Prüfungsvorbereitung aktuell

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1 EUROPA FACHBUCHREIHE für Berufe im Gesundheitswesen Prüfungsvorbereitung aktuell Medizinische Fachangestellte/ Medizinischer Fachangestellter 4. Auflage VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger Straße Haan-Gruiten Europa-Nr.: 6931X

2 Herausgeberinnen und Teamleitung: Dr. med. Patricia Aden Dr. med. Anneliese Rauhut Autoren: Dr. med. Patricia Aden, Essen Dr. med. Helga Eitzenberger-Wollring, Mülheim a. d. Ruhr Dr. med. Marie-Theres Eveld, Essen Dipl.-Hdl. Elke Eymann, Studiendirektorin a. D., Essen Dipl.-Hdl. Uwe Hoffmann, Oberstudienrat, Rheinbach Dr. med. Susanne Nebel, Mettmann Dr. med. Anneliese Rauhut, Essen Anne Weisberg, Essen Verlagslektorat: Dr. Astrid Grote-Wolff Illustrationen: Henriette Rintelen, Velbert Wolfgang Herzig, Essen GP Neumann, Rimpar Das vorliegende Buch wurde auf Grundlage der aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt. 4. Auflage 2011 Druck Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da sie bis auf die Behebung von Druckfehlern untereinander unverändert sind. ISBN Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden by Verlag Europa-Lehrmittel, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, Haan-Gruiten Umschlag und Satz: Typework Layoutsatz & Grafik GmbH, Augsburg (unter Verwendung eines Fotos von Fotolia) Druck: Konrad Triltsch Print und digitale Medien GmbH, Ochsenfurt-Hohestadt

3 Vorwort Vorwort Das Buch Prüfungsvorbereitung aktuell Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachan gestellter dient Auszubildenden zur zielgerichteten und systematischen Vorbereitung auf die Zwischen- und die Abschlussprüfung. Darüber hinaus kann es zur kontinuierlichen Nachbereitung, zur selbstständigen Überprüfung sowie zur praxisorientierten Anwendung der im Rahmen der Ausbildung erworbenen Kenntnisse genutzt werden. Inhalte und Struktur des Buches sind auf die am in Kraft getretene Ausbildungsverordnung und den neuen Rahmenlehrplan für Medizinische Fachangestellte abgestimmt. Mit der neuen Bezeichnung bekam der Beruf auch eine inhaltliche Neuorientierung. Die Wissensbereiche Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung, Leistungsabrechnung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde bilden die wesentlichen Schwerpunkte, das klassische Fächerprinzip wurde zugunsten der Lernfelder aufgelöst. Durch das selbst gesteuerte Lernen anhand von Fallsituationen entwickeln die Auszubildenden ihre Handlungskompetenzen. Sie werden befähigt, auf der Grundlage einer Aufgabenstellung aus der beruflichen Praxis eigen ständig zu planen, die erforderlichen Arbeitsschritte durchzuführen, die erzielten Ergeb nisse zu kontrollieren sowie den gesamten Prozess der Lösungsfindung zu bewerten. Den neuen Anforderungen an das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten werden auch die Prüfungen gerecht. In der Abschlussprüfung müssen die Auszubildenden den Stoff von drei Ausbildungsjahren beherrschen, die einzelnen Gebiete zu einem Gesamtwissen verknüpfen und das Gelernte in der Praxis anwenden. Die schriftliche Prüfung ist entsprechend den Wissensbereichen Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung, Leistungsabrechnung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde strukturiert. Die praktische Prüfung wurde sowohl hinsichtlich ihrer Anforderungen als auch im Hinblick auf ihre Gewichtung bei der Ermittlung der Endnote deutlich aufgewertet. Sie beruht auf einem lernfeldübergreifenden Praxisfall, der eigenständig zu analysieren und zu bearbeiten ist. Die erzielten Ergebnisse werden dem Prüfungsausschuss präsentiert, daran schließt sich ein Fachgespräch an. Die Struktur des Buches ist auf beide Prüfungsabschnitte abgestimmt: Die Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung kann auf der Grundlage zahlreicher pro grammierter und offener Fragen zu den vier Wissensbereichen erfolgen. Für die praktische Prüfung sind 50 Praxisfälle aus verschiedenen medizinischen Fach gebieten zusammengestellt. Basierend auf diesen Beispielen erfahren Auszubildende, wie ein Praxisfall aufgebaut ist und welche Informationen verarbeitet werden müssen. Viele Einzelfragen und Aufgaben zu den vier Wissensbereichen geben wertvolle Hilfen zur selbstständigen Bearbeitung der Fälle. Die Antworten zu allen Fragen sind in einem gesonderten Lösungsteil übersichtlich zusammengestellt. In der nun vorliegenden 4. Auflage wurde neben den Anregungen unserer Leser weiterhin den Erfahrungen aus den aktuellen Prüfungen gemäß der neuen Ausbildungsordnung Rechnung getragen. Die Fragen im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde wurden völlig neu bearbeitet. Darüber hinaus wurden die Fragen im Bereich Leistungsabrechnung sowie alle Praxisfälle aktualisiert. Wir wünschen unseren Lesern eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung. Hinweise, die zur Weiterentwicklung des Buches beitragen, nehmen wir dankbar unter der Verlagsanschrift oder per entgegen. Januar 2011 Autoren und Verlag Die Verwendung nur eines grammatikalischen Geschlechts bei Berufs- und Gruppenbezeichnungen wurde im Hinblick auf den Lesefluss gewählt. Sie stellt keine Meinungsäußerung zur Geschlechterrolle dar. 3

