Ein starker Partner der Arbeitnehmer LOHNSTEUERHILFE BAYERN E. V. Lohnsteuerhilfeverein

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ein starker Partner der Arbeitnehmer LOHNSTEUERHILFE BAYERN E. V. Lohnsteuerhilfeverein www.lohi.de"

Transkript

1 LOHNSTEUERHILFE BAYERN E. V. Ein starker Partner der Arbeitnehmer Ein kompetentes Dienstleistungsunternehmen stellt sich und seine Leistungen vor

2 Herzlich Willkommen Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber! Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unserem Bayern e. V. Als einer der mitgliederstärksten e in Deutschland mit über 40-jähriger Erfahrung möchten wir mit engagierten und qualifizierten Mitarbeitern unser Beratungsstellennetz noch enger knüpfen und ausbauen. Um Ihnen einen Überblick über unsere Steuerdienstleistungen sowie unsere Struktur und Organisation zu vermitteln, überreichen wir Ihnen das beigefügte Informationsmaterial. Wir möchten Sie von unserer Leistungsfähigkeit sowie unserem Gesamtkonzept überzeugen und somit Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit unserem Verein aufbauen. Unsere Bezirksleiter sind Ihre persönlichen Ansprechpartner für alle noch offenen Fragen, wie z.b. gesetzliche Vorgaben für eine Tätigkeit als Beratungsstellenleiter und vieles mehr. Bitte rufen Sie einen unserer zuständigen Bezirksleiter an und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch. Jederzeit steht Ihnen auch unser Organisationsleiter Herr Theo Bamberg unter der Telefonnummer zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und verbleiben mit freundlichen Grüßen Lohnsteuerhilfe Bayern e. V - - Vorwort Werner Lenk, StB Vorstandsvorsitzender Theo Bamberg Organisationsleiter 1

3 Betreuung Betreuung unserer Mitarbeiter Häufig wechseln Beratungsstellenleiter/innen von anderen Vereinen zu uns, weil sie sich unzureichend oder gar nicht betreut fühlen. Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite: Verteilt über das ganze Bundesgebiet sind Bezirksleiter und Bezirksleiterinnen mit der Betreuung nebenberuflicher Berater/innen beauftragt. Diese leitenden Mitarbeiter mit großer praktischer Erfahrung und exzellentem Fachwissen, die selbst eine große Beratungsstelle führen und Angestellte des Vereins sind, betreuen Sie und stehen bei allen auftretenden Fragen zur Verfügung. Sie sind Ihre Ansprechpartner und werden, wenn erforderlich, auch direkt vor Ort für Sie da sein. Unser modernes vom Verein entwickeltes EDV-System ermöglicht diesen auch an Ihrem Computer bei Bedarf schnelle Hilfestellung per Fernwartung zu leisten, was Zeit und Fahrtkosten spart. Für Fachfragen steuerlicher Art, auch im Zusammenhang mit komplizierten Einspruchsverfahren, steht Ihnen zudem unsere Rechtsabteilung in München zur Verfügung. Diese ist mit hoch qualifiziertem Personal besetzt und wird von einem Steuerberater geleitet. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für uns mit anderen juristischen Problemen befasst sind, können Sie von unserer Rechtsabteilung ebenfalls Hilfe erwarten. Natürlich unterstützt Sie darüber hinaus gerne unser Organisationsleiter Herr Theo Bamberg. Er ist ausschließlich für nebenberuflich tätige Beratungsstellenleiter zuständig und kann deshalb auf eine überdurchschnittliche Erfahrung und auf Erfolge verweisen, wenn Probleme zu lösen sind, die sich aus Ihrem speziellen Tätigkeitsgebiet ergeben. Theo Bamberg Organisationsleiter nebenberuflicher Beratungsstellen Adresse: Engelbert-Satzger-Str Weissenhorn Telefon: Telefax: Mobil: (07309) (09402) (0160) Betreuung durch Bezirksleiter/innen -Adresse: t.bamberg@lohi.de 2

4 Bezirksleitung Bezirksleiter/innen der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Persönlicher Ansprechpartner in Ihrer Nähe Heike Beelitz Gebiet Bezirksleitung: Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg Adresse: Käthe-Kollwitz-Str Luckenwalde -Adresse: Georg Breuer Telefon: Telefax: Mobil: (03371) (09402) (0175) Gebiet Bezirksleitung: Ruhrgebiet, Münsterland, Raum Köln, Bonn, Düsseldorf, westlich des Rheins, Bergisches Land Adresse: Alte Linner Str Krefeld -Adresse: Claudia Burzler Telefon: Telefax: Mobil: g.breuer@lohi.de Gebiet Bezirksleitung: Schwaben, westliches Umland München Adresse: Bürgermeister Wohlfarth-Str Königsbrunn (02151) (09402) (0151) Telefon: Telefax: Mobil: (08231) (09402) (0172) Betreuung durch Bezirksleiter/innen -Adresse: LHB-0151@lohi.de 2

5 Bezirksleitung Bezirksleiter der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Persönlicher Ansprechpartner in Ihrer Nähe Sabine Eiselt Gebiet Bezirksleitung: westliches Oberfranken, Unterfranken, südliches Niedersachsen, Harz Adresse: Karl-Marx-Str Buhla -Adresse: Harald Fradl Telefon: Telefax: Mobil: (036338) (09402) (0172) Gebiet Bezirksleitung: südöstliches Oberbayern, München, östliches Umland München Adresse: Schulstr Trostberg -Adresse: Klaus Hollube Telefon: Telefax: Mobil: LHB-0143@lohi.de (08621) (09402) (0177) Gebiet Bezirksleitung: nördliches Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, östliches Oberfranken, Mittelfranken Adresse: Münchener Str. 23f Ingolstadt Telefon: Telefax: Mobil: (0841) (09402) (0170) Betreuung durch Bezirksleiter/innen -Adresse: LHB-0196@lohi.de 2

6 Bezirksleitung Bezirksleiter der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Persönlicher Ansprechpartner in Ihrer Nähe Torsten Schwartz Gebiet Bezirksleitung: Großraum Hamburg, Schleswig-Holstein, nördliches Niedersachsen, Raum Bremen und Bremerhaven Adresse: Hamburger Str Bad Segeberg -Adresse: Jörg Robert Seidler Telefon: Telefax: Mobil: Gebiet Bezirksleitung: Hessen, Pfalz, Saar, Raum Trier Adresse: Goethestr Martinshöhe -Adresse: Telefon: Telefax: Mobil: LHB-0341@lohi.de (04551) (09402) (0173) (0631) (09402) (0171) Betreuung durch Bezirksleiter/innen 2

7 Bezirksleitung Bezirksleiter der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Persönlicher Ansprechpartner in Ihrer Nähe Georg Wagemann Gebiet Bezirksleitung: östliches Westfalen, Sauerland, nördliches Hessen Adresse: Rotheweg 73a Paderborn -Adresse: Norbert Zeise Gebiet Bezirksleitung: Raum Berlin Adresse: Rudolf-Breitscheid-Str Biesenthal -Adresse: Telefon: Telefax: Mobil: Telefon: Telefax: Mobil: (05251) (09402) (0171) (03337) (09402) (0160) Betreuung durch Bezirksleiter/innen 2

8 Vertraulich Bewerber/innen-Auskunft freie Mitarbeit Name PLZ Wohnort Straße Telefon private -Adresse Neue Adresse, wenn in Kürze umgezogen wird Welche monatlichen Einnahmen erwarten Sie sich von Ihrer Tätigkeit für den? Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis? Möglicher Eintrittstermin ja nein Wie sind sie auf uns aufmerksam geworden? Zeitung (welche) Internet Suchmaschine (welche) Flyer Jobportal Empfehlung sonstiges Haben Sie sich schon einmal bei einem beworben? ja nein oder gearbeitet? ja nein Wo? Wann? Haben oder hatten Sie Verwandte oder nächste Angehörige bei einem? Wen? Verwandtschaftsgrad noch beschäftigt nicht mehr beschäftigt im Ruhestand Wie viel Zeit steht für Ihre Tätigkeit für den wöchentlich zur Verfügung? VORSTAND: Werner Lenk (Vorstandsvorsitzender) Hans Daumoser Robert Dottl Wolfgang Schaetz Siegfried Stadter Sitz: München Registergericht: Amtsgericht München, VR 7660 Mitglied im BDL Bundesverband der e e.v. - Berlin

9 Ausbildung Allgemeinbildende Schulen Ort von bis Abschluss Mon. Jahr Mon. Jahr Berufsausbildung (Lehre, Praktikum von mindestens 1/4 Jahr, etc.) Firma Fachrichtung von bis Abschluss als Note Mon. Jahr Mon. Jahr Fachschulen (Name) Ort von bis Abschluss als Note Mon. Jahr Mon. Jahr sonstige Schulen Ort von bis Abschluss in der Fachrichtung Mon. Jahr Mon. Jahr Note An welchen wichtigen Abend- oder Fernkursen haben Sie teilgenommen? (Bitte auch Dauer angeben) 2. Haben Sie schon Einkommensteuererklärungen gefertigt? ja nein Voraussetzung (dreijährige hauptberufliche Tätigkeit mindestens 16 Stunden wöchentlich auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts nach 23 Abs. 3StBerG): Monate bei Monate bei Monate bei Monate bei Monate bei Monate bei als als als als als als

