn auszugehen ist, dass sgar die Rücksendung des digitalen Inhaltes schwierig ist und auch der Verkäufer" die Unterlassung der zukünftigen Nutzung nach dem Rücktritt schwer kntrllieren kann, hne den Verbraucher in den Verdacht der Urheberrechtsverletzung zu bringen. Der Käufer" ist über das Rücktrittsrecht ausreichend zu belehren. Es ist ihm die Möglichkeit zu geben, die Lieferung" in 14 Tagen (dh nach Ablauf der Rücktrittsfrist) zu verlangen der auf der sfrtigen Lieferung zu bestehen der Verbraucher ist auch darüber zu belehren, dass er sein Rücktrittsrecht verliert, wenn er auf der sfrtigen Lieferung besteht der Verbraucher hat die ausdrückliche Zustimmung zu erteilen und in der Erklärung muss er auch zur Kenntnis zu nehmen, dass er sein Rücktrittsrecht verliert die BUTTON-Lösung mit zahlungspflichtig bestellen" ist umzusetzen. Regelung zu den Rücksendeksten 15 (2) FAGG (Entwurf) (anwendbar auf Verträge, die ab dem abgeschlssen werden) bestimmt, dass der Verbraucher die unmittelbaren Ksten der Rücksendung der Ware zu tragen hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt, diese Ksten zu tragen, der wenn er es unterlassen hat, den Verbraucher über dessen Kstentragungspflicht zu unterrichten. Tipp: Jeder Unternehmer, der möchte, dass die Ksten vm Verbraucher zu tragen sind, muss den Verbraucher über die Verpflichtung zur Bezahlung dieser Rücksendeksten infrmieren! Diese Infrmatinspflicht trifft den Unternehmer schn gem. 4 (1) Z 9 FAGG. Bevr der Verbraucher durch den Vertrag der seine Vertragserklärung gebunden ist, muss der Unternehmer diesen in klarer und unmissverständlicher Weise über viele Tatsachen infrmieren. Darunter fällt auch die Verpflichtung, den Verbraucher über flgendes zu infrmieren: gegebenenfalls die den Verbraucher im Fall seines Rücktritts vm Vertrag gemäß 15 treffende Pflicht zur Tragung der Ksten für die Rücksendung der Ware swie bei Schttengasse 11, 1010 Wien M. - Fr Uhr Kursrt: Hörsaalzentrum Schttenbastei 7-9

7 RECHTSKURSE erflgreich! kmpetent! vis-à-vis! preisgünstig! Fernabsatzverträgen über Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Pstweg versendet werden, die Höhe der Rücksendungsksten. Wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht der nicht zum richtigen Zeitpunkt über die Verpflichtung zur Tragung der Rücksendeksten infrmiert, der die Infrmatin nicht klar und unmissverständlich ist, dann trägt diese Ksten der Unternehmer selbst (der muss sie dem Verbraucher ersetzen - siehe auch 4 (5) FAGG). VERWALTUNGSSTRAFE Die Mindeststrafe bei Übertretung der Infrmatins- und Belehrungspflichten beträgt Eur 1.450,-- (sfern die Handlung nicht mit strengerer Strafe bedrht ist). Neue Infrmatinspflichten: Die unten stehende Tabelle listet auf, wrüber zwingend infrmiert werden muss und zu welchem Zeitpunkt dies zu geschehen hat. Manche der Verpflichtungen gelten nur im Fernabsatzgeschäft (z.b. Webshp). Hier flgen einige Spezifizierungen. Versandksten: Alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- der Versandksten und alle snstigen Ksten sind exakt zu nennen. Nur in sehr restriktiv gehandhabten Fällen, in denen diese Ksten vernünftigerweise nicht im Vraus berechnet werden können, muss die Tatsache genannt werden, dass slche zusätzliche Ksten anfallen können (z.b. Lieferung eines Fertigteilhauses in die Schweiz). Beispiel für Ausweg: Lieferung auf Insel Sylt nur auf Anfrage. Lieferbeschränkungen: Müssen bei Beginn des Bestellvrgangs genannt werden. Als schn auf jenen Seiten, die einen Warenkrb-Buttn enthalten. Es sllte eine vn überall verlinkte Seite mit diesen Infrmatinen geben. Auf jeden Fall muss die Infrmatin im Warenkrb stehen. Zahlungsmöglichkeiten: Es muss klar sein, wie man bezahlen kann. Lgs im Fter sind k. Es ist k, bestimmte Zahlungsmittel später für Returen-Junkies der nach Bnitätsprüfung zu sperren. Sicherheitshalber sllte dann aber z.b. bei Kauf auf Rechnung Vrbehaltlich psitiver Bnitätsprüfung vermerkt werden. Vrausgewählte Zusatzleistungen (pre-ticked bxes): Werden Leistungen zusätzlich zur Hauptleistung verkauft (z.b. Versicherung), muss der Knsument ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung darf nicht über vrausgefüllte Bxen erflgen. Versandksten gehören aber zur Hauptleistung. D.h. auch wenn der Standardversand teurer ist als die kstenlse Abhlung, fällt dies nicht unter diese Klausel. Liefertermin: Es muss der Termin genannt werden, bis zu dem sich der Unternehmer verpflichtet, die Waren zu liefern der die Dienstleistung zu erbringen. Eine Angabe vn Tagen bis zur Lieferung reicht. Laut Rechtsprechung (Deutschland) ist Zirka 5 Tage in Ordnung. In der Regel 5 Tage jedch nicht. Werden Werktage angegeben, muss klar sein, welche Feiertage gelten. Schttengasse 11, 1010 Wien M. - Fr Uhr Kursrt: Hörsaalzentrum Schttenbastei 7-9

