Amt für Raumentwicklung Graubünden Uffizi per il svilup dal territori dal chantun Grischun Ufficio per lo sviluppo del territorio dei Grigioni

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1 Amt für Raumentwicklung Graubünden Uffizi per il svilup dal territori dal chantun Grischun Ufficio per lo sviluppo del territorio dei Grigioni Telefon +41 (0) , Telefax +41 (0) , Internet: Amt für Raumentwicklung GR, Grabenstrasse 1, 7001 Chur Regiun Engiadina Bassa/ Val Müstair Geschäftsstelle Chasa du Parc 7550 Scuol Chur, /00172 Pf Regiun Engiadina Bassa/ Val Müstair Regionaler Richtplan Materialabbau /-verwertung und Deponien im Raum Val Müstair Vorprüfung Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 7. September 2017 hat uns das Büro Stauffer & Studach im Auftrag der Region die Anpassung des regionalen Richtplans Val Müstair im Bereich Abbau mineralischer Rohstoffe und Deponien zur Vorprüfung eingereicht. Die Vorprüfungsvorlage umfasst: - Richtplantext mit integrierten Erläuterungen: Regionaler Richtplan Engiadina Bassa/ Val Müstair, Anpassung 2017 Kapitel 7.1: Abbau mineralischer Rohstoffe; Deponien (Val Müstair), Entwurf vom September Die vorgesehenen Änderungen sind darin rot markiert. - Richtplankarte 1: Anpassung 2017 (Ausschnitt Val Müstair) - Grundlagen: Konzept Materialbewirtschaftung, Umweltbericht und Vorprojekte (Perimeter und Schnitte) zu den neu vorgesehenen Standorten. Die interessierten kantonalen Stellen hatten in der verwaltungsinternen Planauflage und Vernehmlassung vom 26. September bis 27. Oktober 2017 Gelegenheit, diese Unterlagen einzusehen und Stellung zu nehmen. Schriftlich geäussert haben sich: - Denkmalpflege ( ) - Amt für Landwirtschaft und Geoinformation ( , keine Einwände) - Tiefbauamt inkl. Fachstelle für Langsamverkehr ( ) - Archäologischer Dienst ( Amt für Wald und Naturgefahren ( ) - Amt für Jagd und Fischerei ( ) - Amt für Natur und Umwelt ( ) In diesem Vorprüfungsbericht sind die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie der raumplanerischen Prüfung als Bericht der kantonalen Fachstelle für Raumentwicklung zusammengefasst. Das Departement sowie die für die Genehmigung zuständige Regierung haben sich wie im Vorprüfungsverfahren üblich - noch nicht geäussert.

2 Regionaler Richtplan EBVM Materialabbau und Deponien Val Müstair Vorprüfungsbericht S. 2 1 Allgemeine Punkte zum Inhalt und zum Vorgehen 1.1 Zielsetzung, Rahmen und Schnittpunkte auf regionaler und kantonaler Ebene Die Ausgangslage und Zielsetzung der vorliegenden Anpassung des Richtplans ist in Ziffer A des Richtplanentwurfs kurz zusammengefasst dargelegt. Im Wesentlichen handelt es sich um die Ergänzung und Aktualisierung des bestehenden regionalen Richtplans Val Müstair in Bezug auf eine neue Deponiemöglichkeit für sauberes Aushub- und Ausbruchmaterial (Deponie Typ A gemäss Abfallverordnung VVEA). Der vorliegende Entwurf des regionalen Richtplans sieht diese Anpassung als Teilrevision des heute rechtskräftigen regionalen Richtplans 7.1 Materialabbau und Abfallbewirtschaftung vor (Beschlossen im Rahmen des regionalen Gesamtrichtplans 2013 Val Müstair, Genehmigung durch die Regierung mit RB 111 vom 17. Februar 2015). Die vorliegende Anpassung des regionalen Richtplans beschränkt sich somit, wie in der Leistungsvereinbarung mit der Region Engiadina Bassa/ Val Müstair vorgesehen, auf das Teilgebiet Val Müstair. Dieses Vorgehen ist aufgrund der speziellen Topografie vertretbar. Wir erinnern in diesem Zusammenhang aber daran, dass die Region Engiadina Bassa im Richtplan 2012 vorgesehen hat, gestützt auf die Angaben der Gemeinden und Betreiber jährlich die aktuelle Situation bezüglich der verfügbaren Deponievolumen zu prüfen und wenn nötig die erforderlichen Massnahmen zu treffen (Ziffer 3.1.C und 3.2.C). Es ist absehbar, dass sich auch im Gebiet Engiadina Bassa bei einzelnen Deponiestandorten in nächster Zeit eine Aktualisierung aufdrängen wird. Wir ersuchen die Region, uns in Bezug auf das Vorgehen in diesem Punkt zu kontaktieren. 