10 Berufstätigkeit (Bitte Zeugnisabschriften beifügen) Frühere Arbeitgeber bzw. freiberufliche Tätigkeiten Ort von bis Mon. Jahr Mon. Jahr Tätigkeit Beschreibung der Tätigkeit in Stichworten Steht innerhalb Ihrer Wohnung/Ihres Hauses ein Raum zur Verfügung, in dem die steuerliche Beratung getrennt von etwaigen anderen Tätigkeiten ausgeübt werden kann? ja nein Beabsichtigen Sie im Falle einer Zusammenarbeit zur Mehrwertsteuer zu optieren? ja nein ))) Ich versichere, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß angegeben zu haben. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben den Verein unter Umständen zu einer Anfechtung bzw. fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt...., den (Ort) (Datum) (Unterschrift)

11 Bewerberinfo Informationen für Bewerber/innen Reizt Sie eine selbstständige Tätigkeit in der Steuerberatung? Unternehmen / Verein Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd Mitgliedern ist der Verein einer der größten e in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlichen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen sowie den übrigen Tatbeständen des 4 Nr. 11 StBerG) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. Der Servicegedanke hat in unserem modernen und zukunftsorientierten Dienstleistungsunternehmen oberste Priorität. Wir bieten Ihnen eine attraktive Tätigkeit in einer erfolgreichen Organisation - natürlich mit den besten Aussichten für Ihre berufliche Zukunft. Verantwortungsbereich / Aufgaben Primäre und wichtigste Aufgabe unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist es, neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen und die Mitglieder im Rahmen unserer Beratungsbefugnis in Steuersachen optimal zu beraten, um dadurch zufriedene Dauermitglieder zu gewinnen. Das Beschäftigungsverhältnis wird im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages selbstständig ausgeübt. Entsprechend ist die steuerrechtliche Einordnung der dabei erzielten Einkünfte. Sie erhalten als Beratungsstellenleiter/in eine überdurchschnittliche Vergütung und Förderung (siehe: Förderung/Unterstützung) und darüber hinaus umfangreiche zusätzliche Leistungen des Vereins, über die wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch informieren. Die Mitgliedsbeiträge sind nach der Höhe der Einnahmen der Mitglieder während eines Jahres gestaffelt und in einer Beitragsordnung geregelt (derzeit 52 Euro bis 236 Euro jährlich). Der durchschnittliche Beitrag beträgt gegenwärtig 125 Euro, die einmalige Aufnahmegebühr 15 Euro (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Sie die Möglichkeit, eine Beratungsstelle hauptberuflich zu führen oder in einer solchen mitzuarbeiten. Bewerberinformation 3

12 Bewerberinfo Informationen für Bewerber/innen Reizt Sie eine selbstständige Tätigkeit in der Steuerberatung? Förderung / Unterstützung Beim Aufbau einer erfolgreichen haupt- oder nebenberuflichen Existenz bietet Ihnen unsere Organisation folgende KOSTENLOSE Leistungen an: Erstausstattung der Beratungsstelle im Wert von über Homepage der eigenen Beratungsstelle Intranet zur fachlichen und organisatorischen Unterstützung eigenes -Postfach Versicherung gegen Beratungsfehler vereinseigene EDV-Hardware (Laptop oder Computer mit Drucker zur kostenlosen Verwendung) Hardware-Hotline vereinseigene EDV-Software (inkl. Steuerprogramm mit Elster Modul und Beitrags-/Mitgliederdatenverwaltung) Software-Hotline fachliche und rechtliche Unterstützung durch eigene Rechtsabteilung und Steuerrechtsdatenbank Gestaltung der Werbung durch eigene Marketing-Abteilung Fachliche Unterstützung ist Ihnen sicher... durch regelmäßige praxisbezogene und kostenlose Steuerseminare kostenlose monatliche Online-Seminare persönliche Unterstützung und permanente Betreuung durch die Regionaldirektionen und Bezirksleitungen kostenlose Steuer-Hotline Informationsservice über Rechtsänderungen (Fachrundschreiben, Steuertipps, Newsletter, etc.) Finanziell bieten wir Ihnen... eine interessante, erfolgsorientierte Vergütung von effektiv über 80% (Geld und Sachleistungen) der vereinnahmten und abgerechneten Nettobeiträge. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich über weitere Details. Bewerberinformation 3

13 Bewerberinfo Informationen für Bewerber/innen Reizt Sie eine selbstständige Tätigkeit in der Steuerberatung? Anforderungen / Qualifikationen Sie können Beratungsstellenleiter/in werden, wenn Sie die Voraussetzungen des 23 (3) StBerG erfüllen. So kann eine bisherige dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts z. B. als - Steuerfachassistent/in - Steuerfachwirt/in - Bilanzbuchhalter/in - Steuersachbearbeiter/in - Buchführungshelfer/in - ehemalige/r Finanzbeamter/-in in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden ausreichend sein. Ob dies im Einzelfall vorliegt, prüft der Verein aufgrund der uns vorzulegenden Unterlagen. Voraussetzung für eine Tätigkeit als Beratungsstellenleiter/in ist es auch, am vereinbarten Ort eine Beratungsstelle (z. B. häusliches Arbeitszimmer) einzurichten, geöffnet zu halten und dort ein Vereinsschild anzubringen. In Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen darf keine andere wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden. Die Ausübung einer anderen Tätigkeit, die eindeutig von der Hilfeleistung in Steuersachen getrennt ist, ist jedoch erlaubt. Bewerberinformation 3

14 Fortbildung Fortbildung Seminare und Weiterbildungsangebote Fortbildungen bilden in der Unternehmenskultur der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. traditionell einen Schwerpunkt: Nur durch häufige und intensive Fortbildungsveranstaltungen können wir die Qualität unseres Vereines sichern, eine Qualität, die bereits im Jahre 2001 von der Stiftung Warentest im Rahmen der Überprüfung von 5 Beratungsstellenleitern mit der Note Gut bewertet wurde. Für nebenberufliche Berater und Beraterinnen findet zweimal jährlich eine eintägige Fortbildungsveranstaltung statt, die an jeweils neun unterschiedlichen Tagungsorten im Bundesgebiet angeboten werden. Die Kosten für diese Veranstaltungen übernimmt der Verein, auch die Speisen und Getränke. Lediglich die Reisekosten sind selbst zu tragen. Zusätzlich bietet der Verein eine mehrtägige Veranstaltung im Bundesgebiet an, meist im Januar, bei der alle angestellten Beratungsstellenleiter/innen und deren Mitarbeiter/innen anwesend sind. Hier sind auch nebenberufliche Berater und Beraterinnen gerne gesehen, die ab einer Mitgliederzahl von 100 Mitgliedern außer Reisekosten keinen Aufwand haben. Nebenberufliche Berater/innen, die noch keine 100 Mitglieder abgerechnet haben, müssen die Hotelpauschale selbst tragen. Natürlich werden Sie online regelmäßig durch Fachbriefe mit den neuesten Informationen im Steuerrecht versorgt. Aber das ist noch nicht alles: Mehrmals im Jahr finden sogenannte Online-Schulungen statt, an denen Sie von zu Hause aus via Computer teilnehmen können. Willkommen im 21. Jahrhundert bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.! Für unsere Mitglieder haben wir auch eine Besonderheit in petto: Sofern die -Adressen vorliegen, bekommen diese monatlich unseren Newsletter zugesandt. Sicherlich ein Argument beim Beratungsgespräch, Mitglied bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. zu sein! Weiterbildungsangebote 4