4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Teil 1 Schriftliche Prüfung Vorbemerkung zur Schriftlichen Prüfung Behandlungsassistenz Gesundheitswesen und Patientenbetreuung Praxishygiene und Infektionsschutz Chemische und physikalische Grundlagen Laborgeräte Diagnostische Maßnahmen: Körperliche Untersuchung und apparative Verfahren Diagnostische Maßnahmen: Labordiagnostik Therapeutische Maßnahmen Arzneimittelkunde Notfälle Allgemeine Anatomie und Physiologie Allgemeine Krankheitslehre Blut und Immunsystem Lymphsystem Stütz- und Bewegungsapparat Herz und Kreislauf Atmungssystem Verdauungssystem und Ernährung Harnsystem Männliche Geschlechtsorgane Weibliche Geschlechtsorgane/Schwangerschaft und Geburt Nervensystem Sinnesorgane: Auge und Ohr Haut Hormonsystem und Stoffwechsel Assistenz bei Anästhesie und operativen Eingriffen Prävention

5 Inhaltsverzeichnis 1.2 Leistungsabrechnung Deutsche Sozialversicherung/Leistungen der Versicherungsträger Grundlagen der Kassenärztlichen Versorgung Standesorganisationen Gesetzliche Krankenversicherung Formularwesen in der Praxis Sprechstundenbedarf Sonstige Kostenträger Gesetzliche Unfallversicherung Einheitlicher Bewertungsmaßstab Quartalsabrechnung Privatärztliche Abrechnung Betriebsorganisation und -verwaltung Aufbauorganisation, Betriebsabläufe und Arbeitsabläufe beschreiben Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung Arbeiten im Team Marketing Datenverwaltung in der Arztparaxis Maßnahmen der Qualitätssicherung Verwaltungsarbeiten/Dokumentation Zeitmanagement Datenschutz und Datensicherheit Materialbeschaffung und -verwaltung Maßeinheiten Dreisatz Durchschnittsrechnen Verteilungsrechnen Prozentrechnen Mischungsrechnen Zinsrechnen Wirtschafts- und Sozialkunde Rechtliche Grundlagen Schulische und betriebliche Ausbildung Die Arbeitswelt der Medizinischen Fachangestellten Sozialversicherung

6 Inhaltsverzeichnis Teil 2 Praktische Prüfung/Praxisfälle Vorbemerkungen Notfall: Herzkreislaufstillstand Bandscheibenvorfall Gesundheitsuntersuchung und Krebsfrüherkennungsuntersuchung Diabetes mellitus Typ I Diabetes mellitustyp II Gastroskopie Grippeimpfung Notfall: Hypoglykämie Appendizitis Scharlach Kopfplatzwunde Krebsfrüherkennungsuntersuchung / Gynäkologie Operativer Eingriff: Entfernung eines Naevus Arthrose Postexpositionsprophylaxe Notfall: Schlaganfall Soorkolpitis Verbrennung Harnwegsinfekt (HWI) Mutterschaftsvorsorge Blutdruck, Blutzucker Harnwegsinfekt in der Schwangerschaft Phlebografie Gesundheitsuntersuchung Kinderfrüherkennungsuntersuchung U Wundversorgung, Arterielle Verschlusskrankheit Kinderfrüherkennungsuntersuchung U Unterschenkelfraktur

