Wildschäden im Wald. Schadensvermeidung Schadenersatz. Informationsveranstaltungen für Jagdausschussobmänner 2015/2016
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- Emilia Meinhardt
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1 Wildschäden im Wald Schadensvermeidung Schadenersatz Informationsveranstaltungen für Jagdausschussobmänner 2015/2016 DI Wolfgang Grünwald 4.0 Forstwirtschaft
2 Wildschäden im Wald A) Wildtiere im Wald - Schadensarten B) Schadensvermeidung Rechtslage C) Schadenersatzverfahren D) Wildschadensbewertung /Folie 2
3 A - Wildtiere im Wald Von besonderer Bedeutung für die Forstwirtschaft: Rehwild Rotwild Gamswild Muffelwild Schwarzwild /Folie 3
4 A - Rehwild /Folie 4
5 A - Rotwild /Folie 5
6 A - Gamswild /Folie 6
7 A - Muffelwild /Folie 7
8 A - Schwarzwild /Folie 8
9 A - Wildtiere im Wald - Wildschäden Wildtiere sind unverzichtbarer Bestandteil des Lebensraumes Wald Ernsthafte Wildschäden im Wald sind immer ein Zeichen dafür, dass das Gleichgewicht zwischen Wald und Wild abhanden gekommen ist. Wildbestände müssen zur Erhaltung eines gesunden, stabilen Waldes entsprechend reguliert werden tragbare Schalenwilddichte /Folie 9
10 A - Wildtiere im Wald - Wildschäden Arten von Wildschäden: Verbiss Verfegen Schälen Trittschäden /Folie 10
11 A - Rehwild Einwirkungen auf die Vegetation /Folie 11
12 A - Wildtiere im Wald Folgen von Wildschäden Folgen von Wildschäden: Zuwachsverluste Wertverluste Entmischung Verlust der Nachhaltigkeit und der Waldwirkungen /Folie 12
13 A - Wildtiere im Wald Verbisseinfluss tolerierbar Kriterien für tolerierbaren Verbisseinfluss Soll-Vorgaben: Keine unangemessen langen Verjüngungszeiträume Ausreichende Mindestanzahl unbeeinträchtigter Jungpflanzen Ausreichender Anteil vor Mischbaumarten /Folie 13
14 A - Wildeinflussmonitoring /Folie 14
15 A - Wildtiere im Wald Ursachen für Wildschäden Ursachen für Wildschäden im Wald: Überhöhte Schalenwilddichte Fehler der Wildbewirtschaftung (Fütterung, Bejagung) Beunruhigung, Lebensraumzersplitterung Wildschadensanfällige Wälder /Folie 15
16 B - Wildschutz im Wald - Rechtslage Keine Verpflichtung zum Schutz für Waldeigentümer zum Schutz berechtigt Wildschaden trotz Schutz Jagdausübungsberechtigter bleibt ersatzpflichtig Sonderbestimmungen für wertvolle Anpflanzungen und fremdländische Baumarten Wildabschuss in Zaunflächen auch während der Schonzeit Schutz durch Jagdausübungsberechtigten freiwillig oder nach behördlichem Auftrag /Folie 16
17 B - Wildschutz im Wald - Rechtslage 99 Abs. 4 NÖ JG Liegt eine Gefährdung von Wald ( 100 Abs. 2) vor und läßt sie sich durch Verminderung einer Wildart nicht rechtzeitig abwenden, hat die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Grundbesitzers, der Jagdgenossenschaft, der Bezirksbauernkammer, des Leiters des Forstaufsichtsdienstes oder von Amts wegen nach Anhörung des Bezirksjagdbeirates den Jagdausübungsberechtigten zu verhalten, die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Waldgefährdung vorzukehren /Folie 17
18 C - Jagd- und Wildschadenersatz (Wald) Verjährung: 1 Jahr Fristenübersicht: Ab BEKANNTWERDEN des Schadens binnen vier Wochen bei Schäden im Wald Geltendmachung beim Jagdausübungsberechtigten /Folie 18
19 C - Jagd- und Wildschadenersatz (Wald) Fristenübersicht: Ab GELTENDMACHUNG binnen zwei Wochen Vergleich oder binnen weiterer zwei Wochen Anmeldung bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bekanntgabe der ziffernmäßigen Schadenshöhe) - Vergleichsversuch nach Befundaufnahme durch Schlichter - Nach erfolgslosem Vergleichsversuch durch den Schlichter entscheidet in weiterer Folge die Bezirksverwaltungsbehörde /Folie 19
20 C - Jagd- und Wildschadenersatz (Wald) Fristenübersicht: bei NICHTANERKENNUNG des BESCHEIDINHALTES der Bezirksverwaltungsbehörde - Innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung des Bescheides Beantragung einer gerichtlichen Entscheidung über den Wildschaden im Verfahren außer Streitsachen beim Landesgericht /Folie 20
21 D - Wildschadensbewertung Regelung durch NÖ Jagdverordnung (für Schlichter- und Behördenverfahren) Bewertung von: Verbissschäden Fegeschäden Schälschäden ausbleibender Naturverjüngung Novelle NÖ Jagdverordnung Begutachtungsentwurf liegt vor Vereinfachungen und Präzisierungen vorgesehen (Verbiss- und Fegeschäden) Bessere Vorhersehbarkeit der Schadensbeträge im Interesse von Geschädigten, Jagdausübungsberechtigten, Schlichtern und Behörde /Folie 21
22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! /Folie 22
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