15 EDV EDV-Ausstattung und Konditionen Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. verfügt über ein eigenes, selbst entwickeltes und speziell auf den Verein abgestimmtes Steuer- und Mitgliederverwaltungsprogramm, LHB-Win, mit dem die komplette Verwaltung der Mitgliederdaten sicher abgewickelt werden kann. Um dieses Programm optimal nutzen zu können, stellen wir Ihnen eine hochwertige Computerausstattung (Laptop oder PC mit Monitor, Drucker) mit eigener und kostenloser Software zur Verfügung. Die Komponenten werden, abgestimmt auf die technische Entwicklung, laufend angepasst. Die Geräte bleiben weiterhin Eigentum der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. und müssen nach einer eventuellen Aufgabe der Beratungsstelle zurückgegeben werden. Die Leihgeräte sind mit Windows, LHB-Win und dem EDV-Softwarepaket (Verschlüsselungs-, Fernwartungs-, Antivirensoftware) vorinstalliert und sofort internetfähig. Zudem sind sie mit OpenOffice (funktionsfähig wie Excel und Word) ausgestattet. Allerdings dürfen nur vom Verein genehmigte Programme installiert werden. Unser Partner in EDV-Angelegenheiten, die pegasus GmbH, steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung - Telefon: (09402) Hardware-Komponenten Dell Laptop (neu) AMD Athlon 64 X2 Mobile Processor TK 57 (1.9 Ghz) DDR2-SDRAM-Speicher mit 2 GB und 667 MH 15,4-Zoll-WXGA-LCD 120 GB 7200rpm Hard drive (Free Fall Sensor) Dell Rucksack, 8x DVD-/-RW-Laufwerk Garantieverlängerung auf 3 Jahre Dell Festplatz-PC - Optiplex GX 755 (neu) Intel Core TM 2 Duo Proz. E GB SATA Festplatte mit 160 GB (7.200 U/Min.) 6x USB 2.0 EDV-Ausstattung 5

16 EDV Vereinseigenes Steuerprogramm mit automatisch eingespielten Updates Das LHB-Win-Programm hat ein integriertes Abrechnungsprogramm, so dass Sie direkt die Daten der Steuererklärung weiter verwenden können. Natürlich gibt es mehrere Möglichkeiten der Verknüpfung von Steuerergebnissen - z. B. bei Eingang des Steuerbescheides per Knopfdruck einen Formbrief an das Mitglied zu erstellen, um nur eine Komponente von zahlreichen Programmraffinessen aufzuzeigen. Durch automatisierte Vorgänge wie Datensicherung und Ermittlung der Beitragsforderungen sowie computergesteuertes Mahnverfahren wird ein sicherer und ordnungsgemäßer Ablauf in der Beratungsstelle gewährleistet. Darüber hinaus werden Fristen, Termine und das Postwesen über das System zentral verwaltet. Unser vereinseigenes Steuerprogramm im Überblick: Verwaltung und Automatisierung des gesamten Schriftverkehrs zwischen Beratungsstellen und Mitgliedern, sowie Beratungsstellen und Finanzämtern Automatische Bescheidkontrolle Verwaltung von Postbereich und Fristen Automatisierung von Einspruchsverfahren Diverse Listenauswertungen zu organisatorischen Bereichen Automatische Datensicherung Automatische Ermittlung der Beitragsforderungen sowie des Mahnverfahrens Steuerkartenprüfung Arbeitstageberechnung Terminplaner Dieses Programm wurde von der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. entwickelt und ist optimal auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Beratungsstellen zugeschnitten. Um den zeitlichen Aufwand für Sie möglichst gering zu halten, gibt es die Möglichkeit der Online-Schulung/Fernwartung an Ihrem Computer. So können Sie an allen angebotenen Schulungen von Ihrem Büro aus teilnehmen. Unsere Bezirksleiter/innen, die Sie vor Ort betreuen, sowie die Techniker unserer EDV-Abteilung können sich zu jeder Zeit - wenn Sie das wünschen und dafür Freigabe erteilen - auf Ihren PC aufschalten. So sparen Sie bei technischen Problemen Zeit und Geld. Selbstverständlich nutzen wir auch das ELSTER-Programm, denn unser Verein, unsere EDV-Abteilung war von der damaligen OFD in München von Anfang an maßgeblich als Vorreiter von ELSTER an Konzeption, Entwicklung und Test beteiligt. Vereinseigenes Steuerprogramm 5

17 Beitragsordnung Beitragsordnung gültig ab 1. Januar Beitragspflicht Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages besteht unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht. Passive Mitglieder sind, soweit sich aus 4 nichts anderes ergibt, zur Zahlung eines nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelten Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Neu aufgenommene Mitglieder zahlen daneben eine Aufnahmegebühr. In bestimmten Fällen und bei einzelnen Gruppen von Mitgliedern, z. B. Mitglieder einer Gewerkschaft und ihre Ehegatten oder Lebenspartner, kann durch Vorstandsbeschluss auf die Erhebung einer Aufnahmegebühr verzichtet werden. Verheiratete Mitglieder, die das Wahlrecht zur Ehegattenveranlagung haben, zahlen einen gemeinsamen Beitrag und nur eine Aufnahmegebühr. 2 Beitragshöhe (1) Die Beitragshöhe richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrundlage. Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des Mitglieds, bei Ehegatten beider Mitglieder des jeweiligen Beitragsjahres. Die Grundsätze des gleichlautenden Ländererlasses der obersten Finanzbehörden vom sind zu beachten. Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Festsetzung des Beitrages notwendigen Angaben zu machen. (2) Der Jahresbeitrag ergibt sich aus der Beitragstabelle, die bei einem rückwirkenden Vereinsbeitritt auch für diese Jahre maßgeblich ist, ist, und beträgt bei einer Bemessungsgrundlage Beitragstabelle Einnahmen EUR bis bis bis bis bis bis bis bis bis über Neuaufnahmen 8.000, , , , , , , , , ,00 Netto-Beitrag EUR 43,70 52,94 65,55 79,83 92,44 110,08 123,53 145,38 172,27 198,32 12,61 MwSt EUR 8,30 10,06 12,45 15,17 17,56 20,92 23,47 27,62 32,73 37,68 2,39 Jahres-Beitrag einschl. MwSt. 52,00 63,00 78,00 95,00 110,00 131,00 147,00 173,00 205,00 236,00 15,00 Beitragsordnung 6

18 Beitragsordnung Beitragsordnung gültig ab 1. Januar Beitragsfälligkeit Der Mitgliedsbeitrag ist im Jahr des Vereinsbeitritts sofort, danach jeweils mit Ablauf des 1. Januar für das Kalenderjahr zur Zahlung fällig. Ein Anspruch auf Leistung besteht nur dann, wenn alle fälligen Beiträge bezahlt sind; dies ist auf Verlangen nachzuweisen. 4 Beitragsbefreiungen Von der Beitragspflicht befreit sind a) Ehrenmitglieder b) aktive Mitglieder im Sinn des 6 Absatz 2 Satz 2 der Satzung und c) passive Mitglieder, wenn Sie aa) bb) in einem Arbeitsverhältnis zum Verein stehen oder als Kind eines Mitglieds im Sinn des 32 Absatz 1 Einkommensteuergesetz im Jahr vor der Inanspruchnahme der Leistung aaa) sich ganzjährig in Ausbildung befinden und bbb) keine höheren Einnahmen als den Grenzwert für die erste Beitragsstufe der Beitragsordnung erzielen. Die Einnahmen bestimmen sich nach 2 Absatz 1. Die Beitragsbefreiung erstreckt sich in den Fällen des 8 Absatz 2 Satz 2 der Satzung auch auf den Ehegatten. 5 Erstattung von Auslagen und Gebühren Die jährlich entstehenden Kosten für die erstmalige Aufforderung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags hat ausschließlich der Verein zu tragen. Etwas anderes gilt für Gebühren und Auslagen, die dem Verein im Rahmen der Beitragserhebung entstehen. Diese sind von den Mitgliedern zu erstatten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verein Belastungen deshalb zu tragen hat, weil die Mitglieder Adressänderungen oder, bei Teilnahme am Lastschriftseinzugsverfahren bzw. anderen Bankabbuchungsverfahren, Änderungen ihrer Bank- oder Kontenverbindungen nicht oder nicht rechtzeitig mitteilen. 6 Inkraftreten Diese Beitragsordnung tritt zum in Kraft. 4 und die Regelungen zum rückwirkenden Vereinsbeitritt gelten ab Eintragung, der am beschlossenen Vereinssatzung in das Vereinsregister. Beitragsordnung 6

19 Beitragsordnung Anlage zur Beitragsordnung Beitragshöhe (1) Die Beitragshöhe richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrundlage. Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des Mitglieds, bei Ehegatten beider Mitglieder des jeweiligen Beitragsjahres. Die Grundsätze des gleichlautenden Ländererlasses der obersten Finanzbehörden vom sind zu beachten. Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Festsetzung des Beitrages notwendigen Angaben zu machen. Steuerfreie Einnahmen nach 3 EStG sind z. B.: Steuerfreie Arbeitgebererstattungen für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte, Verpflegungszuschüsse, Kilometer-Geld bei Dienstreisen, Zuschüsse zu Kindergartenbeiträgen, Sonnund Feiertagszuschläge, Geburtsbeihilfen, Heiratsbeihilfen, Leistungen aus der Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und vieles mehr. Darüber hinaus zählen hierzu auch Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitgeber dazu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften oder nach einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung verpflichtet ist. Gemeint sind hiermit u. a. die Arbeitgeberleistungen zur gesetzlichen Sozialversicherung, wie Rentenversicherungs-, Arbeitslosenversicherungs- und Krankenversicherungsbeitrag ( 3 Nr. 62 EStG). Der Vorstand Beitragsordnung 6

