Jagd Natur Wildtierschützerverband. Baden-Württemberg e.v. Waldbau

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1 Jagd Natur Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.v. Waldbau Verhinderung / Reduzierung von Wildschäden im Forst Rechtliche Aspekte und praktische Umsetzung Seminararbeit Abgabedatum: 18. Februar 2017 Vorgelegt von: Wolfgang Sauter Adresse: Sportplatzweg 7, Rottweil Lehrgang: Revierhegemeister 2015/ Wolfgang1953Sauter@gmx.de Betreuer: Prof. Dr. Hans-Ulrich Endreß Jagd - Natur - Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.v.

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Rechtliche Aspekte Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (BWaldG) Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) Jagd- und Wildtiermanagementgesetzt (JWMG) Leitfaden Beurteilung von Wildverbiss in Naturverüngungen Vorgaben der regionalen Forstbehörde Pachtvertrag Durch Wildtiere verursachte Schäden an forstlichen Kulturen Verbiss Schälschaden durch Schalenwild Nageschäden Fegeschäden durch Schalenwild Schlagschäden durch Schwarzwild Gipfelbruch durch Greifvögel Gefährdet Baumarten Weißtanne Douglasie Fichte Kiefer

3 4.5. Lärche Eiche Bergahorn Esche Schutzmaßnahmen und Verhinderungsstrategien Chemischen Schutz Mechanischer Schutz Natürlicher Schutz Zusammenfassung

4 1. Einleitung In der Gemeinde Weilrod (Taunus) wurden 2011 im Gemeindewald mit einer Fläche von ha Schäden an Holzqualität und Holzmenge in Höhe von 1,2 Mio. Euro festgestellt (Rotwildkerngebiet). Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, welche durch Wildtiere verursachten Schäden an Forstkulturen sind durch den Jagdausübungsberechtigen schadensersatzpflichtig und wie können die Schäden erkannt und wirkungsvoll eingedämmt werden. Außerdem wird erläutert, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind. Ziel ist es, die Gefahr von Regressforderungen an den Jagdausübungsberechtigen möglichst zu reduzieren und diesem Handlungsalternativen zur wirksamen Bekämpfung aufzuzeigen. Je nach forstlicher Struktur können Wildschäden eine Höhe erreichen, die den Jagdausübungsberechtigen sehr schmerzen, wenn nicht sogar die zukünftige Jagdausübung nicht mehr möglich macht. In dieser Arbeit sollen dem Jagdausübungsberechtigen Handlungsalternativen aufgezeigt werden um mit überschaubaren Mitteln das Damoklesschwert des monetären Schadensausgleichs zu entschärfen. Es werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen und die regionalen verwaltungsrechtlichen Vorgaben beleuchtet. Darauf folgen die durch Wildtiere verursachten verschiedenen Schadensarten (ersatzpflichtige und nicht ersatzpflichtige), sowie sinnvolle Verhinderungsstrategien. 4

5 2. Rechtliche Aspekte 2.1. Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (BWaldG) Die Vorschriften des BWaldG definieren die Funktionen des Waldes (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion) 1 Mit ein Ziel des Gesetzes ist die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Forstes nachhaltig zu sichern Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) Die Grundsätze der forstlichen Rahmenplanung des LWaldG postulieren, dass eine nachhaltige, möglichst hohe und hochwertige Holzerzeugung anzustreben ist Jagd- und Wildtiermanagementgesetzt (JWMG) Das JWMG stellt die Jagd in den Dienst der Vermeidung von Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung Leitfaden Beurteilung von Wildverbiss in Naturverjüngungen Einen ersten Anhaltspunkt über die Verbissbelastung liefert dieses, in dreijährigem Rhythmus von der Forstbehörde zu erstellende, waldbauliche Gutachten. 1 BWaldG vom 2. Mai 1975, 1 2 Waldgesetz f. Baden-Württemberg (LWaldG) i.d.f. Vom , 6 Ziff. 3 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg vom , 5 Abs. 3 Ziff. 1 5

