WGKK-Ratgeber 2012 Ihre Gebietskrankenkasse im Überblick

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "www.wgkk.at WGKK-Ratgeber 2012 Ihre Gebietskrankenkasse im Überblick"

Transkript

1 WGKK-Ratgeber 2012 Ihre Gebietskrankenkasse im Überblick

2 IMPRESSUM Herausgeber & Druck: Wiener Gebietskrankenkasse Wienerbergstraße Wien Redaktion & Gestaltung: Öffentlichkeitsarbeit Stand: Jänner Auflage 2012 Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse gestattet. Satz- und Druckfehler vorbehalten. Bildquellen: Bilderbox, Matton Images und WGKK. 2

3 VORWORT Liebe Leserinnen und Leser! Das österreichische System der sozialen Sicherheit ist für viele Menschen bereits zu einer Selbstverständlichkeit geworden: Immerhin sind 98 Prozent unserer Bevölkerung durch die soziale Krankenversicherung geschützt. Ihre solidarische Ausrichtung verhindert, dass Krankheit für den Einzelnen zur Kostenfalle wird. Dies ist in vielen Staaten der Fall, in denen das Gesundheitssystem privatisiert ist. Leider ist den sozialen Krankenversicherungen, so auch der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), durch die Veränderung äußerer Rahmenbedingungen in den letzten Jahren viel Geld entzogen worden. Wie auch in den Medien oft berichtet wird, sind die Kassen dadurch unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten. Für Sie als Versicherte hat dies jedoch keine Auswirkungen: Sie können weiterhin wie gewohnt jene Leistungen in Anspruch nehmen, die Sie für Ihre Gesundheit brauchen. Die WGKK betreut als größter Krankenversicherungsträger Österreichs mehr als 1,1 Millionen Versicherte und rund Angehörige. Mit ihren umfangreichen Gesundheitseinrichtungen und Außenstellen leistet sie weiterhin verlässlich einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Wiener Bevölkerung. Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen einen Leitfaden über den Leistungs- und Beitragsbereich in die Hand geben. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, durch verstärkte Information, Versichertennähe und Kundenorientierung Ihr Partner in Sachen Gesundheit zu sein. Mit freundlichen Grüßen Ing. Mag. Erich Sulzbacher Generaldirektor Mag. a Ingrid Reischl Obfrau 3

4 INHALTSÜBERSICHT Vorwort 3 Leistungsüberblick VORSORGE 7 Gesundheitsförderung und Prävention 7 Vorsorgeuntersuchung 14 Jugendlichenuntersuchung 15 Zeckenschutzimpfung 15 MITVERSICHERUNG 16 Beitragsfreie Mitversicherung 16 Beitragspflichtige Mitversicherung 26 e-card für mitversicherte Angehörige 28 KRANKHEIT 29 Ärztliche Hilfe 29 Wahlärztinnen/Wahlärzte 32 Psychotherapie 34 Heilmittel (Medikamente) 35 Generika 38 Befreiung von der Rezeptgebühr 40 Heilbehelfe und Hilfsmittel 41 Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation 44 Anstaltspflege (Spital) 45 Medizinische Hauskrankenpflege 48 Transportkosten 49 Krankengeld 53 Ärztliche Betreuung im Urlaub 56 MUTTERSCHAFT 61 Mutterschaftsleistungen (Versicherungsfall der Mutterschaft) 61 Wochengeld 62 Kinderbetreuungsgeld 64 Mutter-Kind-Pass 66 ZÄHNE 67 Zahnbehandlung 67 Zahnersatz und Kieferregulierung 67 4

5 INHALTSÜBERSICHT BEITRÄGE 70 Beitragssätze der Sozialversicherung 70 Sozialversicherungsbeitrag ist nicht gleich Krankenkassenbeitrag 70 Wie hoch ist Ihr Krankenversicherungsbeitrag? 71 Höchstbeitragsgrundlagen 71 Geringfügigkeitsgrenzen 71 FREIWILLIGE VERSICHERUNG 74 Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung 74 Selbstversicherung in der Krankenversicherung 76 INFORMATION UND SERVICE 80 Ombudsmann 80 Website 81 Versicherten-/Allspartenservice 83 Versichertendatenauszug 83 e-card 84 Wofür wird Ihr Krankenversicherungsbeitrag verwendet? 85 Versichertenstand 86 Leistungsinformation (LIVE) 87 WGKK-Veranstaltungen 88 WGKK-Broschürenservice ANHANG 91 Anhang A ZENTRALE/AUSSENSTELLEN 92 Anhang B GESUNDHEITSZENTREN 95 ZAHNGESUNDHEITSZENTREN 96 HANUSCH-KRANKENHAUS 97 Anhang C STICHWORTVERZEICHNIS 98 5

6 LEISTUNGSÜBERBLICK VORSORGE Jugendlichenuntersuchung Vorsorgeuntersuchung Neu Zeckenschutzimpfung KRANKHEIT Ärztliche Hilfe Psychotherapie Heilmittel (Medikamente) Heilbehelfe und Hilfsmittel Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation Anstaltspflege (Spital) Medizinische Hauskrankenpflege Reise- und Transportkosten Krankengeld Ärztliche Betreuung im Urlaub (In- und Ausland) MUTTERSCHAFT Mutterschaftsleistungen (Versicherungsfall d. Mutterschaft/Sachleistungen) Wochengeld Mutter-Kind-Pass ZÄHNE Zahnbehandlung Zahnersatz und Kieferregulierung 6

7 VORSORGE Gesundheitsförderung und Prävention Betriebliche Gesundheitsförderung Die WGKK bietet Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung von Gesundheitsförderung in Betrieben. Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist es, das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und mit allen geeigneten Mitteln zu stärken. 1 Nähere Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung: Telefon: Website: => Vorsorge => Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) gesundheitsfoerderung@wgkk.at Service Stelle Schule der WGKK Die Service Stelle Schule der WGKK ist eine Anlaufund Kontaktstelle für Schulen, die Unterstützung bei gesundheitsförderlichen Aktivitäten auf Schulebene benötigen. Schulen werden bei der Planung und Durchführung beraten und begleitet und können zudem Informationsmaterialien sowie diverse Tools anfordern, um eine maßgeschneiderte und individuelle Gesundheitslösung zu erarbeiten. Daneben bietet die WGKK verschiedene Workshops, unter anderem zum Thema Ernährung, in Schulen an. Darüber hinaus ist die WGKK eine der Trägerinstitutionen des Wiener Netzwerks Gesundheitsfördernde Schulen. Nähere Informationen zur Servicestelle Schule: Telefon: Website: => Vorsorge => Servicestelle Schule schule@wgkk.at 7

8 VORSORGE 1 Zahngesundheitsförderung an Wiener Kindergärten und Volksschulen Ziel des gemeinsam von der WGKK, den Wiener Krankenversicherungsträgern und der Wiener Gesundheitsförderung GmbH finanzierten Projektes zur Zahngesundheitsförderung an Wiener Kindergärten und Volksschulen ist es, bei Kindern, Eltern und Betreuungspersonen das Bewusstsein für die Bedeutung gesunder Zähne zu fördern und damit zu einer Verbesserung der Zahngesundheit der Wiener Kinder beizutragen. Das Projekt besteht aus einem zahnmedizinischen und einem zahnpädagogischen Teil. Ersterer umfasst eine zahnmedizinische Untersuchung zwecks Erhebung des Kariesbefalles und der Feststellung etwaiger kieferorthopädischer Auffälligkeiten. Der pädagogische Teil beinhaltet vor allem das Erlernen einer effektiven Mundhygiene mit Hilfe geschulter Zahngesundheitserzieherinnen/-erzieher in Form von Gruppenprophylaxe (gemeinsames Zähneputzen). Darüber hinaus wurde das Zahntheater Im Mund geht s rund entwickelt, das den Kindern mit spielerischen Mitteln die Grundregeln der Mundhygiene näherbringt. Nähere Informationen zur Zahngesundheitsförderung: Telefon: Website: => Vorsorge => Servicestelle Schule => Zahngesundheitsförderung 8

9 VORSORGE Raucherentwöhnung Die WGKK bietet unterschiedliche Möglichkeiten zur Raucherentwöhnung an. Das Rauchertelefon: Motivation für Menschen, die sich für Raucherentwöhnung interessieren oder rauchfrei bleiben möchten unter Anrufende erhalten Informationen zum Thema Tabakentwöhnung sowie Unterstützung bei der konkreten Planung und Das Rauchertelefon Wollen Sie aufhören? Rufen Sie an! Ihre Unterstützung beim Rauchstopp Umsetzung des Rauchstopps. Hier bekommen aber auch tabakentwöhnte Personen die Möglichkeit, Rückfällen durch eine Nachbetreuung vorzubeugen. Raucherberatungsstellen bieten in allen vier Gesundheitszentren der WGKK (Adressen siehe Anhang B) nach Voranmeldung Einzelberatung oder Gruppentherapien an. In erster Linie wird die Nikotinabstinenz und in zweiter Linie die Reduktion des Tabakkonsums angestrebt. 1 Stationäre Rauchertherapie Starken Raucherinnen und Rauchern wird eine stationäre Therapie zur Tabakentwöhnung mit entsprechender Nachbetreuung angeboten. Rauchertelefon, österreichweit zum Ortstarif Telefon: Website: WGKK-Raucherberatung (Adressen siehe Anhang B): Gesundheitszentrum Wien-Mitte Gesundheitszentrum Wien-Mariahilf Gesundheitszentrum Wien-Süd Gesundheitszentrum Wien-Nord Website: => Vorsorge => Raucherentwöhnung 9