20 Beratungsbefugnis Beratungsbefugnis der e Beratungsstellenleiter/innen haben im Rahmen der Beratungsbefugnis nach 4 Nr. 11 StBerG die Erlaubnis/Möglichkeit, in folgenden Steuersachen Hilfe zu leisten: Bei der Einkommensteuererklärung, wenn nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wiederkehrenden Bezügen (z. B. Rente) Unterhaltsleistungen vorliegen und/oder Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen) Vermietung und Verpachtung privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. sog. Spekulationsgeschäfte) erzielt werden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt Euro bei Alleinstehenden bzw Euro bei Ehepartnern nicht übersteigen. Einnahmen aus Kapitalvermögen werden ab 2009 zur Ermittlung des Grenzbetrages von / EUR nicht einbezogen, wenn deren Besteuerung im Rahmen der Abgeltungsteuer endgültig erfolgt. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen werden hingegen einbezogen, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der ESt-Erklärung erklärt werden bzw. erklärt werden müssen. Auch bei Einnahmen gem. 3 Nr. 12, Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind, können Mitglieder beraten werden. In anderen Steuersachen beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung bei den Nichtveranlagungsbescheinigungen bei Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragssteuer oder Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuer) beim Kindergeld i. S. d. EStG beim Antrag auf Wohnungsbauprämie beim Antrag auf Arbeitnehmersparzulage im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürupversicherungen) nach dem AVG bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz) bei Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit Kinderbetreuungskosten im Sinne des 9 Abs. 5, 10 Abs. Nr. 5 und 8 EStG und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen Beratungsbefugnis 7

21 Beratungsbefugnis Auszug aus dem Steuerberatungsgesetz ( 4 Nr. 11) Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind ferner befugt: e soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese a) Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen ( 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen ( 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes) oder Einkünfte aus Leistungen nach 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes erzielen, b) keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, es sei denn, die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen sind nach 3 Nr. 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei, und c) Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt die Höhe von dreizehntausend Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von sechsundzwanzigtausend Euro, nicht übersteigen und im Veranlagungsverfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags des Steuerpflichtigen erklärt werden. Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt sie auch zur Hilfeleistung bei der Eigenheimzulage und der Investitionszulage nach den 3 bis 4 des Investitionszulagengesetzes 1999, bei mit Kinderbetreuungskosten im Sinne von 9 Abs. 5, 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 des Einkommensteuergesetzes sowie bei mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des 35 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben sowie zur Hilfe bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs im Sinne des Einkommensteuergesetzes und der sonstigen Zulagen und Prämien, auf die die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind. Mitglieder, die arbeitslos geworden sind, dürfen weiterhin beraten werden. Steuerberatungsgesetz 7

22 Werbekonzept Werbekonzept /-kommunikation der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Als Beratungsstellenleiter/innen verfügen Sie über die notwendige fachliche Kompetenz, die Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. in Steuerfragen zu beraten. Für den ganzheitlichen Erfolg einer neuen Beratungsstelle ist das jedoch noch nicht ausreichend. Aus langjähriger Erfahrung hat sich gezeigt, dass gute Werbung für ein erfolgreiches Unternehmen unabdingbar ist. Um Sie hierbei zu unterstützen, steht Ihnen unsere Marketingabteilung zur Seite. Hier finden sie kompetente Ansprechpartner für werbefachliche Fragen sowie umfangreiche Werbematerialien, die Sie zur Bekanntmachung ihrer Beratungsstelle nutzen können. Über das Intranet finden Sie eine Vielzahl an Mustern für Anzeigen, Plakate und Werbemittel, die speziell nach Ihren persönlichen Wünschen und Anforderungen zeitnah umgesetzt und Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus können Sie über einen Online-Shop Bürobedarf bestellen und werden von unserer Marketingabteilung regelmäßig über steuerrechtliche Änderungen, Steuertipps und allgemeine Neuigkeiten der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. informiert. So können Sie - von Ihrem Arbeitsplatz aus - Ihre Beratungsstelle in Ihrer Region bekannt machen und neue Mitglieder gewinnen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie etwas von Grafikprogrammen oder Druckvorgaben verstehen - das übernimmt die Marketingabteilung für Sie. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite - wir sorgen dafür, dass Ihre Werbung zielgruppenspezifisch gestaltet ist, und dass wettbewerbsrechtlichen Normen entsprochen wird. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Investitionen in Werbemaßnahmen bereits nach wenigen Monaten in Form von neuen Mitgliedern auszahlen. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Angebote unserer Marketingabteilung, aus denen Sie das Passende für Ihre Beratungsstelle auswählen können. Werbekonzept /-kommunikation 8

23 Werbemittel Marketing und Werbemittel der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Sie können aus 42 verschiedenen Anzeigenmustern Ihr gewünschtes Motiv auswählen. Gerne passen wir Ihnen die Anzeigen mit Ihren BS-Daten und Textwünschen sowie individuellen Größenangaben je nach Anforderung an. Sie erhalten von uns eine druckfertige PDF-Datei mit Ihren BS-Daten, die Sie direkt an den Verlag oder die Zeitung weiterleiten können. LOHNSTEUERHILFE BAYERN E. V. Steuern sparen bei Abfindungen Wir beraten Sie gerne, wie Sie weniger Steuern zahlen. * Beratungsstelle Musterhausen Beratungsstellenleiter: Hans Mustermann Musterstraße Musterhausen Tel. (0123) Fax (0123) LHB-0123@lohi.de LOHNSTEUERHILFE BAYERN E. V. Kürzung der Pendlerpauschale Unsere Klage hatte Erfolg! Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung * Änderung der Steuerbescheide 2007 noch möglich! Beratungsstelle Musterhausen zertifizierter Beratungsstellenleiter Hans Mustermann Musterstraße Musterhausen Tel. (0123) Fax (0123) LHB-0123@lohi.de LOHNSTEUERHILFE BAYERN E. V. Mit uns sparen Sie GELD! Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung * Beratungsstelle Musterhausen zertifizierter Beratungsstellenleiter Hans Mustermann Musterstraße Musterhausen Tel. (0123) Fax (0123) LHB-0123@lohi.de Werbemittel - Anzeigenmuster * im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten und Pensionen nach 4 Ziffer 11 StBerG. * im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten und Pensionen nach 4 Ziffer 11 StBerG. * im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten und Pensionen nach 4 Ziffer 11 StBerG. 8

24 Werbemittel Marketing und Werbemittel der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Für den regionalen Einsatz stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Pressemeldungen zu den verschiedensten Themen zur Verfügung. Diese werden in Zusammenarbeit mit unserer PR-Agentur aus Bayreuth erarbeitet. Hier zeigen wir Ihnen einen kleinen Auszug unserer vergangenen Pressemeldungen: Besteuerung von Abfindungen Standesamt bringt Steuervorteile Steuervorteile bei Spenden richtig ausschöpfen So wirkt sich die Abgeltungsteuer auf den Spargroschen aus Minijobs: Verzicht auf Sozialabgabenfreiheit lohnt sich Durchschnittlich bringt die Einkommensteuererklärung Euro Erstattung Pendlerpauschale 2007: So geht s Kindergeld sichern: Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. hat Klage eingereicht Mit Nebenkosten Steuern senken und viele mehr... Als neuen Service bieten wir seit einiger Zeit verschiedene Themen als Podcast an. Diese können Sie sich gerne individuell und überall, unabhängig von der Sendezeit anhören. Folgende Themen wurden/werden produziert: Pendlerpauschale Steueridentifikationsnummer Abgeltungsteuer Minijobs Mit Nebenkosten Steuern senken Standesamt bringt Steuervorteile Steuervorteile bei Spenden richtig ausschöpfen Interview zum Thema Abgeltungsteuer Besteuerung von Abfindungen Elterngeld erhöht Steuerbelastung Handwerker-Rechnungen von der Steuer absetzen und einige mehr... Bundesverband der e e.v. - Berlin Des Weiteren stehen uns die Pressemeldungen des Bundesverbandes der e e. V., Berlin zur Verfügung. Diese werden nach Veröffentlichung für jede Beratungsstelle zur weiteren Verwendung personalisiert und aufbereitet. Werbemittel - Pressemeldungen/Podcast 8

25 Werbemittel Marketing und Werbemittel der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Wir stellen Ihnen verschiedene Plakate und Aushänge (DIN A2 + DIN A4) kostenlos zur Verfügung. Diese können jederzeit nachgeordert und bestellt werden. Werbemittel - Plakate/Aushänge 8

26 Werbemittel Marketing und Werbemittel der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Wir stellen Ihnen alle wichtigen Unterlagen für Ihr Büro zur Verfügung: Laufbögen, Dauerakten, Drei-Monats-Kalender, Überweisungsträger, Visitenkarten, Mitgliederordner und -mappen, Haftnotiz- und Notizblöcke etc. Streuartikel können Sie ebenfalls von unserer Marketingabteilung beziehen: Feuerzeuge, Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Schlüsselbänder etc. Werbemittel - Bürobedarf/Streuartikel Einmal im Jahr wird eine große Sammelbestell-Aktion für Werbemittel organisiert. Hier können Werbe-, Kindergeschenke sowie Streuartikel bestellt werden. 8