8 RECHTSKURSE erflgreich! kmpetent! vis-à-vis! preisgünstig! Es muss nach neuem Recht immer etwas zur Lieferzeit gesagt werden ( sfrt versandfertig reicht nicht!). Es geht darum, wann die Lieferung beim Kunden ankmmt. Klingeln reicht, Übergabe ist nicht erheblich. Bei mehreren Versandarten: Standardversand angeben der alle separat ausweisen. Auch 8-10 Wchen ist als Angabe k. Der Kunde muss es nur vrher wissen. Bei Dwnladprdukten ist sfrt k. Bei Teillieferungen gilt die Lieferzeit des am längsten laufenden Artikels. Risikübergang bei Versendungskauf: Grundsätzlich geht das Risik für Verlust der Beschädigung der Waren erst dann auf den Verbraucher über, wenn er der ein vn ihm benannter Dritter die Waren in Besitz genmmen hat. Diese Regelung weicht erheblich vm derzeit geltenden österreichischen Recht ab! Verbt kstenpflichtiger Telefnhtlines: Verbraucher dürfen nicht mehr als den Grundtarif zahlen wenn sie mit dem Unternehmen im Zusammenhang mit dem geschlssenen Vertrag telefnisch Kntakt aufnehmen. Gilt nur für Kunden, nicht für Interessenten der die allgemeine Nummer! Diese Kundennummer z.b. nur in der Lieferpapieren zu kmmunizieren ist k. Unter Grundtarif können das rtsübliche Festnetz, eine nrmale Mbilfunknummer der jede andere Nummer hne Verdienst (cash back) für den Anbieter verstanden werden. Unzulässigkeit vn Zahlungsaufschlägen: Es muss eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Vrkasse ist zwar gängig, aber nicht zumutbar (Inslvenzrisik). Das vereinbarte Entgelt darf auch bei weiteren Zahlungsmethden nicht über die Ksten hinausgehen, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen. Rückerstattung mit gleichem Zahlungsmittel: Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Außer wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart wrden ist und dem Verbraucher dadurch keine Ksten entstehen. Es darf auch z.b. ein 110%-Gutschein angebten werden. Aber: Das darf kein Zwang sein der in AGB vrgeschrieben stehen. Bei Nachnahmen: Das ist eine Barzahlung. Hier ist trtzdem Rücküberweisung möglich. Sllte aber vrher bei Zahlungsmethden bekannt gegeben werden. Buttn-Lösung Infrmatinspflichten: Auf der Bestellseite müssen die wesentlichen Prduktmerkmale unmittelbar bevr der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervrgehbener Weise zur Verfügung stehen: Prduktbild und die Bezeichnung, evtl. nch die Größe und Farbe (je Schttengasse 11, 1010 Wien M. - Fr Uhr Kursrt: Hörsaalzentrum Schttenbastei 7-9

