Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund"

Transkript

1 Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund Auf der Grundlage der 3 Abs. 1, 28 Abs. 2 Ziffer 9 und 64 Abs. 2 Ziffer 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), GVBl. I/07, S. 286, in Verbindung mit 90 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1998 (BGBl. I, S. 3546), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08. September 2005 (BGBl. I, S. 2729) und 17 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit 16 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches Kindertagesstättengesetz (KitaG) in der Fassung vom 27. Juni 2004 (GVBl. I, S. 384), hat die Gemeinde Nuthetal in ihrer Sitzung am , Beschluss-Nr. GV/00/00/00, nachfolgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich (1) Integrierte Angebote von Schule und Kindertagesbetreuung (nachfolgend IKTB genannt) verbinden die Betreuungs-, Bildungs-, Freizeit- und Spielangebote beider Einrichtungen und fassen sie zu einem ganzheitlichen, an den Lebenssituationen und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder orientiertes Ganztagsangebot zusammen. (2) Für die Inanspruchnahme eines Platzes in der integrierten Tagesbetreuung i.vm. der verlässlichen Halbtagsgrundschule) werden Beiträge nach dieser Satzung erhoben. 2 Aufnahme von Kindern (1) Aufnahme finden Kinder in Kindertagesbetreuung gemäß 1(4) und 2(3) Kindertagesstättengesetz (KitaG) des Landes Brandenburg. (2) Voraussetzung zur Aufnahme eines Kindes in die integrierte Tagesbetreuung ist die Anmeldung in der verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG). 3 Entstehung der Beitragspflicht (1) Die Beitragspflicht entsteht mit verbindlicher Anmeldung des Kindes für eine integrierte Tagesbetreuung zum angemeldeten Eintrittstermin mit Beginn des Schuljahres verbindlich für ein Schuljahr. Die Beitragspflicht endet mit Abmeldung des Kindes nach Ablauf der Kündigungsfrist nach 11. Über Ausnahmen entscheidet der Träger. (2) Erfolgt die Aufnahme eines Kindes vor dem 16. eines Monats, wird der volle Beitrag erhoben, bei Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt wird der halbe Beitrag fällig. (3) Bei Zuzug innerhalb des Schuljahres entsteht der Beitrag nach erfolgter Einschulung mit Aufnahme des Kindes in die Tagesbetreuung verbindlich bis zum Schuljahresende. Bei Wegzug endet die Beitragspflicht nach vorheriger Kündigung mit dem letzten Tag des Schulbesuches. (4) Eine Änderung des Beitrages wird vom ersten Tag des nächsten Monats an wirksam. (5) Fehlt ein Kind entschuldigt über einen längeren Zeitraum, bleibt der Anspruch auf den Platz drei Monate erhalten. Die Beitragspflicht bleibt unberührt. Über Ausnahmen entscheidet der Träger.

2 4 Fälligkeit und Zahlungsweise des Beitrages (1) Der Beitrag wird in zwölf Monatszahlungen per Bescheid erhoben und ist jeweils am 15. eines jeden Monats fällig. Bei Nichteingang der Zahlung kommen die Beitragsschuldner ohne Mahnung in Verzug. (2) Der Beitrag wird, gemäß der erteilten Einzugsermächtigung, bis zum 15. eines jeden Monats abgebucht. Wird keine Einzugsermächtigung erteilt, ist der Beitrag quartalsweise auf ein vom Schulträger benanntes Konto, jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August bzw. 15. November zu überweisen. (3) Der Tagessatz für Besucherkinder ist am Tag der Inanspruchnahme des Platzes fällig. 5 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner sind die Personensorgeberechtigten, auf deren Veranlassung das Kind eine Tagesbetreuung in Anspruch nimmt. (2) Personensorgeberechtigt ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge obliegt. (3) Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzungen von Absatz 1, so haften sie als Gesamtschuldner. 6 Beitrag (1) Die integrierten Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung sowie Kooperationspartner bieten unterschiedliche Angebote von Montag bis Donnerstag in der Zeit von Uhr und am Freitag in der Zeit von Uhr an. Die Betreuung im Freizeitbereich ist beitragspflichtig. (2) Ein Bescheid zur Festsetzung des Beitrages wird von der Gemeindeverwaltung Nuthetal erstellt. (3) Die Höhe des Beitrages ist aus der unten angeführten Tabelle zu dieser Satzung zu entnehmen. Der Beitrag berücksichtigt die unterschiedliche aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder. Grundsätzlich ist ein Mindestbeitrag von 10,00 zu zahlen. Einkommen nach 10 der Satzung 1 Kind Familien 2 Kindern mit 3 Kindern 4 Kindern bis ,00 10,00 10,00 10,00 bis ,00 10,00 10,00 10,00 bis ,00 15,00 10,00 10,00 bis ,00 20,00 15,00 10,00 bis ,00 25,00 20,00 15,00 bis ,00 30,00 25,00 20,00 bis ,00 35,00 30,00 25,00 bis ,00 40,00 35,00 30,00 bis ,00 50,00 40,00 35,00 bis ,00 60,00 50,00 40,00 über ,00 70,00 60,00 50,00 Die Bemessungsgrundlage für das anzurechnende Einkommen ergibt sich aus 10.