27 Werbemittel Marketing und Werbemittel der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Werbebanner BS-Schild Kundenstopper Bandenwerbung Infocounter Werbemittel - Außenwerbung 8

28 Werbemittel Marketing und Werbemittel der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Im Internet stellen wir unseren Mitgliedern viele interessante Steuer-News, unseren monatlich erscheinenden Newsletter und vieles mehr zur Verfügung. Wir unterstützen unsere Beratungsstellen aktiv, indem wir Ihnen kostenlos ihre persönliche Homepage mit Kontaktdaten und Öffnungszeiten zur Verfügung stellen. Diese wird natürlich in der deutschlandweiten Beratungsstellen-Suche über Ort und Postleitzahl kostenlos eingetragen. Im Intranet stehen Ihnen alle aktuellen Informationen wie Fachrundschreiben/Rundschreiben, Pressemeldungen, Termine, Informationen über Seminare, Ansprechpartner aller Abteilungen, Marketing Online-Shop, Newsletter der Abteilungen und vieles mehr zur Verfügung. Werbemittel - Internet/Intranet 8

29 Sie können sicher sein: Bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. sind Ihre steuerlichen Angelegenheiten in guten Händen. Mehr als Mitglieder vertrauen bereits der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. und nutzen ihre Beratungsleistungen. Damit sind wir einer der mitgliederstärksten e in Deutschland. In mehr als 350 Beratungsstellen sind über 800 Mitarbeiter für die steuerlichen Belange unserer Mitglieder da. Durch regelmäßige Schulungen sind sie stets über die neuesten Gesetzesänderungen informiert und können somit alle steuerlichen Vorteile für Sie ausloten. Eines unserer wichtigsten Anliegen ist es, die Rechtsentwicklung kontinuierlich im Blick zu behalten. Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Unterhaltsempfängern in folgenden Steuerangelegenheiten Hilfe leisten: Einkommensteuererklärung, wenn nur Einkünfte aus... nichtselbstständiger Arbeit wiederkehrenden Bezügen (z. B. Renten und Pensionen) Unterhaltsleistungen... vorliegen und/oder Einkünfte aus... Wir legen gegen Steuerbescheide Einsprüche ein. So sorgen wir dafür, dass Ihr Steuerbescheid nicht bestandskräftig wird, solange bei Gerichten ähnliche Verfahren anhängig sind. Das gibt Ihnen die Sicherheit, von Gerichtsurteilen zugunsten der Steuerzahler auch rückwirkend zu profitieren. Kapitalvermögen (z. B. Zinsen) Vermietung und Verpachtung privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. so genannten Spekulationsgeschäften)... erzielt werden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt Euro bei Alleinstehenden bzw Euro bei Ehegatten nicht übersteigen. Wir beraten Sie bei den Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung Lohnsteuerermäßigung Nichtveranlagungsbescheinigungen Kindergeld i. S. d. EStG Eigenheimzulage (Baubeginn oder Kauf vor dem ) Wohnungsbauprämie Arbeitnehmersparzulage und im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersversorgung nach dem AVG. 04/2008 Info-Telefon - gebührenfrei *Wir beraten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten und Pensionen nach 4 Ziffer 11 StBerG. * Werbemittel Marketing und Werbemittel der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Neben den gängigen Flyern zum Thema Mitglieder werben Freunde, Kinderbetreuungskosten, Alterseinkünftegesetz und Unsere Leistungsbeschreibung, werden jährlich ein Imageflyer sowie die dazugehörige Zeitungsbeilage erstellt. Mehr Sicherheit Sprechen Sie mit uns! Wir informieren Sie gerne. Mit uns sparen Sie GELD! Wen wir beraten: Unsere Beratungsbefugnis Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an! (0800) Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung Werbemittel - Flyer Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) werden deutschlandweite Flyerverteilaktionen organisiert. Die Auflagen betragen ca. 3 Millionen Flyer. Durch diese Aktionen kommen viele neue Mitglieder in den Verein. 8