10 VORSORGE 1 Ernährungsberatung In den Gesundheitszentren und im Hanusch-Krankenhaus der WGKK werden Ernährungs- und Diätberatungen angeboten. Mit einer entsprechenden Zuweisung Ihrer/Ihres betreuenden Ärztin/Arztes können Sie an Einzelberatungen oder Gruppenschulungen teilnehmen. Informationen und Hilfestellungen gibt es bei generellen Fragen rund um gesunde Ernährung wie auch bei Übergewicht und Adipositas oder unterschiedlichsten Krankheitsbildern, bei denen Ernährung ein zentraler Punkt ist. Nähere Informationen zur Ernährungsberatung: Website: => Vorsorge => Ernährungsberatung Therapie Aktiv Diabetes im Griff DIABETES Therapie Aktiv Diabetes im IM GRIFF Griff ist ein Langzeitbetreuungsprogramm für Patientinnen/Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 ins mellitus Leben gerufen. Mit Therapie Aktiv Diabetes im Griff wurde ein Information für Typ-2-Diabetiker Behandlungsprogramm für Patienten mit Diabetes Typ 2 ( Zuckerkrankheit ). Hotline: (+43 1) therapie-aktiv@wgkk.sozvers.at Web: Es soll Typ-2-Diabetikerinnen/ Diabetikern zu einer intensiveren Betreuung durch die Ärztin/den Arzt und zu mehr Wissen über die Krankheit verhelfen. Gemeinsam mit der Ärztin/ dem Arzt werden sinnvolle und erreichbare Therapieziele festgelegt, die bei den regelmäßigen IMPRESSUM: 1. Auflage 2007 Verantwortlich für den Inhalt: STGKK & WGKK Untersuchungen geprüft, verändert und aktualisiert werden. Weiters besteht die Möglichkeit, an Schulungen in Kleingruppen teilzunehmen. Dadurch sollen die Behandlung optimiert und Begleit- und Folgeerkrankungen hinausgezögert oder verhindert werden. Was ist Diabetes mellitus? Die Wörter Diabetes mellitus bedeuten vermehrte Ausscheidung von zuckerhaltigem Urin wörtlich: honigsüßer Durchfluss. Diabetes mellitus, bekannt als Zuckerkrankheit, ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, gekennzeichnet durch dauernde Erhöhung der Blutzuckerkonzentration. Der erhöhte Blutzuckerspiegel kann durch Insulinmangel und/oder durch die verminderte Wirksamkeit des vorhandenen Insulins (= Insulinresistenz) verursacht werden. Folgeerkrankungen Folgeerkrankungen sind die Folge ständiger oder wiederkehrender hoher Blutzuckerwerte. Diese Spätkomplikationen bedeuten Veränderungen an den Blutgefäßen und Nerven. Sie treten nicht zwangsläufig auf und können heutzutage durch eine gute ärztliche Therapie, die kompetente Begleitung durch Diabetesberater, sowie Ihre aktive Mitarbeit weitgehend vermieden werden. Wodurch können Spätkomplikationen auftreten? hoher Blutdruck Übergewicht Bewegungsmangel erhöhte Blutfette (Cholesterin und Triglyceride) Rauchen Blutgerinnungsstörungen etc. Welche Folgeerkrankungen gibt es? Allgemein kann gesagt werden, dass sowohl die großen und kleinen Gefäße (Makro- und Mikroangiopathie) als auch das Nervensystem (Neuropathie) geschädigt werden können. Gefährdete Organe/Körperteile sind dabei das Herz, das Gehirn, die Beine, die Augen, die Nieren und die Nerven. Nähere Informationen zu Therapie Aktiv : Telefon: Website: => Vorsorge => Therapie Aktiv Diabetes im Griff therapie-aktiv@wgkk.at 10

11 WIENER PROGRAMM FÜR FRAUENGESUNDHEIT VORSORGE Brustkrebsfrüherkennung: Projekt Ich schau auf mich! Wussten Sie, dass Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen ist? Jede achte Frau ist im Laufe ihres Lebens davon betroffen. Die Wahrscheinlichkeit, FolderEND :00 Uhr Seite 1 an Brustkrebs zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter. Drei auf mich! Ich schau 5 wichtige Minuten Viertel aller Frauen mit Brustkrebs Brustkrebsfür Ihre Gesundheit mit Mammographie-Screening. Früherkennung für Frauen zwischen Jahren sind über 50 Jahre alt. Grundsätz- im 15., 16., 17. Wiener Bezirk lich gilt: Je früher I look at myself! die Erkrankung Kendime dikkat festgestellt wird, ediyorum! desto besser ist Pazim na sebe! die Chance auf Heilung. Was können SIE aktiv dagegen tun? Das wichtigste Untersuchungsverfahren zur Erkennung von Brustkrebs ist die Mammographie. Mammographie bedeutet Röntgenuntersuchung der Brust. Ziel ist es, möglichst früh erste Anzeichen von Brustkrebs zu entdecken, lange bevor er tastbar ist oder andere Symptome auftreten. Gehen Sie zur Früherkennung! Beim Wiener Pilotprojekt Mammographie-Screening werden alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, aus dem 15., 16. oder 17. Bezirk, im Rahmen eines qualitätsgesicherten Programms (Screening) regelmäßig im Abstand von zwei Jahren zu einer kostenfreien Mammographie eingeladen. Mit diesem persönlichen Einladungsschreiben kann die Mammographie direkt, ohne Überweisung, in Anspruch genommen werden. Aufgrund vieler wertvoller Erfahrungen und guter Ergebnisse des Projekts wird aktuell an der Umsetzung des Nationalen Brustkrebs-Früherkennungs-Programm gearbeitet. Damit kann eine qualitätsgesicherte Brustkrebs-Früherkennung bundesweit angeboten werden. 1 Nähere Informationen zur Brustkrebs-Früherkennung: Telefon: Website: ich-schau-auf-mich@wgkk.at 11

12 VORSORGE 1 Brustkrebsfrüherkennung: Nationales Brustkrebs-Früherkennungs-Programm Mit einem flächendeckenden systematischen Einladesystem und mit neuen Qualitätsstandards werden ab Frühjahr 2013 Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren zu einer Früherkennung eingeladen. Das Nationale Brustkrebs-Früherkennungs-Programm bringt viele Vorteile für die Frauen: Alle Frauen mit Wohnsitz in Österreich zwischen 45 und 69 Jahren werden alle zwei Jahre mit einem persönlichen Schreiben zu einer Mammographie- Untersuchung eingeladen und daran erinnert. Frauen brauchen keine Überweisung durch eine Ärztin/einen Arzt und können direkt mit der Einladung eine Mammographie in Anspruch nehmen. Der Einladung wird eine Liste von Radiologinnen/Radiologen in der näheren Umgebung beiliegen, die höchste Qualitätskriterien erfüllen. Die/der von der Frau ausgewählte Radiologin/ Radiologe führt die Untersuchung durch. Die Mammographie wird nach dem Vier-Augen-Prinzip von zwei Radiologinnen/Radiologen befundet. Das erhöht die Erkennungsrate. Bei Frauen mit dichtem Brustgewebe wird zur Absicherung des Befundes zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung der Brust durchgeführt. Wichtig: Frauen ab 40 und über 70 Jahren können auf Wunsch eingeladen werden und kostenlos eine Untersuchung in Anspruch nehmen. Die strengeren Qualitätsvorgaben gelten zukünftig in ganz Österreich für alle Mammographien. Gehen Sie zur Früherkennung! Derzeit besteht die Möglichkeit im Rahmen der kostenlosen Vorsorgeuntersuchung bei Radiologinnen/ Radiologen eine Mammographie machen zu lassen. Nähere Informationen zum Nationalen Brustkrebs- Früherkennungs-Programm: Telefon: Folder: DB/817339_BKF-Folder.pdf 12

