2. wo und wie oft dabei die festgelegten Grenzwerte überschritten wurden;
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- Silke Martin
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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr Maßnahmenpakete zur Luftreinhaltung in baden-württembergischen Städten Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Messwerte für Stickoxid und Feinstaub in Reutlingen, Heilbronn, Backnang, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Mühlacker, Ravensburg, Herrenberg, Tübingen, Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Pleidelsheim, Mannheim, Heidenheim an der Brenz und Kuchen im Jahr 2016 und 2017 entwickelt haben; 2. wo und wie oft dabei die festgelegten Grenzwerte überschritten wurden; 3. welche Maßnahmen sie konkret zur Reduktion der Stickoxidwerte in Reut - lingen, Heilbronn, Backnang, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Mühlacker, Ravensburg, Herrenberg, Tübingen, Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Pleidelsheim, Mannheim, Heidenheim an der Brenz und Kuchen vorschlägt; 4. in welchem Zeitraum die in Ziffer 3 genannten Maßnahmen jeweils umgesetzt werden sollen; 5. inwiefern sie zur Erreichung der Grenzwerte beabsichtigt, in den in Ziffer 1 genannten Städten Luftreinhaltepläne zu erstellen oder fortzuschreiben; 6. bis wann sie beabsichtigt, ihre jeweiligen Maßnahmen der Öffentlichkeit in den in Ziffer 1 genannten Städten vorzulegen; 7. inwiefern sie bei möglichen Klagen der Deutschen Umwelthilfe in diesen Städten beabsichtigt, Vergleiche ähnlich dem in Stuttgart mit den Klägern am Neckartor abzuschließen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 8. inwiefern sie beabsichtigt, für die in Ziffer 1 genannten Städte ähnlich wie in Stuttgart Zehn-Punkte-Programme zur Luftreinhaltung in Millionenhöhe anzukündigen Stoch, Gall, Rivoir und Fraktion Begründung Nicht nur in Stuttgart, sondern auch in Reutlingen, Heilbronn, Backnang, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Mühlacker, Ravensburg, Herrenberg, Tübingen, Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Pleidelsheim, Mannheim, Heidenheim an der Brenz und Kuchen werden die Grenzwerte für Stickoxid überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits weitere Klagen angekündigt. Vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Schadstoffreduktion zu ergreifen und zeitnah der Öffentlichkeit vorzustellen. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 Nr /304 nimmt das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. wie sich die Messwerte für Stickoxid und Feinstaub in Reutlingen, Heilbronn, Backnang, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Mühlacker, Ravensburg, Herrenberg, Tübingen, Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Pleidelsheim, Mannheim, Heidenheim an der Brenz und Kuchen im Jahr 2016 und 2017 entwickelt haben; 2. wo und wie oft dabei die festgelegten Grenzwerte überschritten wurden; Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) sind die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub PM 10 nach EU-Richtlinie 2008/50/EG festgelegt. Die Grenzwerte sind in Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2) und Feinstaub PM 10 nach 39. BlmSchV *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 2