30 Satzung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.v. - - (gemäß der Beschlussfassung der Delegiertenversammlung vom 18. Dezember 2004) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Lohnsteuerhilfe Bayern e.v. - -". (2) 1 Er hat seinen Sitz und die Geschäftsleitung in München und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Der Sitz und die Geschäftsleitung des Vereins müssen sich in demselben Oberfinanzbezirk befinden. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins (1) 1 Zweck des Vereins ist ausschließlich die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz für die Mitglieder. 2 Hierzu gehört insbesondere: a) die Mithilfe und Beratung bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen, b) die Vertretung der Mitglieder in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. (2) Neben dem in Absatz 1 genannten Zweck setzt sich der Verein zum Ziel, die Steuergesetzgebung im Interesse der Mitglieder zu beeinflussen. (3) Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral; seine Tätigkeit ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. 3 Einrichtung von Beratungsstellen (1) 1 Der Verein ist berechtigt, in der Bundesrepublik Deutschland Beratungsstellen zu errichten bzw. zu schließen. 2 Er muss in dem Oberfinanzbezirk, in dem er seinen Sitz hat, mindestens eine Beratungsstelle unterhalten. (2) Zum Leiter einer Beratungsstelle darf nur bestellt werden, wer die Voraussetzungen des 23 Absatz 3 Steuerberatungsgesetz erfüllt. 4 Pflichten des Vereins (1) Die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz ist sachgemäß, gewissenhaft, verschwiegen und unter Beachtung der Regelungen zur Werbung ( 8 Steuerberatungsgesetz) auszuüben. (2) Die Ausübung einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz ist nicht zulässig. (3) Alle Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz bedient, sind zur Einhaltung der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Pflichten anzuhalten. (4) Die Handakten über die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz sind auf die Dauer von sieben Jahren nach Abschluss der Tätigkeit des Vereins in der Steuersache des Mitglieds aufzubewahren, wobei 66 Steuerberatungsgesetz sinngemäß gilt. 5 Vereinsämter (1) 1 Die Delegierten und Wahlausschussmitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus. 2 Sie haben jedoch Anspruch auf Kostenersatz. (2) Die übrigen Vereinsämter sind keine Ehrenämter; sie werden entgeltlich ausgeübt. (3) Keine Person darf durch unangemessene Vergütung des Vereins begünstigt werden. (4) Der Verein soll gegen angemessenen Beitrag einer Dachorganisation angehören. 6 Mitgliedsarten (1) Dem Verein gehören an: a) Ehrenmitglieder, b) aktive Mitglieder, c) passive Mitglieder. (2) 1 Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein vom Vorstand ernannt werden. 2 Aktive Mitglieder sind entweder Personen im Sinn des 26 Absatz 3 Steuerberatungsgesetz oder nehmen durch die Satzung bestimmte Aufgaben wahr. 3 Alle übrigen Mitglieder sind passive Mitglieder. 7 Erwerb der Mitgliedschaft (1) 1 Der Beitritt ist - außer bei Ehrenmitgliedern - schriftlich zu erklären. 2 Eine etwaige Ablehnung bedarf keiner Begründung. (2) Die Mitgliedschaft kann auch für eine zurückliegende Zeit mit rückwirkender Kraft begründet werden. (3) Mit dem Beitritt erkennen die Mitglieder die Satzung an. 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen. (2) 1 Die Mitglieder haben Anspruch auf die Beratungsleistungen des Vereins in allen Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz und die in diesem Zusammenhang angebotene umfassende Betreuung. 2 Sollen für verheiratete Personen Leistungen erbracht werden, die beide betreffen (z. B. Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer), müssen die Ehegatten Mitglieder sein. 3 Die Mitglieder haben nur Anspruch auf Leistungen, soweit diese sich auf das Beitrittsjahr und folgende Jahre sowie auf das Kalenderjahr vor dem Jahr des Beitritts beziehen. (3) 1 Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift der Beratungsstelle, in der sie zuletzt steuerlich beraten wurden, unverzüglich mitzuteilen. 2 Auslagen, die dem Verein aufgrund der Verletzung dieser Pflicht entstehen, sind von den Mitgliedern zu tragen. (4) 1 Der Verein ist berechtigt, Ersatz der Auslagen anlässlich finanzgerichtlicher Verfahren zu verlangen und ist nicht zur Übernahme von Gerichtskosten verpflichtet. 2 Dies gilt insbesondere, wenn - deren Entstehung auf Gründen beruht, die von den Mitgliedern zu vertreten sind, - ein Rechtsbehelfsverfahren durch den Verein erfolglos geführt wurde und die Mitglieder trotz eines schriftlichen Hinweises über die mangelnden Erfolgsaussichten auf dem Rechtsbehelfsverfahren bestanden haben, - den Mitgliedern als Kläger die Gerichtskosten nach 137 FGO auferlegt werden, weil Angaben oder Beweismittel verspätet vorgelegt wurden, - zu derselben Rechtsfrage in einer Vielzahl von Fällen Gerichtsverfahren durchgeführt werden sollen (Massenrechtsbehelfsverfahren). 3 Über den Auslagenersatz und die Kostentragung entscheidet der Vorstand. (5) Mit Beitritt zum Verein erklären die Mitglieder ihre Zustimmung zur Erhebung, Nutzung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen und zur elektronischen Übermittlung an die zuständigen Behörden, z. B. Finanzamt, Familienkasse. 9 Beitrag (1) 1 Passive Mitglieder sind zur Zahlung eines nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelten Mitgliedsbeitrages verpflichtet. 2 Neu aufgenommene Mitglieder zahlen daneben eine Aufnahmegebühr; darauf kann der Verein in bestimmten Fällen bzw. bei bestimmten Gruppen von Mitgliedern verzichten. 3 Verheiratete Mitglieder, die das Wahlrecht zur Ehegattenveranlagung haben, zahlen einen gemeinsamen Beitrag und nur eine Aufnahmegebühr; sie haften gesamtschuldnerisch. 4 Einzelheiten regelt die Beitragsordnung. 5 Sie wird vom Vorstand erlassen. (2) 1 Der Mitgliedsbeitrag ist im Jahr des Vereinsbeitritts sofort, danach jeweils mit Ablauf des 1. Januar für das Kalenderjahr zu Zahlung fällig. 2 Ein Anspruch auf Leistung besteht nur dann, wenn alle fälligen Beiträge bezahlt sind; dies ist auf Verlangen nachzuweisen. 3 Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Festsetzung des Beitrages notwendigen Angaben zu machen. (3) 1 Für die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz darf neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt erhoben werden. 2 Der Mitgliedsbeitrag wird auch dann fällig, wenn die Leistungen des Vereins nicht in Anspruch genommen werden. (4) 1 Von der Beitragspflicht befreit sind a) Ehrenmitglieder, b) aktive Mitglieder im Sinn des 6 Absatz 2 Satz 2 und c) passive Mitglieder, wenn sie aa) in einem Arbeitsverhältnis zum Verein stehen oder bb) als Kind eines Mitglieds im Sinn des 32 Absatz 1 Einkommensteuergesetz im Jahr vor der Inanspruchnahme der Leistung aaa) sich ganzjährig in Ausbildung befinden und bbb) keine höheren Einnahmen als den Grenzwert für die erste Beitragsstufe der Beitragsordnung erzielen. Die Einnahmen bestimmen sich nach 2 Absatz 1 der Beitragsordnung 2 Die Beitragsbefreiung erstreckt sich in den Fällen des 8 Absatz 2 Satz 2 auch auf den Ehegatten. (5) 1 Die dem Verein im Rahmen der Beitragserhebung entstehenden Kosten, Gebühren und Auslagen für das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren sind vom Mitglied zu erstatten. 2 Über Maßnahmen zur Beitreibung der Mitgliedsbeiträge entscheidet der Vorstand. 10 Erlöschen der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch: a) Tod, b) Kündigung der Mitglieder, c) 1 Streichung aus der Mitgliederliste wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages bis zum 31. Dezember des Beitragsjahres. 2 Eines besonderen Beschlusses hierzu bedarf es nicht. 3 Die Verpflichtung zur Zahlung des geschuldeten Mitgliedsbeitrages bleibt davon unberührt. d) Ausschluss. (2) 1 Die Kündigung durch die Mitglieder kann nur zum Jahresende erfolgen und muss schriftlich bis 30. September erklärt sein. 2 Bei Eintritt nach dem 30. September kann die Kündigung bis zum 31. Dezember des Beitrittsjahres erklärt werden. 3 Maßgeblich für den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ist das Datum des Eingangs der Kündigungserklärung beim Verein. (3) 1 Durch Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden. 2 Ausschließungsgründe sind insbesondere grobe Verstöße gegen die Satzung und die Interessen des Vereins sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane. 11 Ehrungen (1) Für besondere Leistungen und bei besonderem Einsatz für den Verein können Personen geehrt werden. (2) Die Ehrungen werden vom Vorstand beschlossen. Der Vorstand kann eine Ehrung bei vereinsschädigendem Verhalten widerrufen. (3) Der Verein kann durch Beschluss seiner Delegierten einen Ehrenvorsitzenden wählen. 12 Vereinsorgane Organe des Vereins sind a) Vorstand, b) Delegiertenversammlung. 13 Vorstand (1) 1 In den Vorstand können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. 2 Der Vorstand setzt sich zusammen aus: a) dem Vorsitzenden, b) 4 Stellvertretern. (2) 1 Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung in geheimer Wahl gewählt. 2 Zuerst erfolgt die Wahl des Vorstandsvorsitzenden. (3) 1 Als Vorsitzender gewählt ist der Bewerber, der mehr als 50 v. H. der Stimmen der anwesenden und vertretenen Delegierten auf sich vereint. 2 Wird diese Stimmenmehrheit nicht erreicht, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen. 3 In diesem Wahlgang ist als Vorsitzender der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erhalten hat. 4 Bei mehreren Kandidaten nehmen am zweiten Wahlgang nur die Personen teil, die im ersten Wahlgang das höchste und zweithöchste Stimmenergebnis erzielt haben. 5 Kann auch im zweiten Wahlgang kein Bewerber eine Stimmenmehrheit