13 VORSORGE BEWEGT GESUND Lebensstilerkrankungen sind auf dem Vormarsch. Neben falscher Ernährung ist es vor allem die Bewegungsarmut, die Menschen erst dick, dann krank macht. Die WGKK, Fit für Österreich (eine Initiative des Sportministeriums, Österreichischer Bundes-Sportorganisation [BSO] und den Sport-Dachverbänden ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION), die Ärztekammer für Wien und die Wiener Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin haben daher BEWEGT GESUND Das Rezept zur aktiven Vorsorge ins Leben gerufen, um Menschen zu gesundheitsorientierter Bewegung zu motivieren. Und so funktioniert BEWEGT GESUND: Sollten im Zuge der Vorsorgeuntersuchung bei Patientinnen/Patienten bestimmte Risikoparameter für eine Herz-Kreislauf- und/ oder Stoffwechselerkrankung festgestellt werden, kann die/der entsprechende Vorsorgeärztin/Vorsorgearzt die qualitätsgeprüften Bewegungsangebote von BEWEGT GESUND mit dem speziell dafür vorgesehenen Verordnungsschein verschreiben. Das Bewegungsangebot richtet sich außerdem insbesondere an Patientinnen/ Patienten, die an Diabetes mellitus Typ 2 erkrankt sind. Patientinnen und Patienten können sich dann anhand einer speziellen Broschüre aus einem umfangreichen Angebot einen Bewegungskurs ihrer Wahl aussuchen und sich unter Vorweisen des Verordnungsscheins beim jeweiligen Sportverein anmelden. Wenn die Patientin/der Patient einen Kurs ein Jahr lang regelmäßig besucht hat (mind. 75 Prozent Anwesenheit), ersetzt die WGKK bis zu EUR 70,00 der Kurskosten. Aktivieren statt therapieren lautet die Devise und bei den zahlreichen Angeboten ist für jeden etwas dabei! 1 Nähere Informationen zu BEWEGT GESUND: Telefon: Website: => Vorsorge => BEWEGT GESUND bewegtgesund@wgkk.at 13

14 VORSORGE 1 Vorsorgeuntersuchung Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer haben sich bereits vor einigen Jahren auf eine Neugestaltung der kostenlosen Vorsorgeuntersuchung aufgrund der aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse geeinigt. Die Vorsorgeuntersuchung berücksichtigt die häufigsten beeinflussbaren Gesundheitsrisiken wie Übergewicht, Bluthochdruck, Rauchen und Bewegungsmangel. Im Mittelpunkt stehen nicht abstrakte Zahlen, sondern das persönliche Risikoprofil der untersuchten Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die auf diese Weise erfahren, wie es um ihre Gesundheit steht. Sie können so selbst entscheiden, was sie für sich tun möchten z.b. mehr Bewegung, bewusste Ernährung, Verzicht auf Nikotin und maßvoller Umgang mit Alkohol. Die Vorsorgeuntersuchung steht einmal jährlich allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kostenlos zur Verfügung, die ihren Wohnsitz in Österreich haben also auch jenen, die nicht versichert sind. Gegen Vorlage der e-card oder gegen Vorlage eines Vorsorgeuntersuchungskrankenscheines (erhältlich in allen WGKK-Kundencentern/Bezirksstellen) können Versicherte, deren Angehörige und auch Nichtversicherte die Vorsorge-untersuchung u.a. in den Gesundheitseinrichtungen der WGKK (Adressen siehe Anhang B) oder bei unseren Vertragsärztinnen/Vertragsärzten für Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Im internationalen Vergleich steht unser Land mit diesem Angebot an der Spitze: Kein anderes Gesundheitssystem bietet eine derart umfassende Leistung. Informationsfolder zur Vorsorgeuntersuchung erhalten Sie in allen WGKK-Außenstellen oder als Download im Internet unter Gehen Sie zur Vorsorgeuntersuchung Ihrer Gesundheit zuliebe Nähere Informationen zur Vorsorgeuntersuchung: Website: => Vorsorge => Vorsorgeuntersuchung 14

15 VORSORGE Jugendlichenuntersuchung Die Jugendlichenuntersuchung ist vorgesehen für pflichtversicherte (berufstätige) Jugendliche (Lehrlinge) im Alter zwischen dem 15. und dem vollendeten 18. Lebensjahr. Zur Überwachung ihres Gesundheitszustandes werden die Jugendlichen mindestens einmal jährlich zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen. 1 Jugendlichen-Untersuchungsstelle der WGKK: Gesundheitszentrum Wien-Mariahilf 6., Mariahilfer Straße Tel.-Nr.: Nähere Informationen zur Jugendlichenuntersuchung: Website: => Vorsorge => Jugendlichenuntersuchung Zeckenschutzimpfung Die WGKK leistet zu den Kosten der Zeckenschutzimpfung (aktive Immunisierung) gegen Frühsommer- Meningoenzephalitis einen Kostenzuschuss von zwei Euro. Nähere Informationen zur Zeckenschutzimpfung: Website: => Leistungen => Gesund bleiben => Impfungen 15

16 MITVERSICHERUNG Beitragsfreie Mitversicherung 2 Der Kreis der geschützten Personen ist größer als der Kreis unserer Versicherten. Leistungen aus der sozialen Krankenversicherung gebühren nicht nur den Versicherten, sondern auch für die meisten Angehörigen ohne zusätzliche Beitragsleistung für bestimmte Familienmitglieder (Angehörige). Voraussetzungen für die Angehörigeneigenschaft gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Ausnahme: Kinder und Enkelkinder während einer Schul- oder Berufsausbildung im Ausland) keine Krankenversicherung nach dem ASVG oder einem anderen Gesetz kein Anspruch auf Krankenfürsorge gegenüber einer Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers (z.b. Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien) vorgesehen Antragstellung persönlich, entweder im Kundencenter Wienerberg/ Erdgeschoß oder in jeder Außenstelle der WGKK (Adressen siehe Anhang A) per Post per Fax (Faxnummern siehe Anhang A) per ( -Adressen siehe Anhang A) Das jeweilig erforderliche Antragsformular für die Gewährung von Leistungen für Angehörige (Mitversicherung) können Sie entweder telefonisch in jeder Außenstelle der WGKK anfordern (Adressen siehe Anhang A) oder auf unserer Website unter Service => Formulare herunterladen. Welche Unterlagen für die Mitversicherung von Angehörigen zusätzlich zum jeweiligen Antrag erforderlich sind, entnehmen Sie bitte nachfolgender Übersichtstabelle. Seit Juli 2006 entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Antragstellung für die Verlängerung der Mitversicherung von ehelichen, unehelichen, legitimierten und Wahlkindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die automatische Verlängerung der Mitversicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Ihr Kind ist bei der WGKK gemeldet 2. Für Ihr Kind besteht ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf Familienbeihilfe 16

17 MITVERSICHERUNG Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, teilt das Finanzamt der WGKK auf elektronischem Weg mit, dass weiterhin ein Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihr Kind über das 18. Lebensjahr hinaus besteht. In diesem Fall verlängert die WGKK automatisch die Mitversicherung Ihres Kindes. Die Vorlage des Nachweises über die Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe ist somit nicht mehr erforderlich. Beziehen Sie für Ihr Kind keine Familienbeihilfe, übermitteln Sie uns bitte wie bisher die entsprechenden Nachweise. 2 Kriterien für die Angehörigeneigenschaft Die Übersichtstabellen auf den folgenden Seiten informieren Sie über die Personen, die als Angehörige gelten die notwendigen Voraussetzungen die Dauer der Mitversicherung die erforderlichen Unterlagen 17

18 MITVERSICHERUNG 2 Personenkreis eheliche Kinder legitimierte Kinder Wahlkinder (Adoptivkinder) uneheliche Kinder einer weiblichen Versicherten uneheliche Kinder eines männlichen Versicherten Stiefkinder KINDER (ENKEL/INNEN) BIS ZUR keine Voraussetzungen Vaterschaft durch Urteil/ Anerkenntnis festgestellt ständige Hausgemeinschaft mit der/dem Versicherten Enkelkinder Pflegekinder unentgeltliche Verpflegung durch die Versicherte/den Versicherten Pflegeverhältnis beruht auf einer behördlichen Bewilligung Kinder, wenn sie mit dem Versicherten bis zum 3. Grad verwandt oder verschwägert sind und von der/vom Versicherten gepflegt und erzogen werden ständige Hausgemeinschaft mit der/dem Versicherten 18

19 MITVERSICHERUNG VOLLENDUNG DES 18. LEBENSJAHRES Dauer (Befristung) Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus siehe Rubrik: Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus siehe Rubrik: Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres (Die Mitversicherung wird für die Dauer von drei Jahren vorgemerkt, danach ist die neuerliche Vorlage der Meldezettel erforderlich) Benötigte Unterlagen Geburtsurkunde (berichtigte) Geburtsurkunde (berichtigte) Geburtsurkunde Geburtsurkunde Geburtsurkunde Vaterschaftsnachweis Geburtsurkunde Heiratsurkunde Meldezettel des Kindes Meldezettel der/des Versicherten Geburtsurkunde der Enkelin/des Enkels Geburtsurkunde des Elternteiles Meldezettel der Enkelin/des Enkels Meldezettel der/des Versicherten Geburtsurkunde Antragsformular 2 Geburtsurkunde amtliche Pflegebewilligung Urkunde zum Nachweis des Verwandtschafts- oder Verschwägerungsverhältnisses Meldezettel des Kindes Meldezettel der/des Versicherten 19