3 (4) Kostenpflichtige Angebote von Kooperationspartnern sind zusätzlich zu zahlen. (5) Nehmen Kinder ausschließlich an gebührenpflichtigen Angeboten außerhalb der IKTB teil, entfällt der Beitrag nach Absatz 3. (6) Für die Inanspruchnahme einer Frühbetreuung wird ein Monatsbeitrag erhoben. Monatsbeitrag Frühbetreuung von Uhr 10,00 Nehmen Kinder ausschließlich an der Frühbetreuung teil, entfallen die Betreuungsleistung und der Beitrag nach Absatz 3. 7 Betreuung der Kinder in den Ferien und an variablen Tagen der Schule (1) In den Ferien und an variablen Tagen der Schule ist in der Tagesbetreuung eine ganztägige Tagesbetreuung möglich. Hierzu wird zusätzlich zum Beitrag nach 6 ein Tagessatz erhoben: Tagessatz: 2,00 (2) Die Ferienbetreuung ist von den Eltern rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vorher) anzumelden. (3) Kinder, die ausschließlich an kostenpflichtigen Angeboten von Kooperationspartnern teilnehmen und die eine Ferienbetreuung in Anspruch nehmen möchten, haben einen Tagessatz zu entrichten. Tagessatz: 5,00 8 Besucherkinder (1) Besucherkinder sind Kinder, die nicht Schüler dieser Verlässlichen Halbtagsgrundschule oder in der IKTB sind und die Tagesbetreuung nur vereinzelt stunden- bzw. tageweise, längstens jedoch 3 Wochen besuchen. Sie können grundsätzlich nur bei freien Kapazitäten aufgenommen werden. (2) Bei zeitweiliger Unterbringung von Kindern in Tagesbetreuung ist folgender Tagessatz zu zahlen: Tagessatz: 10,00 9 Pflegekinder (1) Pflegeeltern sind Erziehungsberechtigte im Sinne des 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII. Bei Pflegekindern darf das Einkommen der Pflegeeltern nicht zugrunde gelegt werden. In diesen Fällen wird ein Pauschalbeitrag in Höhe von 20,00 erhoben. 10 Einkommen (1) Der Beitrag ist nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern gestaffelt. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ergibt sich aus ihrem Einkommen. Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. (2) Die Prüfung der Angaben zum anzurechnenden Einkommen anhand von geeigneten Nachweisen erfolgt bereits im Aufnahmeverfahren im Auftrage des Trägers durch den Ganztagskoordinator. Veränderungen des Einkommens sind dem Koordinator bzw. dem Träger unaufgefordert vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Träger eine jährliche Überprüfung der Einkommensnachweise vor. Bei einer verspäteten Bekanntgabe einer Einkommenserhöhung besteht eine Nachzahlungspflicht.