6 Der Leitfaden weißt aus, wie hoch der Verbiss an einzelnen Baumarten ist und wo genau die örtlichen Schwerpunkte liegen Vorgaben der regionalen Forstbehörde Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Forstbehörde empfiehlt sich in jeden Fall vor der selbstständigen Durchführung der geplanten schützenden Maßnahmen. Ein Revierbegang mit dem zuständigen Förster schafft Klarheit über örtliche Schwerpunkte und quantitatives Ausmaß der vorliegenden Schäden. Die Sichtweisen von Jägern und Forstbehörde müssen nicht zwangsläufig die gleichen sein! Es gibt Regionen, in denen die Forstbehörde den Jägern verbietet, Schutzmaßnahmen in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Eine enge und detaillierte Absprache ist in solchen Fällen unerlässlich Pachtvertrag Im Pachtvertrag sind die jeweiligen Hauptbaumarten abschließend aufgelistet. Die Hauptbaumart umfasst mindestens 5 % des vorhandenen Bestandes. Die Einstufung in eine der drei Verbissstufen (Stufe I: gering, Stufe II: mittel, Stufe III: stark) zeigt die Auswirkung einer möglichen Überhege und/oder eines zunehmenden Freizeit- bzw. Jagddrucks. Oftmals sind im Pachtvertrag bereits Ausführungen enthalten, die jägerische Schutzmaßnahmen regeln. Die Wildtierbewirtschaftung einerseits und Forstwirtschaft anderseits befinden sich somit in einem latenten Spannungsfeld, das nur durch die 4 Leitfaden Beurteilung von Wildverbiss in Naturverjüngungen, Hrsg. Ministerium f. Ländlichen Raum u.a., 2. Auflage, Oktober

7 Kooperation beider Interessengruppen Jägern und Förstern zu einem zufriedenstellenden Interessenausgleich führt. 3. Durch Wildtiere verursachte Schäden an forstlichen Kulturen Wird die ökologische Tragfähigkeit eines Habitats von einer Tierart überschritten schädigt sie unweigerlich das Ökosystem in dem sie lebt. Entstehen überhöhte Wildbeständen, werden diese Schäden am Waldbestand durch fegen oder schlagen, schälen oder durch Verbiss verursachen. Diese Schadbilder können aber auch auftreten, wenn kein überhöhter Wildbestand vorliegt. In diesem Fall ist das Ausmaß allerdings so gering, dass das Ökosystem nicht nachhaltig verändert wird. Treten allerdings Schäden vermehrt auf, kann es zu einer Verlängerung der Umtriebszeit und damit zu einem gravierenden Wertverlust am Altbestand, deutlichen Qualitätseinbußen bei der Verjüngung oder zum kompletten Verlust von attraktiven Mischbaumarten kommen. Welche Schäden können auftreten? Wie sind die Schadbilder? Was sind die forstwirtschaftlichen Folgen? 3.1. Verbiss Der Verbiss durch Schalenwild zeigt sich faserig und rauh. Hase und Kaninchen hinterlassen scharfkantige und glatte Bissstellen. Es werden bevorzugt die vertikalen Triebe (Terminaltriebe) verbissen. Verbiss zeigt sich sowohl im Sommer als auch - häufiger - im Winter. Die florale Folge des Verbisses ist eine Zwieselbildung. Hierbei entstehen aus dem verbissenen Terminaltrieb zwei oder mehr schwächere Triebe. Neben sich bildenden Faulstellen kommt es zu einer mangelnden Gradschaftigkeit des Stamms. Gegenüber dem nicht verbissenen 7

8 Bewuchs entsteht ein deutlicher Wachstumsverlust, der zu einer generellen Werteinbuße der Ressource Holz führen kann. Abbildung 1: Verbiss des Terminaltriebes durch Schalenwald Schälschaden durch Schalenwild Schäden werden verursacht durch Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild. Im Winter wird die Rinde der Bäume benagt. An den Schadstellen sind einzelne Zahnspuren erkennbar. Im Sommer, der Saftzeit der Bäume, werden bis in größere Stammhöhe vollständige Rindenstreifen abgezogen; Zahnspuren sind hierbei nicht zu erkennen. Bevorzugt werden zwei bis sieben Zentimeter dicke Stämme, da deren Rinde noch weich ist und sich gut vom Stamm lösen lässt. Erkennbar sind am Stamm herabhängende Rindenfetzen. Es sind großflächige, schwer heilbare Rindenverletzungen entstanden. Durch Schälen entstehen großflächige Verletzungen am wichtigsten Schutz des Baumes. Diese führen im schlimmsten Fall zum Entstehen von Fäulnis oder dem Eindringen von Schädlingen. Daraus resultieren beträchtliche finanzielle Einbußen für die Forstwirtschaft. Stark befallene Regionen können sogar zum forstlichen Totalausfall führen. 5 Quelle der Abbildungen 1-9: Wikipedia.de 8