7 Inhaltsverzeichnis 29. Notfall: Herzinfarkt Skoliose Akute Bronchitis Augenärztliche Untersuchung Demenz Gynäkologische Untersuchung Allgemeinmedizinische Untersuchung Otitis media Tibiafraktur Nierensteinleiden Tuberkulose Kinderfrüherkennungsuntersuchung U8, Tonsillitis Hyperthyreose Diabetes mellitus Typ II Oberbauchbeschwerden, ambulante Gastroskopie Impfungen und Belastungs-EKG Eisenmangelänamie Asthma bronchiale HPV-Impfung und Harnuntersuchung Disease-Management-Programm (DMP) Diabetes Typ II Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) KHK, Disease-Management-Programm (DMP) Teil 3 Lösungen 3.1 Lösungen zur schriftlichen Prüfung Lösungen zur Behandlungsassistenz Lösungen zur Leistungsabrechnung Lösungen zur Betriebsorganisation und -verwaltung Lösungen zur Wirtschafts- und Sozialkunde Lösungen zur praktischen Prüfung/Praxisfälle

8 Vorbemerkung zur schriftlichen Prüfung Teil 1: Schriftliche Prüfung Vorbemerkungen en zur schriftlichen Prüfung Die schriftliche Prüfung erfolgt getrennt nach den Wissengebieten Behandlungsassistenz, Betriebs organi sation und -verwaltung, Leistungsabrechnung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Prüfungsaufgaben sind nicht den Lernfeldern zusortiert, sondern sie werden stets lernfeldübergreifend gestellt. Mit den Aufgaben im Teil 1 dieses Buches kann diese Prüfung simuliert werden. Die Aufgaben im Kapitel 1.1 Behandlungsassistenz sind nach den Fachgebieten der Medizin sortiert. Auf diese Weise wird die Orientierung in diesem umfangreichen Wissensgebiet erleichtert. Auch die Aufgaben in den Kapiteln 1.2 Leistungsabrechnung, 1.3 Betriebsorganisation und -verwaltung und 1.4 Wirtschafts- und Sozialkunde sind im Hinblick auf ein praxisorientiertes Lernen fachsystematisch geordnet. Die Fragen sind sowohl in offener als auch in programmierter Form gestellt. Diese Mischung macht die Fragen abwechslungsreich, erhöht die Wissensaufnahme und trägt der Prüfung in unter schiedlichen Regionen Deutschlands Rechnung. Simulieren Sie die Prüfungssituation, indem Sie bei den programmierten Fragen den Lösungsbuchstaben in das Lösungskästchen und bei den offenen Fragen die Lösung in die Zeilen unter der Frage schreiben. Das erleichtert die anschließende Überprüfung der Antworten mithilfe des Teils 3 Lösungen. Sie finden folgende Arten von programmierten Fragen: Typ I: Einfachauswahl (richtige Lösung) Es werden Ihnen 5 verschiedene Aussagen angeboten und nur eine ist richtig! Diese mit Buchstaben (A bis E) gekennzeichnete Lösung kreuzen Sie in dem nebenstehenden Lösungskästchen an. Beispiel: Welche Aussage ist richtig? A) Mitochondrien dienen der Energiegewinnung. B) Im Zellkern befinden sich 50 Chromosomen. C) Die Zellmembran ist undurchlässig. D) Der Golgi-Apparat verdoppelt sich bei jeder Zellteilung. E) Ribosomen sind Fettmoleküle. Typ II: Einfachauswahl (falsche Lösung) Es werden Ihnen meist 5 verschiedene Aussagen angeboten, aber eine ist falsch! Diese mit Buchstaben (A bis E) gekennzeichnete falsche Lösung kreuzen Sie in dem nebenstehenden Lösungskästchen an. Beispiel: Welche Aussage ist falsch? A) Mitochondrien dienen der Energiegewinnung. B) Im Zellkern befinden sich Chromosomen. C) Die Zellmembran ist durchlässig. D) Der Golgi-Apparat verdoppelt sich bei jeder Zellteilung. E) Ribosomen bestehen aus Eiweißmolekülen. 8

9 Typ III: Mehrfachauswahl Vorbemerkung zur schriftlichen Prüfung Sie finden mehrere Aussagen (mit Ziffern gekennzeichnet) und hiervon sind mehrere richtig. Als Antwortmöglichkeit gibt es nun Kombinationen. Die richtige Kombination (ebenfalls mit Buchstaben A bis E gekennzeichnet) kreuzen Sie wieder in dem Lösungskästchen an. Behandlungsassistenz Beispiel: Welche Aussagen sind richtig? 1. Mitochondrien dienen der Energiegewinnung. 2. Im Zellkern befinden sich Chromosomen. 3. Die Zellmembran ist durchlässig. 4. Der Golgi-Apparat verdoppelt sich bei jeder Zellteilung. 5. Ribosomen bestehen aus Eiweißmolekülen. A) Alle Aussagen sind richtig. B) Alle Aussagen sind falsch. C) Nur die Aussagen 1, 3 und 5 sind richtig. D) Nur die Aussagen 3 und 4 sind richtig. E) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 5 sind richtig. Typ IV: Zuordnung Aus einer Liste müssen Begriffe einer anderen Liste zugeordnet werden. Anschließend finden Sie verschiedene vorgegebene Antworten. Hiervon ist nur eine richtig, die Sie dann wieder in das Lösungskästchen eintragen. Beispiel: Ordnen Sie zu. A Zellkern 1 Stoffaufnahme und -abgabe B Mitochondrien 2 Eiweißproduktion C Ribosomen 3 Chromosomen D Zellmembran 4 Energiegewinnung A) A2, B3, C4, D1 B) A3, B4, C2, D1 C) A1, B2, C4, D3 D) A3, B1, C2, D4 E) A4, B2, C3, D1 Viel Erfolg bei der Bearbeitung der Fragen! 9