20 MITVERSICHERUNG KINDER NACH VOLLENDUNG Kinder gelten bis zur Vollendung des Unter folgenden Voraussetzungen kann sich 2 Personenkreis Voraussetzungen wenn sich das Kind in einer Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet Schul- oder Berufsausbildung, welche die Arbeitskraft des Kindes überwiegend beansprucht Studium im ersten Studienabschnitt Studium wird ernsthaft und zielstrebig betrieben Studium im zweiten Studienabschnitt Studium wird ernsthaft und zielstrebig betrieben wenn das Kind wegen Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig ist 20 seit Vollendung des 18. Lebensjahres (bzw. seit Ablauf der Schul- oder Berufsausbildung) wenn das Kind erwerbslos ist seit Vollendung des 18. Lebensjahres (bzw. seit Ablauf der Schul- oder Berufsausbildung)

21 MITVERSICHERUNG DES 18. LEBENSJAHRES 18. Lebensjahres als Angehörige. der Krankenversicherungsschutz verlängern Dauer (Befristung) Zusätzlich benötigte Unterlagen für die Mitversicherung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres max. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (Befristung: des Kalenderjahres, in welches das Ende der vorgelegten Schulbesuchsbestätigung fällt) max. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (Befristung: des Kalenderjahres, in welches das Ende der vorgelegten Inskriptionsbestätigung fällt) max. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (Befristung: des Kalenderjahres, in welches das Ende der vorgelegten Inskriptionsbestätigung fällt) Schulbesuchsbestätigung wenn für das Kind FB*) bezogen wird, der Nachweis darüber wird keine FB*) bezogen: Fortsetzungsbestätigung als ordentlich Studierende/Studierender Bestätigung des Studienerfolges im Studienjahr 20xx ( Acht-Stunden- Bestätigung ) im ersten Studienjahr nicht erforderlich wenn für das Kind FB*) bezogen wird, der Nachweis darüber wird keine FB*) bezogen: Nachweis über positives Ablegen der ersten Diplomprüfung bzw. des ersten Rigorosums Fortsetzungsbestätigung als ordentlich Studierende/Studierender individuell aktueller ärztlicher Befundbericht 2 höchstens für 24 Monate Nachweis über die Beendigung der Schuloder Berufsausbildung *) FB = Familienbeihilfe 21

22 MITVERSICHERUNG 2 EHEGATTIN/EHEGATTE ODER EINGETRAGENE Personenkreis Voraussetzungen Ehegattin/Ehegatte oder Nichtzutreffen der eingetragene Partnerin/eingetragener Partner Aufzählung Seite 24) Ausschlussgründe (siehe HAUSHALTSFÜHRENDE ANGEHÖRIGE/ Personenkreis Voraussetzungen Eine haushaltsführende Angehörige/ein haushaltsführender Angehöriger aus dem Kreis der Eltern, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern, der Kinder, Wahl-, Stief- und Pflegekinder, der Enkelkinder oder der Geschwister seit mindestens zehn Monaten bestehende Hausgemeinschaft mit der/dem Versicherten unentgeltliche Haushaltsführung durch die/den Angehörigen es lebt keine arbeitsfähige Ehegattin/kein arbeitsfähiger Ehegatte oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner der/des Versicherten im gemeinsamen Haushalt Nichtzutreffen der Ausschlussgründe (siehe Aufzählung Seite 24) 22

23 MITVERSICHERUNG PARTNERIN/EINGETRAGENER PARTNER Dauer (Befristung) unbefristet Benötigte Unterlagen Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde HAUSHALTSFÜHRENDER ANGEHÖRIGER Dauer (Befristung) Benötigte Unterlagen unbefristet (Mitversicherung wird für die Dauer von drei Jahren vorgemerkt, danach ist die neuerliche Vorlage der Meldezettel erforderlich) Urkunden zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses Meldezettel der/des Angehörigen Meldezettel der/des Versicherten 2 23

24 MITVERSICHERUNG 2 Personenkreis Eine Lebensgefährtin/ ein Lebensgefährte LEBENSGEFÄHRTIN / Voraussetzungen seit mindestens zehn Monaten bestehende Hausgemeinschaft mit der/dem Versicherten unentgeltliche Haushaltsführung durch die Angehörige/den Angehörigen es lebt keine arbeitsfähige Ehegattin/kein arbeitsfähiger Ehegatte oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner der/des Versicherten im gemeinsamen Haushalt Nichtzutreffen der Ausschlussgründe (siehe Aufzählung Seite 24) Personenkreis Eine pflegende Angehörige/ein pflegender Angehöriger (Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner; Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind; Kinder, Wahl-, Stief- und Pflegekinder; Eltern, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern; Enkelkinder; Geschwister sowie haushaltsführende Lebensgefährtin/Lebensgefährte) PFLEGENDE/R Voraussetzungen Die/der Angehörige pflegt die Versicherte/den Versicherten => mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach 5 des Bundespflegegeldgesetzes oder nach den Bestimmungen der Landespflegegeldgesetze => unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft => nicht erwerbsmäßig => in häuslicher Umgebung 24

25 MITVERSICHERUNG LEBENSGEFÄHRTE Dauer (Befristung) unbefristet (Mitversicherung wird für die Dauer von drei Jahren vorgemerkt, danach ist die neuerliche Vorlage der Meldezettel erforderlich) Benötigte Unterlagen Meldezettel der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten Meldezettel der/des Versicherten Identitätsnachweis 2 ANGEHÖRIGE/R Dauer (Befristung) unbefristet (Mitversicherung wird für die Dauer von drei Jahren vorgemerkt, danach ist die neuerliche Vorlage der Unterlagen erforderlich) Benötigte Unterlagen Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde Urkunden zum Nachweis des Verwandtschafts- oder Verschwägerungsverhältnisses Nachweis über den Bezug des Pflegegeldes 25

26 MITVERSICHERUNG 2 Ausschlussgründe von der Angehörigeneigenschaft Die Ehegattin/der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner, haushaltsführende Angehörige, andere Verwandte oder die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte gelten nur dann als Angehörige, wenn sie nicht zu folgendem Personenkreis zählen: Personen, die dem Kreis der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (ua. Ärztinnen/Ärzte, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Patentanwältinnen/Patentanwälte, Notarinnen/Notare, selbständige Apothekerinnen/Apotheker, Wirtschaftstreuhänderinnen/ Wirtschaftstreuhänder) angehören All diese Personen auch dann, wenn sie eine Pension nach dem Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Notarversicherungsgesetz beziehen Grenzgängerinnen/Grenzgänger, d.h. Personen, die im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausüben, die im Inland eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung begründen würde Beitragspflichtige Mitversicherung Für mitversicherte Ehegattinnen/Ehegatten, eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner und haushaltsführende Personen ist ein Zusatzbeitrag einzuheben, wenn die mitversicherte Person nicht ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind erzieht (auch Wahl-, Stief- und Pflegekinder oder Enkel) oder in der Vergangenheit mindestens vier Jahre hindurch ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind erzogen hat oder selbst Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe drei hat oder eine Versicherte/einen Versicherten pflegt, die/der Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe drei hat; weiters wenn die versicherte Person nicht Krankengeld, Wochengeld, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht oder soziale Schutzbedürftigkeit festgestellt wird 26

27 MITVERSICHERUNG Zusatzbeitrag Der Zusatzbeitrag beträgt 3,4 Prozent der Beitragsgrundlage. Als Beitragsgrundlage gilt bei durch eine Erwerbstätigkeit Pflichtversicherten das sozialversicherungspflichtige Erwerbseinkommen inklusive Sonderzahlungen, das aus den in der Sozialversicherungsdatenbank des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger gespeicherten Beitragsgrundlagen zu ermitteln ist: - heranzuziehen ist die Jahresbeitragsgrundlage des zweitvorangegangenen Kalenderjahres (für 2012 also die Jahresbeitragsgrundlage für 2010) - liegt die Jahresbeitragsgrundlage für dieses Kalenderjahr (2010) nicht vor, ist die Jahresbeitragsgrundlage des vorhergehenden Kalenderjahres (2011) zu übernehmen - sind solche Jahresbeitragsgrundlagen nicht vorhanden, wird das aktuelle sozialversicherungspflichtige Erwerbseinkommen (2012) berücksichtigt in der Krankenversicherung pflichtversicherten Pensionistinnen/Pensionisten der aktuelle monatliche Pensionsbezug zuzüglich der Sonderzahlungen in der Krankenversicherung Selbstversicherten die für die Selbstversicherung herangezogene Beitragsgrundlage mehrfach Pflichtversicherten die Beitragsgrundlage aus jedem einzelnen Versicherungsverhältnis Die Beitragspflicht besteht ab dem Beginn der Mitversicherung, unabhängig davon, ob eine Leistung aus der Mitversicherung in Anspruch genommen wurde. Der Zusatzbeitrag wird den Versicherten und nicht den Angehörigen vom Krankenversicherungsträger vorgeschrieben. Für die Zahlung an den Krankenversicherungsträger haben die Versicherten selbst zu sorgen. Der Zusatzbeitrag verbleibt nicht dem Krankenversicherungsträger, sondern fließt über den Weg der Krankenanstaltenfinanzierung in das Bundesbudget. 2 27