31 erreichen, erfolgt ein weiterer Wahlgang; insoweit gelten die Sätze 3 und 4 sinngemäß. 6 Dieses Verfahren wird fortgesetzt bis ein Kandidat eine Stimmenmehrheit erreicht hat. (4) 1 Die Wahl aller Stellvertreter erfolgt in einem Wahlgang. 2 Für diese Wahl hat jeder Delegierte so viele Stimmen, wie Stellvertreter zu bestimmen sind. 3 Gewählt sind die Bewerber, die die meisten Stimmen der anwesenden und vertretenen Delegierten erhalten haben. 4 Bei Stimmengleichheit erfolgt nur dann eine Stichwahl zwischen den Bewerbern, wenn dies für die Zugehörigkeit zum Vorstand entscheidend ist. 5 Für den einzelnen Kandidaten darf jeder Delegierte nur eine Stimme verwenden. (5) 1 Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 5 Kalenderjahre. Dabei wird das Kalenderjahr, in dem der Vorstand gewählt wird, nicht gerechnet. 2 Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig. (6) 1 Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so übernimmt der verminderte Vorstand bis zur ersten auf das Ausscheiden folgenden Delegiertenversammlung die Aufgaben des Gesamtvorstandes. 2 Bei dieser ersten auf das Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes folgenden Delegiertenversammlung erfolgt die Zuwahl für den Rest der Amtszeit des Gesamtvorstandes. (7) Die Bestellung des Vorstandes kann nur aus wichtigen Gründen von der Delegiertenversammlung ( 27 Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch) widerrufen werden. 14 Geschäftsbereich des Vorstandes (1) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten ( 26 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch) vertreten durch: a) den Vorsitzenden allein, b) zwei Stellvertreter gemeinschaftlich. (2) Der Vorstand ist verpflichtet, der nächsten Delegiertenversammlung über von ihm mit Dritten bezüglich der Geschäftsführung oder der dauernden Beratung des Vereins geschlossene Verträge zu berichten. (3) Der Vorstand ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Berichts über die Geschäftsprüfung den wesentlichen Inhalt der Prüfungsfeststellungen den Mitgliedern schriftlich - soweit zulässig auf elektronischem Weg - bekannt zu geben. 15 Beschlussfassung des Vorstandes Der Vorstand handelt nach einer Geschäftsordnung, die mit einfacher Mehrheit des Vorstandes zu beschließen ist. 16 Ordentliche Delegiertenversammlung (1) 1 Die Delegiertenversammlung vertritt die Interessen der Mitglieder; sie findet innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Feststellungen der jährlich durchzuführenden Geschäftsprüfung ( 22 Absatz 1 Steuerberatungsgesetz) an die Mitglieder statt. 2 Die Einberufung der Delegiertenversammlung erfolgt schriftlich auf dem Postweg durch den Vorstand; sie ist auch auf elektronischem Weg zulässig, soweit Delegierte dieser Übermittlungsform schriftlich zustimmen. 3 Die Einberufung hat unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zu erfolgen und muss die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung enthalten. 4 Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung (Aufgabe zur Post/elektronische Absendung) des Einberufungsschreibens folgenden Tag. (2) In der Delegiertenversammlung hat eine Aussprache über das Ergebnis der Geschäftsprüfung zu erfolgen. (3) 1 Delegierte können nur volljährige Mitglieder des Vereins sein. 2 Von der Wahl zum Delegierten ausgeschlossen sind juristische Personen und Mitglieder, die infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, sowie Personen, die einem anderen als Mitglied angehören. 3 Mitglieder, die in einem Unternehmen tätig sind, das im Wettbewerb zum Verein steht, können nur dann zum Delegierten gewählt werden, wenn diese Personen auch in einem Vertragsverhältnis zum Verein stehen. 4 Für jeweils Mitglieder ist ein Delegierter zu wählen, wobei von der Anzahl der Mitglieder am 31. Dezember des dem Wahljahr vorangehenden Jahres auszugehen ist. 5 Sollten sich weniger Mitglieder für ein Delegiertenamt bewerben als nach Satz 4 zu wählen sind, besteht die Delegiertenversammlung aus einer geringeren Anzahl der gewählten Delegierten. 6 Eine ergänzende Delegiertenwahl innerhalb des nach Absatz 7 bestimmten Zeitraums findet nicht statt. (4) 1 Die Delegierten werden von den Mitgliedern in einem Wahlgang durch geheime Wahl nach Maßgabe der Wahlordnung bestimmt. 2 Mitglieder haben gleiches Stimmrecht; jedes Mitglied hat eine Stimme. 3 Stimmrechtsübertragungen sind nicht zulässig. 4 Die Wahl findet jeweils im letzten Kalenderjahr einer Wahlperiode (Wahljahr) statt. 5 Die Aufforderung zur Stimmabgabe für die Wahl der Delegierten erfolgt im Laufe des Jahres, das dem Wahljahr vorangeht, jedoch bis spätestens 31. Januar des Wahljahres. 6 Sie hat durch schriftliche Mitteilung oder durch Übermittlung mit elektronischen Medien an alle Mitglieder zu erfolgen; die Entscheidung trifft der Wahlausschuss. (5) 1 Als Delegierte sind die Mitglieder gewählt, die bei der Delegiertenwahl die meisten der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen. 2 Höchstens 2/3 der Delegierten können auch Beratungsstellenleiter sein. 3 Wird diese Höchstgrenze deswegen überschritten, weil nach Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss Delegierte neu als Beratungsstellenleiter bestellt werden, ist dies unschädlich. 4 Die Wahl kann nach Ablauf einer Woche ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei der Delegiertenversammlung nicht mehr angefochten werden. (6) 1 Die Erstellung der Wahlordnung und ihre Änderung obliegt dem Vorstand, die Durchführung der Wahl der Delegierten dem Wahlausschuss. 2 Ihm gehören fünf Mitglieder an, nämlich vier von der Delegiertenversammlung gewählte Mitglieder und ein vom Vorstand bestimmtes Vorstandsmitglied. 3 Zusätzlich werden aus den Reihen der Delegierten zwei Ersatzmitglieder gewählt. 4 Den Vorsitz führt das Vorstandsmitglied. 5 In der Wahlordnung sind festzulegen: a) die Geschäftsordnung und die Verfahrensgrundsätze des Wahlausschusses, b) die Anzahl und Begrenzung der Wahlbezirke, c) der Zeitraum für die Durchführung der Wahl, der 3 Monate nicht überschreiten und nicht vor dem 1. Februar beginnen darf, d) das Verfahren zur Nominierung der Kandidaten und zur Erstellung einer Wahlliste, e) der Ort der Stimmabgabe für die einzelnen Mitglieder unter Berücksichtigung der jeweiligen Mitgliedsarten ( 6 Absatz 1), f) das Verfahren zur Durchführung der Wahl und die Funktion der Beratungsstellenleiter/innen im Rahmen des Wahlverfahrens, g) das Verfahren zur Ermittlung des Wahlergebnisses, dessen Feststellung unter Einbeziehung von Ersatzdelegierten und Regelungen bei Divergenzen im Wahlverfahren, h) die Veröffentlichung des Wahlergebnisses, seine Bekanntgabe bei der Delegiertenversammlung und die Information des Vorstandes, i) die Form der Aufforderung zur Stimmabgabe (Absatz 4 Satz 6) und der Informationen für Mitglieder, Delegierten-Kandidaten, Delegierte und Ersatzdelegierte im Rahmen des Wahlverfahrens, j) das Verfahren zur Anfechtung der Delegiertenwahl. (7) 1 Die Amtszeit der Delegierten beträgt 5 Kalenderjahre. 2 Dabei wird das Jahr, in dem sie gewählt werden, nicht gerechnet. 3 Die Delegierten bleiben bis zur Neuwahl im Amt. 4 Eine Wiederwahl ist zulässig. (8) 1 Jeder Delegierte kann sein Stimmrecht schriftlich einem anderen Delegierten übertragen ( 38 und 40 Bürgerliches Gesetzbuch). 2 Einem Delegierten können höchstens 2 Stimmen übertragen werden. (9) Die Kosten der Delegiertenversammlung trägt der Verein. 17 Beschlussfassung der Delegiertenversammlung (1) Die Delegiertenversammlung beschließt über: a) Genehmigung der Bilanz und Jahresabrechnung, b) Entlastung des Vorstandes, c) Neuwahl des Vorstandes, d) Satzungsänderungen, e) Anträge des Vorstandes und der Delegierten, f) Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses ( 16 Abs. 6), g) Zustimmung zu bzw. Genehmigung von Verträgen des Vereins mit Mitgliedern des Vorstandes oder deren Angehörigen, h) Auflösung des Vereins. (2) 1 Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Anzahl der erschienenen Delegierten. 2 Bei der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von mindestens 50 v. H. der Delegierten erforderlich. 3 Ist die einberufene Delegiertenversammlung insoweit beschlussunfähig, so ist eine weitere einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Delegierten beschlussfähig ist. (3) 1 Bei Neuwahl des Vorstandes erfolgt die Beschlussfassung gemäß 13. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 75 v. H. der Delegierten nach Maßgabe des 17 Absatz 2 erforderlich. 2 Soweit 33 Bürgerliches Gesetzbuch nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlussfassung ansonsten mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden und vertretenen Delegierten. (4) Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung sind in das Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter, dem Protokollführer und allen in der Versammlung anwesenden Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist. 18 Anträge an die Delegiertenversammlung 1 Anträge der Delegiertenversammlung sind spätestens fünf Tage vor der Delegiertenversammlung an den Vorstand mit kurzer Begründung einzureichen. 2 Anträge der Delegierten und der Vorstandsmitglieder, die bis zur Absendung ( 16 Absatz 1) der Einberufung der Delegiertenversammlung vorliegen, sind, soweit sie nicht in die Tagesordnung aufzunehmen sind, den Delegierten mit der Einberufung bekannt zu geben. 3 Über Anträge an die Delegiertenversammlung, die nicht Bestandteil der Tagesordnung sind, erfolgt keine Beschlussfassung. 19 Außerordentliche Delegiertenversammlung 1 Der Vorstand kann außerordentliche Delegiertenversammlungen einberufen. 2 Auf schriftliches Verlangen von mindestens 20 v. H. aller Delegierten muss der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung eine Delegiertenversammlung einberufen. 3 Für außerordentliche Delegiertenversammlungen gelten die Bestimmungen über die ordentliche Delegiertenversammlung entsprechend. 4 Die Kosten der außerordentlichen Delegiertenversammlungen trägt der Verein. 20 Ausschüsse Der Vorstand ist berechtigt, Ausschüsse einzusetzen. 21 Bekanntmachungen des Vereins (1) Die Bekanntmachungen des Vereins erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch schriftliche Mitteilungen an die Mitglieder oder, soweit zulässig, durch Auslage in allen Beratungsstellen bzw. durch Übermittlung mit elektronischen Medien. (2) Für Bekanntmachungen an Ehegatten im Sinn des 8 Absatz 2 Satz 2 genügt bei schriftlicher Mitteilung die Versendung nur einer Ausfertigung an die gemeinsame Wohnanschrift der Mitglieder. 22 Haftung (1) Schadensersatzansprüche der Mitglieder aus der Beratung verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. (2) 1 Die Mitglieder des Vereins haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn eine Steuerminderung oder Steuervergütung und dergleichen deswegen nicht durchgesetzt werden konnte, weil sie daran nicht in ausreichendem Maße mitgewirkt haben. 2 Dies liegt insbesondere dann vor, wenn trotz Aufforderung, Auskünfte zu erteilen oder notwendige Unterlagen vorzulegen, dies nicht fristgerecht erfolgt ist und gilt auch im Fall das 8 Absatz 3. 3 Mehrmalige Erinnerung ist nicht erforderlich. 23 Auflösung des Vereins (1) Bei Auflösung des Vereins oder Entziehung der Rechtsfähigkeit fällt das Vereinsvermögen an die zur Zeit der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit vorhandenen Mitglieder zu gleichen Teilen. (2) Die Liquidation des Vereins ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen. (3) 1 Im Fall der Auflösung des Vereins werden die Vorstandsmitglieder zu Liquidatoren bestimmt. 2 Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Liquidation ( 47 ff. Bürgerliches Gesetzbuch). 24 Sonstiges (1) Gerichtsstand für alle sich aus dieser Satzung und aus der Mitgliedschaft ergebenden Streitigkeiten einschließlich des Mahnverfahrens nach den Vorschriften der 688 ff. Zivilprozessordnung für rückständige Mitgliedsbeiträge sowie für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Mitglieder wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Falsch- oder Schlechtberatung ist München. (2) 1 Ist ein Teil der Satzung unwirksam, so bleibt die übrige Satzung dennoch gültig. 2 Für die unwirksamen Bestimmungen sind sinngemäß wirksame zu beschließen. (3) 1 Diese Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. 2 Die Kosten trägt der Verein. DER VORSTAND