10 Behandlungsassistenz Gesundheitswesen und Patientenbetreuung 1.1 Behandlungsassistenz Gesundheitswesen und Patientenbetreuung 1. Was gehört nicht zu den Tätigkeiten einer MFA? A) Verbände anlegen B) Instrumente desinfizieren und reinigen C) Lungenfunktionsprüfungen durchführen D) i. v. Injektionen durchführen E) i. m. Injektionen durchführen 2. Welche Aufgaben haben die Gesundheitsämter? 1. Sportärztliche Untersuchung 2. Arbeitsmedizinische Untersuchung 3. Schulgesundheitspflege 4. Seuchenbekämpfung 5. AIDS-Beratung A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 1, 3, 4 und 5 sind richtig. C) Nur die Aussagen 2, 3, 4 und 5 sind richtig. D) Nur die Aussagen 3, 4 und 5 sind richtig. E) Nur die Aussagen 4 und 5 sind richtig. 3. In welchen Verbänden ist ein niedergelassener Kassenarzt Pflichtmitglied? 1. Ärztekammer 2. Verband der niedergelassenen Ärzte 3. Kassenärztliche Vereinigung 4. Hartmannbund 5. Marburger Bund A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 4 sind richtig. C) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 5 sind richtig. D) Nur die Aussagen 1, 2 und 3 sind richtig. E) Nur die Aussagen 1 und 3 sind richtig. 4. Ordnen Sie den Organisationen die richtige Aufgabe zu. A Ärztekammer 1 Erstellung von amtsärztlichen Gesundheitszeugnissen B Gesundheitsamt 2 Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung der Bevölkerung C KV (Kassenärztliche Vereinigung) 3 Weltweite Malaria-Bekämpfung D WHO 4 Regelung der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten A) A2, B1, C4, D3 B) A4, B1, C2, D3 C) A1, B2, C4, D3 D) A3, B1, C2, D4 E) A2, B4, C1. D3 10

11 1.1.1 Gesundheitswesen und Patientenbetreuung 5. Welche Einrichtung gehört nicht zum öffentlichen Gesundheitsdienst? A) Bundesministerium für Gesundheit B) Städtisches Gesundheitsamt C) Paul-Ehrlich-Institut: Bundesamt für Sera und Impfstoffe D) Krankenhaus eines kirchlichen Trägers E) Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Behandlungsassistenz 6. Welcher Facharzt hat sich auf die Behandlung von Erkrankungen des Halte- und Bewegungsapparates spezialisiert? A) Neurologe B) Ophthalmologe C) Pädiater D) Orthopäde E) Dermatologe 7. Welche Aussagen treffen auf eine Gemeinschaftspraxis zu? 1. Mehrere Ärzte nutzen Praxisräume, Einrichtung und Geräte gemeinsam. 2. Alle Patienten werden von mehreren Ärzten gemeinsam betreut. 3. Jeder Arzt rechnet seine Leistungen getrennt ab. 4. Jeder beteiligte Arzt behandelt nur seine Patienten. 5. Verschiedene Ärzte üben ihre Praxen getrennt aus, nutzen aber technische Einrichtungen gemeinsam. A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 1, 2 und 5 sind richtig. C) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig. D) Nur die Aussagen 1 und 4 sind richtig. E) Nur die Aussagen 1 und 2 sind richtig. 8. Welche Zusatzbezeichnung muss ein Internist haben, der die arbeitsmedizinischen Untersuchungen in einer Praxis durchführt? A) Sportmedizin B) Betriebsmedizin C) Arbeitsmedizin D) Naturheilverfahren E) Hygiene und Umweltmedizin 9. Welche Aufgabe hat eine Orthoptistin? A) Unterstützung des Hals-Nasen-Ohrenarztes bei der Behandlung von Sprachstörungen B) Unterstützung des Augenarztes bei der Behandlung von Sehstörungen C) Selbstständige Durchführung von krankengymnastischen Übungen D) Hilfe bei der Diätberatung z. B. bei Diabetikern E) Hilfe bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen in der Praxis eines Orthopäden 11

12 Behandlungsassistenz Gesundheitswesen und Patientenbetreuung 10. Welche Fachkräfte unterstützen den Kinderarzt bei der Behandlung von Sprachstörungen, z. B. Stottern? A) Ergotherapeuten B) Podologen C) Physiotherapeuten D) Logopäden E) Orthoptisten 11. Auf welche Weise ist am besten eine Verständigung mit einem Taubstummen möglich? A) Körpersprache B) Muttersprache C) Gebärdensprache D) Behördensprache E) Programmiersprache 12. Wie groß ist der normale Gesprächsabstand zwischen zwei Menschen? A) 80 cm 120 cm B) 30 cm 60 cm C) 1,50 m 2,00 m D) 3 m E) 5 m 13. Jede Aussage hat vier Bedeutungsebenen (Schulz von Thun). Ordnen Sie zu. A Sachinhalt 1 Ich erwarte etwas von Dir B Appell 2 Unser Verhältnis berechtigt mich zu dieser Aussage. C Selbstoffenbarung 3 Ich habe ein Problem. D Beziehung 4 Worum geht es? A) A2, B3, C4, D1 B) A1, B3, C2, D4 C) A1, B2, C3, D4 D) A3, B4, C2, D1 E) A4, B1, C3, D2 14. Wie teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie erkrankt sind? A) Per SMS an eine Kollegin B) Per C) Telefonisch zu Beginn des ersten Fehltages D) Telefonisch am Ende des ersten Fehltages E) Mit einem Brief 12

13 1.1.1 Gesundheitswesen und Patientenbetreuung 15. Welche Situation ist ein Beispiel für nonverbale Kommunikation? 1. Patient bittet telefonisch um einen Termin. 2. Patient hat einen schmerzverzerrten Gesichtsausdruck. 3. Patient atmet schnell und schwitzt stark. 4. Patient geht gebeugt und lässt den Kopf hängen. 5. Patient berichtet von heftigen Bauchschmerzen. Behandlungsassistenz A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 2, 3, und 4 sind richtig. C) Nur die Aussagen 1, 2 und 3 sind richtig. D) Nur die Aussagen 3 und 5 sind richtig. E) Keine Aussage ist richtig. 16. Ein Patient erzählt Ihnen von seinen Lebensumständen. Sie hören aufmerksam zu, halten Blickkontakt und geben bestätigende Kommentare. Wie nennt man diese Art der Kommunikation? A) Nonverbale Kommunikation B) Gesprächstherapie C) Anamnese D) Aktives Zuhören E) Hypnose 17. Ein älterer Patient kann Sie schlecht verstehen. Was kann die Ursache sein? 1. Der Patient ist schwerhörig. 2. Der Patient trägt ein Hörgerät, das aber nicht richtig angepasst ist. 3. Der Gehörgang des Patienten ist mit Cerumen verstopft. 4. Die Umgebungsgeräusche sind zu laut. 5. Sie sprechen zu schnell und zu undeutlich. A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 3, 4 und 5 sind richtig. C) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig. D) Nur die Aussagen 1, 3, 4 und 5 sind richtig. E) Keine Aussage ist richtig. 18. Sie ärgern sich über Ihre Kollegin, weil sie Karteikarten falsch einsortiert hat. Welches ist die richtige Reaktion? A) Sie melden den Fehler Ihrem Chef. B) In Abwesenheit der Kollegin besprechen Sie den Fall mit den anderen Praxismitarbeiterinnen. C) Sie reden nicht mehr mit Ihrer Kollegin. D) Sie sprechen Ihre Kollegin auf den Fehler an, wenn Sie mit ihr alleine sind. E) Sie reden gar nicht darüber, weil ein solcher Fehler unwichtig ist. 13

14 Behandlungsassistenz Gesundheitswesen und Patientenbetreuung 19. Welche Verhaltensweise/welches Vorkommnis gehört nicht zum Mobbing? A) Ein kurzes Streitgespräch B) Verbreitung unwahrer Angaben über eine Arbeitskollegin C) Isolierung einer Arbeitskollegin D) Systematische Zuweisung von unbeliebten Arbeiten an eine Arbeitskollegin E) Keine Zuteilung von Arbeit an eine Arbeitskollegin 20. Welche Aussage ist falsch? A) Muslimische Frauen werden beim Arztbesuch häufig von ihrem Ehemann begleitet. B) Ausländische Patienten bringen oft ihre Kinder als Übersetzer mit. C) Ausländische Patienten beherrschen grundsätzlich die deutsche Sprache nicht. D) Bei ausländischen Patienten ist besonders darauf zu achten, ob sie alles verstanden haben. E) Bei ausländischen Patienten ist die Körpersprache ein wichtiges Mittel der Verständigung. 21. In welche drei großen Bereiche wird das gesamte Gesundheitswesen in Deutschland unterteilt? Welche drei Hauptaufgaben hat der Arzt? Wie heißt das Fachwort für die Erlaubnis zur eigenständigen Ausübung des Arztberufes? 24. Wie nennt man einen im öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Arzt? 14

15 1.1.2 Praxishygiene und Infektionsschutz 25. Wie bezeichnet man es, wenn mehrere Ärzte in getrennten Praxen gemeinsam technische Geräte nutzen? Behandlungsassistenz 26. Nennen Sie eine Teilgebietsbezeichnung der Inneren Medizin. 27. Welche Patientengruppe behandelt der Pädiater? 28. Wofür steht die Abkürzung WHO? 29. Nennen Sie einen therapeutisch-rehabilitativen Beruf Praxishygiene und Infektionsschutz 1. Prüfen Sie folgende Aussagen zur Arbeitssicherheit. 1. Jede Medizinische Fachangestellte ist verpflichtet, die UVV zu beachten und deren Anweisungen zu befolgen. 2. Der Arbeitgeber muss nicht alle beschäftigten Personen regelmäßig auf die UVV hinweisen, sondern nur, wenn etwas Ungewöhnliches aufgefallen ist. 3. Der Gesundheitszustand aller im Gesundheitsdienst tätigen Personen muss nur bei auffallenden Krankheiten überprüft werden. 4. Bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen wird überprüft, ob die Medizinische Fachangestellte einen ausreichenden Hepatitis-B-Impfschutz hat. 5. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden nicht bei Auszubildenden durchgeführt. A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 1, 4 und 5 sind richtig. C) Nur die Aussagen 1, 2 und 3 sind richtig. D) Nur die Aussagen 1, 3, 4 und 5 sind richtig. E) Nur die Aussagen 1 und 4 sind richtig. 15

16 Behandlungsassistenz Praxishygiene und Infektionsschutz 2. Ordnen Sie zu. A Infektionsschutzgesetz 1 Menschliches Untersuchungsmaterial B Gefahrstoffverordnung 2 Meldepflichtige Erkrankungen C Biostoffverordnung 3 Umweltgefährliche Stoffe D Medizinproduktegesetz 4 Instrumente und medizinische Apparate A) A2, B3, C4, D1 B) A1, B3, C2, D4 C) A1, B2, C3, D4 D) A4, B1, C2, D3 E) A2, B3, C1, D4 3. Welches Gefahrensymbol bedeutet: Warnung vor radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen? A B C D E F Lösungsbuchstabe: 4. Welche Aussage zum Brandschutz ist falsch? A) Jede Praxis muss einen Feuerlöscher haben. B) Bei Gasleitungen im Labor muss keine Absperrung vorhanden sein. C) Offenes Feuer nie unbeaufsichtigt lassen. D) Elektroheizgeräte dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden. E) Notrufnummern sollten sich am Telefon befinden. 5. Welche Aussagen zu den Unfallverhütungsvorschriften sind richtig? 1. Flüssigkeiten dürfen nie mit dem Mund pipettiert werden. 2. Arbeitnehmer müssen selbst für ausreichende Schutzkleidung sorgen. 3. Der Arbeitgeber hat bei Umgang mit Blut und Ausscheidungen Handschuhe zur Verfügung zu stellen. 4. Die Kosten für eine Immunisierung (z. B. Hepatitis-B-Impfung) muss der Arbeitgeber übernehmen. 5. Nach Gebrauch müssen die Schutzhüllen bei Kanülen wieder aufgesetzt werden. A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 1, 4 und 5 sind richtig. C) Nur die Aussagen 1, 2 und 3 sind richtig. D) Nur die Aussagen 1, 3, 4 und 5 sind richtig. E) Nur die Aussagen 1, 3 und 4 sind richtig. 16

17 1.1.2 Praxishygiene und Infektionsschutz 6. Welche Aussage zu den Unfallverhütungsvorschriften ist falsch? A) Nicht ätzende Flüssigkeiten dürfen mit dem Mund pipettiert werden. B) Desinfektionsmaßnahmen werden durch einen Hygieneplan geregelt. C) Arbeitskittel sollten aus schwer entflammbarem Material bestehen. D) Im Labor darf kein Schmuck getragen werden. E) Es müssen getrennte Toiletten für Personal und Patienten eingerichtet werden. Behandlungsassistenz 7. Welche Aussage zur Praxishygiene ist richtig? A) Nicht jedes menschliche Untersuchungsmaterial ist grundsätzlich als infektiös zu betrachten. B) Bei Arbeiten mit ätzenden Flüssigkeiten sind keine Schutzhandschuhe, aber eine Schutzbrille zu tragen. C) Nicht für jede Praxis ist durch die UVV ein Hygieneplan vorgeschrieben. D) Im Labor können Lebensmittel gelagert, aber nicht verzehrt werden. E) Zwischen Haut und Schmuck befindet sich ein idealer Nährboden für Bakterien. 8. Wann muss von einer Infektion ausgegangen werden? 1. Bei einer Verletzung mit gebrauchten chirurgischen Instrumenten 2. Bei Kontakt von Hautwunden mit Untersuchungsmaterial 3. Bei Kontakt von Schleimhäuten (Auge, Nase, Mund) mit Untersuchungsmaterial 4. Bei Hautkontakt mit infektiösem Material 5. Bei einer Stichverletzung mit einer benutzten Kanüle A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 5 sind richtig. C) Nur die Aussagen 1, 2, 4 und 5 sind richtig. D) Nur die Aussagen 1, 2 und 5 sind richtig. E) Nur die Aussagen 1 und 5 sind richtig. 9. Welche Aussage ist falsch? A) Wenn ausreichender Impfschutz gegen Hepatitis B besteht, kann bei der Blutabnahme auf das Tragen von Handschuhen verzichtet werden. B) Die Hepatitis B ist eine infektiöse Leberentzündung, die einen chronischen Verlauf nehmen kann. C) Die Hepatitis B kann bei Praxismitarbeitern als Berufskrankheit anerkannt werden. D) Jede Medizinische Fachangestellte muss gemäß UVV einen ausreichenden Impfschutz gegen Hepatitis B haben. E) Wenn ein Praxismitarbeiter an Hepatitis B erkrankt, prüft die BG, ob alle Sicherheitsvorschriften zum Infektionsschutz eingehalten worden sind. 17

18 Behandlungsassistenz Praxishygiene und Infektionsschutz 10. Welche Aussage zur Aufbewahrung von Arzneimitteln und Chemikalien ist falsch? A) Gefährliche Substanzen (z. B. Säuren) nicht über Augenhöhe lagern. B) Genaue Kennzeichnung ist erforderlich. C) Giftige Chemikalien müssen mit dem Gefahrstoffsymbol Totenkopf gekennzeichnet sein. D) Arzneimittel und Chemikalien in gut verschließbaren Schränken lagern. E) Haltbarkeitsdaten dürfen bis zu einem Jahr überschritten werden. 11. Welche Untersuchungsmaterialien gelten als infektiös? 1. Blut 2. Urin 3. Stuhl 4. Gewebeproben 5. Eiter A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 1, 4 und 5 sind richtig. C) Nur die Aussagen 1, 2 und 3 sind richtig. D) Nur die Aussagen 1, 3, 4 und 5 sind richtig. E) Nur die Aussagen 1, 3 und 4 sind richtig. 12. Sie sind beim Umgang mit Untersuchungsmaterial mit diesem in Berührung geraten. Welche Aussage ist falsch? A) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser spülen. B) Bei Berührung mit dem Mund sofort hinunterschlucken und mit Wasser nachspülen. C) Bei Berührung mit dem Naseninneren sofort kräftig ausschnauben. D) Bei Berührung mit Hautwunden sofort desinfizieren. E) Stichverletzungen ausbluten lassen. 13. Eine Kollegin hat sich am Unterarm verbrannt. Was tun Sie zuerst? A) Sofort Brandgel auftragen. B) Anhaftende Kleidung entfernen. C) Sofort mit kaltem Wasser kühlen. D) Sofort ein Antibiotikum verabreichen, damit es nicht zu einer Infektion kommt. E) Sofort ein Schmerzmittel verabreichen. 14. Welche Aussage zu Laborunfällen ist richtig? 1. Bei Elektrounfällen zuerst den Verunfallten beruhigen und dann die Sicherung abstellen. 2. Brennende Kleidung sofort mit Plastikfolie löschen. 3. Elektrounfälle können zu gefährlichen Herzrhythmusstörungen führen. 4. Nach der Aufnahme ätzender Stoffe Erbrechen vermeiden. 5. Bei Aufnahme von Giften über die Atemwege sofort ein Krankenhaus aufsuchen. A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 3, 4 und 5 sind richtig. C) Nur die Aussagen 1, 2 und 3 sind richtig. D) Nur die Aussagen 1, 3, 4 und 5 sind richtig. E) Nur die Aussagen 2, 3 und 4 sind richtig. 18

19 1.1.2 Praxishygiene und Infektionsschutz 15. Wenn eine Medizinische Fachangestellte, die einen nachgewiesenen Hepatitis- Impfschutz hat, sich nach der Venenblutabnahme mit der gebrauchten Kanüle sticht, sind u. a. folgende Maßnahmen zu ergreifen. 1. Wunde ausbluten lassen und sofort mit Hautdesinfektionsmittel desinfizieren. 2. Meldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zur Sicherstellung des Versicherungsschutzes. 3. Sofortige Blutabnahme zur Bestimmung von Antikörpern gegen HIV und Hepatitis C. 4. Bei Kontamination mit HIV sollte eine antivirale Therapie in einem HIV-Schwerpunktzentrum angeboten bzw. eingeleitet werden. 5. Wiederholung der Antikörperbestimmung (HIV und HCV) nach 6, 12 und 24 Wochen. Behandlungsassistenz A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 1 und 2 sind richtig. C) Nur die Aussagen 1, 3, 4 und 5 sind richtig. D) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig. E) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 4 sind richtig. 16. Ordnen Sie den Abfällen die entsprechende Entsorgung zu. A Kanülen, Lanzetten 1 Entsorgungsbeutel in Restmülltonne B Mit Blut behaftete Abfälle 2 Nach Desinfektion in Restmülltonne C Glas / Papier 3 Festwandiger, stichfester, verschließbarer Behälter D Mikrobiologische Abfälle (Nährböden) 4 Wertstofftonne A) A2, B3, C4, D1 B) A3, B1, C4, D2 C) A1, B2, C3, D4 D) A3, B1, C2, D4 E) A4, B2, C3, D1 17. Wie muss infektiöser Abfall (z. B. Blutentnahmeröhrchen eines AIDS-Patienten) entsorgt werden? A) Sicher umschlossen im reißfesten Kunststoffsack in den Restmüll B) Verbrennen C) Direkt in den Restmüll D) Nach Desinfektion sicher umschlossen im reißfesten Kunststoffsack in den Restmüll E) Festwandiger, stichfester, verschließbarer Behälter 18. Welche Bedeutung hat die Aufschrift wirkt viruzid bei einem Desinfektionsmittel? A) Hemmt die Vermehrung von Bakterien B) Tötet Bakterien ab C) Tötet Viren ab D) Hemmt das Wachstum von Pilzen E) Hemmt die Vermehrung von Viren 19

20 Behandlungsassistenz Praxishygiene und Infektionsschutz 19. Welche Aussagen sind richtig? Die hygienische Händedesinfektion verhindert die Verbreitung und Übertragung von Krankheitserregern wird nach Kontakt mit infektiösem Material vor dem Händewaschen durchgeführt wird vom Operateur vor jedem chirurgischen Eingriff durchgeführt gehört für alle Medizinischen Fachangestellten zur täglichen Praxishygiene dauert in der Regel 30 bis 60 Sekunden. A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig. C) Nur die Aussagen 1, 2, 4 und 5 sind richtig. D) Nur die Aussagen 1 und 3 sind richtig. E) Nur die Aussagen 1, 2, 3 und 4 sind richtig. 20. Welche Aussagen sind richtig? 1. Bei der Desinfektion werden alle Mikroorganismen abgetötet. 2. Eine zu hohe Konzentration des Desinfektionsmittels schadet den Instrumenten. 3. Das Desinfektionsmittel wirkt auf der Haut sofort. Abwarten ist nicht nötig. 4. Nicht alle Gegenstände einer Praxis können sterilisiert werden. 5. Eine gebrauchsfertige Desinfektionslösung darf nicht verdünnt werden. A) Alle Aussagen sind richtig. B) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig. C) Nur die Aussagen 2, 4 und 5 sind richtig. D) Nur die Aussagen 1 und 3 sind richtig. E) Nur die Aussagen 2, 3 und 4 sind richtig. 21. Gebrauchte Instrumente sollen wieder gebrauchsfertig gemacht werden. Bitte geben Sie die richtige Reihenfolge der Arbeitsschritte an. A) Reinigen desinfizieren sterilisieren B) Sterilisieren reinigen desinfizieren C) Desinfizieren reinigen sterilisieren D) Reinigen sterilisieren desinfizieren E) Desinfizieren sterilisieren reinigen 22. Welche Lösung ist als Desinfektionsmittel nicht geeignet? A) 30 %iger Alkohol B) Halogene C) Formaldehyd D) Wasserstoffperoxyd E) Tenside 20

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