1.2 Koordination mit dem kantonalen Richtplan Die Richtplanung Graubünden ist bekanntermassen eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Region. Gemäss den Leitüberlegungen des kantonalen Richtplans umfassen die regionalen Konzepte für Materialabbau und -verwertung sowie für Inertstoffe und unverwertbares sauberes Aushubmaterial eine Bedarfsanalyse und ein Standortkonzept. Nutzungskonflikte werden aufgezeigt und die grobe Machbarkeit geprüft. Alle Standorte mit erheblichen räumlichen Auswirkungen werden im regionalen Richtplan erfasst. Insoweit gemäss dem vorliegenden Entwurf zur Anpassung des regionalen Richtplans nur Materialablagerungen unter m 3 vorgesehen sind und keine speziellen Bundesinteressen tangiert werden, ist die Festlegung im regionalen Richtplan stufengerecht. 1.3 Vorgehen, Ablauf, Schnittpunkte Die vorliegenden Abklärungen zeigen auf, dass in der Val Müstair aktuell eine unbestrittene Dringlichkeit zur Schaffung des benötigten Deponievolumens entstanden ist. Es ist denkbar - gestützt auf diesen Vorprüfungsbericht - bereits parallel zur Weiterbearbeitung des Richtplans für den vordringlichsten Standort jetzt auch bereits eine projektbezogene Anpassung der Nutzungsplanung vorzubereiten. Wir empfehlen, einen konkreten Vorschlag für den Ablauf mit Zeitprogramm der Planungsverfahren aufzustellen und mit uns abzusprechen. 1.4 Darstellung und Formelles Im vorliegenden Entwurf für die Teilrevision des RRIP Val Müstair sind die vorgesehenen Änderungen im behördenverbindlichen Richtplantext rot gekennzeichnet, Streichungen sind ebenfalls markiert. Die Erläuterung der Ausgangslage, Angebot und Bedarf in der Val Müstair und die Informationen zu den einzelnen Standorten zeigen den aktuellen Stand auf. Somit entsteht mit der Teilrevision ein zweckmässig aktualisierter Richtplantext für den Bereich Materialabbau und Ab-

3 Regionaler Richtplan EBVM Materialabbau und Deponien Val Müstair Vorprüfungsbericht S. 3 fallbewirtschaftung (Deponien inkl. Sammel- und Sortierplatz), welcher das bisherige Kapitel 7.1 des regionalen Richtplans Val Müstair ablösen soll. In redaktioneller Hinsicht sind im vorliegenden Entwurf des regionalen Richtplans einzelne Punkte/ Formulierungen noch zu überarbeiten anzupassen. Diese betrifft insbesondere: Klarerer Bezug zur revidierten Abfallverordnung des Bundes mit den entsprechenden Begriffen und Grundlagen, Abstimmung der Begriffe mit dem kantonalen Richtplan und der (Gesamt-) Region. Die Richtplanunterlagen sind aufgrund der Ergebnisse dieser Vorprüfung selbstverständlich auch inhaltlich gemäss den nachfolgenden Ausführungen zu überprüfen und zu bereinigen. Für die Detailbereinigung dieser Punkte ist eine Absprache Ihres Regionalplaners mit uns erforderlich. Wir bitten den beauftragten Planer, dies mit uns abzusprechen. Die Richtplanunterlagen sind in diesem Sinne in Absprache mit uns zu bereinigen. 1.5 Weitere relevante Punkte in Bezug auf die Festsetzung im Richtplan und die Folgeverfahren aus den Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen Im Sinne der Transparenz, im Hinblick auf die Darlegung und Abwägung der Interessen, die entsprechende Bereinigung der Richtplanunterlagen sowie ein möglichst speditives Verfahren erlauben wir uns, die Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen, welche im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens eingegangenen sind, vollständig in einer Tabelle als Anhang zu diesem Vorprüfungsbericht beizulegen. Die Richtplanunterlagen sind in den entsprechenden Punkten zu überprüfen, in die Bereinigung einbeziehen, d.h. soweit erforderlich stufengerecht anzupassen bzw. zu konkretisieren. Der Vorprüfungsbericht beschränkt sich, auf dieser Basis, im Folgenden stichwortartig auf die zentralen Punkte und Aspekte, in denen sich aus unserer Sicht eine fachstellenübergreifende Koordination aufdrängt. 2 Bedarf und Standortkonzept Gestützt auf die vorliegende Bedarfsanalyse im Konzept Materialablagerung Val Müstair ist nachvollziehbar ausgewiesen, dass in der Val Müstair aktuell nur noch wenige Verwertungsmöglichkeiten für sauberes Aushub- und Ausbruchmaterial bestehen. Bisher gibt es auch keine Deponiemöglichkeit. Insgesamt wird bis ca. im Jahre 2030 in der Val Müstair mit einem Deponievolumenbedarf von ca m 3 gerechnet. Im Konzept Materialablagerung Val Müstair, das die Grundlage zum Richtplanentwurf bildet, ist dargelegt, dass unterschiedliche Konzeptvarianten geprüft worden sind. Eine Materialablagerung ausserhalb des Tales entfällt als Hauptlösung aus nachvollziehbaren Gründen. Gestützt auf die Vorgaben der Abfallverordnung des Bundes und die Leitüberlegungen des kantonalen Richtplans ist grundsätzlich die Konzentration auf einen Standort mit einem Volumen von > m 3 (Variante 1) gegenüber einer Ablagerung an mehreren Standorten (Variante 2) zu bevorzugen. Im Richtplanentwurf ist vorgesehen, insgesamt vier neue Standorte für Deponien des Typs A zu sichern (3 Festsetzungen, 1 Zwischenergebnis). Es ist noch keine explizite Priorisierung unter diesen Standorten erkennbar. In Übereinstimmung mit dem Antrag des Amtes für Natur und Umwelt ist das Konzept aufgrund der Ergebnisse dieser Vorprüfung zu den einzelnen Standorten weiterzuentwickeln. Das Ziel muss die Konzentration auf maximal 2 Standorte mit einem grösseren Volumen mit einer klaren zeitlichen Priorisierung sein.

4 Regionaler Richtplan EBVM Materialabbau und Deponien Val Müstair Vorprüfungsbericht S. 4 Wir schliessen uns im Übrigen der Forderung des ANU an, dass für die einzelnen Standorte vorgängig noch abgeklärt werden soll, ob zur Vergrösserung der Deponievolumina nicht Kies abgebaut werden könnte. Die Richtplanunterlagen sind dementsprechend weiterzuentwickeln, zu konkretisieren und zu bereinigen. 3 Materielle Feststellungen zu den einzelnen Standorten Wie bereits in Ziffer 1.5 erläutert, verweisen wir in Bezug auf die einzelnen, noch zu prüfenden bzw. zu konkretisierenden räumlichen Interessen/ Nutzungskonflikte auf die detaillierten Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen im Anhang. Insgesamt ergeben sich aus raumplanerischer Sicht daraus die folgenden Folgerungen und Empfehlungen: 3.1 MA-03 Chomp da Chasseras (Festsetzung) Für diesen Standort spricht aus konzeptioneller Sicht insbesondere das relativ grosse Volumen von ca m 3 und seine Lage. In Bezug auf den Naturschutz sowie Abfallverordnung und Gewässerschutz verweisen wir auf die genaueren Ausführungen des ANU im Anhang. Daraus ergibt sich, dass sowohl aus der Lage zum Auenperimeter gemäss Bundesinventar (der Perimeter in der Auenverordnung vom wurde auf dem Stand von 2003 belassen) wie auch dem Pufferbereich bzw. dem Gewässerraum keine grundsätzlichen No-Goes resultieren. Die übrigen Stellungnahmen betreffen Punkte zuhanden der Umsetzung (Ersatz für Trockensteinmauern und Hecken, erforderliche Zusatzbewilligungen). Das Vorhaben kann, mit entsprechenden Präzisierungen und einer Bereinigung des Perimeters, somit weiterverfolgt werden. 3.2 MA-04 Plattai (Festsetzung) Wie in den Erläuterungen dargelegt ist, kann an diesem Standort realistischerweise nur mit einem geringen Volumen von rund m 3 gerechnet werden. Konfliktträchtig sind zudem die unmittelbare Nähe zum Siedlungsgebiet, die Lage zum ISOS-Ortsbild und evtl. auch ökologische Aspekte. Wie wir in Ziffer 2 erläutert haben, soll sich der Richtplan in Bezug auf das Standortkonzept wenn möglich auf wenige, grössere Standorte beschränken. Die Voraussetzungen für eine Genehmigung dieses Standortes sind somit nicht gegeben. Wir empfehlen, diesen Standort nicht weiterzuverfolgen, d.h. Aus dem Richtplanentwurf zu streichen. MA-05 Domuglins (Festsetzung) Mit dem aktuell geplanten Nutzvolumen von m 3 hat dieser Standort klare konzeptionelle Vorteile. Auch aus Sicht des ANU kann er, trotz gewissen Vorbehalten aus Sicht des Landschaftsschutzes, weiterverfolgt werden. Zur weiteren Optimierung soll die Frage einer Kiesentnahme sowie einer potenziellen Erweiterungsoption auf die obere Terrasse noch geklärt werden. Die aus dem Anhang ersichtlichen Punkte sind bei der Weiterentwicklung und Bereinigung zu berücksichtigen. In der Folge ist eine direkte Gegenüberstellung mit dem in unmittelbarer Nähe liegenden Standort MA-03 Chomp da Chasseras vorzunehmen: - Optimierung der Perimeter - Mögliches Gesamtvolumen, Etappierung/ zeitliche Abfolge

5 Regionaler Richtplan EBVM Materialabbau und Deponien Val Müstair Vorprüfungsbericht S. 5 - Gestaltung Insgesamt ergibt sich, dass dieser Standort aus raumplanerischer Sicht in diesem Sinne prioritär weiterverfolgt werden soll. MA-06 Chatschina (Zwischenergebnis) Der Standort basiert auf den früheren Abklärungen Büchi und Müller für mögliche Deponiestandorte aus den 90er Jahren und - gemäss Erläuterung - einem Vorprojekt aus dem Jahre Mit dem geplanten Nutzvolumen von nur m 3 wird die heute erforderliche Mindestgrösse gemäss VVEA nicht erreicht. Das Vorhaben liegt zudem innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes bzw. einer Landschaftsschutzzone und es wird eine Trockenstandortszone tangiert. Somit liegen faktische Ausschlussgründe vor. Aus diesen Gründen empfehlen wir, diesen Standort nicht weiterzuverfolgen, d.h. aus dem Richtplanentwurf zu streichen. 4 Folgerungen und weiteres Vorgehen Insgesamt ergibt sich aus der Vorprüfung, dass sich bei der Weiterbearbeitung für die Materialablagerung in der Val Müstair eine Konzentration auf die beiden Standorte MA-03 Chomp da Chasseras und MA-05 Domuglins aufdrängt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sind diese beiden Standorte in einigen Punkten weiterzuentwickeln, abzuwägen und schliesslich ist die erforderliche Priorisierung vorzunehmen. Für die vorgesehenen Festsetzungen sind diese Punkte zu konkretisieren und die Richtplanunterlagen zu bereinigen. Selbstverständlich stehen wir für Fragen, Erläuterungen und eine gemeinsame Besprechung mit der Region wie auch für die Detailbereinigung der Dokumente mit Ihrem Planer gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns über den Fortgang der Arbeiten auf dem Laufenden zu halten. Besten Dank für die Zusammenarbeit. Freundliche Grüsse Richtplanung und Grundlagen Urs Pfister, regionale Raumentwicklung Kopie mit Beilage: - Cumün da Val Müstair, Forum, 7536 Müstair - Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur - Denkmalpflege - Amt für Landwirtschaft und Geoinformation - Tiefbauamt inkl. Fachstelle für Langsamverkehr - Archäologischer Dienst - Amt für Wald und Naturgefahren - Amt für Jagd und Fischerei - Amt für Natur und Umwelt - Intern: Ri, Fe

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