Existenzgründung im Taxenund Mietwagengewerbe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Existenzgründung im Taxenund Mietwagengewerbe"

Transkript

1 Existenzgründung im Taxenund Mietwagengewerbe (Personenbeförderung) Grundsätzliche Hinweise Berufszugangsbedingungen Fachkundeprüfungen Anschriften Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Frau Jennifer Weber, Tel / jennifer.weber@braunschweig.ihk.de Herrn Fred H. Scholz, Tel / fred.scholz@braunschweig.ihk.de Fax /

2 Inhalt 1. Vorwort S Grundsätzliche Hinweise 2.1 Betriebskosten 2.2 Steuern und Abgaben 2.3 Lebensunterhaltskosten 2.4 Finanzplanung 2.5 Existenzgründungsberatung 3. Personenbeförderungsgesetz 3.1 Genehmigungspfl ichtige Gewerbe 3.2 Kraftfahrzeuge im Straßenpersonenverkehr 4. Verkehrsarten 4.1 Verkehr mit Taxen ( 47 PBefG) 4.2 Mietwagenverkehr ( 49 PBefG) 4.3 AST-Verkehre ( 42 PBefG) 4.4 Ausfl ugsfahrten mit Pkw bis 8 Personen ( 48 Abs. 1 PBfG) 4.5 Krankenfahrten mit Taxen- und Mietwagenverkehr ( 51 PBfG) 4.6 Qualifi zierte Krankenbeförderung 5. Genehmigungsbehörden 5.1 Liste der Straßenverkehrsbehörden 6. Berufszugangsbedingungen 6.1 Persönliche Zuverlässigkeit 6.2 Finanzielle Leistungsfähigkeit 6.3 Fachliche Eignung 7. Die Fachkundeprüfung 7.1 Struktur/Bewertung 7.2 Sachgebiete 7.3 Vorbereitung Literatur, Lehrbücher, Prüfungsvorbereitung, Fachliteratur Schulungsveranstalter 7.4 Anmeldung zur Prüfung 7.5 Prüfungstermine 7.6 Prüfungsausschuss Personenverkehr Hinweis: Dieses Merkblatt kann nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt 2 26

3 8. Bestellung eines Geschäftsführers 9. Übertragung eines Betriebes 10. Führerschein zur Fahrgastbeförderung 11. Die Gewerbeanmeldung Anlagen Orientierungsrahmen zur Prüfung (DIHK 2007) S Anmeldung zur Fachkundeprüfung S Vorwort Wer sich im Personenbeförderungsgewerbe mit einem Taxen- oder Mietwagen selbstständig machen will, benötigt detaillierte Kenntnisse über den Berufszugang und die Genehmigungsverfahren. Wir haben für Sie auf den folgenden Seiten die wichtigsten Rahmenbedingungen sowie Inhalt, Struktur und Ablauf der Fachkundeprüfung in dieser Dokumentation zusammengestellt. Wir hoffen, dass die folgenden Informationen den Berufseinstieg erleichtern, offene Fragen beantworten und die Entscheidung für die richtige Wahl erleichtern. Wir wünschen den künftigen Taxen- und Mietwagenunternehmern wirtschaftlichen Erfolg und allzeit gute Fahrt! 2. Grundsätzliche Hinweise Zunächst ist zu prüfen, ob unabhängig von den einzuhaltenden Gewerbevorschriften sich Ihr persönlicher und fi nanzieller Einsatz lohnen wird. Hierzu haben wir Ihnen einige Anhaltspunkte zusammengetragen: 2.1 Betriebskosten Wer als Unternehmer tätig wird, muss seine fi xen und variablen Kosten genau kennen! Diese sind z. B. Kosten die durch den Betrieb des Fahrzeuges entstehen (Kraftstoffe, Reifen, Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung), Kosten für die Finanzierung des Fahrzeuges (Kreditraten, Leasing, Mieten), Beiträge zur Berufsgenossenschaft usw. Stellen Sie diese Kosten den zu erwartenden oder in Aussicht gestellten Monatsumsätzen gegenüber. Informieren Sie sich dazu am Markt und fragen Sie Unternehmer vor Ort. Die Ertragslage ist in jeder Stadt und Kommune unterschiedlich, ebenso wie die Kostenstruktur. 2.2 Steuern und Abgaben Aus der Gegenüberstellung der erwarteten Aufwendungen und Erträge ergibt sich das voraussichtliche Unternehmensergebnis. Beachten Sie bitte, dass Unternehmensgewinne grundsätzlich einkommensteuerpfl ichtig, teilweise gewerbesteuerpfl ichtig und bei einigen Rechtsformen (z. B. GmbH) auch körperschaftssteuerpfl ichtig sind. Eine Gefahr für Unternehmen kann sich dadurch ergeben, dass die erste Steuerzahlung erfahrungsgemäß erst ein bis zwei Jahre nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres fällig wird, wenn der Jahresabschluss dem Finanzamt mit der Steuer-erklärung vorgelegt wird. Hierfür müssen Sie rechtzeitig Rücklagen (Guthaben) bilden, um fi nanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. 3 26

4 Nehmen Sie Kontakt mit dem Finanzamt auf und lassen Sie sich erklären, was das Finanzamt von Ihnen erwartet und verlangt. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen. Machen Sie gegenüber dem Finanzamt zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit keine optimistischen Gewinnschätzungen. Sonst werden Sie zu hohen Vorauszahlungen aufgefordert. Bedenken Sie auch, dass Umsatzsteuer und Lohnsteuer von Anfang an monatlich, vierteljährlich oder jährlich bei Überschreiten bestimmter Beträge, entrichtet werden müssen. Die Finanzverwaltung gewährt Existenzgründern keine Privilegien. 2.3 Lebensunterhaltskosten Ihre Unternehmertätigkeit dient nicht zuletzt Ihrem Lebensunterhalt. Vergessen Sie dies bei Ihren Berechnungen nicht! Sie müssen Ihren privaten Zahlungsverpfl ichtungen (u. a. Miete, private Hypotheken, Strom, Gas) nachkommen. Außerdem müssen Sie Ihren privaten Versicherungsschutz wie Krankenkasse, Altersvorsorge, Pfl egeversicherung, Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft etc. ausreichend berücksichtigen. Als Unternehmer sind Sie nicht mehr automatisch sozialversichert. Auch der Solidaritätsbeitrag ist von Ihnen allein in voller Höhe zu tragen. Oftmals sind die ersten sechs Wochen einer Erwerbsunfähigkeit nur mit besonderen Versicherungskonditionen abzudecken. 2.4 Finanzplanung Viele Existenzgründer im Verkehrsgewerbe scheitern an zu geringem Eigenkapital und an einer unzureichenden oder zu teuren Finanzierung. Ermitteln Sie daher sorgfältig, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist und über welches Eigenkapital Sie verfügen. Kalkulieren Sie auch Anlaufverluste mit ein. Fremdkapital ist teuer! Die Kreditkosten bei Banken und Sparkassen sind sehr unterschiedlich. Holen Sie sich daher mehrere Fahrzeugangebote direkt bei den Autohäusern ein und fragen Sie nach Sonderkonditionen für Taxen. Wir empfehlen, verbindliche Entscheidungen erst dann zu treffen, wenn Sie die Fachkundeprüfung bestanden haben und die gesamte Finanzierung steht. 2.5 Existenzgründungsberatung Eine Existenzgründung muss gründlich vorbereitet werden. Nur so können Sie als Jungunternehmer Ihre Chancen nutzen, Risiken richtig einschätzen und reduzieren. Um Ihnen den Einstieg in die Gründungsplanung zu erleichtern, bieten Ihnen die Berater der IHK Braunschweig Hilfestellung und schriftliche Informationen an, wie z. B. die Existenzgründungsbroschüre, Musterverträge, Existenzgründungsseminare etc. Darüber hinaus steht das Beraterteam Existenzgründern mit wertvollen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens auch zu individuellen Beratungsgesprächen zur Verfügung: Existenzgründung und Gründungszuschuss Petra Seidel, Zweigstelle Goslar, Tel / petra.seidel@braunschweig.ihk.de Existenzgründung und Förderung Uwe Heinze, Tel / uwe.heinze@braunschweig.ihk.de 4 26