28 MITVERSICHERUNG 2 e-card für mitversicherte Angehörige Falls Ihre Angehörige/Ihr Angehöriger nicht ohnehin bereits eine e-card besitzt, wird diese nach Erfassung der/des Angehörigen in der Datenbank automatisch zugesandt. Babys erhalten nach ihrer Geburt automatisch eine eigene e-card zugeschickt, wenn sie bei der WGKK mittels einer Kopie der Geburtsurkunde angemeldet werden. Nähere Informationen zur Angehörigeneigenschaft: Angehörigeneigenschaften Kundencenter Wienerberg oder in jeder Außenstelle der WGKK (Adressen siehe Anhang A) Website: => Leistungen => Versicherungsschutz => Mitversicherung/Angehörige Beitragsvorschreibung des Zusatzbeitrages Versicherungsabteilung Telefon: zusatzbeitrag@wgkk.at 28

29 KRANKHEIT Ärztliche Hilfe Im Erkrankungsfall kann die Ärztin/der Arzt frei gewählt werden Gegen Vorlage der e-card können Versicherte und mitversicherte Angehörige ärztliche Hilfe auf Kosten der WGKK in Anspruch nehmen. Die e-card muss bei jedem Besuch einer Ärztin/eines Arztes vorgewiesen werden. Ärztliche Hilfe wird gewährt durch: Vertragsärztinnen/Vertragsärzte Vertragsgruppenpraxen Vertragseinrichtungen (Spitalsambulanzen) Ärztinnen/Ärzte in Gesundheitseinrichtungen der WGKK (Adressen siehe Anhang B) Quartalsregelung: Pro Quartal (Jänner bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember) können eine Vertragsärztin/ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin bis zu drei Vertragsfachärztinnen/Vertragsfachärzte verschiedener Sparten beliebig viele Vertragszahnärztinnen/Vertragszahnärzte direkt, ohne Überweisung, aufgesucht werden. Wenn im selben Quartal die Inanspruchnahme von Fachärztinnen/Fachärzten eines weiteren Fachgebietes notwendig wird, ist dies mit einem von einer Ärztin/ einem Arzt für Allgemeinmedizin oder einer allgemeinen Fachärztin/einem allgemeinen Facharzt ausgestellten Überweisungsschein (Zuweisungsschein) unter gleichzeitiger Vorlage der e-card möglich. Achtung! Grundsätzlich ist die Konsultation einer zweiten Fachärztin/eines zweiten Facharztes derselben Sparte innerhalb desselben Quartals auf Kosten der WGKK nicht möglich. In begründeten Einzelfällen muss vor dem Besuch der anderen Ärztin/des anderen Arztes eine Zustimmung zur Zusatzkonsultation in einer Außenstelle der WGKK eingeholt werden. Wenn die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt an Spezialistinnen/Spezialisten überweist, ist dafür eine Überweisung bzw. Zuweisung erforderlich. Nur damit können die zuweisenden Ärztinnen/Ärzte die notwendigen Informationen über den genauen Gesundheitszustand bzw. eventuell erforderliche Behandlungen bekannt geben. Diese Quartalsregelungen gelten im gleichen Maße auch für Vertragsgruppenpraxen und Vertragsfacharztgruppenpraxen. 29 3

30 KRANKHEIT Service-Entgelt für e-card Für die e-card ist per Gesetz ein Service-Entgelt von zehn Euro pro Kalenderjahr zu entrichten. Personenkreis Einhebung durch Höhe Versicherte, welche am durch die Dienstgeberin/den Dienstgeber zur Krankenversicherung gemäß ASVG gemeldet sind Dienstgeberin/ Dienstgeber 10,00 3 Ehegattinnen/Ehegatten, welche am mitversichert sind Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten, welche am mitversichert sind Dienstgeberin/ Dienstgeber Dienstgeberin/ Dienstgeber 10,00 10,00 Krankengeld-, Wochengeld-, und Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen/-bezieher, welche am diese Leistung bezogen haben zuständigen Krankenversicherungsträger 10,00 Arbeitslosengeldbezieherinnen/ -bezieher, welche am diese Leistung bezogen haben AMS 10,00 Selbstversicherte in der KV, welche am freiwillig krankenversichert sind zuständigen Krankenversicherungsträger 10,00 Alle Angaben in Euro Ausgenommen vom Service-Entgelt sind mitversicherte Kinder (siehe die Seiten 14 bis 19) Pensionistinnen/Pensionisten Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind Der ärztlichen Hilfe sind folgende Leistungen gleichgestellt Physiotherapeutische Behandlungen Logopädische Behandlungen Ergotherapeutische Behandlungen Psychotherapeutische Behandlungen Diagnostische Leistungen Klinischer Psycholog/innen Behandlungen durch Heilmasseurinnen/Heilmasseure Chefärztliche Genehmigung Für bestimmte Leistungen ist vor deren Inanspruchnahme eine chefärztliche Genehmigung einzuholen. Grundsätzlich ist dies in jeder Außenstelle der WGKK möglich. Folgende Leistungen müssen vor der Inanspruchnahme vom chefärztlichen Dienst genehmigt werden: Logopädische Behandlung ab der 2. Sitzung 30

31 KRANKHEIT Ergotherapie ab der 2. Behandlungseinheit Physiotherapie durch freiberufliche Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten in Form von Hausbesuchen und Behandlung durch freiberufliche Heilmasseurinnen/Heilmasseure ab der 1. Sitzung Verordnungen für physikalische Behandlungen bei Instituten und Vertragsfachärztinnen/Vertragsfachärzten sind der WGKK vor bzw. spätestens zu Beginn der Behandlung vorzulegen Psychotherapie ab der 5. Sitzung Medizinische Hauskrankenpflege ab dem 28. Tag Geplante Behandlung und Untersuchung im Ausland Computertomografie, Kernspintomografie Kosmetische Behandlung, kosmetische Operation Sterilisation, Geschlechtsumwandlung HELP-Therapie Operative Maßnahmen zur Gewichtsreduktion Flugtransporte Krankentransporte bei Serienbehandlungen ab dem 11. Transport (ausgenommen Transporte zur Dialyse, Chemo-Strahlentherapie und Unfall-Nachkontrolle in den Unfallambulanzen) Heimdialyse 3 Nähere Informationen zu speziellen Verschreibungen: Telefon: oder 2165 Website: => Leistungen => Wieder gesund werden Download-Formulare: => Service => Formulare => Allgemeines 31

32 KRANKHEIT Wahlärztinnen/Wahlärzte 3 Wahlärztinnen/Wahlärzte sind niedergelassene Ärztinnen/Ärzte, die keinen Kassenvertrag haben. Das heißt, sie sind an die mit den Vertragsärztinnen/Vertragsärzten vereinbarten Honorare bzw. das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum nicht gebunden. Konsultiert man Wahlärztinnen/Wahlärzte, dann gilt man als Privatpatientin/Privatpatient und muss das Honorar selbst bezahlen. Dieses Faktum erklärt, dass häufig Differenzen zwischen dem von Ihnen bezahlten Honorar und dem Kostenersatz entstehen. Sie haben jedoch einen Anspruch auf einen Kostenersatz für sich und Ihre mitversicherten Angehörigen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Aufgrund der gesetzlichen Lage darf die WGKK nur 80 Prozent jenes Betrages rückerstatten, den wir bei Inanspruchnahme entsprechender Vertragspartnerinnen/ Vertragspartner für dieselben Leistungen aufgewendet hätten, höchstens jedoch das Honorar, das Sie der Wahlärztin/dem Wahlarzt entrichtet haben. Leistungen, die in den Vertragstarifen nicht enthalten sind, kann die WGKK leider nicht berücksichtigen. Folgende Unterlagen werden für den Kostenersatz wahlärztlicher Hilfe benötigt: Eine detaillierte Originalhonorarnote mit genauen Angaben über die ärztlichen Leistungen (Datum der Ordinationen, Visiten, Sonderleistungen, Diagnose sowie Stampiglie der Leistungserbringerin/des Leistungserbringers). Ein Nachweis über die erfolgte Zahlung (Zahlungsabschnitt, Kontoauszug, von der Bank bestätigte Sammelanweisung oder Saldierungsvermerk auf der Honorarnote). Eine Kostenrückerstattung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn es sich bei der Behandlung bzw. Untersuchung um keine Krankenbehandlung im Sinne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) handelt wenn die erbrachte Leistung nicht in der Honorarordnung der WGKK aufgenommen ist, bzw. wenn es sich um ein Heilmittel handelt, welches nicht im Erstattungskodex des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger enthalten ist wenn Sie eine Vertragspartnerin/einen Vertragspartner (WGKK-Gesundheitseinrichtung) und eine 32