9 Neben dem finanziellen Aspekt besteht außerdem Gefahr für den Schutzwald (Lawinenschutz). Abbildung 2: Schälschaden durch Rotwild 3.3. Nageschäden durch Kanin, Hase, Maus, Biber Nageschäden sind gekennzeichnet durch eine scharfkantige und glatte Verbissstelle. Spuren der Nagezähne sind erkennbar. Benagt werden vorzugsweise junge Obst-, Zier- und Forstgehölze, besonders bei geschlossener Schneedecke. Biber nehmen auch größere Stämme in Angriff. Es werden bevorzugt die Horizontaltriebe beschädigt. In der Folge entstehen Rinden- und Wurzelverletzungen, die zu Werteinbußen bis zum Totalausfall führen können. Lediglich durch Kaninchen - nicht aber durch Hasen oder Mäuse - verursachte Nageschäden sind durch den Jagdpächter ersatzpflichtig. Biber im Speziellen können nicht nur durch nagen einen erheblichen forstwirtschaftlichen Schaden anrichten. Biber unterliegen dem Naturschutzrecht. Seine Nage- und Folgeschäden sind nicht ersatzpflichtig. Der Bau eines Biber-Dammes kann zu Staunässe und diese wiederum zur Wurzelfäule führen. 9

10 Abbildung 3: Nageschaden durch Biber 3.4. Fegeschäden durch Schalenwild Durch verfegen des Bastgehörns oder zur Markierung des Einstandes beim Rehbock entstehen Rindenverletzungen, die wahrscheinlich zu einem Wachstumsverlust gegenüber dem konkurrierenden Bewuchs führen. Es führt zu enormen Werteinbußen bis hin zum Totalausfall. Abbildung 4: Fegeschaden 3.5. Schlagschäden durch Schwarzwild Durch wiederholtes Einschlagen des Gewaffs an Malbäumen entstehen in der Summe großflächige Rindenverletzungen, die im schlimmsten Falle zum Verlust des gesamten Baumes führen können. 10

11 Abbildung 5: Rindenverletzung durch das Gewaff des Schwarzwilds 3.6. Gipfelbruch durch Greifvögel Horsten Greifvögel auf schwachen Gipfeln solitär gepflanzter Bäume können diese brechen. Wirksame Maßnahmen gegen diese Form der Schäden können nicht ergriffen werden. 4. Gefährdete Baumarten 4.1. Weißtanne Während Weißtannen durch Verbiss stark gefährdet sind werden sie durch fegen nicht über ein Normalmaß hinaus geschädigt Douglasie Es besteht eine sehr starke Gefährdung durch verfegen. Die Verbissbelastung hält sich im normalen Bereich Fichte Sie wird seltener verbissen bzw. befegt, dafür ist sie stark durch schälen gefährdet. Der erkennbare Verbiss im Sommer ist ein deutliches Indiz für eine Überhege des Rehwilds (zu hoher Wildbestand) Kiefer Soweit Verbiss festzustellen ist rührt dieser zumeist von Gamswild her. Die Gefährdung durch fegen ist als normal anzusehen. 11

12 4.5. Lärche Sie wird selten verbissen, ist aber durch fegen stark gefährdet Eiche Sie ist durch Verbiss extrem gefährdet. Die Belastung durch fegen ist als normal einzustufen Bergahorn Ebenfalls stark durch Verbiss gefährdet. Die Gefahr durch fegen liegt im Normbereich Esche Die Verbiss-Belastung und die Schäden durch schälen sind gleichermaßen als stark einzustufen. Hier ist die Gefährdung durch fegen ebenfalls im Normbereich. 5. Schutzmaßnahmen und Verhinderungsstrategien 5.1. Chemischer Schutz Ausbringung von Schutzanstrichen und Vergrämungsmitteln auf chemischer Basis an gefährdeten Kulturen Mechanischer Schutz in Form von Einzelschutzmaßnahmen (Schutzhosen aus Kunststoff oder Draht, Plastikschutz an Terminaltrieben) oder Flächenschutz durch Einzäunungen Natürlicher Schutz Es ist möglich, das Wild in einem gewissen Umfang zu lenken oder auch abzulenken. 12