9 RECHTSKURSE erflgreich! kmpetent! vis-à-vis! preisgünstig! nach Prdukt). Zusätzlich sllte ein eindeutig bezeichneter Link, z.b. alle Detail-Infrmatinen zu dem Prdukt, mit aufgenmmen werden, der auf die Prduktdetailseite führt. Wer 100% sicher gehen will, sllte alle Prduktmerkmale anführen. Unmittelbar bedeutet zwischen Prduktinfrmatinen und Kauf-Buttn darf möglichst nichts stehen. AGB und Widerrufsrecht (als Links) sllten aber k sein. Buttn-Lösung Beschriftung Kauf-Buttn: Die Schaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern zahlungspflichtig bestellen sein. Die Originalfrmulierung schnitt in A/B-Tests aus Sicht der Cnversin- Optimierung eher schlecht ab. Widerrufsrecht vn 14 Kalendertagen: 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher der ein vm Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, in den physischen Besitz der Waren gelangt. Es wird als nur nch auf den Liefertermin (= tatsächlicher Erhalt der Ware!) abgestellt die Widerrufsbelehrung ist dadurch einfacher als früher. Die Frist beginnt bei physischer Übergabe (persönlich, Persn im Haushalt, Paketbriefkasten). Nicht: Packstatin, Psthinterlegung, Nachbar (außer bei Vllmacht), In-den-Flur-legen. Bei Unterlassung der falscher Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf maximal 12 Mnate nach Ende der ursprünglichen Frist. Als nicht mehr unendlich wie derzeit in Deutschland. Das neue Widerrufsrecht darf erst ab :00 im Webshp nline sein. Nicht davr. Danach gilt es jedenfalls. Ausübung des Widerrufsrechts: Verbraucher können den Widerruf z.b. auch per der telefnisch ausüben, slange aus der Erklärung der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf eindeutig hervrgeht. Blßes Zurücksenden des Pakets reicht nicht. Rückabwicklung: Verbraucher müssen erhaltene Ware binnen 14 Tagen (ab Mitteilung des Widerrufs) zurücksenden. Unternehmer haben jede mit dem Widerruf zusammenhängende Zahlung, die vm Verbraucher erhalten wurde, binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Unternehmer können die Rückzahlung an die Vraussetzung knüpfen, dass der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, die Ware bereits zurückgeschickt zu haben. Das muss allerdings zuvr s vereinbart sein! Alle Ksten der Hinsendung muss der Unternehmer erstatten. Ausgenmmen sind Expresszuschläge beim Versand. Der Verbraucher trägt die Ksten der Rücksendung. Es sei denn, der Unternehmer hat sich im Vertrag bereit erklärt, diese Ksten zu tragen, der der Unternehmer hat es versäumt, den Verbraucher darüber zu unterrichten, dass er diese Ksten zu tragen hat. Schttengasse 11, 1010 Wien M. - Fr Uhr Kursrt: Hörsaalzentrum Schttenbastei 7-9

10 RECHTSKURSE erflgreich! kmpetent! vis-à-vis! preisgünstig! Achtung: Der Verbraucher trägt zwar die Ksten der Rücksendung, der Unternehmer jedch das Transprtrisik. Deshalb sllten Rücksendungen in jedem Fall angenmmen und lieber nachher eine Ksteneinbringung versucht werden. Wertersatz bei Warenlieferungen: Der Verbraucher haftet für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktinsweise der Waren nicht ntwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist. Es gibt keinen Nutzungswertersatz (quasi Miete für Nutzungszeit). Falls die Ware sich nicht verschlechtert ist, hat der Unternehmer als keinen Wertersatzanspruch. Bestätigung des abgeschlssenen Fernabsatzvertrages: Alle Infrmatinspflichten müssen in Textfrm (dauerhafter Frm) mitgeteilt werden. Kann im Bestätigungs erflgen, dürfte aber (sinnlserweise) auch erst mit der Lieferung in Papierfrm geschickt werden. Schttengasse 11, 1010 Wien M. - Fr Uhr Kursrt: Hörsaalzentrum Schttenbastei 7-9

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

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