4 (3) Bei nicht Vorliegen von Bescheinigungen durch Dritte kann eine Erklärung an Eides statt mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu den Einkommensverhältnissen abgefordert werden. (4) Summe der positiven Einkünfte (Einkommensbestandteile): Einkommen der abhängig Beschäftigten (hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen) Einkommen von Selbständigen (bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (auch aus weiteren Firmentätigkeiten) wird für die Einkommensberechnung der aktuelle Einkommensteuerbescheid herangezogen. Kann dieser nicht vorgelegt werden, kann die Auskunft über das Betriebsergebnis des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers als Ersatz herangezogen werden. Grundsätzlich ist aber von einem Mindesteinkommen vergleichbar dem Regelsatz gemäß Grundsicherung für Erwerbstätige nach SGB II auszugehen. Unterhaltsleistungen an den/die Personensorgeberechtigten, getrennt lebenden oder geschiedenen Personensorgeberechtigen Renten Kindergeld Einkommen nach dem SGB III (Arbeitsförderung) wie: Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Überbrückungsgeld Sonstige Leistungen nach anderen Sozialgesetzen, wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Wohngeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und dem Beamtenversorgungsgesetz Elterngeld nach dem BEEG Sonstige Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Schenkungen, Zinserträge, Gewinne Von der Summe der positiven Einkünfte werden vor Festsetzung des Elternbeitrages abgezogen: Lohn bzw. Einkommenssteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (bei Selbständigen: private Versicherungen in Höhe der nachgewiesenen Beiträge, jedoch maximal bis zur Höhe der gesetzlichen Versicherung), Gesetzlich oder gerichtlich festgestellte Unterhaltsleistungen der Personensorgeberechtigten an nicht in der Familie lebende Personen Nicht angerechnet werden Leistungen nach dem BAföG. (5) Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus der Tabelle lt. 6 Absatz 3 dieser Satzung. Eltern, die nicht bereit sind, gegenüber dem Träger der integrierten Tagesbetreuung ihre Einkommensverhältnisse nachzuweisen, zahlen für ihre Kinder den Höchstbetrag. (6) Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, dürfen hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfanges der Elternbeiträge, sofern sie die Eltern des Kindes sind, nicht besser gestellt werden als Ehepaare. Steht ein Partner der Lebensgemeinschaft in keiner Rechtsbeziehung zum Kind, bleibt sein Einkommen bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit unberücksichtigt. 11 Abmeldung (1) Die Personensorgeberechtigten und die Gemeinde können die Tagesbetreuung mit einer Frist von 4 Wochen zum Schuljahresende abmelden. Eine Abmeldung der Frühbetreuung kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende vorgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine andere Regelung getroffen werden.

5 Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Tag des Eingangs der Abmeldung bei der Ganztagskoordinatorin bzw. in der Gemeinde Nuthetal an. (2) Die Abmeldung bedarf der Schriftform. 12 Ausschluss (1) Die Gemeinde kann die Bereitstellung des Betreuungsplatzes im Rahmen der IKTB zurückziehen und das Kind vom Besuch der Tagesbetreuung ausschließen. (2) Der Ausschluss bedarf der Schriftform. Über den Ausschluss wird per Bescheid verfügt. 13 Inkrafttreten (1) Die Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund gemäß 2 Abs. 1 KitaG tritt am in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung zur Erhebung von Gebühren für Ganztagsangebote im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund mit integrierter Ganztagsbetreuung gemäß 17 Kita-Gesetz vom 01. August 2007 außer Kraft. Nuthetal, den Ute Hustig Bürgermeisterin

Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund

Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund Auf der Grundlage der 2, 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung

Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung Seite 1 von 5 Auf der Grundlage des 5 Abs. 1, des 35 Abs. 2 Ziffer 10 und des 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Aufgrund der Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters der Stadt Werder (Havel) vom 18.06.2012 wird nachfolgende Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung

Mehr

1 Wirkungsbereich. 2 Aufnahme von Kindern

1 Wirkungsbereich. 2 Aufnahme von Kindern Seite 1 von 5 Satzung zur Erhebung von Gebühren für Ganztagsangebote im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Perleberg (Rolandschule und Grundschule Geschwister Scholl) mit integrierter Kindertagesbetreuung

Mehr

Satzung. 1 Geltungsbereich

Satzung. 1 Geltungsbereich Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Angebote im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Albert Einstein Caputh und Meusebach Grundschule Geltow mit integrierter Kindertagesbetreuung (ikb) Auf der

Mehr

Elternbeitragsordnung

Elternbeitragsordnung Elternbeitragsordnung Zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Christliche Kindertagesstätte Brück Hasenbande 1 Geltungsbereich Für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Christlichen Kindertagesstätte

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Milow, gemäß 17 Kindertagesstättengesetz

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Milow, gemäß 17 Kindertagesstättengesetz Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Milow, gemäß 17 Kindertagesstättengesetz Der Amtsausschuß Milow hat auf seiner Sitzung am 18.10.2000 auf der

Mehr

Satzung für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) der Gemeinde Golzow

Satzung für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) der Gemeinde Golzow Satzung für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) der Gemeinde Golzow Auf der Grundlage des 5 Abs.1, des 35 Abs. 2 Ziffer 10 und des 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die kommunalen Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Gemeinde Nuthetal