5 Fachberatung Personenverkehr und Existenzgründung Fred H. Scholz, Braunschweig, Tel / fred.scholz@braunschweig.ihk.de Fachberatung Firmenrecht und Rechtsformen Alexandra Vahldiek, Braunschweig, Tel / alexandra.vahldiek@braunschweig.ihk.de 3. Personenbeförderungsgesetz 3.1 Genehmigungspflichtige Gewerbe Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar aus dieser Tätigkeit erwachsen. Die gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw (Taxen und Kleinbusse mit bis zu acht Fahrgastsitzplätzen) und Kraftomnibussen ist bis auf wenige Ausnahmen genehmigungspfl ichtig. Die Genehmigung wird von der unteren Verkehrsbehörde für die Ausübung und die Form des Gelegenheitsverkehrs (Taxen- oder Mietwagenverkehr) sowie für die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplätze) der einzelnen Kraftfahrzeuge unter Angabe ihrer amtlichen Kennzeichen erteilt. Die Genehmigung wird in der Regel auf den Namen des Unternehmers ausgestellt und ist zeitlich begrenzt. Genehmigungspflicht besteht auch in folgenden Fällen jede Erweiterung oder wesentliche Änderung des Unternehmens, die Übertragung der aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten (Genehmigungsübertragung) Übertragung der Betriebsführung auf einen anderen. 3.2 Kraftfahrzeuge im Straßenpersonenverkehr Kraftfahrzeuge i. S. von 4 Abs. 4 PBefG sind u. a.: Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge (auch Kleinbusse), die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. Kraftomnibusse (KOM): Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung ab zehn Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. 5 26

6 4. Verkehrsarten 4.1 Taxenverkehr ( 47 PBefG) Der Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassener Stelle bereit hält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen. Der Taxenverkehr unterliegt innerhalb des Pfl ichtfahrbereiches der Betriebs- und Beförderungspfl icht sowie der Tarifpfl icht, die im Rahmen einer Taxitarifordnung vorgeschrieben sind. 4.2 Mietwagenverkehr ( 49 PBefG) Der Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden können und mit denen der Unternehmer Fahrten durchführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter selbst bestimmt. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge durchgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrages hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz (Rückkehrpfl icht) zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt durch Funk einen neuen Beförderungsauftrag erhalten. Der Mietwagenunternehmer unterliegt nicht der Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpfl icht. 4.3 AST-Verkehre ( 42 PBefG) Das Anrufsammeltaxi (AST-Verkehre) stellt einen linienähnlichen Verkehr als Ersatz für einen verhältnismäßig teuren Omnibuslinienverkehr nach 42 PBefG dar. Die Genehmigungspfl icht obliegt den unteren Verkehrsbehörden. Der Taxi-/Mietwagenunternehmer muss hierbei allerdings im Besitz der fachlichen Eignung zum Führen eines Omnibusunternehmens sein. Die AST-Verkehre gewinnen in letzter Zeit immer mehr an Bedeutung und stellen somit zukunftsträchtige Chancen für den typischen Taxi-/Mietwagenunternehmer dar. Wegen zunehmend geringerer Finanzmittel, die künftig für den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung stehen werden, versuchen die öffentlichen Auftragsgeber zum einen die Angebote im Straßenpersonenverkehr aufrecht zu erhalten, aber zum anderen die Ausgaben hierfür deutlich zu reduzieren. 4.4 Ausflugsfahrten mit PKW bis 8 Personen ( 48 Abs. 1 PBefG) Ausfl ugsfahrten mit Kleinbussen sind Fahrten, die der Unternehmer mit Personenkraftwagen (Pkw mit bis zu acht Fahrgastsitzplätzen) nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam erfolgenden Ausfl ugszweck anbietet und ausführt. Die fachliche Eignung zum Führen eines Omnibusunternehmens ist bei Antragstellung nachzuweisen. 6 26

7 4.5 Krankenfahrten mit Taxen- und Mietwagen ( 51 PBefG) Gemäß 51 PBefG sind Krankenfahrten, die nicht einer fachlichen Betreuung bedürfen, genehmigungspfl ichtig und unterliegen der örtlichen Taxitarifordnung des jeweiligen Landkreises oder kreisfreien Stadt. Entsprechende Sondertarife der Unternehmen mit den Krankenkassen müssen der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Auswirkungen der Gesundheitsreform führen dazu, dass vermehrt Taxifahrten für Patienten zugunsten von Mietwagenverkehren verlagert werden. Weiterhin werden die Fahrtkosten, z. B. zur Strahlen- und Chemotherapie und zur Dialyse von den Krankenkassen übernommen. Zehn Prozent der Fahrtkosten mindestens fünf und höchstens zehn Euro sind allerdings selbst zu bezahlen. Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur noch in medizinisch begründeten Ausnahmefällen bezahlt. Aktuelle Auskünfte hierzu sind bei den Krankenkassen erhältlich. 4.6 Qualifizierte Krankenbeförderung Qualifi zierte Krankenbeförderung (Fahrer mit Rettungssanitäter) sowie Notfallrettung fallen nicht unter das PBefG, sondern sind in den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer geregelt und werden in dieser Dokumentation nicht näher ausgeführt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den für die Genehmigung zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungsbehörden. 5. Genehmigungsbehörden Im Bezirk der IHK Braunschweig sind für die Straßenverkehrsbehörden für die Erteilung der Taxi- bzw. Mietwagen- Genehmigung zuständig: 5.1. Liste der Straßenverkehrsbehörden: Stadt Braunschweig, Ordnungsamt Straßenverkehrsabteilung Porschestr. 5, Braunschweig Tel / , Fax / gewerbe.ordnung@braunschweig.de Stadt Goslar, Straßenverkehrsamt Charley-Jacob-Str. 3, Goslar Tel / , Fax / stadtverwaltung@goslar.de Landkreis Goslar, Straßenverkehrsamt Stapelner Str. 8, Goslar Tel / , Fax / info@landkreis-goslar.de Stadt Salzgitter, Ordnungsamt Verkehrsangelegenheiten Neißestr. 203, Salzgitter Tel / , Fax / kommunikation@stadt.salzgitter.de

8 Landkreis, Straßenverkehrsamt Südstr. 10, Tel / , Fax / Landkreis Peine, Straßenverkehrsamt Werner-Nordmeyer-Str. 17, Peine Tel / , Fax / strassenverkehr@landkreis-peine.de Landkreis, Straßenverkehrsamt Halchtersche Str. 26, Tel / , Fax / strassenverkehrsamt@lkwf.de 6. Berufszugangsbedingungen Unternehmer, die gewerbsmäßig Personen mit Pkw bzw. Kraftomnibussen (sog. Kleinbusse) mit bis zu acht Fahrgastsitzplätzen befördern wollen, müssen als Voraussetzung zum Erhalt der Genehmigung folgende subjektiven Berufszugangsbedingungen erfüllen: die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, die fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestelltenpersonen. 6.1 Persönliche Zuverlässigkeit Die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen muss durch diese nachgewiesen werden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers sind der Genehmigungsbehörde entsprechende Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart O ). Die Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die geltenden Vorschriften missachtet, die Allgemeinheit beim Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet werden. Nähere Einzelheiten zum Nachweis der fi nanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Zuverlässigkeit erfahren Sie von der für Ihren Antrag zuständigen Genehmigungsbehörde. 8 26