33 KRANKHEIT Wahlärztin/einen Wahlarzt desselben Fachgebietes im selben Kalendervierteljahr in Anspruch nehmen (Ausnahmen sind z.b. für Erste-Hilfe-Leistungen, Wohnsitzwechsel und Urlaub/Krankheit der/des bisher behandelnden Ärztin/Arztes vorgesehen) wenn Sie eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt privat aufsuchen wenn Sie eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt in deren/dessen Privatpraxis (Zweitniederlassung) konsultieren wenn Sie in einer Spitalsambulanz, welche vom Landesgesundheitsfonds finanziert wird, behandelt werden wenn Sie mehr als eine Wahlärztin/einen Wahlarzt der gleichen Sparte im selben Quartal in Anspruch nehmen (in diesem Fall werden nur die Kosten für jene Wahlärztin/jenen Wahlarzt ersetzt, deren/ dessen Honorarnote zuerst bei der WGKK zur Kostenerstattung einlangt). Nach der Krankenordnung der Wiener Gebietskrankenkasse sind physikalische Behandlungen innerhalb eines Monates ab dem Tag der Erstellung der Kassengenehmigung für die verordneten Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Die Behandlung sollte tunlichst innerhalb eines Quartals abgeschlossen werden, längstens jedoch bis zum Ende des darauf folgenden Quartals. 3 Nähere Informationen zur Wahlarzthilfe: Telefon: Website: => Leistungen => Wahlarzthilfe Download-Formulare: => Service => Formulare => Allgemeines 33

34 Psychotherapie KRANKHEIT 3 Psychotherapie bei Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern Auf Basis der von der WGKK mit einigen Vereinen bzw. Einrichtungen abgeschlossenen Verträge kann psychotherapeutische Behandlung auf Kassenkosten (ohne Selbstbehalt) in Anspruch genommen werden. Vertragspartner sind der Verein für ambulante Psychotherapie und die Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung ; außerdem stehen einige, auf die Behandlung spezifischer Störungsbilder (z.b. Missbrauch von Drogen, Trauma, Essstörungen) bzw. bestimmter Patientinnen/Patienten (z.b. Kinder, MS-Patientinnen/ -Patienten) spezialisierte Einrichtungen zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Inanspruchnahme psychotherapeutischer Behandlung Vereine. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die WGKK ist in jedem Fall eine vorherige Bewilligung der Behandlung durch den Medizinischen Dienst. Psychotherapie wird auch in den eigenen Einrichtungen der WGKK (Adressen siehe Anhang B) und in den Ambulanzen einiger Wiener Spitäler kostenlos angeboten. Kostenzuschuss für Psychotherapie Für psychotherapeutische Leistungen bei frei praktizierenden Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten muss das Honorar vorab bezahlt werden. Die WGKK leistet einen Kostenzuschuss gegen Vorlage der saldierten, detaillierten Originalhonorarrechnung in der Höhe von 21,80 Euro für eine Einzelbehandlung (Sitzung zu 60 Minuten) 12,72 Euro für eine Einzelbehandlung (Sitzung zu 30 Minuten) 7,27 Euro für eine Gruppenbehandlung (Sitzung zu 90 Minuten) pro Person (maximal 10 Personen) 5,09 Euro für eine Gruppenbehandlung (Sitzung zu 45 Minuten) pro Person (maximal 10 Personen) Anträge auf Kostenzuschuss samt Informationen erhalten Sie im Kundencenter Wienerberg/Erdgeschoß, in allen Außenstellen der WGKK (Adressen siehe Anhang A), bei Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten oder unter Voraussetzungen: Das Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn 34

35 KRANKHEIT anzusehen ist (für eine bloße Problemberatung in verschiedenen Fragen ist eine Kostenübernahme nicht möglich). Der schriftliche Nachweis, dass spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung (Sitzung) eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Diese Bestätigung kann formlos oder auf dem von der WGKK aufgelegten Bestätigungsformular erfolgen. Die Ärztin/der Arzt kann mit der e-card in Anspruch genommen werden, sofern sie oder er einen Vertrag mit der WGKK hat. Bei Behandlungen, die mehr als vier Therapieeinheiten erfordern, kann ein Antrag auf Bewilligung für einen Kostenzuschuss gestellt werden. Antragsformulare erhalten Sie im Kundencenter Wienerberg, in allen Außenstellen (Adressen siehe Anhang A) der WGKK und unter Achtung! Es ist nicht möglich, zugleich eine Therapie auf Rechnung der WGKK in einer Vertragseinrichtung bzw. einem Gesundheitszentrum zu machen und Kostenzuschuss zu erhalten. 3 Nähere Informationen zu Psychotherapie: Telefon: Website: => Leistungen => Wahlarzthilfe => Kostenerstattung => Psychotherapie Download-Formulare: => Service => Formulare => Psychotherapie Heilmittel (Medikamente) Heilmittel (Arzneispezialitäten und magistrale Zubereitungen) werden von der behandelnden Ärztin/vom behandelnden Arzt per Rezept verordnet. Werden die Medikamente von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten auf einem gültigen Kassenrezeptformular verschrieben, können Sie diese in jeder öffentlichen Apotheke gegen Entrichtung der Rezeptgebühr von 5,15 Euro pro Packung beziehen. Kassenrezepte müssen spätestens ein Monat nach dem Ausstellungsdatum eingelöst werden. Chefarztpflicht Neu Seit 1. Jänner 2005 ist die Heilmittel-Bewilligungsund Kontroll-Verordnung in Kraft. Damit wurde 35

36 KRANKHEIT die chefärztliche Bewilligung von Heilmitteln, die nachfolgende Kontrolle von Verschreibungen sowie deren Dokumentation durch die verschreibenden Ärztinnen/Ärzte geregelt. 3 Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr notwendig, dass sich Versicherte selbst um die Genehmigung der chefarztpflichtigen Medikamente bemühen, die Einholung der erforderlichen Bewilligung obliegt nunmehr den Ärztinnen/Ärzten. In vielen Fällen wird die vorherige Bewilligung eines Rezeptes durch eine Dokumentation der/des verschreibenden Ärztin/Arztes ersetzt. Diese entscheiden aufgrund klar festgesetzter Regeln, ob in einem bestimmten Fall ein chefarztpflichtiges Medikament verschrieben wird. Für sehr wenige Sonderfälle von Medikamenten, für die nach wie vor eine chefärztliche Genehmigung erforderlich ist, ist diese durch die/den verschreibenden Ärztin/Arzt einzuholen. Diese neuen Regelungen sollen den Patient/innen Zeit und Wege ersparen, wobei die Versorgung mit den notwendigen Medikamenten, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt und dokumentiert ist, auch weiterhin gewährleistet ist. Umwandlung eines Privatrezeptes in ein Kassenrezept Ein von Wahlärztinnen/Wahlärzten bzw. Krankenhausambulanzen ausgestelltes Privatrezept kann vor dem Bezug des Heilmittels von Vertragsärztinnen/ -Vertragärzten bzw. von Ärztinnen/Ärzten in den WGKK-Außenstellen (Adressen siehe Anhang A) oder im Medizinischen Dienst (Kundencenter Wienerberg/ Erdgeschoß) der WGKK in ein Kassenrezept umgewandelt werden. Dadurch kann eine Direktverrechnung mit der Apotheke erfolgen und es entstehen abgesehen von der Rezeptgebühr keine zusätzlichen Kosten. Handelt es sich um ein frei verschreibbares Heilmittel, kann ein Privatrezept auch direkt in der Apotheke umgewandelt werden. Mittels einer sogenannten Klebeetikette, die auf der Rückseite des Privatrezeptes angebracht wird, können diese mit Kassenrezepten gleichgestellt werden. Die/der Versicherte hat durch ihre/seine Unterschrift die Anspruchsberechtigung gegenüber der WGKK zu bestätigen und die 36