Satzung. zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die kommunalen Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Gemeinde Nuthetal 1 Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die kommunalen Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) i.v.m. 90 SGB VIII

Mehr

Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die kommunalen Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Gemeinde Nuthetal

Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die kommunalen Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Gemeinde Nuthetal Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die kommunalen Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Gemeinde Nuthetal Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

Satzung. zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Stadt Belzig

Satzung. zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Stadt Belzig Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Stadt Belzig Auf der Grundlage der 1, 2 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung. der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen

Satzung. der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen Satzung der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen Auf der Grundlage des 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Das Amtsblatt für die Stadt Werder (Havel)

Mehr

S a t z u n g. zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Tagespflegestellen in der Gemeinde Linthe. 1 Wirkungsbereich

S a t z u n g. zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Tagespflegestellen in der Gemeinde Linthe. 1 Wirkungsbereich S a t z u n g zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Tagespflegestellen in der Gemeinde Linthe Aufgrund der 1, 2, 4, 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 15.06.1999 (GVB1.

Mehr

Elternbeitragsordnung des WIR e.v. Kinderförderverein

Elternbeitragsordnung des WIR e.v. Kinderförderverein Elternbeitragsordnung des WIR e.v. Kinderförderverein für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsleistungen Auf der Grundlage des 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, in Verbindung mit 17 Abs. 3 Satz 3 KitaG,

Mehr

Gemeinde Letschin Der Bürgermeister

Gemeinde Letschin Der Bürgermeister Gemeinde Letschin Der Bürgermeister S a t z u n g der Gemeinde Letschin über die Erhebung und Höhe von Beiträgen für die integrierte Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule - Kinderbetreuungsbeitragssatzung

Mehr

ELTERNBEITRAGSORDNUNG. vom

ELTERNBEITRAGSORDNUNG. vom ELTERNBEITRAGSORDNUNG vom 01.01.2016 für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in der Kindertagesstätte in Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark Unter Berücksichtigung der folgenden Rechtsgrundlagen

Mehr

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Horte der Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Spree-Neiße vom

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Horte der Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Spree-Neiße vom Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Horte der Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Spree-Neiße vom 09.05.2001 Der Landkreis Spree-Neiße erlässt auf Grund des 90 SGB Sozialgesetzbuch

Mehr

3 Beitragsfestsetzung 3.1. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Beitragstarif, der Bestandteil dieser Ordnung ist (Anlage 1).

3 Beitragsfestsetzung 3.1. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Beitragstarif, der Bestandteil dieser Ordnung ist (Anlage 1). Auf der Grundlage der aktuell gültigen Fassung des Kindertagesstättengesetzes und in Anlehnung an die Kita-Gebührensatzung der Stadt Bernau bei Berlin vom 26. Mai 2005 beschloss die Mitgliederversammlung

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Rheinsberg (Kita-Gebührensatzung)

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Rheinsberg (Kita-Gebührensatzung) Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Rheinsberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 17, 18 Abs. 2 des Kindertagesstättengesetzes

Mehr

(1) Die Jugendhilfe Cottbus gemeinnützige GmbH betreibt Kindertagesstätten als öffentliche Einrichtungen.

(1) Die Jugendhilfe Cottbus gemeinnützige GmbH betreibt Kindertagesstätten als öffentliche Einrichtungen. Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Jugendhilfe Cottbus gemeinnützige GmbH in der Stadt Cottbus Paragraphen 1 Erhebungsgrundsatz 2 Beitragsschuldner

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Fontanestadt Neuruppin

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Fontanestadt Neuruppin Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Fontanestadt Neuruppin Aufgrund des 17 des Kindertagesstättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.2004 (GVBI. I S. 384), zuletzt geändert

Mehr

Kitagebührensatzung. Artikel 1 Die Gebührensatzung der Gemeinde Hoppegarten für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen

Kitagebührensatzung. Artikel 1 Die Gebührensatzung der Gemeinde Hoppegarten für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen Kitagebührensatzung Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Hoppegarten für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen (Kita - Gebührensatzung) vom 15.03.2016 Auf der Grundlage

Mehr

Ordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagesstätte Zwergenvilla

Ordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagesstätte Zwergenvilla Ordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagesstätte Zwergenvilla Auf der Grundlage von Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Artikel

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 04. August 2006 Jahrgang 11

Mehr

1 Erhebungsgrundsatz. 2 Beitragsschuldner. 3 Entstehen und Fälligkeit der Beitragsschuld. 4 Beitragshöhe. 5 Festsetzung des Beitrags

1 Erhebungsgrundsatz. 2 Beitragsschuldner. 3 Entstehen und Fälligkeit der Beitragsschuld. 4 Beitragshöhe. 5 Festsetzung des Beitrags Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Märkischen Kita und Schule ggmbh Cottbus in der Stadt Cottbus 1 Erhebungsgrundsatz 2 Beitragsschuldner

Mehr

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten (Kita-Satzung)

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten (Kita-Satzung) Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten (Kita-Satzung) Aufgrund der 5 und 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 398), zuletzt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Oder- Spree

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Oder- Spree Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Oder- Spree Auf der Grundlage von 131, 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung

Mehr

S.384),zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 25])

S.384),zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 25]) Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung im Krippen/Kita Bereich der Elterninitiative Hort Kleinmachnow e.v. Regenbogenkinder Steinweg 9 14532 Kleinmachnow Rechtsgrundlage

Mehr

1 Allgemeines. 2 Entstehung des Beitrages und Beitragszeitraum

1 Allgemeines. 2 Entstehung des Beitrages und Beitragszeitraum Satzung der Stadt Plettenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Plettenberg vom 06.05.2015 Der Rat der Stadt Plettenberg hat aufgrund

Mehr

1 Geltungsbereich. (2) Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte. nach dieser Satzung erhoben. 2 Aufnahme von Kindern

1 Geltungsbereich. (2) Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte. nach dieser Satzung erhoben. 2 Aufnahme von Kindern Satzung der Gemeinde Gollenberg zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege (Kita-Satzung) Aufgrund des 5 Abs. 1, des 35 Abs.

Mehr

Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung)

Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) Auf der Grundlage von 90 Absatz 1 Nr. 3 des Achten

Mehr

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Lippstadt ( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g

G e b ü h r e n s a t z u n g G e b ü h r e n s a t z u n g für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten ( Kitas ) und Tagespflegestellen in der Stadt Werder (Havel) Rechtsgrundlagen Auf Grund der 1,2,4,6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wülfrath vom

Satzung. über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wülfrath vom Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wülfrath vom 27.03.2012 Der Rat der Stadt Wülfrath hat in seiner Sitzung am 27.03.2012

Mehr

Satzung der Gemeinde Rangsdorf zur Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen

Satzung der Gemeinde Rangsdorf zur Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen Satzung der Gemeinde Rangsdorf zur Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen Auf Grund der nachstehenden Rechtsgrundlagen: 1. 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen (Kita-Gebührensatzung)

Gebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen (Kita-Gebührensatzung) Lesefassung: Die 1. Änderungssatzung vom 14.07.2008, in Kraft getreten ab dem 01. August 2008, Änderung des 3 Abs. 4, wurde inhaltlich eingearbeitet. Gebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Inanspruchnahme

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Bad Liebenwerda

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Bad Liebenwerda Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Bad Liebenwerda Aufgrund der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege

Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege vom 16.4.2009 I. Änderung vom 21.06.2012 II. Änderung vom

Mehr

Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der FRÖBEL Lausitz ggmbh in der Stadt Cottbus

Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der FRÖBEL Lausitz ggmbh in der Stadt Cottbus Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der FRÖBEL Lausitz ggmbh in der Stadt Cottbus Paragraphen 1 Erhebungsgrundsatz 2 Beitragsschuldner 3 Entstehen

Mehr

Kita - Gebührensatzung

Kita - Gebührensatzung Kita - Gebührensatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elsterwerda Präambel Aufgrund der 3 und 28 Absatz 2 Nummer

Mehr

Satzung. zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Nordhausen (Kostenbeitragssatzung)

Satzung. zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Nordhausen (Kostenbeitragssatzung) Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Nordhausen (Kostenbeitragssatzung) Aufgrund der 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen der Gemeinde Bensdorf. -Kita-Gebührensatzung-

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen der Gemeinde Bensdorf. -Kita-Gebührensatzung- Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen der Gemeinde Bensdorf -Kita-Gebührensatzung- Aufgrund der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg

Mehr

Satzung über die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte der Gemeinde Plessa

Satzung über die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte der Gemeinde Plessa Satzung über die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte der Gemeinde Plessa Aufgrund der 3 und 28 Absatz 2 Nummer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007

Mehr

Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom

Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 10.05.2017 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der

Mehr

Satzung. 1 Allgemeines

Satzung. 1 Allgemeines STADT NEUENRADE Satzung der Stadt Neuenrade über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Angeboten der Betreuungsmaßnahme Offene Ganztagsschule im Primarbereich

Mehr

Satzung. der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung)

Satzung. der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

3 Gebührenpflichtige Leistungen

3 Gebührenpflichtige Leistungen Satzung über die Erhebung von Gebühren für schulergänzende Kinderbetreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsbetriebes an der Grundschule Jeserig der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) Auf Grund der 5, 35 Abs.