13 Durch Schaffung attraktiver Alternativen zu vorhandener Äsung und durch forstlich nicht gefährdete Fege- bzw. Schlagstellen kann ein wirksamer Schutz des wirtschaftlich wichtigen Baumbestandes geschaffen werden. Misteln Weißtannen sind nicht selten von Misteln befallen. Nach dem Fällen der Tannen können die Mistelzweige eingesammelt und als Winteräsung bereitgehalten werden. Abbildung 6: Mistel Obstbaumschnitt - Prossholz Nach dem Kulturschnitt der Obstbäume kann der Baumschnitt an geeigneten Stellen im Revier ausgelegt werden. An diesem Prossholz werden bevorzugt die Knospen und die Rinde angeknabbert, da dieses Angebot üblicherweise nicht oder nur sehr spärlich im Revier vorhanden ist. Dieses Äsungsangebot wirkt wie Pralinen auf das Wild. Douglasie Ein starker Ast der Douglasie wird fest im Boden eingelassen. Die ätherischen Öle des Harzes wirken auf Rehböcke nahezu unwiderstehlich und werden innerhalb von wenigen Tagen als Fegestelle angenommen. Böcke werden auf diese Weise von wirtschaftlich bedeutsamen Bäumen und Kulturen abgelenkt. 13

14 Abbildung 7: Douglasie Sal-Weide Finger dicke Äste der Sal-Weide werden in einer Länge von 100 bis 150 cm geschnitten und in einem Wassereimer vorgezogen. Innerhalb von wenigen Wochen bilden sich an den Schnittstellen Wurzeltriebe. Die bewurzelten Abschnitte werden an geeigneten Stellen im Revier in Pflanzlöcher gesteckt. Es ist darauf zu achten, dass die Wurzeln beim einpflanzen nicht beschädigt werden. Die Triebe sind zunächst zu schützen, indem mit Arm dicken Ästen ein stacheliger Schutzzaum um die Anlage errichtet wird. Ohne diese schützende Maßnahme werden die Triebe beim Befegen aus der Erde herausgeschlagen bzw. beim Beäsen herausgezogen. 14

15 Abbildung 8: Sal-Weide Malbaum Malbäume werden vorzugsweise vom Schwarzwild zur Körperpflege (abscheuern von Ektoparasiten), aber auch als Kommunikationsbaum (einschlagen des Gewaffs in die Rinde) genutzt. Malbäume lassen sich künstlich anlegen, indem sie mit Buchenholzteer bestrichen werden. Jedoch wird nicht jeder künstlich angelegte Malbaum tatsächlich auch vom Schwarzwild angenommen. Es sollte aber möglichst in Absprache mit dem Förster ein geeigneter Baum ausgewählt werden, da die Bearbeitung durch das Schwarzwild dem Baum nicht unerheblichen Schaden zufügt. Ausbringung von Schafwolle Rehwild lässt sich durch abstreifen von Schafwolle auf gefährdeten Terminaltrieben vom Verbiss abhalten. Es ist aber zu bedenken, dass die Jagd in der geschützten Zone erschwert wird, da Rehe die Nähe von Schafen und somit auch den Geruch der Schafwolle meiden. An Vorgehensweise erster Stelle steht die Inaugenscheinnahme der örtlichen Schwerpunkte und des Schadensumfangs. 15

16 Die Feststellung des quantitativen Schadens (gering, mittel, stark) schließt mit der Beurteilung des Bestehens und der Höhe der Schadensersatzpflicht ab. Danach erfolgt die Begutachtung der Verbiss-, Fege- oder Schälstelle um die schadenverursachende Wildart identifizieren zu können. Nicht alle von Wildtieren verursachten Schäden an Forstkulturen sind vom Jagdausübungsberechtigten zu ersetzen. Im Sinne eines zukunftsorientierten gedeihlichen Miteinander von Forstwirtschaft und Jägern ist es aber angeraten, wann immer möglich, auch Schutzmaßnahmen gegen nicht ersatzpflichtige Wildschäden einzuleiten. 6. Zusammenfassung Schäden an forstwirtschaftlichen Kulturen, verursacht durch Wildtiere, sind natürlich und lassen sich in Gänze nicht verhindern. Übermäßige Schäden und daraus resultierende Schadenersatzansprüche können jedoch durch gezielte Lenkungs- und Ablenkungsmaßnahmen des Jägers reduziert werden. Bundes- und Landesgesetze definieren die Bedeutung des Waldes, gerade auch als Wirtschaftsgut. Neben zielgerichteter Bejagung bieten sich ausgewählte Beäsungsangebote und künstlich geschaffene Fegeplätze als Lockstellen für Schalenwild an. Die Kenntnis von schadensträchtigen Baumarten und das Wissen um individuelle Vorlieben des Wildes sind elementar für erfolgversprechende Strategien des Jägers zur Reduktion forstwirtschaftlicher Schäden. 16

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