B E I T R A G S O R D N U N G. gültig ab 01.01.2014 (beschlossen in der Vorstandssitzung am 09.10.2013)

B E I T R A G S O R D N U N G. gültig ab 01.01.2014 (beschlossen in der Vorstandssitzung am 09.10.2013) B E I T R A G S O R D N U N G gültig ab 01.01.2014 (beschlossen in der Vorstandssitzung am 09.10.2013) 1 Beitragspflicht Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages besteht unabhängig davon, ob

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

Ein starker Partner der Arbeitnehmer LOHNSTEUERHILFE BAYERN E. V. Lohnsteuerhilfeverein www.lohi.de

Ein starker Partner der Arbeitnehmer LOHNSTEUERHILFE BAYERN E. V. Lohnsteuerhilfeverein www.lohi.de LOHNSTEUERHILFE BAYERN E. V. Ein starker Partner der Arbeitnehmer Ein kompetentes Dienstleistungsunternehmen stellt sich und seine Leistungen vor Herzlich Willkommen Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Freundeskreis Horns Erben e.v. Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner

Mehr

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V. Gegründet 1962 in Berlin

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in

Mehr

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. S A T Z U N G des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Freunde und Förderer bilden einen Verein mit dem Namen Freunde fördern Schritt für Schritt

Mehr

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden. SATZUNG des VERBUNDES PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE) SITZ STUTTGART 1 Name und Sitz Der Verbund führt den Namen VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). Sitz des

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins

1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins Marketing Alumni Münster Vereinigung der Freunde und Studenten des Marketing Centrums Münster an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster e.v. Satzung 1. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz

Mehr

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Conpart e.v." (2) Der Verein hat seinen Sitz in Bremen und ist dort im Vereinsregister

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.

Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.. (2) Der Sitz des Vereins ist Schleswig.

Mehr

Satzung. " Peiner Betreuungsverein e.v." Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung.  Peiner Betreuungsverein e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung " Peiner Betreuungsverein e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet Peiner Betreuungsverein e.v. (2) Er hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Peine und ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen I. StugA 1 Mitgliedschaft Mitglied des Studiengangausschusses (im Folgenden StugA) kann jede*r immatrikulierte Student*in

Mehr

I. Name Sitz und Zweck des Vereins

I. Name Sitz und Zweck des Vereins Seite 1 (von 6) I. Name Sitz und Zweck des Vereins 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Seniorenzentrum Oferdingen Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält er den Zusatz

Mehr

Erhebung der Mitgliedsbeiträge durch Lohnsteuerhilfevereine

Erhebung der Mitgliedsbeiträge durch Lohnsteuerhilfevereine Erhebung der Mitgliedsbeiträge durch Lohnsteuerhilfevereine Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10.11.2011 (BStBl I. S. XXX) Voraussetzung für die Anerkennung eines rechtsfähigen

Mehr

Der Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine

Der Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine Der Verein als Arbeitgeber Informationen für Vereine Der Verein als Arbeitgeber Prüfung nach steuerlichen Gesichtspunkten beim Verein und dem Arbeitnehmer => Finanzamt Prüfung der Sozialversicherungspflicht

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,

Mehr

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. SATZUNG des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. 1 1. Der Verein, der am 20.Mai 1984 gegründet wurde, führt den Namen 1. Hailerer Karnevalverein Die Heilichköppchen e.v. 2. Der Verein hat

Mehr

Verein Ein langer Weg e. V.

Verein Ein langer Weg e. V. Verein Ein langer Weg e. V. Neufassung der Satzung in der neu zu beschließenden Fassung vom 07. November 2011. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Ein langer Weg e.

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt

Mehr

SATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband

SATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband SATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband Frankfurt am Main 2010 SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins Der Name des Vereins lautet Deutsch-Russischer TourismusVerband. Der Verein ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. Schömberg, 30.01.2015 Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. und hat seinen Sitz in Schömberg. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung des JUG Saxony e.v.

Satzung des JUG Saxony e.v. Satzung des JUG Saxony e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "JUG Saxony". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz "e.v." im

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Sport Club Condor von 1956 e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 3. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Aufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger

Aufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger Aufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger Hiermit beantrage ich die Verbandsmitgliedschaft beim Bundesverband für Kfz-sachverständigen Handwerk e.v. als Kfz-Sachverständiger. Dieser Antrag verpflichtet den BVkSH

Mehr

Vereinssatzung KUNST & CO

Vereinssatzung KUNST & CO Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein

Mehr

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.

Mehr

Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen

Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Interessengemeinschaft führt den Namen Medienmeile Bremen. (2) Sitz der Interessengemeinschaft ist Bremen (3) Geschäftsjahr

Mehr

SATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V.

SATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V. SATZUNG 1 Altrheinstraße 20 77866 Rheinau Tel: 07844 / 991394 Fax: 07844 / 991396 Email: info@daihatsu-partnerverband.de Internet: www.daihatsu-partnerverband.de

Mehr

Satzung Sinstorfer Kinderstube e.v. Seite 1. Satzung

Satzung Sinstorfer Kinderstube e.v. Seite 1. Satzung Seite 1 Satzung Der Verein führt den Namen Sinstorfer Kinderstube e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg; Vereinsregisternummer 10103. 1 (1) Der Verein führt die zuvor vom Hamburger Schulverein e.v.

Mehr

Satzung Our Bridge Oldenburg

Satzung Our Bridge Oldenburg Satzung Our Bridge Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Our Bridge Oldenburg e.v. II. Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg III. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Satzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung

Satzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung Fachbereich Sozialversicherung Fachschaftsrat Sozialversicherung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Gemäß 56 Absatz 1 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2006 (GV.

Mehr

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- 1 Name, Zweck und Aufgaben Der Verein führt den Namen: Hundesportverein Karlsbad e. V. Verein für Hunde aller Rassen-. Der Sitz

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

1. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

1. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Vereinssatzung 1 Förderverein Rockefeller Economies e.v. 1. Der Verein trägt den Namen: Förderverein Rockefeller Economies e.v. in Nürnberg 2 Vereinszweck 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. (in der Fassung vom 04.03.2011) 1 Name / Sitz / Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Heimatverein Hohensaaten e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe Satzung 1 - Name und Sitz 1. Die Vereinigung trägt den Namen "BARMER GEK-GEMEINSCHAFT - gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner seit 1958 e.v. Sie

Mehr

II. Besonderheiten der Hilfeleistung im Feststellungsverfahren

II. Besonderheiten der Hilfeleistung im Feststellungsverfahren Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine vom 15. Januar 2010 (BStBl I S. XXX) I. Allgemeines Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Verein zur Förderung holzbiologischer und holztechnologischer Forschung e.v. Satzung

Verein zur Förderung holzbiologischer und holztechnologischer Forschung e.v. Satzung Verein zur Förderung holzbiologischer und holztechnologischer Forschung e.v. Satzung 1 Name, Rechtsfähigkeit, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung holzbiologischer und

Mehr

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut Satzung 1 Name, Sitz, Zweck (1) Der Name des Vereins lautet IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.

Mehr

Dresdner Geschichtsverein e.v.

Dresdner Geschichtsverein e.v. Dresdner Geschichtsverein e.v. S A T Z U N G Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr "Dresdner Geschichtsverein e.v." Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister einzutragen.

Mehr

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. Geschäftsordnung 1 Zweck Die Geschäftsordnung regelt den Geschäftsvorgang. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. 2 Pflichten und Aufgaben des Vorstandes Alle Vorstandsmitglieder

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schießleistungsgruppe ( im folgenden SLG) Schweinfurt

Mehr

Satzung (Stand 28.02.2014) Hamburger Institut für Mediation e. V.

Satzung (Stand 28.02.2014) Hamburger Institut für Mediation e. V. Satzung (Stand 28.02.2014) Hamburger Institut für Mediation e. V. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Hamburger Institut für Mediation. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v. Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach

Mehr

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v. Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat

Mehr

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer

BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer Satzung des Vereins Basketball-Internat Speyer e.v. (BIS) Präambel Der Satzungstext wird aus Vereinfachungsgründen in der männlichen Ausdrucksweise

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr