Gleichstellungsarbeit an Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika in Deutschland. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten stellen sich vor

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1 Gleichstellungsarbeit an Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika in Deutschland Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten stellen sich vor Herausgegeben von Bärbel Miemietz unter Mitarbeit von Freya Markowis im Auftrag der Kommission Klinika der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen BuKoF

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3 Gleichstellungsarbeit an Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika in Deutschland Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten stellen sich vor Herausgegeben von Bärbel Miemietz unter Mitarbeit von Freya Markowis im Auftrag der Kommission Klinika der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen BuKoF

4 Impressum Herausgeberin: Dr. phil. Bärbel Miemietz Redaktion: Dr. phil. Bärbel Miemietz Dipl. Sozw. Freya Markowis Layout: Wibke Schimpf Druckerei: flyeralarm GmbH Umschlagfoto: Universitätsklinikum Ulm Fotos: Bodo Kremmin (Medizinische Hochschule Hannover, Pressestelle), privat Hannover Redaktionsschluss:

5 Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 I Länderberichte Bayern 12 Hessen 14 Niedersachsen 16 Nordrhein-Westfalen 18 Sachsen 20 Sachsen-Anhalt 22 Thüringen 24 II Länder- und Standortberichte Berlin. Charité-Universitätsmedizin 26 Hamburg. Medizinische Fakultät der Universität Hamburg und Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 29 Rheinland-Pfalz. Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 32 III Standortberichte Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Medizinische Fakultät 34 Universitätsklinikum Aachen 35 Ruhr-Universität Bochum Medizinische Fakultät 36 Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Medizinische Fakultät 37 5

6 Universitätsklinikum Bonn 38 Technische Universität Dresden Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus 39 Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Medizinische Fakultät 40 Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg Medizinische Fakultät und Klinikum 41 Universität Duisburg-Essen 42 Universitätsklinikum Essen 43 Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main 44 Justus-Liebig-Universität Gießen 45 Universitätsmedizin Göttingen 46 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum 47 Medizinische Hochschule Hannover 48 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Medizinische Fakultät Heidelberg 49 Friedrich-Schiller Universität Jena 50 Universität zu Köln Medizinische Fakultät 51 Universitätsklinikum Köln 52 Universität Leipzig Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum 53 6

7 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum 54 Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg 55 Philipps-Universität Marburg Fachbereich Medizin 56 Ludwig-Maximilians-Universität München Medizinische Fakultät 57 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Medizinische Fakultät 58 Universitätsklinikum Münster 59 Universitätsklinikum Regensburg 60 Universität Rostock Medizinische Fakultät 61 Universität Tübingen Medizinische Fakultät 62 Universitätsklinikum Tübingen 63 Universität Würzburg Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum 64 Weitere Adressen 65 IV Service Landkarte Hochschulmedizin. C4/W3-Professuren 69 Landkarte Hochschulmedizin. Habilitand/inn/en 70 Landkarte Hochschulmedizin. Dissertationen 71 Wichtige Internetadressen 72 7

8 8 Vorwort

9 Vorwort Die vorliegende Broschüre gibt zum ersten Mal einen Überblick über die Gleichstellungsarbeit an deutschen Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika und stellt diejenigen vor, die an dieser Arbeit besonders großen Anteil haben: die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Die Idee zu der Broschüre entstand im Juni 2008 in Leipzig während der Jahrestagung der BuKoF Kommission Klinika, also der Kommission, zu der sich die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der hochschulmedizinischen Einrichtungen innerhalb der Bundeskonferenz aller Hochschulfrauen- und Hochschulgleichstellungsbeauftragten in Deutschland zusammen geschlossen haben. Die Kommissionsmitglieder schätzen gute Vernetzung und geben diesem Thema in ihren Beratungs- und Qualifizierungsangeboten für Frauen breiten Raum. Trotzdem mussten sie feststellen, dass auch sie nicht immer wissen, an welche Kollegin an einer anderen Medizinischen Fakultät sie zum Beispiel eine sich dort hin bewerbende Wissenschaftlerin verweisen sollen oder wer die richtigen Adressatinnen sind, um bei Stellenausschreibungen der eigenen Fakultät eine gute Resonanz von externen Bewerberinnen zu erreichen. Missverständnisse sind bereits durch den Sprachgebrauch vorprogrammiert: In Frankfurt/Main gibt es z.b. eine Frauenbeauftragte für den Fachbereich und eine für das Klinikum. In Jena hat das Universitätsklinikum eine Gleichstellungsbeauftragte und die Medizinische Fakultät ebenfalls. In Regensburg betreut die Frauenbeauftragte das wissenschaftliche Personal und die Studierenden der Medizinischen Fakultät, die Gleichstellungsbeauftragte des Universitätsklinikums das nichtwissenschaftliche Personal. In Dresden gibt es dagegen für die Beschäftigen des Klinikums eine Frauenbeauftragte und für die der Fakultät eine Gleichstellungsbeauftragte. Das Sächsische Universitätsgesetz kennt nur den Gleichstellungsbeauftragten. An den baden-württembergischen Universitätsklinika setzt sich für die nichtwissenschaftlichen Beschäftigten die Beauftragte für Chancengleichheit ein. Die Broschüre ist aber mehr als ein Sprachführer und ein Adressenverzeichnis. Sie gibt vor allem einen Überblick über die Bedingungen der Gleichstellungsarbeit an den einzelnen hochschulmedizinischen Standorten. Diese Bedingungen werden von den Bundesländern mit ihren Landeshochschul- und Landesgleichstellungsgesetzen bestimmt und in der konkreten Ausge- 9

10 staltung durch die einzelnen Universitäten/Fakultäten spezifiziert. Die Unterschiede, die sich daraus ergeben, könnten größer nicht sein: In das Amt der Frauen- und/oder Gleichstellungsbeauftragten kann Bestellung oder Wahl führen. Es kann hauptamtlich oder nebenamtlich ausgeübt werden. Öffentliche Ausschreibung oder Auswahl aus dem Kreis der Beschäftigten der jeweiligen Einrichtung sind möglich. Die Wahl kann u.a. durch ein gruppenparitätisch besetztes Wahlgremium erfolgen, durch den gesamten Fachbereich oder durch alle Frauen der Fakultät. Die Amtszeit liegt zwischen zwei und fünf Jahren. Bei nebenamtlicher Tätigkeit kommen Freistellungen im Umfang von Null bis hundert Prozent vor. Die Handlungsmöglichkeiten der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten erweitern sich, wo ein ausgestattetes Büro und ein eigenes Budget mit Personal- und Sachmitteln zur Verfügung stehen, was aber keineswegs in allen Bundesländern vorgesehen ist. Bei Privatisierung eines Universitätsklinikums steht das Amt der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten zur Disposition. Bestimmte Handlungsfelder und Maßnahmen haben sich in der Gleichstellungsarbeit fest etabliert. Neben der Begleitung von Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren und einer umfangreichen Beratungstätigkeit gehört an allen Standorten inzwischen der Einsatz für eine verbesserte Versorgung mit Kinderbetreuungsangeboten zum Handlungsbereich der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten. Für Wissenschaftlerinnen, deren Förderung wegen der nach wie vor eklatanten Unterrepräsentanz von Frauen auf Professuren und in anderen Führungspositionen ein besonderes Augenmerk gilt, werden inzwischen an vielen Standorten Mentoring-Programme angeboten. Einige Fakultäten/Fachbereiche und Universitätsklinika können außerdem singuläre Maßnahmen vorweisen, denen durchaus Vorbildfunktion zu wünschen ist. So unterstützt bisher offenbar nur die Charité promovierte Wissenschaftlerinnen durch Wiedereinstiegsstipendien. An der Hamburger Fakultät wird für jede abgeschlossene Habilitation einer Frau eine Ausgleichsstelle finanziert. Die MHH wertet bei der Leistungsorientierten Mittelvergabe die Forschungsleistungen von Frauen mit dem anderthalbfachen Punktwert. Die Düsseldorfer Fakultät hat das erklärte Ziel, Lehrstuhlvertretungen gezielt an Wissenschaftlerinnen zu vergeben. Die Fakultät Erlangen-Nürnberg beteiligt die Teilnehmerinnen des Mentoring-Programms in beratender Funktion an Berufungsverfahren. Die LMU zahlt Boni an Fakultäten, die eine Frau auf eine Professur berufen. In Magdeburg ist die geschlechterspezifische medizinische Forschung in die universitätsweite Koordinierungsstelle für Frauen- und Geschlechterforschung eingebunden. Am Kölner Universitätsklinikum wird ein Mitteldienst zum Wiedereinstieg nach 10 Vorwort

11 Elternzeit erprobt. Und als Nennung singulär, obwohl das Problem ubiquitär sein dürfte: Am Universitätsklinikum Münster wird explizit geschlechtergerechter Sprachgebrauch zur Aufgabe der Gleichstellungsarbeit gemacht. Sehr herzlich gedankt sei an dieser Stelle allen Kolleginnen, die sich die Zeit genommen und der Aufgabe gestellt haben, einen oder auch zwei Texte für diese Broschüre zu verfassen. Jede von Ihnen wird diese Aufgabe angesichts der knappen Zeichenvorgabe als Zumutung empfunden haben, angesichts der schieren Menge und der Vielfalt der tagtäglich im Frauen- und Gleichstellungsbüro anfallenden Aufgaben. Besonders zu nennen sind dabei die ehrenamtlich tätigen Kolleginnen, die auch diesen Text noch zusätzlich zu ihren sonstigen Dienstaufgaben geschrieben haben. Danken möchte ich außerdem dem Medizinischen Fakultätentag für die Erlaubnis, einige Seiten der Landkarte Hochschulmedizin nachzudrucken. Damit ergibt sich eine gelungene Abrundung des hier mit Standort-, Länder- und Kombinationsartikeln gebotenen Überblicks über die Gleichstellungslandschaft der Hochschulmedizin in Deutschland. Was könnte mehr ermutigen, in den Gleichstellungsbemühungen nicht nachzulassen, als der sichtbare Beweis, dass Frauenkarrieren in der Medizin möglich sind. Deshalb gilt mein Dank last not least der Ärztlichen Direktorin der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie des Universitätsklinikums Ulm Professorin Doris Henne-Bruns für das spontan zur Verfügung gestellte Titelfoto. Geplant ist, diese Broschüre auch im Internet bereit zu stellen und dort kontinuierlich zu aktualisieren. Hannover, im April 2009 Dr. Bärbel Miemietz Sprecherin BuKoF Kommission Klinika Gleichstellungsbeauftragte Medizinische Hochschule Hannover 11

12 Bayern In Bayern gibt es fünf Universitätskliniken. Das Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München hat mit Wirkung zum 1. Juli 2003 von der Möglichkeit zur Umwandlung der Rechtsform im Rahmen eines Modellvorhabens Gebrauch gemacht. Mit Inkrafttreten des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes BayUniklinG am 1. Juni 2006 errichtete der Freistaat Bayern als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts: das Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen), das Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (Klinikum der Universität München), das Klinikum der Universität Regensburg (Universitätsklinikum Regensburg) und das Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg). Das Klinikum rechts der Isar wird nach Maßgabe des Gesetzes als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts fortgeführt. Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen verbleiben beim Freistaat Bayern. Sie gehören der Universität als Mitglieder an, der das Klinikum zugeordnet ist und werden für das Klinikum in der Krankenversorgung tätig. Die Arbeitsverhältnisse der nichtwissenschaftlichen, sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen auf das Klinikum über. Die Fakultätsfrauenbeauftragten setzen sich für das wissenschaftliche Personal und die Studierenden der Medizinischen Fakultät und Klinik ein. Der Betriebsrat ist für das nichtwissenschaftliche Personal der Klinik zuständig. Das Bayerische Hochschulgesetz BayHSchG bestimmt in Art. 4 Abs. 2 und 3, dass Frauenbeauftragte für die Hochschule vom Senat, für die Fakultät vom Fakultätsrat, aus dem Kreis des an der Hochschule tätigen wissenschaftlichen Personals gewählt werden. Fakultätsfrauenbeauftragte gehören dem Fakultätsrat und den Berufungsausschüssen als stimmberechtigte Mitglieder an. Sie sollen von ihren sonstigen dienstlichen Aufgaben entlastet werden und in angemessenem Maße Mittel zur Verfügung haben. Für den Bereich der Klinika ist die Frauenbeauftragte in der Klinikumskonferenz stimmberechtigt (Art. 11 BayUniklinG). Die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/ innen wird in Teil III, Art des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 23. Mai beschrieben. Autorin: Dr. Hela Ihloff. Adresse: Seite I Länderberichte

13 Die Bedeutung der Frauenbeauftragten ist in den letzten Jahren erheblich aufgewertet worden, besonders durch die Entscheidung, dass sie stimmberechtigte Mitglieder in Berufungsausschüssen und Findungskommissionen sind. Würzburg Erlangen Regensburg München 13

14 Hessen Das Hessische Hochschulgesetz HHG vom 05. November 2007 verpflichtet die Hochschulen die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin zu wirken (HHG, 5, 1). Bei allen Vorschlägen und Entscheidungen sind die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu berücksichtigen und bei Auswahlentscheidungen sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. Zu den Aufgaben aller Hochschulen gehört die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie mit Studium, wissenschaftlicher Qualifikation oder Beruf (HHG, 3, 4). Die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern sollen berücksichtigt werden. Die Leistungen der Hochschulen bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sollen regelmäßig bewertet und die Ergebnisse veröffentlicht werden (HHG, 3, 9). Die Frauenbeauftragten der hessischen Hochschulen werden auf Vorschlag des Senats vom Präsidium bestellt. Sie nehmen ihre Aufgaben und Befugnisse als dienstliche Tätigkeit wahr und sind frei von Weisungen (HHG 5, 3). Sie sind dem Präsidenten zugeordnet. Sie und ihre Stellvertreterin werden für sechs Jahre bestellt. In Hessen gibt es derzeit nur noch zwei Universitätsklinika. Die ehemaligen Universitätsklinika Gießen und Marburg wurden zusammengeführt und sind seit 2006 eine private Institution, an der die gleichstellungspolitischen Vorgaben des Landes Hessen nicht verbindlich sind. Die Fachbereiche der beiden Standorte sind nach wie vor bei der jeweiligen Universität angesiedelt. Das Universitätsklinikum der Stiftungsuniversität Frankfurt am Main ist eine Anstalt öffentlichen Rechts mit einem eigenen Frauenförderplan und einer eigenen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Sie arbeitet auf der Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes HGlG vom 18. Dezember 1993, das 2006 novelliert wurde. Grundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten in hessischen Hochschulen ist das HGlG. Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Die Frauenbeauftragten sind an der Aufstellung und Autorin: Marion Oberschelp. Addresse: Seite I Länderberichte

15 Änderung der Frauenförderpläne beteiligt und haben ein Widerspruchsrecht bei allen Maßnahmen, die nach ihrer Auffassung gegen das Gleichberechtigungsgesetz verstoßen (HGlG 17). Sie überwachen die Durchführung dieses Gesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG letzteres soweit es um das Verbot von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts einschließlich des Verbots von sexuellen Belästigungen geht und unterstützen die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieser Gesetze. Die hessischen Hochschulfrauenbeauftragten sind in der Bundes- und Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an (hessischen) Hochschulen vernetzt. Marburg Gießen Frankfurt am Main 15

16 Niedersachsen Das Niedersächsische Hochschulgesetz NHG (novelliert am 26. Februar 2007, erweitert am 13. September 2007) sieht bei der Beschreibung der Aufgaben der Hochschulen ( 3 Abs. 3) vor, dass diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern [fördern] und [ ] auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin [wirken] (Gleichstellungsauftrag). Sie tragen zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung bei. Außerdem heißt es in 3 Abs. 1 Satz 3, dass die Hochschulen auch andere Aufgaben übernehmen [können], soweit diese mit ihren gesetzlichen Aufgaben zusammenhängen Auf der Grundlage dieser unspektakulären Formulierung ist es den Hochschulen beispielsweise möglich, Kindertagesstätten zu betreiben. Weitere gleichstellungsrelevante Passagen des NHG beziehen sich z. B. auf die Förderung von Studierenden mit Kindern (u. a. durch die Freistellung von Studiengebühren), auf die Zusammensetzung von Kommissionen und Gremien sowie speziell auf Berufungsverfahren. Die Hochschulgleichstellungsbeauftragte ist in Niedersachsen in der Regel hauptberuflich beschäftigt. Sie hat eine Amtszeit von bis zu vier Jahren und wird vom Senat auf Vorschlag der Kommission für Gleichstellung gewählt. Stellung und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind in 42 NHG geregelt. Danach wirkt die Gleichstellungsbeauftragte auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags (der Hochschule) hin, sie ist bei der Entwicklungsplanung, bei Struktur- und Personalentscheidungen beteiligt, und sie hat weitreichende Informations-, Antrags- und Rederechte. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie nicht an fachliche Aufträge und Weisungen gebunden. Es ist niedersächsische Realität (und auch in Gleichstellungsplänen und Zielvereinbarungen festgeschrieben), dass die Hochschulgleichstellungsbeauftragte über ein voll ausgestattetes Büro und angemessene je nach Hochschule natürlich unterschiedliche Personal- und Sachmittel verfügt. Viele Gleichstellungsbeauftragte werben zusätzlich Mittel für Projekte ein. Autorin: Dr. Bärbel Miemietz. Adresse: Seite I Länderberichte

17 Die niedersächsischen Hochschulgleichstellungsbeauftragten sind in der Landeskonferenz LNHF vernetzt. Aktuell hat die LNHF in Kooperation mit der LandesHochschulKonferenz Niedersachsen und dem niedersächsischen Wissenschaftsministerium die Dialoginitiative Gleichstellung und Qualitätsmanagement gestartet. In Niedersachsen gibt es zwei hochschulmedizinische Einrichtungen: die Universitätsmedizin Göttingen UMG und die Medizinische Hochschule Hannover MHH. Beide Einrichtungen haben jeweils eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Diese sind für die Studierenden und für die im wissenschaftlichen und im nichtwissenschaftlichen Bereich Beschäftigten zuständig. Hannover Göttingen 17

18 Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen befindet sich an sieben Standorten jeweils ein Universitätsklinikum. Die früheren Medizinischen Einrichtungen der Universitäten änderten 2001 ihre Rechtsform in Anstalten des öffentlichen Rechts. Dabei wurde das nichtwissenschaftliche Personal den Universitätsklinika und das wissenschaftliche (und ärztliche) Personal den Universitäten zugeordnet. Das Landesgleichstellungsgesetz NRW von 1999 LGG und das Hochschulfreiheitsgesetz NRW von 2006 HFG, die auf die Gleichberechtigung an Hochschulen hinwirken, betonen Gender Mainstreaming als Aufgabe der Hochschulen. Der Geltungsbereich des LGG umfasst auch die Anstalten des öffentlichen Rechts, so dass ab 2001 von den Vorständen der Universitätsklinika nach vorangegangener Ausschreibung erstmals Gleichstellungsbeauftragte für das nichtwissenschaftliche Personal bestellt wurden. Die Gleichstellungsbeauftragte des Universitätsklinikums nimmt ihre Aufgaben als Angehörige der Verwaltung wahr. Sie ist frei von fachlicher Weisung und hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung. Eine Freistellung bis zur vollen regelmäßigen Arbeitszeit dient ihrer Entlastung. Hauptaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist die Unterstützung und Beratung aller Personalverantwortlichen bei der Umsetzung der im LGG verankerten Ziele: - Förderung der Gleichstellung, d.h. der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf - Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen - Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die Gleichstellungsbeauftragte ist an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen zu beteiligen. Sie kann an Besprechungen, die Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs berühren, teilnehmen, wirkt bei der Erstellung und Fortschreibung der Frauenförder- bzw. Gleichstellungspläne mit und berät Beschäftigte in Fragen der Gleichstellung. Gemäß der Satzung der Universitätsklinika gehört sie mit beratender Stimme dem Aufsichtrat an. Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität bzw. ihre Stellvertreterin in der Medizinischen Fakultät betreut die wissenschaftlich (und ärztlich) Beschäftigten der Universitätsklinika. Sie ist in der Verwaltung angesiedelt. Weisungsfreiheit und Entlastung entsprechen denen der Gleich- 18 Autorinnen: Dr. Christiane Herweg. Adresse: Seite 34 Sabine Zander. Adresse: Seite 38 I Länderberichte

19 stellungsbeauftragten der Universitätsklinika. Die Grundordnung der Hochschule regelt Wahl, Bestellung und Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen (HFG). Eine besondere Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten der Universität bzw. der Medizinischen Fakultät ist die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen Arbeit, der Entwicklungsplanung und der leistungsorientierten Mittelvergabe. Die nicht rechtzeitige Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten verschiebt die Entscheidung über eine Maßnahme bis zur Nachholung der Beteiligung. Stellt die Gleichstellungsbeauftragte die Unvereinbarkeit einer Maßnahme mit dem LGG fest, hat sie ein Widerspruchsrecht. Sie kann an allen Gremiensitzungen teilnehmen, gehört dem Fakultätsrat als stimmberechtigtes und den Berufungskommissionen als beratendes Mitglied an. Münster Bochum Duisburg-Essen Düsseldorf Aachen Köln Bonn 19

20 Sachsen Seit dem gilt in Sachsen das neue Sächsische Hochschulgesetz SächsHSG und derzeit werden von den Hochschulen die entsprechenden Grundordnungen erarbeitet. Neu im Gesetz ist, dass der Gleichstellungsbeauftragte bzw. sein Stellvertreter nach 55 SächsHSG trotz Einspruchs der Landessprecherinnen enthält der gesamte Gesetzestext ausschließlich männliche Personenbezeichnungen mit Stimmrecht im Fakultätsrat vertreten ist. Gleichstellungsbeauftragte sollen von ihren sonstigen Dienstaufgaben angemessenen entlastet werden. Ein Mindeststandard existiert nicht. Eine entsprechende Freistellung und Ausstattung liegt im Ermessen einer jeden Hochschule. In Sachsen gibt es an der Technischen Universität Dresden und der Universität Leipzig Medizinische Fakultäten. Die Zusammenarbeit der Medizinischen Fakultäten mit den entsprechenden Universitätsklinika ist in 97 SächsHSG geregelt. Die Gleichstellungsbeauftragten werden von allen Statusgruppen der jeweiligen Fakultäten für eine Dauer von bis zu fünf Jahren gewählt. In Leipzig ist die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät in Absprache mit dem Vorstand des Universitätsklinikums AöR auch für alle Beschäftigten des Klinikums zuständig. Für diese Tätigkeit ist sie insgesamt zu 50 % von ihren sonstigen Dienstaufgaben entlastet. In Dresden wird die Frauenbeauftragte des Universitätsklinikums durch den Vorstand bestellt. Sie ist zu 50% von ihren sonstigen Dienstaufgaben entlastet, die Gleichstellungsbeauftragte ist nicht freigestellt. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (u.a. Sächsisches Frauenfördergesetz von 1994, Grundordnung der jeweiligen Hochschule). Der Frauenförderplan enthält die konkreten Forderungen und Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Leitung der Medizinischen Fakultät und den Vorstand des Universitätsklinikums bei der Umsetzung des staatlich geforderten Gleichstellungsauftrags. Autorin: Dr. Monika Benedix. Adresse: Seite I Länderberichte

21 Das Tätigkeitsspektrum umfasst: - Teilnahme an Stellenbesetzungen und Berufungsverfahren - Aktivitäten zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen - Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie - Beratung und Unterstützung der Beschäftigten bezüglich gleichstellungsrelevanter Angelegenheiten - Vernetzung mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten auf Landes und Bundesebene (LaKoF Sachsen; BuKoF; BuKoF Kommission Klinika). Leipzig Dresden 21

22 Sachsen-Anhalt Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sind ehrenamtlich tätig. Sie sind auf ihren Antrag teilweise, bei Hochschulen mit mehr als 1500 Personalstellen ganz von ihren Dienstaufgaben freizustellen. [Sie] und [ihre] Stellvertretung werden von den weiblichen Mitgliedern der Hochschule für zwei Jahre gewählt. Sie nehmen auch die Aufgaben und Rechte der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten entsprechend 15 des Frauenfördergesetzes wahr und arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche zusammen. ( 72 Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt HSGSA) Die teilweise freigestellten Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultäten (Fachbereiche) und ihre Stellvertreterinnen werden von den weiblichen. Beschäftigten der Fakultät für zwei Jahre gewählt. In Sachsen-Anhalt befindet sich an den Standorten Magdeburg und Halle jeweils ein Universitätsklinikum. Die ehemaligen Medizinischen Einrichtungen der Universitäten wurden im Januar 2006 zu Anstalten des öffentlichen Rechts mit einem eigenständigen Vorstand. Die Zuordnung des wissenschaftlichen und des nichtwissenschaftlichen Personals erfolgt entsprechend dem Hochschulmedizingesetz Sachsen-Anhalt HMGSA. Für die Beschäftigten der Medizinischen Fakultät ist die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät zuständig, für die Beschäftigten des Klinikums die Gleichstellungsbeauftragte des Klinikums. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultät ergeben sich u.a. aus dem Frauenfördergesetz Sachsen-Anhalts und den Grundordnungen der Hochschulen gemäß HSGSA. Sie sind Mitglied der Gleichstellungskommission der Universität und beratendes Mitglied im Fakultätsrat, nehmen an den Berufungsverfahren teil und geben, den Vorschriften des Hochschulgesetzes entsprechend, ein schriftliches Votum zu Berufungsvorschlägen ab. Die Gleichstellungsbeauftragten der Universitätsklinika und ihre Stellvertreterinnen werden von den weiblichen Beschäftigten der Klinika für vier Jahre gewählt und teilweise freigestellt. Sie nehmen ihre Aufgaben frei von fachlicher Weisung wahr und haben ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung. Sie unterstützen die Universitätsklinika bei der Umsetzung des Frauenfördergesetzes sowie bei allen Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben. Autorin: Brigitte Zimmermann. Adresse: Seite I Länderberichte

23 Dies gilt insbesondere für: - die Förderung der Gleichstellung, d.h. die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern, im Beruf - den Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen - die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie - die Aufstellung und Umsetzung des Frauenförderplans - die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Universitätsklinika und Medizinischen Fakultäten in Fragen der Gleichstellung - die regelmäßige Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an der BuKoF Kommission Klinika. Magdeburg Halle 23

24 Thüringen Das einzige Universitätsklinikum Thüringens ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena und untersteht der Rechtsaufsicht des Landes. Für die Gleichstellungsarbeit am Klinikum gilt 6 des Thüringer Hochschulgesetzes THG sowie das Thüringer Gleichstellungsgesetz. Die Gleichstellungsbeauftragten der Thüringer Hochschulen können an den Beratungen der Hochschulräte mit Rederecht teilnehmen. Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten LaKoF ist im Gesetz als Organ verankert, das die Belange der Gleichstellung an Thüringer Hochschulen gegenüber dem Thüringer Kultusministerium TKM vertritt. 8 THG regelt, dass bei der Evaluation der Arbeit der Hochschulen die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages ein wichtiger Bestandteil ist. Entsprechend 12 THG sollen in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Universitäten messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen festgelegt werden, auch um die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags sicher zu stellen. Für die Verteilung der Haushaltsmittel auf die Thüringer Hochschulen gilt das Modell LUBOM-Thüringen (Leistungs- und belastungsorientierte Verteilung und Zuweisung der Personalmittel und der Mittel für Lehre und Forschung). Bei der Verteilung der Sachmittel werden 25 % nach der Zahl des wissenschaftlichen Personals und 10 % nach abgeschlossenen Promotionen, Habilitationen und der Zahl der Juniorprofessuren verteilt hier werden Frauen jeweils doppelt gewichtet. An Thüringer Hochschulen sowie am Klinikum gibt es nur Gleichstellungsbeauftragte, die aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Professorinnen der Hochschule kommen und vom Senat für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Es gibt keine verbindlichen Regelungen zu ihrem Stimmrecht im Senat sowie zu ihrer Freistellung und der materiellen Ausstattung der Gleichstellungsbüros. An der FSU Jena ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte zu 50 % von ihren sonstigen Dienstaufgaben freigestellt. Die dezentralen Gleichstellungsbeauf- 24 Autorin: Dipl.-Ing. Silke Augustin. Gleichstellungsbeauftragte TU Ilmenau Landessprecherin Thüringen. Gleichstellungsbüro Helmholtzring Ilmenau. Tel.: / silke.augustin@tu-ilmenau.de I Länderberichte

25 tragten werden nicht freigestellt. Dies gilt auch für die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät und die Gleichstellungsbeauftragte des Klinikums. Details zur Wahl sowie zu den Rechten der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten regeln die Grundordnungen. Es gibt keine für Thüringen einheitlichen Regelungen. Alle finanziellen Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen bzw. für Frauen- und Geschlechterforschung wurden 2008 vom TKM gestrichen. Die bisherigen Landesmittel in Höhe von ca Euro werden in vollem Umfang zur Kofinanzierung des Professorinnenprogramms eingesetzt. Zur Ausgestaltung der Finanzierung für das Jahr 2009 laufen Verhandlungen zwischen der Landesrektorenkonferenz, der LaKoF sowie dem TKM. Jena 25

26 Berlin Charité-Universitätsmedizin Die Gleichstellungsarbeit an der Charité-Universitätsmedizin Berlin ist im Berliner Hochschulgesetz BerlHG, dem Landesgleichstellungsgesetz LGG und dem Berliner Universitätsmedizingesetz UniMedG geregelt. Zentrales Netzwerk der Hochschulfrauenbeauftragten Berlins ist die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Berliner Hochschulen LaKoF. Außerdem nehmen die Frauenbeauftragten der Charité an den internen Treffen der Frauenbeauftragten der Freien Universität Berlin FU und der Humboldt Universität zu Berlin HU teil. Die Charité ist der Zusammenschluss der früheren Medizinischen Fakultäten der HU Berlin und der FU Berlin, hat aber als Gliedkörperschaft öffentlichen Rechts weitgehende Eigenständigkeit. In politischen Netzwerken wie der LaKoF wird die Charité als Universität betrachtet. Die gewählten Frauenbeauftragten sind für die Belange aller Beschäftigten und Studierenden an der Charité zuständig. Organisatorisch sind sie beim Vorstand der Charité angesiedelt. Sie haben in Gremien Informations-, Rede- und Antragsrecht, aber meistens kein Stimmrecht. In Berufungsverfahren werden sie von Anfang an beteiligt und geben bei Abschluss des Verfahrens immer eine schriftliche Stellungnahme ab. Laut der genannten Gesetze gibt es an Berliner Hochschulen bislang lediglich Frauenbeauftragte. Durch einen Antrag beim Vorstand der Charité wurde die Berufsbezeichnung auf Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erweitert. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden durch ein Wahlgremium von je zwei Frauen der vier Statusgruppen gewählt. Die hauptamtliche zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wird für vier Jahre gewählt. Die Ausschreibung erfolgt intern und extern. Die stellvertretende zentrale und die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und deren Vertreterinnen werden alle zwei Jahre mit einer internen Ausschreibung durch das Wahlgremium gewählt. 26 II Länder- und Standortberichte

27 Die stellvertretende zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wird zu 50 %, die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden zu 100 % und die stellvertretenden dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bis zu 25 % freigestellt. Die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterin und die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten verfügen über eigene Büroräume. Die Vertreterinnen der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nutzen die Büroräume mit. Die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte verfügt über ein Sekretariat, die dezentralen Frauenund Gleichstellungsbeauftragten haben gemeinsam eine Sekretariatsstelle. Gender Mainstreaming ist im Unternehmenskonzept verankert, wird aber hauptsächlich durch die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Umstrukturierungsprozessen durch ein entwickeltes Konzept gewährleistet und durch fortwährende Aktivitäten in den Gremien und Kommissionen implementiert. Über den Frauenförderplan, an v. l.: Susanne Rehse, Jutta Laser, Kirsten Metscher, Christine dem die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aktiv Lydia Wintergrün Kurmeyer, Sabine Barleben, Gerlinde Hoherz, Martina Gehres, beteiligt sind, wurde das Lydia Rabinowitsch-Stipendium zum Wiedereinstieg nach der Familienphase für Wissenschaftlerinnen initiiert. Seit 1999 besteht das Rahel Hirsch Stipendium. Im Auftrag der Medizinischen Fakultät der Charité-Universitätsmedizin Berlin werden junge Wissenschaftlerinnen gefördert, bei denen zeitnah der Abschluss der Habilitation zu erwarten ist. Seit 2004 wird darüber hinaus das interne Mentoringprogramm der Charité für Nachwuchswissenschaftlerinnen durchgeführt. 27

28 Daneben gibt es Stipendien für promovierte Wissenschaftlerinnen, die aus dem Berliner Programm für Chancengleichheit gefördert werden, sowie zahlreiche Seminar- und Coaching- Angebote der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Zur Vernetzung der Nachwuchswissenschaftlerinnen untereinander wurde die so genannte Rotunda Habilis ins Leben gerufen: zwei- bis dreimal pro Semester lädt die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte alle Habilitandinnen ein, um themenzentriert mit Referentinnen oder Referenten über die Karrieremöglichkeiten in der medizinischen Wissenschaft für Frauen zu diskutieren und sich über die eigenen Erfahrungen in diesem Bereich auszutauschen. Seit 2007 hat die Charité als erstes und bislang einziges Unternehmen bundesweit beide Auditierungsprozesse der Hertie-Stiftung durchlaufen und die entsprechenden Zertifikate erhalten. Sowohl in der Fakultät als auch im Klinikum werden in der Folge Maßnahmen umgesetzt, die helfen, die Charité familiengerechter zu gestalten. 28 Christine Kurmeyer (Autorin). Zentrale Frauenbeauftragte Charitéplatz Berlin. Tel: 030/ Fax: 030/ II Länder- und Standortberichte

29 Hamburg Medizinische Fakultät der Universität Hamburg und Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf An der Medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) der Universität Hamburg werden die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin angeboten. Das UKE ist eine rechtsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts und eine Gliedkörperschaft der Universität Hamburg. Die Grundlagen für die Gleichstellungsarbeit am Standort Hamburg ergeben sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG), dem UKE-Gesetz und dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG). Nach 14 des LGG können die Dienststellen weibliche Beschäftigte als Frauenbeauftragte benennen. Die bestellte Frauenbeauftragte setzt sich für die Belange des nichtwissenschaftlichen Personals ein. Ihre Stelle ist dem Kaufmännischen Direktor des Klinikums zugeordnet. Die Stelle ist seit August 2008 vakant. Das HmbHG formuliert in 3 Abs. 4 den Gleichstellungsauftrag der Hochschule. Für die Medizinische Fakultät ist eine Gleichstellungsbeauftragte nach 9 Abs. 4 UKEG, sowie 91 Abs. 2 Nr. 7 HmbHG; in Verbindung mit den maßgeblichen Satzungen der Universität Hamburg, durch den Fakultätsrat zu wählen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät und ihr Team, bestehend aus zwei Stellvertreterinnen, der Frauenreferentin und einer Verwaltungskraft, setzen sich für die Interessen des wissenschaftlichen Personals und der Studierenden ein. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden von der Frauenkonferenz bestehend aus den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen der Fakultät vorgeschlagen und vom Fakultätsrat für zwei Jahre gewählt. Die Amtsträgerinnen haben in allen Gremien Informations-, Rede- und Antragsrecht. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen erhalten zusammen eine Stellenkompensation von mindestens 75 % einer Stelle für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin. Die Stellen der Frauenreferentin für die Medizinische Fakultät (100 %) und der Verwaltungskraft (50 %) sind dem Dekanat zugeordnet. Das Gleichstellungsteam verfügt über eigene Büro- und Beratungsräume. 29

30 vl. Dr. Heidrun Lauke-Wettwer, Elke Mätschke, Prof in Dr. Ursula Platzer, Prof in Dr. Hertha Richter-Appelt Zu den originären Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört die Begleitung der Berufungsverfahren. Sie ist vom Bedarfsprüfungsverfahren bis zum Abschluss der Liste an den Berufungsverfahren beratend beteiligt und gibt eine Stellungnahme zur Verabschiedung der Liste ab. Die Medizinische Fakultät und der Akademische Senat der Universität Hamburg beschließen den Gleichstellungsplan der Medizinischen Fakultät für jeweils 5 Jahre. Der Dekan oder die Dekanin sind beauftragt, im Vorstand für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Der Plan sieht die Verankerung von Gender Mainstreaming in Entscheidungsprozessen vor. Der dritte Gleichstellungsplan ( ) sieht u.a. die mittel- und langfristige Erhöhung des Frauenanteils der Wissenschaftlerinnen vor. Und zwar durch - Karriereplanung im Hinblick auf eine Wissenschaftskarriere für Studentinnen - Ausbau der Personalentwicklungsmaßnahmen für Wissenschaftlerinnen - Gezielte Nachwuchsförderung vor und nach der Habilitationsphase - Erhöhung des Frauenanteils bei der Neubesetzung von Professuren. Weitere Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit sind: - Verbindung von organisations- und personengebundenen Fördermaßnahmen - Verknüpfung von Fördermaßnahmen mit einem verlässlichen Konzept zur Vereinbarung von Beruf/Studium und Familie 30 Prof in Dr. Ursula Platzer (Autorin). Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät Elke Mätschke. Frauenreferentin der Medizinischen Fakultät Martinistraße Hamburg. Tel.: 040/ Fax: 040/ platzer@uke.uni-hamburg.de. maetschke@uke.uni-hamburg.de II Länder- und Standortberichte

31 - Entwicklung eines Wiedereinstiegskonzeptes für Wissenschaftlerinnen - Neubewertung der klinischen Arbeitsplätze im Hinblick auf Mutterschutzbestimmungen. Das im Oktober 2008 etablierte MENTORING-Programm für Wissenschaftlerinnen an der Medizinischen Fakultät trägt zur gezielten Nachwuchsförderung bei. Ein herausragendes Anreizsystem zur Förderung der Habilitation von Frauen sind Ausgleichstellen. Die jeweilige Klinik oder das Institut erhält für jede abgeschlossene Habilitation einer Frau für zwei Jahre eine halbe Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen-Stelle zusätzlich. Diese Stelle dient der Qualifizierung einer weiteren Nachwuchswissenschaftlerin und wird aus dem Forschungsförderungsfonds Frauenförderung der Medizinischen Fakultät finanziert. Im Jahr werden durchschnittlich 17 halbe Stellen finanziert erreichte das UKE den zweiten Platz im bundesweiten Ranking zur Chancengleichheit an Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika. 31

32 Rheinland-Pfalz Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Mit Beginn des Jahres 2009 trat in Rheinland-Pfalz das neue Universitätsmedizingesetz UMG in Kraft. Mit diesem Gesetz sind der Fachbereich Medizin der Johannes Gutenberg- Universität Mainz und das Universitätsklinikum in einer Körperschaft öffentlichen Rechts als Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zusammengeführt worden und bleiben durch die so genannte doppelte Integration hochschulrechtlich wie auch organisationsrechtlich mit der Universität eng verbunden. Für die Gleichstellungsarbeit und Frauenförderung in der Universitätsmedizin gelten die 8 Abs. 2 Ziffer 3 sowie 24 Abs. 5 und 32 des Universitätsmedizingesetzes, das Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz sowie die entsprechenden Paragraphen des Hochschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz HochSchG. Zudem gibt es einen Frauenförderplan für das (ehemalige) Klinikum, einen Frauenförderplan des (ehemaligen) Fachbereichs Medizin der Universität sowie einen Rahmenplan zur Frauenförderung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Silke Paul (Autorin). Frauenbeauftragte der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Frauenbüro Saarstraße Mainz. Tel.: 06131/ Fax.: 06131/ frauenbuero@verwaltung.uni-mainz.de. Antje Schlehenbecker. Gleichstellungsbeauftragte für nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße Mainz. Tel.: 06131/ antje.schlehenbecker@verwaltung.klinik.uni-mainz.de apl. Prof. Dr. rer. nat. et med. habil. Ellen Ildicho Closs. Gleichstellungsbeauftragte für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen. Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz closs@mail.uni-mainz.de 32 PD Dr. rer. nat. et med. habil. Cornelia Dietrich. cdietric@mail.uni-mainz.de Univ.-Professorin Dr. Annerose Keilmann. keilmann@kommunikation.klinik.uni-mainz.de Ausschuss für Chancengleichheit der Universitätsmedizin II Länder- und Standortberichte

33 Aufgrund der Aktualität des Zusammenschlusses und der noch nicht abschließend geklärten konkreten Ausgestaltung der Zuständigkeiten im Kontext Gleichstellung und Frauenförderung, sind noch einige Fragen offen. Die genannten Ansprechpartnerinnen stehen bei weiterem Informationsbedarf zur Verfügung. Mainz 33

34 Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Medizinische Fakultät Die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät unterstützt diese bei der Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte entsprechend dem LGG. Sie ist Ansprechpartnerin für die wissenschaftlichen/ärztlichen Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung und als solche bei allen personellen und organisatorischen Entscheidungen zu beteiligen. Ihre Hauptaufgabe ist die Mitarbeit in den zahlreichen Berufungskommissionen der Fakultät. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Umsetzung des Gender-Aspektes in der Studienordnung. Die Gleichstellungsbeauftragte unterhält ein Netzwerk von Frauen in Leitungspositionen am Universitätsklinikum. Die Medizinische Fakultät finanziert ihre berufliche Entlastung. v.l.: Dr. Christiane Herweg, Marlies Diepelt Die Medizinische Fakultät fördert gezielt Wissenschaftlerinnen/Ärztinnen und Medizinstudentinnen durch Mentoring-Programme (TAN- DEMplusMED/TANDEMmed). Zusätzlich werden jährlich zwei Habilitationsstipendien mit einer Laufzeit von drei Jahren einschließlich der Teilnahme am Mentoring-Programm und einer finanziellen Unterstützung auch zur Kinderbetreuung ausgeschrieben wurde an der Medizinischen Fakultät im Rahmen der Exzellenz-Initiative der RWTH der Lehrstuhl für Neuropsychologische Geschlechterforschung eingerichtete, der mit einer Professorin besetzt ist. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern, arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät mit der des Universitätsklinikums an der Entwicklung eines flexiblen Kinderbetreuungsmodells. Sie wird in ihrer Arbeit von den Personalräten unterstützt. 34 Dr. Christiane Herweg (Autorin). Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der RWTH Aachen Pauwelsstraße Aachen. Tel.: 02 41/ Marlies Diepelt. Gleichstellungsbeauftragte der RWTH Aachen Templergraben Aachen. Tel.: 02 41/ Fax: 02 41/ III Standortberichte

35 Universitätsklinikum Aachen Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten des Universitätsklinikum ist es, die Betriebsleitung bei der Umsetzung der Vorgaben des nordrheinwestfälischen Landesgleichstellungsgesetzes LGG zu unterstützen. Für ihre Tätigkeit ist sie im vollen Umfang freigestellt. Sie beteiligt sich an Strategieworkshops und Arbeitsgruppen zu Themen wie z.b. Verbesserung der Kinderbetreuung am UKA und flexible Arbeitszeitmodelle. Außerdem ist sie an allen Stellenbesetzungsverfahren beteiligt. Sie unterstützt und begleitet die Beschäftigten bei Konflikten am Arbeitsplatz (Mobbing). Sie berät u.a. in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Karriereplanung. Sie organisiert und bietet Seminare/Workshops an zu Themen der persönlichen und beruflichen Weiterbildung z.b. Rhetorik, Stimmtraining oder Selbstbehauptungsstrategien. Hierzu werden regelmäßig Bedarfsabfragen durchgeführt. In Kooperation mit der Gleichstellungsstelle der RWTH Aachen erfolgt die Durchführung des jährlichen Girls Day Mädchen-Zukunftstag und die Organisation von Ferienfreizeiten für Kinder von Beschäftigten der RWTH und des Universitätsklinikums. Regelmäßig finden Sprechstunden des Eltern-Service-Büros der RWTH in den Räumen der Gleichstellungsstelle im UKA statt. v.l.: Andrea Münch, Marlies Diepelt, Rita Winkels Die Betriebskindertagesstätte ist mit 53 Plätzen für die Betreuung von Kindern im Alter von ein bis zehn Jahren ganzjährig geöffnet. Hier ist eine Erhöhung der Plätze vorgesehen. Für das Jahr 2009 ist außerdem die Einrichtung einer offenen Kinderbetreuung geplant, die die Möglichkeit der kurzfristigen Betreuung sicherstellt. Dieses Angebot richtet sich an alle Eltern (Beschäftigte, Studierende, Besucher/innen, etc.). Marlies Diepelt (Autorin). Gleichstellungsbeauftragte des Universitätsklinikums Aachen Pauwelsstraße Aachen. Tel.: 02 41/ Fax: 02 41/

36 Ruhr-Universität Bochum Medizinische Fakultät Der Rahmenplan zur Gleichstellung an der Ruhr-Universität Bochum ist 2005 in Kraft getreten und soll dazu beitragen, Bedingungen zu schaffen, die eine echte Chancengleichheit für beide Geschlechter ermöglichen. Neben der Gleichstellungsbeauftragten der Ruhr-Universität werden dezentrale Gleichstellungsbeauftragte gewählt, die Gleichstellungsmaßnahmen in den Fakultäten umsetzen. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultät beinhalten die Stellungnahme bei der Verabschiedung der Gleichstellungspläne der Fakultät, die Kontrolle und Unterstützung ihrer Umsetzung sowie Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen und zur Einstellung von Personal. Zur Karriereförderung der Frauen an der Medizinischen Fakultät wurden spezifische Maßnahmen in das Gleichstellungskonzept eingebracht. Dazu gehören die Anbindung an das mentoring3-konzept (Kooperationsprojekt der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen) für naturwissenschaftliche Doktorandinnen und die Implementierung eines Mentoring Programms für promovierte Wissenschaftlerinnen. In Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Interne Fortbildung und Beratung wurde das Mentoring-Programm für promovierte Wissenschaftlerinnen an der Medizinischen Fakultät (Campus und Universitätskliniken) entwickelt. Durch das Mentoring wird die für die wissenschaftliche Karriere entscheidende Phase der Habilitation/Facharztausbildung begleitet, so dass ein nachhaltiger Effekt auf die Zahl der Frauen in Führungspositionen an der Medizinischen Fakultät erwartet wird. 36 Prof in Dr. Katrin Marcus/Prof in Dr. Carola Meier (Autorin). Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät. Medizinische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum Universitätsstraße Bochum Dekanat der Medizinischen Fakultät. Tel.: 02 34/ III Standortberichte

37 Rheinische Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn Medizinische Fakultät Die Gleichstellungsbeauftragte der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität ist für das wissenschaftliche/ärztliche Personal der Medizinischen Fakultät zuständig. Den Schwerpunkt der Tätigkeit in der Medizinischen Fakultät bildet die Begleitung von Berufungsverfahren, da Professorinnen sowohl in den vorklinischen als auch den klinischen Fächern deutlich unterrepräsentiert sind. An den universitären, vom Gleichstellungsbüro koordinierten Maßnahmen im Rahmen des Maria von Linden-Programms zur Förderung von Nachwuchswissenschafterlinnen sind Medizinerinnen aller Qualifikationsstufen außerordentlich stark beteiligt. Der intensive Dialog über strukturelle Barrieren, die Wissenschaftlerinnen in der Medizin zu überwinden haben, findet im Austausch mit der Gleichstellungsbeauftragten und den Teilnehmerinnen auch im Rahmen des Programms statt. Einzelfallberatungen von Medizinerinnen aller Qualifikationsstufen gehören zum Alltag des Gleichstellungsbüros. Das Problem der fehlenden Kinderbetreuungsplätze, vor allem für die unter dreijährigen Kinder, sowie die starken Überbelastungen im klinischen Alltag und die daraus resultierende fehlende Zeit für Forschungstätigkeit sind dabei Kernthemen. Die Gleichstellungsbeauftragte berät zum Thema finanzielle Unterstützung der wissenschaftlichen Karriere vor allem während der Habilitationsphase. Mit dem Dekan der Fakultät findet ein regelmäßiger Austausch über Fort- oder Rückschritte der Gleichstellung in der Fakultät statt. Die Medizinische Fakultät beteiligt sich finanziell an den universitären Förderprogrammen zur Gleichstellung. Ursula Mättig (Autorin). Gleichstellungsbeauftragte der Universität Konviktstraße Bonn. Tel.: 02 28/ Fax: 02 28/

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