9 6.2 Finanzielle Leistungsfähigkeit Die fi nanzielle Leistungsfähigkeit ist von den Verkehrsbehörden bei Straßenpersonenverkehrsunternehmen u. a. zu verneinen, wenn beim Verkehr mit Taxen und Mietwagen das Eigenkapital und die Reserven weniger als 2.250,00 für das erste Fahrzeug oder weniger als 1.250,00 für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster (BGBl I S. 855), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Verkehrsbehörde. Zudem sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen beizubringen: Finanzamt Träger der Sozialversicherung (z. B. AOK) Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Stadt-/Gemeindekasse Die fi nanzielle Leistungsfähigkeit muss während der gesamten Zeit der Unternehmereigenschaft gegeben sein und auch nachgewiesen werden können. 6.3 Fachliche Eignung Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK zu erbringen. Keine Eignungsprüfung braucht abzulegen, wer eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt, nachweisen kann. Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss die zur Führung eines Taxen-/Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf allen in anliegendem Orientierungsrahmen aufgeführten Sachgebieten vermittelt haben. Die Prüfung der vorgenannten Voraussetzungen erfolgt durch die IHK auf Grundlage der vom Antragsteller einzureichenden, aussagefähigen Unterlagen. Die IHK ist zudem berechtigt, mit dem Bewerber ein ergänzendes Bewerbungsgespräch zu führen. Hält die IHK den Bewerber für fachlich geeignet, so stellt sie ihm eine Fachkundebescheinigung aus. Die Gebühr für die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen und die Entscheidung über die Anerkennung der fachlichen Eignung beträgt 100,00. Hierzu hat die IHK ein gesondertes Merkblatt nebst Antragsformular erstellt, das Sie bei Bedarf anfordern können. 9 26

10 eine der folgenden Abschlussprüfungen erfolgreich absolviert hat: Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der FH Heilbronn Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der TU Dresden Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn. Die IHK erstellt in diesen Fällen auf Antrag die erforderliche Fachkundebescheinigung gegen eine Gebühr von 25,00. Befreit vom Nachweis der fachlichen Eignung sind Unternehmer, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen. Unternehmer, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen. Unternehmer mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr (z. B. Verkehr mit Kraftomnibussen), die eine Genehmigung für den Taxen- oder Mietwagenverkehr beantragen. Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen. Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen. 7. Die Fachkundeprüfung Kommen die vorgenannten Befreiungen vom Nachweis der fachlichen Eignung nicht in Betracht, so muss der Antragsteller den Eignungsnachweis durch eine Prüfung bei der für seinen Wohnsitz zuständigen IHK erbringen. Die IHK Braunschweig ist zuständig für Antragsteller die ihren Hauptwohnsitz in Braunschweig, Goslar mit Landkreis, mit Landkreis, mit Landkreis, Peine mit Landkreis und Salzgitter haben

11 7.1 Struktur/Bewertung Prüfung und Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgen aufgrund einer von der IHK erlassenen Prüfungsordnung. Gliederung 1. Schriftlicher Fragenteil (offene Fragen / Multiple-Choice) (60 Min.), max. 60 Punkte 2. Schriftliche Übungen/Fallstudie (60 Min.), max. 52,5 Punkte 3. Mündlicher Teil (30 Min.), max. 37,5 Punkte. Die Prüfung beginnt mit den beiden schriftlichen Teilen. In jedem schriftlichen Teil müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden, um zu der mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Auch in der mündlichen Prüfung müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent (= 90 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl (Summe der Punktzahlen schriftliche Fragen + Fallstudie + mündliche Prüfung), maximal 180 Punkte erreicht werden. Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen jeweils über 50 Prozent der möglichen Punkte und darüber hinaus bereits über 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht worden sein, wird auf die mündliche Prüfung verzichtet. 7.2 Sachgebiete Die Berufszugangsvoraussetzung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) enthält eine Aufl istung der Prüfungssachgebiete. Zur Prüfungsvorbereitung haben die IHKn einen Orientierungsrahmen entwickelt. Dieser ist in der Anlage beigefügt. 7.3 Vorbereitung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt Literatur, Lehrbücher, Prüfungsvorbereitung, Fachliteratur Hinweis: Bitte verwenden Sie nur aktuelles Lehrmaterial! Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen, die über den Buchhandel bzw. bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin (kein Anspruch auf Vollständigkeit): Der Taxi- und Mietwagenunternehmer Verlag Heinrich Vogel GmbH Ulmenstraße 27, Düsseldorf, Tel / Bestell-Nr.: / ISBN Taxi-Handbuch Hussverlag Josef-Dollinger-Bogen 5, München ISBN X 11 26

12 Lehrbuch und Lösungsbuch Verkehrsseminare HeMa e.k. Reiffstr. 2 a, Recklinghausen, Tel / Personen-Beförderungsrecht-Handbuch Verkehrs-Verlag J. Fischer Paulusstraße 1, Düsseldorf, Tel / Best.-Nr / ISBN Das Taxiunternehmen in der Praxis Verlag Heinrich Vogel GmbH Ulmenstraße 27, Düsseldorf, Tel / Bestell-Nr / ISBN BO-Kraft Kommentar Verlag Heinrich Vogel GmbH Ulmenstraße 27, Düsseldorf, Tel / ISBN Wie mache ich mich mit einem Taxi- und Kurierdienst selbständig Verlag Norman Rentrop Theodor-Heuss-Straße 4, Bonn ISBN Zusätzlich kann es sinnvoll sein, sich die aktuelle Taxen- und Tarifordnung der jeweiligen Stadt oder Kommune zu besorgen, in der man tätig werden will. (bei den Genehmigungsbehörden oder dem Taxengewerbe (Zentralen) zu erhalten) Schulungsveranstalter Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist freiwillig und keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Fachkundeprüfung. Folgende Veranstalter bieten Vorbereitungskurse auf die Fachkundeprüfung in eigener Verantwortung an (kein Anspruch auf Vollständigkeit): Der IHK sind folgende Schulungsveranstalter bekannt: Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. Lister Kirchweg 95, Hannover Tel / , Fax / bildungswerk@verkehrsgewerbe.de Internet

13 SEELA Verkehrsfachschule GmbH & Co. KG Petzvalstr. 40, Braunschweig Tel / , Fax / seelainfo@online.de Internet Verkehrsfach- & Fahrschule get mobile! Inh. Andreas Möller Herzog-Wilhelm-Str. 22, Bad Harzburg Tel / , Fax / info@getmobile-moeller.de Internet verkehrsseminare marbs e.k. (bundesweit) Lange Str. 12, Bad Friedrichshall Tel (kostenlos), Tel / , Fax / hummel@verkehrsseminare.com Internet Fachschule Naumann (bundesweit) Hobenerweg 19, Flammersfeld Tel / * Fax: / fachschule-naumann@t-online.de Internet Fachkunde für Verkehrswesen Mühlenweg 5 b, Volkmarsen Tel / , Fax / FfV-Info@t-online.de Internet Wir weisen darauf hin, dass die angebotenen Seminare nicht vorgeschrieben sind und keine Garantie für das Bestehen der Prüfung darstellen! Die Anmeldung zur Prüfung ist unabhängig vom Vorbereitungskurs und muss persönlich vorgenommen werden. 7.4 Anmeldung zur Prüfung Das Anmeldeformular zur Prüfung liegt als Anlage bei. Bitte senden Sie uns dieses Formular im Original rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin zu. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Der Anmeldung ist eine lesbare Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Wohnortangabe beizufügen bei fehlender oder abweichender Wohnortangabe ist zusätzlich eine aktuelle amtliche Meldebestätigung vorzulegen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt

14 Nach Eingang Ihrer ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr. Sie werden nur zur Prüfung zugelassen, wenn die Prüfungsgebühr bezahlt wurde. Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur schriftlich möglich. Sofern ein Rücktritt bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erklärt wird, ermäßigt sich die fällige Gebühr auf 30 %, bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt auf 50 % der ursprünglichen Gebühr. Wenn bis zum Prüfungstermin kein Rücktritt erklärt wurde, wird die volle Gebühr erhoben. Ist eine Teilnahme an der Prüfung wegen Krankheit nicht möglich, so ist dies unverzüglich durch Vorlage eines Attestes, das in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein soll, nachzuweisen. In diesem Fall wird keine Prüfungsgebühr erhoben. 7.5 Prüfungstermine Die aktuellen Termine für Taxen- und Mietwagengewerbe fi nden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Standortpolitik/Verkehr. Die aufgeführten Termine sind unverbindlich. Sofern Sie einen Wunschtermin in der Anmeldung angeben, sind wir bemüht, diesen zu berücksichtigen Prüfungsausschuss Personenverkehr der IHK Braunschweig Vorsitzender Wagner, Eckhard Stellvertretende Vorsitzende Scholz, Fred (IHK Braunschweig) Beisitzer Bartosch, Markus Hartmann, Jürgen Landmann, Horst Lowinski-Fabig, Manuela Röttger, Hermann Pülm, Carsten (KOM) Hinweis: Sie sind berechtigt, Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Zur Vermeidung eines vergeblichen Prüfungstermins stellen Sie bitte schriftlich und unter Angabe der Ablehnungsgründe bei der IHK einen Befangenheitsantrag

15 8. Bestellung eines Geschäftsführers Kann oder möchte der Firmeninhaber den Nachweis der fachlichen Eignung nicht selbst erbringen, so kann ein Geschäftsführer bestellt werden, der über die erforderliche fachliche Eignung verfügt. Unter einer für die Führung der Geschäfte bestellten Person ist jemand zu verstehen, der von dem Unternehmer, nicht nur vorübergehend, durch Vertrag zur laufenden Leitung der in einem Taxen- Mietwagenunternehmen anfallenden Geschäfte bestellt, mit den dazu erforderlichen Vollmachten versehen ist und tatsächlich auch laufend die Leitung ausübt. Diese Person muss das Unternehmen verantwortlich und Selbständig leiten und muss deshalb anstelle des Unternehmers tätig werden. Keinesfalls reicht es aus, wenn der Unternehmer, dem die notwendige Fachkunde fehlt, eine fachkundige Person einstellt, die ihn in einschlägigen Fragen lediglich fachkundig berät, ohne dass der Unternehmer die Leitung des Betriebes aus der Hand gibt. Neben den Anforderungen an die fachliche Eignung muss der Geschäftsführer auch die Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. Der Firmeninhaber muss mit dem Geschäftsführer einen Arbeits- und Geschäftsführungsvertrag abschließen! Er gibt somit die Führung/Leitung seines Unternehmens in fremde Hände und übt selbst keine leitende Tätigkeit im Sinne des PBefG im eigenen Unternehmen aus. Der Firmeninhaber kann somit in dieser Zeit auch nicht die fachliche Eignung auf Grund einer leitenden Tätigkeit im eigenen Unternehmen erwerben. Um einem Umgehungstatbestand vorzubeugen und sicherzustellen, dass der Geschäftsführer auch tatsächlich als solcher eingesetzt und tätig wird, wurden folgende Punkte als Merkmale erarbeitet: Schriftlicher Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag Branchenübliche Vergütung Nachweis der Lohnabrechnung Nachweis der Entrichtung von Lohn steuer und Sozialabgaben Gewährleistung der ganztägigen Geschäftsführung Alleinige Zeichnungsberechtigung für alle Personenverkehrsbelange Bankvollmacht über das Geschäftskonto Gewährleistung, dass der Geschäftsführer im Rechts- und Geschäftsverkehr auftritt Kündigungszeiten oder befristete Geschäftsführerzeiten müssen deutlich im Vertrag angesprochen werden 15 26

16 9. Übertragung eines Betriebes In der Regel ist die Anzahl der Konzessionen für Taxen limitiert. Dies bedeutet, dass man entweder so lange auf die Zuteilung einer Genehmigung warten muss bis ein Bewerber seine Konzession zurück gibt, einem Unternehmer diese entzogen oder ggf. neue zusätzliche Genehmigungen erteilt werden. Zudem muss man auf den so genannten Wartelisten geführt werden und zum gegeben Zeitpunkt an der Reihe sein. Eine Alternative ist es, einen bestehenden Taxibetrieb komplett zu übernehmen. D. h. man übernimmt nicht nur die Genehmigung, sondern das gesamte Unternehmen mit sämtlichen Taxen, Mitarbeitern, Betriebseinrichtungen, Aktiva, Passiva, usw. Der Käufer muss sich somit vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages eingehend über das betreffende Unternehmen und dessen wirtschaftliche Situation informieren! Insbesondere über evtl. vorhandene Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt, Stadt-/Gemeindekasse, Sozialversicherungsträgern und der Berufsgenossenschaft sollte man Auskünfte einholen. Die wirtschaftliche Situation des zu übernehmenden Unternehmens sollte durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer attestiert werden. Der Wert des Fuhrparks kann durch ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ermittelt werden. Der Kaufvertrag muss schriftlich fi xiert und der Genehmigungsbehörde zusammen mit dem Übertragungsantrag vorgelegt werden. Bis zur Genehmigung der Übertragung des Betriebes sollte der Kaufpreis auf ein Sperrkonto hinterlegt werden, auf den der Verkäufer erst bei vollzogener Übertragung Zugriff hat. Wird dem Antrag auf Übertragung nicht stattgegeben, so bleibt der bisherige Unternehmer Genehmigungsinhaber. 10. Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausfl ugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Bei der Antragstellung sind diverse Gutachten und Bescheinigungen vorzulegen. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre; eine zweijährige Fahrpraxis auf Klasse B ist erforderlich (für Krankenkraftwagen gelten andere Voraussetzungen). Die Ortskenntnisprüfung ist erforderlich für die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung mit Taxen. Bei Mietwagen ist dies nur erforderlich, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als Einwohner hat. Anträge können bei dem für den Wohnort zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung in der Regel der Führerscheinstelle - gestellt werden. 11. Die Gewerbeanmeldung Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepfl icht nach der Gewerbeordnung (GewO). Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei den Gewerbemeldestellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, wo das Gewerbe ausgeübt werden soll. Die erforderlichen Vordrucke werden dort ausgehändigt. Die Anmeldung selbst kann persönlich (Beauftragte benötigen eine schriftliche Vollmacht) oder schriftlich erfolgen. Der Anmeldung sind in Kopie beizufügen: eine Kopie der Taxi-/Mietwagenerlaubnis bei Eintragung ins Handelsregister ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug bei Anmietung gewerblicher Räume Vorlage eines Mietvertrages oder bei der Nutzung der Privatwohnung eine Einverständniserklärung des Vermieters über die teilgewerbliche Nutzung des Mietobjektes 16 26

17 Über jede Gewerbeanmeldung erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und die IHK durch die Gewerbemeldestelle. Für Fragen stehen zur Verfügung: Anmeldung zur Prüfung: Frau Jennifer Weber, Tel / Personenbeförderungsrecht, Konzessionen, etc.: Herr Fred Scholz, Tel / Genehmigungsrechtliche Anforderungen: Frau Alexandra Vahldiek, Tel / Juristische Grundsatzfragen: Herr Ernst-Arno Schmutzler, Tel / Noch ein Hinweis in eigener Sache - die IHK im Internet Eine vielfältige Palette von Informationen steht Ihnen zum Thema Verkehr und Logistik auf unserer Homepage unter der Rubrik Standortpolitik/Verkehr rund um die Uhr online zur Verfügung. Dort fi nden Sie zahlreiche Downloadmöglichkeiten, beispielsweise Merkblätter und Broschüren mit praxisrelevanten Hinweisen zu grundlegenden und aktuellen Themen. Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr 2007 DIHK Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 851) in der jeweils geltenden Fassung gibt in ihrer Anlage 3 zu 3 PBZugV die Prüfungssachgebiete der Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr vor

18 SACHGEBIETE PRÜFUNGSINHALTE NACH ANLAGE 3 DER PBZUGV RECHTSQUELLEN UND HINWEISE (BEISPIELE) 1. Recht 1.1 Personenbeförderungsrecht den Ordnungsrahmen für den Taxen- und Mietwagenverkehr die Regelungen für den Zugang zum Beruf sowie über Kontrollen und die Ahndung von Zuwiderhandlungen, die Regelungen für die Tarifbildung im Taxen- und Mietwagenverkehr kennen. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum PBefG Freistellungsverordnung zum PBefG 1.2 Gewerberecht (Grundzüge) Der Bewerber muss die allgemeinen Regelungen für die Gründung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs kennen. Gewerbeordnung (GewO) 1.3 Straßenverkehrsrecht die erforderlichen Qualifi kationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung usw.), die Vorschriften über die Kindersicherungspfl icht kennen. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) StVG, StVZO StVO (Busspuren, Anschnallpfl icht) 18 26

19 1.4 Arbeitsrecht kennen die Regeln für Arbeitsverträge von Taxen- und Mietwagenunternehmen (Form der Verträge,Verpfl ichtungen der Vertragsparteien, Arbeitsbedingungen und -dauer, bezahlter Jahresurlaub, Arbeitsentgelt, Aufl ösung des Arbeitsverhältnisses usw.), das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals. u. a.: Fahrpersonalgesetz (FPersG) Arbeitszeitgesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Jugendarbeitsschutzgesetz Kündigungsschutzgesetz Bundesurlaubsgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Mutterschutzgesetz SGB IX Teilzeit- und Befristungsgesetz 1.5 Sozialversicherungsrecht Der Bewerber muss die sozialversicherungsrechtlichen Verpfl ichtungen des Arbeitgebers kennen. Bücher des Sozialgesetzbuches (SGB) 1.6 Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts die wichtigsten Vertragstypen, die im Taxen- und Mietwagenverkehr üblich sind, kennen, in der Lage sein, einen Beförderungsvertrag auszuhandeln. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), PBefG 1.7 Handelsrecht Der Bewerber muss Grundkenntnisse der Rechtsformen von Handelsgesellschaften sowie der Vorschriften zur Gründung und Führung dieser Gesellschaften besitzen. Gesellschaftsrecht nach HGB und BGB 19 26

20 1.8 Steuerrecht die Vorschriften kennen für die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen (u. a. die Regeln für die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen), die Kraftfahrzeugsteuern, die Einkommenssteuern und die Gewerbesteuer. Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Einkommensteuergesetz (EStG) Umsatzsteuergesetz (UStG), Richtlinien (UStR), Umsatzsteuerdurchführungsverordnung 2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens 2.1 Zahlungsverkehr die rechtlichen und praktischen Bestimmungen für die Verwendung von Schecks, Wechseln, Eigenwechseln, Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln und -verfahren kennen, Grundkenntnisse der verschiedenen Kreditformen (Bankkredite, Dokumentenkredite, Kautionen, Hypotheken, Leasing, usw.) haben, die Finanz- und Rentabilitätslage des Unternehmens ermitteln können. Scheckarten, Kreditkartensysteme, Wechselschuldner, Wechselgläubiger, die Arten der Lastschriftverfahren, Überweisung, verschiedene Finanzierungsarten (Eigen- und Fremdfi nanzierung), Darlehensarten, Kreditsicherung Finanzplanung und -analyse 2.2 Kostenrechnung die Kostenbestandteile (fi xe Kosten, variable Kosten, Betriebskosten, Abschreibungen usw.) kennen und je Fahrzeug, Kilometer oder Fahrt berechnen können. Kostenrechnungssysteme, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträger-, Deckungsbeitragsrechnung, Kosten- und Angebotskalkulation. 2.3 Beförderungsentgelte und -bedingungen Beförderungsentgelte kalkulieren können. 2.4 Beförderungsdokumente die bei jeder Beförderung mitzuführenden Schriftstücke und die Aufbewahrungsfristen kennen. fahrerbezogene, fahrzeugbezogene, unternehmerbezogene Beförderungsdokumente 20 26

21 2.5 Buchführung die allgemeinen Verpfl ichtungen bzgl. Führung von Geschäftsbüchern, Aufbewahrungsfristen usw. kennen ein Kassenbuch führen können, Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine Einnahme-/Ausgaben- Überschussrechnung haben. 238HGB, AO, 22UStG, 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz, Abgabenordnung Inventur, Inventar, Abschreibung, Grundbuch, Hauptbuch, Kassenbuch, Kontenführung, Aufbewahrungspfl ichten 2.6 Versicherungswesen die im Taxen- und Mietwagenverkehr vorgeschriebenen Versicherungen (vor allem Kraftfahrthaftpfl ichtversicherung, gesetzliche Unfallversicherung) mit ihrem Versicherungsschutz und ihren Verpfl ichtungen kennen. Haftpfl ichtversicherungen (u. a. Kfz-Haftpfl icht, Betriebshaftpfl icht), Rechtsschutzversicherungen (Verkehrs-, Betriebs-, Privatrechtsschutz) Sachversicherungen (u. a. Fahrzeug-, Betriebsschaden-, Gebäude-, Einrichtungsversicherungen), Persönliche Versicherungen (u. a. Alter, Krankheit, Pfl ege) 3. Technische Normen und technischer Betrieb 3.1 Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge die Formalitäten für die Erteilung der Betriebserlaubnis und die Zulassung dieser Fahrzeuge kennen. StVZO, Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) BOKraft 3.2 Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge je nach Einsatzzweck kennen. BOKraft, StVZO, StVO 3.3 Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge Pläne für die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge und ihre Ausrüstung aufstellen können, die Vorschriften für die technische Überwachung dieser Fahrzeuge kennen. StVZO, BOKraft Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Abgasuntersuchung, Untersuchungsfristen, Nachweisformen, Wartungspläne 21 26

22 3.4 Bereitstellung der Fahrzeuge die gesetzlichen Bestimmungen für das Bereitstellen von Taxen/Mietwagen, die Regeln für das Verhalten an Taxenhalteplätzen kennen. PBefG, StVO, (ggf. Taxentarifordnung) 3.5 Kommunikation, Funkverkehr die Vorschriften für die Vergabe von Frequenzen und den Betrieb eines Funknetzes kennen. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Telekommunikationsgesetz (TKG), insb. 55 Abs. 9, 61 Abs. 1 und 2, 132 Abs. 1 und 3 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge 4.1 Verkehrssicherheit Anweisungen an die Fahrer zur Überprüfung der Sicherheitsvorschriften für den Zustand der Fahrzeuge und der Ausrüstung sowie für sicherheitsbewusstes Fahren ausarbeiten können. BGG-Nr. 915 Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal, straßenverkehrsrechtliche Vorschriften zu besonderen Gefahren (Verkehrszeichen), Bremsen von Fahrzeugen 4.2 Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind in der Lage sein, Maßnahmen für das Verhalten bei Unfällen auszuarbeiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Wiederholung von Unfällen und schweren Verstößen zu vermeiden. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, insbesondere UVV Fahrzeuge (BGV D 29), Grundsätze der Prävention (BGV A 1) 4.3 Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge Der Bewerber muss insbesondere die Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge kennen, Maßnahmen gegen Luftverschmutzung durch Abgase der Kraftfahrzeuge und gegen Lärmbelästigung treffen können. 47 StVZO (Abgase), 47 a StVZO (Abgasuntersuchung) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Altölverordnung Wasserhaushaltsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und hierzu erlassene, verkehrsrelevante Verordnungen (u. a. 22. BImSchV, 35. BImSchV) 22 26

23 5. Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr 5.1 Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt Der Bewerber muss wissen, welche Personenbeförderungen in das benachbarte Ausland und im benachbarten Ausland zulässig sind.(eu-staaten und Drittstaaten) 52, 53 PBefG, Funkverkehr 5.2 Pass- und zollrechtliche Vorschriften mit Bedeutung für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr Der Bewerber muss in Grundzügen wissen, welche Waren nicht befördert werden dürfen und in welchen Fällen Waren abgabenfrei mitgebracht werden dürfen, welche personenbezogenen Ausweispapiere es gibt. Reisepass, Visum, internationale grüne Versicherungskarte, Mitnahme z. B. von Betäubungsmitteln (Drogen), Waffen, Sprengstoffen 5.3 Beförderungsdokumente Der Bewerber muss die bei Auslandsfahrten mitzuführenden Schriftstücke kennen. fahrerbezogene, fahrzeugbezogene, unternehmerbezogene Beförderungsdokumente Hinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung Fachkundeprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens bzw. Personenverkehrsunternehmens Anlagen Bitte fügen Sie die im Anmeldeformular aufgeführten Anlagen bei. Unterschriften Unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular an der dafür vorgesehenen Stelle. Versand Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Prüfungsanmeldung inklusive Anlagen an folgende Adresse: IHK Braunschweig Industrie und Verkehr Postfach Braunschweig Ansprechpartner: Bei inhaltlichen Fragen oder bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an: Frau Jennifer Weber, Tel , jennifer.weber@braunschweig.ihk.de Herrn Fred Scholz, Tel , fred.scholz@braunschweig.ihk.de 23 26

24 IHK Braunschweig Abt. Industrie und Verkehr Postfach Braunschweig Anmeldung Ich melde mich unter Anerkennung der auf der Folgeseite aufgeführten Prüfungs- und Zahlungsbedingungen insbesondere der Rücktrittsmodalitäten verbindlich für die Taxi/Mietwagen Prüfung: Prüfungstermin: (bitte geben Sie hier den genauen Termin an!) Ich erkläre, dass ich an der Fachkundeprüfung noch nicht teilgenommen und diese nicht bestanden habe, bei folgender/folgenden IHK/ ś IHK Prüfung vom Herr Frau Name: Vorname: Straße/Nr.: PLZ/Ort: geboren am: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: (bei ausländischem Geburtsort bitte auch das Land angeben): Gebührenbescheid an: Telefon/Handy (möglichst tagsüber) Fax: Ich versichere, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass meine Anmeldung nur dann berücksichtigt werden kann, wenn ich eine lesbare Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Wohnortangabe (bei fehlender oder abweichender Wohnortangabe zusätzlich eine aktuelle amtliche Meldebestätigung) beifüge. Ort, Datum Unterschrift 24 26

25 Prüfung und Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgen auf Grund einer von der IHK erlassenen Prüfungsordnung, die Sie bei der IHK anfordern können. Sie ist auch im Internet unter Zuständigkeit - Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfl ing seinen Hauptwohnsitz hat. Die IHK Braunschweig ist zuständig für die kreisfreien Städte Braunschweig und Salzgitter sowie die Landkreise Goslar,, Peine. In Ausnahmefällen können Freistellungsanträge zur Ablegung der Prüfung bei einer anderen IHK gewährt werden. Zuständig für Prüfungsbewerber mit Wohnsitz im Ausland ist die jeweils nächstgelegene IHK/AHK. Teilnahme - Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Verwendung des besonderen Anmeldeformulars bei der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (siehe oben!) Der Anmeldung ist eine lesbare Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Wohnortangabe beizufügen bei fehlender oder abweichender Wohnortangabe ist zusätzlich eine aktuelle amtliche Meldebestätigung vorzulegen. Nach Eingang Ihrer ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr. Bitte beachten Sie, dass je nach Zeitpunkt Ihrer Anmeldung die Gebühr entgegen des im Gebührenbescheid angegebenen Zahlungsziels vor der Prüfung zu entrichten ist. Sie werden nur zur Prüfung zugelassen, wenn die Prüfungsgebühr bezahlt wurde. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Prüfungstermin Die Prüfungstermine fi nden ca. einmal im Quartal statt und können bei der IHK erfragt bzw. im o. a. Merkblatt nachgelesen werden. Ein Prüfungstermin setzt sich in der Regel aus zwei Einzelterminen zusammen: einem schriftlichen (1. Teil offene Fragen/Multiple-Choice; 2. Teil schriftliche Übungen/ Fallstudie) und ggf. einem mündlichen Termin. Sie erhalten rechtzeitig bei fristgemäßer Anmeldung ca. 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine schriftliche Einladung zur Prüfung. Die IHK behält sich vor, die Prüfungstermine auch kurzfristig zu ändern oder abzusagen. In diesem Fall werden gezahlte Gebühren erstattet weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Prüfungsgebühr Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem gültigen Gebührentarif der IHK. Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr entsteht mit dem Eingang der Anmeldung bei der IHK. Die Gebühren betragen zurzeit für eine Prüfung im Bereich Verkehr mit Taxen/Mietwagen 150,00 Euro Rücktritt Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur schriftlich möglich. Sofern ein Rücktritt bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erklärt wird, ermäßigt sich die fällige Gebühr auf 30 %, bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt auf 50 % der ursprünglichen Gebühr. Wenn bis zum Prüfungstermin kein Rücktritt erklärt wurde, wird die volle Gebühr erhoben

26 Ist eine Teilnahme an der Prüfung wegen Krankheit nicht möglich, so ist dies unverzüglich durch Vorlage eines Attestes, das in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein soll, nachzuweisen. In diesem Fall wird keine Prüfungsgebühr erhoben. Für jeden neuen Prüfungstermin ist eine erneute schriftliche Anmeldung erforderlich. Datenerfassung - Der Prüfl ing erklärt sich mit seiner Anmeldung damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Prüfungsabwicklung gespeichert und statistisch ausgewertet werden

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr 07/2013 DIHK/IHKs Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den