3 Nachfolgend sind die entsprechenden Messwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub PM 10 der genannten Städte aufgeführt. Die Messwerte stammen aus den Jahren 2015 und Die endgültigen Messwerte für das Jahr 2017 liegen erst nach Ablauf des Jahres und abschließender Validierung vor. Die mit der Farbe rot hinterlegten Messwerte zeigen Grenzwertüberschreitungen an, grün hinterlegte Werte zeigen eine Grenzwerteinhaltung an und für grau hinterlegte Felder sind keine Messungen vorgenommen worden. Dies ist dann der Fall, wenn von einer dauerhaften Einhaltung des Grenzwertes ausgegangen werden kann. In Tabelle 2 sind die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) dargestellt. Der Jahresmittelwert von 40 µg/m³ für Stickstoffdioxid wird in keiner der aufgeführten Städte flächendeckend eingehalten. Lediglich an den Messstationen, welche die Belastung des städtischen Hintergrunds messen, wird der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten. Tabelle 2: Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid in μg/m³ der ausgewählten Städte Tabelle 3 stellt die Messwerte für die Anzahl der Überschreitungsstunden des 1-Stundenmittelwertes für Stickstoffdioxid dar. In keiner der genannten Städte wird der 1-Stundenmittelwert in Höhe von 200 µg/m³ öfter als die zulässigen 18-Mal im Kalenderjahr überschritten. Tabelle 4 stellt die Jahresmittelwerte für Feinstaub PM 10 dar. Dieser liegt in allen aufgeführten Städten unterhalb des Grenzwertes von 40 µg/m³ im Jahresmittel. 3
4 Tabelle 3: Anzahl der Überschreitungsstunden des 1-Stundenmittelwertes von Stickstoffdioxid Tabelle 4: Jahresmittelwert für Feinstaub PM 10 der genannten Städte Tabelle 5 zeigt die Anzahl der Überschreitungstage des Tagesmittelwertes für Feinstaub PM 10. In keiner der genannten Städte werden die zulässigen 35-Überschreitungstage im Kalenderjahr überschritten. 4
5 Tabelle 5: Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelwertes von Feinstaub PM welche Maßnahmen sie konkret zur Reduktion der Stickoxidwerte in Reutlingen, Heilbronn, Backnang, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Mühlacker, Ravensburg, Herrenberg, Tübingen, Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Pleidelsheim, Mannheim, Heidenheim an der Brenz und Kuchen vorschlägt; 4. in welchem Zeitraum die in Ziffer 3 genannten Maßnahmen jeweils umgesetzt werden sollen; Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Alle Regierungspräsidien in Baden-Württemberg arbeiten intensiv an Luftreinhaltemaßnahmen in den betroffenen Städten und Gemeinden. Hierbei gilt es, das Potenzial von Maßnahmen wie die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten, Förderung der Elektromobilität, die Nachrüstung oder Erneuerung der Busflotte, die Schaffung von Fahrradspuren oder die intelligente Verkehrssteuerung zu nutzen. Bereits umgesetzte Maßnahmen umfassen bspw.: Schrittweise Verschärfung der Umweltzonen in 28 Städten in Baden-Württemberg. Die Einfahrt in alle baden-württembergischen Zonen ist nur noch mit einer grünen Plakette gestattet, Lkw-Durchfahrtverbote und Lkw-Umleitungskonzepte, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Maßnahmen zur Verkehrsverstetigung, z. B. grüne Welle, Koordinierung von Lichtsignalanlagen, Einbahnstraßenund Abbiegeregelungen, Freigabe von Bus- und Sonderspuren, Parkraummanagement, z. B. durch Anpassung der Parkgebührenhöhe, Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge, Reduzierung des Parksuchverkehrs durch Parkleitsysteme, Förderprogramme zur Beschaffung emissionsarmer Fahrzeuge, z. B. Busförderung/Ersatzbeschaffung von Bussen mit Euro-VI-Standard, Lastenräder-Förderung, Förderung von Elektrofahrzeugen von bspw. Liefer- und Paketdiensten, Beschränkung der Emissionen von Baumaschinen in den Luftreinhaltegebieten Ludwigsburg, Markgröningen, Reutlingen, Stuttgart und Tübingen. 5
6 Beschränkung der Emissionen aus kleinen und mittleren Feuerungsanlagen in Stuttgart, welche zur Heizung der von Räumlichkeiten nicht unabdingbar sind ( Komfortkamine ), Bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen zur Verminderung der Luftbelas - tung und Schaffung emissionsarmer Straßenräume z. B. durch Bussonderstreifen und Fahrradstreifen. Weiterhin werden auch Verkehrsverbote geprüft und die Auswirkungen der Einführung einer neuen blauen Plakette untersucht. Das weitere Vorgehen hierbei hängt von der Einführung einer neuen blauen Plakette in der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) durch die Bundesregierung oder von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart sowie die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ab. Die Landesregierung zielt darauf ab, Verkehrsverbote durch andere wirksame Maßnahmen zu vermeiden Aktuell liegt die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen vor. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wurde bereits begonnen. Die 4. Fortschreibung enthält folgende Maßnahmen: Iterative Verkehrsreduzierung in der Lederstraße/Streckenzug B 312 alt beispielsweise durch Geschwindigkeitsbegrenzungen und Zuflussdosierungen über Ampelschaltungen Lkw-Durchfahrtsverbot (Lieferverkehr Innenstadt frei) Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf zwei innerstädtischen Straßenabschnitten auf 50 km/h Förderung des Umweltverbundes durch ein Stadtbuskonzept und die Förderung Rad-/Fußverkehr Abgasnorm Euro VI/Elektrifizierung Busse in der Lederstraße Parkraumbewirtschaftung/-management Förderung Elektromobilität Car Sharing und multimodale Mobilitätspunkte Betriebliches Mobilitätsmanagement Regionalstadtbahn Neckar-Alb Weitere optionale Maßnahmen sind, sofern die Grenzwerte nicht eingehalten werden: blaue Umweltzone Reutlingen ab 1. Januar 2020 Betriebsbeschränkungen für Komfortkamine. 5. inwiefern sie zur Erreichung der Grenzwerte beabsichtigt, in den in Ziffer 1 genannten Städten Luftreinhaltepläne zu erstellen oder fortzuschreiben; 6. bis wann sie beabsichtigt, ihre jeweiligen Maßnahmen der Öffentlichkeit in den in Ziffer 1 genannten Städten vorzulegen; Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Umsetzung der unter Frage 3 und 4 genannten Maßnahmen kann in den meis - ten Fällen unabhängig von der Aufstellung oder Fortschreibung eines Luftreinhalteplans erfolgen. Derzeit wird in Workshops erarbeitet, welche Maßnahmen auch im Lichte des Fonds Nachhaltige Mobilität für die Stadt zur Verbesserung der Luftqualität möglichst zeitnah ergriffen werden können. Sofern Grenzwertüberschreitungen fortbestehen, werden die Luftreinhaltepläne fortgeschrieben. 6
7 7. inwiefern sie bei möglichen Klagen der Deutschen Umwelthilfe in diesen Städten beabsichtigt, Vergleiche ähnlich dem in Stuttgart mit den Klägern am Neckartor abzuschließen; Im April 2016 hatte sich das Land in einem Vergleich verpflichtet, falls rechtlich möglich, am Neckartor die Verkehrsbelastung an Tagen mit Schadstoffalarm um mindestens 20 Prozent zu verringern. Ziel dabei ist die Reduzierung insbesondere der Feinstaubwerte (PM 10 ) am Neckartor auf die zulässigen Grenzwerte. Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) betreffen hingegen die flächendeckende Grenzwertüberschreitungen von Stickstoffdioxid (NO 2 ). Die Frage, ob auch in anderen Fällen ein Vergleich abgeschlossen wird, hängt von den spezifischen Randbedingungen ab, sodass hierzu vorab keine Festlegung erfolgen kann. 8. inwiefern sie beabsichtigt, für die in Ziffer 1 genannten Städte ähnlich wie in Stuttgart Zehn-Punkte-Programme zur Luftreinhaltung in Millionenhöhe anzu - kündigen. Die Landesregierung beabsichtigt zum jetzigen Zeitpunkt keine Umsetzung eines Zehn-Punkte-Programmes, weder für Stuttgart noch für weitere Kommunen in Baden-Württemberg. Im Haushaltsplan 2018/2019 ist nach dem derzeitigen Verfahrensstand eine Haushaltsposition Nachhaltige Mobilität für die Stadt mit einem Haushaltsansatz von jeweils 10 Mio. Euro für 2018 und 2019 vorgesehen. Die Mittel sollen den baden-württembergischen Kommunen mit deutlichen Grenzwertüberschreitungen zu Gute kommen. Hermann Minister für Verkehr 7
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