Amtsblatt gegründet 1746

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1 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 49/50, 13. Dezember 2013, Seite 280 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Änderung der Verbandssatzung des Abfallzweckverbandes Augsburg Widmung von Straßen und Wegen Jahresabschluss zum der Stadtentwässerung Augsburg gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Sieglindenstr. 10 Gunterstr /2 Landsbergerstr. 45 Orleansstr. 5 Ablauf der Ruhefristen an Reihengräbern in den Friedhöfen der Stadt Augsburg Herausgegeben und gedruckt von der Verantwortlich für Bekanntmachungen: Stadt Augsburg Leiter der städtischen Dienststellen Redaktion: Medien- und Kommunikationsamt, Erscheint nach Bedarf an Freitagen Rathausplatz 1, Augsburg Einzelpreis 0,50 Telefon (0821) Abonnementpreis: Telefax (0821) im Jahr 30,00 per Postversand im Jahr 10,00 per

2 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 49/50, 13. Dezember 2013, Seite 281 Änderung der Verbandssatzung des Abfallzweckverbandes Augsburg Die Stadt Augsburg weist gemäß 22 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung darauf hin, dass die Regierung von Schwaben in ihrem Amtsblatt Nr. 14/2013, S. 147 die Änderungssatzung zur AZV Verbandssatzung vom veröffentlicht hat. Stadt Augsburg -Referat 2- Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg Widmung von Straßen und Wegen Die nachstehend aufgeführten Straßen und Wege werden mit Wirkung vom gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes zu öffentlichen Straßen der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet. Straßenname Anfangspunkt Endpunkt Flurnummer/ Gemarkung Straßenklasse Widmungsbeschränkung Westendorfer Weg/ Teilstück Nordgrenze des Grundstücks Fl.Nr Gem. Oberhausen Westendorfer Weg (Wendeplatte) Teilfl. aus 1915/7 Gem. Oberhausen Ortsstraße - Mendelssohnstraße/ Teilstück Westgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 2395/36 Gem. Oberhausen Einmündung in die Haydnstraße Fl.Nr. 2395/36, Teilfl. aus 70/13 Gem. Oberhausen Ortsstraße - Anna-German- Weg Blériotstraße Dornierstraße Teilfl. aus 5332/35 Gem. Augsburg selbstständiger Gehweg nur Fußgängerverkehr Nachtrag zur Widmung des selbstständigen Geh- und Radwegs Pfarrer-Anton-Schwab-Weg/ Teilstück Süd (Amtsblatt Nr. 3/ 4 vom ): Von der Widmung des selbstständigen Geh- und Radwegs Pfarrer-Anton-Schwab-Weg/ Teilstück Süd werden die Grundstücke Fl.Nrn. 855/62 und 628 jeweils Gem. Pfersee nur in dem Umfang erfasst, in dem sie als Wegflächen ausgebaut sind. Nicht gewidmet sind die übrigen, als Grünanlage genutzten Teilflächen der genannten Grundstücke. Die Widmungsverfügungen mit Begründung können während der Parteiverkehrszeiten (Mo Do , Do , Fr Uhr) bei der Stadt Augsburg, Tiefbauamt, Annastraße 16, Zi. 238, 242 (Tel , ), eingesehen werden. Gegen die Widmungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 12343, Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für Hinweise zur : - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl 2007 S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen die Widmungen Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Augsburg Referat 6, Tiefbauamt Jahresabschluss zum der Stadtentwässerung Augsburg Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am den Jahresabschluss festgestellt, die Entlastung erteilt und beschlossen, den Jahresgewinn von 2011 von ,16 in Höhe von ,16 zur teilweisen Tilgung des Verlustvortrages aus dem Wirtschaftsjahr 2006 zu verwenden und in Höhe von ,00 an den Haushalt der Stadt Augsburg abzuführen. Außerdem hat der Stadtrat beschlossen, den noch verbliebenen Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2006 in Höhe von ,49 von der Allgemeinen Rücklage abzubuchen.

3 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 49/50, 13. Dezember 2013, Seite 282 Die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schneider & Geiwitz GmbH hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtentwässerung Augsburg, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Augsburg, Augsburg, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Neu-Ulm, den 29. Juni 2012 Schneider & Geiwitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Schneider Wirtschaftsprüfer gez. Müller-Menz Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum und der Lagebericht liegen ab dem Tag der Veröffentlichung für jeden Interessenten an sieben Tagen während der Dienststunden bei der Stadtentwässerung Augsburg, Annastraße 16, Zimmer 402 zur Einsichtnahme auf. Stadtentwässerung Augsburg gez. Merkle Berufsmäßiger Stadtrat und Werkleiter Die Stadt Augsburg - - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BA Bauvorhaben: Anbau von 2 Balkonüberdachungen im 2. Obergeschoss Baugrundstück: Sieglindenstr , Gemarkung: Augsburg

4 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 49/50, 13. Dezember 2013, Seite 283 in Zimmer 247 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Weber, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur : Die Stadt Augsburg - - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BA Bauvorhaben: Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses mit Erhöhung der Wohnungszahl von 4 auf 5 Baugrundstück: Gunterstr /2 4777/34, Gemarkung: Augsburg in Zimmer 247 (2. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Weber, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur : Die Stadt Augsburg - - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen:

5 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 49/50, 13. Dezember 2013, Seite 284 Bauvorhaben: 630-BA Nutzungsänderung der Einheit 1 von Pflegebüro in eine Wohnung und Zusammenlegung der Wohnungen 9,10,11 in eine Tagespflegestätte, Ergänzung von Balkonen am Haus B sowie Änderung der Kellereinteilung Haus A -Tektur zu BA Baugrundstück: Landsbergerstr /17, 1161/32, Gemarkung: Haunstetten in Zimmer 242 (2. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Koller, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur : Die Stadt Augsburg - - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BA Bauvorhaben: Einbau zweier Dachloggien Baugrundstück: Orleansstr , Gemarkung: Pfersee in Zimmer 242 (2. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Koller, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren.

6 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 49/50, 13. Dezember 2013, Seite 285 Hinweise zur : Ablauf der Ruhefristen an Reihengräbern in den Friedhöfen der Stadt Augsburg Das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen, Fachbereich Friedhofswesen, gibt gemäß 11 Abs. 6 der Friedhofssatzung vom (ABl. vom 25. Januar 2013, Seite 26) bekannt, dass mit Ablauf des die Ruhefristen der Reihengräber und Reihenurnengräber der im Jahre 2003 bestatteten erwachsenen Personen und der im Jahre 2009 bestatteten Kinder (bis 6 Jahre) in den folgenden städtischen Friedhöfen enden: - Westfriedhof - Nordfriedhof - Alter und Neuer Ostfriedhof - Gögginger Friedhof - Alter und Neuer Haunstetter Friedhof Die Hinterbliebenen werden gebeten, Denkzeichen, Ausstattungsgegenstände und Pflanzen von den Gräbern nach Ablauf der Ruhefrist zu entfernen. Werden diese Gegenstände innerhalb von drei Monaten nicht entfernt, verwertet sie das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen entschädigungslos. Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen

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