Mehr

Prüfungssachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs

Prüfungssachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs Anlage Prüfungssachgebiete Prüfungssachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs Kenntnisbereiche der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr Die Berufszugangsverordnung für

Mehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr 9/2013 DIHK/IHKs Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den

Mehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr 2007 DIHK

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr 2007 DIHK 1 Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr 2007 DIHK Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Mehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Eingangsvermerke An das Landratsamt BUS Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Taxenverkehr Mietwagenverkehr Ferienziel-Reisen

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Mietomnibusverkehr Ausflugsfahrten mit KOM Ferienzielreisen mit KOM Mietwagenverkehr Ausflugsfahrten

Mehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Mehr

für einen Verkehr mit

für einen Verkehr mit Eingang bei FB 1.23/Handz. An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis ÖPNV und Schulträgerschaft Renzstraße 7 74821 Mosbach Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung Genehmigung für die Änderung

Mehr

Zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- u. Mietwagenunternehmens

Zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- u. Mietwagenunternehmens MERKBLATT Zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- u. Mietwagenunternehmens (Stand Februar 2015) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de

Mehr

A N T R A G. auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

A N T R A G. auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) . An Kreis Lippe Der Landrat FG Straßenverkehr 32754 Detmold Beachten Sie bitte folgende Hinweise: Ihr Antrag wird in einfacher Ausfertigung benötigt. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie

Mehr

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Jörg Albertzard Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und ggf. der zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr 12/2018 DIHK/IHKs Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den

Mehr

Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Taxenund Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit

Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Taxenund Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit Standortpolitik Verkehr und Logistik Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Taxenund Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit Nach 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Mehr

Antrag. auf Ersterteilung Erweiterung Wiedererteilung Übertragung Änderung. 1. Nachfolgende PKW sollen im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden

Antrag. auf Ersterteilung Erweiterung Wiedererteilung Übertragung Änderung. 1. Nachfolgende PKW sollen im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden Stadtverwaltung Trier - Straßenverkehrsamt Thyrsusstraße 17/19 54292 Trier Tel.: 0651/718-2361 Eingang: Hinweise: Die personenbezogenen Daten dieses Antrages werden aufgrund von 12 Personenbeförderungsgesetz

Mehr

Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw

Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wenn Sie als

Mehr

Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Taxen- und Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit

Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Taxen- und Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Taxen- und Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit Nach 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000

Mehr

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) An Landkreis Barnim Paul- Wunderlich- Haus Ordnungsamt- Untere Straßenverkehrsbehörde Am Markt 1 16225 Eberswalde - 1 - Beachten Sie bitte folgende Hinweise Ihr Antrag wird in 1facher Ausfertigung, die

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) An den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises - Straßenverkehrsamt 36.1 - Postfach 1551 53705 Siegburg Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle weiteren Angaben auf Beiblättern, die dann als Anlagen

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden (Absender) Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden PLZ Ort ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF

Mehr

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht und Steuern Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung

Mehr

Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg

Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34f

Mehr

Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg

Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 GewO sowie Antrag auf

Mehr

Personenbeförderung. Taxen- und Mietwagenverkehr. Kurzinformation. Genehmigungspflicht

Personenbeförderung. Taxen- und Mietwagenverkehr. Kurzinformation. Genehmigungspflicht Personenbeförderung Taxen- und Mietwagenverkehr Kurzinformation Anmerkung: Die Kurzinformationen soll dazu dienen, einen ersten Überblick zu erhalten. Zur Klärung von Einzelheiten wird ein Gespräch mit

Mehr

ANTRAG für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK Lahn-Dill

ANTRAG für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK Lahn-Dill ANTRAG für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK Lahn-Dill I.Angaben zum Sachgebiet: Genaue Bezeichnung des Sachgebietes, für das Sie öffentlich bestellt werden wollen.

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG

Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG Nachfolgend finden Sie unser Anmeldeformular zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz nebst Erklärung sowie einen Überblick über die verschiedenen

Mehr

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort INFORMATIONSBLATT Wohnsitzwechsel Vorwort 1 Der Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes - egal ob er mit dem Neuerwerb eines Hauses bzw. einer Wohnung verbunden ist oder nicht - erfordert eine Reihe von Schritten,

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH) syso.ma - systemische sozialarbeit.masterstudiengang Hochschule Merseburg (FH) Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp Geusaer Straße 06217 Merseburg Bewerbung für den

Mehr

Hinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung "Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende" - Englisch

Hinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende - Englisch Hinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung "Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende" - Englisch Inhalt Dieses PDF-Dokument besteht aus zwei Teilen: 1. Hinweise zur Handhabung

Mehr

1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Handwerks: Name:... Vorname:...

1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Handwerks: Name:... Vorname:... Bewerbungsbogen für Sachverständige Bitte zurücksenden an: Handwerkskammer Lübeck Abtlg.2.1.3 Breite Str. 10-12 23552 Lübeck 1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

Gegenüberstellung Sachgebiete gemäß Anhang I, Teil 1 VO (EG) Nr. 1071-2009 und Bachelor- und Masterstudien

Gegenüberstellung Sachgebiete gemäß Anhang I, Teil 1 VO (EG) Nr. 1071-2009 und Bachelor- und Masterstudien Gegenüberstellung Sachgebiete gemäß Anhang I, Teil 1 VO (EG) Nr. 1071-2009 und Bachelor- und Masterstudien ANHANG I I. LISTE DER IN ARTIKEL 8 GENANNTEN SACHGEBIETE A. Bürgerliches Recht 1. die wichtigsten

Mehr

Merkblatt Wohnungswechsel

Merkblatt Wohnungswechsel Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich

Mehr

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie

Mehr

F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen

F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen Senfladen 111 GmbH Moritzstraße 1 04600 Altenburg F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen Seite 1/6 Tel.: 03447-85 26 0 Fax: 03447-85 26 48 e-mail: info@senf.de Homepage: www.senf.de Um einen Senfladen

Mehr

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich!

» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! » Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! Einfach anmelden unter www.mobilfalt.de und günstig mitfahren. Oder selbst Fahrten anbieten und davon profitieren. » Die NVV-Mobilfalt. Einfach gut! Sichere Mobilität

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines

Mehr

Hiermit wird angezeigt, dass folgender Wechsel in der Geschäftsführung des o.g. Unternehmens stattgefunden hat:

Hiermit wird angezeigt, dass folgender Wechsel in der Geschäftsführung des o.g. Unternehmens stattgefunden hat: Anzeige über einen Wechsel in der Geschäftsführung Blatt: 1 Absender: Anschrift: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Referat 44 Postfach 1 01 30001 Hannover Hiermit wird

Mehr

Mitteilung Änderung der Registerdaten

Mitteilung Änderung der Registerdaten IHK Heilbronn-Franken Finanzvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Mitteilung Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register eingetragen sind und diese

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Antrag auf Übernahme von Krankenhilfekosten

Antrag auf Übernahme von Krankenhilfekosten Stand 22.06.2011 Antrag auf Übernahme von Krankenhilfekosten nach den Vorschriften des SGB XII in Verbindung mit SGB IX Antrag abgegeben: Unterschrift Annehmende/r: Tag der Antragsstellung: Eingangsstempel

Mehr

für den Güterkraftverkehr Inhaltsübersicht

für den Güterkraftverkehr Inhaltsübersicht Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr GBZugV Vom 21. Juni 2000 (BGBl. I 918) zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I 2407) für den Güterkraftverkehr Inhaltsübersicht

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und

Mehr

Stand: 26.08.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 26.08.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

BERUFSZUGANG UND FACHKUNDE IM TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR

BERUFSZUGANG UND FACHKUNDE IM TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR BERUFSZUGANG UND FACHKUNDE IM TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR Hausanschrift: Hauptmarkt 25-27, 90403 Nürnberg Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen 2. Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

- Unterhaltssicherungsbehörde - Vor dem Ausfüllen bitte die Hinweise auf Seite 5 beachten

- Unterhaltssicherungsbehörde - Vor dem Ausfüllen bitte die Hinweise auf Seite 5 beachten Anlage 8 zu H 4a.1 - Unterhaltssicherungsbehörde - Vor dem Ausfüllen bitte die Hinweise auf Seite 5 beachten Anlage zum Antrag auf Leistungen nach 13a USG (Leistungen für Selbstständige im Falle eines

Mehr

Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK)

Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) (Name) 1. Dr. Michael Hennes, Vorgebirgstr. 19, 50677 Köln verpflichtet sich, einen auf sechs Monate angelegten

Mehr

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter):

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter): (zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam HINWEIS: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 20.10.2015

IHK-Merkblatt Stand: 20.10.2015 IHK-Merkblatt Stand: 20.10.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation

Berufskraftfahrerqualifikation Berufskraftfahrerqualifikation Prüfung zum Erwerb der für Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr IHK-Merkblatt 2014 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053

Mehr

BGG 911 (bisher ZH 1/205) Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern

BGG 911 (bisher ZH 1/205) Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern BGG 911 (bisher ZH 1/205) Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß "Gas und

Mehr

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften

Mehr

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden

Mehr

Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln

Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Hinweise Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft,

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)

Mehr

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung ausgefüllte Mieterselbstauskunft Bürgschaft (bei Studium oder Ausbildungsverhältnis) Unterschrift zur Schufakontrolle/- einsicht (wenn Bürge vorhanden, ist

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Verordnung des Präsidenten des Ministerrates. vom 7. April 2004

Verordnung des Präsidenten des Ministerrates. vom 7. April 2004 Verordnung des Präsidenten des Ministerrates vom 7. April 2004 über die Art der Unterlagen zur Bestätigung der Erfüllung von Voraussetzungen zur Teilnahme am öffentlichen Vergabeverfahren, die durch den

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK)

Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) (Name) 1. Dr. Michael Hennes, Vorgebirgstr. 19, 50677 Köln verpflichtet sich, einen auf sechs Monate angelegten

Mehr

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 43 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:

Mehr

Informationsblatt Propädeutik / Eignungsprüfung zum Master Studium Pension Management

Informationsblatt Propädeutik / Eignungsprüfung zum Master Studium Pension Management Informationsblatt Propädeutik / Eignungsprüfung zum Master Studium Pension Management Für die Zulassung zum Studium Master Pension Management ist regulär ein Abschluss in einem Studiengang an einer Fachhochschule,

Mehr

Bitte beachten Sie folgende Kriterien für die Antragstellung:

Bitte beachten Sie folgende Kriterien für die Antragstellung: Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach 7 PBZugV Nach 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 kann die fachliche Eignung zur Führung eines Taxen- und

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

ready to use companies Confidenta

ready to use companies Confidenta ready to use companies - 1 - Nächste Schritte Vielen Dank für Ihr Vertrauen, welches Sie der AG entgegengebracht haben. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen den reibungslosen Start erleichtern: Bankverbindung

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Erforderliche Unterlagen zur Erlaubniserteilung bei Gewerbeanmeldung 34 f GewO

Erforderliche Unterlagen zur Erlaubniserteilung bei Gewerbeanmeldung 34 f GewO Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34f GewO (Stand: Juli 2013) Die Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Gewerbeordnung (GewO) kann nur erfolgen, wenn der Antragsteller persönlich zuverlässig ist,

Mehr

Die Lösung des Steuer- Puzzles

Die Lösung des Steuer- Puzzles Die Lösung des Steuer- Puzzles D I E S T E U E R S P E Z I A L I S T E N Geld ist immer vorhanden, aber die Taschen wechseln. Gertrude Stein 2 MD Advisory Limited ist ein Steuerberatungsunternehmen, das

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014

FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 ANMELDUNG FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 Vorname Nachname Straße / Hausnummer PLZ Ort Telefon Mobil E-Mail Rechnungsadresse (falls abweichend) Firma Straße / Hausnummer

Mehr

ERSTATTUNG DER GRIECHISCHEN MEHRWERTSTEUER ( ΦΠΑ )

ERSTATTUNG DER GRIECHISCHEN MEHRWERTSTEUER ( ΦΠΑ ) ERSTATTUNG DER GRIECHISCHEN MEHRWERTSTEUER ( ΦΠΑ ) 1. Allgemeine Hinweise Ausländische Unternehmen, die in Griechenland über keine Niederlassung verfügen, hier in Zusammenhang mit einer geschäftlichen

Mehr

Merkblatt: Regelapprobation

Merkblatt: Regelapprobation Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf) Sprechzeiten (telefonisch): Montag und Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von

Mehr

Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Sie möchten eine Prüfung zur Qualifikation der Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-

Mehr

Vertrag über einen Kurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Industriefachwirt/-in (IHK)

Vertrag über einen Kurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Industriefachwirt/-in (IHK) Vertrag über einen Kurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Industriefachwirt/-in (IHK) 1. Dr. Michael Hennes, Vorgebirgstr. 19, 50677 Köln verpflichtet sich, einen auf sechs Monate angelegten Vorbereitungskurs

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO) Absender: Stadtverwaltung Kirn -Ordnungsamt- Kirchstraße 3 55606 Kirn Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO) Hinweis: Bei Personengesellschaften

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ

FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ A) NATÜRLICHE PERSONEN I. IDENTIFIZIERUNG FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ Name:... Vorname(n):... Staatsangehörigkeit:... Geschlecht:... Personenstand:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Land:...

Mehr

Nachname Vorname. Straße. PLZ / Wohnort. Telefon privat Telefon mobil. Geburtsdatum Geburtsort. Staatsangehörigkeit Email

Nachname Vorname. Straße. PLZ / Wohnort. Telefon privat Telefon mobil. Geburtsdatum Geburtsort. Staatsangehörigkeit Email NUR HIER GmbH Niendorfer Straße 25 22529 Hamburg Aktuelles Foto FRAGEBOGEN FÜR FRANCHISE-INTERESSENTEN Haben Sie Interesse, eine NUR HIER Bäckerei als Franchise-Partner zu führen? Dann füllen Sie bitte

Mehr

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Genaue Bezeichnung des Sachgebietes, für das Sie öffentlich bestellt werden wollen:...... 1. Name und Vorname:... 2. Titel / Berufsbezeichnung...

Mehr

PFOHL Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

PFOHL Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Kostenerstattungsverfahren Sie können als gesetzlich Versicherte notfalls einen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis aufsuchen, wenn die therapeutische Leistung unaufschiebbar ist. Liegt eine dringend

Mehr

3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler

3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler IHK Ulm Versicherungsvermittler Olgastraße 97-101 89073 Ulm Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO - Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g., e.v.) - Hinweise:

Mehr

Taxen- und Mietwagenverkehr

Taxen- und Mietwagenverkehr Taxen- und Mietwagenverkehr Taxenverkehr ( 47 PBefG) ist die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel. Der Unternehmer unterliegt einer Betriebs-, Beförderungs-

Mehr

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner?

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? FAQ -Übersicht 0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? 1. Warum wird meine Email nicht beantwortet? 2. Ich kann zu den Sprechzeiten nicht vorbeikommen,

Mehr