37 KRANKHEIT erforderlichen Daten einzutragen. Ist ein Privatrezept jedoch mit dem Vermerk privat oder einer dementsprechenden Kennzeichnung versehen, kann es zu keiner Rezeptumwandlung kommen. Die Kosten für das jeweilige Heilmittel sind in solchen Fällen von den Patientinnen/Patienten selbst zu tragen. Kostenerstattung bei Privatrezepten Ohne diese Umwandlung müssen die Kosten der Medikamente von den Patientinnen/Patienten vorfinanziert werden. In einem solchen Fall können für privat gekaufte Medikamente 80 Prozent der Kosten, die der WGKK für das Heilmittel entstehen würden, im Wege der Kostenerstattung ersetzt werden. Voraussetzung: Bei der Verschreibung wurden die Richtlinien für ökonomische Verschreibweise eingehalten. 3 Erforderliche Vorlagen für die Kostenerstattung sind das Originalrezept (mit Namen der Patientin/des Patienten und Ausstellungsdatum) der Bezugsnachweis (Apothekenstempel und Preisangabe auf dem Rezept oder der Apothekenrechnung) Warum manche Medikamente chefarztpflichtig sind weil es für fast jede Krankheit mindestens ein bewilligungsfreies Medikament gibt weil es wirkstoffgleiche Medikamente zu verschiedenen Preisen gibt weil die WGKK gesetzlich verpflichtet ist, auf eine ökonomische Verschreibweise zu achten weil man dadurch die Kostenentwicklung bei Medikamenten in Grenzen halten kann Langzeitbewilligung bestimmter Medikamente Für Personen, welche ein chefarztpflichtiges Medikament längere Zeit einnehmen müssen, kann die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt eine Langzeitbewilligung auf elektronischem Weg einholen und dieses bei Bedarf elektronisch abbuchen. Nähere Informationen zur Bewilligungspflicht von Medikamenten: Telefon: Website: => Leistungen => Gesund werden => Heilmittel 37

38 KRANKHEIT Generika 3 Was versteht man unter Generika? Generika sind Medikamente, die den gleichen Wirkstoff, den gleichen Wirkstoffgehalt und die gleiche Verabreichchungsform (Tablette, Kapsel, Saft, Spray...) haben wie bereits bekannte Arzneimittel. Sie haben nur einen anderen Namen und einen anderen Preis, die Wirkung ist dieselbe. Wieso haben Generika dieselbe Wirkung wie die Ursprungsprodukte? Die Wirksamkeit eines Medikaments im Körper hängt im Wesentlichen von fünf Kriterien ab: Wie viel Wirkstoff ist im Medikament enthalten? Wie gut und wie schnell/langsam wird der Wirkstoff im Körper aus seiner Hülle freigesetzt? Wie vollständig wird der Wirkstoff im Körper aufgenommen? Wie hoch ist die Konzentration des Wirkstoffs an seinem Zielorgan im Körper? Wie wird der Wirkstoff im Körper ab- bzw. umgebaut, und wie schnell/langsam wird er ausgeschieden? Generika werden von der Zulassungsbehörde nur dann für den Verkauf freigegeben, wenn die Hersteller mit wissenschaftlichen Studien nachweisen, dass ihre Nachfolgepräparate diese fünf Kriterien genauso erfüllen wie die Ursprungsmedikamente. Warum sind Generika preisgünstiger als Ursprungspräparate? Die Entwicklung eines Medikaments ist durch die hohen Forschungs- und Erprobungskosten sehr teuer. Damit 38

Begünstigungen für pflegende Angehörige

Begünstigungen für pflegende Angehörige Begünstigungen für pflegende Angehörige Eine Information über Leistungen anderer Institutionen Folgende Maßnahmen in der Pensionsversicherung und der Krankenversicherung dienen der sozialversicherungsrechtlichen

Mehr

LÄNGER LEBEN BEI GUTER GESUNDHEIT

LÄNGER LEBEN BEI GUTER GESUNDHEIT LÄNGER LEBEN BEI GUTER GESUNDHEIT Ein Informationsblatt für alle, die über das Angebot einer Vorsorgeuntersuchung nachdenken. Seit 2005 wird in Österreich die neue Vorsorgeuntersuchung angeboten. Bewährtes

Mehr

www.wgkk.at WGKK-Ratgeber 2014 Ihre Gebietskrankenkasse im Überblick

www.wgkk.at WGKK-Ratgeber 2014 Ihre Gebietskrankenkasse im Überblick www.wgkk.at WGKK-Ratgeber 2014 Ihre Gebietskrankenkasse im Überblick Herausgeber & Druck: Wiener Gebietskrankenkasse Wienerbergstraße 15 19 1100 Wien Redaktion & Gestaltung: Öffentlichkeitsarbeit Stand:

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2015 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

Gesundheit & Wertvoll. Privat Rundum

Gesundheit & Wertvoll. Privat Rundum Gesundheit & Wertvoll Privat Rundum Ob Spital, Arzt oder Zahnarzt Sie wollen rundum die beste medizinische Betreuung. Wenn Sie bei Krankheit oder Unfall wirklich von A bis Z abgesichert sein möchten, dann

Mehr

2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2013 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

wgkk.at WGKK-Ratgeber 2015

wgkk.at WGKK-Ratgeber 2015 wgkk.at WGKK-Ratgeber 2015 Ihre Gebietskrankenkasse im Überblick WGKK-Ratgeber 2015 Ihre Gebietskrankenkasse im Überblick Impressum Herausgeber & Druck: Wiener Gebietskrankenkasse Wienerbergstraße 15 19

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

PSA-Test im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung

PSA-Test im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung Prostata-Früherkennung Inhaltsverzeichnis PSA-Test im Rahmen der Das allgemeine Programm der kann auf Kosten der Sozialversicherung von allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in

Mehr

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

CHECK-INformation Informationen zu Ihrem Klinik Aufenthalt

CHECK-INformation Informationen zu Ihrem Klinik Aufenthalt CHECK-INformation Informationen zu Ihrem Klinik Aufenthalt Sehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient! Vor einem Krankenhausaufenthalt können eine Reihe von Fragen und Unklarheiten auftreten. Mit dieser

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015

Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 Gruppenkrankenversicherung der Österreichischen Tierärztekammer Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 I. STATIONÄRER BEREICH Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für medizinisch notwendige

Mehr

Psychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung

Psychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung wgkk.at Schulentwicklung Bewegung Psychosoziale Gesundheit Suchtprävention Ernährung Qualitätsgesicherte Angebote in der schulischen Gesundheitsförderung für alle Wiener Schulen Impressum Herausgeber und

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Gut essen als Dialysepatient Grundlagen der Ernährung. Claire Drube Dr. Sebastian Drube

Gut essen als Dialysepatient Grundlagen der Ernährung. Claire Drube Dr. Sebastian Drube Gut essen als Dialysepatient Grundlagen der Ernährung Claire Drube Dr. Sebastian Drube Liebe Leserinnen und Leser, Nierenerkrankungen bringen Veränderungen mit sich, die in unterschiedlichem Maße praktisch

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser

Mehr

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

Entwurf. Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (74. Novelle zum ASVG)

Entwurf. Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (74. Novelle zum ASVG) 185/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 7 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

PFOHL Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

PFOHL Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Kostenerstattungsverfahren Sie können als gesetzlich Versicherte notfalls einen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis aufsuchen, wenn die therapeutische Leistung unaufschiebbar ist. Liegt eine dringend

Mehr

Gesundheit & Wertvoll. Privatarzt / Zahnarzt

Gesundheit & Wertvoll. Privatarzt / Zahnarzt Gesundheit & Wertvoll Privatarzt / Zahnarzt Stand 1.1.2013 Unsere Gesundheit ist das wertvollste Gut! Immer mehr Menschen möchten, wenn es um die eigene Gesundheit geht, einen Arzt Ihres Vertrauens aufsuchen.

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Herzlich Willkommen Mag. Kirsten Fichtner-Koele Rechtsservice Pflichtversicherung der Gewerbetreibenden Wer ist GSVG-versichert?: Einzelunternehmer

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 21. Juni 2010 Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 1 Was sieht die geplante Regelung grundsätzlich vor? Rückwirkend mit 1. Mai 2010 wird von Beziehern einer österreichischen

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Brustkrebs und Mammographie

Brustkrebs und Mammographie Arbeitseinheit im Rahmen des ESF-Projekts Alphabetisierung- Grundbildung- Gesundheit Brustkrebs und Mammographie erstellt von Marion Döbert, VHS Bielefeld, 2007 Viele Wörter sind schwer zu lesen und zu

Mehr

A7 Pflegeversicherung

A7 Pflegeversicherung Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen 4

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

!!! Folgeerkrankungen

!!! Folgeerkrankungen Ein zu hoher Blutzuckerspiegel kann Folgen auf Ihr Herzkreislaufsystem haben und zu Erkrankungen wie der Schaufensterkrankheit, einer Angina pectoris, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall führen.

Mehr

CHECK-IN-PAKET. Informationen zur Aufnahme

CHECK-IN-PAKET. Informationen zur Aufnahme CHECK-IN-PAKET Informationen zur Aufnahme PRIVATKLINIK Graz Ragnitz Berthold-Linder-Weg 15, 8047 Graz www.privatklinik-grazragnitz.at Tel: 0316/596-0 Standort So erreichen Sie uns mit den öffentlichen

Mehr

2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung www.hauptverband.at Nr.: 48 21. Dezember 2010 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2011 gelten folgende neue Beträge in

Mehr

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes werden aus Mitteln des Landes

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Patientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt. Liebe Patientin, lieber Patient!

Patientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt. Liebe Patientin, lieber Patient! Patientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt Liebe Patientin, lieber Patient! Je besser Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Arzt vorbereiten, desto leichter wird es für sie/ihn sein, eine Diagnose

Mehr

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"

Mehr

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am

Mehr

Die Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice

Die Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice Die Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice Die Betriebskrankenkasse Philips* Ziel der Personal- und Sozialpolitik von Philips Deutschland ist es, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mehr

2008: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2008: Neue Beträge in der Sozialversicherung www.hauptverband.at Nr.: 41 18. Dezember 2007 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2008: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2008 gelten folgende neue Beträge in

Mehr

Sicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten

Sicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten Sicher durch das Studium Unsere Angebote für Studenten Starke Leistungen AUSGEZEICHNET! FOCUS-MONEY Im Vergleich von 95 gesetzlichen Krankenkassen wurde die TK zum achten Mal in Folge Gesamtsieger. Einen

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Daher nutze ich den günstigen Einstiegstarif.

Daher nutze ich den günstigen Einstiegstarif. Gesundheit Ich möchte privaten Gesundheitsschutz von Anfang an Daher nutze ich den günstigen Einstiegstarif. Private Krankenversicherung zu attraktiven Konditionen Vision Start Ihr günstiger Start in die

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Wie oft soll ich essen?

Wie oft soll ich essen? Wie oft soll ich essen? Wie sollen Sie sich als Diabetiker am besten ernähren? Gesunde Ernährung für Menschen mit Diabetes unterscheidet sich nicht von gesunder Ernährung für andere Menschen. Es gibt nichts,

Mehr

INFORMATIONEN FÜR TYP-2-DIABETIKER. Warum der HbA 1c -Wert für Sie als Typ-2-Diabetiker so wichtig ist!

INFORMATIONEN FÜR TYP-2-DIABETIKER. Warum der HbA 1c -Wert für Sie als Typ-2-Diabetiker so wichtig ist! INFORMATIONEN FÜR TYP-2-DIABETIKER Warum der HbA 1c -Wert für Sie als Typ-2-Diabetiker so wichtig ist! Liebe Leserin, lieber Leser, Wer kennt das nicht: Kurz vor dem nächsten Arztbesuch hält man sich besonders

Mehr

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e Der Prozess der Ausschreibung eines Versicherten aus diesem Vertrag kann von zwei Akteuren vorgenommen werden. Zum einen vom Vertragsarzt zum anderen von der Krankenkasse. In beiden Fällen muss eine Mitteilung

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

2010: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2010: Neue Beträge in der Sozialversicherung www.hauptverband.at Nr.: 49 11. Dezember 2009 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2010: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2010 gelten folgende neue Beträge in

Mehr

zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern

zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern Caroline B., Redakteurin Gültig für den Abschluss bis 31.12.2014 Reise-Krankenversicherung für Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen Das Wichtigste

Mehr

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung AUSHANG 11. Nachtrag zur Satzung Mit Schreiben vom 05.01.2015 teilte uns das Bundesversicherungsamt Bonn bezüglich des 11. Nachtrages zur Satzung vom 01.10.2010 Folgendes mit: Bescheid Der vom Verwaltungsrat

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2011 Stichtag: 1. Jänner 2011 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 75. Novelle B-KUVG

Mehr

SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014

SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 STAND: JÄNNER 2014 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 Mit 1.1.2014 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.

Mehr

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Der Mensch im Mittelpunkt

Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Der Mensch im Mittelpunkt Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Der Mensch im Mittelpunkt Das Pensionskonto NEU Pensionskonto NEU - Im Überblick Ab wann und für wen hat es Gültigkeit? Ab 1.Jänner 2014 Für alle

Mehr

Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG!

Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG! Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG! Programmablauf I. Was ist die KFG? II. Warum sind Sie bei der KFG? III. Welche Leistungen bieten wir Ihnen? IV. Was müssen Sie beachten? V. Wo erreichen Sie uns?

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG!

Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG! Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG! Programmablauf I. Was ist die KFG? II. Warum sind Sie bei der KFG? III. Welche Leistungen bieten wir Ihnen? IV. Was müssen Sie beachten? V. Wo erreichen Sie uns?

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Textgegenüberstellung www.parlament.gv.at Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Beitrag des Bundes zur Finanzierung von Kieferregulierungen 80c. (1) Der Bund hat bis zum 31. Jänner

Mehr

Denk wer. vertraut,wird. schnellgesund. Privatarzt-Versicherung. Gesundheit & Wertvoll

Denk wer. vertraut,wird. schnellgesund. Privatarzt-Versicherung. Gesundheit & Wertvoll Denk wer vertraut,wird schnellgesund. Gesundheit & Wertvoll Privatarzt-Versicherung Denk Zeitund Verständnis. Mit Husten, Schnupfen und Fieber beim Arzt sitzen und das Wartezimmer ist übervoll. Wer kennt

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2008 Stichtag: 1. Jänner 2008 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 68. Novelle B-KUVG

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Ihr privates Gesundheits-Programm. Gesundheit ohne Grenzen.

Ihr privates Gesundheits-Programm. Gesundheit ohne Grenzen. Gesundheit ohne Grenzen. GUTE BESSERUNG. 02 IHRE GESUNDHEIT LIEGT IN IHRER HAND. Das Wichtigste im Leben ist es gesund zu bleiben. Die Lebenserwartung steigt und mit ihr auch die Lebensqualität. Wenn man

Mehr

R I C H T L I N I E N. zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes)

R I C H T L I N I E N. zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus

Mehr

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Vier Schritte zur erstmaligen

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte

Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Europa wächst immer mehr zusammen, frühere Grenzen spielen fast keine Rolle mehr. Damit verbunden sind

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N über die Förderung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses

Mehr

Sehr geehrte Gäste, Eigenbeteiligung, Selbstzahler und Zuzahlung sind die neuen Schlüsselwörter. stationären und ambulanten Badekur geht.

Sehr geehrte Gäste, Eigenbeteiligung, Selbstzahler und Zuzahlung sind die neuen Schlüsselwörter. stationären und ambulanten Badekur geht. Das Bad-Füssing-Sparbuch: Ambulante Badekuren Gesundheitsvorsorge So zahlt Ihre Krankenkasse auch in Zukunft mit! Ambulante Badekuren Tipps und Ratschläge: So zahlt Ihre Krankenkasse auch Sehr geehrte

Mehr

allensbacher berichte

allensbacher berichte allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 03 / Nr. VORSCHLÄGE ZUR REFORM DES GESUNDHEITSSYSTEMS Die Bevölkerung findet kaum etwas zumutbar Allensbach am Bodensee, Ende August 03 - Die überwältigende

Mehr

Richtlinien. Präambel. Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt.

Richtlinien. Präambel. Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. Richtlinien für die Abwicklung der Pflegeförderung Präambel Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die überwiegend von der Familie

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat

Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat Stand: Jänner 2014 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten

Mehr

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe

Mehr

Zahnthema kompakt. Bonusregelung beim Zahnersatz

Zahnthema kompakt. Bonusregelung beim Zahnersatz Zahnthema kompakt Bonusregelung beim Zahnersatz Mit Bonus mehr Geld. Auch für Kinder ab dem 12. Lebensjahr. Bonusregelung die Lizenz zum Geldsparen Bereits 1989 wurde ein kleines, unscheinbares Heftchen

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

Mit. BKK MedPlus. einfach besser versorgt!

Mit. BKK MedPlus. einfach besser versorgt! Mit BKK MedPlus einfach besser versorgt! DMP - Was ist das? Das Disease Management Programm (kurz DMP) ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm für Versicherte mit chronischen Erkrankungen. Chronisch

Mehr

Holen Sie sich Ihren kostenlosen elektronischen Ausweis auf Ihr Handy oder Ihre e-card!

Holen Sie sich Ihren kostenlosen elektronischen Ausweis auf Ihr Handy oder Ihre e-card! Modern. Einfach. Sicher. Holen Sie sich Ihren kostenlosen elektronischen Ausweis auf Ihr Handy oder Ihre e-card! In vielen Fällen ist es nicht mehr nötig, persönlich zu bestimmten Öffnungszeiten auf einem

Mehr

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin zusätzlich ärztliche Befunde und Untersuchungsergebnisse mit.

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin zusätzlich ärztliche Befunde und Untersuchungsergebnisse mit. Praxis für Hypnose-und Psychotherapie -Heilpraktikerin für Psychotherapie- Manuela Andrä Krumme Str. 26 31655 Stadthagen Tel.: 05721/9333992 Fax 05721/9333975 Mobil: 01605574404 Sie erreichen mich telefonisch

Mehr

Ihr persönliches Rezept gegen Zuzahlungen

Ihr persönliches Rezept gegen Zuzahlungen KOMBIMED ARZNEIMITTEL TARIF KAZM Ihr persönliches Rezept gegen Zuzahlungen KOMBIMED ARZNEIMITTEL. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Meine Kasse bietet doch einiges. Und

Mehr