Mehr

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes gemäß 17 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG)

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes gemäß 17 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG) Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes gemäß 17 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow hat auf

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Angebot. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule ist freiwillig. 3 Anmeldung

1 Geltungsbereich. 2 Angebot. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule ist freiwillig. 3 Anmeldung Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen zur Finanzierung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule in der Gemeinde Bönen vom 20.03.2008 [redaktionelle Anmerkung: zuletzt

Mehr

Satzung Elternbeiträge Tagesbetreuung 5.75

Satzung Elternbeiträge Tagesbetreuung 5.75 Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 02.01.2008 (zuletzt geändert durch Satzung vom 17.02.2015) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung

Mehr

(7) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt durch Bescheid des Fachbereichs Jugend. Der Kostenbeitrag wird zum 15. eines jeden Monats fällig.

(7) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt durch Bescheid des Fachbereichs Jugend. Der Kostenbeitrag wird zum 15. eines jeden Monats fällig. Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege in der Stadt Grevenbroich vom 24.05.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 13.07.2018 Der Rat der Stadt

Mehr

Paragraphen. 1 Erhebungsgrundsatz. 2 Beitragsschuldner. 3 Entstehen und Fälligkeit der Beitragsschuld. 4 Beitragshöhe. 5 Festsetzung des Beitrags

Paragraphen. 1 Erhebungsgrundsatz. 2 Beitragsschuldner. 3 Entstehen und Fälligkeit der Beitragsschuld. 4 Beitragshöhe. 5 Festsetzung des Beitrags Beitragsordnung ab 01.08.2016 für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH in der Stadt Cottbus Paragraphen 1 Erhebungsgrundsatz

Mehr

1 Allgemeines. 2 Beitragsschuld, Fälligkeit, Beitragszeitraum

1 Allgemeines. 2 Beitragsschuld, Fälligkeit, Beitragszeitraum Satzung vom 18.04.2011 zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und Betreuung in Kindertagespflege

Mehr

Jugendhilfe- und Sozialarbeit e.v.

Jugendhilfe- und Sozialarbeit e.v. B e i t r a g s a t z u n g über die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern der Primarstufe in den Horteinrichtungen: Heilpädagogischer Hort an der Erich Kästner-Schule Fürstenwalde Hort an der Pfarrer

Mehr

I. Änderung vom II. Änderung vom III. Änderung vom

I. Änderung vom II. Änderung vom III. Änderung vom Satzung vom 21.6.2012 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule (OGS) der Primarstufe der Schulen der Kreisstadt Siegburg I. Änderung vom 11.6.2015

Mehr

Entgeltvereinbarung. 1 Wirkungskreis

Entgeltvereinbarung. 1 Wirkungskreis Entgeltvereinbarung für die Inanspruchnahme eines Kitaplatzes und zur Erhebung und Höhe der Elternbeiträge gemäß 17 Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches Kinder und Jugendhilfe

Mehr

Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten und die Erhebung von Elternbeiträgen in der Gemeinde Michendorf

Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten und die Erhebung von Elternbeiträgen in der Gemeinde Michendorf Seite 1 von 5 Aufgrund der 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 15.06.1999 (GVBl. I, S.231) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Kommunen

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Aufnahme von Kindern

1 Geltungsbereich. 2 Aufnahme von Kindern Satzung der Gemeinde Lindendorf über die Benutzung des Hortes happy kids Dolgelin und die Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge (Hortsatzung) vom 15.12.2011 Aufgrund der 3 und 28 der Kommunalverfassung

Mehr

Elternbeitragssatzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in Wickede (Ruhr)

Elternbeitragssatzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in Wickede (Ruhr) Elternbeitragssatzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in Wickede (Ruhr) Aufgrund des 7 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

Allgemeine Betreuungsvertragsbestimmungen

Allgemeine Betreuungsvertragsbestimmungen 4 Allgemeine Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Beiträge und des Essengeldes für Kindertagesstätten des KITA- Verbundes Kleinmachnow und anerkannte Kindertagespflegestellen in

Mehr

Elternbeitragssatzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in Wickede (Ruhr)

Elternbeitragssatzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in Wickede (Ruhr) Elternbeitragssatzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in Wickede (Ruhr) Aufgrund des 7 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen in der Fassung

Mehr

1 Grundsätze zur Erhebung der Gebühren

1 Grundsätze zur Erhebung der Gebühren Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern des Landkreises Märkisch-Oderland in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege) vom 08.02.2012

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Mettmann vom 20.6.

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Mettmann vom 20.6. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Mettmann vom 20.6.2006 5. Änderung vom 08.04.2014 1 Beitragspflichtiger Personenkreis

Mehr

Beitragssatzung für die in kommunaler Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Wustermark (KITA Beitragssatzung )

Beitragssatzung für die in kommunaler Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Wustermark (KITA Beitragssatzung ) Beitragssatzung für die in kommunaler Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Wustermark (KITA Beitragssatzung ) Auf Grundlage der 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Ziff. 9 der Kommunalverfassung

Mehr

1 Allgemeines. Stand: März 2019 Seite: 1

1 Allgemeines. Stand: März 2019 Seite: 1 Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an außerunterrichtlichen Angeboten in der Primarstufe im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" und der "Schule

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Oyten (Gebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Oyten (Gebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Oyten (Gebührensatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Mehr

hat der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines

hat der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines Satzung der Stadt Wetter (Ruhr) über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Offenen Ganztag vom 23.10.2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 18.04.2013 2.4 Aufgrund der 7, 41 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Gemeinde Zernitz-Lohm gemäß 17 des Kita-Gesetzes

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Gemeinde Zernitz-Lohm gemäß 17 des Kita-Gesetzes Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Gemeinde Zernitz-Lohm gemäß 17 des Kita-Gesetzes Auf der Grundlage der 3 Absatz 1 und 28 Abs. 2 Punkt 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

Geltungsbereich. 2 Aufnahme von Kindern

Geltungsbereich. 2 Aufnahme von Kindern Gebührensatzung über die Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes für die Nutzung von Kindertagesstätten der Stadt Rathenow gemäß 17 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG) Auf

Mehr

Elternbeitragsordnung Kita und Tagespflege

Elternbeitragsordnung Kita und Tagespflege 1 Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten (Kita) und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam vom 14.05.2003

Mehr

- Elternbeitragssatzung vom

- Elternbeitragssatzung vom Satzung der Stadt Kamp-Lintfort über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich für

Mehr

(7) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt durch Bescheid des Fachbereichs Jugend. Der Kostenbeitrag wird zum 15. eines jeden Monats fällig.

(7) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt durch Bescheid des Fachbereichs Jugend. Der Kostenbeitrag wird zum 15. eines jeden Monats fällig. Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege in der Stadt Grevenbroich vom 24.06.2008 in der zurzeit gültigen Fassung Der Rat der Stadt Grevenbroich hat aufgrund

Mehr

Satzung. 1 An- und Abmeldung, Ausschluss

Satzung. 1 An- und Abmeldung, Ausschluss Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Kevelaer 1 Präambel Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung

Mehr

Lesefassung. Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Berge (Kita-Gebührensatzung)

Lesefassung. Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Berge (Kita-Gebührensatzung) Lesefassung Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Berge (Kita-Gebührensatzung) (Eingearbeitet sind die 1. Änderungssatzung vom 03.11.2009 und die 2. Änderungssatzung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Beitragspflicht

1 Geltungsbereich. 2 Beitragspflicht Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen - KitaSEF - vom 13. Mai 2008 Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt hat am 12.03.2008

Mehr

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr.

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Der Amtsdirektor für die Gemeinde Pessin Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0006/16 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 29.06.2016 Nach 22 BbgKVerf

Mehr

Stipendienantrag für Schulanfänger zur Aufnahme an der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule

Stipendienantrag für Schulanfänger zur Aufnahme an der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule Stipendienantrag für Schulanfänger zur Aufnahme an der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule Ich bewerbe mich für ein Sozial Stipendium für das Schuljahr:... für die Klassenstufe: 1 1. Bewerber (Schülerin/Schüler)

Mehr

1 Wirkungsbereich. 3 Gebührenpflichtige Leistungen

1 Wirkungsbereich. 3 Gebührenpflichtige Leistungen Satzung über die Erhebung von Gebühren für Schulergänzende Kinderbetreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsbetriebes an Grundschulen in der Gemeinde Kloster Lehnin (Ganztagssatzung) Auf Grund der 5, 35

Mehr

Stadt Soest Der Bürgermeister

Stadt Soest Der Bürgermeister Stadt Soest Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Soest vom 07.03.2008 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom

Mehr

Satzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben.

Satzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Spielkreise der Stadt Aurich (Kindertagesstätten-Gebührensatzung) Satzung vom 12.05.2005; Inkrafttreten: 01.08.2005

Mehr

S a t z u ng. der Stadt Heinsberg

S a t z u ng. der Stadt Heinsberg S a t z u ng der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und von Leistungen der Kindertagespflege vom 30. Juni 2015 Aufgrund der

Mehr

Allgemeines. 2 Aufnahmegrundsätze

Allgemeines. 2 Aufnahmegrundsätze Gebührensatzung der Stadt Falkenberg/Elster für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen (Kita-Satzung) (in der Fassung vom 12. September 2013) Auf der Grundlage der 2, 3 und 28 Abs. 2 Ziffer

Mehr

1 Elternbeitragssatzung Tageseinrichtungen

1 Elternbeitragssatzung Tageseinrichtungen 1 S a t z u n g der Stadt Gummersbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 17.06.2008 in der Fassung des II. Nachtrages

Mehr

- ABl StK 2015, S. 299, 2016, S

- ABl StK 2015, S. 299, 2016, S Satzung die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 03.07.2015 in der Fassung der 1. Satzung

Mehr

I Grundsätze. (3) Bei Zahlungsrückständen sind entsprechende Beitreibungsmaßnahmen durch den Träger einzuleiten.

I Grundsätze. (3) Bei Zahlungsrückständen sind entsprechende Beitreibungsmaßnahmen durch den Träger einzuleiten. Empfehlung für eine Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in der Stadt Frankfurt (Oder) (in der Fassung der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses vom 20.04.2010) Rechtsgrundlagen

Mehr

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am folgende Elternbeitragsordnung.

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am folgende Elternbeitragsordnung. Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten (Kita) und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam vom 14.05.2003 Die

Mehr

Satzung der Stadt Altena (Westf.) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 6.

Satzung der Stadt Altena (Westf.) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 6. Satzung der Stadt Altena (Westf.) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 6. Mai 2008 3 und 5, sowie die Tabellen zuletzt geändert durch Satzung vom

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung -

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Aufgrund des 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

1 Elternbeitragssatzung Tagespflege

1 Elternbeitragssatzung Tagespflege 1 S a t z u n g der Stadt Gummersbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tagespflege vom 07.12.2006 in der Fassung des III. Nachtrages

Mehr

Amtsblatt der Stadt Werne

Amtsblatt der Stadt Werne Jahrgang: 2008 Ausgabe: 04 Ausgabetag: 16.05.2008 V/10 Satzung der Stadt Werne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege

Mehr

Satzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Frankenhausen (KitaBeitragS-BFH)

Satzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Frankenhausen (KitaBeitragS-BFH) Satzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Frankenhausen (KitaBeitragS-BFH) Vom 19.01.2011 Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in seiner Sitzung am 18.01.2011 auf Grund der Thüringer Kommunalordnung

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 4.19 Satzung der Stadt Mannheim über die Benutzungsgebühren für die Betreuungsangebote an den öffentlichen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. der Bekanntmachung vom 24.07.2000

Mehr

1 Allgemeines. (2) Über die Aufnahme in eine Einrichtung entscheidet der Träger unter Beachtung des im KitaG formulierten Rechtsanspruchs.

1 Allgemeines. (2) Über die Aufnahme in eine Einrichtung entscheidet der Träger unter Beachtung des im KitaG formulierten Rechtsanspruchs. 1 Gebührensatzung der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen (in Kindertagesstätten, Tagespflegestellen und anderen Angeboten) - Kita-Gebührensatzung

Mehr

Präambel. 1 Begriffsbestimmung

Präambel. 1 Begriffsbestimmung S A T Z U N G der Gemeinde Letschin über die Erhebung und Höhe von Beiträgen für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Letschin - Kindertagesstättenbeitragssatzung - vom 30.06.2011 Präambel

Mehr

Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 51.020 Fachbereich

Mehr

- Satzung des Märkischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen - 1 Geltungsbereich

- Satzung des Märkischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen - 1 Geltungsbereich Satzung des Märkischen Kreises zur Durchführung des 23 des Gesetzes über die frühe Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz KiBiz Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Mehr

Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Waltershausen

Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Waltershausen 1 Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Waltershausen Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der

Mehr